8
Bloedel die Bruderrache vollzieht. Als Neuerungen des baiwarischen Liedes wärde sich ergeben, daß Dietrichs wie Bloedels Rollen damals schon auf der zweiten Stufe vorhanden gewesen sind, beide aber mit einfacherem Inhalt. Es blieb in den Kämpfen noch übrig: die Tötung Folkers durch Dietrich und die Niedermachung der Knechte durch Bloedel mit der zugehörigen Aufreizung Kriemhildens. 8 Neueingeführt hat das öltere Epos vier Kämpfer: drei auf hunnischer Eene (Hildebrand, Rüedeger, Iring) und einen auf burgun⸗ discher (Folker). Weil aber zugleich auf burgundischer Seite die Gestalten vom Gernot und Giselher mehr ausgeführt wurden, entstand eine ziemlich weitgehende Symmetrie der Anlage: fünf benannte Streiter stehen in jedem Lager; je drei besiegen einen benannten Gegner und die zwet einzigen Ueberlebenden, Dietrich und Hildebrand, erhalten je zwei benannte Opfer. Doch äußerte sich darin wohl auch eine Vorliebe ür die Amelungen, wie sie dem baiwarischen Dichter nahe lag. Plan⸗ voll ist auch die steigernde Reihenfolge. Auf Eyzels Seite er⸗ liegt zuerst der Hunne Bloedel, dann der den Burgunden fernstehende Thüringer Iring, dann der ihnen befreundete Rüedeger, endlich die vier burgundischen Helden selbst. Mit diesem wobldurchdachten Auf⸗ bau gibt die nordische Prosa gewiß ihre epische Quelle wieder, man ersieht aus ihm aber auch, wie unmöglich es ist, die Niflunga saga auf eine Reihe einzelner Lieder zurückzuführen. Der Vortragende bebandelte dann die wahrscheinliche Reihenfolge der Kämpfe im alten deutschen Epos. Es würde an dieser Stelle zu weit führen, darauf
einzugehen. 11““ (Schluß folgt.)
“
Das Blut unter dem Ultramikroskop. Das durch die Arbeiten der deutschen Physiker Siedentopf und Zsigmonda geschaffene Ultramikrostop, das die Möglichkeit gibt, die Vergröß rung noch über die für das Mikroskop bestehenden Grenzen zu steigern, hat schon auf verschiedenen Gebieten erhebliche Fortschritte der Erkenntnis mit sich gebracht, obgleich die Uatersuchungen mit diesem Instrument sich nicht für alle Gegenstände eignen und die richtige Deutung zuweilen großen Schwierigkeiten begegnet. Einen Beitrag zur Verwertung des Ultramikroskops, der auch einen praktischen Nutzen ver⸗ spricht, hat vor einiger Zelt der Wiener Arzt Dr. Neumann gegeben. Dieser Forscher hat unter dem Ultramikroskop, das eine Vergrößerung auf das Vierzigtausendfache gestattet, sein eigenes Blut und auch das verschiedener anderer Leute untersucht, von denen einige bei vollkommener Gesundheit waren, andere an verschiedenen Krank⸗ heiten litten. Zunächst war unter den roten und den weißen Blut⸗ körperchen eine große Zahl äußerst kleiner rundlicher Körner bemerkbar, die sich beständig in starker Bewegung befanden. Diese sind bereits bekannt und werden von der Wissenschaft als Hämokomien bezeichnet. Dr. Neumann machte nun die Entdeckung, daß bei Zusatz von Butter oder anderem Fett zu der Ernährung diese Blutlörperchen an Zahl gewaltig zunehmen, sodaß schließlich das ganze Gesichtsfeld unter dem Ultramikroskop von ihnen bedeckt erschien, und zwar trat diese Vermehrung schon drei Viertelstunden nach Aufnahme des Fetts ein. Am besten gelangen diese Experimente Morgens, nachdem die Versuchspersonen auf leeren Magen etwas Tee und Weißbrot mit Milch und etwa 10 g Butter genommen hatten. Neumann hat auf diese Weise das Blut von 100 Erwachsenen und 18 Kindern unter⸗ sucht und wichtige Unterschiede zwischen den Befunden bei Gesunden und Kranken festgestellt. Bei Magenleidenden erschienen die Körnchen erhehlich später oder gar nicht. Das Verfahren ist also möglicherwetse zur Erkennung von Magenkrankheiten verwertbar.
Literatur. 8
— Die Feld⸗ und Forstpolizei und der Forstdiebstahl in Preußen von Syndikus A. Ebner⸗Berlin unter Mitwirkung des Regierungs⸗ und Forstrats Herrmann⸗Danzig. Verlag von J. Neumann, Neudamm 1914, (Preis geh. 5,00 ℳ, geb. 5,50 ℳ.) — Während bisher das Feld⸗ und Forstpolizei⸗ sowie das Forstdieb⸗ stahlgesetz meist für sich bearbeitet und herausgegeben worden sind und dabei auf die in Betracht kommenden Bestimmungen des Reichs⸗ und Landesrechts nur gelegentlich hingewiesen ist, werden in dem vorliegenden Buch zum ersten Male alle gesetzlichen und polizeilichen Vorschriften zum Schutze von Feld und Wald zusammengestellt und unter Be⸗ rücksichtigung der gesamten einschlägigen Literatur und Rechtsprechung bis in die neueste Zeit erläutert. Im Anschluß daran werden auch die strafrechtlichen Schutzbestimmungen für Feld⸗ und Forstbeamte, einschließlich des Rechts zum Waffengebrauch, hehandelt. Das Buch kann daher Feld⸗ und Waldbesitzern sowie Feld⸗ und Forstbeamten, deren Rechte und Pflichten klar und übersicht ich dargestellt werden, wie auch den vielen in Feld und Wald Erholung Suchenden, die nicht in ärgerliche Streitigkeiten mit den Besitzern geraten wollen, bestens empfohlen werden und dürfte auch den Behörden bei der An⸗ wendung der gesetzlichen und polizeilichen Bestimmungen ein will⸗ kommenes Hilfsmittel sein.
