Maul⸗ Schweine⸗ Rotlauf und pest ber
Klauen⸗](Schweine⸗ 88 8 seuche seuche, Schweine
Zahl der verseuchten
8 8 Königreiche Rotz
und Länder
Komitate (K.) Stuhlrichterbezirke (St.) Munizipalstädte (M.)
Gemeinden
Gemeinden Höfe Gemeinden
ꝙ ꝑGemeinden
2
—
& 22
—₰ — —
K. Weszprim (Veszprém). St. Balatonfüred, Kesz⸗ thely, Paesa, Sümeg, Kapolcza, Zalaegerszeg, alaszentgrõt, Stadt
8 Zalaegerszeg 1ö1“
Kroatien⸗
K. Belovar⸗Körös, Va⸗ rasdin (Varasd), M. Va⸗- rasd K. Lika⸗Krbaux .1 — K. Pozsega.. 11 K. Syrmien (Szerém), MNM. Semlin (Zimony) . ... K. Veröcze, M. (Eszék) 181 K. Agram (Zäͤgraêb), M. Zägräb...
319
Zusammen Gemeinden (Gehöfte) a. in Oesterreich: ‚Notz 6 (10), Maul⸗ und Klauenseuche 516 (1811), Schweinepest 8 (Schwelgeeuch) 35 (50), Rotlauf der Schweine 22 (25).
.₰
8½ 1 b. in Ungarn (ausschl. Kroatien⸗Slavonien):
Rotz 26 (27), Maul⸗ und Klauenseuche 494 (4735), Schweine⸗
ppest (Schweineseuche) 161 (390), Rotlauf der Schweine 17 (26). Außerdem Pockenseuche der Schafe in den Sperrgebieten Nr. 30,
31, 51 zusammen in 5 Gemeinden und 25 Gehöften.
Kroatien⸗Slavonien:
84 Rotz 19 (23), Maul⸗ und Klauenseuche 34 (511), Schweinepest
(Schweineseuche) 12 (96), Rotlauf der Schweine 7 (15). cj ves
Alußerdem Pockenseuche der Schafe im Sperrgebiet 69 in 1 Ge⸗
mmeinde und 2 Gehöften.
8 Pockenseuche der Schafe ist in Oesterreich, Lungenseuche des
Niindviehs und Beschälfeuche der Zuchtpferde sind in Oesterreich und
Ungarn nicht aufgetreten.
82 8
93 ö7*
1 Handel und Gewerbe.
Fan der Wochenübersicht der Reichsbank vom
8 bruar 1915 betrugen (+ und — im Vergleich zur Vorwoche): — Aktiva. 1915 “
8 1914 1913—
Meetallbestand 813 ℳ 8
stand an kurs⸗
ähigem deutschen Gelde und an Gold in Barren oder aus⸗ ländischen Münzen, das Kilogr. fein zu
darunter Gold
28 2
2 302 989 000 1 667 830 000 1 230 554 000 (+ 26 931 000) (+ 38 426 000) (+ 29 498 000) 2 254 281 000 1 337 321 000]%/ 932 090 000 (+ 25 715 000) (+ 27 980 000) (+ 20 669 000)
u. Darlehnskassen⸗ scheinen. 188 898 000
(+ 35 152 909
31 165 000 8 432 000)
anderer Banken.
ꝓ
Bestand an Wechseln, Schecks und dis⸗ kontierten Reichs. schatzanweisungen. 4 026 780 000
(+ 164 394 000) Bestand an Lombard⸗ forderungen.. 37 466 000
1“
1 087 437 000 (s— 43 718 000)
58 609 000 868 530 000 8 (s— 3427 000) (— 3 570 000) (— 12 765 000) Bestand an Effekten 15 712 000 257 489 000⁰% w11 088 000
8 (+ 194 000) (— 18 507 000) (— 19 975 000) 8 “ an sonstigen
ktiven 187 180 000 199 434 000 170 937 000 830 000) (+ 1 373 000) (+ 3 319 000)
8 8 Passiva. Grundkapital.
Reservefends..
Betrag der um⸗ laufenden Noten.
sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten.
sonstige Passiva..
180 000 000 (unvperändert)
70 048 000 (unverändert)
180 000 000 (unverändert) 66 937 000
180 000 000 (unverändert)
74 479 000
(unverändert) (unverändert)
4 635 353 000 1 734 699 000 1 711 700 000 (— 2 051 000) (— 90 953 000) (— 62 640 000)
1 723 676 000 1 036 662 000 619 596 000 (+ 225 576 000) (+ 128 739 000) (—+ 26 014 000) 176 682 000 70 422 000 56 920 000 (+ 8 981 000), (+ 5 344 000) (+ 898 000)
Nach dem vorstehenden Ausweis hat der Goldbestand der Reichsbank den Betrag von 21 ½¼ Milliarden überschritten. Nach wie vor bleibt es Pflicht eines jeden, in dieser Zeit der Anspannung aller Kräfte das Gold zu sammeln, um es der Reichsbank zu bringen, wo allein es nutzbringend wirkt und dem Vaterlande dienstbar gemacht wird. Darum: Zur Reichsbank mit dem Golde! Sämtliche Postanstalten im Deutschen Reich sind verpflichtet, Goldmünzen in Papiergeld umzuwechseln und an die Reichsbank abzuliefern
8
im Reichsamt des Innern zusammen⸗ „Nachrichten für andel, Industrie und Landwirtschaft“.) 1“ Oesterreich⸗Ungarn. . Verbot der Malzerzeugung aus Gerste und die Heranziehung der Malzdarren zur Maistrocknung. Eine im Einvernehmen mit den Ministern des Innern, des Ackerbaues und der Finanzen erlassene Verordnung des österreichischen Handelsministers vom 15. Februar 1915 lautet: Auf Grund der Kaiserlichen Verordnung vom 10. Oktober 1914, RGBl. Nr. 274, wird für die Dauer der durch den Kriegszustand verursachten außerordentlichen Verhältnisse verordnet, wie folgt:
“
8 8 .— 88
§ 1. Die Verarbeitung von Gerste auf Malz ist beginnend mit dem
britten Tage nach Kundmachung dieser Verordnung untersagt. Gerste⸗
mengen, die vor diesem Tage bereits eingeweicht wurden, unterliegen diesem Verbote nicht. Mälzer und Bierbrauer sind verpflichtet, ihre an diesem Tage vorhandenen Vorräte an Gerste ungesäumt der politischen Bezirksbehörde anzuzeigen und dürfen hierüber fortan nur mit Bewilligung der politischen Landesbehörde verfügen. Die In⸗ haber und Verwahrer dieser Gerstemengen sind für deren fachgemäße Behandlung und Erhaltung verantwortlich.
