XV. Liste
A. Gewerbliche Unternehmungen. Kreis Bolchen. Die Stahlgießerei von Christian Quinchez & Cie. in (Verwalter: Hüttendirektor a. D. Vahlkampf in
B. Ländlicher Grundbesitz. 8 Kreise Bolchen und Diedenhofen⸗Ost. Homburg⸗Bidingen:
8 Kreis Diedenhofen⸗Ost] Schloßwald, Pachthöfe,
Kemplich: 8 . 8 Wald und Feld des EEW1I1135 6
Rochechouant de Mort⸗ edingen: 8 b Kreis Bolchen
meert Prince de Tonnaye Ebersweiler: (Verwalter: Rechtsanwalt, Justizrat Fitzau in Diedenho en.)
Charente in Paris. St. Franz:
“
Straßburg, den 30. März 1915.
Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. Z 8. Fronau.
8 Königreich Preußen. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den bisherigen Seminardirektor Adam Kellner in Habel⸗ schwerdt zum Regierungs⸗ und Schulrat und
den Oberlehrer an dem Gymnasium in Elberfeld, Professor Wilhelm Meiners zum Gymnasialdirektor zu ernennen owie
den Provinzialschulräten Dr. Otto Hüttebräuker in Hannover, Franz Schickhelm in Münster und Wilhelm Ewerding mi Koblenz, dem Regierungs⸗ und Schulrat Sieg⸗ fried Dembowski in Gumbinnen, dem Direktor bei der amerikanischen Abteilung des Königlichen Museums für Völker⸗
kunde und außerordentlichen Professor an der Friedrich Wilhelms⸗
Universität in Berlin Dr. Eduard Seler, dem Direktor des Münzkabinetts der Königlichen Museen, Professor Dr. Julius Menadier und dem 1. Direktor der Antikenabteilungen der Königlichen Museen Dr. Theodor Wiegand, den ordentlichen Ffeß sbeen in der philosophischen Fakultät der Universität in önigsberg Dr. Klinger und Dr. Krauske, dem ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität in Mar⸗ burg Dr. Wilhelm Busch und dem etatsmäßigen Professor an der Technischen Hochschule in Danzig Dr. Friedrich Schilling den Charakter als Geheimer Regierungsrat, den ordentlichen Professoren in der evangelisch⸗theologischen der Universität in Bonn D. Gustav Ecke und D. Otto itschl den Charakter als Geheimer Konsistorialrat sowie dem Geheimen Registrator beim evangelischen Ober⸗ kirchenrat Paul Lehmann den Charakter als Rechnungsrat zu Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: sdden Rentmeistern Güttler in Steinau und Rosenfeld in Neustadt, Wpr. bei ihrem Ausscheiden aus dem Staatsdienste den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Staatsministerium infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in Culm getroffenen Wahl den bisherigen Bürgermeister Eugen Liebetanz daselbst auf fernere zwölf Jahre und
infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in Leobschütz getroffenen Wahl den bisherigen dortigen Bürger⸗ meister Alfons Priemer in gleicher fernere zwölf Jahre bestätigt.
1
bʒ 8
. 8 Justizministerium.
Den Amtsgerichtsräten Hundsdörfer und Krüger bei dem Amtsgericht Berlin⸗Mitte sowie dem Ersten Staatsanwalt, Geheimen Justizrat von Hagen in Bielefeld ist die nach⸗ gesuchte Dienstentlassung mit Pension erteilt.
Der Amtsgerichtsrat Dr. Nolte in Elbing ist nach Posen versetzt.
Dem Notar Hoffacker in Erkelenz ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Amt erteilt.
In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht die Rechts⸗ anwälte: Dr. von der Trenck bei dem Landgericht in Pots⸗ dam, Dr. Ernst Rosenthal bei dem Landgericht in Breslau, Dr. Peter Schaefer bei dem Amtsgericht und bei dem Land⸗ gericht in Bonn, Dr. Wohlfarth bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Altona, Dr. Thielke bei dem Amtsgericht in Nauen, Faäehre bei dem Amtsgericht in Hörde, Woll⸗ schläger bei dem Amtsgericht in Ortelsburg und Effing bei dem Amtsgericht in Freyburg (Unstrut).
In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen die Rechts⸗ anwälte: Dr. Kirchberg vom Landgericht I in Berlin bei dem Kammergericht, Kühne aus Schildberg bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Hildesheim, Faehre aus Hörde bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Dortmund, Nemann aus Berlin bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Gnesen, Lichtenberg aus Ohlau bei dem Amtsgericht in Ottmachau, die Gerichtsassessoren: Wörmbcke bei dem Amts⸗ gericht in Berlin⸗Schöneberg, Wilhelm Pape bei dem Amts⸗ Frichi in Lippstadt, die früheren Gerichtsassessoren: von
üchler bei dem Amtsgericht in Goldap und Dr. Vigelius bei dem Amtsgericht in Belgard.
