1915 / 81 p. 46 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 08 Apr 1915 18:00:01 GMT) scan diff

Die Ausstellung der Postanweisung

(Briefe, Postkarten, Drucksachen, Geschäftspapiere, Warenproben.) hat zu erfolgen in

Allgemeines. Der Betrag der Nachnahme ist auf der Aufschriftsei 8 b tüm . Aufschriftseite der Sendung in der bei dem Beftefehrangeland (Spalte Meistbetrag einer Nachnahme) angegebenen Währung in Buchstaben (lateinische G 8 ) und Fahlen anzugeben. Das Umrechnungsverhältnis ist wie bei Postaufträgen siehe Abteilung D. Post⸗ aufträge zur Einziehung von Geldbeträgen. Ferner müssen Name und Adresse des Absenders in lateinischer veaͤ-—-·-——] . Meistbetrag einer Nachnahme

Meistbetrag einer

Schri 5, gsg⸗ ö 11““] ““ Schrift auf der Vorder⸗ oder Rückseite deutlich niedergeschrieben sein. Im Vereinsverkehr wird der ein⸗ Postanweisung (vom gezogene Betrag nach Abzug der tarifmäßigen Postanweisungsgebühr und der Einziehungsgebühr von 10

dem Absender durch Postanweisung übermittelt.

9) Fr. und Ct. ( Umrechnungsverhältnis den Postanstalten zu erfragen). 10) Mark und Pfennig. ö“ 1000 Franken 20 für je 40 ℳ. 11) Fr. und Ct. (Umrechnungsverhältnis den Postanstalten zu erfragen).

800 20 für je 40 ℳ. Mark und Pfennig. 3) Fr. und Ct. (Umrechnungsverhältnis

20 für je 40 ℳ. 88 den Postanstalten zu erfragen).

bis 100 ℳ: 20 ₰; über 100 200 ℳ: 30 ₰; über 200 8 bis 400 ℳ: 40 ₰; über 400 600 ℳ: 60 ₰; über 600 ℳ: 80 ₰.

20 für je 40 ℳ. 30 für je 20 ℳ.

1000 Franken 200

9) Dänische Antillen..

Meistbetrag einer Nachnahme

111*“*“X“ 0) Ecuador (nur nach Quito) Tarif 8 9 Griechenland mit Kreta . Einschreib⸗ Bemerkungen gebühr 2 13

Einschreib⸗ Bemerkungen Bestimmungsland

Bestimmungsland gebühr

Porto C“.“X*

Italien mit San Marino und Kolonien Benadir (nur Brava, Giumbo, Merca und Mogadiscio), Erythrea, Libeonn

14) Kanalzone von Panama (wie Philippinen).

5)

Luxemburg. . 8*

20 Pfg. ((Wird nur bei

800 Mar ) Mar Faagescrieh

(Nachnahmen auch auf gewöhn⸗ 8 No hme⸗ lichen Briefsendungen zufeffig.) tahn nohmej

Chile (nur bestimmte Orte) .. .

1 s 8 2 2 . 1““] G 4 e““ 480 Guld. enn die Einzie⸗ karten mit Nachnahme Guld etahk.

auch unfrankiert zu⸗ 1 2 lässig. Niederländisch Indien (nur be⸗ 8 5. Kra.mns wind, 480 Guld. behsrxac

it de timmte Or 111“ ift ei Zugleich mit dem s Orte) . schrift ein entsprech. Zusatz zu machen.

Deutschland (Reichspostgeb. Bayern

und Wür 2 2 ““ 1“ F 8* 5 ; nd Württemberg) 15) Mark und Pfennig.

16) und 17) Gulden und Cents (Umrech nungsverhältnis bei den Postanstalter zu erfragen). 8 18) Kronen und Oere (Umrechnungsverhältni bei den Postanstalten zu erfragen). 19) Kronen und Heller (Umrechnungsverhält nis bei den Postanstalten zu erfragen).

