eutsche Zivilpersonen in Feindesland behandelt, dessen Bureau sich Berlin W. 35 (Potsdamerstraße 38 III!) befindet. Das Gleiche gilt für Eigentumsschäden, die Heutschen in Feindesland durch gesetzgeberische Anordnungen der feindlichen Regierungen, wie Kon⸗ fiskationen, Zwangsliquidationen u dergl zugefütt worden sind.
4) Schäden, die sich auf die Wegnahme, Zurückhaltung oder Fest⸗ legung deutscher Seeschiffe oder deutscher Ladungen auf Seescheffen beziehen, sind bei dem Reschsamt des Innern, Abteilung III, anzu⸗ melden, während für Schäden der Binnenschiffahrt der unter Nr. 3 erwähnte Reichskommissar zuständig ist.
5) Verluste an deutschen Privatforderungen im feindlichen Ausland, die durch gesetgeberische Maßnahmen der feindlichen Regie⸗ rungen, wie Moratorien, Zahlungsverbote, Einziehungen u. dergl. entstanden sind, werden nicht weiter anzumelden sein, da bei den Friedensverhandlungen darauf Bedacht genommen wird, diese Forde⸗ rungen mit allen ihren Rechtsbebelfen grundsätzlich wiederherzustellen. Das Gleiche gilt für solche Rechtsverluste, die durch Eingriffe feind⸗ licher Regierungen in die ihnen gegenüber bestehenden privatrechtlichen Ansprüche von Deutschen, in die an Deutsche erteilten Konzessionen aller Art sowie in deutsche Patent⸗ und Urheberrechte und dergl. entstanden sind.
Die bisherigen Anmeldungen der unter 1 bis 4 be⸗ zeichneten Art sind den dort aufgeführten Stellen zugeführt worden, sodaß eine nochmalige Einreichung nicht erforderlich ist Bei den weiteren Anmeldungen sind die entstandenen Schäden möglichst genau unter kurzer Angabe des Sach⸗ verhalts darzulegen. Handelt es sich um Gegenstände, die der Verfügung der deutschen Eigentümer — vor allem durch Sequestrationen — entzogen sind oder über deren Verbleib sie keine Kenntnis haben, so wird darüber zweckmäßig ein be⸗ sonderes Verzeichnis mit genauen Angaben über ihren Wert und den Ort, wo sie zurückgelassen sind, sowie über die Per⸗ sönlichkeit, der etwa der Schutz anvertraut wurde, einzu⸗ reichen sein.
„Alle diese Angaben sind selbstverständlich nach bestem Wissen und Gewissen zu machen, dergestalt, daß sie gegebenen⸗ falls von den betroffenen Personen eidlich erhärtet werden können. Soweit angängig, sind auch Zeugen, die aus eigener Wissenschaft die Angaben zu bestätigen vermögen, nach Namen und Aufenthaltsort zu bezeichnen.
Durch Vereinbarung zwischen dem Reichsamt des Innern und den sonst beteiliaten Stellen mit den Interessenten ist es, wie „W. T. B.“ mitteilt, gelungen, die Versorgung solcher Betriebe mit Getreide und Mehl zu sichern, die die daraus hergestellten Erzeugnisse nicht innerhalb ihres Kommunalver⸗ bandes, sondern darüber hinaus, teilweise über das ganze Reichsgebiet absetzen. Berücksichtigt konnten hierbei nur Be⸗ triebe werden, die schwer entbehrliche Nahrungsmittel herstellen, wie Grieß aus Getreide, oder wie Nudeln, Makkaroni, Suppenmehle, Keks, Zwiebäcke aus Mehl; derartigen Betrieben wird für die Zeit bis zur nächsten Ernte etwa 50 % ihres Friedensbedarfs geliefert werden können.
Brotfabriken mit interkommunalem Absatz und ähnliche Betriebe müssen sich durch Vereinbarung mit den verschiedenen Kommunalverbänden helfen; sie sind in diese Reglung nicht einbezogen. Ebenso werden die Lieferungen für Heereszwecke hiervon nicht berührt
Die Zentral⸗Einkaufs⸗Gesellschaft m. b. H. in Berlin gibt aus ihren Beständen die erforderlichen Getreide⸗ und Mehlmengen, möglichst in den nächsten Wochen, ab. Die Betriebe erhalten sie im allgemeinen durch Vermittelung der für die betreffende Warengattung bestehenden Verbände. Dabei haben sich diese Verbände verpflichtet, die ihnen nicht ange⸗ schlossenen Betriebe in demselben Maße zu beliefern, wie die ihnen angeschlossenen, wobei objektive Maßstäbe, wie die Zahl der beschäftigten Vollarbeiter oder Aehnliches, zugrunde zu legen sind. Die Interessenten werden sich also an die betreffenden Verbände zu wenden haben. v
Der französischen Regierung ist nach einer Meldung des „W. T. B.“ für einen zweiten Austausch Schwer⸗ verwundeter etwa der 1. Mai und die folgenden Tage vor⸗ geschlagen worden. Die Versammlung der für diesen Austausch in Frage kommenden französischen Schwerverwundeten begann am 15. April in Konstanz am Bodensee. Die Schweizer Regierung ist um ihre Hilfe — Mitwirkung des Roten Kreuzes, Gestellung von Lazarettzügen — beim Transport von Konstanz nach Frankreich und umgekehrt gebeten worden. auf beide Ersuchen stehen noch aus.
Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegt die Ausgabe 456 der Deutschen Verlustlisten bei; sie enthält die 202. Verlustliste der preußischen Armee, die 174. Verlustliste der bayerischen Armee, die 136. Verlust⸗ liste der sächsischen Armee und die 160. Verlustliste der württembergischen Armee. v14““ 8 ““
Braunschweig. Ihre Majestät die Kaiserin und Königin ist gestern
abend, von Seiner Königlichen Hoheit dem Herzog zum Bahn⸗
hof geleitet, von Braunschweig wieder abgereist.