2. Die politischen Behörden können anordnen, daß in Mälzereien und Bierbrauereien Neumais auch für Dritte gegen eine angemessene, von der Behörde festzusetzende Vergütung zu trocknen ist.
§ 3.
Die politischen Behörden können behufs Ueberwachung der Ein⸗ haltung dieser Verordnung durch amtliche Organe oder durch eigens hierzu beauftragte, hinsichtlich der Wahrung des Geschäftsgeheimnisses eidlich in Pflicht genommene Sachverständige in allen Geschäfts⸗ räumen „der Malzerzeuger Nachschau pflegen und in die Geschäfts⸗ aufzeichnungen Einsicht nehmen.
„Die Unternehmer sind verpflichtet, den im ersten Absatz er⸗ wähnten Aufsichtsorganen die verlangten Auskünfte zu erteilen.
Uebertretungen dieser Verordnung und der auf Grund derselben erlassenen Vorschriften werden, sofern nicht strafgerichtliche Ahndung eintritt, von der politischen Behörde erster Instanz mit Geldstrafen bis zu fünftausend Kronen oder mit Arrest bis zu sechs Monaten geahndet. Falls die Uebertretung von einem Gewerbetreibenden be⸗ gangen wird, kann außerdem, sofern die Voraussetzungen des § 133 b Absatz 1 Lit. a der Gewerbeordnung zutreffen, die Entziehung der Gewerbeberechtigung verfügt werden.
88 Verordnung tritt am Tage ihrer Kundmachung in Wirk⸗ amkeit. (Reichsgesetzblatt für die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder vom 16. Februar 1915 S. 58 Nr. 36.)
Dänemark.
Geltungsdauer der Ausfuhrbewilligungen. Durch Verordnung vom 12. Februar 1915 ist die Geltungsdauer von Aus⸗ fuhrbewilligungen auf einen Monat nach erteilter Bewilligung ein⸗ geschränkt worden. (Oesterr.⸗ungar. Konsular⸗Korrespondenz.)
Zum Ausfuhrverbot für Schweinefett. Das gemein⸗ same Kontor der Genossenschaftsschlächtereien teilt mit, daß das Justiz⸗ ministerium, sämtlichen Ausfuhrschlächtereien in Dänemark die Er⸗ laubnis erteilt hat, vom 6. Februar ab Schweinefett nach dem Aus⸗ land unter der Bedingung auszuführen, daß 30 v. H. der täglichen Erzeugung für den einheimischen Verbrauch zurückgehalten werden. (Nach einem Bericht des Kaiserlichen Generalkonsulats in Kopenhagen.)
8
b in Berlin hat eine Uebersicht der Moratorien und anderen Sonderregelungen des Zahlungsverkehrs im Auslande bherausgegeben. Sie enthält in 35 Seiten u. a. die wesentlichsten Vorschriften uüͤber die Moratorien und dergleichen 34 verschiedener Länder und ist zum Preise von ℳ 0,50 im Bureau der Handelskammer zu Berlin, NW. 7, Dorotheenstr. 8, erhältlich.
— In der gestrigen Sitzung des Verwaltungsrats der Berliner Handels⸗Gesellschaft, Berlin, ist laut Meldung des „W. T. B.“ der Abschluß für das Geschäftsjahr 1914 vorgelegt worden. Der im Berichtsjahr erzielte Ueberschuß aus Konsortial⸗ und Effektengeschäften ist vorweg zu Abschreibungen auf diese Konten verwendet worden. Es wurden vereinnahmt: an Provisionen 4 845 753 (4 711 768) ℳ, aus Zinsen und Wechseln 8 846 624 (9 148 895) ℳ, aus Konsortial⸗ und Effektengeschäften — (1 201 297) ℳ, hierzu Vortrag aus dem Vorjahre 271 594 (259 061) ℳ, abzügl. Verwaltungskosten 2 577 409 (2 571 081) ℳ, Steuern 1 004 261 (999 281) ℳ, es verbleiben 10 382 307 (11 750 660) ℳ. Hiervon werden für Kriegslasten und Kriegsschäden abgesetzt 4 000 000 ℳ. Auf Antrag der Geschäftsinhaber hat der Verwaltungs⸗ rat beschlossen, vorbehaltlich der Genehmigung der Bllanz durch die Generalversammlung, die Dividende für das Kommanditkapital von 110 000 000 ℳ auf 5 % festzusetzen. Nach Absetzung der Tantiemen würden 227 914 ℳ auf neue Rechnung vorgetragen werden. Die Beiträge zu der Pensions⸗ und Peusionszuschußkasse im Gesamtbetrage von 197 085 ℳ wurden auch im abgelaufenen Jahre wieder voll aus eigenen Mitteln gedeckt. Die Bilanz der Berliner Handels⸗Gesellschaft vom 31. Dezember 1914 weist folgende Ziffern auf: Aktiven: Kasse 11 065 902 ℳ, Kriegsschatzanweisungen 9 978 293 ℳ Wechsel 98 542 469 ℳ, Reports und Lombardvorschüsse 62 031 932 ℳ, Effekten: Reichsanleihe und Konsols 2 066 290 ℳ, Verschi ⸗dene 34 650 555 ℳ, Grundstückskonto 3 309 366 ℳ, Bankgebäude 8 750 000 ℳ, Konsortialkonto 53 767 219 ℳ, Debitoren 238 281 591 ℳ, Dauernde Beteiliaungen 9 991 807 ℳ. Passiven: Kommanditkapital 110 000 000 ℳ, Reservefonds 34 500 000 ℳ, Akzepte 118 516 212 ℳ, Kreditoren 262 950 859 ℳ, Rückständige Gewinnanteile 46 050 ℳ, Talonsteuerrücklage 40 000 ℳ, Gewinn⸗ und Verlustkonto 6 382 302 ℳ.
