1915 / 109 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 11 May 1915 18:00:01 GMT) scan diff

Genehmigungsurkunde nicht besonders zum Ausdruck gebracht ist, daß der Inhaber eine weitere Legitimationsurkunde nicht benptigt. Für die Erteilung der Genehmigung zum einmaligen Grenzübertritt ist eine Gebühr von 3 ℳ, für die Erteilung der Genehmigung zum wiederholten Grenzübertritt eine solche von 6 zu zahlen und an die Kasse der Ieüülverwaltung abzuführen. b

. 6) Zur Erteilung der Genehmigung, ö sich um die Ueber⸗ schreitung der Grenze von Deutschland nach Rußland handelt, sind mit der in Ziffer 7 enthaltenen Ausnahme zuständig die Armeeober⸗ kommandos, die stellvertretenden Generaloberkommandos und der Beauftragte des Oberbefehlshabers Ost bei der Zivilverwaltung für Russisch Polen in Kalisch. Die stellvertretenden Generalkommandos sind befugt, die Berechtigung zur Ausstellung der Genehmigungsaus⸗ weise auf andere geeignete Dienststellen zu übertragen, sofern der Auf⸗ enthalt in Rußland die Dauer von sieben Tagen nicht übersteigt.

7) Russen⸗ die die Grenze von Deutschland nach Rußland über⸗ schreiten wollen, bedürfen hierzu der Genehmigung des Beauftragten des Oberbefehlshabers Ost bei der Zivilverwaltung für Russisch Polen in Kalisch. 1 8

8) Zur Erteilung von Genehmigungen zur Grenzüberschreitang von Rußland nach Deutschland sind die Etappeninspektionen, der Chef der Zivilverwaltung für Russisch Polen und die Kreischefs (Polizei⸗ präsidenten) im Verwaltuagsgebiet zuständig, die Kreischefs und Polizeipräsidenten jedoch nur dann, wenn die Dauer der Genehmigung den Zeitraum von sieben Tagen nicht übersteigt. Die Etappen⸗ inspektionen sind befugt, die Berechtigung auf andere geeignete Dienst⸗ stellen zu übertragen, jedoch mit der Einschränkung, daß die Dauer der Genehmigung gleichfalls den Zeitraum von sieben Tagen nicht

setzes über besondere

Aktiva. stand an

Gelde und an

-. Ist die Person nicht ausführbar, so hat das Gericht selbstandig auf Einziehung der Waren und sonstigen Gegenstände (vergl. zu b) zu erkennen.

d. Erfolgt die Ein so entscheidet der Gerichtsherr

Ve

Verfolgung oder Verurteilung einer bestimmten

Metallbestand (Be⸗ kurs⸗ ähigem deutschen old in Barren oder aus⸗

IV.

Chef der Zivilverwaltung für Russisch Polen wendung der beschlagnahmten und eingezogenen Waren und sonstigen Gegenstände. 2) Für das deutsche Gebiet hat es bei den Vorschriften des Ge⸗ den Belagerungszustand vom 4. § 9 b) sein Bewenden.

Juni 18

Handel und Gewerbe.

1914

ziehung durch Urteil eines Militärgerichts, in allen andern Fällen der

über die Ver⸗

51 (vergl. ins⸗

11“

Diese Verordnung tritt am 1. Mai 1915 in Kraft.

(Verordnungsblatt der Kaiserlich Deutschen Verwaltung in Polen.)

Nach der Wochenübersicht der Reichsbank vom 7. Mat 1915 betrugen (+ und im Vergleich zur Voꝛwoche):

1913 /6

1 London 1211⁄16.

Missouri, Kansas u. Texas 12 ½, Southern Packfic 91 ½, Pacific 131 ¼, U. S. Steel Corp. 56 ½, Privatdiskont 2 ⅞, Silber

23 ⁄16. Paris, 10 Mat. (W. T. B.) 3 % Französtsche Rente 7925 4 % Türken 63,75, Suezkanal 43,50,

5 % Russen 1906 91,835, Rio Tinto 1564.

Amsterdam, 10. Mai. (W. T. B.) Markt ruhig, Amerz. kaner fest. Scheck auf Berlin 51,75 52 25, Scheck auf London 12,09 ¾ - 12,14 ½¼ Scheck auf Paris 47,35 47,55, Scheck auf Wien —,—, 5 % Niederländische Staatsanleihe 99 ⁄11, Obl. 3 2 Niederl. W S. 72 ½l6, Köntagl. Niederland. Petroleum 531, Atchsson Topeka u. Santa 100, Rock Island 1⁄½16, Southern Pacifie 89. Southern Railway 16 ¼, Union Pacific 127 ⅛, Amalgamated 72 ⁄1 United States Steel Corp. 55 .

Rio de Janeiro, 8. Mai. (W. T. B.) Wechsel auf

Union

Kursberichte von auswärtigen Warenmärkten.

Budapest, 10. Mai. (W. T. B.) Weiße Bohnen 109— 110 Kronen, bunte Bohnen 107 108 Kronen, Maisschrot 42 Kronen, Hirse 69—71 Kronen. Tendenz sehr fest, für Hirse

W. T. „B.) Java⸗Kaffee für Mai 34 ¼, für September 322,

herrschte gute Nachfrage.

Amsterdam, 10. Mai. stetig, lolo 48. Santos⸗Kaffee für Dezember 31 ⅛.

Amsterdam, 10. M. für Mai 64 ¼. 5

Keitum

Wetterbericht vom 11. Mai 1915

Beobachtungs⸗ station

Vormitta

Wind⸗ richtung, Wind⸗ stärke

Wetter

Temperatur

in Celsins

98 Uhr.

Niederschlag in 24 Stunden mm v n

verlau der letzten 24 Stunden

Mnefan⸗

Name der Beobachtungs⸗ station

Witterungs⸗ verlau der letzten 24 Stunden

Name der Beobachtungs⸗ station

stärke

Witterungs⸗ verlau 8 der letzten 24 Stunden

Maadeburg

Borkum

swolkenl.

ziemlich heiter

heiter

Hamburg

3 heiter

Swinemüuüͤnde

3 wolkenl.

lvorwiegend heiter

vorwiegend heiter vorwiegend heiter

Neufahrwasser

wolkenl.

vorwiegend beiter

Mülhausen, E. Friedrichshar.

