m12 IZuf. Regts.,
2. Staffel d. Mun. Kol. und Traing d. XIV. A. K., der Abschied sieinmer Pens. und d. Erlaubn. z. Tr. d. Unif. d. Train⸗Abt. 14
“
Großes Hauptquartier, den 5. September 1915. Frhr. v. Imhoff, Oberst und Flügel⸗Adj. d. Fürsten zu Schwarzburg⸗Rudolstadt und Sondershausen D., mit dem 30. d. M. in Genehmiaung seines Abschiedsgesuches m. d. gesetzl. Pens. und d. klanbae. z. Tr. seiner bisher. Unif. z. Disp. gestellt. 3
“ Beamte der Militärverwaltung. Durch Verfügung des Kriegsministeriums. Den 4. September. Oelkers (Göttingen), Ob. Veter. d. Abschied bewilligt.
̃göniglich Bayerische Armee. 8
München, 30. August. Seine Majestät der König haben Sich Allerhöchst bewogen gefunden, nachstehende Personalver⸗ nderungen Allergnädigst zu verfügen:
bei den Offizieren und Fähnrichen: 1 am 23. d. M. zu befördern: zu Lts. ohne Patent die Fähnriche: Sell, Martin, Trübswetter, Spller d. 10. Feldart. Regts, diese mit Wirksamkeit vom 24. Juni 1915, Frhrn. v. Ow, Frhrn v Pranckh d. Inf. Leib⸗Regts., Scholl, Cnopf, v. Faber du Faur, Aunndt, Zilcher d. 1. Chev. Regts, letzteren unter gleich ntiger Versetzung zum 20 Inf R., v. Stetten d. 4. Chev. e ts., Kropf d. 5 Feldart. Reuts., Gernet d. 3. Train⸗Abt.; zu Fäöhnrichen ohne Patent: die Fahnenjunker, Unterofftziere: Brand Harengel d. 9. Inf Regts., Wagner d. . Feldart. Regts., Ramge, Grafenberger d 3 Train⸗Abt.; 3 ein Patent des Dienstgrades vom 19 September 1914 zu ver⸗ leiben: dem Lt. Ulrich d. 1. Chev. Regts. unter Vorbehalt der späteren Regelung seines Ra ges; 8 im 25. d. Mts m. d. g⸗setzl. Pens. z. Disp. zu stellen: den Gn. Lt. Paul, Kom. d. 5. Fel art. Brig., in Genehmigung seines Abschiedegesuches und unzer Verleihung des Sternes zum Militär⸗ Verdienstorden zweiter Klasse mit Schwertern; 8 den Abschied m. d. gesetzl. Pens. zu bewilligen: dem Obersten chmidt, Kom. d. 7. Inf. Regts., dem Hauptm. Werner d.
10. Jof Regts., beiden m. d. Erlaubn. z. Forttragen d. bisher Unif.
m. d. für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen:; zu erteilen: dem Oberstl. a. D Hahn d. Erlaubn. z. Tr. d. Unif. d. 18. Inf. Regts. m. d. für Verabschiedete vorgeschriebenen
Abzeichen; den Fähnr. Schwanhäuser d.
zur Reserve überzuführen: 5. Feldart. Reats; zu befördern: zu Hauprleuten: den Oblt. Arendts d. 3. Feldart. e ts. mit Patent vom 9. August 1915 (11 a), den Oblt. a. D. rotssant; zu Obets die Lts. a D. Pfleger, Bauriedel; zu Lts. ohne Patent: die Fähnriche: Handschuher, Reuter, Hoffmann d. 22. Inf. Regts., Nopitsch d. 1. Jäg. Bats., Hierthes, Hoffmann d. 4. Chev. Regts., Kerber, Merfert, eibert, Harteneck d. 5. Chev. Regts., Schneider d. 7. Chev. egts., Kremer, Roth, Babinger, Wirsing, Martini des Feldart. Regts, Lohinger d. Eisenb. Bats., Naab, Klein⸗ chroth, Henigst d. 2 Telear Bats.; zum Fähn und gleich eitig m. Lt. ohne Patent den Fahne junker, Otfiz Stellvertreter Maisel d 12. Feldart. Regts.; zu Fähnrschen ohne Patent: die Fahvenjunker, Unte offizi re: Bauer, Krautheim d. 8. Inf Regts, Schmitt, Hacker, Raah, Wolz, Schimpf d. 9. Inf. Regts., Hasinger, ild d 12. Feldart. Regts., Scharfen berger, Dannemann 2. Train⸗Abt.; 8 Patente des Dienstgrades zu verleihen: dem Obersten z. D. Gloß, dem Maj Seidensticker, Pl. Maj in München, den Majoren z. D. Schobert, Färber, Mergner, Ritter und Edlen v Taeuffenbach, den Majoren a. D. v. Spitzel, Gürster, Schmidtkonz, Lampel, den Hauptleuten a. D. Welzl, Kolb; 1 zu charakterisieren: als Oberstlt. d. Major a. D. Reber; als
Mazjore: die Hauptleute a D.: Frhn. v. Köppelle unter gleichzeitiger
Stellung z. D., Frhrn. v. Tautphoeus unter Erteilung d. Erlaubn. z. Tr. d. Unif. d. 1. Feldart. Regts. mit d. für Verabschiedete vor⸗ geschriebenen Abzeichen, die Hauptleute a. D. Rinecker, Richter, als Zeug⸗Maj. den Zeug⸗Hauptm. a. D. Sitterer, als Feuerw.
Naj. den Feuerw. Hauptm. a. D. Ruß.
Königlich Württembergische Truppen.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.
Stuttgart, 26. August. Holz, Unt. Zahlmstr. b. III. Bat. es. Inf. Regts. Nr. 119, unter Belassung in seiner Feldstelle zum Zahlmstr. ernannt. Stuttgart, 30. August. Zu Leutnants, vorläufig ohne Patent befördert: die Fähnriche: Frank (Wilhelm), Götz (Erich), Haidlen (Ernst), Renkenberger (Godfrey), Renz (Adolf), Rube (Otto), Schüle (Emil), Staib (Günther) im Gren. R. Nr. 119, Fetscher (René), Hin dennach (Walter), Mangler (Otto) im Inf. R.
r. 121.
3u Fähnrichen befördert: die Unteroffiziere: v. Seeger (Karl)
im Gren R. Nr. 119, Werner (Julius) im Feldart. R. Nr. 29.
8 Beck (I Stuttgart), Oblt. d. Res. d. Inf. Regts. Nr. 121, zum
Hauptm. in diesem Regt, Meyer (I Stuttgart), Lt. d. Res. d.
Feldart. Regts. Nr. 65, zum Oblt. in diesem Regt., Maurer
(Hermann), Vizefeldw. im Gren. R. Nr. 119, zum Lt. d. Res. dieses
Regts befoördert.
