Ob die Voraussetzungen des Abs. 2 vorliegen, entscheidet im Streitfall die höhere Berwaltungsbehörde endgultig. Welche Behörde als höhere Verwaltungsbehörde anzusehen ist, bestimmt die Landes⸗ zentralbehörde. 8
Die Landeszentralbehörde kann bestimmen, daß die Vorschrift des Abs. 2 keine oder nur beschränkte Anwendung findet, wenn der Ver⸗ trag innerhalb einer von ihr zu bezeichnenden Frist von längstens sechs Monaten vor dem Geschäftsbeginne der Gesellschaft ge⸗ schlossen ist.
§ 5 Die allgemeinen Verkaufspreise für die Bergwerkserzeugnisse (Richtpreise) werden durch die Gesellschafterversammlung festgesetzt. Die erstmaltge Festsetzung bedarf der Zustimmung der Landeszentral⸗ behörde, der das Rechi der Ermäßigung der beschlossenen Preise zusteht. Anträge auf Erhöhung der festgesetzten Verkaufspreise bedürfen zur Annahme der Zustimmung von mehr als 70 vom Hundert aller Stimmen. Werden Anträge auf Ermäßigung der festgesetzten Ver⸗ kaufspreise gegen eine Minderheit von mindestens 30 vom Hundert aller Stimmen abgelehnt, so entscheidet die Landeszentralbehörde darüber, ob die Preieherabsetzung erfolgen soll. § 6 Staatliche Bergwerke dürfen ihre Erzeugnisse an Verwaltungs⸗ und Betriebsstellen des Reichs und der Bundesstoaten unmittelbar absetzen und sind hierbei hinsichtlich der Menge und des Preises Be⸗ schränkungen nicht unterworfen. Im übrigen genießen die staatlichen Bergwerke keine Vorzüge vor den nicht dem Staate gehörigen.
§ 7
Die Gesellschaft untersteht der Aussicht der Landeszentralbehörde. — Die Landeszentralbehörde ist nach näherer Bestimmung der Satzung befugt, an den Versammlungen der Gesellschaftsorgane durch einen Vertreter mit beratender Stimme teilzunehmen. Der Vertreter kann Beschlüsse wegen Verletzung der Gesetze, der Satzung oder öffentlicher Interessen beanstanden. Die Landeszentralbebörde ent⸗ scheidet über die Berechtigung der Beanstandung. Die Ausführung der beanstandeten Beschlüsse hat so lange zu unterbleiben, als nicht die Landeszentralbehörde die Beanstandung für unberechtigt erklärt hat.
Sind Beschlüsse wegen Verletzung öffentlicher Interessen bean⸗ standet, so hat die Landeszentralbehörde vor der Entscheidung über die Beanstandung einen Beirat zu bören, in den sie Vertreter des Berg⸗ baues, des Kohlenhandels, der Industrie, der Landwirtschaft, der Städte und der Eisenbahnverwaltung zu berufen hat.
Wer den Vorschriften dieser Verordnung zuwider Bergwerks⸗ erzeugnisse der Gesellschaft nicht überläßt wird unbeschadet der auf Grund der Satzung zu verhängenden Ordnungsstrafe mit Geldstrafe bis zu einhunderttausend Mark bestraft. Im Falle der Wiederholung 2 vorangegangener Bestrafung kann außerdem auf Gefängnis bis zu sechs Monaten erkannt werden.
Ebenso wird bestraft, wer entgegen einer nach § 4 Abs. 2 ein⸗ gegangenen Verpflichtung unbefugt Bergwerkserzeugnisse weiter ver⸗
äußert. Artikel III
Von der Ermächtigung des Artikel I ist kein Gebrauch zu machen, wenn innerhalb einer durch die Landeszentralbehörde zu bestimmenden Frist von Bergwerksbesitzern, deren Förderung nach amtlichen Förder⸗ nachweisungen mehr als 97 vom Hundert der Gesamtförderung des in Betracht kommenden Bezirkes ausmacht, eine Vereinigung zu den im Artikel 1 bezeichneten Zwecken durch Vertrag gebildet wird, und die Landeszentralbehörde durch den geschlossenen Vertrag die öffentlichen Interessen für gewahrt erachtet.
Artikel IV
Eine auf Grund des Artikel 1 errichtete Gesellschaft wird durch die Landeszentralbehörde aufgelöst, wenn für den in Betracht kom⸗ menden Bezirk von Besoeefebegsigern, die über die im Artikel 1II bezeichnete Förderung verfügen, eine Vereinigung zu den im Artikel 1 bezeichneten Zwecken durch Vertrag gebildet wird, und die Landes⸗ zentralbehörde durch den geschlossenen Vertrag die öffentlichen Inter⸗
essen für gewahrt erachtet. Artikel V
Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Den Zeitpunkt des Außerkrafttretens bestimmt der Bundesrat. Mit dem Zeitpunkt des Außerkrafttretens dieser Verordnung gelten die gemaß Artikel I errichteten Gesellschaften als aufgelöst. Berlin, den 12. Juli 1915. 1 Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.
Bekanntmachung Inkrafttreten der Verordnung über die es Verkehrs mit Hafer vom 28. Juni 1915
(Reichs⸗Gesetzbl. S. 393).
Vom 11. Juli 1915.
