1915 / 257 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Oct 1915 18:00:01 GMT) scan diff

Fporderung nach dem weiblichen Dienstjahr. Waetzoldt (Berlin) behandelte die Erziehung zur Mütterlich⸗

darum handeln, die

übrigen ungekürzt der Familie und der Jugendpflege zu erhalten seien. Er forderte weiter, daß die Klubbildung unter den Mitgliedern der Jugend⸗ kompagnien verhindert werde, da bei solchen Klubs junger Leute erfahrungs⸗ gemäß nicht die tüchtigen, sondern die mit dem größten Mund die Führung hätten. Auch sei für ordnungsmäßige Heimkehr von den Uebungen der Jugendkompagnien zu sorgen, und es müsse entschieden vermieden werden, daß die jungen Leute im Anschluß an diese Lokale aufsuchten, um sich dem Genuß von Alkohol und Tabak hinzugeben. Pastor Wartmann „(Berlin) berichtete über Kriegserfahrungen der evangelischen Jünglingevereine und faßte seine Ausführungen in den Satz zusammen, daß die Erziehung der Jugend zu Gehorsam, Aus⸗ dauer und Opfermut allein nicht genüge, es müsse auch die zur Vaterlandsliebe und zur Frömmigkeit hinzukommen.

Herr Walter Classen (Hamburg) sproch über Wanderlust und Familienpflichten. Die Scharen jugendlicher Wanderer von den Toren der Großstädte selen schon lange kein Bild mehr, das nur mit Freude gesehen werde. Das wirkliche sinnige Wandern sei dies nicht mehr. Die Entartung werde aber nur überwunden, wenn wir die Erziehung zur sozialen Gesinnung und Pflichterfüllung ganz anders auffaßten. Der erste Schritt dazu sei Ehrfurcht vor der Familie. Hier sei der Boden, wo die Anfänge der sozialen Ge⸗ sinnung wachsen müßten, Rücksichtnahme aufeinander, gegenseitiges Dienen. In der Familte müsse das Kind Mühe und Segen der Arbeit kennen lernen, und nur dann könne die Jugend stark werden, wenn sie in der Ehrfurcht vor den Alten bleibe. Aus der ugend⸗ pflege der Hamburger Kriegshilfe teilte Pastor Kießling (Hamburg) fesselnde Einzelheiten mit. In Hamburg galt es bei Kriegsausbruch, für eine große Zahl arbeitsloser Jugendlichen zu sorgen, ihnen nicht nur Beschäftiaung, sondern auch einen Lebensinhalt zu schaffen. Man zog sie heran, indem man die Gewährung von Unterstützung von der Teilnahme an erziehlichen Unterrichtskursen abhängig machte. Man habe zwar nicht die Be⸗ deaken gegen diese Praxis verkannt, die Erfolge bätten ihr aber recht⸗ gegeben. Pfarrer Dehn (Berlin) sprach über die männliche Arbeiter⸗ jugend und trat warm dafür ein, diese gerade jetzt in das Gesamt⸗ bewußtsein des Volkes aufunehmen Er warnte vor der Annahme, daß man durch Jugendkompagnien einen Gesinnungsumschwung bei der Arbelterjugend werde erzeugen können; nach dem Keiege würden die alten Widerstände wieder erwachen. Der Redner trat für den Siedlungsgedanken ein, der zur Förderung gegenseitigen Verstehens die zeitweilige Ansiedlung gebildeter junger Leute in Arbeitervierieln wünscht. Die Rücksichten auf die Jgendfürsorge bei der Jugend⸗ pflege behandelte Dr. Noppel (Berlin), der ausführte, Jugend⸗ pflege könne und dürfe nicht Jugend fürsorge sein. Wohl aber sei ein lebe diges Zusamme arbeiten notwen ig Dte Jugendpflege erhalte dadurch wertvolle Aufschlüsse über die Zeitgefahren der heranwachsenden Jugend. Sie sei ferner durch ihre Leiter, Vorstände usw. dazu be⸗ rufen, die erste und eigentliche Vorbeugung zu leisten, beim ersten leichten Srrauchein sofort Halt zu bieten. Diese Zusammenarbeit sei im Hinblick auf die vielen Vaterwaisen und die sittliche Gefoöͤhr⸗ dung der Jugend, die der Krieg g schaffen habe, von verschärfter Drinalichkeit Fräulein Dr. Alice Salomon (Berlin) sprach dann über die seelischen Gefahren der weiblichen Jugend: Eire Reihe von Tat⸗ sochen wirkt zusammen, um eine seelische Erschütterung der weib⸗ lichen Jugend aller Stände im Keiege berbeiz ühren, zunächst die Tatsache, daß eine direekte äußene Anieil ahme am Kriege, die der inneren entspricht, der weiblichen Jugend nicht mäglich ist. Dazu kommen die Sorge und Tr uer um ren Verlust des Mannes, in dem sie den zukünfngen Lobensgefährten sah. Schit ßlich aber beunrubigt sich die weibliche Jugend um ihr eigenes zukünftiges Schicksal, weil ihr klar bew ßt sst, daß durch die Verluste des Schlachtfeldes die Möglichkeit ih er natü lichen Lo⸗benserfüllung sehr verringert worden ist, daß ein großer Teil der heutigen Mädchen⸗ generatton nicht zur Ehe gelangen kann. Die auf diese Weie hervor⸗ gerufene Er’chütterung des seelischen Gleichgewichts führt zu einem mehr oder minder bew ßten Versuch, die Berufsarbett unter dem

Gesichtspunkt eines Lebensinhaltes zu prüfen, sie führt zu dem Verlangen nach weiteren Letenswerten und Lebensinhalten.

Die Aafgaben, die sich daraus für die weibliche Jugend. pflege ergeben, beziehen sich auf die Mädchen aller Klassen. Es muß

versucht werden, die erwerbstätigen Mädchen möglichst solchen Berufen zuzuführen, in denen die Einzelne thre besonderen Gaben zur möglichsten

Entfaltung bringen kann. Die Arbeitsbedingungen müssen so gestaltet

werden, daß denen, für die der Beruf die Lebensarbeit bleibt, ein

persönliches Leben möglich ist, in dem sie Natur und Kunst genießen, höheren Interessen nachgehen, Freundschaft pflegen können. Für die besitzlosen Schichten muß die Jugendpflege darüber hinaus Einrichtungen schaffen, durch die der weiblichen Jugend solche Freuden zugäng⸗ lich und nahe gebracht werden. Für die mittleren und oberen Schichten muß dagegen angestrebt werden, daß den Mädchen auch

den nicht erwerbstätigen ein gewisses Maß von Selbständigkeit

und Bewegungsfreiheit durch das Elternhaus rechtzeitig eingeräͤumt wird, ohne die für den reifen Menschen ein Lebensbehagen garnicht

möglich ist. Aber neben allen äußeren Lebenserleichterungen bleibt

die wichtigste Aufgabe, die Mädchen innerlich stark zu machen. Der Geist der Aeußerlichkeit und Oberflächlichkeit muß bekämpft

werden, damit die Mädchen zu den wahren Werten des Lebens und

zu überpersönlichen Idealen geführt werden können. Frau Elisabeth Gnauck⸗Kühne (Blankenburg a. H.) bezeichnete

als das praktische Lebensziel der weiblichen Jugend den Hausmutter⸗

beruf und vertrat an der Hand statistischen Materials den Stand⸗ punkt, 88 die Zahl der Eheschliteßungen infolge des Krieges nicht ab⸗, sondern eher zunehmen werde. Im übrigen erhob sie nachdrücklichst die Fräulein Johanna

