8 8 8
1
Ausnahmen kann die Verteilungsstelle für Rohzucker (§ 6 Abs. 2
der Verordnung, betreffend Verkehr mit Zucker) zulassen.
2
Ueber gesperrten Rohzucker (Erstprodukt) und über Rohzucker (Ersiprodukt) aus früheren Petriebsjahren, die sich außerhalb von Zuckerfabriken und ibren Lagern befinden, darf zur Erfüllung d im
§ 1 Abs. 2 Ziffer 1 genannten Verträge verfügt werden. Berlin, den 19. Februar 1915. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Palbent.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 23
des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter
Nr. 4649 eine Bekanntmachung über die Verwendung von
Rohzucker (Erstprodukt), vom 19. Februar 1915. Berlin W. 9, den 20. Februar 1915.
Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer. —
Königreich Preußen. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Regierungsräten Droege in Wiesbaden, Korn in
Berlin, Dr. von Reiche in Stade, von Olfers in Münster,
Freiherrn Ostman von der Leye in Osnabrück, Freiherrn
von Blomberg in Arnsberg, Dr. von Schumann in Berlin, Müller in Cöln, Hartwig in Arnsberg, Barne⸗ witz in Posen, von Lippa in Breslau, von Guérard in Koblenz, Dr. von Harling in Berlin, von Gost⸗ kowski in Minden, Haarland in Berlin, Plehn in Schleswig, von Lattorff in Berlin, Kötter in Wiesbaden, Putsch in Düsseldorf, von Wedel⸗Parlow in Wiesbaden, von Hobe in Cöln, Dütschke in Cöln, Dr. Goldschmidt in Schleswig, Dünkelberg in Gumbinnen, Dr. Juzi in Stade, von Pufendorf in Hannover, Dr. Pokrantz in Berlin, Wex in Danzig, Dr. von Loeper in Berlin, von Schultz in Marienwerder, Dr. Großmann in Elms⸗ horn, Preuß in Cöln und Jeske in Duisburg den Charakter als Geheimer Regierungsrat zu verleihen.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Staatsministerium infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in Neustettin getroffenen Wahl den besoldeten Beigeordneten Kurt Liske daselbst als Bürger⸗ meister der Stadt Neustettin für die gesetzliche Amtsdauer von zwölf Jahren bestätigt.
8 — 5 . . gf w1“
Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Ent⸗ eignungsverfahrens bei dem Uaternehmen Kultivierung von Oe dländereien im Roter
bei Müncheberg, Kreis Lebus. Vom 6. Februar 1915.
Aluf Grund des § 1 der Verordnung, betreffend ein ver⸗ einfachtes Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeits⸗ gelegenheit und zur Beschäftigung von Kriegsgefangenen, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) wird bestimmt, daß das vereinfachte Enteignungsverfahren nach den Vor⸗ schriften dieser Verordnung bei dem vom Provinzialverbande der Provinz Brandenbarg auszuführenden, mit dem Enteignungs⸗ recht ausgestatteten Unternehmen der Kultivierung von Oed⸗ ländereien im Roten Luch bei Müncheberg, Kreis Lebus, statt⸗ findet.
Beerlin, den 6. Februar 1915.
. Das Staatsministerium. von Bethmann Hollweg. Delbrück. Beseler. von Breitenbach. Sydow. von Trott zu Solz. Freiherr von Schorlemer. Lentze. von Loebell. von Jagow. Wild von Hohenborn.
Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Ent⸗ eignungsverfahrens bei dem Unternehmen der Kultivierung und Besiedlung des Vinter Moores
2
im Kreise Bersenbrück. Vom 11. Februar 1915.
Auf Grund des § 1 der Verordnung, betreffend ein ver⸗ einfachtes Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeits⸗ gelegenheit und zur Beschäftigung von Kriegsgefangenen, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) wird bestimmt, daß das vereinfachte Enteignungsverfahren nach der Vorschrift dieser Verordnung bei dem vom Kreise Bersenbrück auszu⸗ führenden, mit dem Enteignungsrecht ausgestatteten Unter⸗ nehmen der Kultivierung und Besiedlung des Vinter Moores stattfindet. v G
Berlin, den 11. Februar 1915.
Das Staatsministerium. von Bethmann Hollweg. Delbrück. von Tirpitz. Beseler. von Breitenbach. Sydow. von Trott zu Solz. Freiherr von Schorlemer. Lentze. von Loebell. von Jagow. Wild von Hohenborn.
Der Landgemeinde Hirschberg im Kreise Oste⸗ rode, Regierungsbezirk Allenstein, welche die Herstellung eines Fußweges von Freiwalde über die Grabitzek⸗Wiesen zur Kunst⸗ straße Osterode —Gr. Gröben in der Richtung auf die Hirsch⸗ beraer Mühle beschlossen hat, wird zur Ausführung dieses Unternehmens das Enteignungsrecht nach Maßgabe des Gesetzes über die Enteignung von Grundeigentum vom 11. Juni 1874 hierdurch verliehen.
