1915 / 136 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 12 Jun 1915 18:00:01 GMT) scan diff

zu Lis. d. Landw. Inf. 2. Aufgeb.: die Offizieraspiranten: Miller (Richard) (Eßlingen), d. Inf. Regts. Nr. 127, Müller (Julius) (I Stuttgart), d. Res. Inf. Regts. Nr. 119, Mieg (Otto) (Rottweil), Jordan (Paul) (1 Stuttgart), d. Landw. Inf. Regts. Nr. 119, Brenner (Tbeodor), Koch (Albert), Lauser (Oskar) (1 Stuttgart), d. Landw Inf. Regts. Nr. 121.

Stuttgart, 27. Mai. Sauter, Oberstlt. im Gen. Stabe d. XXVI. Res. Korps 88 Friedensstellung: Maj. und Bats. Kom. im Füs. R. Nr. 122), erhält für d. Dauer d. mob. Verhältnisses d. Rang eines Abt. Chefs d. Gen. Stabes.

Stuttgart, 31. Mai. Schumacher, Mazj. b. Stabe des Inf. Regts. Nr. 121, vorübergehend z. Dienstl. b. Kr. Min. komdt., in d. Kr. Min. versetzt.

Befördert: zu Lts. d. Res. d. Inf. Regts. Nr. 125 mit Patent vom 7. August 1914: Werner (Artur), Ziegler (Emil) (II Stuttgart), Vizefeldwebel in diesem Regt.; Lutz (Wilbelm) (1 Stuttgart), Vizefeldw. im Landw. Inf. R. Nr. 121, zum Lt. d. Landw. Inf. 1. Aufgeb. mit Patent vom 14. August 1914.

Stuttgart, 1. Juni. Befördert: Maessen, Hauptm. ag. D., zuletzt Battr. Chef im Feldart. R. Nr. 49, zurzeit Abt. Führer im Res. Feldart. R. Nr. 54, zum Maj., Müller (I Stutt⸗ gart), Lt. d. Res. d. Train⸗Abt. Nr. 13, bei d. Res. San. Komp. Nr. 54, zum Oblt.;

zu Leutnants der Reserve: Foß (Hermann) (I Stuttgart), Reeß (Anton) (Ulm), Vtzefeldwebel im Res. Inf. R. Nr. 246, Zürndorfer (Hermann) (1 Stuttgart), Offiz. Stellvertreter im Res. Inf. R. Nr. 246, zum Lt. d. Landw. Inf. 1. Aufaeb., Feuchtinger (Albert) (I Stuttgart), Offiz. Stellvertreter im Res. Inf. R. Nr. 246, zum Lt. d. Landw. Inf. 2. Aufgeb.

Befördert: zu Hauptleuten: Schaal (Biberach), Oblt. d. Res. d. Feldart. Regts. Nr. 29, im Landw. Feldart. R. Nr. 1, Werner (1I1 Stuttgart), Oblt. d. Landw. Inf. 1. Aufgeb., im Landw. Inf. R. Nr. 126, Sekler (II Stuttgart), Oblt. d? Landw. Inf. 2. Auf⸗ gebots im Landw. Inf. R. Nr. 119, Graner (Horb), Oblt. d. Landw. Feldart. 2. Aufgeb., im Landw. Feldart. R. Nr. 1;

Zu Lts. d. Landw. Inf. 1. Aufgeb.: Strohm, Georg (Horb), Vizefeldw. im Landw. Inf. R. Nr. 119, Claß (Emil) (Reutlingen), Offiz. Stellvertreter im Landw. Inf. R. Nr. 126;

zu Lts. d. Landw. Inf. 2. Aufgeb.: Mever (Paul) (Biberach), Beeh (Otto) (Eßlingen), Heiniz (Ludwig) (Lörrach), Vizefeldwebel im Landw. Inf. R. Nr. 123;

zu Feldwebelleutnants: Fetzer, Mayer, Offiz. Stellvertreter im Landw. Inf. R. Nr. 126.

Stierlin (Adolf) (Ellwangen), Feldw. Lt. im Landw. Inf. R. Nr. 126, zum Lt. d. Landw. Inf. 2. Aufgeb. ernannt.

Nichtamtliches.

(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)

Oesterreich⸗Ungarn.

Die K. und K. Regierung hat unter dem 9. d. M. an die fremden Regierungen eine Verbalnote, betreffend die Blockadeerklärung der italienischen Regierung vom 26. Mai l. J., gerichtet, die in deutscher Uebersetzung, wie „W. T. B.“ meldet, lautet:

Die Königlich italienische Regierung hat unter dem 26. Mai l. J.

