1915 / 95 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 24 Apr 1915 18:00:01 GMT) scan diff

11—

Lin. d. R. Gerhard Currle Steinheim, Heidenheim schw. verw.

Deutsche Verlustlisten.

28. April 1915.

Zu Verlustliste Nr. 64. Füsilier⸗-Regiment Nr. 122, Heilbrovnn⸗Mergentheim.

8 10. Kompagnie. . Schüle r Eberbach bish. schwer ve

Zu Verlustliste Nr. 71.

gest. 88

2 3. Kompagnie. Krgsfr. Karl Keck Malmsheim bish. vermißt, gefallen. Krgsfr. Eugen Schäfer Schorndorf bish. vermißt, gefallen.

6. Kompagnie. Wehrm. Jakob Faßnacht Reusten bish. erkrankt, gestorben.

Württemberg. Verlustliste Nr. 164.

Inhalt.

Infanterie: Brigade⸗Ersatz⸗Bataillon Nr. 52. Brigade⸗Ersatz⸗ Bataillon Nr. 53. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 121. Infanterie⸗Regiment Nr. 124. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment

Nr. 124. Infanterie⸗Regiment Nr. 127.

Feldartillerie: 11“ iment Nr. 26. I. Er⸗

satzabteilung Feldartillerie⸗Regiment Nr. 65.

Pioniere: 3. Feldpionier⸗Kompagnie. 3. Landsturm⸗Pionier⸗ Kompagnie.

Munitionskolonnen: 1. Munitions⸗Kolonnen⸗Abteilung Re⸗ serve⸗Munitions⸗Kolonnen⸗Abteilung Nr. 26. Infanterie⸗ Munitions⸗Kolonne der 51. Ersatzbrigade.

Sanitätsformatiovnen: Reserve⸗Feldlazarett Nr. 1.

Train: Etappen⸗Hilfs⸗Bäckerei⸗Kolonne Nr. 1.

Berichtigungen früherer Verlustlisten.

Brigade⸗Ersatz⸗Bataillon Nr. 52. Gefechte vom 4. bis 10. IV. 15.

1. Kompagnie. Wehrm. Emil Mutz Frankenbach, Heilbronn leicht verwundet. 1 .2. Kompagnie. Ers. Res. 1685 Fink Merklingen, Blaubeuren leicht verw. Wehrm. Christian Müller Botenheim, Brackenheim schwer ehenrwnndef. G sch Ilgfeld, Besigh Wehrm. Karl Gosch Ilsfe esigheim schwer verwundet. Res. Martin Frank Schäftersheim, Merrg scser, leicht verwundet, bei der Truppe. Res. Gustav Jordan Lingolsheim, Erstein i. Els. leicht voerwundet, bei der Truppe. Ers. Res. Hermann Maurer Aichen, Blaubeuren J. verw.

s Krgsfr. Robert Buscher Oeffingen, Cannstatt leicht verw. 8 3. Kompagnie. des Gustav Wacker Neusatz, Neuenbürg leicht verw. 1 es. Wilhelm Grommer Stuttgart leicht verwundet. brm. Karl Wolf Neckargartach, Heilbronn leicht verw.

11 Brigade⸗Ersatz⸗Bataillon Nr. 53. .— Gefechte vom 5. bis 30. III. 15. u“ 1. Kompagnie. Utffz. d. R. August Fischer Karlsruhe⸗Beiertheim I. verw. Wehrm. Georg Mack Sontheim, Heidenheim infolge Ver⸗ wundung gestorben. Gefr. d. R. Josef Detterbeck Oberneukirchen, Mühldorf, Bayern infolge Verwundung gestorben.