Die Amtsgerichtsräte Geheimer Justizrat von Langen in Bad Homburg v. d. H. und Loch in Fischhausen sowie der Staatsanwal Elpons in Ratibor sind gestorben.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
„ Ernannt sind zu Berginspektoren: die Bergassessoren Troitzsch im Bergrevier Ost⸗Halle, Brandhoff im Berg⸗ revier Ost⸗Saarbrücken, Zix im Bergrevier Dortmund 1 8 Becker im Bergrevier Essen II, Rasche bei dem Steinkohlen⸗ bergwerk bei Bielschowitz, Breyhan bei dem Salzwerk zu Staßfurt, Roßenbeck bei dem Steinkohlenbergwerk Reden und Kuhn bei dem Steinkohlenbergwerk Heinitz bei Saarbrücken.
Amtseigenschaft auf
b ver
Ministerium der geistlichen angelegenheiten. “ Der Privatdozent an der Universität in Berlin und Lehrer am Akademischen Institut für Kirchenmusik daselbst, Professor Dr. Johannes Wolf ist zum Bibliothekar an der Königlichen
Bibliothek in Berlin ernannt worden. Der Regierungs⸗ und Schulrat Kellner ist der Regierung
in Oppeln überwiesen worden.
Dem Gymnasialdirektor Dr. Wilhelm Meiners ist die
Direktion des Gymnasiums nebst Realprogymnasium in Neu⸗
8
wied übertragen worden.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. 8
Um die Erhaltung der Viehbestände durch Be⸗ reitstellung auch der Futtermittel der Staatsforsten nach Möglichkeit zu erleichtern, bestimme ich unter Hinweis auf die allgemeinen Erlasse vom 24. August 1914 — III 93461 —, vom 25. August 1914 — III 934611 —, vom 16. Januar 1915 — ILA IIIe 2201, III 351 —, vom 13. Februar 1915 — 1I1 522, III 88 und vom 14. März 1915 — I A III e 5051, III 1412 — für die Dauer des Krieges folgendes:
1) Außer Rindvieh und Schweinen können auch Schafe und Ziegen zur Waldweide zugelassen werden. Der Eintrieb von Schweinen ist in jedem Falle unentgeltlich zu gestatten.
2) Das zur Herstellung der Einfriedigungen für die Nachtlager des Viehes, von Hirtenhütten usw. erforderliche Holz ist frethändig zu halben Taxpreisen abzugeben.
3) Erweisen sich die Waldweiden oder auch abgesehen hiervon die Futtermittel der Viehhalter als unzureichend, so ist auf Wunsch der Interessenten, soweit möglich, Futterreisig aus Laubholzbeständen als Ergänzungsfutter abꝛugeben. Das Reisig ist in der Regel den jüngeren Beständen im Wege der Läuterung und schonenden Schneide⸗ lung zu entnehmen, kann aber auch in geeigneten Fällen durch Ein⸗ schlag oder Schneidelung älterer Stämme gewonnen werden. Die Gewinnung erfolgt in allen Fällen durch Arbeiter der Forst⸗ verwaltung. Das geeignetste Viehfutter liefern Ahorn, Esche, Linde, Ulme, Eiche, Salweide, Akazie, Birke; verwendbar als Viehfutter ist indessen alles Baumlaub, insbesondere auch das der Rotbuche. Da in der kommenden Saftzeit be sonders umfangreiche Schläge in Eichenschälwaldungen zur Aus⸗ führung kommen werden, so wird der Verwertung des hier anfallenden Reisigs als Viehfutter besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden und zu dem Zwecke rechtzeitige Bekanntgabe der zur Verfügung stehenden Mengen unter Hinweis auf den Futterwert dieses Materials von Wichtigkeit sem. Auch das Schneiden ein⸗ bis dreijähriger Aus⸗ schläge in Nieder⸗ und Mittelwaldabtriebshauungen kann in Frage kommen und soll dem Ermessen der Kéniglichen Regierung frei⸗ gestellt sein.
Allgemein wird bemerkt, daß Laubholzreisig unbedenklich an Rind⸗ vieh, Schafe, Ziegen und Schweine verfüttert werden kann. Je frischer und unmittelbarer nach dem Hiebe es dem Vieh geboten wird, desto lieber wird es von diesem genommen. Das Futterretsig soll nicht stärker als 1 bis höchstens 1,5 cm am Abhiebsende sein und wird vom Vieh am liebsten genommen und am besten verwertet, wenn es erst gehäckselt, dann gequerscht und in der Untermischung mit anderem Futter gereicht wird. Es kann aber auch — namentlich als Zusatz⸗ futter bei nicht ausreichender Waldweide — unvermischt und, wenn Häckselung und Quetschung unmöglich, allein mit der Axt zerkleinert gegeben werden. 1888 1
Für das den Weideeinnietern gelieferte Futterreisig haben diese nur die Werbungskosten zu erstatten.