die Küsten Oesterreich⸗Ungarns sowie den Tell der Küste Albaniens, der von der montenegrintschen Grenze bis Kap Kephali sich erstreckt, für blocktert erklärt. Am 30. Mai I. J. wurde die gegen Albanien gerichtete Blockade auf den zwischen der montenegrinischen Grenze und Aepri Ruga⸗Strad Btanche gelegenen Teil der Küste eingeschränkt. Die K. und K. Regierung stellt fest, daß die Blockade, wie sie mittels dieser Deklaration verhängt wurde, den Anforderungen des Völkerrechts nicht entspricht und als nichtig u betrachten ist. Indem die Köntglich italtenische Regierung einen Teil der albanischen Küste für blocktert erklärt, verletzt sie zunächst die Rechte eines Staates, dessen Souveränität und Neutralität von Italien ausdrücklich anerkannt und garantiert worden ist, wie dies aus dem von der Londoner Botschafterkonferenz am 29. Juli 1913 angenommenen Organisationsstatut für Albanien hervorgeht. Da ferner der als blocktert erklärte Teil der albanischen Küste von österreichisch⸗ ungarischen Land⸗ und Seestreitkräften keineswegs besetzt ist, wider⸗ pricht die besagte Blockade auch Artikel 1 der Londoner Deklaration om 26. Februar 1909, wonach eine Blockade auf feindliche oder om Feinde besetzte Häfen und Küsten beschräntt zu sein hat. Von iner solchen Besetzung könnte auch dann nicht die Rede sem, wenn, wie in der Blockadedeklaration behauptet wird, einige albanische Häfen den sterreichisch⸗ungarischen Marinebehörden zur heimlichen Versorgung hrer leichten Kriegsschiffe dienen würden. Diese jeder Grundlage ent⸗ dehrende, oder besser gesagt, einfach erdichtete Behauptung hat offenbar ur den Zweck, der Blockade eines Teils der albanis Küste und mit der Fixierung der Sperrlinie, welche nach der erwähnten Blockadedeklaration vom Kap Otranto nach Aepri Ruga verläuft, einen Schein der Berechtigung zu geben. So wie diese Sperrlinie estgesetzt wurde, erscheinen in die blockterten Zonen auch nicht blockterte talienische und montenegrinische Küstengebiete einbezogen. Selbst enn aber des weiteren die Blockade die angegebenen Mängel nicht ufwiese, wäre sie schon deshalb nicht rechtsverbindlich, weil sie ent⸗ egen Artikel 8 und 11 Ziffer 2 der Londoner Deklaration den Lokal⸗ ehörden in Oesterreich⸗Ungarn nicht angezeigt worden ist. Im Hin⸗ lick auf diese Feststellungen legt die K. und K. Regierung in An⸗ hung der angeblichen Blockade entschieden Verwahrung ein.

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Großbritannien und Irland.

ie Stelle des irischen Lordkanzlers bleibt nach einer Meldung des „Rotterdamschen Courant“ in den Händen —— dagegen wird ein Unionist Generalanwalt für Irland.

Das Oberhaus hat das Gesetz auf Errichtung eines Munitionsministeriums angenommen. Die vorgestrige Verlustliste enthält die Namen von 50 Offizieren und 2100 Mann, die gestrige zählt 101 Offiziere und 2398 Mann auf.

Frankreich.

Um die Tätigkeit der für den Heeresbedarf und die Landesverteidigung arbeitenden französischen In⸗ dustrie zu verstärken und eine planmäßige Organisation aller Hilfskräfte zu ermöglichen, hat die Regierung dem „Temps“ zufolge beschlossen, den Industriellen alle früher in ihren Werk⸗ stätten beschäftigten Arbeiter und Techniker, die jetzt mobilistert sind und die von den Industriellen als für die Aufrecht⸗ erhaltung ihrer Betriebe unbedingt notwendig bezeichnet werden, wieder zur Verfügung zu stellen. Ferner soll dem Ansuchen von Industriellen um geschultes Arbeiterpersonal statigegeben werden und zwar soweit, bis der Betrieb des Gesuchstellers auf dieselbe Kopfstärke wie vor dem Kriege gebracht ist;: wenn die Arbeiter den mobilisierten Mannschafts⸗ beständen entnommen werden müssen, so werden zu diesem Zwecke in den Depots und bei den Korps Listen aufgelegt, worin sich geschulte Arbeiter eintragen können. Weiter organi⸗ siert der Unterstaatssekretär des Krieges Placierungsbureaus, in denen alle Arbeitsgesuche und Arbeitangebote zentralisiert werden sollen. Die Regierung hofft, hierdurch die für den Krieg arbeitenden Industrien zu verstärken und für die Landes⸗

verteidigung neue Betriebe gewinnen zu können. Diese Maß⸗ nahmen sollen schnellstens ausgeführt werden, damit alle privaten Betriebe baldmöglichst auf volle Friedensstärke gebracht werden. Die Regierung hat ferner in Uebereinstimmung mit dem Heeresausschuß des Senats beschlossen, den Personal⸗ bestand von den staatlichen Arsenalen und Betrieben unver⸗ züglich wieder auf die volle Friedensstärke zu bringen.

Die Deputiertenkammer setzte gestern die Debatte über den Gesetzentwurf Dalbiez, betreffend gerechtere Ver⸗ teilung und Ausnutzung der mobilisierten und mobilisierbaren Mannschaften, fort.

Der Kriegsminister Millerand erklärte laut Bericht des „W. T. B.“, daß der Gesetzentwurf das regelmäßige Funktionieren aller für die Landesverteidigung arbeitenden Betriebe stören würde, da die Mehrzahl der Arbeiter nach Annahme des Gesetzentwurfs Dalbiez wieder mobilisiert werden müßte. Zu Kriegseanfang sei es not⸗ wendig geworden, die gesamte französische Industrie zur Munitions⸗ herstellung heranzuziehen, eine ganz neue Organisation zu schaffen und das Arbeiterpersonal heranzubilden. Hierbei seien unvermeidliche Irrtümer unterlaufen. Aber inzwischen habe die Regierung gemeinsam mit den Fabrikanten Abhilfe zu schaffen versucht und ein besseres Arbeiten aller Betriebe erreicht. Millerand schlug vor, die Kontrolle über die Verwendung aller Mannschaften und Hilfsquellen Frank⸗ reichs für die Landesverteidigung, die er bereits begonnen und die günstige Ergebnisse gezeitigt habe, gemeinsam mit dem Parlament festzusetzen.

Das Marineministerium teilt mit, daß vom 15. Juni ab die Schiffahrt in der Meerenge von Calais zwischen Colbertbank und der französischen Küste gefährlich ist. Schiffe, die die Gefahrzone durchfahren wollen, müssen in Calais oder Boulogne Lotsen an Bord nehmen oder die not⸗ wendigen Instruktionen in Empfang nehmen.