Moapß

vehrm. Wilhelm Breiter Gammesfeld, Gerabronn l. v. Ers. Res. Karl Dreher Sulz schwer verwundet. Ers. Res. Karl Schmeiser Meßbach, Künzelsau schw. verw. Wehrm. Karl Zengerle Binzwangen, Riedlingen I. verw. Ers. Res. Friedrich Ehrenfried Dörzbach, Künzelsau leicht verwundet, bei der Truppe. Res. Anton Markhäuser Erlenbach, Neckarsulm leicht vefmwundes bei 1 Reit 6 Ers. Res. Johannes Seitz Reitprechts, Gmünd leicht ver⸗ wundet, bei der Truppe. 8 9 2. Kompagnie. Oblt. d. R. Karl Gienger Tübingen leicht verwundet. Felbw. Martin Nöth Sontheim, Heilbrom leicht verwundet. Res. Alois Rogg —. Grünbühl, Leutkirch gefallen. Gefr. Konrad Wandel Küusterdingen, Tübingen leicht verwundet. Ers. Res. Karl Koch Ulm⸗Söflingen leicht verwundet, b. d. Tr. Res. Theodor Kurz Vorsee, Ravensburg leicht verw., b. d. Tr. Krasfr. Eugen Schnell Ravensburg leicht verwundet. Wehrm. Jakob Hehl Temmenhausen, Blaubeuren schw. verw. Res. Johann Schad Schwäöbisch Hall gefallen. Frs. Res. Wilhelm Karch Heidenheim cefallen. s. Heinrich Landolf Unterböhren, St. Gallen I. v., b. d. Tr. s. Otto Lindacher Aufhausen, Neresheim I. verw., b. d. Tr. es. Faver Bauer Sattelbach, Ravensburg J. verw., b. d. Tr. Bernhard Lang Hertighofen, Gmünd leicht verwundet. . 3. Kompagnie. . Utffz. d. L. Gebhard Heilig Obermeckenpeuren, Tettnang I. v. Ers. Res. Friedrich Kohm Wurmberg, Maulbronn leicht verw. Wehrm. Eugen Rettich Grundsheim. Ehingen leicht verwundet. Res. Martin Halder —. Sauggart, Riedlingen lI. v., b. d. Tr. Ers. Res. Wilhelm Schweizer Ostelsheim, Calw I. v., b. d. Tr. Musk. Karl Gerner Gmünd leicht verwundet. Wehrm. Johannes Straub Großsüßen, Geislingen gestorben. 4. Kompagnie. Gefr. d. L. Heinr. Schürrle Adelmannsfelden, Aalen schw. v. Res. Cirik Baldas Mörsch, Ettlingen schwer verwundet. Behrm. Friedr. Schrot Leofels, Gerabronn seicht verwundet. Nes. Martin Fuchs Eigenzell, Ellwangen gefallen. Ers. Res. Viktor Köder Bühlerzell, Ellwangen gefallen. Ers. Res. Anton Ilg Haselbach, Ellwangen gefallen. Musk. Friedrich Ehrlich Mühlberg, Liebenwerda schwer verw. Maschinengewehr⸗Zug.

MVzfeldw. d. R. Wilhelm Sack Kirchenlamitz, Oberfr. leicht verw. Res. Rudolf Räcker Radelstetten, Blaubeuren leicht verwundet. Res. Wilhelm Beißwanger, Essingen, Aalen, inf. Verwund. gest. Utffz. d. R. Vinzenz Alber Mühlheim, Tuttlingen vermißt. Utffz. d. R. Anton Zeller Wieißenstein, Geißlingen vermißt. Uiffz. d. R. Herm. Heinzelmann, Reinerzau, Freudenstadt, vermißt. Gefr. d. R. Georg Sautter Geislingen vermißt. Schütze Albrecht Hettich Gingen, Geislingen vermißt. Schütze Anton Kugler Geislingen⸗Altenstadt vermißt.

chütze Heinrich Glück Sersheim, Vaihingen vermißt.

Rudolf Dobelmann Stuttaart⸗Untertürkheim verw.

Infanterie⸗Regiment Nr. 124, Weingarten. I. Bataillon. 1. Kompagnie.

Gefr. Albert Mannschr 8 Rüdennk Eßlingen, inf. Krankh. gest. Ers. Res. Melchior Münst, Betzenweiler Riedlingen, inf. Krankh. gest. 2. Kompagnie.

Wehrm. Josef Schnitzer, Trailfingen, Urach, inf. Krankh. gest. 4. Kompagnie.

Musk. Ernst Raff Stuttgart⸗Degerloch infolge Krankh. gestorben. II. Bataillon.

5. Kompagnie.

Wehrm. Adolf Kistler, Schussenried, Waldsee, inf. Krankh. gest. III. Bataillon.

9. Kompagnie.

Wehrm. Feeef Baumeister, Moosheim, Saulgau, inf. Krankh. gest. Utffz. Josef Lauter Eyb, Ravensburg infolge Krankheit gestorben. 11. Kompagnie.

Ers. Res. Ernst Zahn Mengen, Saulgau infolge Krankh. gest. 12. Kompagnie.

Musk. Eduard Egger Reute, Waldsee inf. Krankheit gestorben.

Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 124. Gefecht vom 25. III. bis 10. IV. 15.

I. Bataillon. 1. Kompagnie. Ers. Res. Ernst Gölz Aalen leicht verwundet. . 2. Kompagnie. Ers. Res. Christian Walz Oberschwandorf, Nagold gefallen. 3. Kompagnie. Wehrm. August Bauer Igersheim, Mergentheim I. verw. Ers. Res. Franz Zeiler Bebenhaus, Biberach leicht verwundet.

II. Bataillon.

5. Kompagnie. Wehrm. Jakob Walter Oberurbach, Schorndorf gefallen. Wehrm. Eduard Weber Birenbach, Göppingen gefallen. Ers. Res. Karl Elßer Großaltdorf, Gaildorf gefallen. Ers. Res. Leonhard Keit Honhardt, Crailsheim leicht verwundet. 6. Kompagnie. Wehrm. Jakob Gauß Nebringen, Herrenberg leicht verwundet. Wehrm. Jakob Hinderer Hinterlintal, Gaildorf schwer verw. Wehrm. August Raaf Forstweiler, Ellwangen verletzt. Wehrm. Franz Oppold Oberkochen, Aalen verletzt. Wehrm. Richard Haag 1 Gmünd verletzt. Wehrm. Gottlieb Käp Zweiflingen, Oehringen verletzt. Wehrm. Gottlieb Rothenburger, Bönnigheim, Besigheim, verletzt. Wehrm. Michael Kugel Lindach, Gmünd bverletzt. Utffz. Rudolf Jaiser Botnang Stuttgart l. verw., b. d. Tr. Gefr. Jakob Oethinger II Gantenwald, Gaildorf leicht verw. Gefr. Wilhelm Haug Bönnigheim, Besigheim I. verw., b. d. Tr. Ers. Res. Karl Schaßberger, Horkheim, Heilbronn, I. verw., b. d. Tr. Wehrm. Heinrich Müller VII Oedheim, Neckarsulm leicht verw. 18 7. Kompagnie. Gefr. Georg Grau Täferrot, Gmünd seicht verw., b. d. Tr. Utffz. Anton .““ Bartholomä, Gmünd leicht verw. Ers. Res. David Schuld Steinenbronn, Stuttgart schw. verw. Ers. Res. Eduard May Wasseralfingen, Aalen leicht verwundet. Musk. Artur Benz —. Backnang leicht verwundet, b. d. Truppe. Wehrm. Anton Riedlinger Schömberg, Rottweil gefallen. Wehrm. Wilhelm Eppeler, Winterhach, Schorndorf, l. v., b. d. Tr. Wehrm. Paul Birk Oberurbach, Schorndorf I. verw., b. d. Tr. EWI“ 8. Kompagnie. Wehrm. Wilbelm Lang Lindach, Gmünd leicht verwundet. Wehrm. Gottlieb Klink Hinterlintal, Gaildorf l. v., b. d. Tr. Gefr. Horn. Ernst Bischoff. Schnait, Schorndorf, I. v., b. d. Tr. Wehrm. Josef Feiner Epplings, Wangen l. verw., b. d. Tr.

Infanterie⸗Regiment Nr. 127, uitm.

I. Bataillon. 4. Kompagnie. Gefr. d. R. Gregor Mayer Spaichingen verwundet. Res. Friedrich Reichert Rohrdorf, Nagold verwundet. Musk. Franziskus Rupp Rosenberg, Ellwangen verwundet.

Reserve⸗Feldartillerie⸗-Regiment Nr

8 EEGte Fahr. Wilhelm Quadt Neuß a. Rh. verletzt. III. Abteilung.

8. Bgtterie. Utffz. Anton Hilbig Königswalde, Schlesien verletzt.

I. Ersatz⸗Abteilung Feldartillerie⸗Regiment Nr. 65.

Gefechte am 7. u. 8. IV. 15.

Stab.

Utffz. Paul Kübler Stuttgart⸗Cannstatt I. verw., b. d. Tr. 1. Batterie. Ltn. d. L. Felix Haffner München schwer verwundet. Gefr. d. R. Hermann Steinbrenner Frankenbach, Heil⸗ bronn leicht verwundet. Ers. Res. August Matthes Illingen, Maulbronn leicht verwundet, bei der Truppe.

b bCC11111“ Utffz. Paul Friedrichs Leopoldshall, Bernburg leicht ver⸗ wundet, bei der Truppe. Kan. Max Spießhofer Pfullingen, Reutlingen leicht verwundet, bei der Truppe. Sergt. Paul Delor Burg, Magdeburg l. verw., b. d. Tr.

