1915 / 174 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 27 Jul 1915 18:00:01 GMT) scan diff

[28598] Die Firma Gebrüder Dreyfus, Leber⸗ fabrik in Straßburg i. E, Pflanzbad 16 24, offene Handelsgesellschaft, Gesell. schafter: Seligmann, Aron, Jullus u. Renatuz Dreyfus daselbst, vertreten durch Rechtsanwalt Justizrat Dr. G. Schmoll in Strasburg i. E., hat das Aufgebot fol⸗ gender Wechsel: 1) über 110 ℳ, fällig am 13. März 1915, ausgestellt von der Firma Haber u. Klein, Lederhandlung in Karls⸗ ruhe, gezogen auf und angenommen von J. Gensheimer in Heidelberg, indossiert an die Firma Gebrüder Dreyfus in Straß⸗ bura, 2) über 150 ℳ, fällig am 15. März 1915, ausgestellt von der Firma Haber u. 1, Lederhandlung in Karlsruhe, ge⸗ zogen auf und angenommen von H. Müller in Heidelberg, indossiert an die Firma Gebrüder Dreyfus in Straßburg, 3) über 200 ℳ, fällig am 15. März 1915, aus⸗ eestellt von der Firma Haber u. Klein, Lederhandlung in Karlsruhe, gezogen auf uagd angenommen von W. Metzger in Heidelberg, indossiert an die Firma Ge⸗ brüder Drepfus in Straßburg, beantragt Der Inhaber der Urkunden wird aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf den 26. April 1916, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufge⸗ botstermine seine Rechte anzumelden und ie Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die der Urkunden erfolgen wird. Heldelberg, den 19. Juli 1915. b Gerichtsschreiberei Großh. Amtsgerichts. III. 29090] Herzogliches Amtsgericht Holzminden hat folgende Aufgebote erlassen: 1) Die Witwe des Ackerbürgers Heinrich Kumlehn, Johanne geb. Severin, hier, at das Aufgebot eines Trennstücks der südlichen Hälfte des Plans Nr. 60/61 „in den Leimannsäckern“ zum Zwecke der Aus⸗ chließung des Eigentümers beantragt. Das Trennstück ist auf der bei den Akten befindlichen Vermessungsbescheinigung mit b c. d a umschrieben. Als Eigentümer Grundstücks ist im Grundbuch der Oekonom Friedrich Beverung hier ein⸗ getragen. Derselbe wird aufgefordert, ätestens in dem Aufgebotstermin am November 1915, Vormittags

0 Uhr, seine Rechte anzumelden, idrigenfalls seine Ausschließung erfolgen wird.

2) Der Ackerbürger Werner Kumlehn hier hat das Aufgebot eines Trennstücks er füdlichen Hälfte des Plans Nr. 60/61 in den Leimannsäckern“ zum Zwecke der Ausschließung des Etgentümers beantragt. Das Trennstück ist auf der bei den Akten befindlichen Vermessungsbescheinigung mit beef b umschrieben. Der Oekonom Friedrich Beverung bierfelbst, der als Eigentümer im Grundbuche eingetragen ist, wird aufgefordert, spätestens in dem Aufgebotstermine am 2. Nouember 1915, Vormittags 10 Uhr, sein⸗

„Rechte anzumelden, widrigenfalls seine Ausschließung erfolgen wird.

Holzminden, den 7. Juli 1915.

Der Gerichtsschreiber Herzoglichen Amtsgerichts: Korn, Gerichtsschreiber.

[28786] Aufgebot.

Der Kaufmann Wilhelm Karl Gerhard Suhren in Varel hat beantragt, den ver⸗ schollenen Matrosen Anton Gerhard Hein⸗ rich Suhren, zuletzt wohnhaft in Varel, für tot zu erklären. Der bezeichnete Ver⸗ schollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 11. Februar 1916. Vormittags 9 Uhr, vor dem nunterzeich⸗ neten Gericht anberaumten Aufgebolster⸗ mine zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunst über Leben oder Tod des Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gericht Anzeige zu machen. Barel, 16. Juli 1915. Großherzogliches Amtsgericht. Abt. I.

[29092]

Die verschollene Elise Margarete Möller, Johann Wilhelms Tochter, zuletzt wohnhaft gewesen in Elmenthal, wird für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 31. Dezember 1905 fest⸗ gestelit.

Brotterode, den 14 Juli 1915.

Königliches Amtsgericht. [28787]

Durch Ausschlußurteil vom 21. Juli 1915 ist der Barbier Davld Hirschleb, geboren am 30. Dezember 1844, zuletzt wohnbaft in Schmalkalren, für 1ot erklärt. Als Zeitwunkt des Todes ist der 31. De⸗ zember 1879 festgestellt.

Schmalkalden. den 21. Juli 1915. Königliches Amtsgericht. Abt. 3.

[28791]

Durch biesiges Ausschlußurtell vom 20. VII. i9i5 ist der am 1. Januar 1847 in Wadern, Kreis Merzig, geborene Gerber Franz Anton Birtel, Sohn von Michel und Maria Antonta Giebels, für iot erklärt worden. Todestag: 31. De⸗ zember 1893, Nachmittags 12 Uhr. Amts⸗ gericht Wadern.

[28790

Die Aktien des in Liquidation befind lichen Siegener Bankvereins zu Siegen Nr. 117 bis 123 einschl., 1839, 1840, 1189, 880, 881, 1737, 658, 1763, 1764, 1765, 1770, 782, 296 bis 305 einschl., 1483 bis 1492 einschl. und die Aktien der Siegener Aktienbrauerei in Siegen Nr. 94 bis 97 einschl. sind für kraftlos erkläct.

[29096) Bekanntmachung.

In der Aufgebotbsache des Konrad Gerlach von Gedern, als Vormund des geisteskranken Cbristtan Mehring V. von da, hat das Großb. Amtsgericht Ortenberg für Recht erkannt:

Das dem Christian Mehring fünfter von Gedern gehörige Einlagebuch des Vorschuß und Creditvereins Gedern Aktien⸗ gesellschaft über restlich 700 ℳ, in Worten Siebenhundert Mark, wird für kraftlos erklärt.

Ortenberg (Hessen), den 19. Juli 1915.

Großh. Amtsgericht.

Durch Ausschlußurteil vom 12. Juli 1915 ist der Hypothekenbrief über das im Grundbuche von Holtenan Band 1 Blatt 19 in Abteitung III unter Nr. 1 für die Witwe Marie Margaretha Christine Ohm, geb. Busch, in Schusterkrug eingetragene Restkaufgeld von 2000 für kraftlos er⸗ klärt worden.

Kiel, den 12. Juli 1915. 128789]

Königliches Amtsgericht. Abt. 18.

[29098] Oeffentliche Zustrllung.