Hrünberg Schl

OAQ— Bamberg 762

* 5 OSO 2 wollig 9 0 —1 SDO Zwolkenl.

NO 3 wolkig

9. lporwiegend hetter 9. 0 —vorwiegend heiter meist bewölkt

Wien 765,2 SSO

4 halb bed. ziemlich heiter

Prag 765,8

1 wolkig vorwiegend heiter

Rom 756,1

wolkenl.

lorenz 755,7

NO— 2 wolkig 8

ziemlich heiter

bedeckt

Caaliari 756,6

6. NOAbeilter

vorwiegend heiter

Ostende [763,3 N

Rügenwalder⸗ münde

9 (S Zwolkenl.

vorwiegend heiter

3 wolkenl. 12 woltenl.

Zürich 760,1

bedeckt

Memel

heiter

ztemlich heiter

Vltssingen

NNDO 3 heiter

Genf 759,4

bedeckt

Lugano 760,0 N

Nachen

Hannover

5 1 heiter

heiter

vorwiegend heiter

Helder

NO 2 hester

bedeckt 13

Säntis 561,3 W

ziemlich heiter

Bods

Berlin

wolkenl.

vorwiegend heiter

Christtansund 7514

NW 4 Dunst

bedeckt

Brindist 758,8

3 [SW I heiter

halb bed. 21 1

Dresden

heiter

vorwieend heiter

Skudenes

Triest 759,5 OCROS Krakau 768,1

Breslau

wolkenl.

worwtegend heiter

Bromberg

wolkenl.

vorwiegend heiter

Vardb

SD 4 Schnee

SNO 2 wolfenl. —6 0

anhalt. Niederschl.

6 Regen G vorwiegend heiter

9 9 101 0

Skagen

—½

WSW bedeckt

Hermannstadt 767,5 W

I hester

Brüssel 762,3 SRO

Metz

wolkenl.

Dvorwiegend heiter

Hanstholm

bedeckt

Lesina

Frankfurt, M.

heiter

vorwiegend heiter

Kopenhagen

Karlsruhe, B.

heiter

1

1

vorwtegend heiter

Stockholm

WSW G wolkig

759,4 OSO 4 bedeckt 19 0 0

²) Aenderung des Barometers (Barometertendenz) von 5 bis 8 Uhr Morgens nach

eg n. Stala: 0 = 0,0 bis 0,4 mm; 1.⸗= 0,5 bis 1,4 mm; 2 = 1,5 bis 2,4 mm; 2,5 bis 8,4 mm; 4 = 6,5 bis 4,4 mm; 5. ⸗= 4,5 bis 5,4 mm; 6 = 8,5 bis

2 beiter—11

0 vorwiegend beiter

7 8 8 9 0 7

———

VSS

ländischen Münzen, das Kilogr. fein zu 2784 berechnet)

W. 2 bedeckt 6 Schnee

SW 4 bedeckt SSW heiter

6,4 mm.; 7 = 65 bis 7,4 mm; 8 = 7,5 bis 8,4 mm; 9 = nicht beobachtet. Bei negativen Werten der Barometertendenz (Minuszeichen) gilt dieselde Cbisfrestala.

Ein südwärts verlagerter, verflachter Hochdruckrücken über Deutschland verbindet Hochdruckgebiete üͤber England und Polen; ver⸗ tiefte Tiefdruckgebiete liegen über dem Mittelmeer und über Nord⸗ europa, letzteres entsendet Ausläufer nach Schottland und ütland. Königsbera 76 88 E“ ist das bei 1G EZ

Tv vEIr üste 12 Grad Wärme un wachen, aus östlichen, c Eatse gase Se 8 8- teilweise westlichen Richtungen wehenden Winden heiter und trocken; der letzten im Norden trat stellenweise Nachtfrost ein. Deutsche Seewarte.

H ffen tl 6 cher Anze 8 ger. 6. Erwerbs, und Wirtschaftsgenossenschaften

7. Niederlassung ꝛc. von tsanwälten. Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 30 3.

Hernbsand Haparanda Wisby 763,9 Karlstad

Hammerhus 5 Livorno Budapest 87,0

übersteigen darf.

9) Für alle Bamten, insbesondere die Zoll⸗, Post⸗, Telegraphen⸗ und, Eisenbahnbeamten, sowie für die Telegraphen⸗ und Eisenbahn⸗ arbeiter treten die von ihrer vorgesetzten Behörde ausgefertigten Aus⸗ weiskarten an Stelle der Pässe und 11““ darunter Gold. Besondere Genehmigungen zum Grenzübertritt sin nicht erforderlich.

10) Die von der Zivilverwaltung für Russisch Polen beschäftigten] Bestand an Reichs⸗ Beamten und sonstigen Bediensteten dürfen auf Grund der ihnen von u. Darlehnskassen⸗ dem Chef der Zivilverwaltung ausgestellten Legitimationen jederzeit scheinen.. die Grenze überschreiten. pa se benötigen sie nicht. Dasselbe gilt für die bei den Kreischefs und Polizeipräsidenten beschäftigten Beamten Bestand an Noten und Personen, sofern diese eine von dem betreffenden Kreischef oder anderer Banken. - Polizeipräsidenten ausgestellte Legitimation besitzen. 1 98 (+

11) Zur Anwerbung von Arbeitern in dem unter deutscher Ver⸗ Bestand an Wechseln, waltung stehenden Gebiet von Russisch Polen ist eine schrifkliche Er⸗ Schecks und dis⸗ laubnis des Chefs der Zivilverwaltung für Russisch Polen oder des kontierten Reichs⸗ zuständigen Kreischefs (Polizeipräsidenten) erforderlich. Die auf Grund schatzanweisungen. einer solchen Erlaubnis angeworbenen Arbeiter bedürfen zum Ueber⸗ schreiten der Grenze weder eines Passes noch eines Grenzüber⸗ Bestand an Lombard⸗ schreitungsausweises, sofern sie in geschlossenen Trupps über die Grenze forderungen.. geführt werden und der Begleiter oder Führer des Transports eine be⸗ sondere vom Chef der Zivilverwaltung für Russisch Polen oder den Bestand an Effekten Kreischefs (Polizeipräsidenten) ausgestellte Bescheinigung hat, in der die Zahl und die Namen der über die Grenze zu führenden Arbeiter Bestand an sonstigen enthalten sind. öö“

Arbeiter, die von der deutschen Arbeiterzentrale angeworben sind,

ziemlich heiter Nachis Niederschl. vorwiegend heiter

—Ivorwiegend heiter vorwiegend heiter

l vorwiegend heiter

halb bed. wolkig wolkenl.