3. Feldpionier⸗Kompagnie. Gesechte vom 3. bis 6. IV. 15. Pion. Lorenz Alpen Hohenwestedt, Schl.⸗Holst. gefallen. Pion. Ernst Baisch. Böblingen schwer verwundet. Pion. Friedrich Kitzinger Tübingen leicht verwundet. Pion. Javer Maucher Wetzisreute, Ravensburg gefallen.

3. Landsturm⸗Pionier⸗Kompagnie. Gesechte vom 29. III. bis 1. IV. 15.

Pion. Jakob Neth Rottenburg leicht verwundet. Ütffz. Robert Unselt Feuerbach, Stuttgart leicht verwundet.

Karl Gompper Lauffen, Balingen verwundet.

Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 121. I. Bataillon. 4. Kompagnie.

I. Munitions⸗Kolonnen⸗Ahbteilung. Artillerie⸗Munitions⸗Kolonne Nr. 1.

Gefr. Adolf Schwab Kleinkrotzenburg, Hessen infolge Krank⸗ heit gestorben.

Res. Gottlieb Wöhr Eibensbach, Brackenheim vermißt. II. Bataillon. 1 Gesecht 2ü. II. 15 .— . 8 6. Kompagnie. 8 1 litamäier, Reälinn lac vemvmber

erenenrween

Reserve⸗Munitions⸗Kolonnen⸗Abteilung Nr. 26. Gefecht am 4. IV. 15.

Reserve⸗Artillerie⸗Munitions⸗Kolonne Nr. 1. Kan. Georg Blessing Stumpenhof, Göppingen Il

gegemgeendem

Infanterie⸗Munitions⸗Kolonne der 51. Ersatz⸗Brigade, Gesecht am 6. IV. 15. Kan. Daniel Herter Mössingen, Rottenburg gefallen.

Reserve⸗Feldlazarett Nr. 1. Gefr. Kranktr. August Gauger Eßlingen leicht verwundet.

Etappen⸗Hilfsbäckerei⸗Kolonne Nr. 1.

infolge Krankheit gestorben.

Berichtigungen früherer Verlustlisten. Zu Verlustliste Nr. 72. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 247. 8 1. Kompagnie. Wehrm. Josef Hofer Ratzenhofen bish. schw. verw., gestorb. 5. Kompagnie. Ers. Res. Karl Busch Göppingen bish. schw. verw., gestorh,

Zu Verlustliste Nr. 75. Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg. 1. Kompagnie. 1 Der in Perlustliste Nr. 75 als vermißt und in der hierzu in Nr. 108 ergangenen Berichtigung als verwundet ge⸗ meldete Ers. Res. Albert Schuh, Kurzach, ist gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 82. ReservenInfanterie⸗Regiment Nr. 247.

10. Kompagnie. 1 Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Ers. Res. Cugen Habermann Pforzheim vermißt.

Zu Verlustliste Nr. 93. Infanterie⸗Regiment Nr. 120, Ulm.

1. Kompagnie. Gefr. Adolf Sauter Rüdern bish. schw. verw, gestorben,

Zu Verlustliste Nr. 95. Grenadier⸗Regiment Nr. 123, Ulm.

11. Kompagnie. Utffz. d. R. Georg Hauff Ulm bish. schw. verw,, gestorben,

Zu Verlustliste Nr. 99.

Infanterie⸗Regiment Nr. 120, Ulm.

5. Kompagnie, 6

Musk. Hugo Miller Geislingen bish. schw. verw., gestorben,

Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg. 8 7. Kompagnie. 1 Musk. August Rothweiler Nordheim bish. schwer ber⸗ wundet, gestorben.

Zu Verlustliste Nr. 103. Infanterie⸗Negimeut Nr. 120, Uumm. 1. Kompagnie. 1 Res. Emil Liebig Kleineislingen bish. schw. verwundet, gestorben. Wehrm. Kaspar Cawälde Königsbronn bish. schw. verw., gest. 2. Kompagnie Gefr. Wilhelm Löffler Tübingen bish. schw. verw., gestorben, Zu Verkustliste Nr. 104. Füsilier⸗-Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim. 2. Kompagnie. Res. Friedrich Sinn Michelbach bish. verwundet, gestorben. 4. Kompagnie. Krgsfr. Herbert Walter IV Bruchsal bish. verwundet, gestorben. Füs. Karl Stutzmann Rappach bish. schwer verw., gestorben. 6. Kompagnie. Gefr. Wilhelm Wirth Neubronn bish. schw. verw., gestorben. 10. Kompagnie.

