— ——— — 8
8
Res. Max Reuß — nicht in Gefangenschaft, gefallen. Tamb. Karl Schödl — bish. vermißt, bei der Truppe 11. Kompagnie. Gefr. d. R. Joseph Asam — bish. vermißt, verwundet. Res. Ernst Herrmann — bish. verwundet, gestorben. Inf. Gottfried Karg — bish. verwundet, gestorben 20. 9. 14.
Res. Sebastian Lebmeier — bish. verwundet, gestorben 10. 9. 14.
Inf. Johann Santl — bish. vermißt, gestorben. Inf. Oskar Schneider — bish. vermißt, bei der Truppe. Wehrm. Friedrich Ziegler — bish. vermißt, verwundet.
Res. Friedrich Muschler, nicht Res. Laz. Saarbrücken, sondern tot.
Zu Verlustliste Nr. 29. . Jnfanterie⸗Regiment. 4. Kompagnie.
Res. Franz Lutzenberger, nicht Sulzenberger.
Zu Verlustliste Nr. 34. Berichtigungen zu Verlustliste Nr. 10. Infanterie⸗Regiment. 2. Kompagnie. Res. Albin Wermuth ist zu streichen.
Zu Verlustliste Nr. 38. Berichtigungen zu Verlustliste Nr.? 10. Infanterie⸗Regiment. 10. Kompagnie. Friedrich Muschler zu streichen, da irrtümlich aufgefüh
Zu Verlustliste Nr. 44.
13. Infanterie⸗Regiment. 2. Kompagnie.
Inf. Michael Hartl, bish. in Gefgsch., in Gefgsch. gest. 2. 9. 14. e 8 8
Zu Verlustliste Nr. 48. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 5. 10. Kompagnie.
Inf. Georg (nicht Heinrich) Dorn — bish. vermißt, gest. 23. 10. 14.
8 “ 3 8 M 3. Infanterie⸗Regiment. 10. Kompagnie.
ichael Karl, nicht Karl Michel.
Zu Verlustliste Nr. 53.
Feldartillerie⸗-Regiment. 5. Batterie.
g Will — bish. schwer verwundet, gefalle 8
Zu Verlustliste Nr. 58. Reserve⸗Jäger⸗Bataillon Nr. 1.
Objäg. Lothar Paschke — bish. vermißt,
Zu Verlustliste Nr. 68. 7. Infanterie⸗Regiment. 6. Kompagnie. Sergt. Johann Fröba — bish. schwer verwundet, gest. 9. 10. 14.
Zu Verlustliste Nr. 73. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 7. 5. Kompagnie. Wehrm. Georg Geiger — bish. verwundet, gestorben 5. 9. 14.
Zu Verlustliste Nr. 77. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 13. Res. Hermann Heinrich — bish. vermißt, gestorben.
Zu Verlustliste Nr. 79. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 13. Wehrm. Andreas Engelhardt — bish. verwundet,g
fr. . .Z bish. vermißt, Ers. Truppe.
8
3. Kompagnie.
b1“
6. Kompagnie.
“
8 ZBZu Verlustliste Nr. 81. . Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 15. 3. Kompagnie.
euntsch ““ Zu Verlustliste Nr. 111. . Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 8. 8. Kompagnie.
geführt. Zu Verlustliste Nr. 112. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 12. 9. Kompagnie. Offz. Stellv. Joh. Urbas — bish.
AZAu Verlustliste Nr. 113. eserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 1. Maschinengewehr⸗Kompagnie.
geführt. 17. Infanterie⸗Regiment. 1. Kompagnie. Inf. Lothar Stapf — bish. schwer verw., gest. 9. 11. 14. Wehrm. (nicht Inf.) gest. 21. 11. 14. 1“
8 Zu Verlustliste Nr. 118. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 1. Maschtnengewehr⸗Komvagnie.
Stettner bis Inf. Benno Schwaiger einschl.
Zu Verlustliste Nr. 119. 21. Infanterie⸗-Regiment. 1. Kompagnie. Res. (nicht Inf.) Michael Spörer — bish. vermißt, gefallen. 8 2. Kompaanie. Utffz. d. R. Michael Bauer — bish. vermißt, gest. 23. 10. 14. Res. Paulus Fenzel — bish. vermißt, bei der Truppe.