Das an andere Viebhalter abzugebende Futterreisig wird zu Tax⸗ preisen, die nur um ein Geringes über die Werbungskosten hinaus⸗ gehen, abzugeben sein. Die Abgabe von Futterreisig aus Eichenschäl⸗ waldschlägen wird ausnahmsweise und zweckmäßig sthon unmiltelbar nach beendeter oder auch schon während der Schälarbeit, in jedem Falle also schon vor Fertigstellung der Schläge erfolgen können. 4) Die für das kommende Frühjahr geplanten Eichelfreisaaten sind, sofern nicht die Bodenarbeiten bereits fertiggestellt wurden, nicht zur Ausführung zu bringen. Die schon beschafften und nunmehr als Saatgut nicht zur Verwendung kommenden Eicheln sind zu Futter⸗ zwecken zu verkaufen.
5) Desgleichen ist die Aufforstung solcher graswüchsigen Blößen, bei denen die vorbereitenden Bodenarbetten, noch nicht ausgeführt worden sind, zu unterlassen, sofern die Heranziehung dieser Flächen zur Weidenutzung erwünscht erscheint.
6) In allen Revieren, in deren Beständen noch größere Mengen Eicheln legen, deren Einsammeln allenfalls lohnend erscheint, sind diese Eicheln alsbald auf Kosten der Forstverwaltung zu sammeln und demnächst zu Futterzwecken zu verkaufen.
„Ich weise mit allem Nachdruck darauf hin, daß dem Wald in den kommenden Monaten, in denen voraussichtlich eine
empfindliche Knappheit des Viehfutters eintreten wird, die bedeut⸗
same Aufgabe zufällt, mit seinen Erzeugnissen den bedrängten Vieh⸗ haltern in wirksamer Weise zu Hilfe zu kommen. Ich vertraue, daß die Königliche Regierung in der Erkenntnis von der Wichtigkeit dieser Aufgube bemüht sein werde, die in den Staatsforsten zur Verfügung stehenden Waldweiden für die Allgemeinheit so weit nutzbar zu machen, als es die in dem gegenwärtigen Ausnahmezustand mehr zurücktretenden forstlichen Interessen nur immer gestatten. ““ Revierverwalter sind schleunigst mit entsprechender Anweisung und mit Vollmacht zu selbständigem Handeln zu rsehen. 8 Berlin, den 20. März 1915. Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Freiherr von Schorlemer.
8
An sämtliche Königlichen Regierungen mit Ausnahme in Aurich, Münster und Sigmaringen.
Es ist von entscheidender Wichtigkeit für die Sicherstellung der Volksernährung, daß die kommende Frühjahrs⸗ bestellung vollständig und rechtzeitig erfolgt. Ich bestimme deshalb, daß alle Arbeiten in den Staatsforsten, insbesondere alle Forstkulturarbeiten, deren Ausführung der Landwirtschaft die zur Bestellung erforderlichen Arbeitskräfte entziehen würde, während der Bestellungszeit auszusetzen oder nicht in Angriff zu nehmen sind, es sei denn, daß es sich um Arbeiten handelt, die aus sachlichen oder rechtlichen Gründen jeden Aufschub ausschließen.
Berlin, den 20. März 1915. Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Freiherr von Schorlemer.
An sämtliche Königlichen Regierungen mit
4 4 Re Ausnahme von Alurich, Münster und Sigmaringen.
Kriegsministerium.
8 Bekanntmachung.
Nach § 2 der Bekanntmachung über die Erhöhung des Haferpreises vom 13. Februar 1915 (RGBlI. S. 91) haben die Bundesstaaten mit selbständigen Heeresverwaltungen die Grundsätze zu vereinbaren, nach denen die Zahlung der nachträglichen Preiserhöhung für den von den Heeresverwaltungen und der Marineverwaltung nach dem 31. Dezember 1914 im Inland erworbenen Hafer zu leisten ist. 8
Die öffentliche Bekanntgabe dieser Grundsätze, deren Fest⸗ stellung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, erfolgt später. 8 Ein Bescheid auf Nachzahlungsgesuche, die vor der Ver⸗ öffentlichung der Grundsätze bei den Militärbehörden eingehen, wird nicht mehr erteilt werden. S .
Berlin, den 3. April 1915.
Königliches Kriegsministerium 3 N Wandel.
811“
8 Finanzministerium.
Zu Rentmeistern bei Königlichen Kreiskassen sind ernannt: In Kosten der Regierungshauptkassenbuchhalter Tosch aus Posen, in Neustadt W.⸗Pr. der Regierungssekretär Strahl aus Berlin, in Wittlich der Steuersekretär Huppers aus Dinslaken.
Versetzt sind: die Rentmeister bei Königlichen Kreiskassen: Kunze von Mülheim a. Ruhr nach Cöln (1), Lippert von Stallupönen nach Königsberg i. Pr., Maske von Lauenburg nach Steinau a. O. und Rechnungsrat Matthies von Dillen⸗ burg nach Bonn.
