11—
Lin. d. R. Gerhard Currle — Steinheim, Heidenheim — schw. verw.
Deutsche Verlustlisten.
28. April 1915.
Zu Verlustliste Nr. 64. Füsilier⸗-Regiment Nr. 122, Heilbrovnn⸗Mergentheim.
8 10. Kompagnie. . Schüle r — Eberbach — bish. schwer ve
Zu Verlustliste Nr. 71.
gest. 88
2 3. Kompagnie. Krgsfr. Karl Keck — Malmsheim — bish. vermißt, gefallen. Krgsfr. Eugen Schäfer — Schorndorf — bish. vermißt, gefallen.
6. Kompagnie. Wehrm. Jakob Faßnacht — Reusten — bish. erkrankt, gestorben.
Württemberg. Verlustliste Nr. 164.
Inhalt.
Infanterie: Brigade⸗Ersatz⸗Bataillon Nr. 52. — Brigade⸗Ersatz⸗ Bataillon Nr. 53. — Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 121. — Infanterie⸗Regiment Nr. 124. — Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment
Nr. 124. — Infanterie⸗Regiment Nr. 127.
Feldartillerie: 11“ iment Nr. 26. — I. Er⸗
satzabteilung Feldartillerie⸗Regiment Nr. 65.
Pioniere: 3. Feldpionier⸗Kompagnie. — 3. Landsturm⸗Pionier⸗ Kompagnie.
Munitionskolonnen: 1. Munitions⸗Kolonnen⸗Abteilung — Re⸗ serve⸗Munitions⸗Kolonnen⸗Abteilung Nr. 26. — Infanterie⸗ Munitions⸗Kolonne der 51. Ersatzbrigade.
Sanitätsformatiovnen: Reserve⸗Feldlazarett Nr. 1.
Train: Etappen⸗Hilfs⸗Bäckerei⸗Kolonne Nr. 1.
Berichtigungen früherer Verlustlisten.
Brigade⸗Ersatz⸗Bataillon Nr. 52. — Gefechte vom 4. bis 10. IV. 15. —
1. Kompagnie. Wehrm. Emil Mutz — Frankenbach, Heilbronn — leicht verwundet. 1 .2. Kompagnie. Ers. Res. 1685 Fink — Merklingen, Blaubeuren — leicht verw. Wehrm. Christian Müller — Botenheim, Brackenheim — schwer ehenrwnndef. G sch — Ilgfeld, Besigh Wehrm. Karl Gosch — Ilsfe esigheim — schwer verwundet. Res. Martin Frank — Schäftersheim, Merrg scser, — leicht verwundet, bei der Truppe. Res. Gustav Jordan — Lingolsheim, Erstein i. Els. — leicht voerwundet, bei der Truppe. Ers. Res. Hermann Maurer — Aichen, Blaubeuren — J. verw.
s Krgsfr. Robert Buscher — Oeffingen, Cannstatt — leicht verw. 8 3. Kompagnie. des Gustav Wacker — Neusatz, Neuenbürg — leicht verw. 1 es. Wilhelm Grommer — Stuttgart — leicht verwundet. brm. Karl Wolf — Neckargartach, Heilbronn — leicht verw.
11 Brigade⸗Ersatz⸗Bataillon Nr. 53. .— Gefechte vom 5. bis 30. III. 15. — u“ 1. Kompagnie. Utffz. d. R. August Fischer — Karlsruhe⸗Beiertheim — I. verw. Wehrm. Georg Mack — Sontheim, Heidenheim — infolge Ver⸗ wundung gestorben. Gefr. d. R. Josef Detterbeck — Oberneukirchen, Mühldorf, Bayern — infolge Verwundung gestorben.
