1915 / 152 p. 20 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Jul 1915 18:00:01 GMT) scan diff

Die Ausstellung der Postanweisung hat zu erfolgen in

Gebühr (vom Absender zu entrichten)

8 NFeeitboeitagg einee

Briefe, Postkarten, Drucksachen, Geschäftspapiere, Warenproben.) 1u“ 8 . 3 1 8 g.Erc.,. 8 1 Postanweisung

Im Vereinsverkehr wird der ein⸗

Schrift auf der Vorder⸗ oder Rückseite deutlich niedergeschrieben sein. ü Einziehungsgebühr von 10

gezogene Betrag nach Abzug der tarifmäßigen Postanweisu igsgebühr un dem Absender durch Postanweisung übermittelt.

8 8 2 8 ““ . 8 Allgemeines. Der Betrag der Nachnahme ist auf der Aufschriftseite der Sendung in der bei dem Bestimmungsland (Spalte Meistbetrag einer Nachnahme) angegebenen Währung in Buchstaben 5 Schrift) und Zahlen anzugeben. Das Umrechnungsverhältnis ist wie bei Postaufträgen siche Abteilung D. P oft⸗ aufträge zur Einziehung von Geldbeträgen. Ferner müssen Name und Adresse des Absenders in lateinischer

———

22. Meistbetrag Tar Einschreib⸗ 8 Bemerkungen gebühr

2

9) Dänische Antillen 1000 Franken 20 f 9) Fr. und Ct. (Umrechnungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen).

15 10) Ecuador (nur nach Quito) 200 30 10) Mark und Pfennig.

8 1 . 11) Griechenland mit Kreta 1000 Franken 20 11) Fr. und Ct. (Umrechnungsverhältnis bei

Einschreib⸗

3 1 den Postanstalten zu erfragen). gebühr

Porto

einer

Bemerkungen Nachnahme 8

einer

Nachnahme 2) Honduras, Republik. .. .. 1“” 800 20 für je 40 ℳ. 12) Mark und Pfennig.

1 13) Kanalzone von Panama (wie Philippinen). W13235 800 bis 100 ℳ: 20 ₰; über 100 200 ℳ: 30 ₰; über 200 14) Mark und Pfennig. bis 400 ℳ: 40 ₰; über 400 600 ℳ: 60 ₰; über

Zu Oesterreich- 1 Ungarn: 600 ℳ: 80 Der Nachnahmever- 5) Niederlande . r leim nach Dabmasien 15) 1111“ 480 Guldern 8 8 und dem Küstenlande 16) Niederländische Kolonien (Indien, Gupana) . 480 Gulder 20 für je 40 ℳ. ise bis auf aweileres Be- 1ö1ö1ö1— 8 720 Kronen schränlungen unten- 8 nworfen. Nahere Aus- kunft erteilen die Post- austalten.

Zu Deutschland: Briefe und Post⸗ karten mit Rachnahme auch unfrankiert zu⸗ Zugleich mit dem Portowird 10 Vor⸗ zeigegebühr erhoben. Uebermittlung des eingezogenen Betrags erfolgt gegen die gewöhnliche Post⸗ anweisungsgebühr.

20 Pfg. (Wird nur bei eingeschrieb. Nachnahme⸗ v Das ge-

Niederländisch Guyana (nur be⸗

Deutschland (Reichspostgeb. Bayern stimmte Orte) .. .. WITETETEE

Wüͤ

und Württemberg) . . . .

Mark

15) und 16) Gulden und Cents (Umrech- nungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen).

17) Kronen und Oere (Umrechnungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen).

18) Kronen und Heller (Umrechnungsverhält⸗ nis bei den Postanstalten zu erfragen).

(Nachnahmen auch auf gewöhn⸗

Niederländisch Indien (nur be⸗ lichen Briefsendungen zulässig.)

stimmte Orte) . 480 Guld.

720 Kron.

Das ge⸗ wöhnliche

Porto für die V

Chile (nur bestimmte Orte) Norwegen. 8 8 88 CTh 8 2 18) Oesterreich⸗Ungarn mit Bosnien⸗Herzegowina und Liechtenstein. Mer Postanweisungsverkehr nach Dalmatien und dem Küstenlande ist bis auf weiteres Beschränkungen unterworfen. Naähere Aus-

Kunft erteilen die Postanstalten)..