E

8 11. Kompagnie. Ers. Res. Johann Hofmann, Uehrigshausen, bish. vermißt, gefallen Ers. Res. Taver Wiest Rangendingen bish. verwundet, gestorben. b . 12. Kompagnie. Ers. Res. Karl Weinstock Möglingen bish. schw. v., gestorben, Zu Verlustliste Nr. 105. Grenadier⸗Regiment Nr. 119, Stuttgart.

1. Kompagnie. Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Ltn. d. R. Alfred Körner Stuttgart gefallen. 8. Kompagnie. Krgsfr. Willy Engwer (nicht Engwert)

Bromberg bish. verwundet, gestorben.

8]

Zu Verlustliste Nr. 108. Insanterie⸗Regiment Nr. 120, Ulm. Maschinengewehr⸗Kompagnie. Musk. Anton Ganal Ravensburg bish. schw. verw., gestorben Grenadier⸗Regiment Nr. 123, Ulm.

3. Kompagnie. Ers. Res. Javer Jaumann Oberschneidheim bish. schwer verwundet, gestorben. 8

Zu Verlustliste Nr. 109. Füsilier⸗-Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim. 1. Kompagnie.

1 2. Kompagnie,. güi Julius Wurst Benningen bish. verwundet, gestorben⸗ üs. Karl Schäfer Baiereck bish. schw. verw., gestorben. 8 4. Kompagnie. Utffz. Richard Schödel Chemnit bish. schw. verw., gest

-— 6

Zu Verlustliste Nr. 113. Infanterie⸗Regiment Nr. 120, Ulm.

5. Kompagnie. Musk. Karl Bantel Plüderhausen bish. verw., gestorben.

Zu Verlustliste Nr. 117. Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg.

12. Kompagnie. Gefr. d. R. Gottlob Schäfer Winnenden vermißt.

Druck der Norddeutschen Buchdruckeret und Verlags⸗Anstalt,

Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Utffz. Konrad Schmidbleicher Holzgerlingen, Böblinge

Res. Karl Röger Böckingen bish. schwer verwundet, gestorben.

Res. Hermann Schneider Löchgau bish. verw,, gestorben⸗ b

Uer Gezugspreis beträgt vierteljährlich 5 40 ₰. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postunstalten und Zeitungsspediteuren für Selbstabholer auch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne ummern kosten 25 ₰.

Anzeigenprris für den Ranm einer 5 gespaltenen Einheitg⸗ zeile 30 ₰, einer 3 gespaltenen Einhritszeils 50 .

Anzeigen nimmt anz

die Königliche Expedition des Reichs⸗ und Staarzunzeigerg

Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Berlin, Sonnabend, den 24. April, Abends.

Inhalt des amtlichen Tei Ordensverleihungen ꝛc. 1

Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc.

11 über die Zwangsverwaltung von Grund⸗

tücken.

Bekanntmachung über den dinglichen Rang öffentlicher Lasten.

Bekanntmachung über die Geltendmachung von Ansprüchen von Personen, die im Ausland ihren Wohnsitz haben.

Bekanntmachung über Reis.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 51 des Reichs⸗

Gesetzblatts. Erste Beilage:

Personalveränderungen in der Armee.

