ik und Volkswirtschaft. . Zur Arbeiterbewegung. 1“
Die Forderung des Weberverbandes in Manchester auf eine Lohnerhöhung von fünf Prozent ist, wie „W. T. B.“ mit⸗ teilt, von den Arbeitgebern abgewiesen worden. Da das Einigungs⸗ amt die Weber auf Verhandlungen mit den Arbeltgebern hingewiesen hatte, so ist der Instanzenzug erschöpft. Man spricht davon, daß die Weber, die 200 000 Mann zählen, den Arbeitsvertrag kündigen werden, um die den Spinnern bereits gewährte Lohnerhöhung durchzusetz n. — Die Konferenz des britischen Bergmannverbandes hat einstimmig den Plan eines Dreibundes zwischen den Verbänden der Bergleute, Eisenbahner und Transportarbeiter, der von den anderen beiden Vechänden bereits gutgeheißen wurde, angenommen.
In den Metallwerkten von Armstrong in Pozzuoli bei Neapel ist, wie „W. T. B. erfährt, ein Ausstand ausgebrochen. Fünftausend Arbeiter haben bereits, wie der „Avantt“ meldet, die Arbeit niedergelegt.
8 8 (Weitere „Statistische Nachrichten“ s. i. d. Ersten Beilage.)
Verkehrswesen.
Der Versand von Privatgütern und ⸗Paketen an Heeresangehörige der Bugarmee auf dem gewohnten Wege über die Militärpaketdepots ist wieder zugelass
111““ “
KTCvheater und Musik. Theater in der Königgrätzer Straße.
Fünfundzwanzig Jahre sind vergangen, seit Strindbergs Trauerspiel „Der Vater“ vor dem engeren Krelse von Mitglievdern der „Freien Bühne“ zum ersten Male in Berlin aufgeführt wurde, und kein Theater hat es in der Zwischenzeit gewagt, seinem Publikum mit diesem Folterkammerspiel zu kommen. Nun wollen es gleich zwei hiesige Bühnen tun. Den Anfang machte am Sonnabend das Theater in der Königgrätzer Straße. Der darstellerische Erfolg war unbestrettbar, der Eindruck aber, den die zur Verfechtung der These von dem eingeborenen Haß zwischen Mann und Weib ausgeklügelte, unerfreuliche Handlung zurückließ, schien nicht allzutief zu gehen, weil sie innerlich nicht überzeugt und weil sie, im Grunde genommen, — so sehr sich auch Strindberg bemüht hat, sie psychologisch bis in alle Einzelheiten zu begründen — doch nur Theaterspiel bleibt. Der in diesem Stück stärker als in irgend einem seiner anderen Werke auflodernde Weiberhaß des Dichters hat ihn blind gemacht für Un⸗ wahrscheinlichkeiten und Ungeheuerlichkeiten der Logik, gegen die sich die Gutgläubigkeit der Zuschauer auflehnt. Der Rittmeister, der hier durch die teuflischen Ränke seines Eheweibes zugrunde gerichtet wird, ist am Anfang des Stückes weder körperlich noch geistig als ein Schwächling gezeichnet. Um so schwerer kann man — um nur ein Beispiel herauszuheben — glauben, daß er den durch Stichelreden seiner Frau erweckten Zweifel in sich aufkeimen läßt, ob er der Vater seines Kindes sei, ohne als Mann und Offizier die Folgerungen eines solchen Zweifels zu ziehen. Ein ohnmächliger Wutausbruch, bei dem er sich später dazu hinreißen läßt, die brennende Lampe nach seiner Frau zu schleudern, gibt ihn dann vollends in die vand des in seinem Machtgefühl triumphierenden Weibes, das schon für Irrenarzt und Zwangsjacke vorgesorgt hatte, um den Gegner für alle Zeit außer Gefecht zu setzen. Die Schluß⸗ szene des Stückes mutet den Nerven des Zuschauers das Un⸗ gebeuerlichste zu; man muß Zeuge davon sein, wie die alte Amme des Rittmeisters, das Verktauen „ das er stets in sie gesetzt hat, ihn durch schmeichlerische Reden listig dazu bringt, die Zwangsjacke anzulegen. Gut, daß zuletzt ein Schlag⸗ anfall dem Leben des seelisch und körperlich gefolterten Mannes ein Ziel setzt, denn vor einem Forum von Juristen und Piychiatern würde der Entmündigungsfall schwerlich im Sinne Strindbergs entschieden werden. — Die Darstellung des Rittmeisters durch Ludwig Hartau war ein Meisterstück; die wachsende Erregung des Mannes, der innere Druck, der schließlich zur Explosion führt, das Gefühl der Ohnmacht gegenüber dem überlegenen Gegner und zum Schluß der Aufschrei des schmählich Ueberlisteten fanden schlichtesten und natürlichsten Ausdruck. Die Frau wurde von der jungen Maria Orska gegeben. Mit sicherem Instinkt traf sie zumeist den rechten Ton. Das Lauernde des sprungbereiten Raubtiers trug sie aber zu offenkundig zur Schau. Soll man einigermaßen an die Vorgänge glauben, so darf diese Raubtiernatur sich nur vor dem Manne offenbaren, den sie verderben will. Unter den Inhabern der anderen, durchweg kleineren Rollen ist Frieda Richard als Amme hervorzuheben. Sie versäumte es nicht, bei der erwähnten peinvollen Schlußszene auch das Mitgefühl an⸗ zudeuten, das die alte Frau mit dem Manne empfindet, den sie selbst für geisteskrank hält. Dennoch wirkte der ganze Vorgang so abstoßend, daß mehrere Personen eilig den Zuschauerraum verließen. Die Zurückgebliebenen nahmen die Szene schweigend hin. Ibr Beifall galt zum Schluß den Darstellern, von denen Ludwig Hartau durch
Cornelius' „Barbhier von Bagdad“ in folgender Besetzung aufgeführt:
mehrfachen Hervorruf ausgezelchnet wurde.
