1915 / 135 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 11 Jun 1915 18:00:01 GMT) scan diff

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Bekanntmachung.

I. Die am 1. Juli 1915 fälligen Zinsscheine der preußischen Staatsschuld, der Reichsschuld und der Schutzgebietsschuld werden vom 21. Juni ab ein⸗ gelöst durch die Staatsschuldentilgungskasse in Berlin W. 8, Tauben⸗ straße 29, die Königliche Seehandlung (Preußische Staatsbank) in Berlin W. 56, Markgrafenstraße 38, die Preußische Zentralgenossenschaftskasse in Berlin C. 2, Am Zeughause 2, die Reichsbankhauptkasse in Berlin SW. 19, Jägerstraße 34, die Reichsbankhaupt⸗ und Reichsbankstellen und die mit Kasseneinrichtung versehenen Reichsbanknebenstellen, die preußischen Regierungshauptkassen, Kreiskassen und haupt⸗ amtlich verwalteten Forstkassen, die preußischen Oberzollkassen, die preußischen Zollkassen, sofern die vorhandenen Barmittel die Einlösung gestatten.

Die Zinsscheine können in Preußen auch vom 21. Juni ab allgemein statt baren Geldes in Zahlung gegeben werden bei allen verwalteten staatlichen Kassen, mit Ausnahme der Kassen der Staatseisenbahnverwaltung, sowie bei Entrichtung der durch die Gemeinden zur Hebung ge⸗ langenden direkten Staatssteuern. Ermächtigt, aber nicht ver⸗ pflichtet zur Annahme an Zahlungsstatt sind die Reichspost⸗ anstalten.

Die Zinsscheine sind den Kassen nach Wertabschnitten ge⸗ ordnet mit einem Verzeichnis vorzulegen, in welchem Stückzahl und Betrag für jeden Wertabschnitt, Gesamtsumme sowie Namen und Wohnung des Einlieferers angegeben sind. Von der Vorlegung eines Verzeichnisses wird abgesehen, wenn es sich um eine geringe Anzahl von Zinsscheinen handelt, deren Wert leicht zu über⸗ sehen und festzustellen ist. Vordrucke zu den Verzeichnissen werden bei den beteiligten Kassen vorrätig gehalten und nach Bedarf unentgeltlich verabfolgt. Weniger geschäftskundigen Personen wird auf Wunsch von den Kassenbeamten bei Auf⸗ stellung der Verzeichnisse bereitwilligst Hilfe geleistet werden.

II. Die am 1. Juli 1915 fälligen Zinsen der in das Preußische Staatsschuldbuch und in das Reichs⸗ chuldbuch eingetragenen Forderungen werden, soweit sie durch die Post oder durch Gutschrift auf Reichsbankgirokonto zu berichtigen sind, vom 17. Juni ab gezahlt. Die Bar⸗ ahlung der Zinsen bei der Staatsschuldentilgungskasse und bei er Reichsbankhauptkasse beginnt ebenfalls am 17., bei allen anderen Zahlstellen am 21. Juni.

Die Zahlung der Zinsen durch die Post geschieht, wenn kein gegenteiliger Antrag gestellt ist, innerhalb des Deutschen Reichs im Wege des Postüberweisungs⸗ und Scheckverkehrs. Dabei werden Beträge bis 1500 und im Falle der Ueberweisung auf ein Postscheckkonto auch Fen Beträge ohne Abzug der Postgebühren gezahlt; nur die

eestellgebühren fallen dem Empfänger zur Last. Werden da⸗ egen die Zinsen auf Wunsch durch Postanweisung oder Geld⸗ brfef gezahlt, so hat der Empfänger Postgebühren und Porto

III. Die Staatsschuldentilgungskasse ist am 29. Juni für das Publikum geschlossen, am 30. Juni ist sie von 11 bis 1 Uhr, an den übrigen Werktagen von 9 bis 1 Uhr geöffnet.

Berlin, den 9. Juni 1915.

Hauptverwaltung der Staatsschulden uund Reichsschuldenverwaltung.

von Bischoffshausen.

Bekanntmachung.

Auf Grund des 83 der in Nr. 32 des „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staatsanzeigers“ vom 6. Februar 904 veröffentlichten, am 28. Januar 1904 in Kraft getretenen Bestimmungen über das von den Staatsbehörden zu verwendende Papier hat ferner die folgende Fabrik ihr Wasserzeichen bei dem unter⸗ zeichneten Amt angemeldet:

Wortlaut des Wasser⸗ zeichens

M. Schachenmayr sche M. Schachenmayr, Kempten Papierfabrik v..Normal 1 Kempten, Allgäu

Berlin⸗Lichterfelde West, den 3. Juni 1915. Königliches Materialprüfungsamt vI1

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 11. Juni 1915.

In der am 10. Juni 1915 unter dem Vorsitz des Staats⸗ ministers, Vizepräsidenten des Staatsministeriums, Staats⸗ sekretärs des Innern Dr. Delbrück abgehaltenen Plenar⸗ sitzung des Bundesrats wurde den Vorlagen, betreffend Wegfall der Ermächtigung zum Erlasse des praktischen Jahres für Kandidaten der Medizin, die die ärztliche Notprüfung be⸗ standen haben, sowie Vornahme einer Erhebung über die Ernte⸗ flächen des feldmäßigen Anbaues von Getreide und Kartoffeln Anfang Juli 1915, zugestimmt. Außerdem wurde eine größere Anzahl von Eingaben erledigt und wegen Besetzung einer Reichsgerichtsratsstelle Beschluß gefaßt. 8

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für 8 und Verkehr und für Justizwesen sowie der Ausschuß für und Verkehr hielten heute Sitzungen.