“ Oesterreich⸗Ungarn. Infolge des Krieges hat sich in beiden Staaten der Monarchie eine Aenderung der geltenden Bestimmungen über den Landsturm als notwendig erwiesen. Ein amtlich ausgegebenes Communiqué besagt laut Meldung des 1686 Der uns aufgezwungene, seit Monaten fast ohne Unterbrechung und in einer Front von bisher nie dagewesener Ausdehnung gegen an Bevölkerungszahl überlegene Gegner tobende Kampf erfordert, soll er mit ungeschwächten Kräften weitergeführt werden, fort⸗ während die Einsetzung neuer Ergänzungen für die im Felde stehende Armee, um einerseits die erlittenen Verluste wettzu machen und andererseits die Armee in einem Maße zu stärken, daß hierdurch in absehbarer Zeit möglichst eine Ausgleichung gegenüber der bei unseren Femden besher so stark in die Erscheinung getretenen zahlenmäßigen Mehrheit stattfinde. Wir sind daher — und darüber ist sich wohl niemand im Zweitel — in diesem gigantischen Ringen genötiet, alle unsere Kräfte einzusetzen, um den Krieg nölttgentalls auch noch durch längere Zeit bis zu einem enkgültigen Ertola forttühren zu können. Diese Ueberzeugung hat sich erfreulicherweise auch bei allen Völkern der Monarchie festgesetzt, welche ohne Zaudern unter die Fahnen geeilt sind und, in den in der Geschichte beispiellos da⸗ stehenden heftigen Schlachten dieses Krieges fast Uebermenschliches letstend, der ganzen Welt Bewunderung und Achtung abgerungen
Die Antworten
Voraussetzungen,
haben. Damit aber der Erfolg der bisberigen 8
nicht in Frage gestellt wird, ist es notwendig, daß auch der meitere
Nachschub dauernd sichergestellt werde. Diese Garantie kann aber nur durch Heranztehung aller verwertbaren Volkekräfte zur not⸗ wendigen Ergänzung des Heeres und der Landwehr geboten werden. Die derzeit geltenden Bestimmungen über die Landsturmpflicht sind jedoch keineswegs ausreich nd, um dieses Ziel zu er⸗ reichen. Vergleicht man beispielsweise die zeitliche Aus⸗ dehnung der Landsturmpflicht bei uns mit jener bei anderen europärschen Staaten, so stehen wir betreffs der Ausnützung des menschlichen Kräftereservoirs beinahe an letzter Stelle. Während z. B. im Deutschen Reiche die Landsturmpflicht vom 17. bis zum 45. Lebens jahre, in Frankreich bis zum 48. in Serbien bis zum 50. Jahre reicht, fänat sie bei uns erst mit dem Beginn des Jahres der Vollendung des 19. Lebensjahres an und endigt mit dem Ende des Jahres der Nollstreckung des 42. Lebensjahres. Auch bezüglich der Verwertung des Landsturms ziehen die geltenden Bestimmungen zu enge Grenzen, durch deren weitere Aufrechterhaltung eminente militärische Interessen geschädigt werden könnten. So fehlt in unserem Land⸗ sturmgesetz eine Bestimmung, wonach auch das zweite, die 38⸗ bis 42 jährigen umfassende Aufgebot zur Ergänzung des Heeres und der Landwehr verwendet werden kann, ein Mangel, der sich bei dem großen Werte der periodischen Nachschübe für alle im Felde stehenden Formationen äußerst nachteiliag fühlbar macht. Im Hinblick auf die dargestellten Verhältnisse erscheint es dringend notwendig, einen Ausbau der geltenden Bestimmungen ühber den Landsturm noch der Richtung eintreten zu lassen, daß einerseits die Landsturmpflicht auf weitere Jahrgänge ausgedehnt und angdererseits eine ausgijebigere Ergänzung des Heeres und der Lanwehr sicher⸗ gestellt werde. Um diesen unabweislichen Erfordernissen Rechnung zu tragen, ist, wie wir erfahren, in Aussicht genommen, die Landsturmpflicht in beiden Staaten der Monarchie in Zukunft schon mit dem Jahre, in dem das 18. Lebensiahr vollendet wird, beginnen und bis zum Ende des Jahres der Vollstreckung des 50. Lebensjahres währen zu lassen. Auch soll das erste Aufgebot die Jahrgänge bis zur Vollstreckung des 42. Lebensjahres umfassen und die Möglichkeit geboten werden, in ganz besonderen Ausnahmefällen auch die dem zweiten Aufgebot Angehörenden zu Zwecken der Ergänzung des Heeres und der Landwehr heranzuziehen. Die Schaffung neuer Landsturm⸗ kategorien bedeutet jedoch keineswegs, daß auch alse diese neuen Kate⸗ gorien zugleich, sofort oder auch nur in allernächster Zeit tatsächlich zum Landsturmdienst werden herangezogen werden.