— In der gestrigen Hauptversammlung des Stahlwerks⸗ verbandes wurde laut Meldung des „W. T B.“ aus Düsseldorf über die Geschäftslage berichtet. In Halbzeug hat sich der inländische Abruf in den letzten Wochen etwas gebessert, auch rechnen die Ab⸗ nehmer mit stärkerer Beschäftigung in den nächsten Monaten. Der Verkauf für das zweite Vierteljahr wurde gestern unter einer Preis⸗ erhöhung von 7,50 ℳ für die Tonne freigegeben, obgleich dies nicht entfernt zum Ausgleich der in den Selbstkosten eingetretenen großen Preissteigerung genügt. Gleichzeitig wurde die bisher ge⸗ währte Inlandsvergütung aufgehoben. Der Absatz nach dem neutralen Ausland hat ebenfalls eine Steigerung erfahren, und die vor⸗ liegenden Aufträge sowie die Nachfrage lassen auch für die nächste Zeit einen Auslandsversand in mindestens jetziger Höhe erwarten. Eisenbahnoberbaumaterial: Von der preußischen Staatsbahnverwaltung ist ein Nachtragsbedarf in Kleineisenzeug für das Rechnungsjahr 1915 aufgegeben. Auch die sächsische Staatsbahnverwaltung erhöhte ihren ursprünglich aufgegebenen Bedarf, sodaß sie damit auf ungefähr drei Viertel des vorjährigen Bedarfs kommt, während die Bestellung der bayerischen Staatsbahnverwaltung nicht ganz die Hälfte des vorjährigen Umfanges erreichte. Vom neutralen Auslande wurden wieder einige größere Aufträge hereingenommen. In Rillenschienen hielt sich der Abruf auf der gleichen Höhe wie in den Vormonaten. Das Inland⸗ geschäft in Rillenschienen ist gegenwärtig etwas ruhiger, im Inlande sowohl wie im neutralen Auslande. Auf dem Inlandsmarkt für Formeisen ist eine Besserung eingetreten. Die Kundschaft sucht sich reichlicher einzudecken, ebenso zeigte der Eingang aus Lieferungsauf⸗ trägen eine merkliche Zunahme. Der Verkauf für Formeisen nach dem Inlande für das zweite Vierteljahr wurde mit Rücksicht auf die erbeblich gestiegenen Unkosten zu einem um 10 ℳ für die Tonne er⸗ höhten Preise auch hier unter Aufhebung der Vergütung frei⸗ gegeben. Im Auslande ist ebenfalls eine wesentliche bessere Kauflust eingetreten, und auch der Abruf aus den neutralen Ländern ist reger. 8. nächste Hauptversammlung ist auf Donnerstag, den 25. März festgesetzt.
— Der Deutsch⸗Brasilianische Handelsverband bielt am 25. Februar im Hotel Esplanade zu Berlin seine ordentt iche Hauptversammlung ab. Aus dem Bericht ist laut Meldung des „W. T. B.“ hervorzuheben, daß der Verband eine umfangreiche Arbeit im Interesse der Aufrechterhaltung der Beziehungen Deutsch⸗ lands zu Südamerika geleistet hat. Die innere Entwicklung des Ver⸗ bandes war günstig. Trotz des Krieges sind im Laufe des verflossenen Jahres 63 neue Mitglieder hinzugekommen. Einstimmig wurde be⸗ schlossen, im Einvernehmen mit dem Deutsch⸗Argentinischen Zentral⸗ verband einen deutschen Wirtschaftsverband für Süd⸗ und Mittelamerika zu gründen, der neben den beiden gründenden Verbänden bestehen oll. 1X“
— Die Handelskammer
— Laut Meldung des „W. T. B.“ betrugen die Bruttoeinnahmen der Canadian Pacific⸗Eisenbahn in der 3. Februarwoche 1 614 000 Dollar (182 000 Dollar weniger als im Vorjahre). Wien, 26. Februar. (W. T B.) Nachdem die letzte Rate von 20 % auf die Kriegsanleihe eingezahlt und die Emission der Kriegs⸗ anleihe vollständig abgewickelt ist, stellt das „Fremdenblatt“ mit großer Genugtuung fest, daß dieses Ergebnis ohne jedwede Störung des Zablungs⸗ und Kreditverkehrs durch die Zuversicht und den festen Willen der Bevölkerung zu erfolgreicher Betäligung im Kriege erzielt worden ist. Das Blatt zollt der Haltung der Banken besondere Anerkennung, zumal diese auf jeden Gewinn ver⸗ zichteten und die ganze Anleihetransaktion als patriolische Pflicht⸗ erfüllung aufgefaßt haben, und betont schließlich, daß in⸗ folge der Heranziehung von Spareinlagen zur Zeichnung der Kriegsanleihe die Einlagen bei den Wiener Sparkassen im Jahre 1914 um 56 Millionen Kronen zurückgegangen, daß die Einlagen im Januar 1915 aber wieder um 65 Millionen Kronen gestiegen seien. Ein einziger Monat habe demnach schon den ganzen Ausfall des vergangenen Jahres wieder hereingebracht, was der Spar⸗ kraft und Kapitalsbildung bei der Bevölkerung während des Krieges das beste Zeugnis ausspricht. Man dürfte also die Zuversicht schöpfen, daß das Wirtschaftsleben und die finanzielle Konstitution Oesterreichs auch in Zukunft den großen Aufgaben gewachsen sein werden, die zur siegreichen Beendigung des Krieges und zur Aus⸗ gleichung seiner Schäden an Oesterreich gestellt werden. . St. Petersburg, 26 Februar. (W. T. B.) Die russischen Banken haben in einer Versammlung beschlossen, die innere Anleihe im Be⸗ trage von 500 Millionen Rubeln zu übernehmen und im gleichen Verhältnisse unter sich zu verteilen, wie die letzte Oktoberanleibe; sie soll mit 5 % verzinst und zum Kurse von 92 % übernommen werden. Wochenausweis der Bank von England vom 25. Fe⸗ bruar d. J. Totalreserve 48 099 000 (Abn. 1 730 000) Pfd. Sterl., Notenumlauf 34 223 000 (Zun. 56 000) Pfd. Sterl., Bar⸗ vorrat 63 872 000 (Abn. 1 674 000) Pfd. Sterl., Portefeuille 102 932 000 (Zun. 1 232 000) Pfd. Sterl., Guthaben der Privaten 132 869 000 (Zun. 15 252 000) Pfd. Sterl., Guthaben des Staates 26 925 000 (Abn. 13 391 000) Pfd. Sterl., Notenreserve 46 557 000 (Abn. 1 890 000) Pfd. Sterl., Regierungssicherheiten 26 924 000 (Zun. 2 362 000) Pfd. Sterl. Prozentverhältnis der Reserve zu den Passiven 30,09 gegen 31,54 in der Vorwoche. Clearinghouseumsatz 235 Millionen gegen die entsprechende Woche des Vorjahres weniger 64 Millionen.
Berlin, 26. Februar. Produktenmarkt.
Weizen geschäftslos. Roggen geschäftslos. Hafer geschäftslos.
