1915 / 83 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 10 Apr 1915 18:00:01 GMT) scan diff

5794

Deutsche Verlustlisten.

(W. 154.)

8149. April 1915.

Württemberg. Verlustliste Nr. 154.

Auskünfte über Angehörige sämtlicher württembergischen Truppen⸗ teile erteilt das Nachweisebureau des Württembergischen Kriegs⸗ ministeriums in Stuttgart, Archivstraße 14. Zu den Anfragen sind ausschließlich Vordruckpostkarten zu benutzen, zu denen auch die Karten aller anderen Nachweisebureaus nach entsprechender Aenderung der Aufschrift verwendet werden können. Infanterie: Brigade⸗Ersatz⸗Bataillon Nr. 51, Infanterie⸗Re⸗ giment Nr. 120. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 120.

Infanterie⸗Regiment Nr. 121. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment 1“ 11 Nr. 121. Land⸗ wehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 122. Landwehr⸗Infanterie⸗ Regiment Nr. 123. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 124. Infanterie⸗Regiment Nr. 127. Infanterie⸗Regiment Nr. 180. Felvartillerie: I. Ersatz⸗Abteilung Feldartillerie⸗Regiment Nr. 65. Train: I. Train⸗Abteilung. v . Verluste durch Krankheiten. Berichtigungen früherer Verlustlisten.

Brigade⸗Ersatz⸗Bataillon Nr. 51. Gefecht 25. III. 15. 3. Kompagnie. Utffz. d. L. Heinrich Conzelmann Tailfingen, Balingen schwer verwundet.

Infanterie⸗Regiment Nr. 120, Ulm. II. Bataillon.

““ ““ 6. K 0 m p A g n i e. 8 1 Musk. Friedrich Stahringer Goldburghausen, Neresheim infolge Krankheit gestorben.

Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 120. Gefechte vom 6. bis 19. II. 15. II. Bataillon. “]

5. Kompagnie. 1u“ Lörcher Stammheim, Ludwigsburg

III. Bataillon.

9. Kompagnie. Ltn. Oskar Neuffer Heilbronn leicht verwundet. Ers. Res. Christian Küchle Oberzell, Leutkirch leicht verw. Ers. Res. Wilhelm Kollroß Kißlegg, Wangen l. verw. Erf Res. Franz Bentele Tal, Ravensburg leicht verw. Ers. Res. Adolf Eppler Locherkopf, Wangen schwer verw. Wehrm. Gottlob Klöpfer Fellbach, Cannstatt leicht verw. Wehrm. Bernhard Kienhöfer Tanau, Gmünd gefallen. Wehrm. Ernst Rößler Stuttgart gefallen. Ers. Res. August Frommberger Frauenzell, Kempten I. v. 11. Kompagnie. Utffz. Gorg Bäßler Schlat, Göppingen leicht verwundet. 3 12. Kompagnie. Wehrm. Jakob Kenner Fellbach, Cannstatt I. verw., b. d. Tr. Wehrm. Jakob Engele Cronhütte, Welzheim gefallen. Ers. Res. Josef Gromer Hedrazhofen, Wangen gefallen. Ers. Res. Wilhelm Ebenhoch Beuren, Wangen schwer verw. Wehrm. Michael Theurer Alzenberg, Calw gefallen. Wehrm. Robert Barner Laupheim schwer verwundet. Utffz. Hugo Eggert Kolberg, Pommern leicht verw., b. d. Tr. Wehrm. Emil Frank Waiblingen leicht verwundet, b. d. Tr. Wehrm. Christian Craiß Illingen, Maulbronn leicht verw. 12. Kompagnie. Wehrm. Karl Daiber Oberwälden, Göppingen leicht Ers. Res. Max Schneider Reutlingen gefallen. 88 Maschinengewehr⸗Zug. Uitffz. Max Bissinger München schwer verwundet.

Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg. I. Bataillon. EGefechte vom 1. bis 27. II. 15. 1. Kompagnie. tn. d. R. Otto Werner Wittershausen, Sulz leicht verw. Res. Anton Utz Ulm⸗Söflingen leicht verwundet. Ers. Res. Josef Bronner Leinstetten, Sulz leicht verwundet. Gefr. Friedrich Barreither Murrhardt, Backnang leicht verw. Musk. Jakob Reckkemner Gemmrigheim, Besigheim l. verw. Ers. Res. Wilh. Beerweiler Stammheim, Ludwigsburg l. v. Musk. Gustav Frick Schmieden, Cannstatt leicht verwundet. Musk. Friedrich Fink Mundelsheim, Marbach leicht verwundet. Musk. Louis Geißelmann Beihingen, Ludwigsburg gefallen. Ers. Res. Wilhelm Schönafsky Stuttgart gefallen. Musk. Gottlob Fischer Beihingen, Ludwigsburg gefallen. 2. Kompagnie. Friedrich Richter Heilbronn schwer verwundet. . Ludwig Wider Güglingen, Brackenheim gefallen. Krgsfr. Ernst Jordan Kornwestheim, Ludwigsburg gefallen. Res. Eduard Rothfritz Zaisersweiher, Maulbronn leicht verw. Musk. Georg Binder Weil im Schönbuch, Böblingen I. verw. Ers. Res. Jakob Strobe! Gschwend, Gaildorf leicht verwundet. Utffz. Wilhelm Kramer Mühringen, Horb leicht verwundet. 3. Kompagnie. Musk. Hermann Keller Hausen, Brackenheim gefallen. Kragsfr. Adolf Frohnmayer, Unterlenningen, Kirchheim u. T., schw. v. Res. Gottlieb Maile Humberg, Gaildorf leicht verwundet. Musk. Albert Müller Tann, Ludwigsburg gefallen. Krasfr. Hermann Steiner Altensteig, Nagold inf. Verw. gest. Res. Karl Wohlfarth Mönchhof, Welzheim leicht verwundet. Gefr. Heinrich Buck Mägerkingen, Reutlingen gefallen. Ers. Res. Johann Decker Oberstetten, Gerabronn leicht verw. Musk. Christian Mödinger Hedelfingen, Cannstatt leicht verw. Res. Adolf Krach Binswangen, Neckarsulm leicht verwundet. 4. Kompagnie. Musk. Johann Bertsche Schenkhöfle, Welzheim leicht verw. Krgsfr. Rudolf Zink Heilbronn gefallen. Musk. Gustav Bühler Sulzbach, Backnang leicht verwundet. Musk. Gotthilf Kraft Höfingen, Leonberg leicht verwundet. Musk. Alfred Grünewald Hessigheim, Besigheim l. verw. Ers. Res. Paul Weber Sersheim, Vaihingen leicht verw. Musk. Wilhelm Ruhl Enzberg, Maulbronn leicht verwundet. Musk. Wilhelm Holz Bartholomä, Gmünd gefallen. Krgsfr. Friedrich Klenk Sanzenbach, Hall leicht verwundet. II. Bataillon.

6. Kompagnie. Ers. Res. August Weber Kirchentellinsfurt, Tübingen inf. Verwundung gestorben.

88

2

gefallen.

rwund

Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 121. I. Bataillon. 1— Gefechte im August 14 und am 22. u. 23. III. 15.

1. Kompagnie. 16 Wehrm. Hermann Bürkle Kleinhegnach, Waiblingen schw. v. Res. Gottlieb Klotz Prevorst, Marbach gefallen.

Wehrm. Immanuel Schmid —. Weilimdorf, Leonberg lI. verw. Wehrm. Karl Maier Schnaitheim, Heidenheim schw. verw. Musk. Gustav Gölz Nabern, Kirchheim leicht verw., b. d. Tr.

4. Kompagnie. Wehrm. Karl Münzenmay Uhlbach, Cannstatt leicht verw.

Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 121. Gefechte vom 11. bis 25. III. 15. 1. Bataillon.

