mit einer Abschrägung nach einer Seite, damit Regen und Schmelz⸗ wasser abfließen. An den Seiten wird zur Ableitung ein Graben gezogen, um zu verhindern, daß das Regen⸗ oder Schneewasser in die Ene e versitzt und dort Fäulnis verursacht. Das Abdecken geschieht mit Erde in 20 — 30 cm Dicke. Beim Eintritt starker Kälte ist der Hügel noch mit strohtgem Dünger oder Streu zu bedecken. Im seuchten Gelände wird die Miete in Erdhöhe ausgeführt und das Wurzelgemüse in dachförmigen Haufen aufaeschüttet, um ebenfalls mit Stroh, Schilf, Reisig und zuletzt mit Erde abgedeckt zu werden. Die Kohlarten werden in Mieten eingeschlagen, nachdem die über⸗ flüssigen äußeren Blätter entfernt worden sind. Das Einschlagen ge⸗ schieht reihenweise, möglichst dicht nebeneinander auf eine Breite von 1,50 — 2 m. Nie verschiedenen Kohlarten werden durch Einstecken von überstehenden Pfählen an den Endreihen bezeichnet, sodaß nach Bedarf von der Seite der gedeckten Miete im Winker Gemüse entnommen werden kann. Vielfach wird über die Miete aus Stangen ein dach⸗ förmiges Gerüst errichtet und mit Stroh, Schilf oder Reisig ver⸗ kieidet. Die Mieten sind erst mit dem Eintritt des Frostes abzudecken. Das Einschlagen der Kohlarten kann bereits von Mitte Oktober an ge⸗ schehen; ist das Wetter andauernd gut, dann hat es keine Eile damit; allerdings ist später anhaltender Regen recht hinderlich bem Ein⸗ wintern, denn die Gemüse und Knollen sollen möglichst trocken in den Einschlag oder in die Grube kommen. Winterkohl bleibt ungedeckt auf den Beeten. Er wird erst nach öfterem Gefrieren brauchbar. Rapünzchen oder Feldsalat, Spinat, Mangold halten ebenfalls im Freien ohne Bedeckung aus. Wer aber auch im Winter davon ernten wih, muß die Beete mit Fichtenreisig schützen. Zur Einlagerung des Winterobstes eignet sich jeder Raum, der eine möglichst gleichbleibende Luftwärme von etwa 3 ° C hat. Licht⸗ und Lustzuteitt müssen geregelt, d. h. nach Bedarf ein⸗ und ausgeschaltet, verstärkt oder vermindert werden können. Die Luft soll trocken oder doch nur mäßig feucht sein. Ein in die Erde ein⸗ gebautes Obsthaus aus Beton bewährt sich am besten, doch ist auch jeder gute Keller zur Einlagerung geeignet. Die innere Ein⸗ richtung eines Obst ogerraumes besteht aus hölzernen Gestellen, die einen Meter breit sind, sowie ausziehbaren Hurden von einem Meter Länge und Breite. Bei großen Obstmengen von einer Sporte ist das Aufschichten in Haufen unmittelbar auf dem Boden zulässig und zweckmäßig; die Hauptsache bleibt nur die sorg⸗ sältige Ausscheidung aller beschädigten, faulen oder wurmstichigen Aebpfel. Beim Einlegen in die Hurden dürfen ebenfalls mehrere Lagen übereinander aufgeschichtet werden, unerläßlich ist dann aber das von Zeit zu Zeit ersolgende Umlegen und Auslesen der schlechten Früchte. Selbstverständlich ist genau darauf zu achten, wann die Früchte lager⸗ reif sind. Eine Obstsorte, die im Dezember lagerreif wird, kann bereits im Anfang des Monats zum Verbrauch gebracht werden. Es genügt dann das mehrtägige Lagern in einem wärmeren Raum, um sie genußfertig zu machen. Die natürliche Reife kann nur durch an⸗ haltend niedere Temperatur, durch mäßige Luftfeuchtigkeit und durch Abhalten des Lichtes wesentlich verzögert werden.
— ——.—
In den Beeren und Kernen des Spargels sind sebr erhebliche Näbrwerte enthalten, die in dieser Zeit der Futtermittelknappheit unter allen Umständen der tierischen Ernährung zugeführt werden sellten. Besonders für landwirtschaftliche Kreise wird darauf hin⸗ gewiesen, daß Spargelsamen, und zwar mit den roten Fruchthüllen zusammen getrocknet, ein sehr wertvolles, eiweißreiches und gut ver⸗ dauliches Futtermittel darstellt, das namentlich für die Schweine⸗ mast mit großem Nutzen ju verwenden ist. Bei den heutigen Futtermittelpreisen ist der Wert der getrockneten Spargel⸗ früchte auf etwa 26 ℳ für den Doppelzentner zu veranschlagen. Es wird deshald dringend empfohlen, unverzüglich mit der Sammlung und vorläufigen Trocknung der Spargelbeeren vorzugehen, sobald diese sich rot zu färben beginnen. Auf eine angemessene Verwertung der Hetrockneten Spargelfrüchte kann mit Sicherheit gerechnet werden. Sollte sie nicht im eigenen Betriebe erfolgen können, so werden sie u. a. durch die Zentraleinkaufsgesellschaft m. b. H., Berlin W. 8, Behrenstraße 14/16, verwertet werden können.
8 Handel und Gewerbe.
im Reichsamt des Innern zusammen⸗ „Nachrichten für Handel, Industrie Sund Landwirtschaft“.)
Norwegen.
Ausfuhrbeschränkung für gesalzene Heringe. Eine nigliche Entschließung vom 14. September 1915 verbietet mit Wirkung vom 20. September 1915 ab die Ausfuhr von ge⸗ salzenen Fettheringen aller Marken, bis zu 25 Stück auf 1 kg, gefangen nach dem 1. Juli 1915, soweit nicht der Ausführer a. nachweist, daß er zur Deckurg des inländischen Bedarfs eine gewisse Menge zurückgestellt hat, die bis auf weiteres auf je 10 v. H. aller Marken der Ausfuhrmengen festgesetzt wird,
b. die so zurückgehaltenen Heringe, gepackt in Fässer zu 90 kg Reingewicht, in solcher Weise, zu solchen Preisen und für eine so lange Zeit, wie sie der Staatliche Proviantierungsausschuß bestimmt, und unter der Kontrelle des Ausschusses dem infändischen Verbrauch
ur Verfügung stellt. (Nach Morgenbladet.)