Mais geschäftslos. 1 Weizenmehl geschäftslos. Roggenmehl geschäftslos. Rüböl geschäftslos
— Berliner Großhandelsprelse für Speisekartoffeln. Im Berliner Kartoffelgroßhandel wurden nach den Ermittlungen der von den Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin gebildeten Ständigen Deputation für den Kartoffelbandel in der Zeit vom 22. bis 24. Februar 1915 folgende Preise (für 100 kg gute, gesunde Ware, ab Berliner Bahnhöfen) gezahlt: Dabersche Kartoffeln 10,50 ℳ bis 11,00 ℳ), Magnum bonum 10,50 — 11,00 ℳ, Woltmann 9,50 bis 10,50 ℳ, Silesia und andere runde weiße Speisekartoffeln 9,50 bis 10,50 ℳ. Das Angebot war immer noch gering, die Nachfrage stark; die Preise zeigten daher weiterhin steigende Tendenz.
Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkten.
London, 25. Februar. (W. T. B.) 2 ½¼ % Engl. Konsols 68210⸗ 4 % argent. Anleihe 1900 72 ½, 4 ½ % Japaner 88 ⅝, Aichison⸗ Topeka u. Santa Fé 96 %, Denver u. Rio Grande pref. 6 ½, Missouri⸗ Kansos u. Texas 10 ⁄⁄16, Southern Pacific 84 ½ exkluside, Union Pacific 120, Privatdiskont 1716, Silber 22 ⅛. — Wechsel auf Amsterdam 12,04 ½, Scheck auf Amsterdam 12,05, Wechsel auf Parls 25,70, Scheck auf Paris 25,27,5, Wechsel auf Petersburg 114 ½. — Bank⸗ ausgang 435 000 Pfd. Sterl.
Parts, 25 Februgar. (W T. B.) 3 % Französische Rente 69,40, 5 % Russen 1906 89,75, 4 % Türken 51,50, Panama⸗ kanal 98,00. Suezkanal 4060, Rio Tinto 1490. — Wechsel auf London 25,33.
Amsterdam, 25. Februar. (W. T. B.) Tendenz etwas schwächer, Amerikaner stetig. Petroleumaktien fest. Scheck auf Berlin 51,15 — 51,65, Scheck auf London 12 01 ½ — 12,06 ½, Scheck auf Paris 47,45 — 47,65, Scheck auf Wien —,—. 5 % Niederländische Staats⸗ anleihe 99 — 99 ½1 offiziell, alle anderen Kurse nicht offiziell, Obl. 3 % Niederl. W. S. —,—, Royal Dutch Petroleum 457, Niederländisch⸗ Indische Handelsbank —,—, Atchison, Topeka u. Santa Fé 91 ½, Rock Island 1, Southern Pacific —,—, Southern Railway 128, Union Pacisic 115 ½ Amalgamated 50 ¾, United States Steel Corp. 40 ¾.
New York, 24. Februar. (W. T. B.) (Schluß.) Die Börse eröffnete bei lebhaftem Geschäft in matter Haltung, da sich die Be⸗ fürchtungen wegen einer Verschärfung der Situation in der neutralen Schiffahrt verstärkt haben Außerdem war das Angebot für aus⸗ ländische Rechnung sowohl in Aktien als auch in Bonds wieder ziemlich groß. Später fanden auf dem erniedrigten Kursniveau teil⸗ weise Deckungen statt, sodaß der Markt sich gegen Ende des Verkehrs etwas erholen konnte. Der Schlußverkehr war ruhig. Umgesetzt wurden 232 000 Stück Aktien. Am Bondsmarkt belief sich der Umsatz auf 2 273 000 Dollar. Tendenz für Geld: stetig. Geld auf 24 Std. Durchschn.⸗Zinsrate 1 ½, Geld auf 24 Std. letztes Darlehen 2, Wechsel auf London (60 Tage) 4,7900, Cable Transfers 4,8081, Wechsel auf Paris auf Sicht 5,28 Wechsel auf Berlin auf Sicht 82 ⅞, Silber Bullion 48 ½, 3 % Northern Pacific Bonds 62 ¼, 2 % Ver. Staat. Bonds 98 ⅜, Atchison, Topeka u. Santa Fé 92 ¾¼, Baltimore and Ohio 65B, Canadian Pacific 156 ⅛, Cbesapeake u. Ohio 40, Chicago, Milwaukee u. St. Paul 83 ⅝. Denver u. Rio Grande 6 ¼, Illinois Central 102 ½ Louisville u. Nashville 112, New York Central 82 ¼. Norfolk u. Wostern 100 ¾, Pennsylvania 104, Reading 141 ¼, Southern Pacific 83, Union Pacific 117 ½, Amal⸗ gamated Copper Comp. 51 ¼½, United States Steel Corporation 41, do. pref. 103 ½.
8
Kursberichte von auswärtigen Warenmärkten.
London, 25 Februar. (W. T. B.) Kupfer prompt 64 ½. Glasgow, 25. Februar. (W. T. B.) Roheisen für Kasse
57 sh. 2 b. Amsterdam, 25. Februar. (W. T. B.) Java⸗Kaffee Santos⸗Kaffee für März 27 ⅛, für Mai 27,
stetig, loko 46 ½. für Dezember 26 ¼.
New York, 24. Februar. (W. T. B.) (Schluß) Baumwolle loko middling 8,35, do. für März 8,22, do. für Mai 8,45, do. für Juli 8,67, New Orleans do. loko middling 7,75, Petroleum Refined (in Cases) 10,25, do. Standard white in Newo YPork 7,75, do in Tanks 4.50. do. Credit Balances at Oil City 1,50, Schmalz Western Steam 10 32 ½, do. Rohe u. Brothers —,—, Zucker Zentri⸗ fugal 4,77 — 4,83, Weizen loko Nr. 2 Red. 163 ½, do. für Mai 162, do. für Juli 134 ⅛., do. für September —,—, Mehl Spring⸗Wheat clears 6,80 — 6,90, Getreidefracht nach Liverpool 11 gefragt, Kaffee Rio Nr. 7 loko 7 ¼, do. für März 5,48, do. für Mai 5 64, do. für Juli 6,69, Kupfer Standard loko —,—, Zinn 37,50 — 38,00.
S ;e
1. Untersuchungssachen. —
2. Aufgebote, Verlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl. äufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
3. Verkän 4 Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften
1) Untersuchungssachen.
[90678] Steckbrief.
