1915 / 223 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Sep 1915 18:00:01 GMT) scan diff

*

1.

muünchen 1, 1 (1, 1). Grimma 2, 4 (1, 3), Leppzig 1, 1 (1, 1), Rochlitz 1, 1 (1, 1). 50: Auerbach 1, 1 (1, 1).

8

8

Güstrow 5, 10 (1. 1), 64: Neustrelitz 7, 8 (2, 2), Neubrandenburg 2, 2 (2, 2). BVechtla 2,

8 Drittel der Postbeamtenschaft, wurden zu den Fahnen gerufen, ein

11, 1), Eppingen 1, 1 (1, 1), Heidelberg 2, 2 (—, 2), Tauberbischofs⸗

(1, 1).

Stadt 1, 1, Cassel 2, 2 (1, 1), Fritzlar 1, 1, Melsungen 1, 1 (1, 1),

eerrsch. Schmalkalden 1, 1 (1, 1), Grafsch. Schaumburg 2, 2 —, 1). 21: Unterwesterwaldkreis 1, 1, Unterlahnkreis 4, 5 (2, 3), Usingen 2, 2, Frankfurt a. M. Stadt 1, 1 (1, 1). 32: ZIl 2, 5, Cochem 1, 2, Ahrweiler 1, 1 (1, 1), Neuwied 2, 2 2 2), Altenkuchen 1, 1. 33: Essen Stadt 1, 3, Mörs 3, 7 —, 1), Düsseldorf 1, 1 (1, 1), Solingen 1, 1, Neuß 1, 1. 24: Wipperfürth 1, 1, Cöln Stadt 1, 1. 36: Schleiden 1, 1 (1, 1). 28: Altötting 1, 1 (1, 1), Dachau 1, 1. 39: Kelheim 1, 1, Pfarrkirchen 1, 1. 41: Burglengenfeld 2, 2 (1. 1), Parsberg 432 Dinkelsbühl 1, 1, Schwahach 1, 1. 45: Dillingen Stadt 1, 1 (1, 1), Krumbach 1. 1, Markt Oberdorf 1, 1 (1, 1), Schwab⸗ 47 Glauchau 1, 1, Stollberg 1, 1. 49:

52: Oberndorf 1, 2. 52 :8 Schorndorf

56: Breisach 1, 1, Frei⸗ 57: Ettlingen 1, 1 (1, 1), Schwetzingen 5, 8.

1, 1 (1, 1). 54: Waldsee 1, 1 (1, 1). burg 1, 1, Kehl 1, 1, Wolfach 1, 1. Karlsruhe 1, 1. 58: Mannheim 5, 9 (3, 3),

heim 1, 3. 59: Darmstadt 1, 1 (1, 1), Dteburg 1, 1 (1, 1). 60: Büdingen 1, 1 (1, 1), Schotten 1, 1. 62: Parchim 1, 1 (1, 1), Gnoien 8, 8. 683: Avpolda 1, 1 11, ) Fürstentum Birkenfeld 2, 2 (2, 2). 68: Braunschweig 2, 2, Wolfenbüttel 5, 7, Blankenburg 2, 2 70: Ostikreis 1, 1. 732 Cöthen 1, 1. 83: Hamburg Stadt 1, 2 (—, 1) 86: Diedenhofen West 1, 1 (1, 11.

2. (2, 2). 672

hqbean.

Nach einer in Nr. 9 des „Archivs für Post und Telegrapbie“ veröffentlichten Uebersicht über das schweizerische Postwesen im Jahre 1914 haben die Auscgaben der schweizerischen Post⸗ verwaltung in dem genannten Jabre 62 805 592 Fr., die Einnahmen aber nur 56 647 108 Fr. betragen. Es war also ein Betriebsverlust von 6 158 484 Fr. festzustellen, während im Jahre 1913 ein Reinertrag von 1 004 610 Fr. erztelt worden war. Hinter dem Voranschlage blieb das wirkliche Ergebnis infolge des durch den europälschen Krieg verursachten Ausfalls an Einnahmen um 7 087 864 Fr. zurück. Ohne die nachdrücklichen Sparmaßnahmen der Post⸗ verwaltung, durch die es gelang, dem Voranschlag gegenüber rund 6 400 000 Fr. Ersparnisse zu erzielen, würde das Betriebsergebnis noch unerfreulicher gewesen sein. Während sich im Vergleiche zum Vor⸗ jahre die Zabl der Briefe trotz des Krieges bei einer Gesamtzahl von 227 220 185 um 10 963 143 und die der Einzahlungen auf Postscheckrechnungen bei einer Gesamtzahl von 8 996 407 um 126 254 Stück vermehrte, verringerte sich die der Postkarten bei einer Gesamtzahl von 76 717 876 um 35 825 928 Stück, die der Drucksachen bei einer Gesamtzahl von 66 739 204 um *21 277 194 Stück, die der Pakete bei einer Gesamtzahl von 35 419 270 um 5 687 625 Stück. Eine gewaltige Vermehrung wiesen dagegen die uneingeschriebenen portofreien Briefsendungen des Inland⸗ verkehrs auf, die bei einer Gesamtzahl von 58 137 208 gegenüber dem Vorjahre um 40 456 896 zunahmen, was bauptsächlich auf den portofreien Verkehr der zahlreichen im Felde stehenden Truppen und der Hilfsgesellschaften zurückzuführen ist. Im inländischen Postanweisunasverkehr betrugen die Einzablungen 651 250 799 Fr. (1913: 671 828 710 Fr.), die Auszahlungen 651 201 147 Fr. (1913: 671 801 464 Fr.), der Jahresumsatz 1 302 451 946 Fr. (1913: 1 343 630 174 Fr.); im ausländischen Postanweisungsver⸗ kehr die Einzahlungen 76 750 306 Fr., die Auszahlungen 92 068 492 Francs und der Jahresumsatz 168 818 798 Fr. (1913: 172 797 843 Francs). Grundsätzlich wurde festgestellt, daß die Zahl der täg⸗ lichen Bestellungen in großen und mittleren Städten 4, in kleineren Städten und bedeutenderen Landorten 3, im übrigen 2 nicht über⸗ steigen soll. Die Zahl der Postanstalten hat sich im Berichts⸗ jahr um 18 vermehrt und betrug Ende 1914: 4095. Von ihnen he⸗ fanden sich 2635 in der deutschen, 1087 in der französischen und 373 in der italtentschen Schweiz. Die Zahl der Festangestellten belief sich Ende 1914 auf 15 369 Beamte und Angestellte (gegenüber 15 037 im Vorjahr), darunter 1248 Frauen.