3 Zu Leutnants d. Res. d. Jaf. Regts. Nr. 121 befördert: die izefeldwebel: Bayha (Albert) (Calw), Hauser (Gottlieb) (Hall), ägele (Otto), Götz (Fritz), Günther (Max), Katz (Heinrich), NKüller (Emil), Schnizer (Gottlob), Schumm (Fritz), Walker Wilhelm) (Ludwigsburg), in diesem Regt.
Bertsch (Hans), Vizewachtm. im Feldart. R. Nr. 29, zum Lt. Res. dieses Regts., Bläß (Hermann) (Bruchsal), Vizefeldw. im nf. R. Nr. 121, zum Lt. d. Landw. Inf. 1. Aufgeb. befördert.
Zu Leutnants der Reserve befördert: die Offizieraspiranten des eurlaubtenstandes: Rothacker (Erwin) (Gmünd) im Res. Inf. R.
Nr 119, Kimmelmann (Heinzich) (Mergentheim), Simon
(Artur) (Gmünd), im Res. Jaf. R. Nr. 247.
3 Bergmann (Simon) (Ellwangen), Offiz. Aspirant d. Beurl.
Standes im Landw. Inf. R. Nr. 124, zum Lt. d Landw. Inf.
Aufgeb, Reinwald (Eugen), Offiz. Aspirant d. Beurl. Standes
8 8 Inf. R. Nr. 247, zum Lt. d. Landw. Inf. 2. Aufgeb.
befördert.
Wohlfahrtspflege. Frauendienst unter dem Roten Kreuz. 1 a
11“ Aus der Not des Krieges geboren, betrachtete der Vaterländische Frauenverein in mehr als vierzigjähriger Friedenstätigkeit das Rüsten für den Krieg stets als seine vornehmste Aufgabe, und als im Sommer vorigen Jahres der oberste Kriegsherr sein Volk zu den Waffen rief, als wir den Kampf beginnen mußten, der entscheiden soll über Sein oder Nichtsein deutscher Macht und deutschen Wesens, da zeigte sich auch der Vaterländische Frauenverein in seiner Gesamtheit bereit und gerüstet für die nicht geringen Anforderungen, die der Ernst der Lage an ihn stellte. Gleichwie in früheren Krtegen, sind es auch diesmal zwei große, gewaltige Pflichten, die der Vaterländische Frauenverein Heer und Vaterland gegenüber erfüllt: die Kriegskrankenpflege und die Kriegswohlfahrtspflege.
Etappe und Heimat sind die Gebiete, wo sich die Vaterländischen Frauenvereine in der Kriegskrankenpflege betätigen. Bei dem kämpfenden Heer ist eine fürsorgerische Wirksamkeit für sie aus⸗
eschlossen, und nur wenn sich die kriegerischen Ereignisse auf heimat⸗
Herstehung bestimmte
spüren in dem gewaltigen Ringen, das augenblicklich die Welt in Rtem bält, auch die Versetzten dicht binter der Front ihr segensreiches Walten. Denn von dem Bestreben beseelt, die Verwundeten und Kranken so schnell wie möglich der Heimat zuzufübren, bedient sich die Heeres⸗ verwaltung einer größeren Anzahl deerertzüge und Hilfslazarettzüge, die zum Teil von Vereinen und Einzelpersonen gestiftet wurden. Dank der Hochherzigkeit einer Leipziger Dame verfügt nun der Haupt⸗ vorstand des Vaterländischen Frauenvereins ebenfalls über einen solchen Vereinslazarettzug, der inzwischen in vielen Fahrten Krieger, die für ihr Vaterland geblutet haben, in die Heimatslazarette be⸗ förderte. Die Wirkung der modernen Schußwaffen und die Ueberzahl der Feinde bringen es naturgemäß mit sich, daß nach jeder großen Schlacht viele Verwundete und Kranke des Rücktransports harren. Stehen nun für diese Zwecke Lazarettzüge nicht ausreichend zur Verfügung, so verwendet die
esverwaltung einfache Züge, in denen ein komplizierter Verband⸗ wechsel und die Verabreichung von Kost allerdings nicht erfolgen kann. Damit es den verletzten Feldgrauen trotzdem an nichts mangele, hat man für derartige Transporte besondere Verband⸗ und Erfrischungs⸗ stellen auf den Bahnhöfen ins Leben gerufen, bei denen weibliches Pflegepersonal gemeinsam mit Krankenpflegern und Mitgliedern der Sanitä skolonnen vom Roten Kreuz Samariterdienste verrichtet. Für die zurückkehrenden Verwundeten und Kranken sind in der Heimat neben den staatlichen Reservelazaretten die Vereinslazarette vom Roten Kreuz zur Aufnabme bereit. Die Zweigvereine des Vaterländischen Frauen⸗ vereins stellen für diese Zwecke meist solche Baulichkeiten zur Ver⸗ fügung, die in Friedenszeiten bereits als Krankenanstalten Verwendung fanden. Daß unter der namhaften Zahl manche Musterschöpfung vorbanden ist, braucht wohl kaum hesonders betont zu werden. Aber auch dort, wodie Räume der Krankenhäuser nicht ausreichen, wo man nach Behelfen Umschau halten mußte, hat man durch Errichtung von Baracken Stätten geschaffen, in denen es den Aufnahmeheischenden an nichts mangelt. Zahlreiche Kriegs erletzte finden auch in Gebänden Aufnahme, die sonst andern Zwecken dienen. Warmherzigkeit und Menschenfreund⸗ lichkeit baben eben manche Tür und manches Tor geöffnet, die früher der Allgemeinheit verschlossen waren. Mit gutem Beispiel ging darin die erste vaterländische Frau, Ihre Majestät die Kaiserin und Königin voran, Allerhöchstwelche die Kgl. Orangerie zu Potsdam gleich nach Kriegsbeginn zur Unterbringung Verwundeter bestimmte. Dem edlen Vorbild folgend, hat noch manche fürstliche Frau Genesungs⸗ stätten für die Kriegsverletzten zur Verfügung gestellt — es sei da nur kurz erinnert an das Residenzschloß in Braunschweig, dessen einer Teil eine Zeitlang auf Anordnung der jungen Herzogin als Lazarett diente; und viele andere, die das Schicksal für die Sonnenseite des Lebens bestimmt hat, haben ihre Besitzungen und Landhäuser her⸗ gegeben, um wenigstens in etwas ihren Dank abtragen zu können jenen gegenüber, die für des Vaterlandes Bestehen ihre Gesundheit ge⸗ opfert haben.