Gegen den unten beschriebenen Wehr⸗ mann Josef Kuzniak der 1. Komp. Land⸗ sturmbatl. II Dortmund, geb. 17. 1. 1880 in Kowalewko (Kreis Obornik), Preußen, wescher flüchtig ist, ist die Untersuchungs⸗ haft wegen Fahnenflucht im Felde und Preisgabe von Dienstgegenständen ver⸗ hängt. Es wird ersucht, ihn zu verhaften und an das Gericht der 17. mob. Etapp.⸗ Kommand. der 4. Armee oder an die nächste Militärbehörde abzuliefern, welche um Mitteilung zu den Akten Str. P. L. Nr. 208 ersucht wird.
Ertvelde, den 19. Februar 1915. Gericht der 17. mob. Etappenkommandantur der 4. Armee.
8 Der Gerichtsherr: Hildenbrand, Oberstleutnant und Kommandant.
Beschreibung: Alter: 35 Jahre, Größe: 1,68 m, Statur: stark, Haare: dunkel⸗ blond, gestutzter Schnurrbart, besondere Kennzeichen: spricht nicht geläufig deutsch.
[90452] Steckbriefserledigung. Der gegen den Unteroffizier der Reserve Landwirt Walter Martin Franz Becker
aus dem Landwehrbezirk V Berlin, geboren
19. 5. 88 in Wien, wegen erschwerter un⸗
erlaubter Entfernung unter dem 9. Junt
1914 erlassene Steckbrief ist erledigt. .,. den 16. Februar Gericht der Landwehrinspektion Berlin.
[90681] Steckbriefserledigung.
Der gegen den Reservisten Valentin Bein vom Bezirkskommando Höchst a. Main wegen Fabnenflucht unter dem 15. Oktober 1914 erlassene Steckbrief ist erledigt.
Fraukfurt a. M., den 24. II. 1915.
Gericht der stellv. 42. Inf.⸗Brigade. [90451] Beschluß.
Das im Deutschen Reiche befindliche
Vermögen des Privatgelehrten Dr. Eugen Kühlmann aus Mühlbhausen, zuletzt wohnhaft gewesen in Collonge⸗Bellerive, Genf, früher in Colmar wohnhaft, des Hochverrats beschuldigt, wird beschlag⸗ nahmt, da derselbe wegen eines Ver⸗ ees nach § 86 Str.⸗G.⸗B. verfolgt wird.
Colmar, den 16. Februar 1915.
Das außerordentliche Kriegsgericht.
[90679] Beschlagnahmeverfügung.
In der Untersuchungssache gegen den Wehrmann Josef Kuzniak der 1. Komp. Landsturm⸗Inf.⸗Bataillons II Dortmund, im Zivilverhältnis Arbeiter in Mengede (Kreis Dortmund), wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Militärstrafgesetzbuchs sowte der §§ 356, 360 der Militärstrafgerichtsordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen Reiche be⸗ findliches Vermögen mit Beschlag belegt.
Ertvelde, den 19. Februar 1915. Gericht der 17. mob. Etappenkommandantur
der 4. Armee.
Der Gerichtsherr:
Hildenbrand, Dr. Lent,
Oberstleutnant und Kriegsgerichtsrat.
Kommandant.
[90448] Der Res. Heinrich Paulussen, Ers.⸗ Bat. Inf⸗Regt. 28, wird hierdurch für fahnenflüchtig erklärt.
Koblenz, 20. 2. 15.
Gericht der stellv. 30. Inf.⸗Brigade.
[906801 Fahnenfluchtserklärung und Beschlagnahmeverfügung. In der Untersuchungssache gegen 1) den am 5. 5. 86 in Kembs (Elsaß) geb. Gefreiten Zimmermann, Julius, 2) den am 4. 1. 85 in Riedisheim (Elsaß) geb. Pionier Schildknecht, Albert, 3) den am 18. 3. 87 in Sulzmatt (Elsaß) geb. Pionier Siffert, Karl, von der 2. Res.⸗Komp. Pionierbatl. 14, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Militärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Millitärstrafgerichts⸗ ordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen Rriche befindliches Vermögen mit Beschlag belegt. rt Freignes⸗ den 22. Februar 1915. Gericht der 8. Landwehrdivision u. der Kommandantur d. Oberrheinbefestigungen. Der Gerichtsherr von Bodungen, Dr. Jahn, Generalleutnant. Kriegsgerichtsrat. [904561 Fahnenfluchtserklärung und Beschlagnahmeverfügung. In der Untersuchungssache gegen den Maschinistenmaat der Seewehr Alfred Holzinger, geb. 16.6 84 zu Straßburg⸗ Ruprechtsau, zuletzt Kupferschmied daselbst, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Auf enthaltsort, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §5 69 ff. des Militärstrafgesetz⸗ buchs sowie der 6§ 356, 360 der Militär⸗ strafgerichtsordnung der Beschuldigte hier⸗ durch für fahnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen Reiche befindliches Vermögen mit Beschlag belegt. Ttraßburg i. Cis. den 15. Febr. 1915. Gericht der Landwehrinspektion.
90457] Fahnenfluchtserklärung und Beschlagnahmeverfügung.
In der Untersuchungssache gegen den Musketier der Landwehr I Adolf Klein. geb. 19 II. 84 in Colmar, zuletzt Diener in Colmar, jetzt in Freiburg in der Schweiz, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §8§ 69 ff. des Militärstrafgesetz⸗ buchs sowie der §§ 356, 360 der Militär⸗ strafgerichtsordnung der Beschuldigte hier⸗ durch für fahnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen Reiche befindliches Vermögen mit Beschlag belegt. .
Straßburg i. Els., den 15. Febr. 1915. Gericht der Landwehrinspektion.
[90455] Fahnenfluchtserklärung und Beschlagnahmeverfügung. In der Untersuchungssache gegen den Grenadier der Landwehr II. Fridolin Jaeger, geb. 6. 9. 78, Ackerer, zuletzt in Markirch wohnhaft, jetzt ohne bekanaten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen Fahnen⸗ flucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Mili⸗ järstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Mtlitärstrafgerichtsordnung der Beschul⸗ digte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen Reiche befindliches Vermögen mit Beschlag belegt. Straßburg i. Ets., den 15. Febr. 1915. Gericht der Landwehrinspektion.
[90454] Fahnenfluchtserklärung
und Beschlagnahmeverfügung.