Auf Grund des § 26 Abs. 2 der Verordnung über die Regelung des Verkehrs mit Hafer vom 28. Juni 1915 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 393) bestimme ich:
Die Verordnung über die Regelung des Verkehrs mit Hafer vom 28. Juni 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 393) tritt am .Juli 1915 in Kraft.
Berlin, 11. Juli 1915.
Der
vertreter des Rei Delbrück.
nzlers.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 90 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter Nr. 4800 eine Bekanntmachung über die Errichtung von Vertriebsgesellschaften für den Steinkohlen⸗ und Braunkohlen⸗ bergbau, vom 12. Juli 1915, und unter Nr. 4801 eine Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verordnung über die Regelung des Verkehrs mit Hafer vom 28. Juni 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 393), vom 11. Juli 1915. Berlin W. 9, den 13. Juli 1915. GGX“ aiserliches Postzeitungsamt. 8 Krüer.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem vortragenden Rat im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, Geheimen Oberbaurat Roeder anläßlich seines Uebertritts in den Ruhestand den Charakter als Wirklicher Geheimer Oberbaurat mit dem Range der Räte erster Klasse zu verleihen.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Bekanntmachung. Bei der heute öffentlich in Gegenwart eines Notars be⸗ wirkten Verlosung der Prioritätsobligationen 1“ III. Serie, n]]
der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahngesellschaft sind die verzeichneten Nummern gezogen worden. Sie werden den Besitzern zum 1. Januar 1916 mit der Aufforderung gekündigt, die in den ausgelosten Nummern ver⸗ schriebenen Kapitalbeträge vom 3. Januar 1916 ab gegen Quittung und Rückgabe der Obligationen bei der Staats⸗ schuldentilgungskasse in Berlin W. 8, Taubenstraße 29, zu erheben. Dabei sind a. mit den Obligationen III. Serie die Zins⸗ scheine Reihe VI Nr. 19 und 20, b. mit den Obligationen III. Serie Lit. B die Zinsscheine Reihe VI Nr. 8 bis 20, c. mit den Obligationen III. Serie Lit. C. 1. und 2. Emission die Zinsscheine Reihe V Nr. 11 bis 20 nebst Erneuerungsscheinen für die nächsten Zinsscheinreihen unentgeltlich mitabzuliefern.
Die Zahlung erfolgt werktäglich von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags mit Ausschluß der beiden letzten Ge⸗ schäftstage jedes Monats.
Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungshaupt⸗ kassen und in Frankfurt a. M. bei der Kreiskasse I, die Effekten können schon vom 1. Dezember 1915 ab einer dieser Kassen eingereicht werden, die sie der Staatsschuldentilgungs⸗ kasse zur Prüfung vorzulegen und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 3. Januar 1916 ab zu bewirken hat.
Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapital zurückbehalten. Mit dem 31. Dezember d. . hört die Verzinsung der verlosten Obligationen auf.
Zugleich werden die bereits früher ausgelosten, ver⸗ zeichneten, noch rückständigen Obligationen wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß ihre Verzinsung mit dem 31. Dezember des Jahres ihrer Verlosung aufgehört hat, und daß jeder Anspruch aus ihnen erlischt, wenn sie 10 Jahre lang allfährtich einmal öffentlich aufgerufen und dessenungeachtet nicht spätestens binnen Jahresfrist nach dem letzten öffentlichen Aufruf zur Einlösung vorgelegt sein werden.
Vordrucke zu den Quittungen werden von sämtlichen oben genannten Kassen unentgeltlich verabfolgt.
Berlin, den 2. Juli 1915. 8 8 1 Hauptverwaltung der Staatsschulden.
8 von Bischoffshausen.
1““
8
Bekanntmachung.
Aus der „Karl Haase⸗Stiftung für die akademische Hochschule fur die bildenden Künste zu Berlin“ ist durch Beschluß des Kuratoriums dieser Stiftung dem Studierenden der Königlichen akademischen Hochschule für die bildenden Künste Maler Bruno Breil aus Königsdorf in Stipendium von 1000 ℳ für das Jahr 1. Oktober 1915/1916 verliehen worden.
Charlottenburg, den 12. Juli 1915. Der Vorsitzende des Kuratoriums der Karl Haase⸗Stiftung. A. Kampf,
Direktor der Königlichen akademischen Hochschule für die bildenden Künste.
Preußen. Berlin, 14. Juli 1915.
Dem Oberbefehlshaber der Südarmee, General von Lin⸗ singen, ist, wie die „Schlesische Zeitung“ meldet, am 7. Juli folgende Allerhöchste Kabinettsorder zugegangen:
An den 1
General der Infanterie von Linsingen,
8 Oberbefehlshaber der Südarmee. “ In dankbarer Anerkennung für die ununterbrochenen Erfolge der Südarmee, welche im schweren Kampft einem hartnäckigen Gegner Stellung um Stellung entrissen hat, verleihe Ich Ihnen das Eichenlaub zum Orden pour le mérite, den Generalen Grafen von Bothmer, von Gerok und von Stolzmann den Orden our le mérite, Meinem General à la suite Freiherrn Mar⸗ . chall die Schwerter zum Komturkreuz des Hausordens von Hohenzollern. gez. Wilhelm R.
