Deutsche Verlustlisten.
(W. 166.)
Württemberg. Verlustliste Nr. 166.
Inhalt. Infanterie: Brigade⸗Ersatz⸗Bataillon Nr. 53. — Grenadier⸗Re⸗ giment Nr. 119. — Infanterie⸗Regiment Nr. 120. — Landwehr⸗ Infanterie⸗Regiment Nr. 121. — Landwehr⸗Infanterie⸗Regi⸗ ment Nr. 122. — Grenadier⸗Regiment Nr. 123. — Infanterie⸗ Regiment Nr. 124. — Infanterie⸗Regiment Nr. 126. — Festungsmaschinen⸗Gewehr⸗Trupp B Neu Breisach. Feldartillerie: Feldartillerie⸗Regiment Nr. 49. — Munitions⸗Kylonnen: 1I. Munitions⸗Kolonnen⸗Abteilung. Train: Korps⸗Brückentrain. Verluste durch Kraukheiten. Berichtigungen früherer Verlustlisten.
Brigade⸗Ersatz⸗Bataillon Nr. 53.
4. Kompagnie. Ers. Res. Franz Oberdorfer — Ohmenheim, Neresheim — inf. Krankheit gestorben.
Grenadier⸗Regiment Nr. 119, Stuttgart. — Gefecht im August bis Dezember 14. C I. Bataillon. 8 8 Kompagnie. Gren. Johann Strauß —. Dürbheim, Spaichingen — I. verw. Res. August Stütz — Gmünd — leicht verwundet. Gren. Karl Heinzelmann — Alpirsbach, Oberndorf — lI. verw. Wehrm. Karl Blessing — Tübingen — inf. schw. Verw. gest. b 2. Kompagnie. Gefr. d. R. Wilhelm Bäder — Brackenheim — verwundet. Res. Franz Dambacher — Winzenweiler, Gaildorf — verw. Gefr. Jangz Reitmaier — Pfarrkirchen — verwundet. Res. Christian Maier — Plattenhardt, Stuttgart — verwundet. Eini. Freiw. Gefr. Otto Streich, Bönnigheim, Besigheim, verw. Res. Ludwig Hils — Karlsruhe — verwundet. Utffz. d. R. Georg Götz — Knittlingen — verwundet. 3. Kompagnie. Res. Paul Arnold — Cleebronn, Brackenheim — leicht verwundet. Res. Heinrich Braun — Stuttgart — leicht verwundet. Krgsfr. Johann Brehm — Marktlustenau, Crailsheim — I. verw. Res. Friedrich Spohn — Stuttgart⸗Cannstatt — leicht verwundet. 4. Kompagnie. Gefr. Emil Bauer — Zeuchfeld, Merseburg — verwundet. Gren. Josef Ostertag — Westernheim, Künzelsau — verwundet. Gren. Josef Rothacker — Weil der Stadt, Leonberg — verw. Gren. Friedrich Ruck — Hildrizhausen, Herrenberg — verwundet. Gren. Gustav Mo Inhinweg — Leinfelden, Stuttgart — verw. Wehrm. Hermann Stickel — Stuttgart⸗Berg — verwundet. Gren. Otto Herd — Stuttgart — verwundet. Gren. Willy Hoydem — Trawnig, Kosel, Schles. — verwundet.
III. Bataillon. . 9. Kompagnie. Krgsfr. Friedrich Hillenbrand — Stuttgart — leicht verw. San. Utffz. Emil Wörner — Wäldenbronn, Eßlingen — 1. verw. Gefr. d. R. Christian Fritz — Kesselfeld, Oehringen — leicht verw. Res. Friedrich Seeger — Beuren, Nagold — leicht verwundet. .“ 10. Kompagnie. Res. Paul Hahn — Dachtel, Calw — leicht verwundet. 11. Kompagnie. Res. Oskar Zollinger — Rheinsheim, Bruchsal — leicht ver Res. Konrad Mah ler — Pasing, Bayern — leicht verwundet. Gren. Rudolf Willenbacher — Münchingen, Leonberg — I. verw.
