1915 / 147 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 25 Jun 1915 18:00:01 GMT) scan diff

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53,20 a Acker des Professors Luzian Michon in Nancy (Verwalter:

Kreis Saarburg. 1“ Kanton Lörchingen. Gemeinde Fraquelfing.

96,04 ha Wald (Le Harcholin) der Socicté anonyme des Manu⸗

factures de glaces ei produits chtmiques de St. Gobin mit dem Sitze in Paris (Verwalter: Forstmeister Rötteken in Alberschweiler). 1

Gemeinde Hattigny.

196,74 ha Wald (Le Harcholin) der Soctété anonyme des Manufac⸗

tures de glaces et produits chimiques de St. Gobin (Spiegel⸗ fabrik Cirey) mit dem Sitze in Paris (Verwalter: derselbe),

Wohnbaus, Nebengebäude, Garten und Acker (3,73 ha) der Ehefrau

des Wasser⸗ und Waldhilfsinspektors Ludwig Heinrich Badre geb. Marie Luise Pauline Klara Maire in St. Saens (Schloß Bis⸗ holz) (Verwalter: Rechtsanwalt Dr. Wündisch in Saarburg).

Gemeinde Lascemborn.

Wohnhaus, Nebengehäude, Garten und Acker (52,40 ha) der Société

anonyme des Manufactures de glaces et produits chimiques de St. Gobin mit dem Sitze in Paris (Verwalter: Forstmeister Rötteken in Alberschweiler).

Gemeinde Lörchingen.

Wohnhaus, Nebengebäude und Garten (1,20 ha) des Rentners Viktor

Faye in Nanch (Verwalter: Rechtsanwalt Wündisch in Saar⸗

Gemeinde Neufmoulins. 1

derselbe). Gemeinde Niederhof.

175,94 ha Wald der Sochßté anonyme des Manufactures de glaces de St. Gobin Channy et Cirey in Frankreich (Verwalter: Forstmeister Rötteken in Alberschweiler).

Gemeinde St. Quirin.

9,87 a Wiese der Societé St. Gobain in Cirey (Verwalter: Rechts⸗

anwalt Wündisch in Saarburg). Gemeinde Türkstein.

342,88 ha Wald und Weide des Baron von Klopstein auf Schloß

CChatillon in Frankreich (Verwalter: Forstmeister Rötteken in Alberschweiler).

Kreis Saargemünd. Gemeinde Armersweiler. 4,01 ha Ackerland und Wiesen des Jakob Schwalbach in Ugny, (Verwalter: Rechtsanwalt Dr. Maurer in Saarge⸗ münd). Straßburg, den 20. Juni 1915. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. V.: Cronau.

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h“ 8 Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Oberlehrer an der Luisenstiftung in Posen Dr. Josef

Paech zum Domherrn bei der Metropolitankirche in Posen zu

ernennen sowie dem Universitätskassenkontrolleur Reinhold Reisewitz in

Königsberg i. Pr., dem Verwaltungsinspektor des Universitäts krankenhauses in Greifswald Reinhold Deckert und dem Sekretär beim Königlichen Kunstgewerbemuseum in Berlin Hans Schimank den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.

Der Stadtgemeinde Stettin wird zur Erweiterung des Industriegeländes ihres Industriehafens hierdurch das Recht verliehen, die im anliegenden Verzeichnisse aufgeführten Grundflächen im Wege der Enteignung nach Maßgabe des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) zu erwerben.

Berlin, den 20. Juni 1915.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner M des Königs. 8 Das Staatsministerium. von Breitenbach.

Justizministerium.

Der Rechtsanwalt Dr. Bernhard Schippan in Neu⸗ mittelwalde ist zum Notar für den Bezirk des Oberlandes⸗ gerichts in Breslau mit Anweisung seines Amtssitzes in Neu⸗ mittelwalde ernannt worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe. Auf Grund der Verordnung über die zwangsweise Verwaltung russischer Unternehmungen vom 4. März 1915 (7GBl. S. 133) ist für die dem Ingenieur Sergius von Galkowsky in Jekaterinoslaw gehörigen Aktien der Aktien⸗ gesellschaft Metallwerke von Galkowsky &. Kiehlblock in Heeger⸗ mühle (Verwalter Max Hesse, Eberswalde, Neue Kreuzstr. 14) die zwangsweise Verwaltung angeordnet worden. Berlin, den 23. Juni 1915. Der Minister für Handel und Gewerbe J. A: Lusenskyhy.

Ministerium des Innern. ““ Nachdem der Bundesrat durch Beschluß vom 17. Juni d. J.

einen zweiten Nachtrag zu der Deutschen Arzneitaxe

1914 genehmigt hat, der an die Stelle des durch Bundesrats⸗ beschluß vom 17. Dezember v. J. genehmigten Nachtrags tritt, bestimme ich, daß dieser Nachtrag für das Königreich Preußen vom 1. Juli d. J. ab in Kraft tritt, im uͤbrigen aber die Deutsche Arzneitare 1914 auch fernerhin gültig ist.

Die amtliche Ausgabe des Nachtrags erscheint im Verlage der Weidmannschen Buchhandlung in Berlin SW. 68, Zimmer⸗ straße 94; sie ist im Buchhandel zum Ladenpreis von 30 zu beziehen. *“

Berlin, den 22. Juni 1915.

Der Minister des Innern. von Loebell.

Ministerium für Landwirtschaft und Forsten. Dem Domänenpächter Jacobsen in Stixe im Regierungs⸗ bezirk Lüneburg ist der Charakter als Königlicher Oberamtmann verliehen worden.

