1915 / 58 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 10 Mar 1915 18:00:01 GMT) scan diff

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§ 19 Ueber Streitigkeiten, die sich bei dem Enteignungsverfahren er⸗ geben, entscheidet endgültig die höhere Verwaltungsbehörde. § 20 Wer die ihm als Saatgut zur Frühjahrsbestellung belassene Gerste ohne Gerehmigung der zuständigen Behörde zu anderen Zwecken verwendet, oder wer der Verpflichtung des § 17, enteignete Vorräte zu verwahren und pfleglich zu behandeln, zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder Geldstrafe bis zu

zehntausend Mark bestraft.

IV. Sondervorschriften für unausgedroschene Gerste

§ 21

Bei unausgedroschener Gerste erstrecken sich Beschlagnahme und Enteignung auch auf den Halm.

Mit dem Ausdreschen wird das Stroh von der Beschlagnahme frei. Wird erst nach der Enteignung ausgedroschen, so fällt das Eigentum am Stroh an den bisherigen Eigentümer zurück, sobald die Gerste ausgedroschen ist.

22 Der Besitzer ist durch die Beschlagnahme oder die Enteignung nicht gehindert, die Gerste auszudreschen. § 23 Die zuständige Behörde kann auf Antrag desjenigen, zu dessen Gunsten beschlagnahmt oder enteignet ist, bestimmen, daß die Gerste von dem Besitzer mit den Mitteln seines landwirtschaftlicen Betriebs binnen einer zu bestimmenden Frist ausgedroschen wird. Kommt der Verpflichtete dem Verlangen nicht nach, so kann die zuständige Behörde das Ausdreschen auf dessen Kosten durch einen Dritten vornehmen lassen. Der Verpflichtete hat die Vornahme in seinen Wirtschaftsräumen und mit den Mitteln seines Betriebs zu gestatten.

§ 24 Der Uebernahmepreis ist gemäß § 16 festzusetzen, nachdem die Gerste ausgedroschen ist. 8n S

Ueber Streitigkeiten, die sich aus der Anwendung der §§ 21 bis 24 ergeben, entscheidet endgültig die höhere Verwaltungsbehörde. 3 J. Verteilung Die Zentralstelle zur Beschaffung der Heeresverpflegung hat die Aufgabe, für die Verteilung der verfügbaren Gerstenvorräte über das Reich für die Zeit bis zur nächsten Ernte unter Mitwirkung ihres

Beirats zu sorgen.

§ 27 Die Zentralstelle zur Beschaffung der Heeresverpflegung darf Gerste nur an die Heeresverwaltungen, die Marineverwaltung, Kommunalverbände oder an die vom Reichskanzler zugelassenen Stellen abgeben.

§ 28 Die Kommunalverbände verteilen die ihnen überwiesenen Vorräte in ihren Bezirken unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen

Verhältnisse. 1 Die Landeszentralbehörden können nähere Vorschriften über

die Verteilung erlassen.

Die Kommunalverbände oder die vom Reichskanzler zugelassenen Stellen können ihren Abnehmern für Weiterverkäufe bestimmte Bedingungen und Preise vorschreiben.

§ 30 Ueber Streitigkeiten, die bei der Verteilung (§§ 28, 29) entstehen, entscheidet die höhere Verwaltungsbehörde endgültig.

§ 31 Wer den Verpflichtungen zuwiderhandelt, die ihm nach § 29 auferlegt sind, wird mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark

bestraft. 8 ftraf VI. Ausländische Gerste

§ 32 1 Die Vorschriften dieser Verordnung beziehen sich nicht auf Gerste, die nach dem 12. März 1915 aus dem Ausland eingeführt wird. VII. Ausführungsbestimmungen § 33 Ddie Landeszentralbehörden erlassen die erforderlichen Ausführungs⸗ bestimmungen. 8 31

Wer den von den Landeszentralbehörden erlassenen Ausführungs⸗ bestimmungen zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark bestraft.

§ 35

Die Landeszentralbehörden bestimmen, wer als Gemeindevorstand, als Kommunalverband, als zuständige Behörde und als höhere Ver⸗ waltungsbehörde im Sinne dieser Verordnung anzusehen ist.

VIII. Schlußbestimmungen Diese Verordnung tritt Tage der Verkündung in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens. Berlin, den 9. März 1915. Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

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Bekanntmachung,

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betreffend Aenderung der Bekanntmachung über die

Höchstpreise für Roggen, Gerste und Weizen vom 19. Dezember 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 528).

Vom 9. März 1915.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 5 des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 339) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1914 (Keichs⸗Gesetzbl. S. 516) folgende Verordnung erlassen:

§ 1

Die Höchstpreise für inländische Gerste werden gegenüber den in den §§ 1, 4 der Bekanntmachung über die Höchstpreise für Roggen, Gerste und Weizen vom 19. Dezember 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 528) festgesetzten Preisen um fünfzig Mark für die Tonne erhöht.

§ 2 § 6 Abs. 1 der Bekanntmachung vom 19. Dezember 1914 wird aufgehoben.

Dem § 7 der Bekanntmachung vom 19. Dezember 1914 wird als

Abs. 2 hinzugefügt:

Bei Gerste erhöhen sich die Höchstpreise nach dem 1. März

1915 nicht weiter.