Neben der Kriegskrankenpflege üben die Vaterländischen Frauen⸗ vereine in ausgedehnten Maße Kriegswohlfahrtspflege. Wenn ein Regiment hinauszieht wider den Feind, dann finden sich die Mitglieder der Vereine auf den Bahnhöfen ein und erquicken die Abfahrenden mit Speise und Trank. Diese Erfrischungsstellen reichen bis weit bhinein in das Gebiet der Etappe. So fanden unsere Tapferen wenige Wochen nach der Eroberung von Lüttich auf dem dortigen Bahnhof deutsche vatersändische Frauen und Jungfrauen damit beschäftigt, die nach langer Fahrt Ermüdeten durch Erfrischungen zu beleben und mit Liebesgaben aus der Heimat zu erfreuen. Auch das Weihnachtsfest bot den Vereinsmitgliedern willkommene Gelegenheit, ihren Eifer im Wohltun zu bekunden. Als es herannabte, sendeten die 700 000 Mit⸗ glieder des Vaterländischen “ etwa 3 ½ Millionen Pakete ins Feld. Ebenso wurde keiner vergessen, der das Fest der Liebe in seinem heimatlichen Lazarett begehen mußte Selbst in den Verband⸗ räumen auf den Bahnhöfen brannte der Tannenbaum und erklangen deutsche Weihnachtslieder, und mancher Verwundete mag angesichts so viel treuer Fürsorge seine Schmerzen vergessen haben. Ein reiches Feld der Tätigkeit finden die vaterländischen Frauen auch in den Nähstuben und Arbeitsstätten, wo Wäsche und Verbandmaterial verarbeitet, verpackt und versendet wird. Das letztere muß natürlich allen Anforderungen der Anti⸗ und Afeptik entsprechen. Infolgedessen gelten für seine Vorschriften, und jeder Verein ist im einer Musterkiste, die Proben von Wäsche und Verbandmaterial enthält. Das Scharpiezupfen früherer Zeiten kennt man allerdings nicht mehr; heute werden weiße, sterilisierte Mäntel bei der An⸗ fertigung von Verbandmitteln getragen, und Bindenschneidemaschinen und Bindenwickelmaschinen gewährleisten eine einwandfreie Her⸗ stellung. Zur Beschaffung und Ergänzung des Wäschevorrats für die Vereinslazarette ziehen die Vereine Heimarbeiterinnen — meist Frauen von Reservisten und Landwehrmännern — heran und helfen durch auskömmliche Bezahlung sozialer Not steuern. Aber das warme Empfinden der deutschen Frau, die ihre selbstgewählten Pflichten so treulich erfüllt, begnügt sich nicht mit dem, was gestrenge Vorschriften fordern. Ihr Herz treibt sie viel weiter, und so flossen denn während der kalten Jahres⸗ zeit Ströme von Wolle in Gestalt von Strümpfen, Pulswärmern, Kopfschützern usw. bis hin zu den Schützengräben, wo unsere Feld⸗ grauen die sichtbaren Zeichen des Gedenkens jubelnd in Fmpfeng nahmen. Auch in Küche und Keller, Garten und Speicher fand si so manches, das hinauswandern konnte. Man begann also zu schmoren und einzukochen, und bald konnten Tausende von Büchsen mit Früchten, Mus und Marmelade an die Front oder in die Lazarette versandt werden. An diesen Liebesgabenspenden beteiligte sich in hervorragendem Maße der Hauptvorstand des Vaterländischen Frauenvereins. Ihm war aus allen Kreisen der Bevölkerung so. viel Gemüse und Obst zugegangen, daß freiwillige Hilfskräfte monatelang in der Königlichen Gärtnerlebranstalt zu Dahlem damit beschäftigt waren, die Vorräte zu sortieren, beim Einkochen zu helfen und in die Gläser zu füllen. In gleicher Weise konnten 16 000 Weckgläser mit Rehen, Hasen, Hühnern und Fasanen gefüllt werden. Ueberhaupt gibt es wohl keinen Zweigverein, der nicht bald naoch Kriegsbeginn ein Depot zum Aufsammeln der Liebesgaben einrichten mußte, so zahlreich trafen diese ein. Ihre richtige Verteilung und Verwertung ist eine Aufgabe, die nicht immer zu den ganz leichten gehört.
Noch ein Arbeitsgebiet, hervorgerufen durch die Schrecknisse des Krieges, eröffnete sich den vaterländischen Frauenvereinen. Es galt, den vertriebenen Auslanddeutschen und den flüchtigen Ostpreußen Unterkommen, Kleidung, Speise und Trank zu ge⸗ währen. Nun, wo die letzteren wieder in ihre “ zurückgekehrt und im Begriff sind, ihre zerstörten Hauswesen wieder neu zu errichten, lassen es sich die Vereine nicht nehmen, ihre Fürsorge selbst dort noch zu üben. So spendete vor kurzem ein vaterlaͤndischer Frauenverein aus dem Westen des Reichs mehrere Eisenbahnladungen voll lebenden Kleinviehs für die bedrängten Ostpreußen.
Am 11. November 1866 begründet, blickt der Vaterländische Frauenverein auf ein fast 50 jähriges Bestehen zurück, eine geraume Spanne Zeit, und doch erscheint sie kurz im Vergleich mit den Erfolgen, die von ihm errungen wurden: eine stete, unablässige Vor⸗ bereitung auf den Kriegsfall und daneben welche ausgedehnte Friedens⸗ tätigkeit! Wie es in seinem Merkblatt „Was muß jede deutsche Frau vom Vaterländischen Frauenverein wissen?“ heißt, „pflegt er die Wöchnerin und den Säugling, behütet das Kind, erzieht die Jugend und macht sie tüchtig für Haushalt und Beruf. Er bekämpft Seuchen, pflegt Alte, Kranke und Steche, unterstützt Arme und Hilfsbedürftige. Er treibt Prbeer grezp⸗ fördert das Volkswohl auf allen Gebieten und leiht dem Staate bei Notständen seine werktätige Unterstützung. Werke der Nächstenliebe zu üben und dem Vaterlande zu dienen, ist ihm Pflicht und Ehre.“ Und das Geheimnis seiner Erfolge? Einmal die nie versagende Gunst seiner hohen Schirmherrinnen, sodann aber 8 die Macht der Persönlichkeiten, die an seiner EE und
me müd Eifer m seine Fortentwick g b ühr! sind. 8
Besitz
Statistik und Volkswirtschaft.
Die Vermögensgliederung der Bevölkerung Preußens im Jahre 1914.