Rußland.

Der in St. Petersburg tagende Kongreß der russischen Industriellen und Kaufleute hat einen Beschluß an⸗ genommen, in dem die Dringlichkeit einer Organisation der Arbeit zur Befriedigung der durch den Krieg bewirkten Be⸗ dürfnisse anerkannt wurde. Angesichts der unbedingten Not⸗ wendigkeit einer besseren Organisation der Lage hinter dem aktiven Heere hat der Kongreß laut Meldung des „W. T. B.“ ein⸗ stimmig beschlossen, die gesamte Industrie darauf zu organisieren, daß sie den Bedürfnissen der nationalen Verteidigung angepaßt wird, und ferner einen Ausschuß für Kriegsindustrie zu er⸗ richten, dem das Studium der industriellen Fragen anvertraut werden soll, die mit den Kriegsbedürfnissen im Zusammenhang stehen. Dem Ausschuß sollen angehören Vertreter der technischen Wissenschaften, der verschiedenen industriellen und kaufmännischen Organisationen, Abgeordnete der Eisenbahngesellschaften und der Schiffahrtsgesellschaften sowie der Semstwos und der Städte. Der Kongreß drückte die Zuversicht aus, daß die russische Industrie die Kräfte finden werde, um die ihr von dem großen historischen Problem auferlegte Aufgabe zu lösen. Der Kongreß erklärte, daß er im Bewußtsein der Notwendigkeit, den Krieg durch einen vollkommenen Sieg zu Ende zu führen und nicht von Opfern und von der Länge des Krieges sich ab⸗ schrecken zu lassen, fest glaube, daß die von ihrem Genera⸗ lissimus geführte russische Armee imstande sein werde, diese große historische Aufgabe zu erfüllen.

Der Dumapräsident Rodzianko hielt eine lange Rede auf dem Kongreß, in der er die Notwendigkeit der Zusammen⸗ arbeit aller nutzbringenden Kräfte des Landes betonte, von denen die Industrie eine der bedeutendsten für das patrio⸗ tische Werk der nationalen Verteidigung sei. Nachdem Rodzianko auf das Schwinden des Parteigeistes unter den Mitgliedern der Duma hingewiesen hatte, richtete er einen heißen und flammenden Appell an die vaterländische Gesinnung der Industriellen und Kaufleute und forderte sie auf, als Wahlspruch der gegenwärtigen Stunde das Wort anzunehmen: „Alles für das Heer und alles für den Sieg über den Feind! Alle unsere Anstrengungen müssen sich auf die Befreiung Ruß⸗ lands von jeglicher Bedrohung richten!“

““ Niederlande.

In der Deputiertenkammer wurden gestern zwei Vor⸗ lagen eingebracht, von denen die erste zur Erhöhung des laufenden Budgets um drei Millionen Gulden dient, die zweite zur Erhöhung des indischen Budgets um dieselbe Summe. Das Geld soll als erste Rate für den Bau von zwei Kreuzern und vier Unterseebooten zur Ver teidigung Indiens verwendet werden. Die Unterseeboote werden vom Typ der jetzt im Bau befindlichen K 2 und K 3 sein. Die Kreuzer werden ungefähr je 6000 t umfassen, eine Geschwindigkeit von 30 Meilen und als Hauptbewaffnung zehn 15 cm⸗Geschütze haben.

Im Laufe der Sitzung erklärte der Ministerpräsident, wie „W. T. B.“ berichtet:

Es gibt Leute, die auf den Krieg hintreiben, es gibt Leute in unserem Lande, die tagaus, tagein darauf aus sind, eine künstliche Kriegsstimmung ins Leben zu rufen. Dies Spiel wäre sehr gefährlich, wenn unser Volk einen entzündbareren Charakter hätte, als es ihn glücklicherweise besitzt. Ich bin überzeugt, daß der gesunde Menschen⸗ verstand unserem Volke den Weg zeigen wird. Die Verantwortung für jene Sache fällt diesen Leuten zu, aber das Volk geht seinen Weg selbst und wird sich nicht in den Krieg treiben lassen. Die Niederlande sind zum Kriege bereit, wollen aber den Frieden Ich bin sicher, daß unsere Neutralität feststeht durch den Willen unseres Volkes.

Schweden.

Das „Svenska Dagbladet“ erfährt von unterrichteter Seite, daß die englischen Postbehörden die an Post⸗ sendungen angebrachten Bleiplomben erbrochen haben. Die englische Zensur hat nicht nur gewöhnliche, sondern auch eingeschriebene Sendungen geöffnet. Die schwedische Generalpostleitung hat einen näheren Bericht ein⸗ gefordert, der sofort dem König eingereicht werden soll. Dazu schreibt das der Regierung nahestehende Blatt:

Die vollkommene Rücksichtslosigkeit, mit der England den neutralen Telegrammverkehr behandelt, ist nun auf amtliche, rechtlich unantastbare Versiegelungen ausgedehnt worden. Die vorliegenden Tatsachen sind so ernst, daß man nicht gerne die sich aufdrängenden Betrachtungen formglieren will, ehe die amtlichen Berichte darüber vor⸗ liegen. Aber man fragt sich doch, ob wir die englische Post üher unser Gebiet befördern sollen, wenn wir selbst derartig behandelt werden.