Infanterie⸗Regiment Nr. 120, Uumm. II. Bataillon. “ — Gefecht vom 6. bis 10. IV. 15. —8.— ebbb912“ Musk. Friedrich Schmid — Heilbronn a. N. — leicht verwundet. Musk. Josef Göggerle — Unterschneidheim, Ellwangen — gefallen. Gefr. d. R. Albert Scharpf — Grötzingen, Nürtingen — gefallen. Utffz. Josef Schimmel — Wasseralfingen, Aalen — schw. verw. “ ” 16““ 8 II — — E“ Wehrm. Christian Köberer — Giengen, Heidenheim — l. verw. Res. Fritz Stückle — Biberach — leicht verwundet. b 6. Kompaagnie. Musk. Gottlob Maier — Beuren, Nürtingen — leicht verwundet. Uiff Chritian Frech- Sevsegüanen Uiffz. Christian Frech — Großeislingen, Göppingen — leicht verw. Musk. Fridolin König — Unterharprechts, Ftencen — leicht verw. Musk. Wilhelm Walz — Fulgenstadt, Saulgau — leicht verw. Gefr. d. R. Paul Stiehle — Altheim, Ehingen — leicht verw. Ers. Res. Karl Deininger — Tennhöfle, Welzheim — gefallen. Ers. Res. Josef Hörnle — Ellwangen, Leutkirch — leicht verw. Musk. Ludwig Hösel — Eschenbach, Bayern — leicht verwundet. b Musk. Gebhard Neher — Boms, Saulgau — leicht verwundet. 11 8. Kompagnie.
Musk. Richard Straßer — Leustetten, Ueberlingen — gefallen. Musk. Georg Wohlwende r — Riedhausen, “ — gefallen. Musk. Anton Bendel — Winterstettendorf, Waldsee — schw. verw. Musk. Martin Merk — Wurzach, Leutkirch — schwer verwundet. Musk. Alfred Schmid — Geislingen⸗Altenstadt — schwer verw. Musk. Paul Hepting — Oberndorf a. N. — schwer verwundet. Musk. Karl Lägeler — Unterbrändi, Sulz — schwer verwundet. Musk. Jakob Schm utz — Feldstetten, Münsingen — schw. verw. Utffz. Alois Keßler — Marbach, Riedlingen — schwer verwundet. “
1 2. Kompagnie.
Musk. August Ruoff — Metzingen, Urach — inf. Krankh. gest. Ers. Res. Hans Bäurle — Markbronn, Blaubeuren — inf Krankh. gestorben.
Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 121. Gefechte vom 8. bis 10. IV. 15. — . II. Bataillon. “ „ 5. Kompagnie. Wehrm. Franz Figini — Stuttgart — leicht verwundet. Bataillon. 1 9. Kompagnie. Krgsfr. Otto Diener — Eßlingen — leicht verwundet. Gefr. d. R. Eugen Heimerdinger — Stuttgart — I. verw.
——- 111
Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 122.
1 II. Bataillon.
— Gesechte am 9. und 10. IV. 15. —
b“ 5. Kompagnie. Ers. Res. Adolf Heyd — Eßlingen a. N. — gefallen.
nish. Anton Baier — Röttingen, Neresheim — leicht verwundet.
We
Wehrm. Friedrich Laichinger — Breech, Göppingen — l 9
Ers. Res. Johannes Meßner — Trosfingen, Lurcgingen .“
Utffz. Benedikt Knupfer, Münzdorf, Münsingen, I. v., b. d. Tr.
Smn. Friedr. Sen- zr d, Chex niss⸗ Sachsen, I. v., b. d. Tr.
ehrm. Johannes uster — Ehestetten, Münsi — lei verwundet, bei der Truppe. —
7. Kompagnie. Wehrm. Luzian Burtz — Nieder Mörschweiler, Ober Elsaß —
infolge schwerer Verwundung gestorben.
rm. Andreas Kramer — Justingen, Münsingen — leicht verw.
Wehrm. Karl Voit — Stuttgart⸗Gaisburg — schwer verwundet. Wehrm. Wilhelm Hauser — Aldingen, Spaichingen — leicht verwundet, bei der Truppe. “ 8. Kompagnie. Wehrm. Jakob Haischer — Seedorf, Oberndorf — gefallen. Wehrm. Wilhelm Martin — Tuttlingen — gefallen. Wehrm. Anton Kraus — Gaishard, Ellwangen — gefallen. Utffz. d. L. Wilhelm Göppinger, Nellingen, Eßlingen, schw. v. Utffz. d. L. Karl Bertsch — Stuttgart⸗Gablenberg — l. verw. Utfs d. L. Christian Griesinger — Nürtingen — l. verw. Ut b. d. L. Ruoß — Kirchheim u. T. — leicht verwundet. Wehrm. Adolf Brodkorb — Tann, Ober Elsaß — leicht verw. Ers. Res. Karl Eckle — Gerhausen, Blaubeuren — leicht verw. Wehrm. Martin Kuster — Oberurbach, Ober Elsaß — leicht verw. Wehrm. Anton Landwehr — Neuses, Mergentheim — l. v. Wehrm. Johann Link — Villingendorf, Rottweil — leicht verw. Wehrm. Alois Walter — Achstetten, Laupheim — leicht verw.