An Besoldungen und Vergütungen wurden 42 371 955 Fr. gegen 42 773 273 im Vorjahre gezahlt. Der Krieg und die Mobil⸗ machung des schweizerischen Heeres waren natürlich für den Post⸗

Petrieb von tiefgretfendem Einfluß. Ueber 5000 Mann, etwa ein

roßer Teil der Postpferde mußte der Heeresverwaltung zur Ver⸗ ügung gestellt werden. Dies und der Rückgang des gebührenpflichti⸗ gen Postverkehrs machten eine Reihe von Verwaltungsmaßnahmen erforderlich: Verlängerung der Arbeitszett, Kürzung der Ruhetage, Aenderungen im Schalterdienst, im Bestelldienst und in den Post⸗ verbindungen. Ein Teil der Einschränkungen konnte inzwischen wieder aufgehoben werden. Der Verkehr mit dem Auslande, der in den ersten Kriegstagen völlig stockte, dann z. T. über Italien geleitet werden mußte, kam später wieder mehr in Fluß. Sehr großen Anteil hat die schweizerische Postverwaltung an der Vermittlung der Post für Kriegsgefangene. Gemäß Artikel 16 der Vollzugsverorduung zum Haager Abkommen vom 18. Oktober 1907 über die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges ist den Kriegsgefangenen die Möglichkeit zur Ab⸗ sendung von Briefen usw. nach der Heimat zu geben. Nach dem Weltpostvertrag und dem Sonderabkommen von Rom genießen die an Kriegsgefangene gerichteten und von ihnen aufgegebenen Post⸗ sendungen Portofreiheit. Bis Ende 1914 wurden mehr als 11 Mil⸗ lionen Briefsendungen, darunter etwa 200 000 Päckchen (Höchstgewicht 1 kg) über die Schweiz geleitet. Die Post⸗ anweisungen für Kriegsgefangene werden von der Oberpostkontrolle in Bern in die Währung des Bestimmungslandes umgerechnet und neu ausgeschrieben. Vom September bis Ende 1914 wurden so an französische Kriegsgefangene in Deutschland 221 687 Postanweisungen im Betrage von 3 576 756 Fr. und an deutsche Kriegsgefangene in Frankreich 61 045 Postanweisungen im Betrage von 1 195 614 Fr. befördert. Seit dem 1. Dezember 1914 besorgt die schweizerische Pestverwaltung u. a. auch den Postanweisungsverkehr für Kriegs⸗ gefangene zwischen Oesterreich⸗Ungarn und Rußland. Der Aus⸗ wechselungsverkehr von Postpaketen bis zum Gewicht von 5 kg zwischen Deutschland und Frankreich nahm rasch einen solchen Umfang an, daß die Vereinigung der Pakete mit den Begleitpapieren, das Zählen usw. als undurchführbar aufgegeben werden mußte. Die Pakete werden seither in geschlossenem Eisenbahnwagen ohne Um⸗ ladung zwischen Frankfurt a. M. und Genf befördert. Bis Ende 1914 wurden 170 972 Pakete für Kriegsgefangene in Frankreich und 161 442 Pakete für Kriegsgefangene in Deutschland umgeleitet. Ferner vermittelt die Oberpostdirektion in Bern die Auskunftserteilung über Kriegsgefangene durch das Rote Kreuz in Genf. Insgesamt beschäftigte die schweizerische Postver⸗ waltung Ende 1914 für die Kriegsgefangenenpost über 100 Mann. Die schweizerische Postverwaltung unterstützt auch die Bestrebungen zur Linderung der durch den Krieg im eigenen Lande wie in den kriegführenden Staaten hervorgerufenen Not im Rahmen ihres Wirtungskreises. Es geschieht dies hauptsächlich durch Be⸗ willigung oder Erweiterung der Portofreiheit für Sammlungen zugunsten des Roten Kreuzes, für Liebesgaben an Truppen, ferner an verschtedene schweizerische und fremdländische Hilfsvereine. Die Mobilmachung des schyweizerischen 25 stellte auch die schweizerische Feldpost vor Aufgaben, wie sie im gleichen Umfang seit Bestehen der eidgenössischen Post nicht an diese heran⸗ genneten waren. Bei der Feldpost sind 750 Mann in 21 Feld⸗ postbureaus tätig. In der ersten Zeit ihrer Tätigkeit wurde über Stockungen in der Beförderung geklagt, die während der Mobilmachung und des Aufmarsches des Heeres unvermeidlich waren. Die Schwierig⸗ keiten ließen sich aber bald beseitigen, sodaß sich der Feldpostbetrieb in der Folge tadellos abwickelte. Vom 4. August bis zum 31. De⸗

14 042 000 Pakete, 1 988 000 Zeitungen, 286 448 Postanweisungen an die Truppen mit 8 793 732 Fr. und 69 826 Postanweisungen von den Truppen mit 5 175 482 Fr. Der große Bargeldverkehr verdient besondere Beachtung. Den Heimatpostanstalten erwuchs durch den Feldpostverkehr eine ganz bedeutende Arbeitsvermehrung, die umsomehr ins Gewicht fällt, als es sich zum weitaus größten Teil um gebühren⸗ freie Sendungen und somit um völlig unentgeltliche Leistungen handelt.

eft 5 vom Jahrgang 1915 des „Archivs für Eisenbahn⸗ *, herausgegeben im preußischen Ministerium der öffentlichen Arbeiten (Verlag von Julius Springer, Berlin), erschien mit folgendem Inhalt: „Die Bedeutung von Friedrich List für den deutschen Verkehr“ von Wehrmann; „Der Einfluß der Frachtkosten auf die Preise der Massengüter“ von Dr. Edwards (Schluß); „Finn⸗ land und seine Eisenbahnen“ von F. Thieß; Die Güterbewegung auf deuischen Eisenbabnen im Jahre 1913 im Vergleich mit der im Jahre 1912; Die Eisenbahnen in Dänemark im Betriebsjahr 1913/14; Die Eisenbabnen in Schweden in den Jahren 1911 und 1912; Die schwedischen Staatsbahnen in den Jahren 1912 und 1913; Die Eisenbahnen im Königreich der Niederlande in den Jahren 1912 und 1913. Kileine Mitteilungen: Die veranschlagten und die wirklichen Kosten des erweiterten Erie⸗Kanals; Die Caucabahn in Kolumbien; Die Peking-— Kalgan⸗Eisenbahn und ihre Verlängerung nach Kueihuacheng; Die Peking Mutkden⸗Linie; Die Großherzoglich mecklenburgische Friedrich⸗Franz⸗Eisenbahn im Jahre 1913/14; Statistisches von den Eisenbahnen Rußlands. Reecht⸗ sprechung: Haftpflichtrecht (Erkenntnisse des Reichsgerichts vom 11. Ja⸗ nuar und 26. April 1915); Grunderwerb (Erkenntnis des Reichs⸗ gerichts vom 17. März 1915). Gesetzgebung: Deutsches Reich; Preußen; Schweiz. Bücherschau.

