erschossen.
IXo und 293 Seiten starke
Zur Arbeiterbewegung. 2500 ausständige Bergleute in Südwales haben, wie W. T. B.“ meldet, die Arbeit wieder aufgenommen, nachdem durchgesetzt hatten, daß sämtliche Arbeiter in diesen Gruben der ewerkschaft beigetreten Nach einer von „W. T. B.“ wiedergegebenen Meldung des woner „Republicain“ aus Montpellier ist unter den Arbeitern er Staarsdomäne Craboules in Narbonne ein Ausstand 1 Herbeigeholte Gendarmen wurden von den Streikenden mit Schlägen empfangen; ein Arbeiter wurde von einem Gendarm
Land⸗ und Forstwirtschaft.
Die landwirtschaft liche Kreditgewährung des Kur⸗ und neumärkischen ritterschaftlichen und des Neuen branden⸗ burgischen Kreditinstituts.
Als Heft 17 der „Veröffentlichungen des Königlich preußischen Landesökonomiekollegiums“ ist im Verlage von P. eh in Berlin 1 der zweite Band des umfassenden Werkes über den „landwirt⸗ schaftlichen Kredit in Preußen“ erschienen, dessen erster, der 8 Äö,] Kreditgewährung der Ostpreußischen Landschaft gewidmeter Band in Nr. 127 des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ vom 2. Juni 1914 (erste Beilage) besprochen wurde. Der vorliegende, and (Preis 8 ℳ), der wie der erste den Generalsekretär des Landesökonomiekollegiums, Oekonomierat Dr. Walter von Altrock zum Verfasser hat, behandelt das Kur⸗ und neu⸗ märkische ritterschaftliche und das Neue brandenburgische Kreditinstitut. Dem Werke ist ein Geleitwort von dem Präsidenten des Landesökonomie⸗ ollegiums, Wirklichen Geheimen Rat Dr. Grafen von Schwerin⸗ Löwitz zur Einführung vorangeschickt, in dem zum Ausdruck gebracht wird, daß sich trotz der vorhandenen umfangreichen Spezialliteratur über den landwirtschaftlichen Kredit doch schon lange der Mangel einer zusammenfassenden Bearbeitung fühlbar gemacht habe. Für die Weiterbildung des Kreditwesens sei aber eine genaue Kenntnis des Entwicklungsganges der öffentlichen Kreditinstitute, ihrer ver⸗ schiedenen Organisationsformen, des Bereichs ihrer Tätigkeit, der Bedingungen der Kreditgewährung und vor allem der mehr oder weniger vollkommenen Befriedigung des Kreditbedürfnisses namentlich auch hinsichtlich der verschiedenen Besitzgrößen von größter Wichtig⸗ keit. In dieser Erkenntnis hat das Landesökonomiekollegium schon eit Jahren das einschlägige Material systematisch gesammelt und dem Verfasser die weitere Bearbeitung übertragen. In dankenswerter Weise hat auch der preußische Landwirtschaftsminister durch finanzielle Unterstützung die Weiterführung der Arbeiten ermöglicht, die dann in ihrem sachlichen Teil vor allem auch die stets bereite Unterstützung der betreffenden Kreditinstitute gefunden haben. In dem vorliegenden Bande sind die beiden brandenburgischen landschaftlichen Kreditinstitute getrennt in je drei Teilen behandelt, von denen der erste die Organisation und die allgemeinen Grundsätze der Geschäftsführung der Institute in ihrem Werdegang zur Dar⸗ ite ü entliche geschäftliche ute unterrichtet, und im dritten Teil zahlreiche statistische Uebersichten, wie sie in dieser Vollständigkeit und Anschaulichkeit bisher noch nicht zusammen⸗ gefaßt waren, die Ausbreitung und die Wirksamkeit der In⸗ stitute veranschaulichen. Aus dem ersten Teil seien neben den Dar⸗ stellungen über Seeee. Verwaltung, Betriebsmittel, Beleihungs⸗ bereich und ⸗fähigkeit, Erfordernisse der Bepfandbriefung und Be⸗ leihungshöhe besonders die Ausführungen über die Entwicklung der rundsätze für die Wertsermittlung sowie für die Verzinsung und Tilgung der Schuld und die Beschreibung der besonderen Einrichtungen bezw. Erleichterungen für die Darlehnsnehmer hervorgehoben. Erheblichen praktischen Wert gewinnt die Arbeit eingehende Berücksichtigung der erst kürzlich eingeführten neuartigen Beleihungsgrundsätze bei beiden Instituten. Ein besonderer Abschnitt ist bei dem Kur. und neumärkischen ritterschaftlichen Kredit⸗ nstitut auch der Tätigkeit der Ritterschaftlichen⸗ Darlehnskasse unter Berücksichtigung ihrer Mitwirkung behufs Erleichterung der Pfand⸗ riefsbeleihung gewidmet. 3 Aus dem umfangreichen Zahlenmaterial über die Entwicklung der Institute mögen vergleichsweise hier die folgenden Angaben Platz finden. Es waren beliehen:
das ist ein Durch⸗
schnittsbetrag der
8 für ein Gut von
Mark
mit einer Pfand⸗ briesschuld von
Mark
1) beim Ritterschaftlichen Kreditinstit ut: Z. 11 526 900 38 888 250 89 163 310
194 928 550
180 807 920 “
urgischen Kreditinstitut: 739 950 33 63 130 972 350 146 202 400
Beim Kur⸗ und neumärkischen ritterschaftlichen Kreditinstitut hat seit der kürzlich erfolgten Einführung der neuen Beleihungsgrundsätze sowohl die Zahl der beliehenen Güter wie die Darlehnsgewährung wieder eine Zunahme erfahren. . 1
Von der Gesamtpfandbriefschuld beider Institute in Höhe von
327 Millionen Mark im Jahre 1912 war der: Hauvtteil, nämlich
M224,6 Millionen Mark, zu einem nfuß vor 3 ½ % ausgegeben, daneben liefen noch 94 ½ Millionen Mark zu 3 % und 8,1 Millionen Mark zu 4 %.
Während das Ritterschaftliche Kreditinslitut bekanntlich nur Rittergüter (ausschließlich der jenigen in der Niederlausitz) beleiht, dient das Neue brandenburgische Kreditinstitut im poesentlichen der Befriedi⸗
gung des bäuerlichen Kreditbedürfnisses. Von Interesse ist daher die Kenntnis des Anteils der verschiedenen Betriehsgrößenklassen an den Beleihungen, dessen Gestaltung im Jabre 1.912 im Beleihungsbereich des Neuen brandenburgischen Kreditinstituts im Vergleich mit der Gesamtzahl der landwirtschaftlichen Betri ebe die nachstehende Ueber⸗ icht erkennen läßt, die zeigt, daß für das Neue brandenburgische Kreditinstitut hinsichtlich der Befriedigimg des bäuerlichen Kredit⸗ bedürfnisses noch ein großes Feld der Tictigkeit offensteht:
Zahl belijehene Pfandbrief⸗
d ee Grundstücke schuld 1912 ℳ
1907 44 069 300 1 175 950 57 094 3 660 25 766 750 21 086 4 283 51 954 600 50 — 100 „ 4 056 1 786 37 689 300
29 615 800.
