1915 / 214 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 10 Sep 1915 18:00:01 GMT) scan diff

4L742727267“ IaeRa Eüücne c—feeeheseie 1.

Der amtliche russische Bericht vom 8. September über Erfolge bei Tarnopol bezieht sich, wie durch W. T. B.“ mitgeteilt wird, auf die Ereignisse, die im deutschen Tagesbericht vom 8. September geschildert sind. Der russische

Bericht ist, wie jeder Sachverständige sofort bei genauerer Prüfung erkennen muß, frei zu dem durchsichtigen Zweck

erfunden, die Uebernahme des Oberbefehls seitens des Jaren durch erdicht e Erfolge zu verherrlichen. 88

Verlauf des Krieges sind dem Kriegsministerium von verschiedenen Seiten Anerbietungen auf Herstellung von Scharpie ugegangen, die stets dahin beantwortet wurden, daß ein Be⸗ dürfnis hierzu nicht vorliege, da geeignetes Verbandsmaterial in hinreichenden Mengen, auch für die Zukunft, vorhanden sei. Tvrotzdem sich die Verhältnisse in dieser Hinsicht durchaus nicht geändert haben, beschäftigen sich, wie bekannt geworden ist, namentlich in letzter Zeit weite Kreise der Bevölkerung in größerem Umfange mit Scharpiezupfen. Die Heeresverwaltung sieht sich deshalb, wie „W. T. B.“ mitteilt, gezwungen, wenn sie auch gern und dankbar die dadurch betätigte vaterländische Gesinnung anerkennt, bekannt zu geben, daß kein Mangel an Verbandstoffen besteht oder zu erwarten ist, und daß deshalb auch kein Anlaß zur Herstellung von Scharpie vorliegt. Da die zu Scharpie verarbeiteten Stoffe für andere Zwecke notwendig gebraucht werden, ist ihre Verwendung als Verband⸗ stoff der Armee bis auf weiteres verboten worden. E1“ 8 1

Generalkriegskasse werden täglich von Privat⸗ personen zahlreiche unfrankierte Briefe gerichtet, für die Porto⸗ freiheit nicht in Anspruch genommen werden kann und daher Strafporto zu zahlen ist. Die Vermerke „Heeressache, Feld⸗ postbrief, Nachlaßsache“ können, wie durch „W. T. B.“ mit⸗ geteilt wird, eine Portofreiheit nicht begründen. Durch die Rückgabe solcher Briefe an die Postverwaltung usw. wird der umfangreiche Geschäftsbetrieb der Generalkriegskasse unnötig belastet, andererseits erwachsen den Absendern, die meist aus Unkenntnis handeln, durch das Zuschlagporto besondere Kosten. Daher wird dringend empfohlen, die Postsendungen

n die Generalkriegskasse genügend frei zu machen.

Der Oberbefehlshaber in den Marken, Generaloberst von 8 essel, hat das am 2. August 1915 von ihm erlassene Ver⸗ bot über Ankündigungen, betreffend den Verkauf, Tausch oder sonstigen Vertrieb von Postwertzeichen und Wohltätigkeitsmarken feindlicher Länder 0 Nr. 36 363

wie durch „W. T. B.“ mitgeteilt wird, dahin eingeschränkt,

das Verbot sich nur auf solche Postwertzeichen und Wohl⸗ ätigkeitsmarken erstreckt, die seit Beginn des Krieges vom feind⸗ lichen Ausland ausgegeben sind und noch ausgegeben werden.

Im Verlage von Julius Springer, Berlin W. 9, ist eine im Kaiserlichen Gesundheitsamte bearbeitete „Zusammen⸗ stellung einiger Verfahren zur Vertilgung von Kleiderläusen“ erschienen. Sie enthält eine gemein⸗ verständliche Beschreibung der Mittel und Wege, die neueren Erfahrungen zufolge sich zur Vertilgung der Kleiderläuse, der hauptsächlichen Verbreiter des Ansteckungsstoffes des Fleck⸗

ebers eignen. In einem Anhang sind auch Mittel zur Ver⸗ tilgung von Wanzen und Flöhen angegeben. Preis für ein Einzelstück der Druckschrift beträgt 10 ₰, bei Abnahme größerer Mengen tritt eine Ermäßigung ein.

Die Nr. 8 der „Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗ versicherungsamts“ vom 15. August 1915 enthält im mtlichen Teile unter A (Allgemeines) eine Bekannt⸗ machung des Stellvertreters des Reichskanzlers vom 12. August 1915, betreffend die Wahlen nach der Reichsversicherungs⸗ ordnung, einen Runderlaß des Amts vom 15. August 1915 an die Vorstände der ihm unterstehenden Landesversicherungs⸗ anstalten und Berufsgenossenschaften über die den Versiche⸗ ungsträgern zu leistende Rechtshilfe unter Abdruck eines Erlasses der Königlich preußischen Minister für Handel und Gewerbe und des Innern vom 10. Juli 1915.