Morgen, Dienstag, wird im Königlichen Opernha Nostana: Frau Goetze; Margiana: Frl. Dux; Abul Hassan: Herr Knüpfer; Kalif: Herr Bronsgeest; Nureddin: Herr Sommer; Kadi: Herr Henke. Dirigent ist der Kapellmeister von Strauß. Den Abend eröffnet das Glucksche Schäferspiel „Die Maienkönigin“ mit den Damen Leisner (Philint), Dux (Helene), Engell (Lisette) und den Herren Henke (Monsoupit) und Bachmann (Richard). Dirigent ist der Generalmusikdirektor Blech.
Im Königlichen Schauspielhause geht morgen „Antonius und Cleopatra’ in Szene. Die Hauptrollen werden von Frau Durieux und den Herren Kraußneck, Sommerstorff und von Ledebur dargestellt. Spielleiter ist Dr. Bruck.
In der Volksbühne (Theater am Bülomwplatz) kann Shakespeares „Sturm“ in Max Reinhardts Bühnenanordnung nur am Freitag, Sonnabend und Sonntag jeder Woche gespielt werden, da an den Tagen von Montag bis Donnerstag die im Einvernehmen mit der Leitung der „Vereintgten Volksbühnen“ e. V. festgelegten Stücke gegeben werden müssen. Die Aufführungen des „Sturms“ beginnen bereits um 7 ½ Uhr, während bei allen anderen Vorstellungen in der Volksbühne der Anfang auf 8 ½¼ Uhr festgesetzt ist.
Fräulein Paula Weber vom Stadttheater in Freiburg i. Br. eröffnet morgen, Dienetaa, im Deutschen Opernhause ein
—
Gastspiel auf Anstellung als Ortrud in „Lohengrin’. 8
Mannigfaltiges. 1 5. Berlin, 11. Oktober 1i15.
Ihre Majestät die Kaiserin und Königin besuchte „W. T. B.“ zufolge am Sonnabendnachmittag die Kriegsverwundeten im Augusta⸗Hospital in Berlin.
Ihre Königliche Hoheit die Frau Prinzessin Eitel Friedrich von Preußen nöchte, wie das Hofmarschallamt in Wildpark bei Potsdam mitteilt, wiederum im bevorstehenden Winter für die vor dem Feinde stehenden Kämpfer von Heer und Flotte an die Opferfreudigkeit der Daheimgebliebenen appellseren, um besonders denen, die im Felde stehen und keine Angehörigen haben, eine Freude zu bereiten und hierzu, sowie für die kommenden Weih⸗ nachten um eine erhöhte Gebefreudigkeit bitten. Die Frau bittet, die beabsichtigten Spenden direkt in den Sammel⸗ rellen im Königlichen Schloß in Berlin und im Stadt⸗ schloß in Potsdam abzugeben, sei es in Geld oder in nach⸗ stehenden Gegenständen: Briefpapiere Postkarten, Bleistifte, Messer, Taschenspiegel, Waschseife, Notizbücher, Zahnbürsten, Zahnputzpulver, Taschentücher, wollene Strümpfe (für das Heer wollene Unter⸗ kleidung), Zigaretten, Zigarren, Tabak, Wein, Bier, Mineral⸗ wasser, Marmeladen, Fruchtsäfte, Konserven. Von der Ab⸗ gabe feuergefährlicher Gegenstände sowie verderblicher Eß⸗ waren bittet man abzusehen. Kleine Pakete in Größe einer Zigarrenkiste (100) mürden besonders für die Marine be⸗ vorzugt und werden, wenn sie mit Absender, Inhaltsverzeichnis und Bestimmungsort für Heer und Marine versehen, uneröffnet als Weih⸗ nachtspakete zurückgestellt und von Mitte November zum Versand an die Heeresteile gebracht werden. Die Sammelstelle in Berlin im Königlichen Schloß, Archivsaal, ist Mittwoch und Sonnabend von 11 bis 1 Uhr und von 4 bis 6 Uhr, die Sammelstelle im Königlichen Stadtschloß in Potsdam Montag von 3 bis 5 Uhr geöffnet.