Jugendvereinen: Es wird sich hier zuerst sexuellen Vorstellungen zu reinigen und geschieht am besten durch gelegentliche

keit in den zu heiligen. Dies

Zesprechungen etwa in der Art der Försterschen Jugendlehre. Be⸗ sonderer Wert ist darauf zu legen, den Mädchen ein Gefühl ihrer Würde zu geben und den Sinn für Verantwortung dem kommenden Geschlecht gegenüber zu stärken.

Die praktische Vorbereitung für den künftigen Beruf alo Mutter wird sich in engen Grenzen halten müssen. Theoretische Kurse in Säuglings⸗ und Kinderpflege sind immerhin möglich. Auch die schon bestehenden Kurse für Kranken⸗ pflege, Hauswirtschaft und Küche werden ihr Gutes tun. Erfolg bet der Erziehung zur Mütterlichkeit werden die Jugendvereine

aber nur haben, wenn sie die jungen Mädchen zu den Kraftquellen führen, wie wir sie in unseren religtösen Vorstellungen haben. Diözesanpräfes, Pfarrer von Haehling (Bochum) behandelte die Weckung hauswirtschaftlicher Gesinnung durch die Jungmädchen⸗ vereine. Der durch die außerhäusliche Tätigkeit zahlreicher junger

Mädchen stark bedrohre hauswirtschaftliche Sinn müsse geweckt

werden durch Belehrung über den Wert der häuslichen Arbeit, Ein⸗ führung in die rechte Art der häuslichen Arbeit, den Geist, in dem sie verrichtet werden soll, durch Aneiferung zur Mitarvbeit im Hausbalt der eigenen Familie. Hinweis auf Ausbildungsmöglichkeiten in Hau haltungsschulen, Kursen, Dienst⸗ und Lehrstellen, Anregung zur Einrichtung solcher Ausbildungsgelegenheiten durch die Gemeinden und zweckmäßigen Ausgestaltung derselben. Diakonsse Frieda von Det⸗ mering (Berlin) untersuchte die Frage: Wie sind auskommliche Mitiel zur Anstellung hauptamtlicher Jugendpflegerinnen zu beschaffen? Kirchen⸗

gemeinden, Frauenvereine, einzelne Unternehmer industrieller Anlagen tun

ihr Möglichstes, aber es reicht längst nicht aus, und gerade in den ärmsten, daher bedürftigsten Gegenden fehlen die Mittel und muß von Anstellungen Abstand genommen werden. Es Zeit, die maßgebenden Behörden, Stadtverwaltungen, Ministerien, Oberkirchenrat, Hand lskammern usw. darauf hinzuweisen, daß sie die Jugendpflege als ihre Angelegenhett aufnehmen und es sich zur Pflicht machen, für die nötigen Mittel aufsakommen

ist somit an der

Das letzte Referat erstattete Pastor Thiele (Berlin) über die

Bedeutung der ethisch⸗religlösen Einwi kung auf die Jugennpfl-ege: Es grhört zu den neuen Erkenntnissen, die der Krieg uns gebracht hat, daß die letzten Entscheidungen nicht auf dem Gebiet der körper⸗

*

lichen Kraftentwicklung liegen. Ausschlaggebend sind einmal die

istigen Potenzen, nicht minder jedoch ist es die Widerstandskraft der

ttlichen Persönlichkeit. Die tiefsten Wurzeln sittlicher Kraft liegen

in der Harmonie des Einzelnen mit Gott und sich selbst. Eine

weitschauende Jugendpflege wird darum ihren Kernpunkt in der sittlich⸗ religtösen Erztehung finden.

Eine kurze Erörterung reihte sich an die Vorträge an, worauf

ein Schlußwort von Professor Dr. Albrecht die Tagung beendete.

Die Zahl der in Berlin unterstützten Familien von Kriegsteilnehmern ist im Oktober auf 186 983 gestiegen. Die für deren Unterstützung im Monat Oktober aufgewendeten Beträge haben eine Höhe von 7,9 Millionen Mark er⸗ reicht gegenüber einem Betrage von 2,55 Millionen Mark im Monat Oktober 1914. Auch die Mietbeihilfen für Kriegerfamilien haben im Oktober wieder eine Steigerung erfahren. Sie beliefen sich auf 1,69 Million Mark. Die Mietbeibilfen für Arbeitslose und für Mieter auf städtischen Grundstücken sind hierbei nicht berücksichtigt. Insgesamt sind bis Ende Oktober seitens der Stadt Berlin an Unterstützungen lediglich für Kriegerfamilien mehr als 69,6 Millionen Mark gezahlt worden.

Kunst und Wissenschaft.

Das astrophysikalische Observatorium bei Potsdam. Bericht über das Jahr 1914.

Im Anschlusse an die Berichte aus den Vorjahren geben wir nachstehend eine kurze Uebersicht über die wissenschaftliche Tätigkeit des astrophysikalischen Observatoriums bei Potsdam für das Jabr 1914 (vergl 58. Nr. 206 d. Bl. vom 29. Oktober 1913 und Nr. 256 vom 30. Oktbber 1914).

Der Direktor des Observatoriums, Geheimrat Schwarzschild, führte die Bearbeitung von Messungen in den Kalziumlinien des Sonnenspektrums nebst anschließenden theoretischen Untersuchungen zu Ende und veröffentlichte die Ergebnisse. Prof. Wilsing hat bolometrische Messungen im Sonnenspektrum weeiter⸗ geführt und abgeschlossen; sie lassen eine sichere Bestimmung der Energiekurve einer großen Strecke des Sonnenspektrums erwarten.

Durch Bewilligung einer größeren Summe im Staatshaushalt war das Observatorium in den Stand gesetzt worden, an der Beob⸗ achtung der totalen Sonnenfinsternis vom 21. August 1914 teilzunehmen. Zu diesem Zwecke wurde eine unter der Leitung von Geheimrat Kempf stehende Expedition nach Feodosia in der Krim ge⸗ sandt, ausgerüstet mit den besten Instrumenten und Apparaten zur Beobachtung von Erscheinungen in der Sonnenkorona, die einen Bei⸗ trag liefern sollte zur Entscheidung über noch offenstehende Fragen, besonders über das Spektrum der Sonnenkorona. Leider wurden die Zwecke der Expedition, der auch Professor Ludendorff angehörte, durch mangelndes Entnegenkommen der russischen Regierung nach Ausbruch des Krieges völlig vereitelt, und die Mitglieder kehrten unter er⸗ zwungener Zurücklassung der wertvollen Instrumente unverrichteter Sache zurück.