über 100 .. 2 323 415
Für beide Kreditinstitute ist das Verhältnis der beliehenen Güter :ur Gesamtzahl der landwirtschaftzichen Betriebe in den einzelnen Kreisen auch noch auf mehreren anschalulichen Karten dargestellt. Alles in allem stellt der vorliegende Band ein Sammelwerk von großter Vollständigkeit dar, in dem ein umfangreiches Material niedergelegt st, dessen Benutzung durch ein aus führliches Sachregister wesentlich erleichtert wird. Für alle diejenigen, die sich mit den Fragen des andwirtschaftlichen Kredits im allgemeinen und in der Provinz Brandenbung im besonderen zu befaßsen haben oder sich über die Be⸗ dingungen der Kreditgewährung zu unterrichten genötigt sind, bildet das Werk ein unentbehrliches Hilfsmittel und Nachschlagebuch. In der Einführung wird weiter das Erscheinen einer einschlägigen Arbeit es Verfassers über „die öffentlichen Sparkassen“ angekündigt.
Betriebsgröße
2 — 5 ha. 5 — 20 „. 20 — 50 „.
8
Saatenstand in Rumänien in Juli 1915.
Die geringen Schäden, die von den zahlreichen und oft wolken⸗ bruchartigen Regengüssen in der ersten Hälfte des Berichtsmonats verursacht wurden, stehen in keinem Verhältnisse zu dem durch sie bewirkten Nutzen für die Spätsaaten und insbesondere für den Mais. Die auf diese Regenperiode folgende warme und schöne Witterung at den Getreideschnitt und Drusch, die Heumahd ermöglicht und den ais und den übrigen Feldfrüchten zu reicher Entwicklung geholfen. Das Erträgnis an Getreide ist überall befriedigend, in einigen Gegenden sogar außerordentlich groß. Hierbet ist noch besonders in Betracht zu ziehen, daß die Qualität eine bessere als sonst ist; die Körner sind groß, schön und schwer wie selten. So gehen in einigen Gegenden bis zu 80 kg und darüber auf 1 hl Weizen. Nach vorläufiger Schätzung beträgt die Weizenernte 15 — 25 hl auf 1 ha, Gerste etwas weniger, Hafer 20 — 40 hl. — Der früh⸗ zeitig angebaute Mais zeigt eine außerordentlich kräftige Entwicklung und verspricht im größten Teil des Landes eine reiche Ernte. Der Spätmais ist zumeist stark zurückgeblieben, sodaß sein Erträgnis ge⸗ ring sein wird. — Die oben erwähnten günstigen Witterungsverhält⸗ nisse haben auch auf die Futterpflanzen günstigen Einfluß gehabt. Bohnen und Erbsen sind größtenteils reif, sodaß mit dem Ein⸗ sammeln begonnen werden konnte. — Der Tabak hat durch den reichen Regen gelitten, besonders in tief gelegenen Gegenden. Die Tabakernte hat bereits begonnen. — Die Weiden stehen ausgezeichnet, sodaß das Vieh reichliche Nahrung findet. — Auch die Weinberge versprechen reiche und 8 Ernte. (Bericht des Kaiserlichen Kon⸗ sulats zu Bukarest vom 30. August 1915) öW111“
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Der Einfluß des Hungers auf die Geistestätigkeit.
Im Kriege ist es unvermeidlich, daß die Ernährung mancher Truppenteile nicht immer in ganz regelmäßiger Weise vor sich gehen kann, namentlich bet den siegreichen Truppen, die den geschlagenen Feind bis zur Erschöpfung verfolgen, können die Verpflegungs⸗ kolonnen nicht immer so schnell folgen, wie es wünschenswert wäre. Deshalb ist es gegenwärtig von doppeltem Interesse, die Folge⸗ ustände des Hungers zu kennen. Bei wissenschaftlichen Unter⸗ e- besonders der geistigen e. die sich nach gänzlicher oder zeitweiser Erthaltung von Nahrung einstellen, muß man unter verschiedenen Arten von Nahrungsenthaltung unterscheiden: der frei⸗ willigen Enthaltung zum Zwecke der Schaustellung, wie bei Hunger⸗ künstlern, der gezwungenen Nahrungsenthaltung bei Krankheiten, wie akuten Fiebern, Hysterie und akuten Geisteserkrankungen, dem Hunger infolge von Armut, Teuerung, Schiffbruch, Ver⸗ schüttung im Bergwerk und anderen Unglücksfällen, den seltenen Beispielen von Hungern in selbstmörderischer Absicht, endlich dem Fasten aus religiösen Gründen. Eines der interessantesten Kapitel dieses Themas ist das Studium des vorübergehenden geistigen Deliriums nach langen Entbehrungen wie bei Schiffbruch. Besonders bei Schiffbrüchtgen sind mehrfach einwandfreie Untersuchungen an⸗ gestellt worden, da sich auch Aerzte, die ein Interesse an solchen Beobachtungen hatten, zuweilen unter den Opfern eines Schiffs⸗ unfalles befanden, zu dessen Folgen lang dauernde Entbehrungen ge⸗ hörten, bis die Verunglückten gerettet wurden. Alles in allem sind folgende Schlüsse bezüglich des Hungers auf den Geist zu ziehen: Wenn die Enthaltung nicht allzu lange dauert und besonders, wenn sie freiwillig und gewohnheitsmäßig erfolgt, so stellt sich eine an⸗ geregte Tätigkeit der Geisteskräfte und vornehmlich der Einbildungs⸗
aft ein. Wird die Enthaltsamkeit verlängert, so findet eine Veränderung im Charakter und Benehmen des Menschen statt, die ihren Ausdruck in einer? eigentümlichen Erreghbarkeit des Temperaments, außerordentlichem Egoismus und sogar in Grausam⸗ keit findet. Gleichzeitig zeigen sich deutliche geistige Störungen, teil⸗ weiser Verlust des Gedächtnisses, der Willenskraft und Selbst⸗ beherrschung und eine Neigung zu plötzlichen und unwiderstehlichen Antrieben, die völlig instinktiv auftreten. In ernsteren Fällen werden die Geistesstörungen während der Nachtzeit besonders hochgradig, sie äußern sich in Schlaflosigkeit, aufregenden Träumen, Alpdrücken, Sinnestäuschungen, Wahnvorstellungen und gefährlichen Impulsen. Stellen sich geistige Störungen schon bei Tage ein, so deuten sie auf einen sehr ernsten Zustand hin und können im hohen Maße gefähr⸗ lich werden. Bei ununterbrochener Dauer der Nahrungsentziehung kann dann der Mensch unter dem Einflusse fortgesetzter Halluzinationen und unwiderstehlichen Impulsen zu Taten hingerissen werden, wie man sie in einzelnen Fällen mit Entsetzen kennen gelernt hat. Es wird dann von einer Untersuchung des geistigen Zu⸗ standes der betreffenden Person abhängig gemacht werden müssen, ob sie wegen dieser Taten überhaupt noch gerichtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Da aber der Geisteszustand während der Ver⸗ übung der Tat oft gar nicht mehr festzustellen ist, so ist es auch in juristischem Sihne von Bedeutung, den Einfluß des Hungers auf die Geistestätigkeit zu kennen. Man kann eine Parallele ziehen zwischen dem Geisteszustand infolge von Hunger und dem infolge von Trunkenheit, bei beiden findet sich dieselbe Störung der Intelligenz, der Moral und des Benehmens. Sowohl klinische als auch experimentelle Tatsachen haben gezeigt, daß die Erscheinungen nach zu reichlichem Alkoholgenuß denen infolge von Entbehrung und Nahrungsmangel in ziemlich weit⸗ gehendem Maße entsprechen.