Unter B (Unfallversicherung) folgen Rekurs⸗ entscheidungen (2818 bis 2820), eine Entscheidung des I. Beschluß⸗ senats (2821) und eine Verwaltungsentscheidung (2822) *) über folgende Gegenstände: Hat der Versicherungsträger die erneute Festsetzung der Rente mit einer Aenderung der Verhältnisse begründet, so liegt ein die Wirkungen des § 1608 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung be⸗ gründender neuer Bescheid auch dann vor, wenn es sich in Wirklich⸗ keit weder um die Neufeststellung einer vorläufigen noch um die einer Dauerrente wegen Aenderung der Verhältnisse, sondern um die erste Feststellung der Dauerrente handelt; der im früheren Rentenverfahren eingelegte Rekurs gilt nicht nur als Einspruch und Berufung, sondern, wenn inzwischen das Urteil des Oberversicherungsamts im neuen Rentenverfahren ergangen ist, auch als Rekurs gegen dieses neue Urteil [2818]; 1 . Die Aufhebung einer vorläufigen Rente auch vor Ablauf von zwei Jahren seit dem Unfall ist Ablehnung der Dauerrente [2819]; Die Entsch idung des nach § 1731 Abs. 2 der Reichsversicherungs⸗ ordnung angerufenen Senats des Reichsversicherungsamts über die Kechtmäßigkeit der Verwerfung des Wiederaufnahmeantrags durch Verfügung des Vorsitzenden kann ohne öffentliche und mündliche Ver⸗ handlung ergehen 2820]; Im Falle des Ueberganges eines Betriebs von einer Berufs⸗ genossenschaft auf eine andere hat die übernehmende Berufsgenossen⸗ schaft wegen des Ueberganaes der Rentenlast Anspruch auf einen ent⸗ sprechenden Teil der Rücklage der abgebenden Berufsgenossenschaft, der auch dann nach der Bekanntmachung des Reichsversicherungsamts vom 24 Dezember 1912 1 26 692 (Amtliche Nachrichten des R. V A. 1912 S. 1127) in Verbindung mit § 673 Abs. 2 der Reichs⸗ versicherungsordnung zu berechnen ist, wenn die Belastung der den Betrieb übernehmenden Berufsgenossenschaft ziffermäßig feststeht und wesentlich geringer ist [2821]; 1 Die Berufsgenossenschaften sind zur Erstattung von Mahn⸗ und Pfändungsgebühren nicht verpflichtet [2822]. Der Abschnitt C (Kranken⸗, Invaliden⸗ und Hinter⸗ bliebenenversicherung) enthält den Runderlaß vom 2. Juni 915 an die Vorstände der der Aufsicht des Reichsversicherungs⸗ amts unterstellten Versicherungsanstalten und der Sonderanstalten über die Verrechnung der Minder⸗ oder Mehrzahlungen bei Tilgungsdarlehen, die nicht zum Nennwert ausgezahlt werden.

*) Die neben den einzelnen Entscheidungen stehenden eingeklam⸗ ten Zahlen geben die 3ee. , welcher diese in den „Amt⸗ icht sind.

Den Revisionsentscheidungen 2063 bis 2076 sind folgende Grundsätze vorangestellt:

1) Gewährt ein Knoppschaftsverein auf Grund seiner Satzung einem Mitglied infolge eines Unfalls Krankengeld und im unmitel⸗ baren Anschluß daran wegen fortdauernder Unsähigkeit zur Berufs⸗ arbeit infolge desselben Unfalls Invalidenpension, so sind Krankengeld und Invalsdenpension als eine einheitliche fortlaufende im des § 25 Abs. 5 des Gewerbe⸗Unfallversicherungsgesetzes anzusehen;

2) Für den Umfang eines unter der Herrschaft des Gewerbe⸗ Unfallversicherungsgesetzes entstandenen Ersatzanspruchs bleibt auch nach dem Inkrafttreten der Rerchsversicherungsordnung § 25 des Gewerbe⸗Unfallversicherungsgesetzes maßgebend. Durch die Vorschrift des § 1506 der Reichsversicherungsordnung wird der Ersatzberechtigte nicht gehindert, zum nachträglichen Ersatze für zunächst ungedeckt gebliebene Teile seiner vor dem 1. Januar 1913 entstandenen Ersatz⸗ forderung auch nach diesem Zeitpunkt fällig werdende Rententeile bis zu ihrer halben Höhe in Anspruch zu nehmen, soweit dies nach § 25 des Gewerbe⸗Unfallversicherun gsgesetzes zulässig ist (zu vergleichen die Revisionsentscheidung 1960, Amtliche Nachrichten des R. V. A. 1915 S. 360) [2063];

2 knappschaftliche Krankenkasse, die Sterbegeld für einen durch Betriebsunfall getöteten Versicherten gezahlt hat, konnte unter der Herrschaft des § 25 des Gewerbe⸗Unfallversicherungsgesetzes auch vor dem 1. Januar 1904, dem Tage des Inkrafttretens des § 20 Abs. 5 und des § 74 Abs. 3 des Krankenversicherungsgesetzes, Ersatz des Sterbegeldes aus dem von der Berufsgenossenschaft zu gewährenden Sterbegelde verlangen [2064]; 1

Der in der Revisionsentscheidung 1881 (Amtliche Nachrichten des

R. V. A. 1914 S. 639 Ziffer 4) ausgesprochene Grundsatz ist auf⸗

rechterhalten worden, daß eine eingeschriebene Hilfskasse, die in ihrer Satzung einen Tatbestand, der nach § 123 des Bürgerlichen Gesetz⸗ huchs die Anfechtung des Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung rechtfertigen klönnte, zum Ausschließungsgrunde macht, sich damit des Rechtes begeben hat, aus dem gleichen Grunde den Auf⸗ nahmevertrag als nichtig anzufechten [2065];

Die Grundsätze der Revisionsentscheidungen 77 und 956 (Amt⸗ liche Nachrichten des R. V. A. J. u. A. V. 1891 S. 181 und 1902 S. 287) zur Auslegung des Begriffs „selbständiger Hausgewerb⸗ treibender“ im Gegensatz zum unselbständigen Außenarbeiter (Heim⸗ arbeiter) sind aufrechterhalten worden [2066];

Wenn eine versichert gewesene Person nach dem endgültigen Er⸗ löschen der Anwartschaft erneut in ein versicherungspflichtiges Be⸗ schäftigungsverhältnis tritt, so sind die in der neuen Qutttungskarte für eine zurückliegende Zeit gültig verwendeten Beitragsmarken auf die neue Wartezeit in demselben Umfang anzurechnen, wie bei einer neu in die Versicherung eintretenden Person [2067];

Die ärztlichen Berater der Landesversicherungsanstalten (die so⸗ genannten Vertrauensärzte) können vor dem Oberversicherungsamt als Parteivertreter erscheinen und als solche gehört werden. Es ist auch zulässig, daß sie in einzelnen Fällen aus besonderen Gründen vom Oberversicherungsamt als Zeugen und in Verbindung mit der Aus⸗ kunft über ihre eigenen früheren Wahrnehmungen gutachtlich (als sachverständige Zeugen) vernommen werden. Doch dürfen die Ober⸗ versicherungsämter zur Vermeidung einer Umgehung (Verletzung) des § 888 der Reichsversicherungsordnung hieraus keine Regel machen [2068];