Die Gesetzesvorlage, betreffend die Aus dehnung der ungarischen Landsturmpflicht, enthält in der Be gründung folgende Bemerkungen:
Infolge der feindlichen Besetzung eines großen Teiles von Galizien und der Bukowina, die sofort bei Kriegsbeainn erfolgt ist, konnten die dort zurückgebliebenen Wehrpflichtigen zur Auffüllung der von dort sich ergänzenden Truppen nicht mehr in Anspruch genommen werden. Die Ergänzung dieser Truppen müßte also aus anderen Gebieten Oesterreichs erfolgen. Da jedoch Oesterreich, ohne den übrigen von dort sich ergänzenden Truppenkörpern Abbruch zu tun, diesen ganzen Ersatzbedarf nicht aus Eigenem zu leisten vermag, andererseits aber der Erfolg des Krieges nicht dadurch aufs Splel gesetzt werden darf, daß die betreffenden Armeekorps in Ermangelung des Ersatzes zu schwach werden, so entsteht die gebieterische Not⸗ wendigkeit, daß für einen Teil dieses Ersatzbedarfs Ungarn aufzu⸗ kommen hat, und da es aus militärischen Gründen untunlich ist, daß die in dem einen oder anderen dieser Armeekorps be⸗ stehenden kleineren ungarischen Landsturmverbände aufrechterhalten werden, so kann dieser Ersatz zweckmäßig nur dernt statifinden, daß die zur Aushilfe beigestellten ungarischen Landstürmer in die bereits bestehenden Kaders eingeteilt werden. Die oberste Heeresleitung ist jedoch infolge des im Wehrgesetz enthaltenen Verbots nicht in der Lage, dies ohne gesetzliche Ermächtigung zu tun. Damit die ungarische Regierung der gebieterischen Notwendigkeit dennoch zu entsprechen in der Lage sei, wird sie daher auch noch einen zweiten Gesetz⸗ entwurf einbringen, durch den es ermöglicht werden soll, land⸗ sturmpflichtige ungarische Staatsbürger nach Maßgabe der unumgänglichen Notwendigkeit und für deren Dauer in die aus Galizien üund der Bukowina sich ergänzenden gemeinsamen Trupven⸗ körper einzuteilen. Im Sinne der Bestimmungen dieses Gesetz⸗ entwurfs ist die Geltung dieser Ermächtigung nur auf die Dauer dieses Krieges beschränkt und in erster Reihe werden diejenigen Land⸗ sturmpflichtigen eingeteilt werden, die eine der bei den erwähnten Heeres⸗ körpern gebrauchten Sprachen als ihre Muttersprache sprechen. Bei dieser außerordentlichen Verfügung hat sich die ungarische Regierung nebst dem Prinzip der gemeinsamen und wechselseitigen Verteidigung davon leiten lassen, daß in diesem Daseinskampfe der Monarchie der Erfolg mit allen Mitteln anzustreben ist. 1
—Vorgestern fand in Wien im Nieder-Oesterreichischen Gewerbe⸗Verein eine Versammlung eines Kreises statt, der sich bereits vor Monaten zur Beratung wichtiger Zukunftsfragen gebildet hat, und dem Vertreter von Gewerbe, Industrie und freien Berufen, Beamte und Männer der Wissenschaft an⸗ gehören. Die Beratung galt den deutsch⸗österreichischen Wirtschaftsbeziehungen nach dem Kriege. Im Laufe der Erörterungen führte der frühere Handelsminister Baeren⸗ reither laut Bericht des „W. T. B.“ aus:
Niemand zweifelt mehr daran, daß es heute kein politisches Bündnis gibt, ohne daß dieses auch ein wirntschaftliches Bündnis ist. Die letzten Triebfedern des Krieges sind wirtschaftliche; die Fundierung des zukünftigen Friedens muß eine politische und wirtschaftliche zugleich sein. In beiden Richtungen werden wir mit Deutschland Hand in Hand gehen. Alle Schichten der Bevölkerung sind auch von dem Gedanken durchdrungen, daß die Zustände, wie sie vor dem Kriege bei uns waren, nach dem Kriege nicht so weiter bestehen dürfen; denn sonst wäten alle Opfer, die jetzt freudig gebracht werden, umsonst gebracht. Das gilt von den verschiedensten Zweigen unseres Staatslebens, aber auch von unserm handels⸗ polttischen Verhältnis zu Deutschland, und dieses kann nicht in einem notdürftig verbesserten Handelsvertrag bestehen. Wir können die Lasten des Krieges nur durch erhöhte Leistungsfähigkeit überwinden. Wir müssen mehr Werte produzieren, mehr Güter ausführen und dazu müssen wir alle Voraussetzungen rasch und energtsch schaffen. Deswegen brauchen wir auch einen innigen geistigen Kontakt mit Deutschland. Wir suchen nach einer Fom der wirtschaftlichen An⸗ passung, die für das Ganze unserer Vo kswirtschaft etwas Vorteil⸗ haftes, für den Einzelnen keine Schädigung seines berechtigten Inter⸗ esses bietet. Wir werden diese Form finden, und hierüber müssen wir uns auch mit Ungarn verständigen.
Geestern wurde unter dem Vorsitz der Vereinspräsidenten Freiherrn von Plehner und Wekerle eine gemeinsame Sitzung der Vorstandsmitglieder der mitteleuro⸗ päischen Wirtschaftsvereine von Oesterreich und Ungarn abgehalten. Die Vertreter der Vereine besprachen zunächst wirtschaftliche Verhältnisse zwischen Oesterreich und Ungarn. Einmütig wurde festgestellt, daß die wirtschaftliche Einigung zwischen den beiden Staaten der Monarchie allen handelspolitischen Verhandlungen mit auswärtigen Staaten vorangehen müsse. Auch gaben alle Anwesenden der Ansicht Ausdruck, daß diese Einigung zwischen Oesterreich und Ungarn auf Grund einer wirtschaftlichen Gemeinschaft geboten sei. Sodann wurden die im Deutschen Reiche zutage getretenen, auf eine handelspolitische Annäherung zwischen dem Deutschen Reiche und Oesterreich⸗Ungarn gerichteten Bestrebungen er⸗ örtert. Dabei wurde eine Annäherung entsprechend den Ten⸗ denzen der mitteleuropäischen Wirtschaftsvereine unter gewissen insbesondere jener der Aufrechterhaltung der
wirtschaftlichen Selbständigkeit wert erklärt.