““;

Zu China: 88 b

Z 8 20 uvöö1611161““”“ Ameh, Fuhichau Schweden . . . . . . . . N720 Kron. Sendungen ) Philipp Hankau, Kanton, 1““ 21) Rumänien F . e . 8 1 8 2 8 . . 5 . 8 8 . . . . 8 2. 8 . 2 3 ä Schweiz . . 1000 Fr. 8 8 8 22) Russisch-Polen (nur nach Bendein, Czenstochau. Kalisch, Kolo, S 4G 8 99 Sw 1 11“ 6 8 3 53,21 2* . öagne üschifu, 8 8 Lodz, Pabianice, Sieradz, Wielun und Mloclawek) . . . .. Tschinkiang. 23) Salvador. Tsinanfu, Weihsien. 8 8 1 8 22 8

wöhnliche

Oesterreich⸗Ungarn mit Bosnien⸗

China: deutsche Postanstalten 2 n B Herzegowina und Liechtenstein

Porto für die

betreffenden

1000 Kron.

10 für je 20 ℳ; mindestens 20 ₰. 20 für je 40 ℳ.

20 für je 40 bis New York; Gebühr ab New York bei den Postanstalten zu erfragen.

20 für je 40 ℳ.

bis 5 ℳ: 10 2; über 5 100 ℳ: 20 ₰: über 100 bis 200 ℳ. 30 ₰J; über 200 400 ℳ: 40 ₰; über 400 —600 ℳ: 50 ₰; über 600 ℳ. 60

20 für je 40 ℳ.

20 für je 40 ℳ.

19) Sol de Plata und Centavos (1 Sol de Plata = 2 5 J). 8 20) Doll. und Cts. (Umrechnungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen). 21) Lei und Bani (100 Lei = 82 40 ₰). 22) Mark und Pfennig. ““

Dänemark mit Faröer und Island

(nicht auch Grönland). betreffenden

720 Kron. Rumänien (nur bestimmte Orte) 1000 Lei

Sendungen.

Dänische Autillen 1000 Fr.

800 Mark 8 600

800 720 Kronen

23) Mark und Pfennig.

24) Kronen und Oere (Umrechnungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen).

25) Fr. und Ct. (Umrechnungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen).

26) Mark und Pfennig. 1

27) Pesos und Centavos (Goldgeld) (1 Peso Gold = 4 40 ₰).

28) Doll. und Cts. (Umrechnungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen).

Kiederlande

480 Guld.

25) Schweiz 20 für je 40 ℳ.

800 200 Pesos

20 für je 40 ℳ. 20 für je 40 ℳ.

26) Siam.. 8 1 1“ eeöööböö1ö1ö11111“*“ 8 b ““

8) Vereinigte Staaten von Amerika mit Guam, Hawai ¹), Porto Rico ²),

8 1 amerikanisch Samoa ²) . . .. ““

20 für je 40 ℳ.

B. Briefe und Kästchen mit Wertangabe.

unterliegen (ausgenommen in Deutschland un

Allgemeines. Die Wertbriefe müssen zur Zeit offen bei den Postämtern (nicht Postagenturen usw.) eingeliefert werden und dürfen (ausgenommen in Deutschland und im Verkehr mit Bosnien⸗Herzegowina, Dänemark, Oesterreich⸗Ungarn mit Liechten⸗ stein) nur Wertpapiere (Obligationen, Papiergeld, Zinsscheine usw.) enthalten. Wertkästchen dürfen Schmucksachen oder kostbare Gegenstände enthalten; dagegen dürfen Briefe oder die Eigenschaft einer Korrespondenz besitzende Angaben, im Umlaufe befindliche Münzen, Banknoten oder auf den Inhaber lau⸗ tende Wertpapiere, Urkunden, Geschäftspapiere und Gegenstände, deren Einführung oder Umlauf im Bestimmungslande verboten ist, nicht

aufgenommen werden. Wertangabe in der Aufschrift in Buch⸗ staben und Zahlen in der Markwährung auszudrücken. Ausschabungen oder Aenderungen, selbst wenn anerkannt, nicht gestattet. Verlangt Absender Bescheinigung über Zustellung der Wertsendung an den Empfänger, so hat er auf die Sendung „gegen Ruckschein⸗ (avis de réception) zu schreiben. Gebühr dafür 20 Pf. Bei Wertbriefen muß zwischen den einzelnen, zur Frankierung verwendeten Freimarken ein Zwischenraum gelassen werden, auch dürfen die reimarken die Kanten des Umschlags nicht bedecken. Wert⸗ endungen, deren Aufschrift aus Anfangsbuchstaben besteht oder mit einem Stifte geschrieben ist, sind nicht zulässig. Wertbriefe

