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ihrer Erzeugnisse, über die zur Verarbeitung gelangenden Stoffe und deren Herkunft sowie über Art und Umfang des Absatzes zu erteilen
Die Sechverständigen sind, vorbehaltlich der dienstlichen Bericht⸗ eerstattung und der Anzeige von Gesetzwidrigkeiten, verpflichtet, über die Einrichtungen und Geschäftsverhälknisse, welche durch die Aufsicht
MMiit Geldstrafe bis zu eintausendfünfhundert Mark oder mit Gefängnis bis zu drei Monaten wird bestraft:
des Unternehmers ein.
die ganz oder teilweise aus Fleisch bestehen, feilgehalten werden.
führung dieser Verordnung. Sie bestimmen, wer als zuständige Be⸗
§ 2 In Gastwirtschaften, Schank⸗ und Speisewirtschaften sowie in Vereins⸗ und Erfrischungsräumen dürfen 1) Montaags und Donnerstags Fleisch, Wild, Geflügel, Fisch und sonstige Speisen, die mit Fett oder Speck gebraten, 8 gebacken oder geschmort sind, sowie zerlassenes Feit und , 2) Sonnabends Schweinefleisch nicht verabfolgt werden. Gestattet bleiht die Verabfolgung des nach Nr. 1 oder 2 ver⸗ botenen Fleisches als Aufschnitt auf Brot.
§ 3 Als Fleisch im Sinne dieser Verordnung gilt Rind⸗, Kalb⸗, Schaf⸗, Schweinefleisch sowie Fleisch von Geflügel und Wild aller Art. Als Fleischwaren gelten Fleischkonserven, Würste aller Art und Speck. Als Fett gilt Butter und Butterschmarz, Oel, Kunstspeise⸗ jeite aller Art, Rinder⸗, Schaf⸗ und Schweinefett.
Die Beamten der Poligei und die von der Polizei beauftragten Sachverstänrigen sind befugt, in die Geschäftsräume der dieser Ver⸗ ordnung unterliegenden Personen, insbesondere in die Räume, in denen Fleisch, Fleischwaren und Feit gelagert, zubereiter, feilgehalten oder verabfolgt werden, jederzeit einzutreten, daselbst Besichtigungen vorzunehmen, Geschäftsaufzeichnungen einzusehen, auch nach ihrer Aus⸗ wahl Proben zum Zwecke der Untersuchung gegen Empfangsbestätigung zu entnehmen.
Die Unternehmer sowie die von ihnen bestellten Betriebsleiter und Aufsichtspersonen sind verpflichtet, den Beamten der Poltzei und den Sachverständigen Auskunft über das Verfahren bei Herstellung
zu ihrer Kenninis kommen, Verschwiegenheit zu beobachten und sich der Minteilung und Verwertung der Geschäfts⸗ und Betriebsgeheimnisse zu enthalten. Sie sind hierauf zu vereidtgen. 8
Die Unternehmer haben einen Abdruck dieser Verordnung in ihren Verkaufs⸗ und Betrtebsräumen auszuhängen.
1) 185 Vorschriften des § 1 oder des § 2 zuwider⸗ andelt; wer den Vorschriften des § 5 zuwider Verschwiegenheit nicht beobachtet oder der Mitteilung von Geschäͤfts⸗ oder Betriebsgeheimnissen sich nicht enthält; wer den im § 6 vorgeschriebenen Aushang unterläßt; wer den nach § 10 erlassenen Ausführungsvorschriften — zuwiderhandelt. In dem Falle der Nr. 2 tritt die Verfolgung nur auf Antrag
8
§ 8 Die zuständige Behörde kann Gastwirtschaften, Schank⸗ und Speisewirtschäaften, Vereins⸗- und Erfrischungsräume schließen, deren Unternehmer oder Betriebsleiter sich in Befolgung der Pflichten unzuverlässig zeigen, die ihnen durch diese Verordnung oder die dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen auferlegt sind Das gleiche gilt für sonstige G schäfte, in denen Fleisch, Fleischwaren und Speisen,
Gegen die Verfügung ist Beschwerde zulässig. Ueber die Be⸗ schwerde entscheidet die höbere Verwaltungsbehörde endgültig. Die Beschwerde bewirkt keinen Aufschub.
Die Vorschriften dieser Verordnung finden auch auf Verbraucher⸗ vereinigungen Anwendung.
§ 10 Die Landeszentralbehörden erlassen die Bestimmungen zur Aus⸗
börde und als höhere Verwaltungsbehörde im Sinne dieser Ver⸗
ordnung anzusehen ist.
Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bezeichneten Be⸗ hörden sind befugt, an Stelle der in den §§ 1 und 2 bezeichneten Tage andere zu bestimmen sowie Ausnahmen von den Vorschriften in den §§ 1 bis 3 zu gestatten. 6 1
Diese Verordnung tritt mit dem 1 November 1915 in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerklafttretens.
Berlin, den 28. Oktober 1915.
.Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
Bekanntmachung über die Regelung der Fisch⸗ und Wildpreise. Vom 28. Oktober 1915.
8 Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ kebanen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) beschlossen: 8
Der Reichskanzler ist ermächtigt, Preise für Fische und Wild im Großhandel am Berlmer Markte nach Anhörung von Sachverstän⸗ digen festzusetzen (Grundpreis).