(Aus den „gestellten
Vereinigte Staaten von Amerika.
gen unrichtiger Bezettelung von Waren hei der
Das chemische Bureau des Ackerbaudepartements hat eine Bekanntmachung folgenden Inhalts erlassen:
In wiederholten Fällen sind gewisse Arten von Nahrungsmitteln
und Drogen, die nicht entsprechend den Bestimmungen des Nahrungs⸗
mittel⸗ und Drogengesetzes vom 30. Juni 1906 bezettelt waren,
weiter zur Einfuhr angemeldet worden, obwohl frübere Sendungen
gleicher Art bei der Ankunft angehalten und den Einführern erst nach erneuter vorschriftk mäßiger Bezettelung ausgehändigt worden sind. Wird in Zukunft bei der Einfubr unrichtig bezettelter Nahrungsmittel und Drogen festgestellt, daß bereits dreimal vorher Sendungen gleich⸗ mtiger Waren mit derselben Bezettelvng und als Erzeugnis desselben Fabrikanten angehalten und nur gegen Richtigstellung der Bezettelung freigelassen worden sind, so wird den Zollbeamten anheimgegeben, sie zurückzuweisen. Dies Verfahren tritt ein ohne Rücksicht darauf, ob der Einführer der Waren bei den früheren, beanstagdeten Sendungen beteiligt gewesen ist oder nicht.
8 Zeichnungen auf die neue Kriegsanleibe. „W. T. B.“ melder von gestern: Nach Mitteilung der Reichsbankhauptnelle Ham⸗ burg beläuft sich das vorläufige Ergebnis der Zeichnungen für Ham⸗
vbvurg auf 460 Millionen Mark, davon 22 Millionen Mark Schuldbucheintragungen. Die Zeichnungen auf die zweite Kriegs⸗ anleihe betrugen 390 Millitenen, auf die erste 215 Milliocen
Mlark. Im Bezirk der Reichsbankhauptstelle Bremen wurden
172 536 600 ℳ gezeichnet geßen 130 522 900 ℳ auf die zweite und 66 084 100 ℳ auf die erste Kriegsanleihe. Bei der
Rechsbankstelle Düsseldorf beliefen sich die Anmeldungen auf
468 ⅛ Millionen gegen 280 800 000 bei der zweiten und 115 800 000
bei der ersten Kriegsanleihe, im Bereiche der Reichsbankhauptstelle
1“
Dortmund, zu der die Nebenstellen Witten, Menden, Jeerlohn und
Hörde gehören, auf 77,5 Millionen Mark gegen 31,6 Millionen Mark bei der zweiten Anleihe. In Essen wurden 147 033 900 ℳ gegen 84 027 000 ℳ bei der zweiten und 69 098 000 ℳ bei der ersten Anleihe, bei der Essener Kreditanstalt Essen 71 055 000 gegen 43 000 000 bei der zweiten und 22 000 000 bei der ersten Kriegs⸗
anleihe gezeichnet. In Danzig erhöbten sich die Zeichnungen nach endgültiger Feststellung auf rund 83 Millionen gegen 61,4 bei der zweiten Anleihe und 30,2 Millionen bei der ersten.
— In der gestrigen tversammlung des Stahlwerks⸗ verbandes in Düsseldorf wurde laut Meldung des „W. T. B.“ über die Geschäftslage mitgeteilt: Halbzeug: Der Inlandversand be⸗ wegte sich etwa auf der Höhe der Vormonate. In den Bezügen der Verbraucher ist keine wesentliche Aenderung eingetreten. Der Versand für das letzte Viertel des Jahbres wurde gestern zu unveränderten Preisen und Bedingungen freigegeben. Das Geschäft mit dem neutralen Auslande hat seit dem letzten Bericht eine Aenderung nicht erfahren. Eisenbahnoberbaumaterial: In schwerem Oberbaumaterial wurde von den baverischen Staats⸗ bahnen der Bedarf für das Rechnungsjahr 1916 aufgegeben, der gegenüber dem Vorjahr eine Erhöhung aufweist. Der von den preußischen und Reichsbahnen bieher angemeldete Bedarf für das Rechnungsjahr 1916 bleibt hinter dem Vorjahre ziemlich erheblich zurück. Mit dem neutralen Auslande wurden in der Berichtszeit mebrere umfangreiche Geschärte abgeschlossen. Ueber weitere wird ver⸗ handelt. Der Eingang an Rillenschienenaufträgen war nicht erheblich, da sich weder im Inlande noch im neutralen Auslande in der Berichts⸗ zeit ein erwähnenswerter Bedarf zeigte. In Grubenschienen hielt sich der Auftragseingang ungefähr auf der Höhe der vorhergehenden Monate. Formeisen: Der Inlandsmarkt von Formeisen hat in der Berichtszeit keine Veränderung erfahren. Das Geschäft blieb infolge der ruhigen Lage des Baumarktes weiter still. Ver⸗ hältnismäßig gut war dagegen wie in den Vormonaten, der Abruf von Konstruktionswerkstätten und Waggonfabriken. Die Freigabe des Verkaufs für das letzte Viertel des Jahres 1915 wurde zu den bis⸗ hberigen Preisen und Bedingungen heute beschlossen. Die Lage des Geschäfts im neutralen Auslande ist nach wie vor ruhig, da auch hier die Bautätigkeit mit geringen Ausnahmen schwach ist. Die ncg. Hauptversammlung wurde auf Donnerstag, den 28. Oktober, estgesetzt.
— Die Graz⸗Köflacher Eisenbahn vereinnahmte im August 1915: 323 765 Kronen (im August 1914: 235 531 Kronen). Vom 1. Januar bis 31. August 1915: 2 445 761 Kronen (Vorjahr 2 520 447 Kronen). Die Einnahmen für Januar bis April 1915 sind endgültig, diejenigen für Mai bis August 1915 vorläufig ermittelt.