16) Niederlande.

wird 10 ““ 530 Pesos 8 ““ err8* 720 Kron. Das ge⸗

Das . vnaEe hoben. 800 Mark Uebermittlung des 1 eingezogenen Betrags wöhnliche 1 19) Oesterreich⸗ungarn mit Bosnien⸗Herzegowina und Liechtenstein (nach erfolgt gegen die . gHgesterreich snicht auch Ungarn/ mit Bosuien-Herzegowina und ““ X 8 Porto für die Liechtenstein vorübergehend eingestellt) . 8 1000 Kronen 10 für je 20 ℳ; mindestens 20 ₰. 1111166666A2*“] . 3990 Sol de Plata 20 für Je 40 ℳ.

gewöhnliche Post anweisungsgebühr. Zu China: 20 für je 40 bis New York; Gebühr ab New York

bei den Postanstalten zu erfragen. 20 für je 40 ℳ.

r2 83 4 0) Niederländische Kolonien (Indien, Guyvana).. 20 für je 40 ℳ. 18) Norwegen .* * 0 . 2 2 . 0 - * 0 . 2 .

China: deutsche Postanstalten... Oesterreich⸗Ungarn mit Bosnie 3 Ung nien⸗

Herzegowina und Liechtenstein (nach Oesterréeich suicht auch Un- garuz mit Bosuien-Hersego- wina und Liechtenstein vor- übergehend eingestellt)

wöhnliche Porto für die

betreffenden

Dänemark mit Faröer und Island (nicht auch Grönland). .. ..

20) Sol de Plata und Centavos (i Sol d Plata = 2 5 ₰).

21) Doll. und Cts. (Umrechnungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen).

22) Lei und Bani (100 Lei = 81 40 ₰).

23) Mark und Pfennig.

24) Kronen und Oere (Umrechnungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen).

25) Fr. und Ct. (Umrechnungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen).

26) Mark und Pfennig.

27) Pesos und Centavos (Goldgeld) (1 Peso Gold = 4 40 ₰).

28) Doll. und Cts. (Umrechnungsverhältnis

bei den Postanstalten zu erfragen).

720 Kron.

betreffenden 1000 Kron. 18 8 1) Philippinen Sendungen

Dänische Antillemn... 1000 Fr.

Sendungen. Amoi, Futschau, Hankau, Kanton, Portugal mit Madeira und Azo üni

’“ 2 Azoren. 2) Rumänien.

Nanking, Peking, (nur bestimmte Orte 800 22) Nu

Schanghai, Swatau, , hceees 1 Saeben 1

Peentsin. Tschifu, Rumänien (nur bestimmte Orte). 1000 Lei 1 inkiang,

Tsinanfu, Weihsien. 720 Kron.

1000 Lei 800 720 Kronen

Italien mit San Marino und ital. Kolonie Erythrea und Libyen (nur Bengasi und Tripolis [Afrika])) .

1000 Fr. 20 39 ür je

Luxemburg... 800 Mark Schweiz.

Schweden..

800 200 Pesos

Siam * * 82 2 * * 2 2* * 2 0 2 0 0 9 0

uruguay„ 8

480 Guld.

Vereinigte Staaten von Amerika mit Guam, Hawai ¹), Porto Rico ²), ee eee. Se z 1111“*“