Berlin, den 18. Februar 1915.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs: Das Staatsministerium. von Breitenbach.
8 Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
(Adolf) von Kreuzburg O. S. Vorstand des Hochbauamtes I daselbst.
in Belgard und Pattri in Charlottenburg
als Regierungsbaumeister verliehen worden.
“ Ministerium des Innern.
Landesamts ernannt worden.
“ “ für die 44. (außerordentliche) Sitzung des Bezirks⸗ eisenbahnrats Bromberg am 26. Februar 1915 in Danzig. Neuaufstellung der Geschäftsordnung. Wahl des Vorsitzenden und seines Vertreters.
des Bezirkseisenbahnrats. Bromberg, den 13. Februar 1915.
Königliche Eisenbahndirektion Halke.
Bekanntmachung.
halbjahr 1915 an der hiesigen Hochschule abzuhaltende tier⸗ ärztliche Vorprüfung beginnt am 15. April 1915.
zum 1. März d. J. an mich einzureichen. Hannover, den 18. Februar 1915. “ Der Rektor der Tierärztlichen Hochschule.
8 Arnold.
J. B
Ddie von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 8 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter
Nr. 11 398 einen Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei dem Unternehmen der Kultivierung von Oedländereien im Roten Luch bei Müncheberg, Kreis Lebus, vom 6. Februar 1915, und unter
Nr. 11 399 einen Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei dem Unternehmen der Kultivierung und Besiedlung des Vinter Moores im Kreise Bersenbrück, vom 11. Februar 1915. Berlin W. 9, den 20. Februar 1915.
Köünigliches Gesetzsammlungsamt.
Krüer.
2 ichtamtliches.
Deutsches Reich. reußen. Berlin, 22. Februar 1915. Ihre Königlichen Hoheiten der Herzog und die
Herzogin zu Braunschweig und Lüneburg sind vor⸗
gestern abend hier eingetroffen und von Ihren Majestäten dem Kaiser und der Kaiserin auf’ dem Bahnhof empfangen worden.
8
Der Reichskanzler Dr. von Bethmann Hollweg ist gestern früh vom Sitze des österreichisch⸗ungarischen Armee oberkommandos in Berlin wieder eingetroffen.
Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegt die Ausgabe 374 der Deutschen Verlustlisten bei. Sie enthält die 156. Verlustliste der preußischen Armee und die 111. Verlustliste der sächsischen Armee. “
Posen, 21. Februar. Der Erzbischof von Posen⸗ Gnesen Dr. Likowski ist gestern abend 7 Uhr gestorben.
Der Reichskanzler Dr. von Bethmann Hollweg hat an das Metropolitankapitel in Posen, wie „W. T. B.“ meldet, folgendes Beileidstelegramm gerichtet:
„Dem Metropolitankapitel spreche ich zu dem beklagenswerten unerwarteten Hinscheiden des von mir aufrichtig verehrten Erz⸗ bischofs Dr. Likowski meine warme Teilnahme aus. Die Erz⸗ diözese wird in dieser gewaltigen Zeit, in der an ihren Grenzen weltgeschichtliche Entscheidungen fallen, die weise Leitung dieses aus⸗ gezeichneten Oberhirten doppelt schmerzlich vermissen.
(gez.) Bethmann Hollweg.“
Meckleuburg⸗Schwerin.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog hat von dem kommandierenden⸗General eines bei den letzten ruhm⸗ reichen Kämpfen im Osten beteiligten Korps nachstehendes Telegramm erhalten:
„Eurer Königlichen Hobeit melde ich untertänigst, daß die im ... Reservekorps zahlreich vertretenen tapferen Söhne Mecklenburgs im Marschieren und Kämpfen Glänzendes geleistet und zur Befreiung Ostpreußens wesentlich beigetragen haben.“
Schaumburg⸗Lippe. Seine Hochfürstliche Durchlaucht der Fürst Adolf
vollendet morgen sein 32. Lebensjahr
Versetzt sind der Baurat Zillmer von Belgard an die Regierung in Königsberg, der Regierungsbaumeister Schmidt nach Königsberg und der Re⸗ gierungsbaumeister Thorban von Ziesar nach Stralsund als
Den Regierungsbaumeistern des Hochbaufaches Drabitius
Pattri i 1 (Bereich der Ministerialbaukommission in Berlin) sind etatsmäßige Stellen
Der bisherige ständige Mitarbeiter bei dem Kaiserlichen Statistischen Amt Dr. Rudolf Meerwarth ist vom 1. Februar 1915 ab zum Mitglied des Königlich preußischen Statistischen
Wahl von Mitgliedern und Stellvertretern des Landeseisenbahnrats. Wahl von Mitgliedern und Stellvertretern des ständigen Ausschusses
Die in Gemäßheit der Bekanntmachung vom 24. Dezember 1912 (Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 2) im Sommer⸗
Donnerstag, den
Die Gesuche um Zulassung zu dieser Prüfung sind bis
Oesterreich⸗Ungarn.