einen Gesetzentwurf über ein autonomes Zentralorgan der
institute in Zeiten, wo die normalen Kreditquellen versagen. Das Kapital der Gesellschaft wird durch Geschäftsanteile der beitretenden Institute sowie durch einen staatlichen Beitrag von 125 Millionen Kronen gebildet werden. Mit Rücksicht darauf, daß die wirtschaftlichen Interessen innerhalb der nächsten Jahre die Errichtung neuer Geldinstitute nicht erheischen werden und da das Zustandekommen der neuen Institution noch aneifernder auf die Gründung neuer Institute wirken könnte, bestimmt der Gesetzentwurf, daß drei Jahre lang neue Geldinstitute, von
Ferner werden dem Abgeordnetenhaus eine Vorlage über eine Verlängerung des Finanzabkommens mit Kroatien⸗ Slavonien für die Dauer eines Jahres, also bis Ende Juni
Das Provisorium enthält neben den
provisorium zugehen. betreffend
üblichen Ermächtigungen Uebergangsverfügungen, die Unterstützung von invalid
scher Staatsangehörigkeit. Schließlich wird ein Gesetzentwurf vorgeleat über Fragen, welche die infolge des Kriegszustandes
lichen Steuern betreffen. Der Entwurf enthält gewisse billige Erleichterungen bei Steuern, deren Objekte infolge der mittel⸗
trages verlustig gegangen sind. Die Vorlage ermöglicht eine gänzliche oder teilweise Erlassung der Steuer während des Kriegszustandes und bietet die Möglichkeit, dem während des Krieges stillstehenden Baugewerbe einen neuen Aufschwung zu geben.
— Das Kriegspressequartier veröffentlicht eine ein⸗ gehende Darstellung über die Verpflegungsausrüstung von Przemysl, in der obiger Quelle zufolge ausgeführt wird:
Die Kiiegsbereitschaft der Befestigungen des Resches hängt in erster Linie von den budgetären Mitteln ab. Angesichts der durch die Beschränktheit dieser Mittel gebotenen äußersten Spar⸗ samkeit mußte bei Kriegsausbruch die fortifikatorische Kriegsbereitschaft Przemysls mit größter Schnelligkeit durch⸗ geführt werden, was die Verlegung großer Arbeilerabteilungen in die Festung notwendig machte, ein Umstand, der bei der Verpflegungefrage bedeutend ins Gewicht siel. Trotzdem der Auf⸗ marsch der Feldarmee die nach Przemyel führenden Bahnen nahezu vollständig in Anspruch nahm, wurde die Versorgung der Festung mit Proviant, Munition und sonstigem Material derart bewerkstelligt, daß am 16. Oktober, am Tage der Einstellung des Bahnverkehrs nach Przemysl, in der Festung für 137 Tage Brot und Zwieback, für 147 Tage Gemüse, für 115 Tage Fleisch und für 392 Tage Hafer für die auf 85 000 Mann und 3700 Pferde veranschlagte Sicherheits⸗ besatzung vorhanden waren. Tatsächtich zählte aber die Besatzung 131 000 Mann und 11 000 Pferde. Nach der ersten Entsetzung Przemysls wurden unter unbeschreiblicher Mühsal, hervorgernfen durch die vollständig unfahrbar gewordenen Wege, die stark verbrauchten Vorräte nicht nur ersetzt, sondern, soweit es nur angängig war, unter Inanspruchnahme außerordentlicher Kräfte eraänzt. Von 213 nach Przemysl während der kurzen Entsetzungepause geleiteten Zügen dienten 128 der Festung. Die Vorräte wurden dadurch für etwa 5 ½ Monate bei voller Ration, für acht Monate bei Verabfolgung von Zweidrittelportionen ergänzt. Aber auch bei der zweiten Ein⸗ schließung überstieg die Zahl der Anwesenden die Veranschlagung, in⸗ dem 128 000 Mann und 14 500 Pferde zu verpflegen, sowte bald auch 18 000 Menschen der Zivilbevölkerung und 2000 Gefangene zu versorgen waren, zumal die privaten Vorräte schon während der ersten Belagerung stark in Anspruch genommen worden waren.
8 Der Festungs kommandant ordnete denn auch sofort eine strenge Regelung der Verpflegungseinteilung an. Offiziere und Mannschaften erhielten die gleiche Kost. Alle Hotels und Speisewirtschaften wurden geschlossen. Anfang Januar erfolate eine nambaste Herabsetzung der Verpflegungsgebühr. Das Gemüse wurde, nachdem der Festungskomman⸗ dant mit seinem Stabe eine achttäntge erfolgreiche Probe gemacht hatte, durch die Futterrübe ersetzt. Gleichfalls seit Januar begann die Ver⸗ wendung von Pferdefleisch sowie zu Meyl verarbeitetem Hafer sowohl für die Offiziers⸗ wie für die Mannschaftsverpflegung. So wurde es unter allerdings außerordentlichen Entbehrungen möglich, daß Przemysl veom 16. September his 22. März dem Feinde unbezwinglichen Widerstand hot. Der Bericht schließt mit der Darstellung des zweimaligen beroischen Vertuchs zum Ent⸗ satze Przemvsls, den die österreichisch⸗ungarischen Truppen, unter⸗ stützt von ihren treuen deutschen Verhündeten, trotz der Schrecknisse des zweimal mit ungewöhnlicher Heftigkeit einsetzenden Winters unter⸗ nahmen, und betont, daß die Anstrengungen zur Befreiung Przemyels durch die Naturgewalten, nicht durch den Feind vereitelt wurden. Daß dasz Schicksal derart entschied, ändert nichts an dem Ruhm, der sich sowobhl für die tapfere, zäh ausbaltende Besatzung als auch für das heldenhaft ringende Entsatzheer an den Namen Przemysls knüpft und nichts an dem Geist, mit welchem dem Ansturm des Feindes auch weiterhin begegnet werden wirlirdededed.
