1915 / 145 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 23 Jun 1915 18:00:01 GMT) scan diff

v111AA*“]

chwester Annonia Brusis in Paderborn,

Jabanniterschwester Gertrud Cammeratt in Berlin,

Schwester Gertrude Dax in Mai 1 Schwester Eunomia Deckers in Münster, Westfalen, Schwester Matilde Dobsik in Strutz bei Brünn, Diakonisse Anna Dreffkorn in Löbanu, Schwester Friedel Ebner in Frankfurt, Main,

verwitwete Frau Martha Eckstein in Breslau,

Schwester Marie Eimecke in Uehrde, Braunschweig, Schwester Luise Eissengarthen in Eisenach,

Schwester Minalia Esser in Aachen,

Diakonisse Helene Falkmeier in Liebenwerda,

Schwester Ursula Fischer in Cöln,

Schwester Inventine Fornefeld in Paderborn,

Diakonisse Susanna Frenzel in Breslau, . Schwester Amalie Friese in Essen, Ruhr,

Schwester Hedwig Fromm in Güstrow, Mecklenburg⸗Schwerin Diakonisse Berta Gaebel in Breslau, 8 .“ Schwester Anakleta Gilden in Essen, Ruhr,

Albertinerin, Schwester Margarete Gringmuth in Dresden,

Schwester Katharina Gürtler in Breslau,

Diakonisse Anna Haase in Breslau,

Schwester Elisabeth Haese in öe

Albertinerin, Schwester Maria Halke in Dresden,

Schwester Bertha Heine in Golßen, Landkreis Guben,

Schwester Maxentia Heinemann in Hildesheim,

Schwester Notburga Heinen in Cöln,

Schwester Secunda Heinz in Aachen,

Albertinerin, Schwester Elisabeth Hentrich in Dresden,

Albertinerin, Schwester Emma Hirsch in Dresden,

Schwester Bertha Hoffmann in Breslau,

Diakonisse Hermine Hoffmann in Danzig,

Schwester Ella Hübner in Essen, Ruhr,

Albertinerin, Schwester Martha Jahn in Dresden,

Schwester Thiadildis Jansen in Cöln,

Diakonisse Hedwig Jurow in Danzig,

Albertinerin, Schwester Margarete Kabelac in Dresden,

Schwester Magdalena Kasprowicz in Breslau,

Albertinerin, Schwester Liddy Kayser in Dresden,

Diakonisse Ida Kemmesies in Hoch Stüblau, Kreis Preußisch Stargard,

Studentin der Medizin Gertrud Klemm in Leisersdorf, Kreis Goldberg⸗Haynau,

Albertinerin, Schwester Louise König in Dresden,

Schwester Florentine Körding in Hildeshein,

Schwester Marta Kowalski in Essen, Ruhr

Diakonisse Katharina Krebs in Breslau,

Diakonisse Margarete Lau in Danzig,

Schwester Emilie Loos in Darmstadt,

Laborantin Sara Lübbert in Breslau,

Diakonisse Martha Maifahrt in Danzig,

Schwester Luise Maltz in Essen, Ruhr, 1 ]

Albertinerin, Schwester Hedwig Manthey in Dresden,

Albertinerin, Schwester Auguste Marschewski in Dr

Albertinerin, Schwester Else Mehnert in Dresden,

Albertinerin, Schwester Erna Meißner in Dresden,

Schwester Hildeburga Muddemann in Münster, Westfalen,

Schwester Abundantia Müller in Essen, Ruhr,

Schwester Else Müller in Königsfeld, Großherzogtum Oldenburg,

Schwester Sofia Mutke in Hildesheim,

Diakonisse Maria Neumann in Danzig,

Diakonisse Marie Neumann in Breslau,

Albertinerin, Schwester Babette Nickel in Dresden,

Schwester Ottilie Nitz in Barmen,

Diakonisse Marie Nowak in Breslau,

Diakonisse Friederike Paschke in Danzig,

Albertinerin, Schwester Rosa Petzka in Dresden,

Schwester Amalie Pfeiffer, geborene Klein, in Essen, Ruhr,

Diakonisse Margarete Rausch in Breslau,

Schwester Elise Reichert in Darmstadt,

Diakonisse Olga Riesler in Soblowitz, Kreis Dirschau,

Schwester Margarete du Roi in Lübeck,

Diakonisse Helene Rudolph in Breslau, 4 8

Diakonisse Margarete Saenger in Briesen,

Diakonisse Pauline Schaffer in Breslau,

Schwester Borromaea Schaper in Hildesheim,

Albertinerin, Schwester Marie Scharschmidt in Dresden,

Diakonisse Pauline Scheiler in Breslau, 1

Diakonisse Berta Schieweg in Breslau, 1

Schwester Beate Schlickeiser in Eberswalde

Diakonisse Amalie Schreiber in Breslau,

Schwester Minna Schröder in Eberswalde,

Schwester Maura Schürmann in Essen, Ruhr,

Schwester Elsa Schütz in Gröningen, Kreis Oschersleben,

Schwester Jovita Schulte in Aachen,

.. Frau Oberbürgermeister Elisa Schustehrus in Thorn, 1

1 von Seht in Otterndorf⸗Westerende, Kreis

adeln, 1

2“ Hertha Senff in Warmhaf, Kreis werder, 1 8

Schwester Johanna Siegmann in Essen, Ruhr,

Diakonisse Hedwig Spielvogel in Breslau, 1

Schwester Anna Spier in Eberswalde, 1

Schwester Capistrana Stallbories in Paderborn,

Albertinerin, Schwester Martha Stepyan in Dresden,

Albertinerin, Schwester Else Stiehl in Dresden,

Schwester Emma Stoim in Breslan,

Diakonisse Anna Teller in Breslan,

Diakonisse Aliece Thiede in Steegen, Kreis Danziger Niede⸗ rung,

Schwester Marie Tonn in Essen, Ruhr,

Schwester Emmy Trömner in Eberswalde,

Schwester Martha Weberschock mn Eberswalde.