Das Oberkommando in den Marken teilt durch „W. T. B.“ folgendes mit: Vor kurzem mußte bereits darauf hin⸗ gewiesen werden, daß gegenüber den Anzeigen von „Schnell⸗ kursen“ und „gutlohnender Heimarbeit“ in der Kravpatten⸗ industrie, Konfektion, Schneideret und in den kaufmännischen Berufen größte Vorsicht, namentlich für die Erwerb suchenden Kriegsfrauen und Krie gerwitwen, gehoten ist. Neuerdings ist festgestellt worden, daß auch Strickerei⸗ und Stickereigeschäfte in Berlin und Umgegend in den Tageszeitungen unter dem Versprechen dauernder, gutlohnender eeete chg Heim⸗ arbeiterinnen suchen, dann aber die Uebernahme der Arbeit vom Ankauf einer Strickerei⸗ oder Stickereieinrichtung abhängig machen, für die Preise gefordert werden, die den wirklichen Wert um das zwei⸗ und dreifache übersteigen. Läßt eine Arbeitsuchende sich auf den Ankauf ein, so werden nachher die von ihr angefertigten Waren von der Firma bemäkelt und zurückgeschickt, bis die Arbeiterinnen die Lust verlieren, sich noch einmal um Arbeit zu bemühen. Also auch diese Anerbietungen für Kriegerfrauen bezwecken offenbar deren Ausnutzung. Den Firmen, die diese Heim⸗ arbeit anbteten, kommt es nur auf den Absatz ihrer Apparate zu unverhältnismäßig hohen Preisen an. Es muß daher auch vor diesen Veranstaltungen zur Ausbeutung der Lage der Erwerbslosen, nament⸗ lich der Kriegerfrauen und Kriegerwitwen, dringend gewarnt werden. Es wird wiederholt empfohlen, vor Annahme solcher Ar⸗
beiten sachverständigen Rat einzuholen, wie ihn beispiels⸗
ise die Groß Berliner Auskunfte für Frauenberufe, Berlin W;, 19, 2* die Auskunftsstelle für Heimarbeitresorm ü Berlin W., Nollendorfstraße 29/30, uneigennützig erteilen.
Der Professor Dr. Paul Schubring wird auch in diesem Winter,
auf der Direktion des Schillertheaters, im Schillersaal in Charlottenburg, Bismarckstr. 110, eine zehnstündige Vortrags. reihe halten, deren Thema mit Rücksicht auf das Verhältnis Deutschlands zur Türkei gewählt worden ist. Professor Dr. Schubrig behandelt „Die Kunst des Islam“, von der auch das Kaiser
riedrich⸗Museum hervorragende Schätze birgt. Es werden die 8 der islamischen Kunst zur Lehre Mohammeds dargelegt, dann die berühmten Bauten islamischer Kunst im Morgen⸗ und Abendlande erläutert, die Wesensart dieser Kunst auf dem Gebiete der Weberei, der Keramik und der Kleinkunst in Glas, Bronze, Elfenbein, endlich die Geschenke des Islam an das Abendland und die Bedeutung der islamischen Kultur für unsere Gegenwart gezeigt werden. Die Dauerbezugshefte für die 10, durch Lichtbilder erläuterten Vorträge kosten 5 ℳ und sind in der Kanten⸗ abteilung des Schiller⸗Theaters Charlottenburg und bei A. Wertheim 8
zu haben.
2
b
Fürstenberg, 9. Oktober. (W. T. B.) Zum Einsturz der Oderbrücke (vgl. Nr. 239 d. Bl.) wird noch gemeldet: Der 2* Schiffsverkehr wird nur kurze Zeit behindert sein. Vom Eisenbau der Brücke ist ein Stück von etwa 60, m Länge abgestürzt. Der Schiffseigner Wurcke ist, wie bereits berichtet, gerettet worden, während seine Angehörigen trotz der Rettungsversuche ertranken. Ein Schlosser, der beim Brückenbau arbeitete und nach dem Absturz ins Krankenhaus gebracht wurde, befindet sich bereits außer Lebenegefahr.
Aachen, 9. Oktober. (W. T. B.) Heute nachmittag traf au dem Westbahnhof der dritte Transport schwerverwundeter Austauschgefangener aus England mit dem Lazarettzuge ein.
Er bestand aus 2 Offizieren und 28 Mann. Zum Empfang am Bahnhof waren die Spitzen der Militär⸗ und Zivilbehörden erschienen. Die Verwundeten waren mit Blumen geschmückt, die ihnen an der Grenzstation Eyschen und in Lüttich überreicht worden waren. In der Sveisehalle des Bahnhofs wurden sie von dem Generalmajor von Strantz herzlich begrüßt. Die Ansprache klang mit einem Hoch auf Seine Majestät den Kaiser und König aus. Das Rote Kreuz bot den Austauschverwundeten ein Festmahl im
Lazarett Telbothalle. .
Stuttgart, 10. Oktober. (W. T. B.) Die Instrumente der Erdbebenwarte haben heute früh in Hohenheim ein ziemlich starkes Nahbeben aufgezeichnet. Der Herd liegt 140 km von hier entfernt; er dürfte im Fränkischen Jura liegen, in der Gegend von Eichstädt, wo letztmals am 2. Juni dieses Jahres ein ziemlich heftiges Erdbeben statifand. Die erste Vorläuferwelle traf hier um 4 Uhr 50 Minuten ein. Ein etwas schwächeres Nachbeben aus dem⸗ selben Herd solgte um 5 Uhr 10 Minuten. — Nach einer Meldung aus Marienbad wurden dort und in der Umgebung heute früh 4 Uhr 55 Minuten zwei kurz aufeinanderfolgende Erdstöße verspürt.
Stuttgart, 11. Oktober. (W. T. B.) Zwischen Göppingen und Uhingen, bei der Einfahrt nach Uhingen, sind gestern früh im Nebel zwei Güterzüge zusammengestoßen. Ein Zugführer wurde getötet, ein Pferdewärter leicht verletzt; der Sachschaden ist
erheblich. Beide Gleise waren bis Abends 6 Uhr gesperrt.
Bern, 9. Oktober. (W. T. B.) Der Bundesrat hat zur Linderung der Not für die Muemliswil 10 000 Francs bewilligt. (Vgl. Nr. 233 d. Bl.)