§ 4 Diese Höchstpreise gelten nicht für Gerste, die durch die im § 27 Bundesrats über die Regelung des Verkehrs mit erste vom 9. März 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 144) bezeichneten

er Verordnung des

tellen abgegeben wird, sowie für Weiterverkäufe dieser Gerste.

§ 5 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

Der Bundesrat bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens. Berlin, den 9. März 1915. Stellvertreter des Reichskanzlers. 1lbrad.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 32

des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter Nr. 4669 eine Bekanntmachung über die zwangsweise Verwaltung, russischer Unternehmungen, vom 4. März 1915.

Berlin W. 9, den 9. März 1915. 8* 8 Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 38 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter

Nr. 4670 eine Bekanntmachung über vorübergehende Zoll⸗ erleichterungen, vom 8. März 1915. 1““ Berlin W. 9, den 9. März 1915. Kaiserliches Postzeitungsamt b1““

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Baugewerkschuldirektor, Professor Dipl.⸗Ing. Böhm zum Regierungs⸗ und Gewerbeschulrat zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den technischen Eisenbahnobersekretären Franzen, Michele und Geßner in Essen (Ruhr), Branchart in Aachen, Rondholz und Mundorf in Cöln, den Eisenbahn⸗ rechnungsrevisoren Wohlsen in Essen (Ruhr) und Helbig in Halle (Saale), den Eisenbahnobersekretären Zinth in Gießen (Hessen), Bornemann in Hannover, Borchert und Tolle in Halle (Saale), Wilhelm Se quenz und Adolf Sequenz in Breslau, Ziegler in Posen, Papke, Busse, Quitschau, Baumgärtel, Hugo Müller und Raikowski in Bromberg, Pohl in Cassel, Craemer, Keusch, Hecht, Lamprecht, Korn, Engelhardt, Dudek. Lillotte, Gubener, John, Opwis und Bluhm in Essen (Ruhr), Schnalke, Franz Schmitz, Ernesti, Zenner, Nehrhaupt, Jacobson, Benz, Hafer, Oberreich, Eckart, Hofmeyer, Diehl und Lohof in Cöln, Thiem und Braun in Dortmund, Weiß und Karl Mayer in Erfurt, Strich in Neuwied, Latzke in Danzig, Keil in Essen (Ruhr)⸗Rüttenscheid, Bludau in Königsberg (Pr.) und Michael in Witten, den Eisenbahnobermaterialienvorstehern Bruchmüller in Witten und Pruß in Bromberg, den Eisen⸗ bahnbetriebsingenieuren Bothe in Potsdam, Reiter in Ratibor, Kanigs in Halle (Saale), Rößiger in Schneide⸗ mühl, Feix in Guben, Zimmermann in Glogau, Ger⸗ hard in Nordhausen, Schiller in Göttingen, Rinne in Aschersleben und Deckart in Roßberg, Kreis Beuthen (Ober⸗ schles.), dem Eisenbahnoberbaukontrolleur Schwabe in Altona, den Eisenbahnbetriebsmaschinenkontrolleuren Schweimler in Hannover und Schädel in Breslau, den Eisenbahnbetriebs⸗ kontrolleuren Haesecke in Magdeburg, Pattberg in Cassel, Strenger in Stettin und Meyer in Han⸗ nover, den Eisenbahnverkehrskontrollerren Kl. oaß in Ratibor, Gospos in Kreuzburg, Thiemann in Stettin, Lausen in Flensburg und Schmeißer in Star⸗ gard (Pomm.), den Oberbahnhofsvorstehern Spohr in Ostrowo, Wenneburg in Frankfurt (Oder), Misselhorn in Geestemünde, Royer in Rheydt, Bremer in Guben, Futterlieb in Senftenberg, Kreis Calau, Hirschel in Lehrte, Kreis Burgdorf, Keller in Soest, Hesse in Gronau (Westf.), Beyrodt in Harburg, Jaskulski in Mayen Ost, Greiffenstein in Viersen, Kreis M.⸗Gladbach, Schöller in Siegen, Goetzke in Altena (Westf.), Wenzel⸗ mann in Dahlhausen, Kreis Hattingen, und Jaski in Ruhr⸗ ort Hafen, den Eisenbahnobergütervorstehern Scholl in Oppeln, Oldenburg in Bremen, Wystrach in Gleiwitz, Twießel⸗ mann in Hamburg, Ehlers in Altona und Freitag in Aachen, den Eisenbahnoberkassenvorstehern Bendix in Rheine (Westf.), Au in und Lano in Fulda, den Oberbahnmeistern Franke in Frankfurt (Oder), Kuntz in Crefeld, Blau in Opladen, Kreis Solingen, Hintze in Fulda und Heckermann in Oberhausen sowie den Eisenbahnwerk⸗ stättenvorstehern Roehl in Kohlfurt, Kreis Görlitz, und Hewel in Hannover den Charakter als Rechnungsrat zu '

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Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Maje des Königs hat das Staatsministerium infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in Saarlouis getroffenen Wahl den Kaufmann Hubert Ney daselbst als unbesoldeten Bei⸗ geordneten der Stadt Saarlouis für die gesetzliche Amtsdauer von sechs Jahren,

infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in

Emmerich getroffenen Wahl den Oberpostsekretär Ernst Kuypers daselbst als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt

Emmerich und 3 infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in

Crefeld getroffenen Wahl den Buchdruckereibesitzer Heinrich Otto daselbst als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Crefeld auf fernere sechs Jahre besätitg.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

(Verwalter: Bergingenieur Oskar Möller in Hirschberg) die zwangsweise Verwaltung angeordnet worden. Beerlin, den 6. März 1915. 1 1b 8 Der Minister für Handel und Gewerbe.