Im vergangenen Jahre hat in Preußen eine Neuveranlagun zur Ergänzungssteuer für den Zeitraum 1914/16 stattgefunden, — Ergebnisse, wie die der früheren Veranlagungen, im Königlichen Statistischen Landesamt bearbeitet und zusammen mit der in Nr. 132 des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ vom 8. Juni 1915 (erste Beilage) besprochenen Einkommensteuerstatistik für das Jahr 1914 den beiden — des Landtags vorgelegt worden sind. Die wichtigsten dieser
rgebnisse der letzten Ergänzungssteuerveranlagung sind mit Rück⸗ blicken auf die früheren Veranlagungsjahre ebenfalls schon im „Reichs⸗ und Staatsanzeiger“ (Nr. 144 vom 22. Juni d. J) mitgeteilt worden. Im zunschlaß daran lassen wir heute noch einige Angaben über die Vermögensgliederung der Bevölkerung Preußens, wie sie sich bei den Ergänzungssteuerveranlagungen ergeben hat, folgen.
Bieher hatte die preußische amtliche Statistik bei der Darstellung der Vermögensgliederung der Gesamtbevölkerung (Haus⸗ haltungsvorstände nebst Angehörigen und selbständigen Einzel⸗ personen) sich auf die beiden Hauptvermögensgruppen bis zu 6000 ℳ und über 6000 ℳ beschränken müssen. Neuerdings ist aber infolge erweiterter Miterfassung der Haushaltungsangehörigen bei der Ergänzungssteuerstatistik für 1914 zum ersten Male die Möglichkeit gegeben, die Verteilung der Gesamtbevölkerung auf die einzelnen Vermögensgruypen ebenso eingehend zu veranschaulichen, wie dies bisher bezüglich der Haushaltungsvorstände und selbständigen Einzelpersonen (Einzelwirtschafter) möglich war. Der Klasse der Personen mit über 6000 ℳ sind selbstverständlich auch die Personen nebst ihren Angehörigen zuzuzählen, die ein Vermögen von mehr als 6000 ℳ besitzen, aber gemäß § 17 Ziffer 2 und 3 oder § 19 Absatz 2 des Ergänzungssteuergesetzes aus besonderen Gründen von der Ergänzungssteuer befreit worden sind.
Es entfielen vom Tausend der Gesamtbevölkerung “ nebst Angehörigen und selbständigen Einzel⸗ personen
im bis Jahre 6000 EIEVBVvH
auf die Vermögensgruppe von ℳ über 6000 über 20 000 über 52 000 über bis 20 000 bis g- 000 bis “ * 1 111
1911. 815 EIEE 1908 .. 828 172 1905 .. 829 171 190 . 888 172 1899 . . 826 174. 1
Hiernach hat sich die Bevölkerungsschicht mit über 6000 ℳ Rein⸗ vermögen, die von 1899 bis 1905 etwas zurückgegangen war, seit 1911. merklich vergrößert, sodaß sie im Berichtsjahre fast ein Fünftel der Gesamtbevölkerung bildete, gegen etwas mehr als ein Sechstel in den Veranlagungsjahren 1908 be 1899 zurück.
Die für 1914 erszchtliche eingehendere Vermögensgliederung zeigt, daß rund vier Fünftel der Gesamtbevölkerung auf die Vermögens⸗ gruppe von nicht über 6000 ℳ, ein Neuntel auf die von über 6000 bie 20 000 ℳ, rund ein Zwanzigstel auf die von über 20 000 bis 52 000 ℳ entfielen, wäͤhrend den beiden höchsten Vermögensgruppen zusammen nur etwa ein Dreißigstel der Bevölkerung angehörte.
Gruppiert man die für den selbständigen Vermögenserwerb und „besitz hauptsächlich in Betracht kommenden Personen, nämlich die Haushaltungsvorstände und Einzelwirtschafter, nach dem Betrage ihres Vermögens, so erhält man das folgende Bild. Vom Tausend aller Haushaltungsvorstände und selbständigen Einzel⸗ personen hatten
im bis Jahre 6000
1914 866 LP8J8II 19988 1905 876 1902 876 8 1 Der Teil der Personen, der sich nicht im Besitze eines Vermögens von über 6000 ℳ befindet, ist hiernach neuerdings beträchtlich zurück⸗ gegangen; immerhin machte er auch im Berichtsjahre noch wesentlich über vier Fünftel der Gesamtzahl der I1u““ und Einzelwirtschafter aus. Auch die Zahl der Besitzer eines Vermögens von über 6000 bis 20 000 ℳ hat sich von 1911 auf 1914 verhältnis⸗ mäßig etwas vermindert; auf sie entfällt wenig mehr als ein Vier⸗ zehntel aller Haushaltungsvorstände und selbständigen Einzelpersonen. Anderseits waren alle Vermögensgruppen von über 20 000 ℳ im Berichtsjahre zahlenmäßig stärker besetzt als in den Vorjabren; gleichwohl bildeten die diesen Gruppen Angehörigen im Jahre 1914 zusfammen noch nicht ganz ein Sechzehntel aller Haushaltungsvorstände und Einzelwirtschafter, gegen ein Achtzehntel im Jahre 1911. Ins⸗ besondere Millionäre gab es im Berichtsjahre auf je 10 000 der Haushaltungsvorstände und Einzelwirtschaftenden 6, d. s. ebensoviele 5. in den 1911 und 1908 (gegen 5 in den Jahren 1905, d 3
ein Vermögen von ℳ über 6000 über 20 000 über 52 000 über bis 20 000 bis 52 000 bis 100 000 100 000
“ Sut Pebeiterre
Unter den Bergleuten von Südwales herrscht, wie „W. T. B.“ erfährt, abermals Unru he. 2500 Mann haben wegen Einstellung nicht organisierter Arbeiter die Arbeit niedergelegt. — Der „Times“ zufolge ist die Bewegung unter den Eisen⸗ bahnern in Südwales auf die Agitation der Bergleute zurück⸗ zuführen. (Vgl. Nr. 212 d. Bl.)
Handel und Gewerbe.
im Reichsamt des Innern
„Nachrichten für andel, Öund Landwirtschaft“.)
Oesterreich⸗Ungarn. Verlängerung der Zahlungsfrist für Patentgebühren in Ungarn. Eine im ungarischen Amtsblatt vom 22. August 1915 he Verordnung des ungarischen Handeleministers verlängert die durch die Verordnung vom 22. April 1915 Z. 24 685 bis 31. August 1915 festgestellte Frist, während der die Zablung der Jahres⸗ und X“ für Patente ruht, bis 31. Dezember
1915. (Pester Lloyd NMieberlandddds—
Ausfuhrverbote. Durch Königliche Verordnung vom 22. August 1915 ist die Ausfuhr von Profileisen, Werkzeugstahl und altem Gußeisen bverboten worden.
(Nederlandsche Staatscourant.)
— Ausfuhrbewilligung für Rinder. Das Landwirtschafts⸗ ministerium hat unterm 23. August 1915 bestimmt, daß vom 13. Sep⸗ tember 1915 ab von Woche zu Woche Ausfuhrbewilligungen für lebende Rinder unter gewissen Bedingungen erteilt werden können.
(Telegramm des Katserl. Generalkonsulats in Amsterdam.)