Der Kreistierarzt Kindler in Habelschwerdt ist in die Kreistierarztstelle für den Landkreis Breslan mit dem Amts⸗ sitze in Breslau und der Kreistierarzt Kempa in Krotoschin in die Kreistierarztstelle in Habelschwerdt versetzt worden.

Abgereist:

Seine Erzellenz der Staatsminister und Minister der öffentlichen Arbeiten von Breitenbach in dienstlichen Ange⸗ legenheiten nach Ostpreußen.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 25. Juni 1915.

In der am 24. Juni 1915 unter dem Vorsitz des Staats⸗ ministers, Vizepräsidenten des Staatsministeriums, Staats⸗ sekretärs des Innern Dr. Delbrück abgehaltenen Plenar⸗ sitzung des Bundesrats gelangten zur Annahme die Vor⸗ lagen, betreffend den Verkauf von Fleisch⸗ und Fettwaren durch die Gemeinden, den Aushang von Preisen im Klein⸗ handel, die Aenderung des Verzeichnisses der Eingangsstellen für die Einfuhr von Fleisch, die Ergänzung der Verordnungen über die Ueberwachung und zwangsweise Verwaltung ausländischer Unternehmungen, den Widerruf der Erlaubnis zur Beförderung von Answanderern, und die Handelsbeziehungen zu der Türkei

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Handel und Verkehr und für Justizwesen hielten heute eine Sitzung.

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Ueber die Sicherstellung des Kriegsbedarfs schreibt die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“: 8

Um den gegenwärtigen Krieg erfolgreich durchzuführen, ist es bei der Abschneidung der Zufuhr vom Ausland nöttg, für die Herstellung und den Betrieb von Kriegsbedarfsartikeln auf die im Lande vor⸗ handenen Vorräte zurückzugreifen. Dieser Rückgriff wird indes dadurch erschwert, daß einerseits die für die Inanspruchnahme der bezeichneten Gegenstände geltenden Bestimmungen des Kriegsleistungs⸗ gesetzes vom 13. Juni 1873 (Reichsgeseßzblatt S. 129) einer an⸗ gemessenen Preisgestaltung und elner beschleunigten und einfachen Sicherstellung für den Bedarf der Militär⸗ und Marineverwaltung entgegenstehen, daß andererseits die erweiterten Befugnisse aus dem preußischen Gesetz über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 (Gesetzsammlung S. 451) auf die Mtlitärbefehlababer beschräntt sind.

Die Mängel der bestehenden Gesetzgebung sind geeignet, zu einer wirtschaftlichen Schädigung der Gesamtheit unseres Volkes zu führen. Abgesehen von der durch ungerechtfertigte Preistreiberei verursachten erbeblichen Erhöhung der Kriegskosten wird der Ertrag der wirtschaft⸗ lichen Kriegsmaßnahmen wesentlich von der einheitlichen und schleunigen Sicherstellung der Kriegsbedürfnisse abhängen.

Behufs Abstellung dieser wirtschaftlichen Schädigungen hat der Bundesrat eine Verordnung zur Sicherstellung des Kriegsbedarss er⸗ lassen. Sie lehnt sich an das Kriegsleistungsgesetz an, erweitert aber dessen einer anderen Art der Kriegs ührung angepaßte Benimmungen in einer den Bedürfnissen des gegenwärtigen Krieges besser Rechnung tragenden Weise, ohne den Umfang der Gegenstände, die bereits nach bestehendem Rechte einen Eingriff in die persönlichen Eigentums⸗ verhältnisse im höheren Interesse der Gesamtheit unterliegen, zu ver⸗ mehren und ohne die anderweit begründeten Befugnisse der Militär⸗ befehlshaber zu beeinträchtigen.

Die auf Grund dieser Verordnung gewährten erweiterten Be⸗ fugnisse sind im Interesse einheitlicher Durchrührung auf die bundes⸗ staatlichen Kriegsministerien sowie das Reichsmarineamt und die von ihnen bezeichneten Behörden beschränkt.

Dem Eigentumserwerb können alle im Reichsgebiet vorhandenen Gegenstände unterworfen werden, die bei der Herstellung von Kriegs⸗ bedürfrissen zur Verarbeitung oder sonstigen Verwendung gelangen, also Rohstoffe, Palbfabrtkate usw., ferner alle Stoffe, die bei dem Betriebe von Gegenständen des Kriegsbedarfs gebraucht werden, z. B. Benzin und Schmieröl für Kraftwagen. Lebens, und Futtermittel unterliegen dem Zugriff nach dieser Verordnung nicht. 1

Um den praktischen Bedürfnissen gerecht zu werden, ist die Möglichkeit vorgesehen, daß das Eigentum auch an die Kriegsrohstoff⸗ gesellschaften, an die mit Heereslieferungen beauftragten Unternehmer oder sonstige Personen unmittelbar übertragen wetden kann. 8

Bei der Bemessung des Uebernahmepreises follen die Interessen der Reichskasse und damit der Volksgesamtheit durch Beschräntung der unangemessenen Preistreiberei Berücksichtigung finden. Jedoch ist vorgeschrieben, daß der Friedenspreis eine den Umständen entsprechende Erhöhung erfährt. Ein Zuschlag zum Friedenspreis ist oft schon durch den Zuwachs von Fracht⸗ und Lagerspesen sowie sonstigen Handlungsunkosten geboten. Darüber hinaus soll demjenigen, dem das Eigentum entzogen wird, ein Entgelt gewährt werden, das indes in keinem Falle zu einer unangemessenen Bereicherung des Eigen⸗ tümers auf Kosten der Volksgesamtheit führen darf. In welcher Höhe ein Gewinn angemessen ist, darüber lassen sich allgemeine Regeln nicht aufstellen. Das zu beurteilen, wird von der Lage des Einzel⸗ falles abhängen, und muß daher in die Hand eines unparteiischen Schiedsgerichts gelegt werden.