Gefr. d. R. Richard Koch — bish. leicht verwundet, gefallen. Res. Friedrich Preiß — bish. vermißt, bei der Truppe. (Inf. Johann Meier III — bish. vermißt, i. Gefgsch. gest. 10. 9. 14. Ers. Res. Lorenz Schardt — bish. leicht verwundet, gest. 6. 11. 14. (Res. Joseph Schmidt — bish. vermißt, bei der Truppe.
Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 1. 2. Kompagnie.
(Wehrm. PTaver Hang ist zu streichen.
1 3. Kompagnie. Wehrm. Joseph Ananger ist zu streichen, da in V. aufgeführt. 4. Kompagnie.
streichen, da in V. L. 67 bereits aufgeführt. 8 6 tn.
Wehrm. Joseph März, Wehrm. Michael Wandinger, Wehrm.
Joseph Zellinger sind zu streichen, da in V. L. 88 bereits auf⸗ geführt. .
6. Kompa gnie. 1
Gefr. d. L. Frz. Trumm ist zu streichen, da in V. L. 88 bereits
aufgeführt. 8 7. Kompagnie.
Vzfeldw. Georg Lehner, Gefr. Friedrich Kerseber, Wehrm. Franz Färber, Wehrm. Johann Schneckenhuber sind zu streichen, da in V. L. 88 bereits aufgeführt.
12. Kompagnie. ““
Wehrm. Jakob Weibhauser ist zu streichen, da in V. L. 67
bbereits aufgeführt. . 2 .
Wehrm. Johann Licher ist zu streichen, gehört nicht zum Regiment.
Zu Verlustliste Nr. 123. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 7. 12. Kompagnie. Wehrm. Johann Sinterhauf — bish. vermißt, Ver. Laz.
Inf. Karl Liebhardt ist zu streichen, da in V. L. 57 bereits auf⸗
schw. verw., gest. 21. 11. 14. 1“ ¹ 1 8 1 1
Res. Rupert Loider ist zu streichen, da in V. L. 118 richtig auf⸗
Friedrich Stucky — bish. leicht verwundet,
Es sind zu streichen, da in V. L. 113 bereits aufgeführt: Vzfeldw. Andreas Bauer, Fähnr. d. R. Moritz Eckstein, Inf. Sebastian
L. 67 bereits
Wehrm. August Diemer, Wehrm. Alois Haslbeck sind zu
(B. 159.)
öklu Verlustliste Nr. 150. 8 8. Infanterie⸗Regiment. 9. Kompagnie. Res. Oskar Seyfried — bish. schwer verw., gestorben 18. 1. 15.
Reserve⸗Infanterie Regiment Nr. 2. Ersatz⸗Bataillon Rekruten⸗Depot II.
Ers. Res. Martin Gerg (nicht Gg. Martin) — inf. Krankh. gest.
u Verinhtt r. 155. Infanterie⸗Regiment Nr. 6. 10. Kompagnie. tümpfel — bish. verwundet, gestorben 6. 9. 14. “ Zu Verlustliste Nr. 2T272Ix.
10. Infanterie⸗Regiment. 12. Kompagnie. Utffz. Christian Keller — bish. schwer verw., gest. 6. 2. 15. Wehrm. Johann Gerlinger — bish. schw. verw., gest. 12. 10. 14.
Zu Verlustliste Nr. 33. 9. Infanterie⸗Regiment. 1. Kompagnie. Inf. Leopold Honickel — bish. Res. Laz. Zweibrücken, 1 27. 9. 14
Zu Verlustliste Nr. 43. Infanterie⸗Leib-Regiment. 12. Kompagnie. Inf. Johann Schemmerer, bish. schwer verw., gest. 13. 2. 15.
—
1
Zu Verlustliste Nr. 60. 21. Infanterie⸗Regiment. 2. Kompagnie Utffz. d. R Kurt Zim mermann — bish. Res. Laz. Saargemünd, gestorben 27. 1. 15. Inf. Georg Bock — bish. vermißt, gestorben 4. 9. 14. Zu Verlustliste Nr. 63. 23. Infanterie⸗Regiment. 8. Kompagni Inf. Otto Schuler — bish. verwundet, gestorben 26. 1. 15. Zu Verlustliste Nr. 72. 21. Jufanterie⸗Regiment. 11. Kom p agnie.
2 e.
Enf. Johann Deinzer — bish. schwer verwundet, gest. 3. 9. 14.