Paris, 10. Oktober. (W. T. B.) Der „Temps“ meldet: In der früheren Patronenfabrik Issy⸗les⸗Moulineaux, die jetzt für die Landesverteidigung arbeitet, erfolgte in einem Neben⸗ gebäude eine heftige Explosion. Vierzehn Arbeiterinnen wurden verletzt, drei von ihnen schwer. Ein im Entstehen begriffener Brand konnte bald gelöscht werden. Die Ursache der Explosion soll
Kurzschluß sein.
New York, 10. Oktober. (W. T. B.) Nach einer Meldung englischer Blätter aus New York berichtet Oberst Goethals, daß der Panamakanal nicht eröffnet werden kann, bis ein ständiger“ Wasserweg durch das Gebtet der Erdrutsche gegraben ist. Es ist möglich, daß diese Arbeiten den Rest des Jahres ausfüllen. 1
(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
Mittwoch, Freitag und
Der Weibsteufel. Königliche Schauspiele. Dienstag:
Opernhaus. 216 Abonnementsvorstellung. Die Maienkönigin. Schäferspiel in 1 Akt. Frei nach dem Französischen des
h. Simon Favart von Max Kalbeck. Musik von Gluck in der Bearbeitung von J. N. Fuchs. Musikalische Leitung: Herr Generalmusikdirektor Blech. Regie: Herr Oberregisseur Droescher. Hierauf: Der Barbier von Bagdad. Komische Oper in zwei Aufzügen von Peter Cornelius. Musikalische Leitung: Herr Kapellmeister von Strauß. Regie: g e“ Droescher. Anfang
r
Schauspielhaus. 209. Abonnementsvor⸗ stellung. Antonius und Cleopatra. Traueispiel in fünf Akten von Shakespeare, deutsch von Tieck. In Szene gesetzt von Herrn Regisseur Dr. Bruck. Anfang
r. Mittwoch: Opernhaus. 217. Abonne⸗ mentsvorstellung. Violetta. (La Tra- viata.) Oper in vier Akten von Giuseppe Verdi. Text von Piave. An⸗ fang 7 ½ Uhr.
Schausptelhaus. 210. Abonnementsvor⸗ stellung. Peer Gynt von Henrik Ibsen. (In zehn Bildern.) In freier ÜUeber⸗ tragung für die deutsche Bühne gestaltet von Dietrich Eckart. Musik von Edward Grieg. In Szene gesetzt von Herrn Re⸗ Fh- Dr. Reinhard Bruck. Anfang
r.
Deutsches Theater. (Direktion: Mar Reinhardt). Dienstag, Abends 7 ½ Uhr: Was ihr wollt.
Freitag:
Mittwoch und Crampton. Donnerstag und Sonnabend: Judith. Kammerspiele. Dienstag, Abends 8 Uhr: Zum 5. Male: Der Weibsteufel.
Dienstag, Abends 8 ¾ Räuber.
Venedig.
8 Uhr: Extrablätter!
und Gordon. und Willy Bredschneider.
blätter!
Straße.
Gläubiger.
Dienstag,
Komödie von Gustav Wied. Mittwoch: Der Vater.
biger.
theater.)
von Adolph L'Arronge. Kollege
Charlottenburg.
von Hermann Sudermann.
Donnerstag: Wetterleuchten.
Volksbühne. (Theater am Bülowplatz.) (n . Schönhauser Tor.) Direktion: Max Reinhardt.
Mittwoch: Der Kaufmann von
Donnerstag: Die Räuber. Freitag und Sonnabend: Der Sturm.
Berliner Theater. Dienstag, Abends Heitere Bilder aus ernster Zeit von Bernauer⸗Schanzer Musik von Walter Kollo
Mittwoch und folgende Tage: Extra⸗
Theater in der Königgrützer Abends 8 Uhr:
Tragikomödie von August Strindberg. Uebersetzt von Emil Schering. — Vorher: Eine Abrechnung.
Donnerstag und Sonnabend: Vorber: Eine Abrechnung. Freitag: Hedda Gabler.
Schillertheater. o. (Wallner⸗ Dienstag, Abends 8 Uhr: Mein Leopold. Volksstück in drei Akten
Mittwoch: Der G'wissenswurm. Donnerstag: Mein Leopold. Dienstag, 8 Uhr: Heimat. Schauspiel in vier Akten
Mittwoch und Donnerstag: Jugend.
—
Komödienhaus. Dienstag, Abends Komische u8 Uhr: Die Frau von vierzig Jahren. dammer 8 Ein Schauspiel in drei Aufzügen von 8 Uhr:
Sil⸗Vara. Mittwoch und Freitag: Die Frau von vierzig Jahren. Donnerstag und Sonnabend: Rausch. Lessingtheater. Dienstag, Abende 8 Uhr: Baumeister Solneß. Schausptel in drei Akten von Henrik Ibsen. Mittwoch, Donnerstag und Sonnabend:
Don Juan. Freitag: Stein unter Steinen.
Sonnabend:
Uhr: Die
oologischer
(3 Bildern) Deutsches Künstlertheater. (Nürn⸗ Leo Fall. bergerstr. 70/71, gegenüber dem Zoologischen Garten.) Dienstag, Abends 8 Uhr: Seine einzige Frau. Lustspiel in drei Akten von Julius Magnussen.
Mittwoch: Zwischenspiel.