München Zuaspitze Wilhelmshap. Kiel

Wustrow, M.

1 263 675 000 09 (+ 11176 000) Crn

978 783 000 (

13 669 000)

1 655 946 000 951 000) 1 326 761 000 (+ 2 730 000)

—22SISE

8

C. —9Eeblb0-S0-e-lo0⸗

421 808 000

5 079 000) ( 373 348 000 4 822 000)

0 1

FS

Wetterbericht vom 10. Mai 1915, Vormittags 9 ¼ Uhr.

Wind⸗ richtung, Wind⸗ stärke

2 di8 2 28

2 wolkenl. 9 WSWheiter

g

ve ——

ziemlich heiter

V

SSSSS

11““ heiter

—₰½

SZIIII1

19 543 000 1 748 000)

23 170 000 11 162 000)

68 340 000 834 000)

20 821 000 9 402 000) (—

Name der Beobachtungs⸗ station

(s— 139 235 000)

Wetter

8

. q☛α‿ö

in Celsius in

1. Untersuchu .

2. Aufgebote, Verlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.

Untersuchungssachen. [10869]

Steckbrief.

Gegen den unten beschriebenen Kriegs⸗ freiwilligen Bernhard Meyer der 5. Komp. Ersatzregiments Königsberg III, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen

ziemlich heiter

meist bewölkt. vorwiegend heiter vorwiegend heiter meist bewölkt

Vorm. Niederschl. vorwiegend heiter ziemlich heiter vorwsegend heiter

Barometerstand auf 0 °, Meeres⸗

—Temperalur

8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung⸗ 9. Bankausweise. 10. Verschiedene Bekanntmachungen.

Bor kum Keitum Hamburg Swinemünde Neufahrwasser Memel Aachen Hannover Berlin Dresden

wolkenl. wolkenl. wolkenl. heiter

wolkenl. wolkenl. woltenl. woltenl. heiter

3 849 706 000 (+ 61 770 000)

16 988 000 2 274 000] 24 383 000 3 227 000)

188 455 000 8 686 000)

863 563 000 (— 61 180 000)

66 583 000 (s— 23 426 000)

241 513 000 (— 3 268 000)

215 734 000 3 605 000)

1 206 341 000 (s— 38 193 000)

115 053 000 (— 39 180 000) 24 310 000 (s— 18136 000)

195 152 000 (— 12 952 000)

8 ÆS190 8

8 8 82

8 SG 88 8 12

[10867] Beschluß.

Die am 30. Dezember 1908 gegen den Rekruten Emil Sulger aus dem Land⸗ wehrbezirk Lörrach, geb. 31. 12. 1886 zu Herisau (Schweiz) erlassene Fahnenflachts⸗ erklärung wird gemäß § 362 M.⸗St.⸗ G.⸗O. aufgehoben.

Freiburg i. B., den 24. April 1915.

[10881] Fahnenfluchtserklärung

und Beschlagnahmeverfügung. In der Untersuchungssache gegen den Kanonier Ferdinand Grosset der 7. akt. Batt. Fußart.⸗Rg. 8 Metz, geb. 10. 2. 1889 zu Cheminot, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Militär⸗ strafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360

[10873]

In der unterm 18. März 1915 ver⸗

zffentlichten Fahnenfluchtserklärung vom

9. März 1915 Nr. 96 190 muß es statt

Keitzmeier Peitzmeier heißen.

D.⸗St.⸗Qu., den 4. Mai 1915. Gericht der 42. Infanteriedivision.

Der Steckbrief gegen:

1) den russisch⸗polnischen Schnitter Franciszek Kaminska, 64 Jahre alt, geboren zu Horzew, Kreis Konin, Russ. Polen,

2) den russ⸗polnischen Schnitter Piotr Kaminsli, 18 Jahre alt, geboren zu

981

8

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werden unter Bewachung den Grenzämtern der Arbeiterzentrale zuͤge⸗ führt und dort mit Inlandslegitimation versehen. Eine besondere weitere Erlaubnis ist für sie nicht erforderlich.

Alle durch die Arbeiterzentrale oder die dazu ermächtigten Privat⸗

Passiva. Grundkaäpital.

180 000 000 (unverändert)

180 000 000 (unverändert)

180 000 000 (unverändert)

ziemlich heiter ziemlich heiter

wolkenl. wolkenl.

Breslau Bromberg

N

dleeoltotolelee to

vorwiegend heiter

Fahnenflucht verhängt. Es wird ersucht, ihn zu verhaften und an die nächste Militär⸗ behörde oder Marinebehörde n

Nr. 302 Stück Nr. 75 506 ist er⸗ ledigt⸗

Horzew, Kreis. Konin, Russ. Polen,

Stettin, den 3. Mai 1915. (10879]

[10884] Fahnenfluchtserklärung und Beschlagnahmeverfügung. In der Untersuchungssache gegen den

der Militärstrafgerichtsordnung der Be⸗ schuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt und seig im Deutschen Reiche be⸗

Königliches Gerscht der stellv. 57. Infanteriebrigade.

———ʒ—ᷣ——ꝛ⸗ꝛj.—

SSSSSSSs5SSsSs0

findliches Vermögen mit Beschlag belegt. Metz, den 6. Mai 1915.

Gericht des Gouvernements Metz. Der Gerichtsherr: Saupe,

Rehbach, 8 Generalmajor. Kriegsgerichtsrat.