Die Genickstarre in Bayern im ersten Halbjahr 1915.
Nach den „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts⸗ wurden im ersten Halbjahr 1915 — einschließlich einer nachträglich angezeigten Erkrankung aus dem Vorjahr — 180 Erkrankungen (und 86 Todesfälle) an Genickstarre gemeldet, darunter 113 (49) bei Militärpersonen. Von ihnen entfielen auf den Monat Januar 19 (9), auf den Februar 45 (21), auf den März 52 (28), auf den April 41 (17), auf den Mat 13 (6), auf den Juni 10 (5). Beteiligt waren die Regierungsbezirke Oberbayern mit 91 Erkrankungen (und 47 Todes fällen), Niederbayern mit 2. . Pfalz mit 12 (3), Ober⸗ pfalz mit 18 (5), Oberfranken mit 3 (1), Mittelfranken mit 32 (22), Unterfranken mit 8 (3), Schwaben mit 13 (4). Von den 91 aus Oberbayern gemeldeten Erkrankungen entfielen auf München allein 80, darunter 49 bei Milftärpersonen.
Von den insgesamt an Genickstarre erkrankten 180 Personen standen 42 im Alter von 1 bis 15 Jahren, 108 — darunter 91 Mili⸗ tärpersonen — im Alter von 15 bis 30 Jahren, 24 — darunter 19 Militärpersonen — im Alter von 31 bis 45 Jahren, 20 — darunter 17 Militärpersonen — im Alter von 45 bis 60 Jahren und 2 in einem Alter von mehr als 60 Jahren. Tödlich verliefen 47,8 % der Erkrankungen. 1“
Nr. 73 des „Zentralblatts der Bauverwaltung“ herausgegeben im inisterium der öffentlichen Arbeiten, vom 11. September 1915 bat folgenden Inhalt: Amtliches: Dienstnach⸗ richten. — Nichtamtliches: Ueber Richtlinien bei der Bemalung monumentaler Innenräume. — Ermittlung der 89—b im Hochgebirge. — Ueber Heldenhaine. — Vermischtes: Prüfung, Er⸗ nennung und Anstellung der “ in Preußen. — K. E. D. Fritsch †. — Bücherschau. öA1114“
Handel und Gewerbe.
— Tvrotzdem bereits in den Zeitungen mehrfach darauf hinge⸗ wiesen ist, daß seit dem 27. August d. J., dem Tage des Inkraft⸗ tretens der Bekanntmachung über den Verkehr mit Hülsen⸗ früchten vom 26. August 1915, jeder Handel mit Hülsenfrüchten
G. m. b. H. in Berlin erfolgt, enthalten, wie „W. T. B.“ Berlin berichtet, nicht nur die größeren Tageszeitungen, sondern auch die Fachblätter des Klein⸗ und handels häufig Anzeigen, in denen Hülsenfrüchte zum Verkau angeboten werden.
Handelsverbot an sich nichts zu tun. Wer gegen dieses verstößt, kann
mit Geldstrafe bis zu 15 000 ℳ bestraft werden.
— In der letzten Sitzung des Verwaltungsrats des Lothringer Hüttenvereins Aemeß⸗Frfede Kneuttingen i. Lothr. ist der Rechnungsabschluß Die Gesamtüͤberschüsse des Unternehmens ö
worden. Mit dem Vortrage aus 1
8 464 199 ℳ (14 119 106 ℳ).
5 022 676 ℳ (5 017 456 ℳ). Die Abschreibungen der Kohlenzechen sowie der Fentscher Hütten⸗Aktiengesellschaft von zusammen
2 872 844 ℳ (3 161 559 ℳ) sind bei diesen Gesellschaften vor⸗
genommen worden. Die Gesamtabschreibungen der in der Bilanz vereinigten Betriebe (ausschließlich der Bergwerke Murville, Reichs⸗ land und Dompecevrin sowie der Mannstaedt⸗Werke und der Düssel⸗ dorfer Eisen⸗ und Draht⸗Industrie) betragen daher 7 895 520 ℳ (8 179 016 ℳ). Der Reingewinn beträgt sodann 2 213 382 ℳ 8 013 733 ℳ), dessen Verwendung der am 27. Oktober in rüssel stattfindenden Generalversammlung, wie folat, vor⸗
geschlagen wird: zu besonderen Rücklagen zwecken 912 734 ℳ (850 000 ℳ), 8 V. 6 % Dividende 3 480 000 ℳ, Rückstellung für Kriegsunkosten 2 000 000 ℳ) und Vortrag auf neue Rechnung 1 150 648 ℳ (1 214 128 ℳ). — Der Rechnungsabschluß des Fagoneisenwalzwerk L. Mannstaedt u. Cie. A.⸗G., Troisdorf, über das Geschäftsjahr 1914/15 ergibt bei Ueberschüssen von insgesamt 3 204 840 ℳ (4 101 141 ℳ) nach Verrechnung der Generalunkosten, Obligationenzinsen, Skonti und Zinsen
sowie der Kosten für 1““ und der Kriegslasten einschließlich des Vortrags aus dem Vorjahre einen Rohgewinn von 1 401 925 ℳ
(1 751 640 ℳ). Nach Abschreibungen in Höhe von 1 287 672 ℳ
Generalversammlung, wie folgt, vorgeschlagen wird: zu Rückstellungen 27 000 ℳ (25 500 ℳ), für vertrogliche Vergütungen und Beamten⸗ belohnungen 80 500 ℳ und Vortrag auf neue Rechnung 6752 (5163 ℳ). — Bei der Düsseldorfer Eisen⸗ und Draht Industrie, Düsseldorf, beträgt der Fabrikationsüberschuß für 1914/115 1 024 679 ℳ (1 289 089 ℳ) und der Rohgewinn 494 287 ℳ (747 716 ℳ). Für ordentliche Abschreibungen werden in Abzug gebracht 461 551 ℳ (450 334 ℳ). Der Reingewinn beträg demncch 26 386 ℳ (297 382 ℳ) und erhöht sich durch den Vortrag aus 1913/14 von 1350 ℳ (1641 ℳ) auf 27 736 ℳ (299 023 ℳ), wovon 24 000 ℳ für vertragliche Vergütungen und Be⸗ amtenbelohnungen verwendet und 3736 ℳ veorgetragen werden. Generalversammlung soll am 29. Oktober in Düsseldorf stattfinden. — Bei der Beurteilung der vorstehenden Zahlen ist zu berücksichtigen, daß sich die Hauptniederlassung des Unternehmens in Kneuttingen nahe am Kriegsgebiete befindet und infolgedessen mehrere Monate ganz außer Betrieb bleiben mußte. Die Interessengemeinschaftswerke konnten zwar unter günstigeren Verhältnissen arbeiten, die Gesamt⸗ werke waren aber trotzdem nicht in der Lage, im zweiten Halbjahr die Verluste der ersten Zeit so auszugleichen, daß die Auszahlung einer ividende vorgeschlagen werden konnte.