8 Das Oberkommando in den Marken macht aus Anlaß eines besonderen Falles durch „W. T. B.“ erneut darauf auf⸗ merksam, daß im Bezirk der Stadt Berlin und der Provinz Brandenburg Veröffentlichungen und Mitteilungen militärischer Angelegenheiten ohne Genehmigung ver⸗

boten sind.

andel

8 ““ s bot, dessen Uebertretung mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft werden kann, erstreckt sich selbst⸗ verständlich auch auf Vorträge militärischen Inhalts, die, ob öffentlich oder nichtöffentlich, steis einer Vorprüfung zu unter⸗ werfen sind.

Der Oberbefehlshaber in den Marken, Generaloberst von Kessel, hat unter dem 10. d. M. laut Meldung des „W. T. B.“ folgende Bekanntmachung erlassen:

Auf Grund des § 9b des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Junt 1851 habe ich für den Bezirk der Stadt Berlin und der Provinz Brandenburg bestimmt, daß Veröffentlichungen und Mitteilungen militärischer Angelegenheiten verboten sind.

Es haben dennoch Veröffentlichungen über die Gesamtverluste des deutschen Heeres und der deutschen Marine stattgefunden, die, wenn sie auch auf das amtliche, in den Verlustlisten enthaltene Material Bezug nahmen, doch nicht Anspruch auf Richtigkeit erheben konnten und zum Teil weit übertriebene Zahlen angaben.

Derartige Mitteilungen sind geeignet, grundlose Beunruhigung in der Bevölkerung hervorzurufen und auch im Auslande unrichtige Vorstellungen über die deutschen Verluste wachzurufen.

Ich verbiete daher ausdrücklich alle derartigen Veröffentlichungen ohne Unterschied.

Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu 1 Jahre geahndet.

Ueber das Eigentum an der von den eigenen Truppen

vom Feinde verschossenen Munition und an erbeu⸗ teten Gegenständen sind Zweifel hervorgetreten. Hierzu wird amtlich durch „W. T. B.“ folgendes bekanntgegeben:

Alle im Eigentum der deutschen Heeresverwaltungen stehenden Gegenstände bleiben im Inlande wie im Auslande auch dann deren Eigentum, wenn sie verloren oder, wie z. B. auch Munitionsteile, bei irgend einer Gelegenheit und aus irgend einem Grunde zurückgelassen werden.

Den berufenen staatlichen Organen steht ferner für das Inland wie für das Ausland die ausschließliche Befugnis zu, das Aneignungs⸗ recht an der „Kriegsbeute“, d. h. an der Ausrüstung des Feindes und an den von ihm zurückgelassenen Munitionsteilen, auszuüben.

Ebenso wie deshalb der Soldat, der feindliches Eigentum er⸗ beutet, oder die Behörde, die es beschlagnahmt, zur Ablieferung ver⸗ pflichtet ist, muß jeder, der solche Gegenstände im Inlande oder in dem von deutschen Truppen besetzten Auslande an sich nimmt, sie unverzüglich an die nächste deutsche Mtilitär⸗ oder Zivilbehörde ab⸗ liefern, die ibrerseits verpflichtet ist, alle Beutestücke den zuständigen Beutesammelstellen zuzuführen. Nur für die Truppen besteht diese Ablieferungspflicht insoweit nicht, als sie der Beutestücke zur Aus⸗ besserung oder Ergänzung der eigenen kriegsmäßigen Ausrüstung be⸗ dürfen, oder sie anderen im Felde stehenden Truppen zu diesem Zwecke

alsbald zuführen.

Wer als Privatperson Fundstücke von der Ausrüstung der kämpfenden Truppen abliesfert, hat im Inlande Anspruch auf den esetzlichen Finderlohn, im feindlichen Auslande wird ein Finderlohn i der Regel zugebilligt werden. 8

Nach dem Reichsstrafgesetzbuch muß jede widerrechtliche An⸗

eignung von Beute⸗ oder Fundstücken als Diebstahl (§§ 242 ff.) oder Unterschlagung 256), nach dem Militärstrafgesetzbuch gegebenenfalls als eigenmächtiges Beutemachen“ 128) mit harter Gefängnisstrafe, unter Umständen sogar mit Zuchthausstrafe belegt werden, und zwar nach §§ 7 und 161 Militärstrafgesetzbuchs auch dann, wenn die Tat in einem von deutschen Truppen besetzten ausländischen Gebiet be⸗ gangen wird. Wer sich widerrechtlich Beute⸗ oder Fundstücke aneignet, erwirbt selbst kein Eigentum daran und kann es auch nicht durch Verschenken oder Verkaufen auf andere Personen übertragen. Die Militär⸗ und Zivilbehörden sind des halb zur Beschlagnahme befugt. 18

Wer solche Gegenstände durch Geschenk oder Kauf an sich bringt, kann sich dadurch der Heblerei schuldig machen.

Es wird daher vor Aneignung und Ankauf dringend gewarnt und hiermit die Aufforderung verbunden, alle bisher aus Rechtsunkenntnis ohne Anzeige eigenmächtig in Verwahrung gehaltenen oder erworbenen Beutegegenstände unverzüglich an die Militär⸗ oder Ortspolizei⸗ behörde, im Ausland an die nächste Militärbehörde, abzuliefern. Wer ohne Befugnis im Besitze solcher Stücke betroffen wird, setzt sich und die an der Aneignung etwa Mitbeteiligten der Gefahr unnach⸗ sichtlicher strafrechtlicher Verfolgung aus.

