1915 / 240 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 11 Oct 1915 18:00:01 GMT) scan diff

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Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Regierungs⸗ und Baurat Progasky in Hannover zum Oberbaurat mit dem Range der Oberregierungsräte und den als Oberpfarrer und Propst in Kemberg berufenen bisherigen Diakonus Meyer daselb zum Superintendenten zu ernennen. .— 3 8

Miinisterium der öffentlichen Ar

Dem Oberbaurat Progasky sind die Geschäfte eines Dirigenten der Kanalbaudirektion in worden. 111““

Es sind verliehen etatsmäßige Stelen: E b 8 2v. den Regierungs⸗ istern de enbahnbaufachs Paul Schmidt i n und Riedel in Elberfeld; für Vorstände der Eisenbahnbetriebsämter den Regierungs⸗ baumeistern des Eisenbahnbaufachs Krumka in Geestemünde und Franz Berndt in Stargard (Pomm.); öe Regierungsbaumeister den Regierungsbaumeistern des Eisenbahnbaufachs Jans in Berlin, Hans Schulz in Züllichau, Mau in Trier und Frenzel in Altona.

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Ministerium für Handel und Gewerbe.

Dem Oberlehrer der Königlichen vereinigten Maschinenbau⸗ schulen in Cöln Dipl.⸗Ing. Bernhard Berrens, zurzeit Dozent an der deutschen Medizin⸗ und Ingenieurschule für Chinesen in Schanghai, ist der Charakter als Professor ver⸗ iehen worden.

Finanzministerium.

Die Rentmeisterstelle bei der Königlichen Kreiskasse in Rendsburg, Regierungsbezirk Schleswig, ist zu besetzen. Evangelischer Oberkirchenrat. 88

Dem in die Pfarr⸗ und Ephoralstelle in Niederbeuna be⸗ rufenen Superintendenten Uhle, bisher in Irrleben, ist das Ephoralamt der Diözese Merseburg Land,

dem in die Pfarr⸗ und Ephoralstelle in Halle⸗Giebichen⸗ stein berufenen Superintendenten Hellwig, bisher in Mücheln,

das Ephoralamt der Diözese Halle Land II und

dem Superintendenten Meyer in Kemberg das Ephoral⸗

aamt der Diözese Kemberg übertragen worden.

Bekanntmachung

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 129), in Verbindung mit Ziffer 1 der Ausführungsbestimmungen des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 27. September 1915, habe ich

1) der Ftrma Caspar Schmitz, Mineralölimport, in Berlin⸗ 8 Schöneberg, Colonnenstraße 32,

2) der Geschäftsführerm der vorgenannten Firma, der unver⸗

ehelichten Schmitz, ebendaselbst,

3) dem Kaufmann Ernst Wiederhold in Berlin, Wilhelm⸗ straße 120,

3 4) dem Kaufmann Karl Encke in Berlin Wilmersdorf, Nestor⸗ 88 straße 13,

durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Heiz⸗ und Leuchtstoffen sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem solchen Handel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin, den 8. Oktober 1915. J Der Polizeipräsident. J. V.: von Rönne.

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11““ 8—

Bekanntmachung.

Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (G.⸗S. S. 152) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß das im Steuerjahr 1915 kommunalabgaben⸗ pflichtige Reineinkommen der im preußischen Staatsgebiet belegenen Teilstrecke Strasburg (Uckermark) bis zur Landesgrenze der Mecklenburgischen Friedrich Wilhelm⸗Eisenbahn aus dem Betriebsjahr 1914 auf 12 816 34 festgesetzt worden ist. 1.“

Stettin, den 5. Oktober 1915.

Der Königliche Eisenbahnkommissar. J. V.: Reisewitz.

Seine Erzellenz der Staatssekretär des Reichspostamts Dr. Kraetke nach Polen und dem östlichen Kriegsschauplatz.

Nichtamtliches.

Deutsches Rei . Preußen. Berlin, 11. Oktober 1915.

In der am 9. Oktober unter dem Vorsitz des Staats⸗ ministers, Vizepräsidenten des Staatsministeriums, Staats⸗ des Innern Dr. Delbrück abgehaltenen Plenar⸗ itzung des Bundesrats wurde dem Entwurf einer Ver⸗ ordnung über die Kartoffelversorgung die Zustimmung erteilt. Zur Annahme gelangten ferner der Entwurf einer Verordnung über die Verwendung tierischer und pflanzlicher Oele und Fette und der Entwurf einer Verordnung, betreffend die Aenderung der Bekanntmachung über die Sicherstellung von Kriegsbedarf vom 24. schluß gefaßt.

