1915 / 147 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 25 Jun 1915 18:00:01 GMT) scan diff

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wird zwölfgliedrig sein und besondere Unterabteilungen

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der in stärkerem Maße das Vertrauen des Patienten besitzt, erfolat ie Feststellung, inwieweit eine Umlernung innerhalb des alten Berufs oder ein Anlernen erfolgen muß. Für die Neuschulung sind dann gleichfalls die Wege geebnet, denn die Fürforgestellen arbeiten eng zusammen mit den Handelsschulen, den Gewerbeschulen, z. B. der Bau⸗ und Kunstgewerbeschule, den landwirtschaftlichen Ausbildungs⸗ anstalten und allen anderen Organen, die für die praktische Berufs⸗ vorbereitung geeignet sind. In Leipzig bedient man sich auch der Mithilfe von Wohlfahrtsvereinen und organisationen.

Durchgreifend hat Bayern die Organisation der Kriegsverletzten⸗ fürsorge begonnen. Angeregt durch eine Eingabe des Verbandes werischer Arbeitsnachweise, hat das Königliche Staatsministerium des Innern am 28. Februar 1915 einen Erlaß an die Regierungen, Kammern des Innern, an die Bezirksämter und die Gemeinde⸗ behörden gerichtet. Die Organisatton wird derartig eingerichtet, daß die Kreise, die etwa den Provinzen in Preußen eutsprechen, mit den Regierungepräsidenten an der Spitze als die eigentlich ausführenden Organe für die Fürsorge in Betracht kommen. Dem Regierungs⸗ präsidenten, dem, ähnlich dem Landeshauptmann, ein Selbst⸗ verwaltungsausschuß zur Seite steht, ist ein Kreisausschuß für Kriegs⸗ invalidenfürsorge mitbeigeordnet, der beratende Stimme hat. Er umfaßt Vertreter der Heeresverwaltung, je einen Abgeordneten der Landesversicherungsanstalt und des Kreiskomitees des bayerischen Landeshilfsvereins vom Roten Kreuz, dann vom Regierungspräsidenten berufene Vertreter der Krieger⸗ und Veteranenvereine, der Aerzte⸗

schaft, der Krüppelfürsorge der Gemeinden, der Arbeitsnachweise, der

Arbettgeber der wichtigsten Erwerbszweige, der Arbeitnehmer und sonstige geeignete Persönlichketten. Der Regierungspräsident leitet den Beirat des Ausschusses und hat für den Vollzug der Maß⸗ nahmen der Fürsorge zu sorgen. Innerhalb des Kreises werden Ortsausschüsse für die Kriegsinvalidenfürsorge neu ein⸗ gerichtet, und zwar liegt die Organisation dieser Ortsausschüsse dem Vorstande der Distriktsverwaltungsbehörde ob. Der Orte⸗ ausschuß hat die Aufgabe, fretwillige Helfer für die Berufs⸗ beratungen zu werhben, sich mit den Behörden, Berufs⸗ organisationen und Vereinen zur Zusammenarbeit zu ver⸗ binden und die Kleinarbeit einzuleiten. Um für eine geeignete Unterbringung der Kriegsbeschädigten zu sorgen, ist ferner bestimmt, daß in jedem Kreise ein Stellennachweis für Kriegs⸗ invaliden dem bestehenden Arbeitsnachweis angegliedert wird. Nach Bedarf können noch weitere solche Stellennachweise für kleine Stellen gebildet werden. Innerhalb des Kreises und im Einverständnisse mit dem Kreisausschuß haben sie die allgemeine Werbetätigkeit für die Unterbringung der Kriegsinvaliden in geeignete Arbeitsstellen, in Land⸗ wirtschaft, Gewerbe, Handel und Hauswirtschaft zu übernehmen. Zur Unterstützung ihrer Aufgaben sollen sie sich mit den verschiedenen Vertrerungen, den Verbänden der Arbeitgeber, namentlich der Groß⸗ industrie, sowie mit andern Arbeitsnachweisen in Verbindung setzen. Es wird noch besonders darauf hingewiesen, daß Kirche und Schale sich der Krtegsbeschädigten annehmen sollen.

Voraussetzung für die ganze Organisation ist, daß die Fürsorge für die Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit der Heeresverwaltung obliegt, die in den Lazaretten die Verwundeten und Kranken bis zur besten möglichen Heilung behält und darüber hinaus durch mechanische und orthopädische Behandlung, durch Bäder und dergleichen die erreich⸗ bare Gebrauchsfähigkeit verstümmelter und erkrankter Gliedmaßen an⸗ strebt. Bedeutungsvoll ist, daß die Heeresverwaltung nicht nur für die einmalige Anschaffung der Ersatzglieder und Ersatzmittel sorgen, son⸗ dern auch die Erhaltung un Ergänzung der künstlichen Gliedmaßen übernehmen wird. Hier ist also eine weitgehende 1 Die wichtigste Kleinarbeit dieser Organisationen liegt bei den Orts⸗ ausschüssen, und zwar hauptsächlich in der Berufsberatung, die bereits während des Lazarettaufenthalts einse t, damit beizeiten durch die seelische Einwirkung der Wille⸗ zur Wiedererlangung der Leistungs⸗ fähiakeit gefestigt wird. Um den Beratern und auch den Orts⸗ ausschüssen die Arbeit zu erleichtern, wird empfohlen, in größeren Orten durch Fragebogen, die möglichst wenig Fragen enthalten, geeignetes Material für die Berufsausbildung zu erlangen. Bavyern hat also für die Organisatton eine staatliche Einrichtung getroffen, die die Gewähr enthält, daß die Fürsorge in allen Landes⸗ teilen gleichmäßig erfolgt und daß es jedem Beschädigten ermöglicht wird, die zur Wiedererlangung der Erwerbsfähigkei notwendigen Ein⸗ richtungen sich zunutze zu machen. Bei dem fein ausgearbeiteten Organisationsplane fehlt es an einer genauen Begimmung der für die Geldbeschaffung in Frage kommenden Stellen. Es heißt in dem Erlasse, daß der Geldbedarf, weil die Fürsorgepflicht eine öffentliche soziale und vaterländische Aufgabe ist, im wesentlichen vom Reiche und vom Staate zu gewähren sein wird. Daneben werden besonders die Landesversicherungsanstalten Mittel zur Verfügung stellen. Gleich⸗ zeitig enthält aber der Erlaß auch einen Appell an die prwate Wohl⸗ tätigkeit und kündet einen Aufteuf an die Oeffentlichkeit mit König⸗ licher Genehmigung an. .“

In Württemberg hat dagegen die Regierung die Fürsorge nicht selbst übernommen. Auf Anregung des Ministeriums des Innern wurde dort Ende März ein „Württembergischer Landes⸗ ausschuß für Kriegsinvalidenfürsorge“ gegründet. Hier ist die Organtsation so gedacht, daß der Staat und die freie Vereinstätigkeit in möglichst enger Fühlungnahme zusammenarbeiten sollen. Daher wirken Staats, und Militärverwaltungen, Kreise, Gemeinden, Aerzte, Versicherungsanstalten, Berufsgenossenschaften, Arbeitsämter, Rotes Kreuz, Vereine, Handel, Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft,

Arbeitgeber und Arbeitnehmer in diesem Ausschuß zusammen. 2 für die einzelnen Arbeitsgebiete enthalten. In jedem Oberamtsbezirke wird ein Bezirksausschuß in Angliederung an die Bezirkswohlfahrtsvereine gebildet werden. Ferner sollen in größeren Gemeinden Ortsausschüsse, in kleineren Gemeinden Vertrauensmänner gestellt werden. Wo größere Lazarette vorhanden sind, plant man Beratungsstellen, die möglichst weit auszubauen sind.