12. Kompagnie. 6 Martin Bau — bish. leicht verwundet, gestorben E 9b Zu Verlustliste Nr. 80. Reserve⸗Feldartillerie⸗Regiment Nr. 5. 6. Batterie. Joseph Achinger — bish. leicht verwundet, gest. 7. 2. 15.
1*
Zu Verlustliste Nr. 84. 8 6. Jufanterie⸗Regiment. 2. Kompagnie. Inf. Karl Plodeck — bish. verwundet, gestorben 1. 9. 14.
1 3. Kompagnie. Einj. Freiw. Alfred Schramm — bish. schw. verw., gest. 27. 9. 14.
1 6. Kompagnie. 8 Inf. Georg Erras — bish. leicht verwundet, gestorben 28. 1. 15. “ 8. Kompagnie. 8 Inf. Egidius Kopf — bish. leicht verwundet, gestorben 7. 9. 14. Zu Verlustliste Nr. 85. —— 5. Jnfauterie⸗Regiment. 5. Kompagnie. Res. Julius Katzenberger — bish. leicht verw., gest. 6. 11. 14. Zu Verlustliste Nr. 89. 18. Infanterie⸗Regiment. 7. Kompagnie. Wehrm. Jakob Merkel — bish. vermißt, gest. 17. 10. 14. Zu Verlustliste Nr. 101.
1. Infanterie⸗Regiment.
Ber Brzugspreis beträgt vierteljährlich 5 ℳ 40 BB. 5 Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Bostanstalten und Zeitungsspeditenren für Selbstabholer † . I anch die Expedition. SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. SEn 1
4
88
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits- zrile 30 ₰, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 50 ₰.
Anzeigen nimmt an:
die Königliche Expedition des Reichs⸗- und Stuatsanzeigerz Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Rummern kosten 25 ₰.
Inhalt des amtlichen Teiles: ungen ꝛc.
Deutsches Reich.
Bekanntmachung über die zwangsweise Verwaltung russischer Unternehmungen.
Bekanntmachung über die Regelung des Verkehrs mit Gerste.
Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Bekanntmachung über die Höchstpreise für Roggen, Gerste und Weizen, vom 19. Dezember 1914.
Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 32 und 33 des
Reichs⸗Gesetzblatts. Erste Beilage:
Bekanntmachung, betreffend Erteilung einer Geschäftsanweisung für die Verteilungsstelle für Rohzucker.
Königreich Preußen.
Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.
Bekanntmachung, betreffend die zwangsweise
mn Verwaltung britischer Unternehmungen. 1 1
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Eisenbahnobermaterialienvorsteher a. D., Rechnungsrat Hoffmann und dem Eisenbahnobersekretär a. D., Rechnungsrat “ beide in Breslau, den Roten Adlerorden vierter
asse,
dem ordentlichen Professor in der rechts⸗ und staatswissen⸗ schaftlichen Fakultät der Universität Halle⸗Wittenberg, Geheimen Justizrat Dr. Loening in Halle a. S. den Stern zum König⸗ lichen Kronenorden zweiter Klasse,
dem Oberbahnassistenten a. D. Dulz in Görlitz, Ehlert und Magalle in Breslau das Verdienstkreuz in Gold,
dem Eisenbahnkanzlisten I. Klasse a. D., Kanzleisekretär Fr anke in Breslau, den Eisenbahnlokomotivführern a. D. Herrmann ebenda, Lange I in Lauban, Reimann in Sorau N. L. und Wertefrongel in Brockau, Landkreis
Mittwoch, den 10. März, Abends.
1915.
Bekanntmachung über die Regelung des Verkehrs mit Gerste.
Vom 9. März 1915.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
I. Beschlagnahme 8
Mit dem Beginne des 12. März 1915 sind die im Reiche vor⸗ handenen Vorräte an Gerste für das Reich, vertreten durch die Zentralstelle zur Beschaffung der Heeresverpflegung in Berlin, be⸗ schlagnahmt. Als Gerste im Sinne dieser Verordnurng gilt auch ge⸗ schrotene, gequetschte oder sonst zerkleinerte Gerste.
Von der Beschlagnahme werden nicht betroffen:
a. Vorräte, die im Eigentume des Reichs, eines Bundesstaats oder Elsaß⸗Lothringens, insbesondere im Eigentum eines Militärfiskus oder der Marineverwaltung, oder im Etigen⸗ tume des Kommunalverbandes stehen, in dessen Bezirke sie sich befinden;
Vorräte, die im Eigentume der Zentral⸗Einkaufs⸗Gesellschaft m. b. H. in Berlin stehen; c. Vorräte, die zehn Doppelzentner nicht übersteigen.
