Komm., Theopold (Rostock) bei d. 2 Ers. Abt. Feldart. Reats. Nr. 24, Pafig (Schrimms b. Pferdedep. d. 103. Inf. Div., Theiler (Schroda) bei d. Staffel 23 d. Prov. Kol 4 d. V. A. K., Reiche (Tilsit) bei d. Ers. Esk. Drag. Regts. Nr. 1, Heintzel (Waldenburg) bei d. österr. Etapp. Fuhrp. Kol. 19 d. Armee⸗Abt. Woyrsch, Thielkow (Waren) b. 2. Regt. d. Feldart. Ersatztruppe Jüterbog.)
Doppelheft 7/8 (1915) der „Kolonialen Rundschau“, Fuscheft für Weltwirtschaft und Kolonialpolitik (Herausgeber: nst Vobsen und D. Westermann, Verlag von Dietrich Reimer, Berlin), behandelt in einem „Sir H. H. Johnston und die politische Neuaufteilung Afrikas“ überschriebenen Aufsatze der Geheime Regie⸗ rungsrat, Professor Dr. Freiherr von Danckelman ausführlich die Pläne des ehemaligen englischen Gouverneurs Johnston, der eine Neuteilung in Afrika unter Ausscheidung des deutschen Kolonialbesitzes vorgenommen wissen will. Der Verfasser, der als Afrikaforscher einen angesehenen Namen hat, widerlegt in seinen Ausführungen in inter⸗ essanter Weise die Angriffe Johnstons auf die deutsche Kolonial⸗ politik sowie die Pläne einer Ausscheidung Deutschlands vom afrikanischen Besitz. Auch der englische Plan, Deutschlands Kolontalbesitz zu vergrößern, wenn Deutschland vor Beginn des Krieges auf Elsaß⸗Lothringen verzichtet hätte, wird erörtert, und schließlich zeigt der Verfasser, daß der ganze Plan Johnstons darauf hinausläuft, den weitaus größten Teil des Kolonialbesitzes England zuzuführen, während die Verbündeten nur sehr wenig erhalten sollen. — Ferner enthält das Heft die Antrittsvorlesung des Geheimen Hofrats, Professors Dr. Huns Meyer, die dieser kürzlich an der Leipziger Uriversität über „Inhalt und Ziel der Kolonialgeographie als Lehrfach“ gehalten hat. Nach dem Kriege wird für uns auf kolonialem Gebiete sehr viel zu leisten sein, und es ist daher zu begrüßen, daß die Leipziger Hochschule schon jetzt die Vor⸗ lesungen durch die Mitarbeit von Hans Meyer um einen wertvollen Teil erweitert hat. Er gibt in seinen Aus⸗ fuhrungen eine systematische Uebersicht über seinen Lehrplan und über die Aufgaben, die er der deutschen Kolonialgeographie im Rahmen der allgemeinen Geographie stellt. — Geheimer Bergrat, Professor Dr. Adolf Arndt erörtert in einem Aufsatz über Welikrieg und Seerecht“ die rechtlichen Grundlagen der See⸗ kriegsführung, namentlich die Pariser Seerechtsdeklaration und die Londoner Deklaration über Seekriegerecht. Im Anschluß daran werden die verschtedenen während des jetzigen Krieges getroffenen Maßregeln kritisch untersucht, wie z. B. die englische Sperrung der Nordsee, die englische Aushungerungspolitik, die Aenderung der Bannwarenliste und der Vorstoß Englands gegen die Londoner Seekriegsrechtsdeklaration. Schließlich werden der U⸗Boot⸗Krieg und die Frage des Schadenersatzanspruchs von juristi chen Gesichtspunkten aus behandelt. — Der Ortentpolitiker Davis Trietsch behandelt „die deutsche und die jüdische Kolonisation in Palästina“. Er zählt die Erfolge auf, die auf beiden Gebieten erzielt worden sind, und gibt eine Reihe bemerkenswerter An⸗ regungen für die künftige Kolonisation in Kleinasien. — Schließ⸗ lich enthält das Heft noch eine Reihe von kürzeren welt⸗ wirtschaftlichen und weltpolitischen Beiträgen sowie eine Zusammen⸗ stellung der Versuche, die in England und Frankreich gemacht werden, um die deutsche Konkurrenz auf dem Weltmarkte in Zukunft zu be.⸗ seitigen, Versuche, bezüglich deren gezeigt wird, wie wenig Aussicht auf Erfolg sie in Zukunft haben werden.
Statistik und Volkswirtschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
Nach einer von „W. T. B.“ wiedergegebenen Meldung des Reuterschen Bureaus hat die Konferenz der Bergarbeiter in Cardiff (vgl. Nr. 206 d. Bl.) einstimmig die Bedingungen des Ab⸗ kommens angenommen, zu dem man am Dienstag in London gelangt ist. Wie die „Times“ berichten, ist der Ausgleich zwischen Berg⸗ arbeitern und Grubenbesitzern auf der Grundlage erfolgt, daß der Schiedsspruch des Handelsministers Runciman sofort un⸗ verändert angenommen, aber durch ein besonderes Ab⸗ kommen zwischen Arbeitnehmern und Arxrbeitgebern ergänzt werden foll, wonach die Maschinisten, Heizer usw., die in dem Schiedsspruch von der Kriegszulage ausgeschlossen waren, diese jetzt erhalten sollen. Als Datum für den Beginn der Zahlung wurde der 21. August vereinbart. Die vorgestrige Konferenz der Vertreter der Bergarbeiter in Cardiff lehnte es trotz dringender Aufforderungen aus London ab, ihre Beschlüsse bis Mittwoch aufzu⸗ schieben. Der Antrag auf 8 Streik wurde nur mit 1244 gegen 1128 Stimmen abgelehnt. Inzwischen beschlossen örtliche Ver⸗ sammlungen der Bergleute, dem früheren Beschluß gemäß sofort in den Ausstand zu treten. Die Anzahl der Ausständigen beträgt 25 000. Die „Morning Post“ bezeichnet den Ausgleich als einen Triumpb der extremen Führer der Bergleute. Diese betrachteten sich als allmächtig und die Regierung als zu hilflos, um Widerstand zu leisten oder dem
Gesetze Gehorsam zu verschaffen.
Handel und Gewerbe.