Albertinerin, Schwester Elisabeth Weinlig in Jresden,

Diakonisse Frida Wilke in Daazig, 8 1

Albertinerin, Schwester Frieda Wolf in Dresden und

Schwester Gertrud Zimmer in Breslau.

3

G

Marien⸗

Deutsches Reich.

Seine 2 aje stät der Kaiser haben Alle nädigst geruht:

den Oberlandesgerichtsrat Dr. Bacmei ster in Hamburg

zum stellvertretenden richterlichen Mitglied des Reichseisenbahn⸗ amts zu ernennen. 5 3

Bekanntmachung.

Außer den in der Bekanntmachung vom 16. März 1915 Nr. 65 des „Deutschen Reichsanzeigers und Könhiglich reußischen Staatsanzeigers“ für 1915) namhaft gemachten Handelschemikern ist noch für das Rechnungsjahr 1915 zur Ausführung von Kalisalzanalysen gemäß den Vor⸗ schriften unter 2 B der Bekanntmachung vom 28. Juni 1911, betreffend Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes über den Absatz von Kalisalzen Reichs⸗Gesetzbl. S. 256 —, zugelassen worden:

Handelschemiker:

Dr. phil. Paul Herrmann in Halle a. S., Ludwig Wucherer⸗

straße 79, 8 angestellt für den Bezirk der Handelskammer zu Halle a. S. 8 Die Befugnis dieses öffentlich angestellten Handelschemikers zur Ausführung von Kalisalzanalysen im Sinne der eingangs erwähnten Vorschriften erstreckt sich auf das ganze Reichsgebiet. Berlin, den 22. Juni 1915. v1 Der Reichskanzler. Im Auftrage: Müller.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 76 des Reichs⸗Gesetzblatis enthält unter Nr. 4768 eine Bekanntmachung über das Verbot des Vor⸗ verkaufs von Oelfrüchten der Ernte des Jahres 1915, vom 22. Juni 1915. Berlin W. 9, den 23. Juni 1915. 6 Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Oberpräsidialrat Dr. Freiherrn von der Wenge Grafen von Lambsdorff in Königsberg zum Präösidenten der Regierung in Gumbinnen und den Oberregierungsrat Dr. Johanssen in Gumbinnen zum Oberpräsidialrat zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst zu ge⸗ nehmigen geruht, daß der Regierungspräsident, Wirkliche Ge⸗ heime Oberregierungsrat Dr. Gramsch in Gumbinnen vom 1. Juli 1915 ab in gleicher Amtseigenschaft an die Regierung in Königsberg versetzt werde.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Prorektor Emil Beissenhirtz in Oranien⸗ burg zum Seminardirektor zu ernennen.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.

Dem Seminardirektor Beissenhirtz ist das Direktorat des Lehrerseminars in Königsberg N.⸗M. verliehen worden.

Königliche Akademie der Künste zu Berli

Bekanntmachung.

Der für das Jahr 1915 ausgeschriebene Julius Helfft⸗Preis für Landschaftsmaler im Betrage von 4200 zu einer Studien⸗ reise ist dem Maler Adolf Harten in Rothenbek bei Grande ver⸗ liehen worden.

Berrlin, den 21. Juni 1915. Der Senat, Sektion für die bildenden Künste Ludwig Manzel.

8 Ministerium des Innern.

Auf Grund des § 16 Abs. 4 der Prüfungsvorschrift für Nahrungsmittelchemiker ist den staatlichen Anstalten zur technischen Untersuchung von Nahrungs⸗ und Genuß⸗ mitteln, an welchen die nach Abs. 1 Nr. 4 des genannten Paragraphen nachzuweisende praktische Ausbildung er⸗ worben werden kann, das Nahrungsmittel⸗Unter⸗ suchungsamt am Städtischen Hygienischen Institut in Frankfurt a. M. gleichgestellt worden.

Berlin, den 19. Juni 1915.

Der Minister des Innern. J. A.: Kirchner. 8

1 r. Johanssen ist dem Ober⸗ präsidenten der Provinz Schleswig⸗Holstein zugeteilt worden.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 23. Juni 1915.

Auf Befehl Seiner Majestät des Kaisers Königs gibt der Oberbefehlshaber in den Marken, General⸗ oberst von Kessel der Reichshauptstadt folgendes bekannt:

Lemberg ist gefallen. Hierbei hat das österreichische Regi⸗ ment Nr. 34 „Preußen⸗Infanterie“, dessen Chef Seine Majestät der Kaiser ist, das starke Werk Lysa Gora hart nördli gestürmt.

5

Am 22. Juni ist in Berlin der frühere Ministerialdirektor im Ministerium des Innern, Wirkliche Geheime Rat Karl von Kitzing in seinem 67. Lebensjahre nach langen schweren Leiden verstorben.