8
8
3
1 8 § 3 An den beschlagnahmten Vorräten dürfen Veränderungen nicht vorgenommen werden, und rechtsgeschäftliche Verfügungen über sie sind nichtig, soweit nicht in den §§ 4, 22 etwas anderes bestimmt ist. Den rechtsgeschäftlichen Verfügungen stehen Vezfügungen gleich, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung erfolgen.
§ 4
Die Besitzer von beschlagnahmten Vorräten sind berechtigt und verpflichtet, die zur Erhaltung der Vorräte erforderlichen Handlungen vorzunehmen.
Zulässig sind Verkäufe an die Heeresverwaltungen, die Marine⸗ verwaltung und die Zentralstelle zur Beschaffung der Heeres⸗ verpflegung sowie alle Veränderungen und Verfügungen, die mit Zustimmung der Zentralstelle erfolgen. 8
Trotz der Beschlagnahme dürfen 8
§ 10 Unternehmer gewerblicher Betriebe, die von der Befugnis des § 4 Abs 34 Gebrauch machen, haben bis zum Fünften jeden Monats über die im abgelaufenen Monat eingetretenen Veränderungen ihrer Vorräte der Zentralstelle zur Beschaffung der Heeresverpflegung An⸗ zeige zu erstatten.
§ 11 Die zuständige Behörde ist berechtigt, zur Nachprüfung der An⸗ gaben die Vorrats⸗ und Betriebsräume des Anzeigepflichtigen zu untersuchen und seine Bücher prüsen zu lassen. C1“
Wer die Anzeigen nicht in der gesetzten Frist erstattet oder wer wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis eintausend⸗ fünfhundert Mark bestraft. . 1
Gidbt ein Anzeigepflichtiger bei Erstattung der Anzeige Vorräte an, die er bei der Aufnahme der Vorräte am 1. Dezember 1914 ver⸗ schwiegen hat, so bleibt er von der durch das Verschweigen verwirkten
Strafe frei. § 13
Jeder Kommunalverband hat his zum 3. April 1915 der Landes⸗ zentralbehörde und der Zentralstelle zur Beschaffung der Heeresver⸗ pflegung je eine Nachweisung, getrennt für Gerste und für Mengkotrn aus Gerste und Hafer, einzureichen über:
a. die Vorräte, die nach den Anzeigen mit Beginn des 12. März 1915 in seinem Bezirke vorhanden waren;
b. die Vorräte, die hiervon im Eigentume des Reiches, eines Bundesstaats oder Elsaß⸗Lothringens, insbesondere im Eigentum eines Militärfiskus oder der Marineverwaltung, oder der Zentral⸗Einkaufs⸗Gesellschaft m. b. H., standen;
c. die Vorräte, die hiervon in seinem Eigentume standen und sich in seinem Bezirke befanden;
d. die Vorräte, die zum Füuttern beansprucht werden;
e. die die in seinem Bezirk als Saatgut beansprucht werden;
f. die Saatgerste, die nach § 14 Abs. 2c von der Enteignung auszunehmen ist;
g. die Vorräte, die nach § 14 Abs. 2d von der Enteignung auszunehmen sind;
h. die Vorräte, die für die Enteignung übrig bleiben.
III. Enteignung § 14
Bischofsgrün. Das Eigentum an den beschlagnahmten Vorräten geht vor⸗
behaltlich der Vorschriften im Abs. 2 durch Anordnung der zuständigen Behörde auf das Reich, vertreten durch die Zentralstelle zur Be⸗ schaffung der Heeresverpflegung, über. Beantragt die Zentralstelle die Uebereignung an eine andere Person, so ist das Eigentum auf diese
5 nIn —
Inf. Joseph Huber — nicht gestorben, sondern schwer verwundet. “ 8 — “ 1 tli Nr. 126. Zu Verlustliste Nr. 85. “ u““ Zu Verlustliste er 5 1 17. Infanterie⸗Regiment. 6. Kompagnie.