Gleichzeitig erhielt der General von Linsingen folgende Mitteilung des Chefs des Generalstabes des Feld⸗ heeres:
Bei dem Vortrag über den glänzenden Feldzug der Süd⸗ armee seit Anfang Mat hat Seine Majestät der Kaiser und König mich beauftragt, Euer Exzellenz sowie den Ihnen unterstellten Führern und Truppen den Ausdruck Semer wärmsten Anerkennung zu übermitteln. Weder die Ueberzahl des Feindes noch die Schwierigkeiten des Geländes haben den Drang nach vorwärts in der Armee auch nur zeitweise zu lähmen vermocht. So geführte und so kämpfende Truppen werden, dessen ist Seine Majestät sicher, der heiligen Sache des Vaterlands den endlichen Sieg über alle Gegner bringen. gez. von Falkenhayn.
Der Oberbefehlshaber hat die Anerkennung Seiner Majestät des Kaisers und Königs in einem Armeebefehl mit folgendem Inhalt bekannt gegeben:
Voll stolzer Freude und mit Dank an alle Führer und Truppen der Südarmee bringe ich die gnädige Anerkennung Seiner Majestät unseres Allerhöchsten Kriegsherrn zur Kenntnis. Sie ist allen Mannschaften unverzüglich vorzulesen.
.“
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Handel und Verkehr, für Pr. und Steuerwesen und für Justizwesen hielten heute eine Sitzung.
Unter der Ueberschrift: Ein
„Deutschen Greuel“ sind in wesentlichen Punkten abgeschlossen Er⸗ durchweg krasse Unwahrheit oder grobe Ungenauig⸗ eit der Angaben dieses französischen „Dokuments“.
Zum Beispiel: Nach dem Bericht der Untersuchungskommission sollen zahlreiche Ortschaften von den deutschen Truppen grundlos zerstört und eingeäschert worden sein, so Marfaux, Le Gault⸗la⸗Foret, Somme⸗Tourbe, Etrepy, Sermaize⸗les⸗Bains, Bignicourt sur⸗Saulx, Revigny, Vassincourt, Sommeille, Villers⸗aux⸗Vents, Clermont⸗en⸗ Argonne. In allen diesen Fällen haben die eidlichen Vernehmungen
gez. von Linsingen.
französisches „Doku⸗ ment“ schreibt die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“:
Die Ermittelungen der deutschen Regierung zur Widerlegung des französischen amtlichen Berichts vom 17. Dezember 1914 über die
Gefechte gewesen und von Artillerie heftig beschossen worden sind. Lediglich auf die Wirkung dieser Kämpfe sind die Zerstorungen und Brände zurückzufühten. 8
Warum verschweigt der amtliche französische Bericht diese wichtigen Tatsachen? Hat die Untersuchungskommission sie nicht er⸗ mittelt? Dann sind ihre Mitglieder gewissenlos vorgegangen. Oder sind jene Tatsachen absichtlich verheimlicht worden, um das Volk besser belügen zu können? Dann sind die Urheber des Berichts Ver⸗
brecher.
Wo bleibt das französische Beweismaterial?
„Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 586 und 587 der Deutschen Verlust⸗ listen bei. Sie enthalten die 274. Verlustliste der preußischen Armee, die 169. Verlustliste der sächsischen Armee, die 218. Ver⸗ lustliste der württembergischen Armee und die 37. Verlustliste der Kaiserlichen Marine.
Oesterreich⸗Ungarn. er Minister des Auswärtigen Freiherr Burian ver⸗ öffentlicht ein umfangreiches Rotbuch, das diplomatische Aktenstücke über die Beziehungen Oesterreich⸗Ungarns zu Italien in der Zeit vom 20. Juli 1914 bis zum 23. Mai 1915 enthält. Wie „W. T.“ mitteilt, bestehen die Aktenstücke zum allergrößten Teil aus Mitteilungen und Erlassen des Ministers des Auswärtigen an den Botschafter in Rom und aus dessen Berichten nach Wien. Die Verhandlungen zwischen der österreichisch⸗ ungarischen und der italienischen Regierung betrafen zuerst die Auslegung des von Kompensationsrechten sprechenden Artikels N II des Drei⸗ bundvertrages, dann die Anwendung dieses Artikels auf den Krieg Oesterreich⸗Ungarns gegen Serbien und Montenegro. Dabei stellte die italienische Regierung das Verlangen, daß Oesterreich⸗Ungarn noch vor dem Wiederbeginn der Aktion gegen Serbien Italien Kompensationen, und zwar aus eigenem Besitze, bewillige und die abzutretenden Gebiete sofort übergebe. Die Verhandlungen wurden in Wien geführt; doch kam es gleichzeitig zu Unterredungen zwischen dem österreichisch⸗unga⸗ rischen Botschafter in Rom und dem italienischen Minister des Auswärtigen. Auch nachdem Italien am 4. Mai das Bündnis als aufgehoben erklärt hatte, dauerte die Dis⸗ kussion noch fort, die nun aber hauptsächlich in Rom geführt wurde. Da die österreichisch⸗ungarische Regierung zwar ihre ursprünglichen Zugeständnisse erhöhte, aber einen Teil der Forderungen Italiens nicht bewilligte und sich auch nicht zu sofortiger Uebergabe der Gebiete, die zu opfern sie bereit ge⸗ wesen wäre, verstehen wollte, erklärte die italienische Regierung am 23. Mai den Krieg.