Die Grundpreise werden unter Berücksichtigung der Gestehungs⸗ kosten und der Marktlage von einem Sachverständtgenausschusse, dessen .““ und Verfahren der Reichskanzler bestimmt, laufend nachgeprüst.
§ 2 Die Grundpreise sind für das Reichsgebiet maßgebend, soweit nicht gemäß § 3 abweichende Bestimmungen getroffen werden.
§ 3 Zur Berücksichtigung der besonderen Marktverhältnisse in den verschiedenen Wi tschaftsgebieten können die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bestimmten Behörden für ihren Bezirk oder Teile ihres Bezirks Abweichungen von den Grundpreisen anordnen. Bei Verschiedenheit der Preise am Oete der gewerblichen Nieder⸗ lassung des Käufers und des Verkäufers sind die für den letzteren Ort
geltenden Preise maßgend. 84
Insoweit Grundpreise gemäß § 1 festgesetzt sind, sind Gemeinden mit mehr als zehntausend Einmwohnern verpflichtet, andere Gemeinden sowie Kommunalverbände berechtigt und auf Anordnung der Landes⸗ zentralbehörde verpflichtet, Höchstpreise im Kleinhandel mit Fischen
„und Wild unter Berücksichtigung der besonderen örtlichen Verhältnisse festzusetzen. Der Reichstanzler ist befugt, Vorschriften über die Grenzen zu erlassen, innerhalb deren sich die Kleinhandelshöchstpreise zu be⸗ wegen haben. Soweit Preisprüfungsstellen bestehen, sind diese vor der Festsetzung zu bören.
Sind die Höchstpreise am Orte der gewerblichen Niederlassung des Verkäufers andere als am Wohnort des Käufers, so sind die
ersteren maßgebend.
§ 5 Gemeinden können sich miteinander und mit Kommunalverbänden zur gemeinsamen Festsetzung von Höchstpreisen (§ 4) vereinigen.
86 Scweit die Höchstpreise für einen größeren Bezirk geregelt werden, ruht die Verpflichturg oder die Befugnis der zu dem Bezirke gehörenden Gemeinden und Kommunalverbände.
§ 7 2 Die auf Grund dieser Verordnung festgesetzten Preise sind Höchstpreise im Sinne des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, vom 4. August 1914 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. De⸗ zember 1914 (Reichs⸗Ges tbl. S. 516) in Verbindung mit der Bekanntmachung vom 23. September 1915 (Reichz⸗Gesetzbl. S. 603).
§ 8 Die Landeszentralbehörden erlassen die Bestimmungen zur Aus⸗ fübrung des § 4. Ste können anoronen, daß die Festsetzungen nach § 4 anstatt durch die Gemeinden und Kommunalverbände durch deren Vorstand erfolgen,. Sie bestimmen, wer als Kommunalverband, als Gemeinde oder als Vorstand im Sinne dieser Verordnung anzu⸗
sehen ist. 9
8 Als Kleinhandel im Sinne dieser Verordnung gilt der Verkauf an den Verbraucher, sowett er nicht Mengen von mehr als zehn Kilogramm zum Gegenstande hat.
§ 10 Diese Verordnung tritt am 1. November 1915 in Kraft. Der nis “meves bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens 8
den 28. Oktober 1915.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.
. Bekanntmachuüungg wegen Aenderung der Bekanntmachung, betreffend Einschränkung der Trinkbranntweinerzeugung, vom 31. März 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 208).
Vom 28. Oktober 1915.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: 5 Artikel 1 Die Bekanntmachung, betreffend Einschränkung der Trinkbrannt⸗ weinerzeugung, vom 31. März 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 208) wird wie folgt geändert:
1) § 2 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
In diesem Falle dürfen unverarbeiteten Branntwein in den freien Verkehr nur Personen überführen, die es im Betriebsjahr 1913/14 getan haben, und zwar nach Be⸗ stimmung des Reichekanzlers monatlich b's zu fünf oder vierte jährlich bis zu fünfzehn vom Hundert der von ihnen im Betriebsjahr 1913/14 versteuerten Menge (Versteue⸗ rungsrecht).
Hinter § 4 ist als § 4a einzurücken:
Wird das Versteuerungsrecht (§ 2 Abs. 2) mißbraucht, so kann es den Inhabern ganz oder keilweise entzo en werden. Als Mißbrauch gilt es insbesondere, wenn die Inhaber sich in unbilliger Weise weigern, denjenigen Per⸗ sonen, denen sie im Betziebsjahr 1913/14 unverarbetteten Branntwein entweder versteuert oder auf Begleitschein 1I. geliefert haben, zu angemessenem Preise unverarbeiteten Branntwein in einer Menge zu liefern, die den zur Ver⸗ steuerung freigegebenen Hundertteilen der im Betriebsjahr
1913/14 gelieferten Menge entipricht.
U ber die Entztehung entscheidet eine Kommission von
drei Mitglievern, die vom Reichskanzler ernannt werden.
Der Reichskanzler erläßt die näheren Bestimmungen.
Artikel II.
Die Bekanntmachung vom 28. Juni 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 409) wegen Aenderung der Bekanntmachung, betreffend Ein⸗ schränkung der Trinkbranntweinerzeugung, vom 31. März 1915 wird
aufgehoben. Artikel III. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 28. Oktober 1915. 8
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück. 3
N4X“ Ausnahme von der Sperre feindlichen Vermögens. “ “M
Vom 21. Oktober 1915.