100 Dollars 20 für je 40 ℳ.

namen oder die Firmenbezeichnung des Empfängers enthalten. Dem 19) E (in Bosnien⸗Herzegowina nur nach Postorten) Eilbestellgebühr Bestimmungsort ist der Name der Provinz hinzuzufügen. 8) E im (25 3) vom Absender im voraus zu entrichten. T (in Bosnien⸗Herze⸗ Ortsbestellbezirk, jedoch nicht nach Island und Faröer. T, jedoch gowina nur im Ortsbestellbezirt)⸗ M nach Ungarn nicht zulässig. telegraphische Beförderung nur nach bestimmten Orten, von da Weiter⸗ 21) Wie Vereinigte Staaten von Amerika, erster Satz. M nicht zulässig. beförderung durch Briefpost. T nach den Faröer nur nach bestimmten 22) Nur nach bestimmten Orten. T.: M nicht zulässig. 23) Auszahlung in Orten. 9) E. 10) Auszahlung in der Landeswährung nach dem Salvador nach dem Kurse 4 = 1 Peso Gold. E nur nach der Tageskurse. Innerhalb desselben Monats dürfen von einem Hauptstadt San Salvador. 24) E nach allen Postorten mit Bestell⸗ Leverloo (Truppenübungsplatz), Braine le Comte, Brée, Brügge, Absender an denselben Empfänger nicht mehr als 400 eingezahlt dienst. 8 nach best. Orten. 25) 1; T. 26) Nur nach bestimmten prüssel, Charleroi, Chimayfj, Courtrai, Diest, Dinant. Dolhain werden. 11) Nur nach bestimmten Orten; nach einer Anzahl Orten. E. Auszahlung in der Landeswährung nach dem Tageskurs. Limbourg), Enghien, Gemblouær, Gent, Givet, Hal, Hasselt, Orte nur bis 500 Franken durch Vermittlung des Zentralpostamts in 27) Nur nach bestimmten Orten. E. 28) Absender muß angeben: srenthals, Hoogstraeten, Huy†e Landen, Lanaeken, Libramont, Athen. Gebühr bis Athen 20 für je 40 ℳ. Ueber Gebühr ab a. in der Aufschrift außer dem Namen den Vornamen oder mindestens öwven, Lütlich, Maeseych, Marche, Mariembourg, Mecheln, Mons, Athen, die in Griechenland vom eingezahlten Betrag abgezogen wird, die Anfangsbuchstaben des oder der Vornamen oder Bezeichnung der amur, Neerpelt, Neufchäteau (Prov. Luxemburg), Oostmalle, sowie über Umwandlung in griechische Währung erteilen die Post⸗ Firma des Empfängers; bei Empfängern weiblichen Geschlechts muß ottignies, Soignies, Sotlegem, Spa, St. Trond, Tamines, Thuin, anstalten Auskunft. T nur nach bestimmten Orten. 12) Nur nach be⸗ der Vorname ausgeschrieben. und oder Fräulein hinzu⸗ - enenweee wwaawaaxrewens FPFrirlemont, Tongeren, Tournai, Turnhout, Verviers, Vixton, stimmten Orten. Auszahlung in der Landeswährung nach dem Tages⸗ gsfügt sein; b. auf dem Abschnitte seinen Namen und seine Wohnung; Wavre. M nicht zulässic. 3) T.; M nicht zulässig. kurse von Tegucigalpa. 13) E ausschließlich Benadir und Liübyen; Betrag und Einzahlungstag können angegeben werden. M nicht

4) Nur nach bestimmten Orten. E. 5) Umwandlung in die T. nach Italien und S. Marino und nach den Postanstalten (Sstat wenn Eilbestell ls Landeswährung (mexikanische Dollars und Cents) bei den Be⸗ Bengasi und Tripolis (Afrika) in Libyen. 15) E; T. 16) U; T

zulässig. stimmungspostanstalten nach dem Tageskurz. 6) Auszahlung erfolgt nach bestimmt. Orten. 17) Nur nach bestimmt. Orten. 18) Nur Nachnahme zulässig. in der Landeswährung nach dem Tageskurs. 7) Nur nach be⸗

8 nach bestimmten Orten. ; Postanweisungen nach kleinen Postorten ¹) Nur nach Honolulu. Einführung ausländischer Lotterielose stimmten Orten. Die Aufschrift muß außer dem Namen den werden auf telegraphischem Wege nur bis zum nächsten größeren ) Nur nach Arecibo, Mayaguez, Ponce, San Juan Vornamen oder mindestens die Anfangsbuchstaben des oder der Vor⸗

ö1“ E = Eilbestellung zulässig. Bemerkungen M. Schriftliche Mitteilung auf dem Abschnitt. T = Telegraphische Postanweisung zulässig.