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Die bisher bei der Zentral⸗Einkaufsgesellschaft eingegangenen Bestandsanmeldungen über Hülsenfrüchte 2 der Bekanntmachung über den Verkehr mit Hülsenfrüchten vom 26. August 1915) . . wie durch „W. T. B.“ mitgeteilt wird, erkennen, daß vielfach falsche Ansichten über die Anmeldepflicht bestehen. So kann es ohne weiteres als

zuni 1915. Demnächst wurde über Eingaben Be⸗

unrichtig bezeichnet werden, wenn der Magistrat einer Stadt von mehr als 100 000 Einwohnern den eigenen geringen Bestand an Hülsenfrüchten anmeldet und hinzu⸗ fügt, weitere Hülsen te seien in dem Bereich des Kommunalverban nicht vorhanden. In den zahl⸗ reichen Lebensmittelgeschäften, Lagerhäusern und Speichern werden sicherlich noch Vorräte von Hülsenfrüchten von einem Doppelzentner und mehr lagern, die sämtlich der An⸗ meldepflicht des § 2 der genannten Verordnung unterliegen. Die gleiche falsche Ansicht verrät eine Behörde, die kurz mit⸗ teilt, in dem betreffenden Kreise würden Hülsenfrüchte nicht angebaut, anzeigepflichtige Mengen seien deshalb nicht vor⸗ handen. Aus dem § 2 der genannten Verordnung geht deut⸗ lich hervor, daß die Anmeldepflicht nicht nur für Produzenten gilt, sondern auch für jeden Händler, Lagerhalter usw., der einen Doppelzentner und mehr in Gewahrsam hat. Es kann nur empfohlen werden, daß alle Anzeigepflichtigen die bisher irrigerweise unterlassenen Anmeldungen schleunigst nachholen, wenn sie sich einer Bestrafung gemäß § 13 der Verordnung nicht aussetzen wollen. .

Ferner ist von verschiedenen Seiten darauf hingewiesen worden, daß namentlich in Mittel⸗ und Süddeutschland ungh ständig „beschlagnahmefreie“ Mengen Hülsenfrüchte, namentli solche ausländischer Herkunft, zum Kauf angeboten werden. Auch in diesen Fällen liegt Unkenntnis der maßgebenden Be⸗ stimmungen vor. Es gibt keine beschlagnahmefreien Mengen, die im freien Handel sein könnten. Gemäß § 12 der Verord⸗ nung sind zwar bisher einige Mengen Hülsenfrüchte frei⸗ gegeben worden, aber nur zum Verkauf an einen genau be zeichneten Kommunalverband oder an eine Militärbehörde, und unter genau umgrenzten Bedingungen, die einen freien Handel in größeren Mengen ausschließen.

Der Oberbefehlshaber in den Marken, Generaloberst von

Kessel gibt durch „W. T. B.“ bekannt, daß Bekleidungs⸗ und Ausrüstungsstücke, die den im deutschen Heer und in der Kaiserlichen Marine gebrauchten gleich oder ähnlich sind, während des Kriegszustandes außer an Mitglieder der bewaffneten Macht, die als solche unzweifelhaft erkennbar sind oder sich ausweisen, nur an Personen verkauft werden dürfen, die nachgewiesenermaßen im ausdrücklichen Auftrage eines zum Tragen einer Uniform Berechtigten als Käufer auftreten.

Gewerbetreibenden (Militäreffektenhändlern, Schneidern usw.), die dieses Verbot unbeachtet lassen, wird im Interesse

des Heeres usw. und der öffentlichen Sicherheit der Geschäfts⸗

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betrieb geschlossen werden.

Angebote auf Lieferung von Stoffen für Sand⸗ säcke und fertigen Sandsäcken sind, wie durch „W. T. B.“ mitgeteilt wird, für die Folge zu richten:

a. für Ersatzstoffe an die Kriegs Rohstoff⸗Abteilung Sektion W III des Kriegsministeriums, Berlin, verlängerte Hedemannstraße 9;

b. für Baumwollstoffe an den Kriegsausschuß der Deutschen Baumwollindustrie, Berlin, Charlottenstraße 37;

c. für Leinenstoffe an den Leinen⸗Kriegsausschuß, Berlin, Schinkeiplatz 1;

d. für Jutestoffe an den Jute⸗Kriegsausschuß, Berlin, Unter den Linden 35.

Eingaben an das Stellvertretende Ingenieur⸗Komitee oder en Behörden führen nur eine unerwünschte Verzögerung

erbei. 8

Die Nr. 9 der „Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗ versicherungsamts“ enthält im Amtlichen Deil unter A Allgemeines) eine Bekanntmachung des Stellvertreters des eichskanzlers vom 19. August 1915, betreffend Festsetzung der Ortslöhne.

Unter B (Unfallversicherung) folgt ein Runderlaß des Reichsversicherungsamts vom 30. August 1915 an die ihm unterstellten Berufsgenossenschaften über die Beschäftigung Kriegsbeschädigter.

Hieran schließen sich Entscheidungen des Reichsversiche⸗ rungsamts über folgende Gegenstände:

Die Vorschrift des § 673 der Reichsversicherungsordnung, wonach beim Uebergang eines einzelnen Betriebs von einer Berufsgenossen⸗

schaft auf eine andere die übernehmende Genossenschaft Anspruch auf

einen entsprechenden Teil der Rücklage der abgebenden Genossenschaft hat, greift auch dann Platz, wenn der Betriebsunternehmer auf Grund des § 903 der Reichsversicherungsordnung für den Aufwand der Ge⸗ nossenschaft haftet 12823]; *)

Die mit einem Motorboote betriebene Gewinnung und Be⸗ förderung von Kies durch den Unternehmer eines bei der Zweiganstalt der See⸗Berufsgenossenschaft versicherten Fischereibetriebs ist bei der Cre saselfn sfenf aft und nicht bei deren Zweiganstalt zu ver⸗

hern s -

Eine zur Uebernahme der Unfallast für leistungsfähig erklärte öffentliche Körperschaft ist nur berechtigt, nicht aber verpflichtet, die Versicherung selbst zu übernehmen [2825].