— Ausfuhr von Pferden. Das Landwirtschaftsministerium hat durch Verfügung vom 25. August 1915 — mit Wirkung vom 30. August 1915 ab — die Ausfuhr von Hengsten und Wallachen im Alter von unter 20 Monaten für einige Zeit gestattet.
(Telegramm des Kaiserl. Generalkonsulats in Amsterdam.)
zusammen⸗
(Aus den b Industrie
gestellten
ichem Boden abspielen, kommt ihre Hilfe in Frage. Trotzdem ver⸗
vom August 1914 um 27 Millionen, im Vergleich mit der vom
Mutter: Katharina geb.
und an die nächste Militärbehörde zum Weitertransport
Schwelz. . Ausfuhrbewilligung für Wein. Nach einer Auskunft des Schweizerischen Politischen Departements, Handelsabteilung, sind bei der Erteilung von schweizerischen Ausfuhrbewilligungen über Wein folgende Gesichtspunkte maßgebend: 1
1) Die Ausfuhr von Weinen jeder Herkunft wird bewilligt, sosern die Weine vor dem Erlaß des wualientschen Ausfuhrverbots vom 13. Juni 1915 bereits in der Schweiz lagerten;
2) die Ausfuhr spanischer Weine, welche über Frankreich nach der Schweiz kamen, wird bewilligt, sofern die Sendung von Spanien vor dem Erlaß des schweizerischen Ausfuhrverbots vom 14. Juni 1915 abgegangen war. 4
(Nach einem Beri 8 der Kaiserlichen Gesandtschaft in Bern.)
₰ 8
Dänemark.
Ausfuhrverbot. Eine Bekanntmachung vom 25. August 1915
verbietet die Ausfuhr von Käse.
Dabei wird indessen den Käse erzeugenden Mefereien ständige 3ö zur Ausfuhr einer Menge von Käse erteilt, die 25 v. 1 ihrer künftigen Erzeugung entspricht, mit der Maßgabe, daß dice Menge auch den bereits vorhandenen Vorräten entnommen werden kann. Die Ausfuhr findet für jede Sendung unter Vorlegung und Ablieferung des vom Kontor für Meiereistatistik (Odense, Vinde⸗ gode 72) ausgestellten Ursprungsnachweises statt, der zur Ausfuhr der Käsemenge verwendet werden kann, auf die er lautet, ohne Rücksicht darauf, welche Meierei in Dänemark diesen Käse erzeugt bat. In Hinblick auf die Kontrolle, die sowohl für den Umfang der Käseerzeugung der Meierei, als auch für die Größe ihrer Aus Suhr erforderlich sein wird, hat sich die Meierei nach den Vorschriften des Landwirtschaftministertums und den vom obengenannten Kontor in Uebereinstimmung mit diesen Vorschriften gegebenen näheren An⸗ weisungen zu verhalten. Die Käse ausführenden Meiereien haben überdies die mit der Kontrolle verbundenen Ausgaben nach näherer Bestimmung des Landwirtschaftsministeriums zu tragen.
(Statstidende.)
1 8 Schweden. “
Ausfuhrverbote. Durch Königliche Kundmachung vom 5 Seee 1915 ist die Ausfuhr nachstehender Waren verboten
orden:
Kühe, Stiere, Jungrinder und Kälber, Fleisch anderer Art (als von Vögeln), Wäarste, gekochte oder sonstwie anders als durch Salzen, Trocknen oder Räuchern zum Genusse zubereitete, nicht besonders ge⸗ nannte und nicht zu den Konserven gehörende Waren aus Fleisch von Tieren oder anderen tierischen Teilen, darunter Fleischauszüge und 1r, Sr.re Suppen, Konserven: Fleisch von Rindern oder Schafen,
leischkonserven, auch Schweinefleischkonserven. amling.) 8
Luxemburg.
Ausfuhrverbote. Ein Beschluß der Großherzogli Luxemburgischen Regierung vom 30. August 1915 lauten: hgbateten
Art. 1. Die Auesfuhr 1) der Milch und aller Milch⸗ produkte, 2) der Eier, 3) des Rotklee⸗ und des Luzernensamens ist provisorisch über alle Grenzen untersagt. Das Ausfuhrverbot für Milch, mit Ausschluß der daraus gewonnenen Produkte, tritt erst vom 30. September künftig ab in Kraft. Durch Vermittlung der durch Ministerialbeschluß vom 7. April 1915 er⸗ naunten Speztialkommission können jedoch für Butter besondere Ausfuhrbewilligungen erteilt werden, namentlich für Erzeugnisse aus
Molkereigenossenschaften, die gegenüber dem Ausland durch Verträge,
welche der Veröffentlichung dieses Beschlusses müicen n. chung dies chlusses
Art. 2. usw.
Art. 3. Die gegenwärtigem Beschlusse entgegenstehenden stimmungen sind außer Kraft gesetzt.
Art. 4. Unser Staatsminister, Präsident der Regierung, vnd Unsere Generaldirektoren der Finanzen und der Justiz und der öffent⸗ lichen Arbeiten sind, soweit es jeden betrifft, mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt, der am 1. September 1915 in Kraft tritt.
(Memorial des Großherzogtums Luxemburg vom 31. August 1915.)
voraufgehen, ver⸗
Be⸗
Nach einem durch „W T. B.“ übermittelten Telegramm der „Frankfurter Zeitung“ wird, nachdem die Schweiz durch Bundesrats⸗ beschluß vom 16. Juli d. J. ein Ausfuhrverbot für Gold, auch für gemünztes, erlassen hat, deutschen Reisenden, die die Schweiz besuchen beim Verlassen des eidgenössischen Gebteis das aus Deutschland mitgebrachte deutsche Gold in schweizerisches Papier⸗ und Silbergeld umgewechselt. Hätten die Betreffenden, wie das Blatt hierzu bemerkt, das zurückgehaltene Gond der Reichsbank rechtzeitig zugeführt, so wären ihnen die hierdurch entstandenen Unannehmlichkeiten erspart geblieben, und das deutsche Gold verstärkte unseren im begonnenen zweiten Kriegsjahr der dritten Milliarde entgegengehenden Goldschatz. Darum ergehe an jeden Deutschen die Mahnung: die Goldmünzen an die Reichsbank!
—, Das Rbeinisch⸗Westfälische Kohlensyndikat Essen ladet laut Meldung des „W. T. B.“ die Mitglieder auf den 14. September zu einer weiteren Zechenbesitzerversammlung ein, deren Tagesordnung noch nicht festgesetzt ist.