B. Briefe und Kästchen mit Wertangabe.

Allgemeines. Die Wertbriefe müssen zur Zeit offen bei

Allge es. D. er ’1 ur 306 aufgenommen werden. Wertan hrift in 1 18 vel g 1 8 8 1 88 fst. Hastagenttteen usw.) Fefügelissärt mwerben staben g Zahlen in der Müentengabe vie dikeeh ahl n wug und dürfe sgeno en in Deutschland und im Verkehr mi oder Aenderungen, selbst wenn anerke estatte 2 Bosnien⸗Herzegowina, Dänemark, Oesterreich⸗Ungarn mit Liechten⸗ Absender Buschen. selbf über Funtrbeannt 14““ ein) nur Wertpapiere (Obligationen, Papiergeld, Zinsscheine Empfänger, so hat er auf die Sendung „gegen Rückschein“ sw.) n Wertkästchen dürfen Schmucksachen (avis de réception) zu schreiben. Gebühr dafür 20 Pf. Bei Iu 8 are Gegenst ände enthalten; dagegen dürfen Briefe Wertbriefen muß zwischen den einzelnen, zur Frankierung verwendeten 8 E11“ Korrespondenz besitzende Angaben, im Freimarken ein Zwischenraum gelassen werden, auch dürfen die Um aufe befindliche Münzen, Banknoten oder auf den Inhaber lau⸗- Freimarken die Kanten des Umschlags nicht bedecken. Wert⸗ tende Wertpapiere, Urkunden, Geschäftspapiere und Gegenstände, deren sendungen, deren Aufschrift aus nfangsbuchstaben besteht oder mit inführung oder Umlauf im Bestimmungslande verboten ist, nicht einem Stifte geschrieben ist, sind nicht zulässig. Wertbriefe

.

unterliegen (ausgenommen in Deutschland und im Verkehr mit Bosnien⸗Herzegowina, Luxemburg und Oesterreich⸗Ungarn mit Liechtenstein) keiner Gewichtsbeschränkung, für Wertkästchen ist das Meistgewicht auf 1 kg festgesetzt. sind bei Wert⸗ kästchen nicht erforderlich. Ueber die Vorschriften hinsichtlich der Beschaffenheit der Versiegelung eꝛc. der Wertkästchen und der Zahl der beizufügenden Zollinhaltserklärungen erteilen die Postämter Auskunft. Im Verkehr mit einer Anzahl von Ländern ist bei Wertkästchen die Zahlung der Zollbeträge vurc n Absender gestattet. Hierüber erteilen die Postanstalten Aus nft.

IM Bxxv 8

1) E (Tarif s. unter A.) IT, auch nach dem Orts⸗ und Land⸗ bestellbezirk des Aufgabepostorts. 2) Zulässig nach Alost, Ant- verpen, Arlon, Ath, Audenarde. Aubelais, A-waille, Bastogne,

Wertbriefe und Wertkästchen 1“ Versicherungs⸗ E Wertkästchen gebühr für N je 240 . WIW1” Pf.

nur als Pakete zulässig

zuläͤssig. Dem Bestimmungsort ist der Name des Staats

FMorio r möglich, auch des Kreises (county) hinzuzufügen.

Meistbetrag der

Bemerkungen

Benennung der L

Wertangabe Postort und von da mit der Post nach dem Bestimmungsort befördert. ³) Nur Pago Pago auf Tutuila.

unbes chränkt

5

bis 10 geographische Meilen 20 8 über 10 Meilen 40 ₰, ohne Unterschied des Gewichts

5 für je 300 ℳ,

1) Meistgewicht der Wertbriefe 250 g. frankierte Bri s mindestens 10 gewich Bertbriefe 250 g. Unfrankierte Briefe zulässig