1“ 8 8 8 HSHandel und Gewerbee. 8 im Reichsamt des Innern zusammen⸗ „Nachrichten für Handel, Industrie und Landwirtschaftt) 8

Ausfuhrverbot. Durch Königliche Verordnung vom 24. August 1915 ist die Aufnahme folgender Erzeugnisse in die Zusammenstellung der Waren, deren Ausfuhr verboten ist, angeordnet worden: Fasern von Aloe, Mauritiushanf, mexikanischem und ostafrikanischem Sisal⸗ hanf und der Agave; Abfälle von Wolle und Baumwolle; Ammontak; bearbeiteter Graphit; Wolfram (Tungstein); Superphosphat und die übrigen mineralischen Düngemittel; Braunkohlen und Samen von Zuckerrüben. (Nach einem Berichte des Kaiserl. Konsulats in Madrid.) .“ Dänemark. Riegelung der Ausfuhr und des einheimischen Ver⸗ Häuten, Leder und Schuhwaren. Am 13 Sep⸗ tember 1915 hat im Ministerium zu Kopenhagen unter Vorsitz des Justiministers eine Verhandlung mit Interessenten über Befreiungen vom Ausfuhrverbot für Häute deren Lagerbestand auf 175 000 Stück veranschlagt wird und über die Bedingungen hierfür statt⸗ gefunden. Man war sich allseitig darüber klar, daß als Voraussetzung der Ausfuhrbewilligung Vorbehaltung der für den einheimischen Ge⸗ brauch erforderlichen Menge sein müsse, und zwar bei einem so mäßigen Preise, daß von Steigerung der Schuhwarenpreise auß An⸗ laß der Befreiungen vom Ausfuhrverbot keine Rede sein könne. Anderseits sei zu beachten, daß die Häute, die jetzt höher im Preise stehen, als vor dem Kriege, nicht einen solchen Preisrückgang erfahren, daß den Erzeugern (Landwirten) kein Nutzen bleibt.

Auf Grund der Verhandlungen beschloß das Ministerium, Aus⸗ fubranträge unter näher angegebenen Bedingungen entgegenzunehmen, mit der Maßgabe, daß gleichzeitig alle für eine Regelung der Aus⸗ fuhr von Häuten erforderlichen Unterlagen beschafft werden.

Es wurde ein Ausschuß von Vertretern der verschiedenen Inter⸗ essenten gebildet, die für das Leder, his es in die Hände der Schuh⸗ warenfabrikanten gelangt, in Betracht kommen. Der Ausschuß soll dem Ministerium bei der Behandlung der in Rede stehenden Be⸗ freiungsanträge zur Seite stehen und die Fortsetzung einer Behandlung der Angelegenheit vorbereiten. (Nach Berlingske Tidende.)

Eine Bekanntmachung des Justizministeriums in der Statstidende Nr. 137 vom 15. September 1915 lautet:

Das Justizministerium erwägt im Hinblick auf die hier im Lande vorhandenen großen Bestände an Häuten die Erteilung einer gewissen begrenzten Ausfuhrbewilligung für Häute. Beteiligte, die bei der Er⸗ teilung einer solchen Bewilligung in Betracht zu kommen wünschen, werden daher hierdurch aufgefordert, innerhalb einer Frist von 10 Tagen, ge echnet von heute ab, entsprechende Anträge auf das * stizministertum, Ausfuhrkontor, einzureichen.

Die Anträge müssen Erklärungen enthalten über:

1) die Menge der auf Lager befindlichen Häute, mit näherer Be⸗ zeichnung der einzelnen Arten von Häuten, unter Abgabe dieser Er⸗ klärung auf Treu und Glauben;

2) die Menge der Häute, gesucht wird; 8 1

3) den Ort, von wo die Häute ausgeführt werden sollen, sowie

4) eine Erklärung des Inhalts, daß der Antragsteller, falls eine Bewilligung erteilt und von ihr Gebrauch gemacht wird, bereit ist, der dänischen Gerbeindustrie eine gewisse Menge von Häuten zu 8 vom Ministerium näher festgesetzten Preise zur Verfügung zu stellen. 8 Berücksichtigt werden können nur Häutelager von mindestens 600 Häuten, sodaß die Firmen oder Personen, die kleinere Bestände besitzen, sich, um in Betracht zu kommen, in der Weise zusammen⸗ schließen müssen, daß eine einzelne Person bezeichnet wird, mit der sich das Justizministerium in Verbindung setzen kann.

Nach Eingang der Anträge werden gegebenenfalls den Antrag⸗ stellern weitere erforderliche Angaben unmittelbar vom Justizministerium abverlangt werden. 1““

wofür Ausfuhrbewilligung nach⸗

Unterseebootkrieg und englische Volkswirtschaft.

Der englischen Presse scheint seit kurzem Anweisung gegeben worden zu sein, den Unterseebootkrieg als ein für die englische Wirt⸗ schaft unerhebliches Unternehmen hinzustellen. Es mag noch hingehen, wenn die politische Tagespresse eine solche mit den Tatsachen nicht in Einklang zu bringende Ansicht vertritt. Ein starkes Stück aber ist es, wenn ein so ernstes und angesehenes Fachblatt wie der „Economist“ in seiner Ausgabe vom 4. September eine Bilanz des Unterseebootkrieges zieht, die für Deutschland natur⸗ gemäß recht unglücklich ausfällt, und dabei erklärt: die Wirkung auf den britischen Handel sei so gut wie nicht vorhanden, da die Schiff⸗ fahrt nicht gestört worden sei und die Warenpreise nicht gestiegen seten. Diese Behauptung in demselben Blatt zu lesen, das allmonatlich bei der Erörterung der Außenhandelsstatistik sorgenvoll auf die Preissteigerungen hingewiesen hat, mutet seltsam an. Daß der „Economist“ in dem englischen Außenhandel besser Bescheid weiß, als er sich hier den Anschein gibt, kann keinem Zweifel unterliegen. Immerhin ist es von Interesse, an einigen Fäßlen nachzuweisen, wie weit Tatsachen und Worte auseinander⸗ allen.

Für die Einfuhr der statistischen Gruppe „Nahrungsmittel, Getränke und Tabak“ hat England im Januar 1915 rund 100 Mil⸗ lionen Mark oder 17 % mehr hezahlt, als es nach den Preisen des Vergleichsmonats des Vorjahres hätte bezahlen dürfen, im März schon rund 135 Millionen Mark oder 21 % mehr, im Juni rund