Auf Grund der §§ 8, 10 der Verordnung über die An⸗ meldung des im Inland befindlichen Vermögens von An⸗ gehörigen feindlicher Staaten vom 7. Oktober 1915 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 633) werden für natürliche Personen, die in den unter deutscher Verwaltung stehenden Gebieten Rußlands ihren Wohnsitz und gegenwärtigen Aufenthalt haben, sowie für juristische Personen, die dort ihren Sitz und ihre gegenwärtige Verwaltung haben, folgende Ausnahmen zugelassen:
1) Die Veräußerung, Abtretung oder Belastung ihres im Inland befindlichen Vermögens zugunsten von Personen der bezeichneten Art oder von Personen, die im In⸗ land ihren Wohnsitz, Sitz oder dauernden Aufenthalt haben, wird gestattet.
2) Es wird gestattet, Sachen, insbesondere Wertpapiere und Geldstücke, die im Eigentum der bezeichneten Personen stehen, nach den unter deutscher Verwaltung stehenden Gebieten Rußlands abzuführen.
Berlin, den 21. Oktober 1915.
Der Reichskanzler. Im Auftrage: Richter.
8
Bekanntmachung. 8
Unter Bezugnahme auf § 1 Abs. I der Bundesratsver⸗ ordnung vom 23. September 1915, betreffend Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom S6ngn — RGBl. S. 603 —, ist heute der nachstehende
eschluß gefaßt:
1) Dem Nahrungsmittelhändler Ludwig Rotter in Lämmersreut, Gemeinde Karlsbach, wird der Handel mit Nahrungsmitteln gem. § 1 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, untersagt.
2) Die Kosten des Verfahrens fallen dem Ludwig Rotter zur Last, wobei für gegenwärtigen Beschluß eine Gebühr von 2 ℳ in Ansatz gebracht wird. * 8
Wolfstein, Niederbayern, den 23. Oktober 1915.
Merz.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Geheimen Justizrat und vortragenden Rat im Justiz⸗
ministerium Huber in Berlin zum Geheimen Oberjustizrat,
den Oberlandesgerichtsrat, Geheimen Justizrat Schimmel⸗
pfennig in Königsberg i. Pr. zum Präsidenten des Landgerichts in Thorn und
den Oberlandesgerichtsrat Wilhelm Schmidt zum Prä⸗
sidenten des Landgerichts in Osnabrück zu ernennen sowie
dem Notar, Justizrat Peter Landwehr in Cöln und
dem Rechtsanwalt, Justizrat Peter Frings in Düsseldorf den Charakter als Geheimer Justizrat zu verleihen.
Justizministerium.
Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts in Stettin mit Anweisung seines Amtssitzes in Stolp i. Pomm., 8 der Rechtsanwalt Raben in Hadersleben zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts in Kiel mit Anweisung seines Amtssitzes in Hadersleben, —
der Rechtsanwalt Dr. Karl Kutz in Wolfhagen zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts in Cassel mit Anweisung seines Amtssitzes in Wolfhagen und
der Rechtsanwalt Fasbender in Bielefeld zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts in Hamm mit An⸗ weisung seines Amtssitzes in Bielefeld ernannt worden.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 29. Oktober 1915.
In der am 28. Oktober unter dem Vorsitz des Staats⸗ ministers, Vizepräsidenten des Staatsministeriums, Staats⸗ sekretärs des Innern Dr. Delbrück abgehaltenen Plenar⸗ sitzung des Bundesrats wurde dem Entwurf einer Ver⸗ ordnung zur Einschränkung des Fleisch⸗ und Fettverbrauchs die Zustimmung erteilt. Zur Annahme gelangten ferner der Entwurf einer Verordnung über die Regelung der Fisch⸗ und Wildpreise, der Entwurf einer Verordnung, be⸗ treffkend Abänderung der Verordnung über die Kartoffel⸗ versorgung, vom 9. Oktober 1915, der Entwurf einer Verordnung über die Regelung der Kartoffel⸗ preise, der Entwurf einer Verordnung wegen Aenderung der Verordnung, betreffend Einschränkung der Trinkbranntwein⸗ erzeugung, vom 31. März 1915 und die Vorlage, betreffend Verlängerung der Gültigkeit der Einfuhrscheine für aus⸗ ländische Wertpapiere. Demnächst wurde über eine Aenderung
sowie über verschiedene Eingaben Beschluß gefaßt.
Sitzung zusammen.
liegen die Ausgaben 758 und 759 der Deutschen Verlust⸗ listen bei; sie enthalten die 366. Verlustliste der preußischen Armee und die 230. Verlustliste der bayerischen Armee.
Zu der kürzlich mitgeteilten offiziösen Erklärung aus Brüssel über die Angelegenheit Cavell, in der gesagt wird, daß die von der englischen Regierung veröffentlichten Dokumente die Ereignisse unrichtig darstellten, teilt die englische Re⸗
worden wären, und daß die Veröffentlichung natürlich erst ge⸗ schehen sei, nachdem die amerikanische Botschaft die Erlaubni hierzu gegeben hätte.
— Die Lage des Kabinetts bildet noch immer de Mittelpunkt des Interesses. Nach dem oben genannten
binett, das größte in der Geschichte Englands, zur Erledigung der Kriegsangelegenheiten etwas ungeschickt sei. So sei die Ueberzeugung entstanden, daß die Leitung des Krieges einer kleineren Zahl von Ministern anvertraut werden müsse. Darüber seien sich alle Parteien einig. Uneinigkeit herrsche nur darüber, wie dieses Ziel zu erreichen wäre.
