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einheitlich gehand hab
““
Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretär des Innern Dr. Delbrück:
Meine Herren! Jeder der Anträge, die hier gestellt sind, hat seine gewisse Berechtigung. Die Herren aus Süddeutschland wollen die Verwertung ihrer Zwetschen und ihres andeten Obstes für die Branntweinbereitung sichern, der Westfale will seinen Roggen, der Ostpreuße in gewissen Grenzen weiter Kartoffeln brennen. Sie haben alle in gewisser Hinsicht recht. Wir müssen uns gegenüber dieser Sachlage davor hüten, daß wir durch Uebertreibung unserer Forderungen in der Absicht, ein gutes Ziel zu erreichen, schließlich etwas anordnen, was unwirtschaftlich ist und nicht geeignet ist, das letzte Ziel zu fördern, das wir bei allen unsern Maßnahmen immer im Auge behalten müssen, nämlich alle, für unsere Volksernährung irgend erforderlichen Mittel lediglich für diesen Zweck nutzbar zu machen.
Nun möchte ich noch einmal besonders auf die Schwierigkeiten hinweisen, die sich bezüglich der Kartoffeln ergeben. Ein abso⸗ lutes Verbot des Kartoffelbrennens würde direkt unwirtschaftlich sein, und zwar aus folgenden Gründen. In unseren sämtlichen Kartoffelmieten befinden sich im Frühjahr mehr oder minder an⸗ gegangene Kartoffeln, die zur menschlichen Ernährung überhaupt un⸗ brauchbar sind, die aber auch zur Ernährung der Tiere zweckmäßig erst verwendet werden, wenn sie die Brennerei passiert haben. Wir würden also lediglich das Quantum Futtermittel, was der Landwirt noch zur Verfügung hat, beschränken, wenn wir zu einem allgemeinen Verbot des Kartoffelbrennens kämen, ohne dadurch der menschlichen Ernährung irgendwie zu nützen.
Ich habe die verschiedenen Ausführungen in der Kommission und schließlich auch die Resolutionen, wie sie angenommen sind, nur auf⸗ gefaßt als die dringende Mahnung an die verbündeten Regierungen, dafür zu sorgen, daß kein Material, was der menschlichen Ernährung nutzbar gemacht werden kann, der menschlichen Ernährung dadurch entzogen und für überflüssige Zwecke verwendet wird. Was die Her⸗ stellung von Spiritus betrifft, so bleibt doch zu berücksichtigen, daß wir den Spiritus nicht nur zum Trinken brauchen, sondern in erster Linie für eine Reihe wichtiger technischer Zwecke und direkt für Zwecke der Kriegsführung. Auch darauf muß Rücksicht genommen werden. Vor allen Dingen würde ich es aber für falsch halten, wenn man diese Maßnahmen verquickte mit den Tendenzen, die ich für absolut berechtigt halte, nämlich den Schnapsgenuß nach Möglichkeit einzuschränken. Ich möchte im Anschluß daran bemerken, daß eine Verordnung in Vorbereitung ist, die versucht, auf anderen Gebieten dic Einschränkung des Schnapsgenusses zu erreichen, dadurch, daß den Behörden die Befugnis gegeben werden kann, den Schnapsgenuß für ihre Bezirke ganz zu verbieten oder Beschränkungen zu unterwerfen. Ich glaube, damit erreichen wir das Ziel, das die Abstinenten und Temperenzler anstreben, und was ich namentlich mit Rücksicht auf die Verhältnisse des Krieges absolut nicht von der Hand weisen will, viel wirksamer, als wenn wir jede Herstellung von Trinkbranntwein verbieten, was unter gewissen Voraussetzungen auch unwirtschaftlich sein kann, namentlich, soweit es sich um die Verwertung von Material handelt, das in einer anderen Weise volkswirtschaftlich nicht wohl
verwendet werden kann, wie gewisse Obstsorten, Schlehen, und was dergleichen mehr ist. .
— Abg. Nehbel (dkons.) verzichtet nach den Ausführungen des Staatssekretärs darauf, über das beantragte Verbot der Kartoffel brennerei sich noch näher auszulassen.
8 Abg. Wurm (So).): Wir sind sehr erfreut über die
Aeußerung des Staatssekretärs, daß ev. der Schnapsausschank verboten werden soll; was Rußland konnte, werden wir doch wohl auch noch koönnen. Der Kommissionsantrag in Nr. 4 hat aber den Zweck, alles, was zur menschlichen Nahrung dienen kann, nicht zur Bereitung von Spiritus Verwendung finden zu lassen. Wir wünschen darum auch das Verbot des Zuckers mit Ausnahme der Melasse, die sich sehr gut zur Herstellung von gewerblichem Spiritus eignet, die das gegebene Mittel zur Herstellung von technischem Spiritus ist und wovon wir auch genügende Quanten besitzen. Selbstverständlich stellen wir für die monschliche Nahrung nicht mehr geeignete Stoffe, wie verfaulte Kartoffeln usw., nicht auf die gleiche Stufe mit der Melasse. Anders aber steht es mit der Verwendung des Zuckers. Der Bundesrat hat noch jetzt den Brennereien erlaubt, Zucker zu verwenden, da die Kartoffeln geschützt werden sollen. Wir wollen auch den Zucker schützen, und da das, was wir angeregt haben, sich doch auf die Kriegszeit beschränken soll, haben wir keine Veranlassung, von der auf unseren Antrag beschlossenen Formulierung abzugeben.
Abg. Koch forischr. Volksp.): Der Abg. Wurm irrt, wenn er die vorhandenen Melassemengen für genügend hält. Auch Zucker kann die Spirituszentrale nur noch in sehr geringen Mengen zur Brennerei erlangen.
Abg. Liesching fortschr. Volksp.): Ein Teil meiner Freunde wird die Kommissionsfassung ablehnen und den Antrag Fehrenbach unter Streichung der Worte „und Kartoffel“ annehmen.
Damit schließt diese Erörterung. .
