8 Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes über den A satz
meiarnntmachunz
Außer den der Bekanntmachung vom 16. März 1915 (Nr. 65 des Deutehen Reichsanzeigers und Königlich Preußischen Staatsanzeigers für 1915) namhaft gemachten Handels⸗ chemikern sind noch für das Rechnungsjahr 1915 zur Aus⸗ führung von Kalisalzanalysen gemäß den Vorschriften unter 2 B der Bekanntmachung vom 28. Juni 1911, betreffend
von Kalisalzen — Reichs⸗Gesetzbl. S. 256 — zugelassen worden: Handelschemiker: Dr. phil. Rudolf Woy in Breslau, Palmstraße 39, angestellt für den Bezirk der Handelskamger zu Breslau, Dr. G. Kayser in Cöln, Riehlerstraße 43, Dr. C. Niegemann in Cöln⸗Nippes, Steinbergerstraße 26, angestellt für den Bezirk der Handelskammer zu Cöln.
Die Befugnis dieser öffentlich angestellten Handelschemiker zur Ausführung von Kalisalzanalysen im Sinne der eingangs erwähnten Vorschriften erstreckt sich auf das ganze Reichsgebiet. Berrlin, den 14. April 1915. “ 8 Der Reichskanzler. Im Auftrage: Richter.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 47
des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) hiermit
des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter
Nr. 4707 eine Verordnung, betreffend Inkrafttreten des Gesetzes über den Unterstützungswohnsitz vom 30. Mai 1908 im Königreiche Bayern, vom 4. April 1915, und unter
Nr. 4708 eine Bekanntmachung über Höchstpreise für Kupfervitriol, vom 15. April 1915.
Berlin W. 9, den 15. April 1915.
Kaiserliches Postzeitungsamt. 1 Krüer.
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Sei Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Oberregierungsrat Dr. Michelly aus Wiesbaden zum Geheimen Regierungsrat und vortragenden Rat bei der Oberrechnungskammer und den bisherigen kommissarischen Seminardirektor Dr. Alfred Heuß ner in Rotenburg a. Fulda zum Seminardirektor zu er⸗ nennen. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: die Landrichter Dr. Rosenthal und Röper in Aachen, Tittel in Elbing, Dr. Kracht in Bochum, Dr. Schäfer in Paderborn, Dr. Siebert in Frankfurt a. O., Biedermann und Benwitz in Danzig, Kirschstein in Bromberg, Gruber in Magdeburg, Dremel in Münster, Pogge in Prenzlau und Dr. Kriener bei dem Landgericht I in Berlin zu Landgerichtsräten, die Amtsrichter Dr. Feldner in Solingen, Graf Spee in Aachen, Wagner in Meseritz, Leibenguth bei dem Amts⸗ gericht Berlin⸗Mitte, Dr. Mengelberg in Mayen, Noah in Mewe, Dr. Hollender in Euskirchen, Dr. Glaum in Wissen, Dr. Rentrop in Meisenheim, Dr. Hillen⸗ kamp in Crefeld, Günther in Hamm, Thoene in Balve, deyn in Neukölln, Bowe in Hörter, Kiefer in rüm, Dr. Krahé in M.⸗Gladbach, Zillikens in eilenkirchen, Reinicke in Stendal, Dr. Schnee⸗ mann in Dinslaken, Dr. Rober in Wesselburen, Georg in Brakel, Dr. Reining und Vehrigs in Dortmund, Weyer in Eitorf, Schauer in Jauer, Wery in St. Goar, Wegeli in Braunsberg, Dr. Haßlacher in Saarlouis, Schneider in Wetzlar, Stolze in Blankenese, Regenbrecht in Hohen⸗ salza, Remkes in Hildesheim, Röpke in Papenburg, Davidsohn in Angerburg, Schaefer in Höchst, Lütke⸗ Deckenbrock in Essen, Dr. Wittmann in Waldbröl und Borgmann in Beelitz zu Amtsgerichtsräten und die Staatsanwälte Dr. Buhl bei der Oberstaatsanwalt⸗ schaft in Breslau, Seliger bei der Staatsanwaltschaft des Landgerichts in Königsberg i. Pr., Koeppel in Torgau, Dr. Schagen in Verden und Weimar bei der Staatsanwalt⸗ schaft des Landgerichts in Düsseldorf zu Staatsanwaltschafts⸗ räten zu ernennen sowie dem Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator im Justizministerium, Rechnungsrat Georg Voelcker in Berlin⸗ b den Charakter als Geheimer Rechnungs⸗ rat un dem Geheimen expedierenden Sekretär und Registrator bei der Justizprüfungskommission Otto Kühn in Berlin⸗Steglitz und dem Geheimen Registrator im Justizministerium Eugen dechenke in Berlin den Charakter als Rechnungsrat zu ver⸗ eihen.
“ Allerhöchster Erlaß, 1 betreffend Bau und Betrieb der in dem Gesetze vom 26. März 1915 (Gesetzsamml. S. 65)
Vom 6. April 1915.
Auf Ihren Bericht vom 1. April d. J. bestimme Ich zur Ausführung des Gesetzes vom 26. März d. J., betreffend die Eisenbahnanleihe für 1915, daß die Leitung des Baues und demnächst auch des Betriebes: 1
1) der im § 1 unter I vorgesehenen Haupteisenbahn von Peesenburz nach Miswalde der Eisenbahndirektion in
hanzig,
2) der im § 1 unter III 1 vorgesehenen Abzweigungs⸗ bahn von Ringen nach Neuenahr der Eisenbahn⸗ direktion in Cöln
übertragen wird.
