1915 / 152 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Jul 1915 18:00:01 GMT) scan diff

Der Bezugsprris beträgt vierteljährlich 5 40 ₰. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Hostanstalten und Zeitungsspeditruren für Helbstabholer auch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

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Anzeigen nimmt an:

die Königliche Expedition des Reichs⸗ und Staatsanzrigerz Berlin SW. 48,

Wilhelmstraße Nr. 32.

Abends

1915.

Ernennungen ꝛc.

Erste und Zweite Beilage: 1 Bekanntmachung über den Verkehr mit Brotgetreide und aus dem Erntejahr 1915. Bekanntmachung über das Ausmahlen von Brotgetreide. Bekanntmachung über das Verfüttern von Brotgetreide, Mehl

und Brot.

Bekanutmachung über den Verkehr mit Gerste aus dem Ernte⸗ jahr 1915. Bekanntmachung Bekanntmachung

Mehl

über die Regelung des Verkehrs mit Hafer.

über den Verkehr mit Kraftfuttermitteln.

Bekanntmachung über zuckerhaltige Futtermittel.

Bekanntmachung wegen Aenderung der Bekanntmachung, be⸗ treffend Einschränkung der Trinkbranntweinerzeugung, vom 31. März 1915.

Bekanntmachung über Freigabe von Branntwein zur Ver⸗ steuerung im Juli, August und September 1915.

Personalveränderungen in der Armeer.

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, sonstige Personalveränderungen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem bisherigen Großherzoglich badischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister in Berlin, Wirklichen Geheimen Rat und Kammerherrn Grafen von Berckheim den Roten Adlerorden erster Klasse,

dem Bureauvorsteher bei der Großherzoglich badischen Gesandtschaft in Berlin, Oberrechnungsrat Zeise den Roten Adlerorden dritter Klasse,

dem K. und K. österreichisch⸗ungarischen Vizekonsul Buch⸗ berger, zurzeit bei der Botschaft in Berlin, den Roten Adler⸗ orden vierter Klasse sowie

dem K. und K. österreichisch⸗ungarischen Konsul Dr. Toncié Edlen von Sorinj in Wien und dem früheren Legationssekretär bei der peruanischen Gesandtschaft in Berlin S. M. Cavero den Königlichen Kronenorden dritter Klasse zu verleihen.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

den Kreisdirektor Dr. von Heeren in Molsheim zum Kaiserlichen Regierungsrat in der Verwaltung von Elsaß Lothringen zu ernennen.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem Oberbahnmeister Eduard Dannenbera in Straß⸗ burg bei dem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen. .“

3 Dem Regierungsrat Dr. von Heeren ist die Stelle eines Regierungsrats im Ministerium zu Straßburg übertragen worden.

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Der Stenographendiätar Dr.

Christophe ist zum Reichs⸗ tagsstenographen ernannt worden.

Königreich Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Eisenbahnobersekretäären von Lühmann in Halle Scale) und Krauel in Stettin sowie dem Oberbahnmeister

Uckley in Angermünde bei dem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Rechnungsrat zu verleihhnn.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: ddem bisherigen Theatersekretär Wilhelm Rath beim Königlichen Theater in Hannover den Charakter als Rechnungs⸗ rat zu verleihen.

zubehalten. 9. ist dies nicht zutreffend. 1 Beschlagnahme der deutschen Schafschur für 1914,15 durch die

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs ist die Wahl des Direktors Dr. Hans Bernhardt an dem Archigymnasium in Soest zum Direktor des städtischen Gymnasiums und Realgymnasiums in Elberfeld durch das Staatsministerium bestätigt worden.

Auf Grund Allerhös ter Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Staatsministerium infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in Herne getroffenen Wahl den Landwirt Friedeich Cremer daselbst als unbesoldeten Bei⸗ geordneten der Stadt Herne auf fernere sechs Jahre bestätigt.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Bei der Geologischen Landesanstalt ist der außeretats⸗ mäßige Geologe Dr. phil. Richard Bärtling zum Bezirks⸗ geologen ernannt worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Der bisherige Geheime Oberregierungsrat Dr. Holtz ist infolge seiner Ernennung zum Präsidenten des Landeswasser⸗ amts zum 1. Juli 1915 von den Obliegenheiten des Staatskommissars und Treuhänders bei der Preußischen Zentral⸗Bodenkredit⸗Aktiengesellschaft hier entbunden worden.

An seiner Stelle ist der Geheime Oberregierungsrat Dr. Krause unter Entbindung von seinen bisherigen Verrichtungen als Stellvertreter zum Staatskommissar und Treuhänder bei der Gesellschaft bestellt worden. Zu seinem Vertreter ist der vortragende Rat im Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, Geheime Oberregierungsrat Krenzlin von dem⸗

selben Zeitpunkte ab ernannt mworden.