Der Bundesrat hat unter dem 17. Mai dem Deutschen Brauer⸗Bund mit der Erhebung des Malzbestandes in Deutschland beauftragt. Die Verpflichtung, die von dem Deutschen Brauer⸗Bunde zu diesem Zwecke aufgestellten Fragen zu beantworten, erstreckt sich laut Meldung des „W. T. B.“ auf sämtliche Brauereien und Mälzereien, auf alle diejenigen Händler, Spediteure und Lagerhalter, die Malz im Gewahrsam haben, und endlich auch auf alle Fabrikanten von Malzkaffee, Malzextrakt und ühnlichen pharmazeutischen Erzeugnissen.

Soweit Firmen der genannten Art die Vordrucke des Deutschen Brauer⸗Bundes nicht erhalten haben, sind sie ver⸗ pflichtet, sic diese entweder von dem Deutschen Brauer⸗ Bund⸗Berlin⸗Charlottenburg 2 (Kantstraße 10) oder von ihrer Handelskammer geben zu lassen. Die Unterlassung der An⸗ meldung wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder einer Geldstrafe bis zu 15 000 bestraft. Es ist dringend an⸗ zuraten, die Anmeldung schnellstens herbeizuführen.

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 532 und 533 der Deutschen Verlust⸗ listen bei. Sie enthalten die 246. Verlustliste der preußischen Armee, die 189. Verlustliste der bayerischen Armee, die 198. und 199. Verlustliste der württembergischen Armee sowie die 34. Marineverlustliste

Württemberg.

Wie der „Staatsanzeiger“ hört, ist die Heilung der Wunde Seiner Königlichen Hoheit des Herzogs Ulrich, der sich seit dem 8. Mai in Stuttgart bei seinen Eltern befindet, in erfreulichem Fortschritt begriffen. Die in der rechten Schulter befindliche Schrapnellkugel konnte vor einigen Tagen aus der Wunde entfernt werden, sodaß der völligen Genesung in drei bis vier Wochen entgegengesehen wird.

E 1.“ Seine Majestät der König hat Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog von Sachsen⸗Weimar aus Anlaß seines Geburtstages und der Hundertjahrfeier der Er⸗ hebung Sachsen⸗Weimars zum Großherzogtum laut Meldung des „W. T. B.“ folgendes Glückwunschtelegramm gesandt: Deines heutigen Geburtstages gedenke ich in dieser großen Zeit mit besonders warmen Wünschen; begehst Du doch heute in Erinne⸗ rung an eine hundertjährige reiche gesegnete Zeit mit Deinem Lande eine bedeutungsvolle Feier, an der mein Haus und mein Land, wie iu allen Zeiten, den herzlichsten Anteil nimmt. Möge das Groß⸗ herzogtum Sachsen auch in den nächsten Jahrhunderten blühen und

gedeihen! Friedrich August.

Gestern fand in Weimar unter großer Beteiligung der Bevölkerung und unter Teilnahme Ihrer Königlichen Hoheiten des Großherzogs und der Großherzogin die Jahrhundert⸗ feier aus Anlaß der Erhebung des Herzogtums Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach zum Großherzogtum statt, die gleichzeitig mit der Feier des Geburtstages des regierenden Großherzogs begangen wurde. Darauf fand im Rathause eine Festsitzung des Gemeinderats statt, in der mitgeteilt wurde, daß

die Stadt Weimar aus Anlaß der Jahrhundertfeier eine

Stiftung B““ zu Zwecken der Kriegsfü orge ge⸗

macht habe.

Maßnahmen zur Versorgung der Bevölkerung und der Armee durch die neue Ernte erzielt worden. 8

Infolge der Ausdehnung der Landsturmpflicht bis zum 50. Lebensjahre ergibt sich die Notwendigkeit, die 43 bis 50 jährigen einer Verzeichnung zu unterziehen. Diese bei der großen Anzahl der in Betracht kommenden Landsturm⸗ pflichtigen längere Zeit beanspruchende Maßnahme wird, wie „W. T. B.“ meldet, nun vorgenommen. Alle in den Jahren 1865 bis einschließlich 1872 Geborenen und von den Geburts⸗ jahrgängen 1873 und 1874 diejenigen, die nach den bisherige gesetzlichen Bestimmungen vorzeitig aus der Landsturmpflicht getreten und nunmehr wieder landsturmpflichtig geworden sind, haben zur Zeit der betreffenden Kundmachung sich bei ihren Auf⸗ enthaltsgemeinden zu melden.

Die gemeldete Verschiebung des Einberufungs⸗ termins für die Landsturmpflichtigen, Jahrgänge 1878 bis 1896, auf den 15. Juni betrifft die Landsturmpflichtigen, die bei der Nachmusterung für den Dienst geeignet erklärt wurden.

Großbritanuien und Irland.

Im Unterhause erklärte gestern der Erste Lord der Admiralität Balfour, dem „Reuterschen Bureau“ zufolge daß seit einigen Wochen kein nennenswerter Unterschied in der Behandlung Kriegsgefangener von U-Booten und anderer Kriegsgefangener gemacht und Maßregeln getroffen worden seien, um die Behandlung zukünftig voll ständig gleich zu gestalten. Zu dieser Erklärung bemerkte

Balfour:

Deies bedeute kelne Aenderung der Ansichten über die Art der Handlungen, zu denen die U-⸗Bootleute verwendet würden. Die Re⸗

Widerspruch zu dem Buchstaben und dem Geiste des Kriegsrechts

sürun sei überzeugt, daß dieses Vorgehen nicht nur in

stünde, sondern daß es niedrig, feig und unmenschlich sei. Angriffe auf unverteidigte Schiffe seien mehr als bloße Verletzungen der Ge⸗ setze der Menschlichkeit. Darum solle die Frage der persönlichen Ver⸗

antwortlichkeit bis zum Ende des Krieges vertagt werden.