Postbuch für den Feld⸗ und Kriegs⸗Post⸗ und elegrammverkehr, bearbeitet von Karl Jaap, Oberpost⸗ retär bei der Kaiserlichen Oberpostdirektion in Berlin. Verlag
don Carl Heymann, Berlin W. 8. (Preis 60 ₰.) — Die zahl⸗
Theater. Königliche Schauspiele. Sonn⸗
abend: Opernhaus. 48. Abonnementsvor⸗ stellung. Der Evangelimann. Musi⸗ kalisches Schauspiel in 2 Aufzügen, nach einer von Dr. Leopold Florian Meißner erzählten wahren Begebenheit, von Wilhelm Kienzl. Musikalische Leitung: Herr Kapellmeister von Strauß. Regie: Fens Oberregisseur Droescher. Chöre: err Professor Rüdel. Anfang 7 ½ Uhr. Schauspielhaus. 51. Abonnementsvor⸗ stellung. Peer Gynt von Henrik Ibsen. (In zehn Bildern.) In freier Ueber⸗ tragung für die deutsche Bühne gestaltet von Dietrich Eckart. Musik von Edward Grieg. In Szene gesetzt von Herrn essfecr Dr. Reinhard Bruck. Anfang Ihr
hr.
Sonntag: Opernbaus. 49. Ahonne⸗ mentsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Lohengrin. Romantische Oper in drei Akten von Richard Wagner. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 52. Abonnementsvor⸗ stellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind auf⸗ gehoben. Kater Lampe. Volksstück in vier Akten von Emil Rosenow. Anfang 7 ½ Uhr.
Deutsches Theater. (Direktion: Max Reinhardt.) Sonnabend, Abends 7 ½ Uhr: Rappelkopf (Alpenkönig und Men⸗ schenfeind). 1
Sonntag: Rappelkopf (Alpenkönig und Menschenfeind). 8
Montag: Das Wintermärchen.
Kammerspiele.
Sonnabend, Abends 8 Uhr: Die deutschen Kleinstädter.
Sonntag und Montag: Die deutschen Kleinstädter.
8 Uhr: Extrablätter!
und Gordon. und Willy Bredschneider. Sonntag und folgende blätter! b. Sonntag, Nachmittags einst im Mai.
Straße. Hedda Gabler. Akten von Henrik Ibsen. Sonntag, Nachmittags fünf Frankfurter. — Gabler. Montag: Rausch.
7 Uhr: Bunter Abend. Sonntag, Nachmittags
Garten.) Peer Gynt.
Sonntag, Nachmittags
Berliner Theater. Sonnab., Nach⸗ mittags 3 ½ Uhr: Zu ermäßigten Preisen: Peterchens Mondfahrt.
aus ernster Zeit von Bernauer⸗Schanzer Musik von Walter Kollo
Theater in der Küniggrütze Sonnabend, Abends 8 Uhr: Schauspiel
Abends: Hedda
Komüdienhaus. Sonnabend, Abends
gs 3 Uhr: Kabale und Liebe. — Abends: Bunter Abend.
Deutsches Künstlertheater. (Nürn⸗ bergerstr. 70/71, gegenüber dem Zoologischen Sonnabend, Abends 7 ½ Uhr:
Sonntag: Peer Gynt.
Lessingtheater. Sonnabend, Abends 3 Uhr: Ein Volksfeind. 3 Uhr: Li — Abends: Ein Volksfeind. Montag: Jugendfreunde.
8
reichen Bekanntmachungen über die durch den Krieg bedingten Be⸗ schränkungen und Aenderungen des Postverkehrs haben in den Kreisen des Publikums und der Beamten eine Unsicherheit hervor⸗ gerufen, die vielfach Enttäuschungen und unangenehme Weiterungen zur Folge hatte. Diesem Uebelstande will das Postbuch abhelfen, das alle den Feldpost⸗ und Telegraphenverkehr betreffenden Angelegen⸗ heiten übersichtlich und gemeinverständlich darstellt und ein empfehlenswerter Ratgeber in den mannigfach auftretenden Fragen für jedermann ist. Aus dem Inhalt seien angeführt: Feldpost⸗ sendungen im deutschen Verkehr und im Verkehr mit Oesterreich⸗ Ungarn und der Schweiz, Beschaffenheit der Sendungen, Porto⸗ freiheit und Portoermäßigung, Pakete an Heeres⸗ und Marine⸗ angehörige, Paketdepots, Post⸗ und Telegrammverkehr mit dem okkupierten Gebiet in Belgien, Sendungen an Kriegs⸗ und Zivil⸗ gesangene, Verkehrsbeschränkungen im Inland, Auslandsverkehr, Telegramm⸗ und Fernsprechverkehr.
Die Bundesratsverordnungen über Getreide, Mehl, Brot, Kartoffeln, Fleisch und Ammoniak. Heraus- gegeben im Reichsamt des Innern. 1915. Verlag von E. S. Mittler u. Sohn, Berlin SW. 68. (Preis: 30 ₰.) — Das vorliegende Heft enthält in übersichtlicher Zusommenstellung die während des Krieges erlassenen Verordnungen des Bundesrats über die Höchstpreise für Getreide, Kartoffeln, Erzeugnisse der Kartoffeltrocknerei und Ammoniak, über das Verfüttern von Roggen, Weizen, Hafer, Mehl und Brot, das Ausmahlen und die Beschlagnahme des Brotgetreides, über die Bereitung von Backware, die Regelung des Verkehrs mit Brot⸗ getreide und Mehl, die Sicherstellung von Fleischvorräten u. a. und dürfte daher Behörden sowie Landwirten, Müllern, Bäckern und Händlern willkommen sein.
“X“
Verkehrswesen. Um dem mit den Vorschriften über die Adressierung
und Verpackung der Feldpostsendungen weniger ver⸗ trauten Publikum hilfreich an die Hand zu gehen und damit auf eine Verringerung der großen Zahl der unrichtig und undeutlich adressierten und mangelhaft verpackten Feldpost⸗ sendungen hinzuwirken, hatte das Reichspostamt im Oktober 1914 die Oberpostdirektionen veranlaßt, die Einrichtung von Kriegsschreibstuben möglichst zu fördern. Nach einer dieser Tage vorgenommenen Fesistellung sind jetzt im Reichspostgebiet 1843 Kriegsschreibstuben, 773 Verpackungsstellen und außerdem 515 vereinigte Kriegsschreibstuben und Verpackungsstellen in Tätigkeit, was mit Freude begrüßt werden darf. Die Reichs⸗ postverwaltung wendet der weiteren Ausbreitung dieser Ein⸗ richtung dauernd ihre Fürsorge zu.
Wie die Kanalbaudirektion in Hannover laut Meldung des W. T. B.“ mitteilt, hat der Minister der öffentlichen Arbeiten die Verbindung zwischen Rhein und Weser als nunmehr her⸗ gestellt erklärt. Bereits am Dienstag wurde ohne jede Feierlichkeit die Schleuse zwischen Weser und Kanal bei Minden für den ersten Schleppzug in Betrieb gesetzt. Die gesammte Kanalstrecke wird zu⸗ nächst versuchsweise mit einem vorläufig auf 15 m festgesetzten Tief⸗ gang für beladene Kähne in Benutzung genommen werden.