Der Abschnitt C (Kranken⸗, Invaliden⸗ und Hinter⸗ bliebenenversicherung) enthält einen Runderlaß über die Einleitung von Heilverfahren für lungenkranke Kriegsteilnehmer vom 3. September 1915 und eine Bekanntmachung über die Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 1242 der Reichs⸗ versicherungsordnung. Den Revisionsentscheidungen 2084 bis 2095 sind folgende Leitsätze vorangestellt.

Die Ehefrau eines Kriegsteilnehmers, der bereits vor Kriegs⸗ ausbruch zur Ableistung seiner gesetzlichen Militärdienstpflicht einge⸗ zogen war, hat Anspruch auf Wochenhilfe nach Maßgabe der Bekannt⸗ machung des Reichskanzlers vom 3. Dezember 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 492), wenn der Ehemann vor Eintritt in den Militärdienst in dem im § 1 Nr 2 dieser Bekanntmachung bezeichneten Umfang gegen Krankheit versichert war [2084];

Sterbegeld nach § 205 Nr. 3 der Reichsversicherungsordnung ist auch bei Totgeburten zu zahlen, wenn die Satzung nichts Gegen⸗ teiliges bestimmt [2085;

1) Ansprüche auf Krankengeld sind vererblich, auch wenn sie bei Lebzeiten des Versicherten nicht angemeldet worden sind.

2) Der Tag der Abmeldung eines Versicherten bet der Kranken⸗ kasse ist für den Zeitpunkt des Ausscheidens des Versicherten aus der Kasse nicht maßgebend [2086];

Der in § 418 der Reichsversicherungsordnung vorausgesetzte Rechtsanspruch des Versicherten gegen den Arbeitgeber auf Unter⸗ stützung ist im Verfahren vor den ordentlichen Gerichten, nicht im Spruchverfahren nach §§ 1636 ff. der Reichsversicherungsordnung zu verfolgen [2087];

*) Die neben den einzelnen Entscheidungen stehenden eingeklam⸗ merten Zahlen geben die Ziffer an, unter welcher diese in den lichen Nachrichten“ veröffentlicht siind.

vorgestern eine Abordnung von Vertretern des ade

Bei Unfallerkrankungen haben die Krankenkassen den der gewerb. lichen Unfallversicherung unterstehenden unständig Beschäftigten, die in

das Mitgliederverzeichnis der Kasse eingetragen sind 442 der Reichs. versicherungsordnung), für die ersten 13 Wochen nach dem Unfall Krankenhilfe nach § 573 der Reichsversicherungsordnung auch dann zu gewähren, wenn der Verletzte noch vor Ablauf der nach § 451 der

Reichsversicherungsordnung durch die Satzung bestimmten Wartezeit

erkrankt [2088];

Eine Waise, deren Mutter vor dem Vater gestorben ist, hat 1. 8

keinen Anspruch auf Waisenaussteuer [2089];

Zur „Familie“ im Sinne des § 1260 der Reichsversicherungs⸗ 8 ordnung gehören außer dem Ehemanne nur die Kinder unter 15

Jahren [2090]; 2

Der Pauschbetrag für Krankenpflege nach § 1503 der Reichsver⸗ sicherungsordnung kann in jedem Falle auch für Sonn⸗ und Feiertage verlangt werden, ohne Rücksicht darauf, ob bei Festsetzung des Grund⸗

lohns die Sonn⸗ und Feiertage als Arbeitstage in Betracht

kommen [2091]; .nllZ. nn in Familienpflege steht der Unterbringung in

einer Anstalt im Sinne des § 1506 der Reichsversicherungsordnung

nicht gleich [2092]; 8 1) Ueberträgt die Berufegenossenschaft der Krankenkasse gemäß § 1514 der Reichsversicherungsordnung das Heitverfahren über die

dreizehnte Woche nach dem Unfall hinaus, so tritt hierdurch die Be-⸗

rufsgenossenschaft nur zu der Krankenkasse, nicht auch zu den Personen, deren sich die Krankenkasse zur Ausführung des ihr erteilten Auftrags bedient (Aerzte, Apotheker usw.), in Rechtsbeziehungen.

2) Die Geltendmachung eines Ersatzanspruchs aus § 1514 der Reichsversicherungsordnung wird dadurch nicht ausgeschlossen, daß die Krankenkasse die Kosten des im Auftrag der Berufsgenossenschaft fort⸗ gesetzten Heilverfahrens selbst noch nicht bezahlt hat, wenn feststeht, daß sie den verlangten Betrag verschuldet [2093]; .