Ferner wird folgender Aufsehen erregender Fall englischer Frachtkontrolle dem „Svenska Dagbladet“ aus Malmö gemeldet:

Ein dortiger Geschäftsmann hatte in Südamerika eine größere Warenmenge, die keine Kriegskonterbande ist, eingekauft und mit einem dänischen Dampfer nach Malmö abgesandt. Der Dampfer wurde von Engländern aufgebracht und nach Kirkwall geführt. Die Ladung sollte nur freigelassen werden, wenn das Konnossement bei der britischen Gesandtschaft in Kopenhagen längere Zeit niedergelegt wäre und wenn der Empfänger heiftlich auf Ehre und Ge⸗

wissen beieugt hätte, daß die Waren nur für Schweden be⸗ stimmt seien und unter keinen Umständen nach England feindlichen Ländern exportiert würden, und er einem vom britischen Konsulat zu bestimmenden Revisor jederzeit Einsicht in seine Bücher gestatte, um die genaue Erfüllung seiner eingegangenen Verpflichtung zu gewähr⸗ leisten. Ferner sollte er einen Betrag in Höbe des vollen Wertes der Ladung bei einer Bank hinterlegen zur Verfügung des Konsulats, falls die Verpflichtung nicht innegehalten werde. Die Kosten für den Revisor sollte der Empfänger der Ladung tragen. Letzterer weigerte sich jedoch, seine Unterschrift unter das ihm vorgelegte Schriftstück zu setzen, das diese Verpflichtung enthielt. 8

Das „Svenska Dagbladet“ nennt diese Forderung von englischer Seite schamlos, sodaß man kaum die Nachricht für völlig wahr halten könne, und doch sei dies Verlangen harmlos im Vergleich mit dem englischen Uebergriff gegen die neutrale Post, womit England das Messer an die Pulsadern der ganzen Weltkultur setze. 8 Türkei.

Der Jahrestag der Eroberung von Konstantinopel wird gemäß einem seit einigen Jahren üblichen Brauche unter großer Feierlichkeit begangen werden. Seit gestern abend hat die ganze Stadt Flaggenschmuck angelegt.

8 Griechenland.

MNach einer Meldung der „Agence Havas“ veröffentlichen die Zeitungen das Programm der Regierung, die erklärt, daß seine Grundlage die Erfüllung der nationalen Mission des freien Königreichs sei, die mit der Behauptung des bisher durch die Kämpfe der Nation gewonnenen Gebietes fest verknüpft sei. Nach der Auffassung der Regierung könne die Nation nur auf diese Weise zur Erfüllung ihrer historischen Mission gelangen. Obwohl die Regierung die Notwendigkeit anerkenne, den zur inneren Wiederaufrichtung des Landes notwendigen Frieden zu erhalten, sei sie sich doch der nationalen Pflichten voll bewußt, die ihr auferlegt seien. Sie sei daher selbst während der gegenwärtigen inter⸗ nationalen Krise für jede Aktion, die durch den Gang der Ereignisse als geeignet erscheinen könnte, die nationalen Rechte und die Verwirklichung der nationalen Bestrebungen zu gewährleisten. Indessen erkennt die Regierung unabhängig von der gegenwärtigen internationalen Krise aus denselben Gesichtspunkten heraus die unbedingte Notwendigkeit an, die Streitkräfte zu Wasser und zu Lande in ihrer Stärke zu er⸗ halten und zu entwickeln, um die Integrität zu gewährleisten und die nationalen Rechte des Landes zu wahren. Das Pro⸗ gramm sieht auch eine Wahlreform durch das proportionelle Wahlsystem vor und befürwortet eine Reform der Staats⸗ organisation, eine Verbesserung der Finanzen und eine Ver⸗ mehrung des nationalen Reichtums auch für die Arbeiter, eine Lösung des Agrarproblems und der Frage der

Trauben.

Wohlfahrtspflege.

Dos Zentralkomitee des Preußischen La esverein vom Roten Kreuz (Berlin, Herrenhaus, Leipziger Straße 3) und der Vorstand des Vaterländischen Frauenvereins (Hauptvereins) (Berlin, Wichmannstraße 20) erlassen folgender Aufruf: Der treulose „Freund“ im Süden hat sich unseren Gegnern zugefellt. Die dem Roten Kreuz zufallenden Aufgaben ge winnen mehr und mehr an Ausdehnung: draußen, wo unsere

Tapferen und Getreuen in übermenschlichem Heldentum den deutschen Boden vor den Schrecknissen des Krieges bewahren, wie hinter

der Front, wo es gilt die freiwillige Hilfstätigkeit immer weiter auszubauen. Noch über das Maß des bisher Geleisteten hinaus steigern sich die Forderungen für Lazarette und Verwundeten⸗ beförderung, für Verhband⸗ und Erfrischungsstellen, für Liebesgaben aller Art und inebesondere für die Bereitstellung ausreichender

Pflegekräfte. Es wächst die Zahl der Kriegsinvaliden, denen

wir, die staatliche Fürsorge ergänzend, helfen wollen, wieder leistungs⸗ fähige, arbeitsfrohe Mitglieder unseres Volks zu werden; es wächst die Zahl der Witwen und Waisen, die wir stützen wollen. Aber

es steigen auch die Aufwendungen unserer Vereine für die Erhaltung 8 unseres Nachwuchses, die Kräftigung unserer Jugend wie die Be⸗ kämpfung von Seuchen und Volkskrankbeiten. Gewaltige Summen

sind hierfür erforderlich! Herzerhebend hat sich bis heute die allgemeine Opferfreudigkeit b währt; bei der langen Kriegsdauer aber gehen unsere Mittel zur Neige. Geschlossen steht hinter unseren helden⸗ mütigen Kriegern in treuer Hilfsbereitschaft das ganze Volk. Ihm legen wir vertrauensvoll die Bitte ans Perz: Schafft uns die Möglich⸗ keit, unseren braven Kriegern wie ihren Angehörigen auch fernerhin zu helfen und alles, was sich bisher als segensreich bewährt hat, weiter zu führen. Was Ihr dem Roten Kreuz spendet, gebt Ihr dem Vaterland und seinen bis in den Tod getreuen Söhnen!“ Geldspenden nebmen an: die Schatzmeisterkasse des Zentralkomitees des Preußischen Landesvereins vom Roten Kreuz: Königliche Seehandlungshauptkasse, Berlin, Markgrafenstraße 38, die Schatzmeisterkasse des Vaterländischen Frauenvereins (Hauptvereins)