Moapß
vehrm. Wilhelm Breiter — Gammesfeld, Gerabronn — l. v. Ers. Res. Karl Dreher — Sulz — schwer verwundet. Ers. Res. Karl Schmeiser — Meßbach, Künzelsau — schw. verw. Wehrm. Karl Zengerle — Binzwangen, Riedlingen — I. verw. Ers. Res. Friedrich Ehrenfried — Dörzbach, Künzelsau — leicht verwundet, bei der Truppe. Res. Anton Markhäuser — Erlenbach, Neckarsulm — leicht vefmwundes bei 1 Reit 6 Ers. Res. Johannes Seitz — Reitprechts, Gmünd — leicht ver⸗ wundet, bei der Truppe. 8 9 2. Kompagnie. Oblt. d. R. Karl Gienger — Tübingen — leicht verwundet. Felbw. Martin Nöth — Sontheim, Heilbrom — leicht verwundet. Res. Alois Rogg —. Grünbühl, Leutkirch — gefallen. Gefr. Konrad Wandel — Küusterdingen, Tübingen — leicht verwundet. Ers. Res. Karl Koch — Ulm⸗Söflingen — leicht verwundet, b. d. Tr. Res. Theodor Kurz — Vorsee, Ravensburg — leicht verw., b. d. Tr. Krasfr. Eugen Schnell — Ravensburg — leicht verwundet. Wehrm. Jakob Hehl — Temmenhausen, Blaubeuren — schw. verw. Res. Johann Schad — Schwäöbisch Hall — gefallen. Frs. Res. Wilhelm Karch — Heidenheim — cefallen. s. Heinrich Landolf — Unterböhren, St. Gallen — I. v., b. d. Tr. s. Otto Lindacher — Aufhausen, Neresheim — I. verw., b. d. Tr. es. Faver Bauer — Sattelbach, Ravensburg — J. verw., b. d. Tr. Bernhard Lang — Hertighofen, Gmünd — leicht verwundet. . 3. Kompagnie. . Utffz. d. L. Gebhard Heilig — Obermeckenpeuren, Tettnang — I. v. Ers. Res. Friedrich Kohm — Wurmberg, Maulbronn — leicht verw. Wehrm. Eugen Rettich — Grundsheim. Ehingen — leicht verwundet. Res. Martin Halder —. Sauggart, Riedlingen — lI. v., b. d. Tr. Ers. Res. Wilhelm Schweizer — Ostelsheim, Calw — I. v., b. d. Tr. Musk. Karl Gerner — Gmünd — leicht verwundet. Wehrm. Johannes Straub — Großsüßen, Geislingen — gestorben. 4. Kompagnie. Gefr. d. L. Heinr. Schürrle — Adelmannsfelden, Aalen — schw. v. Res. Cirik Baldas — Mörsch, Ettlingen — schwer verwundet. Behrm. Friedr. Schrot — Leofels, Gerabronn — seicht verwundet. Nes. Martin Fuchs — Eigenzell, Ellwangen — gefallen. Ers. Res. Viktor Köder — Bühlerzell, Ellwangen — gefallen. Ers. Res. Anton Ilg — Haselbach, Ellwangen — gefallen. Musk. Friedrich Ehrlich — Mühlberg, Liebenwerda — schwer verw. Maschinengewehr⸗Zug.
MVzfeldw. d. R. Wilhelm Sack — Kirchenlamitz, Oberfr. — leicht verw. Res. Rudolf Räcker — Radelstetten, Blaubeuren — leicht verwundet. Res. Wilhelm Beißwanger, Essingen, Aalen, inf. Verwund. gest. Utffz. d. R. Vinzenz Alber — Mühlheim, Tuttlingen — vermißt. Utffz. d. R. Anton Zeller — Wieißenstein, Geißlingen — vermißt. Uiffz. d. R. Herm. Heinzelmann, Reinerzau, Freudenstadt, vermißt. Gefr. d. R. Georg Sautter — Geislingen — vermißt. Schütze Albrecht Hettich — Gingen, Geislingen — vermißt. Schütze Anton Kugler — Geislingen⸗Altenstadt — vermißt.
chütze Heinrich Glück — Sersheim, Vaihingen — vermißt.
Rudolf Dobelmann — Stuttaart⸗Untertürkheim — verw.
Infanterie⸗Regiment Nr. 124, Weingarten. I. Bataillon. 1. Kompagnie.
Gefr. Albert Mannschr 8 Rüdennk Eßlingen, inf. Krankh. gest. Ers. Res. Melchior Münst, Betzenweiler Riedlingen, inf. Krankh. gest. 2. Kompagnie.
Wehrm. Josef Schnitzer, Trailfingen, Urach, inf. Krankh. gest. 4. Kompagnie.
Musk. Ernst Raff — Stuttgart⸗Degerloch — infolge Krankh. gestorben. II. Bataillon.
5. Kompagnie.
Wehrm. Adolf Kistler, Schussenried, Waldsee, inf. Krankh. gest. III. Bataillon.
9. Kompagnie.
Wehrm. Feeef Baumeister, Moosheim, Saulgau, inf. Krankh. gest. Utffz. Josef Lauter — Eyb, Ravensburg — infolge Krankheit gestorben. 11. Kompagnie.
Ers. Res. Ernst Zahn — Mengen, Saulgau — infolge Krankh. gest. 12. Kompagnie.