Die Ehefrau Karl Thomas in Barmen, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Wahl und Dr. Straßmann in Barmen, klagt gegen deren Ehemann Karl Thomas, früher in Barmen, jetzt unbekannten Aufenthallts, auf Grund des § 1568. Bürgerlichen Gesetzbuchs, mit dem An⸗ trag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts in Elberfeld auf den 15. Oktober 1915, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.

Eiberfeld, den 22. Juli 1915.

Rabenberg, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts

[29100] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Maria Anna Bergholz, geb. Freudenreich, in Hamburg, Gurlitt⸗ straße 14, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Josef Dochnahl in Frankfurt g. M., klagt gegen ihren Ehemann Eugen Wilbelm Louis Bergholz, früher in Frankfurt a. M., auf Grund des § 1567 B. G.⸗B. wegen böswilliger Verlassung, mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Königlichen Land⸗ erichts in Frankfurt a. M. auf den 25. November 1915, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 4 R. 164/15. Fraukfurt a. M., den 15. Juli 1915.

Der Gerichtsschreiber 1 des Königlichen Landgerichts.

[29099] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Lina Ochs, geb. Reischle, in Frankfurt a. M., Appelsgasse 13, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Heyum in Frankfurt a. M., klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Küfer Johann Ochs, früher in Frankfurt a. M., auf Grund der §§ 1567 und 1568 B. G.⸗B. wegen böswilliger Verlassung usw., mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtestreits vor die 2. Zivilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts in Frankfurt a. M. auf den 25. No⸗ vember 1915, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 4. R. 154/15. Frankfurt a. M., den 16. Juli 1915

Der Gerichtaschreiber des Königlichen Landgerichts.

[29101] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau des Kohlenziehers Sta⸗ nislaus Czekala, Marie geb. Kopitzara, in Unterlüß, Schießplatz, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Dr. Elbers in Han⸗ nover, klagt gegen ihren Ehemann, den Kobhlenzsteher Stanislaus Czekala, früher in Linden, jetzt unbekannten Aufentbalts, auf Grund des § 1567 Bürgerl. Gesetz⸗ buchs, mit dem Antrage: die zwischen den Parteien bestehende Ehe zu scheiden, den Zeklagten für den schuldigen Teil zu er⸗ klären, ihn auch zu verurteilen, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts in Hannover auf den 19. Oftober 1915, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bhekannt gemacht.

Hannover, den 22. Juli 1915b5.

Der Gerichtsschreiber 1 des Königlichen Landgerichtz.

[29151] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Albert Reich, Emmy geb. Schneeberger, in Idar, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Justtzrat Gräff in Koblenz, klagt gegen ihren Ehemann, den Ingenieur Albert Reich, zuletzt in Langen⸗ lonsheim, jetzt ohne bekannten Aufenthalts⸗ ort, unter der Behauptung, daß ihr Ehe⸗ mann sie, nachdem er ihr väterliches Ver⸗ mögen verbraucht hatte, im September 1909 verlassen und seither nicht mehr far ihren und ihres Kindes Unterhalt gesorgt habe, mit dem Antrage, die Ehe der Par⸗ teien zu schelden und den Beklagten für den allein schulbdigen Teil zu erklären. Die Klägerin laret den Beklagten zur mündlichen Berhandlung des Rechtsstreits

lichen Landgerichts in Koblenz auf den

24. November 1915, Vormittags

9 Uhr, mit

einen bei diesem Gerichte zugelassenen

Rechtzganwalt als Prozeßbevollmächtigten

vertreten zu lassen.

Koblenz, den 17. Juli 1915.

Fust, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

5 84492

[29102] Oeffentliche Zustellung.

Die Berta geb. Kiß, Ehefrau von Re⸗ natus Feuermann, zu Illzach, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Stoeber in Mülhausen, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann Renatus Feuermann, Fuhrknecht, früher in Mülbausen, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, auf Grund §§ 1567 und 1568 B. G.⸗B., mit dem An⸗ trage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe zu scheiden, den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären und demselben die Kosten des Rechtsstreits zur Last zu legen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer des Kaiserlichen Landgerichts in Mülhausen i. Els. auf den ü9. November 1915, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Mülhausen i Els., den 21. Jult 1915.

Der Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.

[29115] Oeffentliche Zustellung.

Die Arbeiterin Maria Kruß in Laura⸗ hütte, Fitznerstraße 3, Proteßbevollmäch⸗ ligter: Rechtsanwalt Pollack in Breslau, klagt als Alleinerbin ihres außerehelich ge⸗ borenen, am 8. März 1915 verstorbenen Kindes Helene Marie Kruß, gegen den früheren Melker, jetzigen Haushälter Anton Büttnerowitz, zuletzt im Barm⸗ herzigen Brüderkloster in Breslau, jetzt unbefannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß er der natürliche Vater ihres verstorbenen Kindes sei, da er ihr, der Klägerin, in der gefetzlichen Empfängnis⸗ zeit beigewohnt habe, und agis solcher dem Kinde an Unterhaltsgeldern den Betrag von 159,— schulde, mit dem Antrage auf kostenpflichtige und vorläufig vollstreck⸗ bare Verurtetlung des Betlagten zur Zahlung dieses Betrages an die Klägerin. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Köntg⸗ liche Amtsgericht in Breslau, Termins⸗ zimmer Nr. 164 I, auf den 27. Sep⸗ tember 1915, Vormittags 9 Uhr,

Breslau, den 21. Juli 1915.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[288031 Oeffentliche Zustellung.

Die Witwe Anna Küchler, geb. Schwenker, zu Vegefack, Gerhard⸗Rohlfsstr. 44, klagt gegen den Kesselschmied Karl Sethzig. früher wohnhaft zu Vegesack, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen Zahlung von Kost⸗ und Logisgeld, mit dem Antrage, das Amtsgericht wolle den Beklagten kostenpflichtig verurteilen, an die Klägerin den Saen. von 29,45 zu zahlen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar erklären. Der Beklagte wird zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht zu Bremen, Abt. Vegesack, in das Amtshaus zu Vegesack auf den 30. Oktober 19135, Vormittags 8 ¼ Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wüd dieser Auszug der Klage und die Ladung bekannt gemacht.