Die Sammlung fügt zu den schon bekannten Hauptzügen Einzelheiten hinzu, und man ersieht obiger Quelle zufolge aus ihr mit vollster Deutlichkeit die mala fides der italienischen Regierung in allen Phasen der Verhandlungen. Aus den Be⸗ richten des Botschafters Macchio geht u. a. hervor, daß Sonnino sowohl den König wie die meisten seiner Minister⸗ kollegen über die Angebote Oesterreich⸗Ungarns und auch über die Stimmung im Auslande falsch unterrichtete, und daß der Generalstab, wie es scheint, unterstützt durch die Darstellung des italienischen “ in Wien, die Schwier⸗ keiten eines Krieges gegen esterreich⸗Ungarn stark umt⸗ schätzte. Als eine Hauptstütze der Kriegspartei erscheint der Minister der Kolonien Martini. Ein dem Aktenstück aus dem Jahre 1914/15 beigefügter Anhang enthält Schriftstücke aus den Jahren 1909, 1911 und 1912, die beweisen, daß die österreichisch⸗ungarische Auslegung des Artikels VII des Bündnisvertrages früher auch von der italienischen Regierung geteilt wurde und daß deren Berufungen auf die Vorgänge im tripolitanischen Kriege haltlos waren, daß dagegen Oesterreich⸗Ungarn aus dem damaligen Vorgehen Italiens Präzedenzfälle zur Widerlegung der italienischen Anwürfe holen konnte.
— Wie das Kriegspressequartier meldet, machte vor einiger Zeit eine Schauermär die Runde durch die russische Presse. Die Barbarei der österreichisch⸗ungarischen Krieg⸗ führung sollte an dem besonderen krassen Fall erwiesen werden, daß unsere Soldaten einem gefangenen Russen die Zunge abgeschnitten hätten. Dieser Mann gelangte zu den Seinen zurück und wurde als Opfer und lebendiger Zeuge unserer Grausamkeit mannigfach geehrt und auch von dem Zaren ausgezeichnet. Anläßlich dieser Meldung, die den Stempel der böswilligsten Erfindung oder mindestens Entstellung deutlich an sich trug, wurden Erhebungen angeordnet, die jetzt zu dem folgenden Ergebnis geführt haben: 1
Das II. und das III. Tiroler Landesschützenregiment stürmten seinerzeit ein Werk bei Zaleszezykk und warfen die Russen zurüd. In dem Schützengraben trafen die Tiroler den russischen Soldaten Andrej Makhüe vom 148. Kaspischen Regiment, der damit beschäftigt war, von der abgerissenen Hand eines b.2 russischen Offilsers den Ehering abzuziehen. Es soll ihm nun von unseren Soldaten die Zunge abgeschnitten worden sein. Aber Makucha hat die Zunge über⸗ haupt nicht verloren. Er wurde beim nächsten Sturm der russif Truppen von diesen als verletzt, und zwar mit durchbissener Zunfe aufgefunden und ins Spital gebracht, zuerst nach Zaleszezyki, dann nach Tarnopol, wo er mit ganzer Zunge als geheilt entlassen e. Die russischen Aerzte in Zaleszezyki erklärten den Fall ganz einfa — Makucha stolperte beim Davonlaufen und verletzte sich bei bö Falle mit seinen eigenen Zähnen die Zunge. Die russischen Offos ne⸗ beispielsweise der Artilleriekommandant Stefanowitz, waren dersen 8 Meinung. Der russischen Armeeleitung paßte es aber besser, ein 8 billigen Märtyrer und Helden zu haben, allerdinas einen, der mwähren eines Sturmes nichts anderes zu tun hattte, als Ringe von Chesasees zu sammeln und dann wegzulaufen. Dieser Held wurde ausgezei 88 und die Kunde von dem österreichisch⸗ungarischen Barbarentum in ganze Welt geschrien. Echt russische Gepflogenheitt
Großbritannien und Irland. b Der Minister Lloyd George kündigte gestern nach 15 Meldung des „W. T. B.“ an, daß eine Königliche Sn8 rdnung erscheinen werde, durch die jeder Streik im Ko 8 bezirk von South Wales für eine Gesetzesübertretungd erklärt werde. — Im Unter hause teilte der Kanzler der Schatzkammee MeKenna mit, daß die Gesamtzeichnung auf die 82 Anleihe fast 600 Millionen Pfund Sterling betrage. Br⸗ einer Besprechung, ob Baumwolle für Konterbande en klärt werden solle, führte der Unterstaatssekretär im Auswär ge Amt Lord Robert Cecil dem „Reuterschen Bureau
folge aus: 4 Englands Ziel fei, zu verhindern, daß Deutschland —
Serie Lit. C 1. und 2. Emissio
und dienstlichen Berichte ergeben,
daß die Orte Brennpunkte schwerer
wolle versehen werde. Dieses Zlel müsse erreicht wemen,
die Neutralen ungerecht aufzutreten und unter Beachtung der Be⸗ stimmungen des Völkerrechtsz. Denn Enaland habe in diesem Kriege immer das Völkerrecht verteidigt. Die R gierung glaude, daß ein für die Niederlande ausgearbeitetes System, das in ähnlicher Form auch auf andere Länder anwendbar sei und in den meisten Fällen dem zuvorkomme, daß Baumwolle Deutschland erreiche, dies auf die Dauer
fpen⸗ verhindern werde. Wenn das nicht eintrete, sei die Regierung
dem der
ereit, wirksamere Maßregeln zu ergreifen.