Zugleich bestimme Ich, daß das Recht zur Enteignung und dauernden Beschränkung des Grundeigentums, das zur Bauausführung nach den von Ihnen festzustellenden Plänen votven gis ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen Anwendung nden soll:
1 für die im § 1 unter I aufgeführte Haupteisenbahn von Riesenburg nach Miswalde;
2) für die im § 1 unter II 1 vorgesehene Bauausfüh⸗ rung, soweit das Enteignungsrecht nicht bereits nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen oder einem
8 —
S. vorgesehenen neuen Eisenbahnlinien usw.
3) für die im § 1 unter III 1 vorgesehene Abzweigungs⸗ bahn von Ringen nach Neuenahr. Dieser Erlaß ist durch die Gesetzsammlung zu veröffent⸗
Großes Hauptquartier, den 6. April 1915. Wilhelm. von Breitenbach.
An den Minister der öffentlichen Arbeiten.
Dem Elektrizitätsverband Stade wird auf Grund
das Recht verliehen, bis zum 31. Dezember 1918 zum Bau einer Starkstromfernleitung in den Kreisen Soltau und Winsen, Regierungsbezirk Lüneburg, das erforderliche Grundeigentum, soweit es nicht staatliches Grundeigentum ist, nötigenfalls im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies aus⸗ reicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten.
Bei der von dem Glektrizitätsverbande Stade unter dem 2. Mai 1914 abgegebenen Verpflichtungserklärung, die Aus⸗ dehnung seines Versorgungsgebietes ebenso wie die Erteilung von bestimmten Genehmigungen, die ihm in dem Vertrage mit der „Siemens“ Elektrische Betriebe A.⸗G. vorbehalten sind, von der Zustimmung des Regierungspräsidenten in Stade ab⸗ hängig zu machen, behält es sein Bewenden.
Berlin, den 7. April 1915. Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät 1 des Königs. Das Staatsministerium.
Zugleich für den Minister des Innern: Frhr. von Schorlemer.
“
von Breitenbach. Sydow.
ustizministerium. 8
Der Rechtsanwalt Dr. Gumpert in Luckenwalde ist zum Notar für den Bezirk des Kammergerichts mit Anweisung seines Amtssitzes in Luckenwalde und
der Rechtsanwalt Dr. Köpke in Schenefeld zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts in Kiel mit Anweisung
Amtssitzes in Schenefeld ernannt worden. Ministerium für Handel und Gewerbe.
Zu Oberlehrern sind ernannt worden die Lehrer: Dipl.⸗ Ing. Hermann Hömberger an der Maschinenbauschule in Graudenz, Dipl.⸗Ing. Georg Volkmer an der höheren Schiff⸗ und Maschinenbauschule in Kiel, Dipl.⸗Ing. Fritz Wagner an der höheren Maschinenbauschule in Altona, Dipl.⸗Ing. Ernst Heimburg an der höheren Maschinenbauschule in Hagen i. W., Dipl⸗Ing. Walther Zimmermann an der Maschinenbauschule in Essen a. Ruhr und Dipl.⸗Ing. Franz Ginkel an der Maschinenbau⸗ und Hüttenschule in Duisburg.
Zum technischen Lehrer wurde ernannt: der Ingenieur und Lehrer Otto Schmidt an der Fachschule für die Kleineisen⸗ und Stahlwarenindustrie in Schmalkalden.
Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.
Dem Seminardirektor Dr. Heußner ist das Direktorat des Lehrerinmenseminars in Rotenburg a. Fulda verliehen worden.
Finanzministerium.
Die Rentmeisterstelle bei der Königlichen Kreiskasse in St. Wendel, Regierungsbezirk Trier, ist zu besezen.
Bekanntmachung. Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (G.⸗S. S. 152) wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß sich aus dem Betriebsjahre 1913/14 bei der Kreis Altenaer Schmalspurbahn kein zu den Kommunalabgaben einschätzbarer Reinertrag ergeben hat. Elberfeld, den 12. April 1915. Der Königliche Eisenbahnkommissar. 1 Hoeft. “
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 21. der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter
Nr. 11 417 einen Allerhöchsten Erlaß, betreffend Bau und Betrieb der in dem Gesetze vom 26. März 1915 (Gesetzsamml. S. 65) vorgesehenen neuen Eisenbahnlinien usw., vom 6. April 1915, und unter —
Nr. 11 418 eine Bekanntmachung, betreffend die Geneh⸗ migung der Notverordnung vom 19. Januar 1915 über die Abkürzung der Schonzeit für weibliches Rehwild, Fasanenhennen und Hasen durch die beiden Häuser des Landtags, vom 8. April 1915. 8
Berlin W. 9, den 15. April 1915.
Königliches Gesetzsammlungsamt. Krüer.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 16. April 1915.
In der am 15. April unter dem Vorsitz des Königlich bayerischen Gesandten, Staatsrats Dr. Grafen von Lerchen⸗ feld⸗Koefering abgehaltenen Plenarsitzung des Bundes⸗ rats wurde einer Aenderung der Bekanntmachung über die Höchstpreise für Futterkartoffeln usw. vom 25. Februsr 1915 die Zustimmung erteilt. Zur Annahme gelangten ferner der Entwurf einer Bekanntmachung, betreffend die Menge des zum steuerpflichtigen Inlandsverbrauch abzulassenden Zuckers, der Entwurf einer Bekanntmachung wegen Aenderung der Verordnung, betreffend Verkehr mit Zucker, und der Entwurf einer Bekanntmachung, betreffend
Demnächst wurde über Anträge auf Gewährung von Reichs⸗ beihilfen an Gemeinden für Zwecke der Kriegswohlfahrtspflege sowie beer dershse beiss Eingaben Beschluß gefaßt.