Bremen, den 21. Juli 1915.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts: Marburg, Sekretär. 29103] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Emil Ipsfen in Bremer⸗ haven, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. E, B. und E. jun. Noltentus und Hr. Carstens in Bremen, klagt gegen die

irma J. Albert & Son, 137/139 King Street in Sydney N.⸗S.⸗W. Australien, mit dem Antrage, das Landgericht, Kammer für Handelssachen, wolle der Klägerin ge⸗ mäß §§ 369, 371 H⸗G.⸗B. gestatten, sich für ihre Forderung von 2878,15 nebst 5 % p. a. Zinsen seit 5. Jult 1915 aus den in Bremen lagernden, für die Be⸗ klagte bestimmten Waren, nämlich: C W L 525 1 Kiste Musikinstrumente Brto. 101 kg, E J 1297 1 Kiste 82 Hülsen fur elektr. Laternen 38 kg, Dr. R & F 1298 1 Kiste elektrische Artikel 127 kg, 1299 1 Kiste elektrische Artikel 149 ½ kg, J A & 8 2629 1 Kiste Mundharmontkas 170 kg, JA& S 2630 1 Kiste Mundharmonikas 169 ½ kg, 2634 1 Kiste Schautästen 24 kg, zus. 7 Kisten, zu befriedigen, die Beklagte zur Tragung der Kosten dieses Rechtsstreits zu verurteilen und das Urteil auch gegen Sicherheitsleiftung ffür vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht, I. Kammer für Handelssachen, zu Bremen im Gerichtsgebäude, 1. Obergeschoß, auf Dienstag, den 21. Zeptember 1915, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei diesem Gerichte zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Bremen, den 23. Juli 1915.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichte, Kammer für Handelssachen:

Destmann, Sekretär.

[29116] Seffentliche Zustellung. Der Geigenbauer W. H. Hammig in

Berlin W. 35, Potsdamerstraße 29,

ufforderung, sich durch

1 s

9

NMovember 12 Tage, Dezember nicht.

1

Siegen, den 14,. Jult 1915. , Königliches Amisgericht.

8

vor die zweite Zwilkammer des König⸗

Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Dr. Felix

Da die Gehaltszahlungen am Ende jeden

auch Zahlung zum Monatsende verlangt, nebst Zinsen von da an.

gültiges Ende gefunden habe.

diesen Monat insgesamt 513,33 zu fordern. gereist, habe also

Milität einberufen gewesen, könne doher

Reisespesen entsielen für diesen Monat, weil in ihm, ebenso wie im Dezember, nicht gereist worden sei.

halt 255,30 ℳ. Gereist sei er im Juli 1913 25 Tage, diesem Monat des Jahres 1914 sei die Warenlieferung Zahl der Reisetage geringer, Firma Fisher & Co. ihm die Muster zu spät zugesandt habe. Jahre könne daher nur die Zahl der Reise⸗ tage im Jult 1913 maßgebend sein. den Juli 1915 ständen ihm somit 480,30 zu. bis Juli einschließlich 1793,96 zu for⸗ dern. Der Anspruch auf die Leistungen ab 1. August 1915 setze sich zusammen aus

gefüͤhrten Klagen würde wiederholt, daß er gereist sei im August 1913 31 Tage, November 27 Tage,

diese Monate sei das Jahr 1913 maß⸗ gebend, weil im Jahre 1914 für die eng⸗

Im Januar 1914 habe er 16 Tage, im d Februar 28 Tage, im März 29 Tage ge⸗

Tage zu zahlenden Spesen ergäben sich die im Antrag 2 beanspruchten Beträge. Das Jahreagehalt des Klägers betrüge mehr als orbentliche Gericht zuständig. Fisher & Co. ständen Forderungen gegen die Firma Walter & Koerper zu Cöln auß

Firma Fifher & Co. G.

Landau in Berlin NW. 7, Unter den Linden 39, kiagt gegen den Tonköünstler Marix Lvoevensohn, jetzt unbekannten Aufenthaltg, früher in Charlottenburg, Waitzstraße 9, auf Grund der Bebaup⸗ tungen, daß er an die Pfandkammer⸗ verwaltung in Charlottenburg 30 für Lagerkosten verschiedener auf Grund eines gegen den Beklagten gerichteten Schuld⸗ titels gepfändeter Gegenstände infolge Freigabe nach Tilgung der Schuld gezahlt habe, daß die Pfandstücke intolge Nicht⸗ abholung seitens des Beklagten versteigert seien und daß der Erlös in Höhe von 87,78 bei der Hinterlegungsstelle vom Königlichen Amtsgericht in Charlotten⸗ burg hinterlegt sei, mit dem Ankrage: den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an den Kläger 30 zu zahlen oder darin zu willigen, daß von den beim Königlichen Amtsgericht Charlottenburg unter dem Aktenzeichen 51 HL. L 36 15 Hinterleg.⸗

Buch A Band 3 Seite 1236 Annahme⸗ 31. Janvar 1916,

buch A Nr. 927 hinterlegten 87,78 30 an den Kläger gezahlt werden. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Charlottenburg, Amts⸗ gerichtsplatz, Zimmer 51, auf den 21. Ok⸗ mbög- 1915, Vormittags 10 Uhr, geladen.

Charlottenburg, den 20. Juli 1915.

Witzlebenstr. 26.

Gerichtsschreiber des Königlichen Arntsgerichts.

[28798] Oeffentliche Zustellung.

Der Hugo Waskönig zu Cöln⸗Nippez, Jahres, 558,33 nebst 4 % Zimsen von da an,

Wilhelmstraße 37, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Ari Meyer in Cöln, klagt gegen die Firma Fisher & Com⸗ pany zu Huddersfield (England), unter der Behauptung, er sel von der Firma Fifher & Co. durch Vertrag vom 16. De⸗ zember 1912 als Reisender angestellt worden mit einem Jahresgehalt von 4000 ℳ, Vertrauensspesen und einer hier

außer Betracht gelassenen Umsatzprovision. platz, Zimmer Nr. 253, auf den 27. Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu Die Sache ist zur Feriensache

Die Vertrauensspesen hätten durchschnittlich über 20 pro Tag betragen, wovon er mindestens 9 täglich far Unterkunft im Hotel und Verpflegung aufgewendet habe. Der Vertrag sei geschlossen worden für die Zeit bis zum 31. Dezember 1913 und

bruar

Fahres 8

30. Juni 1916,

tober 1915,

bestellen. erklärt. 1 Zustellung wird dieser Auszug der Klage

Cöln auf Aushändigung deren Verm

zu, es sei daber auch das zicht aus § 23 Z.⸗P.⸗O. zuständig.“ Der Kläger beantragt: Königliches Landgericht wolle die Beklagte verurteilen, an

Kläger zu zahlen 1) sofort 1793,96 nebst 4 % Zinsen seit 31. Juli 2) bis zurx rechtsgültigen Beendigung des Dienstverhältnisses am 31. Jahres, zuerst am 31. August 1915 612,33 nebst 4 % Zinsen von 1 am 30. September jeden Jahres, zuerst am 30. September 1915, 4 % Zinsen von da an,

1915

August jeden

da an,

576,33 nebst

am 31. Oktoder

jeden Jahres, zuerst am 31. Oktober 1915 477,33 nebst 4 % Zinsen von da an⸗ am 30. Noyember jeden Jahres, zuerst 30. November 1915, 441,33 nebst 4 % Zinsen von da an, am 31. Dezember jeden Jahres, zuerst am 31. Dezember 1915 333,33 nebst 4 % Zinsen von da an,

an, am

am 31. Januar jeden Jahres, zuerst am

Zinsen von da

jeden

an,

8

Jahres, 28. Februar 1916 585,33 nebst 4 % insen von da an, am 31. März jeden zuerst am 31. 594,33 nebst 4 % Zinsen von da an,

März

477,33 nebst 4 % am 28. zuerst

Fe⸗ am

1916,

am 30. April jeden Jahres, zuerst am 30. April 1916, 513,33 nebst 4 % insen von da an, am 31. Mai jeden

zuerst am

Mai 522,33 nebst 4 % Zinsen von da an,

1916,

am 30. Juni jeden Jahres, zuerst am

zuert am

3]

901.