Großbritannien und Irland. Nach den „Times“ beabsichtigt die Regierung folgende
Maßregeln in der Alkoholfrage zu treffen: erstens eine
wirksame Kontrolle der Schankwirtschaften in den hauptsächlich in Betracht kommenden Gegenden, ein Staatsmonopol ist nicht geplant; zweitens soll der Verkauf von Branntwein, besonders von Whisky, teilweise verboten werden, Brandy soll auf ärzt⸗ liche Verordnung abgegeben werden dürfen; drittens soll der Vertrieb leichter Biere gefördert und viertens Wein ausgiebiger besteuert werden. 1
— Für die morgige Sitzung des Unterhauses sind richt weniger als 16 Anfragen an Sir Edward Grey über die Forderungen Japans an China angemeldet, die meisten von den Abgeordneten aus Lancashire, das an dem Handel mit dem fernen Osten besonders interessiert ist 8
1u“ 1“
8 Frankreich. — Mit der Jahresklasse 1917 werden nach einer Mel⸗ dung des „W. T. B.“ auch alle 18jährig “ Frankreich eingestellt. Jährigen Belgier in
Kaiser Nikolaus hat sich gestern an die Front be⸗
Der Minister des Innern übersandte de T 2 zufolge den Zivilgouverneuren dhen Wenen “ Handelsverbande Lissabons aufgesetztes Rundschreiben in dem erklärt wird, daß der portugiesische Handelsausschuß bei seiner Reise nach England die Möglichkeit ein⸗
gehend geprüft habe, einen Teil der nationalen
der Monarchie, für wünschens⸗ 1
Aungarn England verlassen.
— Die ungarische Regierung wird dem Abgeordnetenhause 1 m hatte meien noch frei. Der Minister fordert dementsprechend die Zivil⸗
Geldinstitute in genossenschaftlicher Form vorlegen.
Aufgabe des Instituts ist, wie „W. T. B.“ mitteilt, die Be⸗⸗ friedigung der Kreditansprüche der Sparkassen und Finanz⸗
. zentrale der Arbeitergewerkschaften fand am 15. d. M.
Ausnahmefällen abgesehen, nicht gegründet werden dürfen. Priegsbedarf nach einer Meldung der „Morning Post“ zur
1916, und ein Gesetzentwurf über ein sechsmonatiges Budget⸗ pegriffen, weil er keinen Kongreß der neutralen Nationen ein⸗
Unt 2 lid gewordenen Mannschaften sowie die Unterstützung der Hinterbliebenen der im Kriege
seebensmitteln an die Kriegführenden zu verhindern. gefallenen, verschollenen oder verstorbenen Mannschaften ungari:-
notwendig gewordene ausnahmsweise Regelung einiger öffente 1 8 U 9 se Megelung einiger öffent: egierungsvorlage einigen konnte, durch welche den Soldaten
baren oder unmittelbaren Wirkungen des Krieges ihres Er⸗
englische Regierung betreffs . [Dres den“ teilt, wie „W. T. B.“ meldet, folgendes mit: b landbai der Insel Masatierra der Juan⸗Fernandez⸗Gruppe, 500 m
tes Hafens um die Erlaubnis, acht Tage dort bleiben und seine Ma⸗ schinen reparieren zu dürfen.
Kommandanten
luswanderung nach 1b .Sei zusbruch hätte eine große Zahl Deutscher, Oesterreicher und Die Stellen, die sie inne hatten,
pouverneure auf, alles zu unternehmen, um die portugiesische Aluswanderung nach England zu leiten. Ihtsn
Türkei.
Der Generalfeldmarschall Freiherr von der Goltz Pa st, wie „W. T. B.“ meldet, zum Oberbefehlshaber Armee ernannt w
scha der
1“ 4
Auf Veranlassung der 300 000 Mitglieder zählenden New York eine von 3000 Männern und Frauen besuchte rsammlung statt, in der die Angestellten der Fabriken für
bbeitseinstellung aufgefordert wurden, um die Lieferung n Waffen und Munition an die Kriegführenden möglich zu machen; der Präsident Wilson wurde heftig an⸗
berufen hätte, um die Lieferung von Waffen, Munition und
— Nach einer Meldung der „Times“ aus Toronto ist dortige Parlament am 14. d. M. formell vertagt vorden. Die Vertagung verzögerte sich um mehrere Stunden, veil das Unterhaus sich mit dem Oberhause nicht über die
in Falle allgemeiner Wahlen das Wahlrecht gesichert wird. enn die Vorlage Gesetz wird, sollen sechs Stimmenprüfer Ueberwachung des Wahlaktes an die Front gehen. — Die Note der chilenischen Regierung an die des deutschen Kreuzers
Am 9. März warf der Kreuzer „Dresden“ Anker in der Cumber⸗ von der Küste. Der Kommandant des Kreuzers bat den Gouverneur wurde verweigerr, vielmehr
binnen 24 Stunden interntert werden
Dies befahl ihm der Gouverneur, die Bai zu verlassen, widrigenfalls der Kreuzer würde. Nach Ablauf der Frist teilte der Gouverneur dem mit, daß sein Schiff nunmehr interniert werden müsse, und machte dem Präsidenten der Republik Meldung. Inzwischen kam am 14. März ein englisches Geschwader in der Cumberland⸗Bai an und eröffnete sofort das Feuer auf die vor Anker liegende „Dresden“; der Gouverneur des Hafens, der im Begriff war, dem Kommandanten des Kreuzers „Glasgow“ einen Zesuch abzustatten, mußte umkehren. Die „Dresden“ hißte die Waffenstillstandsflagge (Flag of truce) und sandte einen Offizier auf die „Glasgow“, um darauf aufmerksam zu machen, daß er sich in neutralen Gewässern befinde. Das britische Geschwader ließ diese Mitteilung unbeachtet und forderte den deutschen Kreuzer zur Uebergabe auf, widrigenfalls er vernichtet werden würde. Darauf⸗ hin gab der Kommandant der „Dresden“ Befehl, die Munitions⸗ kammer zu sprengen und das Schiff zu versenken. Die chilenische Regierung betont, daß die Internierung des deutschen Kreuzers bereits so effettiv und so vollständig gewesen sei, wie die Umstände es erlaubt hätten, als er von dem englischen Geschwader angegriffen wurde.
