Happe, (Paderborn), Inf. R. Nr. 144, Vollbracht (Hamburg), Inf. R. Nr. 150, Ostopke (Rastenburg), Inf. R. Nr. 157, ürc⸗ (Coesseld), Hebler (Siegen), Stölting (Anklam), f. . Nr. 159, Schaefer (Frtedrich) (Lötzen), Bernhardt (Frankfurt a. M.), Res. Inf. R. Nr. 1, Rutzen 8. Res. Inf. R. Nr. 9, Heringhaus (Bielefeld), Res. Jaf. R. Nr. 15, Ahrens (Reckringhausen), Res. Inf. R. Nr. 16, Obria (Lennep), Roß, Reimers (Hamburg), Res. Inf. R. Nr. 18, Häufler (Schrimm), Res. Inf. N. Nr. 38, Dolae (Prenzlau), Res. Inf. R. Nr. 64, Helff Ae. Res. Inf. R. Nr. 66, Schultz (Otto) (Gelsenkirchen), Res. Inf. R. Nr. 72, Meister (Erfurt), Christ (Frankfurt a. M.), Res. Infanterieregiment Nr. 80, Ponndorf (Sondershausen), Res. Inf. R. Nr. 82, Wittmeyer Sondersbhausen), Res. Inf. R. Nr. 94, Oberthür (Hagen), erkel (Recklinghausen), Stumpf (Lingen), Res. Inf. R. Nr. 98, Bolkler (Darmstadt), Blindenhöfer (Frankfurt a. M.), Res. Inf. R. Nr. 221, Schirr (Frankfurt a. M.), Res. Inf. R. Nr. 223, Schrecker (Erfurt), Res. Inf. R. Nr. 224, Lücke (Küstrin), Res. Inf. R. Nr. 227, Tückmantel (Solingen), Res. Inf. R. Nr. 252, Pütter (Münster), Res. Inf. R. Nr. 255, Schäfer (Heinrich) (Wesel), Res. Inf. R. Nr. 256, Heins (Läbeck), Res. Inf. R. Nr. 265, Cordts (Hamburg), Res. Inf. R. Nr. 266, Diestel⸗ kamp (Dortmund), Landw. Inf. R. Nr. 11, Kolbe (Neustadt), Landw. Inf. R. Nr. 21, Biesel (Jülich), Landw. Inf. R. Nr. 23, Redzanowski (Königsberg), Landw. Inf. R. Nr. 24, Fehr (Rheydt), Landw. Inf. R Nr. 28, Springer (Altona), Landw. Inf. R. Nr. 31, Harnau (Rastenburg), Landw. Inf. R. Nr. 34, Fastenrath (Hagen), Landw. Inf. R. Nr. 38, Berger (Berlin), Landw Inf. R. Nr. 51, Heinrichs (Stettin), Landw. Inf. R. Nr. 84, Borella (Berlin), 2. Garde⸗Ers. R, Cronemever (Stade), 25. Ers. Brig., v. Was kowski, Riediger (Königeberg) Ers. R. Nr. 2, Mey, Schawaller (Königsberg), II. E. M. G. K. I. A. K., Mayer (Hans) (Straßburg), Pion. B. Nr. 15, Müller (Hubert) (Glogau), Jäg. B. Nr. 5, Scius (Saar⸗ gemünd), Jäg B. Nr. 8, Wiaggert (Altona), Jäg. B. Nr. 9, Hensel (Dildesb⸗im), Jäg. B. Nr. 11, Potrykus (bHirschberg), Res. Jäg. B. Nr. 21, Baars (Oldenburg), Barner (Wiegand) (1 Braunschweig), Otto (Brieg), v. Schmude (Stolp), Barner (Klaus) (I Braunschweig), Weule (Lildesheim), Hauschild (Breslau), Herbst (Braunschweig), Förster (—), Greiner (Meiningen), Jäg. R. Nr. 3, Krönagel (Berlin), Masch. Gew. Abt. 3, Bücker (Münster), Schäfer (Martin) (Frankfurt a. M.), Masch. Gew. Abt. 6, Curio (Magdeburg), Masch. Gew. Abt. 7, Reuter (Berlin), Paulßen (Weimar), Masch. Gew. Abt. 10, Sörgel (Aurich), Masch. Gew. Abt. Brig. Reißwitz, Hau sen (Saar⸗ louis), Res. Masch. Gew. Abt. 2, Waltking (Nienburg a. d. Weser), Masch. Gew. Abt. 4, Dunkel (Siegen), Spitz, Augustin (Berlin), Fest. Masch. Gew. Abt. 4 Posen, Dymke (Posen), Fest. Masch. Gew. Abt. 5 Posen, Sellner (Thorn), Fest. Masch. Gew. Abt. 5 Thorn, Kircher (Hanau), Mueller (Kurt) (Darmstadt) Fest. Masch. Gew. Abt. 8 Matnz, Servaes (Meiningen), I. E. M. G. K. XXI. A. K., Zwaka (Ratibor), Stimpel (Breslau), V. E. M. G. K. I. A. K., Busch (Saarlouis), II. E. M. G. K. XVI. A. K., Zech (Seerhehen), 17. e I. † K A. K., Schmidt (Ernst) armstadt), II. E. M. G. K. XVIII. A. K., Hellraeth (Münster), 1. G. N. G. K. Vült 1.8 8 Großes Hauptquartier, 20. Jult. Herda, Hauptm. und Adj. d. Generals d. Pioniere b. Ob. Komdo. d. 1. 8,8 ienil b. 1e kommandiert. roßes Hauptquartier, 1. August. Knauer, Oblt. d. Res. d. Pion. Bats. Nr. 25, früher in diesem Bat., jetzt Führer der mittleren Minenwerfer⸗Abt. Nr. 133 b. XXVII. Res. Korvs, als Oblt. mit Patent vom 25. Februar 1915 im Pion. B. Nr. 25
Großes Hauptquartier, 3. August. Busse, Oberst z. D. und Kom. d. Nes. Inf. Regts. Nr. 237, früher Kom. d. 8 Reats. Nr. 122, unter Enthebung von seiner Friedensstelle als Kom. d. Landw. Bez. Metz, d. Charakter als Gen. Maj. verliehen.
Großes Hauptquartier, 4 August. v. Strantz, Oberst von d. Armee, zuletzt Kom. d. 29. Inf. Brig., früher Kom. d. Inf. Regts. Nr. 25, in Genehmigung seines Abschiedsgesuchs m. d. gesetzl. Pens. unter Verleihung d. Charakters als Gen. Maj. z. Disp. gestellt. v. Friedeburg, Oberst von d. Armee, zuletzt Kom. des Inf. Regts. Nr. 138, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches m. d. gesetzl. Pens. z. Disp. gestellt und zum Kom. des Landw. Bez. Wies⸗ baden ernannt. v. Flotow, Maj. im Drag. R., Nr. 7, m. d. gesetzl. Pens. und d. Erlaubn. z. Tr. d. bisher. Unif. d. Abschied bewilligt.
Zur Dienstleistung kommandiert: die Hauptleute: v. Staszewski im Gren. R. Nr. 1, jetzt im Ers. B. d. Regts, zum Kr. Bekl. Amte d. I. A. K., Hirsch im Inf. R. Nr. 22, jetzt im Ers. B. d. Regts., zum Kr. Bekl. Amt d. II. A. K., Scheele im Füs. R. Nr. 36, jetzt im Ers. B. d. Res. Inf. Regts., Merling im Inf. R. Nr. 130, jetzt im Ers. B. d. Regts., zum Kr. Bekl. Amt d. XI. A. K., Müller im Inf. R. Nr. 111, jetzt im I. Ers. B. d. Regts., zum ser Benl “ “ im Feldart. R. Nr. 51,
ührer d. Rekrutendepots d. Regts., z „Bekl. 2 8 ge güberr 8. p g zum Kr. Bekl. Amt des
Krueger, Hauptm. im Füs. R. Nr. 35, von d. Kemdo. zur Dienstl. b. Kr. Bekl. Amt d. III. A. K. enthoben. Rogalla v. Bieberstein, Lt. d. Res. d. Feldart. Regts. Nr. 16 (Lötzen), jetzt im Rezt., zum Oblt. befö dert. Helmer, Feldw. Lt. (Pr. Stargard), im Gren. R. Nr. 1, zum Lt. d. Landw. Inf. 2. Aufg. ernannt.