Die von Geheimrat Müller mit Unterstützung von Dr. Kron unternommenen Beobachungen für die photometrische Durch⸗ musterung der Polzone 80 ° bis 90° konnten leider nicht, wie gehofft, im Jahre 1914 u Ende geführt werden, weil Dr. Kron bei Beginn des Krieges zur Armee einberufen wurde. Es sind daher im ganzen Jahre nur an 40 Abenden 93 Zonen mit rund 1300 Sternen beobacht t worden. Geheimrat Müller hat in der zweiten Hälfte des Jahres versucht, die Beobachtungen allein forteusetzen, jedich wurde die Arbeit durch das Fehlen einer geübten Hirfskraft sehr erschwert und ging nur langsam vorwärts. Immerhin bleiben zur Vollenung der Polzone für Geheimrat Müller nur etwa 20 Zonen übrig, während Dr. Kron noch mit etwa 33 Zonen im Rückstand ist.

Ebenso konnten die Beobachtungen der Sterne 7m bis 12ℳ der Pickeringschen Polsequenz im Jahre 1914 von Geheimrat Mäüller und Dr. Kron nicht in dem geblanten Umfang fortgesetzt werden. Die ausgewählten 26 Sterne sinbieher von Geheimrat Müller durchschnittlich an 12 Tagen, von Br. Kron an 8 Tagen ge⸗ messen worden. Bei den Sternen 9m 5 bis 10m hat sich ein starker Sprung in den Abweichungen zwischen ihren Ergebnissen und denen Pickerings herausgestellt, und zwar in dem Sinne, daß die Pickeringschen Messungen bei diesen Sternen verhältnismäßig zu große Helligkeiten zeigen.

Die Haupttätigkeit Geheimrat Müllers im Jahre 1914 ist durch sein Amt als Schriftführer der Astronomischen Gesellschaft und durch die Fortführung der Arb iten für den A. G.⸗Katalog der ver⸗ änderlichen Sterne in Anspruch genommen worden. Die Rektaszensionsstunden bis 13 8 sind von ihm endgültig für den Druck redigtert worden, nach Ergänzung der Literatur bis Ende des Jahres 1914 Mit dem Drucke des Werkes soll noch im Laufe des kommenden Sommers begonnen werden.

Eine von den Geheimrat Müller und Geheimrat Kempf aus⸗ eführte Vergleichung der verschiedenen Helligkeitskataloge der Harvard⸗ ternwarte untereinander und mit Potsdam zeigte, daß zwischen den verschtedenen Harvardkatalogen eine sehr erbebliche Farbengleichung besteht in dem Sinne, wie sie das Purkinjephänomen nach der ver⸗ schiedenen Größe der benutzten Instrumente erwarten läßt, und daß das größte Photometer eine mit der Potsdamer sehr nahe überein⸗ stimmende Farbenauffassung liefert.

Professor Ludendorff hat die von ihm im Jahre 1912 aufgefun⸗ denen Originalbeobachtungen veränderlicher Sterne von Schwerd aus dem Jahre 1823 26 fertig bearbeitet. Wertvoll sind namentlich die Beobachtungen von à Cephei, welche eine schon nach dem übrigen Beobachtungsmatertal zu vermutende langsame Veränderlichkeit der Periode wabrssebrise machen. Eine Bearbeitung der J. F. J. Schmidtschen Beobachtungen des Polarsterns bat Fräulein H. Mattenklodt nach der Anweisung von Professor H tzsprung durch⸗ geführt. Bei der großen Zahl der Beobachtungen ware wenigstens die Festlegung einer wegen ihres früheren Termins wichtigen Epoche für den Lichtwechsel zu erwarten gewesen, es ergab sich jedoch keine Andeutung einer Veränderlichkeit.

Geheimrat Schwarzschild führte mit einem Flächenphotometer am großen Refraktor eine Reihe von Albedobestimmungen von Mars, Saturn und Saturnring aus durch direkten Vergleich mit der Flächen⸗ helligkeit der Sonne. Die Sonne wurde dabei durch Verkleinerung der Objektivöffnung und ge ichte Rauchgläser meßbar abgeblendet.

Die von Dr. Münch, Professor Eberhard und Professor Hertzsprung ausgeführten photographisch⸗photometrischen Arbeiten wurden im Jahre 1914 fortgesetzt. Dr. Münch wurde durch seine Einberufung zum Kriegsdienst verhindert, seine Arbeit über die Helligkeit der Plejndensterne zum Ab⸗ schluß zu bringen. Professor Hertzsprung brachte eine Be⸗ stimmung der Größen von 143 Sternen der Plejaden zu Ende und setzte seine Beobachrungen veränderlicher Sterne fort. Mit Benutzung eines Röh enphotometers stellte Professor Eberhard zahlreiche extra⸗ fotale Aufnahmen der hellen Pleiadensterne ber, die zu einer unab⸗ hängigen Kontsolle der Größenskala dienen sollten, und bereitete seine Untersuchungen über die Grundlagen der photographischen Phorometrie zum Druͤcke vor.

Infolge einer Korrektur des 80 cm⸗Objektivs wurden neue Aufnahmen zur Bestimmung der Radialgeschwindigkeiten von Fixsternen nicht gewonner. Hingegen hat Professor Luden. dorff eine größere Reihe der mit dem Spekirographen III N und IV. früher aufgenommenen Platten ausgemessen, unter letzteren namentlich solche von a Cygni.

Einen großen Teil seiner Arbeitszeit nahm die Fortführung der Bibliographie der Radtalgeschwindigkeiten in Anspruch. Der VII. Band der photographischen Himmels karte ist fertig gedruckt, bis auf das Vorwort. Dieses münschte Dr. Birck ausführlicher zu ge⸗ stalten und in ihm eine genauere Darlegung des Arbeitsverfahrens zu geben sowie über die Ergebnisse größerer Abzählungen zu berichten, die er mit Unterstützung von Professor Biehl und Fräulein S. Matten⸗

klodt vorgenommen hat. Als Grenzgrö se der 5 n nen be⸗

stimmte er aus Plejadenaufnahmen für die Platten aus dem Jahre 1890

21 v 11 6, für die neueren Aufnahmen von 1913 den Wert m .

Dr. Birck hat ferner Frl. H. und S. Mattenklodt im Messen unterwiesen und mit beiden zusammen 4900 Sterne gemessen. Die Reduktionsarbeiten wurden von Prof. Biehl auf dem laufenden gehalten; die Revisionen älterer Messungen nahmen unter Prof. Biehl und Dr. Birck ihren regelmäßigen Fortgang. Die Reduktion aller für die Potsdamer Zone in Betracht kommenden Sterne der Bonner Durchmusterung wurde von Prof. Biehl beendigt.

Der Katalog von 8766 Anhaltsternen für das Aequinox 1915.0 wurde von Frl. S. Mattenklodt fertiggestellt.