Der Heimgegangene war im Dezember 1870 als Gerichts⸗ referendar in den preußischen Staatsdienst getreten und im Jahre 1878 nach dreijähriger richterlicher Tätigkeit als Regie⸗ rungsassessor in die allgemeine Verwaltung übernommen worden.

m Jahre 1884 erfolgte seine Ernennung zum Regierungsrat. ls solcher war er zunächst bei der Regierung in Köslin, später in Cassel tätig. Im Jahre 1888 wurde er zum Geheimen Regie⸗ rungsrat und vortragenden Rat im Ministerium des Innernernannt,

dem er bis zu seiner am 1. Dezember 1913 erfolgten Pensionie⸗

rung ununterbrochen, seit August 1902 als Ministerialdirektor

angehört hat. Bei seinem Scheiden aus dem Amt wurde ihm der Königliche Kronenorden I. Klasse verliehen. In seiner mehr als Bjährigen Tätigkeit im Ministerium des Innern hat sich der Heimgegangene durch hervorragende Leistungen und muster⸗ hafte Pflichterfüllung ausgezeichnet. Fast zehn Jahre lang war er Referent für die Personalien der höheren Beamten der inneren und allgemeinen Verwaltung und hat sich in dieser Stellung das Vertrauen der Beamtenschaft in be⸗ sonderem Maße erworben. Als Leiter einer vielseitigen Ab⸗ teilung des Ministeriums bot sich ihm ein reiches Arbeitsfeld, auf dem er mit unermüdlicher Schaffenskraft und mit klarer Beurteilung der praktischen Bedürfnisse des Lebens hervor⸗ ragend wirkte. Seine schlichte Bescheidenheit, seine allezeit entgegenkommende Freundlichkeit, seine reiche Herzensbildung sichern ihm die Verehrung Aller, die mit ihm in Berührung kamen. Das Andenken des vortrefflichen Mannes wird in hohen Ehren gehalten werden. 8—

Wie laut Meldung des „W. T. B.“ durch eidliche Aus⸗ sage von 15 deutschen Soldaten festgestellt ist, haben die Engländer am 18. Mai bei La Bassée an ihrem Schützen⸗ graben eine Fahne mit den deutschen Farben auf⸗ gezogen und in deutschen Uniformen, bekleidet mit

deutschen Helmen, Mänteln und Tornistern, die deutschen

TDruppen angegriffen.

8

Unter der Ueberschrift „Gerichtliche Fristen in Italien“ meldet die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“:

Der „Corriere della Sera“ vom 28 Mai d. J. enthält folgende, vom vorhergehenden Tage datierte Mitteilung über Gewährung zivil⸗ rechtlicher und prozessualer Fristen in Italien:

Eine heutige Verordnung der Statthalterei bestimmt, daß hin⸗ sichtlich aller Wirkungen des Artikels 1226 des Bürgerlichen Gesetz⸗ buchs der Krieg als höhere Gewalt gult, und zwar nicht nur, wenn er die Leistung unmöglich, sondern auch, wenn er sie übermäßig drückend macht, vorausgesetzt, daß die Verpflichtung vor dem Tage der Anordnung der allgemeinen Mobilmachung eingegangen worden ist.

Dieselbe Verordnung sieht die Bewilligung der Verlängerung von prozessualen Fristen jeder Art vor; sie bestimmt außerdem, daß Kaufleute und Handelsgesellschaften, deren Aktiven die Passiven über⸗ steigen, und die wegen der durch den Krieg geschaffenen Verhältnisse nicht in der Lage sind, Zahlungen zu leisten, vom Gerscht eine voll⸗ ständige oder teilweise Stundung bis spätestens zum 60. Tage nach der Veröffentlichung des Friedens erhalten können.

Weitere Bestimmungen regeln die Voraussetzungen für die Ge⸗ währung dieser Erleichterung. 8

Der Artikel 1226 des italienis lautet in der Uebersetzung:

Der Schuldner ist nicht zum Schadensersatze verpflichtet, wenn er infolge höherer Gewalt oder Zufalls verhindert worden ist, das⸗ jenige zu leisten oder zu tun, wozu er sich verpflichtet hatte, oder das⸗

jenige getan hat, was ihm verboten war.

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 552 und 553 der Deutschen Verlust⸗ listen bei. Sie enthalten die 256. Verlustliste der preußischen Armee, die 195. Verlustliste der bayerischen Armee, die 161. Verlustliste der sächsischen Armee und die 208. Verlustliste der württembergischen Armee.

b Oesterreich⸗Ungarn. 8

Der Deutsche Kaiser hat der „Korrespondenz Wilhelm zufolge noch gestern abend ein Glückwunschtelegramm anläßlich der Einnahme von Lemberg an den Armee⸗Oberkommandanter Erzherzog Friedrich gerichtet und ihn zum ß Feldmarschal ernannt.

