1915 / 191 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Aug 1915 18:00:01 GMT) scan diff

[32609] Oeffentliche Zustellung.

Die Aktiengesellschaft in Firma Commerz⸗ und Diskonto⸗Bank, vertreten durch ihrer Vorstand, die Hetten Direttoren Sobdern heim, Harter und Pilster in Berli, Char⸗ lottenstr. 47, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗

falls die Polite füt kraftlos erklärt und

eine neue ausgestellt werden wird.

Berlin, den 21. Juni 1915.

Victoria zu Berlin Allgemeine Versiche⸗ rungs⸗Actien⸗Gesellschaft.

P. Thon, Dr. Utech,

4) Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

[327411 Bekanntmachung. 8 Bei der nach den Bestimmungen der

1 Tr⸗ppe versteigert werden Das in Berlin⸗Reinickendorf belegene, als Acken im Plane Ile an der Raschvnorffstraße bezeichnete Grundstück umfaßt das Trenn⸗ stuck Kartenblatt 3 Parzelle 2076/65 von

73 Abs. 2 M.⸗St.⸗G⸗B.), wird für fahnenflüchlig erklärt. Div. Stabsquarticr, den 10. August

Gericht der 10. Reservedivision, V. Reserve⸗Armeekorps.

8 E“ ere Sr⸗

2

[32634] Fahnenftuchtserklärung. In der Untersuchungssache gegen den Füsilier Thomas Christensen Wind, geb. 9. 2. 1893 zu Rurup, Kr. Hadersleden, vom 1I. E. 86, Flensburg, wegen Fahnen⸗ flucht, wird auf Grund der 69 ff. des Milttärstrafgesetzbuchs sowie der §8§ 356, 360 der Militärstrafgerichtsordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen Reiche be⸗ findliches Vermögen mit Beschlag belegt. Flensburg, den 10. August 1915. Königlich Preuß. Gericht der stellv. 35. Infanteriebrigade.

[32637] Fahnenfluchtserklärung und Beschlagnahmeverfügung. In der Untersuchungssache gegen den Reservimt Christian Pfeffer, I. Ers.⸗Batl. J.⸗R. 97, Mörchingen, geb. 4. 9. 85 zu Neunktrchen, Krs. Ottweiler, wegen Fahnen⸗ flucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Militärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Militärstrafgerichtsordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen Reiche be⸗ findliches Vermögen mit Beschlag belegt. Hagenau, den 10. August 1915. Gericht der stellv. 62. Jaf.⸗Beigade.

[32636]) Fahnenfluchtserklärung.

In der Untersuchungssache gegen den Musketier Ludwig Ray, 57I. Ers.⸗Brl. J.⸗R. 97, geb. 15. 9. 97 zu Straßburg i. E., wegen Fahnenflucht ꝛc., wird auf Grund der §§ 69 ff. des Militärstrafgesetzbuchs sowie des § 356 der Militärstrafgerichts⸗ ordnung der Beschuldigte hierourch für fahn enflüchtig erklärt.

Hagenau i. E., den 10. August 1915.

Gericht der stellv. 62. Inf.⸗Brig.

[32778] Fahnenfluchtserklärung

und Beschlagnahmeverfügung.

In der U.⸗S. gegen den Gefreiten Felix Scheer der 1. Ers.⸗Batt. 1. Oberelsäss. Feldart.⸗Regts. Nr. 15, gebürtig aus West⸗ hausen, Kreis Erstein, wegen Fahnen⸗ flucht, wad der Beschuldigte für fahnen⸗ flüchtig erklärt und sein im Deutschen Retche befindliches Vermögen beschlag⸗ nahmt. §§ 356, 360 M.⸗St.⸗G.⸗O.

Im Felde, 10. 8. 1915.

Gericht der Bayr. Ersatzdivision.

[32635] Fahneufluchtserklärung.

In der Untersuchungssache gegen den am 13. Dezember 1883 zu Dresden ge⸗ borenen Grenadier Hugo Albert Philipp Wobst, beim Rekrutendepot des 1. Ers.⸗ Batl. Grenadierregiments Nr. 110, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des M.⸗St.⸗G.⸗B. sowie der §§ 356, 360 der M.⸗St.⸗G.⸗O. der Beschuldigte hier⸗ durch für fahnenflüchtig erklärt.

Karlsruhe, den 2. August 1915.

Gericht der stellv. 55. Inf.⸗Brigade.

[32629) Fahnenfluchtserklärung und Beschlagnahmeverfügung. Der Wehrmann Konrad Hetnrich Weiß,

4. Komp. Res.⸗Inf.⸗Regt. Nr. 77, zuletzt

Festungslazorett Kiel, geboren am 21. Mai

1881 in Ensthof, Kreis Meschede, wird

auf Grund des § 69 Militärstrafgesetz⸗

buchs sowie der §§ 356, 360 der Militär⸗ strafgerichtsordnung hierdurch für fahnen⸗ flüchtig erklärt und sein im Deutschen

Reiche befindliches Vermögen mit Beschlag

belegt.

Kiel, den 10. August 1915. Gericht der I. Marineinspektion.

[32628]2 Bekanntmachung.

Die am 2. August 1915 gegen den Matrosen Max Hermann Robert Nadler von der 2. Kompagnte der I. Matrosen⸗ division, geb. am 21. 11. 1891 zu Zigenort, Krs. Ueckermünde, erlassene Fahnenfluchts⸗ erklärung wird hiermit aufgehoben.

Kiel, den 10. August 1915.

Gericht der I. Marineinspektion.

[32630] Aufhevung der Fahnenfluchtserklärung.

Die gegen den Matrosen II. Klasse Erich Andreas Johannsen von 5. Kom⸗ pagnie I. Matrosendivision am 22. Junt 1915 erlassene Fahnenfluchtserklärung wird unfgehoben.

Kiel, 10. August 1915.

Gericht der. I. Marineinspektion.

[30009] Verfügung. Die wider den Rekruten Karl Kleff d. Landw.⸗Bez. I Dortmund in 24/99483 des Deutschen Reichs⸗ anzeigers erlassene Fahnenfluchtserklärung vom 18. Januar 1915 wird aufgehoben. Münster, den 26. Juli 1915. Gericht der stellv. 26. Inf.⸗Brigade.