333,33 nebst 4 % Zinsen von da an, am 31. Juli jeden

Juli 1916,

wolle das Urteil gegen Sicherheitsleistung

Zum Zwecke

laufe von da an auf unbestimmte Zeit bekannt gemacht. Cöln, den 19. Juli 1915

weiter, doch könne jede der Parteien ihn durch eine dreimonatliche Kündigung auf⸗ heben. Eine Kündigung sei bisher von keiner Seite erfolgt. Seit Kriegsbeginn habe die Firma Fiher ihm weder Gehalt noch Spesen gezahlt. Er sei daher ge⸗ nötigt gewesen, beides für die Zeit bis zum 31. März 1915 einzuklagen. Auf diese Akten, nämlich 3 0 808/14 und 9 0 206/15, des hiesigen Landgerichts würde verwi sen. Mit der vorliegenden Klage beanspruche er das fällige Gehalt und Spesen für die Monate April bis Juli 1915 einichließlich. Die Spesen soweit sie für Unterkunft und Verpflegung dienten, könne er deshalb beanspruchen, weil er sie jetzt aus eigener Tasche decken müsse, während die Firma Fisber sie ihm bei Fortsetzung der Tätigkeit häfte zahlen müssen. Mit Rücksicht auf das Verhalten der Firma Fisher & Co. und das englische Zahlungsverbot sei anzunehmen, daß die Firma Fifher & Co. auch das später fällig werdende Gehalt und Spesen nicht zahlen würde, es würde daher auch auf Zahlung der künftig fällig werdenden Be⸗ träge gemäß § 259 Z.⸗P.⸗O. geklagt. Monats hätten erfolgen müssen, würde Selbstverständ⸗ lich entfalle für die Zukunft der Anspruch, wenn das Vertragsverhältnis sein rechts⸗ Er sei im April 1914 20 Tage gereist, habe also für

Im Mai 1914 habe er 21 Tage ee also 522,33 zu fordern. Vom 25. Juni bis 8. Juli sei er zum 278 beanspruchen.

für den Juni

G Für den Juli 1915 habe Kläger zu beanspruchen an Ge⸗

im Juli 1914 12 Tage. In

die

weil

Für den Juli des Jahres 1915 und den Juli der späteren

Füt

Im ganzen habe er für die Monate

edesmal 333,33 Gehalt und den Reise⸗ pesen. Unter Bezugnahme auf die voran⸗

Oktober 16 Toge, u

Für ische Firma nicht gereist werden konnte.

eist. Unter Berücdsichtigung der für diese h

5000 es sei daher das

Der Firma

ℳ, pP

Warenlieferungen und gegen die mu. b. H. zu

honh

satzprovisien.

worden.

für 8 623,46 ab, die Kläger für Beklagte Aus dem Verhalten der Beklagten und dem englischen Zah⸗ lunge verbot gehe hervor, in Zukunft nicht zahlen werde und werde daher auch Klage auf künftige Leistung erhoben

eingenommen

Z.⸗P.⸗O.

nebst 4 % Zinsen 2) bis zur rechtsgültigen Anstellungsvertrages 31. Januar, . Jahres, zuerst am 31. Oktober 1915 jedes⸗ mal 50 ober 1125 nebst 4 % Zinsen seit den genannten Tagen, am 31. Januar jeden 31. Januar 1916 jedesma

2 4 % Binsen seit den ge⸗ r Bellagten

nonnten Tagen, wolle ferner der Beflag! die Kosten des Rechtsstreits einschließlich

Last legen und das

treibenden 2. streckbar erklären.

Marhöfer, Gerichtsschreiber des Königl.

128799] Oeffentliche Zustellung.

der

für vorläufig vohstreckbar erklären und der Beklagten die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der des Arrestverfahrens auf⸗ erlegen. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 9. Zivirkammer des König⸗ lichen Landgerichts in Cöln, Reichensperger⸗

k⸗

öffentlichen

u“ 8—

8 8

Landgerichtt.

Der Bertram Mataré zu Berlin SW. lI,

zu

Hallesches Ufer 20, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Ari Meyer in Cöln, klagt gegen die Firma Fisfher & Con⸗ Huddersfield (England), aff Grund der Behauptung, daß er von da

Beklagten durch Vertrag vom 18. Apr 1910 als Reisender angestellt sei mit eine

Nebenauslagen.

habe.

K

und

zuständig;

30. April,

nd 31. Jull

nebst

hab

Jahresgebalt von 8 200, einer Vergütung oon jährlich 8 20 für kleine Auslagen und einer bier außer Betracht gelassenen Üu⸗ Der Vertrag sei geschlossen auf die Dauer von 12 Monaten und lauf von da an auf unbestimmte Zeit weite mit einer beiden Teilen gewährten Kün digungsfrist von 3 Monaten. Eine Kür digung sei von keiner Seite erfolgt. G. halt und Auslagenersatz seien zu den in Antrag 2 erwähnten Zeitpunkten gezah Die Beklagte 1. Mai 1914 nichts mehr gezahlt, es seien daher für die Zeit bis zum 31. Juli 1915 zu zahlen 8 250 Gehalt und & 50.

be seit dem

Hiervon gingen

Kläger seine Vergütung erhielt, bis das Anstellungsverhältnis beendigt sei. Gemäß B. G.⸗B. werde der Beklagten freigestellt, in Reichswäbrung zu zahlen, wobei die Umrechnung erfolge nach beutigen Kurs von 22,50 das Pfd. Sterl. Die Gesamtvergütung des Klägers betrage mehr als 5000 jährlich, es sei deher das ordentliche Gericht zuständig. Beklagten ständen gegen die Firma Walter & Koerver zu Cöln Forderungen aus gegen Zwangsverwalkung stehende Firma Fisber & Co., G. m. b. H. zu Cöln, auf händigung deren Baroermögens zu, das Gericht set daher auch örtlich aus § 25 mit dem Königliches Landgericht wolle Beklagte verurteilen, an Klaäͤger zu zahlen: 1) sofor 8 300 abzüglich 623,46 oder 6126,54 seit 31. Juti 1915.

daß sie auch

damit

ch dem

Der

die unter

Aus

Antrag

Beendigung des

am 81.