25

daß zu dieser statistischen Gesamtgruppe auch alkoholische Getränke, A. und noch einige weitere Artikel gehören, die für die Volkgs⸗ ernährung nicht notwendig und deshalb zum Teil gegenübder der Friedenszelt billiger geworden sind. Ganz anders verhält sich die Preisentwicklung bei denjenigen Nahrungsmitteln, die unentbehrlich sind oder doch vom Volk als unent⸗ behrlich betrachtet werden. Weizen war im Januar 1915 um 45 % teurer als im Januar 1914, nach verschiedenen Schwankungen im Juni 1915 um 71 % teurer als im Junt 1914; Weizenmehl im Ja⸗ nuar 30 % und im Junt 69 %, Gerste im Januar 11 % und im Juni 60 %, Hafer im Januar 55 % und im Junt 92 %, die ganze Gruppe „Getreide und Mehl“ im Januar 31 % und im Juni 68 % teurer als im Vorjahr. Rindfleisch war im Januar 36 % und im Juni 58 %, Hammelfleisch im Januar 18 % und im Juni 43 %, die gesamte Fleischeinsuhr im Januar 23 % und im Junk 42 % ver⸗ teuert, Butter im Januar 17 % und im Juni 22 %, Käse im Ja⸗ nuar 14 % und im Juni 48 %, Eier im Januar 17 % und im Junt 41 %, frische Fische im Januar 9 % und im Juni 245 %, Kakao im Januar 3 % und im Juni 23 %, Tee im Januar 3 % und im Junt 47 ⁄%. 8 Alle diese Ziffern betreffen die Einfuhr. Die Entwicklung der Inlandspreise ist keine andere gewesen. Nach der Preisstatistik des „Economist“ selbst stellten sich die Marktpreise für Feldfrüchte und Fleisch, ausgehend von der Indexzahl 500 im Durchschnitt der Jahre 1901 1905, auf 714 Ende Dezember 1914, 818 Ende Juni und 841 Ende August 1915, die Preise für alle anderen Lebensmittel, ausgehend von der Inderzahl 300, auf 414 ½ Ende Dezember, 428 Ende Junt und 438 ½ Ende August. Hält man dam noch die Knappheit wichtiger Lebensmittel, die z. B. zu der behördlichen Aufforderung geführt hat, im Fleischver⸗ brauch möglichst sparsam zu sein, so sieht man die Behauptung des „Economist“ von der Gleschgültiakeit des Unterseebootkrieges für den englischen Handel genügend beleuchtet. Die nähere Untersuchung der sonstigen Einfuhr und der Ausfuhr führt zu keinem anderen Ergebnis. Interefsant ist noch, daß die englische Handelsbilanz in den ersten 6 Kriegsmonaten von August 1914 bis Januar 1915 um etwa 2,7 Milliarden Mark, im zweiten Kriegshalbjahr aber von Februar bis Juli 1915. also in der Zeit des U⸗Bootkrieges, um erwa 3,9 Milliarden Mark passiv war. In der Zeit von August 1913 bis Juli 1914 aber stellten sich diese Ziffern für das erste Halbjahr auf etwa 1,5 Milltarden Mark, für das zweite Halbjahr 1,1 Mil. liarden Mark. Sind die Englaänder mit diesen Ergebnissen des Unterseebootkrieges zufrieden, so können wir es auch sein.

Wien, 21. September. (W. T. B.) Das Fremdenblatt“ meldet: Trotzdem im August für die dritte Einzahlungsrate auf die österreichische Kriegsanleihe ein Kapitalserfordernis von mehr als einer halben Milliarde Kronen zu befriedigen war und dies demnach einen großen Teil der Spareinlagen an sich zog, weisen die Spar⸗ einlagen bei den Wiener Geldinstituten im August die weitere ansehnliche Steigerung von 53 Millionen Kronen auf. Seit Jahresbeginn ergibt sich ein Zuwachs von 242 Millionen Kronen gleich 14 %. Wenn die Steigerung von 14 % für die Gesamtheit der Geldeinlagen an⸗ enommen würde, so betrüge die Steigerung der Geldeinlagen in der Wlonarchie ungefähr 2,8 Milliarden Kronen. Das „Fremdenblatt

betont, diese Ziffern bieten ein erfreuliches Bild der gesunden finanziellen Verfassung unseres Wirtschaftslebens und seines innigen Zusammenhanges mit unseren großen Banken und Spar⸗ kassen. Die Zusammenfassung dieser Kräfte und deren einheitliche zielbewußte Führung habe die großen wirtschaftlchen und finanziellen Erfolge während des Krieges verbürgt und alle jene großen Fragen bei uns zur 8 gclchen 1 I bei unseren Feinden eine L teter Sorge und Unsicherheit bilden. 3 Yort⸗ 20. September. (Meldung des Keuterschen Bureaus“.) Die Anleihbe, deren Betrag sich zwischen 600 und 800 Millionen Dollar stellen wird, wird von einem großen Syndikat abgeschlossen werden. Die dem Syndikat Angehörenden werden eine kleine Vergütung, wahrscheinlich von einem halben Prozent, erhalten. Die Sicherheit für die Anleihe wird durch britische und französische fünfprozentige Regierungsfonds gebildet werden. Der Uebernahme⸗ preis wird sich auf pari stellen. v.“*“ * 1

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11““

Berliner Großhandelspreise für Speisekartoffeln. Im Berliner Kartoffelgroßhandel wurden nach den Ermittlungen der don den Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin gebildeten Ständigen Deputation für den Kartoffelhandel in der Zeit vom 16. bis 18. Sep⸗ tember 1915 folgende Preise (für 100 kg gute, gesunde neue Ware ab Berliner Bahnhöfen) gezahlt: Dabersche Kartoffeln 7,00 8,00 ℳ, weiße Kartoffeln 6,25 8,00 ℳ, Rosenkartoffeln 6,00 7,00 ℳ. In⸗ folge reichlicher Zufuhren in der letzten Zeit keigten die Preise Neigung zu weiterem Rückgang. Die Geschäftslage war im allgemeinen flau. Die Zufuhren an Kattoffeln auf dem Berliner Nord⸗, Ost⸗, Hamburg⸗Lehrter und Anhalter Bahnhof be⸗ trugen in der Woche vom 13. bis 19. September 7542,5 t, gegen

8007,5 t in der Vorwoche.

Berlin, 21. September. Der Markt war geschäftslos.

Produktenmarkt.

1 8 Kursberichte von auswärtigen Fbe. 6 ndon, 20. September. (W. T. B.) 2 ½ % Engl. Konsol 65 ¼ 5 % Argentinter v. 1886 98 ¼, 4 % Brasilianer v. 1889 45 F, 4 % Japaner von 1899 66 ¼, 3 % Portugtesen 53 ¼, 5 % Russen von 1906 —,—, 4 ½ % b v. 1909 75 ½, Baltimore u. Ohio 8838, Canadian Pactfic 164, Erie 32 ¼, National Railways of Mexiko —,—, Pennsylvania 57 ⅛, Southern Pacific —,—, Union Pacific 138 ½, United States Steel Corporation 80 ¼, Anaconda Copper —,—, Rio Tinto 55, Chartered 9/8 ½, De Beers def. 10 ¼, Goldfields 1 ¼, Randmines 4 ¼. 4 Paris, 60. September. (W. T. B.) 3 % Französische Nens. 67,25, 4 % Span. äußere Anleihe 87,70, 5 % Russen 1906 8880 3 % Russen von 1896 —,—, 4 % Türken 61,00, Suezkanal 4050, o Tinto 1510. 98 Amsterdam, 20. September. (W. T. B.) Ruhia. ich auf Berlin 50,72 ½ - 51,22 ½, Scheck auf London 11,53 ¾- 11,63;¼, Scheck auf Paris 42,20 42,70, Scheck auf Wien 36,70 37,20, 5 4 Niederländische Staatsanleihe 102, Obl. 3 % Niederl. W. 8 762716,„ Königl. Niederländ. Petroleum 513, Holland⸗Ameri 4 Linie 295, Niederländisch⸗Indische Handelsbank 176, Atchison, Foße . u. Santa F6é 101 ½, Rock Island 1 ½, Southern Pacific vot Southern 12 111 16 ½ 5. 9 Pacific 131 ¾, Amalgamated 70 ¼, nited States Steel Corp. 739⁄18. 8 Rio de Janeiro, 18. September. (W. T B.) auf London 12 18. 1“

Kursberichte von auswärtigen Warenmärkten.