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Auf Grund einer neuerlichen Erklärung der britischen Regierung wird nachstehendes durch „W. T. B.“ zur öffent⸗ lichen Kenntnis gebracht: Nach der Rechtsprechung britischer Prisengerichte werden vor ihnen feindliche Ansländer zur Wahrnehmung ihrer Rechte zugelassen, wenn sie sich dabei auf eins der Haager Abkommen von 1907 berufen können. Das britische Prisengericht in Alexandrten hat auch Klagen feindlicher Ausländer angenommen, die auf Verträge über den Suezkanal oder auf die besonderen Beziehungen Greß⸗ britanniens zu Aegypten gestützt wurden. ““
In dem veröffentlichten Notenwechsel über die Behandlung unserer in Gefangenschaft geratenen U⸗Bootsbesatzungen weist die britische Regierung darauf hin, daß während des gegen⸗ wärtigen Krieges mehr als 1000 Offiziere und Mann⸗ schaften der deutschen Marine von britischen Kriegs⸗ schiffen aus der See gerettet worden sind, während in keinem Falle auch nur ein Offizier oder Mann der britischen Kriegsmarine von den Deutschen gerettet worden sei. Demgegenüber wird, wie „W. T. B.“ meldet, von zuständiger Stelle folgendes festgestellt:
In den Fällen, in denen britische Kriegsschiffe von deutschen U⸗Booten zum Sinken gebracht worden sind, stand die Rettung der englischen Besatzungen naturgemäß ganz außer Frage, da Untersee⸗ boote hierzu außerstande sind. .
Im Gefecht bei Helgoland am 28. August und bei den Vorstößen gegen die englische Kuͤste am 2. November und 16 Dezember 1914 sind Torpedoboote vernichtet worden, aber die britische Regierung kann diese Fälle nicht wohl im Auge gehabt haben, da sie den Verlust von Fahrzeugen bestreitet.
In dem Gefecht bei der Doggerbank am 24. Januar 1915 sind zwar der englische Schlachtkreuzer „Tiger“ und einige englische Torpedo⸗ boote untergegangen, aber auch diese kann die britische Regierung nicht meinen, da sie amtlich erklärt hat, alle Schiffe, die an der Schlach beteiligt gewesen, seien zurückgekehrt.
Am 20. September 1914 wurde der englische Kreuzer „Pegasus“ im englischen Hafen von Zanzibar durch den kleinen Kreuzer „Königs⸗ berg“ vernichtet. „Königsberg“ befand sich hierbei außerhalb des Hafens und konnte selbstverständlich nicht zur Rettung der Besatzung in den feindlichen Hafen einlaufen. Es bleibt somit nur die Schlacht bei Coronel, in der am 1. November 1914 durch unser Kreuzer⸗ geschwader zwei englische Panzerkreuzer vernichtet wurden.
Den einen Panzerkreuzer „Good Hope“ haben unsere Schifß mit einbrechender Dunkelheit aus Sicht verloren; sie haben ihn g. sucht und nicht wiederfinden können, sie wußten nicht einmal, ob er überhaupt untergegangen sei. Daß unter diesen Umständen von der Besatzung von „Good Hope“ niemand gerettet werden konnte, ist ein⸗ leuchtend. Als „Monmouth' sank, war nur S. M. S. „Nürnberg in der Nähe. Warum von diesem Schiff niemand gerettet wurd läßt sich aus einem Brief eines Sohnes des Grafen Spee erkenne der wörtlich schreibt: „Das Schiff „Monmouth“ versank mit wehenden Flaggen, und keinen Mann konnten wir retten. Einmal wegen der hohen See, die das Aussetzen eigener Boote unmöglich machte, dann aber auch, weil neue Rauchwolken gemeldet wurden, die
wie wir hofften, neue Feinde waren und auf die wir zuͤhtelten“
Auch der deutsche Geschwaderchef Graf Spee schreibt in einem Brie hierüber: „Leider verbot die schwere See die Rettungsarbeit“ 1
In Deutschland ist es rückhaltlos anerkannt worden, daß englische Kriegsschiffe wiederholt nach Gefechten unsere Seeleute gerettet haben. Niemand ist es aber in Deutschland eingefallen, anklagend hervorzuheben, daß bei den Falklandsinseln, als unsere „Scharnhorst“ mit wehenden Flaggen bei hellem Tage und glatter See unterging, ni⸗mand gerettet wurde, trotzdem zahlreiche britische Schiffe in der Nähe waren.
Aus vorstehendem geht hervor, daß sich während des ganzen Verlaufs des Krieges für deutsche Kriegsschisfe nie eine Gelegenheit geboten hat, Besatzungen britischer Kriegsschiffe zu retten. Ebenso wie uns, ist dies aber auch der britischen Re⸗ gierung bekannt. Die britische Regierung verschweigt dies in ihrer Note und erhebt durch die Gegenüberstellung der Tat⸗ sachen, daß die englische Marine wohl über 1000 deutsche See leute, die deutsche Marine aber keinen einzigen englischer Marineangehörigen gerettet habe, die Anschuldigung, daß von deutscher Seite die Rettung britischer Besatzungen absichtlich unterlassen sei. Hierin ist ein arglistiges Mittel zu erblicken, die öffentliche Meinung zu täuschen und die Neutralen gegen Deutschland zu verhetzen. Die deutsche Antwortnote weist also mit vollem Recht die in der britischen Note liegende Unter⸗ stellung mit Abscheu zurück.