Musk. Eduard Egger — Reute, Waldsee — inf. Krankheit gestorben.
Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 124. Gefecht vom 25. III. bis 10. IV. 15. —
I. Bataillon. 1. Kompagnie. Ers. Res. Ernst Gölz — Aalen — leicht verwundet. . 2. Kompagnie. Ers. Res. Christian Walz — Oberschwandorf, Nagold — gefallen. 3. Kompagnie. Wehrm. August Bauer — Igersheim, Mergentheim — I. verw. Ers. Res. Franz Zeiler — Bebenhaus, Biberach — leicht verwundet.
II. Bataillon.
5. Kompagnie. Wehrm. Jakob Walter — Oberurbach, Schorndorf — gefallen. Wehrm. Eduard Weber — Birenbach, Göppingen — gefallen. Ers. Res. Karl Elßer — Großaltdorf, Gaildorf — gefallen. Ers. Res. Leonhard Keit — Honhardt, Crailsheim — leicht verwundet. 6. Kompagnie. Wehrm. Jakob Gauß — Nebringen, Herrenberg — leicht verwundet. Wehrm. Jakob Hinderer — Hinterlintal, Gaildorf — schwer verw. Wehrm. August Raaf — Forstweiler, Ellwangen — verletzt. Wehrm. Franz Oppold — Oberkochen, Aalen — verletzt. Wehrm. Richard Haag 1 — Gmünd — verletzt. Wehrm. Gottlieb Käp — Zweiflingen, Oehringen — verletzt. Wehrm. Gottlieb Rothenburger, Bönnigheim, Besigheim, verletzt. Wehrm. Michael Kugel — Lindach, Gmünd — bverletzt. Utffz. Rudolf Jaiser — Botnang Stuttgart — l. verw., b. d. Tr. Gefr. Jakob Oethinger II — Gantenwald, Gaildorf — leicht verw. Gefr. Wilhelm Haug — Bönnigheim, Besigheim — I. verw., b. d. Tr. Ers. Res. Karl Schaßberger, Horkheim, Heilbronn, I. verw., b. d. Tr. Wehrm. Heinrich Müller VII — Oedheim, Neckarsulm — leicht verw. 18 7. Kompagnie. Gefr. Georg Grau — Täferrot, Gmünd — seicht verw., b. d. Tr. Utffz. Anton .““ — Bartholomä, Gmünd — leicht verw. Ers. Res. David Schuld — Steinenbronn, Stuttgart — schw. verw. Ers. Res. Eduard May — Wasseralfingen, Aalen — leicht verwundet. Musk. Artur Benz —. Backnang — leicht verwundet, b. d. Truppe. Wehrm. Anton Riedlinger — Schömberg, Rottweil — gefallen. Wehrm. Wilhelm Eppeler, Winterhach, Schorndorf, l. v., b. d. Tr. Wehrm. Paul Birk — Oberurbach, Schorndorf — I. verw., b. d. Tr. EWI“ 8. Kompagnie. “ Wehrm. Wilbelm Lang — Lindach, Gmünd — leicht verwundet. Wehrm. Gottlieb Klink — Hinterlintal, Gaildorf — l. v., b. d. Tr. Gefr. Horn. Ernst Bischoff. Schnait, Schorndorf, I. v., b. d. Tr. Wehrm. Josef Feiner — Epplings, Wangen — l. verw., b. d. Tr.
Infanterie⸗Regiment Nr. 127, uitm.
I. Bataillon. 4. Kompagnie. Gefr. d. R. Gregor Mayer — Spaichingen — verwundet. Res. Friedrich Reichert — Rohrdorf, Nagold — verwundet. Musk. Franziskus Rupp — Rosenberg, Ellwangen — verwundet.
Reserve⸗Feldartillerie⸗-Regiment Nr
8 EEGte Fahr. Wilhelm Quadt — Neuß a. Rh. — verletzt. III. Abteilung.
8. Bgtterie. Utffz. Anton Hilbig — Königswalde, Schlesien — verletzt.
I. Ersatz⸗Abteilung Feldartillerie⸗Regiment Nr. 65.
— Gefechte am 7. u. 8. IV. 15. —
Stab.
Utffz. Paul Kübler — Stuttgart⸗Cannstatt — I. verw., b. d. Tr. 1. Batterie. Ltn. d. L. Felix Haffner — München — schwer verwundet. Gefr. d. R. Hermann Steinbrenner — Frankenbach, Heil⸗ bronn — leicht verwundet. Ers. Res. August Matthes — Illingen, Maulbronn — leicht verwundet, bei der Truppe.
b bCC11111“ Utffz. Paul Friedrichs — Leopoldshall, Bernburg — leicht ver⸗ wundet, bei der Truppe. Kan. Max Spießhofer — Pfullingen, Reutlingen — leicht verwundet, bei der Truppe. Sergt. Paul Delor — Burg, Magdeburg — l. verw., b. d. Tr.