Wenn ein Knappschafteverein für die einem Mitglied zugebilligte Invalidenpension Ersatz aus der Unfallrente dieses Mitglieds be⸗ ansprucht, und der Betrag der Pension, dessen Ersatz gefordert wird,

noch nicht bezahlt ist, während andererseits die Unfallrente für die

gleiche Zeit voll ausgezahlt worden ist, so liegt ein Fall des § 1529, nicht des § 1528 der Reichsversicherungeordnung vor, und zwar auch

dann nicht, wenn dem Rentenberechtigten bei der Bewilltgung der Unfallrente von der E11ö““ allgemein mitgeteilt wurde,

sie werde bei „künftiger“ Gewährung von Knavppschaftspension nach Vereinbarung mit dem Knappschaftsvereine die Rente bis zur Hälfte in dessen Auftrag und in Anrechnung auf die Knappschaftspension zahlen [2094];

Der Ersatzanspruch eines Armenverbandes nach § 1531 der Reichs⸗ versicherungsordnung ist unabhängig von der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen [2095].

Den Entscheidungen der Beschlußsenate 2096 bis 2101 sind folgende Leitsätze vorangestellt:

Die Mitgliedschaft eines Versicherungspflichtigen bei einer Ersatz⸗ kasse oder einer mit einer Bescheinigung nach § 75 a des Kranken⸗ versicherungsgesetzes versehenen eingeschrtebenen Hilfskasse gilt für die

Wartezeit des § 313 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung als eine

Versicherung auf Grund der Reichsversicherung [2096];

Die Mittel der Kasse dürfen nach § 363 der Reichsversicherungs⸗ ordnung zur Tragung der Kosten ärztlicher Zeugnisse verwendet werden, die Kassenmitglieder sar ein von der Versicherungsanstalt nach §§ 1269 ff. der Reichsversicherungsordnung einzuleitendes Heilverfahren aufgewendet haben [2097];

Die Verpflichtung des Arbeitgebers aus § 397 Abs. 1 der Reichs⸗ versicherungsordnung entfällt, wenn kein öffentliches Interesse für die Vornahme der Abmeldung mehr besteht. Letzteres hat das Reichs⸗ versicherungsamt in einem Falle angenommen, in dem eine Kranken⸗ kasse durch ein Verfahren auf Grund des § 405 Abs. 2 der Reichs⸗ versicherungsordnung von der Lösung des Beschäftigungsverhältnisses Kenntnis erhalten hatte [2098];

Bei verspäteter Abmeldung eines Ersatzkassenmitglieds, dessen Rechte und Pflichten bei der Zwangskasse nach § 517 der Reichs⸗ versicherungsordnung ruhten, hat der Arbeitgeber nach § 397 a. a. O. nur den eigenen Beitragsteil bis zur Abmeldung fortzuzahlen [2099];

Es ist unzulässig, im Falle des § 420 der Reichsversicherungs⸗ ordnung neben dem Wegfall des Krankengeldes in der Kassensatzung auch den Wegfall der Krankenhauspflege zu bestimmen [2100];

Der Antrag des Mitglieds einer Ersatzkasse auf Ruhen der Rechte und Pflichten bei der Zwangskasse 517 der Reichsversiche⸗ rungsordnung) ist erst von seinem Eingang bet der Zwangskasse an wirksam [2101].

Den Schluß bilden die Uebersichten über die Zahlungen aus Invaliden⸗, Kranken⸗, Alters⸗ und Zusatzrenten und über Versicherungsleistungen der 31 Versicherungsanstalten an Hinter⸗ bliebene im Monat Juli 1915 und über den Erlös aus Bei⸗

tragsmarken im Monat August 1915.

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 727 und 728 der Deutschen Verlust⸗

listen bei; sie enthalten die 350. Verlustliste der .“

Armee und die 205. Verlustliste der sächsischen Armee.

Oesterreich⸗Ungarn. Der österreichische Ministerpräsident Graf hat igen Gutsbesitzes von Goerz und Gradiska unter Führung des Herrenhausmitgliedes Barons Locatelli empfangen, die eine an den Kaiser gerichtete Adresse überreichte, in der die Gefühle unwandelbarer Treue und begeisterter Bereitschaft aus⸗ gedrückt wurden, in angestammter Loyalität mit Gut und Blut für Kaiser und Reich gegen den Erbfeind einzustehen, der seine Hand nach diesem schönen Lande auszustrecken sich vermessen habe. Der Ministerpräsident Graf Stürgkh erklärte laut Be⸗ richt des „W. T. B.“:

Die Regierung sei von der Aufrichtigkeit der verdolmetschten Gefühle der Pevölkerung vollkommen überzeugt. friedigung und vollem Rechte könne ausgesprochen werden, daß der Heldenmut unserer tapferen Heermacht, deren Taten die Bewunderung der ganzen Welt erregen, einen machtigen Schutzwall aufgerichtet habe, und es könne die Hoffnung gehegt werden, daß der Ansturm des tückischen Feindes dauernd abgewehrt werden werde. Von dem festen „Entschlusse ausgehend, die südlichen Grenzlande un⸗ geschmälert zu erhalten, werde die Regierung dem Lande nicht bloß volle Sympathie zuwenden, sondern auch während des Krieges und danach ihm werktätige Förderung angedeihen lassen. In politischer Hinsicht werde die Staatsverwaltung fortan von jeder Rücksicht auf den unaufrichtigen Bundesgenossen befreit sein und den österrerchischen Staatsgedanken als obersten Verwaltungs⸗ Punbiat rein zur Geltung bringen können. In wirtschaftlicher Beziehung erkenne die Regierung die Verpflichtung an, für die Wiederherstellung der durch den Krieg geschadigten Gebiete nach⸗ drücklich vorzusorgen.