Bek Gegenständen des Kriegsbedarfs, die nach Kriegsausbruch aus dem Reichsausland eingefuührt sind, wird der Einstandspreis regelmäßig den Friedenspreis überschreiten. Um den Besitzer solcher Gegenstände, wenn sie zur Enteignung gelangen, schadlos zu balten,

soll der Einstandspreis des Einführenden statt des Friedenspreises bei der Festsetzung berücksichtigt werden.

Zur Wahrung der notwendigen Einheitlichkeit in allen grund⸗ sätzlichen Fragen der Warenbewertung ist ein zentrales Schiedsgericht fur das Reichsgebiet vorgesehen, für dessen Geschäftsführung und Verfahren der Reichskanzler die näheren Bestimmungen erläßt. Be⸗ hufs Berücksichtigung besonderer örtlicher Verhältnisse soll von den vier Sachverständigen, die als Betsitzer mitwirken, einer von derjenigen amtlichen Vertretung des Handels vorgeschlagen werden, die den ab⸗ zuschätzenden Gegenständen räumlich am nächsten steht.

Dte Beschlagnahme ist häufig geboten, um Gegenstände, unter Umständen auch schon vor ihrer Erzeugung, für einen etwaigen künf⸗ tigen Bedarf des Heeres und der Marine rechtzeuig zu sichern. Die Entscheidung, ob sie ganz oder teilweise zur Herstellung von Kriegs⸗ bedürfnissen gebraucht werden und darum enteignet werden müssen, läßt sich oft erst nach Anstellung statistischer Ermittlungen, Rück⸗ fragen usfw. und auf Grund der Gestaltung noch nicht absehbarer Verhältnisse treffen. Die Verordnung gibt daher eine von der Ent⸗ eignung unabhängige Zugriffsmöglichkeit. Die Beschlagnahme geht in der Regel der Enteignung voraus, braucht aber nicht immer die Enteignung zur Folge haben. 1

Während das Interesse der Heeres⸗ und der Marineverwaltung eine sachgemäße Verwahrung der beschlagnahmten, beim Besitzer lagernden Ware bis zu ihrer Enteignung bedingt, wird, wenn es den Umständen nach der Billigkeit entspricht, dem Besitzer für die Ver⸗ wahrung und die pflegliche Behandlung eine angemessene Entschädigung

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Nachprüfungen von Lagern einiger Firmen, Kriegsrohstoffe beschlagnahmt worden sind, haben, wie durch „W. B. B.“ mitgeteilt wird, ergeben, daß die Be⸗ stimmungen der Beschlagnahmeverfügungen, insbe⸗ sondere bezüglich der Führung von Lagerbüchern in vielen Fällen nicht beachtet worden sind. Die Vertreter derartiger Firmen mußten mehrfach wegen solcher Verstöße mit Gefängnis bestraft werden. Deshalb wird nochmals empfohlen, die Be⸗ stimmungen der Beschlagnahmeverfügungen auf das peinlichste einzuhalten.

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 556 und 557 der Deutschen Verlust⸗ listen bei. Sie enthalten die 258. Verlustliste der preußischen

Armee, die 196. Verlustliste der bayerischen Armee und die 162. Verlustliste der sächsischen Armee. 1—

Großbritannien und Irland.

Die englische Regierung hat an die Vereinigten Staaten von Amerika eine Denkschrift geschickt, die dem „Reuterschen Bureau“ zufolge zwar nicht eine Antwort auf die Note der Vereinigten Staaten bezüglich der Konterbande⸗ frage enthält, wohl aber ausführlich von den Schritten spricht, die England unternommen habe, um den Schaden, der dem Handel der Neutralen aus der Beschränkung des Handels mit Deutschland erwächst, so gering wie möglich zu machen. In der Denkschrift werden viele neue Zugeständnisse aufgezählt, die speziell Amerika gemacht wurden.

Im Unterhause erwiderte gestern der Unterstaatssekretär im Auswärtigen Amt Lord Robert Cecil auf eine Anfrage, em Austausch von Sanitätspersonal und von dienst⸗ unfähigen Kriegsgefangenen sei mit der deutschen Regierung durch Vermittlung der amerikanischen Botschaft in London und Berlin vereinbart worden und werde zu Anfang der nächsten Woche ausgeführt werden.

Hierauf brachte der Minister Lloyd George den Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Vermehrung der Munitions⸗ erzeugung, ein und führte laut Bericht des „W. T. B.“ aus:

Der Mangel an Munition infolge großen Verbrauchs in diesem Kriege sei dem Feinde ebenso bekannt, wie den Engländern selbst. Die Dauer des Krieges, die Verluste an Menschenleben und der schließliche Sieg oder aber die Niederlage hingen von der Frage ab, ob der Bedarf an Munition genügend gedeckt werden könne. Die Ver⸗ bündeten seien sowohl in der Anzahl der Mannschaften, als auch in der Qualität, die der des Feindes nicht allein gleichkomme, sondern sie, wo es darauf ankomme, übertreffe, überlegen. Die Erzeugung von Geschossen bei den Zentralmächten betrage, sowelt seine Informatienen gingen, 250 000 Stuck täglich. Ein Besuch in Frankreich habe ihn bezüglich der Frage, was Frankreich bereits getan habe und noch tun könne, sehr beruhigt. Wenn England in den nächsten Mo⸗ naten ebensoviel erzeugen köoͤnnte, wie die sranzösischen Fabriken wahr⸗ scheinlich zu verfertigen imstande sein würden, so würden die Ver⸗ bündeten eine bedeutende Ueberlegenheit in Geschossen haben. Alle jechnisch geschulten Kräfte und Chemiker des britischen Reiches müßten mobil gemacht werden. Seit Errichtung des Munitionsministeriums seien bereits große Aufträge auf Granaten vergeben. Er erwarte, daß in einer Stadt allein 250 000 Geschosse monatlich hergestellt würden. Das Land sei m zehn Munitionsgebiete unter sach⸗ verständigen Ortsausschüssen eingeteilt. Der Staat werde vielleicht auch die Kontrolle über den Metallmarkt übernehmen, um einer Verschwendung kostbaren Materials zuvorzukommen. Lloyd George legte Nachdruck darauf, wie wichtig es sei, über geübte Arbeiter zu verfügen, und saate, daß mit einer genügenden Zeahl solcher Arbeiter die Zahl der Masch inengewehre in ein paar Wochen verdovpelt werden könnte, was zur Vermeidung von Verlusten und zur Behauptung von Stellungen von höchstem Belange sei. Der Minister füͤhrte ferner aus, daß die Produktion einiger Fabriken ver⸗ doppelt werden könnte, sobald die hemmenden Regeln der Gewerk⸗ schaften außer Kraft träten und keine Streiks und Aussperrungen mehr vorkämen. Die Arbeiter der Munitionsinbustrie und die Dock⸗ arbeiter hätten sich bereit erklärt, alle Differenzen einem Schiedsgericht zu unterbreiten. Die Arbeitgeber erklärten sich bereit, dies Zugeständnis nicht zu mißbrauchen. Ferner habe er mit den Gewerkschaften vereinbart, daß der Gewinn der Fabriken, in denen die neuen Bestimmungen gälten, herabgesetzt werden solle. Eine Arbeiterarmee sei gebildet, die bereit sei, überall, wo sie gebraucht werde, in der Munitionsindustrie zu arbeiten. Weiter seien Maßregeln getroffen, um die Zusammenarbeit zwischen Frankreich und England enger zu gestalten, da es verschiedene Dinge gebe, die die Länder für einander erzeugen könnten, sodaß durch ein gemeinsames Vorgehen die Munttionserzeugung ver⸗ größert werden könne. Lloyd George erklärte, Deutschland habe immer Kriegsmaterial aufgestapelt und sei mit jedem gut Freund geblieben, bis es mit seinen Vorbereitungen fertig ewesen sei. Während der Balkankrise habe Deutschland sich o bescheiden und anspruchslos wie möglich gebärdet (1). Es habe für Frankreich ein freundliches Lächeln bereit gehabt, Rußland als Freund behandelt und sei mit England Arm in Arm durch die Kanzleien Europas gegangen. „Wir waren,“ sagte Lloyd George, „wirklich der Meinung, daß ein Zeitabschnitt des Friedens und der Freundschaft angehrochen sei. In demselben Augenblick aber erzeugte und verbarg Deutschland bereits enorme Mengen Kriegsmaterial, um die Nachbarn damit im Schlafe zu überfallen und zu ermorden. (11!). Wenn eine solche Irreführung der Völker untereinander Erfolg hat, wird in Zukunft jede Grundlage für freundschaftliche internationale Beziehungen zusammenstürzen. Es ist für den Weltfrieden notwendig, doß 8 Plan mißglückt, und unsere Pflicht, dafür zu sorgen, daß er mißglückt.“

In der Debatte sagte der Abg. Pringle (liberal), die Rede Llovd Georges sei in sich ausgezeichnet gewesen, nur nicht als Ex⸗ position der eingebrachten Bill. Der Redner wünschte zu wissen, ob Lloyd George versehentlich unterlassen habe zu erwähnen, daß die Gewerkschaften als weitere Bedingung ihrer Annahme des obir⸗ gatorischen Schiedsgerichts Höchstpreise für alle Lebensbedürfnisse forderten. Das Haus sollte eine bestimmte Erklärung der Regierung erhalten, welche Zugeständnisse die Gewerkschaftsführer gemacht hätten für den Fall, daß sie nicht imstande wären, binen 7 Tagen eine freiwillige „Munitionsarmee“ anzuwerben. Pringle fragte, ob die Bill bedeute, daß das Freiwilligensystem verurteilt und das Urteil nur 7 Tage aufgeschoben sei. Der Abg. Wedgwood (liberal), der den Feldzug mitgemacht hat, bemerkte, jedes Maschinengewehr sei einer Kompagnie gleichwertig. Der Untionist Cave sagte, die Regie⸗ rung habe kein Recht, sich gegen die Annahme des Staatszwanges zu verpflichten. Sir Arthur Markham (liberal) kritisierte Kitchener und sagte, sein Hauptfehler sei gewesen, daß er die ganze Arbeit des Kriegsamtes in seinen Händen habe vereinigen und mit einigen außer Dienst gestellten Offizieren eine Armee von drei Millionen habe organisieren wollen. Das Verhalten des Kriegsamtes in den ersten neun Monaten des Krieges sei eine Schmach gewesen. Lloyd George habe die völlige Unfähig⸗ keit des Kriegsamtes, das Munitionsproblem zu lösen, zu⸗ gegeben. Wie verhalte es sich mit der Rede Asquiths in Newcastle? Asqutths Erklärung, daß die Tätigkeit der Armee nicht durch den Mangel an Munttion gehemmt worden sei, habe einen Sturm der Entrüstung bei allen, die an der Front ständen, und bei ihten Freunden hervorgerufen. Die Verheimlichung der Wahrheit sei nur Kitcheners Fehler gewesen. Die Harmsworthpresse hätte mit