— Der gestern dem Aufsichtsrat der Norddeutschen Credit⸗ anstalt in Königsberg vorgelegte Abschluß für das erste jahr 1915 weist laut Meldung des, zif hinter denjenigen des ersten Halbjahres 1914 nicht zurückstehen.
— Die Spiritus⸗Zentrale G. m. b. H. Berlin wird laut Meldung des „W. T. B.“ 1,5 Millionen Mark Kriegsanleihe zeichnen. Nach Mitteilung der Zentrale wird ferner die Spritbank Aktien⸗ gesellschaft sich mit 600 000 ℳ an der Kriegsanleihe beteiligen.
— Laut Meldung des „W. T. B.“ betrugen die Bruttoein⸗ nabmen der Baltimore and Ohio⸗Bahn im Juli 1915: 8 670 752 Dollar (gegen das Vorjahr mehr 524 064 Dollar), die Nettobetriebseinnahmen: 3 076 912 Dollar (gegen das Vorjahr mehr
804 891 Dollar). 8
Berlin, 14. September. Produktenmarkt. Der Markt war geschäftslos.
Berliner Großhandelspreise für Speisekartoffeln. Im Berliner Kartoffelgroßhandel wurden nach den Ermittlungen der von den Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin gebildeten Ständigen Deputation für den Kartoffelhandel in der Zeit vom 9. bis 11. Sep⸗ tember 1915 folgende Preise (für 100 kg gute, gesunde neue War ab Berliner Bahnhöfen) gezahlt: Dabersche Kartoffeln 7,00 — 8,50 ℳ Peenee bis 9,00 „. weiße Kartoffeln 7,00 — 8,50 ℳ, Rosen artoffeln 6,00 — 7,50 ℳ (Nordbahnhof bis 8,00 ℳ). Das Geschäf nahm in der zweiten Wochenhälfte einen lebhaften Verlauf. Di Zufuhren waren ausreichend und fanden zu unveränderten Preise glatten Absatz. Insgesamt kamen in der Zeit vom 6. bis 12. Sep tember auf dem Hamburg⸗Lehrter, Nord⸗, Ost⸗ und Anhalter Bahn hof 8007,5 t Kartoffeln an.
Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkten.
Paris, 13. September. (W. T. B.) 3 % Französische Rente 68,50, 4 % Span. äußere Anleihe 87,75, 5 % Russen 1906 88,90, 3 % Russen von 1896 —,—, 4 % Türken 60,50, Suezkanal 39,85, Rio Tinto 1522.
Amsterdam, 13. September. (W. T. B.) Markt fest. Scheck auf Berlin 50,22 ½ — 50,72 ½, Scheck auf London 11,48 — 11,58, Scheck auf Paris 41,20 — 41,70, Scheck auf Wien 36,80 — 37,30, 5 % Nieder⸗ ländische Staatsanleihe 102, Obl. 3 % Niederl. W. S. 76 ½, Königl. Niederländ. Petroleum 516 ¾8, Holland⸗Amerika⸗Linie 261, Nieder⸗ ländisch⸗Indische ndelsbank 173 ⅞, Atchison, Topeka u. Santa 5 101 ½8, Rock Island ½, Southern Pacific 84,00, Southern
dülpag 16, Union Pacific 130, Amalgamated 74 ¼, United States orp. —,—.
Kursberichte von auswärtigen Warenmärkten.
Amsterdam, 13. September. (W. T. B.) Java⸗Kaffee stetig, loko 50. Santos⸗Kaffee für September 44, für De⸗ zember 44 ¼, für März 41 ¾. 1
Amsterdam, 13. September. (W. T. B.) Rüböl loko 60. Leinöl loko 32 ⅛, für Oktober 31 ½, für November —,—. Die Notierungen verstehen sich zu den Bedingungen des Niederländischen Ueberseetrusts.
Liverpool, 4. September. (W. T. B.) Baumwolle. (Offizielle Notierungen.) American ordinary 4,62, do. good ordinary 4,92, do. fully good ordinary 5,14, do. low middling 5,32, do fully low middling 5,52, do. middling 5,80, do. fully middling 5,95, do. good middling 6,10, do. fully good middling 6,28, do. middling fair 6,60, Pernam fair 6,26, do. good fair 6,68, Ceara fair 6,21, do. good fair 6,63, Egyptian brown fair 6,95, do. brown
ood fair 7,50, do. brown fully good fair 7,75, do. brown good 8.25, he G. Broach good 5,10, do. fine 5,40, Oomra good 4,60, do. fullv good 4,75, do. fine 4,90, Bengal good 4,10, do. fine 4,40, Madres Tinnivelly good 5,52. “ 111““
verboten ist, der nicht an oder durch die Zentraleinkaufs⸗Gesellschaft
aus Groß⸗. 8
Es sei deshalb nochmals nachdrücklichst darauf hingewiesen, daß ein derartiger freier Handel schon jetzt verboten ist. Der in der Verordnung genannte 1. Oktober ist nur der Tag, auf den sich die Anzeigepflicht bezieht. Er hat mit dem
auf Grund der Verordnung mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder
ür das Geschäftsjahr 1914/15 neln
auf 14 in Höhe von 1 214 128 ℳ ergibt sich ein Rohgewinn von 7 236 059 ℳ (13 031 190 ℳ). Für Abschreibungen werden in Abzug gebracht
und Wohlfahrts⸗
(1 099 370 ℳ) verbleibt ein Reingewinn von 114 250 ℳ (652 269 ℳ), dessen Verwendung der am 29. Oktober in Coöln stattfindenden
alb⸗ . W. T. B.“ Gewinnziffern auf, die
Uitersuchungssachen. *
2 — v — — 52.S 8 Aufgebote, Verlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.
Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
„Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
Kommanditgesellschaften auf Aktien u.
Aktiengesellschaften.
ffentlicher
nzeiger.
Anzeigeupreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 30 ₰. 10.
. Erwerbs⸗ und
. Bankausweise.
.Niederlassung ꝛc. von 8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung⸗
esen 8 e
tsanwälten.
Verschiedene Bekanntmachungen
——
— — — —
—
1) Untersuchungssachen.
[38452] Fahnenfluchtserklärung und Steckörief.