Eine vom Arzte angeordnete und überwachte mediko⸗mechanische Behandlung stellt eine ärztliche Behandlung und nicht ein Heilmittel im Sinne des § 182 Nr. 1 der Reichsversicherungsordnung dar [2069];

Unter Krankenkassen im Sinne des § 208 Satz 2 der Reichsver⸗ sicherungsordnung sind nur die im § 225 Abs. 1 der Reichsversiche⸗ rungsordnung bezeichneten Krankenkassen zu verstehen [2070];

Kriegsteilnehmer, die innerhalb der ersten drei Wochen nach dem Ausscheiden aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung im Ge⸗ biete des Deutschen Reichs verwundet werden, haben Anspruch auf die Regelleistungen der Krankenkassen nach § 214 der Reichsversicherungs⸗ ordnung [2071]; 8

1) § 1693 der Reschsversicherungsordnung gilt auch für Streitig⸗ keiten auf Grund der Bekanntmachung des Meichskanzlers, betreffend Wochenhilfe während des Krieges, vom 3. Dezember 1914 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 492, Amtliche Nachrichten des R. V. A. 1914 S. 807).

2) Die Chefrau eines Kriegsteilnehmers, der vor Ausbruch des Krieges als landwirtschaftlicher Arbeiter ohne Anspruch auf Bar⸗ leistungen gegen Krankheit versichert war, hat Anspruch auf Wochen⸗ hilfe nach der unter 1 bezeichneten Bekanntmachung [2072];

Wöchnerinnen, die vor dem 3. Dezember 1914 entbunden sind, haben Anspruch auf Wochen⸗ und Stillgeld nach der Bekanntmachung des Reichskanzlers, betreffend Wochenhilse während des Krieges, vom 3 Dezember 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 492, Amtliche Nachrichten des R. V. A. 1914 S. 807) nur insoweit, als die Fristen des § 3 Nr. 2 und 4 a. a. O. am 3. Dezember 1914, vom Tage der Entbindung ab gerechnet, noch nicht abgelaufen waren 2073;

Versicherungsberechtigte Mitglieder einer Ersatzkasse gelten nicht als auf Grund der Reichsversicherungsordnung versichert im Sinne des § 1 Nr. 2 der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 3. De⸗ zember 1914 (Reichs Gesetzbl. S. 492, Amtliche Nachrichten des R. V. A. 1914 S. 807) [2074];

Der Grundsatz der Revisionsentscheidung 903 (Amtliche Nachrichten des R. V. A. 190! S. 407) ist unter der Herrschaft der Reichsversicherungsordnung aufrechtzuerhalten. Dem⸗ gemäß bezieht sich die Vorschrift des § 1442 Abs. 1 der Reichs⸗ versicherungsordrung auch auf den Fall, daß Marken zu niedriger Lohnklasse betgebracht sind und durch solche der richtigen Lohnklasse ersetzt werden sollen. Dies gilt auch für das Gebiet des Einzugs⸗ verfahrens [2075]; 84

In der Aufnahme einer geisteskranken Ehefrau in eine Anstalt auf Kosten des Armenverbandes ist im Sinne des § 1531 der Reichs⸗ versicherungsordnung eine Unterstützung des Ehemanns als Familien⸗ haupts zu erblicken [2076].

sind folgende Grundsätze vom Beschlußsenat auf⸗ gestellt:

Als Ersatz für bare Auslagen, die eine Krankenkasse nach § 21. Abs. 2 Satz 1 der Reichsversicherungsordnung den gewählten Mit⸗ gliedern der Organe zu erstatten hat, können auch Tagegelder gewährt werden [2077];

Die Satzungsbestimmung einer Krankenkasse des Inhalts, daß die Bekanntmachungen, welche die Kasse betreffen, in zwei vom Vor⸗ stand zu bestimmenden Zeitungen erfolgen sollen, ist zulässig [2078];

Einzelnen Kassenmitgliedern steht ein Beschwerderecht gegen eine Entscheidung des Oberve sicherungsamts, durch die eine Anordnung nach § 326 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung abgelehnt wird, nicht zu [2079];

Die Verpflichtung des Arbeitgebers, die Beiträge bis zur vor⸗ schriftsmäßigen Abmeldung fortzuzahlen 397 Abs. 1 der Reichs⸗ versicherungsordnunc), kommt dann in Wegfall, wenn die rechtzeitige Abmeldung tatsächlich unmöglich war [2080];

Arbeitgeber haben bei Arbeitsunfähigkeit von Versicherungs⸗ pflichtigen, die Mitglieder einer Ersatzkasse sind und deren Rechte und Pflichten als Mitglieder der Krankenkasse ruben, für die Dauer der Krankenhilfe keine Beiträge zu entrichten [2081].

Endlich sind noch folgende Entscheidungen zu vermerken:

Nach der Entscheidung 2082 sind die mit häuslichen oder land⸗ wirtschaftlichen Arbeiten beschäftigten Laienbrüder eines Klosters, die das Ordensgelübde noch nicht abgelegt haben, zur freiwilligen Selbst⸗ versicherung gemäß § 1243 Abs. 1 Nr. 3 der Reichsversicherungs⸗ ordnung berechrigt.

Die Zuständigkeit eines Versicherungsamts zur Entgegennahme eines Antrags auf Invpalidenrente ist nicht von der Stellung eines wirksamen Antrags abhängig [2083].

Den Schluß bilden die Uebersichten über die Zahlungen

31 Versichemmngson alten aus Inval Kranken⸗,

W“

Alters⸗ und Zusatzrenten und die Versicherungsleistungen on Hinterbliebene im Monat Juni 1915 und den Erlös Beitragsmarken im Monat Juli 1915.

111““ 8

g mmer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 678 und 679 der Deutschen Verlust⸗ listen bei. Sie enthalten die 324. Verlustliste der preußischen Armee, die 219. Verlustliste der bayerischen Armee und di 260. Verlustliste der württembergischen Armeer.