11““

Ers. Res. Ludwi

Wehrm. Karl Wolf

1. Kompagnie. 8 Günzler Bonfeld, Heilbronn leicht verw. Bruch, Backnang leicht verwundet.

Utffz. Adolf Brackenhofer Nördlingen, Bayern l. verw. 2. Kompagnie. ·

Wehrm. Friedrich Brunnet Hausen, Brackenheim I. verw.

Ers. Res. Georg Bach Elpersheim, Mergentheim gefallen. 3. Kompagnie.

Utffz. Christian Belz 1 Maubach, Backnang leicht verwundet. II. Bataillon. 5. Kompagnie.

Ers. Res. Richard Jansen Stuttgart leicht verwundet. 6. Kompagnie,.

Krgsfr. Wilhelm Weissert Schwaigern, Brackenheim I. v.

III. Bataillon.

Krgsfr. Jakob Schöll

12. Kompagnie.

Metzingen, Urach leicht verwundet.

Wehrm. Johann Klingler Hergershof, Hall l. verwundet. Wehrm. Christian Bauser Wildberg, Nagold schw. verw.

Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 122.

8

Wehrm.

I. Bataillon.

b 1 9 Balthasar Halt Rattstadt, Ellwangen vermißt.

Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 123. Gefechte vom 21. bis 24. III. 15. I. Bataillon. 2. Kovmpagnit. Wehrm. Jakob Harrer Wöhr, Dachau schwer verwundet. 4. Kompagnie.

Wehrn

Karl Kiesel Beilstein, Marbach leicht verwundet.

Bataillon.

5. Kompagnie.

Ers. Res. Pius Blessing Durchhausen, Tuttlingen verw. 8

Wehrm. Anton Zäh Molpertshaus, Waldsee leicht verw.

Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 124. Gefechte vom 15. bis 19. III. 15 I. Bataillon. 4, KHom Hagnje⸗ 8

Wehrm. August Bechthold

ordheim, Brackenheim l. verw.

Wehrm. Xaver Fuchs Eigenzell, Ellwangen leicht verwundet. Gefr. d. L. Friedrich Kellermann Blaufelden, Gerabronn

schwer verwundet.

8 III. Bataillon. 8 10. Kompagnie.

Weidenbacher Lautern, Gmünd

fallen.

11. Kompagnie. Krgsfr. Josef Hahn Göppingen leicht verwundet.

12. Kompagnie. 8 Ers. Res. David Häge Langenau, Ulm gefallen.

Infanterie⸗Regiment Nr. 127, Ulm.

Ohne Kompagnieangabe. Musk. Ludwig Huber Alleshausen, Riedlingen infolge Ver⸗

wundung gestorben.

Infanterie⸗Regiment Nr. 180, Tübingen⸗Gmünd. 8 I. Bataillon.

Gefechte im August 14.

3. Kompagnie. 8 1 Gefr. d. R. Georg Eißfeldt Erkerode, Braunschweig infolge

Verwundung gestorben.

Res. Ludwig Weimar Degerschlacht, Tübingen vermißt. Res. Christian Gärtner Dornstetten, Freudenstadt vermißt.

Horn. Johannes Schurer

Aldingen, Spaichingen schwer verw.

I. Ersatz⸗Abteilung Feldartillerie⸗-Regiment Nr. 65. Gefecht 23. III. 15.

8 2. Batterie. Kan. Wilhelm Aldinger Fellbach, Cannstatt leicht verw.

I. Train⸗Abteilung. Schwere Proviant⸗Kolonne Nr. 3.

Wehrm. Wehrm. Wehrm. Wehrm. Wehrm.

Wehrm.

Johannes Maier Böhringen, Urach verletzt. Johannes Müller Minchingen, Leonberg verletzt. Gottlob Koch Neckarems, Waiblingen verwundet. Gottlob Dreher Mägerkingen, Reutlingen verletzt. Josef Niebler Altammertal, Bayern verletzt. Matthias Lemmer Dischingen, Neresheim bverletzt.

Ers. Res. Samuel Kümmerle Schlaitdorf, Tübingen verw.

Verluste durch Krankheiten usm. Ersatz⸗Bataillon Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 122.