Heft 1 vom Jahrgang 1915 des „Archivs für Eisenbahn⸗ wesen“, herausgegeben im preußischen Ministerium der öffentlichen Arbeiten (Verlag von Julius Springer, Berlin) erschien 8 folgendem Inhalt: „Zukunftsaussichten der nordamerikanischen Eisen⸗ bahnpolitik“ von Dr. W. H Edwards;
Seydel; „Die Warschau⸗Wiener Eisenbahn und ihre Verstaatlichung“ Columbiens (mit einer Uebersichtskarte); Die Königlich säcksische:
im Großherzogtum Baden in den Jahren 1912 und 1913;
8 8
Expreßgesellschaften in den Staaten von Amerika; Ueber Eisenbahnunfälle in den Vereinigten Staaten; Die Eisenbabnen im Staate Parana (Brasilien): Eisenbahnen auf Kiushiu; Eisenbahnen in Korea (Chosen); Die Eisen⸗ bahnen auf Formosa; Eisenbahnen in Haiti;
à1 9 . 4 Mitteilungen: Die
bahnen im Jahre 1912/1913; Statistisches von den Rußlands. — Rechtsprechung: Deutsches Reich; Preußen; Schweiz.
Bücherschau.
Theuter des Westens. (Station:
Zoologischer Sonnabend, die Liebe.
dammer Brücke.) Sonnabend, Nachmittags 3 ½ Uhr: Miß Lilian. — Abends 8 Uhr: Gold gab ich für Eisen. (Die schöne Marlene.) Komische Volksoper in drei Bildern von Victor Léon. Musik von Emmerich Kaͤlmän.
Gold
Sonntag und folgende Tage: gab ich für Eisen.
Sonntag, Nachmittags 3 ¼ Uhr: Miß Lilian.
8 Abends Heitere Bilder
Straus. Tage: Extra⸗ 3 Uhr: Wie
Sonntag,
Schillertheater. o. (Wallner⸗ theater.) Sonnabend, Abends 8 Uhr: Des Meeres und der Liebe Wellen. Trauerspiel in fünf Aufzügen von Franz Grillparzer.
Sonntag: Uriel Acosta.
Montag: Des Meeres und der Liebe Wellen.
Sonnabend, Nach⸗ mittags 3 ¼ Uhr: Wilhelm Tell. Schau⸗ spiel in fünf Aufzügen von Friedrich Schiller. — Abends 8 Uhr: Nora. Schauspiel in drei Aufzügen von Henrik Ibsen. Deutsch von Wilhelm Lange. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Die Hermannsschlacht. — Abends 8 Uhr: Johannisfeuer. Montag: Der Störenfried.
in vier Wolff.
3 ¼ Uhr: Die
reise. Sonntag
Sonntag,
Schönfeld.)
Deutsches Opernhaus. (Char⸗ lottenburg, Bismarck⸗Straße 34 — 37. Direktion: Georg Hartmann.) Sonnabend, Abends 8 Uhr: Die verkaufte Braut. Von Friedrich Smetana.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Fra Diavolo. — Abends: Lohengrin.
Nontag: Die verkaufte Braut
Max
Männe. Sonntag, Ehre.
om.
mit
„Wohlfahrtseinrichtungen der preußisch⸗hessischen Eisenbahngemeinschaft im Jahre 1913“ von Dr.
von Dr. Salomon (mit einer Karte), Fortsetzung;: Die Eisenbahnen
Staatseisenbahnen in den Jahren 1912 und 1913; Die Königlich ungarischen Staatsbahnen im Jahre 1912; Hauptergebnisse der österreichischen Eisenbahnstatistik für das Jahr 1912. — Kleine Vereinigten
Die bosnisch herze⸗ govinischen Landes babnen im Jabhre 1912; Die rumänischen Eisen⸗ Eisenbahnen Nachbarrecht (Erkenntnis des Reichs⸗ gerichts vom 17. Juni 1914); Kommunalabgabenrecht (Erkenntnis des Oberverwaltungsgerichts vom 10. Februar 1914) — Gesetzgebung:
Nr. 13 des „Zentralblatts der Bauverwaltung“, heraag gegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 13. Febrn hat folgenden Inhalt: Amtliches: Dienstnachrichten. — Nich⸗ amtliches: Die neue Oberzolldirektion in Cassel. — Die geplag Saharaquerbahn. — Benutzung der Gezeitenbewegung zur E wässerung von Poldern. — Vermischtes: Kriegssammlung der Eisen bahn. — Staatliche Vorentschädigung für Kriegsschäden in der Pra vinz Ostvreußen. — Gründung eines akademischen Hilfsbundes. Schenkung für das Museum der Stadt Stettin. — Erweitern, Vervollständigung und bessere Ausrüstung des preußischen Staatz eisenbahnnetzes. — Flugdrache mit schwimmfähigem Rumpf und ungg dem Rumpf liegenden schrägen Hubplatten.
Morgen, Sonnabend, wird im Königlichen Opern han
„Der Evangelimann“ gegeben. Die Besetzung lautet: Martzz Frau Miekley⸗Kemp; Magdalene: Fräulein Birkenström; Marhsat Herr Kraus: Johannes: Herr Hoffmann; Justitiär: Herr Schwegie Zitterbart: Herr Funck: Schnappauf: Herr Bachmann; Aidsar Herr Krasa; Hans: Herr Philipp. Dirigent ist der Kapellmesstz von Strauß. Im Königlichen Schauspielhause wird morgen e Gvnt“ aufgeführt. Die Hauptrollen werden von den Damen Conna Thimig, Heisler, von Mayburg und von den Herren Mühlhese Vallentin, Kraußneck, von Ledebur und Stange dargestellt. Spie leitung ist Dr. Bruck.
Theater und Musik.
Mannigfaltiges. 3 Berlin, den 19. Februar 1915. S
Im Mozartsaal am Nollendorsplatz wird am Donnerstag, ne 25. d. M., Nachmittags 4 Uhr, Josepha Metz zum Besten ae Tagesheime für Soldatenkinder aus eigenen Dichtumg vortragen. Helene Lachmanski Schaul, Erna Hennig und Grete Purim hringen Kom positionen von Bogumil Zepler und Clara Hoppe zu Geht⸗ Ferner finden kinematograpbische Vorführungen: Märchenlan und Wirklichkeit für Groß und Klein“ statt. Karten! 3, 2, 1 ℳ und 50 ₰ sind bei A. Wertheim, Bote und Bock, an h Kasse des Mozartsaales und in der Zoentralstelle der Tagesheime st Soldatenkinder, Friedenau, Wielandstraße 10, zu haben.