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Großbritannien und Irland.

Die Admiralität gibt bekannt, daß die schnelle Ent⸗ wicklung des Luftdienstes eine Umgestaltung der Luft⸗ schifferabteilung erforderlich gemacht habe. Das Amt wird jetzt unter die Leitung des Flaggenoffiziers, Konteradmirals Vaughan Lee gestellt, der den Titel eines Direktors des Luftfahrtdienstes erhält. Der bisherige Direktor des Amts für Luftschiffahrt Kommodore Sueter ist mit der Aufsicht über die Herstellung von Flugzeugen betraut worden und hat den Titel Superintendent für Flugzeugbau erhalten.

Der Gewerkschaftskongreß in Bristol hat mit 600 gegen 7 Stimmen eine Resolution angenommen, in der er sich verpflichtet, die Regierung soviel wie möglich zu unter⸗ stützen, um den Krieg mit Erfolg fortsetzen zu können.

Die Versammlung des sozialistisch⸗natio⸗ nalen Verteidigungsausschusses in Bristol hat eine Entschließung angenommen, worin, wie das „Reutersche Bureau“ meldet, die hinterhältigen Umtriebe der kleinen, nicht maß⸗ gebenden Gruppe von Friedenseiferern verurteilt und alle Friedensvorschläge zurückgewiesen werden, durch die nicht die Freiheit Belgiens, Nordfrankreichs, Elsaß⸗Lothringens und Polens hergestellt wird.

Die letzten beiden Verlustlisten weisen 90 Offiziere und 3299 Mann auf.

Rußland.

Der Großfürst Nikolaus ist nach dem Kaukasus ab⸗ gereist.

Das von den Blockparteien der Duma aus⸗ gearbeitete gemeinsame Arbeitsprogramm erklärt, wie die „Berlingske Tidende“ meldet, in der Einleitung, der Sieg könne nur erreicht werden, wenn die Behörden sich auf das Vertrauen des Volkes stützen könnten und dadurch imstande wären, die aktive gemeinsame Arbeit aller Bürger des Landes zu organisieren. Als Bedingung für die Erlangung des Ver⸗ trauens wird die Erfüllung einer Reihe von Forderungen ver⸗ langt, darunter politische Amnestie, versöhnliche Politik in Finnland und Erweiterung des Vereinsrechts. Der Vor⸗ sitzende des Zentrums der Duma, Fürst Lwomw, hat vor⸗ gestern während der Dumasitzung dem Ministerpräsidenten das Programm überreicht. Zu den Blockparteien gehören von 439 Dumamitgliedern nicht weniger als 300, nämlich das ganze Zentrum, die Oktobristen, die Fortschrittspartei, die Kadetten, der linke Flügel der Nationalisten unter Bobrinski, ferner die Polen, die Sozialdemokraten, die Mohammedaner und die Weißrussen. 8

Portugal.

Die Tagung des Parlaments ist geschlossen worden,

ohne daß die Regierung eine Erklärung über die Weltlage

abgegeben hätte. . Griechenlaand.

Der griechische Minister für Straßen⸗ und Verkehrswesen hat dem „Echo de Paris“ zufolge Unterhandlungen mit Bulgarien und Rumänien angeknüpft, um Transporte über Saloniki, den einzigen offenen Hafen am Aegäischen Meer, zu organisieren.

Bulgarien.

Blättermeldungen zufolge hat sich der Ministerpräsitzent Radoslawow einer Abordnung von Sohranjemitglicdern gegenüber dahin geäußert, daß die Beziehungen Bulganiens zur Türkei ausgezeichnet seien. Bulgarien sei faktisch bereits im Besitze der Bahnlinie nach Dedeagatsch. Die türkisch⸗ bulgarische Grenze verlaufe entlang dem Tundschaflusse bis Karagatsch, das Bulgarien zufalle, dann bis Soflu, zwei Kilo⸗ meter östlich der Maritza, von Soflu bis Enos am linken Maritzaufer. Die Stellung des Ministeriums sei fest. Es rechne auf die Vaterlandsliebe seiner politischen Gegner, namentlich der Bauernbündler, und beabsichtige nicht, die Sobranje aufzulösen. Er (Radoslawow) glaube nicht an ein gemeinsames Vorgehen Serbiens, Rumäniens und Griechen⸗ lands gegen Bulgarien. Falls Bulgarien kämpfen müsse, werde es dies nur auf einer Front zu tun brauchen.

Nach einem Telegramm des Präfekten von Xanthi haben unbekannte Personen vorgestern vormittag das Mitglied⸗ der Sobranje Mehemed Pascha überfallen und durch Revolverschüsse getötet. Wie das „Wiener K. K. Tele⸗ graphen⸗Korrespondenz⸗Bureau“ mitteilt, hat die vorläufige Untersuchung ergeben, daß ein Racheakt persönlicher Feinde vorliegt.

Albanien.

Das „Giornale d'Italia“ berichtet, daß Essad Pascha seinen Vormarsch durch die Ebene von Zadrima fortsetze. Man könne bereits sagen, daß die Ebene im Besitze der Anhänger Essads und von der Regierung in Alessio abhängig sei. Essad beabsichtige, nun auch das Gebiet der Mirditen zu besetzen, wohin sich alle seine Feinde geflüchtet hätten. Dieser Bezirk kämpfe nunmehr ganz ohne Mittel und sei von den Serben und dem Anhängern Essads eingeschlossen. Bibdoda habe sich nach Montenegro begeben, wo er anscheinend als Geisel zurück⸗ gehalten werde. Die Mirditen hätten sich in einen ver⸗ zweifelten Kampf mit den Truppen Essad Paschas eingelassen. In der Ebene von Zadrima sei man sich noch nicht klar dar⸗ über, ob Essad im Einverständnis mit den Montenegrinern vor⸗ gehe. Sicher sei nur, daß die Montenegriner eigene Stellungen diesseits des Drin innehaben und entgegen der allgemeinen Erwartung den Vormarsch Essads nicht behindern.