Amsterdam, 20. September. (W. T. B.) Java⸗Kaffe⸗ fest, 8 50. LE“ für September 448, für De ber 45 ½, für März 428. 1 88 h.e. 20. September. (W. T. B.) Rüböl loko 8 Leinöl loko 30 ½, für November 29 ½, für Nopember. Dezemben 2 Die Feibeehs sich zu den Bedingungen des Nie ländis Ueberseetrusts. 8 seöen de JFaneiro. 18. September. (W. T. B.) Kaffee Zufuhren: In Rio 8000 Sack. In Santos 47 000 Sack.

zember 1914 wurden rund 39 Millionen Sendungen mit der Feldpost hefördert, und zwar rund 22 532 000 Briefe und Postkarten,

175 Millionen Mark oder 27 % mehr. Dabei ist zu berücksichtigen,

111A“

Gesicht: ovaͤl, Augen: grau, Hände und

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8 .“ .

.

1. Untersuchungssachen. 2. Aufgebote, 8 6

4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren. 5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u

8 erlust⸗ und Fundsachen, Zustell 3. Verkäufe, Verpachtungen, V 8ee u. dergl.

zeiger und K

Berlin, Dienstag, den 21. September

öniglich Preußischen

8

. Aktiengesellschaften.

ffentlicher Anz

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 30 ₰.

2* 6. Erwerbs⸗ und el ger. 7. Niederlassung

9. Bankausweise.

enossenscha

echtsanwälten.

ꝛc. von

8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 10. Verschiedene Bekanntmachungen

1) Untersuchungssachen.

[39781] Steckbrief.

Gegen den unten beschriebenen Ersatz⸗ E satzbataillon Regts. Franz, geb. am 22. 12. 1888 zu Magdeburg, evangelisch, verheiratet, welcher flüchtig ist und sich verborgen hält, ist die Untersuchungsbaft wegen unerlaubter Ent⸗

reservisten Fritz Koch,

fernung über sieben Tage im Felde ver⸗ hängt. Es wird ersucht, ihn zu ver⸗ haften und in die südliche Militärarrest⸗ anstalt in Berlin oder an die nächste Militärbehörde zum Weitertranspott hier⸗ her abzuliefern. Der Gerichtsherr:

v. Goertz. 1.“

Alter 26 Jabre, Größe 1 m 70 cm, Statur schlank, Haare dunkelblond, Augen braun, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich, Bart: kl. Schnurrbart, Gesichtsfarbe blaß, Sprache Berliner Dialekr. Tätowierungen auf dem rechten Handgelenk und Oberarm. Uniform (blau), Extramütze, umgeschnallt. Berlin, Prinz August von Württem⸗

8

bergstraße Nr. 1, am Tempelhofer Feld, 1

gegenüber der Garde⸗Kürassier⸗Kaserne, den 5 September 1915. Königl. Preuß. Gericht der Inspektlon I

der immob. Gardeinf. 8

E8EE1111I11“ Der unten beschriebene Landsturm⸗ mann Max Riemann, 8. Komp. Res.⸗ Inf. Regts. 269, ist fahnenflüchtig. Es wird ersucht, ihn festzunehmen und an die rächste Milttärbehörde abzuliefern. vAA““ den 24. August 5. Gericht der 81. Reservedivlsion. Der Gerichtsberr. Beschreibung: Alter: 30 Jahre, Größe: 1m 64 cem etwa, Statur: schlank, Haare: schwarz, Bart: starker schwarzer Voll⸗ und Schnurrbart. Besondere Kennzeichen: kurze, schaelle Gangart. “X“

[39777] Steckbrief.

Gegen den unten Beschriebenen, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen unerlaubter Entfernung, begangen in Oldenburg, Kreits Greifswald, am 17. September 1915 bethängt. Es wird ersucht, ihn zu verhaften und in das nächste Gerichtsgefängnis abzuliefern sowie zu den hiesigen Akten E. R. 855/15 sofort Mitteilung zu machen.

Familienname: Galicki, Vorname: Filiv, Stand und Gewerbe: Schnitter, anscheinendes Alter: 26 Jahre, geboren zu Radomyosl, Kreis Kiews, Rußland, letzter Aufenthalt: Oldenburg, Kreis Greifswald, Größe: groß, Gestalt: sehr keäftig, Haare: voll, dunkel, Bart: kl. dunkler Schnurr⸗ hart, kurzer Backenbart an den Ohren,

[39764]

ö6

Füße: sehr breite starke Handgelenke und stark behaarte Handrücken, Sprache polnisch. Kriegsgericht des Kriegszustandes

Greifewaldd.

[3997781 Steckbrief. Gegen den unten Beschriebenen, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen unerlaubter Entfernung (Vergehen gegen § 9b des Ges. v. 4. 6 1851), be⸗ gangen in Pinnow, Kreis Demmin, im dags 1915, am 13. September 1915 verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das nächste Gerichts⸗ gefängnis abzuliefern sowie zu deg hiesigen Akten I. E. R 877/15 sofort Mitteilung zu machen.

Personbeschreibung: Familienname: Janus, Vorname: Peter, Stand und Gewerbe: Schuhmacher, anscheinendes Alter: 28 33 Jahre, geboren zu Borschew, Kreis Kiew, Rußjand, letz'er Aufenthalt: Kreis Demmin, jetziger Aufent⸗ alt: unbekannt, Größe: mittel, Gestalt: schlank, Haare: blond, Bart: Schnurr⸗ bart, blond, hell, Gesicht: länglich, schmal, bloaß, Stirn: hoch, Augen: blau, Augen⸗ hrauen: dunkelblond, Nase: geradlinig, Ohren: milttel, Mund: mittel, Zähne: vollstä dig, Kinn: spitz, Hände und Füße: mittel, Gang und Haltung: mittel, Sprache: polnisch und deutsch. Bekleidung: grauer Arbeitsanzug,

Stettin, den 15. September 1915.

Kriegsgericht des Kriegszustandes.

[39779] Steckbrief.

Gegen den unten Beschriebenen, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen tätlicher Widersetzung (Vergeben gegen § 10 des Gesetzes vom 4. 6. 1851 und § 113 Str.⸗Ges.⸗B.), begangen in der Nacht zum 20. Junt 1915 in Stettin, am 12. Juli 1915 verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das nächste Gerichtsgefängnis abzuliefern sowie zu den hiesigen Akten I. Kg. 340/15 sofort

tteilung zu machen. n Personbeschreibung:

8 voblewski, Vornamen: Friedrich

ilhelm, Stand und Gewerbe: Heizer,

Familienname:

unbekannt. Stettin, 16. September 1915.