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ohren Behauptungen über den Munitionsmangel ganz recht. Es gebe viele Laternenplähle in Wbitehall, er wolle nicht sagen, wer verdienen würde, daran aufgehängt zu werden. Selbst. bier im Hause solle es viele geben, die gerne einige, die das Hängen verdient hätten, an den Beinen ziehen mwürden. Die Zentrali⸗ sation des Kriegzamtes habe mit einem Mißerfolg enden müssen. Kitchener sei nicht damit zufrieden gewesen, eine Armee zu schaffen, wofür er Dank verdiene, und verschtedene Kleinigkeiten zu erledigen, sondern er habe auch die Preßzensur und die Behandlung seindlicher Ausländer übernommen. Der Redner warnte die Regierung davor, Presse und Parlament mundtot zu machen. Das Parlament sei nie so geknebelt gewesen wie unter der letzten Regierung. Er habe kein Ver⸗ trauen zu dem Kriegsamt und wünsche, daß Lloyd George zum Kriegs⸗ sekretär und Kitchener zum Kommandierenden der Truppen daheim ernannt und daß Churchill ihm attachiert werde. Der Minister Lloyd George erwiderte, die industriellen Hilfsquellen des Landes dürften nicht überschätzt werden. Die Kriegsflotte stelle enorme An⸗ forderungen, die vor denen der Armee befriedigt werden müßten. Wenn die Munitionsarbeiter nicht auf freiwilligem Wege angeworben werden könnten, müßte der Staatszwang angewendet werden. Die Schwierigkeit liege jedoch weniger bei den Arbeitern als bei den Arbeitgebern, die die Arbeiter nicht gehen lassen wollten und sogar eine Entschädigung für die Entlassung der Arbeiter forderten. Die Zahl der gelernten Mechaniker, die nicht für die Regierung arbeiteten, betrage 250 000.

Nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ hat der Minister Lloyd George eine besondere Abteilung im Munitionsministerium für die Anwerbung von Arbeitern eingerichtet. In allen großen Städten ist ein be⸗ sonderer Stab tätig, um gelernte Arbeiter anzuwerben, die sich für sechs Monate binden und sich verpflichten, in den ihnen angewiesenen Munitionsfabriken zu arbeiten. Es bestehen

bereits 400 solcher Werbebureaus.

Das Handelsamt hat beschlossen, daß der Geschäfts⸗ verkehr mit den Deutschen in China aufzuhören habe. Die letzte Verlustliste weist 88 Offiziere und

2977 Mann aus. b Frankreich.

Der Senat hat den Gesetzentwurf über Nachbewilli

gungen für 1915 zur Verproviantierung der Zivil⸗ bevölkerung angenommen. Der Entwurf sieht die Bestand⸗ aufnahme des Getreides und die Festsetzung von Höchstpreisen zum Zweck der Vermeidung der Spekulation vor.

Die Deputiertenkammer hat gestern die Kredite für das Unterstaatssekretariat des Krieges ange⸗ nommen. Auf verschiedene Anfragen und Kritiken erklärte der Ministerpräsident Viviani unter anderem:

Unsere Aufgabe wird hart sein; vielleicht werden wir sie auf die Länge bewältigen können, denn wir baben eine tapfere Armee, be⸗ wundernswerte Führer und einen unpergleichlichen nationalen Heroismus. Jeder ist auf seinem Posten, alle können und müssen Vertrauen haben in dem Augenblicke, wo wir die Reorganisation unserer Industrie und und aller unserer Dienste durchführen, wo jung und alt im Kampfe für die Freiheit, deren Schirmherrn wir sind, für die verbannte Ge⸗ rechtigkeit, die sie morgen zurückführen werden, ihre Unterstützung darbieten.

Das Haus bereitete Viviani nach diesen Worten eine Huldigung.

Nach Verständigung mit dem Kriegsminister hat die Heereskommission, wie der „Temps“ meldet, folgende veränderte Artikel des Gesetzantrags Dalbiez angenommen, die der Kammer unterbreitet werden:

Artikel 1 bestimmt, daß alle Mannschaften einzuziehen sind, die ermaͤchtigt waren, sich nicht sofort bei ihrem Korps zu stellen, sowie die Mannschaften, denen infolge ihrer Tätigkeit in öffent⸗ lichen Verwaltungen eine Einberufungsfrist gewährt war, voraus⸗ gesetzt, daß deren Einberufung den Gang des Dienstes nscht stört. Artikel 6 bestimmt, daß in jedem Gebiete eine oder mehrere Kommissionen aus Arbeitern und Arbeitgebern eingesetzt werden sollen, deren Aufgabe es ist, das Kriegsministerium über die Fach⸗ fähigkeiten der Männer zu unterrichten, die in den für den Heeres⸗ bedarf arbeitenden Fabriken und Werkstätten beschäftigt werden. Alrtikel 10 sieht die Bestrafung der Drückeberger mit zwei bis fünf Jahren Gefängnis und mit Geldstrafen von 500 bis 5000 Franks vor. Die gleiche Strafe trifft jede Militär⸗ oder Zivilperson, die einen Drückeberger wissentlich unterstützt. Die Strafen sind erst nach Einstellung der Feindseligkeiten vollstreckbar.

Rußland.

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Der Kaiser Nikolaus ist nach einer Meldung des „W. T. B.“ vorgestern zum Feldheere abgereist.

Der Hauptausschuß der russischen In dustrie hat von allen Unterausschüssen genaue Auskunft über das ganze Reich verlangt, wieweit einzelne Fabrikbezirke zur Erzeugung von Kriegsmaterial übergehen und wie weit sie die vor⸗ handene Erzeugung erweitern könnten. Der Kaiserliche Technische Verein in St. Petersburg hat ähnliche Schritte unter⸗ nommen.

