1915 / 38 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 15 Feb 1915 18:00:01 GMT) scan diff

Württemberg. Verlustliste Nr. 115.

Auskünfte über Angehörige sämtlicher württembergischen Truppen⸗ jeile erteilt das Nachweisebureau des Württembergischen Kriegs⸗ ministeriums in Stuttgart. Archivstraße 14. Zu den Anfragen sind ausschließlich Vordruckpostkarten zu benutzen, zu denen auch die Karten aller andsren Nachweisebureaus nach entsprechende derung der Aufschrift verwendet werden können. 1

Inhalt. Infanterie: Infanterie⸗Regiment Nr. 125. Berichtigungen früherer Verlustlisten.

Infanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart. II. Bataillon. Gefechte vom 21. XII. 14 bis 17. I. 15. 5. Kompagnie. Musk. Friedrich Klein Reutlingen leicht verwundet.

Krgsfr. Wilhelm Heinzelmann Stuttgart schwer verwundet.

Krgsfr. Josef Maihöfer Mutlangen, Gmünd schwer verwundet. Krgsfr. Gefr. Hermann Jaiser Klosterreichenbach, Freudenstadt schwer verwundet.

Ers. Res. Stto Faißt Rottweil a. N. schwer verwundet.

Res. August Bühlmayer Göggingen, Gmünd schwer verwundet. Musk. Wendelin Fehrenbacher Lauterbach. Oberndorf lI. verw. Musk. Otto Maier Eningen, Reutlingen schwer verwundet. Res. Christian Rebmann Schönaich, Böblingen schwer verw. Krgsfr. Karl Merkle Dobel, Neuenbürg gefallen. Wehrm. Eugen Butz Nordhausen, Ellwangen leicht verwundet. Ufffz. Albert Seybold Stuttgart schwer verwundet.

6. Kompagnie. Musk. Paul Müller Stuttgart verwundet. Musk. Christian Schnerr Dietlingen, Pforzheim gefallen. Musk. Michael Breitmaier Kayh, Herrenberg verwunder. Musk. Otto Heine Vöhrenbach, Villingen leicht verwunder. Musk. Johann Ott. Kusterdingen, Tübingen schwer verwundet. Vzfeldw. Karl Bläsi Kleinsachsenheim leicht verwundet. Musk. Albert Ochner Dennach, Neuenbürg leicht verwundet. Res. Eugen Bott Stuttgart leicht verwundet. Musk. Anton Wamser Ellwangen, Leutkirch schwer verwundet. ÜUtffz. Ludwig Ensle Göggingen, Gmünd schwer verwundet. Musk. Adolf Ecker Langenbrand, Musk. Friedrich Rinderknecht, Oberjettingen, Musk. Josef Harter Bergzell schwer verwundet. Res. Johann Müller Höffeld schwer verwundet. Gefr. Wilbhelm Geier Crailsheim schwer verwundet.

7. Kompagnie. Krgsfr. Alois Baumann Steinbach, Eßlingen leicht verwundet. Res. Georg Teiß Nürnberg leicht verwundet. Musk. Wilhelm Dürr Stockach, Reutlingen leicht verwundet. Gefr. Erwin Gänßlen Stuttgart leicht verwundet. Ers. Res. Wilhelm Schwab Stuttgart schwer verwundet. Ers. Res. Paul Gramm Stuttgart verwundet. Musk. Albert Armbruster Schramberg leicht verwundet. Res. Wilhelm Laugemann Machertshofen vermißt. Musk. Alois Schwiker München schwer verwundet.

Res. Gustav Birnbaum Bietigheim, Besigheim leicht verw. 8

Gefr. Karl Männer Unterweissach, Backnang gefallen.

Musk. Emil Lang Stuttgart gefallen.

Uffz. Jakob Unger Aufhausen, Geislingen leicht verwundet. Musk. Albert Bauer Unterlengenhardt, Neuenbürg leicht verw.

Wehrm. Josef Bullinger Attenhofen, Aalen leicht verwundet. Musk. Johannes Gnann Aldingen, Spaichingen schwer verwundet.