8
Königlich Preußische Generallotteriedirektion. Bekanninabhnmnng. 8
Die Erneuerungslose sowie die Freilose zur 4. Klass der 5. Preußisch⸗Süddeutschen (231. Königlich Preußischen) Klassenlotterie sind nach den §§ 5, 6 und 13 des Lotterieplans unter Vorlegung der entsprechenden Lose aus der 3. Klasse bis zum 9. April d. J., Abends 6 Uhr, bei Verlust des Anrechts einzulösen. 1
Die Ziehung der 4. Klasse dieser Lotterie wird am 13. April d. J., Morgens 81 ½ Uhr, im Ziehungssaale Lotteriegebäudes ihren Anfang nehmen.
Berlin, den 3. April 1915.
Königlich Preußische Generallotteriedirektion. Sraus UAlrich. Framms
Abgereist: Seine Erzellenz der Staatssekretär des Staatsminister Dr. Helfferich mit Urlaub.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 6. April 1915.
Nach einer vom „W. T. B.“ verbreiteten Mitteilung der hiesigen amerikanischen Botschaft hat die französische Regierung der amerikanischen Botschaft in Paris erklärt, daß eine De⸗ portation der durch ein französisches Kriegsgericht verurteilten Leutnants von Schierstädt und Graf Strachwitz niemals beabsichtigt gewesen sei, und daß die beiden Offiziere nicht weiter als Strafgefangene, sondern als Kriegsgefangene behandelt werden sollen.
Wie kürzlich mitgeteilt, ist den ostpreußischen Flücht⸗ lingen der größte Teil der Provinz Ostpreußen zur Rück⸗ kehr freigegeben. Von der Freigabe ausgeschlossen sind nur die Kreise Neidenburg, Ortelsburg, Johannisburg, Lyck, Oletzko’, Goldap, Stallupönen, Pillkallen und Memel, ferner der nördlich der Memel gelegene Teil des Landkreises Tilsit und der Teil des Kreises Ragnit, der östlich einer von der Memel längs der Szeszuppe über Naujeningken zur Inster gezogenen Linie belegen ist. Wie „W. T. B.“ mitteilt, können diese Kreise auch zurzeit zur Rück⸗ kehr allgemein noch nicht freigegeben werden. Um aber die Frühjahrsbestellung in der Provinz nach Möglichkeit zu fördern, soll die Rückkehr denjenigen Personen, die zurückkehren wollen, in wesentlich erweitertem Maße gestattet werden. Es können demnach Bescheinigungen zu Freifahrtscheinen auch nach den nicht allgemein freigegebenen Gebieten erhalten:
1) alle arbeitsfähigen Personen über 16 Jahre, zurückkehren wollen,
2) die Familien selbständiger Landwirte, Handwerker, Gewerbe⸗ treibender und Kaufleute in Stadt und Land, auch wenn der Familien⸗ vater fehlt,
3) andere Familien dann, wenn mindestens zwei ihrer Mitglieder über 14 Jahre alt und nutzbringende Arbeit zu leisten imstande sin Diese Voraussetzung ist also gegeben, wenn entweder beide Eltern arbeitsfähig sind und zurückkehren wollen, oder neben einem der Eltern mindestens noch ein Familienmitglied zurückkehrt,
4) die Personen, die vom Landrat des Heimatkreises einen auf ihren Namen lautenden schriftlichen Ausweis erhalten haben, durch den sie zur Rückkehr ermächtigt sind. 8
In den Heimatkreisen wird nach Möglichkeit dafür gesorgt werden, daß die zurückkehrenden Flüchtlinge die erforderlichen Lebensmittel kaufen können. Es ist aber nicht sicher, ob das überall sofort ausführbar sein wird. Den Flüchtlingen muß daher empfohlen werden, sich die zu ihrer Versorgung erforder⸗ lichen Lebensmittel für 10 bis 14 Tage mitzubringen.
sofern sie allein
Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ sind die Ausgaben 434 und 435 der Deutschen Verlust listen beigelegt. Sie enthalten die 7. Verlustliste der Kaiser lichen Schutztruppen, die 191. Verlustliste der preußischen Armee, die 129. Verlustliste der sächsischen Armee sowie die
149., 150. und 151. Verlustliste der württembergischen Armee.
Kiewer Militärbezirk.
über 14 Jahre altes arbeitsfähiges
Sachsen⸗Altenburg. Ihre Durchlaucht die Prinzessin Therese ist, wie .T. B.“ meldet, am Sonnabendnachmittag im 92. Lebens⸗ e gestorben.
—“ 8
Der Feldmarschall Freiherr von der Goltz Pascha ist gestern aus Berlin in Wien eingetroffen und nach Konstanti⸗ nopel weitergereist.