8. 4. Kompagnie. Wehrm. Eugen Weber Mettingen, Eßlingen gestorben.

Berichtigung früherer Verlustlisten. Zu Verlustliste Nr. 9. Dragoner⸗Regiment Nr. 26, Stuttgart⸗Cannstatt. 2. Eskadron.

Drag. Karl

eck II Stuttgart bish. vermißt, war erkrankt.

Zu Verlustliste Nr. 22.

Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 121

1. Kompagnie. Neckarweihingen bish. verw., ge

es. Gustav Sommer

u“

Zu Verlustliste Nr. 24. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 125.

11, Kompagnie. Reich Lauterach bish. verw., war erk

Zu Verlustliste Nr. 28. Infanterie⸗Regiment Nr. 127, Ulm.

Musk. Carl

Maschinengewehr⸗Kompagnie. Lutz Rotenberg bish. schw. verw., gestorben.

Zu Verlustliste Nr. 47. Ihnfanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg. 1. Kompagnie.

Utffz. d. R Friedrich Berg Bietigheim bish. vermißt, gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 52. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 121.

2. Kompagnie. Wehrm. Matthias Klingel 1 Wimshei 8

8 1 Zu Verlustliste Nr. 64. Füsilier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim.

11. Kompagnie. 8 1 Gefr. d. R. Wilh. Nägele Neckarwestheim bish. vermißt, vem,

Zu Verlustliste Nr. 70. Füsilier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim. 2. Kompagnie. Utffz. d. R. Hermann Brett Besigheim bish. vermißt, verg, Zu Verlustliste Nr. 89. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 124. 12. Kompagnie. Wehrm. Gebhard Marquart (nicht Marquardt) dingen bish. schwer verwundet, gestorben.

Mundal

Zlu Verlustliste Nr. 96. Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg 4. Kompagnie. Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Res. Paul Weber Sersheim vermißt.

.“ Zu Verlustliste Nr. 102. Infanterie⸗Regiment Nr. 124, Weingarten. 8. Kompagnie. 8 .“ Unterkammlach nicht gefallen, sonden

Res. Georg Müller verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 104u. Füsilier⸗-Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim. 1“ 12. Kompagnie.

Ers. Res. Karl Britsch Ilsfeld nicht gefallen, war vem.

Zu Verlustliste Nr. 105. Grenadier⸗Regiment Nr. 119, Stuttgart. 2. Kompagnie. Krgsfr. Erwin Kuthe Neu Ulm bish. leicht verw., gefallen. 5. Kompagnie. Ers. Res. Wilhelm Schöller Johanngeorgenstadt bisz. vermißt, gefallen.

—74

6. Kompagnie.

Ers. Res. Paul Schmid Tuttlingen bish. vermißt, gefallen

7. Kompagnie. 3 Krgsfr. Hermann Kern Stuttgart⸗Berg bish. verw., gestorbeg

Zu Verlustliste Nr. 109.

terie⸗-Regiment Nr. 121, Ludwigsburg.

5. Kompagnie. Beihingen bish. vermißt, war verw. 1“ 8. Kompagnie.

Krgsfr. Friedrich Weiß Musberg nicht gefallen, verwundet,

Musk. Georg Hermle

Zu Verlustliste Nr. 113. 8 2. Landwehr⸗Pionier⸗Kompagnie. Wehrm. Adolf Traub Chingen a. D. bish. verw., gestorben, Zu Verlustliste Nr. 117. Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg. 12. Kompagnie. Musk. Friedr. Mayer Bönnigheim bish. verw., war erkranke

Zu Verlustliste Nr. 127. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 120.

Kompagnie.