8 Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Eisenbahnobersekretär, Rechnungsrat Wilms in Essen (Ruhr)⸗Rüttenscheid den Roten Adlerorden vierter Klasse, dem Oberingenieur Debuch in Hamm i. W. den König⸗ lichen Kronenorden vierter Klasse, dem Lehrer Schmitz in Brühl bei Cöln den Adler der Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern, dem Oberbahnassistenten a. D. Heuft in Düsseldorf das Verdienstkreuz in Gold, dem Eisenbahnlokomotivführer a. D. Rührup in Langer⸗ eld, Kreis Schwelm, und dem Eisenbahnzugführer a. D. 3 in Bonneweg, Luxemburg, das Verdienstkreuz in Silber, 1 dem Küster Höhne in Fürstenwalde, Kreis Lebus, dem Botenmeister a. D. Burle in Groß Breesen, Landkreis Guben, dem Kranmeister a. D. Kotowski in Fordon, Land⸗ kreis Bromberg, dem Bau⸗ und Fähraufseher a. D. Laude in Pieckel, Kreis Marienburg W⸗Pr., dem Kreisboten Michaelis in Schwerin a. W., dem Kranmaschinisten a. D. Treder in Dirschau und dem Fährmann a. D. Schulz in Berlin⸗ Reinickendorf das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, 1 dem Eisenbahnstationsschaffner a. D. Elsenplässer in Villigst, Landkreis Iserlohn, dem Eisenbahnrottenführer a. D. Sprindt in Braunsberg, dem Bahnwärter Blaume in Südhorsten, Kreis Bückeburg, dem Bahnwärter a. D. Graefer in Rahm, Landkreis Düsseldorf, und dem bisherigen Eisenbahn⸗ schreiner Böhl in Letmathe, Landkreis Iserlohn, das Allge⸗ meine Ehrenzeichen, 1u“ dem biszerigen Eisenbahngepäckarbeiter Wellms in Düssel⸗ dorf⸗Oberkassel und dem bisherigen Bahnunterhaltungsarbeiter

Borkott in Gräfrath, Landkreis Solingen, das Allgemeine

Ehrenzeichen in Bronze sowie 1

dem Betriebsleiter van Hees bei der Artilleriewerkstatt in Spandau und dem Kriegsfreiwilligen Buske im Reserve⸗ infanterieregiment Nr. 201 die Rettungsmedaille am Bande zu verleihen.

8” Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den bisherigen ständigen Hilfsarbeiter im Auswärtigen Amt, Legationsrat Dr. phil. Riezler zum Wirklichen Legations⸗ rat und vortragenden Rat in der Reichskanzlei zu ernennen.

——

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem ständigen Hilfsarbeiter im Auswärtigen Amt, Legationsrat Esternaux den Titel Wirklicher Legationsrat mit dem Range eines Rates dritter Klasse zu verleihen.

pSpelannimachuns über die Zwangsverwaltung von Grundstücken. Vom 22. April 1915.

er Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

§1 8

Bei der Einleitung der Zwangsverwaltung eines Grundstücks ist der Schuldner zum Verwalter zu bestellen, wenn er bereit ist, die Verwaltung zu übernehmen, und wenn anzunehmen ist, daß er sie ordnungsmäßig führen wird. Zur Beaussichtigung seiner Geschäfis⸗ föhrung hat das Gerscht eine Aufsichtsperson zu bestellen, die für ihre Tätigkeit keine Vergütung erhält; Aufsichtsperson kann auch der Gläu⸗ biger, eine Behörde oder ein Einigungsamt sein. Findet sich keine

geeignete Aufsichtsperson, die zur Uebernahme der Aufsicht ohne Ver⸗ gütung bereit ist, so ist von der Bestellung des Schuldners zum Ver⸗ walter abzusehen. 8

Die Vorschrift des Abs. 1 gilt entsprechend für den gesetzlichen Vertreter des Schuleners und, wenn der Schundner ein Kategsteil⸗ nehmer ist 2 des Gesetzes vom 4. August 1914, Reichs⸗Gesetzbl. F. 328), für den von ihm zur Wahrnehmung seiner Rechte bestellten

ertreter.

§ 2

Für die Aufsichtsperson gelten der § 81 Ats. 2, die §§ 82, 83, der § 84 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Konkursordnung entsprechend. Gerichtliche Anordnungen, die dem Verwalter zugestellt werden, sind auch der Aufsichtsperson zuzustellen. Ste hat dem Gericht unverzüg⸗ lich Anzeige zu erstatten, wenn der Schuldner die Verwaltung nicht ordnungsmäßig führt.

Der Schuldner ist verpflichtet, der Aufsichteperson Einsicht in seine das Grundstück betreffenden Bücher und Aufzeichnungen zu ge⸗ währen und Auskunft über das Grundstück zu geben.