8 Großbritannie

1 ud Irland. Bei der Einbringung der Anleihebill in der gestrigen

Sitzung des Unterhauses führte der Kanzler des Schatzamts

Me Kenna laut Bericht des „W. T. B.“ aus:

Das Defizit betrug Ende März 334 Millionen Pfd. Sterl., ein weiteres Defizit von 184 Millionen entstand bis zum 19. Junt. Die erste Kriegsanleihe im November brachte 331 Millionen. Wir gaben Exchequerbonds im Betrage von 48 Milltonen und Treasurybills im Berrage von 235 Millionen aus. Die Gesamtsumme dieser Schulden beläuft sich auf 614 Millionen oder nach Abzug der südafrikanischen Kriegsanleihe auf 597 448 000 8 Sterl. Das Gesamtdefizit betrug am letzten Sonnabend 518 Millionen. Dagegen hatte die Regierung bei der Bank von England Gelder geborgt, die im November 120 Millionen, gegenwärtig weniger als 50 Millionen betragen. Diese Summe soll jetzt im Interesse der Goldreserve und der Er⸗ haltung des Wechseikurses zuruckgezahlt werden. Da die Ausgaben die Einnahmen demnächst täglich um zweieinhalb Millionen Pfund übersteigen werden, mussen neue Mittel beschafft werden. Die Re⸗ gierung beschloß, nicht weiter Treasurybills auszugeben, sondern eine Anleihe aufzunehmen. Die Regierung wünscht, daß nicht die Banken, sondern das Publikum das Geld leihe und daß die Regierung nicht verpflichtet wäre, das Geld während des Krieges zvrückzuzahlen. Die

Höhe der Verzinsung mit 4 ½ % war aus zwei Gründen notwendig.

Die frühere Kriegsanleihe bringt zu dem gegenwärtigen Preise, obwohl sie unter dem Emissionskurs steht, bereits 4½+ %. Außerdem braucht die Regierung viele Hunderte von Millionen, und wenn die

Inhaber der alten Kriegsanleihe bereits 4 ½ % bekommen, kann man

nicht hoffen, viele Hunderte von Millionen zu einem niedrigeren Zins⸗ fuß als 4 ½ % aufzubringen. Das Schatzamt bedauert natürlich di Höhe des Zinsfußes, nicht nur wegen der Zinszahlung, sondern wege seiner Wirkung auf andere Wertpapiere. Aber Grundtatsache ist, daß der Staat die Gelder aufbringen muß und die Bedinaungen keinen Zweifel am Erfolge der Anleihe lassen dürfen. Die Wirkung des Zinsfußes wird sein, den Preis anderer Wertpapiere mit festem Zinsfuß zu entwerten. Die Regierung gibt darum den Inhabern der alten Kriegsanleihe, Konsols und Annuitäten zu 2 ½ % und 2 ¾ % Gelegenbeit, sie in neue Kriegeanleihe umzutauschen. Me Kenna bemerkte über die Konsols, daß der gegenwärtige Minimalpreis von 66 ½ nur durch den Zwangs⸗

kurs gehalten werde; sie würden sonst erheblich tiefer stehen und nach

der Emission der neuen Kriegsanleihe unvermeidlich noch tiefer fallen. Der Betrag der in befindlichen Konsols beläuft sich auf dreihundert bis vpierhundert Millionen Pfund Sterling. Wenn alle Konsols konverktert würden, würden sogleich mindestens 400 Mil⸗ lionen neuer Anleihe gezeichnet werden, da Konsols, alte Kriegs⸗ anleihe und Annuttäten nur konvertiert werden können, wenn die Inhaber den gleichen Betrag neue Kriegsanleihe zeichnen. Es sei ungewiß, wie viele Inhaber ihre Wertpapiere kon⸗ vertieren würden, und daher zweckmäßig, den Betrag nicht zu fixieren. Falls im Verlaufe des Krieges eine neue Anleihe zu noch höherem Zinsfuße notwendig würde, dürften die Inhaber der jetzigen Anleihe wiederum zu pari konvertieren.

und

3456 Mann aus.

21284

In der Debatte schätzte Sir Frederick Banbury (Unionist) die

onversion der Konsols und der alten Kriegsanleihe für Seeee 3 509 809 nn Sterling vermehrter sährlicher Zinszablung. Mason (Unionist) befürwortete höbere Heneuerung un Stelle der Ankeihbe und nat für Schutzzölle ein. Gold stone (Arbeitervartei) sagte, wenn nach dem Kriege allein vierzig Millionen Iinsen für die Kriegsanleihe aufzubringen sein würden, so würde es sehr schwer sein, Mittel fur Unterrichtszwecke, zur Abstellung der Wohnungsnot usw. zu beschaffen. Der Redner sprach die Hoff⸗ nung auf Besteuerung der Krieasgewinne aus, trat für den Feibandel ein und erklärte sich mit der Ausgabe kleiner Anleiheabschnitte, die auch den Arbeitern zugänglich wären, einverstanden. Whitacker (liberal) betonte die vorautsichtliche Whkung des gewählten Zinsfußes von 4 ½ % auf viele andere Wert⸗

papiere, die im Kurse sinken wurden. Wenn infolgedessen die Spa er

r Geld aus den Svarkassen zurückzögen, würden die letzteren Papiere I müssen, was sie in eine schwierige Lage bringen könnte: bei den Postsparkassen würde die Regierung vielleicht ein großes Defiett zu decken haben. Der Redner befürwortete deshalb eine stärkere Be⸗ steuerung. Mason (liberal) erklärte, die Regierung verlange vom