Asien.
Der „Daily Telegraph“ meldet aus Kalkutta vom 15. April folgende Einzelheiten über die Straferpedition nach dem äußersten Norden von Birma:
Nach den Mordtaten des Kachinstammes brach Kapitän Thyne mit 200 Mann Anfang Januar nach Tama auf; später marschterie Kapitän Burd mit 300 Mann und 2 Gebirgsgeschützen in anderer Richtung vor. Der Stamm wurde schwer gezuchtigt und zog sich aus dem Gebiete von Matkaw und Taungya zurück, ohne einen Schuß abgefeuert zu haben; die Snafexpedition hatte einen Verlust von fünf Mann, ehe es gelang, den Feind zurückzutreiben. Bei einem späteren Umgehungsmanöver wurden Kapitän Thyne, vier Sepoys, ein Havildar und sechs Mann verwundet.
— Amtlich ist bekanntgegeben worden, daß die Krönung des Kaisers von Japan am 10. November in Kioto statt⸗
finden wird. Afrika.
Die von dem süd afrikanischen Abgeordnetenhause Anfang März eingesetzte Kommission zur Untersuchung der Ursachen des Aufstandes hat ihren Bericht erstattet, in dem es laut Meldung des „Reuterschen Bureaus“ heißt, daß die ihr zur Verfügung stehende Zeit für eine eingehende Untersuchung nicht ausgereicht habe; eine Anzahl notwendiger Zeugen stehe in Deutsch Südwestafrika, andere seien im Ge⸗ fängnis. Daher beschränke die Kommission sich darauf, das ihr vorliegende Material einzureichen, ohne Schlüsse daraus zu ziehen.
— Der südafrikanische Senat hat die Indemnitäts⸗ bill in dritter Lesung angenommen.
— Amtlich ist bekanntgegeben worden, daß der General Smuts, der seit Beyers Rücktritt die Bürgerwehr befehligt hat, den Befehl über die Streitkräfte in der Mitte, im Süden und im Osten des Landes mit dem Range eines Generalmajors übernommen hat. v Australien. 8
Nach einer „Times“Meldung aus Sydney hat das australische Parlament gestern weitere 3130 000 Pfund Sterling für die Kriegsausgaben bis zum 30. Juni d. J. bewilligt.
Westlicher Kriegsschauplatz.
Großes Hauptquartier, 18. April. Nach Vornahme von Sprengungen drangen gestern abend südöstlich von Ypern in stellung dicht nördlich des Kanals ein, wurden aber im Gegenangriff sofort wieder zurückgeworfen; nur um drei von den Engländern besetzte Sprengtrichter wird noch ge⸗ kämpft. In der Champagne sprengten die Franzosen neben der vorgestern von uns eroberten Stellung einen Graben, ohne Vorteile zu erringen. Zwischen Maas und Mosel fanden nur Artilleriekämpfe statt. In den Vogesen bemächtigten wir uns südwestlich von Stoßweier am Sattel einer vorgeschobenen französischen Stellung. Südwestlich von Metzeral wurden unsere Vorposten vor überlegenem Feinde auf ihre Unter⸗
9 (W. T. B.) die Engländer unsere Höhen⸗
zuleiten. Seit Kriegs⸗
Großes Hauptquartier, 19. April (W. T. B.) Süd⸗ östlich von Hpern wurden die Engländer aus den noch gehaltenen kleinen Teilen unserer Stellung vertrieben. Mit starkem Angriff längs der Bahn Ypern —Comines versuchten sie gestern abend, sich erneut im Besitz der Höhenstellung zu setzen. Der Angriff brach unter schwersten Verlusten zu⸗ sammen. Bei Ingelmunster ist der französische Fliegerleut⸗ nant Garros zur Landung gezwungen und gefangen genommen worden. Zwischen Maas und Mosel verlief der Tag unter Artilleriekämpfen. Ein schwächlicher französischer Angriffs⸗ versuch gegen die Combresstellung wurde durch unser Feuer im Keim erstickt. In den Vogesen mißglückten zwei französische Angriffe gegen die von uns genommene Sattelstellung westlich des Reichsackerkopfes und ein Angriff gegen die Höhen nördlich von Steinabrück. Nach starken Verlusten zogen sich die Franzosen zurück. G
Das Ausland wird von Frankreich und⸗England aus, schein⸗ bar sogar von amtlichen Stellen, mit Siegesnachrichten über angebliche Erfolge unserer Gegner auf dem Westkriegsschauplatz überschwemmt. Alle diese Be⸗ hauptungen sind einfach erfunden. Ihre Widerlegung im einzelnen lohnt sich nicht; es wird vielmehr lediglich auf ihre Nachprüfung an der Hand der dienstlichen deutschen Kriegs⸗ berichte verwiesen. Oberste Heeresleitung.
Paris, 18. April. (W. T. B.) Wie der „Temps“ meldet, überflog gestern vormittag eine Taube Calais und warf sechs Bomben. Zwei Personen wurden verletzt, zwei Häuser stark beschädigt. Die Taube flog so hoch, daß ihre Beschießung durch französische Artillerie wirkungslos war.
Lyon, 18. April. (W. T. B.) Eine Taube überflog
dem „Nouvelliste“ zufolge gestern Amiens und warf Bomben. Die Zahl der Opfer beträgt elf.
“
Oestlicher Kriegsschauplatz.
Gr oßes Hauptquartier, 18. April. (W. Im Osten ist die Lage unverändert. . Oberste Heeresleitung.
Großes Hauptquartier, 19. April. (W. T. B.) Die Lage ist unverändert. Oberste Heeresleitung.