1

Meistbetrag tehsc eh eit , s.⸗ ber Versicherungs⸗

Wertbriefe Wertkästchen gebühr für Wertangabe 1 8 je 240

Pf. Pf. Pf.

WDer 1 c un Wertkästchen

Bosnien⸗Herzegowina, Luxemburg und Oesterreich⸗Ungarn mit Liechtenstein) keiner Gewichtsbeschrankung, für Wertkästchen ist das Meistgewicht auf 1 kg festgesetzt. Paketkarten sind bei Wert⸗ kästchen nicht erforderlich. Ueber die Vorschriften hinsichtlich der Beschaffenheit der Versiegelung ꝛ. der Wertkästchen und der Zahl der beizufügenden Zollinhaltserklärungen erteilen die Postämter Auskunft. Im Verkehr mit einer Anzahl von Ländern ist bei Wertkästchen die Zahlung der Zollbetrage 88 den Absender gestattet. Hierüber erteilen die Postanstalten Auskunft.

= Eilbestellung zulässig. = Nachnahme zulässig. 8 = Einführung ausländischer Lotterielose

Bulgarien. ) Dänemark mit Faröer, Grönland,

) Luxemburg . . . Niederlande . . . 1 3 8

Norwegen . . . 1 8 Oesterreich⸗Ungarn mit Liechtenstein . . . . . . . ... 8 Der Geldbriefverkehr nach Dalmatien, Kärnten und dem Küstenlaud ist bis auf weiteres Be- schrankungen unterworfen. Geldbriefe nach Triest und nach einer Ansahl Orte in Tirol dürfen zur Zeit Leine schriftlichen Mitteilungen euthalten. Naähere Auskuuft erteilen die Postaustalten.)

a11616““ 8

ürkische Postanstalten

Allgemeines. Zu Postanweisungen nach dem Auslande kommt ein besonderes Formular (tin deutscher und französischer Sprache) in Anwendung. Auszufüllen ist es mit arabischen Ziffern und mit lateinischen Schriftzeichen ohne Durchstreichungen oder Aenderungen. Für telegraphische Postanweisungen ist zu entrichten: a. die ge⸗

cer ar Fobßübhßr ebuhr

ungs⸗ und erforderlichen Falls die Geb

unbeschränkt nur als Pakete

bis 10 geographische 1,4 zulässig

Meilen 20 ₰, über

10 Meilen 40 ₰,

ohne Unterschied des Gewichts

65 Phne Unter⸗ schied des Gewichts je 250 16 ränkt 1 6 1I . Einschreibbrief 8000 leichen 8 20 000 Gewichts 1 12 Brlefe

unbeschränkt 116 Kästchen.

wie tschl wie Deutschland

Deutschland

unbeschränkt

unbeschränkt 8000

Einschreibbrief gleichen Gewichts 8

C. Postanweisungen.

5 für je 300 ℳ, mindestens 10

dt.⸗öst.: wie bei 1), bosn.: 4 ⅛6 für

1 8 über Saßnitz, 11“.“ [12 üb. Dänemark.

1) Meistgewicht der Wertbriefe 250 g. Unfrankierte Briefe zulässig mit 10 Zuschlag. Für Briefe gegen Rückschein Frankierungszwang. Eilbestellgebühr im Falle der Vorausbezahlung bei Ueber⸗ bringung eines Briefes mit Wertangabe bis 800 einschließlich oder von Ablieferungsscheinen über Wertbriefe nach Postorten 25. ₰, nach Orten ohne Postanstalt 60 ₰4. N bis 800 (Vorzeige⸗ gebühr 10 wird zugleich mit dem Porto erhoben). 8

2) Meistgewicht der Wertbriefe 250 g. Unfrankierte Briefe zulässig mit 10 Zuschlag. Für Briefe gegen Rückschein Frankierungs⸗ zwang. L. verboten. E nach Postorten.