Uiffz. Adolf Wahl Sigmaringen leicht verwundet. Musk. Heinrich Zürn Dörzbach, Künzelsau leicht verwundet. Musk. Hermann Fetzer Stuttgart schwer verwundet. Musk. Friedrich Kauser Hochdorf, Horb schwer verwundet. Krgsfr. Albert Beurenmeister Steinach, Waiblingen I. verw. Musk. Otto Heinle Ulm schwer verwundet. Musk. Gottlieb Böck Buchau, Riedlingen leicht verwundet. Musk. Otio Riedesser Neu Ravensbung, Wangen leicht verw. Res. Johannes Stauch Plattenhardt, Stuttgart leicht verwundet. Gefr. Friedrich König stelsheim, Calw leicht verwundet.

8. Kompagnie. Musk. Johann Haselwander Radolfzell, Konstanz gefallen. Ers. Res. Eugen Bitzer Calw gefallen. Ers. Res. Wilhelm Hartmann Wart, Nagold leicht venvpundet. Ers. Res. Philiep Wiegand Kaiserslautern, Pfalz vermißt. Vzfeldw. Jakob Hörger Sontheim, Fthe hüe leicht verwundet. Gefr. Christian Bauer Täbingen, Rottweil schwer verwundet. Gefr. Johannes Schuler Deißlingen, Rottweil schwer verwundet. Einj. Freiw. Alexander Locher Stuttgart gefallen. Res. Christian Uebelhör Neenstetten, Ulm schwer verwundet. Musk. Karl Nüßle Oberjesingen, Herrenberg gefallen. Musk. August Schlecht Entringen, Herrenberg gefallen. Musk. Julius Kegreiß Mönchberg, Herrenberg schwer verw. Musk. Albert Kern Stuttgart leicht verwundet.

Neuenbürg schwer verwundet. Herrenberg, gefallen.

1“

Res. Josef Janz Neu⸗Ulm bish. schw. verw., gestorben.

Kan. Franz Nießer Walpertshofen, nicht O

Zu Verlustliste Nr. 15. Reserve⸗Feldartillerie⸗Regiment Nr. 268. 1 4. Batterie. 8 Kan. Martin Künkele Seeburg bish. verwundet, gestorben. Zu Verlustliste Nr. 16. Füsilier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim. . 7. Kompagnie. Res. Javer Knörzer Oberkessach bisb. verwundet, gestorben. Gefr. d. R. Hermann Baach Neuenstadt bish. verw., gestorb.

11

8

Zu Verlustliste Nr. 17. Reserve⸗Insanterie⸗Regiment Nr. 120.

1“ 8. Kompagnie. Res. Adam Wilhelm Hohenklingen bish. vermw

Zu Verlustliste Nr. 18. Infanterie⸗Regiment Nr. 120, UlIm.

9. Kompagnie.

Musk. Georg Ludwig Klingenstein bish. schw. v., gestorbe

Zu Verlustliste Nr. 19. Feldartillerie⸗Regiment Nr. 29, Ludwigsburg. .5. Hatterie. Gefr. Hans Wagner Metzingen nicht Eugen Wagner Reeutlingen bish. schwer verwundet, gestorben.

*

. Zu Verlustliste Nr. 21. Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg. 1 1. Kompagnie. Vzfeldw. Emil Klumpp Huzenbach . 1 11. Kompagnie. 1 Res. Christian Bader Hedelfingen, nicht Sillenbuch vermißt, war verletzt,

bish. schw. v., gestorben.

g83u Verlustliste Nr. 26. Loandwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 119.

16. Kompagnie. 1 Wehrm. Anton Mavyer Margrethausen bish. vermißt, verw.

Zu Verlustliste Nr. 30. Feldartillerie⸗Regiment Nr. 13, Ulm Stuttgart⸗Cannstatt.

II. Abteilung. Leichte Munitions⸗Kolonne. Ludwig Heim Oberensingen bish. schwer verw, gestorben.

v“

1 Zu Verlustliste Nr. 33. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 12

8. Kompagnie.

die nachstehende in V. L. 75 zu V. L. 33

ö

Es ist zu streichen: ergangene Berichtigung: vermißt, erkrankt. Zu Verlustliste Nr. 34. Grenadier⸗Regiment Nr. 119, Stuttgart 2. Kompagnie. 8 Res. Kranktr. Hermann Maier Baden⸗Baden bish. verw., gefallen. Zu Verlustliste Nr. 37. Füsilier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim.

3. Kompaggnie. 8 Utffz. Karl Landenberger Brackenheim bish. verw., gest.

Zu Verlustliste Nr. 39. Grenadier⸗Regiment Nr. 123, Ulm. 2. Kompagnie.