Der Schuldner kann unbesckadet der Vorschriften der §§ 155 bis 158 des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangs⸗ verwaltung (Reichs⸗Gesetzbl. 1898 S. 713) über die Notzungen des Grundstücks nur mit Zustimmung der Aufsichtsperson verfügen. Zur Einziehung von Ansprüchen, auf die sich die Beschlagnahme er⸗

nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: . Die Wirksamkeit der Bekanntmachungen über die Geltendmachung von Ansprüchen von Personen, die im Ausland ihren Wohnsitz haben, vom 7. August 1914, 22. Oktober 1914 und 21. Januar 1915. (Reichs⸗ Gesetzbl. 1914 S. 360, 449; 1915 S. 31) wird in der Weise ausgedehnt, daß an die Stelle des 30. April 1915 der 31. Juli 1915 tritt. Berlin, den 22. April 1915. Der Stellvertreter des Reichskanzlers

Bekanntmachung über Reis. Vom 22. April 1915. 8

Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327)

streckt, ist der Schuldner ohne diese Zustimmung befugt; er ist jedoch pfolgende Verordnung erlassen:

verpflichtet, die Beträge, die zu den erforder!ichen Zahlungen zur Zeit nicht notwendig sind, alebald an die Aufsichtsperson abzuführen, die sie nach näherer Anordnung des Gerichts verzinslich anzulegen hat. §

Gebört zu den Beteiligten eine unter staatlicher Aufsicht stehende Anstalt und wird der Schuldner oder sein Vertreter nicht zum Ver⸗ walter bestellt 1), so kann die Anstalt innerhald einer ihr vom Gerichte zu benimmenden Frist eine in ihrem Dienste befindliche Person als Verwalter vorschlagen. 8

Das Gericht hat den Vorge chlagenen zum Verwalter zu bestellen, sofern er nicht dazu ungeeignet ist; er erhält für seine Tätigkeit keine Vergütung.

§ 4 Wird ein Verwalter weder nach § 1 noch nach § 3 bestellt, so ist der Gläubiger zu bestellen, falls er sich erbietet, die Verwaltung ohne Vergütung zu übernehmen, und anzunehmen ist, daß er sie ordnungsmäßig führen wird. 5 5

Ist die Zwangsverwaltung angeordnet, weil der Schuldner infolge des Krreges außerstande ist, die aus dem Grundstück zu be⸗ friedigenden Ansprücke zu erfüllen, so dürfen für die Anordnung und das Verfahren Gebühren nicht erhoben werden. 1

Ernem Verwaiter, der auf Grund der §§ 1, 3 oder 4 bestellt ist, darf das Gericht die Leistung einer Sicherheit nicht auferlegen.

§ 6

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkün'’ ung in Kraft. Den Zeitpunkt des Außerkrafttretens bestimmt der Reichskanzler.

In den zur Zeit des Inkrafttretens der Verordnung bereits an⸗ geordneten Zwangeverwaltungen kann das Gericht an Stelle des bis⸗ herigen Verwalters nach Maßgabe der §§ 1, 3 oder 4 einen anderen Verwalter bestellen; geschieht dies, so sind von dieser Zeit an die Vorschriften dieser Verordnung anzuwenden.

Der § 5 Abs. 1 gilt auch für die zur Zeit des Inkrafttretens der Verordnung angeordneten Zwangsverwaltungen; bereits erhobene Gebuühren werben nicht zurücks abt.

Berlin, den 22. April 1915. 1

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 8— DHelbre. 8. 8

Bekaninte nmnng über den dinglichen Rang öffentlicher Lasten. Vom 22. April 1915.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: 8

§ 1 1 Die Ansprüche auf Entrichtung von öffentlichen Lasten eines Grundstücks, die nicht in wiederkehrenden Leistungen bestehen, gewähren bis auf weiteres ein Recht auf Befriedigung im Range der driiten Klasse des § 10 Nr. 3 des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung, soweit sie am 1. Januar 1915 noch nicht zwei Jahre rückständig waren.

2 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit eendigung des Kriegszustandes außer Kraft. Den Zeitpunkt, mit dem der Kriegszustand als beendet anzusehen ist, bestimmt der Bundesrat. Ist in einem Zwangsversteigerungsverfahren die Beschagnahme des Grundstücks vor diesem Zeitpunkt erfolgt, so bleiben für dieses Verfahren die Vorschriften des § 1 in Geltung. Berlin, den 22. April 1915. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.

8

Bekanntmachung über die Geltendmachung von Ansprüchen von Personen, die im Ausland ihren Wohnsitz haben.