Amerika. 1 Der Präsident Wilson besuchte vorgestern das Staatse

departement, wo er eine Unterredung mit dem Staatsekretär 8

Lansing hatte. 1

des „Reuterschen Bureaus“ aus

Nach einer Meldung s 1 Anhä nger Kemps wegen Aufruhrs zu

Großes Hauptquartier, 9. September. (

herrschte verhältnismäßig Ruhe. Bei der gestern berichteten

Gefängnisstrafen von neun Monaten bis drei Jahren, in einigen Fällen zu Geldbußen von 50 bis 150 Pfund Sterling verurteilt worden. Der sogenannte Prophet van Rensburga, der im westlichen Transvaal großen Einfluß besaß, erhielt 18 Monate Gefängnis.

Krriegsnachrichten.

Westlicher Kriegsschauplatz. In den Argonnen brachen gestern nordöstli Vienne⸗le⸗Chateau unsere ——— und Lich wen Regimenter zum Angriff vor. Die durch die Artillerie vor⸗ trefflich unterstützte stürmende Infanterie setzte sich auf einer Frontbreite von über 2 km und einer Tiefe von 300 bis 500 m in den Besitz der feindlichen Stellungen und mehrerer Stützpunkte, darunter des von den Franzosen vielgenannten Werkes Marie⸗Thérese. 30 Offiziere, 1999 Mann wurden gefangen genommen 48 Maschinengewehre, 54 Minenwerfer, eine Revolver⸗ 888 ã rend der Nacht von vorgestern zu gestern wurden in London die Docks sowie die Fnhlaen und deren Umgebung ausgiebig mit Spreng⸗ und Brandbomben belegt. Die Wirkung war recht be⸗ friedigend. Unsere Luftschiffe sind trotz heftigster Beschießung ohne jeden Schaden zurückgekehrt. Deutsche Flugzeuggeschwader griffen Nancy an.

Oestlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Hindenburg. Von der Ostsee bis östlich von Olita keine wesentliche Veränderung. Zwischen Jesiory und dem Njemen wehrt sich der Gegner hartnäckig; unsere Truppen nähern sich Skidel. Südlich des Njemen entzog sich der Feind der Nieder⸗ lage durch Rückzug hinter die Zelwianka; auf dem West⸗ ufer halten nur noch Nachhuten. Die Heeresgruppe machte 3550 Gefangene und erbeutete 1 0 Maschinengewehre.

Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern. Auch hier ist die Zelwianka an den meisten Stellen unter Kämpfen mit feindlichen Nachhuten erreicht; südlich von Rozana ist der Uebergang über die Rozanka erzwungen. Oesterreichisch⸗ungarische Truppen gehen weiter durch den Wald nordöstlich von Sielec vor.

Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Mackensen. Bei Chomsk ist das Nordufer der Jasiolda gewonnen, durch unser Vorgehen nach Norden gezwungen, räumte der Gegner seine Stellungen bei Bereza⸗Kartuska. Zwischen dem Sporowskie⸗See und dem Dnjepr⸗Bug⸗ Kanal haben wir weiter Boden gewonnen.

Südöstlicher Kriegsschauplatz. Der südlich von Ostrow über den Sereth vorgedrungene Feind ist auf seinem Nordflügel zurückgeworfen. Oberste Heeresleitung.

Großes Hauptquartier, 10. September. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz.

Nördlich von Souchez wurde ein vorgeschobener fran⸗ zösischer Graben genommen und eingeebnet. Die Be⸗ satzung fiel bis auf einige Gefangene im Bajonettkampf. In den Vogesen wurden nahe vor unseren Stellungen am Schratzmännle und Hartmannsweilerkopf liegende Gräben gestürmt und dabei 2 Offiziere, 109 Mann ge⸗ fangen genommen, 6 Maschinengewehre, ein Minenwerfer er⸗ beutet. Ein Gegenangriff am Schratzmännle wurde blutig abgewiesen.

8 Oestlicher Kriegschauplatz.

Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Hindenburg. In Gefechten südöstlich von Friedrichstadt und bei Wilkomierz machten unsere Abteilungen einige 100 Gefangene; sonst ist die Lage zwischen der Ostsee und dem Njemen bei Merecz im wesentlichen unverändert. Bei Skidel und am Zelwianka⸗Abschnitt ist der Kampf noch im Gange. Die Höhen bei Pieski (an der Zelwianka) wurden ge⸗ stürmt; im Laufe des Tages sind 1400 Gefangene ein⸗ gebracht und 7 Maschinengewehre erbeutet.

Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern. Die Heeresgruppe ist im Angriff gegen feindliche Stellungen an der oberen Zelwianka und östlich der Rozanka. Olszancka ist genommen.

Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Mackensen. Unsere Verfolgungskolonnen nähern sich dem Bahnhof Kossow (an der Straße von Kobryn nach Milowidy).

Beiderseits der Bahn nach Pinsk erreichte ir die Linie Tulatycze Omzieze.

Südöstlicher Kriegsschauplatz 8

Deutsche Truppen warfen die Russen aus

Bucniow (am Sereth, südlich von Tarnopol). Südwestlich

von Bucniow und bei Tarnopol sind heftige feindliche Angriffe abgeschlag3en. Oberste Heeresleitung.

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1“ Wien, 9. September. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Russischer Kriegsschauplatz.

Unser Angriff in Wolhynien schreitet fort. Gestern wurde die russische Front nördlich von Olyka durchbrochen. Dubno, der zweite Punkt des wolhynischen Festungs⸗ dreiecks, ist genommen. In die Stadt ist gestern Nach⸗ mittags österreichische Landwehrkavallerie eingerückt. Die fluß⸗ aufwärts liegenden Sperrforts sind in unserem Besitz. Die Armee des Generals von Boehm⸗Ermolli ist an die obere Ikwa und über Noöwo⸗Aleksiniec vorgedrungen. Die russischen Kräfte, die im Raume westlich vom Trem⸗ bowla über den Sereth vorgebrochen sind, wurden größten⸗ teils wieder zurückgeworfen. In den Kämpfen, die hier gegen feindliche Ueberzahl stattfanden, griffen deutsche Garde⸗ bataillone unter dem Obersten von Leu besonders erfolgreich ein. Am unteren Sereth und am Dnjestr

roberung der feindlichen Stellungen von Nowosiolka⸗ Kostiukowa hatte im Kampf zu Fuß die von Feldmarschall⸗ leutnant von Brudermann geführte Kavpallerie hervorragen⸗

im Verlage der Deutschen Verlagsanstalt in Stuttgart herausgibt, Negen

österreichisch-ungarischen Streitkräften gewannen Teile die Gegend von Michalin südlich von Rodzany.