Grenadier⸗Regiment Nr. 123, Ulm. 8— III. Bataillon. — Gefechte vom 29. III. bis 9. IV. 15. —
1 9. Kompagnie. b Gefr. Wilhelm Rösch — Großingersheim, Besigheim — Gren. Karl Neu — Rottenburg a. N. — verwundet. Wehrm. Christian Brendle — Oberheutal, Münsingen — verw. Gren. Hugo Flaig — Hardt, Oberndorf — verwundet.
8 11. Kompagnie. Utffz. d. R. Georg Bozenhart — Ulm⸗Söflingen — verwundet. Wehrm. Gottlieb Diehl — Eßlingen a. N. — inf. Verwundung gest. Gren. Karl Wich — Stuttgart — verwundet.
Gren. Johannes Eisen — Haiterbach, Nagold — verwundet.
Vzfeldw. d. R. Emil Storz, Herrlingen, Blaubeuren, schw. verw.
Gren. Anton Hueber — Wasseralfingen, Aalen — schwer verw. 12. Kompagnie.
Krgsfr. Julius Hafner — Ulm — verletzt.
Res. Josef Huber — Häsle, Ellwangen — verwundet.
Gren. Hans Schneider — Stuttgart — leicht verw., b. d. Truppe.
Gren. Friedrich Neuhäuser — Dettingen, Kirchheim — verw.
Ihnfanterie⸗Regiment Nr. 124, Weingarten. II. Bataillon.
— Gefechte vom 6. bis 10. IVV. 15. —— 6. Kompagnie. 6“ Musk. Gustav Hartlieb — Balzholz, Nürtingen — schwer verw. Res. Benedikt Kretz — Ziegelbach, Waldsee — leicht verwundet. Musk. Sebastian Bendel — Hittisweiler, Waldsee — leicht verw. Res. Paul Boneberger — Liebenried, Wangen — leicht verw. Utffz. d. R. He C1e nhc gie. S fall ffz. d. R. Hermann Häse, Otterswang, Sigmaringen, gefallen. Musk. Oswald Seif — Achstetten, Laupheim — 8 verwundet. Res. Franz Hörnle — Füramoos, Biberach — leicht verwundet. Res. Karl Hering — Unlingen, Riedlingen — leicht verwundet. Ers. Res. Georg Martin — Breitengüßbach, Bamberg — l. verw.
gefallen.
Musk. Peter Bauknecht — Wirgetswiesen, Tettnang — I. verw. Res. Albert Maier — Sauggart, Riedlingen — gefallen. III. Bataillon. “ 9. Kompagnie. 8 Ers. Res. Albert Strudel — Röhrwangen, Biberach — infolge Krankheit gestorben.
8 10. Kompagnie. Res. Georg Württemberger — Leupolz, Wangen — infolge schwerer Verwundung gestorben.
Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg. II. Bataillon. 6 — Gefecht 29. III. 15. 8 — “ 7. Kompagnie. Musk. Gustav Schüßler — Schwann, Neuenbürg — leicht verw. Festungs⸗Maschinengewehr⸗Trupp B Neu Breisach. — Gesfechie 28. 1. n. 159. I. 15. —
Wehrm. Johannes Hauser — Schura, Tuttlingen — leicht verw. Utffz. d. R. Julius Meyer — Andlau, Schlettstadt — leicht verw. Wehrm. Johannes Stierle — Winterlingen, Balingen — I. verw.
Feldartillerie-Regiment Nr. 49, Ulm.
— Gefecht 9. IV. 15. —
1 Niag e Hsetb. Sergt. Gustav Feil. — Ebnat, Neresheim — leicht verwundet. efr. Franz Staudenmaier — Böhmenkirch, Geislingen — leicht verwundet.
I. Munitions⸗Kolonnen⸗Abteilung.
Infanterie⸗Munitions⸗Kolonne Nr. 1. Wehrm. Hermann Vielliber — Frickingen, Ueberlingen — i Krankheit gestorben. 5 II1I1 8
1 Korps⸗Brückentrain. Wehrm. Gottfried Kurz, Denkendorf, Eßlingen, inf Krankh. gest.
Verluste durch Krankheiten usw. Ersatz⸗Bataillon Infanterie⸗Regiment Nr. 120.
3. Kompagnie. Ers. Res. Friedrich Gundel — Neunkirchen, Mergentheim — gest.
Ersatz⸗Bataillon Infanterie⸗Regiment Nr. 126. 1. Kompagnie. Bernhard Weber — Ulm,
San. Utffz. Laz. IX Stuttgart — gestorben.