Bern, 23. September. (W. T. B.) Der vom Bundesrat ge⸗ nehmigten Gründung einer Schweizerischen Importgesell⸗ schaft (Société Suisse de Surveillance Economique — S. S. S. —) und der Organisation der Wareneinfuhr aus der Schweiz und über schweizerlsches Gebiet liegen folgende Leitsätze zugrunde: Der Verein besorgt die Einfuhr von Rohstoffen, Halb⸗ fabrikaten und Fabrikaten für Rechnung Dritter und Abgabe an diese behufs Verwendung oder Verarbeitung in der Schweiz unter den an die Einfuhr der Waren geknüpften Der Bundesrat teilt der S. S. S. die Liste der durch ihre Vermitt⸗ lung einzuführenden Waren und die Kontingente mit, die für zahlreiche Warensorten auf Grund der Einfuhrstatistik über die Jahre 1911/13 festgesetzt werden. Die durch die Vermittlung der S. S. S. bezogenen Waren dürfen nur für Betriebe in der Schweiz verwendet werden. Die S. S. S. wird darauf hinwirken, daß die verschiedenen wirtschaftlichen Zweige sich zu Syndikaten vereinigen. Vor⸗ erst sind Syndikate in der Metall⸗, chemischen, Textil⸗ und Nahrungs⸗ mittelindustrie sowie für Färbereien geplant. Für die Ausfuhr der durch Vermittlung der S. S. S. eingeführten Rohstoffe und der aus ihnen hergestellten Erzeugnisse gelten folgende Grundsätze: a. Frei ist die Rückausfuhr von Rohstoffen und Produkten in die Länder, aus denen oder durch welche die Waren eingeführt werden, und in die Länder, die im Bündnisverhältnis mit diesen Ländern stehen; b. Frei ist die Rückausfuhr ferner in neutrale Länder, sofern der Verbrauch in diesen gewährleistet ist. Ist indessen die Rͤckausfuhr nur möglich durch Durchgangsverkehr durch ein Land, welches sich mit dem Lande, das die Einfuhr in die Schweiz er⸗ möglicht, im Kriegszustande befindet, so ist eine Ver⸗ ständigung mit der Regierung dieses Landes erforderlich. e In Länder, die sich mit den die Einfuhr der Waren in die Schweiz ermöglichenden Ländern im Kriegszustand befinden, ist eine Wiederausfuhr grundsätzlich ausgeschlossen, doch werden eine Reihe wichtiger Ausnahmen gemacht, einmal mit Bezug auf Fabrtkate, die durch die Vermittelung der S. S. S. eingeführte Rohstoffe nur in unbedeutenden Mengen enthalten, sodann mit Bezug auf Fabrtkate der Metallbranche (mit Ausnahme des Kupfers), sofern der Hauptwert der in einen kriegführenden Staat auszuführenden Erzeugnisse nicht in dem Material liegt, dessen Einfuhr durch einen mit diesem im Kriegszustand befindlichen Staat ermöglicht worden ist, ferner mit Bezug auf Maschinen und Apparate, bei denen das Kupfer nicht mehr als 15 % und bei elektrischen Maschinen nicht mehr als 30 % des Gesamtwertes darstellt; endlich bezüglich nachstehender Fabrikate schweizerischer In⸗ dustrien, soweit sie nicht zur Erleichterung von kriegerischen Ope⸗ rationen dienen: Schokolade im Rahmen des durchschnittlichen Exports von 1911/13, Rohseide, Florettseide (Schappe), Seidenstoffe und Seidenbänder für Kleider und Möbel mit Ausschluß von Seiden⸗ obfällen aller Art, Uhren, Spielwerke, Brammophone, Kompasse,
chirurgische IJnstrumente, Stickereien und Plattstichgewebe, Baumwoll⸗
garne, einfach oder gezwirnt, mit Ausnahme der englischen Nummern 10 bis 18 und 20 bis 25 sowie der Nummern 40 bis 60 stark gedreht, Baumwollgespinste mit Ausnahme derjenigen aus vor⸗ stehend genannten Garnen, kondensierte Milch, Geflechte, Tressen für Hüte, Wirk⸗ und Strickwaren für Fraue Kinder mit Ausnahme solcher aus Wolle, elastische Gewebe Wund Bänder für Gürtel, Korsette, Hosenträger, Strumpf⸗ bänder usw, Zigarren und Zigaretten, Frauen⸗ und Kinderschuhe aller Art, Hüte. — Zum Zwecke des Austausches von Waren, die von aus⸗ wärtigen Staaten mit einem Ausfuhrverbot belegt sind, mittels Waren, die dem schweizerischen Ausfuhrverbot unterliegen, können alle Erzeugnisse ausgeführt werden, die die Schweiz selbst erzeugt. Z. B. landwirtschaftliche und sonstige Bodenprodukte, ferner die Erzeugnisse aus eigenen Robstoffen, z. B. Kalciumcarbid, Nitrate und endlich die Fabrikate aus Stoffen, die von dem den Austausch bewerkstelligenden Lande eingeführt werden. Z. B. Aluminium, Ferrosilicium usw. Sodann haben die Alltierten der schweizerischen Regierung zum Zwecke der Aus⸗ tauschtransaktionen mit den Zentralmächten die von diesen in der Schweiz erri hteten beträchtlichen Lager an eingeführten Nahrungs⸗ und Futtermitteln zur Verfügung gestellt; für weitere Kompen⸗ sationen ist eine Verständigung von Fall zu Fall vorbehalten. Sehr eingebende Bestimmungen sind über den Veredelungsverkehr mit Metallen, Kupfer, Zinn, Zink, Blei und Nickel aufgestellt. Statistische Aufzeichnungen über Ein⸗ und Ausfuhr, sowie über Veredelungsverkehr sind von der S. S. S monatlsch den beteiligten Regierungen ein⸗ zureichen. — Aus den Statuten des Metalleinfuhr Syndikats, die für die anderen Syndikate als Vorbild dienen sollen, sei folgendes hervor⸗ gehoben: Das Syndikat hat die Form einer eingetragenen Genossen⸗ schaft mit einem aus neun Mitgliedern bestehenden Verwaltungsrate, von denen eines durch den Bundesrat ernannt wird. Die Genossen⸗ schafter sind unter Androhung des Feldlas⸗ verpflichtet, alle Sendungen von Matertalien, die auf der Liste der Genossenschaft stehen, und für welches sie Kaufe abgeschlossen haben, zum Zwecke der Einfuhr in die Schweiz an die S. S. S. adressieren zu lassen. Sie verpflichten sich, diese aus dem Ausland bezogenen oder zurzeit auf Lager liegenden Materialien entweder in der Schweiz direkt zu verwenden oder in der eigenen Fabrikatien zu ver⸗ brauchen. Die Genossenschaft hat das Recht, durch ihre“Organe bei ihren Mitgliedern jede ihr gut scheinende Kontrolle über Einhaltung der den Mitgliedern auferlegten Verpflichtungen zu üben. Für diese Kontrolle ist freier Zutritt in die Fabriken, Magazine und Bureaus und freier Einblick in alle Bücher und Belege zu gewähren. Ein gleiches Kontrollrecht steht den vom Verwaltungsrat der S. S. S. hierzu bestimmten Mitgliedern zu. Uebertretungen der übernommenen Verpflichtungen werden mit Konventionalstrafe im mindestens drei⸗ fachen Betrag des Wertes der Waren geahndet, die unrechtmäßig ausgeführt oder im Widerspruch mit den erlassenen Vorschriften be⸗ nutzt worden sind.
und
St. Petersburg, 21. September. (W. T. B.) Bankaus me.P te.b va, nkausweig.
(27,9), Wechsel 437,6 (433,3), turzfristige Schatzscheine 2403,9 (2423,0), Vorschüße, sichergestellt durch Wertpaptere 794,4 (616,4) Vorschüsse, sichergestellt durch Waren 60,5 (55,4), Vorschüͤsse an Anstalten des kleinen Kredits 109,6 (103,6), Vorschüsse an Land⸗ wirte 20,2 (26,1), Vorschüsse an Industrielle 10,7 (10,5), Guthaben bei den Filialen der Bank 309,4 (157,7); Passiva: Betrag der um⸗ laufenden Noten 4461,5 (4210,8), Bankkapital 55,0 (55,0), Ein. lagen 28,6 (28,4), laufende Rechnung des Staateschatzes 301,2 (363,9), laufende Rechnung der Privaten 731,3 (766,7). b Berlin, 24. September. Der Markt war geschäftslos.
u“
Produktenmarkt.
Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkten.
London, 22 September. (W. T. B.) Privatdiskont 4 116, Silber 23 ¾. — Bankeingang 818 000 Pfd. Sterl.