NSSwoskenl. N wolkenl. NO 6 wolkenl.

NO heiter

SO Nebel 00 wolkenl. 5 O wolkenl. NO woltenl. 5 NNW 4 heiter NO wolkenl. NO 2 wolkenl. 73,3 ONO 3 wolkenl. 3 NNO 5 bheiter wolkig

7NO 4 wo NO wolkens.

NO 4 wolkenl.

I Sbeelte S 2

Reservefondds. 80 550 000

(unverändert)

5 242 302 000 (— 67 980 000)

1 484 427 000 (+ 20 575 000) 161 491 000 34 226 000 44 211 000 (— 8 634 000) (+ 333 000) (+ 626 000) Nach dem vorstehenden Ausweis hat der Goldbestand der Reichsbank sich um weitere 4,82 Millionen Mark vermehrt. Nach wie vor bleibt es Pflicht eines jeden, in dieser Zeit der Anspannung aller Kräfte das Gold zu sammeln, um es der Reichsbank zu bringen, wo allein es nutzbringend wirkt und dem Vaterlande dienstbar gemacht wird. Darum: Zur 1““ 111““ im 8 1 ö Deutschen Reich sind verpflichtet, Goldmünzen in Papiergeld Ruge des Inhabers sowie den Namen derjeniagen Gemeinde, in der der zuwe ie Rei zuliefern .““ Grundbesitz gelegen ist, enthält. Diese 1“ babem 1 11““ Se 1 eeböö 1u“ Gültigkeit, was auf der Ur⸗ Vlissingen 7 ONO 4 wolkenl. 8 drücklich zu vermerken ist. 26 8 Iwolken!. Arbeiter, die unmittelbar jenseits der Grenze in Russisch Polen Der Aufsichtsrat der Oberschlesischen Eisen⸗Industrie Feer 760,9 Seb 3 nalgber wohnen und in einem im Inland in der Nähe der Grenze gelegenen Actien⸗Gesellschaft für Bergbau und Hüttenbetrieb in Z1““ ü 1 Gleiwitz beschloz laut Meldung des „W. T. B.“, der am 19. Mai Christtansund W 5 Regen

landwirtschaftlichen Betriebe in einem festen Arbeitsverhältnis stehen, 1 5 1— - w W dürfen die Grenze auf Grund einer vom Kreischef ausgestellten d. J. stattfindenden Generalversammlung vorzuschlagen, den zur Ver⸗ Skudenes 6 SSO 2 beiter

Marineteil oder Bezirkskommando, größeren Standorten an die Kommandantur oder das Garnisonkommando) unter Mit⸗ teilung hierher abzuliefern. Beschretbung. Alter: 18 Jahre, Größe: 1 m 56 cm, Statur: schwächlich, Haare: dunkelblond, Augen braun, Nase gewöhn⸗ lich, Mund groß, Bart keinen, Gesicht gewöhnlich, Gesichtsfarbe blaß, Sprache deuisch. Besondere Kennzeichen: etwas 0⸗Beine. Kleidung: Feldgrauer Anzug mit Achselklappen Nr. 43. ESt. Q. den 6. Mai 1915. Gericht der 10. Landwehrdiviston.

74 479 000 (unverändert)

2 006 450 000 (— 94 867 000)

837 345 000 (+ 12 340 000)

70 048 000 (unverändert)

1 975 179 000 (s— 75 425 000)

577 806 000 9 576 000)

Metz Frankfurt, M. Karlsruhe, B. München Zugspitze Wilhelmsbav. Kiel Wustrow. M. 777 Königsbera Cassel 8 Magdevurg GrünbergSchl Mülhausen, E. Friedrichshaf. Bamberg

vorwiegend heiler

Landsturmleute vom 3./I. Ldst.⸗J.⸗Batl. Freiburg, wegen Fahnenflucht, werden auf Grund der §§ 69 ff. des Militär⸗ strafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Milttärstrafgerichtsordnung die Beschul⸗ digten hierdurch für fahnenflüchtig erklärt und ihr im Deutschen Reiche defindliches Vermögen mit Beschlag belegt. Diyv.⸗St.⸗Qu., den 4. Mat 1915. Gerscht der 8. Landwehr⸗Division.

Kriegsgericht des Kriegszustandes.

[108631 Fahnenfluchtserklärung.

In der Untersuchungssache gegen den Gefreiten Alfred Wangner. Ers.⸗Batl. Landw.⸗Inf.⸗Rgt. Nr. 1, 3. Komp., wegen Fahnenflucht, wird der Beschuldigte Alfred Wangner, geb. am 7. 11. 1881 in Eis⸗ lingen, Württemberg, auf Grund der §§ 69 ff. des M.⸗St.⸗G.⸗B. sowie der 8§§ 11 v der ö1“ hierdurch Der Gerichtsherr: Dr. Jahn Augsburg, 7. 5. 1915. g 8 ichtsrat. K. „Gericht der st. 3. Inf.⸗Brigade. v. Bodunge n. Kriegsgerichtsrat

(10862] Fahnenfluchtserklärung. [10885] BV“ In der Cö“ gegen den und Beschlagnahmeverfügung. ving. 5. Komp. In der Untersuchungssache gegen den

Wehrmann Fri ersuch 8 Inf.⸗Rgt. Nr. b, wegen Fahnenflucht, am 8. I. 1881 in Ihringen (A. Breisach) geborenen Landwehrmann Friedrich Gut⸗

wird auf Grund der §§ 69 ff. des Militär⸗ ndwehrm

strafgesetzbuchs sowie ö §§ Sengenr .ne.. Sn 1S 68 ilitã ichtsordnun er Beschul⸗ Fahnenflucht, wird auf Grun er

1 §§ 69 ff. des Militärstrafgesetzbuchs sowie

digte hierdurch für fahnenflüchtig er⸗ fgese iArt. III. bB . 192. 15. der §§ 356, 360 der Militärstrafgerichts⸗ Berlin, den 4. Mai 1915. ordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen

Gericht der Inspektion II der immob. b Garde⸗Inf. S besfindliches Vermögen mit Beschlag elegt.

personen angeworbenen Arbeiter müssen beim Ueberschreiten der Grenze den von der Preußischen Medizinalverwaltung im serdnatsperise gichen Interesse gestellten Bedingungen genügen. Diese bestehen zurzeit darin, daß rbeiter g8. Grenze enau ärztlich untersucht, z z1I: 2 1eass Pöcken 1b lon riee täcttch bällige 9 fet dii 88 eea L1” 8 erbindlichteiten. Außerdem muß der Polizeibehörde der Arbeitsstelle zwecks weiterer fanitätspolizeilicher Ueberwachung von dem Eintreffen sonstige Passiva.. der Arbeiter telegraphisch Anzeige erstattet werden.