Aehnlich wie in Württemberg ist die Fürsorge in Baden und wo ein Landesausschuß für Kriegsfürsorge besteht, ein⸗ gerichtet.

Das Großherzogtum Hessen hat auf eine selbständige Organi⸗ ation verzichtet und sich mit der Provinz Hessen⸗Nassau und mit Waldeck zu gemeinsamer Arbeit zusammengetan. Als Teil des Mitteldeutschen Arbeitsverbandes ist mit dem Sitze in Frankfurt a. M.

eine hauptamtlich zu leitende Geschäftsstelle von einem Ausschusse für Kriegsbeschädigtenfursorge gegründet worden. Dem engeren Ausschusse ehören die leitenden Organe der Selbstverwaltung sowie der Provinztal⸗ erwaltung, der Landesversicherungsanstalt, des Roten Kreuzes sowie Aerzte, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Vertreter der Ortskrankenkassen und der Landwirtschaftskammern an. Die Mililärbehörden, das Ministerium des Innern in Darmstadt, der Oberpräsident in Cassel nd die Regierungspräsidenten in Cassel und Wiesbaden werden von Uen Sitzungen des Ausschusses in Kenntnis gesetzt. Aehnlich wie in Frankfurr a. M. sind in Darmstadt, Mainz und Wiesbarden Ge⸗ chäftsstellen zur Dezentralisation der Arbeit gebildet, und es ist be⸗ bsichtigt, an allen geeigneten Arbeitsämtern Ausschüsse zu bilden. ine ahnliche Einrichtung ist für die Provinz Schlesien getroffen.

Während man in Hessen und Schlefien zu einer privaten Drgani⸗ satton, im der die staatliche Mitwirkung gesichert ist, geschritten ist, hat in Westfalen der Provinzialverband sich einen Einfluß auf die Arbeit vorbehalten. Dort ist unter dem Vorsitze des Landeshaupt⸗ manns ein Tätigkeitsausschuß ins Leben gerufen worden, bei dem alle beteiligten Verbände und Vereine mitarbeiten. Der Ausschuß hat sich im Einverständnisse mit dem stellvertretenden komman⸗ dierenden General. dem Korpsarzt des VII. Armerkorps und dem Oberpräsidenten gebildet und die Wahl von Beruss⸗ beratern eintimmig als notwendig anerkannt, für die Anweisungen und Fragebogen ausgearbeitet werden. Handelt es sich bier um Organisation mit starkem behördlichen Einflusse, so sind die Ber⸗ waltungen der Rheinprovinz und der Prrouimnz Brandenburg dazu übergegangen, die Arbeitslast auf die Provinz seibst zu übet⸗ nehmen. Dieser Eatschluß ist in Brandenburg ein evg.

und zwar hat der Provinzialverband die Hoffnung ausgesprochen,

die entstehenden Kosten, die vorläufig aus bereiten Mitteln gedeckt werden, später durch den Staat und das Reich zuröckerstattet werden. Die eigentlich ausführenden Organe bei dieser Organisation sind die Land⸗ und Stadtgemeinden, die sich ihrerseits wiederum auf die Arbeitsnachweise stützen sollen. Der Beschluß der Provinzial⸗ verwaltung geht von dem Gedanken aus, daß bereits in Friedene⸗ zeiten die Provinz für die Geisteskranken, die Blinden, Tauben und Epileptiker zu sorgen hat und daß manche Provinzialverwaltungen auch schon die Krüppelfürsorge übernommen haben. Außerdem wird hervorgehoben, daß der Provinzialverband vermöge seiner Organisation Einfluß auf die nachgeordneten Instanzen ausüben kann, weil er im engen Zusammenhange mit ihnen steht. Die Ansicht, daß die Provinzialverwaltung die geeignete Instanz für die Uebernahme der Kriegeinvalidenfürsorge sei, ist bekanntlich in der Kommission und dem Plenum des Abgeordnetenbauses heftig angegriffen worden. Ein bei allen Geanern wiederkehrendes Bedenken war, daß die Invaltdenfürsorge Sache des Reichs sei und daß sie daher durch staatliche Instanzen, nicht durch solche der Selbstverwaltung geübt werden müsse. Außerdem wurde hervorgehoben, daß der Provinz die Einrichtungen zur Uebernahme der Fürsorge feblen und daß auch die nachgeordneten Organe nicht zur der Arbeit imstande sind. Uebernimmt daher die Provinzialverwa tung die Aufgabe, so würden die Kriegsbeschädigten sehr darunter zu leiden haben. Eine ungerechte Behandlung ließe sich deshalb nicht ver⸗ meiden, weil jede Provinz durch die Verschiedenartigkeit der be⸗ stehenden Fürsorgeeinrichtungen sich die Ziele der Wohlfahrt enger oder weiter stecken müßte. Die vorbandenen Anstalten seien überdies Armenanstalten und deshalb ungeeignet für die Aufnahme oder Versorgung der Kriegsbeschädigten. Als wichtigster Gesichtepunkt gegen die Uebernahme der Für⸗ sorge durch die Provinz wurde betont, daß die Provinzen sich durch diese Arbeit eine pekuntäre Last auferlegen, die zu tragen sie weder befähigt noch verpflichtet sein koͤnnten. Gegenüber diesen Einwendungen ist dann von seiten der Regierung hervorgeboben worden, daß das Reich sich seiner Verpflichtung gegenüber den Kriegsbeschädigten bewußt sei und daß es auch Lasten, die ihr durch die Hehandlung zur Wiedererlangung der Gesundheit eutstehen, tragen müsse. Freilich ist gerade der Punkt der Mittelgewährung disher noch nicht vollständig geklärt. Es unterliegt, bemerkt die Zentralstelle für Volkswohlfahrt in ihrem Bericht, keinem Zweifel, daß das Heilverfahren und seine Durchführung von dem Reiche getragen wird. Zwischen die ärzrliche Behandlung und die Invalidenrente schiebt sich jedoch diejenige Zeit, die zur Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit, zur Anpassung an den alten Beruf oder zur Erlernung eines neuen Berufs notwendig ist; hierfür entstehen Kosten, die tatsächlich von der Provinzialverwaltung endgültig nicht getragen werden können, was auch von seiten des preußischen Ministeriums des Innern an⸗ erkannt worden ist. Mit Rücksicht darauf hat denn auch die Provinz Brandenburg ihr Vorgehen nur als ein Provisorium hingestellt. Wenn man auch diesen Einwänden die Berechtigung nicht ganz ab⸗ sprechen könne, so bestehen nach der Ansicht der Zentralstelle für Volks⸗ wohlfahrt die Gefahren doch nur, solange noch keine Grundsätze für die Arbeit in allen Provinzen und die Geldentschädigung fesigelegt sind. Tatsächlich sei wohl keine bestehende Behörde so geeignet fuͤr die Arbeit wie eben die Provinzialverwaltung. Sie vermöge die Organisationen des Handels, der Industrie und des Gewerbes ebenso zur Mitarbeit zu gewinnen wie die staatlichen Anstalten und besitze Einfluß bis in die heh en Selbstverwaltungskörpe