Im Oberhause stand gestern der Gesetzentwurf über die Schaffung eines Ministeriums für Munition zur

Beratung.

Nach dem Bericht des „Rotterdamschen Courant“ betonte Lord Curzon, daß England auch eine große Menge Munition für die

Bundesgenossen herstelle. Zwei Lords, die an der Front waren

sprachen über die dringende Notwendigkeit, die englische Armee mit

mehr Munition zu versorgen. Lord Stanhope sagte, er hoffe,

nichts zu sagen, was nicht jeder deutsche Stabsoffizier wisse. im allgemeinen könne er erklären, daß sich die Franzosen in den Schützengräben mit wenig Gewehren leben. Namen von 37 Offizieren und 2650 Mann auf.

Niederlande.

Die Zweite Kammer hat den Gesetzentwurf, der die Errichtung einer zeitweiligen niederländischen Gesandtschaft am Vatikan vorsieht, angenommen. Der Abg. Troelstra (Sozialdemokrat) sprach sich bei der Beratung des Gesetzentwurfs über die Ausdehnung des Landsturmdienstes gegen die dringende Behandlung der Vorlage aus und sagte laut

Bericht des „W. T. B.“, wenn der Entwurf in einer Panik⸗

stimmung verhandelt würde, wäre nur denen gedient, die eine 1 8

möglichst baldige Beteiligung Hollands am Kriege wünschten. Ein solches Vorgehen sei entschieden zu verwerfen, da es Un⸗ ruhe und Kriegsstimmung im Volke verbreiten müsse.

Griechenland.

Der gestern abend ausgegebene Bericht über den Zustand

des Königs besagt laut Meldung des „W. T. B.“: Temperatur 37, Puls 108, Atmung 18.

fühlt sich wohl. Amerika.

Nach einer Meldung der „Times“ hat der kanadische Aufruf zur Erlangung von Das neue Kontingent soll aus 27 Infanterieregimentern und 6 Batterien Artillerie Wenn es zustande gekommen ist, wird Kanada im

Verteidigungsminister einen 1 35000 neuen Soldaten erlassen.

bestehen. ganzen 150 000 Soldaten aufgebracht haben.

Die mexikanische Gesandtschaft in Paris ist dem „Temps“ zufolge durch ein Kabeltelegramm davon benachrichtigt worden,

daß die Konstitutionalisten unter General Carranza nach

fünftägigen Kämpfen bei Leon die Reaktionäre unter Villa

besiegt haben. Die Armee Carranzas erbeutete den gesamten

Train und die ganze Artillerie des Feindes. Die Reaktionäre

zogen sich nach Nordmeriko zurück. Asien.

Die persische Regierung bestreitet dem „Temps“ zu⸗ folge das Bestehen eines russisch⸗persischen Abkommens

vom 7. November 1913, wonach Nordpersien von russischen

Truppen besetzt werden dürfe, um das Land vor dem ständigen 1

Einfall türkischer Truppen zu beschützen.

Afrika. Nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ aus

Bloemfontein hat gestern die Verhandlung gegen Dewet, 3

der des Hochverrats mit der Alternativfrage des Aufruhrs an⸗ geklagt ist, begonnen. Dewet erklärte, des Hochverrats nicht schuldig, des Aufruhrs aber schuldig zu sein. Nach Vernehmung wichtiger Zeugen wurde die Verhandlung vertagt.

Aber und der Unterstützung der prächtigen 75 mm⸗Kanonen, die Engländer mit Gewehrfeuer hielten. Die französische Art koste viel Munition, die englische viel Menschen⸗

Die vorgestern veröffentlichte Verlustliste führt die 8

Die Besserung im Zustande des Königs schreitet fort; der König hat gut geschlafen und

. Amsterdam, 10. Juni.

Kriegsnachrichten. Westlicher Kriegsschauplatz. In der amtli Meldung aus dem Großen Hauptquartier

vom 10. Juni (Nummer 134 des „Reichs⸗ und Staats⸗ anzeigers“) ist nach einer Berichtigung des „W. T. B.“ in der

und 5. Zeile von oben richtig zu lesen: Westlich von Souchez in Gegend der Zuckerfabrik erlangten die Franzosen kleine

Vorteile. In dem größten Teil der gestrigen Auflage des „Reichs⸗

8 nd Staatsanzeigers“ ist diese Richtigstellung bereits erfolgt.

Grroßes Hauptquartier, 11. Juni. (W. T. B.) Feindliche Vorstöße nordöstlich der Lorettohöhe sowie wiederholte Angriffe gegen unsere Stellungen nördlich und südlich von Neuville scheiterten. Der Nahkampf in den Gräben nörd⸗ lich von Ecurie dauert noch an. Südöstlich von Hebuterne und bei Beaumont wurden feindliche Angriffe gestern und heute nacht abgewiesen; nur am Wege Serre —Mailly erzielten die Franzosen einen unbedeutenden Fortschritt. Die in der Champagne am 9. Juni eroberten Gräben ver⸗ suchten die Franzosen uns gestern abend wieder zu entreißen. Mit starken Kräften und in breiter Front griffen sie nördlich von Le Mesnil bis nördlich von Beauséjour⸗Fme. an. Der Angriff brach unter schwersten Verlusten für den Feind gänzlich zusammen. Erneute nächtliche Angriffsversuche wurden bereits im Keime erstickt. Oberste Heeresleitung.

8

Oestlicher Kriegsschauplatz.