12) Arbeiter, die im oberschlesischen Industriebezirk im festen Arbeitsverhältnis stehen oder mit Kulturarbeiten beschäftigt werden, dürfen die Grenze auf Grund einer einfachen vom Kreischef (Polizei⸗ präsidenten) auszustellenden Legitimation überschreiten, die den Namen, Wohnort, Stand und Geschlecht des Arbeiters, den Grenzübergang und das Unternehmen, in dem sie beschäftigt werden, enthalten muß.

Personen, die auf beiden Seiten der Grenze Grundbesitz haben und deren Angestellte, dürfen die Grenze überschreiten, sofern sie eine vom Kreischef ausgestellte Legitimation haben, die den Namen und Wohnort

2) Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 8

[10579] Berichtigung. Zu der in Nr. 97 vom 27 April 1915 veröffentlichten, die Zwangsversteigerung des Grundstücks Muͤhlenstraße 33 be⸗ treffenden Bekanntmachung 6807 wird be⸗ merkt, daß das Grundstück in der Ge⸗ markung Berlin liegt. 87. K. 153. 14. Berlin, den 5. Mai 1915. Königliches E“ Berlin⸗Mitte. b Abteilung 87.

[4756) Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Berlin⸗Reinickendorf belegene, im Grundbuche von Berlin⸗Reinickendorf Band 49 Blatt Nr. 1506 zurzeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks auf den Namen des Architekten und Maurer⸗

1 a meisters Franz Körting in Brandenburg 1108860 S. Havel eingetragene Grundstück am

8 a. und Beschlagnahmeversügung. 23. Juni 1918. Vorm. 10 Uhr,

SSSS

Betrag der um⸗ laufenden Noten.

ooOO=S=Ig=FSsSIIS=F=SS

ziemlich heiter 0 meist bewölkt. 0 vorwiegend heiter 0 vorwiegend beiter 1] Kemlich heiter Vorm. Niederschl. vorwiegend hbeiter worwiegend heiter ziemlich heiter ziemlich heiter vorwiegend heiter vorwiegend heiter

[10882] Fahnenfluchtserklärung und Vermögensbeschlagnahm In der Untersuchungssache gegen den Reservisten Gustav August Beauqués, Keonditor, geb. den 31. Januar 1889 zu Chicourt, Kreis Chateau⸗Salias, zuletzt wohnhaft daselbst, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen Fahnen⸗ flucht, wird in Gemäßheit der §§ 68, 69, 71 M.⸗St.⸗G.⸗B., §§ 356, 360 der M.⸗ St.⸗G.⸗O. der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen Reiche befindliches Vermögen hierdurch mit Beschlag belegt. Saarbrücken, 2. Mai 1915. Gericht der Landwehrinspektion.

5 3 3 4 4 1

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[10878] Steckbrief.

Gegen die unten Beschriebene, welche flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen unerlaubter Entfernung 9 b des Ges. v. 4. 6. 1851), begangen in Mützel⸗ burg, Kreis Pyritz, am 5. April 1915, am 5. Mat 1915 verhängt. Es wird er⸗ sucht, dieselbe zu verhaften und in das nächste Gerichtsgefängnis abzultefern sowie zu den hiesigen Akten I E. R. 402/15 sofort Mitteilung zu machen.

Personbeschreibung: Familienname:

1

5 1 1

vorwiegend heiter

,22920-9s—

In der Untersuchungssache gegen den

Geschlecht und Wohnort

Legitimation überschreiten, die den Grenzübergang, Namen, Stand, 2en des Inhabers und die Arbeitsstätte enthalten Alle diese Legitimationen können gebührenfrei und für einen Kalendermonat ausgestellt werden. Die Legitimation kann durch einen auf den Schein zu setzenden Vermerk durch den Kreischef (Polizei⸗ 1“ jedesmal um einen weiteren Kalendermonat verlängert werden. 6 II. Grenzverkehr mit Waren. 1) Der Ausfuhrverkehr aus Rußland über die deutsche Grenze ist untersagt. Ausgenommen von diesem Verbote sind: a) Geflügel jeder Art, nachdem die Seuchenfrei ärztlich festgestellt ist, 8 b) Eier, Milch und Butter, c) frisches Fleisch, Wurst, Schinken, Speck bi wichte von 10 Pfund, d) Gemüse, Tee, Zucker, Zuckerwaren, Salz und Petroleum. Im Bedarfsfalle können vom Chef der Zivilverwaltung auch für ese Gegenstände für das ganze Gebiet oder für Teile desselben Aus⸗ fuhrverbote erlassen werden. 1 2) Der Gesellschaft „Wareneinfuhr“ aus Posen wird das Recht zugestanden, Waren aller Art, insbesondere Getreide, Mehl und sonstige für die Heeresverwaltung und die Volkswirtschaft erforder⸗ lichen nützlichen Gegenstände nach dem für die Gesellschaft maßgeben⸗ den Gesellschaftsvertrage und ihrer Geschäftsanweisung von Rußland nach dineer. Der Chef der Zivilverwaltung für Russisch Polen is f dieses Recht auch andern zu C“ 1“ 3) Die Ausfuhr von Pferden und Klauenvieh aus Rußland nach Deutschland ist verboten, sofern zur Ausfuhr nicht die Genehmigung des Chefs der Zivilverwaltung für Russisch Polen erteilt wird. Pferde dürfen die Grenze nur nach vorausgegangener Quarantäne auf den zu diesem Zweck eingerichteten Quarantänestationen überschreiten. Ein Gleiches kann vom Chef der Zivilverwaltung im Bedarfsfalle für Klauenvieh angeordnet werden. 1 4 III. Strafbestimmungen. 11“X“ he das unter deutscher Verwaltung stehende Gebiet von

amtstier⸗

1 Rufflh⸗ olen: 8 a. Wer die vorstehenden Anordnungen übertritt, zu ihrer Ueber⸗ tretung auffordert, anreizt, eine Uebertretung versucht oder unternimmt, wird mit Gefängnis bis zu 5 Jahren bestraft; daneben kann auf Geldstrafe bis zu 1000 Rubel erkannt werden. Liegen mildernde Umstände vor, so kann lediglich auf Geldstrafe bis 1000 Rubel erkannt werden.