Zu Verlustliste Nr. 40. Reserve⸗Feldartillerie⸗-Regiment Nr. 26. 8 6. Batterie. ggelsbeuren bish. schwer verwundet, gestorben.

Res. Karl Mann Magstadt gefallen.

Musk. Ernst Fricker Möttlingen, Calw leicht verwundet. Wehrm. Matthäus Banzhaf Ulm leicht verwundet Ers. Res. Eugen König Aalen schwer verwundet Krgsfr. Eugen Kopp Böblingen gefallen.

Ers. Res. Emil usel Stuttgart gefallen. Musk. Ludwig Winkler Stuttgart leicht verwundet.

Maschinengewehr⸗Kompagnie.

Musk. Kurt Schumann Markranstädt, Leipzig leicht verwundet. Musk. Friedrich Röhrich Botnang, Stuttgart leicht verwundet. Musk. Adolf Knobloch Frankenbach, Heilbronn leicht verwundet. Musk. Friedrich Röhrle Ludwigsburg leicht verwundet.

Musk. Franz Saile Weiler, Rottenburg gefallen. 8 8 Musk. Georg Wurster Dörnach, Tübingen leicht verw. Musk. Otto Weiß Eltingen, Leonberg schwer verwundet. Res. Johann Marquardt Rotfelden, Nagold leicht verw.

Berichtigungen früherer Verlustlisten.

Zu Verlustliste Nr. 2. Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg.

X““ 9. Kompagnie. Utffz. Joh. Hageloch Pfullingen n.

8 Zu Verlustliste Nr. 12. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 119. 8 6. Kompagnie. Lehrm. Josef Lindenmüller Allmendshofen nicht Res. Lindenmüller Trossingen bish. verwundet, gestorben. 3 8 11. Kompagnie. Res. Christ. Heller Bebenhausen bish. vermißt, z. Tr. zur.

Zu Verlustliste Nr. 14.

Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 120.

88 7. Kompagnie. Utffz. d. R. Karl Daub Untermberg bish. verw., gefallen.

1 4

Res. Gebhard Rau Hofs bish. vermißt, z. Res. Wilbelm Renz Erbisreute bish. vermißt, war verletzt. Res. Konrad Nesensohn, nicht Nessenohr Wiggenhausen

Musk. Heinrich Strauß Rottweil bish. vermißt, Musk. August

Res. Anton

Musk. Eugen Haußmann Bempflingen bish. vermißt, war

Utffz. d. R. Oito Mehner Ehrenfriedersdorf bish. vermißt,

Utffz. d. R. Anton 11.1““

1. Zu Verlustliste Nr. 4141. Infanterie⸗Regiment Nr. 124, Weingarten. 10. Kompagnie. ““

Truppe zurück.

nicht gefallen, sondern verwundet. Es ist zu streichen, da irrtümlich gemeldet: Res. Wilhelm Reup Erbisreute vermißt.

Zu Verlustliste Nr. .“ Infanterie⸗Regiment Nr. 120, Ulm. 12. Kompagnie. 1

1 infolge Verwundung gestorben. 1 Munz Welzheim bish. verwundet, gestorben.

Zu Verlustliste Nr. 413. Infanterie⸗Regiment Nr. 127, Ulm. 4. Kompagnie. Julius Rosenthal Talheim nicht gefallen, verwundet. Hofelich Oberhausen bish. vermißt, war verw. 8. Kompagnie.

sondern

verwundet. 9. Kompagnie.

erkrankt G

Zu Verlustliste Nr. 45ꝭ.

Reserve⸗Feldartillerie⸗Regiment Nr. 26. 4. Batterie.

Schmäh Oberailingen bish. verw., gest.

Krgsfr. Eugen Wachter Künzelsau bish. verwundet,

Wehrm. Josef Merk Waldsee bish.

Zu Verlustliste Nr. 46. Insanterie⸗Regiment Nr. 1272, Ulm.

5 12. Kompagnie. G fz. Johannes Haug Stammheim bish. vermißt, war verw.

Zu Verlustliste Nr. 53. 8 Brenadier⸗Regiment Nr. 123, Uumm. 9. Kompagnie. Uisz. d. R. Karl Gsell Börrat bish. verwundett, gestorben. 11. Komragnie.