Befördert: Hippe, Vizefeldw. (Bromberg), jetzt Führer der großen Bagage d. Armee⸗Ob. Komdos. d. Bug⸗Armee, zum Lt. d. Landw. Inf. 1. Aufgeb, Bauß, Unteroff, im Res. Inf. R. Nr. 118, unter vorläufiger Belassung bei diesem Regt. und Zuteilung zum Inf. R. Nr. 149, zum Fähnr.; zu Leutnants der Reserve: Wittels⸗ bach, Vizefeldw. (Deutsch Krone), d. Inf. Regts. Nr. 149, jetzt in diesem Regt, Hohngarten, Vizefeldw. (I Königsberg) im mob. Eis. R. Königsderg I; Arlart, Vizewachtm. (Goldop) in d. I. Ers. Abt. d. Feldart. Regts. Nr. 37, zum Lt. d. Landw. Feldart. 1. Auf⸗ gebot; zu Leutnants der Reserve: Ruß, Feldw. (Küstrin) im Res. Inf. R. Nr. 48, Bernhardt (I Berlin), Beinroth (Küstrin), John (II Berlin), Wittenberg (Potsdam), Vizefeldw. im Res. Inf. R. Nr. 48; Lange (Walter), Vizefeldw. im Res. Inf. R. Nr. 12, zum Lt. d Landw. Inf. lI. Aufgeb, Hartmann, Vize⸗ wachtm. (V Berlin) bei d. Res. Art. Mun Kol. 46 d. Armeegruppe Diringshofen, zum Lt. d. Landw. Feldart. 1. Aufgeb., Voerkelius, Vizewachtm. (Swinemünde), jetzt bei d. II. Inf. Mun. Kol. des II. A. K., zum Lt. d. Landw. Feldart. 2. Aufgeb.
Großes Hauptquartier, 5. August. Befördert: v. Falken⸗ bayn, Oblt. d. Res. d. Kür. Regts. Nr. 5 (Graudenz) jetzt im Regt., zum Rittm, Schimansky (I Königsberg), Vizefeld. im Pion. B. Nr. 1, jetzt bei d. mittleren Minenwerfer⸗Abt. Nr. 156, zum Lt. d. Res, Born, Unteroff. in d. Train⸗Abt. Nr. 1, jetzt bei d. Inf. Mun. Kol. der 10. Landw. Div, zum Fähnr., Arnold, Offil. Stellvertreter (IV Berlin), zum Lt. d. Res. d. Kraftf. Bats., jetzt b. Gen. Komdo. d. Mar. Korps, Mügge, Offin. Stellvertreter s v. in d. 2. Mar. Feld⸗Battr, zum Lt. d. Landw. Feldart. .Aufgeb.
Suabedissen, Feldw. Lt. (Marburg) im Landst. Inf. B. Weanburgg, zesn Fij d. eee he eges. ernannt. Srf. 5.
eldw. (Marburg) im Landst. Inf. B. Marburg, zum Lt. d. Landw. 15 2. Ausgeb. befördert. 8 3
Königlich Sächsische Armee. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Den 6. Auaust. Die Fähnriche: Rentzsch im Inf. R. Nr. 102, Demmler, Wünsche, Müller, Marx im Inf. R. Nr. 105, letzteren unter Belassung bei seiner Feldstelle b. Res. Inf. R. Nr. 133, Nier, Hartmann, Matthias, Geyler im Inf. R. Nr. 133, letzteren unter Belassung in seiner Feldstelle b. Inf. R. Nr. 183, Zimmermann im Inf. R. Nr. 134, unter Belassung in seiner Feldstelle beim Inf. R. Nr. 183, Kuhn, Bendleb, Maneck im
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nf. R. Nr. 179, letzteren unter Belassung in seiner Feldstelle b. nf. R. Nr. 183, Schimmel, Weber, Weißflog, Berger, auscher im Inf. R. Nr. 181, letztere beiden unter Be⸗ lassung in ihren Feldstellen b. Inf. R. Nr. 183, Walger, ermis, Doerstling, Muth, Schüttoff im Inf. Regt. Nr. 182, Edler v. der Planitz, v. Gersdorff, v. Issendorff, v. Crausbaar im Hus. R. Nr. 20, Schulz, v. Büren im Ulan. R. Nr. 18, Doering⸗Man⸗ teuffel im Feldart. R. Nr. 64, Stuck im Pion. B. Nr. 22, Schunke, v. Egidy in d. Train⸗Abt. Nr. 19, — zu Lts. befördert .“ vr Patentierung. ey denreich, Fähnr. im Hus. R. Nr. 20, zum Res. Inf. R. Nr. 106 versetzt. Fed Haf 8
Die Fahnenjunker: Schmidt im Jaf. R. Nr. 105, West⸗ mann im Inf. R. Nr. 134, unter Belassung in seiner Feldstelle b. Inf. R. Nr. 183, Hagedorn im Inf. R. Nr. 178, Thost, Grün⸗ berger im Inf. R. Nr. 179, letzteren unter Belassung in seiner Feldstelle b. Inf. R. Nr. 183, Olbrich im Inf. R. Nr. 181, Auerswald im Res. Inf. R. Ne. 243, Po rak im Hus. R. Nr. 20, Hegemeister im Feldart. R. Nr. 32, Bracht im Feldart. R. Nr. 48, Illing, Radestock im Telegr. B. Nr. 7, — zu Fähnrichen ernannt.
Kroeter, Hauptm. a. D, unter Stellung z. Disp. und Fort⸗ gewährung d. gesetzl. Pens., am 1. September 1915 als Bez. Offiz b. Bez. Komdo. Döbeln wiederangestellt. Hackh, Lt. d. Res. d. Res. Feldart. Regts. Nr. 23, in d. aktwen Armee angestellt, und zwar als Lt. im Feldart. R. Nr. 28 unter Vorbehalt d. Patentierung und Belassung in seiner Feldstelle b. Feldart. R. Nr. 245.
Die Majore: Garten, Bats. Kom. im Inf. R. Nr. 177, diesen unter Verleihung d. Charakters als Oberstlt, Lemmerzahl, Abt. Kom. im Feldart. R. Nr. 78, — in Genehmigung ihrer Abschiedsgesuche m. Pens. und d. Erlaubn. z. Tr. d. Regts. Unif. 1. Disp. gestellt.
Kaufmann (Karl), Hauptm. und Komp. Chef im Inf. R. Nr. 133, m. Pens. und d. Erlaubn. z. Tr. d. Regts. Unif. d. Abschied bewilligt. Frhr. v. Gregory, Hauptm. a. D., jetzt b. Bez. Komdo. I Dresden, d. Erlaubn. erteilt, an Stelle d. A. Unif. d. Unif. d. Gren. Regts. Nr. 101 zu tragen. v. Elterlein, charakt. Hauptm. a. D., jetzt Führer d. Landst. Battr. XII. A. K. (XII 1), ein Patent seines Dieastgrades verliehen.
Sahr, Oblt. a. D., jetzt Kom. d. Armier. Bats. Nr. 22 zum Hauptm., die Leutnants a. D.: v. Raab b. Landst. Inf. Ers. B. Treuenbrietzen (III 32), Tondeur b. Feldart. R. Nr. 48, Schmidt [Reinhard) b. 2. Landst. Inf. B. Dresden (XII 2), — zu Oblts., — befördert. 8
Gaupp, charakt. Hauptm. d. Landw. Inf. 2. Aufgeb. d. Landw.
ipzig, ein Patent seines Dienstgrades verliehen.
Königlich Württembergische Truppen. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.
Stuttgart, 2. August. Den Charakter als Major erhält: Wolff, Rittm. a. D., zuletzt Rittm. und Esk. Chef 2 Drag. R. Nr. 25, zurzeit Ordon. Offiz. d. 51. Jaf. Brig.