Zur dritten Kriegsanleihe. Was sind Stückzinsen? der Bekanntmachung über die dritte Kriegsanleihe beginnt der Zinsen⸗ lauf dieser Anleihe erst am 1. April 1916. Der Erwerber erhält also erstmals am 1. Oktober 1916 Zinsen, und zwar für die Zeit vom 1. April bis 1. Oktober des genannten Jahres. Der Grund liegt darin, daß die Stücke der Anleibe unbedingt vor dem ersten Zinstermin fertiggestellt und ausgehändigt sjein mussen, weil nur gegen Abgabe eines Zinsscheines den Stückebesitzern die Zinsen gezahlt werden können. Ebenso müssen die Eintragungen in das Schuldbuch fertiggestellt sein, ehe eine Zinszahlung an die Schuldbuchgläubiger ge⸗ schehen kann. Nun würden aber Reichsdruckerei und Reichsschulden⸗ verwaltung nicht imstande sein, die Stücke der Kriegsanleihe bis zum März n. J sämtlich zu liefern und die Eintragungen in das Reichs⸗ schuldbuch bis dahin fertigzustellen, zumal es bis jetzt nicht möglich
ewesen ist, diese Arbeiten für die zweite Kriegsanleihe ganz zu g Es war deshalb nichts anderes möglich, als den 1. Oktober nächsten Jahres zum ersten Zinstermin zu wählen. Selbstverständlich erwartet das Reich von den Zeichnern aber nicht, daß sie ihm ihr Geld bis zum 1. April n. J. zinslos lassen, vielmehr darf der Zeichig von jeder Zahlung 5 % Zmsen bis zum 31 März n. J. gleich b der Zahlung abziehen. Diese gleich bei der Zahlung zu verrechnenden Zinsen für die Zeit zwischen dem Zahlungstage und dem Beginn des Zinsenlaufs des ersten Zinsscheins sind die in der gestrigen Bekanni⸗ machung (siehe Ziffer 8) erwähnten Stückzinsen. Die ersten Zahlungen auf die Anleihe können am 30. September geleistet werden. Von da bis zum Beginn des Zinsenlaufs ist es gerade ein halbes Jahr, und so betragen die Stückzinsen, die an diesem Tage gvon den ZJahlungen abzurechnen sind, genau die Hälfte eines Jahreszinses oder 2,50 ℳ für je 100 ℳ. Wer also am 30. Sep⸗ tember die Zahlung auf 100 ℳ Kriegsanleihe leistet, braucht tat⸗ fächlich nicht den Emissionspreis von 99 ℳ, sondern nur 96,50 ℳ zu bezahlen. Damit bat er dann aber seine Zinsen für die Zeit bis zum 31. März 1916 vorausempfangen und erhaͤlt nun erst⸗ mals wieder Zinsen am 1. Oktober 1916, und zwar für die Zeit vom 1. April bis 30. September des genannten Jahres. Vom 18. Ok⸗ tober, an welchem die erste Rate hlt werden muß, bis zum 31, März sind es 162 Tage. Die Stückzinsen für diese Zeit betragen 225 %; von den am 18. Oktober geleisteten Zahlungen gehen also
Nach
1“
cb 2,25 ℳ, und die tatsächliche Zahlung beträgt nur 26,75 ℳ für je 100 ℳ Nennwert. Dieser Betrag ist denn auch fur sämtliche
hlungen an die Post maßgebend, weil diese laut Ausschreibung zum 8. Oktober geleister werden müssen. Für jede 18 Tage, um die sich die Einzahlung weiter verschiebt, ermäßigt sich der Stückzinsenbetrag um 0,25 %; für den zweiten Einzahlungstermin, den 24. November, beträgt er 1,75 ℳ, die tatsächlich zu leistende Zahlung also 97,25 ℳ für je 100 ℳ Nennwert. Bei den Schuldbuchzeichnungen gehen an
den nach Vorstehendem zu zahlenden Beträgen jeweils noch 20 ₰ ab.
“
(Aus den im Reichsamt des nnern zusammen⸗ gestellten „Nachrichten für Handel, Industrie
— . Gund Landwirtschaft“.)
k“ Oesterreich⸗Ungarng.
Verlängerung der Musterschutzfrist in Ungarn. Die ungarische, unter Z. 2949/1915 M.⸗E. erlassene Verordnung des Mmisteriums über die Verlängerung der Schutzfrist der gewerblichen Muster enthält folgende Verfügungen: Der Beginn und der Lauf der Schutzzeit gewerblicher Muster ruht vom 26. Juli 1914 an bis zu einem in einer späteren Verordnung festzustellenden Tage. Dem⸗ zufolge wird laut § 1 bei denjenigen gewerblichen Mustern, die vor dem 26. Juli 1914 hinterlegt wurden, der an diesem Tage noch nicht abgelaufene Teil der Schutzzeit von dem in der späteren Verordnung festzustellenden Tage weiter laufen, bei denjenigen aber, die am 26. Juli 1914 oder später hinterlegt wurden, wird die Schutzzeit an einem in der späteren Verordnung festzustellenden Tage beginnen. Diese Verfügung ist auch auf diejenigen Muster anzuwenden, deren Schutzzeit in der Zeit zwischen dem 26. Juli 1914 und dem Tage des Inslebentretens dieser Verordnung bereits abgelaufen ist. Wenn jedoch jemand das abgelaufene Muster vor dem Inslebentreten dieser Verordnung zur Anwendung gebracht hat, belasten ihn keinerlei Rechtsfolgen, und er ist auch zu seiner weiteren Benutzung berechtigt. Die hinterlegten Muster werden trotz des Ruhens der Schutzzeit des vollen gesetzlichen Schutzes teilhaftig. Sollte ein Musterschutzrecht, dessen Schutzzeit diese Verordnung verlängert hat, im Register schon gestrichen worden sein, so ist dies als nicht geschehen zu betrachten und die betreffende Eintragung außer Kraft zu setzen. Bei denjenigen Mustern, deren ein⸗ oder zweijährige Schutzzeit am 26. Juli 1914 noch nicht abgelaufen ist oder die innerhalb der im § 1 erwähnten Zeit für ein oder zwei Jahre angemeldet wurden, kann der Anmelder die gestattete längste Dauer auch nachträglich in Anspruch nebhmen, indem er die Mehrgebühr bei der zuständigen Handels⸗ und Gewerbe⸗ kammer entrichtet. Eine solche Verlängerung kann jedoch nur einmal in Anspruch genommen werden. Die im § 1 verfügte Verlängerung erstreckt sich entsprechend auch auf die Zeit, innerhalb deren das Muster im Inland in der Praxis anzuwenden und innerhalb deren es als geheimes Muster zu behandeln ist. Wurde jedoch ein in ge⸗ schlossenem Umschlag hinterlegtes Muster bereits aus der geheimen Mustersammlung in die öffentliche übertragen, so ist es auch weiterhin in der öffentlichen Mustersammlung zu behandeln. Die Verordnung S gn Tage ihrer Verlautbarung ins Leben. (Das Handelsmuseum,
en.
Schweden.