Wie „W. T. B.“ aus Riga meldet, sind sämtliche russische Beamtenfamilien bereits in das Innere Ruß⸗ lands verschickt worden. 8

Italien.

Die „Tribuna“ veröffentlicht einen Tagesbefehl des Generals Frugoni, in dem befohlen wird, daß jeder, der sich irgendwie mit dem Feind oder der noch unter feindlicher Herrschaft stehenden Bevölkerung in Verbindung setzt, erschossen wird. Häuser, aus denen Signale gegeben werden, sind sofort dem Erdboden gleich zu machen. Jeder, der sich italienischen Truppen widersetzt, wird erschossen. Jeder, der sich ohne aus⸗ reichenden Grund in der Nähe von Truppenlagern oder Truppen⸗ gebäuden aufhält, wird vor ein Kriegsgericht gestellt.

Spanien.

4 Der König hat dem Ministerpräsidenten Dato und seinem Kabinett, wie die „Agence Havas“ meldet, sein Vertrauen aus⸗ gedrückt, aber Dato erklärte, daß das Mißlingen der Anleihe 8 Schlappe für das Kabinett bedeute, und hielt die Demission venegesamten Kabinetts aufrecht, indem er hinzufügte, daß die 8 stischen Persönlichkeiten seit 20 Monaten nicht mehr zu Rate Fhogen würden. Der König wird die Parteiführer befragen. . ago späteren Telegramm zufolge hat der König von neuem Ges chäfie Vertrauen ausgedrückt, der nun die Leitung der feun ifte mit denselben Ministern ohne Veränderung des Porte⸗ illes beibehalten wird. 5 C11I1 Türkei. 8

gesteen Pressebureau übermittelt den Blättern folgenden, von über döatierten Bericht des ersten Leibarztes des Sultans

dg ee Krankheit des Herrschers: stein leidet Ser. Majestät der Katif seit einiger Zeit an einem Blasen⸗ Professor He urde infolge wiederholter, von dem aus Berlin berufenen Beratungendt Jsrael und den behandelnden Aerzten abgebaltenen gen, deren Ergebnis in den am 20. und 22. Junt unter⸗

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breiteten ärztlichen Berichten dargelegt ist, einstimmig beschlossen, daß mit Gottes Hilse eine Oreration vorgenommen werden muͤsse.

Die Operation des Sultans wurde gestern vormittag mit vollem Erfolge 8 ner Meldung des „Reuterschen Bureaus“ hat der Präsident Wilson den Rat des Staatsdepartements Lansing endgültig als Nachfolger Bryans zum Staatssekretär ernannt. Ein Agent des merikanischen Generals Villa er⸗ klärte dem „Temps“ zufolge, daß außer der Stadt Veracruz und einem kleinen Teil der Atlanticküste ganz Mexiko in der Gewalt der Konventionalisten unter General Villa sei. Villa habe Chihuahua zu seiner Hauptstadt gemacht und stehe in bestem Einvernehmen mit dem General Zapata, der Meriko besetzt halte.

Kriegsnachrichten.

Westlicher Kriegsschauplatz. 8

8 Großes Hauptquartier, 25. Juni. (W. T. B.) Im Nahkampf südlich von Souchez erbeuteten wir mehrere Maschinengewehre. Wiederholte feindliche Vor⸗ stöße gegen die Labyrinthstellung wurden ab⸗ geschlagen. Im Westrand der Argonnen brach der Angriff eines französischen Bataillons gegen unsere vorgeschobenen neuen Stellungen unter schweren Verlusten zusammen. Im Nachstoß entrissen wir dem Feinde noch einen Graben mit zwei Blockhäusern. Drei weitere Maschinen⸗ gewehre und drei Minenwerfer fielen in unsere Hand. Auf den Maashöhen scheiterten die westlich der Tranchée angesetzten französischen Angriffe voll⸗ kommen. Oestlich der Tranchée eroberten wir einen vom Feinde zäh verteidigten Verbindungsgraben zurück. Bei Leintrey östlich von Luneville wurden kleine feindliche Unternehmungen abgewiesen. Oberste Heeresleitung.

Oestlicher Kriegs schauplatz.

66 Großes Hauptquartier, 25. Juni. (W. T. B.) Das vorgestern eroberte Dorf Kopaczyska wurde wieder geräumt. Südöstlich Chorzele in der Nähe des Dorfes Stegna drangen unsere Truppen nach hartnäckigem Nah⸗ kampf in einen Teil der feindlichen Linie ein und setzten sich darin fest. Oberste Heeresleitung.

Südöstlicher Kriegsschauplaz.

Wien, 24. Juni. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Die allgemeine Lage in Ostgalizien hat sich nicht geändert. Oestlich und nordöstlich von Lemberg sind Kämpfe mit starken russischen Nachhuten im Gange. Am oberen Dnjestr wurde Mikolajow und Zydaczow genommen. Fluß⸗ abwärts letzterer Stadt sind die verbündeten Truppen unter heftigen Kämpfen an mehreren Stellen auf das mnördliche Dnjestr⸗Ufer vorgedrungen. Zwischen Weichsel Wund San setzt der Feind den Rückzug fort. Nördlich der Weichsel wurden russische Nachhuten über die Kamienna zurückgeworfen. Ostrowieec und Sandomierz sind von unseren Truppen besetzt. 8

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Großes Hauptquartier, B. Juni. (W. T. B.) Truppen des Generaloberst von Woyrsch haben in der Ver⸗ folgung das Waldgebiet südlich Ilza durchschritten. Die Lage bei den Armeen des ““ von Mackensen ist im wesentlichen unverändert. Nord⸗ westlich von Halicz mußten Teile der Armee des Generals von Linsingen vor überlegenen feindlichen Gegen⸗ angriffen bei Martinow auf das Südufer des Dnjestr zurückgenommen werden. Weiter stromauf sind wir im fortschreitenden Angriff; der linke Flügel der Armee steht bei Chodorow. Oberste Heeresleitung.

