1915 / 258 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 01 Nov 1915 18:00:01 GMT) scan diff

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lichen Winde mit den

Fischerei.

Der Breitlingsfang bei Hela im Kriegswinter. Der kleine, den Namen Breitling führende Fisch, der geräuchert als Sprotte und eingelegt als russische Sardine gut bekannt und wohlschmeckend ist, fand sich in früheren Jahren mit großer Regelmäßigkeit im Herbst in großen Schwärmen in der Danziger Bucht ein, sodaß die Breit⸗ lingsfischerei bei Hela, zu der sich die Fischer auch von der pommerschen Küste bis Kolberg in Hela einfanden, sehr ertragreich, wenn auch stark wechselnd, war und man bereits mit dem Plane un ging, in Hela ein Fischerbeim zu bauen, um den fremden Fischern für die Dauer der Fangzent, im Winter, ein bequemes Unterkommen bieten zu können. Im Winter 1906/07 wmden, wie wir den „Mitteilungen des deutschen Seefischerei⸗Pereins“ entnehmen, 26 334 t (die Teonne im Gewicht von 125 kg) gefangen, im Winter 1907/8 gar 84 306 t. Der Preis fur die Tonne sank damit im Durch⸗ schnitt auf etwa die Hälfte, von 12 auf 6 ℳ. Im ganzen wurden für den Fang 1906,07 über 300 000 ℳ, im Winter 1907/08 gar über ½ Million Mark erzielt. Ader dann blieben die Breitlingsschwärme plötzlich aus. Im Winter 1908/09 wurden nur noch 8943 t gefangen, für die freilich der Preis außerordentlich stieg,

so daß 304 000 erzielt wurden. Wegen der Unergiebigkeit wurde

der Fang bereits Ende Januar eingestellt. Im folgenden Winter wurden nur noch 62 t Breitlinge erbeutet. Natürlich fanden sich nun auch keine pemmerschen Fahrzeuge mehr zu dem Farg ein. Im Winter 1910/11 wurde wieder ein etwas stärkerer Ertrag erzielt, nämlich 928 t, der dann in den folgenden Jahren auf 768, 387 und 1913/14 auf 120 t sank. Der Grund des Ausbleibens der Breit⸗ lingsschwärme ist noch nicht festaestellt, die Fischer glauben, daß die in den letzten Jahren lange anhaltenden süd⸗ damtt verbundenen südlichen Strö⸗ mungen die Fischchen, die regelmäßig mit westlichen Winden und dem daraus an der Halbinsel entstehenden nördlichen Strom in der Bucht eintrafen, wieder aus der Bucht herausführten. Doch kann das kaum zutreffend sein, da auch bei anhaltenden südlichen Winden in der Bucht schon gute Fänge gemacht wurden. Vermutlich wird die Zusammensetzung des Planktons, das den Breitlingen zur Nahrung dient, in den Jahren ihres Ausbleibens verändert gewesen sein. Es ist nun sehr erfreulich, daß im Kriegswinter sich die Ver⸗ hältnisse wiederum änderten und die Breitlinge in großen Schwärmen eintrafen und bis zum Frühling in der Bucht blieben. Am 5. No⸗ vember landete ein Motorkutter den ersten Fang von 3 Tonnen, und auf die Kunde hiervon wurde der Breitlingsfang von den Helaer Fischern, soweit sie nicht im Felde standen, aufgenommen. Im No⸗ vember und Dezember blieb der Fang noch mäßig, es wurden 760 und 467 Tonnen (t) gefangen. Als sich dann aber auch die Fischer aus der ferneren Umgebung und auch von der pommerschen Küste einfan en, stieg der Fang im Januar auf 3270, im Februar auf 3450, im März auf 3747 t. Im April wurden noch 350 t gefangen, dann hörte der Fang für diesen Winter auf. Wenn er auch den großen Umfang der Fänge vor 8 und 7 Jahren nicht erreichte, so stellte er sich doch im ganzen auf 12 0484 t, für die 216 792 ℳ, also durchschnittlich 18 für die Tonne, erzielt wurden. Anfangs waren die Preise erheblich höher, bet den reichen Fängen später sanken sie naturgemäß wieder. Die Fischchen, die in früheren Jahren zum größten Teil nach Rußland verkauft und in russischen Marinieranstalten verarbeiret wurden, blieben diesmal vohständig im Lande. Zum Tris 5 1 Frischverkauf auf den Danziger Markt kamen allerdings nur wenige, der größte Teil wurde an die Räuchereien und Martinieranstalten in Ost⸗ und Westpreußen und Pommern rersandt, ein kleinerer Teil auch in den Räuchereien von Hela und Heisternest verarbeitet. Ueber die Gestaltung des Fanges in dem kommenden Winter läßt sich nichts vorhersagen. Im Oktober hat der Fang stets nur auenahmsweise begonnen, ja in dem reichen Fangwinter 1906/07 setzte er überhaupt erst im Januar ein; wir können also hoffen, daß der Breitling sich auch in diesem Winter wieder stark in der Danziger Bucht einfinden und uns einen willkommenen Zuschuß zu unseren sonstigen Nahrungs⸗ vorräten bringen wird.