3. Feldpionier⸗Kompagnie. — Gesechte vom 3. bis 6. IV. 15. — Pion. Lorenz Alpen — Hohenwestedt, Schl.⸗Holst. — gefallen. Pion. Ernst Baisch. — Böblingen — schwer verwundet. Pion. Friedrich Kitzinger — Tübingen — leicht verwundet. Pion. Javer Maucher — Wetzisreute, Ravensburg — gefallen.
3. Landsturm⸗Pionier⸗Kompagnie. — Gesechte vom 29. III. bis 1. IV. 15. —
Pion. Jakob Neth — Rottenburg — leicht verwundet. Ütffz. Robert Unselt — Feuerbach, Stuttgart — leicht verwundet.
Karl Gompper — Lauffen, Balingen — verwundet.
Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 121. I. Bataillon. 4. Kompagnie.
I. Munitions⸗Kolonnen⸗Ahbteilung. Artillerie⸗Munitions⸗Kolonne Nr. 1.
Gefr. Adolf Schwab — Kleinkrotzenburg, Hessen — infolge Krank⸗ heit gestorben.
Res. Gottlieb Wöhr — Eibensbach, Brackenheim — vermißt. II. Bataillon. 1 — Gesecht 2ü. II. 15 .— . 8 6. Kompagnie. 8 1 — litamäier, Reälinn — lac vemvmber
erenenrween
Reserve⸗Munitions⸗Kolonnen⸗Abteilung Nr. 26. — Gefecht am 4. IV. 15. —
Reserve⸗Artillerie⸗Munitions⸗Kolonne Nr. 1. Kan. Georg Blessing — Stumpenhof, Göppingen — Il
gegemgeendem
Infanterie⸗Munitions⸗Kolonne der 51. Ersatz⸗Brigade, — Gesecht am 6. IV. 15. — Kan. Daniel Herter — Mössingen, Rottenburg — gefallen.
Reserve⸗Feldlazarett Nr. 1. “ Gefr. Kranktr. August Gauger — Eßlingen — leicht verwundet.
Etappen⸗Hilfsbäckerei⸗Kolonne Nr. 1.
infolge Krankheit gestorben.
Berichtigungen früherer Verlustlisten. Zu Verlustliste Nr. 72. ꝙ Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 247. 8 1. Kompagnie. Wehrm. Josef Hofer — Ratzenhofen — bish. schw. verw., gestorb. 5. Kompagnie. Ers. Res. Karl Busch — Göppingen — bish. schw. verw., gestorh,
Zu Verlustliste Nr. 75. Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg. 1. Kompagnie. 1 Der in Perlustliste Nr. 75 als vermißt und in der hierzu in Nr. 108 ergangenen Berichtigung als verwundet ge⸗ meldete Ers. Res. Albert Schuh, Kurzach, ist gefallen.
Zu Verlustliste Nr. 82. ReservenInfanterie⸗Regiment Nr. 247.
10. Kompagnie. 1 Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Ers. Res. Cugen Habermann — Pforzheim — vermißt.
Zu Verlustliste Nr. 93. Infanterie⸗Regiment Nr. 120, Ulm.
1. Kompagnie. Gefr. Adolf Sauter — Rüdern — bish. schw. verw, gestorben,
Zu Verlustliste Nr. 95. Grenadier⸗Regiment Nr. 123, Ulm.
11. Kompagnie. Utffz. d. R. Georg Hauff — Ulm — bish. schw. verw,, gestorben,
Zu Verlustliste Nr. 99.
Infanterie⸗Regiment Nr. 120, Ulm.
5. Kompagnie, 6
Musk. Hugo Miller — Geislingen — bish. schw. verw., gestorben,
Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg. 8 7. Kompagnie. 1 Musk. August Rothweiler — Nordheim — bish. schwer ber⸗ wundet, gestorben.