J. V.: Dr. Göppert.

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bezirk Berlin gehörenden Gemeinden übertragen worden.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung britischer Unternehmungen, vom 22. Dezember v. J. (RGBl. S. 556) ist für die Gewerkschaft „Juliana Erzbergwerk“ in Kupferberg bei Hirschberg i. Schlesien

Dem Regierungs⸗ und Gewerbeschulrat, Professor Dipl.⸗ Ing. Böhm ist die etatmäßige Stelle eines Regierungs⸗ und Gewerbeschulrats bei der Regierung in Potsdam und die Be⸗ arbeitung der gewerblichen Unterrichtsangelegenheiten im Re⸗ gierungsbezirk Potsdam mit Ausschluß der zum Landespolizei⸗

Deutsches Reich. 8

Preußen. Berlin, 10. März 1915. In der am 9. März unter dem Vorsitz des Staatsministers, Vizepräsidenten des Staatsministeriums, Staatssekretärs des Innern Dr. Delbrück abgehaltenen Plenarsitzung des Bundesrats wurde dem Entwurf einer Verordnung über die Regelung des Verkehrs mit Gerste und dem Entwurf einer Verordnung, betreffend Aenderung der Bekanntmachung über die Höchstpreise für Roggen, Gerste und Weizen, vom 19. De⸗ zember 1914 die Zustimmung erteit.

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Ueber den Austausch von Dienstuntauglichen zwischen Deutschland und Rußland meldet die „Nord⸗ deutsche Allgemeine Zeitung“:

Die durch Vermittlung einer neutralen Macht mit der russischen Regierung gepflogenen Verhandlungen wegen des Austausches der zum Waffendienst untauglichen Zivilpersonen sind nunmehr zum Ab⸗ schluß gekommen. Es dürfen jetzt auch alle im Alter zwischen 17 und 45 Jahren stehenden männlichen deutschen Staatsangehörigen Rußland verlassen, wenn sie militärdienstuntauglich, krank oder verkrüppelt sind. Aerzte und Geistliche, die nicht dem Milttär angehören, sind ebenfalls zur Abreise aus Rußland berechtigt. Die Abreisenden dürfen ihr ganzes Gepäck, ihr Geld und ihre Wertsachen mit Ausnahme von Goldgeld und Bankeinlagen mitnehmen. Während mit Frankreich und England schon vor einiger Zeit eine Verständigung wegen des Austausches der dienstuntauglichen Kriegsgefangenen zustande ge⸗ kommen war, stockten die Verhandlungen mit der russischen Regierung, weil diese auf den schon Ende Dezember v. J. gemachten deutschen Vorschlag immer noch keine Antwort erteilte.

Wenn daher in einem Artikel der St. Petersburger Zeitung „Birschewija Wjedomosti“ kürzlich die Sache so dargestellt wurde, als ob die Verzögerung auf das Verhalten der deutschen Re⸗ gierung zurückzuführen sei, die immer noch Schwierigkeiten mache und die „Antwort an Rußland“ hinausschiebe, so heißt dies rie Wahrheit direkt auf den Kopf stellen. Die Anregung einer Ver⸗ ständigung war von Deutschland ausgegangen. Mit der Ant⸗ wort ist die russische Regierung an der Reihe.

lisch⸗französische Flotte mit einer Brigade australischer Soldaten vor dem Schutzgebiet Deutsch Neuguinea erschienen, um die Hauptstadt Rabaul und demnächst die anderen Plätze des Schutzgebiets militärisch zu besetzen. Nach einem erbitterten Gefecht bei der Funkenstation Bitapaka ist es zwischen dem Befehlshaber der australischen Streitkräfte und dem stellvertre⸗ tenden Gouverneur zu einer Kapitulation gekommen, die laut Meldung des „W. T. B.“ als wesentlichen Punkt den Beamten des Schutzgebiets, sowohl denjenigen, die bereits in ihren Dienst⸗ stellen festgenommen waren, als auch denjenigen, die in der bewaffneten Macht des Schutzgebiets fochten oder sich bei dem Gouverneur im Hinterlande befanden, freien Abzug nach Deutschland unter sicherem Geleit der australischen Regierung zusicherte. Ein Teil dieser Beamten, die kapitulationsgemäß keiner Neutralitätsverpflichtung gegenüber Groß⸗ britannien oder seinen Verbündeten unterliegen, ist nunmehr über Amerika und Skandinavien in Deutschland eingetroffen. Hier haben diejenigen, die für eine Verwendung im Kriegs⸗ dienst in Betracht kommen können, sich sofort den Militär⸗ behörden zur Verfügung gestellt. Die Namen der Beamten, welche der stellvertretende Gouverneur in die Heimat zurückgeleitet hat, sind folgende:

Schlettwein, Geheimer Regierungsrat, 1. Referent, Dr. Lederer, Regierungs⸗ und Baurat, Dr. Klug, Bezirksamtmann, Berghausen, Bezirksamtmann, Dr. Stübel, Bezirksamtmann, von Mässenhausen, Assessor, Tölke, Assessor, Kempf, Forst⸗ assessor, Fiebig, Bergassessor, von Sigriz, landwirtschaftlicher Sachverständiger, Lebhnert, Tierarzt, Dr. Dempwolf, Ober⸗ stabsarzt a. D., Dr. Braunert, Regierungsarzt, Fabtan, Land⸗ rentmeister, Baumert, Hauptkassenvorstand, Lange, Bureau⸗ vorstand, Brückner, Stationsleiter, Eckerdt, Gouvernements⸗ sekretär, Hoffmann, Bausekretär, Wostrak, Stationsleiter, Lichtenstein, Dulk, Lauer, Landmesser, Dammin, Binder, Schmidt, Kerler, Schuppert, Heide, Augar, Schulze, Gouvernementssekretäre, Mahler, Heisig, Assistenten, Wocke, Materialienverwalter, Brucker, Assistent, Behr, Scherer, Kataster⸗ zeichner, Hammer, Schent, Broedner, Techniker, König, Wagner, Lehrer, Bansleben, Kapitän, Völz, Assistent, Ritzen, Maschinist, Irmer, Katasterzeichner, Schaper, Poltzeimeister, Lachmann, Sanitätsgehilfe, Kraft, Polizeimeister, Stein, Drucker, Mucke, Wegebauer, Blumenstengler, Zimmermann, Jahn, Bruno, Polizeimeister, Jahn, Richard, techn. Gehilfe, Skale, Mauderer, Both, Streiber, Winter, Duus, Poltzeimeister, Glitz, techn. Gebhilfe, Gottschalk, Kühn, Kleffling, Frank, Bureaugehilfen, Häuer, Wiegmann, Poltzeimeister, Owandner, Waffenmeister, Stöber, Polizei⸗ meister, Dreibholz, techn. Gehilfe, Kaiser, Poltzeimeister, Oemichen, Bureaugehilfe, Peters, Paul, Schäfer, Derbsch, Polizeimeister, Schumacher, Sanitätsgehilfe, Kraus, Schmer⸗ king, Polizeimeister, Berg, Sanitätsgehilfe, Münz, Bureau⸗

gehilfe, Zunke, Wegebauer, Kleppeck, Hoyer, Postbeamte.

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegt die Ausgabe 395 der Deutschen Verlustlisten bei. Sie enthält die 170. Verlustliste der preußischen Armee, die 159. Verlustliste der bayerischen Armee, die 117. Verlustliste der sächsischen Armee sowie die 133. und 134. Verlustliste der württembergischen Armee.

Oesterreich⸗Ungarn. 1 Die „Wiener Zeitung“ veröffentlicht eine Verordnung des Gesamtministeriums, betreffend Regelung des Absatzes von Kleie.

Das ungarische Amtsblatt veröffentlicht einen Erlaß des Handelsministers, in dem erklärt wird, daß die Post während des Krieges nicht verantwortlich sei für die Schäden, die infolge der Kriegsereignisse und der mit ihnen ver bundenen Gefahren entstehen. Der Erlaß ist gültig im Verkehr mit Bosnien, der Herzegowina, Oesterreich und dem sonstigen Ausland.

Nach einer Meldung aus dem Kriegspressequartier erschien gestern nachmittag vor der befestigten Stellung der Fflerreichisch⸗ungarischen Truppen nördlich Nadworna ein russischer Parlamentär, der mitteilte, daß auf Befehl des russischen Kommandanten heute vormittag ung efähr fünfzehn⸗ hundert Judenfamilien, die bei Kamiona und Tysmieniczany

versammelt worden seien, über die russische Linie hinaus zu den

Im September vorigen Jahres ist bekanntlich die austra⸗

zsterreichisch⸗ungarischen Truppen abgeschoben werden würden Da die Judenfamilien befürchteten, von den Oesterreichern an⸗ eschossen zu werden, sei der Parlamentär erschienen, um dies mitzuteilen. Hierzu wird, wie „W. T. B.“ mitteilt, aus dem Kriegapressenuarner geschrieben: 1 Durch dieses unerhöoört brutale Vorgehen be⸗

zweifellos, Tausende von Unbeteiligten, ne er LE“ gemacht hat, gleich einer Viehherde vor sich berzutreiben, um sich un⸗ gefährdet unseren Stellungen nähern zu können. Die Verwirklichung dieses Vorhabens, das als eine Schande des Jahrhunderts bezeichnet werden muß, kann bei dem tiefsten Mitgefühl für die armen Opfer der barbarischen Willkür ars militärischen Gründen nicht gedulder werden Der Raum vor den befestigten Stellungen! muß nämlich, da ein Waffenstillstand für das Abschieben der Pedenzanenien vom Feinde weder angeboten noch unsererseits wegen des Heranziehens feindlicher Verstärkungen annehmbar ist, bei jeder Annaherung von der Seite des Feindes unbedingt unter Feuer genommen werden. Dem russischen

