ordnung vom 11. September 1914,
Bekanntmachung, betreffend die
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breußischer
Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 5 ℳ 40 ₰. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer
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den Postanstalten und Zeitungsspediteuren für Selbstabholer
auch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Nummern kosten 25 ₰.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits⸗ zeile 30 ₰, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 50 ₰.
Anzeigen nimmt an:
die Königliche Expedition des Reichs⸗ und Staatganzeigers Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
8 8 Berlin, Mittwoch,
Bestellungen auf den Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger für das mit dem 1. künftigen Monats beginnende Vierteljahr nehmen sämtliche Postämter, in Berlin auch die Zeitungsspediteure und für Selbstabholer die Expedition dieses Blattes, SW. Wilhelmstr. 32, entgegen.
Der vierteljährliche Bezugspreis des aus dem Deutschen Reichsanzeiger und dem Königlich Preußischen Staatsanzeiger bestehenden Gesamtblattes einschließlich des Postblattes und des Zentral⸗Handelsregisters für das Deutsche Reich beträgt im Deutschen Reichspostgebiet 5 ℳ 40 ₰.
Bei verspäteter Bestellung kann eine Nachlieferung bereits erschienener Nummern nur soweit erfolgen, wie der geringe Vorrat reicht.
Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihun en ꝛc.
Ernennungen ꝛc.
Königreich Preußen. Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und
sonstige Personalveränderungen.
Verordnung über weitere Verlängerung der Gültigkeit der Ver⸗ betreffend ein ver⸗ einfachtes Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeits⸗ gelegenheit und zur Beschäftigung von Kriegsgefangenen. „Ziehung der 4. Klasse der 6. Preußisch⸗Süddeutschen (232. Königlich Preußischen) Klassenlotterie.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Kreisschulinspektor, Schulrat Sekowski in Berlin den Roten Adlerorden vierter Klasse,
dem Rektor Wimmer in Duisburg⸗Meiderich den König⸗ lichen Kronenorden vierter Klasse,
dem Lehrer und Organisten Kahmann in Derenburg, Landkreis Halberstadt, den Adler der Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern,
dem “ a. D. Rockstroh in Breslau das Ver⸗ dienstkreuz in Silber,
dem ehemaligen Revisorgehilfen beim Feuerwerkslabora⸗ torium in Spandau Wilhelm Wahnelt und dem Eisenbahn⸗ schlosser Einsfelder in Münster i. W. das Kreuz des Allge⸗ meinen Ehrenzeichens,
dem bisherigen Kirchenältesten und Kirchenkassenrendanten, Gutsauszügler Kloß in Prittitz, Landkreis Weißenfels, dem Meistergehilfen Fiebach und dem Arbeiter Stolz, beide beim Feuerwerkslaboratorium in Spandau, das Allgemeine Ehren⸗ zeichen sowie
dem Schlosser Röhner und dem Arbeiter Heubeck, beide beim Feuerwerkslaboratorium in Spandau, das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze zu verleihen.
Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:
den Postrat und ständigen Hilfsarbeiter im Reichspostamt Heger zum Oberpostdirektor und
den Oberpostinspektor Meisel in Hamburg zum Postrat zu ernennen sowie
dem Postrat und ständigen Hilfsarbeiter im Reichspostamt Ihle den Charakter als Geheimer Postrat mit dem Range der Räte dritter Klasse zu verlethen.
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Dem Oberpostdirektor Heger ist die Oberpostdirektorstelle in Frankfurt (Oder) übertragen worden.
Königreich Preußen.
1 Verordnung über weitere Verlängerung der Gültigkeit der Ver⸗ ordnung vom 11. September 1914, betreffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und zur Beschäftigung von Kriegsgefangenen.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.,
verordnen auf Antrag Unseres Staatsministeriums auf Grund des Artikels 63 der Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat vom 31. Januar 1850 (Gesetzsamml. S. 17), was folgt:
Artikel 1.
Die Verordnung, betreffend ein vereinfachtes Enteignungs⸗ verfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und zur ge⸗ chäftigung von Kriegsgefangenen, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159 und S. 174) in der Fassung der Ver⸗ ordnung vom 27. März 1915 (Gesetzsamml. S. 57 und S. 115) vird dahin geändert, daß an die Stelle des ersten Satzes des Abs. 2 des § 10 die Vorschrift tritt:
Die Verordnung tritt sechs Monate nach dem Tage der Beendigung des Kriegszustandes, der durch Kaiserliche Ver⸗
g bekanntgegeben wird, außer Kraft. 8
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Artikel 2.