8 Befördert: zu Leutnants, vorläufig ohne Patent: die Fähnriche: Feldweg, Kneile, Schürger im Inf. R. Nr. 121, Acker⸗ mann, Clausnizer, Clauß, Eberbach, Feller, King, Klein, Koerber, Kutter, Mäulen, Maushake, Palm, Reutter, Roemer, Rommel, Sänger, Thumm im Inf. R. Nr. 125; Faber (Ernst), Unteroffiz. im Gren. R Nr. 119, zum Fähnr., die Fähnriche: Dommer, Hochmiller, Hohl, Kekeisen, Manzel, Ziegler im Inf. R. Nr. 127; Riegger (Ulm), Ob. Lt. d. Res. d. Inf. Regts. Nr. 120, zum Hauptm. in diesem Regt.; zu Lts. d. Res. d. Inf. Regts. Nr. 124;B. Imberger (Wilhelm) (Ravensburg), Vizefeldw., Schrempf (Erich), Offiz. Stellvertreter, — in diesem Regt.; zu Lts. d. Res. d. Inf. Regts. Nr. 127: Schue (Albert) (Rottweil), Canz (Paul), Enslin (Karl), Sprißler (Karl), Vizefeldw. in diesem Regt.; Bubeck (Friedrich) (Gmünd), Wacs ect⸗ d. Fuhrp. Kol. Ner. 6 XIII, zum Lt. d.
Landw. Trains 2.
Befördert: Landauer (Eßlingen), Oblt. d. Landw. Inf. 2. Aufgeb., in d. Fest. Eisenb. Betriebs⸗Komp. Nr. 4, zum Hauptm., Benjamin, Oblt. d. Landw. a. D., zuletzt im Landw. Train 2. Aufgeb. (Stuttgart), b. Kriegsgefangenenlager Brandenburg a. H., zum Rittm; zu Oberleutnants: Kleinheinz (Ulm), Lt. d. Res. d. Pion. Bats. Nr. 13, im Ers. Pion. B. Nr. 13, Blezinger, Lt. d. Landw. a. D., zuletzt in d. Landw. Feldart. 2. Aufgeb. (Stuttgart), in d. Etapp. Mun. Kol. Nr. 127 XIII; Fischer (Dominikus) (I Stuttgart), Offiz. Stellvertreter, bei d. Kraftf. Tr. d. 3. Armee, zum Lt. d. R⸗s. d. Württ. Det. d. K. P. Kraftf. Bats.; zu Lis. d. Landw. Inf. 2 Aufgeb.: die Offizier⸗ stellvertreter: Härlin (Hans) (Ravensburg), b. Gen. d. Piontere d. Armee⸗Abt. Gaede, Schmieg (Eugen) (Horb), bei d. Kraftf. Tr. d. Armee⸗Abt. Gaede, Brecht (Ulm), Offiz. Stellvertrrter in d. Eisenb. Bau⸗Komp. Nr. 28, zum Lt. d. Landw. 2. Aufgeb. d. Ver⸗ keheste Bo.
en arakter als Mafor erhält: Kröner, Rittm. z. D., Chef im Drag. R. Nr. 25, Führer d. Res. Kap. Abt. —₰ r. 0 2*
Befördert: Zindel (Karl), Unteroff. im Res. Feldart. R. Nr. 54, zum Fähnr., unter Versetzung in d. Feldart. R. Nr. 49 und gleich⸗ zeitiger Belassung bei seinem derzeitigen Truppenteil für d. Dauer d. mob. Verhältnisses, Fischer (Heilbronn), Oblt. d. Res. d. Ulan. Regts. Nr. 19, in d. Res. Kav. Abt. Nr 54, zum Rittm.; zu Leut⸗ nants der Reserve: Lang (Eberhard) Heilbronn), Wurster (Ernst) (II Stuttgart), Schwirzke (Paul), Vizefeldw im Res. Inf. R. Nr. 248 zu Leutnants d. Landw. Inf. 1. Aufgeb.: Schanz (Wil⸗ helm), Walser (Karl) (Calw), Offiz. Stellvertreter im Res. Inf. R. Nr. 246; Schmid (Franz) (Ravensburg), Vizefeldw. im Res. Inf. R. Nr. 246, zum Lt. d. Landw. Inf. 2. Aufgeb.
Zürn (Eugen) (Ulm), Feldw. Lt. im Res. Inf. R. Nr. 246, zum Lt. d. Landw. Inf. 2. Aufgeb. ernannt.
Befördert: Krauter (Hermann) (Ravensburg), Vizefeldw. im Landw. Inf. R. Nr. 125, zum Lt. d. Res.; zu Leutnants d. Landw. Inf. 1. Aufgeb.: die Vizefeldwebel: Lohrmann (Felix) (Gmünd), im Landw. Jnf. R. Nr. 124, Wagner (Johann) (Rheydt), im Landw. Inf. R. Nr. 125; Schätzle (Richard) (Ellwangen), Vite⸗ feldw. im Landw. Inf. R. Nr. 124, zum Lt. d. Landw. Inf. 2. Aufgebl, Hagenbucher (Hermann) (Heilbronn), Offis. Stellvertreter, Führer d. großen Bagage d. Landw. Inf. Regts. Nr. 122, zum Lt. d. Landw. Trains 2. Aufgeb.; zu Leutnants der Reserve: die Offizieraspiranten des Beurlaubtenstandes: Heckel (Hermann) (Eßlingen), Bader (Max) im Landw. Inf. R. Nr. 125; zu Leutnants d. Landw. Jaf. 1. Aufgeb.: die Offisier⸗ aspiranten des Beurlaubtenstandes: Kaißer (Bernhard) (Biberach), Fuchs (Walter), König (Wilhelm), Schlather (Karl), Schurr (Erwin), Uhl (Siegfried) (Gmünd) im Landw. Inf. R. Nr. 124, Bechtle (Otto), Handtmann (Karl), Rummel (Karl) (Biberach), Marmein (Rudolf) (Ehingen). Kettner (Wilhelm) (Eßlingen), Mayer (Hermann) (Gmünd), Bullinger (Friedrich), Mangold (Bernhard), Ott (Erwin) (Ravensburg), Glaser (Georg), Rupp (Erich), Schneider (Hans), Ulrich (Friedrich) (Ulm) im Landw. Inf. R. Nr. 125; Tag (Paul) (Ellwangen), Offiz. Aspirant d. - gs im Landw. Inf. R. Nr. 124, zum Lt. d. Landw. Inf. 2. Aufgeb.
Ein Patent seines Dienstgrades erhält: Eßer, charakt. Major a. D., zuletzt Maj. z. D. und Bez. Offiz. b. Landw. Bez. Ravens⸗ burg, zurzeit stellv. Vorst. d. Fest. Gefängnisses und d. Arbeiter⸗Abt. in Ulm, zuvor immob. Bahnh. Komdt.
4 e e e 9Sae. d. Landw. a. D., zuletzt in d. Landw. Inf. 2. Aufgeb. (Ulm), bis 17. Juli 1915 b. stellv. Gen. Komdo. d. A. K. 1 8
Den Charaiter als Hauptmann erhält: Volz, Oblt. d. Landw.
8. nb 1ee in d. Landw. Juf. 2. Aufgeb. (Calw), im Inf. R.