Zu Verlustliste Nr. 103. Infanterie⸗Negimeut Nr. 120, Uumm. 1. Kompagnie. 1 Res. Emil Liebig — Kleineislingen — bish. schw. verwundet, gestorben. Wehrm. Kaspar Cawälde — Königsbronn — bish. schw. verw., gest. 2. Kompagnie Gefr. Wilhelm Löffler — Tübingen — bish. schw. verw., gestorben, Zu Verkustliste Nr. 104. Füsilier⸗-Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim. 2. Kompagnie. Res. Friedrich Sinn — Michelbach — bish. verwundet, gestorben. 4. Kompagnie. Krgsfr. Herbert Walter IV — Bruchsal — bish. verwundet, gestorben. Füs. Karl Stutzmann — Rappach — bish. schwer verw., gestorben. 6. Kompagnie. Gefr. Wilhelm Wirth — Neubronn — bish. schw. verw., gestorben. 10. Kompagnie.
E
8 11. Kompagnie. Ers. Res. Johann Hofmann, Uehrigshausen, bish. vermißt, gefallen Ers. Res. Taver Wiest — Rangendingen — bish. verwundet, gestorben. b . 12. Kompagnie. Ers. Res. Karl Weinstock — Möglingen — bish. schw. v., gestorben, Zu Verlustliste Nr. 105. Grenadier⸗Regiment Nr. 119, Stuttgart.
1. Kompagnie. Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Ltn. d. R. Alfred Körner — Stuttgart — gefallen. 8. Kompagnie. Krgsfr. Willy Engwer (nicht Engwert)
Bromberg — bish. verwundet, gestorben.
— 8]
Zu Verlustliste Nr. 108. Insanterie⸗Regiment Nr. 120, Ulm. Maschinengewehr⸗Kompagnie. Musk. Anton Ganal — Ravensburg — bish. schw. verw., gestorben Grenadier⸗Regiment Nr. 123, Ulm.
3. Kompagnie. Ers. Res. Javer Jaumann — Oberschneidheim — bish. schwer verwundet, gestorben. 8
Zu Verlustliste Nr. 109. Füsilier⸗-Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim. 1. Kompagnie.
1 2. Kompagnie,. güi Julius Wurst — Benningen — bish. verwundet, gestorben⸗ üs. Karl Schäfer — Baiereck — bish. schw. verw., gestorben. 8 „ 4. Kompagnie. Utffz. Richard Schödel — Chemnit — bish. schw. verw., gest
— -— 6
Zu Verlustliste Nr. 113. Infanterie⸗Regiment Nr. 120, Ulm.
5. Kompagnie. Musk. Karl Bantel — Plüderhausen — bish. verw., gestorben.
Zu Verlustliste Nr. 117. Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg.
12. Kompagnie. Gefr. d. R. Gottlob Schäfer — Winnenden — vermißt.
Druck der Norddeutschen Buchdruckeret und Verlags⸗Anstalt,
Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Utffz. Konrad Schmidbleicher — Holzgerlingen, Böblinge —
Res. Karl Röger — Böckingen — bish. schwer verwundet, gestorben.
Res. Hermann Schneider — Löchgau — bish. verw,, gestorben⸗ b
Uer Gezugspreis beträgt vierteljährlich 5 ℳ 40 ₰. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postunstalten und Zeitungsspediteuren für Selbstabholer auch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne ummern kosten 25 ₰.
Anzeigenprris für den Ranm einer 5 gespaltenen Einheitg⸗ zeile 30 ₰, einer 3 gespaltenen Einhritszeils 50 . †
Anzeigen nimmt anz
die Königliche Expedition des Reichs⸗ und Staarzunzeigerg
Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
Berlin, Sonnabend, den 24. April, Abends.
Inhalt des amtlichen Tei Ordensverleihungen ꝛc. 1
Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc.
11 über die Zwangsverwaltung von Grund⸗
tücken.
Bekanntmachung über den dinglichen Rang öffentlicher Lasten.
Bekanntmachung über die Geltendmachung von Ansprüchen von Personen, die im Ausland ihren Wohnsitz haben.
Bekanntmachung über Reis.
Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 51 des Reichs⸗
Gesetzblatts. Erste Beilage:
Personalveränderungen in der Armee.