In der Untersuchungssache gegen den unten beschriebenen Jäger Josef Otula⸗ kowsky vom E.⸗Jägerbataillon Nr. 6 in Oels (vorher 3./Res.⸗Jäg.⸗Batl. Nr. 22), geb. am 4. 3. 1895 in Obersitzko (Kreis Samter), kathol., Schmied in Obersitzko, welcher sich verborgen hält, ist die Unter⸗ suchungshaft wegen Fahnenflucht ange⸗ ordnet. Auf Grund der §§ 69 ff. M.⸗ St.⸗G.⸗B. sowie der §§ 356, 360 M.⸗ St.⸗G.⸗O. wird der Beschuldigte für fahnenflüchtig erklärt. Es wird ersucht, ihn zu verhaften und in die Militär⸗ abteilung des Strafgefängnisses hier oder an die nächste Militärbehörde zum Weiter⸗ transport hierher abzuliefern.
Beschreibung: Gestalt: stämmig, Größe: ungefähr 1,75 m, Haare: blond, Gesicht: voll, Augen: kleine blaue, Nase, Mund, Kinn: gewöhnlich, spricht polnisch und (langsam) deutsch.
Breslau, den 6. September 1915. Königliches Gericht der Landwehrinspektion Breslau.
[38463] Steckbrief.
Gegen den unten beschriebenen Musketier — Kupferschmied — Anton Tremmel, geb. 16./IV. 1895 zu Betzenweiler in Württemberg, zuletzt in Wohlsborn bei Weimar, welcher flüchtig ist, ist die Unter⸗ suchungshaft wegen Fahnenflucht verhängt. Es wird ersucht, ihn zu verhaften und dem oben bezeichneten Bataillon zuzu⸗ führen oder an die nächste Militärbehörde zum Weitertransport hierher abzuliefern.
Weimar, den 9. September 1915. Gericht des 1. Ersatzbataillons Infanterie⸗
Regiments 94.
Zachariae, Oberst und Kommandeur ddes 1. Ers.⸗Batl. Inf.⸗Regts. Nr. 94. Beeschreibung: Alter: 20 Jahre, Gestalt:
schmächtig, Größe: 1,75 m, Haare: dunkel, Augen: dunkel, Mund: normal, Nase: spitz, Sprache: württ. schwäb. Dialekt, Kleidung: Manchesterhose, Mütze, Schnür⸗ schuhe und Waffenrock. Fährt ein Fabhrrad „Deutschland“ Nr. 2, Mod. 1915 — Nr. 620 266 —.
[38459]
Der gegen die russ. Schnitterin Marie Kaluczna, geb. in Kirchdorf, Rußland, 20 Jahre alt, erlassene Steckbrief vom 22. Februar 1915 — Nr. 49 Stück Nr. 90 994 — wird erneuett.
Stettin, den 7. September 1915.
Kriegsgericht des Kriegszustandes.
[38460]
Der gegen die russ. Staatsangehörigen: 1) Edward Johansson, geboren am 10. Juli 1893 in Helsingfors, 2) Paul Kauto, 21 Jahbre alt, geb. in Helsingfors, erlassene Steckbrief vom 9. Februar 1915 — Nr. 39 Stück Nr. 88 278 —, Jahr⸗ gang 1915, ist erledigt.
Stettin, den 7. September 1915.
Kriegsgericht des Kriegzzustandes.
[38448]
Der Feldwebel⸗Leutnant Karl v. Berns⸗ torff. M. G. K. Inf. Regt. 61, geb. 10. 3. 1890, wird hierdurch für fahnen⸗ flüchtig erklärt.
Wonn, 28. 8. 15.
Gericht der stellv. 30 Inft.⸗Brigade Amtsstelle Bonn. 3
[38464] Fahnenfluchtserklärung. 8
In der Untersuchungssache gegen den Musketier Franz Walther, Ers.⸗Batl. Res.⸗Inftr.⸗Regts. 29, geboren am 8. 9. 1887, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Millitärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Militärstraf⸗ gerichtsordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt. — III b 331/15.
Cölu, den 4. September 1915. 8
Gouvernementsgericht.
1[38465]1 Fahnenfluchtserklärung. In der Untersuchungssache gegen den Reservisten Carl Schweitzer, Ers.⸗Batl. Res.⸗Jaf.⸗Reg. 68, 5. Komp., geb. am 18. Jan. 1887, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§, 69 ff. des Militär⸗ sowie der §§ 356, 360 der Militärstrafgerichtsordnung der Beschuldigte
hierdurch für fahnenflüchtig erklärt.
Cöln, den 9. September 1915.
8 Gouvernementsgericht. IIIb 277/15.
[38444] Beschluß.
In der Untersuchungssache gegen den Resf. Karl Rittimann und gegen den Gefr. d. Res. Paul Erhart, 4. Komp Brig.⸗Ers⸗Btls. 50, wegen Fahnenflucht vom Posten vor dem Feinde, werden auf Grund der §§ 69 ff. M.⸗St.⸗G.⸗B. und der §§ 356, 360 M.⸗St.⸗G.⸗O. die Be⸗ schuldigten für fahnenflüchtig erklärt.
Div.⸗St.⸗Qu., 8. September 1915.
Gericht 8. Ersatzdivision.
[38450] Fahnenfluchtserklärung.
In der Untersuchungssache gegen den unausgebildeten Landsturmpflichtigen Willas Nissen, geb. 21. 5. 1889 zu Lundsgaard, vom Bez. Kdo. Flensburg, wegen Fahnen⸗ flucht; wird auf Grund der §§ 69 ff. des Militärstrafagesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Militärstrafgerichtsordnung der eee hote hierdurch für fahnenflüchtig
ärt.
leusburg, den 8. September 1915. Gericht der stellv. 35. Inf.⸗Brigade.
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[38449] Beschlagnahmeverfügung. In der Untersuchungssache gegen den Landwehrmann, 3/III. Ldst.⸗Inf.⸗Batl. Flensburg (Gramm) Nissen Lauritz Mink, geb. 28. XI. 1877 zu Tyrstrup, wegen Fahnenflucht, wird unter Bezugnahme auf die am 9. Januar 1915 ausgesprochene Fahnenfluchtserklärung, veröffentlicht im Reichsanzeiger in der Ausgabe vom 26. Januar 1915 unter Nr. 83295, das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Beschuldigten mit Beschlag belegt. Flensburg, den 10. September 1915. Gericht der stellv. 35. Inf.⸗Brigade.