31

Oktober Juli jeden

zuerst am

½ 10 oder

es voraufgegangenen Arrestverfahrens zur

eitslei

ergerplatz, Zimmer

27. Oktober 1915, 2 Uhr, mit der Aufforderung dem gedachten Gerichte

Urteil gegen Sicher⸗ tung in Höhe des jedesmal heizu⸗ Betrages für vorläufig voll Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 9. Zivilk⸗ Königlichen Landgerichts in Cöln,

Nr. 253, auf

voll⸗

ammer Reichens⸗

den

Vormittags

zugela

Feinen be⸗ ssenen An⸗

5 8 Erigentümerin

Die Sache t zur

bestellen. An⸗ Zum Zwecke der

Ferjensache erklärt.

fentlichen Zustellung wird dieser Auszug

2

er Flage bekannt gemacht. 2 Cöin, den 19 Juli 1915. Marhöfer, Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts.

[29104] Oeffentliche Zustellung.

In der am hiesigen Oberlandesgericht nhängigen Berufungssache der Witwe veinrich Schneider, Marie geb. Bouster, in Otringen, Klägerin, Einfpruchsbeklagte, Widerbeklagte und Be⸗ rufungsklägerin, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Justizrat Burg und Cramer in Colmar, gegen den Geschäftsagenten Peter Müller in Diedenhofen, Beklagten, Einspruchetkläger, Widerkläger und Be⸗ rufungsbeklagten, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Bodenheimer und Dr. Munzinger in Colmar, ist das Ve fahren infolge des Todes der Klägerin durch Be⸗ schluß vom 5. Februar 1914 ausgesetzt. Da die Erben derselben, nämlich: 1) Jo⸗ hann Peter Schneider, Unternehmer zu Paris, nähere Adresse unbekannt, 2) Jo⸗ hanna Kracher, Ehefrau Johann Steichen, Metzgermeister, früher zu Joeuf (Frank⸗ reich), 3) Maria Kracher, Ehefrau Eugen Maire, Bäckermeister in Pterrevillers bei Metz, 2 und 3 Kiner der bereits ver⸗ siorbenen Katharina Schneider, Ehefrau Etienne Kracher, 4) Alfred Hoffmann Unternehmer zu Paris, nähere Adresse un⸗ bekannt, Sohn der Maria Schneider, Ehe⸗ frau Hoffmann, bereits verstorben, 5) Hein⸗ rich Schn. ider, 6) Lucian Schneider, beide minderjährig, Söhne des verstorbenen Peter Schneider, Vormünderin die Mutter, jetzige Ehefrau zwetter Ehe von Matthias Lambert, Eigentümer in Entringen, die Wiederaufnahme verzögern, hat der be⸗ klagte Geschäftsagent Müller das Ver⸗ fahren wieder aufgenommen, und ladet dieselben zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor den II. Zivilsenat des Kaiserlichen Oberlandesgerichts zu Colmar auf den 26. Januar 1916, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an die genannten Erben zu 1, 2 und 4 wird dieser Auszug der Ladungsschrift vom 3. Februar 1915 bekannt gemacht. den 23. Juli 1915. Gerichtsschreiberei

des K. Oberlandesgerichts.

[29117] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Peter Clever zu Düsseldorf, Adersstraße 74 II, Klägerin, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwart Dr. Horster in Erefeld, klagt gegen die Ehefrau Leo Haueke, früber zu Düsseldorf und Cre⸗ feld, jetzt unbekonnten Aufenthalts, Be⸗ klagte, unter der Behauptung, daß Be⸗ klagte ihr für Pension sowie für vorge⸗ legten und geliebenes Geld den eingeklagten Betrag schulde, mit dem Antecage, zu er⸗ kennen: Die Bektagte wird verurteilt, an Klägerin 385 nebst 4 % Zinsen seit dem 1. Januar 1915 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte vor das Königliche Amtsgericht hier, Steinstraße 200, Saal 3, auf den 29. Oktober 1915. Vor⸗ mittags 9 Uhr, geladen. Die öffentliche Zastellung ist bewilligt. Einlassungafrist: 3 Wochen.

Ereseld, den 21. Juli 1915.

Schoon, Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts. [29105] Oeffeutliche Zustellung

Der Kaufmann H. Haenlein in Ham⸗ burg, Rödingsmarkt 79, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Albrecht, Bartning und Dr. Rode, klagt gegen den Kaufmann Peter Heinrich Dose, früher Hamburg, Heuriettenstraße 20, jetzt unbekannten Auf⸗ 8 Meareneedan mit dem

ntrage au ostenpflichtige gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbare Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 2039,80 nebst 5 % Zinsen seit dem 1. Jult 1914. Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts. streits vor das Landgericht in Hamburg, Kammer III für Handelssachen (Ziviljustiz⸗ gebäude, Stevekingplatz), auf den 4. No vember 1925, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforberung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Hamburg, den 21. Juli 1915.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[291181 Oeffrutuche Justellung.

Die Ehelente Johann Christiany und Eli⸗ sabeth, geb. Klaine, in Kneuttingen, Große⸗ straße, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Schrader in Diedenhofen, klagen gegen die Eheleute Angelo Franzetti und Santa, geb. Rangoni, früher in Kneuttingen, z. Zt. in Italien, unter der Behauptung, daß die Beklagten nach Italien unbekannt wohin verzogen sind und seit Juli 1914 keine Miete bezahlt haben, mit dem An⸗ trage, auf samtverbindliche Verurteilung der Beklagten, das ihnen vermietete Wirt⸗ schaftsanwesen nebst Wohnung, gelegen in Kneuttingen, Großestraße, sofort zu räumen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ tretts werden die Beklagten vor das Kaiserliche Amtsgericht in Havingen in Lothringen auf Samstag, den 18. Sep⸗ tember 1915, Vormittags 10 Uhr,

22

2

Zimmer 4, geladen. Hayingen, den w Gerichtsschreiberei 8

bei dem Kaiserlichen Amtsgericht.

Colmar,

[29119] Oeffentliche Zustellung.

Der Techniker Albert Spiesz in Neun⸗ kirchen (Saar), Rechtsanwalt Fenner in Neunkäcchen (Saar), klagt gegen die Bäcker 1) Ludwig Sartoni, 2) Josef Sartoni, beide früher in Al ringen, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, unter der Behaup⸗ tung, daß die Beklagten dem Kläger als rückständigen Mietzins für auf gemein⸗ schaftliche Rechnung von dem Kläger ge⸗ mietete Räumlichkeiten den Betrag von 400,00 schulden, auf kostenfällige vorläufig vollstreckbare und samtverbindliche Verurteilung der Beklagten an Kläger 400,00 nebst 4 % Zinsen seit dem 1. Juli 1915 zu be⸗ zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits werden die Beklagten vor das Kaiserliche Amtsgericht in Haypingen i. Lothringen auf Samstag, den 18. Sep⸗ tember 1915, Vormittags 10 Uhr, Zimmer 4, geladen.

Hayingen, den 23. Juli 1915.

Gerichtsschreiberei bei dem Kaiserlichen Amtsgericht.