Verlängerung des Ausfuhrverbots für Eier. Die schwedische Regierung hat am 12. August 1915 eine Verlängerung des Ausfuhrverbots für Eier auf unbestimmte Zeit beschlossen. Es ist indes beabsichtigt, soweit kein unvorhergesehenen Hindernisse ein⸗ treten, mindestens im gleichen Umfang wie bisher Ausfuhrbewilligungen zu erteilen. (Nach „Stockholms Dagblad“.)
Ausfuhrverbote. Durch Königliche Kundmachung vom 17. August 1915 ist die Ausfuhr nachstehender Waren verboten worden: Nr. 64 D des Statistischen Warenverzeichnisses: Heringe,
Ledermesse verläuft normal. Die Preise Die Vorräte sind mäßig. Es besteht großer 1 nzwecke; dieser wird reichlich durch gute Qualitäten gedeckt, die die
Reingewinn von 718 125 ℳ, aus dem eine Dividende von 10 % zur Verteilung vorgeschlagen wird. 8
— Eine von etwa 200 Interessenten der Häute⸗ und Fell⸗ branche Deutschlands besuchte Versammlung in Leipzig beschloß laut Meldung des „W. T. B.“ gestern die Grundung eines Reichs⸗ verbandes „Deutscher Häute⸗ und Fellhändler“ zum Zwecke der Wahrung wirtschaftlicher Interessen. Der Verband hat seinen Sitz in Berlin. 1
Leipzig, 1. September. (W. T. B.) Das Geschäft an der eigen feste Tendenz. edarf für Militär⸗
Militärbehörden übernehmen. Brüssel, 1. September. (W. T. B.) Um den in verschiedenen
Landesteilen hervorgetretenen Mangel an Scheidemünzen zu be⸗
heben, hat der Generalgouverneur beschlossen, Zinkmünzen zu 5, 10 und 25 Cts. prägen zu lassen. Die Münzen tragen auf der einen Seite die Aufschrift „Belgique — Belgien“, die Angabe des Wertes und die Jahreszahl, auf der anderen Seite einen Löwen, umgeben von einem anz. St. Petersburg, 1. September. (W. T. B,) Wie „Rietsch“ erfährt, hat in St. Petersburg eine Konferenz von sämtlichen Banken stattgefunden, deren Vertreter sich dahin geäußert haben, daß es nicht wünschenswert sei, jetzt eine innere Anleihe aufzulegen, sondern höchstens kurzfristige Schatzscheine im Betrags von 200 bis 300 Millionen Rubel auszugeben. Dagegen fand ein Plan für eine sseE eifall.
Berlin, 2. September. Produktenmarkt.
„ Der Markt war geschäftslos.
Berlin, 1. September. Bericht über Speisefette von Gebr. Gause. Butter: Das Geschäft war ruhig. Die heutigen Notierungen sind: Hof⸗ und Genossenschaftsbutter Ia Qualität 184,00 bis 187,00 ℳ, do. II a Qualität 180,00 — 184,00 ℳ. — Schmalz: Eine Veränderung der Marktlage ist nicht eingetreten. Der Mangel an Vorräten bält an, und die Preise sind bei fester Tendenz nominell. — Speck: Fest.
Amtlicher Marktbericht vom Magerviehhof in Friedrichsfelde. Schweine⸗ und Ferkelmarkt am Mittwoch, den 1. September 1915: u““
Auftrieb Ueberstand
127 Stück — Stück 2535b R“ Mittelmäßizes Geschäft; Preise unver⸗
Schweine. Ferkel.. Verlauf des Marktes: ändert. Es wurde gezahlt im Engroshandel für: Läuferschweine: 7—8 Monate alt. Stück 59 — 71 ℳ 5 — 6 Monate alt „ 44 — 58 „ zlle: 3—4 Monate alt „ 31. — 43 „ erkel: 9 — 13 Wochen aallt „ 19 — 30 6— 8 Wochen alt. 11e4“
Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkten.
London, 31. August. (W. T. B.) Privatdiskont 4 ½, Silber 23.
— Wechsel auf Amsterdam 11,60, Scheck auf Amsterdam 11,87 ½
Wechsel auf Paris 28,10, Scheck auf Paris 27.70, Wechsel au Petersburg 136. — Bankausgang 447 000 Pfd. Sterl.
London, 1. September. (W. T. B.) 2 ½ % Engl. Konsols
65 ⁄16, 5 % Argentinter von 1886 98, 4 % Brasilianer von 1889 —,—,
4 % Japaner von 1899 66, 3 % Portugiesen —,—, 5 % Russen
von 1906 —,—, 4 ½4 % Russen von 1909 73 ¼, Baltimore u. Obio 88,
gesalzen oder eingelegt, und Nr. 161: Sirup und Melasse. (Stock⸗ holms Dagblad.) 8
Bulgarien.
Einfuhrverbot. Durch Königliche Verordnung vom 11. Mai (a. St.) 1915 ist die Einfuhr von elektrischen Geräten und Zubehör für Signalapparate, ferner von Gegenständen für drahtlose Telegraphie für Rechnung von Privatpersonen verboten. Ausgenommen hiervon sind Sendungen, welche für den Bedarf des Staats bestimmt sind. (Oesterreichisch⸗ungarische Konsular⸗ Korrespondenz.)
Chile.
Einschränkung der Ausfuhrverbote. Nach einer Ver⸗ fügung des Finanzministers vom 17. Junt 1915 ist Knoblauch unter denjenigen Lebensmitteln, deren Ausfuhr auf Grund des Gesetzes Nr. 2965 vom 31. Dezember 1915 verboten ist, nicht einbegriffen.
1 88 (Diario ofical vom 19. Juni 1915.)
Gehen wir jetzt auch mit dem Unwichtigsten und gering Geachtesten sorgsam um, so können wir dadurch an Rohstoffen sparen, und be⸗ chränken bei den Rohstoffpreisen die Ausgaben wesentlich.