8 Königreich Preußen.
Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Eisenbahnobersekretär, Rechnungsrat Wilms in Essen (Ruhr)⸗Rüttenscheid den Roten Adlerorden vierter Klasse, dem Oberingenieur Debuch in Hamm i. W. den König⸗ lichen Kronenorden vierter Klasse, dem Lehrer Schmitz in Brühl bei Cöln den Adler der Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern, dem Oberbahnassistenten a. D. Heuft in Düsseldorf das Verdienstkreuz in Gold, dem Eisenbahnlokomotivführer a. D. Rührup in Langer⸗ eld, Kreis Schwelm, und dem Eisenbahnzugführer a. D. 3 in Bonneweg, Luxemburg, das Verdienstkreuz in Silber, 1 dem Küster Höhne in Fürstenwalde, Kreis Lebus, dem Botenmeister a. D. Burle in Groß Breesen, Landkreis Guben, dem Kranmeister a. D. Kotowski in Fordon, Land⸗ kreis Bromberg, dem Bau⸗ und Fähraufseher a. D. Laude in Pieckel, Kreis Marienburg W⸗Pr., dem Kreisboten Michaelis in Schwerin a. W., dem Kranmaschinisten a. D. Treder in Dirschau und dem Fährmann a. D. Schulz in Berlin⸗ Reinickendorf das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, 1 dem Eisenbahnstationsschaffner a. D. Elsenplässer in Villigst, Landkreis Iserlohn, dem Eisenbahnrottenführer a. D. Sprindt in Braunsberg, dem Bahnwärter Blaume in Südhorsten, Kreis Bückeburg, dem Bahnwärter a. D. Graefer in Rahm, Landkreis Düsseldorf, und dem bisherigen Eisenbahn⸗ schreiner Böhl in Letmathe, Landkreis Iserlohn, das Allge⸗ meine Ehrenzeichen, 1u“ dem biszerigen Eisenbahngepäckarbeiter Wellms in Düssel⸗ dorf⸗Oberkassel und dem bisherigen Bahnunterhaltungsarbeiter
Borkott in Gräfrath, Landkreis Solingen, das Allgemeine
Ehrenzeichen in Bronze sowie 1
dem Betriebsleiter van Hees bei der Artilleriewerkstatt in Spandau und dem Kriegsfreiwilligen Buske im Reserve⸗ infanterieregiment Nr. 201 die Rettungsmedaille am Bande zu verleihen.
8” Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den bisherigen ständigen Hilfsarbeiter im Auswärtigen Amt, Legationsrat Dr. phil. Riezler zum Wirklichen Legations⸗ rat und vortragenden Rat in der Reichskanzlei zu ernennen.
——
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem ständigen Hilfsarbeiter im Auswärtigen Amt, Legationsrat Esternaux den Titel Wirklicher Legationsrat mit dem Range eines Rates dritter Klasse zu verleihen.
—
pSpelannimachuns über die Zwangsverwaltung von Grundstücken. Vom 22. April 1915.
er Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
§1 8
Bei der Einleitung der Zwangsverwaltung eines Grundstücks ist der Schuldner zum Verwalter zu bestellen, wenn er bereit ist, die Verwaltung zu übernehmen, und wenn anzunehmen ist, daß er sie ordnungsmäßig führen wird. Zur Beaussichtigung seiner Geschäfis⸗ föhrung hat das Gerscht eine Aufsichtsperson zu bestellen, die für ihre Tätigkeit keine Vergütung erhält; Aufsichtsperson kann auch der Gläu⸗ biger, eine Behörde oder ein Einigungsamt sein. Findet sich keine
geeignete Aufsichtsperson, die zur Uebernahme der Aufsicht ohne Ver⸗ gütung bereit ist, so ist von der Bestellung des Schuldners zum Ver⸗ walter abzusehen. 8
Die Vorschrift des Abs. 1 gilt entsprechend für den gesetzlichen Vertreter des Schuleners und, wenn der Schundner ein Kategsteil⸗ nehmer ist (§ 2 des Gesetzes vom 4. August 1914, Reichs⸗Gesetzbl. F. 328), für den von ihm zur Wahrnehmung seiner Rechte bestellten
ertreter.
§ 2
Für die Aufsichtsperson gelten der § 81 Ats. 2, die §§ 82, 83, der § 84 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Konkursordnung entsprechend. Gerichtliche Anordnungen, die dem Verwalter zugestellt werden, sind auch der Aufsichtsperson zuzustellen. Ste hat dem Gericht unverzüg⸗ lich Anzeige zu erstatten, wenn der Schuldner die Verwaltung nicht ordnungsmäßig führt.
Der Schuldner ist verpflichtet, der Aufsichteperson Einsicht in seine das Grundstück betreffenden Bücher und Aufzeichnungen zu ge⸗ währen und Auskunft über das Grundstück zu geben.