[29120] Oeffeutliche Zustellung. Die Ehefrau Emma Voß, geb. Fick, zu Kiel, Arelheidstr. 21, in Vollmacht der Ehefrau Christine Möhl, geb. Voß, in Kiel, gr. Ziegelstraße 35, klagt gegen die Verkäuferin Tbea Freese, z. Zt. unbe⸗ kannten Aufenthalts, auf Grund der Be⸗ hauptung, daß die Beklagte an Kostgeld für den Monat Januar und Februar 1914 die Summe von 80 ℳ, ferner an barem Darlehen 20 schulbet, mit dem An⸗ trage auf Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von 100 und in die Kosten des Rechtsstreits. Die Klägerin ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Kiel, Ringstr. 21, Zimmer 81, auf den 10. November 1915, Vor⸗ mittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Kiel, den 20. Jult 1915. Der Gerichtschreiber

8

[29122] Oeffentliche Zustellung.

Der Kirchhofsinspektor A. Szafranek in Königsberg Pr., Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Bogusch, hier, klagt gegen den Händier Pinkus Tzalkowitsch, früher in Königsberg Pr., jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte ihm für Pachtland in der Batockistraße den Restpachtzins für das Jahr 1914 mit 300 verschulde und daß wegen dieser Forderung gegen den Be⸗ klagten ein Arrestbefehl erwirkt ist, mit dem Antrage auf kostenpflichtige und vor⸗ läufig vollstreckbare Verurteilung des Be⸗ klagten zur Zahlung von 300 nebst 4 % Zinsen seit dem 13. Mai 1914 ein⸗ schließlich der Kosten des voraufgegangenen Arrestverfahrens. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Königliche Amts zericht in Königsberg Pr. auf den 15. Oktober 1915, Vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 41, geladen.

Königsberg Pr., den 13. Juli 1915.

Kerlin, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtegerichts.

[29121] Oeffentliche Zustelung.

Die Frau Martha Laubrinus in Königs⸗ bera Pr., Königstraße 32, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Justizrat Bogusch in Königs⸗ berg Pr., klagt gegen den Händler Pinkus Tzalkowitsch, früber in Königsberg Pr., Fönigsallee 50/52, jett unbekannten Auf⸗ enthalts, unter der Behauptung, daß ihr der Beklagte für käuflich geliefert erhaltene Kohlpflanzen 38,80 ℳ, aus einem baren Darlehn vom 28. Jult 1914, rückzahlbar am Anfang August 1914, 150 und für eine am 2. August 1914 geleistete Fuhre 4 verschulde, wegen welcher Beträge gegen den Beklagten ein Arrestbefehl er⸗ wirkt ist, mit dem Antrage auf kosten⸗ pflichtige und vorläufig vellstreckbare Ver urteilung des Beklagten, an die Klägerin 192,80 nebst 4 % Zinsen seit dem 5. August 1914 zu zahlen einschließlich der Kosten des voraufgegangenen Arrestver⸗ fahrens. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Käönigs⸗ berg Pr. auf den 15. Oktober 1915, Vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 41, geladen.

Königsberg Pr., den 13. Juli 1915.

Kerlin, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[29123] Oeffentliche Zustellung.

Die Stadtgemeinde Königsberg i. Pr., vertreten dusrch den Magistrat, Prozeß⸗ bevollmächtigte: Justizräte Arnheim und Lapp hier, klagt geaen den Kausmann Philipp Meruk, unbekannten Aufenthalts, früher in Königsberg i. Pr., unter der Behauptung, daß Beklagter von der Klägerin die Altstädtischen Holzstellen Nr. 263 und 264 für die Zeit bis zum 1. Juli 1916 gegen eine Jahresmiete von 100 ℳ, zahlbar halbjährlich im voraus gemietet und Klägerin berechtigt war, bei nicht pünktlicher Mietezahlung auf Räu⸗ mung zu klagen, sowie daß Beklagter die Miete für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1915 schuldet, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurteilung des Be⸗ klagten 1) die bierselbft belegenen Altst. Holzstellen Nr. 263 und 264 zu räumen und den Zaun nebst den Schuppen auf diesen Holzstellen zu entfernen, 2) an die Klägerin 50 nebst 4 % Zinsen seit dem 1. Januar 1915 zu zahlen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗

Konstanz, tret Rechtsanwalt Winterer in Konstanz, klagt

9 b mit dem Antrage Firma Cesare Maccht und Gallerate (Italien), Beklagte, aus Kauf⸗ vertrag vom Winter 1914/1915, mit dem Antrage, durch ein’ gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbares Urteil zu erkennen:

abgeschlossenen Kaufverträge

Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Prozeßbevollmächtigter: t. Pr., Zimmer 43, auf den 12. Okrober 1915, Vormittags 10 Uhr, geladen.

Amtsgericht in Königsberg

Königsberg i. Pr., den 20. Juli 1915. (Unterschrift), Gerichtsschreider des Königlichen Amtegerichts.

[29109]

Die Firma L. Stromeyer und Cie. in Klägerin, vertreten durch den

zegen die im Ausland (Italien) wohnhafte Cie. in

Die von den Parteien im Dezember 1914, Januar 1915 und April 1915 über ca. 100 000 m feldgrauen Zeltstoff (Talatende), ca. 30 000 m Zwirntuch Qualttät 254 und ca. 22 000 m Baumwollstoff Qualität P 16 für gewandelt zu erklären und dem⸗ gemäß die Beklagte zu verurteilen: 1) An die Klägerin 19 105,17 nebst 5 % Zins aus 17 501,59 vom 1. April 1915, nebst 5 % Zins aus 137,74 vom 1. April 1915, nebst 5 % Zins aus 292,65 vom 11. April 1915, nebst 5 % Zins aus 115,64 vom 17. April 1915, nebst 5 % Zins aus 550,51 vom 23. Apeil 1915, nebst 5 98 Zins aus 507,04 vom 18. April 1915.