ung sei beispielsweise auf den Bindfaden⸗ verbrauch aufmerksam gemacht. Der deutsche Jahresbedarf an Bindfaden beträgt 25 — 30 Millionen Kilogramm. Der hierzu be⸗ nötigte Rohstoff hat einen augenblicklichen Wert von ungefähr 60 Millionen Mark. Diese Zahlen lassen erkennen, welche Beträge für die Volkswirtschaft während des Krieges durch Sparsamkeit ge⸗ wonnen werden können. Bisber finden diese Werte ihren Untergang zum großen Teil im Papierkorb, Kehrichteimer und Feuer des Koch⸗ herdes. So unwichtig Bindfaden an sich erscheint, so wenig kann er im Warenverkehr entbehrt werden. Damit der vorhandene Rohstoff den Bedürfnissen des Krieges vorbehalten bleibt, und damit unser Wirtschaftsleben durch den Mangel an Bindfaden nicht erschwert wird, muß jeder einzelne sämtlichen Bindfaden zukünftig sorgsam sammeln und von neuem verwerten. Wir sind gewohnt, mit diesem unentbehrlichen Verpackungsmaterial im großen und ganzen verschwenderisch umzugehen, wenngleich einzelne sparsame Hausfrauen schon seither die mühsam entknoteten Bindfadenenden für zukünftigen Gebrauch auf Knäuel wickelten. Da Bindfaden durch den Gebrauch nicht verloren geht und durch Aneinanderknoten die einzelnen Enden immer wieder zu neuer Verwendung geeignet gemacht werden können, so können heträchtliche Mengen Rohstoffe für wichtigere Zwecke Ver⸗ wendung finden und außerdem nicht unbedeutend: Werte für die deutsche Kriegswirtschaft gespart werden. Wenn daber zukünftig in jeder Fabrik, in jedem Geschäft und in jedem Haushalt sämtlicher Bindfaden gesammelt und wieder von neuem zur Verwendung her⸗ gerichtet wird, so können wir mit den augenblicklichen Vorräten noch auf sehr lange Zeit auskommen. Es würde sich außerdem empfehlen, daß die Spinnereien den Ankauf von gebrauchtem Bindfaden in die Wege leiten, um ihn wieder herzurichten und den Verbrauchern von neuem zuzuführen. Bei der bewährten Fafeseessehäsken unserer Industrie wird es den Bindfadenfabriken zur Ersparung von Faser⸗ rohstoffen sicherlich gelingen, in Kürze Bindfaden herzustellen, dessen Kern aus Hanf oder Flachs, im übrigen aber aus Papier hergestellt ist. Auch nur aus Papiergarnen hergestellter Bindfaden kann in zahlreichen Fällen als Ersatz Verwendung finden.
in dieser Bezie
— Die Landesversicherungsanstalt Berlin wird auf die neue Kriegsanleihe 10 Millionen Mark zeichnen. Der Vorstand der Nordöstlichen Baugewerks⸗Berufsgenossenschaft in Berlin hat be⸗ schlossen, eine Million Mark zu zeichnen.
— Die Aktiengesellschaft Eduard Lingel Schuhfabrik Erfurt erzielte laut Meldung des „ T. B.“ im abgelaufenen
Geschäftejahr nach Abschreibungen in von 230 385 ℳ einen
Cganadian Pacific 163,
Erie 31 ½¼, National Railways of Mextko —,—, Pennsylvania 58 ½, Southern Pacific 96 ½, Union Pacific 140 ¾, United States Steel Corporation 81 ¼, Anaconda Copper 7 ¾, Rio Tinto 54 ½, Chartered 10/1, De Beers 12 ⅜, Goldfields 1 ⁄18, Randmines 4 ⅛.
Paris, 1. September. (W. T. B.) 3 % Französische Rente 68,50, 4 % Span. äußere Anleihe 87,10, 5 % Russen 1906 89,00, 3 % Russen von 1896 —,—, 4 % Türken 57,55, Suezkanal 3900, Rio Tinto 1500.
New YPork, 31. August. (Schluß.) (W. T. B.), An der heutigen Börse dauerte die schwankende Haltung an, wobe die Ent⸗ wicklung des durch die weitere Verflauung der ausländischen Wechselkurse gehemmt wurde. Der Sterlingkurs ging heute auf 4,5675 zurück, während Frankenwechsel von 6,02 auf 6,04 anzogen. Bemerkenswert war die lebhaftere Nachfrage für Eisenbahnwerte im Zusammenhang mit den befriedigenden Einnahmeausweisen. Chesa⸗ peake u. Obio⸗Shares besserten ssch um 1 ¼ Dollar und Canadian Pacific⸗Aktien gewannen ½ Dollar. Von Industriewerten waren Beethlehem Steel⸗Werte 5 und Stahltrustaktien ¾ Dollar niedriger. Kupferwerte verloren ¾ Dollar. Tendenz für Geld: Stetig. Geld auf 24 Std. Durchschn.⸗Zinsrate 2, Geld auf 24 Std. letztes Darlehen 9. Wechsel auf London (60 Tage) 4,51,75, Cable Transfers 4,56,75, Wechsel auf Paris auf Sicht 6,04, Wechsel auf Berlin auf Sicht 80 8, Silber Bullion 46 ⅛, 3 % Northern Pacific Bonds —,—, 4 % Ver. Staat. Bonds 1925 —,—, Atchison, Topeka u. Santa F6 101 ¼, Baltimore and Obio 81 ½, Canadian Pactfic 150 ¾, Chesapeake u. Ohio 47 ½, Chicago, Milwaukee u. St. Paul 82 ½, Denver u. Rio Grande 4, Illinois Central 102 ½, Louisville u. Nashville 115, New York Central 91 ¾, Norfolk u. Western 105 ¾ exklusive, Pennsylvania 108 ⅛⅜, Reading 148 ½, Soutbern Pacisic 88 ¾ exklusive, Union Pacific 131 ½¼, Anaconda Copper Mining 72 ¼, United States Steel Corporation 75,
do. pref. 112 ¼. Rio d 8 Janeiro, 30. August. (W. T. B.) Wechsel auf
London 12.
Kursberichte von auswärtigen Ware 8 London, 31. August. (W. T. B.) Kupfer prompt 68838. Liverpool, 31. August. (W. T. 8 Baumwolle. Umsa
12 000 Ballen, Einfuhr 700 Ballen, davon — Ballen ameri⸗ kanische Baumwolle. — Für August⸗September 5,61, für Oktober⸗ November 5,69. — Amertkanische und Brasilianische 8 Punkte niedriger. Aegyptische 10 Punkte niedriger. 8 88 E“ 31. August. (W. T. B.) Roheisen für Kasse Amsterdam, 1. September. (W. T. B.) Java⸗Kaffee stetig, loko 50. Santos⸗Kaffee für September 43 ¾, für De⸗ zember 43 ⅜, für März 40 ⅞. “ Amsterdam, 1. September. (W. T. B.) Rüböl loko 70 ¾l. Leinöl loko 32 ⅞, für September 32 (alte Kontratte sind mit 48 abgerechnet). Die Notierungen verstehen sich zu den Bedingungen des Niederländischen Ueberseetrusts. , „MNeyw York, 31. August. (W. T. B.) (Schluß.) Baumwolle loko middling 9,85, do. für August —,—, do. für September 9,70, do. für Dezember 10,18, New Orleans do. loko middling 9,38, Petroleum Refined (in Cases) 9,75, do. Standard white in New York 7,50, do. in Tanks 4,00, do. Credit Balances at Oil City 1,35, Schmalz prime Western 8,42 ½, do. Rohe u. Brotbers 9,10, Zucker; 4,77, Weizen für August —,—, do. für September 102 ¾, do. fü Dezember 105, Winterweizen für August⸗September 110 ½, Mehl Spring⸗Wheat clears 5,80, Getreidefracht nach Liverpool 12 nom., Kaffee Rio Nr. 7 loko 7 ½, do. für September —,—, do. für Dezember 6,08, do. für Januar 6,21, Kupfer Standard loko —,—,
inn 34,62 ½. Ssses 30. August. (W. T. B.) Kaffee.