Großes Hauptquartier, 11. Juni. (W. T. B.) An der unteren Dubissa nordwestlich Eiragola wurden mehrere russische Angriffe abgewiesen. Der Feind verlor hierbei an uns 300 Gesangene. Oberste Heeresleitung.

Südöstlicher Kriegsschauplatz.

Wien, 10. Juni. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Die Kämpfe am oberen Dnjestr und im Raume zwischen Dnjestr und Pruth dauern fort. Die Armee Pflanzer⸗ Baltin gewinnt weiter Raum nach Nord. Ihre Angriffs⸗ kolonnen sind unter fortdauernden Kämpfen bis Obertyn und bis auf die Höhen südlich Horodenka vor⸗ gedrungen. Dem erfolgreichen Vorgehen der auf gali⸗ zischem Boden fechtenden Teile der Armee hat sich nun auch eine Gruppe in der Bukowina angeschlossen, die gestern den Pruth überschritt und starke russische Kräfte süd⸗ westlich Kotzmann zurückwarf. Die Norden ist unverändert.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabe von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Großes Hauptquartier, 11. Juni. (W. T. B.) Die Lage bei den in Galizien kämpfenden deutschen Truppen ist unverändert. ““ Oberste Heeresleitung.

Südliche Kriegsschauplätze.

„Wien, 10. Juni. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: An der Isonzofront wurden neuerliche Uebergangsversuche des Feindes bei Plava, Gradisca und Sagrado abgewiesen. In der Gegend von Flitsch und am Karnischenkamm östlich des Plöckenpasses wird weiter gekämpft. Auch die Artillerie⸗ gefechte im Raume der Tiroler Ostgrenze dauern fort. Ein feindlicher Angriff im Tonalegebiet scheiterte am Wider⸗ stande unserer 9. er Sicherungstruppen. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Wien, 10. Juni. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Eines unserer Fliegergeschwader belegte gestern früh das Arsenal und die pyrotechnische Anstalt von Kragujevac er⸗ folgreich mit Bomben. Zwei Brände wurden festgestellt. Unsere Flieger sind wohlbehalten zurückgekehrt.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes 8 von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

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Der Krieg zur See.

(W. T. B.) Wie aus Maaßluis gemeldet wird, hatte der niederländische Dampfer „Gelder⸗ land“, der aus Siam hier angekommen ist, die Besatzungen zweier englischer Fischerfahrzeuge an Bord, die 50 Meilen westnordwestlich vom Waterweg durch ein deutsches Unterseeboot versenkt worden sind.

London, 10. Juni. (W. T. B.) Das „Reutersche Bureau“ meldet folgende Taten deutscher Unterseeboote: Das englische Fischerfahrzeug „Nottingham“ ist versenkt, die Besatzung gerettet worden. Das englische Fischerfahrzeug „Velocity“ ist in der Nordsee versenkt worden; die Besatzung wurde gerettet, nachdem sie 52 Stunden lang in einem Boot gewesen war. Ein deutsches Unterseeboot hat die Fischerfahrzeuge „Tunisian“ und „Castor“ aus Grimsby versenkt. Die Besatzungen sind gerettet. Ebenso ist das englische Fischerfahrzeug „Saturn“ versenkt worden. Die Besatzung landete in Northshields. Der Dampfer „Erna Boldt“ ist gestern früh gesunken. Er war torpediert worden. Die Mannschaft landete in Harwich. Der Dampfer war früher in deutschem Besitz und war als englische Prise erklärt worden.

8 Wien, 10. Juni. (W. T. B.) Unterseeboot IV, 8 ommandant Linienschiffsleutnant Singule, hat am 9. d. M., Mrmittags, 30 Meilen westlich von San Giovanni di 8383 Eigen⸗ englischen 1 Typ 1“ Zerstörern geschützt fuhr, torpediert un versenkt. Flottenkommando.

mit, vondon, 11. Juni. (W. T. B.) Die Admiralität teilt boote 15 8 10. Juni frühmorgens die beiden Torpedo⸗ ageen r. 10 und 12, die an der Ostküste Englands perierten, durch ein Unterseeboot in den Grund ge⸗

sind; 30 Mann wurden gerettet und an Land

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gebohrt worden; drei Mann von der Besatzung sind durch einen dänischen Schooner in Plymouth gelandet worden.

Der Krieg der Türkei gegen den Dreiverband.

Konstantinopel, 10. Juni. (W. T. B.) Bericht des Großen Hauptquartiers. Gestern ist auf der Dardanellen⸗ front keine bedeutsame Veränderung eingetreten. Unsere anatolischen Batterien beschossen erfolgreich bei Sedil Bahr die feindliche Infanterie sowie die feindlichen Artilleriestellungen und brachten eine Haubitzbatterie zum Schweigen. Die Ver⸗ luste des Feindes während der letzten Schlacht von Sedil Bahr beziffert man auf mehr als 15000 Mann. Der Feind hat einen großen Teil seiner Toten noch nicht weg⸗ schaffen können, sondern sie bei unserem Gegenangriff, der ihn in seine alten Stellungen zurückwarf, auf dem Schlachtfelde gelassen. Von den übrigen Kriegsschauplätzen ist nichts zu melden.

Konstantinopel, 11. Juni. (W. T. B.) Nach einer Depesche aus Bagdad ist ein Versuch der Engländer, gegen den Tigris vorzurücken, von den türkischen Truppen zurückgewiesen worden.

Parlamentarische Nachrichten.

Die nächste Sitzung des Herrenhauses findet am 14. Juni, Nachmittags 3 Uhr, statt. Auf der Tagesordnung steht: Vereidigung von Mitgliedern, Wahl einer Sonder⸗ kommission zur Vorberatung des Fischereigesetzentwurfs und Beratung von Notverordnungen.