2) Aufgebote, Verlust⸗n. Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

[28351] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Berlin Reinickendorf belegene, im Grundbuche von Berlin⸗Reinickendorf Band 51 Blatt Nr. 1548, zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks auf

den Namen des inzwischen verstorbenen

Traiteurs Leopold Griebel in Berlin ein⸗ getragene Grundstück am 27. September 1915, Vormittags 10 ½ Uhr, durch das unterzeichnete Gericht an der Ge⸗ richtsstelle, Bru . 30,

10 a 09 qm Größe. Es ist in der Grund⸗

Generaldirektor. Generaldirektor.

anwälte

Geh. Junizrat Kempner und

§§ 39, 41 und 47 des Gesetzes vom 2. März

Sitzungssaal Nr. 52, anberaumten Aufge⸗

132303]

sanwalt Correns in Guttstadt, hat ein ihm

steuermutterrolle des Gemeindebenirks Berlin⸗Reinickendorf unter Artikel Nr. 1502 mit 0,71 Talern Grundsteuerreinertrag ver⸗ zeichnet. Der Versteigerungsvermerk ist am 28. Oktober 1914 in das Grundbuch Aegn Berllin, den 16. Juli 1915. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Wedding. Abteilung 6.

[28352] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Berlin⸗Remickendorf belegene, im Grundbuche von Berlin⸗Reinickendorf Band 51 Blatt Nr. 1549 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks auf den Namen des inzwischen verstorbenen Traiteurs Leopold Griebel zu Berlin ein⸗ getragene Grundstück am 27. September 1915, Vormittags 10 ¼ Uhr, durch das unterzeichnete Gericht an der Ge⸗ richtsstelle Brunnenplatz Zimmer Nr. 30, I Treppe verstelgert werden. Das in Berlin⸗Reinickendorf belegene, als Acker im Plane IIc an der Raschdorffstraße be. zeichnete Grundstück umfoßt das Trennstück Kartenblatt 3 Parzelle 2077/65 von 10 a 09 qm Größe. Es ist in der Grundsteuer⸗ mutterrolle des Gemeindebezirks Berlin⸗ Reinickendorf unter Artikel Nr. 1503 mit 0,71 Talern Grundsteuerreinertrag ver. zeichnet. Der Versteigerungsvermerk ist am 28. Oktober 1914 in das Grundbuch eingetragen.

Berlin, den 16. Juli 1915. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Wedding.

Abteilung 6.

[32182]

Es sollen abhanden gekommen sein: kl 1) die Hinterlegungs cheine Nr. 116 640 und 120 157, ausgestellt über die auf den Namen des Ingenieurs Robert Ernst Willibald Schnick in Konstantinopel lau⸗ tenden Versicherungsscheine Nr. 513 284 und 554 847,

2) der auf den Namen des Kaufmanns Julius Meyer Kleinschmidt in Berlin⸗ Wilmersdorf lautende Versicherungsschein Nr. 558 882,

3) der auf den Namen des Schmiede⸗ meisters Paul Kirsch in Körnitz b. Ober⸗ glogau lautende Versicherungsschein Nr. 470 047,

4) die auf den Namen des Lehrers Franz Eduard Flick in Soldahnen (Kr. Angerburg) lautenden Versicherungsscheine Nr. 440 871 und 465 285,

5) der auf den Namen des verstorbenen Kgl. Feldmessers Philibert Mendels⸗ sohn in Berlin lautende Versicherungs⸗ schein Nr. 117 609.

st

findet oder Rechte an den Versicherungen nachweifen kann, möge sich bis zum 14. Oktober 1915 bei uns melden, widrigenfalls wir den nach unseren Büchern Berechtigten zu 1 bis 4 Ersatzurkunden ausfertigen und zu 5 die fällige Versiche⸗ rungssumme auszahlen werden.

Gotha, den 14. August 1915. g Gothaer Lebensversicherungsbank a. G. s1.

C. König.

[32598] Aufgebot.

Auf Antrag des Kaufmanns N. Joseph⸗ sohn in Königeberg i. Pr., Hufenallee Nr. 57/59, Prozeßbevollmächtigter: Justiz⸗ rat Rau in Köntgsberg i. Pr., wird der

[32508] t Herzogliches Amtsgericht Braunschweig hat heute nachstehendes Aufgebot und Zahlungssperre erlassen: De Firma P. Méguin i. Liqu., Bankgeschäft in Saar⸗ louis, vertreten durch ihren Lequidator N. Rusch daselbst, hat das Aufgebdot des ab⸗ handen gekommenen Anteilscheins Nr. 32

den 6. Januar 1914, über 12 500 ℳ, ge⸗ zogen von F. Spauschus an eigene Ordre auf Franz Wien in Angerburg, von diesem angenommen, von F. Spauschus, Emma Rapp und Martha Spauschus, geb. Wien, in blanco giriert, zahlbar am 15. Sep⸗ tember 1914 bei Herrn N. Josephsohn, Königsberg i. Pr., und dort an demselben Tage für den Antragsteller mangels Zah⸗ lung protesttert, aufgefordert, spätestens in dem auf den 8. März 1916, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 54, anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden aund die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der ÜUrkunde erfolgen wird. Königsberg i. Pr., den 7. August 1915.

Königliches Amtsgericht. Abt. 29. 1 [32599] Die Hinterlegungsstelle des unterzeich⸗ neten Gerichts hat das Aufgebot der im April 1884 als Arrestmasse der Gerichts⸗ kasse Wollin gegen Maximilian Otto Weichbrodt in Wartow hinterlegten 247,50 nebst den aufgelaufenen Zinsen von 60 gemäß §§ 27, 31, 32 der Hinterlegungsordnung beantragt. Die Be⸗ rechti ten werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 5. Oktober 1915, Vorm. 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 5, anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls die Ausschließung ihrer An⸗ sprüche gegen die Staatskasse erfolgen wird.

Wollin, den 9. August 1915.

Königl. Amtsgericht.

[32603] Oeffentliche Aufforderung zur Anmeldung von Erbrechten. Am 9. Juni d. Fs. ist in dem biesigen

St. Nicolaistifte die ledige Helene Diesch

gestorben. Sie ist am 11. Mai 1848 zu

Berlin als Tochter der ledigen Susanna

Diesch geboren und am 14. desselben

Monats in der St. Hedwigskirche zu

Berlin getauft. Taufzeugen waren: Wald⸗

mann, Inspektor, Mad. Blumner, Mad.