Zum Referat über die innere Politik erhält das Wort der
Berichterstatter Graf Westarp (dkons.): Ueber die Zensur
die Kommission ausgiebig verhandelt. Eine Klage darüber, daß
Zensur militärische Tatsachen unterdrücke, ist nicht vorgebracht
rden. Einmütig wurde auch anerkannt, daß die Verhängung des Belagerungszustandes nötig war. Auf die von einer Seite gemachte Bemerkung, daß dem Reichskanzler auch für die Handhabung des Belagerungszustandes in den Einzelstaaten eine gewisse Verant⸗ wortung und Einflußnahme obliege, ist vom Staatssekretär erwidert worden, daß die Reichsleitung sachlich durch Anregungen bei den Mi⸗ litärbehörden und den ihr unterstellten Zivilbehörden einen solchen Einfluß auch genommen habe. Einstimmigkeit herrschte darüber, daß der jetzige Rechtszustand unzulänglich ist und zu Unzuträglichkeiten führt; cin weiterer Mangel wurde darin erkannt, daß das in der Reichsverfassung versprochene Gesetz über den Kriegszustand noch nicht ergangen ist und daß auf das preußische Gesetz von 1851 zurückgegriffen werden muß, welches den heutigen Zeitverhältnissen nicht mehr ent⸗ spricht und nun auch auf außerpreußische Staaten angewendet werden muß. Diese Erörterungen führten zur Annahme der folgenden Re⸗ solution: „1) Den Bundesrat zu ersuchen, nach Friedensschluß mit tunlichster Beschleunigung den Entwurf des in Art. 68 der Reichsverfassung vorgesehenen Reichsgesetzes über die Erklärung des Kriegszustandes vorzulegen. Darin ist aus⸗ zusprechen, daß die Millitaärbehörden an die bestehenden Rechtsnormen gebunden sind, soweit sie nicht unmittelbar durch das Gesetz selbst aufgehoben werden. Ferner ist in dem Gesetze zu ordnen, welche anderen Gesetze aufhebbar sind und von wem die Erklärung der Aufhebung auszugehen hat. 2) Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dafür Sorge zu tragen, daß die Zensur nicht über die volle Wahrung der Interessen der Landesverteidigung und des inneren Friedens hinausgeht, vor allem aber tunlichst gleichmäßig gehandhabt wird. Die ECEroörterung über die Zensur zeitigte eine einmütige
Anerkennung der Haltung der Presse, auch der sozialdemokratischen,
derbehaltlich einzelner Entgleisungen. Ebenso einmütig war man in dem Verlangen, daß die Zensur während des Krieges möglichst würde. Ein Antrag auf Vorlegung eines Ge⸗
“
Bankiers hat laut Meldung des „W. T. B.“
setzes zur Beschränkung der Zensur ist abgelehnt worden. Der Be⸗ griff des Burgfriedens wurde dahin erläutert, daß seine Wahrung keine Aufgabe grundsätzlicher Anschauungen zu bedeuten habe, daß es aber erwünscht sei, in dem jetzigen Kriegszustand die Erörterung von Parteigegensätzen als unzeitgemäß zurückzustellen. Ueber die Handhabung der Hercn wurden vielfach Klagen laut. Man glaubte vielfach einer unfreundlichen Behandlung begegnet zu sein. Es wurde ferner die Einheitlichkeit in territorialer Beziehung vermißt. Es wurde bemängelt, daß Offiziere ohne genügende Erfahrung die Zensur auszuüben haben; es wurde aber gleichzeitig anerkannt, daß ihte Aufgabe an sich eine überaus schwierige sei. In bezug auf die Er⸗ örterung der Kriegs⸗ und Friedensziele war es die Anschauung der Mehrheit, daß der Zeitpunkt für eine völlige Freigabe der Diskussion zurzeit nicht gegeben sei, daß auch ein „tunlichst bald“ mißverständlich wirken könnte. Andererseits wurde auch die Formulierung der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“, die als Beantwortung der Beschlüsse des Abgeordnetenhauses über den Zeitpunkt gegeben worden ist, „nachdem der Feind niedergeworfen sei“, als nicht glücklich bezeichnet. Jedenfalls soll nach Ansicht der Kommission die Diskussion so recht⸗ zeitig freigegeben werden, daß die öffentliche Erörterung auf die Ent⸗ schliezungen der Regierung noch voll zur Geltung kommen kann. Das zweite Gebiet der Erörterungen der Kommission betrifft die Beseitigung der Ausnahmegesetze. Es gelangte die Resolution zur Annahme, den Bundesrat zu ersuchen, die gegen einzelne Teile des deutschen Volkes gerichteten gesetzlichen Ausnahmebestimmungen als⸗ bald zu beseitigen. Beantragt war noch ein Zusatz über die Vor⸗ lage eines besonderen Gesetzes, der die Beseitigung des Sprachen⸗ paragraphen im Vereinsgesetz verlangte. Von verschiedenen Partei⸗ vertretern wurde die Erklärung abgegeben, daß sie zurzeit zu dieser Frage weder bejahend noch verneinend Stellung nehmen könnten; diese haben sich der Abstimmung enthalten. Widerspruch wurde auch von einer Seite gegen die allgemeine Forderung der Beseitigung der „Ausnahmebestimmungen“ erhoben, weil dieser Begriff zu un⸗ bestimmt sei. Zur Annahme gelangte die schon erwähnte Resolution und ein weiterer Antrag auf Annahme eines Gesetzes zur Abänderung des Reichsvereinsgesetzes von 1908 in diesem Sinne. Das dritte Thema der Erörterungen bildete das Reichsvereinsgesetz selbst. Hierzu ist beschlossen worden, dem Herrn Reichskanzler folgenden Antrag zur Berücksichtigung zu überweisen: Den Absatz 1 des § 3 des Ge⸗ setzes wie folgt zu fassen: „Ein Verein, der bezweckt, politische Gegen⸗ stände in Versammlungen zu erörtern (politischer Verein), muß einen Vorstand und eine Satzung haben. Nicht als politische Vereine gelten solche Vereine, deren Zweck ist, günstige Lohn⸗ und Arbeits⸗ bedingungen für ihre Mitglieder oder weitere Kreise herbeizuführen oder zu erhalten, auch wenn sie bei Verfolgung ihrer Zwecke auf
politische Parteien, auf die Verfassung, Verwaltung und Gesetzgebung⸗
des Staates oder anderer öffentlicher Körperschaften einzuwirken suchen.“ Mit anderen Worten, die Gewerkschaften sollen von der Einschränkungen des Reichsvereinsgesetzes nicht betroffen werden. Der Staatssekretär erklärte es seinerseits für unzweckmäßig, auf diese Anregung näher einzugehen, von der er sich bei den entgegenstehenden großen prinzipiellen Schwierigkeiten einen Erfolg nicht versprechen könne, da es dabei sofort zu grundsätzlichen Meinungsverschieden⸗ heiten kommen müsse, die die gegenwärtige Einmütigkeit nur stören könnten.