Von den Neuaufnahmen der Potsdamer Zone hatte Dr. Münch mit Unterstützung von Dr. Jantzen bis zum Kriegsbeginn bereits 517 Platten (42 % der Gesamtzahl) erledigt. Seitdem ruht diese Arbeit. Dr. Jantzen hat durch Vergleich mit alten Aufnahmen unter dem Stereokomparator etwa 300 stärkere Eigenbewegungen gefunden. Er war bei Kriegsbeginn in Warschau und konnte nicht mehr nach Potsdam zurückkehren.

Prof. Hertzsprung hat photographische Messungen von Doppelsternen bearbeitet und publiziert. Er hat diese Arbeiten im letzten Jahre in Potsdam wieder aufgenommen, als die bisberigen Arbeiten mit dem großen Refraktor infolge der Korrektur des 80 cm⸗ Objektivs aussetzen mußten. .

Von weiteren Arbeiten seien noch erwähnt Untersuchungen über die Extinktion des Lichts in der Atmosphäre bis in das Ultraviolett, die Dr. Kron ausgeführt bezw. begonnen hat, theo⸗ retische Untersuchungen über Objektrve von Prof. Wilsing, Bearbeitung einer Aufnahme des kugelförmigen Stern haufens Kassier 3 sowie von Aufnahmen absolut lichtschwacher Sterne von Prof. Hertzsprung, Untersuchungen, betreffend das Vorkommen von Skardieden von Prof Eberhard.

Von den Publikationen des Observatoriums erschienen im Jahre 1914 ¹

Nr. 70. A. Brill, Die Helligkeitsschwankungen im Spektrum der Nova Geminorum nach Aufnahmen von G. Eberhard. Mit

4 Tafeln. A. Biehl.

Berliner Sezession 1915. III.*)

Unter den Bildwerken befinden sich verhältnismäßig viel orträtbüsten, die der einen Aufgabe der Bildnisdarstellung, Porträt⸗ ähnlichkeit zu erreichen, wahrscheinlich gerecht werden. Darüber hinaus sind aber nur wenige zugleich auch Kunstwerke geworden. Lebensecht und künstlerisch in der herben großen Form ist die weibliche Bronze⸗ büste von Adolf von Hildebrand. Der verehrte Münchener Meister, dessen Reliefs und Statuen bisweilen akademisch wirken, ge⸗ staltet immer dann die bedeutendsten Werke, wenn er unmittelbar von der Natur ausgeht und nicht auf Grund seiner streng formulierten Kunsttheorten freie Gebilde schafft. So kommt es, daß nach dem Leben geschaffene Bildnisbüsten wie diese bier die Größe Hildebrands am deutlichssen erkennen lassen. Ernst Wenck, der auf der letzten Akademseausstellung einen lebendig charakterisiserten Eugen Richter⸗Kopf zeigte, führt hier das große Modell zum Berliner Richte denkmal vor. In dieser Aufstellung und in diesem unedlen Material kann man sich noch kein rechtes Urteil über das Dentmal bilden. Es scheint aber nicht alle Erwartungen zu erfüllen, die man daran knüpfte. Von Martin Müller fällt das Bruchstück eines weiblichen Aktes auf, der Ausdruck und Kraft besitzt. Alexander Opplers „Mädchen mit Schwan“, das im Bewegungsmotiv entfernt an Picalle erinnert, ist nicht ohne Anmut. Man würde dem stehenden Märchen von Fritz Huf vielleicht nicht allzu viel Beachtung schenken, wenn man nicht unlängst durch vorzügliche Porträtköpfe auf diesen jungen Künstler aufmerksam geworden wäre. Auch diese Statue hier verrät Begabung, ohne daß sie freilich stärkere persönliche Form besitzt. Franz Metzner sst mit vielen Arbeiten vertreten, die nichts Neues über seine Kunst aussagen. Der schon bei der letzten rößeren Ausstellung seiner Werke gewonnene Eindruck, daß dieser starke Künstler allmählich in eine verhängn svolle Manier hineingeraten ist, die seine Schöpfungen nicht mehr wuochtig, sondern leer und ge⸗ schwollen erscheinen laßt, wird durch die hier gezeigten Arbeiten bekräftigt. Ueber die dekorative Wirkung, die Metzners Architektur⸗ plastiken mit Absicht haben, kommen auch nur wenige seiner Klein⸗ plastiken hinaus. Man muß aber glesch sthenffn. daß auch jetzt noch die schwächeren Plastiken dieses eigenwilligen Künstlers hoch über den landläufigen Dutzendarbeiten stehen, die unsere Ausstellungen füllen belfen. Dr. Pl.

*) Vergl. Nr. 252 und 254 des Bl.

Wie in den Vorsommern sind auch im letztvergangenen Sommer die Beobachtungen über die Größenänderungen der Gletscher der Ostalpen vom deutschen und österreichischen Alpenverein weiter⸗ geführt worden, obwohl die durchforschten Gletschergebiete zum größten Teil im weiteren Kriegsgebiete liegen. Ausfallen mußten nur die Beobachtungen im Adamtello⸗ und Ortlergebtet, weil über diese beiden Gruppen hinweg die önerreichischeitalienische Front führt. Eine ganze Reihe von Gletschern lassen, wie Eduard Brückner in der „Zeitschrift der Gesellschaft für Erdkunde“ ausführt, ein kleines Vorrücken er⸗ kennen. Das gilt besonders von hochgelegenen Gletschern, so u. a. von dem Taufarferner, vom Rieserferner, vom Weißkarferner in den Zilltaleralxpen. 1

Die Errichtung eines Museums des jetzigen Weltkrieges ist von der Stadt Breslau, die damit auf eine Anregung des Direktors des schlesischen Museums für Kunstgewerbe und Altertümer Professor Dr. Masner zurückgeht, beschloss n worden. Ueber das Gebäude, in dem das neue Museum untergebracht werden soll, sind noch keine hindenden Entschlüsse gefaßt, mit den Ankäufen wird aber schon jetzt begonnen. Dabei soll nicht nur auf die geschichtlichen und kulturgeschichtlichen Urkunden Wert gelegt werden oder auf die mili⸗ tärischen Sammlungegruppen es sollen vor allen Dingen auch Werke der Kunst erworben werden, in denen sich die kriegerischen Ereignisse spiegeln. Im Januar des kommenden Jahres soll dann im Lichthofe des Kunstgewerbemuseums eine Ausstellung aller bis dahin gemachten Erwerbungen stattfinden. 8

Die schwedische Akademie der Wissenschaften hat, wie „W. T. B.“ aus Stockholm meldet, auf Vorschlag des Professors Arrhenius 778

schlossen, der Regierung anheimzustellen, die Verteilung der Nobelpreise für Physik und Chemie für die Jahre 1914 und

1915 bis zum nächsten Jahre zu verschieben. .