London, 23. September. (W. T. B.) 2 ½ % Engl. Konsolz 65, 5 % Argentinier v. 1886 98 ¼½, 4 % Brasilianer v. 1889 —,—, 4 % Japaner von 1899 66 ⅞, 3 % Portugiesen —,—, 5 % Russen von 1906 —,—, 4 ½ % Russen v. 1909 74 ½, Baltimore u. Obio 89, Canadian Pactfic 165, Erie 32 ½, National Railways of Mexto 6 Q⅜, Pennsylvania 57 ⅞, Southern Pacisic —,—, Union Pacific 138, United States Steel Corvoration 82 ⅜, Anaconda Copper 15 8, Rio Tinto 54, Chartered 9,8 ½, De Beers def. 10 ½, Goldfields 1 ⁄%10, Randmines 4 11.
Paris, 23. September. (W. T. B.) 3 % Französische Rente 67,25, 4 % Span. äußere Anleihe 88,00, 5 % Russen 1906 88,50, 3 % Russen ron 1896 —,—, 4 % Türken —,—, Suezkanal 4000, Rio Tinto 1495.
Amsterdam, 23. September. (W. T. B.) Fest. Sckec auf Berlin 50,37 ½ — 50,87 ½, Scheck auf Loudon 11,53 ½ — 11,63 ½, Scheck auf Paris 41,90 — 42,40, Scheck auf Wien —,—. — 5 % Nieder⸗ ländische Staatganleihe 102, Obl. 3 % Niederl. W. S. 7512 ⁄½;, Könial. Niederländ. Petroleum 504 ½, Holland⸗Amertka⸗Linie 301, Niederländisch⸗Indische Handelsbank 179 ½, Atchison, Toneka u. Santa Feé 100 ½, Rock Island 1 ¾¼. Southern Pacific 90 ½%, Southern Railway 17 ⅜, Union Pacific 131, Amalgamated 72 ⅞, United States Steel Corp. 75 ⁄1e.
New Yort, 22. September. (W. T. B.) (Schluß.) Die Börse verkehrte unter Führung industrieller Spezialwerte in sehr fester Haltung. Für verschiedene Jadustriepapiere wurden neue Höchst⸗ kurse erzielt. Bethlehem Steel⸗Aktien gewannen neun Dollar, während Stahltrustwerte ihren Kursstand um 2ã ¾ Dollar besserten. Von Eisenbahnaklien waren Canadian Pacific Shares und die Aktien der Chicago Milwaukee u. St. Paul Bahn um 1 ¼ Dollar höher; andere Bahnen besserten sich bis um 8 Dollar im Kurse. Dogegen gaben Chicago Rock Jsland und Pacific Railway⸗Aktien um ¾ Dollar nach. Bei Schluß der Börse war die Tendenz stramm. Tendenz für Geld: Behauptet. Geld auf 24 Stunden Durchschn.⸗Zinsrate 1 ¼, Geld auf 24 Stunden letztes Dar⸗ leben 2, Wechsel auf London (60 Tage) 4,68, Cable Transfers 4,72, Wechsel auf Paris auf Sicht 5 83, Wechsel auf Berlin auf Sicht 83 ¼, Silber Bullion 49 ½, 3 % Northern Pacifie Bonds —,—, 4 % Ver. Staat. Bonds 1925 —,—, Atchison, Topeka u. Santa Fé 102 ⅛, Baltimore u. Ohio 84 ½. Canadian Pacific 156 ¼, Chesapeake u. Ohio 48 ½, Chicago, Milwaukee u. St. Paul 84 ¾, Denver u. Rio Grande 5, Illinois Central 102 ¾, Louisville u. Nashville 118, New York Central 93 ½⅜, Norfolk u. Western 110 ½, Pennsplvania 110 ½, Reading 150 ¼¾, Southern Pacific 89 ⅞, Union Pacific 130 ⅛, Anaconda 9 Miaing 72 ⅛, United States Steel Corporation 78 ½, do. pref. 4 ⅛.
Rio de Janeiro, 21. September. (W. T. B.) Wechsel auf London 12 121.
Kursberichte von auswärtigen Warenmärkten.
London, 22. September. (W. T. B.) Kupfer prompt 70 .
London, 22. September. (W. T. B.) Wollauktion. An der heutigen Auktion herrschte für gute Sortea Nachfrage. Die Preise blieben unverändert. Von 7600 angebotenen Ballen wurden etwa 1000 Ballen zurückgezogen.
London, 22. September. (W. T. B.) Müllermarkt. ö und ausländischer Weizen fest, zeitweise höher. Mais ruhig. 1
Liverpool, 21 September. (W. T. B.) Baumwolle. Umsatz 10 000 Ballen, Einfuhr 12 690 Ballen, davon 10 550 Ballen ameri⸗ kanische Baumwolle. — Für September⸗Oktober 6,32, für Oktober⸗ Novemher 6,33. — Amerikanische und Brasilianische 17 Punkte höher. Aegyptische 30 Punkte, indische 10 Punkte höher.
Liverpool, 22 September. (W. T. B.) Baumwolle. Um⸗ satz 10 000 Ballen, Einfuhr 490 Ballen, davon — Ballen ameri⸗ kanische Baumwolle. — Für September⸗Oktober 6,36, für Oktober⸗ November 6,37. — Anerikanische und Brasiltanische 12 Punkte höher. Aegyptische 10 Punkte, Indische 10 — 15 Punkte höher.
Liverpool, 18. September. (W. T. B.) Baumwolle. (Offizielle Notierungen.) American ordinary 5,16, do. good ordinary 5,46, do. fully good ordinay 5,68, do. low middling 5,86, do fully low middling 6,10, do. middling 6,34, do. fully middling 6,49, do. good middling 6,64, do. fully good middling 6,82, do. middling fair 7,20, Pernam fair *), do. good fair *), Ceara fair *), do. good fair *), Egyptian brown fair 7,95, do. brown good fair 8,50, do. brown fully good fair 8,75, do. brown good 9,25, M. G. Broach good 5,70, do. fine 6,00, Oomra good 4 90, do. fully good 5,05, do. fine 5,20, Bengal good 4,40, do. fine 4,70, Madres Tinnivellv good 6,12. “ 88
*) nicht eingetroffen. 3
Liverpool, 18. September. (W. T. B.) Baumwoll⸗Wochen bericht. iess eee. 72 190, do. von amerikanischer Baum wolle 58 300. esamte Ausfuhr 11 276, do. Einfuhr 12 657, do. do. von amerikanischer Baumwolle 2800. Gesamter Vorrat 1 087 650, do. do. von amerikanischer Baumwolle 841 100, do. do. von ägyptischer Baumwolle 80 740.
88 Ere29se, 22. September. (W. T. B.) Roheisen für Kasse „Amsterdam, 23. September. (W. T. B.) Java⸗Kafsee ruhig, loko 50. Santos⸗Kaffee für September 45, für De⸗ zember 45 ½, für März 43 ½. 1 Amsterdam, 23. September. (W. T. B.) Leinöl per (W. T. B.) (Schluß.)
Herbst 29. New York, 22. September.