Hierauf wird ein vom Abg. Wurm (Soz.) gestellter Ver⸗ tagungsantrag angenommen.
Schluß 7 Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend 10 Uhr früh. (Antrag auf Vertagung des Reichstages bis zum 18. Mai: Auslieferungsvertrag mit Paraguay; Rest der zweiten Lesung des Etats.) Der Präsident bemerkt, daß, an diese Sitzung an⸗ schließend, eine neue Sitzung zur dritten Lesung des Etats und zur Erledigung etwaiger Rückstände stattfinden wird.
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Literatur.
. Kurze Anzeigen neu erschienener Schriften, deren Besprechung vorbehalten bleibt Einsendungen sind nur an die Redaktion, Wilhelm straße 32, zu richten. Rücksendung findet in keinem Falle statt
Für alle Welt. Illustrierte Zeitschrift mit der Abteilung Erfindungen und Entdeckungen auf allen Gebieten der Naturwissenschaften und Technik. XXI. Jahrgang 1915 13. u. 14. Kriegsnummer Jährlich 28 Hefte à 0,40 ℳ. Berlin W. 57, Deutsches Verlagsbaus Bong u. Co.
Der Krieg 1914 in Wort und Bild. Heft 14 bis 17. Preis des Heftes 0,30 ℳ. Berlin W. 57, Potsdamerstr. 88. Deutsches Verlogshaus Bong u. Co.
Drei Oberbürgermeister von Frankfurt am Main. Von Dr. Adolf Varrentrapp, Bürgermeister a. D. 8⁰ 32 S. 0,50 ℳ. Frankfurt a. M, Holzgraben 31, Gebrüder Knauer.
Die finanzielle Kriegsbereitschaft derschweizerischen Eidgenossenschaft unter besonderer Berücsichtigung der Schweige⸗ rischen Nationalbank. Von Dr. Walter Hoefliger. XI. 254 S. 80. 4 ℳ. Zürich, Art. Institut Orell Füßli.
Hesses Volksbücherei Nr. 986 bis 1000. Theodor Körner, Leier und Schwert. Mit einer Einleitung usw. herausgeg. von Eugen Wiltenow. 0,20 ℳ. — Leutnant Burda. Novelle von Ferdinand von Saar. 0,20 ℳ. — Der Heimatstein und andere Erzählungen. Von Hugo Salus. 0,40 ℳ. — Ludwig Richter, Lebenserinnerungen eines deutschen Malers. 0,80 ℳ. — Schillers Leben und Werke. Von Dr. Albert Ludwig. 0,20 ℳ. — Balladen und Legenden von Hans Benzmann. 0,40 ℳ. — Die Ehereifen. Eine humoristische Geschichte von Otto von Leixner. 0,40 ℳ. — Herold Lrufe. Z itgedichte von Emanuel Geibel. 0,20 ℳ. Leipzig, Hesse u. Becker.
Der eiserne Kanzler, des Deutschen Reiches Waffen⸗ schmied. 64 S. 0,25 ℳ; 50 Stück 10 ℳ; 100 Stück 18 ℳ; 500 Stück 80 ℳ. Herborn, Buchhandlung des Nassauischen Kolportage⸗ vereins. 8
So sollt ihr leben in der Kriegszeit! Ein Wort über zeitgemäße Volkeernährung von Prosessor Dr. Martin Faß⸗ bender. 120° 24 S. 0,20 ℳ, 50 Stück 7,50 ℳ. Freiburg i. Br., Herdersche Verlagshandlung.
Worte Christi. Feldausgabe 326 S. 1,50 ℳ; gebdn. 2 ℳ. München, J. Bruckmann A.⸗G.
Briefe aus dem Felde 1914 15. Herausgeg. im Auftrage der Zentralstelle zur Sammlung von Feldpostbriefen. Heft 1 0,30 ℳ. Oldenburg i. Gr., Gerhard Stalling.
Die Hochzeit der Marta. Ein Schicksalsspiel von 1914 in zwei Akten von Viktor Georgen. 2 ℳ; gebdn. 3 ℳ. Friede⸗ wald.⸗Dresden, Verlag Aurora.
Der Gegensatz zwischen Oesterreich⸗Ungarn und Ruß⸗ land. Von Dr. Alexander Redlich. 1 ℳ. Stuttgart, Deutsche Verlagsanstalt.
Waldemar Bonsels: Kanonier Grimmbarts Kriegs⸗ berichte mit Bildern von Paul Neu. München, Walter Schmidkunz. b 16“
g 2 1
Handel und Gewerbe.
— Die Vereinigung von Berliner Banken und beichlossen, am Ostersonnabend, den 3. April 1915, ihre sämtlichen Geschäfte, Kassen und Wechselstuben in Berlin und Vororten für den Verkehr mit der Kundschaft zu schließen. N. ür die Hinterlegung von Aktien zur
Teilnahme an Generalversammlungen, sofern es sich um den letz'en Tag der Hinterlegungsfrist handelt, und für Wechselzahlungen werden die Mitglieder der Nereinigung in ihren Hauptgeschäften einen Schalter von 10 bis 1 Uhr Vormittags geöffnet halten. .
— Der Aufsichterat der Crefelder Baumwollspinnerei, Crefeld, beschloß, der am 12 April stattfindenden Haupipersamm⸗ lung die Verteilung einer Dividende von 7 % (m Vorjahre 8 %) vorzuschlagen. .