Zu Verlustliste Nr. 128. Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsbu 8 b Musk. Albert Wölpert Waiblingen bish. verw., gestorben. 2. Kompagnie. . Krgsfr. Johannes Kalkbrenner Ludwigshafen birsz. vermißt, zur Truppe zurück. 3. Kompagnie. Musk. Karl Pfannenschmid Hemmingen bish. verw., gest 4. Kompagnie. 1 Gefr. (nicht Res.) Hermann Harpprecht (nicht Höpprechth

4

Waiblingen bish. verwundet, gestorben. Infanterie⸗Regiment Nr. 127, Ulm. 8

5. Kompagnie. Musk. Eugen Futterknecht Hall bish. vermißt, war vern. Utffz. d. R. Karl Hagg Lautlingen bish. schw. verw., gestorben. Musk. Adolf Maier Wolfenhausen bish. vermißt, inf. schwerer Verwundung gestorben. 1 Ers. Ref. Albert Laubacher Unterurbach bish. vermißt, inf. schwerer Verwundung gestorben. Musk. Johann Reiser Kappel bish. vermißt, inf. schwerer Verwundung gestorben. 7. Kompagnie. Musk. Josef Rettich, Untersulmetingen, bish. vermißt, gefallen⸗ 8. Kompagnie. 8 Musk. Franz Stöhr Seitingen bish. vermißt, gefallen. Ers. Res. Wilh. Laukemann, Waldbuch, bish. vermißt, gefallen⸗ Utffz. d. R. Hermann Hauser, Pfeffingen, bish. schw. v., gestorben

Zu Verlustliste Nr. 130. Grenadier⸗Regiment Nr. 119, Stuttgart. 6. Kompagnie. Res. Wilhelm Möbus Michelbach bish. verwundet, gestorben. 7. Kompagnie. Gren. Lehmann (nicht Löhm

bish. verwundet, gestorben.

Zu Verlustliste Nr. 144. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 123.

2. Kompagnie. Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Gefr. d. R. Rudolf Hästle Endingen gefallen.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗Anstalt. Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

5 Wehrm. Christian Pfeiffer Moöhringen bish. schw. v., gest.

n) Oberjesingen

Der Arzugspreis brträgt vierteljährlich 5 40 ₰. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer

8

den Postanstalten und Zeitungsspediteuren für Selbstabholer

auch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Kummern kosten 25 ₰.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits⸗ zrile 30 ₰, einer 3 gespaltenen Einheitzzeile 50 P⸗

Anzeigen nimmt au:

die Königliche Expedition des Neichs⸗ und Atnatganzeigers

Ihnhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen ꝛc.

Deutsches Reich.

Reichskontrollgesetz. 1

Ib zu der Bekanntmachung über den Verkehr mit Futter⸗ mitteln.

Bekanntmachung des Großherzoglich hessischen Ministeriums des Innern, betreffend zwangsweise Verwaltung französischer Unternehmungen.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 45 des Reichs⸗

Gesetzblatts. Erste Beilage: Personalveränderungen in der Armee.

8 Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Gesetz über die Niederschlagung von Untersuchungen gegen Kriegsteilnehmer.

Erlaß des Staatsministeriums, betreffend die Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei dem Unternehmen der Kultivierung von Oedländereien des Roten Luchs im Gutsbezirke Wüste Sieversdorf, Kreis Lebus.

Anzeige, w die Ausgabe der Nummer 20 der Preußischen Gesetzsammlung.

8

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Allerhöchstihrem Ober⸗Hof⸗ und Hausmarschall, General⸗ major à la suite der Armee Freiherrn von Reischach die Schwerter zum Kreuz und Stern der Komture des Königlichen Hausordens von Hohenzollern,

Allerhöchstihrem diensttuenden Flügeladjutanten, Obersten von Mutius die Schwerter zum Ritterkreuz des Königlichen Hausordens von Hohenzollern.