Am Weizenmarkt erhöhte sich der Septembertermim um 3 ½ Cents auf lebhafte Deckungen im Zusammenhang mi
der Festigkrit des Chicagoer Marktts. Baumwolle loko middling 11,40, do. für September 11,13, do. für Oktober 11,18, do. für Dezember 11,60, New Orleans do. loko middling 10,87,
etroleum Refined (in Cases) 9,75, do. Standard white in New York 7,50, do. in Tanks 4,00, do. Credit Balances at Oil City 1,65, Schmalz prime Western 8,47 ½, do. Rohe u. Brothers 9,30. Zucker Zentrifugal 4,39, Weizen fur September 120, do. für De⸗ zember —,—, do. für Mai —,—, do. hard Winter Nr. 2 126 ¼, Mehl Spring⸗Wheat clears (neu) 4,80, Getreidefracht nach Liver⸗ pool 15, Kaffee Rio Nr. 7 loko 6 ⅛¼, do. für Dezember 6,14, do. für Januar 6,19, do. für März 6,29, Kupfer Standard loko —,—, Zinn 32,75.
8
va: Bestand an Gold 1588,4 (1588,8 Bn,. woche), Gold im Ausland, 38,7, (522), Silter u. Scheidemünzen 229,8 1² 4
140226]
am 10, 5. 84, wohnhaft zu Günnigfeld
1. Unterfuchun 2. Aufgebote,
4 Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.
81 e Fundfachen, Zustellungen u. deral Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 8
Offentlicher Anzeiger.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 30 ₰.
Bankausweise.
2— 5POog
Verschiedene Bekanntmachungen.
Erwerbs. und Wirtschaftsgenossenschaften. Niederlassung ꝛc. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicheru
von Rechtsanwälten⸗
— —
— —
—
1 Untersuchungssachen.
219 Steckbrief.
8—92 den unten beschriebenen Rekruten Hermann Ocke von der Garde⸗Train⸗ Ersatzabteilung, geb. am 4. 8. 1881 in Berlin, katholisch, ledig, welcher flächtig ist und sich verborgen hält, ist die Unter⸗ suchungsbaft wegen unerlaubdter Entfernung über 7 Tage im Felde verhängt. Es wird ersucht, ihn zu verhaften und in die füdliche Militärarrestanstalt in Berlin, Prinz August v. Württembergstr. 2, oder an die nächste Militärbehörde zum Weiter⸗ transport hierher abzuliefern.
Berlin, den 25. August 1915.
Königl. Preuß. Gericht der Insp. I
d. immob. Garde⸗Inf. Der Gerichtsherr:
v. Goertz.
Alter: 34 Jahre, Größe: 1,71 m, Statur: mutelkräftig, Haare: blond, Nase: gewähnlich, Mund: gewöhnlich, Bart: Schnurrbart, blond, Gesicht: läng⸗ lich, Gesichtsfarbe: blaß, Sprache deuisch, jeine besonderen Kennzeichen. Angeblich hlauer Waffemock, lange graue Hose, eigene schwarze Stlefel, Koppel und Säbel und Feldmüͤtze.
[40220] Steckbrief. 1 Gegen den unten beschriebenen Kraft⸗ fahrer Kurt Heyden, Ersatz Abteilung 1 des Kraftfahrbatatllons, geboren am 6 7. 1889 zu Berlin, evangetisch, ledig, welcher
flüchtig ist und sich verhorgen bält, ist die H
Untersuchungehaft wegen unerlaubter Ent⸗ fernung im Felde länger als sieben Tage verhängt. Es wird ersucht, ihn zu ver⸗ haften und in die südliche Milizätarrest⸗ anstalt in Berlin, Prinz August v. Würt⸗ tembergstr. 2, oder an die nächste Militär⸗ behörde zum Weitertransport hierher ab⸗ zuliefern. 1 Berlin, den 30. August 1915. Königl. Preuß. Gericht der Insp. d. immob. Garde⸗Inf. Der Gerichtsherr: v. Goertz. Alter: 26 Jahre, Größe 1,81 m,. Haare dunkelblond, an beiden Händen Narben.
[40217]
Gegen Hans Reulein, Ersatzrekrut der Gardetrainersatzabtlg, geb 4. Dezember 1895 in Breslau, ist wegen unerlaubter Entfernung länger als 7 Tage im Felde, in Akten IIIc P. L. 531; 15, Steckbrief erlassen. Er ist der südl. Militärarrest anstalt Berlin zuzuführen.
Gericht Inspektion I immobilen Garde⸗ infanterse.
[40218]
Gegen Wehrmann Paul Münchow vom Ers.⸗Batl. 3. Garderegiment zu Fuß, geb. 15. November 1881 in Bublitz, ist wegen unerlaubter Entfernung länger als 7 Tage im Felde in den Akten IIIc. P. L. 605. 15. Steckbrief erlassen. Er ist der südl. Militärarrestanstalt Berlin zuzuführen.
Gericht der Inspektion I der immobilen Gardeinfanterie.
Steckbrie . 8 Gegen den unten beschriebenen Ersatz⸗ reservisten Heinrich Dallmeier, geboren
bei Wattenscheid, welcher flüchtig ist — sich verborgen hält —, ist die Unter. suchungshaft wegen Fahnenflucht verhängt. Es wird ersucht, ihn zu verhaften und an die nächste Militärbehörde zum Weitertransport hierber abzuliefern. Beschreibung: Größe: 1,75 m, Gestalt: gesetz!, Haare: blond, Bart: kleiner, rötl. blonder Schnurrbart, Stand: Bergmann. Crefeld, den 20. 9. 1915. Der Gerichtsherr des 11. Landst.⸗Inf.⸗ Ers.⸗Batatllons VIII. A. K. Crefeld: Courth, Major und Lagerkommandant.
[40211] Steckbrief auf Grund Haftbefehls ergeht gegen die nachstehend verzeichnete Person des Be. urlaubtenstandes aus dem Landwehrbezirk I Mülhausen, E., wegen Fahnenflucht im Felde: Luzian Bloch, geb. am 16. 7. 1874 zu Sennheim i E., landsturmpfl chtig. Sein im Deutschen Reich befindliches Vermögen — auch das künft'ig anfallende — wird mit Beschlaa belecgt. Festnahme, Zuführung an die nächfte Militärbehörde, Nachricht hierher. J⸗Nr. IIIc. 7604/15. Ebbee 19.
Freivurg, Br, — Kgl. Gericht der stellv. 58. Inf.⸗Brig.