b. Sämtliche den obigen Verboten unterliegende Waren, ferner alle sonstigen Gegenstände, die zur Begehung der Ueber⸗ tretungen gebraucht oder bestimmt sind, sind zu beschlag⸗ nahmen und durch Urteilsspruch einzuziehen, gleichviel ob

vorzutragen.

Die April 1915:

sie dem Täter oder einem Teilnehmer an der Uebertretung gehören oder nicht.

Graz⸗Köflacher 305 359 Kronen (im April 1914: Vom 1. Januar bis 30 April 1915: 1 308 961 Kronen). Die Einnahmen für 1914 sind endgültig, die für 1915 vorläufig ermittelt.

Budapest, 10. Mai. (W T. B.) Laut Bekanntmachung des Finanzministers werden die am 1. Juni fälligen 150 Millionen Kronen 4 ½ % ige Kafsenscheine gegen 5 ½ % ige Kassenscheine mit drei⸗ jähriger Laufzeit umgetauscht. Moskau, 10 Mai.

10. Mat.

313

fügung stehenden Gewinn in Höhe von 962 196 wie folgt zu verwenden: 3 % Dividende 840 000 ℳ, Talonsteuerreseive 42 000 ℳ, Zur Verfügung des Aufsichtsrats für Wehltätigkeit und Woblfabrts⸗ zwecke 25 000 und den Rest von 55 1965 auf das Jahr 1915 Der Vorstand berichtet, daß die Gesellschaft in allen Betrieben bei befriedigenden Preisen stark beschäftigt ist. Eisenbahn vereinnahmte

im 802 Kronen).

1 189 074 Kronen (Vorjahr

B.) Die Zeichn

Berlin, 11. Mai. Der Markt war geschäftslos.

zweiten Wochenhälfte nur no großhandel statt und die

——

3 % Porn

do. pref. 103,

Moska „(W. T. B.) Nach einer Meldung des Ruß koje Slowo hat die Moskauer Vereinigung von Industriellen festgestellt, im Monat März 113 Firmen mit einer Schuldenlast von 8 700 000 Rubel ihre Zahlungen eingestellt haben. Stockholm, 11. Mait. neue schwedische innere Anleihe sind beendet. 83 Millionen Kronen gezeichnet. Diese Anleihe soll ausschließlich zur Förderung produktiver Zwecke verwendet werden. Konstantinopel, veröffentlicht das durch ein Irade sanktionierte n die Tabakregie.

ungen für die Es wurden

Das Amtsblatt eue Statut für

Produktenmarkt.

Berliner Großhandelspreise für Speisekartoffeln. Im Berliner Kartoffelgroßhandel wurden nach den Ermitilungen der von den Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin gebildeten Ständigen Deputation für den Kartoffelhandel in der Zeit vom 6. bis 8. Mai 1915 folgende Preise (für 100 kg gute, gesunde Ware, ab Berliner Bahnhöfen) gezahlt: Dabersche Kartoffeln 12,00 14,00 bonum 12,00 13,50 ℳ, Wohltmann 11,00 andere runde weiße Speisekartoffeln 11,00 13,00 ℳ. Mit Rücksicht auf die bevorstehende städtische Kartoffelversorgung fanden in der r noch wenige Umsätze im freien Kartoffel⸗ Preise begannen zurückzugehen.

ℳ. Magnum Stlesia und

1

Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkten. London, 8. Mai. (W. T. B.) 2 ½ % Engl. Konsols 66 ⁄14,

4 % Japaner 69 ½, 4 ½ % Japaner 87 ⅝,

Atchison, Topeka u. Santa F6 103 ⅛,

tugiesen 54 ½, Erie 26 ⅛,

Stockholm

heiter halb bed

Skagen 48 SSO2 Hanstbolm 774,5 S Kopenhagen

SSSSSS

8291

1 8 wolkenl. Hernösand 8 wolkenl. Haparanda wolkenl. Wisbohb wolkenl. Karlstad 2 heiter Hammerhus Livorno Budapest Wien 38 9 N

SSSSS

++2ISD

halb bed. heiter

bedeckt

wolkenl. wolkenl. bedeckt

wolklg wolkenl. bedeckt bedecdt 13 Regen 15 bedeckt 2 wolkig 21. bedeckt 18 wolkens. 9

2 16

meist bewölkt vorwiegend heiter

SSSSO

0—SD

Prag Rom Florenz Cagliari Ostende Zürich Genf Lugano Säntis

18 25 13 10 *

- 1

NO

OS

770,2 ONO 763,7 NO

762,1 NRW 2 764,0 N 1 5647 WNW 761,8 SSW 3 771,0 e 2

3 ¹ 1 1 3 3 3

AEAEE

Vorm. Niederschl Remlich heiter

5se ASSSS

Krakau Hermannstadt Brüssel 7682 MO3 Lesina *) Aenderung des Barometers (Barometertendenz) von 5 bis .g. 9 . Stala: 0⸗= 0,0 bis 0,4 mm; 1 = 0,5 bis 1,4 mm; = 2,5 bis 8,4 mm; 4 = 3,5 bis 4,4 mm; 5 = 4,5 bis 5,4 mm; 6 = 5,5 bls

6,4 mm; 7 6,5 bis 7,4 mm; 8 = 7,5 bis 8,4 mm; 9 = nicht beobachtet. Bei negativen Werten der Barometertendenz (Minuszeichen) gilt dieselbe Chiffrestala.

wolkenl. vorwiegend heiter

r Morgens nach

8 2 = 1,5 bis 2,4 mm;

verlagerten, Mitteleurova bedeckenden Ausläufer von 775 mm na dem Skagerrak. Ein flaches Tiefdruckgebiet über dem Mittelmeer hat 8 vertieft, ein anderes dringt vom Nordmeer südostwärts vor. In; eutschland ist das Wetter bei mäßigen Nordostwinden und sechs bis zwölf Grad Wärme heiter; Nordschleswig hatte stellenweise Nacht⸗ frost, Ostpreußen hatte vereinzelte Niederschläge.