Kommandanten wurde daher durch einen 2 2 f eng Ntanttite sanfe ch Parlamentär nachstehende os Ueberschreiten der eigenen Linie von Feindessei unter keinen Umständen für irgend jemand ees e. be wird der Raum vor der eigenen Front unter Feuer gehalten werden. Ich ersuche, die Judenfamtlien in Kamiona und Tosmieniczany hiervon in Kenntnis zu setzen. Ich füge hinzu, daß die ungeheure Verantwortung für die beabsichtigte unmenschliche Handlung Tausende unschuldiger Landbewohner gegen unsere Stellungen zu treiben, ousschließlich dem russischen Kommandanten zufällt, der diesen barbarischen und jedem Kriegsgebrauch hohnsprechenden Be⸗ fehl erteilt hat, dies um so mehr, als keine Gewähr dafür besteht daß diese Unschuldigen nicht bloß als Schild für die Annäherung der russischen Truppen dienen werden. Es wird dafür gesorgt, daß dieses Verhalten vor aller Welt gebrandmarkt werde.

Großbritannien und Irland.

Der Kanzler des Schatzamts Lloyd George hat im Unterhause einen Gesetzentwurf eingebracht, der ein früheres Gesetz erweitern soll, durch das die Regierung ermächtigt wurde, die Kontrolle über alle Fabriken von Kriegs⸗ material auszuüben. Das neue Gesetz gewährt, wie „W. T. B.“ meldet, der Regierung das Kontrollrecht über Fabriken, die zurzeit kein Kriegsmaterial herstellen, dazu aber imstande sind. Es handelt sich darum, namentlich die Werkzeug⸗ fabriken zur Herstellung von Kriegsmaterial zu benutzen. Llond George betonte bei der Begründung des Gesetzentwurfs, es sei nicht der Fall, daß sich Fabrikanten in Schwierigkeiten befänden, die Absicht sei aber, Fabrikanten aus rechtlichen Schwierigkeiten zu befreien, die sich aus bestehenden Kon⸗ trakten ergäben. Bonar Law hat die Unterstützung der Opposition zugesagt. .

Das Prisengericht in London hat in einem Prozeß über tausend Tonnen Kupfer, die die Admiralität als Konter⸗ bande betrachtet und an Bord von zwei neutralen und drei englischen, nach Schweden bestimmten Schiffen beschlagnahmt hatte, gegen die Krone entschieden. Der Gerichtshof bestimmte, obiger Quelle zufolge, daß das Kupfer, von dem ein Teil bereits nach dem Arsenal von Woolwich gebracht worden war, wieder zur Verfügung des Gerichts gestellt werden müsse. Ueber die Frage der Konterbande und des Rechts der Be⸗ schlagnahme ist noch kein Urteil ergangen.

Frankreich. X“

Die Regierung der Vereinigten Staaten hat der französischen Regierung die Antwortnote auf die französisch⸗ englische Note vom 1. März überreicht. Nach dem „Echo de Paris“ erbittet die amerikanische Note einige Auskünfte über die Art und Weise, wie die Verbündeten ihre letzten Ent⸗ schließungen in Anwendung zu bringen gedenken.

Im Senat hat sich dem „Temps“ zufolge eine neue Gruppe gebildet für Wahrung und Ausbreitung der französischen Interessen im Auslande. Sie hörte in der ersten Sitzung die Auseinandersetzungen Pierre Baudins über die wirtschaftliche Tätigkeit Frankreichs in Südamerika. Der Budgetausschuß der Kammer hat gestern nach einem Vortrag des Finanzministers Ribot einstimmig ver⸗ schiedene Gesetzesanträge angenommen, darunter den Antrag bezüglich der von Frankreich den verbündeten Ländern vorzu⸗ streckenden Beträge.

Der „Temps“ erfährt zu dem genannten Gesetzantrag, daß Rußland infolge der Einschränkung seines Außenhandels Schwierigkeiten hat, um die in Frankreich und England in Auftrag gegebenen Bestellungen sowie die Zinsen auf seine Anleihen zu bezahlen. Die englische und französische Regierung sind übereingekommen, der russischen Regierung die nötigen Mittel vorzustrecken. Dabei wurde festgesetzt, daß der Gegenwert des in Rußland für Rechnung der französischen Regierung gekauften Getreides und der Lebensmittel von den von Frankreich vorzustreckenden Beträgen in Abzug zu bringen ist.

Rußland. 1 aus ist von Zarskoje Selo nach Helsingfors abgereist. 1

„— Die Ausfuhr von Lebensmitteln und Futter⸗ mitteln ist laut Meldung des „W. T. B.“ ohne die für jeden einzelnen Fall einzuholende Erlaubnis der Regierung verboten worden, desgleichen ihr Verkauf an fremde Untertanen, die mit diesen Waren Engroshandel treiben.

Eine Bekanntmachung des Hauptkommandierenden des St. Petersburger Militärbezirks, Generals der Infanterie Barons Salza besagt obiger Quelle zufolge:

„Zgwecks rascherer Niederwerfung des hartnäckigen Feindes ist voll⸗ ständige Ruhe unter der Bevölkerung unerläßlich. Es finden sich indessen Leute, die in böslicher Absicht, häufiger auch infolge Miß⸗ verständnisses die unsinnigsten Gerüchte verbreiten über die Operationen und den Zustand unserer Truppen, wodurch Beunruhigung hervor⸗ gerufen wird.