Südlicher Kriegsschauplaz. Wien, 24. Juni. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: An der Kärtner Grenze wurde beim Kl. Pal ein Angriff starker italienischer Truppen abgewiesen. Sonst fanden an dieser Grenze und an jener von Tirol nur Geschützkämpfe statt. Im Krnu⸗Gebiete herrscht Ruhe. Am Isonzo heftiger Geschützkampf. Angriffe der Italiener bei Gradiska und Monfalcone scheiterten.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. 1 von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Wien, 24. Juni. (W. T. B.) Das italienische Haupt⸗ quartier verbreitet über die bisherigen Kämpfe bei Plava unrichtige Nachrichten, die den fehlgeschlagenen Angriffsversuchen den Anschein siegreicher Affären zu geben sich bemühen. Dem⸗ gegenüber meldet das Kriegspressequartier:

Nach achttägigen, für den Feind äußerst verlustreichen Kämpfen sind die Stellungen bei Plava fest in unserem Besitze und an keiner Stelle durchbrochen. Der Gegner brachte, von’ übermächtigem Artilleriefeuer unterstützt, am 10. Juni und in der Nacht zum 11. Juni etwa sechs Kompagnien auf das östliche Ufer. Ein sofort unternommener Gegenangriff mußte wegen feindlichen Artilleriefeuers eingestellt und bis zur Dunkelheit verschoben werden. Der Gegner zog es aber vor, auf das Westufer zurückzugehen, ohne überhaupt Widerstand zu versuchen. Am 12. Juni lberschrit; feindliche In⸗ fanterte abermals den Isonzo und ging zum Angriff auf Höhe 383 vor, wohin das Feuer von etwa 80 Geschützen konzentrlert wurde. Der Gegner kam an unsere Stellung heran, wurde jedoch in erbittertem Nahkampf derart geworfen, daß das Gros wieder auf das Westufer zurückflutete. Gegen 1000 gefallene Italiener blieben im Angriffsraume. Drei neuerliche Angriffe in der Nacht zum 14. Juni wurden leicht abgewiesen. Ein am 14. Juni Abends unternommener Angriff brach blutig zusammen. Am 15. Junt beschossen die Gegner unsere Stellung ununterbrochen unter ungeheurem Mu⸗ nitfonsaufwand. Die in der folgenden Nacht unternommenen drei Infanterieangriffe gegen Höhe 383 zerschellten an dem Wider⸗ stand der tapferen Dalmatiner, ebenso ein am 16. Junt Nach⸗ mittags von starken Kräften unternommener Angriff. In der Nacht und Vormittags am 17. Juni griffen nochmals bedeutende Infanterie⸗ kräfte, nämlich die Brigaden Ravenna und Forli, verstärkt durch Mobilmiliz, an und erkitten schwerste Verluste. Gefangene sagten aus: Der König selbst habe angeordnet, die Höhe bei Plava um jeden Preis zu nehmen. Mittogs am 17. Juni war der Kampf entschieden.

Der Gegner verschanzte sich vor unseren Stellungen, unternahm aber

keinen ernsteren Angriff mehr. Die Meldung über die Wegnahme eines österreichisch⸗ungartschen Maschinengewehrs ist erfunden, dagegen eroberten wir zwei italienische Maschinengewehre. Von glaubwürdigen Aussagen Gefangener abgeseben, liegen in dem etwa 1200 m breiten An⸗ griffefeld 3000 unbestattete tote Italiener. Unsere Gesamtverluste an Toten, Verwundeten und Vermißten erreichen hei weitem nicht diese Zahl. Bei dem Gegner herrschen unklare Vorstellungen über die Genter Konvention. Verwundete wurden von italienischen Soldaten bestialisch erstochen. Am westlichen Ufer fuhren Munitionsautomobile für eine feindliche Motorbatterie unter dem Schutze des Roten Kreuzes. Andererseits schickte der Gegner nach einem Gefecht ein Detachement von Aerzten und Mannschaften knapp vor unsere Stellungen zur Bergung der Toten. Später erschien ein Leutnant, der sich als Parlamentär ausgab und ohne einer Vollmacht über die Beseitigung der Toten sprechen wollte. Derartige Versuche zur Auskundschaftung werden mit Gefangennahme der detreffenden Personen erledigt. Der Armeeoberkommandant erkannte die braven Streiter von Plava durch folgendes Telegramm an: „Die Armee ist stolz auf die braven Truppen von Plava. Nur so weiter! Feld⸗ marschall Erzherzog Friedrich.“ 1—

Der Krieg zur See.

London, 24. Juni. (W. T. B.) Wie das „Neutersche Bureau“ meldet, ist der Panzerkreuzer „Roxburg“ am 20. Juni in der Nordsee von einem Torpedo getroffen, aber nicht ernstlich beschädigt worden. Das Schiff konnte unter eigenem Dampf seine Fahrt fortsetzen.