Breslau, den Eisenbahnzugführern a. D. Pfingst in Weiden⸗ hof, desselben Kreises, und Sauermann in Liegnitz das landwirtschaftlicher Betriebe ihre Vorräte zum Füttern in Verdienstkreuz in Silber, ddeer eigenen Wirtschaft verwenden;
dem Eisenbahnunterassistenten a. D. Elsner in Trebnitz b. Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe aus
Maschinengewehr⸗Kompagnie a. Halter von Zuchttieren und Pferden sowie Unternehmer
. Johann Dimpfl, bish. l. verw., inf. Krankh. gest. 6.
Zu Verlustliste Nr. 110.
ihren Vor⸗
19. Infanterie⸗Regiment. 12. Kompagnie. räten das zur Frühjahrsbestellung erforderliche Saatgut zur
—
— —
11. Kompagnie.
vid K re ß — bish. leicht verwundet, gest. 7. 10. 14. nn Müller — bish. leicht verwundet, gestorben 12. 10. 14.
Zu Verlustliste Nr. 93. 4. Infanterie⸗Regiment. 5. Kompagnie.
R. Otto Brenner — bish. vermißt, bei der Truppe. Truppe.
ꝙ 8 Se⸗ 35 84 B= „ Friedrich — bish. vermißt, bei der
Zu Verlustliste Nr. 95. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 3. 10. Kompagnie. Res. Christ. Binder — bish. vermißt, ist zu streichen. Res. August Bayer — bish. vermißt, in Gefangenschaft. Res. Joseh Bernhard — bish. vermißt, in Gefangenschaft. Res. Lorenz Bolzmacher (nicht Holzmacher).
Wehrm. (nicht Res.) Joseph Braun — bish. vermißt, gest. 9. 10. 14. Res. Benedikt Denk — Engetried (nicht Engesrin) — bish. vermißt, gefallen.
Res. Eduard Eith — bish. verwundet, in Gefangenschaft. es. Peter Fickler — bish. vermißt, gefallen. es. Philipp Frasch — bish. vermißt, gefallen. 2s. Karl Grießer — bish. vermißt, gefallen. s s ul — bish. verwundet, gestorben 20. 10. 14. bish. vermißt, in Gefangenschaft. Res. Johannes Held — bish. vermißt, gefallen. Wehrm. Faver Hueber — bish. vermißt, gestorben 24. 10. 14. Res. Hubert Henkel — bish. vermißt, in Gefangenschaft. Res. Anton Herz — bish. vermißt, verwundet. Wehrm. Jakob Grahammer — bish. vermißt, leicht verwundet. Res. Otto Kersting — bish. verwundet, gestorben. Gefr. d. R. Stöphan Kramer — bish. vermißt, in Gefangenschaft. Gefr. d. R. Hermann Krieger — bish. vermißt, bei der Truppe. Res. Johann Ludwig — bish. vermißt, gefallen. Konrad Luxenhofer — bish. vermißt, Ers. Truppe. Johann Motzet — bish. vermißt, krank. d. R. Georg Mögele — bish. vermißt, gestorben 29. 9. 14. Gustav Mayer — bish. verwundet, ist zu streichen. s. Georg Mayer (nicht Meier) — bish. vermißt, gefallen. es. Tamb. Joseph Noll nicht Moll. bes. Johannes Neugschwendtner — bish. vermißt, Ers. Truppe. Res. Janaz Oblinger — bish. vermißt. leicht verwundet. Res. Ludwig Raab — bish. vermißt, gestorben 11. 12. 14. Gefr. Max Rindl — bish. verwundet, ist zu streichen. Res. Michael Radinger — bish. vermißt, bei der Truppe. Res. Johann Schmid — bish. verwundet, ist zu streichen. Gefr. d. R. Anton Schmid —+ bish. vermißt, bei der Truppe. Res. Melchior Schuster — bish. vermißt, gefallen. Res. Josebh Wahl — Erlenmoos (nicht Erbenmoos) — bish. leicht verwundet, gefallen.
Zu Verlustliste Nr. 110. Komb. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 14. 12. Kompagnie. .Jakob Haidl (nicht Inf. Heid!¹) — bish. schw. verw., gest. ““ .“
Res. (nicht Inf.) Joseph Straub — bish. l. verw. gest. 31. 10. 14. G 8
“ v44““ Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 21. 9. Kompagnäe. Offz. Stellv. Martin Stadelmann — bish. vermißt, gefallen.
Zu Verlustliste Nr. 131. 23. Infanterie⸗Regiment. 7. Kompagnie. Wehrm. (nicht Inf.) Adam Müller — bish. vermißt, gefallen.