Großbritannien und Irland.

Der französische Ministerpräsident Viviani und der fran⸗ zösische Marineminister Augagneur sind in London ange⸗ kommen, um mit dem Premierminister Asquith und den anderen Kabinettsmitgliedern zu verhandeln.

Der unionistische Abg. Amery hat vorgestern in einem Londoner Klub eine Rede gehalten, in der er laut Bericht des „W. B. B.“ über die Balkanlage ausführte; 8

Mit hoher Be⸗

4 Unsere Lage an den Dardanellen war schon schwierig genug, viel

schwiertger, als die Zensur und die abschwächenden Worte der Regierung erkennen ließen. Der einzige Vorteil war der Munit’onsmangel der Türken. Wenn die Deutschen die Verbindung mit der Türkei her⸗ stelten, würden wir einer neuen Lage gegenüberstehen, in der die Türkei unbegrenzte Mengen von Munition besitzen und außerdem Gewehre und Ausrüstung für Truppen haben würde, die sie jetzt nicht bewaffnen kann. Die Türkei würde dann Truppen nach Mazedonien senden und diejenigen Truppen verstärken, die Aegypten angreifen sollen. ie Türken könnten dann zu Beginn des nächsten Jahres um 750 000 Mann mehr Truppen „aufstellen. Dies wäre ernster für England als für seine Verbündeten. Aegypten und Indien würden den deutschen Agenten und Geschützen und den türkischen Truppen offen stehen. Deutschland würde Rohstoffe aus Asien beziehen. Bulgarien hat sich entschlossen, an Deutschlands Seite zu treten, weil es an Deutschlands Sieg glaubt. Deulschlands Vordringen in Rußland und unser Mißerfolg an den Dardanellen hatten eine große Wirkung auf Bulgarien. Bulgarien hätte sich vielleicht anders ent⸗ schieden, wenn der englische Gesandte hätte sagen können, daß Eng⸗ land zwei Millionen Soldaten mehr aufstellen 9s

Der Redner fragte zum Schluß, ob England auf die neue Lage vorbereitet sei, in der es neue Truppen an die Dar⸗ danellen, nach Aegypten, nach Mesopotamien und an die indische Grenze senden müsse.

„— Die Rekrutierungskommission der Arbeiterpartei plant, während der nächsten zwölf Tage Riesenversammlungen in den wichtigsten Industriebezirken abzuhalten. Die Redner der Partei werden auch in ländlichen Orten sprechen. In einer Versammlung in London ist beschlossen worden, Flugschriften zu veröffentlichen, in denen der Zustand geschildert wird, zu dem die Arbeiterklasse käme, wenn Deutschland siegte.

Die beiden letzten Verlustlisten verzeichnen zu⸗ sammen 265 Offiziere und 3350 Mann.

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Die Regierung hat laut Meldung der „Agence Havas“

vorgestern dem bulgarischen Gesandten in Paris seine Pässe überreicht. Am Abend hat die Gesandtschaft die Haupt⸗ stadt verlassen. 8 Der griechische Gesandte in Paris hat obiger Quelle zufolge von seiner Regierung den Auftrag erhalten, der französischen Regierung mitzuteilen, daß die griechische Neutralität auch fernerhin den Verbandsmächten gegenüber den Charakter des aufrichtigsten Wohl⸗ wollens beibehalten werde.

Auf Antrag des Marineministers ist der Vizeadmiral d'Artige Dufournet als Nachfolger des Admirals Boué de Lapeyrere, der krankheitshalber von seinem Amt zurück⸗ tritt, zum Oberbefehlshaber der französischen Kriegsflotte ernannt worden.

Im gestrigen Ministerrate kündigte der Minister⸗ präsident Viviani, der während der Erkrankung Delcassés vertretungsweise das Ministerium des Aeußern leitet, an, daß er diese Woche in der Kammer und im Senate Erklärungen ü ber die diplomatische Lage abgeben und sich sodann mit den zuständigen Ministern den Parlamentausschüssen zur Ver⸗ fügung stellen werde.

Der Kriegsminister Millerand hat einen Gesetzes⸗ antrag in der Kammer eingebracht, wonach alle im militär⸗ pflichtigen Alter bis zur Höchstgrenze von 50 Jahren stehenden Franzosen, die veeeehs nicht in die Stamm⸗ rolle eingetragen waren, sich im Falle der Mobilmachung binnen vierzehn Tagen bei der zuständigen Militärbehörde anzumelden haben. Nach Ablauf der Frist werden alle, die sich nicht ge⸗ stellt·haben, denjenigen gleichgestellt, die ihrer Militärpflicht nicht nachgekommen sind. Für die gegenwärtige Mobilmachung wird den unter das neue Gesetz fallenden Franzosen eine An⸗ meldefrist von 14 Tagen gewährt.