Eduard Schmid Laubach bish. verw.,

. Zu Verlustliste Nr. 54. Füsilier⸗- Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim. 3 10. Kompagnie. Gefr. Johann Busch Elpersheim bish. verw., gestorben. Zu Verlustliste Nr. 58. 11“ Reserve⸗Infauterie⸗Regiment Nr. 121. 2 2. Kompagnie. Vogt Waiblingen bish. verwundet, gestorben.

Res. Wilhelm

Zu Verlustliste Nr. 61. unfanterie⸗Regiment Nr. 127, Ulm. 1 8. Kompagnie. Res. Konrad Horn Unterdigisheim bish. vermißt, war venwundet.

““

Zu Verlustliste Nr. 62. 8 Füsilier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim. 1 Kompaanie. Krgsfr. Emil Schwarzkopf, Heilbronn, bish. verw. gestorben. 2. Kompagnie. Heilbrom bish. schwer verm., gestorb.

1 Zu Verlustliste Nr. 64. 111“ Füsilier⸗-Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim. 8 1 6. Kompagnie. Johann Barthelmäs Schrozberg bisb. schw. verw., gest. 727 Kompagmee Füf. Friedrich Ott. Waldenburg, nicht Wildenberg, bish. verw., gest. 1 8. Kompagnie. b Ers. Res. Gustav Bauer, Neckarwestheim, bish. verw., gestorben. Utffz. d. R. Christian Bäuerlein Wüstenau bish. verw. gest. v 9. Kompagnie. 1 Füs. Louis Klotz Bruch bisb. schwer verwundet, gestorben. 8 8 8* .“ 1 10. Kompagnie. . 8 Füs. Michael Dillmann Allersberg bish. schw. verw., gestorben.

Krgsfr. August Wiesbeck Beilngries bisbh. schw. verw., gestorben.

11. Kompagnie. .

Krgsf te gestorben.

Krgsfr. Albert Lindorfer Böckingen bish. venwundet, gestorben.

Maschinengewehr⸗Kompagnie.

Schütze Friedrich FKunk Batzenhof bisb. schw. verw. gestorben.

Schütze Wilhelm Sautter Züttlingen bish

8— 8

8 8 *

Zu Verlustliste Nr. 65. 8 Grenadier⸗Regiment Nr. 123, Ulm. EEE““

Gren. Franz Pflügel Gromberg bish. schwer verw., gest.

Infanterie⸗Regiment Nr. 124, Weingarten.

. 2. Kompagnieasae es Musk. Franz Hübler (nicht Hiebler Waldsee l. verw. Reserve⸗Feldartillerie⸗ Regiment Nr. 26.

Fahrer Friedrich Merz Winterbach bish. schwer verw., gest.

Zu Verlustliste Nr. 72. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 247. 1 1 Kompagnie.

Utffz. d. L2. Christian Widmann Balingen bish. schwar verwundet, gestorben. b Ers. Res. Adolf Bertsch Dormettingen bish. vermißt, zur Truppe zurück. Krgsfr. Aug. Gansloser Deggingen bish. vermißt, gefallen. Res. Karl Harscher Oberschwanden bish. vermißt, gefallen. Krgsfr. Geoorg Uhl Ulm nicht gefallen, sonderg leicht verw. Ers. Res. Gg. Raible Weitingen bish. vermißt, z. Tr. zur. Ers. Res. Wilh. Schmid Tuttlingen bish. vermißt, z. Tr. zur. Weil doppelt eingetragen ist zu streichen: Wehrm. Josef H ofer Ratzenhofen leicht verwundet. 1 2. Kompagnie. 1 Wehrm. Johannes Ehret Beimerstetten nicht gefallen, sond. verwundet. 1 Gefr. Gustav- Hohenstein Neuenstein bish. schwer verw., gestorben. Wehrm. Gustav Kupferschmid Weilheim bish. schwer verwundet, gestorben. Ers. Feh Engelbert Hummel Dietingen gefallen. Ers. Res. Rudolf Diem Obersteinbach bisbh. verw., gestorben. Krgsfr. Heinrich Klotzbücher Schornkorf bish. vermißt, verw. Krgsfr. Aam Rödel Forchhbeim bish. verwundet, gestorben. Krgsfr. Max Schuler Ulm bish. vermißt. gefallen. 3 3. Kompaanie. 11““ Res. Ludolf Hertsch Legau bish. vermißt, zur Truppe zurück. ftz. Stellv. Paul Ernst Meimsheim bish. verwundet, gestorben. Offz. Stellv. Ernst Mock München bish. vecwundet, gestorben. Gefr. Taver nicht kaphir Bayer Bach bish. vermißt, gefallen. Krgsfr. Eugen ESckhardt Heidenheim a. Br. bish. vermißt verw. Krasfr. Ernst Schmid Herbertingen nicht erkrankt, sondern verw. Krgsfr. Richard Schindler Ettlingen nicht oefallen, sond. verw. Krasfr. Konstantin Schuster Altbierlingen bish. vermißt, gefällen. Krgsfr. Albert Hegele Kerkinaen bish. schwer verw., gest. 4. Kompagnie. Res. Hermann Beug lnicht Benz] Alfdorf bish. verw., gest. Res. Theovor Boger Göppingen bish. schw. verw., gestorben. Erj. Res. Aolf Schneider Stutigart bish, vermißt, gefallen. Ers. Res. Georg Blessing Großeislingen bish. vermißt, gefallen. Ers. Res. Wilhelm Wengert Goagingen bish. vermißt, gefallen. Wehrm Wilh. Meschenmoser, Romanshorn, bish. vermißt zefallen. Krgsfr. Gallus Heindel Schloßberg bish. vermißt, z. Tr. zur.