Ueber die vorgestrige Zusammenkunft des Ministers des Auswärtigen Freiherrn Burian mit dem Reichskanzler Dr. von Bethmann Hollweg am Sitze des Armeeober⸗ kommandos meldet die „Neue Freie Presse“, daß die beiden Minister am Vormittag mehrere Stunden im Zwiegespräch verweilten. Mittags wurde der Reichskanzler vom Armee⸗ oberkommandanten Erzherzog Friedrich in Audienz empfangen, der auch der Erzherzog Karl Franz Joseph beiwohnte, bei dem später ein Frühstück stattfand, an dem außer dem Reichskanzler und dem Minister Freiherrn Burian auch der Generalstabschef Freiherr Conrad von Hötzendorf teilnahm. Nachmittagas erfolgte die dritte Begegnung der beiden Staatsmänner im Quartier des Freiherrn Burian, die bis 7 Uhr Abends dauerte, worauf Freiherr Burian seinen Gast zum Bahnhof geleitete.
— Ein jüngst bekannt gewordenes Communiqué des russischen Generalstabs beschuldigt die österreichisch⸗unga⸗ rische Heeresleitung, sie hätte die Verbreitung auf⸗ wieglerischer Proklamativnen unter den russischen Truppen veranlaßt. Hierzu wird aus dem Kriegspresse⸗ quartier, wie „W. T. B.“ meldet, bemerkt:
Wie sehr diese bereits mit aller Entschiedenheit zurückgewiesene Behauptung sich als bewußte Unterstellung und niedrige Verleumdung qualifiziert, dafür bietet em jüngst in unsere Hände gelangter russischer Geheimerlaß einen neuerlichen Beweis. Dieses als geheimes Zirkular bezeichnete, unter dem 12.,25. Januar 1915 an den Chef des Stabes des 6. Armeekommandos Fr. Schriftstück lautet:
Hierdurch wird folgendes Schreiben des diensthabenden Generals beim Pöchstkommandierenden sub Nummer 263 zur Kenntnis gebracht:
Nach Agentenmeldungen versuchen die in Rußland wohnenden Juden und Agitatoren verschiedener politischer Richtungen unter den Feldtruppen Aufrufe zu verbreiten, welche die Truppen auf⸗ fordern, ihre Siege über den Feind der ganzen Welt auszunützen und an die russische Regierung die Aufforderung zur Verwirklichung der von den revolutionären Parteien aufgestellten Grundideen zu richten. Diese Aufrufe werden in Postpateten an Angehörige der
Feldtruppen gesandt. Es ist bemerkt worden, daß diese Pakete mit
allen Vorsichtsmaßregeln, wie in Kisten mit Doppelböden, unter
dem Futter von Kleidungsstücken ꝛc., versandt werden. Auf Befehl des Armeeführers bringe ich Vorerwähntes zur Kenntnis zwecks Er⸗ reifung der nötigen Maßnahmen.
Gez.: Der Stellvertreter des Generalquartiermeisters: Oberst Pososhow. 8
Truppen bestehenden umstürzlerischen Bewegung ist es wohl nicht zu ver⸗ wundern, wenn die russische Heeresleitung, die einen solchen Kampf mit der revolutionären Propaganda in der Armee führen muß, uns die Ausgabe und Verbreitung dieser Aufrufe, Proklamationen ꝛc. in die Schuhe schiebt.
— Der Polenklub hat nach Vornahme einer Statuten⸗ änderung, nach der auch eine Persönlichkeit, die augenblicklich kein Abgeordnetenmandat besitzt, die Obmannstelle bekleiden kann, den früheren gemeinsamen Finanzminister, Herrenhaus⸗ mitglied Ritter von Bilinski mit 49 gegen 2 Stimmen unter lebhaften Beifallskundgebungen zum Obmann gewählt. sꝛach seiner Wahl hielt Ritter von Bilinski eine Rede, in der er laut Bericht des „W. T. B.“ ausführte:
Noch nie habe ein Obmann seine Stelle mit einer derartigen Fülle von Verantwortung übernommen. In der unerschütterlichen Zuversicht auf die weiteren Erfolge der tapferen Truppen möge der Klub sich mit denjenigen Angelegenheiten befassen, deren Lösung die gegenwärtige Lage des Landes erheische. Dem Klub und allen Schichten der Nation müsse die Wiederaufrichtung des Landes sowie die Neugestaltung des nationalen politischen Lebens vorschweben. Diese Neugestaltung sei ein Werk der Zukunft, die durch die Erfolge der österreichisch⸗ ungarischen Armee begründet werden würde. Niemand könne heute die genauen Umrisse dieser Zukunft entwerfen, aber jedermann wisse, was die polnische Nation der Dynastie und der Güte des Kaisers zu verdanken hahbe.
8
Großbritannien und Irland.
Nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ ist in London ein Weißbuch veröffentlicht worden, demzufolge der Präsident Poincaré am 31. Juli 1914 einen persön lichen Appell an den König Georg gerichtet hat. Poincaré erklärte, wenn Deutschland und Oesterreich⸗ Ungarn auf das Fernbleiben Englands vom Kriege rechnen könnten, so würde Oesterreich⸗Ungarn unbeugsam und ein Ausgleich mit Rußland unmöglich sein. Wenn aber andererseits Deutschland überzeugt wäre, daß England sich im Notfalle auf die Seite Frankreichs stellen würde, so bleibe die beste Aussicht auf eine Erhaltung des Friedens. Die letzte Aussicht auf eine friedliche Regelung hänge von der Sprache und dem Vorgehen Englands ab. Der König ant⸗ wortete mit einem Briefe, worin er seine Sympathien mit dem Bestreben Frankreichs, den Frieden zu erhalten, aussprach und am Schlusse sagte, er gäbe sich noch immer die größte Mühe mit dem russischen und dem Deutschen Kaiser. Was Englands Haltung betreffe, so wechselten die Ereignisse so schnell, daß es schwer sei, die Entwicklung vorauszusehen. Aber seine Re⸗ gierung werde weiterhin mit dem Botschafter Cambon offen * M . für z Sö C 5 V jeden Punkt besprechen, der für beide Nationen von Interesse sei. Hierzu bemerkt das „Wolffsche Telegraphenbureau“:
Der Schritt Poincarés bei dem englischen König liefert die beste Illustration dafür, daß Frankreich damit die letzten Hebel in Be⸗ wegung setzte, um Deutschland durch eine Kriegsdrohung Englands diplomatisch auf die Knie zu zwingen. Es ist vor allem bezeichnend, daß Frankreich nicht etwa Schritte in St. Petersburg getan hat, um den Zaren von der allgemeinen Mobilmachung abzuhalten, die in der Nacht zum selben Tage erfolgt war, sondern daß man England unter allen Umständen zum Kriege gegen Deutschland festzumachen versuchte. Bis zum 31. Juli hatte Sir Edward Grey dem französischen Botschafter Cambon gegenüber noch keine die Re⸗ gierung bindende endaültige Zusicherung über Englands Eingreifen gegeben, so weit der Minister auch dem deutschen Botschafter gegen⸗ über in seinen versteckten Drohungen schon gegangen war. Poincarés Brief war der letzte Trumpf im französischen Kartenspiel.
Die Antwortnote Englands an die Vereinigten Staaten von Amerika, betreffend den Dampfer „Wil⸗ helmina“, ist vorgestern bekannt gegeben worden. Sie besagt einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge:
Der deutsche Erlaß über die Nahrungsmittel war einer der Gründe, die „Wilhelmina“ vor das Prisengericht zu bringen. Die Regierung hat seitdem erfahren, daß der Erlaß wieder aufgehoben worden ist, soweit Lebensmittel in Frage kämen, augenscheinlich in der ausdrücklichen Absicht, das Verfahren gegen die „Wilhelmina“ zu erschweren.
Die Antwort zählt sodann die Feh der Deutschen gegen den völkerrechtlichen Kriegsgebrauch auf, so, daß sie offene Küstenorte bombardierten und Bomben von Flugfahrzeugen auf wehrlose Orte abwerfen ließen, ferner die Beschlagnahme neutraler Schiffe auf dem Wege nach Dublin
und Belfast und offenen Plätzen an der Ostküste, die Getreide
Angesichts dieses authentischen Zugeständnisses einer unter den
und andere Ladungen bedingter Konterbande führten, wodurch solche Häfen als verstärkte Plätze oder als Operationsbasen behandelt wurden. England müsse daher in der Lage sein, Hamburg, das teilweise durch Forts an der Elbmündung ge⸗ schützt sei, als feste Stadt und Operationsbasis zu betrachten. Die Antwortnote schließt: —† Deutschland bat damit den Unterschied zwischen Zivilbevölkerung und Kombattanten aufgehoben. England hat lange Zeit von Ver⸗ eltungsmaßregeln, zu denen es berechtigt war, abgesehen, aber es ist unnlos, zu erwarten, daß die Verbündeten zu ihrem eigenen großen Schaden durch Regeln und Prinzipien gebunden sein sollten, deren Gerechtiakeit sie anerkennen, wenn sie beiderseitig befolgt würden, die aber offenkundig von den Gegnern nicht beachtet werden. Wenn also Englan Lebensmittel für absolute Konterbande erklärt oder andere Vergeltungsmaßregeln gegen den deutschen Handel ergreift, so erwartet es vertrauensvoll, daß die Neutralen eine solche Aktion nicht verwerfen werden, indem sie an die völkerrechtliche Doktrin appellieren, solange sie Deutschland nicht zwingen können, eine Methode der Kriegführung aufzugeben, die weder rechtlich noch menschlich anerkannt ist.