[39782] Steckbriefserledigung.

Reichsanzeiger veröffentlichte

zurückgezogen. Negts.⸗St. Qu.,, den 15. 9. 1915.

[39765] Fahneufluchtserklärung und Beschlagnahmeverfügung.

strafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360

mögen mit Beschlag belegt.

Gericht der 81. Reservedivision. Der Gerichtsherr.

1739768] Fahnenfluchtserklärung. In der Untersuchungssache gegen den

Musketier Karl Schmahl, 2. R. 186, geb.

[39767] Fahnenfluchtserklärung.

. 8 Fahnenfluchtserklärung.

II. Ersatzbatl. wegen Fahnenflucht, der 69 ff. des

wird au

durch für fahnenflüchtig erklärt.

Königlich Preuß. Gericht der stellv. 35. Infanteriebrigade.

[39771] Fahnenfluchtserklärung.

Wehrmann Janne Brodersen, geb. 14.

Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69

erklärt.

Koͤniglich Preuß. Gericht der stellv. 35. Infantertebrigade.

[39773] Fahncuftuchtserktürung. In der Unter

erklärt. Flensburg, 16. September 1915. Königlich Preuß. Gericht der stellv. 35. Infanteriebrigade.

[39780] Fahnenfluchtserklärung.

Matrosen Hermann Kohl von

division, wegen Fahnenflucht Grund der §§ 69 ff. des

digte hierdurch für klärt. (II D. 141 15.) Gericht der II. Marineinspektion.

[39766] Fahnenfluchtserklärung.

durch für fahnenflüchtig erklärt. Im Felde, den 29. VIII. 15.

geboren am 23. April 1893 zu Memel,

Gericht der Division Liebert

letzter Aufenthalt: Dampfer Luise, Werft von Nüske in Stettin, jetziger Aufenthalt:

Kriegsgericht des Kriegszustandes.

Der Ende April 1914 im Deutschen Steckbrief wider den Musketier Paul Mothus, 9/99, wegen Fahnenflucht, wird hiermit

2. Oberrheinisches Jasanterieregiment Na. 99.

In der Untersuchungssache gegen den Landsturmmann Max Riemann, 8. Komp. Res.⸗Inf.⸗Regts. 269, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Militär⸗

Militärstrafgerichtsordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen Reiche befindliches Ver⸗

9 Squartier, den 24. August

J.⸗

am 23. 1.1892 in Staßfurt (Preußen), led, freireligiös, Mechaniker, zu⸗ Fletzt wohnhaft in Frankfurt a. M., wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Militärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Militärstrafgerichtsordnung der (Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig herklärt. III 2402.

Div.⸗St.⸗Qu, den 17. September 1915. Gericht der 7. (K. W.) Landwehrdivision.

In der Untersuchungssache gegen den Landsturmpflichtigen (Frewilligen) Franz Stihl, 2./J.⸗R. 185, geb. am 25. 6. 1872 in Basel, zuletzt wohnhaft dort, led., ev, Seidenfärber, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §8 69 ff. des Militärstrafgesetz⸗ buchs sowie der §§ 356, 360 der Militär⸗ strasgerichtsordnung der Beschuldigte hier⸗ durch für fahnenflüchtig erklärt. I1I 2401. Div. St. Qu., den 17. September 1915. Gericht der 7. (K. W.) Landwehr⸗Diviston.

In der Untersuchungssache gegen den Füsilier Carl Wilhelm Ernst Schmidt, geb. 5. 2. 1895 zu Hamburg, 4 Komp. Füsilier⸗Regts. 86, Grund Militärstrafgesetz⸗ buchs sowie der §§ 356, 360 der Militär⸗ strafgerichtsordnung der Beschuldigte hier⸗

Flensburg, den 16. September 1915.

In der Untersuchungssache gegen den

1880 zu Westrefeld, Kreis Tondern, 1. Komp. Ersatzbatl. Reserveinf⸗Regts. 86, wegen

des Militärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Militärstrafgerichtsordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig

Flensburg, den 16. September 1915.

uchungssache gegen den Landsturmpflichtigen Albert Jobann August Karl Holtmann, geb. 30. X. 1884 zu Wustrow im Großb. Meckl.⸗Schwerin, vom 1. Rekr.⸗Dep. E⸗Res. 84, wegen Fahnen⸗ flucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Militärstrafgesetzbuchs sowle der §§ 356, 360 der Militärstrafgerichtsordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig

In der Untersuchungssache gegen den Friedrich der Große bezw. der II. Matrosen⸗ wird auf Militärstraf⸗ eeuse⸗ sowie der §§ 356, 366 der Militärstrafgerichtsordnung der Beschul⸗ fahnenflüchtig er⸗

Wehrmann Gottlieb Thomaschewski, 8. Res.⸗Inf.⸗Regt. 17, geb. 25. 1. 76 zu Malgaofen, Kr. Neidenburg, wird hier⸗

[39769] Fahnenfluchtserklärung und Beschlagnahmeverfügung.

I. Ers.⸗Batl.

Inf.⸗Regts. Fahnenflucht,

wird auf

egt. Koblenz, den 19. August 1915.

11

Der Gerichtsherr: v. Eynatten.

[39783]

Lönartz

Beschluß.

Angeschuldigten mit Beschlag belegt.

Kaiserliches Landgericht Mülhausen. Strafkammer.

[39776] Fahnenfluchtserklärung. In der

zuletzt Musketier beim II. Gengenbach, wegen Fahnenflucht,

strafgesetzbuchs sow

Rastatt, den 17. September 1915. Gericht der stellv. 84. Inf.⸗Brigade.

[39788] Fahnenfluchtserklärungen und Beschlagnahmeverfügungen. In der Untersuchungssache gegen den 12. 79

Tagner, geboren 19.

vom 20. August 1915;

Wolxheim, zuletzt daselbst Beschluß vom 20. August 1915;

george, Backer, geboren 7. 6. Neuweiler, zuletzt daselbst wohnhaft Beschluß vom 31. August 1915;

weiler, Beschluß vom 31. August 1915;

Molsheim, zulletzt Beschluß vom 20. August 1915;

daselbst wohnhaft;

Beschl 31. August 1915;

vom 31. August 1915;

3. zuletzt 31. August 1915;

ff. geboren 13. 2.

Beschluß vom 31. August 1915, wegen Fahnenfluch

gerichtsordnung die

belegt.

Gericht der Landwehrinspektion.