Ersatz⸗Bataillon Infanterie⸗Regiment Nr. 180.
4 1114“ “ Wehrm. Friedrich Heinel — Markneukirchen, Sachsen — gestorben.
Landsturm⸗Infanterie⸗Bataillon Ulm.
8 4. Kompagnie. Ldstm. Kaspar Hagenmaier — Langenau, Ulm — gestorben.
—
kommandiert zum Res.
Landsturm⸗Infanterie⸗Bataillon Gmünd.
2. Kompagnie. Ldstm. Andreas Steidi nger — Dornhan, Sulz — gestorben.
3. Kompagnie. Gefr. d. L. Felir Mayer — Riedlingen — gestorben.
Berichtigungen früherer Verlustlisten. Zu Verlustliste Nr. 35. Infanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart.
2 2. Kompagnie. Wehrm. Karl Großmann — Wart, — bish. vermißt, war verw.
7. Kompagnie. Res. Karl Graner — Stuttgart — bish. vermißt, war erkrankt. Res. Julius Straßer
8. Kompagnie. vermißt, war verwundet. S — bish.
(nicht Sträßer) —
Musk. Sebastian Rauh — Grünenbach, Leutkirch — leicht verw.
Zu Verlustliste Nr. 68.
Ihnfanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart. 7. Kompagnie. 1
Musk. Johannes Rau — Stuttgart — bish. vermißt, war erkrankt
8 Zu Verlustliste Nr. 72. —
Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 247. 8. Kompagnie. 8 Wehrm. Paul Blank — Bellamont — bish. vermißt, gefallen.
10. Kompagnie. b Krgsfr. Karl Mößner — Obertürkheim — bish. verw., gefallen
Zu Verlustliste Nr. 82. 8
Reserve⸗Feldartillerie⸗-Regiment Nr. 54. “ 8. Bakerie 1 Fahr. Johannes Maier — Bernloch — bish. schw. verw., gest
Zu Verlustliste Nr. 89. 1 Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 124.
12. Kompagnie. Wehrm. Ernst Schmid — Cleebronn, — bish. verw., gestorben,
Zu Verlustliste Nr. 104. Füsilier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim. “ 6. Kompagnie. Ers. Res. Friedrich Wien — Flsfeld — bish. verw., gestorben.
Zu Verlustliste Nr. 107. Füsilier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim. 8 5. Kompagnie. Kif Karl Munz — Schlechtbach — bish. Henst Ers. Res. Jakob Baumann — Fichtenberg — bish. . 7., Kompagnie. Ers. Res. Ernst Löffelhardt — Heilbronn — bish. vermißt, war erkrankt. Füsilier⸗-Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim.
1 8. Kompagnie. Utffz. d. R. Franz Schalch — Weilershof — bish. schw. derw,, gest⸗
Zu Verlustliste Nr. 110.
8 Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 123.
— 2. Kompagnie. 8
Vzfeldw. Offz. Stellv. Treumund Strebel — Riet — nicht ge⸗ fallen, vermißt. ““
8 Zu Verlustliste Nr. 113. IFeldartillerie⸗Regiment Nr. 29, Ludwigsburg. 3. Batterie, 3 Fahr. Karl Xander (nicht Hander) — Eibensbach — verletzt
Zu Verlustliste Nr. 119. Infanterie⸗Regiment Nr. 120, Ulm.
“ 4. Kompagnie. Res. Friedrich Hottmann — Herisa
8 Zu Verlustliste Nr. 120. Infanterie⸗Regiment Nr. 120, Ulm.
“ 7. Kompagnie. 86 Ers. Res. Josef Brugesser — Enzkofen — bish. schw. verw., gest 8 28 2
Zu Verlustliste Nr. 123. Füsilier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim.
8 3. Kompagnie. Füs. Paul Kehrer, Geislingen⸗Altenstadt, bish. verw., gestorben,
Zu Verlustliste Nr. 125. Füsilier⸗-Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim.
11. Kompagnie. Füs. Otto Scheufler — Heilbronn — bish. verwundet, gestorben⸗
S.
gefallen. vermißt, verw.
88
Zu Verlustliste Nr. 132. Reserve⸗Infanterie-Regiment Nr. 119. 10. Kompagnie. 8 Wehrm. Friedrich Gauder (nicht Gander) — Stuttgart⸗Deger loch — gefallen. b
Zu Verlustliste Nr. 133. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 247.