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Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 453 und 454 der Deutschen Verlust⸗ listen bei; sie enthalten die 200. Verlustliste der preußischen Armee, die 173. Verlustliste der bayerischen Armee, die 135. Verlustliste der sächsischen Armee und die 159. Verlust liste der württembergischen Armee.
8 8* “ Elsaß⸗Lothringen. 6
Die Zweite Kammer gab gestern ihre Zustimmung zur Verordnung des Kaiserlichen Statthalters vom 31. Dezember 1914, wonach der Ausgabebetrag der Schatzanweisungen von 14 auf 30 Millionen erhöht wird. Nach Erledigung der Tagesordnung verlas der Staatssekretär Graf von Roedern eine Kaiserliche Verordnung, der zufolge beide Kammern des Landtages geschlossen werden. Hierauf ergriff der Präsident Dr. Ricklin das Wort und betonte laut Bericht des „W. T⸗ B.“ in seiner Schlußrede die Pflicht der Abgeordneten, draußen im Lande durch Wort und Tat in dieser schweren, kritischen Zeit unserer Bevölkerung den richtigen Weg zu weisen, ihr das Vertrauen in den Sieg unserer gerechten Sache nicht nehmen zu lassen und ihr zu helfen, die schwierige, harte Prüfung, die sie zurzeit durchzumachen hat, mit Erfolg zu bestehen. Er führte u. a. aus:
Unser Volk hat die Tragik des Grenzlandes bis zur Neige aus⸗ kosten müssen, und nichts ist ihm in diesem Kriege erspart geblieben von den jammervollen, aber natürlichen Folgen nationaler Halbheit. Der Krieg hat auch hier läuternd gewirkt und wird es weiter tun⸗ Unsere Pflicht ist es, diesen Prozeß zu beschleunigen und bis zur Be⸗ endigung durchführen zu helfen. die in Ost und West für das deutsche Vaterland stretten, werden es als ihren herrlichsten Ehrentitel betrachten, daß sie dem Deutschen Reiche einen dauernden Feehen haben erkämpfen und Elsaß⸗ Lothringen endgütig dem Deutschen Reiche und dem deutschen Ge⸗ danken haben erobern helfen. Wir wünschen einen Frieden, der ein unvermindertes und ein ungedemütigtes Deutschland garantiert, einen Frieden, der die Niederwerfung aller unserer Gegner zur Voraus⸗
rüheren landesherrlichen Erlass 8e greift;
Venderung der Bekanntmachung üͤber zuckerhaltige Futzermitze
setzung hat. Ein solcher Friede wird kommen.
Unsere heldenmütigen Landeskinder,
Der Präsident schloß mit einem Hoch auf das deutsche Volk, sein unvergleichliches tapferes Heer und Seine Majestät den Kaiser.
— Die Erste Kammer nahm in ihrer gestrigen Sitzung den Etat in dritter Lesung ohne Debatte en bloc an und ging dann mit einem Hoch auf Seine Majestät den Kaiser auseinander.
— Der Erste Zivilsenat des Kaiserlichen Ober⸗ landesgerichts in Colmar hat nach einem Schreiben des Oberlandesgerichtspräsidenten an die Zweite Kammer laut Meldung des „W. T. B.“ entschieden, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Mitgliedschaft des Redakteurs Emil Wetterlé in der Zweiten Kammer des elsaß⸗ lothringischen Landtags nicht vorhanden seien. Zur Be⸗ gründung dieses Beschlusses wird auf die Flucht Wetterlés nach Frankreich und besonders auf seinen bekannten Artikel im „Echo de Paris“ vom 21. August verwiesen, ferner auf die Aussage der vom Senat als Zeugin eidlich vernommenen, in Colmar ge⸗ bürtigen 18 jährigen Selma Mandel. Diese war bei Kriegsausbruch Näherin in Paris und hat Wetterlé in Begleitung von zwei französischen Infanteristen in einem großen, mit vielen Ge⸗ mälden ausgestatteten Saale, also offenbar in einem öffentlichen Gebäude, mit 20 bis 30 jungen Dienstmädchen, Elsässerinnen und Oesterreicherinnen, in französischer Sprache, die die Zeugin nicht verstand, verhandeln sehen. Sein Verhalten trägt, von anderen strafrechtlichen Gesichtspunkten abgesehen, die Merkmale des Hochverrats im Sinne des § 81 Ziffer 3 des Strafgesetz⸗ buchs. Der Senat des Oberlandesgerichts kam deshalb zu folgendem Schluß:
Der Redakteur und Priester Wetterlé hat sich unter Bruch seiner beschworenen Gehormsamspflicht gegenüber dem Deutschen Reich und der beschworenen Treue zum Kaiser in dem Kriege gegen das Reich in den Dienst der feindlichen Interessen und des Feindes selbst gestellt, dessen ausgesprochenes Ziel die Lostrennung Elsaß Lothringens vom Reich und die Vernichtung der staatlichen Verfassung Elsaß⸗Lothringens innerhalb des Reichs ist.