8

8

bish. verwundet,

Ers. Ers.

8 Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗Anstalt. Berrlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

[8 1

E 1“ 4 47 .7 1“

1“

Ernennungen, 8 sonstige Personalveränderungen.

verwundet, gestorben.

Zer Bezugspreis beträgt vierteljährlich 5 40 ₰. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; 8. k1. nZeS. d ostanstalten und Zeitungsspediteuren für Be abhole 5 Wilhelmstraße Nr. 32.

auch die Expedition SW. 48, Einzelne ummern kosten 25 ₰.

—’

Anzeigenpreis zeilre 30 ₰,

für den Nanm einer 5 gespaltenen Einheits- einer 3 gespaltenen Einheitszeile 50 ₰.

Anzeigen nimmt an:

die Königliche Expedition des Reichs- und Staatsanzeigers Berlin SW. 48,

Wilhelmstraße Nr. 32.

.

Berlin, Montag, den 15. Februar,

. Iynkhalt des amtlichen Teiles: Bekanntmachung, betreffend Ausfuhr⸗ und Durchfuhrverbot. Ordensverleihungen ꝛc.

Deutsches Reich. 8 zur Ergänzung der Verordnung, betreffend Zucker usw.

Bekanntmachung Vom 31. Oktober

Regelung des Verkehrs mit

Fass betreffend Bekanntmachung der Fassung der Bekanntmachung, etreff Bhgna- Verkehrs mit Zucker usw. Vom 12. Februar

1915. 14“ ntmachung über zuckerhaltige Futtermittel. 1 betreffend die zwangsweise Verwaltung fran⸗

zösischer Unternehmungen. u Erste Beilage: 18 ü Verkehrs mit Hafer. Bekanntmachung über die Regelung des Verkehr Bekanntmachung über die Höchstpreise für Hafer.

zekanntmachung über die Erhöhung des Haferpreises. ee die Ausgabe der Nummern 18 und 19 8 1

des Reichs⸗Gesetzblatts.

Königreich Preußen. Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und

88

kkanntmachung.

Gruad bes 8 2 der Kaßserlichen Verordnungen vom 31 Ia n veefenb das öe 18 ee f und der Ausfuhr und Durchft . nht vott Wester vsn, nch rflellung und dem Betriebe von

Rohstoffen, die bei 8 8e des Kriegsbedarfs zur Verwendung gelangen,

bringe ich nachstehendes zur öffentlichen Kenntnis: Es wird verboten die Ausfuhr und Durch⸗ fuhr von: Glühstrumpf⸗ (Glühkörper⸗) Asche, körpern, hor⸗ und Cersalzen (Tränk⸗ Imprägnier⸗- Lisng vond, gir. 317 8 des statistischen Warenverzeichnisses, Kollodiumflüssigkeit (Tauchflüssigkeit für Glühkörper), 8 Argongas der Nr. 379 b des statistischen Cöuöu“ 8 wug (Halbstoff zur Papier⸗ und Pappenbereitung) au Halbüsga h 88 Gespinstwaren oder dergleichen der Nr. 649 des Zolltarifs, Wellblech, Dehnblech, Riffelblech, Warzenblech der NRummer? 89 des Zolltarifs,