1“ Finanzministerium.

„Der Regierungsrat Dr. Steinkopff in Cöln ist als Mitglied an die Oberzolldirektion in Berlin versetzt worden.

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v ndesrat versammelte sich heute zu einer Plenar⸗ sitzung; vorher hielten der Ausschuß für Handel und Verkehr und die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und

für Zoll⸗ und Steuerwesen Sitzungen. lA“ 11u6

Das Stellvertr Armee⸗ korps veröffentlicht laut Meldung des „W. T. B.“ folgende die Feldpostbriefe betreffende Warnung:

Es hat sich die Tatsache herausgestellt, daß Beauftragte feind⸗ licher Staaten zu dem Zwecke sich im Lande umhertretben, Angehörige von Kriegsteilnehmern zur Auslteferung von Felkpostbriesen oder Ab⸗ schriften von solchen zu veranlassen. Unter dem Vorgeben, es handle sich um vaterländische Werke, in denen die Briefe zum Abdruck gelangen sollen, oder durch andere Vorspiegelungen, auch Geldanerbieten, suchen sie ihren verräterischen Zweck zu erreichen. Die Briefe werden von ihnen besonders dazu benutzt, um die Standorte der einzelnen, zu be⸗ stimmten Korps gehörenden Regimenter festzustellen sowite die Höhe der Einzelverluste, Truppenverschiebungen und dergleichen daraus zu berechnen. Die Bevölkerung wird demnach aufs dringendste davor gewarnt, Feldpostbriefe an dritte Personen auszuliefern oder Auf⸗ zeichnungen aus solchen zu gestatten. Von verdächtigen Anträgen solcher Art ist der nächsten Militär⸗ oder Polizeibehörde schleunigst Kenntnis zu geben.

In den Tageszeitungen sind mehrfach Anzeigen ver⸗ öffentlicht worden, daß es auf Grund von Verfügungen des

Kriegsministeriums den Schafbesitzern allgemein gestattet sei,

Schafwolle für den Gebrauch im eigenen Haushalt zurück⸗ Wie amtlich durch „W. T. B.“ mitgeteilt wird, Von den zur Verordnung über die

stellvertretenden Generalkommandos erlassenen Ausführungs⸗

bestimmungen, nach denen das gesamte Wollgefälle für 1914/15 nur für Kriegslieferungen verwendet werden darf, werden in besonderen Fällen Ausnahmen nur insofern zugelassen, als

Besitzern weniger Schafe (2—3) gestattet wird, das Woll⸗ erträgnis dieser Schafe, wie bisher, im eigenen Haushalt zu

verarbeiten. Diese Erlaubnis wird jedoch nur auf besonderen Antrag in jedem einzelnen Falle erteilt und schließt von vornherein die Annahme aus, daß Wolle ohne diese Erlaubnis

von der Beschlagnahme befreit sei. Anzeigen der eingangs er⸗ wähnten Art in den Zeitungen sind unzulässig.

setzung von

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 565 und 566 der Deutschen Verlust⸗ listen bei. Sie enthalten die 263. Verlustliste der preußischen .“ 1

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Baden. Gestern Mittag ist in Karlsruhe, wie „W. T. B.“ meldet, der Kultusminister Dr. Böhm gestorben.

Oesterreich⸗Ungarn.

In der „Wiener Zeitung“ wird eine Kaiserliche ordnung veröffentlicht, welche einerseits Maßnahmen, be⸗ treffend die Branntweinerzeuguna, andererseits die Erhöhung der Branntweinsteuer um 20 Heller für das Liter Alkohol ver⸗ fügt. Sodann werden besondere Maßnahmen getroffen, die Neugründungen von landwirtschaftlichen Brennereien einen Riegel vorschieben. Ebenso wird die Regierung ermächtigt, die Fest⸗ Höchstpreisen für Spiritus anzuordnen.

““ EGroßbritannien und Irland.

Das Unterhaus hat einstimmig den Marinenachtrags⸗ etat angenommen.

Nach dem Bericht des „W. T. B.“ erklärte Mac Namara, daß durch die Vermehrung um 50 000 Mann das Personal der Marine auf 200 000 Mann steige. Die Mannschaften seien nicht sofort nötig, denn es seien soviel unter den Waffen, als man zurzeit gebrauche. In den früheren Etats sei reichlich für den Augenblicks bedarf vorgesorgt worden. Die bei früheren Gelegenheiten bewilligte Zahl von Mannschaften habe 50 000 Mann betragen. Die Zahl der Freiwilligen sei so groß gewesen, daß diese Stärke überschritten worden sei. Die Admiratität habe beschlossen, auch den Ueberschuß zu be⸗ halten. Der frühere Z'villord der Admiralität Lambert erklärte, die ganze Lage des Landes hänge von der Marine ab, sie sei reichlich mit Munition und den nötigen Vorräten veesehen.