2) Folgende teils bei der Klägerin in Stromeyersdorf, teils im Transitlager des

des Badischen Bahnbofs in Konstanz gelagerten Waren gegen Zahlung der darauf ruhenden Zoll⸗ und Lagerspesen in Empfang zu nehmen: a Zeltstofflieferung vom 27. März 1915, Ballen L. S. C. Nr. 938/46 = 9 771,4 m, b. Zeltstofflieferung vom 31. März 1915, Ballen L. S. C. Nr. 947/54 = 8 761,5 m, c. Zeltstofflieferung vom 31. März 1915, Ballen L. S C Nr. 955/58 = 4 345,5 m, d Zeltstofflieferung vom 10. Aprtl 1915, Ballen L. S. C. Nr. 959/61 = 3 253,10 m, e Zeltstofflieferung vom 16. April 1915, Ballen L. S. C. Nr. 962/71 = 10 880,5 m, f. Zwirntuchlieserung vom 22.April 1915, Ballen L. S. C. Nr. 1000 = 1 029,4 m, g Baumwollstoff Qualität P 16 Leferung vom 17. April 1915, Ballen L. S. C. 1 = 865,5 m und h. Baumwollstofflieferung vom 20 April 1915, Ballen L. S. C. 2 = 1 028,8 m. 3) Der Klägerin allen Schaden (Fest⸗ stellung vorbehalten) zu ersetzen, der ihr durch die Nichterfüllung der 3 bezüglich des grauen Zeltstoffes, des Zwirntuchs Quaglität Nr. 254 und des Baumwoll⸗ stoffes Qualität P16 erwachsen ist und noch erwachsen wird. 1 4) Die Kosten des Rechtsstreits ein⸗ schließlich jener des amtsgerichtlichen Beweis⸗ sicherungsverfahrens zu tragen. Die Klägerin ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die I. Zivil⸗ kammer des Großherzoglichen Landgerichts Konstanz auf Muutwoch, den 22. Sep⸗ tember 1915, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten pertreten zu lassen. Durch Gerichtsbeschluß vom 17. Xuli 1915 wurde die Sache gemäß § 202 G.⸗V.⸗G. als Feriensache bezeichnet. Konstanz am Bodeusee, den 19. Juli

1915. Der Gerichtsschreiber des Großherzoglich Badischen Landgerichts

[29108]

Die Firma L. Stromeyer u. Cie. in Konstanz, vertreten durch den Rechtsanwalt Winterer in Konstanz, klagt gegen die im Auslande (Italien) wohnhafte Firma Giovanni Milani u. Nipoti in Busto Arsizio (Italien), Bekl., aus Kaufver⸗ trägen vom 21. Dezember 1914 und 16. Januar 1915 mit dem Antrage, durch ein gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbares Urteil auszusprechen: den zwischen den Parteien am 21. Dezember 1914 und 16. Januar 1915 abgeschlossenen Kaufvertrag über die Lieferung von 150 000 m grauen Zeltstoff zum Preise von 1,13 Lire pro Meter für gewandelt bezw. aufgelöst zu erklären und demgemäß die Beklagte zu v rurteilen:

1) an die Klägerin 326 83 nebst 5 % Zins hieraus vom 1. April 1915 zu bezahlen,

2) der Klägerin allen Schaden zu er⸗ setzen, der ihr durch die Nichterfüllung bezw. mangelhafte Erfüllung des Vertrags entstanden ist dessen Feststellung vor⸗ behalten —,

3) die teils auf dem Transitlager des Badischen Bahnhofs Konstanz, teils im Neuwerk in Stromeversdorf gelagerte Sendung vom 31. März 1915 mit 21 275,3 m Ballen L. 8. C. Nr. 1—18 gegen Zehlung der darauf ruhenden Lager⸗ und sonstigen Spesen zurückzunehmen,

4) die Kosten des Rechtsstreits ein⸗ schließlich jener des amtsgerichtlichen Be⸗ weiesicherungsverfahrens zu tragen.

Die Klägerin ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Zivilkammer des Großherzog⸗ lichen Landgerichts Konstanz auf Mitt⸗ woch, den 22. September 1915. Vormittags 9 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als tigten vertreten zu lassen.

durch Gerichtsbeschluß vom 19 Jult 1915 wurde die Sache gem. § 202 G.⸗ V.⸗G. als Feriensache bezeichnet

heehens. den 19. Juli 1915

er Gerichtsschreiber

klären.

1*

Zur mündlichen Verhandlung des!

des Großh. Badischen Landgerichts.

[29107] ' Die Firma L. Stromeyer & Cie. in Konstanz, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Winterer in Konstanz, klagt gegen die im Auslande (Italien) wohnhafte Societa Anonima Cvtonisicio Na⸗ zionale, Genova, aus Kaufverteag von 1914/1915, mit dem Antrage, durch ein gegen Sicherheitsleistung vorläufig voll⸗ streckbares Urteil auszusprechen: 8 1) den von den Parteien im Winter 1914/1915 abgeschlossenen Kaufvertrag über 149 240,60 m Zeltstoff, welcher zurzeit teils in Neuwert der Klägerin Stromeyersdorf, teils im Transitlager des Badischen Bahnhofs in Konstanz gelagert und in der Klage näher beschrieben ist, als gewandelt zu erklären, und demgemäß 2) die Beklagte zu verurteilen a. an die Klägerin zu zahlen: 20 094,61 nebst 5 % Zins hieraus v. 13. Februar 1915 an, 21 332,60 nebst 5 % Zins hieraus v. 25. Februar 1915 an, 21 313,50 nebst 5 % Zins hieraus v. 6. Mürz 1915 an, 1844 46 nebst 5 % Zins bieraus v. 12. März 1915 an, 1827,13 nebst 5 % Zins hieraus v. 19. März 1915 an, 1861,75 nebst 5 % Zins hieraus v. 31. März 1915 an, 322,15 nebst 5 % Zins hieraus v. 8. April 1915 an. b. Die teils in dem Neuwerk der Klägerin in Stromeyersdorf, teils im Transitlager des Badischen Bahnbofs in Konstanz gelagerten, von der Beklagten gelieferten Waren gegen Zahlung der darauf ruhenden Spesen zurückzunehmen.

c. Der Klägerin allen Schaden dessen Festsetzung vorbehalten zu er⸗ setzen, der ihr durch die nicht richtige und nicht rechtzeitige Vertragserfüllung der Beklagten entstanden ist und noch ent⸗ stehen wird. d. Die Kosten des Rechtsstreits ein⸗ schlieaßlich jener des Amtegerichtlichen Beweissicherungsverfahrens zu tragen. Die Klägerin ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die J. Zivilkammer des Großbheriog⸗ lichen Landgerichts Konstanz auf Mitt⸗ woch, den 22. September 1915, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen. Durch Gerichtsbeschluß vom 17. Jult 1915 wurde die Sache gemäß § 202 G.⸗V.⸗G. als Feriensache bezeichnet.

Konstanz, den 19. Juli 1915.

Der Gerichtsschreiber Großherzoglichen Landgerichts.

[29124]

Die Firma Espana Bodegs Compania G. m. h. H in Frankfurt a. M., Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Neu⸗ mann in Löbau, klagt im Wechselprozesse gegen den Kaufmann Arcangelo Zunettin, früher in Löbau, unter der Behauptung, daß sie Ausstellerin, der Beklagte Akzeptant eines Wechsels per 30. Junt 1915 über 100,— sei, der mangels Zahlung am Ver⸗ falltage protestiert und von der Klägerin eingelöst worden sei. Die Klägerin he⸗ antragt, zu erkennen: Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 102 78 samt Zinsen zu 6 % von 101 90 seit dem 1. Juli 1915 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Löbau auf den 4. Sep⸗ tember 1915, Vormittags 9 Uhr, geladen.

Löbau, den 22. Juli 1915.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichtzs.

[28380] Oeffentliche Zustellung.