Brüssel, 19. März. Ausweis des Notendepartements der Société Gén6rale de Belgique vom
Aktiva. 18. März (11. März) Metallbestand und deutsches Geld 52 525 612,— (45 660 914,—) Fr. Darlehen gegen Guthaben im
’ Darleben gegen Schatzscheine der belgischen Provinzen (gemäß
Art. 6 Ziffer 7 der Vor⸗ 8 schriften) »F160 000 000,— (160 000 000,—) Darlehen gegen inländ. Wert⸗ vbAb4““ 5 000,—) Sonstige Aktiven... 51 308,—) zusammen 215 332 277,
Passiva. 8
Betrag der umlaufenden Noten 160 826 Giroguthaben... 54 505 zusammen 215 332 ) Fr.
Wochenausweis der Bank von England vom 18. März
d. J. Totakreserve 43 850 000 (Abn. 181 000) Pfd. Sterl. Nolen⸗ umlauf 34 065 000 (Abn. 231 000) Pfd. Sterl, Barvorrat 59 465 000 (Ahn. 412 000) Pfd. Sterl., Portefeuille 115 750 000 Abn. 11 260 000) Pfd. Sterl., Guthaben der Privaten 100 404 000 (Abn. 29 360 000) Pfd Sterl., Gutbaben des Staates 70 950 000 (Zun. 20 821 000) Pfd. Sterl., Notenreserve 42 412 000 (Abn. 125 000) Pfd. Sterl., Regierungssicherheiten 30 049 000 (Zun. 2 911 000) Pfd. Sterl. Prozentverhältnis der Reserve zu den Passiven 25,58 gegen 24,47 in der Vorwoche. Clearingbouseumsatz 247 Millionen gegen die entsprechende Woche des Vorjahres weniger 112 Millionen.
2
5 5 8 2
Berlin, 20 März. Produktenmark Weizen geschäftelos. 1“ 6 Roggen geschäftslos. Hafes geschäftslos.
Mais geschäftslos Weizenmehl geschäftslos. Roggenmehl go⸗schäftslos.
Rüböl geschäßftslos. 1
Amtlicher Marktbericht vom Magerviehhof in Friedrichsfelde. Rindermarkt am Freitag, den
19. März 1915.
Auftrieb: 873 Stück Rindvieh, 204 Stück Kälber, 686 Pferde Milchkühe. 530 Stück, Zugochsen 100 „ E111“ 11“ Inngoies . 180 . Verlauf des Marktes: Ruhiges Geschäft für Kähe,
lebhaft, Preise fest. Es wurden gezahlt für: Milchkühe und hochtragende Kühe: I. Qualität... 8 8 1111424*“ʒ IJI1˙. “ IWIWN4“*“ Ausgesuchte Kübe über Notiz. Tragende Färsen: Zugochsen: à Zentner Lebendgewicht I. Qualität II. Qualität
—,— ℳ
—,—
450 — 520 ℳ 380 — 450 „ 330 — 380 „ 240 — 330 „
.„·“
* * 2 —— „
I. Qualität 1IIE
a. Gelbes Frankenvieh, Schein⸗ 111—.] b. Phuannmeeae —— c. Süddeutsches Scheckvieh,
Simmenthaler, Baͤyreuther. —,— „ Junavieh zur Mast: 8 Bullen, Stiere und Färsen 35 — 40 ℳ 30 — 34 ℳ Ausnesuchte Poten über Notiz.
Ab 1. April cr. Beginn des Rindermarktes früh 7 Uhr.
London, 18 März. (W. T. B.) 2 ½ % Engl. Konsols 68 16, 4 % Brasilianer 49 ¼, 4 ½ % Japaner 86 ¼, 3 % Portugiesen —,—, Atchisfon, Topeka u. Santa F6 99 ½, Erie 23 ½, Missouri, Kansas Texas —,—, Union Pacific 124 ½, U. S Steel Corp. 50, Privat⸗ diskont 2 1½, Silber 23 ¾. — Wechsel auf Amsterdam 12,11 ½, Scheck auf Amsterdam 12,06 ½, Wechsel auf Paris 25 80, Scheck auf Paris 25 g. Wechsel auf Petersburg 114 ½. — Bankausgang 257 000 Pfd. Sterl. Paris, 19 März. (W T. B) 3 % Franmnzösische Rente 71,00, 5 % Russen 1906 90,75, 3 % Russen von 1896 58 60, Panama⸗ kanal 100, Banque Ottomane 480, Suezkanal 4350, Rio Tinto 1549.
— Wechsel auf London 25,47,5.
Amsterdam. 19 März (W. T. B.) Markt ruhig. Staats⸗ papiere fest, Petroleumaktien schmwächer. Scheck auf Berlin 51,85 bis 52,35, Scheck auf London 12,08 — 12,16, Scheck auf Paris 47,65 bis 47,85, Scheck auf Wien —, 5 % Niederländische Staats⸗ anleibe 9981 offiziell, alle anderen Kurse nicht offiztell, Obl. 3 % Niederl W. S. —,—, Königl. Niederländ. Petroleum 478, Deutsche Erdölaktien 130 — 135, Niederländisch⸗Indische Handelsbank —,—, —,—, Atchison, Topeka u. Santa Fé 93 ¾, Rock Island etwa †, Southern Pacisic —,—, Southern Railwav 14 ⅛, Union Pacific etwa 119 ½, Amalgamated 55 ⅞, United States Steel Corpv. 44 ⅔
Rio de Janeiro, 17. März. (W. T. B.)
London 13 ⁄16.
Warenmärkten. Zuckermarkt. Raffinade
Tendenz
Kursberichte von auswärtigen
Magdeburg, 19 März. (W T. B.) Raffinade I 20,95. Würfelzucker fehlt. Gemabsene mit Sack 20,95. Gemablene Melis I mit Sack 20,45. geschäftsleos. — Melasse unnotiert.
London, 18 März. (W. T. B.) Kupfer prompt 67.
London, 18. März. (W. T. B.) Wollauktion. Die heutige Auktion verkebhrte zu festeren Preisen bei lebhaftem Geschäft. Angeboten waren 10 398 Ballen, wovon 400 Ballen zurückgezogen
wurden.
Liverpool, 18. März. (W. T. B.) Baumwolle. Umsatz 10 000 Ballen, Import 600 Ballen, dovon 600 Ballen amerikanische Baumwolle. Mai⸗Juni 5,18, Oktober⸗November 5,45. Amerikaner und Brasilianer 5, Indier 5 bis 6 Punkte niedriner.