S sländi ö eschnitten t⸗, Edel⸗ und ausländischen Hölzern, rund, gesch. tten, 868 bebeilt oder weiter bearbeitet, insbesondere Nußbaumholz,

Eschenholz, Mahagoni, Rotbuche, Schafthölzer, rohe, vorgearbeitet oder bearbeitet Berlin, den 15. Februar 1915. 8 Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

Abschnitten von Glüh⸗

Hainbuche, Eichenholz,

putzer Pawski in Schiffbek, Kreis Stormarn, und dem bis⸗

herigen Eisenbahnhandarbeiter Keppler in

Dortmund das Allgemeine Ehrenzeichen sowie 8 G . vecees Eisenbahndreher Grunewald in Mül⸗

im (Ruhr)⸗Holthausen, dem bisherigen Eisenbahnrotten⸗ vee t.Fich- Essen (Ruhr), dem bisherigen Eisenbahn⸗ handarbeiter Hartz in Neumünster, den bisherigen Bahn⸗ unterhaltungsarbeitern Bock in Kiel und Jensen in Sollbrück, Landkreis Flensburg, das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze zu verleihen.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung

zur Ergänzung der Verordnung, betreffend; egelung ur Ergarg mit Zucker usw. vom 31.Oktober 1914 8 8 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 467). ““

Vom 12. Februar 1915.

f J Gesetzes Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Ge⸗

über Ddie Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 eichs⸗Gesetz b S. 327) nachstehende Ergänzung der Verordnung, II Regelung des Verkehrs mit Zucker usw. vom 31. Oktober 191⸗

(Reichs⸗Gesetzbl. S. 467) beschlossen: 8 I ““ 88 § 1 Abs. 3: Hinter „Kontingente sind“ ist einzufügen: „nach sasbeich Bestimmung des Reichskanzlers“. II1 8 8 2 § 3: In Abs. 2 ist hinter elten“ einzufügen: 88— 8 ole Hr2nee die für Mohzucker gelten, der außerhalb der Standorte der WX“ ift. Abs. ? bält folgende Fassung: b 4 8 üüj 8 er Zucker in Se so ist er in diesen zu liefern. Lagert er los so ist er nach Wahl der Verkäu er in Säcken, die die Verkäufer oder die die Verbrauch zucker⸗ fabriken stellen, zu Uefern. Bei Lieferung in Säͤcken des Verkäufers ist eine Leihgebühr von höchstens 10 Pfennig. für einen Zentner auf einen Monat zu berechnen. Weitere

Aufschläge sind unzulässig.“

III jeber Rohzucker aus dem laufenden un 1 sich unter Steuerkontrolle befindet, mit Nachprodukte, darf nur nach näherer Bestimmung des R. verfügr werden. Dies gilt auch insoweit, als bereits SvIö 8 abge glosf . äga⸗ Rohzucker ist verpflichtet, auf Verlangen des

Der Besitzer Koh 88 Reichskanzlers die von diesem zu bezeichnenden Mengen an die d

. llen zu liefern. 1 8 mu. Fereschnenden chrften den in ihrem Besitze befindlichen Rohzucker mit Ausnahme der Nachprodukte auf Ver verarheicten. 1 1V 8““

8

und aus frühe Ausnahme der Reichskanzlers Verträge

Rohzuckerfabriken an die einzelnen Verbrauchszuckerfabriken sind, sowie den Zeitpunkt der Lieferung.

Der Reichskanzler kann diese unterstehenden und von ihm zu

tragege Reichskanzler erläßt die näheren Bestimmungen. stimmt auch, ob und in welchem Umfang die zeige der vorhandenen Bestände und

verpflichtet sind. verrset ch bestimmt sich nach § 3.

König haben Allergnädigst geruht:

Seine Majestät der a. D., Rechnungsra

dem Eisenbahnobergütervorsteher Querl in Duisburg⸗Ruhrort den Roten Klasse,

Adlerorden vierter

dem Eisenbahngütervorsteher a. D. Rother in Duisburg

Der Preis § V

hält folgende Fassung:

die §§ 2, 4, 6 des Gesetzes,

4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 339) in der

S. 516) entsprechende Anwendung.

Klasse,

önigli ronenorden vierter Kl. den Königlichen K Lsah.