I. verboten. Schriftliche Mitteilungen in Wertbriefen sind verboten. ) E nur nach Postorten, jedoch mit Ausschluß von Faröer, Grönland, Island. N (ausgenommen nach Grönland) bis 720 Kronen. Wertkästchen nach Grönland, Island nicht zulässig. L verboten. Meistgewicht 250 g; E; N bis 800 ℳ; L. verboten. 8 E; N bis 480 Gulden. E nach bestimmten Orten; N bis 720 Kronen. Meistgewicht der Wertbriefe 250 g. Unfrankierte Briefe zulässig mit 10 Zuschlag. Für Briefe gegen Rückschein, Nachnahmebriefe und Eilbriefe Frankierungszwang. E; N bis 1000 Kronen. L. verboten. Schriftl. Mitteilungen in Wertbriefen nach Ungarn sind verboten.

9) X bis 1000 Lei. L. verboten. Schriftliche Mitteilungen in Wertbriefen sind verboten.

10) E nach allen Postorten mit Bestellgeld; N bis 720 Kronen.

11) E; N bis 1000 Franken. . .

12) Nur nach bestimmten Orten. Schriftliche Mitteilungen in Wert⸗ briefen sind verboten.

.“

für den Auszahlungsschein, b. die Gebühr für das Telegramm. Wegen / jeder für sich umgerechnet und sich ergebende Bruchteile

der Vorausbezahlung von Eilbestellgeld für telegraphische Post⸗

anweisungen nach Orten ohne Postanstalt erteilen die Postanstalten

den in fremder Währung auszustellenden werden die Hauptbeträge (Franken, Teilbeträge (Ceuntimen, Cents ꝛr.

Auskunft. Bei Postanweisungen Dollars ꝛc.) und die

jedesmal auf volle Pfennig aufwärts abgerundet. Schrift⸗ liche Mitteilungen auf dem Abschnitt der Postanweisung sind im allgemeinen zulassig; die Ausnahmen sind in den Bemerkungen am Schlusse angegeben.

Benennung der Länder

Meistbetrag einer Postanweisung

vom Absender zu entrichten

Die Ausstellung der Postanweisung hat zu erfolgen in

1 Deutschland (Reichspostgebiet, Bavern, Württemberg)

2) Belgien 3) Bulgarien. . öööö1.“

5) China: Amoi, Futschau,

. * 8

Hankau, Kanton, Nanking, Peking,

6) Costa Rica (nur San Joseh) .. 8 . ͤͤab11116““

Swatau, Tientsin Tschifu, Tschinkiang, Tsinanfu, Weihsien (d. Postanst.).

800 bis 5 ℳ: 10 ₰;

2

800 500 Franken

530 Pesos

für je 40 für je 40 ℳ.

Wu für je 40 ℳ. Schangham Schanghat, 5 8 8 für mindestens für

20 ℳ; 40 ℳ.

.““ 8D0 b 100 Currenecy⸗Dollars

20 ℳ; mindestens

über 5 100 ℳ: 20 ₰; t b 200 ℳ: 30 ₰; über 200 400 ℳ: 40 ₰; über 400 bis 600 ℳ: 50 ₰; über 600 ℳ: 60

über 100 bis M

Mark und Pfennig.

Fr. und Ct. (Umrechnungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen). 8 Pesos und Centavos (Goldgeld) (1 Peso

Gold = 1 54 ₰). Mark und Pfennig.

6) Mark und Pfennig.

9 Currency⸗Dollars und Cents (Umrech⸗ nungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen).

8) Krouen u. Oere (Umrechnungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen).

250 g.

1I“X“ Schriftliche Mitteilung auf dem Abschnitt. Telegraphische Postanweisung zulässig.