Parlament Blankovollmacht für eine Anleihe von unbegrenztem Be⸗

. sel über diesen Vorschlag entsetzt. Wenn MeKenna von bse caln eee gegen die Inbaber von Konsols rede, so weise er auf die Pflichten der Regterung gegen die Steuer⸗ zahler hin. Dieser Anlethevlam sei der ungeheuerlichste Vorschlag, den eine verantwortliche Regierung je eingebracht habe; der Kredit Englands werde dadurch untergraben, und für die Zukunft sei ein schreckliches Elend zu erwarten, besonders für die Arbeiterklasse. Der Kanzler des Schatzamts Me Kenna sagte, die Konvertierung der Konsols empfehle sich, weil ein Drittel der Staatsschuld dadurch be⸗ seitigt werde; die Regierung biete günstige Bedingungen, damit das Publikum sofort Geld hergebe und nicht auf etwaige spätere günstige Bedingungen warte. Die Regierung müsse die Befugnis haben, einen erheblichen Betrag der neuen Kriegsanleibe zu Konversionen zu ver⸗ wenden; sie könne nur eine Höchstgrenze für den Anleibebetrag an⸗ nehmen, nämlich tausend Millionen Pfund Sterling, obgleich die Re⸗ gierung einen so hohen Betrag nicht brauche. Gegen eine solche Fest⸗ setzung sei allerdings einzuwenden, daß, wenn ein fester Betrag genannt dann durch die Zeichnungen nicht erreicht werde, die Anlethe als Fehlschlag bezeichnet werden würde. Ueber Steuerpläne könne er sich

jetzt nicht äußern. 8 Darauf wurde der Anleiheentwurf in erster Lesung an⸗

letzte Verlustliste weist 55 Offiziere und

Frankreich.

Der Kriegsminister Millerand hat eine Inspektionsreise nach den Werkstätten und Fabriken unternommen, die für die Landesverteidigung arbeiten, und der „Agence Havas“ zufolge festgestellt, daß dank fortgesetzter Bemühungen die ursprünglich festgesetzte Arbeitsleistung überall bald erreicht und in vielen Betrieben sogar überschritten werden wird.

Der Unterstaatssekretär des Krieges Thomas ist in Boulogne mit dem englischen Minister für Kriegsmunition Lloyd George zusammengetroffen. Beide hatten lange Be⸗ sprechungen, vornehmlich über die Verstärkung der Artillerie der Verbündeten und über die Hilfe, die die beiden Länder einander zu leisten vermögen, um ihre Munitionserzeugung noch zu erhöhen. Obiger Quelle zufolge sind bereits regel⸗ mäßige Verbindungen eingerichtet worden, und es wird eine enge Zusammenarbeit der Nationalindustrien beider Länder

ingestrebt. 3 Spanien.

Nach Schluß des gestrigen Ministerrats kündigte der

Ministerpräsident Dato, wie die „Agence Havas“ meldet, an, daß der Rücktritt des gesamten Kabinetts infolge der Haltung des Finanzministers beschlossen worden sei.

Der Regierung ist von dem spanischen Botschafter in Berlin mitgeteilt worden, daß die Kaiserlich deutsche Regierung den Tod von fünf spanischen Untertanen, die in Lüttich getötet wurden, bedauert und der spanischen Regie⸗ rung 182 000 als Entschädigung für die Familien der Opfer zur Verfügung stellt. Spanien hat obiger Quelle zufolge das Angebot angenommen; der Zwischenfall ist beigelegt.

Belgien.

Generalgouverneur, Generaloberst Freiherr von Bissing hat, wie „W. T. B.“ meldet, folgende Ver⸗ ordnung erlassen:

Urkunden, die von einer deutschen öffentlichen Behörde oder von einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person des Heutschen Reiches aufgenommen oder ausgestellt sind, sind zum Gebrauch in Belgien zuzulassen, wenn sie durch den Ver⸗ waltungschef bei dem Generalgouverneur legalisiert sind.

Dänemark.

Wie „Politiken“ meldet, ist der Etatsrat Glueckstadt nach befriedigender Regelung der Kohlenfrage aus Eng⸗ land nach Kopenhagen zurückgekehrt. Er erklärte, die Ursache * englischen Weigerung, Kohlen zu liefern, liege in der ver⸗ minderten englischen Produktion und dem erhöhten Bedarfe. Die getroffene Abmachung besage, daß in Dänemark ein Bureau errichtet wird, dem die dänischen Importeure und Verbraucher Listen über die benötigten Kohlenmengen einsenden sollen, indem sie die Garantie übernehmen, daß die Kohlen nur für die an⸗ gegebenen Zwecke gebraucht werden.

1 Norwegen. 1XX“

Bei Beginn der gestrigen Storthingsitzung gab der Minister des Aeußern Ihlen Aufklärung darüber, welche Schritte die Regierung unternommen habe aus Anlaß der vielen Schwierigkeiten, die die kriegführenden Mächte der norwegischen Schiffahrt bereiten. Die gegebenen Er⸗ klärungen sind im großen und ganzen bereits früher in den amtlichen Kundgebungen mitgeteilt worden. Zum Schluß

führte der Minister laut Meldung des „W. T. B.“ aus: Sollten die von norwegtischer und deutscher Seite angestellten