Rio de Janeiro, V io 14 000 Sack. In Santos 29 000 Sack.
Kriegsfreiwilligen
82 für fahnenflüchtig erklärt.
ebote, Masen und Fundsachen, Zustellungen u. dergl. äufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren. 5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u.
1) Untersuchungssachen.
[36015) Fahnenfluchtserklärung. In der Untersuchungssache gegen den Reservisten Otto Thiele, 8. Komp. Inf.⸗ Regt. 143, geb. 8. Mai 1891 zu Nieder⸗ bronn, Krs. Hagenau, wegen Fahnen⸗ ucht, wird auf Grund der § § 69 ff. des Kilitärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Militärstrafgerichtsordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt. D.⸗St. Q., den 28. August 1915. Gericht der 30. Inf.⸗Div.
——— [36017] Fahnenfluchtserklärung.
In der Untersuchungssache gegen den Musketier d. L. Gustav Ludwig Schulz IV., geboren zu Tarchaly, Kreis Adelnau, am 3. 11. 77, evangelisch, letzter Wohnort Heiligenhaus, Bezirkskommando Elberfeld, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der
§§ 69 ff. des Militäarstrafgesetzbuchs sowie W
der §§ 356, 360 der Millttärstrafgerichts⸗ ordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt. Düsseldorf, 30. August 1915. Gericht der Landwehrinspektion.
[36018] Fahnenfluchtserklärung. In der Untersuchungssache genen den Max Degenhaͤrdt, 3 II E/74, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Militär⸗ strafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Militärstrafgerichtsordnung der Beschul⸗ digte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt. Hannover, den 28. August 1915. Gericht der Landwehrinspektion Hannover.
[36020] Fahnenfluchtserklärung.
In der Untersuchungssache gegen den am 5. XII. 1879 in Pfaffenhofen geb. Infanteristen d. Landw. Christian Dicht! aus dem Landwehrbezirk Mosbach, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. M.⸗St⸗G.⸗B. sowie der §§ 356, 360 M.⸗St.⸗G.⸗O. der Beschuldigte hier⸗
arlsruhe, den 23. August 1915. Gericht der Landwehrinspektion.
[36013] Fahnenfluchtserklärung.
In der Untersuchungssache gegen den am 29. Januar 1895 in Basel geborenen Ersatzrekruten Ernst Bechtel, Fernsprech⸗ Ers.⸗Abt. Nr. 4, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. M.⸗St.⸗G.⸗B sowie der §§ 356, 360 M.⸗St.⸗G.⸗O. der Beschuldigte hierdurch für fahnen⸗ flüchtig erklärt.
Karlsruhe, den 26. August 1915.
Gericht der stellv. 55. Inf.⸗Brtgade.
[36011] Fahnenfluchtserklärung.
In der Untersuchungssache gegen den See Johannes Butterwegge, ge⸗
oren am 16. 11. 1891 zu Dortmund, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des M.⸗St⸗G.,B. sowie der §§ 356, 360 der M.⸗St.⸗G.⸗O. der Be⸗ 1. hierdurch für fahnenflüchtig er⸗
ärt.
Münster i. W., den 27. August 1915. Gericht der stellv. 26. Inf.⸗Brigade.
[36012) Fahnenfluchtserklärung.
In der Untersuchungesache gegen den Musketier Stephan Rosenberg vom Ersatzbtl. Inf.⸗Regts. Nr. 163 zu Neu⸗ münster, geboren 11. 4. 1880 zu Schwerte, Kr. Hörde, Musiker, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Militär⸗ strafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Milttärstrafgerichtsordnung der Be⸗ schuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt.
chwerin, den 31. August 1915. Gericht d. stellv. 34. Inf.⸗Brigade.
[86192] Fahnenfluchtserklärungen und Beschlagnahmeverfügungen. In der Untersuchungssache gegen den 9 Vizefeldwebel d. Reserve Edmund
Johann Huß, Lehrer, geboren am 28. 9
88 in Alteckendorf, zuletzt in Fonday
wohnbaft; Beschluß vom 13. 8 15;
2) Lundsturmpflichtigen Eduard Tbeo⸗ beW 1. 12. 96 in Dor⸗ eim, zu ase ;
vüen, st wohnhaft; Beschluß 3) Landsturmpflichtigen Johann Baptist
O ve e Feboren am 3. 10. 71
in L „zule ;
8. claß vom 16. 85 19g “ wegen Fahnenflucht und Kriegsverrats,
werden in Gemäßheit der §§ 68, 69, 71,
57, 10 Mil.⸗St.⸗G.B., 88. 93 R.⸗St.⸗
G.⸗B, 8§8 356, 360 Mil.⸗St.⸗G.⸗O. die
Beschuldigten hierdurch für fahnenflüchtig
erklärt und ihr im Deutschen Reiche befind⸗
liches Vermögen mit Beschla belegt. Seraßburg i. Els, den 13 8., 14. 8.
16. 8. 15.
Gericht der Landwehrinspektion.
6] Fahneuft
3601 ahnensluchtserkla . 190 der Untersu vhassachreene den Matrosen d. S. J. Karl Eberle der 2. Komp. XIV. S. A., geboren am 21. Junt 1884 zu Luzern (Schweiz), wegen Fahnen ucht, wird auf Grund der 88 69 ff. des Milttärstrafgesetzbuchs sowie ba 88 18½ 29,,nnhiliöarstrafgericht. 5 un 2 — f — achtis erktärhe e hierdurch für
Aktiengesellschaften⸗
ffentlicher
—
[36019] Die am 12. August 1915 gegen den Landsturmpflichtigen Christoph Wettstein in Kontrolle des Bez.⸗Kommandes Bruchsal ergangene Fahnenfluchtserklärung wird zurüͤckgenommen. Karlsruhe, den 30. August 1915. Gericht der Landwehrinspektion.