[39784] Fahnenfluchtserklärungen und Beschlagnahmeverfügungen. In der Untersuchungssache gegen den

daselbst wohnhaft; Beschlu 31. August 1915;

Schreibgehilfe, schluß vom 31. August 1915;

Bäcker, geboren 13. 8. 85 zu Schwindratz⸗ bem, Fe Seaa eee rachbergheim wohnhaft; Beschluß vom 31. August 1915;

4) Landwehrmann Josef Spengler, Hufschmied, geboren 7 3. 81 zu Engen⸗ thal; zuletzt daselbst wohnhaft; Beschluß vom 31. August 1915;

5) Landsturmpflichtigen Heinrich Walter, Destillateur, geboren 14. 1. 96 zu Baren⸗ bach; zuletzt daselbst wohnhaft; Beschluß vom 31. August 1915;

6) Rekruten Jakob Diebolt, Wagner, geboren 21. 5. 92 zu Sindelsberg (Maurs⸗ münster); zuletzt daselbst r 82 Be⸗ schluß vom 31. August 1915;

7) Landwehrmann Alfred Neuhäuser, Bäcker, geboren 25. 5. 77 zu St. Nabor;

In der Untersuchungssache gegen den Landsturmrekruten August vom &.

rund der §§ 69 ff. des Militärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Militärstrafgerichts⸗ ordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erkeärt und sein im Deutschen Fts befindliches Vermögen mit Beschlag

Gericht der stellvertr. 30. Inftr.⸗Brigade. als Kriegsgerichtsrat.

,8 der Strafsache gegen den Rene Stern, geb. 7. September 1866 in Thann, Apother in Mülhausen, zurzeit in der der Schweiz abwesend, wegen Vergehen nach § 257, 141, 74 St.⸗G.⸗B., wird das im eutschen Reiche befindliche Vermögen des

Mülhausen i. C, 16. September 1915.

ntersuchungssache gegen den am 16. 8. 1874 zu Bossenbach, Baden, geborenen Taglöhner Johann Probst, E. 170 in wird auf Grund der 88 69 ff. des Militär⸗

etzbu owie der §§ 356 und 360 der Militärstrafgerichtsordnung der Be⸗ schuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt.

1) Landwehrmann Franz Alfons Lings, 1 zu Ros⸗ heim, zuletzt daselbst wohnhaft; Beschluß

2) Landsturmpflichtigen Kurl Kunst⸗ mann, Schiffer, geboren 18. 3. 97 zu wohnhaft; 3) Militärpflichtigen Robert Grand⸗ 94 zu

4) Mtilitärpflichtigen Marie Josef Albert Schultheiß, geboren 29. 10. 91 zu Rosen⸗

5) Landsturmpflichtigen Karl Eugen Bath. Schlosser, geboren 26. 12. 96 zu daselbst wohnhaft;

6) Rekruten Ludwig Zielinger, Bäcker, geboren 21. 12. 94 zu Petersbach, zuletzt vom

7) Reservisten Ludwig Josef Charpen⸗ tier, Koch, geboren 21. 9. 91 zu G endel⸗ bruch, zuletzt daselbst wohnhaft; Beschluß

8) Landsturmpflichtigen Josef Friedrich, Kaufmann, geboren 1. 5. 95 zu Molkirch, daselbst wohnhaft; Beschluß vom

9) Reservisten Johann Paulen, Bäͤcker, 2. 89 zu Schwindratzheim, zuletzt in Scharrachbergheim wohnhaft;

t, werden auf Grund der 69 ff. des Militärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Millitärstraf⸗ Beschuldigten für fahnenflüchtig erklärt und ihr im Deutschen Reiche befindliches Vermögen mit Beschlag

Straßburg i. Els., den 20 8., 31. 8. 1915.

1) Rekruten Emil Bamberger, Koch, geboren 12. 5. 93 zu Dachstein; zuletzt vom

2) Landsturmpflichtigen Viktor Wölffel, . geboren 18. 2. 86 zu Boersch; zuletzt 88 wohnhaft; Be⸗

3) Landwehrmann Michael Paulen,

vom 31. August 1915; wegen

sowie der §§ 356, 360 der gerichtsordnung

Reiche befindliches Vermögen mit Be⸗ schlag belegt. Straßburg i. Els., den 31. August 1915 Gericht der Landwebrinspektion. [39787] Fahnenfluchtserklärungen. In der Untersuchungssache gegen den

boren am 18. 2. 76 zu Niederehnheim Beschluß vom 31. August 1915;

vom 31. August 1915;

ger, geboren am 15. 9. 83 zu Mutzig Beschluß vom 31. August 1915;

Beschluß vom 31. August 1915;

Regner, geboren am 17. 1. 86 zu Mols⸗ heim; Beschluß vom 31. August 1915; 6) Militärpflichtigen Johann Renger, geboren am 24. 6. 92 zu Wasselnheim; 8.b vom 31. August 1915; 7) Militärpflichtigen Nikolaus Josef Charlier, geboren am 18.11 94 zu Vor⸗ bruck; Beschluß vom 31. August 1915; 8) Militärpflichtigen Peter G'sell, ge⸗ boren am 21. 7. 92 zu Mutzig, Beschluß vom 31. August 1915; wegen Fahnenflucht, werden auf Grund der §§ 69 ff. des Militärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Militärstraf⸗ gerichtsordnung die Beschuldigten für fahnenflüchtig erklärt. Straßburg i. Eis., den 31. August 1915. Gericht der Landwehrinspektion.

[39786] Fahnenfluchtserklärungen. In der Untersuchungssache gegen den 1) Landwehrmann Franz Xaver Strub, geboren am 7. 12. 83 zu Rosheim; Be⸗ schluß vom 31. August 1915; 2) Militärpflichtigen Joseph Emil George, geboren am 13. 7. 93 zu Ran⸗ rupt; Beschluß vom 31. August 1915; 3) Militärpflichtigen Andreas Charlier, geboren am 10. 5. 94 zu Vorbrück; Be⸗ schluß vom 31. August 1915; 4) Ersatzreservisten Georg Sitter, ge⸗ boren am 13. 4. 87 zu Dachstein; Beschluß vom 31. August 1915; 5) Reservisten Eugen Heimburger, geboren am 6. 8. 90 zu Wasselnheim; Beschluß vom 31. August 1915; 6) Gefreiten der Landwehr II Karl Kinder, geboren am 30. 3. 77 zu Ottrott; Beschluß vom 31. August 1915; 7) Landwehrmann Theophil Ruffenach, geboren am 23. 1. 81 zu Engenthal; Be⸗ schluß vom 31. August 1915; 8) Militärpflichtigen Ignaz Fleckstein, geboren am 14. 10. 95 zu Molsheim; Beschluß vom 31. August 1915; wegen Fahnenflucht, werden auf Grund der §§ 69 ff. des Militärstrafgesetzbachs sowie der §§ 356, 360 der Militär⸗ strafgericht ordnung die Beschuldigten für fahnenflüchtig erklärt. Straßburg i. Els., den 31. August 1915. Gericht der Landwehr⸗Inspeklion. [39785) Fahnenfluchtsertlärungen. In der Untersuchungssache gegen den 1) Reservisten Christian Zwickel, ge⸗ boren 9. 2. 87 zu Koßweiler; Beschluß vom 31. August 1915; 2) Ersatzreservisten Leo Böhm, ge⸗ boren 22. 8. 80 zu Molsheim; Beschluß vom 31. August 1915; 3) Landwehrmann II Eugen Ramade, geboren 30. 3. 77 zu Rothau; Beschluß vom 31. August 1915; 4) Landsturmpflichtigen Georg David Kutsch, geboren 25. 9. 74 zu Cincinatti⸗ Cambridge; Beschluß vom 31. August 1915; 5) Landsturmpflichtigen Stephan Hu⸗ berschwiller, geboren 25. 12. 69 zu Molsbeim; Beschluß vom 31. August 1915; 6) Landwehrmann Alfons Kaiser, ge⸗ boren 9 1. 83 zu Kirchheim; Beschluß vom 31. August 1915; 7) Lindwehrmann Jakob Scherer, ge⸗ boren 25. 7. 79 zu Rosheim; Beschluß vom 31. August 1915; 8) Ersatzreservisten Alois Kinder, ge⸗ boren 28. 1. 86 zu Ottrott; Beschluß vom 31. August 1915; wegen Fahnenflucht, werden auf Grund der §§ 69 ff. des Mtlitätstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Militärstraf⸗ gerichtsordnung die Beschuldigten für fahnenflüchtig erklärt. Straßburg i. Elsf., den 31. August 1915. Gericht der Landwebrinspektion. [39770] Die am 30. 12. 1913 Schweizer, ehem. Musketier Wilhelm Kruse, geb. 3. 9. 1890 zu Priborn, er⸗ lassene Fahnenfluchtserklärung ist erledigt. Schwerin, den 14 September 1915.