Das preußische Einkommensteuergesetz vom 24. Junt 1891 in der Fassung der Abänderungsgesetze vom 19. Juni 1906, vom 18. Juni 1907 und vom 26. Mai 1909, erläutert von B. von Wtilmowstki, Geheimem Regterungsrat. Dritte Auflage. XXNII. und 373 Seiten. Breslau, J. U. Kerns Verlag. Geh. 9 ℳ. Die neue Auflage dieses Kommentars weist in fast allen Teilen um⸗ fangreiche Ergänzungen auf. Ausführlicher als in der 1907 erschienenen zweiten Auflage ist namentlich die Erläuterung der Vor⸗ schriften über die Berechnungsgrundsätze in § 9 des Gesetzes und über die Besteuerung der Gesellschaften mit beschränkter Haftung in den §§ 16 und 71. Die bereits in den früheren Auflagen enthaltenen Darlegungen der Grund⸗ fragen des Einkommensteuerrechts (kaufmännische Gewinnberechnung, Aufbau der Bilanz des Einzelkaufmanns und der gesellschaftlichen Unter⸗ nehmungen, Bewertungsgrundsätze, Abschreibungen, landwirtschaftliche Ertragsberechnung usw.) sind wesentlich erweitert. Hervorgehoben seien namentlich die vergleichende Darstellung der verschiedenen Formen der Einkommensberechnung in Anmerkung 1 zu § 8 und die eingehende Erörterung einer Anzahl bilanztechnischer Fragen in Anmerkung 2 iu § 13, die nicht weniger als 38 Seiten einnimmt. Zahlreiche weitere Ergänzungen sind durch neuere Veröffentlichungen der ein⸗ schlägigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts, des Reichs.⸗ gerichts und des Kammergerichts sowie ministerieller Verfügungen und Entscheidungen und durch die neuere Literatur ver⸗ anlaßt worden. Durch zusammenhängende Darlegungen, wie sie der Verfasser an vielen Stellen des Buches gegeben hat, ist jedem, der sich in die Vorschriften des Gesetzes vertiefen will, die Ortentierung wesentlich erleichtert. In einem Anhang ist der erste Teil der ministeriellen Ausführungsanweisung vom 25. Juli 1906 vollständig, der zweite und dritte Teil auszuogsweise, soweit deren Be⸗ stimmungen für die Steuerpflichtigen Interesse haben, wiedergegeben sowie der Text einschlagender Gesetze und Staatsverträge vollständig oder auszugsweise mitgeteilt. „Nachträge“ zum Kommentar entbalten eine Reihe von Einzelbemerkungen, in denen der Einfluß des gegen⸗ wärtigen Kriegszustandes auf die Besteuerung untersucht ist. Den Schluß bildet ein erschöpfendes alphabetisches Sachregister.

Das preußische Gewerbesteuergesetz, dargestellt für den ewerblichen Mittelstand von Julius Gaertner, Regierungs⸗ setretär bei der Königlichen Regierung in Münster. (Staatsbürger⸗ bibliothek, Heft 44.) 64 Seiten. M.⸗Gladbach, Volksvereins⸗Ver ag, G. m. b. H Preis 45 J. In den Kreisen der Gewerbetreibenden, insbesondere des gewerblichen Mittelstandes, wird der Gewerbesteuer nicht immer die Beachtung geschenkt, die ihr zukommt. Die wich⸗ tigsten Bestimmungen des preußischen Gewerbesteuergesetzes vom 24. Juni 1891, z. B. die über die Berechnung des gewerbesteuer⸗ pflichtigen Ertrags und über die Bemessung der Gewerbesteuer, sind bei den Gewerbetreibenden nicht so gut bekannt wie die entsprechenden Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes. Dies mag zum Teil darauf zurückgeführt werden können, daß eine allgemeine Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen nach dem Gewerbesteuergesetz nicht besteht und von den kleineren und mittleren Gewerbetreibenden nur selten Gewerbesteuererklärungen gefordert werden; dazu kommt, daß den staatlichen Benachrichtigungen über die Gewerbesteuerveranlagung nicht, wie denen über die Einkommensteuerveranlagung, ein Tarif bei⸗ gegeben ist. So sehlt den meisten Gewerbetreibenden ein sicherer Anhalt zur Nachprüfung der Richtigkeit der Gewerbesteuerveranlagung. Das vorliegende Heft der „Staatsbürger⸗Bibliothek“ des Volks⸗ vereins⸗Verlags ist geeignet, dem Gewerbetreibenden als Wegweiser bei der Aufstellung von Gewerbesteuererklärungen und bei der Be⸗ gründung von Einsprüchen, Berufungen und Beschwerden zu dienen und ihn auch mit seinen Pflichten bei Eröffnung, Einstellung und Uebertragung von Gewerbebeirieben bekannt zu machen.

Preußisches Stempelsteuergesetz mit den gesamten Aus⸗ führungsbestimmungen, unter besonderer Berücksichtigung der Ent⸗ scheidungen der Verwaltungsbehörden und der Gerschte herausgegeben von Gehbeimem Regierungsrat P. Loeck. Achte, neubearbeitete Auf⸗ lage von Regierungstat W Seyffarth, Justitiar der Oberzoll⸗ direktion in Hannover. 590 Seiten. Berlin, J. Guttentag, Ver⸗ lagsbuchhandlung. Geb. 8 ℳ. Die neue Auflage des bewährten Loeckschen Handkommentars zum preußischen Stempelsteuergesetz er⸗ läutert dieses nebst dem dazu gehörtgen Tarif unter Berücksichtigung der Nopelle von 1909, die keils weitere steuerpflichtige Urkunden chuf und die Steuerpflicht auzbehnte, leils die Steuersätze erhöhte,

und der einschneidenden Aenderung., die die , .. he.