Krüger. Die Mutter der Verstorbenen,

Susanne Diesch, ist im Jahre 1823 oder

1824 in Rees a. Rh. geboren. In Ge⸗

mäßbeit des § 1965 des B. G.⸗B. werden

die unbekannten Erben der ledigen Helene

Diesch aufgefordert, ihre Erbrechte späte⸗

stens bis zum 15. Oktober d. Js. bei

dem Herzoglichen Amtsgerichte Braun⸗

schweig, Abt. 2, anzumelden. Braunschweig, den 6. August 1915. H. Otte, Registrator, als Gerichts⸗ schreiber Herzoglichen Amtsgerichts. 2.

[32604] Oeffentliche Zustellung.

Die Arbeiterfrau Dina Frerichs, geb. Wohltmann, in Lehe, Langestr. 65, Prozeß⸗ bepollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Meyer und Ehlermann, hies., klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Johann Frerichs, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, auf Grund der §§ 1567, 1568 und 1569 B. G.⸗B., mit dem Antrage: 1) die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den schuldigen Teil zu erklären, 2) event. den Beklagten zu verurteilen, die häusliche Ge⸗ meinschaft wieder herzustellen. Die Klä⸗ gerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhaindlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer des Großherzoglichen Land⸗ gerichts in Oldenburg auf den 29. Ok⸗ tober 1915, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bel dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage

02 des Braunschweiger 20 Talerlooses Serie 1336 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 11. April 1916, Vormittags 10 Uhr, vor dem Herzoglichen Amts⸗ gerichte Braunschweig, Zimmer Nr. 30, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. An Herzogliches Finanzkollegium hierselbst wird das Verbot erlassen, an den Inhaber des Papiers eine Leistung zu bewirken. Braunschweig, den 2. August 1915. Der Gerichtsschreiber Herzoglichen Amtsgerichts. 18.

[32554] Aufgebot.

Die Ehefrau Eugen George, Marie Rouyer aus Marly, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Richard in Metz, hat das Aufgebot nachgenannter Papiere:

1) Pfandbrief der Aktiengesellschaft für Boden⸗ & Kommuöunalkredtt, Straßburg, Els., Serie X Lit. B Nr. 3541 im Werte von 1000 ℳ,

2) Pfondbrief der Aktiengesellschaft für Boden⸗ & Kommuna kredit, Straßburg, Els., Serie X Lit. C Nr. 4598 im Werte von 500

beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 12. April 1916, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte,

f f

Lange.

botstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die ö“ der Urkunden erfolgen wird. Metz, den 6. August 1915. Kaiserliches Amtsgericht. Aufgebot. Der Besitzer Johann Heidemann in Unterkapkeim, vertreten durch den Rechts⸗

vom Zivilaushebungskommissarius Taube am 7. August 1914 in Guttstadt ausge⸗ stelltes Anerkenntnis über 833 für eine zur Armeemobilmachung gelieferte braune Stute verloren und das Aufgebot dieser Urkunde beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 7. Mäüärz 1916, Vormittags 9 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die der Urkunde erfolgen wird. Guttstadt, den 5. August 1915. Königliches Amtsgericht.

[32600] 16“ Die am 5. Januar 1915 angeordnete Zahlungssperre hinsichtlich der Schuld⸗ verschreibungen des Provinzialverbandes der Provinz Ostpreußen Buchstabe D Ausgabe 10 Nr. 6072, 6073, 6074, 6075 über je 500 zu 3 ½ % (Nr. 11 vom 14. Januar 1915 Nr. 80 522 und Nr. 35 vom 11. Februar 1915 Nr. 87 065) wird aufgehoben. Königsberg, Pr., den 7. August 1915. Königliches Amtsgericht. Abt. 29.

[25920] Aufgebot. Die von uns unterm 18. Juni 1901 auf das Leben des Fräulein Helene Hertzog in Berlin ausgefertigte Police Nr. 220 861 über 2000,— ist angeblich abhanden bekannt gemacht. gekommen. Der gegenwärtige Inhaber Oldenburg, den 10. August 1915. wird aufgefordert, sich binnen spätestens Schaap, Gerichtsaktuar, Gerichtsschreiber 6 Monaten bei uns zu melden, widrigen⸗ des Großherzoglichen Landgerichts.

Justizrat Pinner in Berlin, Taubenstr. 46,

Company Ltd., vertreten durch ihren Vorstand Secretary H. E. Spinner in London, King's Croß, unter der Behauptung, daß die Beklagte der Klägerin aus der Ge⸗ schäftsverbindung mit der Klägerin einen Differenzbetrag von 60 939,20 schulde, mit dem Antrage, die Beklagte kostenpflichtig zu verurteilen, 8 Klägerin 60 939,20 nebst 6 % Zinsen seit dem Taͤge zahlen und das Urteil gegen Sicherhetis⸗ 3 leistung für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären. zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗

sachen des Königlichen Landgerichts I zu Berlin, Neue Friedrichstraße Nr. 16/17, Zimmer 61, II. Stock, auf den 16. No⸗ vember 1915, Vormittags 10 Uhr, 5892 6071 6162 6563 mit der Aufforderung, einen 2 Gerichte zugelassenen Anwalt zu

im 2 kunden be⸗ bestellen. 1 er sich ha Hesite der nehmde Zustellung wird dieser Auszug der Klage 1 bekannt gemacht.

[32611] Oeffentliche Zustellung.

ihren Vormund, kassierer Heiligenleichnamstraße 144, Prozeßbevoll⸗2 mächtigte: Rechtsanwälte Justizrat Dr. 5 Meyer und Dr. Brodnitz klagt gegen den Kunsteisfabrikanten Angelo I. kövreEbw. (ene, Al⸗ Inh 8 Wrchs önigsberg i. Pr., berga Barghetta, unter der Behauptung, Inbaber de echselh Kön giberg 1. Pr. daß ihr der Beklagte an Miete für die Wohnung und die hier Langgarten Nr. 11 auf dem Hofe belegene Werkstälfte für die Monate November 1914 bis einschließlich März 1915 5 %✕α 45 = 225 und

die Zeit vom April bis August 1915, also

330 verschulde, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurteilung des Beklagten:

Klägerin hier, Langgarten Nr. 11 auf dem Hofe belegenen Werkstätt⸗, 2) zur Zahlung von 330 nebst 4 % Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung an Klägerin, 3) auf vorläufige Vollstreckbar⸗ keitserklärung des Urteils gegen Sicher⸗ heitsleistung.

vor das Königliche Amtsgericht in Danzig, Neugarten 30, 1915. Vormittags 9 ½ Uhr, Zimmer Nr. 211, II. Stockwerk, geladen.