1) E (Tarif s. unter A.) T, auch nach dem Orts⸗ und Land⸗ bestellbezirk des Aufgabepostorts. 2) Zulässig nach allen ôrten in den Provinzen Antwerpen, Brabant, Hennegau sausgen. den Kreis Tournai), Lüttich, Limburg, Luxemburg und Namur, ferner nach Aalst, Audenarde, Brügge, Kortruk, Gent, Sottegem und Tournai. M nicht zultssig. 3) T.; M nicht zulässig. 4) Nur nach bestimmten Orten. E. 5) Umwandlung in die Landeswährung (mexikanische Dollars und Cents) bei den Bestimmungspostanstalten nach dem Tageskurs. 6) Auszahlung erfolgt in der Landeswährung nach dem Tageskurs. 7) Nur nach bestimmten Orten. Die Aufschrift muß außer dem Namen den Vornamen oder mindestens die Anfangsbuchstaben des oder der Vor⸗ namen oder die Firmenbezeichnung des Empfängers enthalten. Dem Bestimmungsort ist der Name der Provinz hinzuzufügen. 8) E im Ortsbestellbezirk, jedoch nicht nach Island und Farber. T., jedoch telegraphische Beförderung nur nach bestimmten Orten, von da Weiter⸗

Zum Postscheckverkehr wird jedermann zugelassen. Anmel⸗ dungen zum Beitritt nehmen die Postanstalten und Postscheckämter entgegen. Auf jedem Konto muß eine Stammeinlage von 50 ge⸗ halten werden. Dem Konto werden die durch Zahlkarte eingezahlten Beträge und die von einem anderen Postscheckkonto überwiesenen Be⸗ träge gutgeschrieben. Der Kontoi an über sein Guthaben,

E. Postaufträge zur Einziehung von

Allgen Postaufträge sind im Vereinsverkehr bis zu 1000 Franken oder dem entsprechenden Betrage der Landeswährung

Ullgemeines.

des Bestimmungslandes züge ashgn. Lauten die einzulösenden Wert⸗ papiere auf eine abweichende Währung, insbesondewe die Währung des Aufgabelandes, so hat der Auftraggeber den einzuziehenden Be⸗ trag in der für die einziehende Ie maßgebenden Währung auf den Papieren hinzuzufügen und im Postauftragsformular anzu⸗ geben. Die Umrechnung ist hierbei, um Unterschiede gegenüber den von den fremden Postanstalten mittels Postanweisung abzuführenden Beträgen zu vermeiden, nach demselben Verhältnisse zu bewirken, welches von den fremden Postanstalten bei der Umwandlung der ein⸗ gezogenen Beträge in die Währung des Ursprungslandes der Post⸗ aufträge jeweilig innegehalten wird. Dieses Umwandlungs⸗ verhältnis ist, soweit es nicht nachstehend in der Spalte „Meistbetrag“ angegeben ist, bei den Postanstalten zu

erfragen.

„Das Postauftragsformular (für den Verkehr nach fremden Ländern ein solches mit Vordruck in deutscher und französischer Sprache) besteht aus 2 Teilen (Verzeichnis der Wertpapiere und

Abrechnungsformular). Beide Teile sind dem Vordruck entsprechend

Zahlungspflichtige enthalten.

beförderung durch Briefpost. T nach den Faröer nur nach bestimmten

Orten. 9) E. 10) Auszahlung in der Landeswährung nach dem Tageskurse. Innerhalb desselben Monats dürfen von einem Absender an denselben Empfänger nicht mehr als 400 eingezahlt werden. 11) Nur nach bestimmten Orten; nach einer Anzahl Orte nur bis 500 Franken durch Vermittlung des Zentralpostamts in Athen. Gebühr bis Athen 20 für je 40 ℳ. Ueber Gebühr ab Athen, die in Griechenland vom eingezahlten Betrag abgezogen wird, sowie über Umwandlung in griechische Währung erteilen die Postanstalten Auskunft. T nur nach bestimmten Orten. 12) Nur nach bestimmten Orten. Auszahlung in der Landeswährung nach dem Tageskurse von Tegucigalpa. 14) E; T. 15) E; nach bestimmten Orten. 16) Nur nach bestimmten Orten. 17) Nur nach bestimmten Orten. T; Postanweisungen nach kleinen Postorten werden auf telegraphischem Wege nur bis zum nächsten größeren Postort und von da mit der Post nach dem Bestimmungsort be⸗ fördert. 18) E (in Bosnien⸗Herzegowina nur nach Postorten) Eilbestell⸗ gebühr (25 ₰) vom Absender im voraus zu entrichten. T (in Bosnien⸗ Herzegowina nur im Ortsbestellbezirk). M nach Ungarn nicht zulässig. 20) Wie Vereinigte Staaten von Amerika, erster Satz. M nicht zulässig.