Donnerstag, Freitag und Sonnabend: Peer Gynt.
Deutsches Opernhaus. (Char⸗ lottenburg, Bismarck⸗Straße 34 — 37. Direktion: Georg Hartmann.) Dienstag, Abends 7 Uhr: Lohengrin. Ro⸗ mantische Oper in drei Akten von Richard Wagner.
Mittwoch: Der Wildschütz.
Donnerstag: Hans Heiling. (Heiling: Kammersänger Friedr. Plaschke.)
Freitag: Der Bettelstudent.
Sonnabend: Hoffmanns lungen.
in drei Akten Taufstein.
Eine
Gläu⸗ Schönfeld.)
Drei Paar Görlitz Erzäh⸗
am MNollendorfplatz. Dienstag, Abends 8 ¼ Uhr: Immer feste druff! Vaterländisches Volksstück in vier Bildern von Hermann Haller und Willi
Theater
Abends Wolff. Musik von Walter Kollo. Mittwoch und folgende Tage: Immer
Mittwoch
Brücke.) Jung muß Operette in drei Akten von Leo Leipziger und Erich Urban. Leipziger. Musik von Gilbert. Mittwoch und folgende Tage: muß man sein. 8
Theater des Westens. (Station:
ienstag, Abends 8 Uhr: liche Mensch. Operette in 2 Akten
und Rudolf Oesterreicher.
Mittwoch und folgende Tage: künstliche Mensch.
Lustspielhaus. (Friedrichstraße 236.) Dienstag, Abends 8 ¼ Uhr: Herrschaft⸗ licher Diener gesüucht..
Mittwoch und folgende Tage: Herr⸗ schaftlicher Diener gesüucht..
Thaliatheater. (Direktion: Kren und Dienstag, Abends 8 Uhr:
Gesang in vier Bildern, frei nach Karl von Jean Kren. Gesangsterte von Alfred Schönfeld.
Mittwoch und folgende Tage: - Paar Schuhe. —
Trianontheater. (Georgenstr., nahe Bahnhof Friedrichstr.) Dienstag, Abends 8 ¼ Uhr: Lehmanns Kinder. in drei Akten von Hans Sturm.
manns Kinder. “
Oper. (An der Weiden⸗ Dienstag, Abends man sein.
3 Konzerte.
Beethoven-Saal. Dienstag, Abends 8 Uhr: Liederabend der Kammersängerin Elisabeth Boehm van Endert. Am Klavier: Fritz Lindemann.
Zirkus Busch. Dienstag, Abends 8 Uhr: Michel. Fabel in 3 Akten von Paula Busch. Original⸗Pantomime des Zirkus Busch. Einstudiert von Ballett⸗ meister R. Riegel. Musik von Kapellmeister A. Taubert. Dekorationen von Georg 3 Handrich, Dresden. Kostüme von Leopold Verch, Kaiserl., Königl. und Großherzogl. Hoflieferant. — glänzende Programm.
— — Familiennachrichten.
Verlobt: Rosie (Therese) Gräfin von Schlitz gen. von Görtz und Wrisberg mit. Hrn. Kunstmaler Friedrich Frhrn. Taets von Amerongen (Gstad am Chiemsee — München⸗Nymphenburg).
Gestorben: Frl. Hedwig von Treskow (Karlowitz).
Gesangstexte von Leo
Jung
Garten. Kantstraße 12.)
Der künst⸗
von A. M. Willner Musik von
Der
chwank von Eugen Burg und Louis
Schuhe. Lebensbild mit
Verantwortlicher Redakteur: 8
Musik von Gilbert.
Verlag der Expedition (13383)
5 (J. V.: Mengering) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und
Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32. Fünf Beilagen
sowie die 727. und 728. Ausgabe der Deutschen Verlustlisten.
Schwank
und folgende Tage: L
5
Hinterbliebenen der Opfer von .
Vorher das große,
Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg
unzeiger und Königlich Preu
2 8
Almtliches.
ppekhnninshung, .
bsi die Aenderung der Bekanntmachung über
die Sicherstellung von Kriegsbedarf vom 24. Juni 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 357).
Vom 9. Oktober 1915.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
Artikel I.
8 In der Bekanntmachung über die Sicherstellung von Kriegs⸗ bedarf vom 24. Juni 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 357) werden folgende Aenderungen vorgenommen:
1) Dem § 1 wird folgender Absatz 3 hinzugefügt:
Der Besitzer ist verpflichtet, die Gegenstände heraus⸗
2 . zugeben, insbesondere sie auf Verlangen und Kosten des Erwerbers zu überbringen oder zu versenden.
2) Im § 6 wird als Nummer 1 eingefügt:
1) wer der Verpflichtung, die enteigneten Gegenstände heraus⸗ zugeben oder sie auf Verlangen des Erwerbers zu über⸗ bringen oder zu versenden, zuwiderhandelt;
Die bisherigen Nummern 1, 2, 3 erhalten die Nummern 2, 3, 4.
Artikel II Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 9. Oktober 1915. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.
“ v111“ Bekanntmachung über die Verwendung tierischer und pflanzlicher Oele und Fette. Vom 9. Oktober 1915.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
§ 1
Tierische und pflanzliche Oele und M-2 dürfen zu Schmier⸗ zwecken, zu Brennzwecken sowie zum Einfetten oder sonstigen Be⸗ handeln von Metallen, Werkzeugen, Maschinenteilen und Metall⸗ gegenständen nicht unvermischt verwendet werden.