Der Schuldner kann — unbesckadet der Vorschriften der §§ 155 bis 158 des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangs⸗ verwaltung (Reichs⸗Gesetzbl. 1898 S. 713) — über die Notzungen des Grundstücks nur mit Zustimmung der Aufsichtsperson verfügen. Zur Einziehung von Ansprüchen, auf die sich die Beschlagnahme er⸗
nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: . Die Wirksamkeit der Bekanntmachungen über die Geltendmachung von Ansprüchen von Personen, die im Ausland ihren Wohnsitz haben, vom 7. August 1914, 22. Oktober 1914 und 21. Januar 1915. (Reichs⸗ Gesetzbl. 1914 S. 360, 449; 1915 S. 31) wird in der Weise ausgedehnt, daß an die Stelle des 30. April 1915 der 31. Juli 1915 tritt. Berlin, den 22. April 1915. Der Stellvertreter des Reichskanzlers
Bekanntmachung über Reis. Vom 22. April 1915. 8
Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327)
streckt, ist der Schuldner ohne diese Zustimmung befugt; er ist jedoch pfolgende Verordnung erlassen:
verpflichtet, die Beträge, die zu den erforder!ichen Zahlungen zur Zeit nicht notwendig sind, alebald an die Aufsichtsperson abzuführen, die sie nach näherer Anordnung des Gerichts verzinslich anzulegen hat. §
Gebört zu den Beteiligten eine unter staatlicher Aufsicht stehende Anstalt und wird der Schuldner oder sein Vertreter nicht zum Ver⸗ walter bestellt (§ 1), so kann die Anstalt innerhald einer ihr vom Gerichte zu benimmenden Frist eine in ihrem Dienste befindliche Person als Verwalter vorschlagen. 8
Das Gericht hat den Vorge chlagenen zum Verwalter zu bestellen, sofern er nicht dazu ungeeignet ist; er erhält für seine Tätigkeit keine Vergütung.
§ 4 Wird ein Verwalter weder nach § 1 noch nach § 3 bestellt, so ist der Gläubiger zu bestellen, falls er sich erbietet, die Verwaltung ohne Vergütung zu übernehmen, und anzunehmen ist, daß er sie ordnungsmäßig führen wird. 5 5
Ist die Zwangsverwaltung angeordnet, weil der Schuldner infolge des Krreges außerstande ist, die aus dem Grundstück zu be⸗ friedigenden Ansprücke zu erfüllen, so dürfen für die Anordnung und das Verfahren Gebühren nicht erhoben werden. 1
Ernem Verwaiter, der auf Grund der §§ 1, 3 oder 4 bestellt ist, darf das Gericht die Leistung einer Sicherheit nicht auferlegen.
§ 6
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkün'’ ung in Kraft. Den Zeitpunkt des Außerkrafttretens bestimmt der Reichskanzler.
In den zur Zeit des Inkrafttretens der Verordnung bereits an⸗ geordneten Zwangeverwaltungen kann das Gericht an Stelle des bis⸗ herigen Verwalters nach Maßgabe der §§ 1, 3 oder 4 einen anderen Verwalter bestellen; geschieht dies, so sind von dieser Zeit an die Vorschriften dieser Verordnung anzuwenden.
Der § 5 Abs. 1 gilt auch für die zur Zeit des Inkrafttretens der Verordnung angeordneten Zwangsverwaltungen; bereits erhobene Gebuühren werben nicht zurücks abt.
Berlin, den 22. April 1915. 1
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 8— DHelbre. 8. 8
Bekaninte nmnng über den dinglichen Rang öffentlicher Lasten. Vom 22. April 1915.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: 8
§ 1 1 Die Ansprüche auf Entrichtung von öffentlichen Lasten eines Grundstücks, die nicht in wiederkehrenden Leistungen bestehen, gewähren bis auf weiteres ein Recht auf Befriedigung im Range der driiten Klasse des § 10 Nr. 3 des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung, soweit sie am 1. Januar 1915 noch nicht zwei Jahre rückständig waren.
2 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit eendigung des Kriegszustandes außer Kraft. Den Zeitpunkt, mit dem der Kriegszustand als beendet anzusehen ist, bestimmt der Bundesrat. Ist in einem Zwangsversteigerungsverfahren die Beschagnahme des Grundstücks vor diesem Zeitpunkt erfolgt, so bleiben für dieses Verfahren die Vorschriften des § 1 in Geltung. Berlin, den 22. April 1915. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.
8
Bekanntmachung über die Geltendmachung von Ansprüchen von Personen, die im Ausland ihren Wohnsitz haben.