— Im Unterhause teilte der Parlamentsuntersekretär Tennant mit, daß der Generalleutnant Sir Bryan Mahon die britischen Truppen in Serbien kommandiere und Auftrag habe, mit den französischen Truppen zusammen vorzugehen. Hierauf kamen verschiedene Anf ragen zur Erörterung.
Der Abg. John (liberal) fragte, bezugnehmend auf eine Aeuße⸗ rung Sasonows, daß die Einführung der Wehrpflicht und die zeit⸗ weilige Einführung eines Zolltarifs eine gemeinsame wirtschaftliche Aktion Englands und Rußlands erleichtern würde, ob die englische Re⸗ gierung den Abschluß eines dauernden englisch⸗russischen Bündnisses auf der Grundlage des Schutzolls und der Wehr⸗ pflicht plane oder ob die Regierungen der Verbündeten nach dem Kriege eine allgemeine dauernde Beschränkung der Rüstungsausgaben, unbedingte Regelung von Streitig⸗ keiten durch Schiedsgerichte und Aufhebung der Zoll⸗ grenzen unter einander anstreben würden. Lord Robert Cecil er⸗ widerte, die Politik der Regierung werde selbstverständlich dahin gehen, die Freundschaft und den Handel mit Rußland zu pflegen, aber es sei keine Zeit gewesen, Pläne zu erwägen, die erst nach dem Frieden wirksam werden würden. Der Abg. Wedgewood fragte, ob die Regierung eine Zollunion nicht im voraus erwägen wolle. Lord Cecil erwiderte, die Regierung bedenke stets jede Frage im voraus.
Der Abg. Molteno fragte den Kanzler des Lan⸗ caster Churchill, auf welche langen Verzögerungen er in der Bot⸗ schaft an den Flottenverein am Trafalgartage angespielt habe, die dem Feinde das neue Vorgehen im nahen Osten ermöglicht haben sollten, wie diese Verzögerungen entstanden seien und wer dafür verantwort⸗ lich gewesen sei. Churchill, der noch wenige Minuten vorher auf der Mintsterbank gesessen hatte, war nicht anwesend. Molteno fragte darauf den Sprecher, ob es nicht möglich sei, eine Antwort auf seine Frage zu erlangen. Der Sprecher sagte, eine schriftliche Ant⸗ wort werde erfolgen. Molteno fragte, ob die Abgeordneten nicht das Recht hätten, von einem im Hausfe befindlichen Minister Antwort zu
Die Landeszentralbehörden können Kommunalverbände und Ge⸗ meinden zur gemeinsamen Festsetzung von Höchstpreisen vereinigen.
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erhalten.
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Königreich Preußen.
Der Rechtsanwalt Pflanz in Stolp i. Pomm. ist zum
sei er von der Nottheliffpresse verfolgt worden.
lungen zwischen verantwortlichen Personen in London und gefunden hätten, ob in derselben Absicht durch einen offiziellen Ver⸗ treter irgendeiner neutralen Macht Erkundigungen eingezogen worden Worte Asqutths gelten noch immer. Wir würden nicht daran denken,
ichniss stellen für die Fleischeinfuhr des Verzeichnisses der Eingangsstellen f Fleischeinf benn igo Bage zen esten cf da grane wsht zehndtes hane
Das Königl che Staatsministerium trat heute zu
Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers”“
1“
Großbritannien und Irland.
gierung dem „Reuterschen Bureau“ zufolge mit, daß die genannten Dokumente in derselben Form veröffentlicht worden seien, in der sie von der amerikanischen Botschaft übergeben
Telegraphenbureau könne aber von einer Krisis nicht die Rede sein, es handle sich allein darum, daß das gegenwärtige Ka⸗
Der Minister Llovd George sagte auf eine Anfrage, der Premterminister Agquirth werde am Dienslag im Hause eine Er⸗ klärung abgeben. Das Haus werde, falls es wünsche, Gelegenheit tur Debatte haben. Der Aba. Booth fragte, ob die Regterung verlange, daß das Haus den Wunsch auf Debatte ausdrücklich be⸗ kunde. Lloyd George erwiderte, nach Asquthe Rede werde es klar sein, ob das Haus eine Debatte wünsche. Es solle in diesem Falle Gelegenheit dazu haben. Der Aba. Hogge fragte, ob Aloyd George nicht wisse, daß große Unzufrieden⸗ heit im Hause herrsche, weil es die Fragen nicht erörtern könne, über die das Oberhaus debattiert habe. Lloyd George sagte, es sei kein Grund zur Unzufriedenheit vorhanden. Volle Ge⸗ legenheit zur Debatte werde gegeben werden. Der Abg⸗ Healy (Nattonaltst) fragte, ob die Debatte auf Stellung der Vertrauens⸗ rrage beruhen solle. Booth fragte, ob der Wunsch nach einer Debatte nicht daraus erhelle, daß eine große Zahl von Abgeordneten die Debatre des Oberhauses angehört hätten. Lloyd George jagte, die Regierung habe gar keme Abneigung gegen eine Debatte, sie heiße sie vielmehr willkommen.