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Befördert: zu Fähnrichen: die Unteroffiziere: Baude 2 hard), Menton (Hermann), Spatz (Ludwig), Zeller 18e Zwicker (Ernst) im Gren. R. Nr. 119, Eppinger (E 9) Füs. R. Nr. 122, Rist (Walter) im Inf. R. Nr. 124, Bisinges (Honoratlus), Lucht (Walter) im Inf. R. Nr. 180, — sämtlich 8 zeit in d. Ers. Batalllonen dieser Regtr.; zu Hauptleuten; Hinderen Ravensburg), Oblt. d. Landw. Inf. 1. Aufgeb., im Ers. B. Lande
nf. Regts. Nr. 123, die Oberleutnants der Landw. a. D.: Kic zuletzt in d. Landw. Inf. 2. Aufgeb. (Reutlingen), im Ers. B. Ig Regts. Nr. 180, Burger (Max), zuletzt in d. Landw. Inf. 2. Auf gebots (Stuttgart), im Landst. Inf. Ers. B. Nr. 1; zu leutnants: Albrecht, Lt. d. Res. a. D., zuletzt d. Res. d. J. Regts Nr. 121 (Ludwigsburg), im Ers. B. Res. Inf. Regts. Nr. 19 Schick, Lt. d. Landw. a. D., zuletzt in d. Landw. Inf. 2. Aufgr (Stuttgart), im Eis. B. Inf. Regts. Nr.. 124; zu Leutnants d Reserve: Weller (Otto) (Reutlingen), Offiz. Stellvernets Benzing (Robert), Häußermann (Robert) Rottweil), Vizesel⸗ webel, — im Ers. B. Res. Inf. Regts. Nr. 119, die Ofsizierste vertreter: Lutz (Pnn. (I Stuttgart), im Ers. B. Res. Jnf. Reas Nr. 121, Siegel (Friedrich) (Ludwigsburg), im Ers. B Landw. In Regls. Nr. 126; Frank (Robert, (I Stutigart), Offiz. Stellvertreig im Ers. B. Gren. Regts. Nr. 119, zum Lt. d. Landw. Inf 1. Aufgei Hanselmann (Eugen) (1. Stuttgart), Offiz. Stellvertreter im Er B. Res. Inf. Regts Nr. 119, zum Li. d. Lanow. Inf. 2. Aufget Jungk (Adolf), Offiz. Stellvertreter im Ers. B. Landw. Inf. Regt Nr. 122, zum Feldw. Lt.
Schäfer (Mergentheim), Lt. d. Res. d. Inf. Regts. Nr. 1277 zurzeit im Ers. B. dieses Regts., der Abschied m. d. gesetzl. Pen und d. Erlaubn. 1. Tr. d. bish. Unif. bewilligt.
Befördert: zu Fähnrichen: Decker (Theodor), Liebendörfn (Werner), Teichmann (Paul), Unteroffiziere im Inf. R. Nr. 12 zu Leutnants, vorläufig ohn⸗ Patent: Bubenbhofer, Fischen Neidert, Schwab, Fähnriche im Feldart. R Nr. 13, die Fähr⸗ riche: Frhr. Cotta v. Cottendorf im Drag. R. Nr. 26, Wiede⸗ mann im I. Pion. B. Nr. 13; Koepf (Karl) (Ellwangen), Lt.- Res. d. Feldart. Regts. Nr. 49, zum Oblt. im Feldart. R. Nr. 11 zu Lts. d. Res. d. Drag. Regts. Nr. 23: Daimler (Gottlich Gaucher (Alfons), Vizewachtmeister im Drag. R. Nr. 23.
8 Befördert: Ammer (Friedrich) (Reutlingen), Offiz. Stellvertreta Fährer d. Landw. Fernsprechzugs Nr. 1, zum Lt d. Res. d. 3. (K G Komp. d. K. P. Telegr. Bats. Nr. 4; zu Leutnants der Risen Bentele (Wilhelm) (Ravensburg), Laux (Franz) (I Stuttgan Vüzefeldwebel im Landw. Inf. R Nr. 123; zu Leutnants d Land, Jaf. 1. Aufgeb.: Haas (Albert) (Rave sburg), Keger (Gust (II Stuttzart), Vtzefeldwebel im Landw. Inf. R. Nr. 123;
Leutnants d. Landw. Inf. 2. Aufgeb.: Schlegel (Eugen) (Ravens⸗ burg), Offiz. Stellvertreter, Wachter (Richard) (Ravensbucg, Vizefeldw., — im Landw. Inf. R. Nr. 123.
Beförbert: Hertz, Fähnr. im Pion B. Nr. 13, zurzeit zn II. Pion. B. Nr. 13, zum Lr., vorläufig ohne Patent; zu Fähnrichen die Unteroffiziere: Dippon (Wilhelm), Marquard (Ern Mörk (Paul), Reihling (Albert), Schmid (Otto) im Res. In R. Nr. 119, unter Versetzung in d. Gren. R. Nr. 119 unter glei zeitiger Belassung bei ihrem derzeitigen Truppenteil für d. Dauer! mob. Verhältnisses; zu Hauptleuten: Fach (I Stuttgart), Oblt. Lmdw. Feldart 1. Aufgeb, im Res. Feldart. R. Nr. 26, Bre schwerdt (Ulm), Oblt. d. Landw. Felrart. 2. Aufgeb., Kom.] Res. Art. Mun. Kol. Nr. 41; zu Leutnants d. Res. d. Pion. Bat Nr. 13: die Vizefeldwebel: Blessing (Eßlingen), Fischer (En Schopf (II Stuttgart), Klein (II Cöln) im II. Pion. Nr. 13; zu Lentnants der Reserve: Durst (Otto) (I Stuttza Vizefeldw. im Res. Inf. R. Nr. 119, Braun (Ulm), Vizewach in d. Res. Art. Mun. Kol. 1 XIII; Lehrenkraus (II Stuttgan Vizewachtm. in d. Res. Inf. Mun. Kol. 2 XIII, zum Lt. d. Landr Feldart. 2. Aufgeb.
Frhr. Pergler v. Perglas, charakt. Maj. d. Landw. a. d zuletzt Rittm. d. Landw. Kav. 1. Aufgeb. (Stuttgart), zurzeit Kon d. Staffel 267, bei d. Res. Offisieren d. Drag. Regts. Nr.2 wiederangestellt. Clausen (I Stuttgart), Hauptm. d. Landa Feldart. 2. Aufgeb., zurzeit Kom. d. Res. Inf. Mun. Kol. 2 XII zu d. Res. Offisieren d. Feldart. Regts. Nr. 29 zurückversegt Hochdanz, Hauptm. d. Landw. a. D., zuletzt in d. Landw. Jn I. Aufgeb. (Stuttgart), zurzeit Führer d. Landst. Inf. Bats. Leo berg, erhält d. Charakter als Maj.
Befördert: v. Köhler, Oblt. d. Landw. a. D., zuletzt in Landw. Inf. 2. Aufgeb. (Stuttgart), im Landst. Inf. B. I UI zum Hauptm.; zu Feldwebelleutnants: die Offizierstellvertre Dußling, Schöttle im Landst. Inf. B. Heilbronn, Köpf Landst. Inf. B. Leonberg.
Im Veterinärkorps.
Befördert: Betzler, Unter. Veter. b. Ulan. R. Nr. 20, zu Veter., vorläufig ohne Patent
Von den auf Kriegsdauer angestellten Veterinäroffizteren fördert: zu Stabsveterinären: Dr. Bruns, Ob Veter beid 4. Landw. Eskadr., die Veterinäre: Woerner (Ludwiß burg) bei der leichten Proviant⸗Kolonne Nr. 2. X Nagel (Leonberg) bei d. Gebirgskanonen⸗Battr. Nr. 6 XII zu Oberv⸗terinären: die Veterinäre: Dr. Haußer (Ludwigsburg)! Feldart. R. Nr. 29, Fleischer (Biberach) bei d. Fuhrp. Ke Nr. 7 XIII, Unglert bei d. Landw. Prov Fest N 1 EIIl.
Auf Kriegsdauer bei den Veterinäroffizteren angestellt: Zer (Horb), Ob. Veter. (Beamter) d. Landw. a. D., b. Landw. Feldan R. Nr. 1, unter Beförderung zum St. Veter. ohne Patent, Knol
(Biberach), Unt. Veter., bei d. Ers. Abt. Feldart. Regts. Nr. 4
unter Beförderung zum Veter., Körner (AUlexander) (Heilbron Distriktstierarzt, bei d. 2. Ers. Abt. Feldart. Regis. Nr. 29, als Vetas Beamte der Militärverwaltung.