Es unterliegt keinem Zweifel, daß einem solchen Verhalten nach der gemeinsamen Anschauung des deutschen Volkes öffentlich und unwiderleglich der Stempel der Unehre aufgedrückt ist. Es kommt aber weiter in Betracht: seine hochverräterischen Umtriebe hat Wetterlé unternommen als Abgeordneter zum eisaß⸗lothrin⸗ gischen Landtage. Nach Inhalt und Zweck der Elzaß⸗Lothringen vom Reiche gegebenen Verfassung kann es verfassungsmäßige Aufgabe eines elsaß⸗lothringischen Abgeordneten nur sein, das elsaß⸗lothringische Volk und seine Interessen im Rahmen seiner staatlichen Gemeinschaeft und im Zusammenhang mit den “ Interessen des Deutschen Reichs zu vertreten und zu ördern.
Indem der Senat dies ausspricht und dem früheren Abgeordneten Wetterlé auf Grund seines geschilderten Verhaltens die dermalige Zugehörigkeit zum elsaß⸗lothringischen Landtage abspricht, stellt er sich nicht neben oder über das Gesetz, sondern er fällt seine Entscheidung im Geiste des Verfassungsgesetzes.
Oesterreich⸗Ungarn.
Gestern vormittag wurden der Präsident des Obersten
Ukrainischen Nationalrats, Reichsratsabgeordneter Lewyckyj, und der Obmann des Verbandes der ukrainischen Abgeordneten in der Bukowina, Ritter von Wassilko, von dem Armee⸗ oberkommandanten, Feldmarschall Erzherzog Friedrich, und hierauf vom Erzherzog Karl Franz Joseph empfangen. In diesen Audienzen betonte Lewyckyj in seiner Ansprache die sich jetzt auf dem Schlachtfelde in dem Heldenmute der ukrainischen Soldaten und Legionäre bewährende Treue der Ukrainer für Kaiser und Reich und unterbreitete den ehr⸗ erbietigsten Dank der ukrainischen Nation für die von dem Armeeoberkommando den ukrainischen Legionären entgegen⸗ gebrachte Fürsorge. „Nur im Rahmen der österreichisch⸗ ungarischen Monarchie, nur unter der Herrschaft der glor⸗ reichen Dynastie“, schloß Lewyckyj, „sehen wir Ukrainer Galiziens und der Bukowina unsere Entwicklungsmöglichkeit. Wir standen und stehen auch in dieser schweren Stunde in getreuester Gesinnung zu Kaiser und Reich.“ Die beiden Erzherzoge beantworteten die Huldigungsansprache aufs gnädigste, wobei sie in warmen Worten der auf dem Schlacht⸗ felde mehrfach erprobten, außerordentlich rühmenswerten, tapferen Haltung der ukrainischen Soldaten und der ukrainischen
Legionäre und der Bukowiner ukrainischen Huzulenlegion ge⸗ dachten. In ewidmeten beide Erzherzoge der uükrainischen Nation
nachfolgenden Gespräche Worte uldvoller Sympathie und hoben die patriotische Tätigkeit der beiden erschienenen Abgeordneten äußerst anerkennend hervor.
— Die Leitung der sozialdemokratischen Partei in Ungarn hat nach einer Meldung des „W. T. B.“ beschlossen, am 1. Mai d. J. auf die Arbeitsruhe zu verzichten und keine Demonstrationen zu veranstalten.
dem den Audienzen
SGSroßbritannien und Irland. “
In der gestrigen Sitzung des Unterhauses erklärte der Unterstaatssekretär Tennant, daß die Gesamtverluste der Armee bis zum 11. April 139 347 Mann betrügen. Der Premierminister Asquith teilte die Ernennung eines Aus⸗ schusses mit, der für die wirksamste Aufbietung aller verfüg⸗ baren produktiven Kräfte des Landes sorgen soll, um die Be⸗ schaffung von Kriegsmunition zu sichern. Unter den Mitgliedern befinden sich Lloyd George, Balfour und der Arbeiterführer Arthur Henderson. Hierauf wurden an die Regierung verschiedene Anfragen gerichtet:
Das Mitglied der Arbeiterpartei Williams fragte an, ob die Regierung Schritte tun wolle, um nach dem Kriege für die Armenier eine Autonomie, ähnlich der von der russischen Regierung den Polen versprochenen, zu sichern. Neil Primrose antwortete, die britische Regierung werde die Interessen des armenischen Voltes in der asiatischen Türkei im Auge behalten, es sei aber in der gegen⸗
ärtigen Phase des Krieges unmöglich zu bestimmen, welcher Art die
zukünftigen Maßnahmen sein werden. Auf eine andere Anfrage, ob die Regierung die Liste der abso⸗
luten Konterbande auf Baumwollgarne ausdehnen wolle, antwortete Primrose, daß die militärischen Vorteile, die daraus“
wachsen würden, einen solchen Schritt nicht rechtfertigen würden. Auf eine Anfrage, ob er dem Hause nähere Information über die Verschiebung der Reichskonferenz geben könne, antwortete der Staatssekretär für die Kolonien Harcourt, er sei in Ueberein⸗ immung mit den Premierministern der Dominions der Meinung, daß die normale Konferenz in diesem Jahre während der Feindselig⸗ iten schwierig, wenn nicht unmöglich sein würde. Die Regierung beabsichtige jedoch, die Dominions, wenn die Zeit für eine Diskussion der Friedensbedingungen gekommen sei, ins Vertrauen zu ziehen und sie um ihre Meinung zu befragen. — Ueber den Ankauf der Ladung des Dampfers „Wilhelmina“ ist nach einer Meldung des „W. T. B.“