— Das Memorandum des Staatssekretärs des Aus⸗ wärtigen Amts Grey an die Vereinigten Staaten von Amerika, betreffend den Dampfer „Lusitania“, betont, obiger Quelle zufolge, daß die Merchant Shipping Act fremden Kauffahrern gestatte, in Kriegszeiten die britische Flagge zu benutzen, um der Erbeutung zu entgehen. Die gleiche Vorschrift gelte in den anderen Ländern, kein Land verbiete es. Da jetzt Deutschland die Absicht ankündige, Handelsschiffe auf den ersten Blick zu versenken, was bisher nach allgemeiner Auffassung nicht als Krieg sondern als Seeräuberei angesehen worden sei, so glaube man, daß die Vereinigten Staaten von der britischen Regierung nicht wohl verlangen könnten, daß diese einen Befehl erlasse, der den Kauffahrern nicht nur die Mittel nähme, die Flucht zu er⸗ greifen, sondern sie auch der Vernichtung aussetze. Grey nimmt auf Fälle im Bürgerkriege Bezug, wo amerikanische Schiffe die britische Flagge benutzten, um sich gegen die Er⸗ beutung zu schützen. Es wäre unbillig, wenn jetzt im um⸗ gekehrten Falle die Vereinigten Staaten und andere Neutrale den britischen Schiffen übelnehmen wollten, ebenso zu handeln. Die britische Regierung beabsichtige nicht, den Kauf⸗ fahrern anzuraten, allgemein fremde Flaggen zu benutzen oder dazu auch für andere Zwecke Zuflucht zu nehmen, als um der Erbeutung oder Vernichtung zu entgehen. Die Pflicht eines kriegführenden Kriegsschiffes, die Nationalität und den Charakter der Handelsschiffe sicher festzustellen, sei allgemein anerkannt, und wenn diese Pflicht erfüllt werde, könnte das Hissen einer neutralen Flagge durch ein britisches Handelsschiff die neutrale Schiffahrt nicht gefährden. England vertrete den Standpunkt, daß, wenn Neutrale durch Nicht⸗ beachtung dieser Pflicht Verluste erleiden, die feindlichen Schiffe und die Regierung, die ihnen den Befehl gab, diese Pflicht außer acht zu lassen, die Verantwortung zu tragen hätten.
Der neue Vizekönig von Irland, Lord Wimborne, ist vorgestern vereidigt worden.
— In der Sitzung des Unterhauses vom 18. Februar gab der Staatssekretär des Auswärtigen Amts Grey in Beantwortung einer Anfrage laut Bericht des „W. T. 1 folgende Erklärung ab:
An die russische Anleihe seien keine Bedingungen politischer Natur geknüpft worden, noch seien solche vorgeschlagen worden. Das hauptsächlichste Band, das die beiden Nationen gegenwärtig verbinde, sei der Krieg. Er set nicht in der Lage, jetzt eine Erklärung über die Her⸗ stellung dauernder Handelsbeziehungen zwischen beiden Ländern abzu⸗ geben. Ueber die Forderungen Javpans an China sagte Grey, er könne gegenwärtig dem Hause keine Aufklärung über die vertraulichen Informationen geben, die er von Japan erhalten habe. Am 5. September 1914 sei zwischen der britischen, der französischen und der russischen Regierung in London ein Vertrag unterzeichnet worden, der damals in der Presse veröffentlicht wurde und in dem die drei Mächte über⸗ einkamen, während des Krieges keinen Separatfrieden zu schließen. Sie seien auch übereingekommen, auch wenn es zu Friedens⸗ verhandlungen komme, nur im Einvernehmen mit allen übrigen Ver⸗ bündeten Friedensbedingungen zu stellen. Artikel II des englisch⸗ japanischen Bündnisses enthalte dieselben Verpflichtungen und binde bei der Regelung der Fragen, die aus den Kriegsereignissen im fernen Osten entstehen, die vier Mächte aneinander.
— „Board of Trade“ gibt bekannt, daß die Regierung be⸗ schlossen habe, den Besatzungen britischer Handelsschiffe, die in Ausübung ihres Berufes getötet oder verwundet werden, dieselben Versorgungsansprüche einzuräumen, wie sie den Mann⸗ schaften des gleichen Ranges in der Flotte oder deren Hinter⸗ bliebenen zustehen.
Frankreich.
Der General Joffre hat nach einer Meldung des „W. T. B.“ folgenden Tagesbefehl erlassen.
Nach sechs Kriegsmonaten erwarten die Reserveeinheiten die Eingliederung, die ihnen im Augenblick der, Mobilmachung fehlte. Sie vervollständigen ihre Ausbildung, indem sie auf die Kriegserfahrung warten. Sie haben auf manchem Schlachtfelde Beweise ibres Wertes abgelegt. Der Generalissimus hat beschlossen, daß die Reserveeinbeiten künftig unterdrückt werden. Sie werden lediglich durch ihre Nummern bezeichnet werden. Der Eeneralissimus ist gewiß, daß die Reserveembeiten sich stets des Vertrauens würdig zeigen werden, indem sie im Werte mit den aktiven Korps wetteifern.