Der Abg. Sooper fragte, ob Haldane noch an der Re⸗ gierung teilnehme, worüber der Premierminister die Nation im dunkeln lasse. Haldane habe kürzlich einen Besuch an der Front ge⸗ macht und sich nach der Rückkehr sofort ins Kriegsamt und Aus⸗ wärtige Amt begeben, wo er sich lange aufgehalten habe. Asquith habe dem Parlament und dem Publikum eine irreführende Auskunft gegeben, als er sagte, daß Haldanes Besuch an der Front mit keinem Auftrag verbunden gewesen sei. Der Redner sprach die Hoffnung aus, daß Asquith Haldane endgültig und völlig von der Regierung ausschließen oder offen sagen werde, inwiefern Haldane an der Re⸗ gierung teilnehme und welche Verantwortung er in Verbindung mit dem Kriege habe. Dillon sagte, der Pressefeldzug gegen Haldane sei einer der schimpflichsten Vorgänge während des Krieges ge⸗ wesen. Der Redner begrüßte es, daß ein Abgeordneter den Mut ge⸗ funden habe, die Verantwortung für die skandalösen und gemeinen Angriffe zu übernehmen, sodaß man darauf antworten könne, Haldane sei durch die Gossepresse Northeliffes aus dem Amt getrieben worden. Diese Blätter seien in den letzten Monaten die besten Freunde Deutschlands gewesen und seien täglich von der deutschen Presse als — 1 dafür zitiert worden, daß England den Krieg fürchte und ihn völlig satt habe. Haldane sei diesen Erpressern geopfert worden. Sein Verbrechen sei gewesen, daß er England ermahnt habe, das Beste des preußischen Systems nachzuahmen, und er habe recht. Die Ueberpatrioten erzählten jetzt im Lande, daß England gegen eine Barbarennatton tämpfe, aber diese Hunnen seien den Engländern in gewissen Künsten der Zivilisation überlegen, namentlich im Unter⸗ richtswesen, und weil Paldane den Mut gehabt habe, das zu sagen,
Der Loberale Bryce fragte, ob inoffizielle Verhand⸗
Berlin wegen Abschlusses eines baldigen Friedens statt⸗
seien und ob der Ministerpräsident noch an der Erklärung i g in der Gutlo⸗ ball festhalte. Der Mtnister Lloyd George amtwortete. „Die
Friedensverhandlungen anzuknüpfen außer im Einvernehmen mit den 8 Verbündeten und in U bereinstimmung mit dem Abkommen vom S ptember 1914. Dies ist stets vollkom nen deutlich gewesen, und 8 weiß nicht, worauf die Frage hinauswill. Bryce bemerkte, Leoyd George habe den ersten Teil der Frage nicht besonders beant⸗
ochmals durchgesehen hatte, emphatisch: „Gewiß nicht.“
— Das „Reutersche Bureau“ meldet amtlich, es verlaute,
aß der Kreuzer „Argill“ Morgens an der Ostküste von Schottland aufgelaufen ist. Es wird angenommen, daß das ff infolge schlechten Wetters vollständig verloren ist. Alle Offiziere und die Besagung sind gerettet. Frankreich. 8
Nach der Rückkehr des Präsidenten Poincaré na aris wurde beschlossen, daß man keine Krise entstehen lußch 85 sondern daß das neue Kabinett das alte Kabinett gleichsam automatisch ersetzen solle. Wie die „Agence Havas“ meldet, soll Briand die Ministerpräsidentschaft und das Ministerium des Aeußeren mit Jules Cambon als Generalsekretär über⸗ nehmen, Viviani würde die Justiz übernehmen, Ribot die Finanzen behalten, der General Galliéni würde Kriegsminister werden, der Admiral Lacaze Marineminister. Außerdem soll sich b“ die Mitwirkung Freycinets, Combes, Léon ourgeois’, Denis⸗Cochins und Mölines gesichert haben, deren Mitarbeit der Regierung den Charakter nationaler Einigkeit sichern würde. Die anderen Minister seien Sembat, Guesde, Malvy, Doumergue, Clémentel und Painlevé. Die Unterstaatssekretariate des Krieges würden aufrechterhalten bleiben. Das Unterstaats⸗ sekretariat der Handelsmarine soll in ein Unterstaatssekretariat der Marine umgewandelt werden, dessen Portefeuille Nail, Deputierter im Departement Morbihan, erhalten würde. 3
Rußland.
Nach einer Meldung der „Berlingske Tidende“ hat der fortschrittliche Block beschlossen, daß seine Mitglieder in der Duma und im Reichsrate gemeinsame Sitzungen mit den verschiedenen Ausschüssen und parlamentarischen Kom⸗ missionen abhalten, damit die politische Arbeit in der Zeit nicht still liege, in der Duma und Reichsrat nicht tagen. Die erste dieser Sitzungen hat vorgestern unter der Leitung des Barons Möller⸗Sakomelsky im Marinepalast in St. Petersburg stattgefunden, wo Blockmitglieder mit dem Wege⸗ und Verkehrs⸗ ausschuß verhandelten. In der Versammlung schlug der frühere Verkehrsminister Nemeschajew vor, ein großes gemeinsames Zureau in Moskau zu errichten, um die Einkäufe von Material und Maschinen zu leiten. Im übrigen war man allseits einig über die Notwendigkeit, einen radikalen Personen⸗ wechsel in der Leitung vorzunehmen. In der nächsten Zeit soll ie Teuerungsfrage verhandelt werden.