zwischen der amerikanischen Gesellschaft undder englischen Regierung
8
eine Uebereinkunft zustande gekommen. England williate ein, den Preis zu bezahlen, den die Eigentümer für die Ladung in Hamburg erhalten hätten, es entschädigt die Eigentümer für den Verlust infolge des Anhaltens des Schiffes und für die Kosten des Prozesses wegen der Ladung und übernimmt ferner die Kosten für den Aufenthalt des Schiffes, so weit er durch britische Behörden verursacht wurde. Von dem amerikanischen Botschafter in London und von Sir Edward Grey wird ein Schiedsrichter ernannt werden, der die Ersatzsumme feststellen soll. Die Eigentümer sollen hierauf die Ladung löschen und der englischen Regierung abliefern. Alsdann wird das Schiff, gegen das kein Prozeß geführt wurde, frei sein. “
Frankreich. Der Ministerpräsident Viviani hat vorgestern eine Ab⸗ ordnung von Senatoren und Deputierten der Norddepartements empfongen, die mit ihm die Frage der Verproviantierung der Zivilbevölkerung des vom Feinde besetzten Teiles der Norddepartements erörterten. Dem „Progrés“ zufolge er⸗ klärte Viviani ferner, die Regierung werde veranlassen, daß die von den Deutschen nach Frankreich zurückbeförderten Einwohner dieser Gebiete das von den dortigen Ortsbehörden ausgegebene Papiergeld bei der Banque de France zum entsprechenden Werte gegen französisches Geld umtauschen können.
Rußland. „ Der ehemalige Botschafter in Konstantinopel Michael von Giers ist, wie „W. T. B.“ meldet, zum Botschafter in Rom
ernannt worden. . Türkei. 8
Das Amtsblatt hat vorgestern ein provisorisches, später der parlamentarischen Genehmigung zu unterbreitendes Gesetz veröffentlicht, durch welches das Finanzministerium er⸗ mächtigt wird, gegen Hinterlegung von 150 Millionen Franes in Gold bei der Verwaltung der Osmanischen Staatsschuld Kassenscheine im Betrage von 6 584 094 türkischen Pfund auszugeben, die Zwangskurs und bei allen Zahlungen und Transaktionen zwischen der Re⸗ gierung und Privatpersonen oder zwischen Privatpersonen selbst gleiche Zahlkraft haben sollen wie gemünztes Geld. Die Nichtannahme dieses Zahlungsmittels wird mit Gefängnisstrafe von 24 Stunden bis zu einem Monat oder mit Geldstrafe von einem bis zu fünfzehn Pfund bedroht. Die Kassenscheine lauten auf den Ueberbringer und werden sechs Monate nach dem Friedensschluß in Gold zahlbar sein. Scheine, die binnen fünf Jahren nach diesem Termin nicht zur Einlösung vorgezeigt worden sind, verfallen zugunsten des Staatsschatzes.
— Der Kommandant der Erxpeditionsarmee gegen Aegypten, Dschemal Pascha, hielt bei einem gestern ihm zu Ehren in Konstantinopel gegebenen Festmahl eine Ansprache, in der er, wie „W. T. B.“ berichtet, sagte:
Wir wollen Aegypten von dem Makel seines Verführers reinigen und die Feinde verjagen. Wir wollen die Enaländer entfernen und unsere muselmanischen Brüder von der Knechtschaft befreien. Dies ist eine Pflicht, die nicht nur den unter meinem Kommanedo stehenden Truppen, sondern allen Muselmanen obitegt.
Dschemal schloß mit dem Ausdruck der Ueberzeugung, daß dieses Ziel erreicht werden würde. 8
Australien
Bei der Wiedereröffnung des australischen Parla⸗ ments erklärte der Premierminister laut Bericht des „W. T. B.“, daß die Regierung weitere 3 ½ Millionen Pfund Sterling für militärische Ausgaben bis zum 30. Juni benötige. Die transkontinentale Eisenbahn dürfte in 2 ½ Jahren beendet sein. Die Staatseinnahmen der letzten acht Monate betrügen 20 987 057 Pfund Sterling, sie wiesen ein Defizit von 849 013
Pfund Sterling auf.
Kriegsnachrichten. Westlicher Kriegsschauplatz.
Großes Hauptquartier, 16. April. (W. T. B.) Vor Ostende — Nieuport beteiligten sich gestern am Artilleriekampf einige feindliche Torpedoboote, deren Feuer schnell zum Schweigen gebracht wurde. Am Süd⸗ rand von St. Eloi besetzten wir nach Sprengung zwei Häuser. Am Südhang der Loretto⸗Höhe wird seit heute nacht wieder gekämpft. Zwischen Maas und Mosel fanden nur Artilleriekämpfe statt. Die Verwendung von Bomben mit erstickend wirkender Gasentwicklung und von Infanterieexplosivgeschossen seitens der Fran⸗ zosen nimmt zu.
Beei dem klaren sichtigen Wetter war die Fliegertätigkeit gestern wieder sehr rege. Feindliche Flieger bewarfen die Ortschaften hinter unseren Stellungen mit Bomben. Auch Freiburg wurde wieder heimgesucht, wo mehrere Zivil⸗ personen, hauptsächlich Kinder, getötet und verletzt wurden.
Oberste Heeresleitung.