[36014] Aufhebung der Fahnenfluchtserklärung. Die gegen den Matrosen II. Klasse Hans Christian Wirth der 5. Kompagnie I. Matrosendivision, geboren am 25. Ja⸗ nuar 1889 zu Burgbernheim, Kreis Mittel⸗ franken, am 27. November 1909 erlassene Fahnenfluchtserklärung wird aufgehoben. Kiel, 28. August 1915. Gericht der I. Marineinspektion.
(36193] Verfügung.
Die am 2. Mai 1911 in der I. Bei⸗ lage der Nr. 103 gegen den zur Disp. der Ers.⸗Beh. entlassenen Musketier Friedrich eber I. aus dem Landw.⸗Bez. Straß⸗ burg erlassene Fahnenfluchtserklärung des Gerichts der 31. Division vom 22. April 1911 wird hiermit zurückgenommen.
Straßburg, den 28. August 1915.
Gericht der Landwehr⸗Inspektion.
rxeüxeamMrfmmͤem
2) Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl.
[36150] Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 17. Dezember 1915, Vormittags 11 Uhr, Neue Friedri vstraße 13/14, III. (drittes Stockwerk), Zimmer Nr. 113 bis 115, versteigert werden das in Berlin, Neue Jakobstr. 16, Ecke Annenstr. 27, belegene, im Grundbuche von der Luisen⸗ stadt Band 5 Blatt Nr. 309 (eingetragener Ei entümer am 12. August 1915, dem Tage der Eintragung des Versteigerungsvermerks: Ingenieur Thure Palmquist) eingetragene Grundstück: Vordereckwohn⸗ und Geschäfts⸗ haus mit Lichthof, Gemarkung Berlin, Kartenblatt 43, Parzelle 2121/324, 2 a 7 qm groß, Grundsteuermutterrolle Art. 15 812, Nutzungswert 20 200 ℳ, Gebäude⸗ steuerrolle Nr. 1127. 1 Berlin, den 28. August 1915. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 85. 85. K. 110. 15.
[36149) Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 17. Februar 1916, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle, Berlin, Neue Friedrichstr. 13/14, III. Stockwert⸗ Zimmer Nr. 113, versteigert werden das in Berlin, Fruchtstr. 27, belegene, im Grundbuche von der Königstadt, Band 102 Blatt Nr. 4923 (eingetragene Eigen⸗ tümerin am 13. November 1914, dem Tage der Eintragung des Versteige⸗ rungevermerks: Witwe Otttilie Loeben, geb. Stolpmann) eingetragene, jetzt herren⸗ lose Grundstück, Vorderwohnhaus mit rechtem Seitenflügel, Doppelquergebäude und zwei Höfen, Gemarkung Berlin, Kartenblatt 44, Parzelle 2085/153, 6 a 63 qm groß, Nutzungswert 11 550 ℳ. Berlin, den 23. August 1915. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. t Abt. 87. 87. K. 184. 14
[17] Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll l.
von Berlin (Wedding) Band 51 Blatt f Nr. 1166 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks auf den Namen des s Steindruckers Albert Schmooch in Berlin eingetragene Grundstück am 17. Sep⸗ tember 1915, Vormittags 10 ½ Uhr, durch das unterzeichnete Gericht, an der Gerichtsstelle — Brunnenplatz —, Zimmer Nr. 30, 1 Treppe, versteigert werden. Das in Berlin, Soldinerstraße 106 — 107, Ecke Freienwalderstraße 12, belegene Grundstück enthält Vordereckwohnhausl mit Hof und umfaßt die Parzelle 1986/113 des Kartenblatts 24 von 6 a 68 qm Größe. Es ist in der Grundsteuermutterrolle des Stadtgemeindebezirks Berlin unter Artikel Nr. 5786 und in der Gebäudesteuerrolle b desselben Bezirks unter derselben Nummer mit einem jährlichen Nutzungswerte von 10 910 ℳ verzeichnet. Der Versteigerungs⸗ vermerk ist am 9. Juli 1914 in das Grund⸗ buch eingetragen. - Berlin, den 23. März 1915. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Wedding. Abteilung 7. 8
3071 Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Lübars belegene, im Grundbuche von Lübars Band 8 Blatt Nr. 228 zur Zeit der ee des Versteigerungs⸗ vermerks auf den Namen des Steinsetz⸗ obermeisters Carl Dittmer zu Berlin ein⸗ g
auf den 16. April 1915 anberaumten d Termins, am 11. Oktober 1915, Vormittags 10 Uhr, durch das unter⸗ zeichnete Brunnenplatz, Zimmer Nr. 30, 1 Treppe, d versteigert werden. Das in Lübars zwischen dem Hermsdorfer und Tegeler Weg gelegene Grundstück enthält: a. Wohnhaus mit
Wilhelmshaven, den 30. Kommandanturgeri guft 1915.
Veranda und Zwischenhalle, Hofraum und
Rechte, soweit sie zur Zeit der Ein⸗
ssätestens im Versteigerungstermine vor sder Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗
den Rechtsanwalt Dr. Feder in Berlin W. 8, hat das Aufgebot der Kuxe Nr. 890 und 891 zu Gotha, beantragt. wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 22. März 1916, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
[36152]
Krzyzaniak in St. Louis, Nordamerika, vertreten durch seinen Generalbevollmäch⸗
dieser vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Wolski in Gnesen, wird bezüglich des ihm entwendeten, auf seinen Namen
das in Berlin belegene, im Grundbuche eingetragenen Genossenschaft mit unbe⸗
fahrens verfügt und an die bezeichnete Bank das Verbot erlassen, eine Leistung an einen anderen Inhaber des Sparbuchs als den Antragsteller zu bewirken.
gestellte Hinterlegungsschein über die bei uns binterlegte Police Nr. 26 446 auf das Leben des Herrn Georg von Lienen, Bäckermeister in Berlin, st
Hinterlegungsscheines wird daher aufge. fordert, sich
bei der melden, widrigenfalla der Hinterlegungs⸗
Leben des Herrn Dr. phil. Bernbard Wichert in Open, Krs. Braunsbera, aus⸗
getragene Grundstück, unter Aufhebung des vom 20. Mai 1914 über ℳ 10 000,— ist Inhaber der Urkunde wird hiermit auf⸗ ericht an der Gerichtsstelle, seine Rechte geltend zu machen und uns selbe für kraftlos erklärt wird.
— .
Hausgarten, b. Stallgebäude, c. Hof⸗ gebäude und umfaßt die Trennstücke Karten⸗ blatt 2, Parzellen 659/110, 667/108 ꝛc, 668/108, 347/108, 348/110 von zusammen 47 a 24 qkim Größe. Es ist in der Grundsteuermutterrolle des Gemeinde⸗ bezirks Lübars unter Artikel Nr. 210 mit 1,43 Taler Reinertrag und in der Gebäude⸗ steuerrolle des gleichen Bezirks unter Nr. 113 mit einem jährlichen Nutzungs⸗ wert von 765 ℳ verzelchnet. Der Ver⸗ steigerungsvermerk ist am 3. Juni 1914
in das Grundbuch eingetragen. Berlin, den 26. März 1915. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Wedding. Abteilung öG.