Untersuchungen ergeben, daß der Beweis vorliegt, daß auch andere

Schiffe als die „Belridge“ von deutschen Unterseebooten torpediert worden sind, so bezweifle ich nicht, daß die deutsche Regierung alles mögliche tun wird, um die Folgen der Verluste gut zu machen, die den Inzeressenten zugefügt werden, und daß die deutsche Renierung ebenso bhr wie die norwegische das Geschehene bedauert. Sollte die „Sven v-s zunter Verlust von Menschenleben torpediert worden sein, so 8 Feitl⸗ ich nicht, daß die deutsche Regierung in ibrem Gerechtigkeits⸗ schüd⸗ alles zur Linderung des Unglücks tun wird. Welche Meinungsver⸗ 8 eanhisbetten auch herrschen mögen hinsichtlich der völker⸗ serbooltes Berechtigung gewisser Seiten des deutschen Unter⸗ esn eges die Ansicht der norwegischen Regierung gbees in den Vorstellungen an die deutsche Re⸗ deutsche Im Februar dargelegt so hoffe ich doch, daß die vorkodee e c wenn die Erfahrungen zeigen, wie leicht Irrtümer Eeee ihae 0 Feersng wird, 2 aeI 82394 see neue Instruktionen zu geben, daß die neu⸗

tralen Schiffe sich sicher fühlen können.

Amerika.

Nach einer Meldung der „Morning Post“ aus Washington

berichtet das führende militärische Fochblatt „Army and Navy

Register“, daß das Kriegsamt die Armee, die im Falle einer Intervention der Vereinigten Staaten in Mexiko nötig sein würde, auf 500 000 Mann und die Kosten des ersten Kriegsjahres auf 160 Millionen Pfund Sterling schätze, in der Annahme, daß jetzt in Meriko 100 000 Mann unter Waffen stünden, denen es allerdings an Munition fehle und nach einer Kriegserklärung der Vereinigten Staaten jede Waffenzufuhr abgeschnitten sein würde. Da in den Vereinigten Staaten nur 30 000 Mann des stehenden Heeres für den Dienst im Aus⸗ land verfügbar seien, so würden Freiwillige angeworben werden müssen. Hierzu bedürfe der Präsident Wilson der Ermächtigung durch den Kongreß; demnach würden Feindseligkeiten erst nach einer außerordentlichen Session des Kongresses beginnen

können.

Nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Bloem⸗ fontein ist Dewet zu sechs Jahren Gefängnis und 2000 Pfund Sterling Geldstrafe verurteilt worden. 8

Kriegsnachrichten7.

Südöstlicher Kriegsschauplatz.

Wien, 22. Juni. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:

Die Kämpfe um Lemberg dauern fort. Die russische Verteidigungsstellung südlich der Stadt wurde gestern im Raume westlich Dornfeld von unseren Truppen durchbrochen, die Uebergänge über den Szezerek⸗ Bach an mehreren Stellen in die Hand genommen. Einzelne Befestigungsanlagen an der West⸗ und Nordwestfront von Lemberg sind nach heftigen Kämpfen, in denen sich die Wiener Landwehr besonders tapfer schlug, in unserem Besitz. Deutsche Truppen erstürmten die Höhen westlich Kuliköw und schlugen alle Gegenangriffe der Russen unter schwersten Verlusten des Feindes zurück. Südlich des Dnjestr ist die allgemeine Lage unverändert. Auch gestern wiesen die Truppen der Armee Pflanzer, wo sie angegriffen wurden, die Russen unter großen Ver⸗ lusten zurück. Am Tanew und in Polen hat sich an der Lage nichts geändert.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes.

von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Wien, 22. Juni. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Unsere zweite Armee hat heute nach hartem Kampfe Lemberg erobert.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes.

von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Großes Hauptquartier, 23. Juni. (W. T. B.) Lemberg wurde gestern Nachmittags durch österreichisch⸗ ungarische Truppen im Sturme genommen, daran anschließend Nachts die Szeozerek⸗Stellung zwischen dem Dnjestr bei Mikolajow und Lemberg. Weiter nördlich ist in der Ver⸗ folgung die Linie östlich von Lemberg —Zoltance Turynka (nordöstlich von Zolkiew) erreicht. Bei Rawa⸗ Ruska und westlich davon ist die Lage unverändert. Im San⸗Weichselwinkel und links der oberen Weichsel be⸗ ginnen die Russen zu weichen. Oberste Heeresleitung.

Südlicher Kriegsschauplaz.

Wien, 22. Juni. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Bei Plava wurden wieder einige feindliche Angriffe abge⸗ wiesen. Ein italienischer Flieger warf auf Görz erfolglos Bomben ab. An allen Fronten verschießt der Feind viel Geschützmunition, verhält sich aber sonst passiv.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

1 8

Der Krieg zur See.

London, 22. Juni. (W. T. B.) Die Blätter berichten, daß der Dampfer „Cameronia“ der Anchorlinie, der am Sonntag aus New York in Liverpool ankam, auf der Reise von einem Unterseeboote angegriffen wurde, dem man, obwohl der Dampfer mit voller Geschwindigkeit fuhr, unmög⸗ lich ausweichen konnte. Die „Cameronia“ versuchte, das Unter⸗ seeboot zu rammen; das Boot tauchte unter und wurde nicht mehr gesehen. Viele angesehene Amerikaner, die sich an Bord der „Cameronia“ befanden, berichteten darüber an den ameri⸗ kanischen Botschafter.

London, 23. Juni. (W. T. B.) Wie das „Reutersche Bureau“ meldet, ist nach einem Telegramm von Lloyds aus Fraserburgh in der Grafschaft Aberdeen der britische Dampfer „Carisbrook“, mit Weizen von Montreal nach Leith unterwegs, von einem deutschen Unterseeboot auf der Höhe von Kinnaird's Head versenkt worden. Die Be⸗ satzung ist in Fraserburgh angekommen. 8

Der Krieg in den Kolonien.