dem Fürsten von Pleß, Oberstleutnant à la suite der Armee, und Allerhöchstihren diensttuenden Flügeladjutanten, Major Graf von Moltke und Major von Hirschfeld das Ritterkreuz mit Schwertern desselben Ordens sowie

dem Stabsarzt Dr. Wezel an der Kaiser Wilhelms⸗ Akademie für das militärärztliche Bildungswesen, kommandiert zur Vertretung eines Leibarztes bei Allerhöchstihrer Person, die Schwerter und die Königliche Krone zum Roten Adler⸗ orden vierter Klasse zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: ddeem eordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität in Marburg, Geheimen Regierungsrat Dr. Bauer und dem Amtsgerichtsrat a. D., Geheimen Justizrat Schulze in Brandenburg a. H. den Roten Adlerorden dritter Klasse mit der Schleife,

dem Königlichen Küchenmeister a. D. Schönborn in

Berlin⸗Schöneberg die Königliche Krone zum Roten Adleror vierter Klasse, 4

dem Oberlehrer a. D., Professor Dr. Schau in Magde⸗ burg, dem Baurat Wehl in Potsdam, dem Seminagrlehrer Maerker in Altdöbern, Kreis Kalau, dem Gerichtskassen⸗ rendanten a. D., Rechnungsrat Guenter in Königsherg i. 8 dem Landgerichtssekretär a. D., Rechnungsrat Wolff in Inster⸗ burg, den Amtsgerichtssekretären a. D., Rechnungsräten Hennig in Braunsberg und Hartung in Hannover, dem Oberzoll⸗ revisor a. D. Hackert in Koblenz und dem Oberlandmesser Saal in Hersfeld den Roten Adlerorden vierter Klasse,

dem emeritierten Pfarrer Höpker in Kirchlengern, Land⸗ kreis Herford, dem Strafanstaltsdirektor Lohmann in Wittlich und dem Rentmeister a. D., Rechnungsrat Hallauer in Cöln⸗ Lindenthal den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,

dem Rektor a. D. Hellmuth in Magdeburg und dem Lehrer Osterloh in Sangerhausen den Königlichen Kronenorden vierter Klasse,

den Lehrern Söllner in Eisleben und Tiltag in Briesen, Kreis Luckau, und dem Lehrer a. D. Schmidt in Pyritz den Adler der Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern, 8

dem Amtsgerichtsassistenten a. D., Gerichtssekretär Ludwig in Bochum, dem Oberwerftbuchführer a. D. Jeczawitz in Kiel und dem Gerichtsvollzieher a. D. Gehrigk in lllen tein das Verdienstkreuz in Gold,

dem Kanzleiinspektor, Kanzleisekretüuxr Mattern bei der Staatsanwaltschaft des Landgerichts in Cassel und dem Eisen⸗ bahnlokomotivführer a. D. Klages in Nordstemmen, Kreis Gronau, das Verdienstkreuz in Silber,

dem Verwaltungsschreiber a. D. Anft in Rüstringen, dem Eisenbahnmaterialienausgeber a. D. Borstel in Stendal, dem Gerichtsdiener und Hilfsgerichtsvollzieher a. D. Flick in Königsberg i. Pr., dem Schuldiener Sukrow in Charlotten⸗ burg und dem bisherigen Bahnunterhaltungsarbeiter Köster in Ohof, Kreis Peine, das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,

dem Küster a. D. Bockhorst in Bielefeld, dem Kanzlei⸗ gehilfen a. D. Deutschmann in Tilsit, dem Eisenbahnrangier⸗

Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

———

meister a. D. Szymanski in Bremen, dem Eisenbahnweichen⸗ steller a. D. Siemers in Lehe, dem Eisenbahnschrankenwärter a. D. Schulz in Groß Chüden, Kreis Salzwedel, dem bis⸗ herigen Eisenbahnvorschmied Wyhr in Stendal, dem bisherigen Eisenbahnschlosser Püchel in Hannover, dem bisherigen Eisen⸗ bahnwerkstättenarbeiter Kuhlmann in Bremen und dem bis⸗ herigen Bahnhofsarbeiter Tiepermann in Salzwedel das All⸗ gemeine Ehrenzeichen,

dem bisherigen Eisenbahnhandarbeiter Ulrich in Stendal das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze sowie

dem Hauptmann von Doemming im Ersatzbataillon des 2. Hannoverschen Infanterieregiments Nr. 77 und dem Unter⸗ offizier des Landsturms Bedey im Landsturminfanteriebataillon Hameln die Rettungsmedaille am Bande zu verleihen.