Die Vorschrift des Abs. 1 bezieht sich nicht auf die Ver⸗ wendung zu Härtungs⸗ und Kühlungszwecken; der Reichskanzler kann die Vorschrift auf die Verwendung zu diesen Zwecken aus⸗ dehnen. 82
Gemischte Oele, konsistente Fette und andere Schmierfette dürfen mit keinem höheren Gehalt an ttierischen und pflanzlichen Oelen und Fetten als 25 vom Hundert des Gewichts des Enderzeugnisses hergestellt werden. üi Der Reichskanzler kann das Mischungsverhältnis abweichend be⸗
immen.
§ 3 Der Reichskanzler kann von den Vorschriften dieser Verordnung Ausnahmen zulassen.
§ 4 Wer den Vorschriften der §§ 1, 2 dieser Verordnung zuwider⸗ handelt, wird mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark oder mit Gefängnis bis zu drei Monaten bestraft.
§ 5 Diese Verordnung tritt mit dem 10. November 1915 in Kraft. Den Zeitpunkt des Außerkrafttretens bestimmt der Reichskanzler.
Berlin, den 9. Oktober 1915. . Der Stellvertreter des Reichskanzle rs.
11““ ꝙ1
Bekanntmachung
Vom 9. Oktober 1915.
„Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: b“
I. Reichskartoffelstelle
1 Es wird eine Reichskartoffelgelle mit einer Verwaltungsabteilung und einer Geschäftsabteilung gebildet. Die Verwaltungsabteilung hat die Verwaltungsangelegenheiten zu erledigen, die Geschäftsabteilung nach den grundsätzlichen Anweisungen der Verwaltungsabteilung die ihr danach obliegenden geschäftli Aufgaben durchzuführen. Der Reichskanzler führt die Aufsicht. .
2
Die Verwaltungsabteilung 6 eine Behörde; sie besteht aus einem Vorstand und einem Beirat.
Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden, einem oder mehreren stellvertretenden Vorsitzenden, aus ständigen und nicht⸗ ständigen Mitgliedern. Der Reichskanzler ernennt den Vorsitzenden, die stellvertretenden Vorsitzenden, die ständigen und nichtständigen I hat
ier Beirat setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden des Vor⸗ stands als Vorsitzenden, vier Bevollmächtiaten zum Bundesrat, vier Vertretern der Landwirtschaft, einschließlich der landwirtschaftlichen enossenschaften, vier Vertretern der Kommunalverbände und vier Vertretern des Handels und der Verbraucher. Der Reichskanzler er⸗
nennt die Mitgli 1 3 . 8. naascen glieder des Beirats. Er erläßt die näheren Bestim
§ 3 Haftdie Geschäftsabteilung ist eine Gesellschaft mit beschränkter Bei der Gesellschaft wird ein Aufsichtsrat gebildet; er besteht
aus dem Vorsitzenden des Vorstands der Verwaltungsabteilung als orsitzenden und sechsundzwanzig Mitgliedern, von üee. sieben auf
4 Posen,
Erste Beilage
Berlin, Montag, den 11. Oktober
Reich und Bundesstaaten, sieben auf Kommunalverbände und Ver⸗ braucher, vier auf den Handel, vier auf die Landwirtschaft, vier auf die landwirtschaftlichen Genossenschaften entfallen. Die Vertreter der Kommunalverbände und Verbraucher, des Handels sowie der landwirtschaftlichen Genossenschaften werden von den entsprechenden Gruppen der Gesellschaften bezeichnet. Die übrigen Mitglieder gnxe. A 5.2 5. Geschäftsfüh
er Aufsichtsrat bestellt die Geschäftsführer. Die Bestellun bedarf der Bestätigung des Reichskanzlers. 4 8
§ 4 Die Reichskartoffelstelle hat für die Verteilung von Kartoffel⸗ vorräten zur Ernährung der Bevölkerung zu sorgen. Sie kann sich dabei der Hilfe der Kommunalverbände bedienen. Diese haben der Reichskartoffelstelle auf Erfordern Auskunft zu geben und ihren Er⸗ suchen Folge zu leisten.
II. Beschaffung der Kartoffeln.
111““
Insoweit die zur Ernährung der Bevölkerung eines Kommunal⸗ verbandes für Herbst und Winter 1915/16 erforderlichen Kartoffeln nicht beschafft worden sind oder zu angemessenen Preisen anderweitig nicht beschafft werden können, hat der Kommunalverband den Fehl⸗ betrag bei der Reichskartoffelstelle anzumelden. Die Heeres⸗ verwaltungen und die Marineverwaltung sind berechtigt, ihren nicht gedeckten Bedarf ebenfalls bei der Reichskartoffelstelle an⸗ zumelden.
Die Kommunalverbände, die Heeresverwaltungen und die Marine⸗ verwaltung haben den von ihnen angemeldeten Bedarf abzunehmen. Die näheren Bestimmungen ühber die Abnahme erläßt die Reichskartoffel⸗ stelle, soweit keine Vereinbarung zustande kommt.
„Die Kommunalverbände haben dafür zu sorgen, daß während der Kälteperiode ausreichende Kartoffelmengen zur Ernährung der Be⸗ völkerung zur Verfügung stehen. Die zuständige Behörde kann Vor⸗ schriften darüber erlassen, welche Mengen zu sichern und wie sie zu lagern sind.