Nr. 43 der „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“ vom 27. Oktober 1915 hat folgenden Inhalt: Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. Gesetzgebung usw. (Deutsches Reich.) Verband⸗ und Arznei⸗ mittel ꝛc. Waffen ꝛc., Rohstoffe für Kriegsbedarf, Verpflegungs⸗ Streu⸗ und Futtermittel, Kraftfahrzeuge, Oele, Verband⸗ und Arznei⸗ mittel ꝛc. (Schweiz. Kant. Wallts.) Uebertragbare Krankheiten. (Vereinigte Staaten von Amerika.) Viehquarantäne. Tierseuchen im Deutschen Reiche, 15. Oktober. Geschenkliste. Wochen

tabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 40 000 und mehr

Einwohnern. Desgleichen in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. Desgl. in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. Witterung. Beilage: Gerichtliche Entscheidungen auf dem Gebiete der öffentlichen G

Allter: 17 Jahre, aus

1748005]

1. Untersuchungssachen.

3. Ve .Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

. Kommanditgesellschaften auf Aktien u.

8 1) Untersuchungssachen.

[48006] Steckbrief.

Gegen den unten Beschriebenen, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen unerlaubter Entfernung (Vergehen gegen § 9b des Gesetzes v. 4. 6. 1851), be⸗ gangen in Siedenbollentin, Kreis Demmin, am 17. Oktober 1915, am 25. Oktober 1915 verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das nächste Gerichts⸗ gefängnis abzultefern sowie zu den biesinen Akten II. E. R. 1137/15 sofort Mitteilung zu machen.

Personbeschreibung: Familienname: Sliwinski, Vornamen: Vicentv, Stand Wund Gewerbe: Schnitter, anscheinendes Krzepin, Kreis Wloszezowa, Russ. Polen, letzter Aufent⸗ halt: Siedenbollentin, Kreis Demmin, jetziger Aufenthalt: unbekannt, Größe: mittel, Haare: dunkel, Gesicht: oval, Augen: braun.

Stettin, den 25. Oktober 1915.

Kriegsgericht des Kriegszustandes.

Steckbrief.

Gegen den unten Beschriebenen, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungsbaft wegen unerlaubter Entfernung (Vergehen gegen § 9b des Gesetzes vom 4. 6. 1851),

begangen in Schwartow bei Mallmow

i. Pomm. Anfang April 1915, am 31 Mat 1915 verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das nächste Gerichts⸗ gefängnis abzuliefern sowie zu den hiesigen Akten II E R 1151/15 sofort Mttteilung zu machen.

Personbeschreibung: Familienname: Makoschewski (auch Walicki), Vor name: Josef, Stand und Gewerbe: Schnitter, angeblich Fleischer gelernt, Alter: 32 Jahre, geboren am 19. März 1883 in Warschau, Russ.⸗Polen, letzter Aufenthalt: Schwartow bei Mallnow und

Hasselbusch, jetziger Aufenthalt unbekannt.

Stettin, den 26. Oktober 1915. Kriegsgericht des Kriegszustandes.

[48002) Fahnenfluchtserklärung.

In der Untersuchungssache gegen den Landwehrmann Eugen Hintzer aus dem Land vehrbezirk I Hamburg, geb. 4. 1. 1879 zu Berlin, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Militärstrafgesetz⸗ buchs sowie der §§ 356, 360 der Militär⸗ strafgerichtsordnung der Beschuldigte hier⸗ durch für fabnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen Reiche befindliches Ver⸗ mögen mit Beschlag belegt.

Altona, den 28. Oktober 1915.

Gericht der Landwehrinspektion Altona.

148008] Fahnenfluchtserklärung.

In der Untersuchungssache gegen den Gardefüsilter Niels Hausen, 4. Komp. Ers.⸗Batl. Lehr⸗Inf.⸗Regts, geb. 21. 9. 89 zu Kolstrup, Schleswig, wegen Fahnen⸗ flucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Z sowie der §§ 356, 360 der Millitärstrafgerichtsordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt.

Berlin, den 22. Oktober 1915.

Gericht der Insp. 11 der immob. Garde⸗Inf., Lehrterstr. 58.

[48009]) Fahnenfluchtserklärung.

In der Untersuchungssache gegen den Landsturmmann Julius Rollert, 3./Ers.⸗ Batl. Lehr⸗Inf., geb. 20. 6. 89 zu Berlin, wegen Fabnenflucht, wird auf Grund der

69 ff. des Militärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Militärstrafgerichts⸗ ordnung der Beschuldigte hierdurch für ahnenflüchtig erklärt.

Berlin, den 26 Oktober 1915.

Königl. Preuß. Gericht der Insp. 11 d. immob. Garde⸗Inf.

48003] Fahnenfluchtserklärung und Beschlagnahmeverfügung.

In der Untersuchungssache gegen den Musketier Johann Dreczka vom II. Ers.⸗

atl. Inf.⸗Regts. Nr. 140 zu Hohen⸗ alza, wegen Fahnenflucht, wird f Grund der §§ 69 ff des Militärstrafgesetz⸗ uchs sowie der §§ 356, 360 der Militär⸗ trafge ichtsordnung der Beschuldigte hier⸗

ddeurch für fahnenflüchtig erklärt und sein

im Deutschen Reiche befindliches Ver⸗ mögen mit Beschlag belegt. Bromberg, den 27. Oktober 1915. Gericht der Landwehrinspektion.

[47899] Fahnenfluchtserklärung.

In der Untersuchungssache gegen den Musk. der Landwehr II. Aufgebots Karl Wilh. Rudolf Schmidtpott, geb. am 21. 5. 78 zu Lage, Frstt. Lippe, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Militärstrafgesetzbuche sowie der §§ 356, 360 der Militärstrafgerichtsordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig

erklärt

Cöln, den 26. Oktober 1915. Gericht der Landwehrinspektion.

1479001 Fahnenfluchtserklärung.

In der Untersuchungssache gegen den unausgebildeten Landsturmpflichtigen Mon⸗ tagearbeiter Wilhelm Radermacher, geb. am 7. 8. 89 zu Alesdorf, Kr. Aachen, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §8 69 ff. des Mtlitärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Militärstrafgerichts. ordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt.

Cöln, den 27. Oktober 1915.

Gericht der Landwehrinspektion.

2. Verlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl. äufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

Aktiengesellschaften.

[47993] Fahnenfluchtserklärung.

In der Untersuchungssache gegen den Musketier Peter Groten, 1. Komp. Inf.⸗Regt. 29, geboren 2. 8. 1892 zu Herzogenrath, Kr. Aachen, wegen Fabnen⸗ flucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Millitärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Militärstrafgerichtsordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnen⸗ flüchtig erklärt und sein im Deutschen Reiche befindliches Vermögen mit Be⸗ schlag belegt.

Div.⸗St.⸗Qu., den 19. Oktober 1915.

Gericht der 16. Inf.⸗Division.

Der Gerichtsherr: Nürck,

Fuchs, Kriegsgerichtsrat. Generalleutnant.

[47991] Beschlagnahmeverfügung.