Die Abgeordneten Markham, Lynch und Dalziel stellten darauf Fragen verschiedenen Inhalts. Markham fragte, ob der Premierminister zusichern wolle, daß unfähige Beamte aus dem Kriegsamt entlassen würden. Lynch wünschte eine Debatte über die Kriegsführung und über die Gründe der Einsetzung des Geschoßministeriums. Dalziel wünschte eine Debatte über die Rede Haldanes. Der Premierminister Asquith erklärte, alle diese Fragen zusammen beantworten zu wollen, und sagte, wie „W. T. B.“ berichtet:
Es sei nicht im öffentlichen Interesse, daß er mehr sags, als daß er gegenwärtig keine öffentlichen Mitteilungen machen könne und daß eine Debatte unter den obwaltenden Umständen keinem guten Zwecke dienen und den besten Interessen der Nation schaden würde. Der Nationalist Hegly fragte, ob Asquith dem Hause mitteilen könne, woher Dalziel anr hen besitze, die sich den anderen entzögen. Asquith erwiderte, er könne die Frage nicht beantworten. Markham fragte darauf, ob er also annehmen solle, daß Beamte, die in amt⸗ licher Tätigkeit versagten, im Amt bleiben sollten? As quith erwiderte mit Schärfe, er solle nichts derartiges, sondern das annehmen, was er, Asquith, gesagt habe. Das sei der überlente Entschluß der Regierung und entspreche dem Gefühle der großen Mehrheit des Hauses und der Nation. Dalziel fragte, ob Asqutth mit Lloyd George darin über⸗ einstimme, daß Haldanes Aeußerungen ungenau und unvollständig ge⸗ wesen seien. Asquith erwiderte, er habe seinen Worten nichts hinzuzufügen. Lynch fragte, ob der Stand der Dinge nicht eine große Unfähigkeit und kolossale Fehler der leitenden Stellen erkennen lasse. Der Sprecher bemerkte, daß das eine Debatte werde. Pringie fragte, ob Asquith es für richtig halte, daß diese Debatte in der Presse fortdauere, während sie im Parlament verboten bleibe. Asquith lehnte die Antwort darauf ab, da sich diese Frage nicht aus den früher gestellten Fragen ergebe.
— Die vorletzte Verlustliste führt 156 Offiziere und 2440 Mann, die letzte 61 Offiziere und 1261 Mann auf.
“
b Frankreich.
Der Generalresident von Marokko, General Lyau ey ist gestern in Marseille eingetroffen. Wie die „Agence Havas“ mitteilt, wurde er von der Regierung berufen, um über das Programm der in der Durchführung begriffenen Arbeiten sowie über die Mittel vernommen zu werden, die angewandt werden müssen, um dieses Programm durchzuführen und um das wirtschaftliche Leben des Protektorates während des Krieges zu sichern. 3
— Nach einer Meldung des „Temps“ sind im Mai für 776 Millionen und im Juni für 454 Millionen Franken Landesverteidigungsstaatsschatzscheine gezeichnet worden. Auf Landesverteidigungsobligationen sind im Mai 281 Millionen, im Juni 392 Millionen Franken gezeichnet. der gesamte Zeichnungsbetrag für Obligationen ist 1600 Millionen, für Schatzscheine 6140 Mlllionen. Dazu konmen 700 Millionen Franken aus der Umwandlung der 2 % prozentigen Anleihetitel in Landesverteidigungsobligationen. Die vom französischen Publikum für Kriegszwecke gezeichnete
Summe beträgt somit etwa 8400 Millionen in den ersten elf
Kriegsmonaten. Die von der französischen Regierung seit dem
Ausbruch des Krieges geforderten Kredite belaufen sich bis
Ende Juni auf ungefähr 17 750 Millionen.
— Der Wirtschaftsrat hat in seiner letzten Sitzung unter dem Vorsitz des Justizministers Briand beschlossen, daß der Staat 100 bis 150 Handelsschiffe im Augland kaufen soll. Diese Maßnahmen, deren Durchführung, wie der „Progrès“ meldet, von autorisierten Personen als bevorstehend betrachtet wird, hängt mit der großen Kohleneinfuhr Frank⸗ reichs zusammen, um den Bedarf für den nächsten Winter zu
decken. Rußland.
“
Der Ministerpräsident Goremykin empfing gestern eine ausgewählte Abordnung des Seniorenkonvents der Dum a und erklärte ihr, daß er die Wünsche des Konvents dem Ministerrate vorlegen wolle. Er wisse aber nicht, was die Duma im jetzigen Zeitpunkte überhaupt helfen könne. Die Lage sei besser, als viele Uneingeweihte sich vorstellten. Ein Mitglied der Abordnung bat um die Ausgabe von Verlust⸗ listen, da ganz phantastische Schätzungen in der Bevölkerung herrschten. Goremykin erklärte, daß die russischen Verluste nicht so groß seien, wie die deutschen Zeitungen angäben. 1¹ — Der „Rietsch“ zufolge werden aus dem Gouvernement Charkow sämtliche Deutschen und Oesterreicher aus⸗ gewiesen, selbst diejenigen, denen bisher die Aufenthalts⸗ erlaubnis erteilt worden war.