Den 23. Juli. Motzer, Int. Sekr. bei d. Korps⸗Int,, ih Feld⸗Int. Sekr. bei einer preuß. Inf. Div., d. Titel Ob. Mil. Imf Sekr. verliehen. Lauth, Laz. Unt. Insp., Beamtenstellvertreter! Fest. Haupt⸗Laz. Ulm, zum Kanzlisten bei d. Korps⸗Int. ernannt.
Statistik und Volkswirtschaft.
Entwicklung des Beschäftigungsgrades und Arbeitsmarktes in Groß Berlin in der Zeit vom 24. bis 31. Juli 1915.
Nach der vergleichenden Darstellung des gewerblichen und, dustriellen Beschäftigungsgrades in Groß Berlin am 24. und 31.— die das Statistische Amt der Stadt Berlin veröffentlicht, bat in 3 Zeit zwischen diesen beiden Stichtagen die Gesamtzahl der versiche rungspflichtigen Mitglieder von 238 Krankenkasst Groß Berlins sich von 1 116 612 auf 1 113 145, d. i. um 3467 c⸗ 0,31 0%, vermindert. Wiederum infolge der Einberufungen zeigten Zahl der männlichen Mitglieder eine Abnahme um 5828 oder 1,0. während die der weiblichen um 2361 oder 0,0 % stieg. Bei den ¹ allgemeinen Ortskrankenkassen bemerkte man eine Vermin⸗ rung um 4186 oder 1,58 % bei den Männern gegenüber einer Zunabaf um 1546 oder 0,37 % bei den Frauen. Bei der Berliner alaa meinen Ortskrankenkasse insbesondere beläuft sich das Weniger de e auf 2711 oder 1,92 %, das Mehr der Frauen auf 1559 DA 0,66 ⁄%%.
Die 207 gewerblich gegliederten Krankenkassen fuhren eine Gesamlabnabme um 805 Versicherungspflichtige w 0,19 %, herbeigeführt durch ein Sinken bei den Zablen der Mänqc⸗ um 1642 oder 0,83 %, während die der Frauen wiederum zugenomn haben, und zwar um 837 oder 0,55 %. Die größte Gesamtzunabng bei den 7 Gewerbegruppen mit Steigerungen weist das Bauaeme auf: + 231 Beschäftigte oder 1,90 %, demnächst die Sammelgrueh der „sonstigen“ (nicht zu den 15 einzeln aufgeführten Gruppen . Gewerben und öffentlichen Betrieben gehörenden) Kran
die u. a. das Bekleidungsgewerbe umsaßt: † 149 der 1,2 %. Unter den 9 Gewerbegruppen mit Abnahmen stett, obsolut gerommen, die der Metall⸗ und Maschinenindustrie
einer Abnahme von 457 Versicherungspflichtigen voran, die allerdings nur ein Weniger von 0,22 % bedeutet. Hier entfällt
Weniger mir 989 oder 0,78 % infolge der Einziehungen ganz zu gasten der Männer, während 532 oder 0,72 G0 mehr Frauen in Be⸗ schäftiaung standen als in de⸗ Vorwoche. Wohl zum Teil infolge
Räsezeit zeigten die Warea⸗ und Kaufhäuser eine Gesamt⸗ verminderung ibeer Angestellten um 364 oder 2 %, von der ledig⸗ lich die Frauen betroffen siad: — 381 oder 2,70 %.
Die Zahl der bei 39 Fachverbänden der freien Gewerkschaften
stelten Arbeitslosen sank in der Woche vom 26. Juli bis 2. August von 3100 auf 2704, d. i. um 395 oder 12/ % Hiervon kommt der Haupiteil, nämlich 287, auf die Metallarbeiter infolge zahlreicher Einberufungen zum Kriegsdienst. Bei den übrigen Fach⸗ verbänden sind keine bedeutenden Veränderungen zu bemerken. 1
Nach dem Bericht des Verbandes märkischer Arbeitsnachweise hrachte die Woche vom 24. bis 31. zffentliche Arbeitsnach weisen Gro 8 -
offenen, der vermittelten Stellen und der Stellengesuche keine wesentlichen Veränderungen. Das Angebot mäanlicher Arbeitskräfte hielt sich noh auf der Höbe der Vorwoche, des⸗ gleichen die Zahl der offenen Stellen, nur die Vermittlungen gingen um erwas über 200 zurück. Für das weibliche Personal erhoͤhten sich die Vermittlungsergehnisse und ebenso die Zahl der offenen Stellen etwas, während die Neueinschrelbungen weiblicher Stellungsuchenden sich um mehr als 200 verringerten.
Juli bei den berichtenden Berlins in den Zahlen
Die berichtenden Großbecliner öffentlichen Arbeitsnachweise vermittelten 3578 (in der Vorwoche 3797) mäanliche und 2178 (20 19) weibliche Arbeitskräfte. Das Ang⸗bot Stellensuchender betrug in den mäanlichen Abteilungen 4421 (4422) und in den welblichen 3350 (3690); offene Stellen waren 4837 (4827) für Männer und 2693 (2581) für Frauen vorhanden.
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Zur Arbeiterbewegung.
Nach einem Telegramm des .Essener Generalanzeigers“ aus Genf liegt dem zum 14. September nach London einberufenen englischen Gewerkschaftskongreß ein Antrag des Präsidiums vor, eine Kundgebung an die Regierung gegen das Munitions⸗ gesetz und auf Wiederherstellung des Streikrechts der englischen Ar⸗ beiter zu beschliesen.
Nach einem von „W. T. B.“ wiedergegebenen Bericht der „Daily News“ hat der ausführende Ausschuß des britischen Berg⸗ mannsverbandes vorgestern die drobenden Arbeiterschwlerigkeiten in Somerset und Forestof Dean und den drohenden Ausstand im Kohlenrevier von Worlshire wegen der Einstellung von Belgiern für Arbeit untertags erörtert. Das Aus chußmitglied Smillie bezeich⸗ nete die Einstellung von Belgiern als einen direkten Bruch des Ver⸗ sprechens MeKennas; es sei sehr gefährlich, Arbeiter unter Tage zu beschäftigen, die nicht englisch sprechen und die Sicherheitsvorschtiften nicht verstehen. — Alle Arbeiter im Dienste der Stadtver⸗ waltung von Ashton am Lynne, außer den Straßenbabnange⸗ stellten, sind in einen Ausstand eingetreten, weil sie keine Kriegs⸗ zulage erhalten haben. — Nach einer Meldung der „Times“ aus Cardiff hat das Einigungzamt des Südwalisischen Kohlen⸗ reviers beschlossen, den Handelsminister Runciman zu bitten, einige strittige Punkte des kürzlich abgeschlossenen Lohnabkommens
zu entscheiden.
„Daily Newe“ meldet, wie „W. T. B.“ erfährt, aus New York vom 9. d. M.: Die Zugeständnisse, welche die Arbeiter der Munitionsfabriken erbhieiten, verursachten Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt, namentlich in den Neu⸗England⸗ Staaten. Die dortigen Gewerkschaften fordern jetzt den Acht⸗ stundentag, den die Remingtonwerke ihren Arbeitern gewährten, von allen Arbeitgebern, ferner Bezahlung nach Zeitarbeit und die Hälfte für Ueberstunden. (Vgl. Nr. 188 d. Bl.)