Berlin, 15. April. (W. T. B.) Am 14. April, Abends, hat ein Marineluftschiff einen Angriff gegen die Tyne⸗ mündung unternommen. Hierbei wurde eine Anzahl Bomben geworfen. Das Luftschiff ist unversehrt zurückgekehrt.
Der Stellvertretende Chef des Admiralstabes. 8 Behncke.
Basel, 15. April. (W. T. B.) Ueber französische Fliegerstreifen am 13. April im Rheintal schreibt die „Nationalzeitung“ u. a.: Das Geschwader bestand aus vier Flugzeugen, welche bei Krotzingen über freiem Felde mehrere Bomben abwarfen, ohne Schaden zu tun oder Personen zu verletzen. Ueber Villingen, Donaueschingen und Singen warfen die Franzosen bei einem Flug auf Friedrichshafen einige Bomben ab. In Singen waren die Bombenwürfe der Internierten⸗ Halle zugedacht, verfehlten aber ihr Ziel. An anderen Orten richteten die Bombenwürfe ebenfalls keinen Schaden an. Diese Städte sind gegenüber feindlichen Fliegern völlig wehrlos. In den Städten des Rheintales sind nunmehr an den größten wie an den kleinsten Plätzen weitgehende Maßnahmen gegen Flieger⸗ angriffe getroffen.
Freiburg (Baden), 15. April. (W. T. B.) Heute mittag gegen 12 Uhr erschien wiederum ein feindlicher Flieger über der Stadt und warf im ganzen fünf Bomben über dem Stühlinger Stadtteil ab, von denen keinen Schaden an⸗ richteten, während durch die drei anderen Bomben zwei Männer und vier Kinder getötet wurden. Außerdem
wurde das Pferd eines Fuhrwerks getötet. Weiter sind durch Fuh G 9
8*
diese Bomben zwei Männer und acht Kinder schwer und eine Anzahl Schulkinder leicht verletzt worden. Eine Bombe hat außerdem den Dachstuhl eines Hauses durchschlagen.
Berlin, 15. April. (W. T. B.) Aus dem Großen Hauptquartier wird uns über die Kämpfe zwischen Maas und Mosel geschrieben:
Die Tage vom 10.—14. April kennzeichnen sich durch besonders lebhafte Tätigkeit der Franzosen auf beien deutschen Flügeln. Nach dem verhältnismäßig ruhigen Verlauf des 10. April nahm der Gegner bereits gegen abend wieder eine lebbafte Tätigkeit auf. Bei einem französischen Angriff gegen die Linie Seuzey Lamorville blieben 700 Leichen auf der Waldlichtung zwischen den beiderseitigen Stellungen liegen. Auch bei Flirey brachen Abends starke Kräfte zum Angriff vor, wurden aber, nachdem sie in einen Teil unserer Stellungen eingedrungen waren, wieder zurückgeworfen. Dennoch kehrte der Gegner am frühen Morgen des 11. April zurück, wurde erneut abgewiesen und ließ 3 Offiziere, 119 Mann gefangen in unserer Hand. In diesem Abschnitt wurde später beobachtet, daß die Franzosen ihre Gefallenen wie Sandsäcke auf die Brustwehr ihrer Gräben aufpackten und mit Erde bewarfen. Im Ailly⸗ und im westlichen Priesterwalde spielten sich die ganze Nacht Nah⸗ kämpfe ab, die für unsere Truppen günstig endeten. Am frühen Morgen des 11. April setzten die Franzosen auch an der Combres⸗Höhe zu einem neuen Angriff an, der aber im Feuer unserer Artillerie nicht zur vollen Entwicklung kam.
Am 11. April beschränkte sich die Gefechtstätigkeit im allgemeinen auf beiderseitiges Artilleriefeuer von wechselnder Stärke, in das stellenweise auch die Minenwerfer eingriffen. Nur im Priesterwalde führten 2 französische Angriffe Nachmittags und Abends erneut zu heftigen Nahkämpfen, in denen unsere Truppen die Oberhand bebielten. Auf der Combres ⸗Höhe gelang es Abends einem zweiten französischen Vorstoß vorübergehend in Teile unserer Kammstellung einzudringen. Aber nach zweistündigem Handgemenge wurde die Stellung vom Gegner wieder gesäubert.
Die beiden am Morgen und Abend abgeschlagenen französischen Angriffe gegen unsere Stellungen auf dem Kamm der Combres⸗Höbe verdienen besondere Beachtung, denn mit ihnen widerlegen die Franzosen selbst die durch den Dank Joffres an die 1. Armee der Welt am 10. April verkündete Botschast von der endgültigen Er⸗ oberung der Combres⸗Stellung. Hätten die Franzosen dieses Ziel ihrer wochenlangen blutigen Bemühungen erreicht, dann wären die erwähnten Angriffe am 11. April nicht nur überflüssig, sondern ein sinnloses Blutvergießen gewesen. Sie wurden aber unternommen und abgeschlagen. Ein dabei gefangen genommener französischer Unter⸗ offizier erzählte, daß den an der Combres⸗Höhe kämpfenden Truppen erklärt wurde, sie würden erst dann abgelöst werden, wenn sie die Höhenstellung genommen hätten. Die französische Heeres leitung meldete dagegen, daß seit dem 9. April an der Combres⸗Höhe nicht mehr gekämpft würde.
Die Nacht vom 11. zum 12. verlief ouf der ganzen Front im allgemeinen ruhig, nur stellenweise wurde diese Ruhe von französischen Artillerie⸗ und Infanteriefeuerüberfällen unterbrochen.