Italien.
Der König hat im Hauptquartier ein Dekret unter⸗ zeichnet, durch das ein Komitee für die intensivere Her⸗ stellung von Waffen und Munition ernannt wird, an 8 Ministerpräsident sowie die Minister des Schatzes, des Krieges und der Marine teilnehmen. Zugleich wurde der
Veneralleutnant Alfredo Dellolio zum Unterstaatssekretär für
affen und Munition ernannt.
Der General Tassoni, bisher Gouverneur von ripo itanien, ist dem „Corriere della Sera“ zufolge nach Iealien zurückgekehrt und wird durch den jetzigen Gouverneur er Cyrenaica, General Ameglio, ersetzt.
4 3 Schweden.
egen den Mißbrauch der schwedischen Flagge che König an die Lotfen⸗ und Baehalche eine erlassen, wonach, wie „W. T. B.“ meldet, sofort, Lationalitäte neländisches Schiff mit Abzeichen einer anderen 1 18 als dem Schiff wirklich zustehen, in einen schwedi⸗ telegraphisch einläuft, der Sachverhalt der Generalzollverwaltung bewerkftele zu melden und die Ausklarierung nicht eher zu eintrifft ” ist, als bis die Genehmigung des Königs dazu ausgeloist S darf bis auf weiteres nicht abgehen oder chmengc berden. Ein ausländisches Schiff, das fälschlich die che Flage oder schwedische Nationalitätsabzeichen führt, “ 82 zum Zollplatz gelotst
ru . reffende Lotse hat bei de ff “ 28 Einkolsung 14 “ icht rhie schwedische Telegraph lt b ie Nach⸗ richt graphenverwaltung hat die Nach 8 daß die englischen Behörden in der Frage der Die Mitteilmsensur zu einigem Entgegenkommen bereit seien. g besagt dem „Svenska Dagbladet“ zufolge,
daß England Telegramme, deren Beförderung den englischen Interessen schädlich sei, auch fernerhin der Zensur unter⸗ werfen müsse, daß es aber bereit sei, dem Absender von dem Anhalten der Telegramme telegraphisch Mitteilung zu machen, sowie auf Wunsch bei Telegrammen über 5 Fr. die be⸗ zahlten Telegrammgebühren für die Strecke, auf der sie nicht befördert werden, zurückzuerstatten, für Telegramme Schweden⸗ Amerika also mur für die Strecke England⸗Amerika: letzteres jedoch auch nur unter besonderen Bedingungen. Für die An⸗ wendung des ganzen Verfahrens ist die Voraussetzung, daß die Regierungen der nordischen Länder bei englischen Telegrammen, die von den nordischen Zensurbehörden angehalten werden, zu einem gleichen Verfahren bereit sind.
Kriegsnachrichten. 1
Westlicher Kriegsschauplaz. Großes Hauptquartier, 14. Juli. (W. T. B.) Heute nacht wurden abermalige Handgranatenangriffe bei der Zuckerfabrik von Souchez abgewiesen. Die Fran⸗ zosen sprengten in der Gegend von Troyon (westlich von Craonne) und von Perthes (in der Champagne) er⸗ folglos einige Minen. Unser Handgranatenfeuer hinderte sie, sich an den Sprengstellen festzusetzen. In den Argonnen führten deutsche Angriffe zu vollem Erfolge: Nordöstlich von Vienne⸗le⸗Chateau wurde etwa in 1000 m Breite die französische Linie genommen; ein Offizier, 137 Mann wurden gefangen, ein Maschinengewehr, ein Minenwerfer erbeutet. Südwestlich von Boureuilles stürmten unsere Truppen die feindliche Höhen⸗ stellung in einer Breite von 3 km und einer Tiefe von 1 km. Die Höhe 285 (La Fille Morte) ist in unserem Besitz. An unverwundeten Gefangenen fielen 2581 Franzosen, darunter 51 Offiziere, in unsere Hände, außerdem wurden 300 bis 400 verwundete Gefangene in Pflege genommen; 2 Gebirgsgeschütze, 2 Re⸗ volverkanonen, 6 Maschinengewehre und eine große Menge Gerät wurden erbeutet. Unsere Truppen stießen bis zu den Stellungen der französischen Artillerie vor und machten 8 Ge⸗ schütze unbrauchbar, die jetzt zwischen den beiderseitigen Linien stehen. Ein englisches Flugzeug wurde bei Frezenberg nord⸗ östlich von Mern heruntergeschossen.
. Oberste Heeresleitung.
Oestlicher Kriegsschauplatz Großes Hauptquartier, 14. ͤbeöp) Zwischen Njemen und Weichsel haben unsere Truppen in Gegend Kalwarja, südwestlich Kolno, bei Przasnysz und südlich Mlawa einige örtliche Erfolge erzielt.
1 1 Oberste Heeresleitung.
88 Südöstlicher Kriegsschauplatz. Wien, 13. Juli. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Die allgemeine Lage ist unverändert. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.
Großes Hauptquartier, 14. Juli. (W. T. B.) Bei den deutschen Truppen keine Aenderungen. Oberste Heeresleitun 88 Südlicher Kriegsschauplatz.