mit 10 Zuschlag. Für Briefe gegen Rückschein Frankierungs 1 82 1 1 1 ¹ gszwang. Eilbestellgebü r im Falle der Vorausbezahlung bei Ueber⸗ bringung eines Briefes mit Wertangabe bis 800 einschließlich oder von Ablieferungsscheinen über nach Postorten 25 ₰, nach Orten ohne Postanstalt 60 ₰4. N bis 800 (Vorzeige⸗ gebühr 10 wird zugleich mit dem Porto erhoben). 2) Meistgewicht der Wertbriefe 250 g. ÜUnfrankierte Briefe zulässig mit 10 Zuschlag. Für Briefe gegen Rückschein Frankierungs⸗ zwang. L verboten. nach Postorten. 3) I. verboten. Schriftliche Mitteilungen in Wertbriefen sind verboten. 4) E nur nach Postorten, jedoch mit Ausschluß von Faröer, Grönland, Island. N (ausgenommen nach Grönland) bis 720 Kronen. 8 erträst Ven nach ö Island zulässig. L verboten. 5) Nur nach bestimmten Orten. E; N bis 1000 Franken. 20 6) E; N bis 1000 Franken. 9 Mirnach enge H N 8 Franken. Allg eines. Post e sind 8) Meistgewicht 250 g; E; N bis 800 ℳ; L verboten. a Le. a h h ü 9) E; N bis 480 Gulden. 8 5 1000 Franken oder dem entsprechenden Betrage der Sed eeeg 8 8 98 Ss 8 d s 8 We g. 10) E nach bestimmten Orten; N bis 720 Kronen. 11“ dhievasähen

1 1 v papiere auf eine abweichende Währung, insbesondere die Währung 11) Meistgewicht der Wertbriefe 250 g. Unfrankierte Briefe zulässig mit

1) Deutschland (Reichspostgebiet, Bayern und Württe

1

D. Postscheckverkehr.

soweit es die Stammeinlage übersteigt, in beliebigen Teilbeträgen durch auf ein anderes Postscheckkonto oder durch Scheck jederzeit verfügen.

Die Gebühren betragen für Gicfehglungen mit Zahlkarte bis 25 5 Pf., darüber hinaus 10 Pf.; für veberpeihtn en bis zu jedem Betrage 3 Pf.; für Auszahlungen durch Scheck (Höchst⸗

besg 20 000 ℳ) 5 Pf. und außerdem 1 Pf. für je 100 des aus⸗ zuzahlenden Betrags. Die Briefe der Kontoinhaber an die Postscheckämter kosten bei Verwendung besonderer von der Postverwaltung vorge⸗ schriebener Briefumschläge 5 Pf. Porto.

um Postscheckverkehr wird jedermann zugelassen. Anmel⸗ du g zum Beitritt nehmen die Postanstalten und Postscheckämter entgegen. Auf jedem Konto muß eine Stammeinlage von 50 ge⸗ halten werden. Dem Konto werden die durch Zahlkarte eingezahlten Beträge und die von einem anderen Postscheckkonto EEö“ Be⸗ träge gutgeschrieben. Der Kontoinhaber kann über sein uthaben,

Bosnien⸗Herzegowina unbeschränkt s 65 ohne Unter⸗ dt.⸗Zöst. wie bei 1), bosn.: 4 ¼ für

8 schied des Gewichts

8000 B“ 16 unbeschränkt . 80 G

bböböbe. Dänemark mit Faröer, Grönland,

Erythrea (italienische Kolonie) .. . . . .. Italien mit S. Marino (italienische Kolonien siehe CCq . selomie) . . . . .. .. öͤv111A1X1X41“X““

44144*“ 6 8 Oesterreich⸗Ungarn mit Liechtenstein

8000 8000

E. Postaufträge zur Einziehung von Geldbeträgen.

1 chlossenem Umschlag unter Einschreibung an die Postanstalt auf welche nur bei Vorlegung der Obligation usw. selbst Zahlung h deren Mchlag uns der wohnt (nach vhfanf an geleistet wird, sind vom Postauftragsverkehr allgemein ausgeschlossen. das Postamt in Valparaiso). Der von der Postanstalt eingezogene Be⸗ Der Postauftragsbrief ist mit der Auschrit Einschreiben, trag wird abzüglich der Postanweisungsgebühr und der Einziehungs⸗ ö1““ .(Name der Postanstalt), im ebühr (siehe folgenden Absatz) dem Absender des Postauftrags mittels Bahfte mit Ländern, in denen die deutsche Sprache wenig ostanweisung übersandt. Postaufträge ohne Anlagen, sowie solche ist Chile, Italien 2c) mit der Aufschrift Reesnime . .a6