„Wie erziele ich in Kriegszeiten Nutzen aus meintn Garten?“ Die Beantwortung dieser Frage hat jetzt für vie Interesse und deswegen wird der Gartendirektor Lessen Steglitz eine Vortragsreihe der Freien Hochschule Berlin über die Thema vom Mittwoch, den 24. Februar, ab halten. Die Vortrig finden in der Aula Friedrichstraße 126 katt.
Döberitz, 18. Februar. (W. T. B.) Gestern abend sind a dem Gefangenenlager in Döberitz vier russische Gefangeng unter ihnen ein Unteroffizier und zwei Einjährige entflohen. D. Flüchtlinge tragen ihre Uniform, an der sie ebenso wie an ihre
mangelhaften Deutsch leicht zu erkennen sein dürften.
Spandau, 18 Februar. (W. T. B.) Die heutige Stadt verordnetenversammlung bewilligte noch weite 150 000 ℳ zur Beschaffung von gefrorenem Fleisch un gedörrten Fischen, sodaß im ganzen jetzt für diesen Zweck 500 000, ausgeworfen sind.
Königsberg i. Pr., 18. Februar. (W. T. B.) In Gasanstalt der Gemeinde Juditten bei Königsberg ereigme sich hbeute vormittag beim Autbessern eines Kessels infolge von En zündung von Benzol einer Lötlampe eine heftige Explosion. N. Betriebsleiter und ein Vorarbeiter wurden getötet, du andere Arbeiter schwer verletzt.
Lyon, 18. Februar. (W. T. B.) Die Zeitung „Républican meldet aus Paris: Die französische Kabelgesellschaft teilt mit, dh die heiden Kabel zwischen Frankreich und Amerika et 400 km von Brest gerissen seien. Um beunrubigenden Gerücht entgegenzutreten, nach denen die Kabel von keutschen Schiffen dur⸗ schnitien worden seien, erklärt die Kabelgesellschaft, das Reißen d Kabel sei auf einen Zufall zurückzuführen, die Ausbesserung werde einer Woche beendet sein.
Sofia, 18. Februar. (W. T. B.) Wie die „Agence Bulgar mitteilt, wurde im Zusammenhang mit dem Bombenanschlagi Stadtkasino der Chef des Sicherheitsdienstes seines Posten enthoben, auch mehrere andere Angestellte der Polizei wurden er
lassen.
———
Abends 8 Uhr: Rund um Operette in zwei Akten von Bodanzky und Thelen. Musik von Oskar
Sonntag und folgende Tage: um die Liebe. 1 Nachmittags 3 Uhr: Friedrich von Homburg.
Theater am Sonnabend, Abends 8 ¼½ Uhr: Immer feste druff! Vaterländisches Volksstück in vier Bildern von Hermann Haller und Willi Musik von Walter Kollo.
Sonntag und folgende Tage: Immer feste druff!
Sonntag, Nachmittags 3 ½ Uhr: Graf von Luxemburg.
Lustfpielhaus. (Frtedrichstraße 236.) Sonnabend, Abends 8 ¼ Uhr: Die Orient⸗ Schwank in drei Akten von Oskar Blumenthal und Gustav Kadelburg.
Orientreise.
Leutnantsmündel.
Thaliatheater. (Direktion: Kren und
Kam'rad Männe. Akten mit Gesang und Tanz von Jean Kren und Georg Okonkowski. Musik von Winterfeld (Jean Gilbert). sangstexte von Alfred Schönfeld. Sonntag und folgende Tage: Kam'rad
Trianontheater. (Georgenstr., na Bahnhof Friedrichstr.) Sonnabend, Abe⸗ 8 Uhr: Das Liebesnest.
Sonntag und folgende Tage: 29 Liebesnest. 4
Sonntag, Nachmittags 3 ½ Uhr: IA. Waise aus Lowood.
Garten. Kantstraße 12.)
Rund Prinz
Konzerte.
Beethoven-Saal. Sonnab., Abe⸗ ollendorfplatz. 8 Uhr: Schumaun⸗Hugo Wolf⸗Abel “ rsp 6 von Therese und Artur Schnabel. Blüthner-Saal. Sonnabend, Ake 8 Uhr: Konzert von Ebba Sjertscch (Violine) mit dem Blüthuer⸗Orcheste Der Büxamegsereaxaae Familiennachrichten. Verlobt: Frl. Frieda Hilgendorff Hrn. Major Karl von Borries (Zon — z. Zt. Danzig). 3 Gestorben: Hr. Kammerherr Or Ulrich Graf Schaffgotsch Koppitz). Fr. Gertrud . von Freyend, geb. von Mitttelstas (Blankenburg a. H).
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und folgende Tage: Die
Nachmittags 3 ½ Uhr: Das
Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenbun Verlag der Expedition (Koye in Berlin. 1 Druck der Norddeutschen Buchdruckerei ¹.
vabe?
Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße Fünf Beilagen (einschließlich Warenzeichenbeilage N
Nachmittags 3 Uhr: Die sowie die 371. u. 372. Ausgabe Deutschen Verlustliste
Sonnabend, Abends 8 Uhr: Volksposse in drei
(Arbeitslosen geschaffen. — Z vordnung, die jetzt beiden Häasern des Landtags zur nachträglichen Ge⸗
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
Amts wegen
No. 1 2
8 E r st e B eilage 1 zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeig
Berlin, Freitag, den 19. Februar
Land⸗ und Forstwirtschaft.
Bodenverbesserung von Moor⸗,, Heide⸗ und ähnlichen Ländereien in Preußen.
Der Krieg verlangt, daß so viel Nahrungs⸗ und Futtermittel, wie irgend möglich, im Inlande erzeugt werden. Die Vergrößerung der Anbauflächen führt am sichersten zu diesem Ziele. Am meisten sind hierzu diejenigen Niederungsmoore, Heiden und aͤhnlichen Ländereien geeignet, für die die Entwässerung bereits im wesentlichen beschafft ist, die aber nur geringe Erträge abwerfen, weil die Folgeeinrichtungen (Binnen⸗ entwässerung nebst Umbrechen, Tellern, Walzen, Düngen, Ansäen usw.) noch nicht ausgeführt sind. Die großen Niederungsmoore in der nord⸗ deutschen Tiefebene, die bisher nur wenig und schlechtes Futter (Seggen) bringen, sind an erster Stelle zu bearbeiten Besonders in den Provinzen Brandenburg, Pommern, Schleswig⸗Holstein, Hannover, Westfalen sind derartige Flächen, für die die Vorflut auf genossenschaft⸗ lichem Wege im wesentlichen bereits beschafft ist, in großem Umfange vor⸗ handen. Soweit diese Moor⸗ und ähnlichen Ländereien Staatseigentum sind, ist das zu ihrer Umwandlung in ertragsfähige Ländereien Erforder⸗ liche beretts in die Wege geleitet, soweit sie sich aber im Privatbesitz befinden, schreitet ihre Kultivierung nicht in dem erwünschten und erforderlichen Umfange fort. Deshalb ist zur schleunigen Durch⸗ führung der Folgeeinrichtungen auf diesen Ländereien und zur Be⸗ schaffung der dazu erforderlichen Geldmittel eine Organisation notwendig.