Der Kriegsminister hat einen beratenden Ausschuß für militärische Söö eingesetzt, der aus Persönlich⸗ keiten der Wissenschaft und der Industrie und aus Fachleuten in den Fragen der Luftschiffahrt zusammengesetzt ist. Dieser Ausschuß soll alle ihm vom Unterstaatssekretariate unter⸗ breiteten Fragen prüfen und nach Beratung sein Urteil sowie gegebenenfalls weitere Persönlichkeiten zurate⸗ ziehen.

Die Senatsgruppen haben beschlossen, morgen zur Prüfung der Lage zusammenzutreten.

(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)

Westlicher Kriegsschauplatz. 8 6

„Nordöstlich von Vermelles schlug ein starker eng⸗ lischer Angriff unter großen Verlusten fehl. Bei einem örtlichen deutschen Angriff wurden südwestlich des Dorfes Loos kleine Fortschritte erzielt. In der Champagne griffen die Franzosen nach stundenlanger Artillerievorbereitung die Stellung östlich des Navarin⸗Gehöftes an, gelangten stellenweise bis in die Gräben, wurden aber durch Gegenangriff

wieder hinausgeworfen und ließen bei erheblicher blutiger Einbuße einen Offizier und 100 Mann als Gefangene in unseren Händen. In Französisch Lothringen verloren die Franzosen die vielumstrittene Höhe südlich Leintrey; ein

ffizier und 70 Mann, ein Maschinengewehr und 4 Minen⸗ werfer blieben bei uns.

Oestlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von

Hindenburg. Vor Dünaburg ist Garbunomwka ssüdlich

von Illuxt) und die feindliche Stellung beiderseits des Ortes in 4 km Breite erstürmt; 5 Offiziere 1356 Pleh⸗ sind gefangen genommen, 2 Maschinengewehre er⸗ g In einem Gefecht bei Nefedy (südlich des Wiszniew⸗ ees) wurden 139 Gefangene eingebracht. Von einer Wieder⸗ holung größerer Angriffe nahm der Feind Abstand.

Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls Prin Leopold von Bayern. Nördlich von bnarhall joiir bes

9 und Saluszzje sind russische Vorstöße leicht ab⸗

Heeresgruppe des Generals von Linsingen. Süd⸗ westlich von Pinsk sind die Orte Komory und Jngele nnnd.

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im Sturm genommen; bei Wolka⸗Berezniauska und südwestlich von Kuchocka⸗Wola sind Kavalleriegefechte im Gange. Nördlich und nordwestlich von Czartorysk ist der Feind hinter den Styr zurückgeworfen. Seine An⸗ griffe nördlich der Bahn Kowel —Rowno scheiterten.

Balkankriegsschauplatz.

Zwei Armeen einer unter dem Generalfeldmarschall von Mackensen neugebildeten Heeresgruppe haben mit ihren Hauptteilen die Save und Donau überschritten. Nachdem die deutschen Truppen der Armee des K. u. K. Generals der Infanterie von Köveß sich der Zigeunerinsel und der Höhen füdwestlich von Belgrad bemächtigt hatten, gelang es der Armee auch den größten Teil der Stadt Belgrad in die Hand der Verbündeten zu bringen. Oesterreichische Truppen stürmten die Zitadelle und den Nordteil Belgrads, deutsche Truppen den neuen Konak. Die Truppen sind im weiteren Vordringen durch den Südteil der Stadt. Die Armee des Generals der Artillerie von Gallwitz erzwang den Donauübergang an vielen Stellen an der Strecke abwärts Semendria und drängt den Feind überall nach Süden vor sich her.

1““ Oberste Heeresleitung.

Westlicher Kriegsschauplatz.

An der Höhe östlich von Souchez verloren die Franzosen einige Gräben und büßten ein Maschinengewehr ein. Bei Tahure in der Champagne gewannen wir von dem ver⸗ lorenen Boden auf einer nna von etwa 4 km im Gegenangriff mehrere hundert Meter zurück.

ODestlicher Kriegsschauplatz.

„Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Hindenburg. Die Russen versuchten, die ihnen bei Garbu⸗ nowka (westlich von Dünaburg) entrissenen Stellungen wieder⸗ vr. kam zu heftigen Nahkämpfen, die mit

em Zurückwerfen des Feindes endigten. Nördlich der Bahn Dünaburg —Poniewiez westlich von Illuxt wurden die feindlichen Stellungen in etwa 8 km Breite ge⸗ nommen, 6 Offiziere, 750 Gefangene fielen in unsere Hand, 5 Maschinengewehre wurden erbeutet.

Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls Prin Leopold von Bayern. Nichts Neues.

Heeresgruppe des Generals von Linsingen. Süd⸗ westlich von Pinsk ist das Dorf Sinczyczy im Sturm genommen. Die Kavalleriekämpfe bei Kuchocka⸗Wola sowie in der Gegend von Jeziercy dauern an. Auf der Front zwischen Rafalowka und der Bahn Kowel Rowno wurden mehrfache Vorstöße des Feindes abgewiesen und 383 Gefangen eingebracht.