Ueber Streitigkeiten, die sich bei der Durchführung dieser Ver⸗ ordnung zwischen einem Kommunalverband und der Reichskartoffel⸗ stelle ergeben, entscheidet die Verwaltungsabteilung der Reichskartoffel⸗ stelle endgültig.
§ 6
Die Reichskartoffelstelle hat zunächst zu versuchen, den ange⸗ meldeten Bedarf im freien Verkehre zu decken. Insoweit dies zu den Grundpreisen (§ 10), bei Lieferungen nach dem 31. Dezember 1915 zuzüglich einer Vergütung für Verwahrung (§ 8 Abs. 2) nicht möglich ist, kann sie bestimmen, welche Kartoffelmengen aus den Kommunal⸗ verbänden an die Reichskartoffelstelle oder an die von dieser be⸗ zeichneten Personen abzugeben sind. Dabei sind den Kommunal die zur Deckung ihres Bedarfs erforderlichen Mengen zu elassen.
§ 7 Zum Zwecke der Sicherstellung der nach § 6 abzugebenden Mengen sind alle Kartoffelerzeuger mit mehr als 10 Hektar Kartoffel⸗ anbaufläche verpflichtet, 10 vom Hundert ihrer gesamten Kartoffel⸗ ernte bis zum 29. Februar 1916 zur Verfügung des Kommunal⸗ perbandes zu halten. Die Kartoffeln müssen Speisekartoffeln oder Kartoffeln sein, aus denen Speisekartoffeln verlesen werden können. „Schuldhafte Zuwiderhandlungen gegen diese Verpflichtung be⸗ ründen eine Schadensersatzpflicht gegenüber der Reichskartoff (stelle lit Zunimmung der Reichskartoffelstelle kann die Verpflichtung auf⸗ gehoben werden. Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bezeichneten Be⸗ hörden können nähere Bestimmungen über die Durchführung der Ver⸗ pflichtung aus Abs. 1 erlassen.
§ 8
Zur Beschaffung der nach § 6 abzugebenden Mengen kann das Eigentum an Vorräten der Kartoffelerzeuger mit mehr als 10 ha Kartoffelanbauflaͤche bis zur Höhe von 10 vom Hundert ihrer Ernte auf Antrag des Kommunalverbandes oder der Reichskartoffelstelle durch wee der zuständigen Behörde einer in der Anordnung bezeichneten Person übertragen werden. Die Anordnung ist an den Besitzer der Vorräte zu richten; sobald sie dem Besitzer zugeht, geht das Eigentum über. Der Anordnung hat eine Aufforderung an den Besitzer vorauszugehen, die zu enteignende Menge innerhalb einer be⸗ stimmten Frist auszusondern. Der Enteignungspreis wird unter Berücksichtigung der Güte und Verwertbarkeit der Kartoffeln von der höheren Verwaltungsbehörde nach Anhörung von Sachverständigen endaültig festgesetzt und darf den Grundpreis nach § 10 nicht über⸗ steigen. Die öhere Verwaltungsbehörde bestimmt darüber, wer die baren Auslagen des Verfahrens zu tragen hat.
Bei Enteignungen nach dem 31. Dezember 1915 kann die zu⸗ ständige Behörde neben dem Enteignungspreis eine Vergütung für Verwahrung gewähren, die die von der Reichskartoffelstelle festgesetzten Höchstgrenzen nicht übersteigen darf. Ueber Streitigkeiten, die sich bei den Enteignungsverfahren ergeben, entscheidet vorbehaltlich der Vor⸗ schrift im § 5 Abs. 4 die höhere Verwaltungsbehörde endgültig.
§ 9
Die Reichskartoffelstelle kann Kommunalverbände zur Deckung des von ihnen angemeldeten Bedarfs durch Ausstellung von Bezugs⸗ scheinen ermächtigen, Kartoffeln aus den gemäß § 6 Satz 2 abzu⸗ gebenden Vorräten zu erwerben. Diese Mengen sind dem Kom⸗ munalverband, aus dessen Bezirke sie erworben werden, auf die abzu⸗ ebenden Mengen dem Kartoffelerzeuger auf die nach § 7 zur Ver⸗ — zu haltenden Mengen anzurechnen. Der erwerbende Kommunalverband hat der Reichskartoffelstelle und dem Kommunal⸗ verband, aus dessen Bezirke die Kartoffeln erworben werden, Mit⸗ teilung zu machen.