Deutsche Seewarte.

Nachm. Miederschl.

110877]

Ein Hochdruckgebiet über dem Ozean entsendet einen suͤdwärts

Gezmann, Vorname: Anastasia, Stand und Gewerbe: Arbeiterin, anscheinendes Alter: 18 Jahre, geboten 1897 in Koschow, Krweis Bielgowev, Rußland, letzter Aufenthalt: Mützelburg, jetziger Aufenthalt: unbekannt, Größe: mittel, Gestalt: untersetzt, Haare: dunkelblond, Gesicht: braun, Stirn: niedrig, Augen: schwarz, Augenbhrauen: braun, Nase: Stumpfnase, Ohren: mittel, Mund: etwas aufge⸗worfene Lippen, Zähne: voll⸗ ständig, Kinn: breit, Hände und Füße: roß, Gang und Haltung: gerade, adrette Sprache: helle Stimme, Be⸗ kleidung: voraussichtlich roter Rock. Stettin, den 5. Mai 1915. Kriegsgericht des Kriegszustandes.

Steckbrief. Gegen den unten Beschriebenen, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen unerlaubter Entfernung 9b des Ges. v 4. 6.1851), begangen in Streesen, Kreis Ppritz, am 14. April 1915, am 21. April 1915 verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das nächste Gerichts⸗ gefängnis abzuliefern sowie zu den biesigen Akten I E. R. 423/15 sofort Mitteilung zu machen. Personbeschreibung: Familienname: JIwan, Vorname: Anton, Stand und Gewerbe: Schnitter, anscheinendes Alter: 20 Jahre alt, aus Skorzeszice, Kreis Kielce, Russ. Polen, letzter deea Streesen, Gutsbezirk, jetziger Aufenthalt: unbekannt, Größe: mittel, Gestalt: unter⸗ setzt, Haare blond, gewöhnlich, Bart: ohne, Gesicht: oval, Stirn: geneigt, Augen: blau, Nase: schmal, Ohren: mittel, Mund: mittel, Zähne: vollständig, Kinn: breit, Hände und Füße: ge⸗ wöhnlich, Gang und Haltung: gerade und militärisch, Sprache: polnisch und sehr schnell sprechend, Tätowierungen: keine, besondere

Schnürstiefel, Arbeitszeug, Farbe kann §

nicht genau angegeben werden, jedenfalls

dunkel. 8 Stettin, den 5. Mat 1915.

Kennzeichen: keine, Bekleidung: §

[10868] Beschluß. Der Wehrmann Ludwig Schmitt der 9. Res.⸗Inf.⸗Regts. 60, geboren am 28. 7. 82 zu Völlerdingen, Els.⸗Lothr., Maurer, und der Wehrmann Albert Brignon der 9. Res.⸗Inf.⸗Regts. 60, ge⸗ boren am 14. 10. 1878 zu St. Quirin, Els.⸗Lothr., Zimmermann, werden gemäß 8§§ 356, 360 M.⸗St.⸗G.⸗O. für fahnen⸗ fluüͤchtig erklärt. Das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Briguon wird mir Beschlag belegt. Dieuze, 6. Mai 1915. Herieer Feegr. b. Landw.⸗Division. Der Gerichtsherr: von Fischer, Krell, Generalleutnant, Kriegsgerichtsrat. Divisionskommandeur.

[10886 Fahnenfluchtserklärung und Beschlagnahmeverfügung.

In der Untersuchungssache gegen 1 a) Pbi⸗

lippert Willig, 1) Camill Bourasseau, 2) Heinrich Philipp Meister, 3) Eugen Pflieger, 4) Wendelin Stöcklin, alle Landwebrleute von der 2./L.⸗J.⸗R. 109, wegen Fahnenflucht, werden auf Grund der §§ 69 ff. des Militärstrafgesetzbuchs sowie der §5 356, 360 der Militär⸗ strafgerichtsordnung die Beschuldigten hier⸗ durch für fahnenflüchtig erklärt und ibr im Fen he ne 8. a ggi Ver⸗ mögen mit Beschlag belegt.

8 8 30. April 1915. Div.⸗St.⸗Qu., den 7. Mal 1915. Gericht der 8. Landwehrdivision.

Der Gerichtsherr. Dr. Jahn. von Bodungen. Ktiegsgerichtsrat.

[10872] Fahnenfluchtserklürung.

In der Untersuchungssache gegen den Landwehrmann Karl Luthringer der 9. Komp. Inf.⸗Regts. 172, geboren 1882 in Thann, Kreis Thann, Elsaß⸗Lothringen, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der 5 69 ff. des M.⸗St.⸗G.⸗B. sowie der §§ 356, 360 der M.St.⸗G.⸗O. der Be⸗ rSeae hierdurch für fahnenflüchtig er⸗

t

Dip.⸗St.⸗Qu, den 5. Mai 1915. Gericht der 8. Landwehrdivision.

Der Gerichtsherr: Dr. Jahn,

von Bodungen. Kriegsgerichterat.

[10874] Fahnenfluchtserklärung.

In der Untersuchungssache gegen den Landsturmmann Reinhold Moritz, Ersatz⸗ bataillon Landpehrinf.⸗Regt. Nr. 55, 4. Komragnie, Kleve, geb. 10. Mat 1887 in Borghorst i. W, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Militär⸗ strafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Militärstrafgerichtsordnung der Be⸗ hierdurch für fahnenflüchtig er⸗ lärt.