[40216] Steckbrief. Gegen die unten Beschriebenen, welche flüchtig sind, ist die Untersuchungshaft wegen unerlaubter Entfernung (Vergehen gegen den Korpsbefehl vom 10. Oktober 1914 in Verbindung mit § 9b des Gesetzes vom 4. Juni 1851), begangen in Sassenburg, Kreis Saatzig, am 24. Juli 1915, am 19. August 1915 verhängt. Es wird ersucht, dieselben zu verhaften und in das nächste Gerichtsgefängnis abzuliefern sowie zu den hiesigen Akten 11 E. RNr. 869/15 sofort Mitteilung zu machen. Personbeschreihung: 1 J. Familienname: Rachuba, Vor⸗ name: Stanislaus, Stand und Gewerbe: Knecht, anscheinendes Alter: 19 Jahre,
dorf, Größe: groß, Gestalt: kräftig, Haar: blond, Bart: hell, Schnurrbart⸗ ansatz, Gesicht: gesund, rund, Stirn: niedrig, Augen: grau, Augendrauen: blond, bogen⸗ sörmig, Nase: gewöhnlich, gradlinig, Ohren: normal, Mund: klein, dünne Lippen, Zähne: gewöhnlich, Kinn: rund, Hände und Füße: gewönnlich, Speache: polnisch und deutsch, belle Stimme, be⸗ sondere Kennzeichen: Pockennarben auf dem linken Oberarm, auf der linken Hand Brandnarbe, Bekleidung: graues Jäckett, graue Weste, graue Hose, weißer Stroh⸗ hut, blaues Taschentuch, weißes Chemisett, genreifter Schlips, bunter Kragenschoner, grüne Manschetten.
II. Familienname: Gotschikowski, Vorname: Albert, Stand und Gewerbe: Schnitter, anscheinendes Alter: 18 Jahre, geboren am 22. März 1897 zu Ga⸗ wrunne, Kreis Kalisch, letzter Aufentbalt: Schulzendorf, Geöße: groß, Gestalt: kräftig, Haar: schwarz, Gesicht: gesund, schmal, Stirn: nledrig, Augen: dunkel⸗ braun, Augenbrauen: schwarz, bogen⸗ förmig, Nase: schmal, gradlinig, Ohren: mitlel, Mund: mittel, dünne xippen, Zähne: lückenhaft, Kinn: breit, Sprache: polnisch und deutsch, helle Stimme, be⸗ sondere Kennzeichen: auf beiden Händen je eine Warze, an der linken Schläfe eine Narbe, Bekleidung: ein ZJackettanzug, braun, braune Unterhose, blaues Hemd, gestreiftes Chemisert, Bindeschlips, braune Strümpfe, gestreifte Manschetten, grauer
ut. Stettin, den 10. September 1915. Kriegsgericht des Kriegszustandes.
[40215] Steckbrief.
Gegen die unten Beschriebene, welche flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Dlenstverlassens (Vergehen gegen § 9b des Ges. v. 4. 6. 1851), begangen in Schlötenitz, Kreis Pvritz, am 25. Jult 1915, am 12. August 1915 verhängt. Es wird ersucht, dieselbe zu verhaften und
sowie zu den hiesigen Akten 1I E. R. 792/15 sofort Mittetlung zu machen.
Personbeschreibung: Familienname: Olesczak, Vorname: Josefa, Stand und Gewerbe: Schrnitterin, geboren in Osczcanéw, Kreis Turek, Russ. Polen, letzter Aufenthalt: Schlötenitz, Kreis Pyritz, jetziger Aufenthalt: unbekannt, Größe: groß, Gestalt: schlank, Haare: dunkel, Gesichtsausdruck: finster, Augen: blaugrau, schielt etwas, Nase: lang und gerade, Bekleidung: blaues Jackett und dunkelblaues Plüschkopftuch.
Stettin, den 13. September 1915.
Kriegsgericht des Kriegszustandes.
[40212] Verfügung.
In der Untersuchungssache gegen den Ersatzreseroisten der Infanterie Anton Krammer, zuletzt in Kontr. des Melde⸗ amts Kempten, geboren 13. 12. 1880 in Eggenfelden, zuletzt Bauarbeiter in Wasach Algäu), wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des M.⸗St.⸗G.⸗B. sowie der §§ 356, 360 der M.⸗St.⸗G.⸗O. der Boschuldigte hierdurch für fahnen⸗ flücbtig erklärt.
Augsburg, 2. 9. 1915. —
K. B. Gericht der stellv. 3. Inf.⸗Brigade.
[40214) Fahnenfluchtserklärung. In der Untersuchungssache gegen den Ersatzreservisten der Inf. Josef Körner in Kontr. des Bez. Kdos. Kempten, geboren am 21. 10. “ 8. Kitzingen, wegen Fahnenflucht, wird au Bden der §§ 69 ff. des M⸗St.⸗G.⸗B. sowie der § 356, 360 der M.⸗St.⸗G.⸗O. der Beschuldigte hierdurch für fahnen⸗ flüchtig erklärt. Augsburg. 20 9. 1915. K. Bayr. Gericht der st. 3. Infanterie⸗Brigade.
[40213] Fahnenfluchtserklärung.
In der Untersuchungssache gegen den Unteroffizier der Landw. I. Gustav Christof Kolb in Kontrolle des K. Bezirkskom⸗ mandos Kempten, geb. am 12. 1. 1884 in Dellemont (Schweiz), wegen Fahner⸗ flucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des M.⸗St⸗G.⸗B. sowie der §§ 356, 360 M.⸗St.,G.⸗O. der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt.
Augsburg, 21. 9. 1915.
K. B. Gericht der st. 3. Inf.⸗Brigade.
40222] Fahnenfluchtserklärung.
In der Untersuchungssache gegen den Füsilier der Landwehr Georg Goscinskt, geboren am 25. 12. 1877 in Schudin, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Militärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Militärstrafgerichts⸗ ordnung der Beschuldigte hierdurch für fabnenflüchtig klärt. IIIc. 367 — 15.
Essen, den 7. September 1915.
Gericht der Landwehrinspektion Essen.
[40209] Fahnenfluchtserklärung.
In der Untersuchungssache gegen den unausgeb. Landsturmpfl Jens Boysen, geb. 12. 2. 1886 zu Sturshüll, Kr. Haders⸗ leben, vom Bez⸗Kdo. Flensburg, wegen Fabvenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Militärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356. 360 der Militärstrafgerichtso dnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt.
Fleusburg, den 18. September 1915.
in das nächste Gerichtsgefängnis abzuliefern P
[40208]) Fahnenfluchtserklärung
und Beschlagnahmeverfügung. In den Untersuchungssachen gegen die un usgeb. Landsturmpfl. des Bez.⸗Kdos. Flensburg: 1) Peier Thugesen, geb. 22. 4. 1882 zu Tagkier, Kr. Hadersl, 2) Theodor Christian Michelsen, geb. 2. 8. 1884 zu Hostrup, Kr. Tondern, wegen Fahnenflucht, werden auf Grund der §§ 69 ff. des Militärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Militärstraf⸗ gerichtsordnung die Beschuldigten für fahnenflüchtig erklärt und ihr im Deutschen befindliches Vermögen mit Beschlag elegt.
Flensburg, den 18. September 1915. Gericht der stellv. 35. Inf.⸗Brigade.