Wohlfahrtspflege.

Der Aufruf zur Sammlung eines Kapitals zur U nterstützung der erblindeten Krieger, der seiner Zeit durch die Herren Generaloberst von Kessel, General der Infanterie von Loewenfeld u. a. ergangen ist, hat bereits den Betrag von über einer Million Mark erreicht. Es ist in der kürzlich abgehaltenen Vorstandssitzung ein Arbeitsausschuß gegründet worden, dem u. a. nachstehende Herren angehören: Wirklicher Geheimer Rat Dr. von Bremen Öund Gebeimer Oberregierungsrat Heuschen vom Ministerium der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten, Geheimer Medi⸗ zinalrat, Professor Dr. Silex, Landessyndikus Gerhardt, Bergwerksdirektor Dr. Heimann, Generalarzt Dr. Schultzen und Direktor der Könialichen Blindenanstalt in Berlin⸗Steglitz, Schulrat Matthies. Der Arbeitsausschuß hat in seiner letzten Sitzung vom 2. Juni die Richtlinien für das weitere Vorgehen im Interesse der Kriegsblinden fortgesetzt und zugleich eine Beratungsstelle in dem der Provinzialverwaltung gehörigen Hause Königin Augusta⸗ Straße 67 eingerichtet, wo den genesenen Blinden jeder gewünschte Rat und Beistand gewährt wird.

Im Verwaltungsgebäude der Siemens⸗Schuckertwerke, G. m. b. H., in Siemensstadt bei Berlin wurde bald nach Beginn des Kcieges aus Mitteln der Siemens⸗Werke das Vereinslazarett Siemens⸗ stadt mit 400 Betten eingerichtet, das schon Mitte September 1914 fast völlig mit Verwundeten belegt war. Die bei der ersten Ein⸗ lieferung Schwerverwundeter gemachten Erfahrungen sowie die Mit⸗ teilungen aus der Front ließen erkennen, daß in der ersten Fürsorge für die Verwundeten noch manches geschehen könne. Geheimrat Dr. W. von Siemens stellte daher an die Medizinalabteilung des Kriegsministeriums Ende Oktober das Anerbieten, einen Lazarettzug auszustatten oder Kriegsautomobile zu beschaffen oder unter Umständen auch Feld⸗Röntgen⸗Einrichtungen zu stiften. Es wurde von genannter Stelle die Ausrüstung eines Lazarettzuges als erwünscht be⸗ zeichnet. Herr von Siemens übernahm es, unter Mitwirkung der Siemens u. Halste A.⸗G. und der Siemens⸗Schuckert⸗ werke, G. m. b. H., sowie einiger Freunde des Gedankens, einen solchen Zug auszustatten und ihn der Heeresverwaltung mit dem ausdrück⸗ lichen Wunsch zur Verfügung zu stellen, daß er im Osten verwendet werden möchte. Man hatte sich htierfür entschieden, weil nach den vorliegenden Erfahrungen gerade im Osten ein besonderes Bedürfnis für Lazarettzüge bestand. Der Zug sollte noch den Nebenzweck ver⸗ folgen, die vees e aus der von den Siemens⸗Werken in ihrem Verwaltungsgebäude eingerichtenen Sammelstelle nach den Etappen⸗ lazaretten möglichst nahe der Front zu befördern. Der Zug konnte schon Mitte Dezember als Vereinslazarettzug D2 —Siemens⸗ stadt als betriebsfertig gemeldet werden und hat seiher seine Aufgaben in segensreicher Weise erfüllt. Die Siemens⸗Schuckert⸗Werke 8 jetzt ein mit vielen Abbildungen versehenes Heft herausgegeben, in dem in Wort und Bild die trefflichen, allen Forderungen des Gesund⸗ heitswesens entsprechenden Einrichtungen des Lazarettzuges dem Leser anschaulich vorgeführt werden.

Der Bier⸗ und Branntweinverbrauch und die Be⸗ kämpfung des Alkoholmißbrauchs in Bayern.

Der amtliche „Bericht über das bayerische Gesundheitswesen“, dessen 39. Band, die Jahre 1911 und 1912 umfassend, kürzlich er⸗ schienen ist, enthält in dem Hauptabschnitt „Volksernährung“ auch eine durch Tabellen veranschaulichte Darstellung der Erfolge und Mißerfolge der alkoholgegnerischen Bewegung. Aus den Zahlenreihen über Biererzeugung und Bierverbrauch kann man zunäͤchst ersehen, daß die mehrfach auftretende 5 von einer erheblichen Abnahme des Bierverbrauchs in Bayern krrig ist. Auf den Kopf der Bevölkerung des Königreichs entfielen 1901 245 1 und 1912 2381 Bierverbrauch. In München stieg der Bierverbrauch auf den Kopf von 286 1 im Jahre 1907 auf 312 1. im Jahre 1912, in Nürnberg machte sich ein Sinken innerhalb derselben Frift von 272 auf 256 1 bemerkbar. Hierbei muß man allerdings berück⸗ sichtigen, daß das bayerische Malzausschlagsgesetz vom 18. März 1910 eine veränderte Berechnung einführte, die eine Erhöhung der Durch⸗ schnittszahlen ergab. Nach diesem Gesetz werden nämlich 2,68 n anstatt, wie vorher, 2,45 hl aus einem Hektoliter Malz gerechnet. Der Bierverbrauch war in den letzten zwölf Jahren am größten, be⸗ sonders hoch im trockenen und heißen Jahre 1911.