Essen, den 22. April 1915.

Gericht der Landwehrinspektion.

[10871] Fahnenfluchtserklärung und Beschlaguahmeverfügung. In der Untersuchungssache gegen 1) den Reservist August Archen 8/135, geb. am 11. 3. 1889 in Bevingen, Kr. Dieden⸗ hofen, 2) den Ersatzreservist Ludwig Dellandrea 8/135, geb. am 20. 6. 1886 in Darney in Frankreich, wegen Fahnen⸗ flucht, werden auf Grund der §§ 69 ff. des Militätstrafgesetzbuches sowie der §§ 356, 360 der Militärstrasgerichtsordnung die Beschuldigten hierdurch für fahnenflüchtig erklärt und das im Deutschen Reiche be⸗ findliche Vermögen des Archen mit Beschlag belegt. Im Felde, den 6. Mai 1915. Gericht der 33. Division.

[10866] Fahnen fluchtserklärung. In der Untersuchungssache gegen den am 12. April 1891 in Basel geborenen, in Ebringen, Amt Freiburg heimatberechligten Grenadier Heinrich Reichenbach, 1. Ers⸗ Batl. Gren.⸗Regts 110,wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. M.⸗St.⸗ G.⸗B. sowie der §§ 356, 360 M. St.⸗ G.⸗O. der Beschuldigte hierdurch für fahnen⸗ flüchtig erklärt. Karlsruhe, den 29. April 1915.

Ers.⸗Res. Adolf Mertz, wegen Fahnen⸗ flucht, wird in Gemäßheit der §§ 68, 69, 71 des Militärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Mllitärstrafgerichts⸗ ordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen Reiche befindliches Vermögen mit Beschlag belegt. Enarbrücken, den 5. Mai 1915. Gericht der Landwehrinspektion.

[10875] Fahnenfluchtserklärung.

In der Untersuchungssache gegen den Landsturmpflichtigen Johann Georg Paul König, Bäcker, geboren den 22. Dezember 1896 in Markirch, zuletzt wohnhaft in Markirch, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen Fahnenflucht und Kriegsverrats, wird in Gemäßheit der §§ 68, 69, 71, 57, 10 Mil.⸗St⸗G.⸗B., §§ 88, 93 R.⸗St.⸗G.⸗B., §§ 356, 360 1“ hierdurch für fahnenflüchtig erklärt.

Straßburg i. Elf., den 3. Mai 1915. Gericht der Landwehrinspektion.

[10876] Fahnenfluchtserklärung. In der ÜUntersuchungssache gegen den Mllitärpflichtiaen Jakob Ertle, Schreiner, geb. 6. 3. 93 zu Breitenbach, Kreis Colmar, zuletzt wohnhaft in Mühl⸗ bach, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Milütärstraf⸗ gesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Militärstrafgerichtsordnung der Beschul⸗ digte für fahnenflüchtig erklärt. Straßburg i. Els., den 5. Mai 1915. Gericht der Landwehrinspektion.

[10870] Werfügung.

Die gegen den ehemaligen Kanonier Kornelius Zweber, 2. reit. Batt. Fe.⸗A.⸗ R. 15, unterm 15. 10. 08 erlassene Fahnenfluchtserkiärung und Beschlag⸗ nahmeverfügung, veröffentlicht in Beil. 3 des Reichsanz. v. 20. 10. 08 Nr. 248. wird aufgehoben.

durch das unterzeichnete Gericht, an der Gerichtsstelle, Brunnenplatz, Zimmer Nr. 30, 1 Tieppe, versteigert werden Das im Ge⸗ meindebezirk Berlin⸗Reinickendorf, Rasch⸗ dorfstraße 105, belegene Grundstück ent⸗ bält Wohnhaus mit Seitenflügel und Hofraum und umfaßt das Trennstück Kartenblatt 3 Parzelle 2029/66 von 6 a 88 qm Größe. Es ist in der Grundsteuer⸗ mutterrolle des Gemeindebezirks Berlin⸗ Reinickendorf unter Artikel Nr. 1460 und in der Gebäudesteuerrolle unter Nr. 1085 mit einem jährlichen Nutzungswerte von 5744 verzeichnet. Der Versteigerungs⸗ vermerk ist am 2. Oktobder 1914 in das Grundbuch eingetragen. Berlin, den 3. April 1915. Königliches Berlin⸗Wedding.

4758] Zwangsversteigerung. b 8e Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Berlin belegene, im Grundbuche von Berlin (Wedding) Band 147 Blatt Nr. 3553 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks auf den Namen des Kaufmanns Moritz Levin in Berlin eingetragene Grundstück am 28. Junt 1915, Vormittags 10 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht, an der Gerichtsstelle, Brunnenplatz, Zimmer Nr. 30. 1 Treppe, versteigert werden. Das in Berlin, Hochstädterstraße Nr. 15, belegene Grund⸗ stück enthält: a. Stallgebäude links, b. Hofwohngedäude mit Werkstalt, c. Quer⸗ wohngebäude und besteht aus dem Trenn⸗ stück Kartenblatt 22 Parzelle 2442,53 von 9 a 59 am Größe. Es ist in der Grund⸗ steuermutterrolle und Gebändesteuerrolle des Stadtgemeindebezirks Berlin unter Nr. 4112 mit einem jährlichen Nutzungs⸗ wert von 1750 verzeichnet. Der Ver⸗ steigerungsvermerk ist am 17. März 1915 in das Grundbuch e. Berlin, den 7. April 1915. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Wedding. Abteilung 6. 8

[4759] Ssegbessenegac.

Belval, den 6. Mat 18915.

D. St⸗Qu. Menin, den 2. 5. 1915

Kriegsgericht des Kriegszustandes.

Gericht der 39. Inf.⸗Dwwision.

Gericht der stellv. 55. Inf.⸗Brigade.

Gericht 30. Reservedivision.

Im Wege der Zwangsvollstre hung soll das in Berlin im Grundbuche