Prätoria, 22. Juni. (W. T. B.) Amtlich wird g meldet: General Botha besetzte Omaruru an der Bahn⸗ linie Swakonmund Grootfonteine. Er fand nur wenig Wider⸗ stand. Einige Deutsche wurden gefangen.

Prätoria, 22. Juni. (W. T. B.) Amtlich wird mitge⸗ teilt: Die Gesamtverluste der Unionstruppen betrugen bis zum 14. Juni bei den Operationen gegen die Aufständischen 414, und gegen Deutsch Südwestafrika 1045 Mann. Ferner starben 153 Mann an Krankheiten und Unfällen. Die Auf⸗ ständischen haben vermutlich 190 Tote und 300 bis 350 Ver⸗ wundete verloren. Die in der Union internierten Deutschen beziffern sich auf 39 Offiziere und 859 Mann. .“

Der Bericht über die gestrige Sitzung des H auses der

Abgeordneten befindet sich in der Ersten Beilage.

In der heutigen (113.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Vizepräsident des Staats ministeriums, Staatssekretär des Innern Dr. Delbrück, de Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Frei⸗ herr von Schorlemer, der Finanzminister Dr. Lentze und der Minister des Innern von Loebell beiwohnten, gelangte der Bericht der verstärkten Budgetkommission über die gemäß dem Antrage der Abgg. Brütt und Ge⸗ nossen von der Königlichen Staatsregierung ge⸗ gebenen Auskünfte über wirtschaftliche Fragen usw. zur Besprechung. 3

Das Haus erklärt sich auf den Vorschlag des Präsidenten damit einverstanden, daß eine einheitliche Beratung über die gesamten Spezialberichte stattfindet.

Der erste Bericht bezieht sich auf die Volksernährung. Die Kommission beantragt: 1b

„Das Haus der Abgeordneten wolle an die Königliche Staatsregierung folgende Ersuchen richten:

I. Die Staatsregterung wolle darauf hmwirken, daß die E nährung des Volkes einschließlich des Heeres und der Marine nach folgenden Grundsätzen geregelt werde:

1) Die Kommunalverbände sowie Vereinigungen von solchen sind als Selbstwirtschaflsverbände zuzulassen; es ist ihnen eine weitgehende Bewegungsfretheit zu lassen.

An Stelle der Kriegsgetreidegesellschaft tritt die Reichsgetreide⸗ stelle. Sie besteht aus zwei Abteilungen. Der Abteilung I werden die öffentlich⸗rechtlichen Verwaltungsaufgaben, der Abteilung II die Beschaffung des für die Ernährung der Bevölkerung einschlietzlich des Heeres und der Marine erforderlichen Brotgetreides sowie die Ver⸗ waltung und Nutzbarmachung der Getreidehestände übertragen.

Die Reichsgetreidestelle untersteht der Aufsicht des Reichskanzler

Zur beirätlichen Mitwirkung bei Entscheidung grundsätzlicher und sonstiger wichtiger Fragen der Abteilung II wird ein Ausschuß ein⸗ gesetzt, in dem Keonsumenten und Produzenten gleichmäßig ver⸗ treten sind. 1

Der preußische Staat wird als Vermittlungsstelle im Sinne de § 46 der Bundesratsverordnung vom 25. Januar 1915 anerkann Die Beschlagnahme für den Staat wird in den Landkreisen durch den Landrat, in den kreisfreien Städten durch den Bürgermeister durchgeführt. 1

Die näheren Bestimmungen darüber sind von der Königlichen Staatsregierung zu treffen, welche sich insbesondere wegen der Ueber⸗ tragung der geschäftlichen Maßnahmen für Preußen mit der Reicks⸗ getreidestelle gemäß § 46 der Bundesratsverordnung vom 25. J nuar d. J. zu verständigen hat.

2) Die Höchstpreise für Getreide, Mebl, Brot, Hülsenfrücht⸗, leee. Zucker usw. sind so zu bemessen, daß ungerechtfertigte ewinne des Handels, der verarbeitenden Gewerbe, der Bedarf e,. e vgit ehseüite ddühh sowie der Produzenten vermieden

werden.

3) Die mit der Lebensmittelversorgung betrauten Stellen (Selbf⸗ versorgungsverbände, Reichsgetreidestelle, Zentraleinkaufsgesellschaft usw.) sollen keinen Gewinn erzielen. Ueberschüsse, die sich auf Grund notwendiger vorsichtiger kaufmännischer Geschaftsführung ergeben, sin dem Reiche für Zwecke der Kriegeinvalidenfürsorge zuzuführen.

4) Der Armeebedarf an Pferden ist durch freihändige Ankäufe z decken unter Berücksichtigung der heutigen Marktlage, insbesondern unter Gewährung derselben Preise, welche an Händler bereits in letzter Zeit regelmäßig gezahlt worden sind. Zwangsweise A hebungen nach in Friedenszeit festgelegten Preisen sind im Hinbli auf die außerordentlich gesteigerten Preise zu vermeiden, da sonst eine schwere Vermögensschädigung derjenigen ländlichen und städtischen Pferdebesitzer stattfindet, welche sich einen Ersatz für die ausgehobenen Pferde beschaffen muͤssen. Die Einfuhr wertvoller Zuchtpferde aus den besetzten Gebieten ist in stärkerem Maße zuzulassen.