S 4. Kompagnie. Ers. Res. August Gundershausen — Wekzlar — bis verwundet, gestorben. etzlar — bish.
schwer
884 Zu Verlustliste Nr. 135. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 124.
b 1 12. Kompagnie. Wehrm. August Gaff — Kirchheim — bish. schw.
Zu Verlustliste Nr. 144. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr.
d 3. Kompagnie. Wehrm. Math. Brackenhofer — schwer verwundet, gestorben.
6. Kompagnie,. 16“ Heudorf — bish. schw. verw., gestorben⸗ Zu Verlustliste Nr. 147.
Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 124.
1. Kompagnie.
125.
Minderreutti — bish,
Wehrm. Jakob Lenz
bish. verwundet, gestorben. b
6. Ko
Wehrm. Friedrich Nagel 1 ”. vergundet
ehrm. Ern warz Necklinsberg, bish. verw., vermißt. Ers. Res. Hubertus Abele II — Fescbibe. üe nanc vernißt sondern vermißt. Wehrm. Josef Sturml, Oberböbingen, nicht gefallen, sond. vermißt,
is
Gefr Tamb. Franz Müller — Schechingen
Zu Verlustliste Nr. 156. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 121.
7. Kompagnie. 9 Musk. Anton Neukamm — Lauchheim — bish. schw. verw
8 Zu Verlustliste Nr. 159. 3 Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 119.
. 4. Kompagnie. 1 Wehrm. Friedrich Entenmann — Necklinsberg — bi verwundet, gestorben. ecklinsberg — bish. schwer
—
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗Anstalt,
Berlin SW Wilhelmstraße Nr. 3
26. April 1915,
Ordensverleihungen ꝛc.
8’ö“ des Großherzoglich hessischen Ministeriums e
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Fee hcaens Hausding in Oliva, Kreis Danziger Höhe, den
Gefr. d. L. Johannes Wannenwetsch — Hörvelsingen, Ulm ⸗
taatsan
“
er.
8
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Ner Bezugspreis beträgt vierteljährlich 5 ℳ% 40 ₰. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer — den Postanstalten und Zeitungsspediteuren für Lelbstabholer 8 9 Sve
auch die Expedition SW., Wilhelmstraße Nr. 32. WWWNI1I
Einzelne ummern kosten 25 ₰.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits⸗ zeile 30 ₰, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 50 ₰.
Anzeigen nimmt an:
die Königliche Expedition des Reichs- und Staatsanzeigers Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
Inhalt des amtlichen Teiles:
Ernennungen ꝛc. Bekanntmachung, betreffend Ausdehnung der Wochenhilfe während des Krieges.
des Innern, betreffend die zwangsweise Verwaltung britischer Unternehmungen. Bekanntmachung des Ministeriums für Elsaß⸗Lothringen, be⸗ treffend die zwangsweise Verwaltung französischer Unter⸗ nehmungen. Erste Beilage: gen in der Armee.
Königreich Preußen.
Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen sonstige Personalveränderungen. 89
und
dem Kirchenältesten, Fabrikbesitze Schlegelmilch in Tillowitz, Kreis Falkenberg, und dem Eisenbahnobersekretär,
oten Adlerorden vierter Klasse, .
dem Konsistorialsekretär, Rechnungsrat Poetz in Koblenz den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,
den Eisenbahnlokomotivführern a. D. Göttmann in Hagenau, Diebold, Pillon und Schneeberger in Straß⸗ burg i. E., den Eisenbahnzugführern a. D. Altmeier in Hanweiler, Landkreis Saarbrücken, und Rasche in Metz⸗Sablon das Verdienstkreuz in Silber,
dem kirchlichen Gemeindevertreter, Rentner Weiß in Tillowitz, Kreis Falkenberg, dem Eisenbahnschaffner a. D. Keller in Hagenau und dem bisherigen Eisenbahnhobler Braun in Bischheim, Landkreis Straßburg i. E., das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,
dem Eisenbahnschaffner a. D. Erny in Hausen, Kreis Usingen, dem Eisenbahnpackmeister a. D. Goechnahts in Mül⸗ hausen i. E., dem Eisenbahnweichensteller a. D. Schwinnen in Wilwerwiltz, Luxemburg, dem Eisenbahnmaschinenwärter ga. D. Weber in Straßburg i. E., den Bahnwärtern a. D. Blanc in Großhettingen, Kreis Diedenhofen Ost, und Ham⸗ mann in Gottesheim, Kreis Zabern, dem bisherigen Eisen⸗ bahnstellwerksschlosser Lehmann in Hagenau, dem bisherigen Eisenbahnbohrer Schirmer in Riedisheim, Kreis Mülhausen i. E., dem bisherigen Eisenbahnanstreicher Dieschburg und dem bisherigen Eisenbahnzuschläger Lesniarek, beide in Metz, das Allgemeine Ehrenzeichen sowie
dem Wachtmeister Knoll im Fußartillerieregiment Encke (Magdeburgischen) Nr. 4 die Rettungsmedaille am Bande zu verleihen.