Die Lothringer Brauerei, A. G. zu Metz⸗Devant les⸗Ponts, vertreten durch ihren Vorstand, die Direktoren Disqué und Ashauer daseltst, klagt gegen die Ehe⸗ leute Jacob Lorenzini, Wirt, und Josefine geb. Soldalt, früher in Hayingen, jetzt in Italien, unter der Behauptung, daß die Beklagten der Klägerin für rück⸗ ständige Miete den Betrag von 200 schulden, mit dem Antrage, die Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an Klägerin den Betrag von 200 (zweihundert Mark) nebst 5 % Zinsen seit dem Klage⸗ zustellungstage zu zahlen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits werden die Beklagten vor das Kaiserliche Amtsgericht in Metz auf den 29. Oktober 1915, Vormittags 9 Uhr, Saal Nr 52, geladen.

Metz, 20. Juli 1915.

Kaiserliches Amtsgericht.

[29125] Oeffentliche Zustellung

Der Johann Busch in Frankfurt a. M., Wittelsbacher⸗Allee 103, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Henrich, Offen⸗ bach, klagt gegen den Leonhard Horn, früher in Franksurt a. M., jetzt unbekannt wo abwesend, unter der Behauptung, daß der Beklagte dem Kläger die Hypothek⸗ zinsen von 5000,— seit 1. Mat 1914 verschulde, mit dem Antrage auf kosten⸗ pflichtige Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 150,— nebst 4 % Prozeß⸗ zinsen, auch das ergehende Urteil für vor⸗ läufig vollstreckhar zu erklären. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der eklagte vor das Großberzogliche Amtsgericht in Offenbach a. M. auf den 20. Oktober 1915, Vormittags 9 Uhr, Saal 19, geladen.

Offeubach a. M., den 23. Juli 1915.

Curschmann, Gerichtsschreiber

Der Kaufmann Wilbelm Kelle in Rochli

klagt gegen den früheren Oberleutnant Viehl. früher in Rochlitz, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen einer Forderung für gelieferte Waren, mit dem Antrage auf

ahlung von 35 95 ₰, und ladet den

Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Rochlitz auf den 1. Sep⸗ 7 1915, Vormittags 9 Uhr. um wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

8

Zwecke der öffentlichen Zustellung

Der Gerichtsschreiber „[29126] des Königlichen Amtsgerichts.

[29127] Oeffeutliche Zustellung.

1) Die Johanna Lurewig in Saar⸗ brücken 2, 2) die Sofie Ludewig, daselbst, Saarbrückerstraße, 3) die Ehefrau des Kassierers Eugen Brandt, Karoline geb. Ludewig, in Stettin, Giesebrechtstraße 6, Prozeßvevollmächtigter: Rechtsanwalt Senßeelder in Saarbrücken 1, klagen gegen den Antonio Fallavigna, früher in Saarbrücken, it in Italien, undekannt wo, unter der Bebauptung, daß der Be⸗ klagte ihnen für Miete aus den Monaten August 1914 bis Juli 1915 einen Betrag von 145 verschulde, mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung dieses Betrages nebst 4 % Zinsen seit dem Klagetage an die Kläger oder deren Prozeßbevollmäch⸗ tigten zu verurteilen und die Kosten des Rechtsstreits dem Beklagten zur Last zu legen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Saarbrücken auf den 29. September 1915, Vor⸗ mittags 9 Uhr, geladen. 8 Saarbrücken, den 21. Juli 1915. Orto, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [29128] Oeffentliche Zutellung. Die Städtische Sparkasse in Kettwig, vertreten durch ihren Vorstand, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Gröning in Steele, klogt gegen den Stein⸗ brucharbeiter Giosun Miniatti, fräher in Ueberruhr, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte der Klägerin an rückständigen Zinsen 213,75 schulde, mit dem Antrage, den Beklogten kostenpflichtig zu verurteilen, an die Klägerin 213,75 zu zahlen bei Vermeidung der Zwangsvollstreckung ins⸗ besondere auch in die dem Schuldner ge⸗ börigen, im Grundbuche von Holthausen Bard IV Blatt 108 eingetragenen Par⸗ zellen Flur 11 Nr. 366/2, 367/2 und 436/2, und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht hier, Zimmer 1, auf den 21. Oktober 1915, Vor⸗ mittags 9 Uhr, geladen. Steele, den 22. Juli 1915. Wulf, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[29106] Oeffentliche Zustellung. Die G. m. b. H. Elsässische Elektri⸗ zitälswerke vorm. Otto Schulze in Straß⸗ burg i. Els., vertreten durch ihren Ge⸗ schäftsühre, Franz Nusbicker daselbst, Prozeßbevolln ächt gter: Rechtsanwalt Dr. Zenner in Straßburg i. Els., klagt gegen den Ingenieur Josef Kehren, unbekannten Verbleibs, früber zu Straßburg i. Els., unter der Behauptung, daß der Beklagte ihr aus geleisteten elektrotechnischen In⸗ stallationsarbeiten restlich 4044 nebst 5 % Verzugszinsen seit 25. September 1914 schulde, mit dem Antrage, den Be⸗ klagten zu verurteilen, der Klägerin 4044 nebst 5 % Zinsen seit 25. September 1914 zu zahlen, ihm die Prozeßkosten zur Last zu legen und das Urteil evtl. gegen Sicherheitsleistung für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Straßburg i Els. auf den 4. Oktober 1915, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Auszug der Klage bekannt gemacht.

Straßburg, den 22. Juli 1915

Gerichtsschreiberei des Kaiserlichen Landgerichts.

[29113] Oeffentliche Zustellung. 8 1 6 4 18 Die Firma Max Husch & Krause G. m. b. H. in Thorn⸗Mocker, vertreten durch ihren Geschäftsfüöhrer Adolf Krause in Thorn, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Landshut in Thorn, klagt im Wechselprozeß gegen den S. M. Pejonk in Lubicz, Gouvernement Plock, auf Grund des am 25. September 1914 fälligen Wechsels vom 22. Mai 1914 über 949,50 ℳ,

2

mit dem Antrage, den Bellagten zur Zah⸗

[lung von 949,50 nebst 8 % Zinsen

25. September 1914 zu ver⸗ urteilen. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Z'vilkammer des Königlichen Landgerichts in Thorn auf den 23. September 1915, Vormirtags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich dur einen bei dem gedachten Gerichte zwae⸗ lassenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Thorn, den 17. Jalt 1915.

Der Gerichtsschreiber [29110] Oeffentliche Zusellung.

Die Firma Max Hirsch & Krauf G. m. d. H. in Theorn, vertreten dur ibren Geschäftsführer Adolf Krause in Thorn, Prozeßbevellmschtigter: Reches⸗ anwalt Landshut in Tdor

seit dem

8 6 Fmn vSneereekssis Landgericht

8 . Tdorn, Naagt im Wechselprozesse gegen den S. M. Pajonk

des Großherzoglichen Amtsgerichts.

in Lubick, Geuvernement Pleck, auf Grund des am 10. November 1914 sälligen