Durch die Satzungen der im letzten Jahrzehnt auf Grund der Vorschriften des Gesetzes, betreffend die Bildung von Wassergenossen⸗
schaften, vom 1. April 1879 gegründeten Wassergenossenschaften ist bereits mehrfach dem Vorstand
die Befugnis zur Ausführung und Unterhaltung auch der den einzelnen Genossen obliegenden Folge⸗ einrichtungen, zur Beschaffung der dazu erforderlichen Geldmittel und zu deren Deckung durch Heranziehung der einzelnen dabei be⸗ teiligten Genossen gegeben. Soweit die Befugnisse des Vorstandes hierzu nicht ausreichen, sind oder werden nunmehr zur Ausführung der Folgeeinrichtungen Genossenschaften schleuntgst gebildet oder die Satzungen der bestehenden Genossenschaften ergänzt. Um dies zu ermög⸗ lichen, ist, da der Landtag nicht versammelt war und es sich um die dringliche Beseitigung eines Notstandes handelte, auf Grund des Ar⸗ iikels 63 der Verfassungsurkunde die Allerhöchste Verordnung über die Bildung von Genossenschaften zur Bodenverbesserung von Moor⸗, Heide⸗ und ähnlichen Ländereien vom 7. November 1914 — abgedruckt in Nr. 270 des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“, Erste Beilage — er⸗ lassen worden. Die auf Grund dieser Verordnung gebildeten Ge⸗ nossenschaften sollen sogleich mit den Arbeiten beginnen, sodaß die kultivierten Flächen schon in diesem Jahre Erträge (Roggen, Hafer, Kartoffeln, Viehfutter) bringen. Außerdem wird dadurch die er⸗ wünschte Gelegenheit zur Beschäftigung von Kriegsgefangenen und ¹ den einzelnen Bestimmungen der Ver⸗
nehmigung unterbreitet worden ist, wird in der in der Regierungs⸗ vorlage enthaltenen Begründung das Folgende bemerkt:
Zu § 1. Aufaabe der Genossenschaften soll nicht die Ausführung umfangreicher Wasserregulterungen sein; diese muß vielmehr Kom⸗ munalverbänden oder Wassergenossenschaften überlassen bleiben. Das schließt aber nicht aus, daß jene auch den Ausbau derjenigen Gräben übernehmen, die zur Beschaffung des Anschlusses an die bereits vor⸗ handenen Hauptvorfluter sowte zur Beschaffung der Binnenentwässerung nötig sind. Grundsätzlich soll jeder Besitzer seine Ländereien selbst ewirtschaften und nutzen. In manchen Fällen werden aber die Grundstückseigentümer das nicht können, z. B. wenn der Besitzer im selde steht und keine ausreichende Vertretung zurückgeblieben ist. Dann soll die Genossenschaft die in Kultur gebrachten Flächen selbst bewirtschaften und nutzen, der Besitzer aber später verlangen können, daß ihm die Bewirtschaftung und Nutzung seiner Ländereien überlassen
werde (§ 14).
Zu § 2. Die Verordnung, die sich im übrigen vielfach an die Vorschriften des neuen Wassergesetzes vom 7. April 1913 anlehnt, chreibt nur eine Anhörung der einzelnen Besitzer nach öffentlicher Zekanntmachung vor (§§ 9, 10), worauf die Satzung von dem Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten etlassen wird.
Zu § 3. An die Leistungsfähigkeit des Vorstands der Genossen⸗
schaft werden, namentlich dort, wo eine gemeinschaftliche Bewirt⸗ chaftung und Nutzung der Genossenschaftsländereien in Betracht kommt, erhebliche Anforderungen gestellt. Deshalb ist vorgesehen, daß durch die Satzung die Bestellung des Vorstands der Aufsichts⸗ ehörde übertragen werden kann. Dadurch wird die Möglichkeit gegeben, die Vertreter bereits bestehender, ähnliche Ziele verfolgender Organisationen mit der Wahrnehmung der Vorstandsgeschäfte zu beauftragen. Zu §§ 5, 6. Schon bei Abgrenzung des Genossenschaftsgebiets st auf Anlagen, die durch die Ausführung des Unternehmens ge⸗ schädigt werden könnten, namentlich aber auf solche Grundstücke, die durch die Art ihrer Benutzung dem Besitzer einen erhöhten Ertrag gewähren, Rücksicht zu nehmen; sie sollen nicht in die Genossenschaft inbezogen werden, wenn das Unternehmen ohne sie zweckmäßig aus⸗ geführt werden kann. Müssen sie einbezogen werden, so soll schon dor Festlegung der Genossenschaftsgrenze mit ihren Besitzern ver⸗ andelt und erforderlichenfalls eine Entschädiaung vereinbart werden. 1 Zu § 8. Um die Bildung der Genossenschaften zu beschleunigen, oll das Verfahren möglichst abgekürzt, insbesondere von der Bei⸗ beiingung umfangreicher Unterlagen abgesehen werden. Ein allgemein gehaltener Plan soll ausreichen; für die Abgrenzung des Genossen⸗ chaftsgebiets soll die Eintragung in das Meßlischblatt und Beschrei⸗ eng der der Regel nach durch Wege, Gräben, Kulturabschnitte usw. u bildenden Grenzen genügen.
Zu § 9. Die Einleitung des Verfahrens zur Bildung einer Genossenschaft bedarf eines Antrags der Beteiligten nicht; sie ist von zu betreiben. Auch die Zustimmung der beteiligten grundbesitzer ist nicht erforderlich. Immerhin würde es bedenklich in, eine Genossenschaft zu begründen, wenn sich unter den Be⸗ eiligten ein starker Widerstand zeigen sollte. Von Meliorationen ann der Regel nach nur dann Erfolg erwartet werden, wenn die Be⸗ eiligten von ihrer Durchführung sich Vorteile versprechen und daher lelbst mitarbeiten. Es kann aber erwartet werden, daß auch mit
ückicht auf die aus öffentlichen Mitteln zu gewährenden Beihilfen nd Darlehen (vergl. unten zu § 17) die beteiligten Grundbesitzer in arer großen Mehrheit keinen Widerspruch erheben werden. Ua⸗ erechtigter, auf Unkenntnis, grundsätzlicher Abneigung gegen Ge⸗ ossenschaftsbildung u. dergl. mehr beruhender Widerstand kann selbst⸗ erständlich gegenüber dem wichtigen Zwecke, während des
rieges die Erzeugung der nötigen Nahrungs⸗ und Futtermittel sicherzustellen, nicht ausschlaggebend sein.