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8 Das Archiv für Fischereigeschichte, herausgegeben von dem Grheimen Justizrat Emil Uhles (Verlag von Paul Parey,

Berlin. Abonnementspreis 4 ℳ: Einzelpreis 5 ℳ) bringt in seinem

letzten (6.) Hefte nach einem „Gutachten üͤber die fischereirechtlichen Verhältnisse am Oberrhein“, das in einem Interessenkonflikt zwischen dem Kraftwerk Laufenburg und den badischen Gemeinden Waldshut und Dogern im Auftrage der beiden letzteren von Professor K. Beyerle erstattet worden ist, die Fortsetzung der „Beiträge zur Geschichte des Fischereiwesens in der Steiermark“ von J. Wallner, in denen zum ersten Male verfucht wird, die fischereirechtlichen Ver⸗ hältnisse in einem ganzen Flußgebiet, in dem der Mur, eingehend zu schildern. In dem vorigen Hefte war der Entwicklungsgang und der Charakter der Fischereirechte im allg⸗meinen dargestellt, in diesem wird auf Grund von Urkunden, Urharen, Gültschätzungen, des Theresianischen Katasters und anderer Quellen ein Bild der vom Mittelalter bis zur Aufhebung der Patrimontalherrschaft in Geltung gewesenen Fischerei⸗ rechte im einzelnen entworfen. Der Lauf der Mur wird hierbei in zehn Teilstrecken zerlegt, um eine möglichst geschlossene Darstellung der fischereirechtlichen Verhältnisse erst des Hauptflusses, dann der einmündenden Nebenflüsse und Bäche zu geben. In dem Aufsatz „Der Hering im Volksglauben und in der älteren Forschung“ von

K. Jagow wird die Legende von den großen Wanderungen der

Heringe auf ihren Ursprung und ihre literarische Vertretung unter⸗ sucht und festgestellt, daß aus der Tatsache, daß an den norwegischen wie an den englischen Küsten die Fischerei in jedem Jahre zuerst im Norden beginnt und dann eatsprechend dem jeweiligen Auftauchen der Heringe sich immer weiter nach Süden bexunterzieht, die Sage ent⸗ standen ist, nach der die Heringe große Wanderungen vom Nordpol in die Nord⸗ und Ostsee unternehmen. Die beiden wichtigsten Dokumente hierfür sind der im Jahre 1728 in London erschienene Atlas maritimus et commercialis und das Werk des Ham⸗ burger Bürgermeisters Johannes Anderson vom Jahre 1746. In jenem erscheinen die Heringsscharen als strategisch gelertete Heere, deren Abwanderung aus der großen Vermehrung der Heringe erklärt wird. Andersons Theorie deckt sich mit dieser Anschauung, nur wird sie noch ergänzt und für spätere Zeiten bestimmend ausgestaltet, indem die Heimat der Heringe endgüsltig an den Nordpol verlegt und den Nachstellungen der Wale und Raubfische ein richtunggebender Einfluß auf die Perings üge zugeschrieben wird. Heute kann die Wanderungstheorie wissenschaftlich als erledigt betractet werden,

nachdem die exakten Forschungen Friedrich Heinckes nachgewtesen haben,

daß die Heringe da, wo sie gefangen werden, auch aufgewachsen sind. Auch hinsichtlich der Ursache des plötzlichen Verschwindens der Heringe an Orten, wo sie sonst in großen Mengen vorkommen, hat sich ein völliger Wandel der Ansichten vollzogen, obgleich noch nicht einwand⸗ frei dargetan ist, daß die physikalischen Veränderungen des Meeres⸗ wassers in allen Fällen hierbei bedingend sind. Fischerregeln für den Fang, Rezepte über den medizinischen Gebrauch von Heringen in mancherlei Form und Anekdoten vervollständigen die Abhandlung. Von allgemeinerem Interesse ist ferner ein Beitrag zur „Geschichte der Perlenfischerei in Sachsen“ von Dr. P. Martell. Die echte

lußperlenmuschel ist in Deutschland selten und findet sich in

achtenswerter Menge nur in wenigen Gebieten, wie im näördlichen und östlichen Bayern, in der Luͤneburger Heide und hauptsächlich im sächsischen Vogtland. Dort kommen ais engeres Fundgebiet die Weiße Elster mit ihrem Ober auf, ihre Nebenflüsse sowie auch viele Mühl⸗ gräben in Berracht. Die erse Anregung zur Perler fischerei in der Elster sollen Italiener gegeben haben, die den Fluß anfänglich nach Waschgold durchsucht batten. Ihre ei entliche Begründung erfoligte durch den Kurfürsten Johann Georg I., der im v 1621 den Bürger und Tuchmocher Moritz Schmirler zum

urfürstlichen Perler sischer ernannte, dessen Familie unter späterer Aenderung des Namens in Schmerler dieses Amt bis zur Gegenwart ausgeübt hat. Die Bluütezeit der sächsischen Perlenfischerei fällt in das 17, Jahrhundert, da damals die Perlengewässer noch wenig