In der Untersuchungssache gegen den Gefreiten Wladislaus Schmidt II. der 8. Kompagnie 4. Garderegiments zu Fuß, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Militärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Militärstrafgerichts⸗ ordnung der Beschuldigte hierdurch für fabnenflüchtig erklärt und ein im Deutschen 2223 befindliches Vermögen mit Beschlag elegt.

Div.⸗St.⸗Qu., den 24. Oktober 1915.

Köntgl. Preuß. Gericht 8 8 1 Sea. eer Gerichtsherr: 3

Eitel⸗Friedrich, Dr. Schlösser,

Prinz von Preußen. Kriegsgerichisrat.

[47994] Fahnenfluchtserklärung

und Beschlagnahmeverfügung.

In der Untersuchungssache gegen

1) den Musketier Johann Breske, geb. 21. 6 90 in Labahn, Kreis Berent,

2) den Musketier Bartholomäus Zie⸗ linski, geb 24. 8. 93 in Linde, Kreis Neustadt, Westpr,

beide von der 11. Komp. Inf.⸗Regts. Nr. 75, wegen Fahnenflucht, werden auf Grund der §§ 69 ff des Mtlizärstrafgesetz⸗ buches sowie der §§ 356, 360 ber Militärstraf. erichtsordnung die Beschuldigten hierdurch ür fahnenflüchtig erklärt und das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Zielinski mit Beschlag belegt.

Div.⸗Stabs⸗Qu., den 26. 10. 1915.

Gericht der 17. Inf.⸗Divtsion.

[47299] Fahnenfluchtserklärung

und Beschlagnahmeverfügung.

In der Untersuchungssache gegen den Landsturmmann Otto Senges, geb. 25. 4. 80 in Flinsbach (Baden), Landwirt daselbst, zuletzt Landstun mmann der 3 Komp L.J.⸗R. 40, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Militärstraf⸗ gesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Militärstrafgerichtsordnung der Beschul⸗ digte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen Reiche befindliches Vermögen mit Beschlag belegt.

Gericht der 12. Landwehrdivision.

[47995) Fahnenfluchtserklärung

und Beschlagnahmeverfügung.

In der Untersuchungssache gegen den Landsturmmann Ludwig Dittrich aus dem Landwehrbezirk Frankfurt a. M., geboren 25. 11. 1870 zu Foczain (Rumänien), wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Militärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Millitärstrafgerichts⸗ ordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen g befindliches Vermögen mit Beschlag elegt.

Fraukfurt a. M., den 26. 10. 15.

Bericht der stellvertr. 42. Infant.⸗Brigade.

[48001] Verfügung. Landsturmmann Ludwig Stautuer, Ers.⸗ Batl. Ldw.⸗Inf.⸗Rat. Nr. 3, geboren am 8. 3. 1874 in Neuhausen, Bez⸗Amt Landshut, zuletzt wohnhaft in München, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des M.⸗St.⸗G.⸗B. sowie der §§ 356, 360 der M. St.⸗G⸗O. der Be⸗ schu digte hierdurch für fahnenflüchtig er⸗ kärt, da angesichts der langen Dauer des Fernbleibens die Voraussetzungen der Fahnenflucht geg’ben sind.

K. B. Gericht der stellv. 3. Inf.⸗Brigade.

[48007] Bekanntmachung.

Die gegen den Matrosen Julius August Friedrich Beenfeldt, 1. Kompagnie 1. Matr;osendivision, geboren am 30. Mai 1894 in Flensburg, am 23. August 1915 ergangene und im Deurtschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger Zweite Beilage vom 27. August 1915 veröffentlichte Fahnenfl chtserklärung 8 Z“ verfügung wird auf⸗ ehoben.

3 Kiel, den 27. Oktober 1915. Gericht der I. Marineinspektion.

[47898] Fahnenfluchtserklärung.

In der Unterluchüngssache gegen den Musketier Franz Leyedorf von der 3. Komp. I. Ers. Bat. Inf.⸗Regt. 13 in Münster geb. am 29 2 94 in Dort. mund wegen Fahn nflucht, wird auf Grund der §§ 69ff. des M.⸗St.⸗G.⸗B. sowie der §§ 356, 360 der M.⸗St.⸗G.⸗O. der Be⸗ schuldigte hierdurch für fahuenflüchtig erklärf. IIIb 341 15. 8 Münster i. W., den 9. Oktober 1915.

Bffentlicher

2

[48010] Kgl. Württ. Staatsauwaltschaft Ravensburg. Durch Beschluß der Strafkammer des K. Landgerichts zu Ravensburg vom

Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5gespaltenen Einheitszeile 30 ₰.

9. Bankausweise.

Kirchheim u. T. wohnhaft, wegen Fahnen⸗

flucht im Feld, wird! auf Grund der §§ 9 Z. 2, 64, 68, 69, 71 M.⸗Str.⸗G.⸗B. sowie der §§ 356, 360 M.⸗Str.⸗G.⸗O. der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig

15. Oktober 1915 ist gemäß § 326 St.⸗P.⸗O. erklärt und sein im Deutschen Reiche be⸗

das im Deutschen Reiche befindliche Ver⸗ mögen des

findliches Vermögen mit Beschlag belegt. Ulm, den 25. Oktober 1915.

1) Karl Müntsch, geboren 11. März Kgl. Gericht der 1. stv. 54. Inf.⸗Brigade. 1891 zu Richlisreute, Gde. Schlier, O.⸗A. [47997] Fahnenfluchtserklärung

Ravensburg, Fahrknechts, zuletzt wohnhaft in Ettenkirch, O.⸗A. Teitnang, zurzeit

und Beschlagnahmeverfügung. In, der Untersuchunassache den

.;— in Rickenbach, schweiz. Kantons Wehrmann der 2./E. 120 Wilhelm Boller hurgau, aus Mainz, geb. am 20. 6. 1878, . m

2) Johann Binder, geboren 24. Fe⸗

Silberschleifer, wegen Fahnenflucht

bruar 1893 zu Waldhausen, O.⸗A. Ried⸗ lingen, Knechts, zuletzt in Altheim des⸗ —- 88 8*

selben Oberamts wohnhaft, zurzeit wohn⸗ erg baft in Altsteiten, schweiz. Kantons Zürich, —— dancs je bis zum Betrage von 600 bhass erklärt und sein im Deutschen Reiche be⸗

Beschlag belegt worden. 1“ Den 27. Otktober 1915. Staatsanwalt Heller..

[48004] Fahnenfluchtserklärungen. In der Untersuchungssache gegen 1) den Militärpflichtigen Heinrich Neu⸗

1“ [47996]

findliches Vermögen mit Beschlag belegt.

Ulm, den 25. Oktober 1915. ggl. Württ. Gericht der stv. 54. Inf.⸗Brigade. Verfügung.

Die Fahnenfluchtserklärung und Be⸗

villers, geb. 13. 1. 91 zu Rothau, Kreis schlagnahmeverfügung gegen den Solbd.

Molsbeim, II.