Zu § 17. In den Provinzen Ost⸗ und Westpreußen, Posen,
chlesien, Sachsen, Hessen⸗Nassau, in der Rheinprovinz und den Hobenzollernschen Landen sind Ländereien der im § 1 der Verordnung
feichneten Art, die durch Bodenverbessung leicht und schnell zu ver⸗ nehrten und wertvolleren Erträgen gebracht werden könnten, nicht in e großem Umfange vorhanden, daß besondere Mittel bereitgestellt berden müßten. Dort sollen Beihilfen nur nach den Vorschriften
r die in Betracht kommenden Unterstützungsfonds (Ostfonds, West⸗ inds, Niederungsmoorfonds, Oedlandsfonds) gewährt werden. In den dovinzen Brandenburg, Pommern, Schleswig⸗Holstein, Hannover und
estfalen dagegen soll denjenigen Genossenschaften, die auf Grund des
gebildet werden, sowie denjenigen Wassergenossenschaften, die nach
ihren Satzungen zur Ausführung der Folgeeinrichtungen auf den zur Genossenschaft gehörenden Flächen befugt sind oder die nach § 16 ihre Tätigkeit auf dee Erfüllung der im §1 bezeichneten Zwecke ausdehnen, eine Beihilfe zu den durch die Ausführung des Planes (§ 8 Abs. 2) entstehenden Kosten bis zum Höchsthetrage von 75 ℳ für jedes auch nur angefangene Hektar ohne Auflage der Rückgewähr gegeben werden, wenn der Provinzialverband davon die Hälfte gewährt. Ferner soll zur Deckung des durch die Beihilfen nicht gedeckten Teiles der Kosten für die planmäßige erstmalige Ausführung der Arbeiten ein von seiten des Staates unkuündbares Tilgungsdarlehn aus Staats⸗ fonds gewährt werden können. Bei der Bemessung seiner Höhe sind die auf große, offenkundig leistungsfähige Beteiligte entfallenden Anteile auszuscheiden. Für das Darlehn können zwei Fretjahre gewährt werden; nach deren Ablauf ist es mit 41 vom Hundert zu verzinsen und derart zu tilgen, daß es binnen 10 Jahren abgetragen ist. Da hiernach die Genossenschaft das Kapital während 12 Jahren nutzt, aber nur für 10 Jahre Zinsen von 4 ¼ vom Hundert zahlt, verzinst sie es tatsächlich nur mit durchschnittlich 3,17 vom Hundert jährlich. Es soll ihr freistehen, den noch nicht getilgten Rest jederzeit nach vorhergegangener dreimonatiger Kündigung zurückzu⸗ zahlen. Inwleweit der Genossenschaft für Arbeiten, die über den Rahmen der Folgeeinrichtungen hinausgehen, Beihilfen gewährt werden können, richtet sich nach den Bestimmungen für die etwa in Betracht kommenden Fonds.
Zu § 19. Die zeitliche Dauer der Verordnung ist beschränkt, wie es der Natur einer Ausnahmemaßregel entspricht.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.
(Nach den „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“,
“ Nr. 7 vom 17. Februar 1915.)
8 Pest.
Türkei. In Bag dad wurden in der Zeit vom 20. bis 28. Ja⸗ nuar 23 Erkrankungen und 5 Todesfälle festgestellt.
Brasilien. In Bahia vom 16. November bis 5. Dezember v. J. 8 Erkrankungen und 6 Todesfälle.
Cholera.
Deutsches Reich. In der Woche vom 7. bis 13. Februar sind nur noch in 2 Gefangenenlagern insgesamt 1 Neu⸗ erkrankung und 6 Todesfälle vorgekommen.
Oesterreich⸗Ungarn. In der Woche vom 24. bis 30. Ja⸗ nuar wurden in Oesterreich 33 Erkrankungen (und 7 Todesfälle) fest⸗ gestellt, und zwar in Niederösterreich in 1 Gem. 1 (1), in Böhmen in 1 Gem. 1 (—), in Mähren in 2 Gem. je 1 (—]. in Galizien in 4 Gem. 29 (6). Von diesen Erkrankungen (und Todes⸗ fällen) betrafen 26 (1) Militärpersonen, darunter 2 Kriegsgefangene.
In Kroatten⸗Slavonien wurden vom 24. bis 31. Januar 30 Erkrankungen (und 13 Todesfälle) ermittelt, und zwar in der Stadt Esseg 17 (5), in den Komitaten Pozega in 1 Gem. 1 (—) und Syrmien in 6 Gem. 12 (8) Von diesen Erkrankungen (und Todesfällen) betrafen 16 (4) Militärpersonen. Nachträglich für die Berichtswoche vom 10. bis 17. Januar mur-— och 8 Erkrankungen mit 6 Todesfällen in 2 Gemeinden des Schweis⸗ Syrmien gemeldet.
In Bosnien und der Herze” i. wurden vom 9. bis 23. Januar 44 Erkrankungen (und 32 schrots älle) angezeigt, davon in Bileljina 1 (1), Bosnisch B g se. Glavica (Bez. Bugojno) 1 (—), Gracanica (Krern 0, 82 (1), hierunter 1 Bazillenträger, in Radovlje (Bez,3,5 3 (—), hierunter 1 Bazillenträger, in Travnik 11 (6), hieruntér 1 Bazillenträger, in Zepce (Kreis Travnik) 24 (23), Lupoglav (Bez. Zepce) 1 (1). Von diesen Erkrankungen (und Todesfällen) betrafen 3 (2) Militär⸗ personen und 27 (20) die einheimische Bevölkerung; über die übrigen 14 (10) liegen keine näheren Angaben vor. Vom 24. bis 90. Ja⸗ nuar wurden 32 Erkrankungen (und 22 Todesfälle) angezeigt, davon in Travnik 1 (I1), Zepce 29 (20), Kakanj 1 (1), sämtlich bei Zivilpersonen, in Ozimice (Bez. Zepee) 1 (—) bei einer Militärperson.
Pocken.
Deutsches Reich. In der Woche vom 7. bis 13. Februar wurde je 1 Erkrankung in Tuchel (Reg.⸗Bei. Marienwerder) und in Kirchham (Reg.⸗Bez. Niederbayern) festgestellt.