Gegenwärtige Verordnung tritt mit dem Tage der Ver⸗ kündung in Kraft.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Großes Hauptquartier, den 25. September 1915. (L. S.) Wilhelm R. von Bethmann Hollweg. Delbrück. von Tirpitz. Beseler. von Breitenbach. Sydow. von Trott zu Solz. Freiherr von Schorlemer.
Lentze. von Loebell. von Jagow. Helfferich.
Finanzministerium
„Versetzt sind: die Katasterkontrolleure, Steuerinspektor Bigalke von Neidenburg nach Glogau, Müller von Isen⸗ hagen nach Lüneburg und Steuerinspektor Zimmer von Oden⸗ kirchen nach Brühl.
Bestellt sind: die Katasterlandmesser Finckh, Julius
Gayk, Weber und Wolpers zu Katasterkontrolleuren in Neidenburg bezw. Isenhagen, Grevenbroich und Odenkirchen.
Königliche Generallotteriedirektion.
Bekanntmachung.
Die Erneuerungslose sowie die Freilose zur 4. Klasse der 6. Preußisch⸗Süddeutschen (232. Königlich Preußischen) Klassenlotterie sind nach den §88§ 5, 6 und 13 des Lotterieplans unter Vorlegung der entsprechenden Lose aus der 3. Klasse bis zum 4. Oktober d. J., Abends 6 Uhr, bei Verlust des Anrechts einzulösen.
Die Ziehung der 4. Klasse dieser Lotterie wird am
8. Oktober d. J., Morgens 8 ½ Uhr, im Ziehungssaale des Lotteriegebäudes ihren Anfang nehmen. Berlin, den 29. September 1915. “ Königlich Preußische Generallotteriedirektion.
Strauß. Ulrich. Gramms.
Angekommen:
Seine Exrzellenz der Staatsminister und Minister der öffentlichen Arbeiten von Breitenbach von Dienstreisen.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 29. September 1915. 8
Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 710 und 711 der Deutschen Verlust⸗ listen bei. Sie enthalten die 340. Verlustliste der preußischen Armee und die 224. Verlustliste der bayerischen Armee.
Sroßbritannien und Irland.
Im Unterhause gab der Premierminister Asquith auf Frage, ob er in den nächsten Tagen eine Mitteilung über
die die Rekrutierung und die nationale Dienstpflicht machen wolle, laut Bericht des „W. T. B.“ folgende Er⸗
klärung ab:
Er könne nichts derartiges versprechen. Die Angelegenheit bilde den Gegenstand sorgfältiger Beratung in der Regierung. Er werde, sobald er in der Lage sei, die zukänftige Politik anzukündigen, Mtt⸗ teilung machen. Asquith richtete an alle Parteien die Mahnung, sich inzwischen der Besprechung dieser Angelegenheit im Hause zu ent⸗ halten und sagte: „Wir befinden uns in einem kritischen Augenblicke der Geschichte des Krieges. Wir beobachten mit Interesse, Sympathie und Hoffnung die tapferen vereinigten Anstrengungen unserer ver⸗ bündeten Streitkräfte. Man könnte Großbritannien und seinen Verbündeten keinen schlechteren Dienst erweisen, als wenn man 2 5* Welt durchblicken läßt, daß hier Meinungsverschiedenheit
errscht“.
Nach dieser Erklärung wurde die Frage der Dienstpflicht nicht wieder berührt.
Im weiteren Verlauf der Sitzung erklärte der Staats⸗ sekretär des Auswärtigen Amts Grey in einer Besprechung der Balkanlage:
Wenn die bulgarische Mobilmachung die Folge baben sollte, daß Bulgarien auf seiten der Feinde eine aggressive Haltung einnimmt,
ist Großbritannien entschlossen, seinen Freunden am Balkan jede Unterstützung, die in seiner Macht liegt, sowie sie den Balkanstaaten am willkommensten ist, angedeihen zu lassen, und zwar in Ueberein⸗ stimmung mit den Verbündeten ohne Vorbehalte oder Einschränkungen.
— Vertreter der Arbeiterbünde haben gestern, wie das „Reutersche Bureau“ meldet, in London eine Beratung ab⸗ gehalten, bei der der Kriegsminister Lord Kitchener und der Premierminister Asquith über die militärische Lage ge⸗ sprochen haben.