Wien, 13. Juli. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: An der küstenländischen Front fanden gestern stellenweise heftige Artilleriekämpfe statt. Ein Angriff mehrerer italienischer Infanterieregimenter bei Redipuglia wurde abgewiesen. Die Lage im Kärntner und Tiroler Grenzgebiet ist unverändert.
Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.
—
Der Krieg zur See.
Grimsby, 13. Juli. (W. T. B.) Wie das „Reutersche Bureau“ meldet, ist der Fischda mpfer „Hainton“ gestern in der Nordsee von einem Unterseebot versenkt worden. Die Besatzung wurde gerettet.
London, 13. Juli. (W. T. B.) Bureau“ zufolge sind die Besatzungen „Merlin“ und „Emerald“ heute in Lowestoft ge⸗ landet worden. Die beiden Schiffe waren durch Bomben, die von den Besatzungen deutscher Unterseeboote an Bord gelegt wurden, in die Luft gesprengt worden.
Stockholm, 14. Juli. (W. T. B.) Der schwedische Dreimastschoner „Daisi“, mit Kohlenladung von Furnes⸗ Island nach Sundsvall unterwegs, ist heute abend außerhalb der Schären auf eine Mine gestoßen und gesunken. Der Kapitän und vier Mann der Besatzung sind umgekommen.
Dem „Reuterschen der Fischdampfer
Der Krieg in den Kolonien.
London, 13. Juli. (W. T. B.) Das Uebergabde protokoll von Deutschsüdwest ist von dem General Botha, dem Gouverneur Seitz und dem Oberstleutnant Franke unter⸗ zeichnet. Das Protokoll bestimmt noch, daß der Gouverneur einen Zivilbeamten und der Kommandeur der Schu⸗ ztruppe einen Offizier beauftragen sollen, ein Verzeichnis alles dentschen Staats eigentums im Schutzgebiet aufzustellen, das der Unionregierung auszuhändigen ist.
Prätoria, 13. Juli. (W. T. B.) Amtlich wird die nachgeprüfte Ziffer der deutschen Gefa ngenen auf 204
Feldgeschütze
Offiziere und 3293 Mann angegeben, 37 und 22 Maschinengewehre wurden erbeutet.
London, 13. Juli. (W. T. B.) Das „Reutersche Bureau“ meldet aus Otavifontein vom 11. d. M. Die ersten Abteilungen deutscher Gefangener kamen beute hier mit der Bahn an. Sie bilden einen Deil der Reservisten, von denen morgen noch 1100 ankommen. Die aktiven Truppen werden für Dienstag erwartet. Die Gefangenen erklären, daß die Vorräte an Lebensmitteln bei den Deutschen so zusammen⸗ geschmolzen wären, daß sie nur mehr Rationen für wenige Tage besessen hätten. .
Der Krieg der Türkei gegen den Dreiverband.
Konstantinopel, 14. Juli. (W. T. B.) Das Große Hauptquartier meldet von der Kaukasischen Front: Die Verluste des Feindes an Toten und Verwundeten in der Gegend des Aras in den Gefechten der letzten Woche zwischen unseren Truppen und der feindlichen Infanterie und Kavallerie, die mit einem Rückzug des Feindes endeten, werden auf 2000 geschätzt. Gegenwärtig haben wir über 600 Tote auf 2 Rückzugsstraße des Feindes ge⸗ zählt. An der Dardanellenfront versuchte der Feind vorgestern vormittag bei Ari Burnu nach heftigem Geschütz⸗ und Gewehrfeuer unter Schleudern von Bomben gegen unseren rechten Flügel vorzugehen. Der Angriff des Feindes brach in unserem Feuer zusammen. Der Feind zog sich zurück. Ein ähnlicher Angriff gegen unseren linken Flügel wurde ebenso leicht abgewiesen. Der Feind floh in Eile. Ein Teil der Flüchtenden fiel in die Abgründe. Wir erbeuteten eine Menge von Munition, Waffen und Kriegsmaterial. Bei Sedil Bahr griff der Feind am gleichen Vormittag nach heftigem Geschütz⸗ feuer von seinen beiden Flügeln aus, unterstützt von einem Teil seiner Flotte, unseren rechten und unseren linken Flügel an. Er wiederholte dreimal den An⸗ griff auf unseren rechten Flügel. Wir wiesen ihn ab und fügten ihm schwere Verluste zu. Der Kampf auf dem linken Flügel artete in Schützengrabenkämpfe aus und ging ergebnislos bis zum Einbruch der Nacht weiter. Wir erbeuteten zwei feindliche Maschinengewehre auf diesem Flügel. Trotz der Verschwendung von ungefähr 60 000 Granaten in der gestrigen Schlacht und trotz der be⸗ trächtlichen Verluste erreichte der Feind nichts.