Bankhaus F. W. Krause u. Co., Berlin, Lespziger Straße 45, sowie alle Reichsbankanstalten und die Sammelkasse des Zentralkomttees vom Roten Kreuz, Berlin W. 66, Herrenhaus, Leipziger Straße 3, Zimmer 4. Die Gaben werden den Wünschen der Spender ent⸗

sprechende Verwendung finden. Es erfolgt öffentliche Quirtungs⸗

leistung. Land⸗ und Forstwirtschaft. Die Bezugsvereinigung der deutschen Landwirte teilt

mit: Wie aus verschiedenen Anzeichen zu schließen ist, befinden sich in

Häͤnden von Landwirten noch Zuckerschnitzel (Trocken⸗ und Diffusionsschnitzel), welche die Besitzer abzugeben wünschen. Ein un⸗

mittelbarer Verkauf ist bekanntlich nicht statthaft, dageaen nimmt die Bezugsvereinigung der deutschen Landwirte, Berlin W., Potsdamer 8

Straße 30, jederzeit derartige Angebote entgegen und überweist sie an die Kommunalverbände. Die Abnahme findet zu den festgesetzten Preisen statt.

Nr. 23 der „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“ vom 9. Juni 1915 hat folgenden Inhalt: Medvizinal-statistische Mitteilungen aus dem Kaiserlichen Gesundheits⸗ amte, XVIII. Bd. (Ankündigung). Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. Zeitweilige Maßregeln gegen Pest und Cholera. Desgl. gegen Pest. Gesetzgebung usw. (Deutsches Reich) Fette. (Preußen.) Aerztliche Prüfungen. (Oesterreich.) Getreide und Mehl. Getreide und Mahlprodukte. (Türkei.) Pilgervorschriften. Tierseuchen im Deutschen Reiche, 31. Mal. Vermischtes. (Deutsches Reich.) Grundsätze für die Behandlung ꝛc. von Schweinegefrierfleisch *. Sonderlehrkurse in der Königlichen Gärtnerlehranstalt zu Dahlem. Geschenkliste. Wochentabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 40 000 und mehr Ein⸗ wohnern. Desgl. in größeren Städten des Auslandes. Er⸗ krankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. Desgl. in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. Witterung. Beilage Ge⸗ richtliche Entscheidungen auf dem Gebiete der öͤffentlichen Gesunt⸗ heitspflege (Aerzte).

Tierkrankhei maßregeln.

Stand von Viehseuchen in Oesterreich⸗ * Ungarn am 2. Juni 1915.

(Kroatien⸗Slavonien am 26. Mai 1915.)

ten und A

Schweine⸗ Rotlauf hean 1 un st Königreiche Klauen⸗ (ederme⸗ der

und Länder seuche seuche) Schweine

Zabl der verseuchten

Komitate (K.) Stuhlrichterbezirke (St.) Munizipalstädte (M.)

Nr. des Sperrgebiets

Gemeinden

Gemeinden Höfe

(Auszug aus den amtlichen Wochenausweisen.)

Nr. des Sperrgebiets

und K 8 2,—— Klauen⸗ (Schweine⸗ und

8

Rotlauf

2

Gemeinden

Gemeinden

nder 3 feuche seuce) Schweine

Zahl der verseuchten

Komitate (K.) Stuhlrichterbezirke (St.) Munizipalstädte (M.)

Höfe

Gemeinden

Gemeinden

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Gemeinden

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a. Oesterreich.

Niederösterreich.. 3 82 4

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1 Oberösterreich 2

Salzburg 1 Steiermark.

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1 Kärnten.

Küstenland 1 Tirol.. 2

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K. Mäͤramaros

K. Maros⸗Torda, Udvarhelxv, M. Maros⸗Vasurhely..

K. Wieselburg (Moson), Oedenburg (Sopron), M.

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K. Neograd (Nögräd)...

K. Neutra *

St. Aszod, Bia, Gödöllö, Waitzen (Vaͤcz), Städte St. Andrä (Szent V5 Vaͤcz, Ujpest, M. Budapest.

St. Alsödabas, Kispest, Monor, Nagypkata, Räͤcz⸗ keve, Städte Nagykörös, Czegléd, M. Kecskemét

St. Abony, Dunaveese, Kaloesa, Kiskörös, Kis⸗ kunfélegyhͤza, Kunszent⸗ miklés, Städte Kiskun⸗ félegyhäza, Kiskunhalas

K. Präßburg (Pozsonp), M. saesono

St. Igal, Lengpyeltöt, Masgal Tab...

St. Barcs, Csurgé, Ka⸗ posvar, Nagyatäd, Sziget⸗ vär, Stadt Kaposvär ..

K. Szabolcs

K. Szatmäͤär, M. Szatmär⸗ Németi...

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S sesien 1 Galizien Dalmatien.

b. Ungarn. K.Abauj⸗Torna, M. Kaschau (Kassa).

K. Unterweißenburg (Alsé⸗ Fehér

St. Arad, Borosjenö, Elek, Kisjenö, Magparpcska, Vilaägos, M. Arad...