Zu Verlustliste Nr. 132. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 3. 5. Kompagnie. Wehrm. Johann Lindner (nicht Lintner) — bish. vermißt, gefallen. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 12. 12. Kompagnie. Wehrm. Komad Hanft (nicht Hauf) — bish. schw. verw., gest. 16. 8. 14.
Zu Verlustliste Nr. 136.
1. Pionier⸗Bataillon. 1. Res.⸗Pion.⸗Kompagnie. Pion. Joseph Berchthold — ist zu streichen, da irrtümlich aufgef.
Zu Verlustliste Nr. 139. 2. Pionier⸗Bataillon. 4. Kompagnie. Ers. Res. Johannes Keßler — bish. vermißt, bei der Truppe Zu Verlustliste Nr. 142. “ 1. Kompagnie.
“ —
Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 11. Res. Hans Dietel — bish. vermißt, gefallen.
Bn Verlustliste Nr. 143Z. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 7. 9. Kompagnie. Wehrm. Johann Fraaß — bish. verw., inf. Krankh. gest. 7. 1. 15.
Zu Verlustliste Nr. 146. 7. Infanterie⸗Regiment. 11. Kompagnie Johann Meyer — bish. schwer verwundet, gestorben 9. 1. 15. S. Infanterie⸗Regiment. 2. Kompagnie. Simon Huster — bish. schwer verw., gestorben 19. 1. 15.
Zu Verlustliste Nr. 149. S. Infanterie⸗Regiment. 3. Kompagnie Gefr. d. L. Wilhelm Asel — bish. schwer verw., gest. 29. 1. 15.
Berichtigungen zu Verlustliste Nr. S1. Reserve⸗Infanterie⸗-Regiment Nr. 15. 3. Kompagnie. Inf. Joseph Huber — zu streichen, da irrtümlich aufgeführt
6. Infanterie⸗Regiment. f. Johann Schinhammer, bish. schw. verw., gest. 5. 2. 15.
Zu Verlustliste Nr. 121. Reserve⸗Jäger⸗Bataillon Nr. 1. 2. Kompagnie. Jäg. Michael Krinner — bish. verwundet, gestorben 7. 2. 2. Pionier⸗Bataillon. 4. Kompagnie. Pion. Philipp Zu Verlustliste Nr. 122. Jäger⸗Bataillon. 4. Kompagnie. Vzfeldw. Karl Bader — bish. schw. verw., gest. 15. 11. 14.
Zu Verlustliste Nr. 124. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 15. 4. Kompagnie. Inf. Paul Antesberger — bish. schwer verw., gest. 26. 11. 14.
Zu Verlustliste Nr. 125. 22. Infanterie⸗Regiment. 12. Kompagnie. Inf. Friedrich Lehmann, bish. verwundet, gest. 16. 11. 14.
Zu Verlustliste Nr. 131. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 20. 8. Kompagnie. Inf. Georg Lang, bisb. leicht verwundet, gest. 29. 12. 14.
Zu Verlustliste Nr. 134. “ Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 13. 6. Kompagnie. Ers. Res. Jakob Baumgartner, bish. verw., gest. 28. 1. 15. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 17. 3. Kompagnie
Ers. Res. Philipp Hatler, bish. vermißt, gest. 9. 2. 15.
Zu Verlustliste Nr. 136. 15. Infanterie⸗Regiment. 10. Kompagnie. Res. Franz Aschenbrenner bish. schw. verw., gest. 4. 2 23. Infanterie⸗Regiment. 10. Kompagnie.
2 .
Inf. Johann Meurer, bish. schwer verwundet, gest. 28. 11. 14
Zu Verlustliste Nr. 143. 13. Infanterie⸗Regiment. 7. Kompagnie.
Wehrm. Michael Vietzethum, bish. leicht verw., gest. 8. 2. 15.
Reserve⸗Fuß⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 3. 4. Batterie.