—Russische Blätter veröffentlichen den Wortlaut eines Aufrufs der russischen Sozialisten an das russische Proletariat, in dem sie die Arbeiter eindringlich auffordern, sich jeder Handlung zu enthalten, die unmittelbar oder mittelbar dem Feinde nützen könne. Es heißt in dem Aufrufe, daß alle Sozialdemokraten in der Auffassung einig seien, daß eine russische liederlage im Kriege gleichbedeutend mit einer Niederlage im Kampfe für die Freiheit sei und daß die Nieder⸗ lage in erster Linie das Proletariat treffen werde. Das arbeitende russische Volk wolle kämpfen gegen die wirtschaftliche, politische und kulturelle Bedrohung durch Deutschland und
die nach den neuesten Ereignissen im Orient entstanden sei. Es liege kein Grund vor, zu glauben, daß die jetzt noch neutralen Balkanstaaten, Griechenfand und Rumänien, ihre Neutralität aufgeben wollten. Eö Eö Türkei. Der Sultan hat vorgestern den apostolischen Delegierten Monsignore Dolci in Audienz empfangen. Dolci überreichte Blättermeldungen zufolge dem Sultan ein päpstliches
Schreiben. ““ Bulgarien.
Da durch die völkerrechtswidrige Beschießung von Dedea⸗ gatsch auch sehr beträchtliches bulgarisches Privatetgentam. zerstört wurde, beabsichtigt die bulgarische Regierung, wie „W. T. B.“ meldet, das gesamte in Bulgarien befind⸗ liche französische und englische Eigentum unter Verwaltung zu stellen, um ein Unterpfand zur Schadlos⸗ haltung der durch die Beschießung geschädigten Bulgaren in der Hand zu haben. 1 1““
„Das endgültige Wahlergebnis in der Südafrikanischen Union ist laut Meldung des „Reuterschen Bureaus“ folgendes: Südafrikanische Partei 54, Unionisten 40, Unabhängige 5, Nationalisten 27, Arbeiterpartei 4 Sitze.
Großes Hauptquartier, 29. Oktober. (W. T. B.)
Westlicher Kriegsschauplatz. 1 An einzelnen Stellen der Front lebhafte Artillerie⸗ tätigkeit, Minen⸗ und Handgranatenkämpfe. Keine Ereignisse von Bedeutung.
Oestlicher Kriegsschauplatz. Die Lage ist überall unverändert. *8
8 Balkan⸗Kriegsschauplatz. 88 Bei Drinsko (südlich von Visegrad) wurde der Gegner geworfen, östlich davon ist er über die Grenze zurückgedrängt. Westlich der Morawa ist die allgemeine Linie Slavkovica — Rudnik —Cumic —Batocina erreicht. Südöstlich von Svilajnac wurden die feindlichen Stellungen beider⸗ seits der Resava gestürmt. Ueber 1300 Gefangene fielen in unsere Hand. Vor der Front der Armee des Generals Bojadjieff ist der Feind im Weichen. Die Armee verfolgt.
Oberste Heeresleitung.
„Wien, 28. Oktober. (W. T. B.) Amtlich wird ge⸗
meldet: Russischer Kriegsschauplatz. Die bei Czartorysk kämpfenden verbündeten Kräfte
haben gestern das Dorf Rudka erstürmt. Sonst im Nord⸗ osten nichts Neues.
“
8 Italienischer Kriegsschauplatz. 1“ 1 Das feindliche Artilleriefeuer war gestern an der Isonzo⸗ front wieder lebhafter. Die italienische 3. Armee erneuerte den Angriff auf die Hochfläche von Doberdo bisher nicht. Dagegen setzte die nördlich anschließende 2. Armee ihre vergeb⸗ lichen Anstrengungen gegen unsere festen Stellungen mehrfach fort und dehnte sie auch auf das Flitscher Becken aus. Je. eine weitere Armee greift die Dolomitenfront und Südtirol an. Im Abschnitt von Riva sind Einleitungs⸗ kämpfe im Gange. Auf der Hochfläche von Lafraun geht der Feind mit Sappen vor. Ein Angriffsversuch gegen unsere Stellungen nördlich des Werkes Lusern scheiterte in unserem Artilleriefeuer. Vor dem Col di Lana brachen gestern nach⸗ mittag 6 Stürme der Italiener zusammen. Ebenso miß⸗ langen kleinere feindliche Angriffe gegen Tre Sassi, die Fanes⸗Stellung und den Nordausgang des Travenanzes⸗ Tale s. Im Raume von Flitsch schit en die Verteidiger am Westhange des Javorecek einen Angriff an den Hindernissen blutig ab. Gegen unsere Linien südöstlich des Mrzli Vrh und gegen Do fi gingen abermals starke Kräfte vor. Sie wurden gleichfalls abgewiesen. Nur um einzelne Graben⸗ stücke ist der Kampf noch im Gange. Auch ein Abends gegen den Raum nördlich Selo angesetzter feindlicher Angriff brach zusammen. Uebergangsversuche der Italiener nördlich Canale wurden vereitelt. Der Görzer Brückenkopf stand wieder unter schwerem Feuer. Ein vereinzelter Vorstoß des Feindes gegen den Monte Sabotino mißlang vollständig. Mehrere italienische Bataillone, die gegen den Abschnitt nördlich des Monte San Michele vorstießen, mußten in unserem Artillerie⸗ und Maschinengewehrfeuer in ihre Deckungen zurückflüchten.