Kl. der 4. Komp 1. Ersf.⸗Btln. Inf.⸗

2) den Gefreiten d. Res. Franz Josef Regt. 139 Wilhelm Paul Hagenbeck

Klein, geb. 21. 5. 92 zu Straßburg,

werden hiermit

aufgehoben. (Reichs⸗

3) den Landsturmpflichtigen Theodor anzeiger v. 13. 10. 15.)

Schneider, geb. 29. 8. 79 zu Boersch, Kreis Molsheim, 4) den Reservisten August Peter, geb.

Döbeln, den 15. Oktober 1915. Gericht der stellv. 47. Inf.⸗Brig.

24. 8. 86 zu Scharrachberghein, Kreis ——

Molsheim,

5) den Landsturmpflichtigen Ludwig Auqust Herr, geb. 20. 8. 74 zu Rosheim, Kreis Molsheim,

6) den Reservisten Josef Bolle, geb. 29. 1. 87 zu Wisch, Kreis Molsheim,

7) den Landsturmpflichtigen Benjamin

2) Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

Jakob Weil, geb. 20. 8. 83 zu Rosheim, (48011]/ Zwangsversteigerung.

Kreis Molsheim, zu 1—7 Beschluß vom 11. 10. 15; 8) den Reservisten I1I. Klasse Kal

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll

das in Permsdorf bei Berlin belegene, im

Hrundbuche von Hermedorf Band 40

Schacke, geb. 18. 4. 89 zu Buchsweiler, Blatt Nr. 1199 zur Zeit der Eintragung

Kreis Zabern,

des Versteigerungsvermerks auf den Namen

9) den Landwehrmann 1 Eugen Grüner, des Kaufmanns Wilhelm Laufenberg in geb. 28 6.86 zu Steinburg, Kreis Zabern, Berlin, jetzt in Hermsdorf bei Berlin 10) den Reservisten Franz Theopbil eingetragene Grundstück am 10. Ja⸗ Weber, geb. 22. 10. 88 zu Schweinheim, nuar 1916, Vormittags 10 ½ Uhr,

Kreis Zabern,

durch das unterzeichnete Gericht, an der

11) den Landwehrmann Karl Eugen Gerichtsstelle, Brunnenplatz, Zimmer 30 I,

Sebastian Specht, geb. 11. 2. 85 zu versteigert werden.

Das in Hermsdorf

Zabein, belegene Grundstück besteht aus einer

12) den Obermalersgast d. Sw. II Holzung im bohen Felde Kartenblatt 1 Eduard Schütz, geb. 11.5. 82 zu Netzen Parzelle 2238/194 ꝛc. von 12 a 1 qm bach, Gd. Lützelhausen, Kreis Molsheim, Größe. Es ist in der Grundsteuermutter⸗

zu 8 12 Beschluß vom 16. 10. 15;

rolle des Gemeindebezirks Hermsdorf unter

13) den Landwehrmann I Josef Jaeger, Artikel Nr. 1193 mit einem Reinertrage

geb. 4. 8. 85 zu Vorbruck, Kreis Molsheim,

Kreis Molsheim, geb. 16. 3. 82 zu Ottrott, Kreis Molsheim,

wegen Fahnenflucht, werden in Gemäß⸗ heit der §§ 69 ff. Mil.⸗St.⸗G.⸗B. sowie f der §§ 356, 360 Mil.⸗St.⸗G.⸗O. die Be. schuldigten hierdurch für fahnenflüchtig erklärt.

In der Untersuchungssache gegen den 19

Landsturmmann der 2. E /120 Rudolf s Krauß aus Wildbad, Neuenbürg, geb. am 26. 9. 1888, ledig, Dienstknecht, wegen Fahnenflucht im Felde, wird auf Grund der §§ 9 Z. 2, 64, 69, 71 M.⸗Str.⸗G.⸗B. sowie der §§ 356, 360 M.⸗Str.⸗G.⸗O. der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen Reiche befind⸗ liches Vermögen mit Beschlag belegt.

[47998] Fahnenfluchtserklärung

geb. am 22.

Gericht der stellv. 26. Inf.⸗Brigade.

Oberbarnim, Preußen, Tischler, zuletzt in

geb. 13. 10. 85 zu Allenweiler, Kreis von 0,14 Talern verzeichnet. 1 steigerungsvermerk ist am 12. Juli 1915

Zabern,

Der Ver⸗

14) den Gefreiten d. Res. Johann in das Grundbuch eingetragen.

Georg Helmstetter, geb. 8. 8. 88 zu Pfaffenhofen, Kreis Zabern,

15) den Gefreiten d. Res. Leopold Lemmel, geb. 30. 3. 88 zu Zabern,

16) den Ersatzreservisten René Marchal,

Molsheim,

[48013]

Berlin, den 20. Oktober 1915.

Königliches Amtsgericht Berlin⸗Wedding.

Abteilung 6. 6. K. 43. 15/10.

Aufgebot. 1 Der Uhrmachermeister Leo Weykam aus

geb. 8. 10. 73 zu Schirmeck, Kreis Johannisburg, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Wisniewski von ebenda, hat das

17) den Landwehrmann II Heinrsich Aufgebot der angeblich während der Russen⸗ Josef Fischer, geb. 16. 7. 72 zu Lützel⸗ zeit verloren gegangenen Aktie 0070 der

hausen, Kreis Molsheim,

A. Prang Dampf⸗ und Wassermühlen⸗

18) den Ersatzreservisten Fosef Ganier, werke Aktiengesellschaft Gumbinnen über

1000 beantragt.

Der Inhaber der

19) den Landsturmpflichtigen Ludwig Aktie wird aufgefordert spätestens in Leo Paclet, geb. 20. 2. 87 zu Wisch, dem auf den 88 Dezember 1915,

20) den Landwehrmann Josef Bisch, z zu 13 20 Beschluß vom 19. 10. 15,

Etvaßburg⸗ den 11., 16., 19. Oktober l. Gericht der Landwehrinspektion.

1 1

und Beschlagnahmeverfügung.

Vormitags 9 Uhr, vor dem unter⸗

eichneten Gericht, Zimmer Nr. 3, an⸗

beraumten Autgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Aktie vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung er⸗

olgen wird. Johannlsburg, den 12. Oktober 1915. Königliches Amtsgericht.

48014] Aufgebot. Die Bauerswitwe Agnes Barnsteiner n Peiting hat das Aufgebot der 4 %

Obligation der Essenbahn⸗Bank in Frank⸗ [48000] Fahnenfluchtserklärung f Zinsscheinen und Talon, heantragt. Der

urt, Ltt. D Nr. 6064 über 500 nerst

In der Untersuchungssache gegen den Inhaber der Urkunde wird aufgefordert,

Ulm, den 25. Oktober 1915. K. Gericht der 1. stv. 54. Inf.⸗Brig.

und Beschlagnahmeverfügung.