Vom 22. April 1915. Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über

die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗

§ 1 . Wer Vollreis, Bruchreis oder Reismehl mit Beginn des 26. April 1915 ia Gewahrsam hat, ist verpflichtet, die vorhandenen

Mengen getrennt nach Arten und Etgentümern unter Nennung der

Eigentümer der Zentral⸗Einkaufs Gesellschaft m. b. H. in Berlin anzuzeigen. Die Anzeige ist bis zum 29. April 1915 zu erstatten. Anzeigen über Mengen, die sich mit Beginn des 26. April 1915 auf dem Fanspo te befinden, sind unverzüglich nach dem Empfange von dem Empfänger zu erstatten. 1 Die Anzeigepflicht erstreckt sich nicht 8 1) auf die im Eigentume des Reichs, eines Bundes⸗ staats oder Elsaß⸗Lothringene, insbesondere im Eigentume der Peeresverwaltungen oder der Marineverwaltung stehen, 2) auf Mengen, die insgesamt weniger als zwei Doppelzentner betragen. Geht der Gewahrsam an den angezeigten Mengen nach dem 26. April 1915 auf einen andren über, so hat der Anzeigepflichtige der Zentral⸗Einkaufs⸗Gesellschaft m. b. H. auf deren Erfordern auch den Verbleib der Mengen anzuzeigen. 6

§ 2

Wer mit Gegenständen der im § 1 bezeichneten Art handelt oder sie im Betriebe seines Gewerbes herstellt oder sie sonst im Besitze bat, hat sie der Zentral.Einkaufs⸗Gesellschaft m. b. H. auf Aufforde⸗ rung käuflich zu überlassen. Die Aufforderung muß bis spätestens innerhalb einer Woche nach Empfang der Anzeige 1 Abs. 1, 3) erlassen werden. 8

Die Aefforderung hat die Wirkung, daß Veränderungen an den von ihr betroffenen Mengen und rechtsgeschäftliche Verfüagungen darüber verboten sind, soweit nicht die Zentral⸗Einkaufs⸗Gesellschaft m. b. H. zustimmt. Den rechtsgeschäftlichen Verfügungen stehen Ver⸗ fügungen gleich, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder Arrest⸗ vollziehung erfolgen. Der Aufgeforderte hat für Aufbewahrung und pflegliche Behandlung zu sorgen; er hat der Zentral.⸗Einkaufs⸗Gesell⸗ schaft m. b. H. auf Erfordern Auskunft zu geben und Muster der einzelnen Regseges zu auch ihren Vertretern die Be⸗

tigung der Mengen zu gestatten.

b Die Zentral⸗Einkaufs⸗Gesellschaft m. b. H. hat dem Aufge⸗ forderten binnen zwei Wochen nach Erlaß der Aufforderung E er⸗ klären, welche Mengen sie käuflich übernehmen will. Mit dem Ablauf der Frist erlischt die Wirkung der Aufforderung, soweit die Ueber⸗ nahme nicht verlangt ist. 3

Diese Vorschriften gelten nicht für Mengen, die im Eigentume des Reichs, eines Bundesstaats oder Eiaß Kehe ehere insbesondere im Eigentume der Heeresverwaltungen oder der Marineverwaltung, oder eines Kommunalverbandes stehen.

Die Zentral⸗Einkaufs⸗Gesellschaft m. b. H. hat für die von ihr übernommenen Mengen dem Verkäufer einen angemessenen Uebernahme⸗ preis zu zahlen. Sie darf für den Doppelzentner höchstens be⸗ zahlen bei: Patna⸗Reis, gruoob .. Patna⸗ Reld, kurz . . . . . . Spanischem Reis.. Italienischem Glacé⸗Reis.. Italienischem unglacierten Reis Siam⸗Patna, grob.. Stam⸗Patna, kurz.. vö1“” Moulmein.. 1111“ Rangoon, grob.. Rangoon, normal. Rangoon, Stürzung Bruchreis . Bruchreis II.. Bruchreis III, IV.. Reismehl für Eßzwecke Neben dem Uebernahmepreis ist für die Aufbewahrung eine an⸗ gemessene Vergütung zu zahlen, deren Höhe die höhere Verwaltunge⸗ behörde des Aufbewahrungsorts endgültig festsetzt. Der Reichskanzler kann die weiteren Bedingungen der Ueber⸗

lassung festsetzen.

4 Erfolgt die Ueberlassung aat freiwillig, so wird das Eigentum auf Antrag der Zentral⸗EinkaufsGesellschaft m. b H. durch die zuständige Behörde auf die Zentral⸗EinkaufgGesellschaft m. b. H. oder die von ihr in den: Antrag kezeichnete Person übertragen. Die Anordnung ist an den Peechsr der Mengen zu richten. Das Eigentu geht über, sobald die Anordnung dem Besitzer zugeht.