Südöstlicher Kriegsschauplatz.
Die östlich von Visegrad vordringenden K. und K. Truppen haben den Feind beiderseits der Karaula Balvan über die Grenze zurückgeworfen. Zwei flankierend an⸗ gesetzte Gegenangriffe einer montenegrinischen Bri⸗ gade wurden abgeschlagen. Der aus österreichisch⸗ungarischen räften zusammengesetzte rechte Flügel der Armee des Generals von Koeveß hat die obere Kolubara in breiter Front überschritten. Die Deutschen erstiegen die Gebirgskette nörd lich von Rudnik. Oestlich davon dringen auf gleicher Höhe öster⸗ reichisch⸗ungarische Kolonnen beiderseits der Straße Topola —Kragujevac vor. Die Armee des Generals von Gallwitz gewann das Gelände westlich der Eisenbahnstation Lapowo und vertrieb den Gegner unter schweren Kã mpfen von den Höhen südlich und südöstlich von Svilajnac. Die bulgarische erste Armee hat Zajecar und Knjazevac erobert und kämpft erfolgreich auf den Höhen des linken Timokufers. In Knjazevac wurden vier Geschütze und sechs Munitionswagen erbeutet. 8
Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.
gegen die Sklaverei, die mit dem Vordringen Deutschlands verbunden sei. Der Aufruf verwirft WEE Senderfriedens der die größte Gefahr für die Demokratie 18 Italien. Der „Corriere della Sera“ meldet, daß der Minister der Auswärtigen Angelegenheiten Sonnino vorgestern im Ministerrat seinen Kollegen die Lage auseinandergesetzt habe
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Sofia, 28. Oktober. (W. T. B.) Wie die „Bulgarische Telegraphenagentur“ meldet, haben die bulgarischen Truppen nach langen blutigen Kämpfen Pirot ein⸗ ommen, wo sie heute ihren siegreichen Einzug hielten.
Statistik und Volkswirtschaft.
Zur Arbeiterbewegung. 1
Laut Meldung des „Hann. Cour.“ aus Kopenhagen, si Moskau, nunmehr auch in St. Petersburg die S in den Ausstand getreten. 1.“
Kunst und Wissenschaft.
8 Die Königliche Akademie der Wissenschaften hielt am 21. Oktober eine Gesamtsitzung unter dem Vorsitz ihres Sekretars in Waldeyer. Herr Helmert las über neue Formeln für den Verlauf der Schwerkraft im Meeresniveau beim Festlande. Die Beschleuntgung der Schwerkraft nimmt bekanntlich vom Aequator nach den beiden Polen hin etwas zu, eine Abhängigkeit von der geographischen Länge tritt nicht auffällig hervor. Dank dem in den letzten Jahrzehnten infolge der Tätigkeit der— internationalen Erdmessung stark angewachsenen Material konnte kürzlich ein in der Schwerkraft vorhandenes kleines periodisches Glied, das von der doppelten Länge aühtagt. ziemlich sicher nachgewtesen werden. Danach würde der Erräquakor von der Kreisform ein wenig abweichen und im Radiusvektor Schwankungen von etwas über 100 m besitzen. — Herr Haberlandt legte eine gemeinsam mit dem Prof. Dr. N. Zuntz in Berlin verfaßte Mitteilung vor, betitelt: Ueber die Verdaulichkeit der Zellwände des Holzes. Um festzu⸗ stellen, ob und in welchem Ausmaße die Zellwände des Holzes vom Wiederkäuer verdaut und verwertet werden, wurde Birkenholz, dessen Zellwände im allgemeinen nur schwach verholzt sind, in sehr fein verteiltem Zustande als „Holzschliff“ zu einem Fütterungs⸗ und Stoffwechselversuch verwendet. Infolge des nassen Mahl⸗ verfahrens waren die Zellinhalte, Stärke und Fett, vollstäding herausgeschwemmt, nur die zerrissenen Zellwände kamen in Betracht. Der Versuch wurde am Schaf angestellt und hatte das Ergebnis, daß von der Rohfaser des Holzes, die 32 3 % des lufttrockenen Holzschliffes betrug, 50,06 %, von den stickstoffreien Extraktstoffen, die 61,56 % des Holzschliffes ausmachten, 55,78 % verdaut wurden. Der Stä ke⸗ wert des verfütterten Holzichliffes beträgt 35,8 und kommt demnach dem Stärkewert sehr guten Wiesenheues gleich. Die mikroskoptsche Untersuchung der Exkremente ergab ausgiebige Korrosionen der ver⸗ dickten Zellwände des Holzes. Es hat somit eine weitgehende Ver⸗ dauung des Birkenholzschliffes stattgefunden. — Herr Rubner sprach „über die Verdaulichkeit des Birkenholzes“. Die Unter⸗ suchung wurde veranlaßt durch die Mitteilung Haberlandts über den Stärke⸗ und Ferter⸗at des Birkenholzes im Frühjahr. Das von seiten der Behörden zur Ver’ügung gestellte Material hat nennens⸗ werte Nährstoffe nicht enthalten, gab aber doch Veranlassung, die Verdaulichkeit des Holzes überhaupt zu prüfen. Das Ergebnis der an Hunden in größerer Zahl angestellten Experimente läßt dartun, daß etwa bis zu 27 % der täglichen Kost an Birkenmehl als