fiempelgesetz vom 3. Jult 1913 gebracht hat, indem sie die Ver⸗ steuerung der Gesellschaftsverträge, soweit es sich nicht um den Grundstücksstempel handelt, und die der Versicherung en der Landesstempelabgabe entzog. Die von den Verwaltungsbehörden und den Gerichten ausgegangenen Erlasse und Entscheidungen, derezn große Zahl einen Rückschluß auf die Schwierigkeiten der Materie zuläßt, sind vollständig zur Auslegung des Gesetzes und Tarifes heran⸗ gezogen und in knappem, aber zum vollen Verständnis hinreichendem Auszuge überall da wiedergegeben, wo ihre Anwendung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschrirten in Frage kommt. Stets ist im Text des Gesetzes und Tartfes auch auf die umfangreichen Ausführungs⸗ bestimmungen verwiesen, die im vollständigen Wortlaute hinter dem Tarif als besonderer Abschnitt unter Beifügung der auch in bezug auf sie ergangenen Erlasse und Entscheidungen abgedruckt sind. Ferner ist an allen Stellen des Gesetzes und Tarifes, bei deren Anwendung die Kenntnis des bürgerlichen Rechts wesentlich ist, auf die in Betracht kommenden Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, seiner Neben⸗ gesetze und der preußischen Ausrübrungegesetze verwiesen. Vielfach sind die Vorschriften anderer Gesetze, auf die im Stempelgesetz oder Tarif Bezug genommen ist, in Anmerkungen wörtlich wiedergegeben. Für alle im bürgerlichen Leben vorkommenden Fragen des preußischen Stempelsteuerrechts wird die vorliegende Neubearbeitun Hein zu⸗ verlässiger Ratgeber sein; mit dem Gesetz nicht genügend Vertrauten erleichtert ein ausführliches Sachregister den Gebrauch des Buche. Wasmuths Monatshefte für Baukunst. Verlag ven Ernst Wasmuth, A.⸗G., Berlin. Preis des Jahrgangs 24 ℳ6, 181t Wochenkorrespondenz 30 ℳ. Heft 5/6 des laufenden, ersten Jahr⸗ gangs beschäftigt sich mit den Bauten von Professor Bonatz, der vom Stuitgart aus eine reiche Bauprax's über ganz Deutschland ausübt. Die gewaltige Anlage des neuen Haupibahnhofs in Stuttgart, die geräumigen Lagerhäuser der Firma Henkel, die Universitätsbauten Tübingens und die Stadthalle Hannover, alle sprechen durch ihre klare Auffassung des Gesamtbaues und durch wirksame, oft recht charakteristische Detaitlbehandlung. Dr. Hoeber spricht über die holländische Wohnkultur des 17. Jahrhunderts und Professor Vettex⸗ lein beschäftigt sich mit der Miethäusergruppe auf der Mathildenhöhe in Darmstadt, von Albin Müller: Eine sehr bewegte Anlage im eigenen Geschmack des Künstlers mit gut überlegter Raum⸗ anordnung, im äußern aber wohl zu motivreich und etwas esucht in der Fassadenaufteilung. Köypens Friedenskirche in Pankow wirkt recht weiträumig und ist bis in die Einzel⸗ heiten der Nebenräume sorgsam und gut durchgearbeitet. Im Heft 7 lernen wir die neueren Münchener Bauten kennen, Hauptzollamt, Maximiliangymnasium, Landwehrinspektion, Kranken⸗ haus Schwabing und das wohl heim, mit der unvergleichlichen Ruhe der Fronten, die in der bewaß malerischen Anordnung der früheren Bauten oft vermißt wird. Be der Baugewerkschule Berlin Heft 8 hieß es, den Schülern im Ge⸗ bäude selbst ein gutes Studienobjekt zu bieten, und so hat Hoffmann in den Hallen, Lehr⸗ und Ausstellungsräumen beste Naumkunst ge geben, die eingehenden Betrachtens wert ist. „Hocheder bebandelt i Heft 9 unter Hinweis auf viele gut gewählte Abbildungen da Problem des Maßstabes der Bauten im Aeußern und Innern Hoepp hat sich außer mit dem Gebiet des Heimatschutzes auch eingehend mit dem Industriebau beschäftigt und manche treffliche An lage geschaffen. Die Arbeiten von Schmidt in Freiburg, meistens Wohnhäuser in ruhiger Gesamtform mit feinen Einzelheiter

sind erfreuliche Leistungen einer gesunden Kunstrichtung. Im Heft 11

am besten gelungene Bürger.

schließtich zeigt Stuttgart seine neueren Bauten, Schulen, Friedhofs⸗

r Oberleitung Pantles geschaffen wu⸗

8 1 BVerkehrswesen.

Das dem deutschen Generalgouvernement in Belagien zu⸗

geteilte Gebiet von Maubeuge und Umgegjend, das

bisher zum Bereiche der Feldpost gehörte, ist neuédings an

das Postnetz der deutschen Post⸗ und Telegraphen⸗

verwaltung in Belgien angeschlossen worden.

Das neu

eröffnete Postamt in Maubeuge besorgt den Postdierist für die Truppen und Behörden sowie für die Bevölkerung des fran⸗

zösischen Gebiets von Maubeuge und Umgegend. D'ieses Ge⸗

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biet umfaßt außer Maubeuge noch 15 frühere französsische Post⸗ orte. Im Gebiete des Generalgouvernements habe a weitere

17 frühere genommen. 1

Anfang Juli erscheint eine neue Nummer des „n Post

belgische Postämter den Betrieb wiekger auf⸗ 21

blatts“, das eine Beilage zum Reichsanzeiger bildet, aber auch für sich bezogen werden kann. Im „Postblatt“, das im Reevichs⸗

postamt zusammengestellt wird, sind die

wichtigsten Ver⸗

sendungsbedingungen und Tarife für Postsendungen aller * Art

sowie für Telegramme enthalten.

Auf die seit dem Erscheit ien

der vorangegangenen Nummer (Anfang April) eingetreten en

Aenderungen wird in der neuen Nummer durch besondere en

Druck (Schrägschrift) hingewiesen. Das „Postblatt“ kann au⸗

neben anderen, umfangreicheren Hilfsmitteln für den Verkel

mit der Post und Telegraphie (Postbücher, Post⸗ un

Telegraphennachrichten für das Publikum usw.) mit Vorte

benutzt werden, weil es diese bis auf die neueste Zeit ergänz

Der Bezugspreis des „Postblatts“ beträgt für das ganze Jah 40 ₰, für die einzelne Nummer 10 3. Bestellungen werden⸗ von den Postanstalten X““

8 u.“ 8 8 b FrischS bst, insbesondere Erdbeeren und Kirschen, darf in Pappkästen mit der Feldpost nicht verschickt werden, weil die Früchte schon nach kurzer Beförderungsdauer Flussig⸗ keit absondern, wodurch andere Sendungen beschädigt werden. Die Versendung ist nur in sicher verschlossenen Blechbehältern zuläfsig. Am besten wird von der Versendung überhaupt abgesehen, weil keine Gewähr besteht, daß die Früchte in gutem Zustande ankommen. Ungenügend verpackte Feldpostsendungen mit frischem Obst werden von den Postanstalten zurückgewiesen werden. 18

Nr. 25 der „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Ge⸗ sundheitsamts“ vom 23. Juni 1915 hat folgenden Inhalt: Personalnachricht. Gefundheitsstand und Gang der Volkskrank⸗ heiten. Gesetzgebung usw. (Deutsches Reich) Verband⸗ und Arzneimittel, ärztliche Instrumente usw. (Preußen.) Kriegs⸗ ernährung. Sommersterblichkeit der Säuglinge. Fleckfieber

ch Ir id zil

t.

(Desinsektoren). Todesursachenstatistik betr. Militärpersonen.