K. Arva, Liptau (Liptö),

uröcz St. Bäcsalmäs, Baja, Topolya, Zombor, Städte agvarkanizsa, enta, M. Baja, Maria hheresiopel (Szabadka), Zombor... St. Apatin, Hoôdsag, Kula, Palaͤnka, Obeese, Titel, Neusatz (Ujvidék), Zsa⸗ blya, M. Usvidésk .... K. e M. Fünfkirchen 6cs) K. Bars, Hont, M. Schemni Selmecz⸗és Bélabänya K. Békés. . 8 K. Bereg, Ugoesa ....

K. Bistritz (Besztercze⸗

Naszoôd)

recske, Ermihaͤlyfalva, Margitta, Särrét, Szs⸗ ͤ1“*“

St. Cséffa, Klesd, Központ, Biharkeresztes, Szalärd, M. Großwardein (Nagy⸗ öc*“

K. Borsod, M. Miskolcz

K. Kronstadt (Brasso), Häromszok 8

K. Csanëd, Csongräd, M. Hödmezsvaͤsurhely, Sze⸗ gedin (Szeged)

K. Gran (CEsztergom), Raab (Györ), Komorn (Komärom), M. Györ, Komäaͤrom 6

K. Stuhlweißenburgs Fejér),

9 Feühleenbarg

(Szokes⸗Fehervaͤr

K. Fogaras, Hermannstadt S —. 3 . mör és Kis⸗Hont,

a. Sohl (Zölvom)

Hüdu. M. Debreczin

(Pebreczen)

K. Heves

8. Zene 8 Zusz⸗Nagykun⸗

K. Kleinkotel vin Keolng

A Froßkokel Nagy⸗Kükülld

Klausenburg (Kolozs), M.

Klausenbur (Kolozsvär)

8 Béga oksänbänya,

gcsäd Karznsebes Lugos,

Städte

eu b⸗

St. Bozoviecs, Iüas Ora⸗

piczabanpa, Orsova, Re⸗

iczabänyag, Teregova Umoldova... 8

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Sboeordo

K. Szilägy

K. Szolnok⸗Doboka ....

St. Buziäsfürdö, Központ, Lippa, Temesrékäͤs, Uja⸗ rad, Vinga, M. Temesvär

St. Csaͤk, Detta, Weiß⸗ kirchen (Fehörtemplom), Kevevar, Werschetz (Ver⸗ scez), Stadt Fehértem⸗ plom, M. Versecz...

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K. Thorenburg Aranvos)

St. Csene, Großkikinda (Nagypkikinda), Nagyszent⸗ miklös, Pärdany, Per⸗ jmos, Törökbeese, Török⸗ kanizsa, Hatzfeld (Zsom⸗ bolva), Stadt Nagy⸗ kikinda

St. Alibunär, Antalfalva, Baͤnlak, Mödos, Groß⸗ becskerek (Nagybeeskerek),

ancsova, Stadt Nagy⸗ eecskerek, M. Panecsova

K. Trentschin (Trenesén).

K. Ung, St. Homonna Mezölaborcz, Szinna, Sztropko

St. Bodrogköz, Gäͤlszécs, Nagymihaͤly Särospatak, Saͤtoraljaujhelyv, Sze⸗ rencs, Tokaj, Varannô, Stadt Saͤtoraljaujhely.

St. Czelldömölk, Felsöör, Güns (Köszeg), Nömet⸗ ujvar, Säͤrvar, Stein⸗ amanger (Szomäͤathely), Städte Köszeg, Szom⸗ bathelv .

S. Körmend, Olsnist6 Mu⸗ raszombat), Szentgott⸗ bärd, Eisenburg (Vasvaͤr)

K. Weszprim (Veszprém) ..

St. Kesz⸗ thelv, Paesa, Sümeg, Kapolcza, Zalaegerszeg, Zalaszentgrot, Stadt

algegerszeg

St. Alsélendva, Csaͤktor- nya, Letenye, Nagykanizsa,

Nova, Perlak, Stadt Groß⸗ kanizsa (Nagykanizsa) ..

3 14 Kroatien⸗Slavonien.

K. Belovär⸗Körös, Va⸗ rasdin (Varasd), M. Va

4 K. Ponlega 8 1 2 1 K. Syrmien (Szerém), M. Semlin (Zimony) 20 29 535 K. Veröcze, M. Esseg 6 (Eszék) 814 149 K. Agram (Zägrüb), M.

L1

Zusammen Gemeinden (Gehöfte)

a. in Oesterreich:

Rotz 8 (10), Maul⸗ und Klauenseuche 225 (756), Schweinepest (Schweineseuche) 53 (73), Rotlauf der Schweine 41 (48).

b. in Ungarn (ausschl. Kroatien⸗Slavonien):

Rotz 52 (56), Maul⸗ und Klauenseuche 365 (2509), Schweine⸗ pest (Schweineseuche) 190 (550), Rotlauf der Schweine 42 (101).

Außerdem Pockenseuche der Schafe im Sperrgebiete in 2 Gemeinden und 2 Gehöften. 8

Kroatien⸗Slavonien:

Rotz 31 (47), Maul⸗ und Klauenseuche 30 (748), Schweinepest (Schweineseuche) 16 (82), Rotlauf der Schweine 5 (10).

Außerdem Pockenseuche der Schafe im Sperrgebiet Nr. 68 in 1 Gemeinde und 2 Gehöften.

Pockenseuche der Schafe ist in Oesterreich, Lungenseuche des Rindviehs und Beschälseuche der Zuchtpserd“ sind in Hef en nd Ungarn nicht aufgetreten. ““

1 59

Handel und Gewerbe.