dem Oberbahnassistenten a. D. Verdienstkreuz in Gold, 8

den Eisenbahnlokomotivführern a. D.” burg, Brocker in Bochum, Pohl in Eickel, kirchen und Schulze⸗Allen in Dortmund das in Silber,

den Eisenbahnschaffnern a. D. Scherixr trop, Landkreis Essen, und Wittorf rangiermeistern a. D. Bender in Freisenbruch, und Espey in Serm, Landkreis Düsseldorf, lademeister a. D. Grelck in Altona, dem steller a. D. Fick in Burg, Kreis dem bisherigen Eisenbahnvorschlosser C burg, den bisherigen Eisenbahnschlossern, in Oberhausen⸗Alstaden, Dickmann und in Witten, dem bisherigen Borchardt in Harburg, dem tischler Müller in Hamburg, Vieth in

in Bochum da

Verdienstkrer

dem Eisenbah Eisenbahnweiche

Groß in von Del Wandho

bisherigen

Behrens in Har⸗ Landkreis Gelsen⸗

in Borbeck⸗Frin⸗ füttert oder sonst verbraudu, in Kiel, den Eisenbahn⸗ Kreis Hattingen,

Süderdithmarschen,

isenbahnvorkesfelschmied

dem bisherigen Eisenbahndreher Neumünster, dem bisherigen Eisenbahnmaschinen⸗

8

63„ã„a.

1 zu fünfzehntaus z bestraft,

1) wer sehenen

unbefugt Gegenstände Art beiseite schafft,

Erwerbsgeschäft über sie abschließt, 2) wer der Aufforderung, n⸗ nicht nachkommt, n⸗ 3) wer die nach §. nrichtig erstattet. unrichtig ers virn 8 Der Reichskanzler wird ermechtigt, Sst 1* 82 8 f betreffend Regelung des Verkehrs mit Zucer .

brauchszucker

Der Reichskanzler bestimmt, welche Mengen von den (ner

Befugnisse einer seiner Aufsicht bestimmenden Verteilungsstelle über⸗

Zuckerfabriken zur An⸗ der eingetretenen Aenderungen

ie i 88 3 und 4 vorgesehenen Preise, finden 11“ 8 betreffend die Höchstpreise vom Fassung

der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1914 (Reichs⸗Gesetzbl.

G zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis füngaien be⸗ un secazeschabe der verwirkten Steuerstrafe

der im § 4a Abs. 1 vorge⸗

beschädigt oder zerstört, ver⸗ verkauft, kauft oder ein anderes

Rohzucker zu liefern (§§ 4 a, 4 b), 4b Abs. 3 erforderte Anzeige nicht oder Verordnung,

Oktober in dieser Ver⸗

Verkündung in Kraf

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der 8 4

Berlin, den 12. Februar 191b5. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.

Bekanntmachung ö“ Fassung der Bekanntmachung, betreffend Re⸗ des Verkehrs mit Zucker usw Vom 12. Februar 1915. 1 f G Ziffer VII. Be chung vom Auf Grund von Ziffer VII der Bekanntmach G 5 12 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 73) zur Ergänzung der Verordnuna, betreffend Regelung des Verkehrs mit Fühse 88 vom 31. Oktober 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 467) wird die Fassung dieser Verordnung nachstehend bekanntgemacht Berlin, den 12. Februar 1915. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrü

W“

8.

betreffend Verkehr mit Zucker. Betriebsjah 1 15 in den einzelnen Rohzucker⸗ w““ im Betriebsjahr 1914/15 in de nen9 fesrien und Belase Fatzuckerunganstalten 88“ Sucsf 1. Januar 1915 nur 25 Hundertteile 1 . 2 fe bse hien 8öG zum steuerpflichtigen Inlandsverbrauch a belafsen. Hie Höhe der dis zum 31. August 1915 weiter abzulassenden 8 bestimmt der Bundesrat. 1““ Zucker lit. sots g ero ech 1e 1 ste i abgelassen wir on d t geibh Zene n Um 1. September 1915 tritt die Absatz⸗ d er Kraft. u““ . 1 Pesen tnng gacens gilt die im Betrieete g; 211g,den 8 18 zu e na Fabriken hergestellte Rohzuckermenge. ö— über die Festsetzung der Kontingente erläßt der Bundes 1 dch Kontingent für diejenigen Fabriken, Be riebsjahr 1913/14 keinen oder 6 diee h, s Iöe ten. Verbrauchszucker wird bei der Fe⸗I ung . be darauf im Verhältnis von 9 zu 10 auf Roh

nüccer wm aeeahge ente sind nach näherer Bestimmung des Reichs⸗

kanzlers übertragbar.