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2 Die Armee des Generals Graf Bothmer schlug starke russische Angriffe nordwestlich von Tarnopol zurückk.

Balkankriegsschauplatz.

„Die Stadt Belgrad und die im Südwesten und Süd⸗ osten vorgelagerten Höhen sind nach Kampf in unserem Besitz. Auch weiter östlich wurde der Feind, wo er stand⸗ hielt, geworfen. Unsere Truppen sind im weiteren Vorschreiten.

Oberste Heeresleitung.

Wien, 9. Oktober.

(W. T. B.) Amtlich wird ge⸗ meldet:

Russischer Kriegsschauplatz.

Der Feind setzte gestern seine Angriffe gegen unsere ga⸗ lizische und wolhynische ses mit stärkeren Kräften erfolglos fort. In Ostgalizien führte er seine Sturmtruppen gegen unsere Stellungen südlich von Tluste und bei Burkanov. Er wurde überall zurückgeschlagen. Oestlich von Buczacz jagte unser Artilleriefeuer ein Kosakenregiment in die Flucht. Auch bei Krzemienic wiederholten die Russen ihre Angriffe mit dem gleichen Ergebnis wie bisher. Das russische Infan⸗ terieregiment Nr. 140 wurde südwestlich von Krzemienic zer⸗ sprengt. Bei der erfolgreichen Abwehr der russischen Vorstöße im wolhynischen Festungsgebiet zeichnete sich das Infanterieregiment Nr. 99 durch standhaftes Ausharren in seinen stark zerschossenen Gräben besonders aus. Die nördlich von Kolki vordringenden österreichisch⸗ungarischen und deutschen Streitkräfte warfen den Feind wieder über den Styr zurück. Die gestern mitgeteilte Gefangenenzahl erhöht sich auf 6000. 9 8

Italienischer Kriegsschauplatz.

Gestern vormittag wiederholten die Italiener unter Einsatz frischer Truppen noch zweimal den Angriff gegen unsere Stellungen auf der Hochfläche von Vielgereuth. Als diese Anstürme unter t. rxen; Verlusten zusammen⸗ gebrochen waren, gelang es dem Feind nicht mehr, stärkere Kräfte vorwärts zu bringen; einzelne Kompagnien, die noch vorgingen, wurden mühelos abgewiesen. Auf der Hochfläche von Lafraun stand der Abschnitt von Vezzen a Nachmittags unter heftigem Geschützfeuer. Auch im Raume von Flitsch beginnt sich die feindliche Artillerie wieder zu rühren. Im Abschnitt von Doberdo wurden zwischen San Martino und Polazzo Annäherungsversuche italienischer Handgranaten⸗ männer verhindert. 114“

Südöstlicher Kriegsschauplatz.

Oeßsterreichisch⸗ungarische Truppen der Armee des Generals der Infanterie von Koeveß drangen gestern in den Nord⸗ teil von Belgrad ein und erstümten das Bollwerk der Stadt, die Zitadelle. Heute früh bahnten sich Kräfte von Westen her den Weg zum Konak. Auf dem Schloß der serbischen Könige wehen die Fahnen Oesterreich⸗ Ungarns und Deutschlands. Auch stromaufwärts und strom⸗ abwärts von Belgrad vermochte der das Ufer bewachende Feind nirgends den Verbündeten standzuhalten. In der serbischen Posavina und in der Macva mwurde er von österreichisch⸗ ungarischen Streitkräften zurückgeworfen.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes.

von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

8 Wien, 10. Oklober. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet ö Russischer Kriegsschauplatz.

losen Angriffe nicht aufgegeben. In Ostgalizien, wo bei den Vorstößen der letzten Tage einzelne russische Truppenkörper mitunter die Hälfte ihres Standes einbüßten, wurde die Strypa⸗Front angegriffen. Der zurückgeschlagene Feind verließ das Kampffeld stellenweise in regelloser Flucht. In Wolhynien zählte eine unserer Divisionen nach einem abgewiesenen Angriffe 500 russische Leichen vor ihren Hindernissen. Die gestern gemeldete Gefangenenzahl wuchs abermals um 1000 Mann. Die Absicht des Gegners, im Raume nördlich von Czartoriysk neuerlich das Westufer des Styr zu gewinnen, wurde durch Feuer vereitelt. 1

Die Lage ist an der ganzen Kampffront unver⸗ ändert. Gegen die Hochfläche von Vielgereuth raffte sich der Feind zu keinem größeren Angriff mehr auf. Vorstöße schwächerer Abteilungen brachen kläglich zusammen. Die Ver⸗ luste der Italiener betrugen hier in den letzten Tagen etw 2000 Mann. 8—

Südöstlicher Kriegsschauplatz.