— In einer Note an die Presse erhebt die Gesandt⸗ schaft von Liberia in Paris gegen die Anschuldigungen Einspruch, die von der Presse gegen die Regierung Liberias er⸗ hoben worden sind, weil sie angeblich deutschen Kriegsschiffen Zuflucht in den liberischen Gewässern gewährt habe. Die Gesandtschaft erklärt, die Regierung habe die strengste Neutralität gewahrt und sogar die deutschen und französischen Funkenspruchstationen in Liberia in Uebereinstimmung mit allen Mächten schließen lassen. Die Anschuldigungen seien völlig unbegründet.
Rußland. .
Ein kaiserlicher Ukas bestimmt, daß angesichts des für den 28. d. M. bevorstehenden Verfalls kurzfristiger Schatzscheine und zur Deckung der Kriegsausgaben zwei Serien neuer fünfprozentiger Schatzscheine ausgegeben werden sollen. Jede Serie soll 500 Millionen Rubel umfassen.
— Die Kaiserliche Freie Oekonomische Gesellschaft in St. Petersburg, die seit der Zeit Katharinas II. besteht, ist durch mündlich mitgeteilte Verfügung der Militärbehörde ge⸗ schlossen worden.
Italien. —
Der Marineminister hat nach einer Meldung der „Agenzia Stefani“ mit Rücksicht auf die Bedingungen für die Schiffahrt in den nordwestlichen Meeren Europas, um die Erkennbar⸗ keit der italienischen Schiffe zu erleichtern, Anordnung getroffen, daß die italienischen Handelsschiffe, die die genannten Gewässer befahren, die Flagge stets gehißt halten und außerdem auf beiden Seiten rechtwinklig in großen Ausmessungen die
Nationalfarben ebenso wie in der Flagge angeordnet tragen sollen. Ferner soll der Name des Schiffes und sein Heimats⸗ hafen in weithin sichtbaren Buchstaben angebracht werden. Nachts sind die Erkennungszeichen zu beleuchten. Die Kapitäne werden aufgefordert, sobald sie ein Unterseeboot sehen, die Maschinen anzuhalten und womöglich eine Mannschaft mit den Schiffspapieren zu dem Unterseebot zu entsenden, um die Fest⸗ stellung der Nationalität ihres Schiffes zu erleichtern.
Die offizielle sozialistische Partei hielt gestern in Rom eine Versammlung ab, in der für die Neutralität und gegen den Krieg Stellung genommen werden sollte. Re publikaner störten die Versammlung, die schließlich abgebrochen werden mußte. 8
des Generalgouverneurs Freiherrn W. T. B.“ meldet, die Protest⸗
.
“
Durch Verordnung von Bissing werden, wie 1 r—ʒ fristen und sonstige zur Wahrung des Regresses bestimmte Rechtshandlungen bis zum 31. März verlängert. Ebenso bleiben die bestehenden Bestimmungen über Zurückziehung von Bankguthaben bis zum 31. März in Kraft.
Dänemark. “
Die Vereinigte Dampfschiffsgesellschaft in Esbjerg konnte vor⸗ gestern fünf Schiffe infolge Weigerung der Mannschaft nicht nach England abgehen lassen. Sie rief die Polizei an. Die Mannschaft wurde polizeilich befragt, warum sie nicht fahren wolle. Sie antwortete, sie wage es nicht wegen der Blockade⸗ gefahr. Die Verhandlungen führten zu keinem Ergebnis. Es glückte der Gesellschaft auch nicht, neue Mannschaften zu er⸗ halten. In Frederikshaven erklärten auf dem der gleichen Gesell⸗ schaft angehörenden Dampfer „ Knuthenborg“ die Feuer⸗ leute, daß sie auch gegen noch so hohe Bezahlung nicht fahren würden. Die Polizei konnte nichts ausrichten, das Schiff mußte gleichfalls liegen bleiben. Auf dem Dampfer „Postad“ entstand eine Meuterei, als das Schiff Esbjer abgehen sollte. Norwegen. 68 Staatsrat hat vorgestern einen Gesetzvorschlag über Wasserfälle, Gruben und anderen Grundbesitz beschlossen, der, wie „W. T. B.“ meldet, die Konzessions⸗ bedingungen des Gesetzes vom 18. September 1909 wesent⸗ lich verschärft, besonders für Ausländer. Hinsichtlich der Wasserfälle wird zwischen norwegischen Gesellschaften und solchen mit ausländischem Kapital unterschieden. Letztere sollen zukünftig nur unter besonderen Umständen eine Konzession erhalten, wobei die größte Vorsicht anzuwenden ist. Die Höchstdauer der Konzession wird auf 60 Jahre herab⸗ gesetzt, ausnahmsweise 70 Jahre, wenn das Storthing zu⸗ stimmt. Die frühere Mindestfrist ist weggefallen. Nach Ab⸗ lauf der Frist fallen auch die Kraftstation mit Maschinen, Zubehör und Arbeiterwohnungen unentgeltlich an den Staat oder die Kommune.
— Die Regierung hat angeordnet, daß das Ausfuhr⸗ verbot für Rohprodukte zur Margarinefabrikation, das zeitweilig außer Kraft gesetzt worden war, wieder Geltung hat. Gleichzeitig wurde die Ausfuhr von Margarine verboten.