Der Erlaß droht den Personen, die solche beunruhigenden Gerüchte verbreiten, strengste Strafen an ohne Rücksicht auf ihre Stellung. Auch der Presse wird strengste Bestrafung an⸗ gedroht sowie Schließung für die ganze Kriegsdauer, wenn un⸗ verbürgte Mitteilungen gebracht würden, die geeignet seien, die Bevölkerung zu beunruhigen.

Griechenland. Nach einer Meldung der „Agence d'Athènes“ hat Gunaris gestern nachmittag dem König die Liste des neuen Kabinetts vorgelegt. Die Besetzung der Portefeuilles ist folgende: Vorsitz und Krieg: Gunaris, Auswärtiges: Ch. Zographos, Verkehr: Baltadjis, Kultus und öffent⸗ licher Unterricht: Vozikis, Finanzen: Protopapadatis, Inneres: Triantafyllakos, Volkswirtschaft: Autasias, Justiz: Tsaldaris, Marine: Stratos. Der.⸗König hat die Liste genehmigt. Das neue Kabinett wird heute den

Nach einer Konferenz zwischen dem Präsidenten Wilson und dem Staatssekretär der Marine Daniels haben, wie das „Reutersche Bureau“ meldet, zwei amerikanische Kriegs⸗ schiffe den Befehl erhalten, von Guantanamo nach Vera⸗ cruz zu gehen.

Die Behörden Carranzas haben in Campeche den englischen Dampfer „Wywisbrock“ beschlagnahmt und den Kapitän gefangen gesetzt. 1

Asien. 88

Die chinesische Regierung hat nach einer Meldung des „Daily Telegraph“ Japan eine neue Konzession auf 99 Jahre für die Bahn Mukden —-Antung gewährt. Heute wird darüber beraten werden, ob es Fremden gestattet werden soll, in der ganzen Mandschurei sich niederzulassen und dort Grundbesitz zu erwerben.

Zwischen der chinesischen Regierung und dem Stadtver⸗ waltungsrate von Schanghai werden dem „Temps“ zufolge augenblicklich Unterhandlungen über die Ausdehnung der internationalen Konzession von Schanghai geführt. Der ganze Bezirk Schapei soll in das Konzessionsgebiet ent⸗ sprechend den Wünschen des Stadtverwaltungsrats aufgenommen werden. Dagegen wird dem Stadtverwaltungsrat ein chinesischer Konsultativrat beigegeben werden zur Regelung der Interessen der im Konzessionsgebiet ansässigen Chinesen. Die chinesische Regierung verlangt ferner Sondermaßnahmen, um zu verhindern, daß Revolutionäre in Schanghai Unterschlupf finden.

Kriegsnachrichten. Oestlicher Kriegsschauplatz.

Wien, 9. März. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: An der Front nördlich der Weichsel hielt der leb⸗ hafte Geschützkampf auch gestern an. Südlich Lopuszuno wurden Angriffe der Russen mühelos abgewiesen. Der im Raume bei Gorlice durchgeführte Vorstoß brachte noch weitere Gefangene ein. Die gewonnenen Stellungen wurden trotz mehrfacher Versuche des Feindes, sie wieder zurückzuerobern, überall behauptet. Ununterbrochen wiederholen sich an der Karpathenfront feindliche Angriffe, die je nach Entwicklungsmöglichkeit bald mit starken, bald mit untergeordneten Kräften durchgeführt werden. So wurden auch gestern wieder an mehreren Stellen heftige Angriffe der Russen, die bis an unsere Verhaue heran⸗ gekommen waren, unter schweren Verlusten des Gegners zurückgeschlagen. Weitere 600 Mann des Feindes blieben bei diesen Kämpfen als Gefangene in unseren Händen. Die seit den letzten Tagen in den Karpathen wieder vorherrschenden ungünstigen Witterungsverhältnisse fordern von den in dieser Gefechtsfront verwendeten Armeekörpern ganz außer⸗ gewöhnliche Leistungen. In ständiger Fühlung mit dem Gegnersind die Truppen oft Tag und Nacht im Kampfe und vielfach gezwungen, auch bei strenger Kälte und hohem Schnee Angriffsbewegungen auszuführen oder in der Verteidigung Angriffen meist über⸗ legener feindlicher Kräfte standzuhalten. Dem Verhalten unserer braven Truppen sowie jedem einzelnen, der an diesen Kämpfen Anteil hat, gebührt uneingeschränktes Lob.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes: von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Der Krieg zur See.

Berlin, 9. März. (W. T. B.) Die Nachricht, daß ein deutsches U⸗Boot am 1. Februar im George⸗Kanal durch eine englische Dampfjacht mit Geschützen angegriffen worden ist, wird englischerseits damit beantwortet, daß das schießende Schiff zwar im Frieden eine Vergnügungsjacht, im Krieg aber ein Patrouillenschiff der englischen Marine sei. Die englische Marine hat selbstverständlich das Recht, Handels⸗ fahrzeuge nach Bedarf zu Kriegsdiensten heranzu⸗ ziehen. Es ist aber ihre Pflicht, derartige Fahr⸗ seuge durch Kriegsflagge und Wimpel als Kriegs⸗ chiffe spätestens in dem Augenblicke erkennbar zu machen, wo sie kriegerische Handlungen vornehmen. Es bleibt die von Deutschland bekanntgegebene Tatsache voll⸗ inhaltlich bestehen, daß ein englisches Schiff ohne Flagge, das nach seinem Aeußern für ein Nicht⸗Kriegsschiff gehalten werden mußte, am 1. Februar ein deutsches U⸗Boot mit Geschützen angegriffen hat.