Glasgow, 18. März. (W. T. B.) Roheisen für Kasse
62 sb. 9 d.
Ansterdam, 19. 8 (W. T. B) Java⸗Kaffee ruhig, loko 46 ½. Santos⸗Kaffee für März 32 ⅛, für Mai 32 ¼4, für Dezember 27 ½.
„ Amsterdam, 19. März. (W. T. B.) Rüböl loko stetig, 61 ¼, für April 59 ½ ““
1 vxrrs ’
1e
Wechsel auf
Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußis chen Staatsanzeiger.
Berlin, Sonnabend, den 20. März
Statistik und Volkswirtschaft.
Die vereinigten preußischen und hessischen Staats⸗ eisenbahnen im Rechnungsjahre 1913.
Nach dem amtlichen Betriebsbericht hat das Bahnnetz der ver⸗ einigten preußischen und bessischen Staatseisen babnrerwaltung im Rechnungsjahre 1913 durch Eröffnung neuer Bahnstrecken (63 km Haupt⸗ und 284 km Nebenbahnen) einen Zuwachs von 347 km er⸗ fabren. Die Eigentumslänge der dem öffentlichen Verkehr dienenden Bahnstrecken betrug 39 327,66 km. Davon waren
Hauptbahnen Nebenbahnen zusommen km Em km
21 596,7 16 428,24 38 025,05
800,76 461, ,27 1 261,83
2 — 40,65
preußisches Cigentum .. bessisches 9 1“ badisches
16 889,51
(42,95 0¼%) 16 649,57 16 292,37 (96,46 %)
zusammen..
v14“ schmalspurig (preußisch) ..
zweigleisig dreigleisig lergleisig 293, ,11
Außerdem waren 227,9 km vollspurige und 0 % km schmal⸗ spurige Anschlußbahnen ohne öffentlichen Verkehr vorhanden.
Die Betriebslänge (d. h. Eigentumslänge abzüglich der ver⸗ vachteten und zuzüglich der gepachteten Strecken) der dem öffent⸗ lichen Verkehr dienenden Bahnen betrug am Schluß des Be⸗ richtsjahres im ganzen 39 424, 81— km, von denen dem Personenverkehr 37 999, km, dem Güterverkehr 39 114,22 km dienten.
Das Anlagekapital berechnete sich am Schlusse des Rechnungs⸗
jahres 1913, wie folgt:
im garzen ouf 1 km
Millionen Bahnlänge 26
12 592 488 322 160
17,730 73 893
für die
11*
b b 1“
Anschlußbahnen ohne öffentl. Verkehr 12,363 54 014 im ganzen 12 622,589 319 103.
Der Fuhrpark bestand am Schlusse des Rechnungsjahres 1913
aus 21 747 Dampflokomotiven (9225 für den Personenzug⸗ und 2 522 für den Guterzugdienst), 17 elektrischen Lokomotiven, 5 Dampf⸗ miebwogen, 362 elektrischen Triebwagen (52 einsachen und 310 Doppel⸗ wagen), 45 023 (130 521 Achsen) Personenwagen mit 2 256 886 Plätzen, 3139 (31 610 Achzen) Gepäckwagen mit 74 516 t Ladegewicht, 492 403 (1 002 748 Achsen) Güter⸗ und Arbeitswagen mit 7 289 712 1 Ladegewicht und 3026 (7440 Achsen) Bahndienstwagen. Von dem Gesamtwert des Fuhrparks am Schlusse des Rechnungsjahres
1913 — 3490,s7 Mill. Mark oder 27,8 % des Anlagekapitals 8—
kamen
auf Dampflokomotiven 1272,308 Mill. ℳ (auf
Lokomotive 58 505 ℳ), elen . 11““ Triebwagen. om „ „ 1 Triebwagen 82 246 „),
1 elektr. Lokomotiven “ 1 1
Personenmcgen 722,80639 „ „ („ 1 Achse 5 593 „) “ 1
Gepäckwagen 114,70 „ „ 3 631 „).
Güterwagen 1349,2n2 „ „ („ 8. 1 336 „),
Beschafft wurden im Berichtsjahre 1501 Dampflokomotlven, 9 elektrische Lokomotiven, 46 Triebwagen, 2996 Personen⸗, 1137 Gepäck⸗ und 33 475 Güterwagen, ausgemustert dagegen 512 Loko⸗ motiven, 640 Personen⸗, 143 Gepäck⸗ und 5902 Güterwagen. Von den Beschaffunge kosten der ntuen Wagen wurden 200 459 185 ℳ aus Bau⸗ und außerordentlichen Fonds, 92 678 143 ℳ aus den Mitteln des ordentlichen Etats bestritten.
Die Einnahmen baben im ganzen 2557,,20 Millionen Mark, auf 1 km durchschnittlicher Betriebslänge 65 106 ℳ be⸗ trogen. Es brachten ein: die gesamte Personenbeförderung 686,212 Mill. Mark, auf 1 km Betriekslänge 18 112 ℳ, die Gevpäckbe⸗ förderung 21,974 Mill. Mark, einschließlich der Beförderung von Hunden (2 206 703 Stück) und der Nebenerträge, der Personen⸗ und Ge⸗ päckverkehr im ganzen 713,10 Mill. Mark oder 27,90 % der Gesamteinnahme, ouf 1 km Betriebslänge 18 830 ℳ, die Güter⸗ beförderung des öffentlichen Verkehrs 1561 4065 Mill. Mark, auf 1 km Betriekslänge 40 022 ℳ, der Tierverkehr 40,322 Mill. Mark, einschließlich der Beförderung von Postgut, Millitärgut, frachtpflichtigem Dienstuut und der Nebenerträge der Güter⸗ verkehr im ganzen 167 1,238 Mill. Mark oder 65,2 % der Ge⸗ samteinnahme, oauf 1 km Betriebslänge 42 879 ℳ, mithin der Per⸗ sonen⸗ und Güterverkehr zusammen 2384,22 Mill. Mark oder 9 3,25 % der Gesamteinnahme, auf 1 km Betriebslänge 60 709 ℳ, ferner die Ueberlassung von Bahnanlagen und die Leistungen zugunsten
Dritter 60,786 Mill. Mark oder 2,388 %, die Neberlassung von Fahr⸗
zeugen an framde Verwaltungen 32,3e6 Mill. Mark oder 1,26 %, der Verkauf von Materialien und Materialabfällen usw. 54,207 Mrill. Mark oder 2,18 %, die wirtschaftliche Nutzung der Gebäude und Gnundstücke (20,2ss Mill. Mark), die Beförderung von Privatdepeschen (0,117 Mill. Mark) u. a. m. 25,060 Mill. Mark oder 0,98 %.