Wien, 17. April. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet In Russisch Polen und Westgalizien hat sich nichts ereignet. An der Karpathenfront ist die Lage unverändert. Im Waldgebirge, wo die Russen stellenweise ihre heftigen Angriffe wiederholten, wurden 1290 Mann gefangen. Bei diesen Angriffen und bei mehreren während der Nacht versuchten Vorstößen erlitt der Feind wieder schwere Verluste. In Südostgalizien und in der Bukowina Geschützkampf. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.
Wien, 18. April. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Die allgemeine Lage ist unverändert. In den Waldkarpathen wurden bei Nagypolany. Zellö und Telepocz russische Angriffe blutig abgewiesen, 7 Offiziere, 1425 Mann gefangen. An allen übrigen Fronten nur Geschützkampf. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes.
von Hoefer, Feldmarschalleutnant.
8 28
8
Südlicher Kriegsschauplatz.
Wien, 18. April. (W. T. B.) Auf dem südlichen Kriegs⸗ schauplatz keine Ereignisse. Serbisches Artilleriefeuer aus der Gegend von Belgrad wurde, wie schon öfters, erfolgreich er⸗ widert.
Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabs. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.
Der Krieg zur See.
London, 18. April. (W. T. B.) Der schwedische Dampfer „Folke“ mit Holz von Stavanger nach London bestimmt, ist am 14. April Abends 20 Seemeilen von Peter⸗ head gesunken. Der Kapitän sagt aus, daß nach einer heftigen Explosion das Schiff nach zwei Stunden gesunken sei. Der Kapitän glaubt, daß das Schiff von einem Torpedo ge⸗ troffen sei. (Nach einer gestrigen Meldung hat der Kapitäng an seine Reederei telegraphiert, daß das Schiff auf eine Mine gelaufen sei.)
Haag, 18. April. (W. T. B.) Das Marineministerium hat Bericht erhalten, daß der ariechische Dampfer „Hellespontos“, der gestern von Nmuiden nach Montevideo abgegangen ist, in der Nordsee von einem Torpedo ge⸗ troffen worden sei; die Besatzung von 21 Mann und der niederländische Lotse hätten sich auf das Feuerschiff „Noord⸗ hinder“ gerettet.
London, 18. April. (W. T. B.) Der „Eglantine“, 1312 t groß, ist bei dem Versuche, Unterseeboote zu enkkommen, bei Filey auf Str. laufen; man hält das Schiff für verloren.
Dampfer einem
8
“ 2 . 8 2 * Der Krieg in den Kolonien. Berlin, 17. April. (W. T. B.) Aus Deutsch⸗Ostafrika sind die folgenden amtlichen Nachrichten eingetroffen: In zweitägigem Gefecht wurde der starke Gegner am 18./19. Januar bei Jassini geschlagen. Er verlor etwa
des Gegners etwa 700 Mann. 350 Gewehre, 1 Maschinen⸗ gewehr, 2 Reittiere, 60 000 Patronen erbeutet. Deutsche Verluste:
Kaufmann und Spalding, Leutnant Erdmann, Seyd und Stoerig. st feldwebel d. Res. Ackermann und Weber, Unteroffizier d. Res. Linau, Obergefreiter (d. Res.) Pawluetz, und Bucher, Schütze Raab (August).
Oberleutnants Wolff und Frbr. v. Stosch,
Unteroffizier Mieth,
Winkelmann und Mevynardus,
200 Gefallene, 4 Kompagnien sind gefangen. Gesamtverlust
Gefallen: Major Kepler, Hauptmonn Gerlich, Oberleutrants 1 Leutnants d. Res. Sergeant Klippel, Waffenmeister Tomsen, Vtze⸗
reiwillige Leitner, Schulze, Katt
Schwer verwundet: Hauptleute v. Hammerstein und Otto, Leutnant Langen, Stabs⸗ arzte Dr. Penschte und Dr. Vorwerk, Leutnants der Res. Schulze, — Unteroffiziere
d. Res. Winger, Gefreiter d. L. Nickel, Gefreiter d. Res. Strecker, Müller (Arthur), Müller (Otto), Jäper d. Res. Lippold, Schütze Braun und Schulze.
Leicht verwundet: Oberstleutnant und Kommandeur v. Lettow, Oberleutnant Goetz, Leutnants d. Res. Thiel und Trauszeld, Sanitätsfeldwebel Jedamzick, Vizefeldwebel d. Res. Joerger, Vize⸗ wachtmeister d. Res. Klaube, Gefreiter d. Res. Werner und Etücn Jäger d. L. Meckel, Schuͤtze Janson. Vermißt: Schütze Meinhardt, Freiwilliger Kroescher. 8
Die Insel Mafia wurde am 10. und 11. Januar von den Engländern besetzt. Leutnant der Reserve Schiller ist schwer verwundet. Sämtliche Deutsche sind gefangen ge⸗ nommen, mit Ausnahme des Landsturmmannes Belling, der sich mit Dau Nachts nach Kilwa durchgeschlagen hat. Die Landung erfolgte bei Ras Kisimani. Das Gefecht begann bei Bondeni und endigte bei Ngombeni. Gefangene sind mit „Kinfauns Castle“ nach Nairobi geschafft. Verwaltung und Gerichtsbarkeit ist von den Engländern übernommen, Sitz anscheinend Tschole. Auf der Insel sollen 350 englische Truppen, zur Hälfte Neger, zur Hälfte Inder, unter europãischem Befehlshaber sein. In Ngombeni stehen 3 Maschinengewehre. Bei der Landung waren „Chatham“, „For“, „Kinfauns Castle“ und „Adjutant“ zugegen. Das Gefecht endete mit dem Fall des Führers bei Ngombeni. Uiteroffizier Dörfer zog sich mit den Askaris nach Norden zurück. Er soll sich dann später mit den Askaris ergeben haben.