— Der „Nieuwe Courant“ meldet laut Meldung des „W. T. B.“ aus Rotterdam aus London: Das Handelsblatt gibt bekannt, daß der Wert der britischen Einfuhr im August verglichen mit der
(Svensk Författnings⸗
August 1913 um 13 ½ Millionen Pfund Sterling zugenommen hat. Die Ausfuhr hat gegen den August 1914 um 8 227 584 Pfund Sterling zugenommen und bleibt hinter der Ausfuhr im August 1913 um 11 500 000 Pfund Sterling zurück. Die Zunahme der Einfuhr ist hauptsächlich auf die vermehrte 22 von Lebensmitteln, Ge⸗ Holz, Wolle, bearbeiteten Materialien und Seide zurück⸗ uführen.
— Zur französischen Finanzlage schreibt laut Meldun des .W T. B.“ der Pariser Mitarbeiter der „Neuen Zgrches Zeitung“ u. a.: Die Frage der Regelung des Wechselkurses be⸗ berrscht andauernd die Bankwelt, da die heftigen Schwankungen von bisweilen 4—5 Punkten das Geschäft sehr oft unterbinden. Bisher baben Frankreich und Enaland für 700 Millionen Francs Gold und für 1500 Millionen Wertpapiere nach Amerika gesandt. Der Ueber⸗ schuß der Ausfuhr für das am 30. Juni abgeschlossene Jahr nach England, Frankreich und Italien beträgt 638 Millionen Dollar gegenüber dem normalen Verhältnis im Vorjahr. Rechnet man den Rückgang der Einfuhr aus diesen Ländern nach Amerika von 103 Millionen Dollar hinzu, so ergibt sich eine Verschlechterung der SHeeshe zugunsten Amerikas um 3700 Millionen Francs. Dem
bschluß einer großen Anlethe werden in New York große Schwierig⸗ a⸗ 8 4 ondon, 9. eptember. (W. T. B.) Der Handels⸗ ausweis für August gibt die Einfuhr mit 69 292 695, 8 Aus fuhr mit 32 438 855, die Wiederausfuhr mit 7 323 749 Pfd. Ste’l. an. In den ersten acht Monaten des Jahres stieg die Einfuhr gegen den gleichen Zeitraum des Vorjahres um 20,13 %, während die Ausfuhr um „8. 97 Wiederausfuhr um 4,84 % sank. aris, 8. September. (W. T. B.) Petit Parisien“ meldet aus Marseille: Der Verkehr des hiesigen Hafens weist in den ersten sechs Monaten 1915 gegenüber dem Vorjahr einen Rück⸗ gang von 3 617 578 t für die ausfahrenden und einfahrenden Schiffe 2* 228 Warenausfuhr ist in derselben Zeit um 40 % zurück⸗ gangen.
u“
Berlin, 9. September.
6“ Produktenmarkt. Der Markt war geschäftslos.
Berlin, 8. September. Bericht über Speisefette von Gebr. Gause. Butter: Da die kleinen Zufuh en inländischer Butter den Bedarf bei weitem nicht decken, die Auüßenmärkte ibre Forderungen jedoch wesentlich erhöht haben, zogen auch hier die Pieise an. Die heutigen Notierungen sind: Hof⸗ und Genossenschaftsbutter 1a Qualität u1“ ℳ, do. S 8wn 90,00 ℳ. — Schmalz:
e- Vorräle genügen bei weitem nicht zur Befriedigung des starken Bedarfs. Die Preise sind nominell. — Er.e⸗ Fest
Amtlicher Marktbericht vom Magerviehhof in Friedrichsfelde. Schweine⸗ und kel kt Mittwoch, den 8. n 1915: bL1 8
Auftrieb Neberstand
Schweine . . 162 Stük — Stück
“*“ 88 11““
Verlauf des Marktes: Ruhiges Geschäft; Preise gedrück
Es wurde gezahlt im Engroshandel für:
1. Untersuchungssachen.
2. Aufgebote, Verlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
b. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellfchaften.
84 1
Off
Läuferschweine: 7—8 Monate alt . Stück 58 — 70 ℳ
b 5 — 6 Monate alt „ 43 — 57 „ Pölke: 3—-4 Monate alt . . 30 — 42 Ferkel: 9 — 13 Wochen alt. 19 — 29 6— 8 Wochen alt. 11—18
Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkten.
London, 8. September. (W. T. B.) 2 ½ % Engl. Konsols 651⁄16„ 5 % Argentinter von 1886 98, 4 % Brasiltaner von 1889 45 ½, 4 % Japaner von 1899 66 ½, 3 % Portugiesen 53, 5 % Russen von 1906 92 ¾, 4 ½ % von 1909 74, Baltimore u. Obio 88, Canadian Pacific 164 ½¼, Erie 31 ¼, National Railways of Mexifo —,—, Pennsylvania 58 ¼, Southern Pacific 94 ¾, Union Paclfic 138 ¼, United States Steel Corporation 79 ½, Anaconda Copper 15, Rio Tinto 55 ¼, Chartered 10⁄1, De Beers def. 10 ½1, Goldfields 1 ⁄,, Randmines 4 7⁄16. — Vom 7. September: Privatdiskont 4 ⅞, Silber 23 %. — Wechsel auf Amsterdam 11,54 ½, Scheck auf Amsterdam —,—, Wechsel auf Paris 28,15, Scheck auf Parts 27,71, Wechsel auf Petersburg 135. — Bankausgang 1 210 000 Pfd. Sterl.
Paris, 8. September. (W. T. B.) 3 % Französische Rente 88.509410 een 8 g Eö- 5 % Russen 1906 88,50,
% Russen von —,—, 4 % Türken 59,75, Suezka 50, Rio Tinto 1512. 1“
Amsterdam, 8. September. (W. T. B.) Markt still. Scheck auf Berlin 50 10 — 50,60, Scheck auf London 11,50 ½ — 11,60 ½, Scheck auf Paris 41,45 — 41,95, Scheck auf Witen —,—, 5 % Niederländische Staatsanleihe 102, Obl. 3 % Niederl. W. S. 751⁄16, Königl. Niederländ. Petroleum 516, Holland⸗Amerika⸗Linie 253 ¼, Nieder⸗ ländisch⸗Indische Handelsbank 174 ½, Atchison, Topeka u. Santa Fs 101, Rock Island ⁄16, Southern Pacific 90 ¼, Southern Railway 16 ⅜, Union Pacific 130 ½, Amalgamated 75 ⅜, United States Steel Corp. 73 ⅜.