Die eeeee g. hat in Baypern seit einigen Jahren gleichfalls abgenommen. Die Alkobolproduktion der Brennereien betrug 1900/01 194 570 h.l, stieg dann fast ununterbrochen bis 1907/08 auf 214 665 hl und fiel darauf regelmäßig bis 1911/12 auf 162 774 hl.

Man geht wohl nicht fehl, wenn man die Abnahme der Brannt⸗ weinerzeugung auf das planmäßige Zusammenwirken von Behörden, Aerzten und Vereinen in der Trunksuchtsbekämpfung mit⸗ zurückführt. Insbesondere fand die Errichtung von Trinker⸗ fürsorgestellen und Trinkerheilstätten andauerndes Interesse und vielseitige Unterstützung. Bei den Vereinsgründungen gegen den Alkoholmißbrauch waren besonders die Amts⸗ und präk. tischen Aerzte beteiligt, und der Erfolg dieser Bestrebungen, nament⸗ lich auch in studentischen Kreisen, wird mehrfach im Bericht bestätigt. n führt der Bericht eine lange Reihe von Maßnahmen taatlicher, städtischer und privater Arbeitgeber gegen den Alkoholmißbrauch, die Bereitstellung alkoholfreier Getränke usw. auf. Verbote des Wirtshausbesuchs Schulpflichtiger bis zum 17 e“ des Branntweinkleinausschanks usw. werden mehrere

6. Mai eine Gesamtsitzung unter dem Vorsi

Gegenüber diesen Forischritten in der Bekämpfung des Alkobol⸗ mißbrauchs darf man sich aber nicht der Kenntnisnahme von Miß⸗ erfolgen verschließen. Es charakteristert geradezu den amtlichen Bericht, daß er Fl⸗. und Mißerfolge der alkohol⸗ gegnerischen Bewegung in Bayvern untereinanderstellt und dadurch den Leser zu ernstem Nachdenken veranlaßt. Hier lassen wir den Berscht selbst (S. 74 und 75) sprechen: „Als teilweiser Erfolg der Be⸗ wegung ist wohl die allenthalben zu beobachtende Zunahme des Ver⸗ hrauches alkoholfreier Getränke in Wirtschaften, auch der Ersatz des Branntweingenusses durch Bier, dann der Rückgang des Bier⸗ und Branntweinverbrauches in manchen Städten und Landbezirken, hauptsächlich in Franken, zu betrachten. Eine nicht zu unterschätzende Unterstützung findet diese Bewegung durch die Ausdehnung körperlicher Uebungen aller Art. Andererseits fehlt es nicht an Mit⸗ teilungen, wonach die alkoholgegnerische Bewegung in vielen Gegenden bezw. Bevölkerungsschichten geringem Verständnis begegnet und ins⸗ besondere die Merkblätter kaum gelesen werden, geschweige, daß deren Inbalt befolgt wird. Der Alkoholverbrauch ist in vielen Gegenden immer noch beträchtlich, teilweise sogar zunehmend. Eine wesentliche Ursache dieser Erscheinung ist die noch weit verbreitete Anschauung von der Kraft, d. h. dem Nährwert des Bieres. Besonders be ünstigt wird der große Verbrauch durch den immer mehr sich ausdehnenden Flaschenbierhandel, das Vereins⸗ und Gesellschaftsleben, durch zahl⸗ reiche dem Alkoholgenuß dienende Veranstaltungen aller Art, in der Oberpfalz und in Franken durch die vielen Kommunbrauereien, in Unterfranken durch die zahlreichen Hausbranntweinbrennereien, durch die überreichliche Gelegenheit zum Alkoholgenuß aller Art. Ver⸗ schiedene Berichterstatter bringen die Zunahme des Biergenusses in Zusammenhang mit dem Verschwinden der Milch aus dem Haushalt, für welche das Bier vielfach als Ersatz dienen muß, namentlich bei den Zwischenmahlzeiten der Landleute und ihrer Dienstboten. Nach dem Berichte von Deggendorf kehrt die ärmere Bevölkerung von Stadt und Land wegen der Teuerung der Lebensmittel immer wieder zu Bier und Branntwein zurück. Als Beispiel von Zunahme des ohnehin bedeutenden Alkoholverbrauches sei erwähnt, daß im Amte Ebersberg der durchschnittliche Verbrauch pro Kopf und Jahr von 3,79 hl im Jahre 1911 auf 3,90 im Jahre 1912, in der Stadt Memmingen von 4,19 auf 4,43 hl gestiegen ist.“

Als Beispiel der Gesundheitsschädigungen durch Alkoholmißbrauch führt der Bericht folgendes an: In Nürn⸗ berg wurden 1912 auf Grund amtsärztlichen Zeugnisses 187 geistes⸗ kranke Männer in das städtische Krankenhaus aufgenommen, unter ihnen 113 mit chronischem Alkoholismus, 7 mit akuter Alkohol⸗ vevesgteng. Dabei kamen 38,8 % auf Tagelöhner und Gelegenheits⸗ arbeiter.

Jedenfalls haben auch in Bayern die Bestrebungen für Bekämpfung der Alkoholgefahr noch ein weites Arbeitsfeld, und es ist ih der beste Erfolg zu wünschen.