5) Es ist eine Verbilligung der käuflichen Futtermittel über d

bisherigen Maßnahmen hinaus durchzuführen, damit die Erzeugung

von Fleisch nicht weiter verteuert wird. Es sind zu diesem Zwecke weitere Reichsmittel zur Verfügung zu stellen. In dem Umstand, daß bisher die Futtermittel auf einen Höchstspreis von 200 % des Friedenspreises für den Verbraucher festgelegt sind, ist keine hin⸗ reichende Produktionsverbilligung zu erkennen. 1

Die bei der Vermahlung des beschlagnahmten Getreides ge⸗ wonnene Kleie ist auf die einzelnen Landesteile nach Maßaabe der in ihnen vorhandenen Viehbestände zu verteilen. Den Selbst⸗ versorgern ist jedech die Kleie zu belassen, die aus dem ihnen zu⸗ stehenden Brotgetreide enttällt. te Vermahlung der auf die Vieh⸗ halter der einzelnen Kommunalverbände entfallenden Kleie ist tunlichst den Mühlen dieser Verbände zu übertrogen.

6) Den kleinen landwirtschaftlichen Unternehmern, die nicht an landwirtschaftliche Organifationen angeschlossen sind, sollen Dünge mittel in angemessener Menge durch Vermiltlung der Kommunal⸗ verbände zugänglich gemacht werden.

7) Im Interesse der kleineren Besitzer sollen Kriegsgefangene zu landwirtschaftlichen Arbeiten in möglichst kleinen Gruppen und unter möglichster Erleichterung hinsichtlich der Bewachung gestellt werden. Wo die Unterbringung von Gefangenen, die zur landwirtschaftlichen Arbeit Verwendung finden sollen, unüberwindliche Schwierigkeiten verursacht, sind Lokalzüge zum Transport der Gefangenen von den Lagern nach naheliegenden Arbeitsstellen zeitweise einzurichten.

8) Kleinere La dwirte, Handwerker und landwirtschaftliche Fach⸗

arbeiter zur Instandsetzung der Maschinen, Wagen und Geräte, welche

zur Vorbereitung und Durchführung der Ernte dienen, sollen nach Möglichkeit beurlaubt werden. 8 8 b 9) Ueberall dort, wo eine erhebliche Schädigung der Ernte durch

Wild erfolgt ist, ist unverzüglich von den Bestimmungen der §§ 61, 62 und 63 der Jagdordnung vom 15. Juli 1907 Gebrauch zu machen,

insbesondere ist in den dort vorgesehenen Fällen a. die Schonzeit für die schädigende Wildgattung aufzuheben,

b. den Grundbesitzern und sonstigen Nutzungsberechtigten das

Recht zuzusprechen, das in Frage kommende Wild (Rot⸗,

Elch⸗ und Damwild) auf jede erlaubte Weise zu fangen, namentlich auch mit Anwendung des Schiezagewehrs zu er⸗ Maßnahmen zu

legen; auch sind durch Notverordnung 1 8 rreffen, um Schädigungen durch wilde Kaninchen zu verhüten. 10) Es ist Fürsorge zu treffen, daß alle Verordnungen, Ver⸗

fügungen und Bekanntmachungen, welche für die Behandlung der neuen Ernte maßgebend sein sollen, so frühzeitig veröffentlicht werden,

daß die Beteitigten über ihre Pflichten und Rechte vollkommen unter⸗ richtet sein können.“

Berichterstatter Abg. Dr. Hoesch⸗Neukirchen (kons.): Während in den Verhandlungen der Budgetkommission vom Februar die Kritik einen weiten Raum einnahm, waren die Verhandlungen der jetzigen

verstärkten Budaetkommission von dem Bestreben geleitet, vorwärts zu arbeiten auf Grund eines sorgfältig aufgestellten Arbeits⸗ programms, das die Billigung sämtlicher Parteien dieses Hauses gefunden und das sich auch als praktisch erwiesen hat. Dieser Beratungsplan bezog sich 1) auf die Ernäbrung des Heeres,

der Angehörigen der Flotte und des Volkes mit Rücksicht

auf die neue Ernte, 2) auf die Verhältnisse der Industrie und des Handels, 3) auf das Handwerk, 4) auf den städtischen Grundbesitz, 5) auf den Wiederaufbau der Provinz Ostpreußen. Der Frage der Volksernährung mußte natürlich bei diesen Beratungen der weiteste Spielraum gewährt werden; denn ohne Frage ist das Fortbestehen unserer Natson, die Kriegsstärke usw. auf das engste verbunden mit der Ernährungsfrage. Es kommt jetzt darauf an, die Kräfte der Nation aufs äußerste anzuspannen, damit es gelingt, für einen Krieg von zwei⸗ jähriger Dauer die wirtschaftlichen Werte, genug Nahrungsmittel für unser Volk zu schaffen. Vorsicht ist umsomehr geboten, weil nach Beendi⸗ gung dieses Weltkrieges gor nicht daran zu denken ist, sofort zu ge⸗ regelten Verhähnissen für die Volksernährung zu gelangen. Wenn wir nun die Verordnungen überblicken, die seitens der R troffen sind, so müssen wir anerkennen, daß