— Die neuste Verlustliste weist Offiziere und 2194 Mann auf. N16116“
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Frankreich.
Der Senat erörterte gestern den Gesetzesantrag über die provisorischen Budgetzwölftel für das vierte Viertel⸗ jahr 1915. Im Laufe der Debatte erklärte der Finanzminister Ribot, wie die „Agence Havas“ berichtet, bezüglich der Frage des Wechselkurses:
Wir sind mit England bemüht, eine gewisse Stabilisierung zu erzielen. Zwischen Frankreich, England und Amerika sind Unter⸗ handlungen im Gange; sie werden es gestatten, die Lage zu ver⸗ bessern Ich zweifle nicht, daß die Amerikaner uns ihre unbezweifel⸗ baren Svmpathien auf reale Weise bezeugen werden. Wie ich schon in der Kammer sagte, ist eine Anleihe in Vorbereitung. Wir werden sie demnächst ausgehen und sind sicher, daß das Land unserem Rufe folgen wird. Das Land ist entschiossen, alles für seine Verteidigung und Woblfahrt zu tun. Wir haben in den immer zahlreicheren Hartgeldeinzahlungen an die Bank von Frankreich einen Bewels dafür. Die zivilisierte Welt folgt mit Bewegung und Sympathie den Anstrengungen unserer Soldaten und erkennt gleichzeitig die wunderbare Haltung und Ruhe unseres Landes an. Wenn wir darin beharren, wie alles zu glauben erlaubt, so ist dies der gesicherte baldige Sieg.
Der Senat nahm darauf einstimmig die provisorischen Budgetzwölftel an.
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Das Kabinett hat sich nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ einstimmig gegen eine vorbeugende Zensur ausgesprochen.
— Der Ministerpräsident Goremykin ist im Großen Hauptquartier eingetroffen
Türkei.
Das Amtsblatt veröffentlicht ein provisorisches Gesetz, welches die Ermächtigung erteilt, die Achtzehnjährigen, die die Eignung besitzen, Offiziere oder Unteroffiziere der Resexve zu werden, oder die körperliche Tauglichkeit zum aktiven Dienst haben, schon jetzt einzuberufen.
Rumänien.
Der serbische Gesandte in Bukarest hat am Freitag voriger Woche, wie die „Associated Preß“ meldet, den Minister⸗ präsidenten Bratianu aufgesucht und ihn gefragt, ob Rumänien im Interesse Serbiens eine allgemeine Mobil⸗ machung anordnen wolle. Bratianu erwiderte, Rumäniens Lage sei, da deutsche und österreichisch⸗ungarische Truppen an der Grenze verschanzt lägen, zu gefährlich, um eine allgemeine Mobilmachung anzuordnen.
Bulgarien.
Der König Ferdinand hat an den König von Griechenland ein Telegramm gerichtet, in dem er der „Frankfurter Zeitung“ zufolge die bündigste Versicherung gibt, daß mit der bulgarischen Mobilmachung keinerlei Absichten eines Angriffes auf griechisches Gebiet verbunden seien. Bulgarien lege im Gegenteil großen Wert auf den Ausbau der zwischen beiden Ländern bestehenden guten Be⸗ ziehungen.
— Wie die „Associated Preß“ meldet, wird nach zuver⸗ lässigen Mitteilungen die Bildung eines Koalitions⸗ kabinetts beabsichtigt, in das Vertreter derjenigen Oppositions⸗ gruppen aufgenommen werden sollen, die die Absicht kund⸗ gegeben haben, die Regierung Radoslawows zu unterstützen.
— Dem russischen Gesandten Sawinski wurde letzten Freitag von dem Ministerpräsidenten Radoslawow mit⸗ geteilt, daß die bewaffnete Neutralität für Bulgarien infolge der Haltung notwendig geworden sei, die die Entente⸗ mächte gegenüber der bulgarischen Besetzung des von der Türkei abgetretenen Gebietes eingenommen hätten. Diese Haltung habe die bulgarische Regierung gezwungen, andere Wege ein⸗ zuschlagen.
— Die Mobilisierung der bulgarischen Armee ist obiger Quelle zufolge beendet; der Aufmarsch ist jetzt im Ganntgtztut MMMMMMMMMM1R17(1 „„—