Die Ausgaben haben im ganzen 1769,850 Millionen Mark, auf 1 km durchschnittlicher Betriebslänge 45 058 ℳ, im Verhältnis zur Einnahme (Betriebszahl) 69,21 % betragen. Davon machten die persönlichen Ausgaben 861,250 Mill. Mark oder 48,8 %% aus, d. s. auf 1 km Betriebslänge 21 936 ℳ, auf 100 ℳ der Ge⸗ samteinnahme 33,e8 ℳ, die sächlichen Ausgaben 908, Mill. Mark oder 51,22 %, d. s. auf 1 km Betriebslänge 23 122 ℳ, auf 100 ℳ der Gesamteinnahme 35,52 ℳ. U. a. wurden ausgegeben: an Besoldungen für 1354 höhere, 61 320 mittlere und 134 055 untere, insgesamt 196 729 — darunter 1296 weibliche — etat⸗ mäßige Beamte 338,8 Mill. Mark, an Wohnungs⸗ geldzuschüssen (30 788 Beamfe haben Dienstwohnungen) 61,266 Mill. Mark, an diätarischen Besoldungen für 475 höhere, 5940 mittlere und 542 untere, insgesamt 6957 — darunter 180 weibliche — außeretatmäßige Beamte 12,81 Mill. Mark, an Tagesvergütungen der Gehilfen und Löhnen der Hilfskräfte im unteren Dienste mit Einschluß der Schrankenwärter (99 047 — darunter 3797 weibliche — Per⸗ sonen) 124,660 Mill. Mark, an Löhnen der Betriebsarbeiter (88 393 — darunter 3170 weibliche — Personen) 121,2 Mill. Mark, an Reisekosten, Fahr, Stu den⸗ und Nachtgeldern, Prämien für Materialersparnisse usw. 60, „ves Mill. Mark, an außerordentlichen
8
1915.
Remunerationen und Unterstützungen 17,205 Mill. Mark, für Wohl⸗ fahrtszwecke 116,285 Mill. Mark, für Unterhaltung und Er⸗ gänzung der Geräte, Beschaffung der Betriebsmateria⸗ lien 238,,,0 Mill. Mark, für Unterhaltung, Erneuerung und Ergänzung der baulichen Anlagen 298,61 Mill. Mark, für Unterhaltung, Erneuerung und Ergänzung der Fahr⸗ zeuge und der maschinellen Anlagen 290,216 Mill. Mark, für Benutzung fremder Bahnanlagen und für Dienstleistungen fremder Beamten 10,818 Mtll. Mark, für Benutzung fremder Fahrzeuge 17,78⸗ Mill. Mark, an Steuern, Gemeindeabgaben und öffentlichen Lasten 31,825 Mtll. Mark, an Entschädigungen auf Grund der Haftpflicht⸗ gesetze 8 872 Mill. Mark (d. s. auf 1000 beförderte Personen 7,00 ℳ), an Ersatzleistungen für verlorene, verdorbene und beschädigte Beförde⸗ rungsgegenstände 5,220 Mill. Mark.
Gegen das Vorjahr stieg die Gesamteinnahme im ganzen um 55,887 Mill Mark oder 2,22 %, auf 1 km durchschnittlicher Be⸗ triebslänge um 602 ℳ oder 0, %, die Gesamtausgabe im ganzen um 111,422 Mill. Mark oder 6,72 %, auf 1 km Betriebslänge um 2295 ℳ oder 5,87 %, auf 100 ℳ der Gesamteinnahme um 2,91 ℳ oder 4,80 %. Als Betriebsüberschuß ergaben sich 787,48 Mill. Mark gegen 843,102 Mill. Mark im Rechnungsjahre 1912, mithin 55,613 Mill. Mark oder 6,00 % weniger. Der erzielte Ueberschuß machte auf 1 km durchschnittlicher Betriebslänge 20 018 ℳ, im Ver⸗ hältnis zu dem im Jahresdurchschnitt verwendeten Anlagekapital 6,29 % und im Verhältnis zur Gesamteinnahme 30,78 % aus
Bei der Personenbeförderung betrug die
3 8 . Einnahme
Zahl der
beförderten Personen
durchschnittl. Wegstrecke für 1 Person im ganzen für 1 Peison für 1 Personen⸗ hba
0 —
in der 1. Klasse 1 397 871 16
I“ 112 260 680 8 120,783 569 822 503 8305, o38 571 666 639
„ „ —
ö * 2 4. „ Personenbef. des offentl. Verkehrs 1 255 147 693 Militär 12 928 138 zusammen 1 268 075 831 auf 1 km durchschnittl. ℳ Betriebslänge 3. 18 112 —
Einschließlich der aus dem Ausgabetitel 8 des Etats der Eisen⸗ bahnverwaltung gelöhnten 89 101 Baynunterhaltungsarbeiter und der aus Titel 9 gelöhnten 79 590 Werkstättenarbeiter waren im Jahres⸗ durchschnitt insgesamt 559 817 Bedienstete vorhanden, d. s. 14,22 auf 1 km durchschnittlicher Betriehslänge, außerdem 144 Regierungs⸗ hauführer sowie 271 Zivilsupernumerare in der Ausbildung ohne Besoldung und 1297 Gepäckträger, die wegen gewerblicher Einnahmen keine Vergütung aus der Staatskasse empfingen. Ferner wurden beim Bau neuer Bahnstrecken und bei den außerordentlichen Ergänzungs⸗ und Erweiterungsbauten auf den im Bexrieb befindlichen Strecken 7338 Arbeiter beschäftigt, deren Löhne aus extraordinären Fonds gezahlt worden sind.
673,221 98,1 12,991 1,89
686,212 100,00
. Untersuchungssachen.