Krgsfr. Moritz Roegner, bish. leicht verwundet, gest. 11. 2. 15.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗Anstalt. Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
i. Schles., dem Eisenbahnwerkführer a. D. Dymaczek in Görlitz bei Hundsfeld, Kreis Oels, dem Eisenbahnwagen⸗ meister a. D. Mühlan in Liegnitz, dem Eisenbahnweichen⸗ steller I. Klasse a. D. Gabriel und dem Eisenbahnstations⸗ schaffner a. D. Keil, beide in Kerzdorf, Kreis Lauban, den Eisenbahnschaffnern a. D. Krebs in Nimkau, Kreis Neu⸗ markt, und Schmidt I in Liegnitz, den Eisenbahnstations⸗ schaffnern a. D. Sachse in Sorau N. L. und Becker in Breslau, dem Bahnhofsaufseher a. D. Krause ebenda, dem Eisenbahnlokomotivheizer a. D. Thörmer in Brockau, Landkreis Breslau, dem früheren Eisenbahnsteindrucker Schubert, den früheren Eisenbahnschlossern Dampmann und Jersemann, dem früheren Eisenbahnsattler Mohr, dem früheren Eisenbahnschmied Pätzold und dem früheren Bahn⸗ hofswärter Harnach, sämtlich in Breslau, dem früheren Eisenbahngüterbodenvorarbeiter Dannowski in Insterburg und dem früheren Bahnunterhaltungsarbeiter Bichbäumer in Trebitschfeld (Neumark) das Allgemeine Ehrenzeichen sowie
dem früheren Eisenbahnwerkstättenarbeiter Kniffka in Osterode i. Ostpr. und dem früheren Eisenbahngüterboden⸗ arbeiter Sauer in Oberlahnstein, Kreis St. Goarshausen, das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze zu verleihen. 2
Deutsches Reich. Bekanntmachung
über die zwangsweise Verwaltung russischer Unter⸗
nehmungen. Vom 4. März 1915.
Auf Grund des § 9 der Verordnung vom 26. November 1914, betreffend die zwangsweise Verwaltung französischer Unternehmungen (Reichs⸗Gesetzbl. S. 487), wird folgendes be⸗
stimmt: Artikel 1 Die Vorschriften der Verordnung vom 26. November 1914 werden im Wege der Vergeltung auch auf Unternehmungen, deren Kapital ganz oder überwiegend russischen Staats⸗ angehörigen zusteht, für anwendbar erklärt. Artikel 2 Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Ver⸗ kündung in Kraft. Berlin, den 4. März 1915. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. b Delbrück.
Saat verwenden;
.Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe und Händler für Saatzwecke Saatgerste liefern, welche nachweislich aus land⸗ wirtschaftlichen Betrieben stammt, die sich in den letzten zwei Jahren mit dem Verkaufe von Saatgerste befaßt haben; andere Saatgerste darf nur mit Genehmigung der zuständigen Sehörde für Saatzwecke geliefert werden;
.Unternehmer landwirtschaftlicher und gewerblicher Betriebe ihre Vorräte zur Herstellung von Nahrungsmitteln, ins⸗ besondere Mehl, Graupen, Malzextrakt, zur Herstellung von Gersten⸗ und Malzkaffee und von Bier sowie zur Her⸗ stellung von Grünmalz für Branntweinbrennerei und Preß⸗ hefefabrikation verarbeiten; im übrigen ist die Malz⸗ bereitung nicht zulässig; Bierbrauereien dürfen im März 1915 und dann vierteljährlich aus ihren Vorräten nur soviel Gerste verarbeiten, wie noch erforderlich ist, um die nach der Bekanntmachung, betreffend Einschränkung der Malzverwendung in den Bierbrauereien, vom 15. Februar 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 97) für sie festgesetzten Malz⸗ mengen zur Bierbereitung herzustellen.
§ 5 Die Wirkungen der Beschlagnahme endigen mit der Enteignung oder mit den nach § 4 zugelassenen Veräußerungen oder Ver⸗
wendungen. § 6
Ueber Streitigkeiten, die sich aus der Anwendung der §§ 1 bis 5 ergeben, entscheidet die höhere Verwaltungsbehörde endgültig.
g 7
§ 7
Wer unbefugt beschlagnahmte Vorräte beiseite schafft, beschädigt oder zerstört, verarbeitet oder sonst verbraucht, verkauft, kauft oder ein anderes Veräußerungs⸗ oder Erwerbsgeschäft über sie abschließt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu zehn⸗ tausend Mark bestraft.
Ebenso wird bestraft, wer die zur Erhaltung der Vorräte er⸗ forderlichen Handlungen pflichtwidrig unterläßt, oder wer als Saat⸗ gerste erworbene Gerste zu anderen Zwecken verwendet.