§ 10 1 Der Grundpreis (§ 8) für die Tonne inländischer Speisekartoffeln aus der Ernte 1915 beträgt beim Verkaufe durch den Kartoffel⸗ erzeuger in den preußischen Provinzen Ostpreußen, Westpreußen, ℳ scchlesien, Pommern, Brandenburg, in den Großherzogtümern Mecklenburg⸗Schwerin, Mecklen⸗ b 14“] der preußischen Provinz Sachsen, im Kreise Herr⸗ schaft Schmalkalden, im Königreiche Sachsen, im Großherzogtume Sachsen ohne die Enklave Ostheim a. Rhön, im Kreise Blankenburg, im Amte Calvörde, in den Herzogtümern Sachsen⸗Meiningen, Sachsen⸗ Altenburg, Sachsen⸗Coburg und Gotha ohne die Enklave Amt Königsberg i. Fr., Anhalt, in den Fürstentümern Schwarzburg⸗Sondershausen, Schwarz⸗ burg⸗Rudolstadt, Reuß ä. L., Reuß j. L. . . . . den veehe Provinzen Schleswig⸗Holstein, Han⸗ noover, Westfalen ohne den Regierungsbezirk Arns⸗ berg und den Kreis Recklinghausen, im Kreise Graf⸗ schaft Schaumburg, im Großherzogtum Oldenburg ohne das Fürstentum Birkenfeld, im Herzogtume Braunschweig ohne den Kreis Blankenburg und das Amt Calvörde, in den Fürstentümern Schaumburg⸗ Lippe, Lippe, in Lübeck, Bremen, Hamburg in den übrigen Teilen des Deutschen Reichs
, § 11. Die Grundpreise gelten für gute, gesunde Speisekartoffeln von 3,4 Zentimeter Mindestgröße bei sortenreiner Lieferung. § 12 Die Grundpreise eines Bezirkes gelten für die in diesem Bezirk erzeugten Kartoffeln. § 13
Die Grundpreise gelten für Lieferung ohne Sack und für Bar⸗ zahlung bei Empfang; wird der Kaufpreis gestundet, so dürfen bis zu zwei vom Hundert Jahreszinsen über Reichsbankdiskont hinzugeschlagen werden. Die Grundpreise schließen die Kosten des Transports bis zum nächsten Güterbahnhof, bei Wassertransport bis zur nächsten Anlegestelle des Schiffes oder Kahnes und die Kosten der Verladung ein. Die Kartoffeln sind an der Verladestation abzunehmen. Die näheren Bestimmungen setzt die Reichskartoffelstelle fest.
III. Versorgung der Bevölkerung
Die Kommunalverbände haben die zur Versorgung der Bevölke⸗ rung mit Kartoffeln notwendigen Maßnahmen zu treffen. Sie können den Gemeinden die Versorgung der Bevölkerung für den Bezirk der Gemeinde übertragen. Gemeinden, die nach der letzten Volkszählung nn⸗ als 10 000 Einwohner hatten, können die Uebertragung ver⸗ angen.
§ 15 Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bestimmten Ver⸗ waltungsbehörden können die Art der Regelung (§ 14) vorschreiben. § 16 Die Kommunalverbände oder diejenigen Gemeinden, denen die Versorgung übertragen ist, haben den Preis für die Kartoffeln, die sie unmittelbar oder durch Vermittlung des Handels abgeben, nach den von der Reichskartoffelstelle aufgestellten Grundsätzen fest⸗ zusetzen. Etwaige Ueberschüsse sind für die Volksernährung zu ver⸗ wenden. 81n S
Die Kommunalverbände oder diejenigen Gemeinden, denen die Versorgung übertragen ist, können in ihrem Bezirke Lagerräume für die Lagerung der Mengen in Anspruch nehmen. Die Vergütung setzt die höhere Verwaltungsbehörde endgültig fest.
§ 18
Die Landeszentralbehörden können Bestimmungen über das Ver⸗ fahren beim Erlasse der Anordnungen treffen. Diese Bestimmungen können von den Landesgesetzen abweichen.
§ 19 UHUeber Streitigkeiten, die bei der Regelung der Versorgung (§§ 14 bis 18) entstehen, entscheidet die höhere Verwaltungsbehörde
ndgültig. “ IV. Schlußbestimmungen
Die Landeszentralbehörden erlassen die erforderlichen Ausführungs⸗ bestimmungen. Sie bestimmen, wer als höhere Verwaltungsbehörde, als zuständige Behörde, als Kommunalverband oder als Gemeinde im Sinne dieser Verordnung anzusehen ist.
§ 21
Der Reichskanzler kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser
Verordnung gestatten 5 2
Wer den Anordnungen zuwiderhandelt, die ein Kommunalverband oder eine Gemeinde, der die Versorgung übertragen ist, gemäß § 14 erlassen hat, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu eintausendfünfhundert Mark bestraft. Ebenso wird bestraft, wer den von den Landeszentralbehörden erlassenen Aus⸗ führungsbestimmungen oder den auf Grund des § 7 Abs. 3 erlassenen Bestimmungen zuwiderhandelt. 2
H 5 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.
Berlin, den 9. Oktober 1915. Der Stellvertreter des Rei .
2
Auluf Grund der Verordnung, betreffend die z gsweise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden:
135. Liste.
Ländlicher Grundbesitz.
Kreis Straßburg⸗Land. (X. Nachtragsverzeichnis.) Kanton Schiltigheim. — Gemeinde Oberhausbergen. 1,57 8 ,ns 78 Pesäona Frbcng. 2và Beilstein aus
ertweiler (Kr. ettsta erwalter: Bü ist Dr. Schwander in Straßburg). “ Kreis Zabern. (X. Nachtragsverzeichnis.) Kanton Maursmünster. — Gemeinde Singrist.
7,71 a Wiese des Friedensrichters Andreas Hirn (die Erben) und Witwe Karoline Friederike Adele geb. Mövus in Delle (Ver⸗ walter: Rechtsanwalt Neitzel in Zabern).
Straßburg, den 6. Oktober 1915. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Ahbteilung des 8 3 S“
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs weise Verwaltung v8 Unternehmungen, vom 26. November 1914 (R. G. Bl. S. 487) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden:
““ 133. Liste. 8 Städtischer Hausbesitz. Kreis Colmar. — Gemeinde Colmarxr. Besitz Chauffourstraße 15 der Frau Camill Thiriet, Anna geb
Jung, in Mery sur Oise (Verwalter: der Bürgermeister von Co Straßburg, den 2. Oktober 1915. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern J. V.: Cronau.