Die K. und K. Truppen in der Macva und nördlich von Obrenovac dringen erfolgreich vor. Die in Belgrad ein⸗ erückten österreichisch⸗ ungarischen und deutschen Regimenter die Stadt in erbitterten Straßenkämpfen vom Feinde gesäubert und befinden sich im Angriff auf die südöstlich und südwestlich liegenden Höhen. Weiter stromabwärts haben unsere Verbündeten schon mit starken Kräften das Südufer der Donau gewonnen und den Feind aus mehreren Stellungen geworfen. Mit warmer Anerkennung gedenken Führer und Truppen nach Ueberwindung der großen Stromlinie in ihren Berichten der unermüdlichen heldenhaften Tätigkeit unserer braven Pioniere und der aufopfernden Mitwirkung der Donauflottille.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. vpon Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Der Krieg zur See. Lwoondon, 10. Oktober. (W. T. B.) Wie das „Reutersche Bureau“ meldet, ist der englische Dampfer „Silverash“

(3753 Tonnen) versenkt worden.

Athen, 7. Oktober. (Verspätei In Entente⸗ kreisen herrscht große Beunruhigung über die Versenkung zahlreicher Schiffe im östlichen Mittelmeer durch U⸗Boote der Zentralmächte. Allein in den letzten 14 Tagen sind als verloren gemeldet die englischen Schiffe: „Heridia“ (4944 t), „Burrfield“ (4037 t), „Silverash“ (3753 t), „Slarbc (3658 t) und der Motorprahm 30; die französischen Schiffe: „Provincia“ (3523 t), „Antoine Feint“, „Marguerite“ (3800 t), „Amiral Hamelin“ (5051 t) und ein Truppentrans⸗ portschiff; ferner ein unbekannter Transportdampfer.

London, 11. Oktober. (W. T. B.) Der griechische Dampfer „Dimitrios“ (2508 Bruttotonnen) und der britische Dampfer „Newcastle“ (3493 Bruttotonnen) sind versenkt worden. Die Besatzungen sind gerettet.

Athen, 11. Oktober. Der englische Dampfer „Trieste“, 1512 t groß, ist bei Kythera von einem »Boot versenkt worden.

Der Krieg der Türkei gegen den Vierverband.

Konstantinopel, 7. Oktober. (W. T. B.) (Verspätet eingetroffen.) Das Hauptquartier teilt mit: An den Dar⸗ danellen und den anderen Kriegsschauplätzen keine Verände⸗ rungen. Es wurde festgestellt, daß ein großes Transport⸗ schiff sowie der Hilfskreuzer „Arabie“ (8000 Tonnen) g September durch deutsche Unterseeboote versenkt wurden.

Konstantinopel, 8. Oktober. (W. T. B.) (Verspätet eingetroffen.) Das Hauptquartier teilt mit: An den Dar⸗ danellen, bei Anafarta, verhinderten unsere Aufklärungs⸗ kolonnen durch Bombenwürfe die bei Verschanzungsarbeiten be⸗ schäftigten feindlichen Soldaten, ihre Arbeit weiter durchzuführen. Am 7. Oktober traf unsere Artillerie bei Kemikliliman einen feindlichen Kreuzer, der sich eilig zurückzog. Ein Brand ent⸗ stand auf der Insel Imbros, der bis zum Abend andauerte. Bei Ari Burun zerstörte am linken Flügel unsere Artillerie 8 feindliche Stellung durch Bombenwürfe. Sonst nichts

eues.

Konstantinopel, 9. Oktober. (W. T. B.) Das Haupt⸗ quartier meldet: An der Dardanellenfront bei Anafarta zwang unsere Artillerie am 8. Oktober ein großes feindliches Schiff, das sich Buynk Kemikli zu nähern suchte, sich zu ent⸗ fernen. Bei Ari Burun beiderseits schwaches Gewehr⸗ und Geschützfeuer sowie Bombenwerfen. Bei Sedil Bahr beschoß unsere Artillerie in der Nacht zum 8. Oktober die feindlichen Scheinwerfer und löschte sie aus. Wir besetzten die durch Ent⸗ zündung einer feindlichen Mine vor unserem rechten Flügel entstandenen Erdtrichter und bauten sie gegen den Feind zu aus. Am 8. Oktober fügte unsere Artillerie den feindlichen Truppen in der Gegend von Sedil Bahr schwere Verluste zu. Sonst nichts von Bedeutung. 1

Konstantinopel, 9. Oktober. (W. T. B.) Das Haupt⸗ quartier teilt mit: An der Dardanellenfront hat unsere Artillerie bei Anafarta ein feindliches Lager in der Gegend von Bujuk Gemikli beschossen und dort viel Unordnung und Schaden verursacht. Bei Ari Burun Feuergefecht der In⸗ fanterie und Artillerie mit Unterbrechungen. Bei Sedil Bahr richtete eine vom Feinde gesprengte Mine vor unserem rechten Flügel und das gewohnte Geschützfeuer gegen unseren linken Flügel keinen Schaden an. Ein feindlicher Monitor versuchte, Gallipoli mit indirektem Feuer zu beschießen; als er von unserer Artillerie, die sein Feuer erwiderte, getroffen wurde, entfernte er sich. Sonst nichts Neues.

Die Russen haben auch gestern ihre nach wie vor ergebnis⸗

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Italienischer Kriegsschauplatz. 161

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