Der 12. April bachte dem größten Teil der Front, von der Combres⸗Höhe bis Richecourt, nur Artilleriefeuer von mäßiger Stärke, dagegen bereitete eine sehr heftige Beschießung unserer Stellungen am Nordflügel zwischen Buzyv und Marcheville sowie am Südflügel in dem Abschnitt östlich Richecourt aur Infanterieangriffe vor. Diese begannen Mittags gleichzeitig bei Maizerey und Marche⸗ ville.é Während der Gegner am letzteren Ort nach dem ersten abae⸗ schlagenen Angriff auf eine Wiedervolung zunächst verzichtete, ließ er bei Maizerey, wo sämtliche Angreifer im Feuer liegen blieben, im Abstande von je einer Stunde zwei weitere Vorstöße folgen, bei denen die Angriffstruppen auch völlig aufgerieben wurden; ein Offizier, 40 Mann fielen in Gefangenschaft. Dennoch rannten die Fronzosen Abendtz noch einmal bei Marcheville mit drei aufeinander folgenden Schützenlinten, dicke Kolonnen dahinter, in unser Feuer, das diesem fünften Angriff ein blutiges Ende bereitete An diesem Angriff be⸗ teiligten sich zwei Panzerautomobile. Um dieselbe Zeit wurde am Südflügel im östlichen Priesterwald ein Infanterieangriff abgeschlagen. Hier wurden schwarze Truppen beim Schanzen beobachtet.
Nach einer im allgemeinen ruhigen Nacht lebte am Morgen des 13. April das Infanteriegefecht auf beiden Flügeln wieder auf. Dieses Mal brachen die Franzosen ohne Artillerievorbereitung gegen unsere Stellungen bei Maizerey und Marcheville vor, aber ihre Erwartung, unsere Truppen zu überraschen, wurde getäuscht und der Angriff ab⸗ gewiesen. Im Priesterwald wurde das Gefecht fortgesetzt, und nörd⸗ lich Maizerey unternahm am Nachmittag der Gegner einen neuen vergeblichen Versuch, in unsere Stellungen einzudringen.
In der Nacht zum 14. April unterhielten die Franzosen am Nordflügel heftiges Infanteriefeuer, in das zeitweise schwere Artillerte eingriff, um die Wiederherstellungsarbeiten in unseren Stellungen zu stören. Dennoch brach ein in der zweiten Morgenstunde unter⸗ nommener starker Infanterieangriff vor unserer Lmie zusammen. Das⸗ selbe Schicksal ereilte im Laufe des Tages Infanterieangriffe nördlich Marcheville; in schmaler Front und großer Tiefe stürmte der Gegner dreimal gegen unsere Stellungen vor, wobei immer frische Kräfte die Zurückflutenden aufnahmen und ihrerseits angriffen. Nach Aussagen Gefangener soll dabei Infanterieregiment 51. aufgerieben sein. Im Walde von Ailly folgten einer wenig wirksamen Sprengung ebenfalls drei Infanterieangrifte,“ die sämtlich abgeschlagen wurden. Einen kleinen Erfolg hatten die Franzosen nördlich Flirey, wo sie sich nach starker artilleristischer Vorbereitung in Besitz eines 100 m breiten Teiles unserer vordersten Stellung setzten. Der erbitterte Nahkampf dauerte den ganzen Tag über an und war am Abend noch nicht entschieden. Auch im westlichen Priester⸗ walde entspannen sich Nachmittags heftige Nahkämpfe, die Abends mit einem sehr verlustreichen Mißerfolg des Gegners endeten. Auf der übrigen Frout brachte der 14. April Artilleriekämpfe von wechselnder Stärke und eine stellenweise rege Tätigkeit der Nabkampf⸗ mittel. Ein gefangener französischer Offizier sagte aus, daß der feind⸗ lichen Artillerie unbegrenzte Mengen amerikanischer Munition zur Verfügung ständen.
Bereits im Laufe des 12. April wurde der Vormarsch stärkerer Truppen nördlich St. Mihiel über die Maas in östlicher Richtung beobachtet. Dies läßt im Verein mit einer sehr lebhaften französischen Fliegeraufklärung darauf schließen, daß die Kämpfe zwischen Maas und Mosel dem Abschluß noch nicht nahe sind.
8 u Oestlicher Kriegsschauplatz.
Großes Hauptquartier, 16. April. (W. T. B.) Im Osten ist die Lage unverändert. In den kleinen Gefechten bei Kalwarja wurden in den letzten Tagen von uns 1040 Russen gefangen genommen und 7 Maschinengewehre erbeutet. Oberste Heeresleitung.
Wien, 15. April. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: In Westgalizien scheiterte bei Ciezkowice an der Biala in den Morgenstunden des 14. April ein Vorstoß der Russen. Auf den Höhen beiderseits Wysockowz am Stryj griffen stärkere russische Kräfte die Stellungen unserer Truppen an. Nach heftigem Kampfe wurde der Gegner geworfen, im Gegen⸗ angriff eine wichtige Höhe genommen und besetzt, 3 Offiziere und 661 Mann gefangen. Im übrigen an der Karpathenfront nur Geschützkampf, in vielen Ab⸗ schnitten Ruhe. In Südostgalizien und in der Bukowina keine Ereignisse. — 8 Der Stellvertreier des Chefs des Generalstabes. vgyon Hoefer, Feldmarschalleutnant.
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