In der Untersuchungssache gegen den Heck Landsturmrekruten der 3. E/120 Oscar Schmidt aus Mübltroff, Sachsen, geb am 24. Jult 1880, verh, Erdarbeiter, wegen Fahnenflucht im Feld, wird auf Grund der §§ 9 Z. 2, 64, 69, 71 des M.Str.⸗G⸗B. sowie der §§ 356, 360 der M. Str.⸗G.⸗O. der Beschuldigte hier durch für fahnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen Reiche befindliches Ver fär kraftlos erklärt und durch eine neue mögen mit Beschlag belegt. G“

Ulm, den 25. Oktober 1915. Kgl. Wurtt. Gericht der 1. stv. 54. Inf. Brigade.

und Beschlagnahmeverfügung.

pätestens in dem auf den 25. Mai

1916, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zeil 42 J, Zimmer 22, termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, Kraftloserklärung der Urkunde erforgen wird. 18 F. 15/14.

anberaumten Aufgebots⸗

widrigenfalls die

Fraukfurt a. M., den 23. Oktober 1915. Königliches Amtsgericht. Abt. 18.

48056] Aufgebot.

Der von uns unter dem 14. November

1911 auf das Leben des Herrn Johann

ausgestellte Versicherungsschein

Nr. 194 494 ist abhanden gekommen. Wir fordern denjenigen, in dessen Besitz dieser Versicherungsschein sich etwa befiadet, hier⸗ durch auf, sich innerhalb 2 Monaten, vom Tage des Erscheinens dieser Bekannt⸗ machung an gerechnet, bei uns zu melden, widrigenfalls der Versicherungsschein (gemäß § 19 oer in ihm abgedruckten Bedingungen)

Urkunde ersetzt werden wird.

Cöln, den 30. Oktober 1915 Concordia

48012] Der von der Lebens⸗ und Pensions⸗

In der Untersuchungssache gegen den Versicherungs⸗Gesellschaft „Janus“ in

Ersatzreservisten Paul Robert Engel, Hamburg am 23. August 1910 ausgestellte Oktober 1890 zu Wriezen, Versicherungsschein Nr. 200 354 über 10 000,—, lautend auf das Leben des

5. Frwerbs⸗ und Wirts⸗ 7. Niederlassung ꝛc. von 5 3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherumg.

8 8 1

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

ern Max Leon Flemming, Chemiker und rokurist in Dusseldorf⸗Oberkassel, wird als verloren gemeldet, und es ist Neu⸗ ausfertigung beantragt worden; es werden dahber alle, welche Ansprüche an dieses Dokument zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, diese bei Vermeidung des Verlustes aller Rechte sofort, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 1915 bei der unterzeichneten Gesellschaft geltend zu machen. Hamburg, den 27. Oktober 1915.. „Janus“ Hamburger Versicherungdg. Aktien⸗Gesellschaft. 8

Werner. O. Holl.

[47783] 8 Die Police A 189 193 über 6000,— Versicherungssumme, auf das Leben des Kaufmanns Herrn Paul Groll in Krakow lautend, ist angeblich abhanden gekommen. Alle Personen, welche Ansprüche aus dieser Versicherung zu haben glauben, werden hierdurch aufgefordert, sie innerhalb 3 Monate von heute ab bei Vermeidung ihres Verlustes bei uns geltend zu machen.

Magdeburg, den 25. Oktober 1915. Magdeburger Lebenns..

Versicherungs⸗Gesellschaft.

[47850] Aufgebot.

Die Schuhmachersehefrau Marie Beck, ser. Jerg, in Ebingen als Rechtsnach⸗ folgerin ihres Vaters Jakob Jerg und ihres Bruders Jakob Jerg daselbst, hat das Aufgebot der 3 Ebinger Stadtschuld⸗ verschreibungen L. 122, 123, 124 à 500 vom 1. April 1906, verzinslich auf 1. April und 1. Oktober jeden Jahres, die ihrem Vater im Oktober 1914 verloren gegangen sind, beantragt. Der Inhaber der Ur⸗ tunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf Samstag, den 13 Mai 1916, Vormittags 9 Uhr, vor dem unter⸗

zeichneten Gericht anberaumten Aufgebots⸗ termin seine Rechte anzumelden und die

BX“ der Urkunden erfolgen wird. Balingen, den 25. Oktober 1915. Kgl. Amtsgericht. Oberamtsrichter Xeller.

[48015] Aufgebot. 8 Der Regierungssekretär Franz Dalecki in Potsdam, Charlottenstraße 82, Vormund des entmündigten Privatier Franz Voeklinghaus in Potsdam, vertreten durch die Rechtsanwälte Justizräte J. und R. Josephsohn in Potsdam, hat das Auf⸗ gebot des verloren gegangenen Hypotheken briefs über die im Grundbuche von Berlin Schöneberg Band 83 Blatt Nr. 2790 in Abteilung III unter Nr. 3 für den Rechts anwalt Dr. Heinrich Kroner in Berlin W. 66, Leipzigerstraße 123 a, eingetragenen Hvpothek von 40 000 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 10. Februar 1916, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 58, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, 8 widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. 1889898oö33 den 5. Oktober

Königliches Amtsgericht. Abt. 9.

[47790]

Auf Antrag der Witwe Anna Wrzeszcz zu Kl. Bartelsee erfolgt das Aufgebot des zuletzt in Goscieradz wohnhaft gewesenen Anton Rzedkowskt zwecks dessen Todes⸗ erklärung. Anton Reedkowski wird auf⸗ gefordert, sich spätestens im Aufgebots⸗ termin am 8. Juni 1916, Vorm. 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls er für tot erklärt wird. Gleichzeitig ergeht an alle, welche Auskunft über Leben oder Aufenthalt des Anton Rzedkowski zu erteilen vermögen, spätestens im Aufgebotstermin uns hierher Anzeige zu erstatten.

Crone a. Br., den 18. Oktober 1915.

Königliches Amtsgericht.

[48016] Aufgebot.

Die Ehefrau Gärtner Johann Balthasar Klein, Kath. geb. Löffler, hier, und der Gärtner Carl Löffler hier haben bean⸗ tragt, den verschollenen Gärtner Balthasar Heister, zuletzt wohnhaft in Frankfurt (Main), für tot zu erklären. Der bezeich⸗ nete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 7. Juni 1916, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zeil 42, I. Stock, Zimmer 28, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Ge⸗ richt Anzeige zu machen.

(Main), den 26. Oktober Königliches Amtsgericht. Abt. 41.

[48017] Aufgebot.

Die Ehefrau des Zimmermanns Her⸗ mann Zingel, Auguste geborene Völker, in Quedlinburg, Langenbergstraße Nr. 22, bat beantragt, den verschollenen Zimmer⸗ mann Hermann Emil Oswald Zingel. Sohn des Inwohners und Tagearbeiters Karl Gottlieb Zingel und seiner Ehefrau Johanne Dorothee Zingel, geb. Schütze, zu Lauban, geboren am 2 April 1858 in Lauban, zuletzt in Halberstadt, für tot zu

erklären. Der bezeichnete Verschollene 8

Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die