Deutsches Reich. Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:
den vortragenden Rat im Auswärtigen Amt, Wirklichen Geheimen Legationsrat Dr. Hammann zum Direktor im Auswärtigen Amt, den Wirklichen Legationsrat und vortragenden Rat im Auswärtigen Amt Grunenwald zum Geheimen Legationsrat, den außeretatsmäßigen Hilfsarbeiter im Auswärtigen Amt, Gesandten von Bergen sowie den ständigen Hilfs⸗ arbeiter im Auswärtigen Amt, Legationsrat Heilbron zu Wirklichen Legationsräten und vortragenden Räten im Aus⸗ wärtigen Amt und “ 8 den Vizekonsul Dr. von Baligand zum ständigen Hilfs⸗ arbeiter im Auswärtigen Amt zu ernennen.
85 6 8 8
“ 8
Bei der Reichsbank sind ernannt
ddeer bisherige Kalkulaturassistent Friese in Berlin zum Bankkalkulator;
die bisherigen Buchhaltereiassistenten Deter und Nitzschke
in Berlin, Friedrich Schmidt in Frankfurt a. Main, Graf
in Hersfeld, Hermann Müller in Aachen, Knorr in Minden
i. Westf., Vollmering in Dessau, Jänicke in er.
Beegen in Stuttgart, Huch in Rürnberg und Seeliger in
Pelbert zu Bankbuchhaltern.
Bekanntmachung, . betreffend Ausdehnung der Wochenhilfe wä
Hes Krieges. Vom 23. April 1915.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 Reichs⸗Gesetbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: 8 “ I.
rend
11“ 11“
Wöchnerinnen, die nicht schon auf Grund der Bekanntmachungen vom 3. Dezember 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 492) und 28. Januar 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 49) Anspruch auf Wochenhilfe aus Mitteln des Reichs haben, wird eine solche während der weiteren Dauer des gegenwärtigen Krieges gewährt, wenn 8 1) ihre Ehemänner in diesem Kriege dem Reiche Kriegs⸗,
Sanitäts⸗ oder ähnliche Dienste leisten oder an deren
Weiterleistung oder an der Wiederaufnahme einer Erwerbs⸗
tätigkeit durch Tod, Verwundung, Erkrankung oder Ge⸗
fangennahme verhindert sind, und 2) sie minderbemittelt im Sinne des § 2 sind. § 2 Wöchnerinnen 18 als minderbemittelt, wenn sie auf Grund
des Gesetzes vom 28. Februar 1888 in der Fassung des Gee vom 2) unter⸗
4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. 1888 S. 59, 1914 S. 33 stützt werden. b 1 8 Sofern nicht Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß eine Bei⸗ hilfe nicht benötigt wird, gilt eine Wöchnerin ferner als minder⸗ bemittelt, wenn 1 8
1 ) ihres Ehemannes und ihr Gesamteinkommen in dem Jahre pder Femseuf vor den e ritt (§ 1) den Betrag
vpoon zweitausendfüinshunder; Mark nicht üherstiegen hat, oder 2 ) das ihr nach dem Diensteintritt des Ehemannes verbliebene
Gesamteinkommen höchstens fünfzehnhundert Mark und für
jedes schon vorhandene Kind unter fünfzehn Jahren höchstens
weitere zweihundertundfünfzig Mark beträgt.
Die Wochenhilfe ist auch für das uneheliche Kind eines Kriegsteilnehmers der im § 1 bezeichneten Art zu leisten, wenn es auf Grund des § 2 Abs. le des Gesetzes vom 28. Februar 1888 in der Fassung des Gesetzes vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. 1888 S. 59, 1914 S. 332) unterstützt wird.
§ 4.
Als Wochenhilfe wird gewährt:
1) ein einmaliger Beitrag zu den Kosten der Entbindung in
Höhe von fünfundzwanzig Mark, 6““
2) ein Wochengeld von einer Mark täglich, einschließlich der Sonn⸗ und Feiertage, für acht Wochen, von denen mindestens sechs in die Zeit nach der Niederkunft fallen müssen,
3) eine Beihilfe bis zum von zehn Mark für mendienste und ärztliche Behandlung, falls solche Schwangerschaftsbeschwerden erforderlich werden,
4) für Wöchnerinnen, solange sie ihre Neugeborenen stillen, ein
Stillgeld in Höhe von einer halben Mark täglich, einschließ⸗ lich der Sonn⸗ und Feiertage, bis zum Ablauf der zwölften Woche nach der Niederkunft.