— Einer vom „W. T. B.“ verbreiteten Meldung aus dem Kriegspressequartier zufolge halten die österreichisch⸗ungari⸗ schen und die deutschen Truppen nach einer Feststellung vom 25. März vom Gebiete Rußlands 46 581,8 Quadratwerst, das ist 53 010,3 Quadratkilometer mit einer Einwohnerzahl von 5 492 820 besetzt. Nach einzelnen Gouvernements an⸗ gegeben, sind die Ziffern (wobei die Flächen in Quadratwerst angegeben sind) die folgenden: Kalisch Fläche 9961,3, Ein⸗ wohnerzahl 1 183 800; Petrikau Fläche 10 763, Einwohnerzahl 1 981 366; Kielce Fläche 4434,3, Einwohnerzahl 486 600; Radom Fläche 1646, Einwohnerzahl 148 400; Warschau Fläche 5832,5, Einwohnerzahl 624 900; Plock Fläche 6216, Einwohner⸗ zahl 555 000; Lomza Fläche 2316,5, Einwohnerzahl 172 120: Suwalki Fläche 5412,2, Einwohnerzahl 340 700. 5
— Das Blatt „Morgen“ veröffentlicht eine Erklärung
es Grafen Julius Andrassy zu der von der Presse des feindlichen Auslandes neuerdings wieder gebrachten Meldung, daß die Opposition in Ungarn Frieden haben wolle. Graf
Andrassy sagte:
Wenn unsere Feinde auf innere Gegensätze in Ungarn große Hoffnungen setzten, so haben sie eine ebenso große Enttäuschung er⸗ lebt. In dem Drama von Serajewo kam der Anschlag unserer Feinde gegen die Integrität unseres Staats so deutlich zum Ansdruck, daß
ser Patriotismus jedes andere Gefühl in den Hintergrund drängte. Eicher wünscht jedermann Frieden, doch nur einen guten Frieden, geeignet, jenen Gefahren ein Ende zu machen, gegen die gekämpft werden muß. Wenn es politische Gegensätze in Ungarn gab und wahrscheinlich auch in Zukunft geben wird, so gibt es darüber keine Meinungsverschiedenheiten, daß wir in diesem Kriege siegen müssen und daß dieser Krieg die Grundpfeiler unseres Staates berührt. Unsere Feinde täuschen sich gewaltig, wenn sie glauben, daß auch nur ein Teil der Ungarn ihre Aufgabe erleichtern wolle oder werde.
Großbritannien und Irland. Die Note der Vereinigten Staaten ist in der amerikanischen Botschaft in London eingetroffen - dieser Woche veröffentlicht werden.
Frankreich.
Der Senat hat in seiner Sitzung am Sonnabend, wie der „Républicain de Lyon“ berichtet, nach einer kurzen Er⸗ klärung des Kriegsministers Millerand den Gesetzentwurf über die Einberufung der Jahresklasse 1917 und den bereits
von der Kammer genehmigten Gesetzantrag angenommen, durch
den die Regierung ermächtigt wird, die Naturalisierung von Deuschen, Oesterreichern und Ungarn in Frank⸗ reich für ungültig zu erklären, ferner einen Antrag, der die strafrechtliche Verfolgung der französischen Bürger vorsieht, die das Verbot des Handels mit Untertanen feindlicher Mächte übertreten. 8
— Infolge des Vorgehens der deutschen Unterseeboote macht sich in Seefahrtskreisen eine Bewegung für die Bewaffnung von Handelsschiffen bemerkbar. Wie der „Nouvelliste de Lyon“ meldet, wird in England die Verwirk⸗ lichung eines solchen Planes durch die große Zahl dazu nötiger Kanonen und durch den Mangel an schiffsartilleristisch ge⸗ schulten Matrosen gehemmt, in Frankreich jedoch ist einerseits die Zahl der Handelsschiffe viel geringer, andererseits befindet sich auf jedem Handelsschiffe eine Anzahl mit der Schiffs⸗ artillerie vertrauter Matrosen, da alle Handelsmatrosen in der Kriegsmarine gedient haben, sodaß man in Frankreich die Armierung der Handelsschiffe wohl erwägen kann.
— Der Hilfskreuzer „Corte“ hat obiger Quelle zu⸗ folge in der Nacht vom 2. zum 3. April den spanischen Dampfer „Teresa Fadregas“ auf der Höhe von Kap Camarat angehalten. Der Dampfer wurde nach Nizza gebracht. Bei der Durchsuchung fand man, im Gepäckraum versteckt, zwei Deutsche, die verhaftet wurden.
Rußland. G
Durch einen vom Zaren gebilligten Ministerratsbeschluß wird, wie „W. T. B.“ meldet, die Selbstverwaltungs⸗
kordnung vom 24. Juni 1892 auf die Städte Russisch⸗
Polens ausgedehnt.
— Der General Alexejeff ist an Stelle des Generals Rußki zum Oberstkommandierenden der Armeen an der nordwestlichen Front ernannt worden. Alerejeff hat
an dem russisch⸗türkischen Kriege im Jahre 1877 teilgenommen
und war im japanischen Kriege Chef des Generalstabes im
Portugal.