[38445] Beschlagnahmeverfügung. In der Untersuchungssache gegen den 1) Wehrmann Johann Kehlmann,
1./136, wohnhaft in Ahrtraß,
2) Gefreiten Carl Ad. Bernh. Wissel,
1./136, wohnhaft in Bockhbolt,
3) Gefreiten Johann Kaiser, 1./136, wohnbaft in Uerdingen, 4) Reservisten Karl Hornecker, 1./136,
wohnhaft in Lingolsheim i. E.,
5) Reservisten Martin Fender, 1./136,
wohnhaft in Erstein i. E.,
6) Reservisten Carl Mangold, 1./136,
wobnhaft in Ostwald i. E., 7) Reservisten Wilhelm Schlüter,
1./136, wohnhaft in Crefeld,
wegen unerlaubter Entfernung, wird, da die Beschuldigten hinreichend ver⸗ dächtig sind, cigenmächtig von ihrer Truppe sich entfernt zu haben, und zwar im Felde, und durch ihr Verschulden länger als
sieben Tage, Vergehen gegen §§ 64, 67
M.⸗Str.⸗G.⸗B, und sie im Sinne des
§ 356 M.⸗Str.⸗G.-O. als abwesend an⸗
zusehen sind, auf Grund des § 360 M.⸗
Str.⸗G.⸗O. das im Deutschen Reiche be⸗
findliche Vermögen der Beschuldigten hier⸗
durch mit Beschlag 1 Im Felde, den 18. August 1915. Gericht der 115. Infanterie⸗Diyvision.
Der Gerichtsherr: Dr. Lauterer, von Kleist, Kriegsgerichtsrat. Generalmajor.
[38446] Fahnenfluchtserklärung.
1) Der Wehrmann Edmund Bouché, geb. 5. 9. 81 zu Kuttingen, Kreis Chateau⸗ Salins, Els.⸗Lothr.,
2) der Wehrmann Emil Briot, geb. 8. 2. 80 zu Domenheim, Kreis Chateau⸗ Salins, Els.⸗Lothr.,
beide 6. Komp. Res.⸗Inf.⸗Regts. Nr. 17, werden biermit für fahnenflüchtig erklärt
Im Felde, den 9. 9. 15.
Gericht der Division Liebert.
38443] Fahnenfluchtserklärung
und Beschlaguahmeverfügung.
In der Untersuchungssache gegen die Landsturmleute Julius Delagarde, Gaston Boulay und Emil Brorard der 7. Komv. Res.⸗Inf.⸗Regts. 237, wegen Fahnenflucht, werden auf Grund der §§ 69 ff. des Millitärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Militärstrafgerichts⸗ ordnung die Beschuldigten hierdurch für fahnenflüchtig erklärt und ihr im Deutschen Reiche befindliches Vermögen mit Be⸗ schlag belegt.
Im Felde, den 10. September 1915.
Gericht der 52. Res.⸗Division.
[38442] Fahnenfluchtserklärung. In der Untersuchungssache gegen den 1) Unteroffizier Alfred Wilhelm Kam⸗ ber, geboren am 8.3. 1891 zu Weißenfels, 2) den Gefreiten d. Res. Albert Ernst Wilhelm Degenkolbe, geboren am 7. 7. 1890 zu Schmölln, S.⸗A., beide der 4. Kompagnie Infanterie. regiments Nr. 153, wegen Fahnenflucht, werden auf Grund der §§ 69 ff. des Militärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Militärstrafgerichtsordnung die Beschuldigten hierdurch für fahnenfluͤchtig erklärt. Den 9. September 1915. Gericht der 8. Infanteriedivision
[38441) Fahnenfluchtserklärüung. In der Untersuchungssache gegen den Kanonier Wehrmann Richard Wilbelm Ruthe von der 2. Inf.⸗Munit.⸗Kol. IV. A.⸗K., wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Militärstrafgesetz⸗ buchs sowie der §§ 356, 360 der Mllitär⸗ strafgerichtsordnung der Beschuldigte hier⸗ durch für fahnenflüchtig erklärt. Den 9. September 1915. Gericht der 8. Infanteriedivision.
[38461] Fahneufluchtserklärung und Beschlagnahmeverfügung. Der Matrose Bernbard Domkowski, geb. 19. September 1892 zu Pr. Stargand, 2. Komp. 1I. Matrosendivision, wird auf Grund §§ 69 ff. Mil.⸗Str.⸗G.⸗B., 356, 360 Mil.⸗Str.⸗G.⸗O. für fahnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen Reiche be⸗ findliches Vermögen mit Beschlag belegt. Kiel, den 10. September 1915. Gericht I. Marineinspektion.
[38453]1 Fahnenfluchtserklärung.
In der Untersuchungssache gegen den Rekruten — Musiker Valentin Adler, eb. 14. 3. 1895 in Kleschin, Kreis Flatow, W.⸗Pr., wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Militärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Militärstrafgerichtsordnung der ö“ hierdurch für fahnenflüchtig erklärt.
swohnhaft in Colmar,
[384561 Fahnenfluchtserklärung und Beschlaguahmeverfügung. In der Untersuchungssache gegen 1) den Landsturmpflichtigen Friedrich Lamey, Bäcker, geb. 28. 2. 92 in Güns⸗ bach, Kreis Colmar, daselbst, durch Beschluß vom 25. 8. 15, 2) den Reservisten Ludwig Franz 8. E. 882 geßs. 2* 8. 88 in arr, zule wohnha aselbst, dur Beschluß vom 26. 8. 15, oir. 8 3) den Militärpflichtigen Josef Deckert, 9 geb. 3. 91 in Markolsheim, zuletzt wohnhaft daselbst, durch Beschluß vom 3. 9. 15, 1 4) den Landsturmpflichtigen Franz Faver Steiger, geb. 24. 5. 97 in Lautenbach, Kreis Gebweiler, Friseur, zuletzt in Colmar wohnhaft, durch Beschluß vom 7. 9. 15, wegen Fahnenflucht und Kriegsverrats, werden in Gemäßheit der §§ 68, 69, 71, 57, 10 Mil.⸗St.⸗G.⸗B., 88, 93 R.; St.⸗G.⸗B., §§ 356, 360 Mil.⸗St.⸗G.⸗O. die Beschuldigten hierdurch für fahnen⸗ flüchtig erklärt und ihr im Deutschen 8 befindliches Vermögen mit Beschlag belegt. Straßburg i. Els, den 25., 26. 8. 3., 7. 9. 1915. 8 Gericht der Landwehrinspektion.
8 [38457] Fahnenfluchtserklärung und Beschlaonahmeverfügung.