Haag, 9. März. (W. T. B.) Wie der „Nieuwe Courant“ meldet, ist an der holländischen Küste eine Flasche angespült worden mit dem Bericht, daß der Dampfer „Ariosto“ von der Wilsonlinie Ende vorigen Monats in Höhe von Donegal an der irischen Küste torpediert worden ist.

London, 9. März. (W. T. B.) Amtlich wird mit⸗ geteilt, daß am 5. März auf das Passagierschiff „Lydia“, von Jersey nach Southampton, und am 22. Februar auf den Dampfer „Victoria“ der Southeastern Railway Co. Torpedos abgefeuert wurden, die jedoch nicht trafen.

Rotterdam, 9. März. (W. T. B.) Bei Dover ist am 7. März der in Charter der englischen Admiralität mit Kohlen von Newcastle nach Gibraltar bestimmte Dampfer „Beet⸗ hoven“ der Reederei Jennesog Taylor u. Co. in Sunderland auf eine Mine gelaufen oder torpediert worden. Der Dampfer ist gesunken, die Mannschaft wurde bis auf zwei Mann gerettet.

London, 9. März. (W. T. B.) Die Admiralität teilt mit, daß der Dampfer „Belgrove“ mit einer Ladung von 2389 Tonnen Kohlen am Sonntag auf der Höhe von Ilfracombe infolge einer Explosion gesunken ist. Wahrscheinlich sei er von einem Unterseeboot torpediert worden. Die Besatzung wurde gerettet. Der Vorgang spielte sich vor den Augen Tausender von Zuschauern ab. Als die Explosion erfolgte, be⸗ fanden sich 21 Dampfer in der Nähe, von denen 6 Hilfe leisteten.

London, 10. März. (W. T. B.) Die Admiralität meldet: Der britische Dampfer „Tangistan“ aus Swansea, 3738 Bruttoregistertons groß, wurde bei Scar⸗ borough torpediert; von der Besatzung von 38 Mann wurde ein Mann gerettet. Ferner wurden die Dampfer „Blackwood“ aus North Shields, 1230 t groß, mit einer Besatzung von 17 Mann bei Hastings und „Princeß Victoria“ aus London, 1943 t groß, mit einer

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Besatzung von 34 Mann bei Liverpool torpediert; die Be⸗ satzungen der beiden letztgenannten Dampfer wurden gerettet. Die Torpedierung sämtlicher Dampfer erfolgte am Dienstag⸗

Der Krieg der Türkei gegen den Dreiverband.

London, 9. März. (W. T. B.) Nach einer amtlichen Meldung betragen die britischen Verluste bei den Operationen in den Dardanellen am 4. März 25 Tote, 28 Verwundete und 3 Vermißte.

Konstantinopel, 9. März. (W. T. B.) Eine russische Flotte, bestehend aus 5 Linienschiffen, 3 Kreuzern, 10 Torpedo⸗ booten und mehreren Dampfern, ist am 7. März Vormittags vor Kohlenhäfen des Eregligebietes an der Südküste des Schwarzen Meeres erschienen und hat die Häfen Zunguldak, Koslu, Eregli und Alabli beschossen. Auf Zunguldak wurden über 1000 Schuß abgegeben, ein Dampfer wurde

versenkt. In Koslu gerieten einige e in Brand, in Eregli,

auf das über 500 Schuß abgegeben wurden, wurden vier

Dampfer und ein Segler zum Sinken gebracht, darunter ein

italienischer und ein persischer Dampfer, zwei weitere Dampfer wurden beschädigt.

„London, 9. März. (W. T. B.) Das Indische Amt teilt über das Gefecht bei Ahwaz mit: Seit einiger Zeit war es bekannt, daß sich ein oder zwei Regimenter türkischer Truppen und Mitglieder des türkischen Stammes Beni Lam aus Amara sowie Kontingente des persischen Stammes Beni Lamu und anderer Perser, die dem Scheich von Mohammerah feindlich gesinnt sind, westlich von Ahwaz versammelten. Um ihre Zahl und Aufstellung festzustellen, wurde am 3. d. M. eine Aufklärungsabteilung der Garnison von Ahwaz entsandt. Der Feind, der bei Ghadir Stellung genommen hatte, war sehr stark. Er wurde auf ungefähr 12 000 Mann geschätzt. Die britischen Truppen zogen sich unter Gefechten zurück und brachten dem Feinde Verluste von 2 300 Toten und 5—600 Ver⸗ wundeten bei.

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Parlamentarische Nachrichten.

Dem Reichstage ist zu der ihm am 23. November v. J. vorgelegten Denkschrift über wirtschaftliche Maß⸗ nahmen aus Anlaß des Krieges ein zweiter Nachtrag zugegangen, der die gesetzgeberischen, Verwaltungs⸗ und anderen Maßnahmen umfaßt, die seit Ende November 1914 bis gegen Anfang März 1915 auf wirtschaftlichem Gebiet anläßlich des Krieges vom Reiche oder unter seiner Mitwirkung getroffen worden sind.