In der Untersuchungssache gegen den 1) Unteroffizier der Landwehr I Johann Maria Frémiot, geb. 29. 8. 81 zu Wisch, zuletzt in Wisch, Kreis Molsheim, wohn⸗ haft, 2) Unteroffizier der Reserve Phillip Andre, geb. 25. 11.87 in Schirmeck, zuletzt wohnhaft in Hers bach, Gemeinde Wisch, beide jetzt ohne bekannten Aufenthalts⸗ ort, wegen Fahnenflucht, werden auf Grund der §§ 69 ff. des Militärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Militärstraf⸗ gerichtsordnung die Beschuldigten hierdurch für fahnenflüchtig erklärt und ihr im Deutschen Reiche befindliches Vermögen mit Beschlag belegt. Straßburg i. Els., den 15. Febr. 1915.
Gericht der Landwehrinspektion.
[90449] Aufhebung der Fahnenfluchtserklärung.
In der Untersuchungssache gegen den Rekruten Richard Brandt aus dem Land⸗ wehrbezirk Sondershausen, jetzt E./84 Schleswig, geb. 7. J. 1890 zu Schönstedt, wird die Fahnenfluchtserklärung des Ge⸗ richts der 38. Division vom 18. XI. 1911 hierdurch aufgehoben.
Fleusburg, den 24. Februar 1915. Gericht der stv. 35. Inf.⸗Brig.
([90682]
Die gegen den Reservisten Valentin Heinrich Bein, geboren am 16. März 1888 in Kirdorf, kathol., vom Landwehr⸗ bezsirk Höchst a. M. am 6. II. 1915 er⸗ lassene Fahnenfluchtserklärung wird auf⸗ gehoben.
Freankfurt a. M., den 24. II. 1915. Gericht der stellv. 42. Inf.⸗Brigade.
[90450] Beschluß. Ddie am 8. Mat 1913 gegen den Musketie Franz Meyer 2. Komp. Inf.⸗Regts. Nr. 142 erlassene Fahnenfluchtserklärung wird gemäß § 362 M.⸗St.⸗G.⸗O. auf⸗ gehoben.
Freiburg i. B., den 22. 2. 1915.
Königliches Gericht der stellv. 57. Inf.⸗Brig.
[90453] Die am 14. 10. 14 gegen den Kanonier Friedrich Weise erlassene Fahnenfluchts⸗ erklärung wird hiermit zurückgenommen. IIIb 129/14.
Halle a. S., Blumenthalstraße 5, den 24. Februar 1915.
Gericht der Landwehrinspektion.
[90447]
Die vom Gericht der stellvertr. 6. Infant.⸗ Brigade gegen den Kanonier der Land⸗ wehr Friedrich Schmitz verfügte Fahnen⸗ fluchtserklärung vom 23. November 1914 (III Tal. 1873) wird hiermit aufgehoben, da Schmitz ergriffen worden ist.
Stettin, den 24. Februar 1915. Gericht der stellvertr. 5. Infant.⸗Brigade.
2) Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsuchen, Zustellungen u. dergl.
[90595) Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangevollstreckung soll das in Berlin, Wassertorstr. 74, be⸗ legene, im Grundbuche von der Luisen⸗ stadt Band 46 Blatt Nr. 2234 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks auf den Namen der Frau Justizrat Klara Schönfeld, geb Fiegel, zu Charlottenburg eingetragene Grundstück, bestehend aus: a. Vorderwohnhaus mit abgesonbertem Klosett und Hof, b. Stall links, c. offenem Schuppen rechts, am 18. Mai 1915, Vormittags 11 Uhr, durch das unter⸗ zeichnete Gericht, Neue Friedrichstraße 13/14, III. (drittes Stockwerk), Zimmer Nr. 113 —115, versteigert werden. Das Grundstück ist in der Grundsteuermutter⸗ rolle nicht nachgewiesen und unter Nr. 3348 der Gebäudesteuerrolle bei einem jähr⸗ lichen Nutzungswerte von 6220 ℳ mit 243,40 ℳ Jahresbetrag zur Gebäudesteuer veranlagt. Der Versteigerungsvermerk ist
Offentlicher Anzeiger.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespalten
am 30. Januar 1915 in das Grundbuch eingetragen. 85. K. 8. 15. Berlin, den 18. Februar 1915. Königliches “ Berlin⸗Mitte. t. 85.
[90731 Erledia ung.
Die im Deutschen Reschsanzeiger Nr. 11 vom 14. 1. 15 — ad 48. IV. 13. 15 — gesperrten Interimsscheine zur 5 % Deut⸗ schen Reichsanleihe Nr. 177 351 und 52 = 2 Stück zu je 200 ℳ und Nr. 266 199 zu 100 ℳ sind ermittelt.
Berlin, den 25. Februar 1915.
Der Polizeipräsident Abt. IV. Erk.⸗Dienst.
[907341=1 Bekanntmachung.
Folgende Ostpreußische Pfandbriefe, letzte Inhaber: Justizrat Siebertsche Ehe⸗ leute aus Lvck, sind als verloren gemeldet:
Zu 3 ½ % A 40899 = 3000 ℳ, C 12590, 37574 à 1000 ℳ, D 19332 = 600 ℳ, D 33298 38197, 39161, 47295 à 500 ℳ, E 4322, 12991, 19345, 24556 à 300 ℳ, F 4354, 21712, 49463, 49464 à 100 ℳ.
Zu 4 % A 1743 = 5000 ℳ, D 6671
Dies wird unter Hinweis auf § 367 des Handelegesetzbuchs und zwecks dem⸗ nächstigen Aufgebots zur Kraftloserklärung der Pfandbriefe hiermit bekannt gemacht.
Königsberg. den 24 Februar 1915.
b Ostpreußische
General⸗Landschafts⸗Direktion.
[90061] Aufgebot. 1
Die offene Handelsgesellschaft Gustap Wolff Söhne in Berlin, Gubenerstraße 47, vertreten durch die Rechtsanwälte Lip⸗ schitz und Grau in Berlin W. 8, Behren⸗ straße 30, hat das Aufgebot bezüglich der von Herrn Richard Schäfer in Solingen akzeplierten und in Höhe eines Betrages von 287,65 ℳ ausgestellten, mit dem Fälligkeitsdatum: „20. Dezember 1914“* versehenen Wechselurkunde beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 3. Mai 1915, Bormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Solingen, den 3. Februar 1915.
Königliches Amtsgericht. Abt. 3.
[90603] Aufgebot.