Die erste Sitzung des Kongresses der Republik hat am Sonnabend stattgefunden. Wie das „Journal“ meldet, haben die Mitglieder beschlossen, den Vereinigungen, die sich weigern, die Regierungsdiktatur anzuerkennen, ihre Anerkennung auszusprechen. Nachdem Costa, Chaga und Braga gesprochen und die Mitglieder der Regierung als Verräter bezeichnet hatten, beschloß der Kongreß einstimmig, umfangreiche Vor⸗ bereitungen für die bevorstehenden Wahlen zu treffen und dem Ministerium aufs äußerste Opposition zu machen. In der
nächsten Sitzung werden die Radikalen sich über ihre angesichts
der gegenwärtigen politischen Lage unter Wahrung ihrer
Sympathien für die Armee einzunehmende Haltung schlüssig
werden. Das Gebäude, in dem der Kongreß abgehalten wurde,
war von der Polizei stark besetzt, um Kundgebungen zu ver⸗
hindern. 8 Dänemark.
Der König hat sich am Freitag voriger Woche einer kleinen Darmoperation unterzogen. Wie „W. T. B.“ mit⸗ teilt, ist sein Befinden ausgezeichnet, er wird wahrscheinlich in einigen Tagen das Bett verlassen. Weitere Bulletins werden
nicht ausgegeben.
Norwegen. Der britische Gesandte in Kristiania hat, wie „W. T. T.“
meldet, an das norwegische Auswärtige Amt eine Mit⸗
teilung gerichtet, nach der die britische Regierung in Kenntnis gesetzt worden ist, daß deutsche Fischfahrzeuge unter neutraler Flagge die Bewegungen der britischen Flotte erspähten und
ihre Beobachtungen an deutsche Kriegsschiffe signalisierten. Es sei beobachtet worden, daß diese Fischfahrzeuge nicht nur drahtlos telegraphierten, sondern auch als Signale Rauchwolken aussendeten. Die britische Regierung ersucht daher die norwegische Regierung, alle norwegischen Fischfahrzeuge zu warnen, da sie sich dem stärksten Verdacht aussetzen, wenn sie in Sicht von britischen Kriegsschiffen Rauchwolken aussenden oder drahtlos Signale schicken. Dies wird auch dazu führen können, daß die Fahrzeuge ohne weitere Untersuchung versenkt werden. Fahrzeuge, die unter gleichen Umständen britische Kriegsschiffe passieren, setzen sich gleichfalls der Gefahr aus, versenkt zu werden, wenn von den Fahrzeugen etwas ins Wasser hinausgelassen wird. Schließlich werden die norwegischen Fischfahrzeuge aufgefordert, sich in weitest möglicher Entfernung von britischen Kriegsschiffen zu halten.
Griechenland.
Der Ministerpräsident Gunaris hat Venizelos schriftlich die Antwort auf dessen Brief vom 31. März an den Minister des Auswärtigen Zografos zugestellt. In diesem Briefe wird laut Meldung des „W. T. B.“ festgestellt, daß Venizelos, um die Gefahren, die Griechenland von seiten Bulgariens bedrohen, abzuwenden, diesem Staate die Kasas von Drama, Sarichabar und Kawalla abtreten wollte. Gunaris fragt in dem Briefe weiter an, ob Venizelos sich nicht erinnere, daß es schon so weit gekommen war, daß er bereits die Einzelheiten über den eventuellen Austausch der Bevölkerung behandelt habe. „Die etwaigen Kompensationen, von denen Ihr Brief spricht,“ fährt Gunaris fort, „zeigen nicht, wie man die bulgarische Gefahr beseitigt. Die jetzige Regierung meint auch, daß man für das Heraustreten aus der Neutralität entschädigt werden muß. Sie wird jedoch territoriale Kompensationen ablehnen, eben um die bulgarische Gefahr zu beseitigen.“
Venizelos gibt auf diesen Brief wieder eine lange Ant⸗ wort, in der er behauptet, niemals Vorschläge oder eine Er⸗ örterung über die Abtretung von Kawalla und Drama ein⸗ geleitet zu haben. Er erklärt im Gegenteil, Forderungen bei Beginn des europäischen Krieges zurück⸗ gewiesen zu haben. An den König Konstantin habe er aber einen Privatbrief geschrieben, in dem er seine Gedanken aus⸗ drückt und die Möglichkeit, gegenüber Bulgarien Zugeständnisse zu machen, ausgesprochen habe, um die Neutralität Bul⸗ gariens während eines Eingreifens Griechenlands zu sichern. „Ich habe in diesem Brief geraten,“ sagt Venizelos, „2000 qkm. von Mazedonien zu folgenden Bedingungen abzutreten: 1) Als Kompensation für die gemachten Zugeständnisse wird uns das Gebiet Doiran und Gemwgeli in der Größe von 1000 qkm ab⸗ getreten; 2) Bulgarien tritt hiernach als Verbündeter Serbiens und Griechenlands aus seiner Neutralität heraus: 3) die Abtretung findet nach dem Kriege statt und nur falls der Sieg der Dreiverbandsmächte Griechenland in Kleinasien ein Gebiet von 140 000 qkm sichert.“ 8
Nach einer Meldung der „Agence Bulgare“ berichtet der Kommandant von Strumitza, daß eine beträchtliche Zahl von Muselmanen, Männer, Frauen und Kinder, am Sonnabend vor den Verfolgungen der Serben auf bulgarisches Ge⸗ biet geflüchtet seien. Die Flüchtlinge erzählen, daß alle Dörfer in den Bezirken Valandowo und Tikvesch, durch das grausame Vorgehen der serbischen Behörden zum äußersten getrieben, sich erhoben und die ser⸗ bischen Wachen getötet hätten. Es seien jedoch alsbald Truppenverstärkungen mit der Eisenbahn aus Uesküb und Gewgeli eingetroffen, die gegen die Aufständischen den Kampf eröffnet hätten. Diese hätten sich während des ganzen Tages in ihren Dörfern gehalten, jedoch schließlich, von Artillerie⸗ und Infanteriefeuer verfolgt, die Flucht ergreifen müssen. An die Grenze gelangt, hätten sie die Soldaten dreier serbischer Posten getötet und seien in die bulgarischen Dörfer Tschepepli und Zlechewo eingedrungen. Es sind Maßnahmen getroffen, um die Aufständischen, die an der bulgarischen Grenze er⸗ schienen sind oder erscheinen werden, zu entwaffnen. 8 8
Amerika.