II. Anzeigepflicht
Wer mehr als zehn Doppelzentner Gerste oder mehr als einen Doppelzentner Mengkorn aus Gerste und Hafer mit dem Beginne des 12. März 1915 in Gewahrsam hat, ist verpflichtet, die Vorräte und ihre Eigentümer der zuständigen Behörde anzuzeigen, in deren Bezirke die Vorräte lagern. Die Anzeige über Vorräte, die sich zu dieser Zeit auf dem Transporte befinden, ist unverzüglich nach dem Empfang von dem Empfänger zu erstatten.
Vorräte, die zum Füttern, als Saatgut oder Saatgerste oder zur Verarbeitung (§ 4 Abs. 3ℳ bis d) beansprucht werden, sind je be⸗ fonders anzugeben.
“
9 Die Anzelgen sind der zuständigen Behörde bis zum 25. März 1915 zu erstatten und von ihr bis zum 28. März 1915 dem Kom⸗ munalverbande weiterzugeben.
zu übertragen; sie ist in der Anordnung zu bezeichnen. Vyon der Enteignung sind auszunehmen: “ bei Haltern von Zuchttieren und Pferden sowie bei Unter⸗ nehmern landwirtschaftlicher Betriebe die zum Füttern in der eigenen Wirtschaft erforderlichen Vorräte; bei Unternehmern landwirtschaftlicher Betriebe das zur Frühjahrsbestellung erforderliche Saatgut; Saatgerste, die nachweislich aus landwirtschaftlichen Be⸗ trieben stammt, die sich in den letzten zwei Jahren mit dem Verkaufe von Saatgerste befaßt haben; bei Unternehmern landwirtschaftlicher und gewerblicher Betriebe die zur Herstellung von Nahrungsmitteln, ins⸗ besondere Mehl, Graupen, Malzextrakt, zur Herstellung von Gersten⸗ und Malzkaffee, von Bier oder von Grünmalz für Branntweinbrennerei und Preßhefefabrikation bestimmten Vorräte, bei Bierbrauereien nur diejenigen Vorräte, welche noch erforderlich sind, um die nach der Bekanntmachung, betreffend Einschränkung der Malzverwendung in den Bier⸗ brauereien, vom 15. Februar 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 97) für sie bis zum 30. September 1915 festgesetzten Malz⸗ mengen zur Bierbereitung herzustellen. Der Gemeindevorstand ist verflichtet, dafür zu sorgen, daß das Saatgut aufbewahrt und zur Frühjahrsbestellung wirklich ver⸗ wendet wird. Sin
Die Anordnung, durch die enteignet wird, kann an den einzelnen Besitzer oder an alle Besitzer des Bezirkes oder eines Teiles des Be⸗ zirkes gerichtet werden; im ersteren Falle geht das Eigentum über, sobald die Anordnung dem Besitzer zugeht, im letzteren Falle mit Ablauf des Tages nach Ausgabe des amtlichen Blattes, in dem die Anordnung amtlich veröffentlicht wird.
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§ 16
Der Uebernahmepreis wird unter Berücksichtigung des Höchst⸗ preises sowse der Güte und Verwertbarkeit der Vorräte von der höheren Verwaltungsbehörde nach Anhörung von Sachverständigen endgültig festgesetzt. 3 w
Weist der Besitzer nach, daß er zulässigerweise Vorräte zu eine höheren Preise als dem Höchstpreis erworben hat, so ist statt des Höchstpreises der Einstandspreis zu berücksichtigen. 8
Soweit anzeigepflichtige Vorräte nicht angezeigt sind, wird für sie kein Preis gezahlt. In besonderen Fällen kann die höhere Ver⸗
waltungsbehörde Ausnahmen zulassen.
8 § 17 6 Der Besitzer der enteigneten Vorräte ist verpflichtet, sie zu ver⸗
wahren und pfleglich zu behandeln, bis der Erwerber sie in seinen Gewahrsam übernimmt. Dem Besitzer ist hierfür eine angemessene Vergütung zu gewähren, die von der höheren Verwaltungsbehörde
endgültig festgesetzt wird. gültig festgesetz § 18
Bezieht sich die Anordnung auf Erzeugnisse eines Grundstücks, so werden diese von der Haftung für Hypotheken, Grundschulden und Reutenschulden frei, soweit sie nicht vor dem 12. März 1915 zugunsten des Gläubigers in Beschlag genommen worden sind.
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