Der Besitzer Emil Reiß in Friedrichs⸗ bruch hat das Aufgebot der unbekannten Gläubiger der im Grundbuche seines Grundstücks Friedrichsbruch Blatt 55 in Abteilung III Nr. 2 für Peter Zabel ein⸗ getragenen Erbteilsorderung von 66 Taler 19 Silbergroschen 5 ⁄ Pfennig auf Grund des § 1170 B. G.⸗B. beantragt. Die Gläubiger werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 10. Juni 1915, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer Nr. 21, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls sie mit diesen ausgeschlossen werden. 1
Culm, den 19. Februar 1915.
Königliches Amtsgericht.
[90604] Der Aufgebotstermin am 16. April 1915, betreffend das Aufgebot des Hvpotheken⸗ briefs der im Grundbuche von Neuendorf Rand IV Blatt Nr. 109 Abteilung III Nr. 14 und ebenda Band III Blatt Nr. 79 Abteilung III Nr. 15 eingetragenen Hypo⸗ thek von 25 000 ℳ, wird aufgehoben und das Aufgebotsverfahren eingestellt. Mittenwalde (Mark), den 22. Fe⸗ bruar 1915. Königliches Amtsgericht.
[90605] Aufgebot.
Es ist das Aufgebot zum Zwecke der Ausschließung der Hypothekengläubiger von folgenden Personen für nachstehend näher S Hypotheken beantragt worden:
I. Der Besitzer Hermann Gudd in Fed⸗ derau, Eigentümer des Grundstücks Fed⸗ derau Bd. I Bl. 3 für die in Abt. III 1) unter Nr. 2 für Heinrich Gottfried Klang eingetragene Hypothek von 2 Tlr. 27 Sgr. 6 Pf. mütterl. Erbgelder aus der gerichtl. Erbsonderung vom 17./18. Juni 1857, lastend auf dem Anteil des Johann Gottfried Klang; 2) unter Nr. 6 zu b für Karl Gottfried Klang, zu c für Justine Wilbhelmine Klang, zu d für Johann Gott⸗ lieb Hermann Klang und zu e für Wil⸗ helmine Rosalie Klang eingetr. Hypothek von je 14 Talern vom Vatererbteile aus vem Erbrezesse conf. den 8. November 1870, auf dem Anteil der Witwe Dorothea Klang, geb. Clemens.
II. Das Fräulein Johanne Preuß in Zinten als Eigentümerin des Grundstücks Zinten Bd. III Bl. 81 für die in Abt. III. unter Nr. 3 eingetr. Hopothek von 200 Tlr. mütterl. Erbgelder, welche die Be⸗ sitzerin Schneiderfrau Wilbelmine Case mir, geb. Schiel, ihrem Bruder Johann Ferdinand Schiel gemaäß dem Erbrezeß vom 21. September 1850 gegen 5 v. H. Zinsen mit der Verpflichtung schuldig ge⸗ worden, das Kapital demselben bei seiner Großjährigkeit zu zahlen. G
III. Der Besitzer Ludwig Packbeiser in Kuvpschen, eingetr. Eigentümer des Grund⸗ stücks Stolzenberg 32 Bd. II Bl. 30, für die in Abt. III unter Nr. 2 für die Geschw. Friedrich Wilhelm, Johann August und Gustav Karl Schulz eingetr. Hopotheke
en Einheitszeile 30 ₰.
“
. Bankausweise.
don je 4 Tlr. 8 Sgr. ℳ Pf. väterl. Erb⸗ gelder, welche ihnen ihre Mutter nach dem Erbrezesse vom 14. Juni 1847 schuldig geworden und wofür sie mit ‧% dieses Grundstücks als ihrem Eigentum haftet. IV. Der Invalide Adolf Kinder in Zinten, Eigentümer des Grundstücks Zinten Nr. 805 Bd. XXV Bl. 646, für die in Abt. III unter Nr. 2 für die Maurer Julius und Dorothea, geb. Hempler⸗Januschewskischen Eheleute aus Zinten eingetr. Hypothek von 300 ℳ Kaufgelderrest, mit 5 v. H. jährlich vom 1. Oktober 1888 ab in halbjährlichen Raten verzinslich, ohne Hypothekenbrief, bis 1. Oktober 1890 unkündbar, dann aber nach halbjährlicher Kündigung zahlbar. V. Der Besitzer Hermann Domnowski in Schönwalde, Eigentümer des Grund⸗ stücks Schönwalde Nr. 90 Bd. IV Bl. 85, für die in Abt. III 1) unter Nr. 1 f für den Wirtschafter August Walter in Mühle Eisenberg zur Sicherung einer Forderung eingetr. Hypothek von 166 Tlr. 20 Sgr. nebst 5 v. H. Zinsen vom 16. Januar 1867; 2) unter Nr. 1g für den Färber⸗ meister Gustav Schulz in Heiligenbeil eingetr. Hypothek von 310 Tlr. Forderung nebst 6 v. H. jährl. Zinsen seit dem 19. Mai 1869 von 3 Tlr. 5 Sgr. vor⸗ geschossener Kosten und 2 Tlr. 15 Sgr. Eintragungskosten aus dem Wechsel vom 19. Mai 1868 und dem rechtskräftigen Erkenntnis vom 29. Juli 1869; 3) unter Ziffer 1h für den Färbermeister Gustav Schulz in Heiligenbeil eingetr. Hypothek von 20 Tlr. 25 Sgr. Extrajudizialien, 16 Sgr. vorgeschossener Kosten und 8 Sgr. Eintragungskosten; 4) unter Ziffer 1i für die Wilhelmine Berta Reimann ein⸗ getr. Hypothekenanteil an der Kaution in Höhe von 1200 Tlr. für die durch Erb rezeß vom 23. Oktober 1869 für sie und ihre Geschwister festgestellten Erbgelder. Die Gläubiger dieser genannten Hypo theken oder ihre Rechtsnachfolger haben spätestens in dem festgesetzten Aufgebots⸗ termin vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 3, ihre Rechte anzumelden. Im Falle der Unterlassung dieser An⸗ meldung werden sie mit ihrem Rechte aus⸗ geschlossen. Aufgebotstermin wird auf den 5. Mai 1915, Vormittags 11 Uhr, anheraumt. Zinten, den 29. Januar 1915 Königliches Amtsgericht.
[90606] Aufgebot.
Die Schwester Wilhelmina Suerdieck in Kopenhagen hat beantragt, die ver⸗ schollene Marie Elisabeth (genannt Jo⸗ hanne) Suerdieck, geboren am 19. Juni 1852 in Melle, zuletzt wohnhaft gewesen in Melle, für tot zu erklären. Die be⸗ zeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 23. No⸗ vember 1915, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anbe⸗ raumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu er⸗ teilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.
Melle, den 22. Februar 1915
Königliches Amtsgericht. I.