Der Staatssekretär Bryan teilte über die Haltung der amerikanischen Regierung bezüglich der Anleihen an die Verbündeten laut Meldung des „Reuterschen Bureaus“ folgendes mit:
Das Staatsdepartement sei von Zeit zu Zeit direkt oder indirekt davon verständigt worden, daß Kriegführende sich bei Banken der Vereinigten Staaten Kredite etnräumen ließen. Die Regterung habe sich gegen Anleihen an Kriegführende ausgesprochen, sich aber nicht berechtigt gefühlt, gegen die Kreditübereinkommen, die ihr zur Kenntnis gebracht worden seien, Einspruch zu erheben. Die Regterung habe weder ihre Billigung noch Mißbilligung darüber ausgesprochen, sondern sich jeder Meinungsäußerung enthalten.
Infolge der deutschen Unterseebootserfolge ist die Versicherungsrate für Munitionstransporte um 85 % gestiegen. Im New Yorrker Hafen liegen infolgedessen 18 nach England und Frankreich bestimmte Dampfer, mit Kriegsmaterial beladen, seit zwei Wochen still. 1
Nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Beirut ist der
Araber Jussuf el Hait, ein katholischer Priester, dereinen
Brief mit Nachrichten über die Lage im Libanon an den fran⸗ zösischen Kammerpräsidenten gerichtet hatte, zum Tode ver⸗ urteilt und hingerichtet worden.
— In Persien herrscht große Aufregung, weil russische Abteilungen in Enseli an Land gesetzt worden sind. Der russische Gesandte in Teheran dementiert offiziell Gerüchte über eine Besetzung Teherans durch die Russen. Es solle nur das russische Eigentum der Provinz Enseli geschützt werden.
Die japanisch⸗chinesische Konferenz am 31. März hat nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ die Lage verschlimmert. Die Japaner, die offenbar durch den Ausfall der Wahlen einen stärkeren Rückhalt gewonnen haben, er⸗ klärten, sie seien außer stande, die Verhandlung über die 21 Forderungen länger hinauszuziehen. China müsse alle im Prinzip annehmen oder die Folgen tragen. Die Konferenz wurde am folgenden Tage fortgesetzt. 8
— Die japanische Regierung hat als Antwort auf den Protest Chinas gegen die japanischen Truppenbewe⸗ gungen eine versöhnliche Note gesandt, deren Einfluß bei den Verhandlungen fühlbar wird.
Der japanische Premierminister Graf Okuma erklärte in einem Interview mit einem Vertreter des Reuterschen Bureaus
bulgarische⸗
die Verhandlungen mit China gingen befriedigend vor⸗ wärts und einem baldigen Abschluß entgegen. Die Vor⸗ schläge Japans befänden sich in vollständigem Einklang mit dem englischen Bündnis und den Abkommen mit anderen Mächten. Japan habe in Schantung nur das gefordert, was China Deutschland gewährt hätte.
Kriegsnachrichten
BPeesftlicher Kriegsschauplatz.
Großes Hauptquartier, 4. April. (W. T. B.) Am Yser⸗Kanal südlich Dirmude besetzten unsere Truppen den von Belgiern besetzten Ort Drie Grachten auf dem westlichen Ufer. Im Priesterwalde wurden mehrere französische Vorstöße abgewiesen.
Oberste Heeresleitung.
Großes Hauptquartier, 5. April. (W. T. B.) Nach dem Orte Drie Grachten, der sich seit dem 3. April bis auf einzelne Häuser am Nordrande in unserem Besitz befindet, suchten die Belgier Verstärkungen heranzuziehen, sie wurden jedoch durch unser Artilleriefeuer zurückgetrieben. Ebenso verhinderte unser Artilleriefeuer französische Angriffsversuche im Argonnerwalde. Ein starker feindlicher Angriff gegen die Höhenstellung westlich Boureuilles (südlich von Varennes) brach dicht vor unseren Hindernissen zusammen. Französische Infanterievorstöße westlich von Pont⸗ à⸗Mousson hatten keinen Erfolg, dagegen brachten uns mehrere Minensprengungen Geländegewinn im Priester⸗ walde.