— Das Auswärtige Amt hat das Generalkonsulat in London angewiesen, sofort eine seegerichtliche Verhandlung mit der Besatzung des Dampfers „Belridge“ aufzunehmen, der nach den „Evening News“ im Kanal von einem deutschen Unterseeboot torpediert sein soll, sich aber noch in einen englischen Hafen retten konnte. Der Direktor Jantzen vom Nordischen Schiffsreederverein äußerte im „Dagblad“, die Nachrichten klängen über den „ Belridge“ wenig glaubhaft, er könne nicht verstehen, daß die Deutschen irgendwelches Interesse daran haben sollten, ein neutrales Petroleumschiff, das unterwegs nach Amsterdam sei, in den Grund zu bohren. Vorläufig dürfe man jedenfalls der Mit⸗ teilung keinen Glauben schenken. Der Schiffsreeder Wilhelmsen in Tönsberg, dem der „Belridge“ gehört, hat von dem Kapitän ein drahtloses Telegramm von Bord erhalten, worin es heißt, daß das Schiff einer Katastrophe ausgesetzt gewesen sei. Vor läufig sei es unmöglich zu sagen, ob das Schiff ein Wrack oder noch zu retten sei. Der Kapitän meldet in dieser Depesche nichts von Torpedierung durch ein Unterseeboot, noch auch von einer Mine.
Der
Rumänien.
Wie die „Indépendance Roumaine“ meldet, haben die Verhandlungen zwischen Bulgarien und Rumänien, betreffend den Durchfuhrverkehr beider Länder, zu einem günstigen Ergebnis geführt. Die Generaldirektoren der Eisenbahnen beider Staaten sind gegenwärtig mit der Aus⸗ arbeuung der Einzelheiten der Ausführungsbestimmungen beschäftigt.
Bulgarien.
Der seit einigen Tagen in Sofia weilende albanische Führer Derwisch Hima äußerte in der Kambana über den gegenwärtigen albanisch⸗serbischen Konflikt laut Meldung des „W. V. B.“:
Der Konflikt sei durch die von Serben an den Albanesen im Grenzgebiet verübten Grausamkeiten sowie dadurch hervorgerufen worden, daß die Serben, entgegen den Bestimmungen des türkisch⸗ serbischen Friedensvertrages, die mus lmanischen Albanesen in die Armee einstellen. Die Hauptursache des Konflikts sei aber, daß die Serben während der jetzigen Kampspause auf dem Kriegsschauplatz möglichst viele Albanesen niedermetzeln und große Gebiete verwüsten wollen, um ihren Rücken zu decken und sich für den Fall einer end⸗ gültigen Niederlage für den Rückzug Raum zu schaffen.
Amerika. Der Präsident Wilson hat nach einer Meldung des „W. T. B.“ den Plan aufgegeben, eine Sondersession des Kongresses für eine weitere Beratung der Schiffsankaufs⸗ bill einzuberufen. 8 Afrika. “ Das „Reutersche Bureau“ berichtet, aß im Dewet⸗ Prozeß Steenkamp ausgesagt habe, Dewet hätte in einer Rede an die Bürger vor Ausbruch der Revolution gesagt, die Deutschen seien immer Freunde der Buren ge⸗ wesen; es bestehe ein Abkommen zwischen dem deutschen Gouverneur von Südwestafrika und Maritz, daß die Deutschen, wenn eine üdafrikanische Republik errichtet würde, deren Unabhängigkeit anerkennen würden. Die Buren würden an die Deutschen nur die Walfischbai⸗ abzutreten haben. Im weiteren Verlaufe der Zeugenaussage wurde behauptet, daß Dewet und Serfontein am 2. November an ein 2000 Mann starkes Kommando bei Ventersburg Ansprachen gehalten
hätten, in denen sie sagten, die Bewegung sei nicht von gestern, sondern schon seit einer Reihe von Jahren geplant, nämlich seit Hertzog aus dem Kabinett geschieden sei; Hertzog sei auf
Kriegsnachrichten.
16 Westlicher Kriegsschauplatz.
Großes Hauptquartier, 21. Februar. (W. B” Bei Nieuport lief ein feindliches Schiff, anscheinend Minensuchschif, auf eine Mine und sank. Feind⸗ liche Torpedoboote verschwanden, als sie beschossen wurden. An der Straße Gheluvelt — Ypern sowie am Kanal südöstlich Hpern nahmen wir je einen feindlichen Schützengraben. Einige Gefangene wurden gemacht. In der Champagne herrschte gestern nach den schweren Kämpfen der vergangenen Tage verhältnismäßige Ruhe. Bei Combres wurden drei mit starken Kräften und großer Hart⸗ näckigkeit geführte französische Angriffe unter schweren feindlichen Verlusten abgeschlagen. Wir machten zwei Offiziere, 125 Franzosen zu Gefangenen. In den Vogesen schritt unser Angriff weiter vorwärts. In der Gegend südöstlich Sulzern nahmen wir Hohrodberg, die Höhe bei Hohrod und die Gehöfte Bretzel und Widenthal. Oberste Heeresleitung.