Oesterreich. In der Woche vom 17. bis 23. Januar wurden in Wien 125 Erkrankungen gemeldet (davon 2 bei Militärpersonen), im übrigen österreichischen Staatsgebiet 112, und zwar in Nieder österreich in 3 Gem. 6, in Oberösterreich in 2 Gem. f Steiermark in 2 Gem. 17, in Böhmen in 12 Gem. 30, in Mähren in 10 Gem. 25, in Schlesien in 7 Gem. 14, in Galizien in 2 Gem. 5.
Fleckfieber.
Deutsches Reich. In der Woche vom 7. bis 13. Februar wurden 3 Fälle von Fleckfieber im Reg.⸗Bez. Merseburg bei russischen Zivilgefangenen, die zur Bergarbeit herangezogen waren, festgestellt, ferner insgesamt 15 Erkrankungen bei deutschen Soldaten, davon 8 in Pr. Stargard (Reg.⸗Bez. Danzig), 3 in Schneidemühl (Kreis Kolmar, Reg.⸗Bez. Bromberg), 2 in Stargard i. P. (Reg.⸗Bez. Stettin), je 1 in Havelberg (Kreis Westprignitz, Reg.⸗Bez. Potsdam) und in Cottbus (Reg.⸗Bez. Frank⸗ furt). Auch unter russischen Kriegsgefangenen in den Regierungsbezirken Marienwerder, Potsdam, Frankfurt, Stettin, Bromberg, Liegnitz, Merseburg und in Sachsen⸗ Coburg⸗Gotha sind in den dort eingerichteten Gefangenenlagern Fleckfieberfälle aufgetreten.
Oesterreich. In der Woche vom 17. bis 23. Januar wurden 363 Erkrankungen gemeldet, davon in Niederösterreich in 2 Gem. 29, in Oberösterreich in 3 Gem. 33, in Steiermark in 5 Gem. 251, in Kärnten in 2 Gem. 34, in Böhmen in 3 Gem. 10, in Mähren in 2 Gem. je 2, in Schlesien und in Dalmatien in je 1 Gem. 1. Fast in allen Fällen handelte es sich um Personen, die vom Kriegsschauplatz eingetroffen waren.
Genickstarre.
Preußen. In der Woche vom 31. Januar bis 6. Februar sind 8 Erkrankungen (und 3 Todesfälle) in folgenden Regierungs⸗ bezirken [und Kreisen] gemeldet worden: Landespoltzeibezirk Berlin 1 (Berlin⸗Stadt)], Reg.⸗Bez. Arnsberg 1 (Dortmund Stadt], Breslau — (1) [Breslau Stad], Erfurt 1 [(Erfurt Stadtt’, Gumbiunen 1 (Gumbinnens, Königsberg 3 (Pr. Eplau 1, Königsberg Stadt 2), Lüneburg 1 (Harburg Land)z, Minden 2 (Bielefeld Land, Herford je 11, Münster — (1) [Lüdinghausen), Oppeln 1 (1) [Katowitz Land].
„„ Für die Woche vom 24. bis 30. Januar wurden nachträ lich 3 Erkrankungen angezeigt im Reg.⸗Bez. Königsberg Königsberg
Stadt 2, Memel 1]. Schweiz. Vom 24. bis 30. Januar im Kanton Graubünden
1 Erkrankung. Spinale Kinderlähmung.
In der Woche vom 31. Januar bis 6. Februar 1 Todesfall im Reg.⸗Bez. Trier (Kreis Saar⸗
Preußen. 1 Erkrankung und
br ücken Land).
Ruhr.
Preußen. In der Woche vom 31. Januar bis 6. Februar sind 27 Erkrankungen (und 2 Todesfälle) in folgenden Regie rungs⸗ bezirken sund Kreisen] gemeldet worden: Reg.⸗Bez. Allenstein 1 [Sensburg], Arnsberg 3 [Hagen Stadtz, Erfurt 1 (1) (Langen⸗ salza]), Liegnitz 9 (Liegnitz Stadt 1, Sagan 8], Lüneburg 1 [Uelzen], Oppeln 2 (1), [Königshütte 1 (1), Oppeln Stadt 1), Posen 2 [Bomst, Meseritz je 1I;, Potsdam 1 [Niederbarnim], Stettin 1 [Naugard]l, Trier 6 (Saarbrücken Stadt 5, Trier Stadt 1]. Für die Woche vom 24. bis 30. Januar wurden nachträglich 4 Erkrankungen angezeigt im Reg.⸗Bez. Kö nigsberg Königs⸗ berg Stadt].
Oesterreich. Am 1. und 2. Januar wurden 14 Erkrankungen (und 2 Todesfälle) gemeldet, und zwar in Steiermark 1 (—), Krain 4 (—), Tirol und Vorarlberg 2 (2), Böhmen 1 (—), Mähren 3 (—), Schlesien 1 (—) und Dalmatien 2 (—), davon 11 (—) bei Militärpersonen. Aus Galizien und der Buko⸗ wina sind keine vollständigen Wochenausweise eingegangen.
Verschiedene Krankheiten in der Woche vom 31. Januar bis 6. Februar 1915 (für die
deutschen Orte).
Pocken: Wien 31 Todesfälle und 100 Erkrankungen; Biß⸗ verletzung durch tollwutverdä chtige Tiere: Reg.⸗Bezirke Breslau 1, Posen 2 Erkrankungen; Influenza: Berlin 9, Braun⸗ schweig 2, Halle 1, Amsterdam, Kopenhagen je 2, Prag und Vor⸗ orte 1, Stockholm 3 Todesfälle: Nürnberg 44, Kovenhagen 594, Stockholm 32 Erkrankungen; Genickstarre: Wien 1 Er⸗ krankung; spinale Kinderlähmu ng: Christiania 2 Er⸗ krankungen; Wurstvergiftung: Reg.⸗Bez. Lüneburg 1 Er⸗ krankung. Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen ist an Scharlach (Durchschnitt aller deutschen Berichtsorte 1895 1904: 1,04 %) gestorben in Graudenz Erkrankungen wurden angezeigt in Berlin 62, in den Reg.⸗Bezirken Arnsberg 149, Danztg 120, Königsberg 147, (Vorwoche) 128, in Stuttgart 22, Hamburg 48, Amsterdam 20, Kopenhagen 38, Prag und Vororten 26, Wien 98; an Keuchhusten gestorben in Hof — Erkrankungen wurden an⸗ gezeigt in Hamburg 23; an Typhus (1895/1904: 0 46 %) ge⸗ storben in Buer, Erfurt, M.⸗Gladbach Erkrankungen wurden angezeigt in den Reg.⸗Bezirken Danzig 101, Trier 38, in Wien 75. Ferner wurden Erkrankungen gemeldet an: Masern und Röteln im Reg.⸗Bez. Königsberg (Kr. Mohrungen) 152, in Nürn⸗ berg 55, Hamburg 81, Kopenhagen 32, Prag und Vororten 46; Diphtherie und Krupp im Landespolizeibezirk Berlin 159 (Stadt Berlin 113), in den Reg.⸗Bezirken Arnsberg 146, Magdeburg 100, Potsdam 103, Schleswig 130, Wiesbaden 100, in Stuttgart 24, Sng 103, Amsterdam 35, Kopenhagen 48, Stockholm 32, Wien 63.