Wohlfahrtspflege. 8 .“
Ueber Familienfürsorge deutscher Arbeitgeber berichtet die Zentralstelle für Volkswohlfahrt in ihrer „Korrespondenz für Kriegswohlfahrtspflege“: Es ist vielfach behauptet worden, die Fürsorgetätigkeit der Unter⸗ nehmer für ihre Arberter und deren Angehörige bezwecke nur die Förderung der Interessen des Arkbeitgebers. Wenn dem so mäͤre, dann hätte sie jetzt im Kriege mit dem Aussücken der Arbeiter ins Feld einfach aufhören müssen Erfreulicherweise hat sich aber gezeigt, daß das Zusammengehörigkeitsgefübl beider Uärker war, als man geglaubt hatte. Die Art und des Maß der Fürsorge beweisen, daß die Opferwtlligkeit der Arbeitgeberschaft nicht nur das eigene Interesse verfolgt, sondern von dem Willen zum Durchhalten getragen wird. Ohne Zweifel bezwecken alle getroffenen Maßnahmen, in erster Linie den Zusammenhalt zwischen den Arbeitern und ihrer alten Arbeitsstätte auch während der Abwesenheit von der Heimat aufrecht zu erhalten und auch den Kriegern die Sicherheit zu geben, deß die Frauen und Kinder in ihrer Abwesenheit genügend versorgt sind. Um diesen Zusammenhalt zu fördern, haben cinige Betriebe Kriegszeitungen herausgegeben, sei es, daß sie ihren bisherigen Fabrikzeitungen eine neue Form gaben, sei es, daß sie solche Zeitungen neu schufen. Unter allen Maßnahmen kann man von ihnen am meisten sagen, daß sie die Nebenabsicht verfolgen, den Arbeiter in Fühlung mit dem alten Betriebe zu halten; andererseits werden gerade diese Kriegs⸗ zeitungen für die Eingezogenen von großem Werte sein. Denn sie geben Nachrichten von den im Felde stehenden Kollegen, bringen Feld⸗ postbriefe, Familiennachrichten, berichten über Auszeichnungen und sind somit ein Gruß aus der Heimat, der gerade von den Kriegern draußen mit großem Jnteresse gelesen werden wird. Wenn einige Zeitungen darüber hinausgehen und eine U bersicht der Kriegsereignisse, dazu noch aktuelle, bildende Artikel und Eriählungen bringen, so erfüllen sie nebenbei die Aufgabe, den Krieastellnehmern Lesestoff zu übermitteln und sie, zu denen die Nachrichten von anderen Kriegsschauplätzen spärlich kommen, auf dem laufenden über die Ereignisse dieses Welt⸗ krieges zu halten. Als Gruß aus der Heimat werden auch Liebes⸗ gaben, Felrpostsendungen u. a. angesehen werden, die von vielen Unternehmern ins Feld geschickt werden. Ganz anders geartet ist die Wohlfabrtspflege, die die Arbeit⸗ geber den Zurückgebliebenen gegenüber übernommen haben. Es bandelt sich hier nicht um Einzelälle, die nar hier und da in die Erscheinung getreten sind, sondern um weit verbreitete und planmäßig durchgeführte Bestrebungen. Von den Arbeitgeberverbänden aus ist in vielen Fällen die gesamte Fürsorge organisiert worden, und Hunderte von Arbeitgebern haben außerdem in persönlicher Fühlungnahme mit den Angehörigen ihrer Arbeiterschaft Wohl⸗ fahrtspflege getrieben und die Unterstützungen in dem Maße eintreten lassen, wie es die besonderen Verhältnisse verlangten. Am ausgedehntesten unter allen Einrichtungen ist die Fürsorge für die Familien in Form von Geldunterstützung an die Frauen und die Kinder der Arbeiter oder auch an Eltern und Angehörige von Un⸗ verheirateten, deren Ernährer im Felde steht. Ergänzend tritt neben die Geldunterstützung die Abgabe von Lebensmitteln und die Mietbeihilte. Ein einbeitkliches System für diese Art der Unter⸗ stätzungen ist selbstverständlich nicht vorhanden. Wo sie nach Ver⸗ abredung mit den Gemeinden gewährt werden, wird die nachteilige Wirkung vermieden, daß die Gesamtsumme der Beihilfen in einem ungesunden Verhältnisse zum früheren Einkommen des Mannes und zu den jetzt üblichen Löhnen steht. Um wentgstens für die Arbeit⸗ geberbeit äge eine Beziehung zu dem früheren Arbeitsverdienste ber⸗ zustellen, haben einige Firmen die Unterstützung im Verhält⸗ nisse zu dem bisherigen Einkommen des Arbeiters geregelt, und zwar gilt als Maßstab oft der von den Städten für ibre Arbeiter aufgestellte Satz, daß die Unterstützung der Ehefrau 25 %, die jedes Kindes 6 % des ehemaligen Ver⸗
dlenstes des Maanes beträgt, im Marimum jedoch 50 % des wöchentlichen Verdienstes erreicht. Daneben tritt hier und da eine Beisteuer zur Miete. Dieser Weg ist im Bezirke der Handels⸗ kammer Düsseldorf beschritten worden, entsprechend den Grund sätzen, die von den Düsseldorfer Industriefirmen aufgestellt sind. Im Hildes⸗ heimer Gebiete des Arbeitgeberverbandes für das Baugewerbe richtet sich die laufende Unterstützung der Angehörigen der Keiegsteilnehmer und auch der Arbeits⸗ josen nach einem den Lebensbedarf deckenden Minimum. Ja Hildesheim ist das Existenzminimum der einzelnen Familie nach dem System Qaetelet errechnet worden. Danach ist das Quet, d. i. das tägliche Ernährungsminimum eines Säuglings von einem Jahre, für Hildesheim mit 20 ₰ angenommen, für jedes weitere Altersjahr des Kindes sind 10 % zugezählt, während der Verbrauch der Frau mit 3 Quet, d. h. 60 ₰, und der des Mannes mit 3,5 Quet, d. b. 70 ₰, täglich eingesetzt ist. Die Berechnungen stützen sich auch auf Haushalts⸗ rechnungen von 15 bis 18 Frauen, die zur ausführlichen Nieederschrift veranlaßt wurden und deren Ergebnis noch unter dem errechneten Minimum zurücklieb. Zu diesem für den Lebensbedarf not vendigen Betrage kommt der Zuschuß der wirklich gezahlten Miete, während in Abzug gebracht werden die Staatsunterstützung und die Beibilfe des Roten Kreuzes. Der Rest wird von den Arbeitgebern aufgebracht, wobei noch besondere Rücksicht auf den Gesundheitszustand der Frau und auf die Gesamtlage der Familie genommen wird. Ein Beispiel mag dieses System erläutein. Die Frau eines Arbeiters, die mit fünf Kindern im Alter von 2 bis 11 Jabren zurückgeblieben ist, hat ein Ernährungsminimum von 11,5 Quet käglich, braucht demnach für Lebensmittel monatlich 69 ℳ. Sie zahlt 15 ℳ Miete; es sind insgesamt also 81 ℳ aufzubringen. Da sie als Staatsunterstützung 39 ℳ, als Zuschuß vom Roten Freuze 28,60 ℳ movnatlich bekommt, bleiben dem Arbeitgeberverbande 16,40 ℳ als Resthbetrag zu zahlen. Bet diesem System ist ohne Zweifel die Sicherheit gegeben, daß die Unterstützungen dem zum Lebensunterhalte Notwendigen entsprechen, und es werd berichtet, das ganze Nerfahren wirke auf die Frauen sehr erzieherisch. Sie kommen regelmäßig zum Arbeitsnachmeise, lassen sich die Nachfragen nach sonstigen Umständen und die Nachprüfung der Mietzahlung willig ge⸗ fallen und sind dankbar für die gewährten Uaterstützungen.