[90600] Aufgebot.
Die Frau Martha Wanke, geb. Mazalla, in Berlin⸗Lichtenberg hat beantragt, ihren verschollenen Ehemann, den Steinträger Josef Wanke, zuletzt wohnhaft in Winitze, Kreis Meseritz, für tot zu er⸗ klären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 16. November 1915, Vor⸗ mittags 11 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht anberaumten Aufgebots⸗ termine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gerichk Anzeige zu machen.
Meseritz, den 22. Februar 1915.
Könialiches tsqericht. [90359] K. Württ. Amtsgericht Nürtingen. Aufgebot. 8
Gegen Jakob Paul von Neuffen, ge⸗ boren am 5. Februar 1866 in Heumaden, O.⸗A. Stuttgart, Sohn des verstorbenen Matthäus Paul von Heumaden und seiner verstorbenen Ehefrau, Marie Agnes ge⸗ borenen Brändle, späterer Ehefrau des verstorbenen Johann Georg Schall, Webers in Neuffen, zuletzt wohnhaft in Neuffen, am 1. September 1887 nach Amerika gereist und seit dem Jahre 1903 verschollen, ist auf Antrag des Abwesenheitspflegers Friedrich Heimgärtner, Stadtpflegers in Neuffen, das Aufgebolsverfahren zu Zwecke der Todeserklärung eingeleitet. Auf⸗ gebotstermin ist auf Dienstag, den 21. September 1915. Vormitt. 10 Uhr, anberaumt. Es ergeht die Auf⸗ forderung: 1) an den Verschollenen, sich spätestens im Aufgedotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen würde, 2) an alle, welche Auskunft üder Leben oder Tod des Verschollenen zu er⸗ teilen vermögen, spätestens im Aufgebots⸗ termin dem Gericht Anzeige zu machen.
Nürtingen, den 22. Februar 1915.
[90608] Aufgebot. Die Metgermeistersehefrau
Woͤlfel in Schönwald dat als
EEEA111““
Kaiharina
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
. Erwerbs⸗ und Wrrtschafte enossenschaften. .Niederlassung ꝛc. von Re . Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung⸗
echtsanwälten.
den Antrag gestellt, den derschollenen Schuhmacher Johann Popp von Schön⸗ wald, zuletzt wohnhaft daselbst, für tot zu erklären. Der Verschollene wird daher aufgefordert, sich spätestens in dem auf Donnerstag, den 23. September 1915, Vormittags 9 Uhr, vor dem K. Amtsgericht Selb anberaumten Auf⸗ gebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. Ferner ergeht die Aufforderung an alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. .“ Selb, den 23. Februar 1915. 8
Gerichtsschreiberei 8
des Kgl. Amtsgerichts Selb.
[90609] Aufgebot.
Der Pfleger der in Amerika verstorbenen Anna Maria Riegel, Altbürgermeister Fidel Bantle in Kaiseringen, hat bean⸗ tragt, die verschollenen Kinder und Erben derselben in Amerika für tot zu erklären. Die bezeichneten Verschollenen werden auf⸗ gefordert, sich spätestens in dem auf Mitt⸗ woch, den 17. November 1915, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer Nr. 12, an⸗ beraumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen ver⸗ mögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.
Sigmaringen, den 16. Februar 1915.
Königliches Amtsgericht.
[90332] Aufgebot
Es ist beantragt Aufgebotsverfahren wegen Abwesenheit und Todeserklärung bezüglich der Verschollenen: 1) Michael Josef Schöndorf, geb. 17. August 1873 in Utweiler, 2) Elisabetha Anna Schön⸗ dorf, geb. 28. März 1876 in Utweiler, 3) Jakob Schöndorf, geb. 20. Februar 1883 in Peppenkum, Kinder der ver⸗ schollenen und für tot erklärten, zuletzt in Peppenkum wohnhaften Eheleute Josef Schöndorf, Krämer und Wirt, und Barbara Schöndorf, geb. Lambert, zurzeit unbekannt wo abwesend. Die bezeichneten Verschollenen werden aufgefordert, sich spätestens in dem auf Mittwoch, den 13. Oktober 1915, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Sitzungsaale Nr. 23, anberaumten Auf⸗ gebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird, und haben alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, dem Gerichte Anzeige zu machen.
Zweibrücken, den 20. Februar 1915.
K. Amtsgericht.
[90688] “ Oeffentliche Aufforderung.
Am 14. Dezember 1914 ist in Fegers⸗ heim, ihrem Wohnorte, die ledige, gewerb⸗ lose Marie Anna Schmittbühl, Tochter der verlebten Eheleute Anton Schmittbühl, Ackerer, und Katharina geb. Bankraz in Schnersheim, gestorben. Der Küfer Jo⸗ hann Joseph Bieth in Avenheim, die Ehefrau des Metzgers Joseph Mutschler, Maria Anna Eugenie geb. Bieth, in Fegereheim und der Ackerer Lorenz Schmitt⸗ bühl in Schnersheim haben die Erteilung eines Erbscheins als gesetzliche Erben be⸗ antragt. Als weiteren gesetzlichen Erben haben sie den Landwirt Eugen Bieth in Avenheim angegeben. Alle diejenigen, denen gleiche oder bessere Erbrechte auf den Nachlaß der Erblasserin zustehen, werden aufgefordert, sich spätestens am 18. April 1915 bei dem unterzeichneten
Gericht zu melden. Illkirch, den 23. ebruar 1915. G Kaiserliches Amtsgericht.
[90602 Aufgebot. 1 Der Rechtsanwalt Probst hier, Carlstr. 3, hat als Pfleger für den Nachlaß des in der Zeit vom 3. bis 15. November 1914 in Bixschote auf dem Felde der Ehre ge⸗ fallenen, zuletzt hier, Steglitzerstr. 31, wohnhaft gewesenen Rentners Ernst Heinze das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern be⸗ antragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Rentners Ernst Heinze spätestens in dem auf den 3. Mai 1915, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht. Zimmer 2, anberaumten Auf⸗ gebotstermine bei diesem Gericht anzu⸗ melden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten; urkundliche Be⸗ weisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift deizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auf⸗ lagen berücksichtigt zu werden, von dem Erben nur insoweit Befriedigung ver⸗ langen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Glänbiger noch ein Uederschuß ergidt. Die Gläaänbiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auf⸗ lagen sowie die Gläubiger, denen der Erde unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betrofsen. Berlin⸗Lichterfelde, den 2. Februar
1915. Kontöliches Amtsgericht. Adceilung 8.