[40224] Fahuenfluchtserklärung
und Beschlagnahmeverfügung. In der Untersuchungssache gegen den Sergeanten Radolf Schramm von der 5. Kompagnie der II. Werftoivision, ge⸗ boren am 1. November 1877 zu Haiger, Dillkreis, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Militärstraf⸗ gesetzbuchs sowie der §§ 356, 366 der Militärstrafgerichtsordnung der Beschuldigte bierdurch für fahnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen Reiche befindliches Ver⸗ mögen mit Beschlag belegt.
Gericht der II. Marineinspektion.
[40225]) Fahneufluchtserklärung.
In der Untersuchungssache gegen den Matrosen II. Klasse der Reserve Willy Thede der 2 Kompagnie II. Matrosen⸗ division, geboren am 9. Oktober 1890 zu Hamburg, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Militärstraf⸗ geseßbuchs sowie der §§ 356, 366 der Militärstrafgerichtsordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt. Gericht der II. Marineinspeltton.
[40223] Fahnenfluchtserklärung.
In der Untersuchungssache gegen den jonier der Reserve in Kontrolle des K. Bez.⸗Kdos. 11 München Christoph Heinsen, geb. am 2. Februar 1887 zu Reisby, Kreis Hadersleben, ledig, evan⸗ elisch, von Beruf Tischler, wegen Fahnen⸗ ucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. M.⸗St⸗G.⸗B. sowie der §§ 356, 360 M.⸗St.⸗G.⸗O. der Beschuldigre hierdurch für fahnenflüchtig erklärt.
München, den 20. 9. 1915. 1eg K. Gericht der Landwehriaspektion München.
[40395]) Fahnenfluchtserklärung
und Beschlagnahmeverfügung.
In der Untersuchungssache gegen den Gefreiten Albert Meyer, Landwehrbeztrk Hagenau, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Militärstraf⸗ gesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Militärstrafgerichtsordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen Reiche befindliches Vermögen mit Beschlag belegt.
Saarbrücken, den 10. 9. 1915.
Gericht der Landwehrinspektion.
[40210] Fahnenfluchtserklärung
und Beschlagnahmeverfügung.
In der Untersuchungesache gegen den Ersatzreservisten Gebhard Schnetz zu Tschiertschen (Schweiz), geb. zu Blitzen.⸗ reute, O.⸗A. Ravensburg, am 15. April 1886, katholisch, von Beruf Bäcker, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des M.⸗Str.⸗G.⸗Bs. sowie der §§ 356, 360 der M.⸗Str⸗G.⸗O. der Besch. hierdusch für fahnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen Reiche befindliches Vermögen mit Beschlag belegt.
Ulm, den 18. September 1915.
K. Gericht der stv 54. Inf.⸗Brigade.
[40221]
Die vom Gericht der 33. Division am 4. Oktober 1901 über den Musketter Wilhelm Friedrich Teuser von 6. Komp. Inf.⸗Regt. 144, geb. 28. 8. 1879 zu Breitungen, ausgesprochene Fahnenfluchts⸗ erklärung wird zurückgenommen.
Essen, 20. September 1915.
Gericht der Landwehrinspeklion.
2) Aufgebote, Verlust⸗u. Fundsachen, Zustellungen
u. dergl.
[39954] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 7. Januar 1916, Vormittags 11 Uhr, Neue Friedrichstraße 13/14, III. (drittes) Stockwerk, Zimmer Nr. 113 bis 115, versteigert werden das in Berlin⸗ richtenberg, Gürtelstraße 21, belegene, im Grundbuche von Berln⸗Lichtenberg (Berlin) Band 8 Blatt Nr. 229 (einge⸗ tragener Eigentümer am 14. Januar 1915, dem Tage der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerks: Eigentümer Georg Sommerkorn zu Berlm⸗Lichtenberz) ein⸗ getragene Grundstück: a. Vorderwohnhaus mit rechtem Seitenflügel, Quergebäude und Hofraum, b. 2. Quergebäude, c. Tischlerwerkstatt, d. Pferdestall nebst Remise, Gemarkung Berlin⸗Lichtenberg Kartenblatt 2 Parzelle 4367/127, 16 a 44 qkm groß, Grundsteuermutterrolle
— ——
bäudesteuerrolle Nr. 563. Daß die be⸗ zeichneten Gebäude tatsächlich ganz oder zum Teil auf der angegebenen Kataster⸗ parzelle stehen, beruht nicht auf örtlicher Feststellung der Katasterverwaltung. Berlin, den 13. September 1915. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 85. 85 K 3. 15.
[40370] 8
Das auf Antrag des Prokuristen Georg Jacobi in Cöln⸗Klettenberg, Sieben⸗ gebirgsallee 14, erlassene Aufgebot der 4 % Hypothekenpfandbriefe der Rheinisch⸗ Westfälischen Boden⸗Credit⸗Bank in Cöln Serie XI. Lit. C Nr. 00362 und 00845 über je 1000 ℳ ist wegen nachträglicher Zurücknahme des Antrages erledigt. Cöln, den 18. September 1915. Königliches Amtsgericht. Abteilung 60.
[40362] Aufgebot. 85 6,15. 4. Der Königlich Preußische Eisenbahn⸗ fiskus, vertreten durch die Königliche Eisenbahndirektion in Altona, nimmt das Eigentum in Anspruch an folgenden in der Gemarkung Neuland liegenden Grund⸗ stücken: 1) Parzelle 68/1, Kartenblatt 3, Brückeninsel, 1 ha 31 a 45 qm groß, 2) Parzelle 452/221, Kartenblatt 2, Schienenweg von Harburg nach Hamburg, 2 a 99 qm groß, 3) Parzelle 453/221, Kartenblatt 2, Weg an der Bahn, 5 a 40 qm groß, 4) Parzelle 454/221, Karten⸗ blati 2, Weg an der Bahn, 4 a 82 qm groß, 5) Parzelle 367,/237, Kartenblatt 2, Graben beim Neubau der Laͤndwege, 5 a 72 qm greß, 6) Parzelle 455/238, Karten⸗ bratt 2, Wiese an der Bahn, 4 a 72 qm groß, 7) Parzelle 456/238, Kartenblatt 2, Graben Moorwettern, 5 a 62 qm groß, 8) Parzelle 457/234, Kartenblatt 2, Hof⸗ wetter, 6 a 3 qm groß. Der Königlich Preußische Eisenvahnsiskus hat beantragt, Personen, die das Eigentum an den Grund⸗ stücken in Anspruch nehmen, im Wege des Aufgebotsverfahrens mit ihren Rechten auszuschließen. Diese Personen werden deshalb aurgefordert, ihre Rechte spätestens im Aufgebotstermine anzumelden. Unter⸗ bleibt die Anmeldung, werden sie mit ihren Rechten auf die Grundstücke aus⸗ geschlossen werden. Aufgebotstermin wird hiermit anberaumt auf den 27. Novem⸗ ber 1915, Vormittags 10 Uhr, im Gerschtegebäude, Blelcherweg 1, Zimmer 10. Harburg, den 19. September 1915. Königliches Amtsgericht. IX.