Erwähnenswert sind die Unterstützunesgrundlagen der Vogt⸗ ländischen Baumwollspinnerer. Sie berechnet, daß an Minde stauslagen für den Monat die einzelne Frau für Nahrung 21 ℳ, für Wohnung 8 ℳ, für Heizung, Licht, Kleiderersatz usw. 12 ℳ braucht, monatlich also zusammen 41 ℳ. Bei einem Kinde steigt dieser Mindestsatz auf 53 ℳ, bei zwei Kindern auf 65, hei drei Kindern auf 79, bei vier Kindern auf 92 50 ℳ, bei fünf Kindern auf 107 ℳ, bei sechs Kindern auf 122 ℳ, bei sieben Kindern auf 136,50 ℳ, bei acht Kindern auf 150 ℳ. Zergliedert man diese Summen, so fällt auf, daß sie, an sich hoch be⸗ messen, weit über das übliche Niveau bei großer Kinderzahl seigen. Während im allgemeinen nach dem dritten Kinde die Unter⸗ stützungssumme zu fallen rflegt, echöht sie sich hier monatlich von 12 ℳ auf 14 ℳ bezw. 13,50 ℳ. Hoch sind im einzelnen die Kosten der Crvährung für die erwachsene Frau (5,25 ℳ für die Woche), dem Existenzmtnimum angepaht die süͤr das Kind mit 3 bis 3,50 ℳ für die Woche. Denn nach Haushalterechnungen und nach den An⸗ gaben von Professor Dr. Müller in den „Veröffentlichungen der Medlzinalverwaltung“ betragen für Charlottenburg die Kosten der Er⸗ näbrung für eine Frau oder ein Kind durch’chnittlich 3,30 ℳ. Sehr hoch erscheint auch die für Heizung und die übrigen Nebenaus⸗ gaben berechnete Summe, verhältnismäßig niedrig allein der Miet⸗ aufwand. Von den erwähnten Sätzen werden die Unterstützungen und der Verdienst der Frauen in Anrechnung gebracht. Beispielsweise echält eine invalide Frau, deren Mann im Felde seht und die zwei nicht erwachsene und ein erwachsenes Kind hat, 65 ℳ. Wenn sie als staatliche und gemeindliche Unterstützung 28 ℳ, eine Invalidenrente von 10 ℳ und als Zuschuß vom Textilarbeiterverbande 7,44 ℳ erhält, leibt als Machzahlung für die Volgtländische Baumwollspinnerei der Betrag von 19,56. 1 8 Wemerkenswert ist auch das Prinziv, das die Fizma H. W. Heidmann, Hamburg, für die Unterstützungssätze aufgestellt hat. Die Spar⸗ und Unterstützungskasse der Arveiter gewährt nach § 6 ihres Statuts den zu den militärischen Uebungen eingezogenen Mit⸗ gliedern Bezüge, die auch für den Kriegsfall Anwendung gefunden haben. Danach erhält eine alleinstehende Frau in der Woch⸗ die erstaunlich hohe Summe von 15,75 ℳ, eine Frau mit einem Kinde 17,50 ℳ und bei wachsender Kinderzahl jedes Kind 1,40 ℳ für die Woche mehr. Von diesen Summen werden die Unterstützungen des hamburgi⸗ schen Staates bezw. der Altonaer Gemeinde abgerechnet, sodaß die Kasse die Differenz zwischen dem im Statute festgesetzten Existenzminimum und der staatlichen bezw. gemeiadlichen Unterstützung gewährt. Die von dem hamburgischen Staate gezablte Winterzulage wird darauf nicht in Anrechnung gebracht. Die Zuschüsse der Sparkasse betragen in Hamburg 7,63 ℳ für die kinderlose Frau, fallen aber bis 2,80 ℳ für die Frau mit 6 Kindern. In Altona erhält die alleinstehende Ehefrau 11,13 ℳ, die Frau mit 6 Kindern 8,68 ℳ Zuschuß. Außer diesen Bezügen bekommen sämtliche Familien der Einberufenen eine monatliche Miete⸗ beihüfe von 25 ℳ. Bei dieser sehr reichen Unterstützung ist aller⸗ dings zu bedenken, daß nur die Familien der Kassenmitolieder dadurch versorgt werden. Eine Schädigung der Kasse, die bereits bis Ende März 41 000 ℳ ausgezahlt hbat, ist dadurch vermieden, daß die Summe ausschließlich einem von der Firma der Kasse gespendeten Fonds entnommen ist und daß die Milglieder keine Beiträge dazu geleistet haben. 8 .
Solche Berechnung der Unterstützungen findet sich jedoch ver⸗ hältnismäßig selten. Oft wird die Beihilfe in einem bestimmten Verhältnisse zu dem bisherigen Lohne gewährt, bisweilen auch ein prozentualer Zuschlag zur Staatsunterstützung berechnet. Hier und da finden sich auch Beihilfen, die den Charakter der Anerkennung für frühere Leistungen tragen. So wird die Unterstützung von der Dauer der Dienstzeit abhängig gemacht — sie wird nur nach †. oder njähriger Zugehörigkelt zum Betriebe vor Kriegsbeginn gezahlt — und steigt mit den Dienstjahren. Die Norddeutsche Kar⸗ toffelmehlfabrik gewährt z. B. an Frauen, deren Männer weniger als fünf Jahre bei ihr im Dienste waren, 4 ℳ wöchentlich der Frau, 2 ℳ für die beiden ältesten Kinder und 1 ℳ für jedes weitere Kind als Unterstützung, an Angehörige von Arbeitern mit einer mehr als fünfjährigen Dienstzeit 5 ℳ für die Frau, 2,50 ℳ für die beiden ersten Kinder und 1 ℳ für jedes weitere Kind in der Woche. Diese Sonderberechnungen findet man aber verhältnismäßig selten. Im allgemeinen ist der Zuschuß unabhängig von der Dauer der Arbettszeit und auch von dem früheren Verdienste des Mannes.
Verschiedenartig wie die Methoden der Unterstützung ist, wie schon aus den angeführten Beispielen hervorgeht, ihre Höhe. Wir sinden Beihilfen von 3 ℳ im Monat für die alleinstehende Frau und im Gegensatz dazu — z. B. bei der Badischen Anilin⸗ und Sodafabrik in Ludwigshafen — Beihilfen von 10 ℳ wöchentlich.
wischen diesen beiden allerdings extremen Summen liegen die Zefgchfh in allmählicher Stufenfolge, wobei hald die alleinstehende Frau verhältnismäßig viel erhält, dald die Beihilfe für die
rau gering ist, während die Kinder stärker versorgt werden. Fa hier findet man bisweilen Kinderunterstützungen von 1,50 ℳ im Monat oder auch von 2 ℳ in der Woche. Berechnet man, welche Summen auf diese Weise allein als Familienunter⸗ stützung an die Angehörigen der Kriegsteilnehmer gezahlt werden, so zeigt sich, daß unabhängig von den gesetzlichen Leistungen Beträge zusammenkommen, die sehr bedeutend sind. Bei einer wöchentlichen Beihilfe von 4 ℳ für die Frau und durchschnittlich 1,50 ℳ für jedes Kind erhält beispielsweise eine Familie mit vier Köpfen 8,50 ℳ in der Woche, d. b. 34 ℳ im Monat. Zählt man dazu die Unter⸗ stützung von Staat und Gemeinde — Gemeindeunterstützung zu 100 % der Reichsunterstützung gerechnet —, so bekommt die Frau als Gefamtunterstützung von Reich, Gemeinde und Arbeitgeber 94 ℳ im Monat, eine Summe, mit der sie wobl auszukommen imstande ist.