[32614] Oeffentliche Zustellung.

in Nr. 110, Romano Canazza, früher in Röhling⸗ hausen, unter der Behauptung, klagte für die Zeit vom 1. September 1914 bis zum 1. September 1915 an Miete 180,— schulde, und, da er ohne Kündt⸗ gung ausgezogen sei, die Miete bis zum 1. 1916 (Ablauf der Kündigungs⸗ frist frish, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an den Kläger 180,— nebst 4 % Zinsen 1. August 1915, ferner am 1. September, 1. Oktober, 1. November und 1. Dezember 1915 je 15,— nebst 4 % Zinsen von je 15,— seit 1. September, 1. Oktober, 1. November und 1. Dezember 1915 zu

streckbar zu erklären. Verhandlung des Rechtesstreits wird der

in Gelsenkirchen auf den 21. Oktober 1915, Vormittags 9 Uhr, Zimmer

agt gegen The Welebach, Light.

344 354 Gray's Inn Road

ver⸗ an die

der Klagezustellung zu

Die Klägerin ladet die Beklagte

reits vor die 16. Kammer für Handels⸗

bet dem ge 7 Zum Zwecke der öffentlichen

29 9

Berlin, den 10. August 1915. Lungfiel, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. 3

Die entmündigte Witwe Frau Mar⸗[1 arete Skibbe zu Danzig, vertreten durch 8 den Stadthauptkassen⸗ 1

Arthur Büttner in Elbing,

in Danzig,

erner an Miete für die Werkstatt für

ür 5 Monate 105 ℳ. insgesamt also

zur Räumung der im Hause der

Zur mündlichen Verhand⸗ ung des Rechtsstreits wird der Beklagte

auf den 26. Oktober

Danzig, den 10. August 1915. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Der Fleischbeschauer Heinrich Linnert Röhlinghausen, Gelsenkirchenerstraße klagt gegen den Erdarbeiter

unbekannten Aufenthalts,

jetzt 1 daß ihm der Be⸗.

mit monatlich 15,— bezahlen

seit dem

zahlen und das Urteil für vorläufig voll⸗ Zur mündlichen

Beklagte vor das Königliche Amtsgericht

Nr. 25, geladen. Die Sache ist als Feriensache erklärt.

Gelseukirchen, den 6. August 1915. Westarp, Amtsgerichtssekretär, Gerichts⸗

schreiber des Königlichen Amtsgerichts. IssevENIN NAEMxnUnUeKS4vxa n

3) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

[32740] Verdingung. Die Erd⸗, Maurer⸗ und Zimmerarbeiten zum Neubau eines Matertalienschuppens (einschl. Matertallieferung) sollen am Mittwoch, den 18. August 1915, Vormittags 9 Uhr, verdungen werden. Bedingungen können gegen 0,50 be⸗ zogen werden. Danzig, den 12. August 1915. Kaiserliche Werft Beschaffungsabteilung.

454 502 1038 2048 2441 2913 4067 4156 4191 5370 5387 5436

den Inhabern derselben forderung gekündigt, den Kapitalbetrag gpegen Ruͤckgabe der Rentenbriefe, und zwar:

zinsung dieser Rentenbriefe

1850 heute stattgefundenen öffentlichen Auslosung ri Provinzen Pommern und Schleswig⸗ Holstein sind zum 2. Januar 1916 nach⸗ stehende Nummern gezogen worden:

von Renteubriefen der

Provinz Pommern. I. 4 % ige Rentenbriefe Lit. FF bis KK. 1 Stück Lit. FF zu 3000 Nr. 223 3 Stück Lit. UH zu 300 ₰æℳ

Nr. 54 75 77.

3 Stück Lit. JJ zu 75 Nr. 4 22 27. 4 Stück Lit. KK zu 30 Nr. 12 14. II. 3 ½ % ige Rentenbriefe Lit. L bis P. 41 Stück Lit. L zu 3000 Nr. 627 1353 1426 1566 1746 3040 3058 3697 3838 4282 4586 4617 5070 5492 5620 5667 5696 6572 6763 7378 799 8088 8501 9003 9024. 11 Stück Lit. M zu 1500 Nr. 54 50 472 749 786 1251 1351 1751 1764 872 2839. 1 22 Stück Lit. N zu 300 Nr. 29.

301 746 774 1119 1211 1350 1670 1788 192371928 1939 2267 2792 3342 3965

601 3847 4788 4846 5083 5219.

18 Stück Lit. 0 zu 75 Nr. 67 91 325 353 443 545 685 762 798 839 64 941 1020 1031 1146 1335 1418 478. 1 13 Stück Lit. P zu 30 Nr. 48 12 285 351 395 433 482 521 526 532 38 542 552. echleswi Solnei

Provinz eswig⸗Holstein. I. 4 % ige Rentenbriefe Lit. FF

bis KK. 3 Stück Lit. FF zu 3000

Nr. 382 517 600

1 Stück Lit HIH zu 300 Nr. 1 2 Stück Lit Ki zu 30 Nr. 42 68 II. 3 ½ % ige Rentenbriefe Lit. L bis P.

12 Stück Lit. L zu 3000 Nr. 195

494 655 959 972 1053 1132 1253 2110 2494 2587 2985.

3 Stück Lit. M zu 1500 Nr. 155

411 430.

7 Stück Lit. N zu 300 Nr. 437

502 926 1181 1341 1558 1789.

8 Stück Lit 0O zu 75 Nr. 123

286 1107 1155 1352 1390 1416 1441.

8 Stück Lit. P zu 30 Nr. 143

283 456 563 578 707 822 830.

Die ausgelosten Rentenbriefe werden mit der Auf

Provinz Pommern: zu I mit den Zinsscheinen Reihe 1.