. Aufgebote, Verlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
. vmmaneillge gaüallen aaul.
Hffentlicher Anzeiger.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 30 ₰.
—
s 25 wird auf 1) Untersuchungssachen. veseucr ütenan r §§ 356 360 der Militärstrafgerichtsord⸗ Gegen den Webhrmann August Hoff.⸗ nung der Beschuldigte hierdurch für fahnen⸗
[96679] Steckbrief. mann von der Manitionskolonne Lorcke flüchtig erklärt. 35. Res.⸗Div sion — früher 6. Komp. Landw.⸗Inf⸗Regt. Nr. 10 —, aus Breslau, geboren am 19. Januar 1880 in Bielau,
Kreis Neisse, welcher flüchtig ist, ist die [96677] Fahnenfluchtserklärung und Beschlagnahmeverfügung. 1 In der Untersuchungssache gegen den München im Aufenthalt, wird auf Heund Hermann Friedrich Otto Salz⸗ der §§ 69 ff. M.St. G⸗B., §§ 356, 360 geb. am 16. 4. 91 in Stadtilm, Nr. 67, Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff des Mil.⸗Str.⸗G.⸗Bs. sowie der §§ 356, 360 der Mil.⸗St.⸗G. O. der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt und
im Deutschen Reiche Vermögen mit Beschlag belegt.
Les Granges. den 16. 3. 1915. Gericht der 34. Infanteriedivision.
[96678] Fahneufluchtserklärung.
In der Untersuchungssache gegen den Johann Marie Schöpff, in Schlettstadt, Nr. 67, Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Mir.Str.. s. sowie 88 §§ 356,
9 Mil⸗Str.⸗ O 6 3 1 3 8 860,ders en E.““ K. Gericht der Landwehrinspektion München.
Les Granges, den 16 3 1915. 4
Gericht der 34. Infanteriedivision.
[95298] Fabnenfluchtserklärung und Beschlagnahmeverfügung. In der Untersuchungssache gegen: 1) den Oberjäger d. Res. Leo Munsch,
Untersuchungshaft wegen Fahnenflucht im Felde verhängt. Es wird ersucht, ihn zu verhaften und an die nächste Militär. behörde abzuliefern. 8 Czermno, den 13. März 1915. Gericht der 35. Reservedioision.
[96889] Steckbrief. 8 Gegen die unten beschriebene Schnitterin Bertha Fibich, zuletzt in Parchow, sein welche flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen unerlaubten Entfernens verhängt. Es wird ersucht, sie zu verhaften und in das nächste Gerichtsgefängnis einzuliefern, und zu E R. 191/15 nach hier Anzeige zu machen. 1 Beschreibung: Alter: 16 Jahre, Größe: Gefr. d. Res. in mittel. Haare: blond, Augen: braun, geb am 15. 11. 88 Sprache: polnisch, Gesicht: oval. 1. Komv. Inf.⸗Reats. Kriegsgericht des Kriegszustandes
Greifswald.
[96890] Steckbrief. Gegen den unten Beschriebenen, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen unerlaubter Entfernung (§ 9 b des Gesf. v. 4. 6. 1851), begangen in Aalgraben i. Pom., Kreis Randow, am 28. Februar 1915, am 13. März 1915 verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das nächste Gerichtsgefängnis abzuliefern
Untffz. wedel, m. 12. Komp. Inf.⸗Rogts.
geb 24. 7. 92 in Thann,
sowie zu den hiesigen Akten I E. R. 300/15 2) den Jäger d. Res. Eugen Seugel,
sofort Mitteilung zu machen. geb. 29. 4 91 in Leberau,
Personbeschreibung: Familienname: Grzelak, Vorname: Franz, Uund Gewerbe: Schnitter, anscheinendes Alter: 17 Jahre, aus Beneczkow, Kreis Kielce, Russisch Polen, letzter Aufenthalt: des M Aalgraben i. Pom., jetziger Aufenthalt: §§ 356, unbekannt, Größe: mittel, Haare: blond, Gesicht: rund, Augen: blau. Stettin, den 13. März 1915. Kriegsgericht des Kriegszustandes.
[96076] Fahnenfluchtserklärung. Ger Ir der Untersuchungssache gegen den Der Gerichtsherr: Mushetier Ludwig Dimauche 3 144, geb. Fuchs,
am 17, 2. 1894 in Rangwall, wegen! Generalleutnant.
beleat.
setzbuchs sowie
Chatel, den 14. März 1915. Gericht der 33. Division.
3) den Jäger der Res. Xaver Kirch⸗ Stand beer. F* 8922. 8 in EW“ 4
sämtlich 2. Res.⸗Jäger⸗Bat. 8, wegen 35 t. ärt. Fahnenflucht, werden auf Grund 68 69 ff. flichtig erllärt Militärstrafgesetzbuchs vie 360 der Millitärstrafgerichts⸗ 8 ordnung die Beschuldigten hierdurch für [96883] Fahnenfluchtserklärung fahnenflüchtig erklärt und ihr im Deutschen Reiche befindliches Vermögen mit Beschlag
Mülhausen i. Els., den 10. März 1915. Gericht der Division Fuchs.
Nürck, Krieg
Grund der [96886]
Der Infanterist der Landwehr I in Kontrolle des K. Bez.⸗Kdos. I München Paul Julius Ferdinand Krüger, geboten am 25. April 1874 in Königsberg in Preußen, Sohn des Gottlieb Ferdinand Krüger, verstorben, und der Anna Maria Plätz, letztere wohnh ift in Bern (Schweiz), verheiratet mit Ida Anna Geizßler, evangelisch von Beruf Former, zuletzt in
Freiburg,
M. St⸗G.⸗O. für fahnenflüchtig erklärt.
München, 16. März 1915. K. Gericht der Landwehrinspektion München. [96885] Kee. 12 der Fanbehe II, in . ontrolle es K. Bezirkskommandos befindliches 1 Mürchen, Johann Weiß. geboren am 2. September 1876 in München, daselbst beheimatet, Sohn der Kelleraufsehers⸗ eheleute Georg und Anna Weiß, letztere geb. Stock und verstorben, ersterer in München Kesselbergstr. 80 wohnhaft, lecig, protestantisch, von Beruf Schreiner, zuletzt in der Schweiz im Aufenthalt, wird auf Grund der §§ 69 ff. M.⸗St.⸗G.⸗ B. §§ 356, 360 M.⸗St.⸗G.⸗O. für fahnen⸗ flüchtig erklärt.