[36151] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Ludwigslust belegene, im Grund⸗ buche von Ludwigslust, Grundbuchblatt Nr. 2615 (Flurbuch Nr. 2445 H) zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsver⸗ merks auf den Namen der Witwe Gol⸗ dine Kobow, geb. Schneider, eingetragene Hausgrundstück Nr. 2551 h d. n. K. an der Schweriner Chaussee am 18. Ok⸗ tober 1915, Vormittags 10 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht, an der Ge⸗ richtsstelle, versteigert werden. Das Grund⸗ stück ist 3102 . Mtr. = 143,1 . Ruten groß. Der Versteigerungsvermerk ist am 14. Mat 1915 in das Grundbuch ein⸗ getragen. Es ergeht die Aufforderung, tragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren,
boten anzumelden und, wenn der Gläu⸗ biger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und ei der Verteilung des Versteigerungs⸗ erlöses dem Anspruche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Diejenigen, welche ein der 1eeee Recht haben, werden aufgefordert, vor der Erteilung des Zu⸗ schlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteige⸗ rungserlös an die Stelle des versteigerten A tritt.
udwigslust, den 2. August 1915.
Großherzogliches Amtsgericht.
[361562 Aufgebot. Die Firma Carsch Simon & Co. in Berlin, Kronenstr. 57, vertreten durch
der Gewerkschaft „Cimbria“ Verwaltungssitz Hannover, Der Inhaber der Urkunden
Thal, den 11. August 1915. Herzogl. S. Amtsgericht.
Auf Antrag des Bürgers Valentin
igten Michael Andrzejewski in Gnesen,
autenden Sparbuchs der Bank ludowy,
chränkter Haftpflicht in Gembitz über twa 2100 ℳ (500 Dollar) die Zahlungs⸗ perre vor Einleitung des Aufgebotsver⸗
Tremessen, den 27. August 1915. Königliches Amtsgericht.
36176] Aufgebot. Der von uns am 30. Juli 1912 aus⸗
abhanden ge⸗
ommen. Der jetzige Inhaber dieses
bis zum 1. März 1916 unterzeichneten Gesellschaft zu
chein für kraftlos erklärt wird. Berlin, den 1. September 1915. Deutschland, Lebens⸗Versicherungs⸗ Acttien⸗Gesellschaft zu Berlin. R. Mertins.
Der von unserer Gesellschaft auf das
efertigte Versicherungsschein Nr. 642 250
em Genannten abhanden gekommen. Der
Anzeiger.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 30 ₰.
7 3 2 Bankausweise.
[36154] Aufruf! Der von uns ausgestellte Hinterlegungs⸗ schein über die Lebensversicherungsurkunde Nr. 129 596 des Herrn Wilhelm Schamitt, Maschinenschlosser in Kalserslautern, ist nach uns erstatteter Anzeige in Verlust geraten. Besitzer des Scheins werden aufgefordert, binnen 3 Monaten ihre etwaigen Rechte bei uns anzumelden und den Schein vorzulegen, widrigenfalls dieser für kraftlos erklärt wird. Karlsruhe, den 30. August 1915. Karlsruher Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit vormals Allgemeine Versorgungsanstalt.
135745]
Der von uns ausgefertigte Versiche⸗ rungsschein Nr. 288 032 vom 16. Mai 1914, lautend auf das Leben des inzwischen verstorbenen Herrn Kurt Keßler, Rechts. anwalts und Notars in Pillkallen, zuletzt Leutnant d. R., ist uns als abhanden gekommen angezeigt worden. Gemäß § 19 unserer Allgemeinen Versicherungsbe⸗ dingungen werden wir für diesen Schein eine Ersatzurkunde ausstellen, wenn sich innerhalb zweier Monate ein Inhaber dieses Scheins bei uns nicht meiden sollte. Leipzig, den 2. September 1915. Leipziger Lebensversicherungs⸗Gesellschaft auf Gegenseitigkeit (Alte Leipziger).
Dr. Walther. Riedel.
[36155] Aufgebot. Die von uns auf das Leben des Hof⸗ besitzers Christian Denker in Brinkum ausgestellte Police Nr. 136 196 über ℳ 3000,—, zahlbar am 24. Jult 1926, im Falle des früheren Ablebens des Ver⸗ sicherten indes sofort nach seinem Tode, soll abbanden gekommen sein. Gemäß Nr. 18 der in der Police abgedruckten Be⸗ dingungen bringen wir dies hiermit zur Kenntnis unter der Ankündigung, daß, wenn innerhalb dreier Monate, von heute an gerechnet, als Inhaber der Police sich niemand bei uns melden sollte, die vorbezeichnete Police als kraftlos gilt und dem Versicherten eine neue Ausfertigung erteilt werden wird. Potsdam, den 30. August 1915. Deutsche Lebensversicherung Potsdam a. G. Der Vorstand.
Dr. Otto. Dr. Probst.
[36158] Aufgebot. 1) Der Prozeßagent Kellner in Priebus als Pfleger für den Nachlaß des am 17. September 1914 verstorbenen Wilhelm Weise in Groß Petersdorf hat beantragt, das Aufgebot zum Zwecke der Kraftlos erklärung des Sparkassenbuches der Spar⸗ und Darlehnskasse e. G. m. u. H. in Groß Petersdorf Nr. 234 über 53,90 ℳ, ausgefertigt für Wilhelm Weise, zu erlassen (F 2/15). 2) Die verehelichte Häusler Auguste Riedel, geb. Petro, in Wendisch Musta hat beantragt, das Aufgebot zum Zwecke der Ausschließung der Gläubiger der auf dem Grundbuchblatte Nr. 4 Wendisch Musta in Abt. III Nr. 1 für den minorennen Friedrich Wilhelm Riedel ein⸗ getragenen Hypothek von 28 Talern 17 Silbergr. 2 Pfg. zu erlassen (F 3/15). 3) Der Landwirt Paul Teichmann in Wäͤllisch hat beantragt, das Aufgebot zum Zwecke der Ausschließung der Berechtigten der auf dem Grundbuchblatte Nr. 2 Wällisch in Abt. II Nr. 6, 7 und 10 ein⸗ getragenen Wohnungsrechte bezw. Gedinge für Caroline Säglitz, Johann Traugott Säglitz und seine fünftige Ehefrau, Ernst Julius, Heinrich Wilhelm, Johann Gustav, Gottlieb Franz, Augustine Ernestine und Karl Robert, Geschwister Kunze, zu er⸗ lassen (F 4/15). 4) Der Häusler Gustav Blümel in Pechern hat beantragt, das Aufgebot zum Zwecke der Kraftloserklärung des Hypo⸗ thekenbriefes über die auf dem Grundbuch⸗ blatte Nr. 43 a Pechern in Abt. III Nr. 3 für die unverehelichte Henriette Rehn, jetzt verehelichte Pohl, eingetragene Hvpothek von 50 Talern zu erlassen (F 5/15). Die Inhaber der Urkunden bezw. die Gläubiger und Berechtigten werden auf⸗ gefordert, spätestens in dem am 18. De⸗ zember 1915, Vorm. 11Uhr, vor dem
gebotstermin ihre Rechte anzumelden und
Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird und die Gläubiger und Berechtigten mit ihren Rechten ausgeschlossen werden. Priebus, den 28. August 1915. Königliches Amtsgericht.