London, 17. April. (W. T. B.) Das „Reutersche Bureau“ meldet aus Kapstadt, daß die Truppen der Südafrikanischen Union Schakalskopje, Kuibis, Bethanien und Brak⸗ wasser besetzt hätten.
Der Krieg der Türkei gegen den Dreiverband.
Konstantinopel, 17. April. (W. T. B.) Am 14. April, Nachmittags, beschoß das englische Linienschiff „Majestic“ die Landstellungen bei Gabatepe (Saros⸗Bucht). Das Feuer wurde erwidert und „Majestic“ nach wenigen Schüssen ge zwungen, sich zurückzuziehen. Als die „Majestic“ am Nachmittage des 15. April wieder einige vorgeschobene Batterien angriff, wurde sie von den türkischen Forts unter Feuer genommen und erhielt drei Treffer, und zwar zwei hinter der Kommandobrücke und einen zwischen den Schornsteinen. Das Schiff drehte ab und wurde durch das Linienschiff „Swiftsure“ ersetzt, daß die Beschießung der Batterien ohne Erfolg fortsetzte. In den Nächten vom 13. zum 14. und vom 14. zum 15. April versuchten feindliche Torpedo boote in die Dardanellen einzudringen, wurden aber leicht abgewiesen. Ein deutscher Flieger warf bei Tenedos auf feindliche Kohlendampfer zwei Bomben ab, die trafen und explodierten.
Konstantinopel, 18. April. (W. T. B.) Das Haupt⸗ quartier teilt mit: Vorgestern nachmittag wurde ein feind⸗ liches Wasserflugzeug beim Fluge über den Golf von 8 Saros von unserem Feuer beschädigt und fiel vor Sazli Liman ins Meer. Ein zweites Wasserflugzeug, das sich aufs Meer niederließ, um das erste zu bergen, wurde durch unser Feuer zum Sinken gebracht. Das englische Panzerschiff „Lord Nelson“ und ein Wasserflug zeugmutterschiff, die sich näherten, wurden von Granaten ge⸗ troffen. Der „Lord Nelson“ zog sich zurück. Das Wasserflug⸗ zeugmutterschiff, das das beschädigte Wasserflugzeug schleppte, zog sich gleichfalls zurück. Das englische Unterseeboot „E. 15“ wurde in der Meeerenge der Dardanellen östlich von Karanlik Liman zum Sinken gebracht. Von der aus 31 Mann be⸗ stehenden Besatzung wurden 3 Offiziere und 21 Soldaten ge⸗ rettet und zu Gefangenen gemacht; unter ihnen befindet sich auch der frühere englische Vizekonsul in den Dardanellen. Von
den übrigen Kriegsschauplätzen ist nichts zu melden.
Konstantinopel, 18. April. (W. T. B.) Das Haupt⸗ quartier teilt mit: Infolge eines von der Vorhut unserer Truppen in der Gegend von Bassorah unternommenen An⸗ griffs fanden in der Umgebung von Schabia und Alberdfeisszie Kämpfe statt. Unsere Truppen drangen in die befestigten Stellungen des Feindes ein, zogen sich aber infolge der An⸗ kunft englischer Verstärkungen aus dem Gebiet dieser Befesti⸗ gungen zurück.
London, 18. April. (W. von Indien teilte über die Golf mit:
Nachdem unsere Truppen den Feind am 13. April aus seiner Stellung nördlich und westlich von Schaiba vertrieben hatten, setzten sie am Morgen des 14. April ihre Offensive in Richtung auf Zobeir, vier Meilen südlich von Schaiba, fort. Die Türken wurden gegen 10 ½ Uhr aus ihrer vorgeschobenen Stellung auf eine Anhöbe 2 ½ Metilen südlich von unserem Lager zurückgeworfen. Unser An⸗ griff wurde darauf gegen ihre Hauptlinie bei Birjisiveh ge⸗ richtet. Der Feind, dessen Stärke auf mindestens 15 000 Mann geschätzt wurde, darunter sechs Bataillone regulärer Truppen mit sechs Geschützen, batte hier gut verdeckte Laufgräben b⸗ setzt, aus denen er ein direktes heftiges Gewebr⸗ und Maschiner gewehrfeuer auf unsere Vorhut richten konnte. Unser Angriff wurde jedoch energisch fortgesetzt. Der Feind wurde nach entschlossenem Widerstand durch einen Sturmangriff mit dem Bajonett auf der ganzen Linie aus dem Laufgraden vertrieben. Die seindliche Stellung war um 4 Uhr 30 Minuten endgültig genommen. Die britischen Verluste werden auf 700 Mann geschätzt. Die Türken musten nach Nakhalrlah, 19 Meilen nordwestlich Zobeir, zurückgehen. Der Feind unternahm keine neuen Angriffe auf Kurnah. Aus Aliwar wurde nur ein unregelmäßiges Artilleriefeuer gemeldet.
T. B.) Der Staatssekretär Gefechte am Persischen
“ Wohlfahrtspflege.
Nach einer Meldung von „W. T. B.“ aus Wien haben die bei der im Wiener Ratbause errichteten Fürsorgezentrale zun Unterstützung aller durch den Krieg notleidend gewordenen Personen in Wien und Niederösterreich eingegangenen Spenden in den letzten Tagen die fünfte Million Kronen überschritten. Mehr als die Hälfte der gesammelten Gelder wurde bereits ausgegeben.
“
3 Kunst und Wissenschaft. Der Münchener Rentner Anton Bürkel hat, mwie „W. T. B.*
meldet, das Germanische Museum in Nühndeng zum etzzigen
Erden seines eme Mill on Mark übersteigenden Vermägens eingesetpt.
stützungen zurückgenommen. Oberste Heeresleitung.
d. Res. Goppel, Leipold Pfeifer, Simoneit und D.
teyer, Feldwehel