8 Einschreibbrief 8000 gleichen 2

8000 Gewichts 60 20 000 b 1““ 80 unbeschränkt 60 16 Kästchen

wie Deutschland wie Deutschland

8

wie für 2 40 1 im Vereinsverkehr bis zu

wie Deutschland

u. . õͥName der Post⸗

N. des Aufgabelandes, so hat der Auftraggeber den einzuziehenden Be⸗

10 Zuschlag. Für Briefe gegen Rückschein, Nachnahmebriefe und trag in der für die einziehende Verwaltung maßgebenden Währung Eilbriefe Frankierungszwang. E; N bis 1000 Kronen. L. verboten. auf den Papieren hinzuzufügen und im Postauftragsformular anzu⸗ geben. Die Umrechnung ist hierbei, um Unterschiede gegenüber den von den fremden Postanstalten mittels Postanme sufth abzuführenden Beträgen zu vermeiden, nach demselben Verhältnisse zu bewirken, welches von den fremden Postanstalten bei der Umwandlung der ein⸗ gezogenen Beträge in die Währung des Ursprungslandes der Post⸗ aufträge jeweilig innegehalten wird. Dies Umwandlungsverhältnis ist nachstehend in der Spalte „Meistbetrag“ angegeben. Das Postauftragsformular (für den Verkehr na fremden Ländern ein solches mit Vordruck in deutscher und ranzösischer Sprache) besteht aus 2 Teilen (Verzeichnis der Wertpapiere und Beide Teile sind dem Vordruck entsprechend auszufüllen und mit den Anlagen (Rechnung, Quittung, Wechsel usw.)

8 unbeschränkt 12

3) Schweden. unbeschränkt „wie für. 18 über Saßnitz, 8 Einschreibbrief [12 üb. Dänemark. 14) Schweiz. 8 8 unbeschränkt G

15) Türkei: türkische Postanstalten. 8000 1 gb .“ G G 29

Schriftl. Mitteilungen in Wertbriefen nach Ung si priftl. * W Ungarn sind verboten. 12) N bis 1000 Lei. I., verboten. Schriftliche Mitteilungen i 2 8 8. L 3 Mitteilungen i 13) ee sind verboten. 3) E nach allen Postorten mit Bestellgeld; N bis 720 Kronen. 14) E; N bis 1000 Franken. 15) Nur nach bestimmten Orten. Schriftliche Mitteilungen in Wert⸗ briefen sind verboten.

8 1.““ Rumänien

C. Postanweisungen.

8 8 für den Auszahlungsschein, b. die Gebühr für das Telegramm. Wege der Vorausbezahlung von Eilbestellgeld für vele aphische Post⸗ anweisungen nach Orten ohne Postanstalt erteilen die Postanstalten Auskunft. Bei den in fremder Währung auszustellenden Postanweisungen werden die Hauptbeträge (Franken, Dollars ꝛc.) und die Teilbeträge (Centimen, Cents ꝛc.)

Meistbetrag einer Postanweisung

8 8 8 6“ 8 19 8b 8

jeder für sich umgerechnet und sich ergebende Bruchteile jedesmal auf volle Pfennig aufwärts abgerundet. Schrift⸗ liche Mitteilungen auf dem Abschnitt der Postanweisung sind im allgemeinen zulässig; die Ausnahmen sind in den Bemerkungen am Schlusse angegeben. 8 8—

Allgemeines. Zu Postanweisungen nach dem Auslande kommt ein besonderes Formular (in deutscher und französischer Sprache) in Anwendung. Auszufüllen ist es mit arabischen Ziffern und mit lateinis chen Schriftzeichen ohne Durchstreichungen oder Aenderungen. Für telegraphische Postanweisungen ist zu entrichten: a. die ge⸗ wöhnliche Postanweisungs⸗Gebühr und erforderlichen Falls die Gebühr

Gebühr vom Absender zu entrichten

Die Ausstellung der Postanweisung hat zu erfolgen in

Benennung der Länder

1) Deutschland (Reichspostgebiet, Bayvern, Württemberg) 800

bis 5 ℳ: 10 ₰; über 5 100 ℳ: 20 ₰; über 100 bis 1) Mark und Pf 200 ℳ: 30 ₰; über 200 400 ℳ: 40 ₰; über 400 1 Wx 8 bis 600 ℳ: 50 ₰; über 600 ℳ: 60 ₰. 20 für je 40 8 2) Mark und Pfennig. 8 20 für je 40 ℳ. 3) Fr. un cht suiprechnungevarhältnis be 1 den Postanstalten zu erfragen). 20 für je 40 ℳ. 4) Pesos und Centavos (Goldgeld) (1 Peso 1 Gold = 1 54 ₰). 5) Mark und Pfennig. 8

6) Mark und Pfennig.