[36157]). Aufgebot. 13. F. 28. 15/4 1) Die Firma Heintze & Co. in Beuthen
O. Schl., vertreten durch Rechtsanwalt
Haake in Berlin, Jerusalemerstraße 13,
2) der Kaufmann Max Gros in Berlin⸗
Friedenau, Schmargendorfstraße 1,
haben das Aufgebot nachstehender Wechsel
beantragt:
zu 1; zwei Wechsel vom 10. September
1913 über je 200 ℳ, ausgestellt von dem
efordert, innerhalb zweier Monate ie Urkunde vorzulegen, widrigenfalls e· Berlin. den 31. August 1915.
über 1200 ℳ,
Kaufmann Max Dombrowski in Berlin
der Firma Manczak &K Grabenpforte 3/4, fällig a. am 1. März 1914, b. am 30. Mai 1914;
zu 2: ein Wechsel vom 2. August 1911 ausgestellt von Franz
Pecußische Lebens⸗Versicherungs⸗ Actien⸗Gesellschaft.
Brom
[36161]
unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ Jacobsohn 6 30. Oktober 1915, Vormittags die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Grabenstraße 19,25, Zimmer Nr 1, an⸗ beraumten Aufgedotstermine bei diesem Ge⸗ richt anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten; urkundliche Be. weisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, 1 Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Aus⸗ lagen berücksichtigt zu werden, von den ee Bö — angen, als sich na efriedigun
nicht au — ein Uederschu⸗ Nachlasses haftet jeder Erbe nur für den 8 seinem Erbteil entsprechenden Teil der W. 30, Motzstraße 8, angenommen von Verbindlichkriten. in Posen, Pflichtteilsrechten, Vermäöchtnissen und Auf⸗
6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. . Niederlassung ꝛc. von Tenh Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung⸗
Verschiedene Bekanntmachungen⸗
Blauel in Charlottenburg, Waitzstraße 28, fällig am 2. November 1911.
Die Inhaber der Urkunden werden auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 23. Mai 1916. Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht im Zivil⸗ gerichtsgebäude am Amtsgerichtsplatz, Zimmer 46 II, anberaumten Aufgedots⸗ termine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Das Verfahren ist zur Feriensache erklärt.
Charlottenburg, den 23. August 1915.
Königliches Amtsgericht. Abtei.
. — Ewald.
[36159] Aufgebot.
Im Grundbuch von Boke Band 5 Blatt 5 (Eigentümer: Tischler Bernard Rüting zu Bentfeld Nr. 48) steht in Ab⸗ teilung II Nr. 2 folgende Post eingetragen: „Auf Nr. 2 und 3: Für die Geschwister Schachtrup gt. Wulf: Josef Hermann, Maria Töcresia, Angela Maria, Maria Angela und Josef Hemrich zu Bentfeld, das vorbehaltene Eigentum bis zur völligen Berichtigung des Kaufgeldes ad 310 Taler nach Inhalt und auf Grund der Verhand⸗ lung vom 27. Oktober 1855 und 17. Ja⸗ nuar 1856 von Amts wegen eingetragen am 21. Juli 1856.“ Der Eigentümer hat das Aufgebot zum Zwecke der Ausschließun der Gläubiger der vorbezeichneten Post gemäß § 1170 B. G.⸗B. beantragt. Die Gläubiger dieser Post bezw. deren Rechts⸗ nachfolger werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 2. Marz 1916, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeich⸗ reten Gericht, Zimmer 2, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls ihre Ausschließung mit ihrem Rechte erfolgen wird.
Salzkotten, den 30. August 1915.
Königliches Amtsgericht.
[36160] Aufgebot. Die Ehefrau des Taglöhners Heinrich
Lange, Katharine geb. Umbach, in Elgers⸗
hausen hat beantragt, den verschollenen Weißbinder Johannes Umbach, geboren am 7. Dezember 1841 in Elgershausen, zuletzt wohnhaft in Elgershausen, für tot zu erklären. Der hezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 23. März 1916, Vor⸗ mittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, hohes Erdgeschoß, Zimmer Nr. 48, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung
erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht
Anzeige zu machen.
Cassel, den 26. August 1915. Königliches Amtsgericht. Abt. 3.
Aufgebot. 8 Der Ackerer und Schneider Heinrich
Unterberg zu Hünxe, vertreten durch den Justtzrat Bettger zu Wesel, hat beantragt, den verschollenen Bergmann Johann Wil⸗ helm Großhuldermann, zuletzt wohn⸗ baft in Mülheim⸗Ruhr⸗Styrum, für tot m erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 12. April 1916, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten
richt, Zimmer Nr. 31, anberaumten Auf⸗ gebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. welche Auskunft über Leben oder Tod des
An alle, Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht
die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gericht Anzeige zu machen.
Mülheim (Ruhr) den 27. August 1915. Königliches Amtsgericht
Aufgebot.
Der Taxator Hubert Overings in
Düsseldorf hat als Verwalter des Nach⸗ lasses des in der Nacht vom 6. 7. September 1914 verstorbenen, in Düssel⸗ dorf wohnhaft gewesenen Kaufmanns Hein⸗ rich Jacobsohn das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaß⸗ gläubigern beantragt. Die Nachlaßaläubiger werden daber aufgefordert, ihre Forderungen
1 8
eegen den Nachlaß des verstorbenen Heinrich spätestens in dem auf den
vor den Verbindlichkeiten aus
hedigung ver⸗
schlossenen Gläu e Nach —2ö— des
Die Gläubiger aus
sowie die Gläubiger, denen der Erbe schräͤnkt haftet, werden durch das Auf⸗
gebot nicht betroffen.
Düsseldorf, den 25. August 1915.
angenommen von Wühelm
öntgliches Amtsgericht. 24.
8
ng 13.