Die Geschäftsverbindungen der Preußischen Central⸗ Genossenschafts⸗Kasse Berlin erstrecken sich, wie der Bericht über das Etatejahr 1914 (1. April 1914 bis 31. Marz 1915) ausführt, am Schlusse des Geschäftsjahres auf: (1913 in Klammer) 52 (51) Vereinigungen und Verbandskassen eingetragener Erwerbe⸗ und Wirtschaftegenossenschaften, 8 (8) landschaftliche (ritterschaftliche) Dar⸗ lehnskassen, 5 (5) von Provinzen (Landeskommunalverbänden) errichtete Institute, 1127 (1059) öffentliche Kassen (Spar⸗, Kommunal⸗ und sonstige öffentliche Kassen), 744 (660) einzelne Genossenschaften, Firmen, Personen usw. sowie 122 (102) Hinterlegungen (Normund⸗ schaften, Pflegschaften usw.). Außer mit den obigen 52 Vereinigungen Wund Verbandskassen, mit denen ein unmittelbarer Verkehr unterhalten wurde, stand durch deren Vermittlung die Preußische Centralgenossenschafts Kasse am Schlusse des Berichtsjahres mit weiteren 31 Zentralanstalten der genossenschaftlichen Organisationen in einem mittelbaren Geschäftverkehr. Der Ge⸗ samtumsatz der Preußischen Central⸗Genossenschafts⸗Kasse im Berichtsjahre stellt sich auf 19 777,2 (17 736,7) Millionen Mark. Davon entfielen auf (Millionen Mark): Kassenverkehr 6 728 (6 168,2), Verkehr in Zinsscheinen 80 (78,9), Wechselverkehr 1 390,7 (821,8), Inkassoverkehr 282,4 (333,7), Scheckeinlösungsverkehr 201,9 (29 4), Verkehr in Wertpapieren (einschl. der eigenen) 810,1 (502,9), Lom⸗ bardverkehr 491,6 (492), Verkehr in laufender Rechnung 3 642,8 (2 964,6), Depositenverkehr 2 848,1 (2 350,5), Sonstiger Verk⸗br 3 301,5 (3 994,5) Mill. Mark. Der Bruttogewinn des Etatsjahrs 1914 betrug 5 224 069 ℳ. Hiervon sind zu kürzen: 1) die Verwaltungs⸗ kosten mit 1 046 929 ℳ, 2) die Abschreibung auf die im Besitze der Preußischen Central⸗Genossenschafts⸗Kasse befindlichen Wertvaplere mit 772 920 ℳ, 3) die Abschreibung auf Forderungen usw. 114 817 ℳ, sodaß ein Reingewinn von 3 289 403 = 4,29 % des durch⸗ schnittlichen Grundkapitals im Betrage von 76 533 333 verbleibt. Bei Beginn des Berichtsjahrs standen 51 Vereintgungen und Ver⸗ bandskassen in unmittelbarem Geschäftsverkehr mit der Preußischen Central⸗Genossenschafts⸗Kasse. Im Laufe des Berichtsjahrs traten vier Verbandskassen hinzu, während drei Verbandskassen ausschieden, sodaß am Schlusse des Geschäftsjahrs 52 Vereinigungen und Ver⸗ bandskassen in unmittelbarem Geschäftsverkehr verblieben. Unter ihnen befanden sich 9 Verbandskassen, die idren Sitz nicht in Preußen haben. Diese Verbandskassen haben sich mit zusammen 750 000 Vermögenseinlagen an der Preußischen Central⸗Genossenschafts⸗Kasse beteiligt. Die 52 am Schlusse des Berichtsjahrs mit der Preußischen Central⸗Genossenschafts⸗Kasse im Geschäftsverkehr stehenden Vereint⸗ gungen und Verbandskassen sind fämtlich genossenschaftlich organisiert. Im ganzen waren in denselben vereinigt 14 301 Genossenschaften mit 1512091 Mitgliedern. Im Vorjahre stellten sich die entsprechenden Zablen auf 51 Verbandskassen mit 11 389 Genossenschaften und 1 291 102 Mit⸗ gliedern. Von den 52 Vereintigungen und Verbandskassen hatten überwiegend städtischen Charakter (Handwerker usw.) 21 (20) Ver⸗ bandskassen mit 818 (622) Genossenschaften und 184 331 (162 351) Mit⸗ gliedern, läundlichen Charakter 31 (31) Verbandskassen, 13 483 (10 767) Genossenschaften und 1 327 760 (1 128 751) Mitgliedern. Genossenschaften, die mehreren Verbandskessen gleichzeitig angeschlossen sind, wurden hierbei mit den zugehörigen Mitgliedern nur einmal ge⸗ zählt. Auf Grund der von den Verbandskassen bis zum Schlusse des Berichtsjahres erbrachten Nachweise und der hieraus nach den Be⸗ stimmungen der Preußischen Central⸗Genossenschafts⸗Kasse für den Ge⸗ schäftsverkehr mit Verbandskassen berechneten Vertretbarkeit der über⸗ nommenen Haftsummen wurden am Ende des Berichtsjahres 1914: 27 165 000 (27 619 100 ℳ) als Kredit in laufender Rechnung und 77 736 800 (78 482 600 ℳ) als Diskontkredit eingeräumt. Dazu traten noch auf Grund von Spezialsicherheiten (Wertpaviere, Hvpo⸗ theken, Bürgschaftewechsel usw.) gewährte Kredite im Betrage von 1 753 700 (1 653 700 ℳ) als Kredit in laufender Rechnung, 15 699 300 (14 446 400 ℳ) als Diskontkredit. Ferner konnten die genossenschaftlichen Organisationen gegen Verpfändung von Pro⸗ dukten usw. über Lombardkredite wechselnder