. Italienischer Kriegsschauplaaz. Die allgemeine Ruhe hält an. Im Raume von Schluder⸗ bach vertrieben unsere Truppen schwächere feindliche Abtei⸗ lungen, die gegen unsere Popenastellung vorfühlten, durch Feuer. Ebenso wurden zwei italienische Kompagnien, die im Paralba⸗ gebiet einen unserer Stützpunkte angriffen, zurückgeschlagen und feindliche Patrouillen, die den Monte Ciadenis ersteigen wollten, abgeschossen. . ,f Stelloertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

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Der Krieg zur See.

„Berlin, 9. September. (W. T. B.) Unsere Marine⸗ luftschiffe haben in der Nacht vom 8. zum 9. September den Westteil der City von London, ferner große Fabrik⸗ anlagen bei Norwich sowie die Hafenanlagen und Eisenwerke von Middlesborough mit gutem Erfolge angegriffen. Starke Explosionen und zahlreiche ö -2. s Die Luftschiffe wurden von

hen Batterien heftig beschossen. Sie sind sämtli wohlbehalten zurückgekehrt. Gg g ““ Der Chef des Admiralstabs der Marine.

Bordeaux, 9. September. (W. T. B.) Wie die „Agence Havas“ meldet, hatte der Dampfer „Bordeaux“ Saffi am 2. September morgens verlassen und befand sich am 7. September um 5 Uhr morgens 12 Meilen vom Kap Coubre, als ein Kanonenschuß auf ihn abgefeuert wurde. Der Kapitän befahl, mit Volldampf weiterzufahren. Aber das Unterseeboot setzte das Feuer fort, wobei der Dampfer von drei Granaten getroffen wurde. Dann manövrierte es, um das Schiff von der Seite zu fassen, und eine Granate drang unter der Wasserlinie ein. Der Dampfer „Bordeaux“ begann sich nach Steuerbord zu neigen. Der Kapitän ließ jetzt drei Rettungsboote zu Wasser, worin die Besatzung Platz nahm. Das Unterseeboot näherte sich und stellte sich quer vor den Dampfer, den es dann torpedierte. Das Schiff legte sich nach Backbord über und ging unter, da es ein ungeheures Leck erhalten hatte. Das Unterseeboot blieb an der Stelle, bis der Dampfer „Bordeaux“ untergegangen war, und verschwand sodann nach Norden. Es hatte keine Flagge gesetzt, war grau angestrichen und hatte weder ein Abzeichen noch eine Nummer. Die Besatzung des Dampfers, die die größte Kaltblütigkeit ge⸗ zeigt hatte, wurde von einem Lotsendampfer aufgenommen und in Royan gelandet.

Paris, 9. September. (W. T. B.) Der „Temps“ meldet aus Cettinje: Ein österreichisches Unterseeboot hielt bei Kap Rodoni ein Schiff an, das Getreide und Waren für Montenegro an Bord hatte, und brachte es nach Cattaro. Bei Kap Rodoni kreuzt ständig ein österreichisches Unterseebot, um montenegrinische Schiffe aufzubringen.

La Rochelle, 10. September. (W. T. B.) Am Donnerstag nachmittag traf der Dampfer „Baleinau“ mit dem Kapitän und 25 Mann der Besatzung des englischen Dampfers „Nora“ an Bord hier ein. Die „Nora“ wurde Dienstag nachmittag 3 Uhr 30 Minuten bei Penmarch von einem deutschen Unterseeboot beschossen und ver⸗ sen 8s Das Schiff war von Santander nach Newport unter⸗ wegs.

Der Krieg der Türkei gegen den Vierverband.

Konstantinopel, 9. September. (W. T. B.) Das Haupt⸗ quartier teilt mit: Im Abschnitt von Anaforta sind, wie sich feststellen ließ, am 8. September durch die Wirkung unseres gegen die feindlichen Stellungen südlich von Azmakdere ge⸗ richteten Artilleriefeuers Explosionen von Munition und Granaten in den feindlichen Schützengräben verursacht worden. Bei Ariburun schleuderte der Feind Bomben mit giftigen Gasen gegen unseren linken Flügel, konnte jedoch keine Wirkung erzielen. Bei Sedil Bahr gab es nur schwaches gegenseitiges Feuer. An den anderen Fronten keine Veränderung.

Kunst und Wissenschaft.

Mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Kaisers und e— werden zuguntten des Roten Kreuzes im Laufe des Monats September im Lichthof des Kunstgewerbemuseums in Berlin aus der von König Friedrich Wilhelm IV. angelegten Sammlung von Aquarellen etwa 500 erlesene Blätter öffentlich ausgestellt werden. Die 3600 Aquarelle umfassende Sammlung bildet einen kostbaren Schatz der Königlichen Hausbibliothek im Berliner Schloß. Die ausgewählten Blärtter werden im wesentlichen nach den Oertlichkeiten des auf ihnen Dargestellten geordnet sein, sodaß Ansichten von Alt. Berlin, Potsdam, Wien und München die Hauptgruppen bilden. Aufnahmen von geschichtlich oder künstlerisch bedeutenden Bauten aus Italien, Spanien und dem Orient werden sich anreihen, „ferner Landschaften aus Bayern und dem Salzkammer⸗ gut. Das Nähere über Beginn, Dauer und Besuchezeit der Aus⸗ stellung wird vom Zentralkomitee der Deutschen Vereine vom Roten Kreuz noch bekannt gegeben werden.

Literatur.