Nahrungsmittelchemiker. Cholera⸗ und Typhusschutzimpfung der Kriegsgefangenen. (Hamburg.) Kuhmilch. (Schweiz.) Gemein⸗ gefährliche Epidemien. Tierseuchen im Deutschen Reiche, 1913. Vermischtes. (Hamburg.) Wohnungspflege, 1913. (Vereinigte Staaten von Amerika. Maine.) Geburten und Todesfälle, 1913 Geschenkliste. Wochentabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. Desgl. in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. Desgl. in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. Witterung. Beilage: Gerichtliche Entscheidungen, betr. den Verkehr mit Nahrungsmitteln (Getreide, Mehl, Backware, Nudeln).

*

I21533]

Un tersuchungssach

Aufgebote,

en. Verlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.

tsanwälten.

. Erwerbs⸗ und eeng enossenschaften. Rech

.Niederlassung ꝛc. von

.Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.

Bankausweise.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 30 9. 10. Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Untersuchungssachen.

[21534] Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Reser⸗ pisten Heinrich Metz von der 2. Ersatz⸗ kompagnie Ersatzbataillon Inf.⸗Regts. 65, geboren am 25. VII. 1887 zu Ober⸗ menden, Kreis Sieg, katholisch, ledig, von Zivilberuf Maschinenschlosser, welcher flüchtig ist und sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen Fahnenflucht ver⸗ hängt. Es wird ersucht, denselben zu ver⸗ haften und an die nächste Militärbehörde zum Weitertransport hierher abzuliefern. Alter: 27 Jahre, Größe: 1,60 bis 1,62 m, Haare: blond, stark ge⸗ lichtet. Besondere Kennzeichen: Schuß⸗ narbe an einer Hand von Granatsplitter. Cöln, den 22. Juni 1915. 8 1. Ersatzbataillon Inf.⸗Regts. 65. Der Gerichtsherr.

Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Ge⸗

freiten der Landwehr Heinrich Dreier

vom Reserveinfanterieregiment 29,4. Komp., geboren am 2. Juni 1881 zu Standen⸗ bühl (Pfalz), ist, weil er dringend ver⸗ dächtig ist, am 13. Juni 1915 sich eigen⸗ mächtig von seiner Dtenststellung aus dem Kriegslazarett II zu Sedan (Station Nassau) entfernt zu haben und bisher vorsätzlich ferngeblieben zu sein, und zwar indem durch sein Verschulden seine Ab⸗ wesenheit im Felde bereits länger als 3 Tage gedauert hat Vergehen gegen §§ 64. 66 M.⸗Str.⸗G.⸗B. und weil er sich verborgen hält, also fluchtverdächtig ist, die Untersuchungshaft verhängt worden.

Personalbeschreibung: Größe: ca. 1,70 m, kräftig gebaut, Kinn: gewöhnlich, Nase: gewöhnlich, Haar: dunkel, kurz geschnirten, Bart: Schnurrbart und kurzgehaltener Spitzbart (dunkel), Gesichtsfarbe: stark gebraunt, fast schwarz, Kleidung: Feld⸗ mütze, Waffenrock, Hose, Schnürschuhe, schwarzer Leibriemen mit kurzem Seiten⸗ gewehr. Besondere Kennzeichen: Dreier soll früher in Frankreich als Maschinist beschäftigt gewesen sein und perfekt fran⸗ zösisch sprechen. Es wird ersucht, den dc. Dreier festzunehmen und ihn der nächsten Militärbehörde zuzuführen. Von der Festnahme wird Nachricht zu unseren Akten Str. Pr. L. 469 erbeten.

Im Felde, den 21. Juni 1915. Kgi. Pr. Gericht der mobilen Etappen⸗ kommandantur Nr. 14 der III. Armee.

[21491] Steckbrief.

Gegen den unten beschriebenen Kanonier Aloys Kratz der 4. Ers.⸗Battr. Feldart.⸗ Rats. Nr. 70 zu Minden (im Zivilberuf Maler und Anstreicher, letzter Wohnort Essen⸗Ruhr, Friederikenstr. 45, geb. 15b. Dez. 1889 in Rambach, Kr. Wies⸗ baden), welcher der Fahnenflucht verdächtig ist und sich verborgen hält, wird hierdurch ein Steckbrief erlassen.

Es ergeht an alle Behörden das Er⸗ suchen, nach dem dc. Kratz zu fahnden, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und der v oder ö ab⸗ zuliefern, auch der unterzeichneten Abteilun Nachricht zu geben. 8 b

Ersatzabteilung Feldart.⸗Regts. 69/70.

Rumpff.

8 Beeschretbung:

Name: Kratz, Aloys; Beruf: Maler u. Anstreicher; Alter: 25 Jahre; Statur: klein und schmächtig; Haare: blond, kleiner heller Schnurrbart.

[21495] Fahnenfluchtserklärung.

u der Untersuchungssache gegen den Gefreiten Gerhard Spielmeyer, 6. Kp. Füs.⸗Regt. 73, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Militärstraf⸗ gesetzbuchs sowie des § 356 der Militär⸗ strafgerichtsordnung der Beschuldigte hier⸗ durch für fahnenflüchtig erklärt.

annover, den 22. Juni 1915. Gericht der Landwehrinspektion Hannoper.

[21493] Fahnenfluchtserklärung Sund Beschlagnahmeverfügung. In der Untersuchungssache gegen ¹) den Gefreiten Vinzent Barezak, 3,88, geb. am 29. 3. 1888 in Schroda, Bez. Schroda, 12) den Reservisten August Schmidt, 8, geb. am 16. 9. 1888 in Hagendorf, Imt Stern, Lippe⸗Detmold, 8) den Reserbisten Franz Pogorzalski, b. am 2. 12. 1887 in Schönwiese, Kr. tuhm, wegen Fahnenflucht, werden auf Grund r. 69 ff. des Millitärstrafgesetzbuchs woie der §§ 356, 360 der Mililärstraf⸗ richtsordnung die Beschuldigten hierdurch k. fahnenflüchtig erklärt und ihr im utschen Reiche befindliches Vermögen 6 Beschlag belegt. in Felde, den 18. Junt 1915. Gericht der 33. Division.

1492] Fahnenfluchtserklärung. per Matrose II. Klasse Erich Andreas aunsen von 5. Komp. I. Matrosen⸗ pahn, geboren am 13. August 1889 in 4 88 69 evangelisch, wird auf Grund 8 eaff⸗ Militärstrafgesetzbuchs sowie T. 8856, 360 Millitärstrafgerichts⸗ . kür fahnenflüchtig erklärt. 3 687. Juni 1915. 8— ericht I. Marineinspektion. 1494] Beschlagnahmeverfügung 1Der nüat Fahnenfluchtserklärung. 8es r⸗Res. in Kontrolle des K. Alez.⸗ Georg Fluhrer, geb.

2. Mai 1886 in München als Sohn der Stationsmeistereheleute Johann und Maria Eva Fluhrer, letz. geb. Appel, erst. ver⸗ storben, ledig, kath., von Beruf Mechaniker, wird auf Grund der §§ 69 ff. M.⸗St.⸗ G.⸗B. §§ 356, 360 M.⸗St.⸗G.⸗O. für fahnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen Reiche befindliches Vermögen mit Be⸗ lag belegt. sch g belsgt den 19. Juni 1915. Gericht der Landwehrinspektion München.