Ferner sind dem Reichstage die Entwürfe eines Reichs⸗ kontrollgesetzes, eines Ermächtigungsgesetzes zur Einführung eines Stickstoffhandelsmonopols und eines Gesetzes, betreffend die Ausgabe von Reichskassen⸗ scheinen und Reichsbanknoten zu 10 ℳ, nebst Be⸗ gründung zugegangen.

A. F. In der Märzsitzung der Gesellschaft für Erdkunde sprach als Gast der Prosessor Dr. Fritz Machatschek aus Wien über seine in den Jahren 1911 und 1914 ausgeführten Reisen im Thianschan und in den westlichen angrenzenden Gebieten. Leider mußte die zweite Reise wegen des Kriegsausbruches, durch den

der Vortragende in russische Kriegsgefangenschaft geriet, jäh abgebrochen

werden. Es traf sich aber noch glücklich, daß er auf Verwendung des Gouverneurs der Provinz Syr⸗Darja Dr. M. bald frei gelassen wurde, und Taschkent zum freien Aufenthalt angewiesen er⸗ bielt. Dr. M. geriet aber bei der russischen Geheimpolizei in Ver⸗ dacht, wurde in strenge Einzelhaft genommen, und erst nach acht Tagen mangels irgend welchen Anhaltes für einen Verdacht wieder frei gelassen; später wurde ihm die Heimreise erlaubt. Von seiner Reise in Turkestan bot der Vortragende zunächst eine Charakteristik der das Innere des Landes einnehmenden

Sand⸗ und Lehmwüsten sowie von der großen Deltaoase von Chiwa,

ferner von dem Turkestan im Süden und Osten umrahmenden Hoch⸗ gebirge und den sich hieran anschließenden zahlreichen Gebirgebildungen. Letztere sisd ausschließlich in ungeheuren Zeiträumen aus der Zer⸗ storung und Zerstuͤckelung einer alten Rumpffläche hervorgegangen. Sie bieten Mannigfaltigkeit der Bildungen, ein Neben⸗ einander von Kettengebir

scheinung tretenden Vergletscherungen, mit einer meist spärlichen Steppenvegetation, andererseits aber mit einer fruchtbaren, der kirgisischen Bevölkerung als Wohnsitz dienenden Lößzone. Diese, die das Fb. ist der eigentliche Schauplatz der Geschichte des Landes, Sitz der genannten, Ackerbau treibenden dichten Be⸗ völkerung, doch auch erfüllt von zahlreichen alten, wenn auch verwahrlosten Städten, an die sich moderne Russenstädte an⸗ gegliedert haben. Die bisherige Tätigkeit der russischen Ver⸗ waltung beschränkte sich vorzugsweise auf Verbesserung und Anlage von Verkehrswegen. Es wurde die Transkaspische Bahnlinie nebst zahlreichen Verzweigungen angelegt, dagegen merkwürdigerweise dem früher jahrhundertelang bewährten System der Bodenbewässe⸗ rung bisher kaum irgendwelche Beachtung geschenkt. Erst in der jüngsten Zeit hatte eine großzügige Auffassung der hier zu lösenden Aufgaben Platz gegriffen. Sie war veranlaßt durch das allzulange un⸗ beachtet gebliebene Drängen der russischen Industrie nach endlicher Ver⸗ größerung der russischen Baumwollerzeugung. Rußland führt heute noch die Hälfte seines Baumwollbedarfs vom Ausland ein, während eine Vergrößerung des Kulturareals für dies wertvolle Produkt allein aus Turkestan den Bedarf der russischen Industrie vollständig decken

könnte. Hierzu bedurfte es allerdings der Beschaffung neuer Be⸗ 18

wässerungsanlagen sowie vor allem verständiger Belebung der Kolo⸗ nisation. Bei der Wut, von der sich in den letzten Monaten sowohl die russische Regterung als auch das russische Volk gegen Kolo⸗ nisation beseelt zeigten, ist allerdings mit Sicherheit darauf zu rechnen, daß die in Turkestan gelegten Keime, von denen als ein Ergebnis neuester Zeit eben die Rede war, der Zerstörung anheimfallen werden.

Eine einheitliche Weltkarte. In einem „Der gegen⸗ wärtige Stand der Länderkunde“ betitelten Aufsatz in den „Natur⸗ wissenschaften“ berichtet Professor Sapper auch über den Plan, eine Karte der ganzen Welt nach einheitlichen Grundsätzen herzustellen. Ueber die Grenzen und Ausdehnung des festen Landes auf der Erde sind wir bis auf das antarktische Festland ziemlich gut unterrichtet, aber über die innere Gestaltung des Landes sind wir noch in weiten Gebieten im Unklaren. Im nördlichen Polar⸗ gebiet hat Nansens genial durchgeführte Driftfahrt (1893 bis 1896) mit der eigens für diesen Zweck gebauten „Fram“ durch das zufolge der wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Exveditionen der letzten Jahrhunderte ständig verkleinerte unbekannte Gebiet ein so helles Licht über die Natur der betreffenden Erdräume verbreitet, daß die Erreichung des Nordpols durch Peary (1909) überraschende Ent⸗ deckungen nicht mehr zu bringen vermochte. Die kleine Fläche der

gen mit bisweilen mächtig in die Er⸗

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