„New York, 7. September. (Schluß.) (W. T. B.) Die zwei⸗ tägige Unterbrechung des Verkehrs brachte der heutigen Börse keinerlei Anregung, das Geschäft hielt sich anfangs in sehr engen Grenzen und die Spekulation bekundete im Hinblick auf die vorliegenden Meldungen größere Zurückhaltung. Immerhin erwies sich die Grundstimmung als ziemlich fest, und die Kurse strebten besonders in der zweiten
Börsenhälfte leicht nach oben. Gegen Schluß der Börse wurde die Haltung des Marktes unregelmäßig. Die leitenden Speku⸗ lationswerte waren gegen den Sonnabend⸗Schluß nur wenig ver⸗ ändert; Streels stellten sich schließlich 1 Dollar niedriger, tend Bethlehem Steels eine Befestigung von 5 Dollar aufwiesen. Tendenz für Geld: Stetig. Gelo auf 24 Stunden Durchschn.⸗ Zinsrate 1 ¼, Geld auf 24 Stunden letztes Darlehen 2, Wechsel auf London (60 Tage) 4,59,50, Cable Transfers 4,64, Wechsel auf Paris auf Sicht 5,99, Wechsel auf Berlin auf Sicht 88 Silber Bullion 48 ⅛, 3 % Northern Pacisic Bonds —,—, 4 % Ver. Staat. Bonds 1925 —,—, Atchison, Topeka u. Santa Fé6 101 ⅛, Baltimore and Obio 82 ¼, Canadian Pactfic 154 ½, Chesapeake u. Ohio 49 ½⅛, Chicago, Milwaukee u. St. Paul 83 ¼, Denver u. Rio Grande 5, Illinois Central 102, Louisville u. Nashville 114 ½, New York Central 92 ¾, Norfolk u. Western 110, Pennsylvanta 109 ¾, Reading 150 ⅜, Southern Pacific 88 , Union Pacific 129 ½, Anaconda Copper Mining 71, United States Steel Corporation 74 ⅜, do pref. 112 ¼. Rio de Janeiro, 6. September. (W. T. B.) Feiertag.
Kursberichte von auswärtigen Warenmärkten.
London, 7. September. (W. T. B.) Kupfer prompt 66 ¼.
Liverpool, 7. September. (W. T. B.) Baumwolle. — 12 000 Ballen, Einfuhr 9130 Ballen, davon 3500 Ballen ame kanische Baumwolle. — Für September⸗Oktober 5,70, für Oktober⸗
November 5,76. (W. T. B.) Roheisen für Kasse
Glasgow, 7. September. 64 sh. 4 d.
Amsterdam, 8. September. (W. T. B.) Jaya⸗Kaffee ruhig, loko 50. Santos⸗Kaffee für September 43 ½, für De⸗ zember 43 ½, für März 40 .
Amsterdam, 8. September. (W. T. B.) Rüböl loko 67 . Leinöl loko 33 ½, für Oktober 32 ½, für November 32 ½. Die Notierungen verstehen sich zu den Bedingungen des Niederländischen Ueberseetrusts.
New York, 7. September. (W. T. B.) (Schluß.) Baumwolle loko middling 9,80, do. für September 9,73, do. für Oktober 9,84, do. für Dezember 10,19, New Orleans do. loko middling 9,50, Petroleum Refined (in Cases) 9,75, do. Standard white in New York 7,50, do. in Tanks 4,00, do. Credit Balances at Oil City 1,60, Schmalz prime Western 8,42 ½, do. Rohe u. Brothers 9,10, Zucker Zentrifugal 4,58, Weizen für September 101 ½, do. für ezember —,—, do. für Mai —,—, Winterweizen für September 108 ½, Mehl Spring⸗Wbeat clears 4,80, Getreidefracht nach Liverpool 12, Kaffee Rio Nr. 7 loko 7, do. für Dezember 6,21, do. für Januar 6,25, do. für März 6,35, Kupfer Standard loko —,—, Zinn 33,25.
New York, 7. September. (W. T. B.) Die sichtbaren Vorräte betrugen in der vergangenen Woche an Weizen 7 769 000 Bushels, an Canadaweizen 1 888 000 Bufhels, an Mais 2 415 000 Bushels. „Voondon, 7. September. (W. T. B.) Wollauktion. (Er⸗ öffnung.) Die Auktion eröffnete bei lebhaftem Geschäft in guten Sorten zu pari bis 5 % über der letzten Serie. Andere Sorten waren im Preise schwankend, gewöhnliche Sorten Croßbreds un⸗ verändert, geringe Merinos sowie fehlerhafte Wolle htielten sich 5 % bis 7 ½ % unter der letzten Serie; während sich Kapwolle teilweile behauptete, teilweise 50 % unter der letzten Serie fortging
„Gewerbe⸗ und Kaufmannsgericht“, Monatsschrift des Verbandes deutscher Gewerbe⸗ und Kaufmannsgerichte (Verlag von Georg Reimer in Berlin), enthält in Nr. 12 des 20. Jahrgangs die Bekanntmachung über die Wahlen nach dem Gewerbegerichtsgesetz und dem Gesetze, betreffend Kaufmannsgdrichte, sowie folgende Bei⸗ träge: Stadtrat Dr. Karl Flesch †; 25 Jahre Gewerbegerichts⸗ gesetz“ von Magistratsrat von Schulz. — Rechtsprechung deutscher Kaufmanns⸗ und Berufungsgerichte (Berlin, Mainz) und anderer deutschen Gerichte (AG. Herborn und LG. Limburg). — Recht des Arbeitsvertrages: „Wiederaufnahme des Streites um § 6 Abs. 1 H.⸗G.⸗B.“ von Magistratstat Dr. Adolf Neumann; „Zu Frage der Kündigung des Dienstverhältnisses“ von Magistratsra Dr. Landsberger; „Hat der Handlungsgehilfe Anspruch auf Nach zahlung des ihm wegen des Krieges gekürzten Gehalis in dem Falle daß ihm die Stellung vom Arbeitgeber gekündigt worden ist?“ von Kaufmanns⸗Beisitzer Alfred Baum; „Die Auflösung des Arbeits vertrages bei den gegen Akkordlohn Beschäftigten“ von Arbeitersekretä
Nr. 36 der „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamis vom 8 September 1915 hat folgenden Inhalt: Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. — Zeitweilige Maßregeln gegen Cholera. — Gesetzgebung usw. Deutsches Reich.) Ernte, 1915; Zucker. — Arzneitaxe. — (Preußen.) ahntechniker. — Cholera⸗ und Typhusimpfstoff. — Uebertragbare Krankheiten. — (Oesterreich.) Getreide und Mabhlprodukte. — Stoffe für Heilzwecke. — Arzneitaxe. — (Steiermark.) Ansteckende Krankheiten. — (Tirol und Vorarlberg.) Kalk zur Desinfeklion. — (Schweiz.) Epidemien. — Vermischtes. (Deutsches Reich.) Aerztliche und zahnärztliche Vorprüfungen, 1913/14. — (Bayern.) Genickstarre, 1. Halkjahr 1915. — (Niederländisch Indien.) Gesundheitsverbältnisse der nieverländisch⸗indischen Armee, 1912. — Geschenkliste. — Wochen⸗ tabelle über die Sterbefälle in deutschen Orfen mit 40 000 und mehr Einwohnern. — Desgl. in größeren Städten des Auslandes. — Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. — Desgl. in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. — Witterung.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 30 ₰.
entlicher Anzeiger.