gegen den

suuletzt in Klingenthal wohnhaft; Beschluß Fahnenflucht, werden auf Grund der §§ 69 ff. des enknarstwase egkhch⸗

ilitarstraf⸗ die Beschuldigten für fahnenflüchtig erklärt und ihr im Deutschen 1915

1) Landwehrmann Alotsius Stahl, ge⸗ 2) Militärpflichtigen Alexander Litzler, geboren am 5. 10. 94 zu Wtsch; Beschluß 3) Landwehrmann August Viktor Lessin⸗ 4) Militärpflichtigen Heinrich Noel, geboren am 27. 9. 95 zu Bourg⸗Bruche; 5) Ersatzreservisten Konstant Eugen

[39775] Beschluß.

Die am 28. II. 1915 gegen den Eugen Stoll erlassene Fahnenfluchtserklärung und Beschlagnahmeverfügung wird gemäß § 362 M.⸗St.⸗G.⸗B. aufgehoben. e i. Br., den 18. September

Königl. Gericht der stellv. 58. Infanteriebrigade. 3 (Unterschrift), st. Kriegsgerichtsrat.

[39774]

Aufgehoben wird die unterm 19. Juni 1915 erlassene Fahnenfluchtserklärung und . Vermögensbeschlagnahme gegen den Land⸗ *wehrmann 1. E. 127 Emil Franz Pierron

aus Chateau⸗Salins (Elsaß⸗Lothr.) M.⸗ St.⸗G.⸗O. § 362.

Ulm, den 13. September 1915.

K. Gericht der stv. 54. Inf.⸗Brigade.

2) Aufgebote, Verlust⸗ u.

u. dergl.

[27608] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die in Hermedorf belegenen, im Grundbuche von Hermsdorf Band 11 Blatt Nr. 321 und Band 13 Blatt Nr. 390 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks auf den Namen der verwitweten Gräfin Alexandrine von Wesdehlen, geborene Gräfin Pourtales, zu Charlottenburg ein⸗ getragenen Grundstücke am 29. Oktober 1915, Vormittags 11 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht an der Gerichts⸗ stelle Brunnenplatz Zimmer Nr. 30, 1 Treppe, versteigert werden. Die in Hermse dorf, Albrechtstraße 11 und 12, be⸗ legenen Grundstücke bestehen aus a. Wohn⸗ baus mit Hofraum und Hausgarten, b. Seitengebäude rechts, c. Gartenhaus mit Halle und umfassen die Trennstücke: 1) Karrenblatt 1 Parzelle 3580/8 von 13 a 14 am Groͤße und 2) Kartenblatt 1 Par⸗ zelle 3579/8 von 13 a 90 qm Größe. Sie sind verzeichnet in der Grundsteuer⸗ mutterrolle des Gemeindebezirks Herms⸗ dorf unter Artikel Nr. 322 und 390 und in der Gebäudesteuerrolle desselben Bezirks unter Nr. 198 mit 2610 jährlichem Nutzungewert und unter Nr. 266 mit 24 jährlichem Nutzungswert. Der Versteigerungsvermerk ist am 1. Junt 1915 in das Grundbuch eingetragen. Berlin, den 12. Jult 1915. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Wedding. Abteilung 7.

[39585] Der von unserer Gesellschaft auf das Leben der Telegraphengehilfin Dora Schmidt in Hannover ausgefertigte Versicherungsschein Nr. 196 610 vom 20. Mai 1913 über 2000,— ist der Genannten abhanden gekommen. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, innerhalb zweier Monate seine Rechte bei uns anzumelden und die Urkunde vor⸗ zulegen, widrigenfalls dieselbe für kraftlos erklärt wird. Berlin, den 15. September 1915. Preußische Lebens⸗Versicherungs⸗ Actien⸗Gesellschaft.

[39465]

Es sollen abhanden gekommen sein: 1) der Hinterlegungsschein Nr. 54 969, ausgestellt für den auf den Namen d Fabrikaufsehers Conrad Friedrich Theodor Sievers in Hannover lautenden Ver⸗ sicherungsschein Nr. 224 585; 8 2) der Hinterlegungsschein Nr. 97 23 ausgestellt für den auf den Namen de Präzentors Willy Heinrich Freutel au Szirgupönen, z. Zt. in Insterburg, lau⸗

Ptenden Versicherungsschein Nr. 515 641;

3) der Empfangschein Nr. 68 000, aus⸗ gestellt für den auf den Namen des 8 keg” in Gum⸗ innen autenden ersicherungsschein Nr. 331 343; geäigerah 4) der Hinterlegungsschein Nr. 73 751, ausgestellt für den auf den Namen des Katserl. Gouvernementssekretärs Antontus Hieronymus Schulz aus Neu Gutinea, z. Zt. in Berlin, lautenden Versicherungs schein Nr. 400 903; 5) der Hmterlegungsschein Nr. 95 765 ausgestellt für den auf den Namen des verstorbenen Kaufmanns Johann Ernst Karl Wagner in Berlin⸗Schöneberg lautenden Versicherungsschein Nr. 387 129; 6) der Empfangschein Nr. 63 839, aus- gestellt für den auf den Namen des ver⸗ storbenen Erbkämmerers und Maforats⸗ Een 5n Waösffn Keer erlepich zu Berlep autenden Versicherungs⸗ schein Nr. 299 383. Wer sich im Besitz dieser Urkunden be⸗ findet oder Rechte an den Versicherungen nachweisen kann, möge bis zum 21. November 1915 bei uns melden,

Gericht stellv. 34. Inf.⸗Brigade

widrigenfalls wir den nach unseren Büchern

Fundsachen, Zustellungen

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