Aus der in den letzten Wochen erschienenen Kriegsliteratur sei zunächst wieder der Inhalt einzelner Hefte der periodisch erscheinenden kurz skizntert. Von der Sammlung „Der deutsche Krieg“, die Ernst Jäckh

die Hefte 55 bis 60 vor (jedes Heft 50 ₰). Im 55. behandelt der österreichische Politiker Theodor von Sosnoskv die Irredenta⸗ polttik. Er unterzieht zunächst die vier von ihr hauptsächlich ins Feld geführten Motive: die Forderungen von „Kompensationen“ für die Angliederung Bosniens und der Herzegowina, das Nationalitäten⸗ prinzip, das Bedürfnis Italiens nach „natürlichen Grenzen“ und die ongeblich im Jahre 1866 erfolgte Eroberung Südtirols durch Garibaldi einer sachlichen Kritik, um dann die von der italtenischen Regierung der Agitation der Irredenta gegenüber eingenommene Haltung und die Politik Oesterreichs gegen ihre Machenschaften darzulegen. Die Hefte 56 und 58 behandeln verwandte Themata. In jenem sucht der Professor Dr Robert Liefmann die Frage „Bringt uns der Krieg dem Sozialismus näher?“ zu beantworten, während in diesem Theodor Heuß die Formen des Kriegssozialismus selbst schildert. Liefmann gelangt, von einer Darlegung des Wesens des Soztal'smus ausgehend und nachdem er die durch den Krieg hervorgerufenen besonderen wirtschaftlichen Maßnahmen sktzztert hat, zu der Ansicht, daß die individualistische Wirt⸗ schaftsordnung auch in Zukunst die deutsche Volkswirtschaft kenn⸗ zeichnen werde. Was als bleibendes Gut nach dem Kriege bleiben solle, set ein Ineinandergreifen eines vernünftigen Sozialprinzips mit dem Individualprinzip, vor allem ein Ausgleich der Klassengegensätze.