5. Erwerbs⸗ und eelehwe. de e
6. 7. Niederlassung ꝛc. von tsanwälten.
8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 8 Bankausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
—— — — —
[37538] Steckbrief.
10) Untersuchungssachen. [37540] Steckbrief.
Gegen den unten beschriebenen unsicheren Heerespflichtigen Johann Dunkel, ge⸗ doren am 18. IV. 1895 in Weilerswest, Kreis Euskirchen, früher wohnhaft Cöln, Gr. Griechenmarkt 7, Schuhmacher, ledig, Vater: Josef Dunkel, Fabrikarbeiter, ·M Heinen, welcher flüchtig ist und sich verborgen bält, ist die v. Württembergstraße 1, Untersuchungshaft verhängt wegen Fahnen⸗ IIIc. P. L. 645. 15. flucht. Es wird ersucht, ihn zu verhaften
wegen Fahnenflucht
ierher abzuliefern.
Beschreibung: Alter: 20 Jahre, Größe: 1,60 m, Statur: klein, schmächtig, Haare: iefschwarz mit grau meliert, Augen: unkelbraun, Nase: normal, schmal, Mund: chön geschwungen, Bart: keinen, Gesicht: igeunerfarbig, länglich, Sprache: Cölner Platt, gebraucht häͤufig das Wort Mensch. Besondere Kennzeichen: An der linken Schläfe brauner Mutterfl ck mit Hiaren ewachsen.
Cöln, den 5. September 1915. Gericht des 1. Ersatzbataillons Inf⸗Regts 65.
[37536] Steckbrief.
zu machen
—
Gegen Kraftfahrer Johann Otto Bau⸗ mann von Ers.⸗Abt. 1. Kraftfahrbataillons, geb. 16. 3. 1895 in Düsseldorf, katholisch, verheiratet, von schlanker Statur, Haar blond, Bart klein, Größe 1,72 m, ist im Felde suchungshaft verhängt worden. ist zu verhaften und der südlichen Arrest⸗ anstalt, Berlin SW. 29, Prinz August
Königl. Preuß. Gericht der Inspektion 1 der immob. Garde⸗Inf.
Gegen den unten Beschriebenen, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen unerlaubter Entfernung (Ver § 9b des Gesetzes vom 4. Junk 1851), begangen in Schlötenitz, Kreis Pyritz, am 22. August 1915, am 31. August d. Is. verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das nächste Gerichts⸗ efängnis abzuliesern sowie zu den hiesigen
kten II. E. R. 903/15 sofort
Personbeschreibung: Familienname: Ofa⸗ nowski, Norname: Jan, Stand und Gewerbe: Schnitter, anscheinendes Alter: 18 Jabre, aus Tagajow, Kreis Pinczow, Russ. Polen, letzter Aufenthalt: Schlötenitz, Kreis Pyritz, jetziger Aufenthalt: unbe⸗ kannt, Groͤße: mittel, Haare: blond, Gesicht: rund, Augen: blau.
Stettin, den 31. August 1915.
Kriegsgericht des Kriegszustandes.
[37535] Steckbrief.
Gegen die unten Beschriebene, welche flüchtig ist, soll eine durch Urteil des Krtegsgerichts des Kriegszustandes in Stettin, wegen unerlaubter Ehtfernung (Vergehens gegen den Korpsbefehl vom 10 Oktober 1914 in Verbindung mit dem Ges. v. 4. 6. 1851) am 1. April 1915 erkannte Gefängnisstrafe von 1 Woche vollstreckt werden. Es wird ersucht, die⸗ selbe zu verhaften und in das nächste Gerichtsgefängnis abzuliefern sowie zu den htesigen Akten E. R. 189/14 sofort Mit⸗ teilung zu machen. Mitteilung Personbeschreibung : Familienname: . Marzol, Vorname: Josefa, Stand und
8
Unter⸗
untersetzt Baumarnn de,
Gesicht:
zuzuführen bogenförmig, hren.
beim Lachen
übergebeugt,
polnisch, ehen gegen
Gewerbe: Arbeiterin, anscheinendes Alter: [37534] 19 — 20 Jahre, geb. zu Teresina, Kreis Konin, Russ. Polen, letzter Aufentbalt: flüchtig ist, ist die Arnsfelde, jetziger vermuteter Aufenthalt: unbekannt, vielleicht Uckermark bet ihrem 4. Junt 1851), begangen in Damitzow Schwager 8 Größe: klein, Gestalt: bei Tantow, Kreis Randow, am 4. Mai aare: rund, voll und frisch, niedrig, Augen: dunkelbraun, Augenbrauen: braun, Sprechen in Falten, Nase: klein, stumpf, Ohren: klein, Stellung der Ohren normal, Mund: klein, dünne Lippen, Zähne: voll⸗ ständig, normale weiße Zähne, Kinn: spitz, Grübchen in den Backen, Gang und Haltung: beim Gehen vorn⸗ belle Stimme, 8 pricht auch gebrochen deutsch, Tätowierungen: zwei weiße Flecke, herrührend vom Impfen, besondere Kennzeichen: 2 Warzen an der rechten Hand, Bekleidung: grüne Bluse und Rock, graues Jackett. Stettin, den 1. September 1915. Kriegsgericht des Kriegszustandes.
— —
Steckbrief.
Gegen den unten Beschriebenen, welcher ist, Untersuchungshaft wegen Dienstverlassens (§ 9b des Ges. v.
dunkelblond, dicht, 1915, am 1. September 1915 verhängt. Stirn: Es wird ersucht, denselben zu verhaften
und in das nächste Gerichtsgefängnis ab⸗ zuliefern sowie zu den hiesigen Akten I Kg. 301/15 sofort Mitteilung zu machen. Personbeschreibung: Familienname: Aval gen. Schulz, Vornamen: Karl Hermann Willv, Stand und Gewerbe: Arbeiter, geboren am 21. November 1886 in Stargard i. Pomm, Kreis Stargard Sprache: i. Pomm., letzter Aufenthalt: Stettin, Warsowerstraße 77, jetz’iger Aufenthalt: unbekannt, Größe: etwa 1,70 m, Gestalt: schwächlich, schlank, Haare: dunkelblond, Bart: kleinen Schnurrbart, Gesicht: blaß und schmal, Stirn: niedrig, Augen: blau, Augenbrauen: bogenförmig, Nase: klein, geradlinig, Ohren: mittel., Mund: dünne Lippen, Zähne: vollständig, Kinn: spitz, Hände: gewöhnlich, Gang und Haltung: gewöhnlich, Sprache: Stimme gewöhnlich,
zieht Stirn beim
an dem rechten Oberarm