In der Untersuchungtsache gegen
1) den Ersatzreservisten Johann Salomon Werey, Schlosser, geb. 8. 2. 79 zu Esch⸗ bach, Kreis Colmar, durch Beschluß vom 25. 8. 15,
2) den Grenadier der Reserve Josef Wagentrutz, Landwirt, geb. 17. 12. 89. zu Meistratzheim, Kreis Erstein, zuletzt in Meistratzheim,
3) den Ersatzreservisten Andreas Wert⸗ heimer, Reisender, geb. 28. 12. 88 zu Rosheim, Kreis Molsheim, zuletzt in Straßburg,
zu 2 u. 3 durch Beschluß vom 26. 8. 15,
4) den Landsturmpflichtigen Georg Re⸗ natus Langenhuch, geb. 13. 1. 96 in Barr, zuletzt Mechaniker in Straßburg⸗ Königshofen,
5) den Musketier der Landwehr I Georg Forny, Tagner, geb. 8. 9. 82 zu zuletzt im Inland daselbst wohn⸗ aft,
zu 4 u. 5 durch Beschluß vom 31. 8 15,
6) den Gefreiten der Reserve Moritz Thiriet, Handlungsangestellter, geb. 10. 5. 90 zu Schlettstadt, zuletzt daselbst wohnhaft,
7) den Wehrmann Johann Peter Marchand, geb. 23. 4. 82 in Zell, zuletzt Zimmermann daselbst,
zu 6 u. 7 durch Beschluß vom 3. 9. 15,
8) den Grenadter der Landwehr I1 Marie Johann Florenz Josef Moßer, Bäcker, geb. 27. 1. 76 zu Oberehnheim, Kreis Erstein, zuletzt im Inland in Ober⸗ ehnheim wohnhaft,
9) den Musketier der Reserve Karl Schaeffer, Schlosser, geb. 17. 12. 87 zu Schlettstadt, zuletzt daselbst wohnhaft,
zu 8 u. 9 durch Beschluß von 6. 9. 15, wegen Fahnenflucht, werden auf Grund der §§ 69 ff. des Militärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Militärstrafgerichts⸗ ordnung die Beschuldigten hierdurch für fahnenflüchtig erklärt und ihr im Deutschen befindliches Vermögen mit Beschlag elegt.
Straßburg i. Els., den 25., 26., 31. 8. u. 3., 6. 9. 1915.
Gericht der Landwehrinspektion. [38458] Fahnenfluchtserklärung.
In der Untersuchungssache gegen
1) den Grenadier der Landwehr 1 Johann Albert Steib, geb. 18. 6. 82 in Beblenheim, HPreis Rappoltsweiler, zuletzt der Landwehr I.
2) den Musketier
Johann Baptist Houson, Dienstknecht,
geb. 30. 11.85 in Colmar, zuletzt daselbst wohnhaft, zu 1 u. 2 durch Beschluß vom 25. 8. 15, 3) den Militärpflichtigen Georg Meyer, Handlungsgehilfe, geb. 21. 7. 95 in Mar⸗ kolsheim, zuletzt wohnhaft daselbst, 4) den Grenadier der Landwehr II Ludwig Wilhelm Bertrand, Sattler, geb. 12. 7. 79 in Bischweiler, Kreis Hagenau, zuletzt wohnhaft in Lingolsheim, zu 3 u. 4 durch Beschluß vom 26. 8. 15, 5) den Landwehrmann I Emil Georg Jaisel, Fabrikarbeiter, geb. 29. 7. 80 in Straßburg, zuletzt wohnhaft daselbst, 6) den Gefreiten der Reserve Julius Hieronimus Metz, Handlungsgehilfe, geb. 5. 1. 89 in Bischheim, zuletzt in Straß⸗ burg wohnhaft, 7) den Landwehrmann I Friedrich artenstein, geb. 13. 11. 84 in Zabern, Dachdecker, 8) den Miillitärrflichtigen Gustav Hartenstein, geb. 20. 6. 90 in Zabern, Fabrikarbeiter, beide zuletzt wohnhaft in
Zabern, 7, 8 durch Beschluß vom
zu 5, 6, I. F. 15.
9) den Ersatzreservisten Friedrich Pfaff, Ziegelarbeiter, geb. 16. 5. 86 in West⸗ hofen, zuletzt wohnhaft in Hönheim, durch Beschluß vom 6. 9. 15,
10) den Miilitärpflichtigen Albert Huntzinger, Spinnerejarbeiter, geb. 23. 8. 84 in Markirch, zuletzt wohnhaft
Posen, den 11. September 1915. Gericht der Landwehrinspektion Posen.
in Mülhausen, durch Beschluß vom 7. 9. 15,
zuletzt wohnhaft er
wegen Fahnenflucht und Kriegsverrats,
werden in Gemäßhelt der §§ 68, 69, 71,
57, 10 Mil.⸗St.⸗G.⸗B., 88, 93 R.⸗St.⸗
G.⸗B, §§ 356, 360 Mil.⸗St.⸗G.⸗O. die
ean hierdurch für fahnenflüchtig rt.
Straßburg, den 25., 26., 31. 8. u 6., 7. 9. 1915. Gericht der Landwehrinspektion.
[38454] Fahnenfluchtserklärung
und Beschlagnahmeverfügung. In der Untersuchungssache gegen den Füsilier d. Landw. I Fritdrich Karl Wurtz, Maschinenschlosser, geboren am 26. 3. 1886 in Illkirch⸗Grafenstaden, Kreis Erstein, zuletzt wohnhaft in Illkirch⸗ Grafenstaden, wegen Fahnenflucht und Kriegsverrats, wird in Gemäßheit der §§ 68, 69, 71, 57, 10 Mil.⸗St., G.⸗B., 88, 93 R.⸗St.⸗G.⸗B., §§ 356, 360 Mil.⸗ St.⸗G.⸗O. der Beschuldigte für fahnen⸗ flüchtig erklärt und sein im Deutschen 188 befindliches Vermögen mit Beschlag elegt.
Straßburg i. Els., den 9. Sept. 1915.
Gericht der Landwehrinspektion.
[38455] Fahnenfluchtserklärung.
„In der Untersuchungssache gegen den Füsilier d. Reserve Josef Riegler, Land wirt, geb. 16. 12. 90 zu Niederehnheim, Kreis Erstein, zuletzt daselbst wohnhaft, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Militärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Mllitärstraf⸗ gerichtzordnung der Beschuldigte für fahnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen 28 befindliches Vermögen mit Beschlag belegt.
Straßburg i. Elf., den 9. Sept. 1915.
Gericht der Landwehrinspektion.
[38462] Fahnenfluchtserklärung.
In der Untersuchungssache gegen den Matrosen Fritz Kaiser, 3. Komp. I. Matrosendivoision, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Militär⸗ strafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 366 der Militärstrafgerichtsordnung der Beschul⸗ digte hierdurch für fahnenflüchtig er⸗ klärt. (II. D. 143 — 15)
Wilhelmehaven, den 9. Septbr. 1915.
Gericht der II. Marineinspek
[38466] Verfügung. 8
Die Fahnenfluchtserklärung gegen den Wehrmann Josef Woudgoust, Res.⸗Inf.⸗ Regt. Nr. 3, 3. Komp, zuletzt Res.⸗ Lazarett A in Augsburg, ausgeschrieben in Nr. 182 der ersten zum Deutschen Reichsanzeiger vom 4. August 1915 unter Ziffer 30 588, wird biermit widerrufen.
Augsburg, 10. 9. 1915.
K. B. Gericht der st. 3. Inf.⸗Brigade.
[38451]
Die am 11. August 1915 gegen den Musketter Robert Weidenheimer beim Ersatzbatailloen Res⸗Inf.⸗Regiment 109 ergangene Fahnenfluchtserklärung wird zurückgenommen. (33603.)
Karlsruhe, den 2. September 1915. Gericht der stellv. 55. Infante ebrigade.
[38447] 1
In der Untersuchungssache gegen den Musketier Martin Baumaunn 8/161 wird ie vom Gericht der 16. Division am 26. 11. 1910 (Reichsanzeiger Nr. 73985) erlassene Fahnenfluchtserklärung hiermit zurückgezogen.