Frankreich.

Der Senat hat am Dienstag einstimmig den Gesetz⸗ entwurf über die provisorischen Budgetzwöftel an⸗ genommen, der bereits von der Kammer bewilligt worden war.

Nach dem Bericht der „Agence Havas“ wiederholte der Minister⸗ präsident Viviani bei Beginn der Debatte die Erklärungen, die er am Donnerstag schon in der Kammer abgegeben hatte, nämlich, daß die Regierung mit den Parlamentsausschüssen eng zusammenarbeiten werde, um eine intensive Nutzbarmachung aller militärischen und in⸗ dustriellen Kräfte des Landes auf das beste zu verwirklichen Viptani schloß mit den Worten: „Parlament und Regierung werden so der Nation ein Bei⸗ spiel gegenseitigen Vertrauens, der Einigkeit und Eintracht geben. Wir werden so unseren Nachkommen zwei schöne Erbschaften hinter⸗ lassen: Die Erbschaft des Heldentums unserer Soldaten und die Erb⸗ schaft der Einigkeit der Parteien, die sich in der Religion des Vater⸗ landes aussöhnten.“ Sodann legte der Kriegsminister Millerand dar, welche Ergehnisse durch die Maßnahmen zur Erhöhung der Her⸗ stellung von Waffen, Munition und Svprerngstoffen gezeitigt worden seien. Der Mintster erklärte, daß vach der militarischen Mobil⸗ machung die industrielle angeordnet werden sei. Die Aufgabe sei schwierig gewesen, aber es sei gelungen, in neun Monaten die Er⸗ gänzung von Munition, deren Verbrauch für die 75 mm⸗Geschütze unaufbörlich stiege, zu versechsfachen. Die Kriegeverwaltung tue alles um die Berechnungen noch zu übertreffen. Sodann gab Millerand befriedigende Versicherungen bezüglich der Her⸗ tellung von schwerer Artillerte und Gewebren ab und sagte, daß sich während des ersten Vierteljahres 1915 die Herstellung von Maschinengewehren verdoppelt habe. Für alle Kampfwaffen sei die Erzeugung entsprechend hoch. „Wir sind“, erklärte Millerand, ent⸗ schlossen, unserem Feinde auf jedes Gebiet zu folgen, welches auch die Waffen sein mögen, die er anwendet.“ Der Minister machte weitere Angaben über den Sanitätsdienst und über die von ihm unter⸗ nommenen Anstrengungen zur Vervollständigung des Intendantur⸗ wesens. Schließlich erklärte er, daß er entschlossen sei, auch weiterhin alle Fehler gutzumachen, wo immer sie vorkommen mögen, aber Einzelheiten dürften nicht bewirker, daß man das Ganze aus den Augen verliere. Dies werde von den Verbündeten, die Zeugen der

5 ü ichs sei vollauf gewürdigt. Bemühungen Frankreichs seien, vollauf ge ist

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Ein Kaiserliches Reskript an den Ministerpräsidenten Goremykin lautet nach einer Meldung der „St. Peters⸗ burger Telegraphenagentur“:

Aus allen Teilen des Vaterlandes gelangen Stimmen zu mir, welche Zeugnis at legen für den starken Willen des rufsischen Volkes, seine Kräfte dem Werke der Heeresausrüstung zu widmen. Ich schöpfe aus dieser nattionalen Einmütigkeit die unerschütterliche Sicherheit einer strahlenden Zukunft. Der lange andauernde Krieg verlangt immer neue Kraftanstrengungen; aber indem wir die wachsenden Schwierigkeiten überwinden und den unvermeid⸗ lichen Wchfelfällen des Kriegsglücks die Stirn bieten, wollen wir in unseren Herzen den Entschluß befestigen und stählen, den Kampf mit Hilfe Gottes bis zum vollständigen Triumph des e Peeres zu führen. Der Feind wird niedergeschlagen werden müssen, sonst ist der Friede unmöglich. Mit festem Vertrauen in die unerschöpflichen Kräfte Rußtands erwarte ich, daß die Regterungs⸗ und öffentlichen Einrichtungen, die Industrie Rußlands und alle treuen Söhne des Vaterlandes ohne Uaterschied der Memnungen und Klassen solidarisch und einmütig arbeiten werden, um die Bedürfn’sse unserer tapferen Armeen zu befriedigen. Dieses einzige und nunmehr nationale

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Problem soll alle Gedanken des einigen und in seiner Einigkeit un⸗