London, 24. Juni. (W. T. B.) „Lloyds“ melden aus Cullercoate: Heute traf von dem Dampfer „Lama“ folgende Nachricht ein: Wir nahmen soeben die Besatzungen der Drifter (Segelfischerboote mit Motoren) „Quietwater“ aus Peterhead und „Viceroy“ aus Aberdeen auf, die gestern abend 11 Uhr bei den Shetlandinseln 25 Meilen östlich Skerries versenkt wurden. Sie meldeten, daß gleichzeitig fünf andere Drifter versenkt wurden.

is Bergen, 24. Juni. (W. T. B.) Der norwegische Dampfer „Nova“ ist hier heute mit der Besatzung des nor⸗ wegischen Dampfers „Trauma“ angekommen, der auf der Fahrt von Archangelsk nach London mit einer Holzladung am Mittwochvormittag in der Nähe der Shetlandsinseln torpediert und in Brand gesteckt worden war. Die Besatzung wurde von den Deutschen sehr höflich behandelt, die das Boot mit der Besatzung zur „Nova“ schleppten, die in Sicht gekommen war. Die „Trauma“ war 1557 Brutto⸗ registertonnen groß.

London, 24. Juni. (W. T. B.) Dem „Reuterschen Bureau“ zufolge ist die finnische Schonerbark „Lee“ am Dienstag südöstlich von der Fairinsel durch ein deutsches Unterseeboot versenkt worden. Der Besatzung wurden 15 Minuten Zeit gelassen, um in die Boote zu steigen. Drei⸗ Granaten wurden abgeschossen; das Schiff sank aber erst, als man eine Bombe verwendete. Die Mannschaft wurde zwei Stunden lang von dem Unterseeboot geschleppt, dann kam ein dänischer Dampfer, der sie aufnahm und nach Lerwick brachte.

Berlin, 24. Juni. (W. T. B.) Am 22. Mai wurde in der Ostsee ein russisches Unterseeboot, anscheinend vom Akula Typ, durch ein deutsches Flugzeug, 25 Seemeilen von Gotland, mit Bomben beworfen. Der Erfolg konnte damals nicht festgestellt werden. Nunmehr wird von russischer Seite zugegeben, daß dieses Unterseeboot verloren gegangen ist.

Der Krieg der Türkei gegen den Dreiverband.

Konstantinopel, 25. Juni. (W. T. B.) Bericht des Hauptquartiers vom 24. Juni: An der Kaukasusfront schlug am 23. Juni Morgens in der Gegend von Kaleboghaz eine unserer Abteilungen, die die Nachhut des Feindes be⸗ drohte, einen sean en Anariff durch Gegenangriff zurück. Der Feind mußte sich gegen Kaleboghaz zurückziehen. An der Dardanellenfront gab es gestern bei Sedil Bahr und bei Ari Burnu schwache Artillerie⸗ und Infanteriegefechte mit Unterbrechungen. An den anderen Fronten ist die Lage unverändert.

Kunst und Wissenschaft.

Die Königliche Akademie der Wissenschaften 1. 17. Juni eine Gesamtsitzung unter dem Vorsitz ihres Sekretars Herrn Diels. Herr Hirschfeld las als Fortsetzung früherer Mitteilungen „Kleine Beiträge zur römischen Geschichte“. Sie betreffen: 1) Die Sullanische Vermehrung des Senats und die Ergänzung der Ritterschaft; 2) die Geschichte der Quästur; 3) die Namen des Tertullianus; 4) die Abfassungezeit des Regierungsberichts des Augustus; 5) die Anfangsworte des Livius und der Annalen des Tacitus. Die Beiträge werden später gesammelt gedruckt werden. Herr Warburg legte eine Mittetlung der Herren Professor Dr. W. Jaeger und Professor Dr. H. von Steinwehr in Berlin vor: Die Wärmekapazttät des Wassers zwischen 5 ° und 50 ° in internationalen Wattsekunden. Der Arbeits⸗ wert der 15° Kalorie in der thermodynamischen Skala beträgt 4,1842 internationale Wattsekunden. Das Minimum der Wärmekapazität des Wassers liegt bei 33,5 °. Herr Roethe legte eine Mitteilung des Dr. August Fresenius in Wies⸗ baden vor: Eine gleichartige Textverderbnis bei Goethe und Heinrich von Kleist. In Goethes Elegle auf die Syphilis muß es V. 35 heißen „wir l[statt „wie alte Heiden“]; ebenso in Kleists Brief vom 20, November 1811 „wir nicht: wie] zwei trübsinnige, trübselige Menschen“. Beobachtungen über den Ge⸗ brauch des starken Adjektivs nach dem Personalpronomen erklären zugleich den Fehler, wie sie die Richtigkeit der [für Goethe eben aus der Originalhs. bestätigten] Emendation erhärten. Vorgelegt wurden die Bände 25 und 28 der von der Akademie berausgegebenen „Deutschen Terte des Mittelalters“, enthaltend die Pilgerfahrt des träumenden Moͤnchs, herausgegeben von A. Bömer, und Lucidarius, heraus⸗ gegeben von F. Heidlauf (Berlin 1915), sowie Band 5 der unter Mitwirkung einer akademischen Kommission herausgegebenen „Mathe⸗ matischen Werke“ von K. Weierstraß, enthaltend E über die Theorie der elliptischen Funktionen, bearbeitet von J. Knoblauch Berlin 1915).

Große Berliner Kunstausstellung 1915. III. *)

Die Bildwerke, die sonst im Moabiter Ausstellungspalast . schier erdrückender Fülle vorhanden waren und von denen man einen Teil in besonderen orohen Sälen zu vereinigen pflegte, stehen jetzt vereinzelt zwischen den Gemälden umher und wirken in ihrer geringen Zahl beinahe nur wie schmückendes Beiwerk. Es fällt diesmal nicht schwer, die besseren Arbeiten rasch herauszufinden. An erster Stelle

.137 und 144 d. Bl.