een Anteil. Von den im Jasiolda⸗Gebiet kämpfenden

seitigen Weltanschauung unter dem Einfluß von Griechenland, P

nahmen dieser Kriegsz it auch der interessanten Frage zu, ob und wie⸗ weit künftig unsere Friedenewirtschaft sich bewußter als bisher unter dem Gesichtspunkt eines möglichen Krieges einrichten muß (Vorkats⸗ wirtschaft). Das Thema des deutsch⸗englischen Wirtschafts⸗ 2.- e wird im 57. Hest von Richard Kiltani be⸗ andelt. Die in diesen Gedankenkreis fallenden Fragen sind ja, da dieser Wirtschaftsgegensatz eine Hauptursache des gegenwärtigen Weltkrieges ist, in den letzten Monaten oft und von verschiedenen Gesichtspunkten aus besprochen worden. Dennoch ist die vorliegende kleine Schrift lesenswert, denn sie faßt nicht nur alle Hauptp mkt⸗ geschickt zusammen, sondern sie zeigt auch in der Bewertung der Einzel⸗ tatlachen den Verfasser als einen Mann, der gründliche theoretische Schulung mit offenem Blick für das praktische Wertschaftsleben vereint. Die beiden letzten Hefte sind völkisch⸗poi clschen Fragen gewidmet. Im 59. schreibt Moeller van den Brück über Belgier und Balten, und im 60. sucht der Prinz Olgierd Czartoryski die Frage: Müssen Deutsche und Polen sich immer befebden? zu beantworten. Von den bei G. D. Baedeker in Essen erscheinenden Kriegsheften aus dem Industriebezirk“ liegen zwet neue vor. Im 6. bietet Justus Hashagen einen Ueberblick über die Beziehungen und Japans seit Schimonoseki. Nach einer Schilderung der Anfänge der englisch⸗japantschen Annäherung in den Jahren 1895 1902 wird die Haltung Englands im russisch⸗japani⸗ schen Krieg behandelt, die Lockerung der Beziehangen zwischen beiden Staaten in den Jahren 1905 14 dargelegt und be⸗ gründet sowie das englisch⸗japanische Kriegsbündnis und die ostasiatische Krise 1914 —15 gewürdigt Ein Ausblick auf die Möglichkeiten der ostasiatischen Politik in Rück⸗ sicht auf die Haltung Amerikas und die Lage Chinas bilden den Ab⸗ schluß der auf Grund einer zahlreichen einschlägigen Literatur ver⸗ faßten Darstellung, der die hauptsächlichsten in Frage kommenden Staatsverträge als Anhang beigegeben sind. Im 7. Heft entwirft Dr. Ernst Günther ein Bild von den wirtschaftlichen Helse Deutschlands und seiner Hauptgegner. Seine mit reichem statistischen Material belegte Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, daß Deutschland seine wirtschaftlichen Kräste noch lange nicht in dem Maße angespannt habe, wie seine Gegner, daß Deutschland daher auch dann begründete Aussicht auf einen endlichen Sieg habe, wenn das Wort Lloyd Georges wahr wäre, daß die letzte Milliarde über den Krieg entscheiden werde. In der Sammlung Perthe Schriften zum Weltkrieg (Verlag von Friedr. Andr. Perthes in Gotha) ergreift der Privatdozent an der Berliner Universität Dr. Hetnrich Scholz, der in ihr schon zwei Beiträge über zeitgemäße ethische Fragen (Idealie mus, Politik und Moral) veröffentlicht hat, zum dritten Mal das Wort, um einem für das individuelle wie soziale Leben der Gegen wart gleich wichtigen Problem „Der Krieg und das Christen tum“ nachzugehen. Er sucht die Svannungen, Beziehungen und Wechselwirkungen zwischen Krieg und Christentum durch eine vertiefte Beurteilung des Krieges und eine besorndere Anschauung des Christentums in ihrer gegenwärtigen Bedeutung zu erfassen. Die tiefgehende Untersuchung gelangt zu dem Schluß, daß der Krieg nie aus dem Christentum hergeleifet werden kann. Insofern ist das Christentum ohne den Krieg. Aber das Christentum kann auch den tragischen Charakter des Krieges, der letzten Endes durch den menschlichen Willen nur mitverschuldet wird, nicht ver⸗ kennen. Insofern ist es nicht gegen den Krieg. So sehr es den Frieden fordert, fordert es doch nicht den Frieden um jeden Preis. Auch nicht um den Preis der Ungerechtigkeit, die, um den Frieden durchzusetzen, dem menschlichen Willen Dinge zur Last legt, die in Wahrheit Verhängnis sind. Umgekehrt kann der Krieg die ideellen Momente seiner Erscheinung nur dann vor dem Christentum behaupten, wenn er nicht ohne das Christen⸗ tum geführt wird. Das Christentum ist nicht gegen den Kcrieg, sofern er das letzte Mittel zur Herstellung eines besseren Lebens ist. England hat nun diesen Krieg unter Bedingungen gestellt, die den Ausschluß des Christentums bedeuten. Wir werden, solange wir Christen sind, nicht eher zur Ruhe kommen dürfen, bis wir den schwersten aller Kämpfe, den wir auf Erden zu führen haben, den Kampf zwischen Idee und Interesse, in den Grenzen des menschlichen Wesens auf allen irgend erreichbaren Punkten im Sinne des Christentums entschieden haben, und zwar nicht durch Beseitigung der Interessen, die der Beseitigung des Lebens gleichkämen, aber durch Eroberung der Widerstände, die die Mitherrschaft der christlichen Idee im Kampfe der Interessen unmöglich machen. Im 8. Heft derselben Samm⸗ lung unterzieht Severus unter dem Titel „Zehn Monateitalieni⸗ cher Neutralität“ das itali nische Grünbuch einer vernichtenden Kritikk. Von der Sammlung der Kriegsberichte aus dem Großen Hauptguartier, die neben den knappen Tagesberichten der Obersten Heeresleitung einzelne wichtige Kriegshandlungen schildern, hat die Deutsche Verlageanstalt in Sturtgart sechs neue Hefte (4—10; jedes Heft 25 ₰) herausgegeben. Sie enthalten die Schilderungen von den Kämpfen in den Karpathen, bei Münster, von weiteren Kämpfen im Osten zusammen mit den österreichisch⸗ungarischen Truppen, von Kämpfen zwischen Maas und Mosel, von der Durchbruchsschlacht in Galizien bis zur Einnahme von Przemysl, von der Schlacht in Galtzien von Przemysl bis Lemberg, von den Kämpfen bei YPpern, Les Eparges und Ban de Sapt und von den Kämpfen der Armee von Hindenburg im Juni und Juli d. J. Jedem Heftchen ist eine Karte des be⸗ treffenden Kriegsgeländes beigegeben. Im Verlag von Veit und Comp. in Leipzig gibt Dr. Hugo Grothe eine Folge von Schriften unter den Titel „Länder und Völker der Türkei“ heraus (Schriften des Deutschen Vorderasienkomftees). Es liegen bisher von ihr vier Hefte vor (jedes Heft 50 ₰). Im 1. Heft behandelt der Landtaasabgeordnete Dr. W. Blankenburg ⸗Zeitz die Zukunftsarbeit der deutschen Schule in der Türkei. Er schildert dte allmähliche Annäherung zwischen Deutschland und der Türkei auf kultur⸗ politischem, besonders schulpolitischem Gebiet, die neuerdings zur Berufung einer deutschen Schulmission nach Konstantinopel ge⸗ führt hat. Der Verfasser wirft dabet interessante Streeiflichter auf die völkische Eigentümlichkeit der einzelnen Nationalitäten und ihre Geneigtheit, sich vom deurschen Kultureinfluß erfassen zu lassen und streift auch die Wechselbeziehungen zwischen polttischem und wirtschaft⸗ lichem Einfluß und Schulpropaganda. Im 2. Heft entwirft der Professor Dr. M. Horten⸗Bonn ein Bild von der islamischen Geisteskultur. Er stellt den Grundbegriff der islamischen viel⸗ ersien und Indien dar. Den Abschluß bildet ein Abriß der islamischen Ethik, wobet schließlich die große Toleranz des Islam gegenüber fremden Kulturgedanken betont wird. Das polltisch interessante Thema Cypern und die Engländer behandelt im 3. Heft der Professor Dr. Freiherr von Lichtenberg⸗Gotha. Der Verfasser, ein gründ⸗ licher Kenner des in 30 Jahren englischer Herrschaft aus einer der reichsten Inseln des Orients in die aärmste verwandelten Eilands, schildert die unmenschliche Steuerpolitik der Engländer auf Cypern, ihre Mißachtung seiner völkischen, menschlichen und religjösen Wünsche und Interessen. Den Schilderungen liegt einwandfreies, amtliches Material zu Grunde. Das 4. Heft ist einer Darstellung des Geor⸗ gischen Volkes von dem Professor Dr. Ferdlnand Bor k⸗Königsberg gewidmet. Von der Sammlung „Der Welrkrieg im Urteil der Völker“ (Voerlag von E. S. Mittler u. Sohn in Berlin) liegt ein 5. Heft vor (20 ₰); es enrhält Pressestimmen über den Krieg aus dem Monat Mai d. J. Auch von den Kriegsveröffentlichungen des Deutschen Bundes Heimatschutz ist ein neues (2) Heft über „Ost⸗ preußen, seine Vergangenheit, Gegenwart und ukunft“ erschienen (Verlag von Callwey in München). s enthält den Wortlaut des Vortrages, den der Ober⸗ präsident der Provinz Ostpreußen von Batocki⸗Bledau am 16. März d. J. in Berlin über dieses Thema gehalten hat. Obschon eine knappe Inhaltsangabe dieses Vortrags seinerzeit von der gesamten Presse wiedergegeben wurde, werden weite Kreise doch mit großem Interesse zu diesem Hefte greifen, das ein genaues Bild von dem Zustand der schwer heimgesuchten Provinz übermittelt und eine Ueber⸗ sicht über alle zu ihrer Wiederberstellung getroffenen Maßnahmen

Heuß wendet sich nach einer Schilderung der wirtschaftlichen Maß⸗

bietet. Das Heft ist mit einer großen Anzahl guter Bilder aus Ost⸗

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