Verordnung,

ie Verbrauchszucker herstellen, und 8 818. im Betriebsjahr 1914/15 nur freien Verkehr bringen

Rohzuckerfäbriken, Melasse⸗Entzuckerungsanstalten . die ace;en Mengen Verhrauchezucker in den vie im Betriebsjahr 1913/14. 8 wie inn erjaffinerien, die keinen G S.G Relhn oviel Verbrauchszucker in den freien Verkehr br ch soviel erchnungeverhältnisse von 9 zu 10 aus 8 F EI1.“ betrieb aufgenommenen sperrfreien Zucker 1) herstellen Der Reichskanzler kann Ausnahmen zulassen. § 3 8 1 dsverbrauche frei⸗

Der Preis des zum steuerpflichtigen Inlan Röhächn⸗ ö. ü 50 1. Ausbeute ohne Sack frei Magdeburg 9, n 8 31. Dezember 1914; bei späterer Leeferung erhöht er sich une, Mark. 8 Mark bis auf den Höchstsatz von 10,25 Tar⸗ löden s ngene 886 88 dieser Grundlage die Preise, die Der Bundesrat bestimmt auf dieser G e 1 inz Verladestelle gelten sowie die Preise, ür die einzelnen Fabriken frei Verl 2 . 68 für Robzucker gelten, der außerhalb des Standorts der Fabriken

t. kagegäge 8 Zucker in Säcken, so ist . N1 89 liee. er⸗ se, so i er Verkäufer in Säcken, d Ver⸗ er lose, so ist er nach Wahl d 8 Iöö ä „die Verbrauchszuckerfabriken stellen, zu lieferr- käufer oder die die Verbrauchszue zn stellen, su hefenesg stens Li gi 8 Verkäufers ist eine Leihgebühr von höchstens Lieferung in Säcken des Ve ch 10 Pfennig für einen Zentner auf einen Monat zu berechnen. Weitere Aufschläge sind unzulässig. 6 tes vürf blenen Melis nicht Die Verbrauchszuckerfabriken dürfen gemal enen b 828 2₰ teurer verkaufen als zu einem Preise, der Beserung ab Mcgde burg für 50 Kilogramm ohne Sack einschließlich der ö 10 Mark mehr beträgt als der im Lieferungsmonat geltend b ür Rohzucker 3). . ö“ 8 Der Bundesrat bestimmt auf dieser Grundlage ie 8 der übrigen Verbrauchszuckerarten sowie 8 Lieferung ab Verladestelle der einzelnen Fabriken gelten. § 5 1 1 འBetrte Ueber Robzucker aus dem laufenden und aus ön jahren, der sich unter Steuerkontrolle befindet. mit Nachprodukte, darf nur nach näherer Bestimmung des verfügt werden. Dies gilt auch insoweit, als bereits Vertras eschlossen sind. 1 u“ geichtghe Besitzer von Rohzucker ist verpflichtet, auf Verlangen des

Reichskanzlers die von diesem zu bezeichnenden Mengen an die den ihm zu bezeichnenden

Stellen zu liefern. M Verbrauchszuckerfabriken dürfen den in Hee Rohzucker mit Ausnahme der Nachprodukte auf Verdranches

arbeiten. 8

§ 6

. d. M 1 2 c Der Reichekanzler bestimmt, welche Mengen ven den Rohzuckerfabriken an die einzelnen Verbrauchszuerfadriken zu Uefer

sowie den Zeitpunkt der Leferun. N. find. Her Reichs 1 k diese Befugnise einer seiner Aussicht Der Reichskanzler kann 8 n C. 8 unterstebenden und von ihm zu destimmenden Verteilungsstell

ie Höchstpreise

die für

1914 (Reichs⸗Gesebbl. S. 467), wie er sich aus den ordnung vorgesehenen Aenderungen Verordnung beireffend Verkebr Nummernfolge der Paragraphen dutch zumachen⸗

ergidt, met. Zucker“ in

unter der Uederschrift ke fortlaufender s Reivds Gesetzblatt bekannt⸗

übertragen 6 * S 1b I Der Reichskanzler L- die näderen, e.. Sr de- stimmt auch, ob und in welchem Umfang die Inckerss riben zur An⸗