7) Currency⸗Dollars und Cents (Umrech⸗ nungsverhältnis bei den Postanstalten

Au erfragen).

8) Kronen u. Oere (Umrechnungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen).

2) Belgien J8 2 * 8 0 . 0 2 * 8 2 * 2 * 0 800

500 Franken 530 Pesos

o11141X11X“ 4) Chile. . . . . . . . . . 8 . 83 8 . 8

5) China: Amoi, Futschau, Hankau, Kanton, Nanking, Peking, Sch

4. 41 XAn. Ae 1 ¹ 8/72 g/ Schanghai,

Swatau, Tientsin Tschifu, Tschinkiang, Tsinanfu, Weihsien (d. Postanst.).

6) Cohtn Mira (nur San Joss). . . . . . . si -G 8 3 8 8 —7) Cuba . 3

800

10 ür je 20 ℳ; mi ₰. e I für j zmindestens 20 8. 100 Currency⸗Dollars

20 für je 40 ℳ. 20 für je 40 ℳ.

8) Dünemark mit Isl

720 Kronen 10 für je 20 ℳ; mindestens 20

Abrechnungsformular).

L

Meistbetrag eines Postauftrags

Benennung der Länder

mit Briefen als Anlagen sind unzulässig.

Im Vereinsverkehr darf eine und dieselbe Sendung mehrere Wertpapiere enthalten, welche von einer und derselben Postanstalt bei mehreren E11“ ichtigen zugunsten eines und desselben Absenders einzuziehen sind. Eine und dieselbe Sendung

darf indes einzuziehende Wertpapiere für höchstens 5 verschiedene

Zahlungspflichtige enthalten. Von dem Betrag eines jeden ein⸗

gelösten Wertpapiers wird im Vereinsverkehr eine Ein⸗ ziehungsgebühr durch die beauftragte Postverwaltung erhoben. Dem Absender ist gestattet, eine zweite Person zu bezeichnen, an

der Postauftrag im Falle der Nichteinlösung weiterzugeben ist. Zinsscheine und Dividendenscheine sind im Ver⸗ kehre mit einigen Ländern zugelassen, solche Zins⸗ usw. Scheine jedoch,

recouvrer, Bureau de poste v“ anstalt) zu versehen, im Vereinsverkehr außerdem mit der des Namens ꝛc. des Absenders.

Schriftliche Mitteilungen auf dem Formulare, welche sich nicht auf den Postauftrag selbst beziehen, sind unzulässig. Der Absender eines Postauftrags kann die ganze Sendung oder einzelne in ihr ent⸗ haltene Wertpapiere zurückziehen sowie irrtümliche Angaben auf dem Auftragsformulare berichtigen lassen, solange die Wertpapiere weder eingelöst noch zurück⸗ oder nachgesandt worden sind. Postaufträge müssen frankiert werden. Die Gebühr ist dieselbe wie für einen Einschreibbrief von gleichem Gewicht. Für die Rücksendung unausführbarer Postaufträge kommt eine Gebühr nicht zur Erhebung.

Angabe

use H HEUARSpgMxRsMxsaS ave nnhead .vnbsirxameeer

Meistbetrag eines Postauftrags

Benennung der Länder

Meistbetrag eines Postauftrags

Benennung der Länder

800 530 hes (Gold) (66 Pef. = 100 ℳ) 720 Kronen (S4 Kr. 50 Oere = 100 ℳ)

1000 Franken (125 Franken = 100 ℳ)

1) Deutschland ....

3) Dänemark mit Faröer u. Island (nicht a. Grönland)

4) Dänische Antillen...