Großes Hauptquartier, 22. Februar. (W. T. B.) Oestlich Hpern wurde gestern wieder ein feindlicher Schützengraben genommen. Feindliche Gegenangriffe auf die gewonnenen Stellungen blieben erfolglos. In der Champagne herrschte auch gestern verhältnismäßige Ruhe. Die Zahl der von uns in den letzten der dortigen Kämpfe gefangen genommenen Franzosen hat sich auf fünfzehn Offiziere und über tausend Mann erhöht. Die blutigen Verluste des Feindes haben sich als außer⸗ gewöhnlich hoch herausgestellt. Gegen unsere Stellungen nördlich Verdun hat der Gegner gestern und heute Nacht ohne jeden Erfolg angegriffen. In den Vogesen wurden die Orte Hohrod und Stoßweier nach Kampf genommen. Sonst nichts Wesentliches. Oberste Herresleitung.
8
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Oestlicher Kriegsschauplatz. Großes Hauptquartier, 21. Februar. Auch gestern ist in Gegend nordwestlich Grodno noch keine wesentliche Aenderung eingetreten. Nördlich Ossowiez, südöstlich Kolno und auf der Front zwischen Prasznysz und Weichsel (östlich Plock) nehmen die Kämpfe ihren Fort⸗ gang. In Polen südlich der Weichsel nichts Neues.
Oberste Heeresleitung.
Berlin, 22. Februar. (W. T. B.) Die Ver⸗ folgung nach der Winterschlacht in Masuren ist beendet. Bei der Sänberung der Wälder nordwestlich von Grodno und bei den in den letzten Tagen gemeldeten Gefechten im Bobr⸗ und Naremwgebiet wurden bisher ein kommandierender General, zwei Divisionskommandenre, vier andere Generale und annähernd vierzigtausend Mann gefangen, fünfundsiebzig Geschütze, eine noch nicht festgestellte Anzahl von Maschinengewehren nebst vielem sonstigen Kriegsgerät erbeutet. Die Gesamtbeute aus der Winterschlacht in Masuren steigt damit bis heute auf 7 Generale, über 100 000 Mann, über 150 Geschütze und noch nicht annähernd übersehbares Gerät aller Art, ein⸗ schließlich Maschinengewehre. Schwere Geschütze und Munition wurden vom Feind mehrfach vergraben oder in den Seen versenkt; so sind gestern bei Lötzen und im Widminner See acht schwere Geschütze von uns ausge⸗ graben oder aus dem Wasser geholt worden. Die zehnte russische Armee des Generals Baron Sievers
kann hiermit als völlig vernichtet angesehen werden.
Neue Gefechte beginnen sich bei Grodno und nördlich Suchawola zu entwickeln. Die gemeldeten Kämpfe nordwestlich Ossowiez und Lomza sowie bei Prasznysz nehmen ihren Fort⸗ gang. In Polen südlich der Weichsel nichts Neues.
Oberste Heeresleitung.
Wien, 20. Februar. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: In Russisch-Polen hielt auch gestern verstärktes Geschütz⸗ und Gewehrfeuer an. Um die von uns eroberten russischen Vorstellungen im Raume südlich Tarnow und am Dunajec entwickelten sich heftigere Kämpfe. Gegenangriffe des Feindes wurden mehrmals blutig zurückgeschlagen. An der Karpathenfront ist die allgemeine Lage bis in die Gegend von Wyszkow unverändert. Es wird nahezu überall gekämpft. In Südostgalizien konnte der Feind seine starken Stellungen nördlich Nadworna nicht behaupten. Dem letzten entscheidenden Angriffe ausweichend, zog er in der Richtung Stanislau ab, verfolgt von unserer, Kavallerie. 3 Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes: von Hoefer, Feldmarschalleutnant. Wien, 21. Februar. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Die Lage in Polen und Westgalizien ist im allgemeinen
unverändert. Der gestrige Tag ist ruhiger verlaufen. In den Kämpfen an der Karpathenfront von Dukla bis Wyszkow wurden wieder mehrere russische Angriffe unter schweren Verlusten des Gegners zurückgeschlagen, der hierbei auch 750 Mann an Gefangenen verlor. Die Operationen südlich des Dnjestr schreiten weiter fort. In der Bukowina herrscht Ruhe. 1 Der Stellvertreter des Chefs des Generalstab fer, Feldmarschalleutnant.
Der Krieg zur See.
Paris, 20. Februar. (W. T. B.) Amtliche Mitteilung des Marineministeriums: In der Nacht vom 17. zum 18. Februar hat ein deutsches Unterseeboot um 2 Uhr Morgens auf der Höhe von Dieppe den Dampfer „Dinorah“ ange⸗ schossen. Die Schotten wurden geschlossen. Der Dampfe sank nicht, sondern erreichte Dieppe. Die „Dinorah“ ist ein österreichischer Dampfer, der bei Ausbruch des Krieges be⸗ schlagnahmt wurde und jetzt von uns benutzt wird.