Nr. 7/16 und Erneuerungescheinen,

zu II mit den Grseeeses bhe Provinz Schleswig⸗Holstein; zu I mit den Zinsscheinen Reihe 1

Nr. 14/16 und Erneuerungsscheinen,

zu II mit den Erneuerungsscheinen

vom 2. Januar 1916 ab bei unserer stasse hierselbst, Augustaplatz 5, oder bei der Königlichen Rentenbankkasse zu Berlin, Klosterstraße 76 I, in Empfang zu nehmen.

Vom 2. Januar 1916 ab hört die Ver⸗ auf. In

haber von ausgelosten und gekündigten

Rentenbriefen können dieselben unter Bei⸗

fügung einer Quittung durch die Post an die genannten Kassen einsenden, worauf auf Verlangen die Uebersendung des Betrages auf gleichem Wege auf Gefahr und Kosten des Empfängers erfolgen wird. Stettin, den 12. August 1915. Königliche Direktion der Rentenbank.

E. Holtzmann & Cie. Holzstoff⸗ & Papierfabriken Weisenbachfabrik (im Murgtal, Baden).

4 ½ % Anleihe von 4 200 000,— vom 30. November 1911. Bei der am 9. August vor Notar stattgefundenen Ziehung sind nachstehende 50 Stück Teilschuldverschreibungen zur Rückzahlung am 1. März 1916 aus⸗ gelost worden: Nr. 256 314 390 460 476 662 717 730 780 782 817 860 880 975 1119 1120 1141 1185 1186 1187 2006 2248 2279 2322 2325 2335 2347 2487 2488 2572 2606 2633 2669 2672 2752 2792 2903 2923 2961 3043 3051 3195 3249 3470 3502 3514 3595 3776 4001 4077. Obige Teilschuldverschreibungen werden vom genannten Tage ab zum Kurse von 105 % (= 1050,— für die Teilschuldverschreibung von nominal 1000,—) in deutscher Reichswährung oder Schweizer Wihrang zum Tageskurs umgerechnet an den Kassen der Baseler Handelsbank in Basel sowie deren Wechselstuben in Basel und Zürich eingelöst. 8

Von den im Vorjahre ausgelosten Teil⸗ schuldverschreibungen sind die Nr. 714 und 899 noch nicht eingelöst. [32177]

Weisenbachfabrik, den 9. August 1915.

E. Holtzmann & Cie.

In der bestimmungsgemäß am 10.

8—

August d. Js. erfolgten notariellen Teil⸗

losung unserer Prioritätsobligationen sind folgende Nummern gezogen worden: Mummer 1 26 70 72 80 116 176 207 255 zu je ℳ; 1000,—. Nummer 307 334 363 367 399 415 469 566 579 615

624 694 zu je 500,—.

Diese Stücke werden am 1. Oktober d. Js. bei unserm Bankhause M. Gut⸗

Comp. in Braunschweig eingelöst.

[32178]

Braunschweig, den 10. August 1915.

Bierbrauerei Franz Steger.

zum Deutschen Reichsan

191.

1. 2. Aufgebote,

3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

4 Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.

Verlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

Zweite Beilage zeiger und Königlich Preußis

Berlin, Sonnabend, den 14. August

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 30 ₰.

———————;;—

6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften⸗

7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.

Bankausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

Offentlicher Anzeiger.

4) Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

[32742]28 Bekauntmachung.

Die Ordnung für die Ausgabe verziuslicher Schuldverschreibungen durch den Provinzialverband von Sachsen für Zwecke der Sächsischen Provinzialbaak bringe ich nachstehend zur öffentlichen Kenntnis.

Merseburg, den 12. August 1915.

Der Landeshauptmann der 8 Sachsen.

Der Provinzialverband von Sachsen hat vorbehaltlich der im Einzelfalle gemäß § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nach⸗ zusuchenden staatlichen Genehmigung die Befugnis, für Zwecke der Sächsischen Provinzialbank und zwar durch Vermitt⸗ lung der Bank Geld anzuleihen und darüber auf den Inhaber lautende, seitens der Gläubiger unkündbare Schuldver⸗ schreibungen unter der Bezeichnung

„Schuldverschreibungen des Provinzial⸗

verbandes von Sachsen“ auszustellen und auszugeben.

Der Gesamtbetrag der auszugebenden Schuldverschreihungen darf den Betrag dersenigen Darlehen und Hypotheken nicht übersteigen, welche die Bank nach Maßgabe ihrer Satzung gewährt hat, abzüglich des Betrages ihrer Schuldverbindlichkeiten. Die von dem Provinzialverbande selbst bei der Bank aufgenommenen Darlehen dürfen hierbei nur insoweit zur Anrechnung kommen, als die noch § 119 der Provinzial⸗ ordnung erforderliche Zustimmung des Ministers des Innern zu dem Anleche⸗ beschlusse erteilt ist.

Ist infolge der Rückzahlung von Hypo⸗ tbeken oder Darlehensforderungen oder aus einm anderen Grunde die vor⸗ geschriebene Deckung nicht mehr vollständig vorhanden, so hat die Bank die fehlende Deckung einstweilen durch Wertpapiere, die im Verkehr mit dec Reichsbank zur Beleihung zugelassen sind, oder durch Geld im ersetzen.

§ 2. Die Schuldverschreibungen, Zinsscheine Erneuerungsscheine werden nach dem in Anlage e ausgefertigt

Die vorstehenden Befugnisse werden mnächst nur auf 10 Jahre vom Erlaß dieses Privilegiums ab und unter dem Vorbehalt des der Staatsregierung zu⸗ stehenden jederzeitigen Widerrufs erteilt.

4.

Den Zinsfuß der Schuldverschreibungen, scher 4 % nicht übersteigen darf, de Zinsverfalltermine, die Höhe sowie die sonzigen Bedingungen der Aaleihe setzt der Provinzialausschuß fest.

Mit den Schuldverschrelbungen werden

De

halbjährliche Zinsscheine für einen Zeit⸗

raum von zehn Jahren ausgegeben.