1“ D. Postscheckverkehr.

soweit es die Stammeinlage übersteigt, in beliebigen Teilbeträgen durch Ueberweisung auf ein anderes Postscheckkonto oder durch Scheck jederzeit verfügen.

Die Gebühren betragen für Einzahlungen mit Zahlkarte bis 25 5 Pf., darüber hinaus 10 Pf.; für Ueberweisungen bis zu jedem Betrage 3 Pf.; für Auszahlungen durch Scheck (Höchst⸗

auszufüllen und mit den Anlagen (Rechnung, Quittung, Wechsel usw.) in verschlossenem Umschlag unter Einschreibung an die Postanstalt

V abzusenden, in deren Bestellkreis der Schuldner wohnt (nach Chile an

das Postamt in Valparaiso). Der von der Postanstalt eingezogene Be⸗ trag wird abzüglich der Postanweisungsgebühr und der Einziehungs⸗ ebühr (siehe folgenden Absatz) dem Absender des Postauftrags mittels Postanweisung übersandt. Postaufträge ohne Anlagen, sowie solche mit Briefen als Anlagen sind unzulässig.

Im Vereinsverkehr darf eine und dieselbe Sendung mehrere Wertpapiere enthalten, welche von einer und derselben Postanstalt bei mehreren Zahlungspflichtigen zugunsten eines und desselben Absenders einzuziehen sind. Eine und dieselbe Sendung darf indes einzuziehende Wertpapiere für höchstens 5 verschiedene d Von dem Betrag eines jeden ein⸗ gelösten Wertpapiers wird im Vereinsverkehr eine Ein⸗ ziehungsgebühr durch die beauftragte Postverwaltung erhoben.

Dem Absender ist gestattet, eine zweite Person zu bezeichnen, an welche der Postauftrag im Falle der Nichteinlösung weiterzugeben ist.

Zinsscheine und Dividendenscheine sind im Ver⸗ kehre mit einigen Ländern zugelassen, solche Zins⸗ usw. Scheine jedoch,

21) Nur nach bestimmten Orten. T.; M nicht zulässig. 22) Auszallung in der Landeswährung nach dem Ferhältnisse von 100 ℳℳ = 60 Rubel. 23) Auszahlung in Salvador nach dem Kurse 4 =1 Peso Gold. E nur nach der Hauptstadt San Salvador. 24) E nach allen Postorten mit Bestelldienst. T nach best. Orten. 25) E; T. 26) Nur nach bestimmten Orten. E. Auszahlung in der Landeswährung nach dem Tageskurs. 27) Nur nach bestimmten Orten. E. 28) Absender muß angeben: a. in der Aufschrift außer dem Namen den Vornamen oder mindestens die Anfangsbuchstaben des oder der Vornamen oder Bezeichnung der Firma des Empfängers; bei Empfängern weiblichen Geschlechts muß der Vorname ausgeschrieben und Witwe, Frau oder Fräulein hinzu⸗ gefügt sein; b. auf dem Abschnitte seinen Namen und seine Wohnung; Betrag und Einzahlungstag können angegeben werden. M nicht zulässig. Dem Bestimmungsort ist der Name des Staats (state), wenn vee auch des Kreises (county) hinzuzufügen.

1) Nur nach Honolulu. 8 ²) Nur nach Arecibo, Mayaguez, Ponce, San Juan. ³) Nur Pago Pago auf Tutuila.

betrag 20 000 ℳ) 5 Pf. und außerdem 1 Pf. für je 100 des aus⸗ zuzahlenden Betrags.

Die Briefe der Kontoinhaber an die Postscheckämter kosten bei Verwendung besonderer von der Postverwaltung vorge⸗ schriebener Briefumschläge 5 Pf. Porto

Geldbeträgen.

auf welche nur bei Vorlegung der Obligation usw. selbst Zahlung geleistet wird, sind vom Postauftragsverkehr allgemein ausgeschlossen

Der Postauftragsbrief ist mit der Aufschrift Einschreiben, Postauftragnact. . . (Name der Postanstalt), im Verkehr mit Laͤndern, in denen die deutsche Sprache wenig bekannt ist (Chile ꝛc.) mit der Aufschrift Recommandé, Valeurs à recouvrer Bureau de poste à. . (Name der Postanstalt) zu ver⸗ sehen, im Vereinsverkehr außerdem mit der Angabe des Namens ec. des Absenders.