Kunst und Wi

Die Königliche Akademie der Wissenschaften hielt am ihres Sekretars Herrn Diels. Herr Sering las über die deutsche Volkswirtschaft im Kriege 1914/15. Unter Bezugnahme auf den Fichteschen „Geschlossenen Handelsstaat“ analysierte der Vortragende die Zwangs⸗ organisation zur Sicherung der Kriegsrohstoffe und Nahrungsmittel und kennzeichnete sodann die Mittel, die den verkehrsmäßig organisierten Teil der Volkswirtschaft in Schwung erhielten. Die entscheidenden Kräfte, die den Erfolg bedingten, seien sittlicher Art. 855 Waldeyer überreichte zwei Abhandlungen, über deren Inhalt er in der Gesamtsitzung vom 22. April berichtet hat, betitelt Aus der Anthropotden⸗Station auf Teneriffa. I. Ziel und Aufgaben der Station sowie erste Beobachtuugen an den auf ih gehaltenen Schimpansen von Professor Dr. M. Rothmann i Berlin und E. Teuber in Teneriffa; II. Opttische Untersuchunge am Schimpansen und am Haushuhn von Dr. W. Köhler, Privat dozenten (Frankfurt a. M.), z. Z. Leiter der Anthropoiden⸗Station auf Teneriffa. Die Akademie genehmigte die Aufnahme einer von Herrn Waldever in der Sitzung der physikalisch⸗mathematischen Klasse vom 29. April vorgelegten Abhandlung der Herren Professor Dr. Hans Strahl und Dr. Erich Ballmann in Gießen „Embryonalhüllen und Placenta von Putorius furo in den Jahrgang 1915 der Abhandlungen. Die Verfasser geben dari an der Hand einer großen Reihe von Abbildungen von Präparaten die in dieser Vollständigkeit kaum wieder erreicht werden dürften, ein eingebende Darstellung der Embryonalhüllen und der Placenta vor Putorius furo, die als Grundlage der Kenntnisse dieser Bildungern bei den Raubttieren überhaupt dienen.

Die Akademie hat zu wissenschaftlichen Unternehmungen durch die phvsikalische⸗mathematische Klasse dem Professor Dr. Gustav Fritsch in Berlin zur Herausgabe eines Werkes über das Busch mannhaar 500 und dem Professor Dr. Martin Schmidt in Stuttgart zu einer Reise nach Nordamerika behufs Studien über fossile Hyopotamiden 1500 bewilltgt.

Das korrespondierende Mitglied der pbpsikalisch mathematischen Klasse Adolf von Koenen in Göttingen ist am 3. Mai verstorben.

In der am 20. Mai abgehaltenen Sitzung der physikalisch- mathematischen Klasse, die unter dem Vorsitz ihres Sekretars Herrn stattfand, las Herr Warburg über Nachwirkung bei Aneroiden; nach einer in Gemeinschaft mit Dr. W. Heuse ausgeführten Untersuchung. Durch verschiedene Maßnahmen gelingt es, den schädlichen Einfluß der Nachwirkung bei Aneroiden auf einen unbedeutenden Betrag herabzusezen. Die Anteile der elastischen Nachwirkung und der elastischen Hysteresis an der Bildung von Deformationsschleifen lassen sich mit Hilfe von Boltzmanns Theorie der elastischen Nachwirkung von einander trennen. Herr Frobenius legte eine Arbeit des Professors Dr. Edmund Landau in Göttingen vor: Zur ana⸗ lvtischen Zahlentheorie der definiten quadratischen Formen. Der Verfasser entwickelt Abschätzungen für die Differenz zwischen der Anzahl der Gitterpunkte in einem mehrdimensionalen Ellipsoid und seinem Inhalte und für einen damit zusammenhängenden allgemeineren analptischen Ausdruck.

In der an demselben Tage unter dem Vorsitz ihres Sekretars Herrn Diels abgehaltenen Sitzung der philosophisch⸗histori⸗ schen Klasse sprach Herr Dr. Goldschmidt über die plastischen Arbeiten unter Bernward von Hildesheim. Der Stil der Hildesbeimer plastischen Werke unter dem Bischof Bernward (993 bis 1022) ist hauptsächlich auf die Moselgegend zurückzuführen, auf Metz und Trier. Die Reliefs der Tür sind vermutlich von demselben Künstlet, der auch den kleinen Bernwardkruzifixus im Domschatz ge⸗ schaffen hat, und der, ungeübt im Relief, hier gemalte Vor⸗ lagen frei in die Plastik zu übertragen suchte. Der Schöpfer der Bernwardsäule, der wahrscheinlich ebenfalls Malereien zur Vorlage hatte, besaß dagegen schon eine Schulung als Reliefbildner, und zwar finden sich auch für seinen Stil die nächsten Analogien in Metz bei den Elfenbeinschnitzereien vom Ende des 9. und vom 10. Jahrhundert. Vorgelegt wurde B. 25 der mit Mitteln der Hermann und Elise . Heckmann⸗Wentzel⸗Stiftung unternommenen Ausgabe der griechischen christlichen Schriftsteller der ersten drei Jahrhunderte, enthaltend Epiphanius. Bd. I hrsg. von K. Holl (Leipzig 1915).

Am 3. Juni hielt die Akademie eine Gesamtsitzung unter dem Vorsitz ihres Sekretars Herrn Diels. Herr Frobenius las über den gemischten Flächeninhalt zweier Ovale. Für den gemischten Flächeninhalt zweier Ovale wird ein Integralausdruck entwickelt, aus dem die Ungleichheit, die Minkowskt für diese Größe entwickelt hat, unmittelbar hervor⸗ geht. Für gleichgerichtete konvexe 2 erreicht man dasselbe, indem man den Polpgoninhalt durch eine quadratische Form vom Trägheitsinder eins darstellt.

Folgende Druckschriften wurden vorgelegt: von dem mit Mitteln der Hermann und Elise geb. Heckmann⸗Wentzel⸗Stiftung unternommenen Deutschen Rechtswörterbuch das Quellenheft und Bd. I, Heft 1 (Wetmar 1912, 14) und zwei unterstützte Werke,