Zusatz ertragen wurden. Von dem Birkenholzmehl wurde stets ein erheblicher Teil verdaut, das Optimum lag bei 22 % Gehalt der Kost, dabei war die Resorption 44,16 % des gefütterten Holzes, 39,22 % der Zellulose und 44,6 % der reichlich vorhandenen Pen⸗ tosen. Eine Beeinträchtigung der Verdauung des gleichzeitig ge⸗ fütterten Fleisches war nicht nachzuweisen. Die Pentosen werden reichlicher resorbiert wie die Holzfaser. Nach den Bestimmungen de Verbrennungswärme ist der optimale Nutzeffekt durch gefütterte Birkenholz etwa 9 % des täglichen Energieumsatzes, der für de Stoffwechsel verwendbare Anteil der Energie ist aber jedenfalls er⸗ heblich geringer. — Das korrespondierende Mitglied Heir Robert in Halle a. S. hatte eine Mitteilung: Der goldene Zweig auf römischen Sarkophagen übersandt: Die frühere Vermutun des Verfassers, der Z veig auf dem Adonissarkophage des Latera bedeute die Rückkehr ins Leben, wird durch das ähnliche Mottv eine Koresarkophags in Wien (Overbeck, Kunstmyth Ail. t. 17, 22) bestätigt Folgende Druckschriften wurden vorgelegt: die 43. Lieferun des akademischen Unternehmens „Das Tierreich“, enthaltend die Pe tularta, bearbeitet von W. Kükenthal (Berlin 19 5), Band 5 der Ge sammelten Abhandlungen zur amerikanischen Sprach⸗ und Altertums⸗ kunde von E. Seler (Berlin 1915) und O. Hintze, Die Hohenzollern und ihr Werk 1915). 1 „Die physikalisch⸗mathematische Klasse der Akademie hat für die von den kartellierten deutschen Akademien unternommene Forschungsreise nach Tenertffa zum Zweck von lichtelektrischen Spektral⸗ untersuchungen als zweite Rate 500 ℳ, die philosopbhisch⸗ historische Klasse für die Bearbeitung des Thesaurus linguae Latinae über den etatsmäßigen Beitrag von 5000 ℳ hinaus noch 1000 ℳ und für das Kartellunternehmen der Herausgabe der mittel⸗ alterlichen Bibliothekskataloge außer den für 1915 bereits bewilligten 500 ℳ weitere 300 ℳ bewilligt. 8
In bezug auf das Studium der Ausländer an den preußischen Universitäten sind, wie „W. T. B.“ hervorhebt, neuerdings mehrfach unrichtige Auffassungen hervorgetreten. Schon lange vor dem Kriege, nämlich durch Erlaß vom 24. September 1913, hat das zuständige Ministerium durch Festsetzung von Höchstzahlen für die einzelnen Universitäten dem übermäßigen Andrang der Ausländer Schranken gesetzt, und als der Krieg ausbrach, sind alle studierenden Ausländer aus den feindlichen Staaten von den Universitäten entfernt worden. Hierbei mußte aber die Möglüchkeit von Aus⸗ nahmen vorbehalten werden, weil es Fälle gibt, in denen, man denke nur an Balten, Buren, Inder, das deutsche Interesse eine solche Ausnahme geradezu erfordert. Jeder Fall ist daraufhin ebenso wie auch die Persönlichkeit des Studenten genau geprüft worden. Die Gesamtzahl der so bewilligten Ausnahmen ist gering. Es sind näm⸗ lich seit Beginn des Krieges, alle preußischen Universitäten zusammen⸗ gerechnet, nur in 69 Fällen solche jungen Leute zum Studium zu⸗ gelassen worden. In der Hauptsache handelt es sich dabei um Balten.
Am Dienstag fand in der Königlichen Bibliothek unter dem Vorsitz des Wirklichen Geheimen Rats, Professors D. Dr. von Harnack eine Sitzung des Senats der Kaiser Wilhelm⸗Gesellschaft zur Foörderung der Wissenschaften statt. Als Vertreter Seiner Majestät des Kaisers und Königs war der Chef des Zivil⸗ kabinetts von Valentini zugegen, das Kultusministerium war durch den Ministerialdirektor Dr. Schmidt und den Regierungsassessor Tiendelenburg vertreten. An der Beratung nahmen die Senatoren Eduard Arnho d, Dr. von Böttinger, Dr. Emil Fischer, Dr. Krupp von Bohlen und Halbach, Franz von Mendelssohn, von Passavant⸗ Gontard, vom Rath, Dr.⸗Ing. von Siemens sowie der General⸗ sekretär Amtsrichter Dr. Trendelenburg teil. Der Präsident gedachte des Ablebdens der Senatoren Graf von Cramer und Ehrlich und würdigte die hohen Verdienste der Entschlafenen für die Ges Ulschaft. Er gedachte ferner des auf dem Felde der Ehre gefallenen Assistenten am Kaiser Wilhelm⸗Institut für experimentelle Therapie Dr. Welde. Der Senat erledigte sodann laufende Geschäfte.
Das Neue Museum — mit der ägyptischen Abteilung, d Sammlung der antiker Bildwerke und dem Kupfesftich⸗ kabinett — wird wegen baulicher Veränderungen auf einige Wochen geschlossen. 8
8 Verkehrswesen. S.
Von jetzt ab sind Pakete von und nach St. Ludwi E) und Hüningen (Oberels.) im wege deutschen Ver⸗ eehr zur Postbeförderung zugelassen.