München, 16. März 1915.
wegen am 4. 1. 83
Beschuldigte
Pfirt
welnen
Reservisten [96884]
Kontrolle des K. Bezirkskommandos I1 München, Ludwig Adelhard, geboren
Donauwörth, beheimatet in Altdorf, Sohn der verstorbenen Buchhalterseheleute Karl und Anrna Adelhard, letztere geb. Fick, ledig, katholisch, von Beruf Schneider, zuletzt in München im Aufenthalt, wird auf Grund der §§ 69 ff. M.⸗St.⸗G.⸗B., §§ 356, 360 M.⸗St.⸗G.⸗O. für fahnen⸗
München, 16. März 1915.
sowie der K. Gericht der Landwehrinspektion München. [96680]
und Beschlagnahmeverfügung.
am 19. 9. 83 in Häsingen i. E. ge⸗ 12/2.⸗J.R. 40, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §5 69 ff. des Milikärstraf⸗ erledigt. gesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Mllitärstrafgerichtsordnung der Beschuldigte
11““
hierdurch für fahnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen Reiche befindliches Ver⸗ mögen mit Beschlag belegt.
den 29. Dezbr. 1914.
Kommandanturgericht der Oberrheinbefestigungen. Der Gerichtsherr: v. Bodungen.
[96881] Fahnenfluchtserklärung
und Beschlagnahmeverfügung.
In der Untersuchungssache gegen den in Thann geb. Landwehr⸗ mann Carl Bund 1/2.⸗J. R. 110, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Milttärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Millitärstr fgerichtsordnung der hierdurch für fahnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen Reiche be⸗ findliches Vermögen mit Beschlag belegt
Freiburg“ den 13. Gericht der 8. Land wehr⸗Division u. der Kommandantur d. Oberrhetnbefestigungen.
Der Gerichtsherr: von Bodungen,
Generalleutnant. [96880]) Fahnenfluchtserklärung.
In der Untersuchuangssache gegen den Johannes domp. 9.S4 gs, In ehegts., 8 8n ange am 9. 9. 1887 in er⸗Zerf ge⸗ Der Jnafanterist der Landwehr II, in boren, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der 8 82 8 Feeh..na 1 — sowie der §§ 356, der Militärstraf⸗ am 28 Mai 1881 in Monheim, Bez⸗Amt gerichtsordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt.
Saarlouis, den 15. März 1915. Gericht der stellvertr. 86. Inf.⸗Brigade.
Der Gerichtsherr: G 8. g d Generalmajor z. D. un 8 Kommandeur der stellv. Kriegsgerichtgrat.
86. Infanteriebrigade.
Verfügung.
Die am 25. Oktober 1907 gegen den Musketier Karl Josef Sigmund Schmitt 1. K. Landgerichts Ravpenshurg vom 12. März J.⸗R. 169 durch das Gerticht der 39 Di⸗ In der Untersuchungssache gegen den vision Colmar,
fluchtserklärung
borenen Landwehrmann Karl Ketterlin anzeiger Nr. 258 vom 29 Oktober 1907 — ist gemäß § 362 Abs. 3 M.⸗St.⸗G.⸗O.
Rastatt, den 16. März 1915. Gericht der stellv. 84. Inf⸗Brigade.
6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. 7. Niederlassung ꝛc. von 8 delenaft 8 8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung, 9. Bankausweise. . 10. Verschiedene Bekanntmachungen. — — ———
[96891]
Die in der Untersuchungsfache gegen den fahnenflüchtigen Kanonier Schmitz der 7. Batterie Res.⸗Feldart.⸗Regts. Nr. 45 im „Oeffentlichen Anzeiger“ er⸗ lassene Fahnenfluchtserklärung wird zurück⸗ genommen. “
Den 13. März 1915. 8 Gericht des Res.⸗Feldrt.⸗Regts. Nr.
[96887]7 Aufhebung einer Fahnenfluchtserklärung.
Die unter dem 22 Dezember 191. gegen den Gefreiten d. Res. Carl Busch, 82/774, ergangene Fahnenfluchrserklärung wird hiermit aufgehoben. .
Hannover, den 15. März 1915. .
Gericht der Landweh inspektion.
[96674]
Die unterm 20 4. 14 gegen den Unte offizier Gerhard Börger 9/160 erlassene Fahnenfluchtserklärung — veröffentl. 24. 4 14 unter Nr. 11 009 i. R.⸗A. — wir hierdurch aufgehoben. 88
Im Felde, den 13. 3. 15.
Gericht 15. Inf.⸗Div.
Dr. Jahn, Kriegsgerichtsrat.
März 1915.
Dr. Runkel, Kriegsgerichtsrat. [96675]
Die unterm 29. 3. 14 en den Musketier von Kannen 12/160 erlassene Fahnenfluchtserklärung — veröffentl. im R.⸗A. 25 3. 14 unter Nr. 119596 — wird hierdurch zurückgenommen.
Im Felde, den 14. 3. 15.
Gericht 15. Inf. Dip.
Heimer der Inf⸗Regts. 173,
[96888]
Die am 17. Februar 1915 gegen den Rekruten Paul Glauner der Ets.⸗Abt Feldart.⸗Regt. 50 crgangene Fahnenfluchts⸗ erklärung und Beschlagnahmeverfügung wird aufgehoben.
Karlsruhe, den 15. März 1915. Gericht der Landwehrinspektion. 96892] .““ K. Württ. Staatsanwaltschaft
Ravensburg. 8
Durch Beschluß der Strafkammer des
Biesing,
1915 ist die am 28. Dezember 1895 von Els., erlassene Fahnen⸗ demselben Gericht angeordnete Beschlag- veröffentlicht im Reichs⸗ nahme des im Deutschen Reich befindlichen Vermögens des am 4. März 1872 zu Alt. heim O.⸗A. Riedlingen geborenen Friedrich Hermanutz aufgehoben worden. “ Den 15. März 1915. Oberstaatsanwalt Glöggler.