Trier, den 7. September 1915.
Gericht der stellv. 30. Inf.⸗Brigade,
Amtsstelle Trier.
2) Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl.
[38405] Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 24. Februar 1916, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle, Berlin, Neue Friedrichstr. 13/14, III. Stockwerk, Zimmer Nr. 113, versteigert werden das in Berlin, Ebertystraße 32, belegene, im Grundbuche vom Frankfurtertorbezirk Band 6 Blatt Nr. 169 (eingetragene Eigentümer am 18. August 1915, dem Tage der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks: 1) die verwitwete Bezirksschorn⸗ steinfegermeister Laura Ruhbein, geb⸗Koblitz, 2) Fräulein Elise Ruhbein, jetzt verehelichte Conrad, 3) Fräulein Margarete Ruhbein, jetzt verehelichte Krause — sämtlich zu Berlin) eingetragene Grundstück: Vorder⸗ wohngebäude mit rechtem Seitenflügel, Doppelquergebäude und 2 Höfen, Ge⸗ markung Berlin Kartenblatt 36 Parzelle 1792/2, 7 a 82 qm groß, rund⸗ steuermutterrolle Art. 98, Nutzungswert 12 900 ℳ, Gebäudesteuerrolle Nr. 98. Zerlin, den 2. September 1915. Könialiches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 87. — 87 K. 68a. 15.
(38106] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 4. Januar 1916, Vormittags 10 Ubr, Neue Friedrichstraße 13/14, III. (drittes
belegene, im Grundbuche vom Franksurter⸗ torbezirke Band 28 Blatt Nr. 826 (einge⸗ tragener Eigentümer am 18. August 1915, dem Tage der Eintragung des Ver⸗ steigerungkvermerks: Monteur Bernhard Schiller in Berlin) eingetragene Grund⸗ stück: a. Vorderwohngebäude mit linkem Seitenflügel und Hof, b. Stall rechts, Ge⸗ markung Berlin, Kartenblatt 36, Par⸗ zelle 1266/54, 5 a 23 qm groß, Grund⸗
steuermutterrolle Art. 603, Nutzungswert
9040 ℳ, Gebäudesteuerrolle Nr. 603.
Gerlin, den 7. September 1915.
Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abieilung 85. 85. K. 112.15/4.
[94854) Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Hermsdorf bei Berlin belegene, im Grundbuche von Hermsdorf Band 7 Blatt 227 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks auf den Namen des Ingenieurs Hermann Fengler in Berlin⸗Wilmersdorf eingetragene Grund⸗ stück am 25. Oktober 1915, Vor⸗ mittags 10 ¼ Uhr, durch das unter⸗ zeichnete Gericht, an der Gerichtsstelle, Brunnenplatz, Zimmer 30, I. Stock verk, versteigert werden. Das in Hermsdorf be⸗ legene, als Acker an der neuen Straße be⸗ jeichnete Grundstück umfaßt das Trennstück Kartenblatk I Parzelle 725/3 von 8 a 56 am Größe. Es ist in der Gruad⸗ steuermutterrolle des Gemeindebezirks Hermsdorf unter Artikel Nr. 224 mit 0,10 Taler Reinertrag verzeichnet. Der V ist am 2. Mai 1914 in das Grundbuch eingetragen.
Berlin, den 4. März 1915. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Wedding. Abteilung 6.
[34075] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Berlin belegene, im Grundbuche von Berlin⸗Wedding Band 71 Blatt Nr. 1669 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks auf den Namen der verwitweten Steuererheber Emma Wolf, geborene Witte, in Berlin eingetragene Grundstück am 22. November 1915, Vormittags 10 Uhr, durch das unter⸗ zeichnete Gericht an der Gerichtsstelle — Brunnenplatz — Zimmer Nr. 30, 1 Treppe, versteigert werden. Das in Berlin, Bastianstraße 15, belegene Grundstück enthält Vorderwohnhaus mit Seitenflügel links, Quergebäude und Hof und um⸗ faßt das Trennstück Kartenblatt 25 Par⸗ zelle 1907/45 ꝛc. mit einer Größe von 5 9, 48 qm. Es ist in der Grundsteuer⸗ mutterrolle des Stadtgemeindebezirks Berlin unter Artikel Nr. 3398 und in der Gebäudesteuerrolle unter Nr. 3398 mit einem jährlichen Nutzungswert von 10 900 ℳ verzeichnet. Der Versteigerungs⸗ vermerk ist am 18. März 1915 in das Grundbuch eingetragen.
Berlin, den 18. August 1915. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Wedding. Abteilung 7.
[38418)0 Bekanntmachung.
Der Aufgebotstermin vor dem unter⸗ zeichneten EGerichte vom 1. Februar 1916, Vormittags 10 Uhr, betreffend Kraftlos⸗ erklärung folgender angeblich dem Gast⸗ wirt Gotthilf Apfel in Offenbach ge⸗ stohlener Hessischer Staatsschuldverschrei⸗ bungen:
1) Serie 2876 Nr. 111 222 zu 500 ℳ,
3) Serie 8 Nr. 29 066 zu 1000 ℳ, 4) Serie 7 Nr. 20 369 zu 1000 ℳ, 5) Serie 7 Nr. 21 595 zu 1000 ℳ,
sowie 3 ½ % iger abgestempelter Hessischer Staatsschuldverschreibungen:
7) Nummer 2720 zu 2000 ℳ,
8) Nummer 6764 zu 2000 ℳ,
9) Nummer 10 958 zu 1000 ℳ wird aufgehoben.
Gr. Amtsgericht I.
[38166] 8 Herzogliches Amtsgericht Bra hat heute folgendes Aufgebot erlassen: Der Oberförster Karl Blume in Thann (Ober⸗ elsaß), zurzeit in Konstanz, hat das Auf⸗ gebot des Braunschweiger 20 Talerloses Serie 1906 Nr. 26 beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf den 17. April 1916, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herzoglichen Amtsgerichte Braunschweig, Am Wendentore 7, Zimmer Nr. 31, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Zugleich wird bezüglich des bezeichneten Loses die Zahlungssperre verfügt und an Herzog⸗ liches Finanzkollegium hier das Verbot erlassen, an den Inhaber des Loses eine Leistung zu bewirken.
Braunschweig, den 2. September 1915.
Der Gerichtsschreiber Herzogl. Amtsgerichts. 16.
Hilgendag, Gerichtsobersekretär.
[38167]
Herzogliches Amtsgericht Braunschweig hat heute folgendes Aufgebot erlassen: 1) Die Witwe Conradine Peiegnitz von hier, Güldenstraße 28,
1u“
Stockwerk), Zimmer Nr. 113—115, ver⸗ steigert werden das in Berlin, Pintschstraße 6,
2) der Gemeindediener und Nachtwächter Heinrich Heim in
5) Serie 2968 Nr. 122 201 zu 500 ℳ
6) Serie VII Nr. 10 758 zu 5000 ℳ,
Darmstadt, den 10. September 1915.
unschweig
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