5) Italien mit San Marino, Kolonie Benadir, Erythrea, Libyen und den ital. Post⸗

anstalten im Auslande... 1000 Franken

24 Franken = 100 ℳ) 8

8

1 Bemerkungen.

1) Wechselproteste sowie Zins⸗ und Dividendenscheine usw. zu⸗

9 Weche 30 ohne Unterschied des Gewichts. Meistgewicht 50 g. Protesterhebung durch Post bis 800 zulässig. Gebühr bei Wechseln bis 500 einschließlich 1 ℳ, bei Wechseln über 500 1 50 ₰, dazu für Rücksendung des protestierten Wechsels nebst Protesturkunde 30 (im Orts⸗ und Nachbarortsverkehr 25 ₰) 2) Nur nach bestimmten Orten. Postaufträge sind an das Postamt Valparaiso zu adressieren. Zins⸗ und Dividendenscheine zulässig. 3) und 4) Zins⸗ und Dividendenscheine usw. zulässig: fremde Lotterie⸗ lose, Prämien⸗Schuldverschreibungen und andere Schuldverschreibungen

689 3

6) Luxemburg

v“

7) Niederlande . Indien, Nieder

(Niederlande 54 Nl. = 100 ℳ,

Guyana 100 Fl. = 168 ℳ,

Niederländisch⸗Indien 100 Fl. = 167 ℳ)

480 Gulden

720 Kronen

8) Norwegen.

18 S8

derselben Art mit den zugehörigen Zinsscheinen ausgeschlossen. 5) Wenn Einziehung in Metallgeld verlangt, Vermerk „payable en monnaie métallique“ auf den Auftrag und auf das einzulösende Papier erforderlich. Auf Inhaber lautende Wertpapiere, Lose oder Schuld⸗ briefe auswärtiger Lotterien ꝛc. ausgeschlossen; Wechselproteste zulässig, außer Benadir; hierzu Vermerk „Protêt; oder „Protêt immédiat“ agf den Auftrag, außerdem schriftliche Verpflichtung des Absenders zur Zahlung der Protestkosten erforderlich. 6) Weeiprota werden vermittelt. Zins⸗ und Dividendenscheine, abgelaufene Wertpapiere zulässig. 7) Nach Niederländisch⸗Indien und Guyana nur nach bestimmten Orten. 8) Nur nach bestimmten Orten. 9) Bei Auf⸗ trägen nach Ungarn sind Namen mit lateinischen Buchstaben zu

9) Oesterr.⸗Ungarn mit Bos⸗ 8 nien⸗Herzegowina u. Liechten⸗ stein (nach Oesterreich suicht auch Ungaru] mit Bosnien-Hersegowina u. Liechtenstein vorüber- gehend eingestellt) ....

10) Rumänien (vorüberge- hend eingestellt)

11) Schweden.

190909 (Oesterreich und Bosnien⸗Herze⸗ gowina 100 Kr. = 78 ℳ, Ungarn 100 Kr. = 74 ℳ)

1000 Lei (125 Lei = 100 ℳ) 720 Kronen (S5 Kr. 50 Oere = 100 ℳ) 1000 Franken oder Rappen (115 Fr. = 100

Zins⸗ und Dividendenscheine usw. zulässig. Meistgewicht 250 g. 10) Nur nach bestimmten Orten. Zins⸗ und Dividenden⸗ scheine, abgelaufene Wertpapiere zulässig. 11) Wechselproteste werden vermittelt. Zins⸗ und Dividendenscheine, 8 Wertpapiere zulässig. 12) Lotterielose und andere auf Lotteriespiel bezügliche Papiere ausgeschlossen. Postaufträge mit Vermerke „Zum Protest, oder „Sofort zum Protest’ zulässig. Poftaufträge mit Vermerke „Zur Schuldbetreibung“ werden an hesondere Betreibungs⸗ aämter weitergegeben. Protestvermerke und der Vermerk „Zur Schuld⸗ betreibung“ süns auf die zu protestierenden usw. Anlagen zu setzen. Zins⸗

schreiben. 25

und Dividendenscheine usw. sind zulässig.

8