2) Aufgebote, Verlust⸗u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

21441] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 1. November 1915, Vormittags 10 Uhr, an der Gerichtsstelle, Berlin, Neue Friedrichstr. 13/14, III. Stockwerk Zimmer Nr. 113, versteigert werden das in Berlin, Wilhelm Stolzestraße 39, be legene, im Grundbuche vom Frankfurter⸗ torbezirke Band 50 Blatt Nr. 1494 s(ein⸗ getragener Eigentümer am 9. Februar 1915, dem Tage der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerks: Architekt Paul Schön⸗ radt eingetragene Grundstück: Vorder⸗ wohngebäude mit 1. rechtem Seitenflügel, 1. Doppelquergebäude, 2. rechtem Seiten⸗ flügel, 2. Doppelquergebände, Loggien⸗ anbauten rechts und links und 3 Höfen), Gemarkung Berlin, Kartenblatt 36, Par⸗ zellen 1869/44, 1876 54, 1875/54, 13 a 11 qam groß, Grundsteuermutterrolle Art. 970, Nutzungswert 19 250 ℳ, Ge⸗ bäudesteuerrolle Nr. 970. 87 K. 10. 15.

Berlin, den 5. Juni 1915. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte.

Abteilung 87.

(21444] Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll

Neue Friedrichstr. 13 14, III. Stockwerk, Zimmer Nr. 113, versteigert werden das in Berlin, Blumenstraße und Wallner⸗ theaterstr. 23, belegene, im Grundbuche von der Königstadt Band 51 Blatt Nr. 2955 (eingetragen am 1. Februar 1915, dem Tage der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerks: herrenlose, zuvor auf den Namen der Frau Wanda Jahn, geb. Neumann, in Berltin⸗Wilmersdorf) ein⸗ getragene Grundstück, Vorderwohnhaus mit rechtem Seitenflügel, Quergebäude, Hof und unterkellertem Lichthof, Ge⸗ markung Berlin Kartenblatt 43, Parzelle 1544/117 und 1546/117, 8 a, 11 m aroß, Grundsteuermutterrolle Art. 12 944, Nutzungswert 22 080 ℳ, Gebäudesteuer⸗ rolle Nr. 5006. 87. K. 9 15. Berlin, den 7. Juni 1915 Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 87. 8

[21442] Zwangsverstetgerung.

am 4. November 1915, Vormuttags 10 Uhr, an der Gerichtsstelle, Berlin, Neue Friedrichstr. 13 —14, III. Stockwerk,

im Grundbuche vom Frankfurtertorbezirk Band 5 Blatt Nr. 132 (eingetragener Eigentümer am 8. Junt 1915, dem Tage der Eintragung des Versteigerungsvermerks: Rentier Gustav Kuhlmann in ee. burg) eingetragene Grundstück: Vorder⸗ wohnhaus mit linkem Seitenflügel, Doppelquerwohngebäude mit rechtem Seitenflügel und zwei Höfen, Gemarkang Berlin, Kartenblatt 37, Parzelle 955/61, 10 a 39 qm groß, Grundsteuermutterrolle Art. 20 845, Nutzungswert 16 760 ℳ, Gebäudesteuerrolle Nr. 1404, jäbrliche Gehäudesteuer 648 ℳ. 87. K. 58. 15. Berlin, den 12. Juni 1915. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte.

Abt. 87.

[21443] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 21. September 1915, Vor⸗ mittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle, Berlin, Neue Friedrichstraße 13. 14, II. (drittes Stockwerk), Zimmer Nr. 113 115, versteigert werden das in Berlin, Rostocker⸗ straße 46, belegene, im Grundbuche von Moabit Band 90 Blatt Nr. 3680 (einge⸗ tragener Eigentümer am 10. Juni 1913, dem Tage der Eintragung des Versteige⸗ rungsvermerks: der Schmiedemetster und Wagenbauer Gustav Rudomsly zu Berlin) eingetragene Grundstück a. Vorderwohn⸗ haus mit Seitenflügel rechts, links und Hof, b. Querwohngebäude mit Vorbauten rechts, links und Hof, c. Kontorgebäude 2. Hof rechis, d. Schmiedewerkstatt, 0. Werkstattgebäude quer, kf. Kesselhaus⸗ anbau an d. Gemarkuna Berlin Karten⸗ blatt 15 Parzelle 1007/136, 18 a groß, Grundsteuermutterrolle Artikel Nr. 1428, Nutzungswert 24 270 ℳ, Gebäudesteuerrolle Nr. 1428. 85 K 87. 13. Berlin, den 17. Juni 1915.

Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 85.

[13270] Bei dem unterzeichneten Gericht ist be⸗ antragt worden, solgende abhanden ge⸗

kraftlos zu erklären:

1) Die Königlich Sächsischen Staats⸗ schuldverschreibungen über dreiprozentige jfährliche Rente Lit. A Nr. 31 410 über 5000 Kapital der Anleihe vom Jahre 1899 und Lit. C Nr. 61 445, 61 446 und 61 447 je über 1000 der Anleihe vom Jahre 1900. Antragstellerin: die Rhei⸗ nische Creditbank, Filtale Straßburg, in Straßburg.

2) Die vierproꝛentigen Hypothekenpfand⸗ briefe der Sächsischen Bodencreditanstalt zu Dresden Serie VII Lit. C Nr. 2638 und 6384 je über 1000 ℳ. Antragsteller wegen Nr. 2638 Emitlie verw. Schuster in Polenz und wegen Nr. 6384 Anna Margarete verehel. Förster, geb. Peisker, in Lausa.

3) Die fünsprozentigen Teilschuldver⸗ schreibungen der Aktiengesellschaft Elektri⸗ zitätswerke (vorm. O. L. Kummer & Co.) in Dresden vom 10. Januar 1901 Nr. 71 72 und 73 je über 1000 ℳ. Antrag⸗ Schlossermeister Ernst Sieber in Leipzig.

4) Die Aktien der Dresdner Bank in Dresden Nr. 39 070, 48 299 und 58 299 je über 600 ℳ. Antragsteller wegen Nr. 39 070 Hofbesitzer Fritz Lutter in Wülfingen und wegen Nr. 48 299 und 58 299 Kaufmann Otto Hermann Georg Hugo Gerste in Chemnitz.

5) Den von der Firma Hoff & Walisch in Dresden am 15. Marz 1914 aus⸗ gestellten, von Richard Schroih in Dresden⸗N. angenommenen und am 15. Juni 1914 fällig gewesenen Wechsel über 358 25 ₰, der mit den Blanko⸗ indossamenten der Ausstellerin und des Antragstellers versehen, diesem aber ab⸗ handen gekommen ist. Antragsteller: Kaufmann Otto Starke in Cuxhaven.

6) Den dreieinhalbprozentigen Schuld⸗ schein der Aktiengesellschaft Baubank für die Residenzstadt Dresden Lit. C Nr. 6890 über 500 ℳ. Antragstellerin: Amalie verw. Höhne, geb. Arnold, in Dresden.

Die Inhaber der vorstehends auf⸗

am 9. Dezember 1915, Vormittags 190 Uhr, an der Gerichtsstelle, Berlin,

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll

geführten Urkunden werden aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine am 11. Februar 1916. Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Lothringer Straße 1, I, Zimmer 118, ihre Rechte bei Gericht anzumelden und die Urkunden vorzulegen, anderenfalls deren Kraftloserklärung erfolaen wird.