Deutsches Reich. Reichskontrollgesetz. Vom 4. April 1915. Wilhelm, von Gottes

Kaiser, König von Preußen ec.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:

Wir Gnaden Deutscher

§ 1 Die Vorschriften des Reichskontrollgesetzes vom 21. März 1910 eichs⸗Gesetzol. S. 521) hleiben mit Ausnahme der Bestimmung über die Kontrolle des Landeshaushalts von Elfaß⸗Lothringen auch für die Kontrolle der Rechnungen aus dez. Rechayngsiahren 1915 bis 1919 in Geltung. . 1“” 17 § 2 1t

Die Kontrolle über die folgenden Ausgaben der bayerischen Heeresverwaltung während des gegenwärtigen Krieges: Zuschüsse zur Militärwitwenkasse,

Pensionen ausschließlich derjenigen aus Anlaß des Krieges von

1870/71 und des gegenwärtigen Krieges, einmalige Ausgaben für die bei Ausbruch des gegenwärtigen Krieges bereits begonnenen Bauten, wird nicht auf Grund einer Rechnungeprüfung im einzelnen geübt. Der Verwendungsnachweis für die vorangeführten Ausgaben erfolgt durch vom Reiccskanzler festgestellie Auszüge aus den Einzel⸗ rechnungen.

8 3 Der Reichskanzler wird ermächtigt, die fernere Ausübung der Kontrolle über den Landet haushalt von Elsaß⸗Lothringen durch den Rechnungshof des Deutschen Reichs mit der Landesregierung von Elsaß⸗Lothringen zu vereinbaren. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.

Gegeben Großes Hauptquartier, den 4. April 1915. (E. S.) Wilhelm. 8 von Bethmann Hollweg.

Anordnungen zu der Bekanntmachung über den Verkehr mit Futter⸗ mitteln vom 31. März 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 195).

Zu § 4. Soweit gemäß § 4 Perträge zu berücksichtigen sind, hat der zur Ueberlassung der Ware Verpflichtete den er⸗ forderlichen Nachweis über den Inhalt der Verträge der Be⸗ zugsvereinigung der Deutschen Landwirte, G. m. b. H., in Berlin, Potsdamer Straße 30, nach der Vorschrift in § 2 Abs. 2 bei Erstattung der vorgeschriebenen Anzeige beizubringen. Hat der Anzeigepflichtige dies unterlassen und den Nachweis nicht spätestens auf die Anforderung der Ware durch die Bezugs⸗ vereinigung nachträglich erbracht, so ist diese befugt, die An⸗ ordnung der zwangsweisen Ueberlas2sung gemäß § 14 zu beantragen.

Die von der Bezugsvereinigung in Anspruch genommenen Erzeugnisse sind bis zum Abruf aufzubewahren und pfleglich zu behandeln. Erfolgt der Abruf, so sind die Waren nach Wahl der Bezugsvereinigung frei Eisenbahnwagen der Verlade⸗ station oder Kahn oder frei Wagen ab Lager in handelsüblicher Weise zu liefern. Auf Verlangen der Bezugsvereinigung hat der Bieserungapflichtge Säcke, gegebenenfalls gegen Leihgebühr, zu stellen.

Zu § 6. Die Bezugsvereinigung hat bei Anforderung der von ihr in Anspruch genommenen Waren den von ihr für angemessen erachteten Uebernahmepreis zu bieten. Ist Ver⸗ käufer mit dem gebotenen Uebernahmepreis nicht einverstanden, so hat er gemäß Abs. 3 das Recht, die Entscheidung der zu⸗ ständigen höheren Verwaltungsbehörde anzurufen. Dieser ist gleichzeitig der Nachweis des beanspruchten höheren Herstellungs⸗ oder Erwerbspreises vorzulegen. Ebenso ist eine etwaige Mehr⸗ forderung für Zinsen, Unkosten und Gewinn sofort eingehend zu begründen. Von der Anrufung der höheren Verwaltungs⸗ behörde ist die Bezugsvereinigung unverzüglich zu benach⸗ richtigen.