Im Monat Dezember 1914 (für die deutschen Orte) sind nachstehende Todesfälle außer den in den fortlaufenden wöchent⸗ lichen Mitteilungen verzeichneten Fällen von Cholera, Pest und Gelbfieber — gemeldet worden: Pocken: Bukarest, Albacete ¹), Avila ¹), Burgos ¹), Cordoba ¹), Malaga, Zaragoza¹) je 1, Alicante ¹), Palmg de Mallorca¹) je 3, Barcelong 51, Lerida¹), Tarragona ¹) je 2, Madrid 12, Murcia¹) 5; Fleckfieber: Madrid 23 Mila brand: Genua 1¼ Tollwut: Bakarest, Mailand, New Orleang * 1; Influenza: Berlin 41, Breslau 11, Halle 6, Soest, Braunschweig je 1,, Offenbach 2, Utrecht, Leiden2²), Emmen ²) NJ. Badajoz ¹), Toledon) je 5, Barcelona 38, Madrid 26, Malaga 7, Murcta ¹) 9, Sevilla ¹) 6, Valencia 15, Valladolid ¹) 12, Zara⸗ goza ¹) 8, 19 spanische Städte ¹) 1 bis 4: Bukarest 6, Genua 2, New Orleans 5, New York 8; Genickstarre: Buffalo 1, New York 18.
Im übrigen war nur in nachstehenden Orten die Sterblichkeit an einzelnen Krankheiten im Vergleich mit der Gesamtsterblich⸗ keit besonders groß, nämlich höher als ein Zehntel an Scharlach (1895/1904 erlagen diesem 1,04 von je 100 in sämtlichen deutschen Berichtsorten Gestorbenen): in Königshütte; an Masern und Röteln (1895/1904: 1,10 % in allen deutschen Orten): in Dudweiler, Zoppot; an Diphtherie und Krupp (1895/1904: 1,62 % in allen deutschen Orten): in Berlin⸗Lichterfelde, Berlin⸗ Treptow, Fulda, Osterfeld t. Westf., Wernigerode; an Typhus (1895/1904: 0,46 % in allen deutschen Orten): in Neisse, Salz⸗ wedel, Wittenberg, Güstrow, Zerbst, Diedenhofen. Mehr als ein Fünftel aller Gestorbenen ist ferner nachstehenden Krank⸗ heiten erlegen: der Tuberkulose (1895/1904 starben an Lungen⸗ schwindsucht 10,84 % in allen deutschen Orten): in Kleve, Hilden, Diedenhofen; den Krankheiten der Atmungsorgane (1895/1904 starben an akuten Erkrankungen der Atmungsorgane 12,73 % in allen deutschen Orten): in Aschersleben, Barmen, Bogut⸗ schütz, Buer, Burg, Cassel, Elbing, Eschweiler, Essen, M.⸗Gladbach, Graudenz, Gummersbach, Gütersloh, Hagen, Halberstadt, Hamborn, Hanau, Hilden, Insterburg, Kreuznach, Langendreer, Langerfeld, Linden, Lipine, Luckenwalde, Myslowttz, Neuwied, Nowawes, Ratibor, Roßberg, Rotthausen. Schwelm, Thorn, Unna, Velbert, Villich, Wanne, Weitmar, Werne, Zabrze, Zalenze, Aue, Pirna, Lörrach, Delmenhorst, Barcelona, Genua, Madrid, Malaga, Valencia; dem Magen⸗ und Darmkatarrh, Brechdurchfall (1895/1904 starben an akuten Darmkrankheiten 13,19 % in allen deutschen Orten): in Saarlouis, Langerfeld, Landkreis Beuthen I.
Von den 383 deutschen Orten hatten 13 im Berichtsmonat
eine verhältnismäßig hohe Sterblichkeit (über 35,0 auf je 1000
Einwohner und aufs Jahr berechnet): Schneidemühl 35,3 (1895, 1904: 20,9), Stargard, i. P. 35,7 (1895/1904: 19,7), Oelsnitz i. Erzgeb. 35,8,U Schwerin 36,0 (1895/1904: 16,4), Schönefeld 37,1, Freiberg 37,5 (1895/1904: 20,8), Neuruppin 39,0 (1896/1905: 27,8), Hameln 40,4 (1895/1904: 16,7), Wittenberg 40,9 (1896/1905: 17,4), Glauchau 41,5 (1895/1904: 23,6), Köslin 41,8 (1895/1904: 21,0), Salzwedel 47,6, Güstrow 53,5 (1895/1904: 19,4). Im Vormonat betrug das Sterblichkeitsmaximum 41,7 %0. Die Säuglings⸗ sterblichkeit war in 3 Orten beträchtlich, d. h. höher als ein Drittel aller Lebendgeborenen, in: Oelsnitz i. Erzgeb. 341 (Gesamt⸗ sterblichkeit 35,8), Roßberg 347 (34,9), Rerchenbach i. V. 395 (27,4
Die Gesamtsterblichkeit war während des Berichtsmonats geringer als 15,0 (auf je 1000 Einwohner und aufs Jahr be⸗ rechnet) in 70 Orten. Unter 8,0 % blieb sie in: Werne 7,9, Ben⸗ rath 7,7, Berlin⸗Treptow 6,6 (1895/1904: 17,9). — Die Säug⸗ hingssterblichkeit betrug in 85 Orten weniger als ein Zehntel der Lebendgeborenen. Unter einem Siebentel derselben blieb sie außerdem in 112, unter einem Fünftel in 119 Orten.
Eine höhere Sterblichkeit als 35,0 % hatten 13 Orte gegen 6, eine geringere als 15,0 % 70 gegen 223 tm Monat November. Mehr Säuglinge als 333 3 auf je 1000 Lebendgeboreue starben in 3 Orten gegen 2, weniger als 200,0 in 316 gegen 329 im Vormonat. Im ganzen scheint sich der Gesundheitszustand unter den Säualingen seit dem Vormonat nicht wesentlich geändert zu haben. Im Hinblick auf den Einfluß des Krieges wird von einem Urteil bezüglich der Ge⸗ samtsterblichkeit bis auf weiteres abgesehen.
¹¹) März 1914. — ²) Oktober 1914.
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