Die Ausgabe einer neuen Reihe von 88 sscheinen erfolgt bei der Bank gegen Ablieserung dis der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Erneuerungsscheins, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung bei der Provinzialbank der Ausgabe wider⸗ sprochen hat. In diesem Falle und keim Verlust des Erneuerungsscheins werden die Zinsscheine dem Inhaber der Schuldver⸗ schreibung auszehändigt, wenn er die Schuldverschreibung

Die ganze Schuld wird allmählich durch Einllösung auszulosender Schuldverschrei⸗ bungen oder durch Ankauf von Schuldver⸗ schreibungen getilgt. Durch Beschluß des Provinzialaugschusses kann in den ersten zehn ahren nach der Ausgabe von einer Til⸗ aung abgeseben werden, sonst beginnt die Plgung nach Ablauf des auf die erste Aufgabe folgenden Rechnungsjahres. Zu jeso⸗ 8 8 & 14

diesem Zwecke wird ein Tilgungsstock ge⸗ bildet, dem jährlich wenigstens eins vom Hundert der ausgegebenen Schuldverschrei⸗ ungen zuzuführen ist.

Die Auslosung erfolgt im Monat März jeden Jahres zum 1. Juli. Dem Pro⸗ vrin alverbande bleibt jedoch das Recht dorbehalten, eine stärkere Tilgung eintreten su lassen, oder auch sämtliche noch im Umlaufe befindlichen Schuldverschreibungen auf einmal zu kündigen. Die ausgelosten und die gekündiaten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buch⸗ staben, Nummern und Beträge towie des Ermins, an welchem die Rückzahlung er⸗ eigen soll, drei Monate vor diesem Ter⸗ mwine in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staatsanzeiger und in den Amtsblättern der Königlichen Re⸗ sierungen zu Magdehurg, Merseburg und Erfurt bekannt gemacht. Wild die Tilgung

der Schuld durch Ankauf von Schuldver⸗

reibungen bewirkt, so wird dies unter üangabe des Bettages der angekauften

o wird an dessen Stelle von dem Pro⸗ vinzialausschusse mit Genehmigung des Königlichen Oberpräsidenten ein anderes Blatt bestimmt.

Bis zu dem Tage, an welchem das Kapital zu entrichten dt. wird es verzinst.

S . Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine beziehungsweise der Schuldverschreibung bei der Bank, und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals ein⸗ gereichten Schuldverschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.

Der Anspruch aus der Schuldverschrei⸗ bung erlischt mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine, wenn nicht die Schuldverschreibung vor dem Ablaufe der dreißig Jahre dem Landes⸗ hauptmann oder der Bank zur Einlöfung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruches aus der Urkunde gleich.

Bei den Zinsscheinen beträgt die Vor⸗ legungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintrilt.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vor⸗ schrift der §§ 1004 ff. der Zivi prozeß⸗ ordnung.

Zinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden; doch wird dem bisherigen Inhaber von Zins⸗ scheinen, der den Verlust vor dem Ab⸗ laufe der vierjährigen Vorlegungsfrist bei der Bank anzeigt, nach dem Ablaufe der Frist der Betrag der angemeldeten Zins⸗ scheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der Anspꝛuch ist ausgeschlossen, wenn der abhanden gekommene Schein zur Ein⸗ lösung vortzelegt oder der Anspruch aus dem Sccheine gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vor⸗ legung oder die gerichtliche Geltendmachung nach dem Ablause der Frist erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in vier Jahren.

89

§ 9. Zur Sicherheit der hierdurch einge⸗ gangenen Verpflichtungen haftet neben den der Preovinzialbank gehörigen Dar⸗ lehensforderungen und ihrem Vermögen der Prooinzlalverband von Sachsen mit seinem gesamten Vermögen und mit seiner Steuerkraft. 10

§ 10.

Diese Ordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung durch den Deutschen Reichsanzetger in Kraft.

Urkundlich unter Siegel und Unterschrift ausgefertiat.

Merseburg, 8 6. März 1914.

8

Der Vorsitzende des Provinzial⸗

laudtags. Graf von Wartensleben.

Die Satzung der Säͤchsischen Provinzial⸗ bank vom 6. März 1914 und die ihr an⸗ gebängte Ordnung für die Ausgabe ver⸗ zinslicher Schuldverschreibungen durch den Provinzialverband von Sachsen für Zwecke der Sächsischen Provinzialbank werden hierdurch genehmigt.

Berkin, den 6. März 1915.

Auf Grund Allerhöchster Ermächti⸗ gung Seiner Majestät des Königs. Das I“

Frhr. v. Schorlemer. v. Loebell. Genehmigungsurkunde. EEEEEEö” M. I. 1609. II. 2040. 97.

Lentze.

F. 6 ““ Provinz Sachsen.

Schuldverschrerbung des Provinztalverbandes von Sachsen. Ausgabe.

Buchstabe (Wappen der Provinz)

Nummer. über.. Mark Reichs⸗

währung.

Ausgefertigt auf Grund der mit Aller⸗ höchster Ermächtigung erteilten Ge⸗ nehmigung der Minister für Landwirt⸗ schaft, Domänen und Forsten, des Innern und der Finanzen vom (Deutscher Reichs⸗ und Köntglich Preußischer Staats⸗ anzeiger vom..

In Gemäßheit der vom XXVIII. Pro⸗ vinziallandtage der Provinz Sachsen er⸗ lassenen Ordnung für die Ausgabe verzins⸗

Schuldverschreibungen alskald nach dem dakaufe in gleicher Weise bekannt gemacht. eht eins der vorbezeichneten Blälter ein,

licher Schuldverschreibungen und des Be⸗ schlusses des Provinzialausschusses der

treffend die Aufnahme elner Anleihe von

Mark, bekennt sich der Pro⸗ vinzialverband von Sachsen durch diese für jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkünd⸗ baren Darlehnsschuld von Mark, die mit. vom Hundert jährlich zu verzinsen ist.

Die ganze Schuld wird allmählich durch Einlösung auszulosender Schuldverschrei⸗ bungen oder durch Ankauf von Schuld⸗ verschreibungen getilgt. Die Tilgung be⸗ gennt nach Ablauf des auf die Ausgabe folgenden ersten Rechnungsjahres. Zu diesem Zwecke wird ein Tilgungsstock ge⸗ bildet, dem jährlich wenigstens eins vom Hundert der ausgegebenen Schuldver. schreibungen zuzuführen ist.