Höhe entsprechend den Unterpfändern verfügen. Im eigentlichen Kreditverkehr mit den Ver⸗ bandskassen, abgesehen also vom sonstigen Verkehr (Inkasso⸗ verkehr, Scheckeinlösungsverkehr usw), wurden 1676,2 (1456,6) Millionen Mark neue Darlehen bewilligt. Die Rückzahlungen oder Einzahlungen betrugen 1800,1 (1464,8) Mtllionen Mark. Von dem Diskontkredit auf Grundlage von Haftsummen machten 50 (1913: 49) Verbandskassen Gebrauch, und zwar wurden diskontiert 204,5 (281,8) Mill. Mark, direkt eingelöst wurden 140,5 (133,8) Mill. Mark Wechsel, zur Einlösung weiterbegeben wurden 83.2 (146,3) Mill. Mark. Der Bestand betrug Ende des Etatejahres 22,2 (41,3) Mill. Mark. Am Schlusse des Etatsjahres stellte sich die Höhe der Wechselverbindlichkeiten der Verbandskassen bei der Preußischen Zentral⸗Genossenschafts⸗Kasse aus den in deren Bestande be⸗ findlichen oder weiterbegebenen, noch nicht abgelaufenen Wechseln auf 66,9 (59,6) Mill. Mark. Die Vorzugszinssätze der Preußischen Zentral⸗Genossenschafts⸗Kasse im Verkehr mit Vereinigungen und Ver⸗ bandskassen waren in der laufenden Rechnung für Entnahmen in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli 1914 3 ½ %, in der Zeit vom 1. August 1914 bis 31. März 1915 ¼ % unter dem jeweiligen offiziellen Wechseldiskontsatze der Reichsbank, für Guthaben während des ganzen Jahres unverändert bis zum Betrage des Kredits in laufender Rech⸗ nung zu Vorzugsbedingungen 3 %. Soweit Guthaben die Grenze der fest mit 3 % zu verzinsenden Beträge überschritten, wurde den Verbands⸗ kassen auf Wunsch die Anlage in Privatdiskonten oder als Ultimogeld vermittelt, um ihnen eine möglichst vorteilhafte Verzinsung zu ver⸗ schaffen. Die Abrechnung von Wechseln, die auf Grund des ein⸗ geräumten Haftsummenkredits zu Vozugsbedingungen diskontiert wurden, erfolgte für die 38 Verbandskassen, welche die Verpflichtungen der Ausschließlichkeit gegenüber der Preußischen Central⸗Genossen⸗ schafts⸗Kasse übernommen hatten (vgl. Bestimmungen für den Ge⸗ schäftsverkehr § 8,2,3), zu ½ % unter dem jeweiligen Wechseldiskont⸗ satze der Reichsbank, jedoch nicht unter dem Privatdiskontsatze der Ber⸗ liner Börse. Für die letzten 10 Tage der Laufzeit der Wechsel wurde der volle Diskontsatz oder die Mindestsätze der Reichsbank berechnet. Von den für die Körderung des Personalkredits bestimmten land⸗ schaftlichen (ritterschaftlichen) Darlehnskassen und gleichartigen von den Provinzen (Landestommunalverbänden) errichteten Instituten standen im Berichtejahre 13 (im Vorjahre 13) mit der Preußischen Central⸗Genossenschafts⸗Kasse in Geschäftsverbindung. Nach Maßgabe des Vermögens und der angesammelten Reserven dieser Kassen wurden denselben 5 600 000 (5 600 000 ℳ) Kredit in laufender Rechnung, 4 780 000 (4 725 000 ℳ) Diskontkredit eingeräumt. In laufender Rechnung und auf Lombardkonto gestalteten sich die Umfätze wie folgt: Die neuen Darlehen betrugen 118,2 (60,6) Mill. Mark, die Rückzahlungen oder Einzahlungen betrugen 123,4 (59,3) Mill. Mark. Die Zinssätze in diesem Verkehr richteten sich nach dem jeweiligen Wechsel diskontsatze der Reichsbank, den sie im allgemeinen nicht überstiegen Im Verkehr mit öffentlichen Kassen (Spar⸗, Kommunal⸗ un sonstigen Kassen), einzelnen Genossenschaften, Firmen, Personen nsw. betrugen die Einzahlungen 808,5 (736,7) Mill. Mark, die Ab hebungen 788,4 (728) Mill. Mark, der Depositenhestand 60,6 (40,5) Mill. Mark. Den Spar⸗ und Kommunalkassen wurden im Berichtsjahre 154 330 126 (148 001 106 ℳ) Lombard darlehen gegen Verpfändung von Wertpapieren usw. gewährt Eine Anzahl Spar⸗ und Kommunalkassen bediente sich der Ver⸗ mittlung der Preußischen Central⸗Genossenschafts⸗Kasse bei dem Ankauf von Wertpapieren und Wechseln (Privatdiskonten), die auf Wunsch auch aus den Beständen der EE“ abgegeben werden konnten. Der Geschäftsverkehr mit einzelnen Ge⸗ Eö“ Firmen, Personen usw. erstreckte sich, abgesehen von dem Einlage, und Darlehnsgeschäft gegen Sicherstellung, auf den Ankauf von Wechseln, soweit es die verfügbaren Kassendestände der Preußischen Central⸗Genossenschafts⸗Kasse gestatteten. Die Preußische Central⸗Genossenschafts⸗Kasse gehört seit dem 2. März 1908 der Abrechnungsstelle hei der Reichsbank zu Berlin als Mitglied und als solches auch der Berliner Scheckaustauschstelle an, die am 1. Junij