Oberste Heeresleitung.
Paris, 4. April (W. T. B.) Nach dem „Temps“ hat ein deutsches Flugzeug am 1. April vier Bomben auf Béthune geworfen und beträchtlichen Schaden angerichtet. (Der Rest der Meldung ist von der Zensur gestrichen.) Weiter berichtet der„Temps“, daß am 2. April vier deutsche Flug⸗ zeuge Merville bei Hazebrouck überflogen und 12 Bomben geworfen haben, die jedoch nur Sachschaden angerichtet haben; auf Estaires fielen vier Bomben. Am 3. April, Vormittags, wurde St. Die zum sechsten Male von einem deutschen Flugzeug bombardiert, das vier Bomben abwarf. Eine Bombe verletzte drei Personen, die übrigen richteten nur geringen Sachschaden an.
Lyon, 5. April. (W T. B.) Der „Nouvelliste“ erfährt aus Hazebrouck, daß eine Taube am 1. April Armentiêsres mit sieben Bomben belegte. Eine Zivilperson wurde getötet, drei englische Soldaten und sieben Zivilisten wurden verwundet. Eine andere Taube überflog am 3. April Haverskerke und warf Bomben ab, die mehrere Soldaten verwundeten.
S Oestlicher Kriegsschauplatz.
“
Großes Hauptquartier, 4. April. (W. T. B.) Russische Angriffe in Gegend Augustow wurden zurück⸗ ges chlagen. Oberste Heeresleitung.
Großes Hauptquartier, 5. April. (W. T. B.) Ein russischer Angriff auf Mariampol wurde unter schweren Verlusten für den Feind abgeschlagen. Sonst hat sich auf der ganzen Ostfront nichts ereignet.
Oberste Heeresleitung.
Wien, 3. April. Amtlich wird gemeldet: An der Front in den Ostbeskiden sind seit gestern nur im oberen Laborczatale und auf den Höhen südlich Virawa Kämpfe im Gange. Neu eingesetzte russische Verstärkungen zwangen die beiderseits Cisna und Berechny⸗Gorne kämpfenden exrponierten Gruppen etwas zurückzunehmen. An⸗ griffe auf die Stellungen nördlich des Uzsoker Passes wurden blutig abgewiesen. Von den zuletzt vor Przemysl gestandenen russischen Kräften sind nun alle Divisionen an der Karpathenfront konstatiert. In Südost galizien nur Artillerie⸗
(W. T. W.)
—
kämpfe. Vor unseren Stellungen zwischen Dnjestr und
herrscht nach den erfolgreichen Kämpfen des 1. April
Ruhe.
Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes: von Hoefer, Feldmarschalleutnant.
Wien, 4. April. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: In den Karpathen dauern die Kämpfe auf den Höhen beider⸗ seits des Laborczatals fort. Ein auf den östlichen Begleithöhen gestern durchgeführter Gegenangriff warf den bisher heftig angreifenden Feind aus mehreren Stellungen zurück. Auch östlich Virava wurde ein starker russischer Angriff zurückgeschlagen. In diesen gestrigen Kämpfen 2020 russische Gefangene. Nördlich des Uzsoker Passes ist die Lage unverändert. Ein erneuter Angriff der Russen scheiterte nach kürzem Kampf. An allen übrigen Fronten keine besonderen Ereignisse.
Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes: von Hoefer, Feldmarschalleutnant.
Wien, 5. April. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet In den Karpathen wird im Laborczatale und in der beiderseits anschließenden Abschnitten weiter heftig gekämpf An allen übrigen Fronten stellenweise Artilleriekämpfe. Sonst Ruhe. Bei Uscie Biskupie östlich Zaleszezyki versuchten stärkere feindliche Kräfte, am südlichen Dnjestrufer Fuß z1 fassen. Sie wurden nach mehrstündigem Kampf zurückgeworfen 1400 Mann gefangen, 7 Maschinengewehre erbeutet. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes: von Hoe fer, Feldmarschalleutnant.
Der Krieg zur See.
Rotterdam, 3. April. (W. T. B.) Ueber die Ver senkung dreier englischer Fischdampfer durch das deutsche Unterseeboot „U 10“ erfährt der „Nieuwe Rotterdamsche Courant“ aus London: Als der Fischdampfer „Jason“ am Abend des 1. April etwa 40 Seemeilen nord⸗ östlich vom Tyne fischte, erschien in geringer Entfernung ein Unterseeboot und gab ihm Signale. Die Besatzung des Fisch⸗ dampfers glaubte, es mit einem englischen Unterseeboot zu tun zu haben, und fischte ruhig weiter. Darauf feuerte das Unterseeboot zwei Schüsse über seinen Bug hinweg; die Dampfermannschaft bestieg eilends die Boote und ruderte zu „UI 10“ hinüber, welches sie an Bord nahm und den „Jason“ durch eine Bombe in die Luft sprengte. Darauf kam der Fischdampfen