Die Auslosung geschieht in dem Monat März jeden Jahres zum 1. Juli. Dem Provinzialverbande bleibt jedoch das Recht vorbehalten, eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen oder auch sämtliche noch im Umlaufe befindliche Schuldver⸗ schreibungen auf einmal zu kündigen.

Die ausgelosten und die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Be⸗ zeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, drei Monate vor diesem Termin in dem Deutschen Reichs⸗ und Köntgl. Preußischen Staats⸗ anzeiger und in den Amlsblättern der Königlichen Regierungen zu Magdeburg, Merseburg und Erfurt bekannt gemacht. Wird die Tilgung der Schuld durch An⸗ tauf von Schuldverschreibungen bewirkt, so wird dies unter Angabe des Betrages der angekauften Schuldverschreibungen als⸗ bald nach dem Ankaufe in gleicher Weise bekannt gemacht. Geht eins der vor⸗ bezeichneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle von dem Provinzialausschusse mit Genehmigung des Königlichen Ober⸗ präsidenten ein anderes Blatt besttmmt. „Bis zu dem Tage, an welchem das Kapital zu entrichten ist, wird es in halb⸗ jährlichen Terminen am und mit Hundert jährlich verzinst.

Die Anszahlung der Zinsen und des Kapttals erfolgt gegen Ruͤckgabe der fällig gewordenen Zinsscheine bezw. dieser Schuld⸗ verschreibung bei der Sächsischen Pro⸗ vinzialbank im Merseburg, und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeits⸗ termins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuldverschreibung sind auch die dazu ge⸗ hörigen Zinsscheine der späteren Fällig⸗ keitstermine zurückzulieferr. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. 8 Der Anspruch aus dieser Schuldver⸗ schreibung erlischt mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nach dem Rückzahlungs⸗ termine, wenn nicht die Schuldver⸗ schreibung vor dem Ablaufe der dreißig Jahre dem Landeshauptmann oder der Prooinzialbank der Provinz Sachsen zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vor⸗ legungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.

Bei den Zinsscheinen beträgt die Vor⸗ legungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vor⸗ schrift der §§ 1004 ff. der Zivilprozeß⸗ ordnung.

Zinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden, doch wird dem bisherigen Inhaber von Zinsscheinen, der den Verlust vor dem Ablaufe der vier⸗ jährigen Vorlegungsfrist bei der Sächsi⸗ schen Provinzlalbank anzeigt, nach dem Ablaufe der Frist der Betrag der ange⸗ meldeten Zinsscheine gegen Quittung aus⸗ gezahlt werden. Der Anspruch ist aus⸗ geschlossen, wenn der abhanden gekommene Schein zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Scheine gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche

Frist erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in vier Jahren.

Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zinsscheine für einen Zeitraum von zehn Jahren ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden ebenfalls für zehn⸗ jährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zins⸗ scheinen erfolgt bei der Sächsischen Pro⸗ vinzialbank in Merseburg gegen Ab⸗ lieferung des der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Erneuerungescheines, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung bei der Bank der Auegabe widersprochen hat. In diesem Falle und beim Ver⸗ luste eimnes Erneuerungescheins werden die

Geltendmachung nach dem Ablaufe der

schreibung ausgehändigt, die Schuldverschreibung vorlegt. Zur Sicherhbeit der hierdurch einge⸗ gangenen Verpflichtungen haftet neben den der Sächsischen Provinzialbank gehörigen Darlehensforderungen und ihrem Ver⸗ mögen der Provinzialverband von Sachsen mit seinem gesamten Vermögen und mit seiner Steuerkraft. Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift erteilt.

1 hh b Sei S 8

eitens des ö-Ae Der Landes⸗ hauptmann.

wenn er

Provinzial⸗ ausschusses. kauptmanns.) Ausgefertigt:

Anmerkung: Die Unterschriften der beiden Mitglieder des Prooinzialausschusses und des Landeshauptmanns können im im Wege mechanischer Vervielfältigung hergestellt werden.

Der Vermerk „Ausgefertigt“ muß von dem damit beauftragten Kontrollbeamten eigenhändig unterschrieben werden.

8 Anlage b. Provinz Sachsen.

.yter Zinsschein,.. . te Reihe zu der Schuldverschreibung des Provinztal⸗ verbandes von Sachsen, Ausgabe, Buchstabe.. Nr.. über Mark zu vom Hundert Zinsen über ö. Markk Pfennig.

Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom öhbe 19.. ab die Zinsen der vorbenannten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom 1 bis. . ten A1X“X“ Mark Pfennta bei der Sächsischen Pro⸗ vinzialbank in Merseburg.

1“

Css t.⸗ b (Trocken⸗

Ss n stempel Der Landes⸗ ausschusses. des Landes⸗ hauptmann. 1es, hauptmanns.)

Der Anspruch aus diesem Zinsscheine erlischt mit dem Ablaufe von vier Jahren vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig geworden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ablaufe dieser Frist zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch innerhalb zweier Jahre nach dem Ablaufe der Vorlegungsfrist. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des An⸗ spruchs aus der Urkunde gleich. „Anmerkung: Zur Unterzeichnung genügen die mechanisch hergestellten Unterschriften.

8 Anlage c. Provinz Sachsen. Erneuerungsschein für die Zinsscheinreihe N. zur Schuldverschreibung des Provinzialver⸗ bandes von Sachsen Ausgabe... Buchstabe.. vI1“ ℳ.

Der Inhaber dieses Scheines empfängt gegen dessen Rückgabe zu der obigen Schuld⸗ verschreibung die te Reihe von Zinsscheinen für die Jahre vom 1 181P1ö1ö““ neuerungsschein bei der Sächsischen Pro⸗ vinzialbank in Merseburg, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung der Ausgabe bei der Bank widersprochen hat. In diesem Falle und beim Verluste dieses Scheines werden die neuen Zins⸗ scheine nebst Erneuerungsschein dem In⸗ haber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. Merseburg, den

2 8 (Trocken⸗ Seitens des stempel

Provinzial⸗ d,8 2

g 29 Landes⸗ ausschusses. hauptmanns.) „Anmerkung: Zur Unterzeschnung genügen die mechanisch hergestellten Unterschriften. Der Erneuerungsschein ist zur Unter⸗ scheidung von den Zinsscheinen auf der ganzen Blattbreite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit Lettern, die von dem Drucke der Zinsscheine abweichen, in nach⸗ stehender Art abzudrucken:

Der Landes⸗ hauptmann.