H 5. 8 A “
Für die Leistungen der Wochenhilfe gelten die §§ 118, der Reichsversicherungsordnung entsprechend.
ebam⸗ bei
1 9, 223
§ 6. 8
Gehört die Wöchnerin einer Krankenkasse (Orts⸗, Land⸗, Be⸗ triebs⸗, Innungs⸗, knappschaftlichen gb oder Ersatzkasse) an, o ist der Antrag auf Gewahrung einer Wochenhilfe nach § 1 oder - 3 bei dieser Kasse zu stellen. Er ist beim Arbeitgeber der Wöch⸗ nerin zu stellen, wenn sie auf Grund des § 418 oder des § 435 der Reichsversicherungsordnung von der Versicherung befreit ist.
Gehört die Wöchnerin zur Schiffsbesatzung deutscher Seefahr⸗ zeugg, so ist der Antrag bei der See⸗Berufsgenossenschaft in Hamburg
zu stellen.
87
Krankenkasse, See⸗Berufsgenossenschaft und Arbeitgeber haben den Antrag unverzüglich an diejenige Kommission des Lieferungs⸗ verbandes 8 6 des Gesetzes vom 28. Februar 1888) weiterzureichen, in deren Bezirk der gewöhnliche Aufenthaltsort der Wöchnerin liegt. Sie haben sich gleichzeitig darüber zu Hüen ob gegen sie der Wöchnerin ein Anspruch auf Wochenhilfs nach § 8 der Bekannt⸗ machung vom 3. Dezember 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 492) oder nach § 6 oder § 8 der Pekannsmachung vom 28. Januar 1915 (Reichs⸗
Gesetzbl. S. 49) zusteht.
§ 8. s 1 Wer nach diesen Vorschriften (§ 7 Abs. 2) Wochenhilfe gewähren muß, kann den Antrag auch selbst stellen, falls die Wöchnerin seiner Aufforderung, ihn zu stellen, nicht binnen zwei Wochen entspricht. § 9.
In allen anderen als den im § 6 bezeichneten Fällen ist der Antrag unmittelbar bei der Kommission des Lieferungsverbandes zu tellen. 1 Der Antrag muß die ausdrückliche Erklärung enthalten, daß die Wöchnerin keiner Krankenkasse (§ 6 Abs. 1) angehört, und, wenn sie Dienstbote oder landwirtschaftliche Arbeiterin ist, auch, daß sie nicht zu den nach § 418 oder § 435 der Reichsversicherungsordnung Be⸗
freiten gehört.
§ 10.
ür die Kommission gelten § 6 Abs. 2, § 8 des Gesetzes vom 28. Februar 1888 auch hier: jedoch kann der Vorsitzende allein ent⸗ scheiden, wenn die Wöchnerin oder das Kind (§ 3) schon nach dem
enannten Gesetz unterstützt wird. 8 Die Steuerbehörden haben der Kommission auf Erfordern Aus⸗
.
. 11 Die Kommission oder versseses (§ 10 Abs. 1) entscheidet endgültig durch schriftlichen Bescheid; bei Ablehnung des Antrages sind die Gründe mitzuteilen. 3
War der Antrag durch die Krankenkasse einzureichen, so ist der Bescheid ihr Tae; mitzuteilen oder durch sie der Wöchnerin aus⸗ zuhändigen. Das gleiche gilt entsprechend für Arbeitgeber und See⸗ Berufsgenossenschaft.
§ 12. b
Wer nach den im § 7 Abs. 2 bezeichneten Vorschriften Wochenhilfe leisten muß, hat sie weiter zu gewähren, auch wenn dem Antrag statt⸗ gegeben wird. 1 8
Bleiben diese Leistungen hinter dem Maße des § 4 zurück, so hat der Verpflichtete (Abs. 1) sse darauf zu erhöhen. § 4 der Bekanntmachung vom 3. Dezember 1914 gilt entsprechend, ebenso § 210 der Reichsversicherungsordnung.
8
§ 13. Im übrigen wird die Wochenhilfe durch die Stellen ausgezahlt, welche die Unterstützungen nach dem vom 28. Februar 1888 zu zahlen haben. Die Zahlung der Wochenhilfe kann mit der Zahlun der Unterstützung, wo solche gewährt wird, verbunden werden; son geschieht sie mit Ablauf jeder Woche. § 14.