Dresden, am 15. Mai 1915. Königliches Amtsgericht. Abteilung III. [21559]

Polizeiliche Verlustanzeige im RNeichs⸗ anzeiger gemäß § 367 H.⸗G.⸗B. der aus der Kirchenkasse zu Rosenthal, Kreis Löbau Wpr., am 10/11. Mai 1915 ge⸗ stohlenen kirchlichen Wertpapiere:

1) 18 300,— 4 % Preuß. Rente, zb. ab 1. 4. 15.

A. 8018 8513 8517/18 8520 5/3000.

B. 823811 1800.

C. 11946 11947 12513 13515 = 4/300.

D. 8178 8179 9158 9159 9621 9622 10527 10528 = 8/75.

2) 55 100,— 3 ½ 0% Westpr. Pfandbrf., neue, zb. ab 1. 1. 15.

A. 21490 21549 21550 21551 21552 21553 21554 21555 8/5000.

B. 27546 28758 29119 30343 = 4/2000.

C. 27765 27951 30115 = 3/1000.

Zimmer Nr. 113, versteigert werden das in Berlin, am Comeniusplatz 4, belegene.

D. 17488 22842 23166 = 3/500. 12. 3604 8121 15432 17227 17280 17281 17825 17826 = 8/300. 8 F. 1319 = 1/200. 3) 1200.— 4 % Westpr. Pfandbrf., zb. ab 1. 1. 15. E. 1306 1665 1666 1680 = 4/300. Rosenthal, 24. Junt 1915. Der katholische Kirchenvorstand. (Unterschrift), Pfarrer.

21445] Aufruf.

Der von uns ausgestellte Hinterlegungs⸗ schein über die Lebensversicherungsurkunde Nr. 173 314 des am 12. Dezember 1914 verstorbenen Herrn Ulrich Gley, Kauf⸗ mann, früher in Berlin, zuletzt in Lang⸗ schede, ist nach uns erstatteter Anzeige in Verlust geraten. Besitzer des Scheins werden aufgefordert, binnen 3 Monaten ihre etwaigen Rechte bei uns anzumelden

und den Schein vorzulegen, widrigenfalls dieser für kraftlos erklärt wird. . Karlsruhe, den 22. Junt 1915. Karlsruher Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit vormals Allgemeine Versorgungs⸗Anstalt. [20925]

Die von ung ausgefertigten Dokumente A. Die Versicherungsscheine: Nr. 205 813 vom 25. März 1908 lautend auf das Leben des Herrn Max Arian, Kaufmanns in Siemtanowitz b. Laurahütte, O. Schl, jetzt in Kottowitz, Nr. 218 263 vom 30. September 1909, lautend auf das Leben des Herrn Carl Otio Weller, Postassistenten in Schöne⸗ derg b. Berlin, dann in Deutsch⸗Südwest⸗ afrika, später Postsekretär in Deutsch⸗

Neuguinea, jetzt in Kalbe a. Saale;

Nr. 254 828 vom 18. Juli 1910, lau⸗ tend auf das Leben des Herrn Joseph Samuel Flatom, Versicherungsverkreters in Berlin, jetzt in Berlin⸗Wilmersdorf; Ne. 281 338 vom 8. Juli 1913, lautend auf das Leben des Herrn Charles Schemmel. Repraͤsentanten in Sennbeim i. Els., jetz in Mülhausen k. Elf.:

282 767 vom 23. September 1913,

kommene Werlpapiere und Wechsel sür b Piunkallen, z. Zt. im Felde;

lantend auf das Leben des Herrn Auguft Grudnto, Prtiefträgerd in Kussen, Kre.

B. Die Pfandscheine:

vom 30. März 1910 über den Ver⸗ sicherungsschein Nr. 42 167, lautend auf das Leben des Herrn Ernst Friedrich Eugen Pokora, schr. sich Pokorra. Post⸗ gehilfen in Willenberg, jetzt Postsekretär a. D. in Ortelsburg;

vom 28. März 1911 über den Versiche⸗ rungsschein Nr. 104 957, lautend auf das

Errmann Edler von Graeve, Guts⸗ besitzers in Louisenthal, Krs. Mobrungen,

Gerdauen; vom 17. August 1910 über den Ver⸗

das Leben des Heerrn Hermann Albert Schlecks, Regierungskanzlisten in No⸗ rutschatschen b. Gumbinnen, jetzt Regie⸗ rungskanzleis kretär in Gumbinnen:

vom 21. Januar 1909 über den Ver⸗ sicherungsschein Nr. 158 142, lautend auf das Leben des Herrn Dr. jur. Friedrich

ferner die vol uns unter der früheren Firma „Lebeneversicherungs⸗Gesellschaft zu Leipzig“ ausgefertigten Dokumente: A. die Versicherungsscheine:

Wilhelm Scheffler, Gerichis⸗Bureau.

a. D. und Krugbesitzer in Claussen, Kro Lyck, hierauf in Lyck, jetzt in Danzig;

nachweis Wawerczeck),

burg, jetzt Kriminalkommissar daselbst; jetzt in Wien⸗Kagran;

Postassistenten in Berlin; B. der Depositenschein: Vom 16.

das Leben des Herrn Fi

besitzer daselbst; C. Versicherungsscheine auf den Lebeusfall:

Eydtkubnen);

kuhnen, jetzt in Königsberg i. Pr.,

melden sollte.

Leipzig, den 25. Juni 1915. Leipziger Lebensversicherungs⸗Gesellschaft auf Gegenseitigkeit (Alte Leivpziger). Dr. Walther. Riedel.

21177 Aufgebot.

abend, den 15. Januar

Gericht, Volgersweg 1, Neues Justiz⸗ gebäude, II. Geschoß, Zimmer 368, an⸗

anzumelden und die Urkunde vorzulegen,

Urkunde erfolgen wird. Hannover, den 18. Juni 1915. Königliches Amtsgericht. Abt. 27.

21502] Aufg. bot.

Das Amtsgericht Wesel, Hinterlegungs⸗ stelle, hat das Aufgebot der bei der Hinterlegungsstelle am 22. Februar 1884 vom Königlichen Amtsgericht Wesel von Amts wegen für einen Schreiner Johann Overkamp zu Wesel hinterlegten 267, 17 ℳ, einschließtich der aufgelaufenen Zinsen 332,17 ℳ, beantragt. Der Gläubiger wird wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 30. Oktober 1915, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 13, anberaumten Aufgebots⸗ termin seine Rechte anzumelden, widrigen⸗ falls seine Ausschließung mit seinen An⸗ sprüchen gegen die Staatskasse erfolgt. Wesel, den 9. Juni 1915.

Königliches Amtsgericht.