.. ter Zinsschein . ter Zinsschein

Erneuerungsschein

[11822]

Bekanntmachung,

1“ betreffend 3 b Auslosung von Rheinprovinz⸗

anleihescheinen. Von den auf Grund der Allerhöchsten Privilegien vom 5. April 1880, 9. No⸗ vember 1885, 13. Dezember 1886 und 29. Januar 1890 ausgegebenen Anleihe⸗

(

1 1

3 3 8 4

F5114

5

5 6

7 +₰ -

scheinen der Rheinprovinz 3. und 5.

nz Sachsen vom . be⸗

Zinsscheine dem Inhaber der Schuldver⸗

2495 2584 3079 3529 4031 4462 4699 4929 5134 5310 5599

590 5808

6088 6244 6388 6786 7166 7179 7817 7897 8182 8614 8882 9179

10581

3789

5960 6088

planmäßig worden:

A.

folgende

Stüůcke

3. Ausgabe. a. Reihe 5, Stücke à 500 ℳ.

Nr. 75 77 8

364 368 496 874 879 899 1081 1135 1302 1459 1829 2002 2130

22572

91

1136 1309 1460 1830 2054 2273 2274 2276 2422 2443 2446 2521 2523 2525 2984 2991.

1467 1831 2072 20177

2176

1082 1085 1140 1312

1 90

2 93 1088 1141 1364 1490 1834 2076 2188 2300 2447 2568

1050 1094 1289 1368 1491 1865 2078 2215 2308 2449 2569

2 1181 176 177 180 182 277 279 306 323 571 685 796 797 823 835

1054 1100 1294 1370 1505 1889 2079 2258 2310 2450 2600

b. Reihe 6, Stücke à 1000

Nr. 3051 305 3120 3121 3140 3203 3241 3270 3406 3407 3429 3680 3685 3687 3823 3870 3903 4171 4190 4195 4344 4347 4353

9 3060 3147 3289 3430 3710 3972 4197 4456.

3061 3161 3290 3433 3745 3973 4236

3079 3196 3320 3567 3749 4150 4237

ausgelost

3 ½ % ige Anleihescheine

125 174

324

1078 1119 1297 1453 1826 1895 2092 2271 2421 2454

2771

ℳ. 3102 3197 3321 3642 3778 4151 4238

B. 3 ½ %ige Anleihescheine

Ausgabe.

a. Reihe 9, Stücke à 500 ℳ. Nr. 41 59 73 102 125 140 165 177

203 257 337 362 394 439 522 581

585

586 591 721 767 809 814 815 869 975

983 1138 1146 1342 1398 1412 1679 1696 1698 1907 1911 1942 2189 2280 2339 2512 2514 2751 2830 3125 3156 3533 3544 3800 3839 4216 4290 4482 4563 4709 4764 4934 4946 5205 5238 5339 5341 5608 5677 5813 5848 Reihe 10

3724

b. Nr. 6141 6164 6279 6303 6390 6391 6828 6862 7191 7699 7922 8318 8639 8935 9204 9398

7398

7390

822

8628 8910 9199 9385 9387

9690 9700 9747 10058 10083 10152 10175 10202 10217 10260 10277 10284 10309 10311 10314 10331 10343 10349 10464 10583 10600 10687 10816 10835 10892 10920 10922 10974.

6013 6026 6034

1187 1513 1722 2046 2396 2561 2860 3291 3582 3865 4313 4594 4831 4952 5253 5344 5689 5899

1210 1575 1780 2131 2421 2564 2968

3300 3626 3933 4344 4599 4859 4976

5254 5374 5698

5944

1278 1592 1792

2133

13

2448 247 2565 256

3008

3354 8 3633 . 3936 39

4354

4616 4631

4886

9912 5266 5293 5457 5 5782 57

5948

5951.

„Stücke à 1000 ℳ.

6042 6195 6317 6456 7041 7196 7702 8111 8473 8652 8986 9220 9542 9917

6173 6313 6432 7002 7192 7701 8082 8650 8962 9216 9422 9856

10691

6080 6218 6380 6517 7104 7351 7783 8171 8489 8694 9042 9332 9655 9926

6081 6238 6385 6713 7110 7364 7793 8177 8510 8712 9130 933

9684 9989

10539 10563 10752

c. Reihe 11, Stüccke à 5000 ℳ.

Nr. 11011 11014 11017 11261 11342 11375 11389 11400.

11129 11146

C. 3 ½ %ige Anleihescheine 6. Ausgabe.

a. Reihe 12, Stücke à 3500

Nr. 3 24 45 63 90 96 104 134 173

489 1630 1637 898 1982.

183 212 218 220 235 236 349 460 469 495 521 535 571 588 619 677 849 877 1157 1257 1384 1387 1406

967

1029 1744 1749

398 594 1081 1447 1784

b. Reihe 13, Stücke à 1000

Nr. 2005 2046

2130 2147 2167 2489 2492 2501 2580 2599 2676 2701 2873 2998

2641 2770 2919 3069 3279 3510 4122 4292 4787 5179 5509 5845 6118 513 6560 6658

2899 3042 208 3273 484 3493 4026 4237 4747 5157 367 5436 676 5728

228 645

6989.

2056 2089 2255 2351 2512 2518 2657 2668 2822 2833 2955 2957 3101 3104 3294 3298 3559 3580 4140 4168 4369 4413 4932 4987 5200 5241 5535 5554 5858 5862 6124 6224 6665 6703

2111 2409 2521 2670 2841 2975 3147 3336 3706 4213 4449 5043 5347 5555 5882 6301 6712

c. Reihe 14, Stücke à 5000

Nr.

2 7249 7372 7 7639 7643

7466 7522

7742 7767

7772

7023 7040 7099 7111 7145

7534

399 611 1131 1451 1792

ℳ.

2123 2484 2555 2671 2852 2989 3204 3435 3726 4214 4536 5061 5352 5661 5952 6375 6774

ℳ. 7179 7555

31½20⁄% ige Anleiheschein 7. Ausgabe.

a. Nr. 64 67 68.

80 103

180

Reihe 15. Stücke à 500 110 bis 8. Ausgabe sind am 22. April 1915 217 221 241 251 298 308 309 313 325

186