Schriftliche Mitteilungen auf dem Formulare, welche sich nicht auf den Postauftrag selbst beziehen, sind unzulässig. Der Absend eines Postauftrags kann die ganze Sendung oder einzelne in ihr ent⸗ haltene Wertpapiere zurückziehen sowie irrtümliche Angaben auf dem Auftragsformulare berichtigen lassen, solange die Wertpapiere weder eingelöst noch zurück⸗ oder nachgesandt worden sind. Postaufträge müssen frankiert werden. Die Gebühr ist dieselbe wie für einen Einschreibbrief von gleichem Gewicht. Für die Rücksendung unausführbarer Postaufträge kommt eine Gebühr nicht zur Erhebung.

Meistbetrag eeines Postauftrags

Benennung der Länder

Benennung

der Länder

Meistbetrag eines Postauftrags

Meistbetrag eines Postauftrags

Benennung der Länder

1) Deutschland .... 2) Chile

800

530 Pes. (Gold (66 Sef = e9dh.)

.„ .

vT

3) Dänemark mit Faröer u.

Island (nicht a. Grönland) 4) Dänische Autillen

720 Kronen

1000 Franken (125 Franken = 100 ℳ)

1“

1) Wechselproteste lässig.

Bemerkungen.

1 sowie Zins⸗ und Dividendenscheine usw. zu⸗ Gebühr 30 ohne Unterschied des Geeencensch Mke iese. igr

Protesterhebung durch Post bis 800 zulässig. Gebühr bei Wechseln bis 500 einschließlich 1 ℳ, bei⸗ Wechseln über 500 1 50 ₰, dazu für Rücksendung des protestierten Wechsels nebst Protesturkunde 30 (im Orts⸗ und Nachbarortsverkehr 25 ₰). 2) Nur nach bestimmten Orten. Postaufträge sind an das Postamt

800

480 Gulden Guvana 100 Fl. = 168 ℳ, Niederländisch⸗Indien 100 Fl. = 167 ℳ)

720 Kronen

6) Niederlaude, Niederl.⸗ Indien, Niederl.⸗Guyang

eeöö—“;

Valparaiso zu adressieren. Zins⸗ und Dividendenscheine zulässig. 3) und 4) Zins⸗ und Dividendenscheine usw. zulässig; fremde Lotterie⸗ lose, Prämien⸗Schuldverschreibungen und andere Schuldverschreibungen derselben Art mit den zugehörigen Zinsscheinen ausgeschlossen. 5) Wechsel⸗ proteste werden vermittelt. Zins⸗ und Dividendenscheine, abgelaufene Wertpapiere zulässig. 6) Nach Niederländisch⸗Indien und Gupana nur nach bestimmten Orien. 7) Nur nach bestimmten Orten. 8) Bei Auf⸗ trägen nach Ungarn sind Namen mit lateinischen Buchstaben zu schreiben. Zins⸗ und Dividendenscheine usw. zulässig. Meistgewicht

10) Schweiz..

8) Oesterr.⸗Ungarn mit Bos⸗ nien⸗Herzegowina u. Liechten⸗ stein. (Der Postauftrags- verkehr uach Dalmatien u. dem Küstenlaudl ist bis auf weiteres Beschran- Lungen uuterworfen. Näaäheoere AusEkunft erteilen die Postanustalten.)

9) Schweden . . . .

1000 Kronen 720 Kronen 1000 Franken oder Rappen

250 g. 9) Wechselproteste werden vermittelt. Zins⸗ und Dividend scheine, abgelaufene Wertpapiere zulässig. 10) Lotterielose und andere auf Lotteriespiel bezügliche Papiere ausgeschlossen. Postaufträge mit Ver⸗ merke „Zum Protest’“ oder „Sofort zum Protest“ zulässig. Postaufträge mit Vermerke „Zur Schuldbetreibung“ werden an besondere Betreibungs⸗ ämter weitergegeben. Protestvermerke und der Vermerk „Zur Schuld⸗ betreibung“ sind auf die zu protestierenden usw. Anlagen zu setzen. Zins⸗ und Dividendenscheine usw. sind zulässig. 8