Das Bild der Unterstützungen der Arbeitgeber verändert sich aber noch dadurch, daß die Unternehmer fast nirgends allein eine Familien⸗
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unterstützung haben eintreten lassen, sondern daß nebenbei Mietunter stützung oder Lebensmittel oder Essen aus eimer Volkskuͤche oder Sonderunterstüßune in Krankheitsfällen oder dergleichen gewährt werden. Bei den Mietunterstützungen konnten Erleichte⸗ rungen vor allem da gewährt werden, wo die Arbeiter in dem Werke gehörigen Häusern wohnen. Den Frauen der Em⸗ berufenen ist dort die Miete entweden gestundet oder erleichtert oder, und das sind erfreulicherweise die häufigsten Fälle, völlig erlassen worden. In Düsseldorf ist allerdings als zweckmäßig anerkannt, daß das Werk einen Teil der Miete erhebt und ihn zur Unterstützung der in fremden Wohnungen wohnenden Familien verwendet. Es läßt sich auch nicht leugnen, daß völliger Mieterlaß für Bewohner von Wert⸗ häusern eine starke Bevorzugung gegenüber den anderen Arbeiterfamilien bedeuten würde. Darüber binaus sind bei Eigen bäuserkolonien die Zins⸗ und Tilgungssummen gestundet worden. Wohnen die Arbeiter bei fremden Vermietern, so sind entweder Mietzuschüsse gewährt — die Fürstlich Pleßsche Bergwerksdirektion zahlt z. B. bis 7 ℳ Mietbeihilfe monatlich —, oder in einzelnen Fällen sind auch Ver⸗ handlungen mit fremden Vermietern angeknüpft, wodurch Mietnach⸗ lässe erzielt werden konnten. Nötigenfalls haben die Firmen Sicher⸗ beitsleistung gegenüber dem Vermieter übernommen. Die Fitma J. R. Geigy, Grenzach, zahlt sogar die Wohnungemiete voll. = Bedenkt man, daß von einer ganzen Anzahl von Firmen Kohlen und anderes Brennmaterial teils unentgeltlich, teils zu den Selbst⸗ kosten abgegeben worden, daß Kartoffeln, Fleisch, Heringe und andere Lebensmittel durch den Bezug im großen im Preise sehr stark herab⸗ gesetzt an die Arbeiterfrauen abgegeben sind, daß durch Gemüseland, das billig oder unentgeltlich zur Pacht überlassen ist, die Frauen in den Genuß von billigem Gemüse kommen, daß hier und da auch noch ein unentgeltlicher Mittagstisch oder ein solcher zu ganz billigen Preisen in den Kantinen und Volkskächen g⸗währt wird, so kann es keinem Zweifel unterliegen, daß die Arbeiter, die vor dem Kriege bei Großindustriellen beschäftigt waren, fast ausnahmslos der Sorge um ihre Angehörigen enthoben sind. Es wäre übrigens falsch, wollte man diese nambaften Unterstützuagen in Zusammenhang mit den Verdiensten an Kriegslieferungen bringen. Viele der Firmen heben in ihren Berichten bervor, daß ihr Betried seit Ausbruch des Krieges ganz bedeutend beschränkt ist und daß sie trotz der mangelnden Beschärtigung versuchen, die Angehörigen ihrer Arbeiter vor Not zu bewahren. Der Wille zum Durchhalten zelgt sich eben auch in dem Schutze der Arbeiterschaft vor Not. Hervorgehoben mag schließlich werden, daß nach einer richterlichen Entscheidung die Ausgaben für Unterstützung bei der Steuereinschätzung vom Einkommen abgezogen werden können und nicht steuerpflichtig sind.
Land⸗ und Forstwirtschaft. Zur Sicherung der deutschen Obsternte.
Da erfahrungsgemäß in vielen Bezirken Deutschlands für die Verwertung des minderwertigen Obstes und der Wildfrüchte kein organisierter Zwischenhandel besteht, hat die Zentral⸗ einkaufsgesellscheft in Berlin, Abteilung Fruchtverwertung, wie „W. T. B.“ berichtet, Mittel und Wege gesucht, diesem Mangel abzuhelfen, um eine möglichst restlose Sammlung und Verwertung des minderwertigen Obstes sowie der Eicheln, Hastanien, Bucheckern und Lindensamen zu erreichen. Zu diesem Zweck hat sie in ihrer Organisation eine Verbindung zwischen den Pöoduzenten und der verarbeitenden Industrie bezw. der Landwirt⸗ schaft geschaffen. In Gegenden und Ottschaften, wo der Obstabsatz noch nicht organisiert ist (Landwirtschaftskammern, Obstbauvereine, Obsthandel), darf erwartet werder, daß die landwirtschaftlichen Genossenschaften Sammelstellen übernehmen und damit den Ver⸗ kehr zwischen Produzenten und Konsumenten erleichtern. Zum Teil soll das so gewonnene Obst zu einer billigen Mischmarmelade, soge⸗ nanntem „Kriegsmus“ verarbeitet und den Konsumenten billig zuge⸗ führt werden, wobei sich die Zentraleinkaufsgesellschaft eine gewisse Preiskontrolle vorbehalten hat. Außer der Industrie können aber auch Kommunen und gemeinnützige Vereine minderwertiges Obst direkt von den Genossenschaften durch die Sammelstelle bezteden.
Von besonderer Wichtigkeit ist es jetzt, alle fetthaltigen Früchte, wie Bucheckern, Lindensamen, Sonnenblumenkerne, zur Oelgewinnung der Jadustrie zuzuführen und alle Futterfrüchte, z. B. Eicheln, Kastanien, zu sammein, um damit die Landwirtschaft zu versorgen. Nähere Angaben finden sich in dem Flugblatt „An die ländlichen Hausfrauen“, das von der Verlagkabteilung der Zentraleinkaufs⸗ gesellschaft in beliebiger Zahl von Exemplaren kostenlos verschickt wird.
— — B.) Nach dem heute ver⸗
beträgt der Durch⸗ Vormonat und
Washington, 9. August. (W. T. B.) öffentlichten Bericht des Ackerbaubureaus schniitsstand von Mais 79,5 % gegen 81,2 % im 1 74,8 % im Vorjahr. Der Gesamtertrag wird auf 2918 Millionen Bushels geschätzt gegen 2814 Millionen Bushels im Vormonat und ein endgültiges Ergebnis von 2 672 804 000 Bushels im Vorjahr. Der Durchschnittsstand von Frühjahrswe izen wird mit 93,4 % angegeben (93,3 bezw. 75,5 %), das Gesamtergebnis mit 307 000 000 Bushels (295 Millionen Bushels bezw. 208 027 000 Bushels). Das Gesamt⸗ ergebnis von Winterweizen wird schätzungsweife auf 659 000 000. Bushels berechnet (668 Millionen Burhels bezw. 684 990 000 Bushels). Der Stand von Hafer stellte sich im Durchschnitt auf 91,6 % (93,3 % bezw. 79,4 %). Das Gesamtergebnis wird auf 1 402 000 000 Bushels geschätzt (1 399 000 000 Bushels bezw. 1141060 000 Bushels). Der Durchschnittsstand von Gerste wird auf 93,8 geschätzt (94,1 % bezw. 85,3 %), während der Gesamtertrag schätzungsweise auf 217 000 000 Bushels berechnet (208 Millionen Busheis bezw. 194 953 000 Bufhels). Der Gesamt⸗ ertrag von Roggen beläuft sich nach vorläufiger Schätzung auf 44 Mil⸗ lionen Bushels (48 Millionen Bushels bezw. 42 779 000 Bushels). Der Stand von Leinsaat beträgt 91,2 % gegen 88,5 % im Vormonat und 82,1 % im Vorjahr, während der voraussichtliche Gesamtertrag mit 18 Mihlionen Bushels beziffert wird (im Vorjahr 15 559 000 Bushels).
des Briefverkehrs nach dem Auslande. Zur zweckentsprechenden der während des Krieges notwendigen Ueberwachung des Nachrichtenverkehrs mit dem daß der Brieftext der offen nach dem nichtfeindlichen der besetzten Teile Belgiens Briefe in deutscher einer für den Briefverkehr nach dem Auslande gestatteten fremden Sprache abgefaßt sind, nicht über zwei Bogenseiten gewöhnlichen Briefformats Quart) hinausgeht. Die Briefe dürfen keine Anlagen enthalten, in denen sich Nachrichten befinden, sie müssen ferner in deutlicher, ohne weiteres gut lesbarer Schrift mit nicht zu engem Zeilenabstande geschrieben sein, auch dürfen keine Schriftzeilen über Schriftzeilen einer anderen Richtung quer hinweglaufen. Bei Geschäftsbriefen kann, wenn sie im übrigen den vorstehenden Bedingungen ent⸗ sprechen, der Inhalt den Raum von zwei Bogenseiten über⸗ schreiten und die Beifügung von Rechnungen, Preisverzeichnissen und dergleichen geschäftlichen Anlagen erfolgen. Zur Verpackung der Briefe nach dem Auslande dürfen nur Umschläge verwendet werden, die aus einer einfachen Papier⸗ oder Stofflage, also ohne Futtereinlage aus Seidenpapier oder anderen Stoffen, hergestellt sind. Bei Briefen, die den angegebenen Anforderungen nicht ent⸗ sprechen, müssen die Absender damit rechnen, daß sie infolge der Erschwerung des Prügungsgeschäfts mit mehrwöchiger Ver⸗
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Einschränkung nicht feindlichen
Durchführung militärischen Ausland ist es erforderlich, aufzuliefernden Privatbriefe Ausland, mit Ausnahme und Rassisch Polens, gleichviel ob die oder in iü