Statistik und Volkswirtschaft
urber bi⸗ Ehrenpromotionen an den preußischen Universitäten in den 25 Jahren 1888 —1913 wird in der „Stat. Korr.“ eine Zusammenstellung gegeben. Bei den Ehrenpromotionen handelt es sich gewöhnlich nur um kleine Zahlen. Sind auch einzelne Universitäten und Fakultäten etwas freigebiger in der Erteilung solcher Ehrenbezeugungen, so kommen im allgemetnen doch mmer nur wenige Fälle in Betracht, und nur bei ganz besonderen Anlässen (Jahrhundertfeiern und dergleichen) findet an der einzelnen Universität eine reichlichere Ernennung von doctores honoris causa statt. So verlieh Berlin im Jahre 1910 85 mal diese Wuͤrde, Breslau im Jahre 1911 60 mal, Greifswald im Jahre 1906 40 mal, Halle und Königsberg im Jahre 1894 43 und 45 mal. Infolge solcher Häufungen aus besonderem Anlaß ergibt sich für das ganze Viertel⸗ jahrhundert 1888— 1913 die immerhin hohe Zahl von 1045 Ehren promotionen. Im Durchschnitt eines Jahres wurden an sämtlichen preußischen Universitäten ungesähr 42 Ehrendoktoren ernannt, während die Durchschnitiszahl der rite Promovierten eines Jahres 1000 er⸗ heblich übersteigt. Von den 1045 Ehrenpromottonen der Jahre 1888 bis 1913 stammen 3865, d. i. über ein Drittel, aus der evangelisch⸗ theologischen Fakultät, der einzigen, bei der die Ehrenpromotion häufiger ist als das rite Promovieren zum Lizentiaten (nur 223 Fälle in den 25 Jahren). Halle ist hieran mit 73, Berlin mit 59, Greifs⸗ wald mit 57, Göttingen mit 40, Marburg mit 36, Köntgsberg mit 35, Kiel mit 26, Breslau mit 25 und Bonn mit 14 beteiligt. Auf die philosopbische Fakultät entfallen 315 Ehrenpromotionen (Berlm 57, Bonn 51, Halle 40, Königsberg 33, Breslau und Marburg je 31, Göͤttingen 28, Münster 18, Greisswald 17 und Kiel 9), auf die juristische 205 (Berlin 38, Breslau 36, Königsberg 31, Greifs⸗ wald 26, Göttingen 19, Bonn 18, Halle 13, Müunster 11, Marburg 9 und Kiel 4), auf die medizinische 113 (Bonn 25, Halle 20, Breslau und Greifswald je 14, Berlin und Marburg je 13, Königsberg 7, Göttingen 4 und Kiel 3) und auf die katholisch⸗theologische 47 (Breslau und Münster je 23 und Bonn 1). 8 Zur Arbeiterbewegung.
Nach einer von „W. T. B.“ wiedergegebenen Meldung der Londoner „Morning Post“ fand in Cardiff eine Versammlung von Abgeordneten der Bergleute von Südwales statt. Sie war von 304 Abgeordneten besucht, die 156 493 Berg⸗ arbeiter, das heißt eiwa 65 % der gesamten Arbeüter⸗ schaft des Reviers vertraten. Eine überwältigende Mehr⸗ heit lehnte den Vorschlag des ausführenden Ausschusses, daß die Arbeit während der weiteren Verhand⸗ lungen mit der Regierung fortgesetzt werden solle, ab. Eine noch größere Mehrheit verwarf den Antrag, eine namentliche Abstimmung aller Arbeiter zu veranstalten. Angenommen wurde allein der Antrag, daß die Versammlung an den ursprünglichen Be⸗ schlüssen festhält. Die Konferenz ging auseinander, ohne eine neue Versammlung vorzusehen. Heute läuft die vierzehntägtge Periode der täglichen Arbeitsverträge, die am 80. Juni für die Dauer der Verhandlung bewilligt war, ab. Die Nachricht von diesem Beschlusse der Bergardeiter in Süd⸗Wales schlug, wie „Daily Telegraph“ sagt, wie eine Bombe ein. Die Blätter führen übereinstimmend aus, daß die Führer die Macht über die Arbeiter verloren hätten. Man erachtet Llopd Grorge jetzt seines Versprechens entbunden, daß er die Bergleute nicht unter das Munitionsgesetz stellen werde. Wenn das Geietz auf die Beraleute ausgedehnt wird, tritt das obltgatortsche Schiersgericht in Kraft. Man glaubt, daß die Drohung des Munitioasgesetzes genügen werde, um einen Ausstand zu verhindern. .
(Weitere „Statistische Nachrichten“ s. i. d. Ersten Beilage.)
Kunst und Wissenschaft.
Die biesige Universitätsbibliothek deröffentlicht den Bericht über ihre Verwaltung im Rechnungsjahr 1914. Idm üst zu entnehmen, daß sich der Kriegszustand in allen Dienstzweigen, vament⸗ lich auch in der Benutzung der Bücherei und der den Bücher . erwerbungen, fühldar gemacht hat. Die Bestellung atng ungest auf die Hälfte zurück; während im Vorjahr rund 153 909 Best gezählt wurden, beldef sich ihre Zahl im Jadre 1914 aus nur rund 84 000 Zettel. Dagegen ist die Jahl der deradfolgten Bücher von 66,8 b. H. auf 71.2 p. H. gestiegen, wohl well der Wettdewerd ge ringer war. Die Zahl der Bäͤchererwerdungen diicd tasor des erdeblichen Anzzalls von Neuerscheinangen edenfalle erdeben gegen die beiden Vorsahre zurick. Es rund 20 000 didlographische Bände statt se 0000 . DOoch wurde diese Gelegenheit denrtzt, mit dem
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