[21447] Aufgebot. Der Sattler Franz Lange in Kokotzko hat das Aufgebot der im Grundbuche seines Grundstücks Kokotzko Blatt 35 Abteilung IIk Nr. 7 für die Geschwister

Bielecki, Jobann Friedrich Julius, August Heinrich und Mathilde Amalie, einge⸗

Leben des Herrn Heinrich Wilhelm Victor jetzt Rittergutsbesitzer in Kurkenfeld, Krs.

sicherungsschein Nr. 114 606, lautend auf

Albert Portius, Rechtsanwalts in Dresden;

Nr. 46 169 vom 22. August 1877, lau⸗ tend auf das Leben des Herrn Friedrich

assistenten in Lyck, dann Gerichtssekretär

Nr. 62 383 vom 22. Dezember 1883, lautend auf daz Leben des Herrn Alexander Emil Richard Wawrezeck (laut Geburts⸗ Segeanten in Torgau, dann Poltzeischreiber in Hamburg⸗ Barmbeck, bierauf Polizeiassistent in Ham⸗

Nr. 143 976 vom 26. Mai 1903, lautend auf das Leben des Herrn Julius Eugen Mertins, Kaufmanns in Königsberg t. Pr.,

Nr. 153 784 vom 5. Januar 1905, lautend auf das Leben des bereits unter Nr. 2 genannten Herrn Carl Otto Weller,

Juni 1889 über den Ver⸗ sicherungsschein Nr. 62 784, lautend auf Karl Ferdinand Ruth, Bäckermeisters in Neustettin, dann in Bauerhufen b. Köslin, jetzt Hotel⸗

Nr. 16 562 vom 12. Oktober 1897, lautend auf Fräulein Charlotte Ludowika Leugnick (Versicherungsnehmer: Herr Ernst Carl August Lengnick, Uhrmacher in

Nr. 21 060 vom 24. März 1904, lautend auf den vorgenannten Herrn Ernst Cart August Leungnick, Uhrmachers in Eydt⸗

sind uns als abhanden gekommen an⸗

gezeigt worden. Gemäß § 19 unserer All. gemeinen Versicherungsbedingungen und

beraumten Aufgebotstermine seine Rechte

widrigenfalls die Kraftloserklärung der

Die Gläubiger werden aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf den 6. Okrober 1915, Vormittags 9 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Aufgedots⸗ termine ihre Rechte anzumelden, widrigen⸗ falls sie mit diesen ausgeschlossen werden. Culm, den 22. Juni 1915. Königliches Amtsgericht.

[21448] Aufgebot.

Der Rittergutsbesitzer Fritz Pucher in Weicherau, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Dr. Niesel in Neumarkt (Schles.), hat das Aufgebot der Hypothekenurkunde über die auf dem Grundstücke Nr. 45 Weicherau in der III. Abteilung des Grundbuchs unter Nr. 1 für den Frei⸗ gutsbesitzer Fleischer in Pfaffendorf ein⸗ getragenen, auf den Mauerautsbesitzer Wilhelm Büttner in Metschkau über⸗ gegangenen 350 Taler, gleich 1050 ℳ, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 8. Oktober 1915, Vormittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer Nr. 3, agberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkande erfolgen wird.

Neumarkt i. Schl., den 15. Juni 1915.

Königliches Amtsgericht.

[21456] Aufgebot.

a. Der Eigentümer August Doll und die Witwe Auguste Burzlaff in Spydow haben das Aufgebot zum Zwecke der Aus⸗ schließung des Gräubigers der auf dem Grundbuchblatt des thnen gehörigen Grund⸗ stückss Sydow b Band IV Blatt Nr. 88. Abt. III Nr. 3 für die Könialiche Straf⸗ anstalt in Naugard auf Requisition der Dir⸗ktion eingetragene Hypothek von 51 Taler 10 Silbergroschen 3 Pfg. gemäß § 1170 B. G.⸗B. beantragt. Der Gläu⸗ biger wird aufgefordert, spätestens in dem vor dem unterzeichneten Gerichte auf den 16. Oktober 1915, Vorm. 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden, widrigenfalls seine Aus⸗ schließung mit seinem Rechte erfolgen wird. b. Der Eigentümer August Doll und die Witwe Auguste Burzlaff in Sydow haben das Aufgebot des Hypothekenbriefes vom 23. September 1869 über die auf dem Grundbuchblatte des Grundstücks Sydow Band IV Blatt Nr. 88 Abt. III Nr. 3 für die Königliche Strafanstalt in Naugard eingetragene Hyvpothek beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem vor dem unterzeichneten Gerichte auf den 16. Oktober 1915, Vorm. 10 Uhr, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung erfolgen wird.

Pollnow, den 19. Juni 1915.

Königliches Amtsgericht.

[20927]

Das Herzogliche Amtsgericht Walkenried

18 unserer Bedingungen fir Versiche⸗ hat heute fo gendes Aufgebot erlassen: rungen auf den Lebensfall werden wir für diese Scheine Ersatzurkunden ausstellen, wenn sich innerhalib zweier Monate hat das Aufgebot der verloren gegangenen ein Inhaber dieser Scheine bei uns nicht Schuld⸗ und Hypothekenverschreibung vom

Der Former Ludwig Otte in Zorge, ver⸗ treten durch Justizrat Peter in Ellrich,

23. März/2. April 1852 über die auf dem Grundbuchblatte des Grundstücks Nr. 137 in Zorge Band I Blatt 259 Abt. III Nr. 1 für den Faktoreischreiber Gebhardt zu Zorge zu 4 % verzinsliche Darlehns⸗ forderung von 1110 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert,

Die Firma E. Schumann in Sommer⸗ 1 F. feld b. Lpz. hat das Aufgebot des am patestens in dem auf den 17. März 8 1 1914 in von

Busch⸗Becker ausgestellten, auf Hein⸗ rich Behrends, ae ws. n 22 böe beraumten Aufgebotstermine seine Rechte von diesem angenommenen, am 1. De⸗ zember 1914 in Hannover⸗Linden fällig gewesenen Wechsels über 313 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf Sonn-

1916. Vormittags 10 Uhr, vor dem Herzoglichen Amtsgericht Walkenried an⸗

anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. 8 Walkenried, den 15. Juni 1915.

1 Der Gerichtsschreiber Herzoglichen Amtsgerichts:

1916, —6 ¹ Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Mittendo rf. Gerichts sch schreibergehilfe.

[21449] Aufgebot.

Der Wäschereibesitzer Eduard Petersen in Gravenstein, vertreten durch Rechts⸗ anwalt v. Hielmcerone in Apenrade, hat be⸗ antragt, den verschollenen Seemann Andreas Christensen, geboren am 7. Fe⸗ bruar 1840, zuletzt wohnhaft in Warnitz, für tot zu erklären. Der Verschollene ist im Jahre 1862 zur See gegangen. Von Hongkong aus ist im Jahre 1875 die letzte Nachricht von seinem Leben ein⸗ gegangen. Der bezeichnete Verschollene wird aufaefordert, sich spätestens in dem auf den 6. April 1916, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spä⸗ testens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Apenrade, den 18. Juni 1915.

Königliches Amtsgericht.

[21253] Aufgebot.

Der Kaufmann Hermann Buchwaldt in Bad Oldesloe hat beantragt, den ver⸗ schollenen Landarbetter Htnrich Friedrich Ferdinand Barkmann, in Nordamerika unter dem Namen F. Bolau, zuletzt wohnhaft in Schlamersdorf, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem

auf den 28. Jauuagr 1

tragenen Hypothek von 30 Talern beantragt.