Die Verpflichtung zur Lieferung der von der Bezugsvereinigung angeforderten Waren wird durch das Verfahren über die Preisfestsetzung nicht

8

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aufgeschoben. Der Verpflichtete hat vielmehr ohne Rücksicht auf die endgültige Festsetzung des Uebernahmepreises zu liefern und die Bezugsvereinigung vorläufig den von ihr als ange⸗ messen erachteten Preis zu zahlen.

Die Zahlung erfolgt spätestens 14 Tage nach Verladun der Ware. Etwaige Restbeträge sind spätestens 14 Tage na Mitteilung der von der höheren Verwaltungsbehörde getroffenen Entscheidung zu zahlen.

Wer Waren der im § 1 bezeichneten Art in Gewahrsam hat, die im Eigentum eines Ausländers stehen und zum Ver⸗ kauf im Inlande bestimmt sind, hat spätestens am 15. April 1915 die Handelskammer, in deren Bezirk die Ware lagert, um Festsetzung der Uebernahmepreise zu ersuchen und gleich⸗ zeitig die Bezugsvereinigung entsprechend zu benachrichtigen. Die Verpflichtung zur Lieferung der von der Bezugsvereinigung angeforderten Waren wird durch das Verfahren über die Festsetzung der Uebernahme⸗ preise nicht aufgeschoben.

Zu § 7. Die Bezugsvereinigung verteilt die übernommenen Vorräte auf die Kommunalverbände unter Mitwirkung des Beirats 7 Abs. 3).

Soweit Kommunalverbände vorher unter Nachweis eines dringenden wirtschaftlichen Bedürfnisses Futtermittel anfordern, kann die Bezugsvereinigung unter Vorbehalt der späteren An⸗ rechnung die verfügbaren Mengen sofort überweisen.

Zu § 10. Genossenschaften dürfen die am 15. April 1915 in ihrem Besitz befindlichen Futtermittel der im § 1 be⸗ zeichneten Art unbeschadet der Vorschrift in § 4 an ihre Ge⸗ nossen abgeben.

Ebenso dürfen die Hersteller von Torfstreu und Torfmull diejenigen Mengen, die von der Bezugsvereinigung noch nicht gemäß § 4 angefordert worden sind, an Verbraticher und Ver⸗ arbeiter abgeben.

Berlin, den 9. April 1915. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Kautz.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom

26. November 1914, die zwangsweise Verwaltung

französischer Unternehmungen betreffend, sind

1) die Niederlassung der Frma Maurice Evrard, Paris, Rue Porteroin 16, in Offenbach (Verwalter Rechtsanwalt Dr. Banael in Offenbach),

2) die Niederlassung der Firma E. Schelbaum, Paris, Rue des Gravilliers 16, in Offenbach (Verwalter Rechtsanwalt Dr. Bangel in Offenbach)

unter zwangsweise Verwaltung gestellt worden.

Darmstadt, den 6. April 1915. Großherzoglich hessisches Ministerium des Innern. von Hombergk.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 45 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter Nr. 4705 das Reichskontrollgesetz, vom 4. April 1915. Berlin W. 9, den 9. April 1915. ““ Kaiserliches Postzeitungsamt.

über die Niederschlagung von Untersr 8 Kriegsteilnehmer.

Vpom 4. April 1915.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden K

Preußen ꝛc., verordnen mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie, was folgt:

Einziger Artikel.

8 Untersuchungen gegen Teilnehmer an dem gegenwärtigen Kriege wegen Handlungen, die vor der Einberufung zu den Fahnen begangen worden sind, können im Wege der Gnade auch dann niedergeschlagen werden, wenn sie bereits gerichtlich eingeleitet sind.

Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in Kra

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Großes Hauptquartier, den 4. April 1915.

(L. 8.) Wilhelm.

von Bethmann Hollweg. Delbrück. von Tirpitz. Beseler. von Breitenbach. Sydow. von Trottzu Solz. Freiherr von Schorlemer. Lentze. von Loebell. von Jagow. Wild von Hohenborn. Helfferich.