Die Lieferungsverbände haben den Krankenkassen, den Arbeit⸗ ebern und der See⸗Berufsgenossenschaft die Aufwendungen an Wochen⸗ ilfe zu erstatten, welche diese nach dem Inkrafttreten dieser Bekannt⸗ machung den danach Berechtigten gemäß § 12 leisten, Wochengeld jedoch nur, soweit es die satzungsmäßige Höhe t.
Für Sachleistungen gemäß § 12 Abs. t in jedem Einzelfall als einmaliger Beitrag zu den Kosten der Entbindung 8 4 Nr. 1) der Betrag von fünfundzwanzig Mark und als Beihilfe für Hebammen⸗ dienste und ärztliche Behandlung bei Schwangerschaftsbeschwerden (§ 4 Nr. 3) der Betrag von zehn Mark zu erstatten.
Die Gemeindebehörden haben die Kommissionen der Lieferungs⸗ verbände auf deren Verlangen bei der für Gewährung des Stillgeldes nötigen Ueberwachung zu unterstützen.
Für Entbindungsfälle während des Krieges, in denen die Wochen⸗ hilfe aus Reichsmitteln nur deshalb nicht oder nur teilweise gewährt wird, weil diese Bekanntmachung oder diejenigen vom 3. Dezember 1914 oder 28. 1915 nicht schon seit Feriegsbeginn in Kraft sind, kann die Kommission auf Antrag eine einmalige Unterstützung zubilligen. 5 17
7.
Diese Unterstützung darf höchstens fünfzig Mark und in keinem Falle mehr betragen als der Ausfall an Wochenhilfe, der dabei infolge des späteren Inkrafttretens der Bekanntmachungen entstanden ist.
§ 18.
Voraussetzung für die Zubilligun dieser H ist, daß die Wöchnerin sich infolge der für das Wochenbett oder die Ernährung und Pflege des Säuglings erforderlich gewordenen und ihr nicht schon anderweit aus Gemeinde⸗ oder sonstigen öffentlichen Mitteln ersetzten Aufwendungen in bedrängter Lage befindet.
Dies ist namentlich dann anzunehmen, wenn die Wöchnerin noch die Kosten für die Hilfe des Arztes oder der Hebamme, für Arzneien und Stärkungsmittel oder für Ernährung des Säuglings schuldet.
§ 19.
Für den Antrag auf diese Unterstützung gelten die §§ 6, 7, 9 ent⸗ sprechend. Bei der Weiterreichung des Antrags (§ 7) sind die Bezüge an Wochenhilfe anzugeben, die der Wöchnerin satzungsgemäß bereifs geleistet worden und noch zu leisten sind.
Die Kommission entscheidet endgültig über den Antrag.
III.
Wer dem zur freiwilligen Versiche rung Weiterversicherung bei einer Krankenkasse nach der Reichsversicherungsordnung berechtigten Personenkreise angehört, genügt der Voraussetzung des § 1 Nr. 2 der Bekanntmachung vom 3. Dezember 1914 auch dadurch, daß er bis zum Eintritt in die Kriegs⸗, Sanitäts⸗ oder ähnlichen Dienste mindestens ein Jahr hindurch ununterbrochen einer Ersatzkasse oder teils einer Kranken⸗, teils einer Ersatzkasse angehört hat.
Für die Zeit vor der in wischen erfolgten Zulassung einer Hilfs⸗ kasse als Ersatzkasse gilt die Mitgliedschaft bei ihr derjenigen bei einer Ersatzkasse gleich.
IV. § 21. Das Reich erstattet den Lieferungsverbänden vierteljährlich nach
Diese Vorschriften treten mit ihrer Verkündung in Kraft, und zwar diejenige des § 20 Abs. 2 mit Wirkung auch für die voran⸗ gegangene Zeit.
Wöchnerinnen, die vor dem Tage des Inkrafttretens dieser Be⸗ kanntmachung entbunden worden sind, erhalten von diesem Tage ab das Wochengeld auf acht und das Stillgeld auf zwölf Wochen, jedoch in beiden Fällen abzüglich der zwischen dem Tage der Niederkunft und dem des Inkrafttretens liegenden Zeit.
§ 10 der Heear ehäte vom 28. Januar 1915 gilt entsprechend.
Der Bundesrat bebält sich vor, den Zeitpunkt des Außerkraft⸗ tretens der vorstehenden Vorschriften zu bestimmen. Berlin, den 23. April 1915. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.
kunft über die Verhältnisse der Wöchnerin und ihres Ehemannes zu
erteilen.