Vom 22. April 1915. Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über
die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗
§ 1 . Wer Vollreis, Bruchreis oder Reismehl mit Beginn des 26. April 1915 ia Gewahrsam hat, ist verpflichtet, die vorhandenen
Mengen getrennt nach Arten und Etgentümern unter Nennung der
Eigentümer der Zentral⸗Einkaufs Gesellschaft m. b. H. in Berlin anzuzeigen. Die Anzeige ist bis zum 29. April 1915 zu erstatten. Anzeigen über Mengen, die sich mit Beginn des 26. April 1915 auf dem Fanspo te befinden, sind unverzüglich nach dem Empfange von dem Empfänger zu erstatten. 1 Die Anzeigepflicht erstreckt sich nicht 8 1) auf die im Eigentume des Reichs, eines Bundes⸗ staats oder Elsaß⸗Lothringene, insbesondere im Eigentume der Peeresverwaltungen oder der Marineverwaltung stehen, 2) auf Mengen, die insgesamt weniger als zwei Doppelzentner betragen. Geht der Gewahrsam an den angezeigten Mengen nach dem 26. April 1915 auf einen andren über, so hat der Anzeigepflichtige der Zentral⸗Einkaufs⸗Gesellschaft m. b. H. auf deren Erfordern auch den Verbleib der Mengen anzuzeigen. 6
§ 2
Wer mit Gegenständen der im § 1 bezeichneten Art handelt oder sie im Betriebe seines Gewerbes herstellt oder sie sonst im Besitze bat, hat sie der Zentral.Einkaufs⸗Gesellschaft m. b. H. auf Aufforde⸗ rung käuflich zu überlassen. Die Aufforderung muß bis spätestens innerhalb einer Woche nach Empfang der Anzeige (§ 1 Abs. 1, 3) erlassen werden. 8
Die Aefforderung hat die Wirkung, daß Veränderungen an den von ihr betroffenen Mengen und rechtsgeschäftliche Verfüagungen darüber verboten sind, soweit nicht die Zentral⸗Einkaufs⸗Gesellschaft m. b. H. zustimmt. Den rechtsgeschäftlichen Verfügungen stehen Ver⸗ fügungen gleich, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder Arrest⸗ vollziehung erfolgen. Der Aufgeforderte hat für Aufbewahrung und pflegliche Behandlung zu sorgen; er hat der Zentral.⸗Einkaufs⸗Gesell⸗ schaft m. b. H. auf Erfordern Auskunft zu geben und Muster der einzelnen Regseges zu auch ihren Vertretern die Be⸗
tigung der Mengen zu gestatten.
b Die Zentral⸗Einkaufs⸗Gesellschaft m. b. H. hat dem Aufge⸗ forderten binnen zwei Wochen nach Erlaß der Aufforderung E er⸗ klären, welche Mengen sie käuflich übernehmen will. Mit dem Ablauf der Frist erlischt die Wirkung der Aufforderung, soweit die Ueber⸗ nahme nicht verlangt ist. 3
Diese Vorschriften gelten nicht für Mengen, die im Eigentume des Reichs, eines Bundesstaats oder Eiaß Kehe ehere insbesondere im Eigentume der Heeresverwaltungen oder der Marineverwaltung, oder eines Kommunalverbandes stehen.
† Die Zentral⸗Einkaufs⸗Gesellschaft m. b. H. hat für die von ihr übernommenen Mengen dem Verkäufer einen angemessenen Uebernahme⸗ preis zu zahlen. Sie darf für den Doppelzentner höchstens be⸗ zahlen bei: Patna⸗Reis, gruoob .. Patna⸗ Reld, kurz . . . . . . Spanischem Reis.. Italienischem Glacé⸗Reis.. Italienischem unglacierten Reis Siam⸗Patna, grob.. Stam⸗Patna, kurz.. vö1“” Moulmein.. 1111“ Rangoon, grob.. Rangoon, normal. Rangoon, Stürzung Bruchreis . Bruchreis II.. Bruchreis III, IV.. Reismehl für Eßzwecke Neben dem Uebernahmepreis ist für die Aufbewahrung eine an⸗ gemessene Vergütung zu zahlen, deren Höhe die höhere Verwaltunge⸗ behörde des Aufbewahrungsorts endgültig festsetzt. Der Reichskanzler kann die weiteren Bedingungen der Ueber⸗
lassung festsetzen.
4 Erfolgt die Ueberlassung aat freiwillig, so wird das Eigentum auf Antrag der Zentral⸗EinkaufsGesellschaft m. b H. durch die zuständige Behörde auf die Zentral⸗EinkaufgGesellschaft m. b. H. oder die von ihr in den: Antrag kezeichnete Person übertragen. Die Anordnung ist an den Peechsr der Mengen zu richten. Das Eigentu — geht über, sobald die Anordnung dem Besitzer zugeht.