[40363] Aufgebot. 1 F 7115 Der Stadtrat Paul Johannes Paulsen in Tondern hat beantragt:
Bruyn aus Kreuz, Gemeinde Adelby, ge⸗ boren am 30. Dezember 1856, zuletzt wohnhaft in Adelby, —
2) den verschollenen Christian Sönnichsen Andresen, geboren am 4. November 1851. in Tondern, zuletzt wohnhaft in Flensburg,
für tot zu erkläten. Die bezeichneten Ver⸗ schollenen werden aufgefordert, sich spä⸗ testens in dem auf den 14. April 1916, Vormittags 8 ¾ Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Aufgebots⸗ termine zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gericht Anzeige zu machen.
Flensburg, den 17. September 1915.
Königliches Amtsgericht. Abt. 9.
[40412] Aufgebot. F. 384.
Die Marie Gaiser, Köchin in Freiburg i. B., hat beantragt, ihre verschollene Mutter, die Anna Maria Gaiser, geb. am 19. September 1843, ledig, zuletzt wohnhaft in Batersbronn, O.⸗A. Freuden⸗ stadt, angeblich nach Amerika ausgewandert, seit 1871 verschollen, für tot zu erklären. Die bezeichnete Verschollene wird aufge⸗ fordert, sich spätestens in dem auf Donners⸗ tag, den 27. April 1916. Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu er⸗ teilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Ge⸗ richt Anzeige zu machen.
Freudenstadt, den 17. September 1915.
Königliches Amtsgericht. Stv. Amtsrichter Goppelt, G.⸗A.
[40365] Aufgebot. FI. 1/15 Der Kaspar Magel von Merlau als Pfleger hat beantragt, die verschollene Lina Stark, geboren am 28. November 1872 zu Merlau, zuletzt wohnhaft in Merlau, für tot zu erklären. Die bezeichnete Ver⸗ schollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 13. April 1916, Vormittags 9 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ ebotstermine zu melden, widrigenfalls die odeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, Phsrelens im Aufgebots⸗ termine dem Gericht Anzeige zu machen. Grünberg, den 17. August 1915. Großberzogliches Amtsgerscht.
40366] Aufgebot.
Der Färbermeister Wilbelm Meiners in Lebus als Abwesenheitspfleger hat be⸗ antragt, den verschollenen Chemiker Dr.
1) den verschollenen Schmied Theodor
Schrefeld aus Lebus, zuletzt wohnhaft in Ricklingen⸗Linden vor Hannover, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 15. April 1916, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Neues Justizgehäude, Volgers⸗ weg 1, 2. Geschoß, Zimmer 368, an⸗ beraumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Auf⸗ sorderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Hannover, den 17. September 1915. Königliches Amtsgericht. Abt. 27.
[40411]
Der Vizefeldwebel Abolf Schirmer, 2. Kompagnie, 1. Landsturminfanterie⸗ bataillon 56 Rastatt, zurzeit in Dieuze (Lothringen), hat beantragt, den ver⸗ schollenen Vergolder Emil Hilß, geboren zu Karlsruhe am 4. Februar 1855, zuletzt wohnhaft in Philadelphia (Amerika), für tot zu erklären. Der bezeichnete Ver⸗ schollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Donnerstag, den 11. Mai 1916, Vormittags 10 Uhr, vor dem Großh. Amtsgericht in Karleruhe, Aka⸗ demiestraße 2, Eingang II, 3. Stock, Zimmer Nr. 66, anberaumten Aufgebots⸗ termine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An Alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gericht Anzeige zu machen.
Karlsruhe, den 20. September 1915. Gerichtsschreiberei Großh. Amtsgerichts A3.
[40176] Aufgebot. Peter Lang, Bauer in Löffelstelzen, Ab⸗ wesenheitspfleger des Karl Gahm von dort, har beantragt, den verschollenen, am 29. September 1864 in Löffelstelzen ge⸗ borenen Schneider Karl Mathias Gahm, im Inland zuletzt wohnhaft in Löffel⸗ stelzen, für tot zu erklären. Der be⸗ zeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Dienstag, den 11. April 1916, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu er⸗ teilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Ge⸗ richt Anzeige zu machen.
Mergentheim, den 20. September 1915. vhernomnKöntgliches Amtsgericht.
Abel, Landgerichtsrat. 1
Veröffentlicht durch Gerichtsschreiber
Bliklen. [40367] Aufgebot. 3. F. 9/15. 9.
Der Rechtsanwalt Fritz Ladewig in Berlin hat beantragt, die am 5. Juni 1825 geborene Johanna Karoline Hache und ben am 10. September 1831 geborenen Johann Benjamin Eduard Hache, zuletzt in Brandschütz, Kreis Neumartt, Kinder des Freigärtners Gottfried Hache und dessen Ebefrau Anna Rosina, geb. Sacher, für tot zu erklären. Die bezeichneten Ver⸗ schollenen werden aufgefordert, sich späte⸗ stens in dem auf den 12. Mai 1916 vor dem unterz ichneten Ger cht, Zimmer Nr. 10, anberaumten Aufgebotstermin zu
smelden, widrigenfalls die Todeserklärung
erfolgen wird. An alle, die Auskunft über Leben und Tod der Verschollenen zu er⸗ teilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Ge⸗ richt Anzeige zu machen.
Neumarkt (Schles.), den 18. Sep⸗ tember 1915.
Königliches Amtsgericht. 8
[39261] Aufgebot.
Betreffend: Todeserklärung a. des Gustav Adolf Bielitz, zuletzt in Offen⸗ bach a. M., b. des Johannes Francis auch genannt France, zuletzt in Offen⸗ bach a. M. Es ist beantragt:
1) von dem Privatmann Fritz Artelli in Leipzig als Pfleger des unbekannt wo abwesenden Gustav Adolf Bielitz, den am 10. März 1825 zu Leipzig geborenen ver⸗ schollenen Buchbinder Gustav Adolf Bielitz, zuletzt wohnhaft in Offenbach a. M, für tot zu erklären,
2) von der Johannes France Ehefrau, Christine geb. Klein, in Cöln⸗Mülheim, ihren Ehemann, den am 18. September 1866 mm Demerara in Südamerika ge⸗ borenen Arbeiter, zuletzt Kellner, Johann oder Jamts L. France, der Staats⸗ angehörigkeit nach Ausländer, angeblich Engländer, zuletzt wohnhaft in Offenbach a. M., für tot zu erklären.
Die bezeichneten Verschollenen werden eüfereees sich spätestens in dem auf Mittwoch, den 12. April 1916, Vormittags 9 Uhr, im Amtsgebäude des unterzeichneten Gerichts, Saal 19, vor dem unterzeichneten Gericht anbe⸗ raumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der genannten Verschollenen zu er⸗ teilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgeboistermin dem Gericht Anzeige zu machen. 8
Offenbach a. M., den 4. September
geboten am 25. Dezember zu Buschkowa, Kreis Kalisch, letzter Aufenthalt: Schulzen⸗
Eerscht der st. Uv. 35. Inf.⸗Brigade.
Art. 792, Nutzungswert 17 225 ℳ, Ge⸗
Max Karl Johann Robert Laborius
1915. “ Großherzogliches Amtsgericht