abgefischt waren. In späteren Zeiten wurde sie durch eine lebhafte Holzsloßerei und durch industrielle Anlagen, die an den Ufern der Flüsse und Bäche crrichtet wurden, stark geschädigt, sodaß in den letzten Jahrzehnten die durchschnittliche Jahresausbeute nur etwa 150 Perlen ketrug. Der Wert der Elsterperlen ist verschieden. Am höchsten sind die reinen hellen Perlen geschätzt, die von manchen den orientalischen Perlen gleichgeachtet werden. Eine sorgfältige Studie von Dr. M. Genzmer über das „Fischereigewerbe und den Fischhandel in Mecklenburg vom 12. bis zum 14. Jahrhundert“ und ein Beitrag zur „Geschichte der Fischerei im Flußgeblet des Regen“ von Dr. Schmutzer bilden den weiteren Inbalt des vorliegenden Heftes, in dem diesmal der Literaturbericht mwegen der militärtschen Einberufung des Schriftleiters ausgefallen ist.

Handel und Gewerbe. s den im Reichsamt des Innern zusammen⸗ ellten „Nachrichten für Handel, Industrie

und Landwirtschaft“.)

Niederlande.

Ausfuhrperbote. Eine Königliche Verordnung vom 16. Ok⸗ ktober 1915 („Staatsblad“ Nr. 430) verbietet die Ausfuhr von ge⸗ trocknetem oder auf andere Weise haltbor gemachtem Gemüse aller Art, dessen Ausfuhr in frischem Zustand nicht gestattet ist (soweit derartige Erzeugnisse nicht bereits unter die Ausfuhrverbote fallen). („Nederlandsche Staatécourant“.)

Durch Königliche Verordnung vom 18. Oktober 1915 ist die Ausfuhr von Baumwollsamenöl, Kokosöl, Kokosfett, Sesamöl, Sojaöbl, Erdnußöl und allen gevießbaren Fetten, mit Ausnahme von Margarine, ferner die Ausfuhr von Stab⸗ stahl und Stabeisen, rund, viereckig und sechseckig, von mehr als 40 mm Durchmesser oder Höhe, sowie von Werk⸗ zeugstahl verboten. (Telegramm des Kaiserlichen Generalkonsulats in Amsterdam.)

Geplante Ausfuhrverbote. Nach Zeitungsmeldungen beabsichtigt die Niederländische Regierung die Ausfuhr von Eicheln und von Paraffin zu verbieten. (Bericht des Kaitserlichen General⸗ konsulats in Amsterdam.)

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Norwegen.

Ausfuhrverbot. Ein Rundschreiben des Departements des Aeußern verbietet vom 22. Oktober 1915 ab die Ausfuhr von Schriftgießerarbeiten. (Morgenbladet.)

Auslegung von Ausfuhrverboten. Ein Rundschreiben des Finanz⸗ und Zolldepartements vom 8. Oktober 1915 lautet:

Unter Bezugnahme oauf die Rundschreiben des Departements an die Zollkammern vom 7. Januar und 30. Juni 1915, betreffend die Ausfuhrverbote für Nickel und Nickelerz sowie für rohben und gehechelten Hanf, wird hierdurch bekanntgegeben, daß das Mmi⸗ sterium des Aeußern auf Veranlassung mitgeteilt hat, daß Nickel⸗ stein, enthaltend etwa 40 v. H. reines Nickel, nicht unter die zur⸗ zeit geltenden Ausfuhrverbote fällt, sowie daß geteertes Schiffs⸗ werg aus Hanf nicht unter das Ausfuhrverbot für rohen und ge⸗ hechelten Hanf fällt.

Außerdem wird zur Kenntnis gebracht, daß nach einer Bestim⸗ mung desselben Departements sogerantes Brauereipech unter das Ausfuhrverbot für Harz föllt (vergl. Rundschreiben an die Zoll⸗ kammern vom 1. März 1915).

Zum Ausfubrverbote für Pferde. In der letzten Zeit sind im Landwutschaftsdepartement verschtedene Anträge auf Befreiung vom geltenven Ausfubrverdot für Pferde eingelaufen. Be⸗ sonders im Westland scheint man der Meinung zu sein, daß dort mehr als genug Pferde vorhanden sind, und sucht daher um die Ge⸗ nehmigung zur Ausfuhr eines Teiles nach.

Ueber diese Anträge wird indessen vom Devartement erst in einiger Zeit entschieden werden, da man zunächst eine Uebersicht über die Zabl der Pferde in Norwegen gewinnen weill. Seitens des Statistischen Zentralbureaus ist eine Schnellzählung des Bestandes an Haustieren in Norwegen veronstaltet worden, und das Ergebnis dieser Zählung wird kaum vor Mitte November vorliegen. Vorher wird auch das Departement zu der Froge der Befreiungen vom Aus⸗ fuhrverbot keine Ste ung nehmen. (Morgenbladet.)

Ausfuhrverbot. Die griechische Regierung hat die Ausfuhr von Valonea und von Fichtenrinde verboten. (Def Ungarische Konsular⸗Korrespondenz.)

1 Schweiz.

Ausfuhrverbote. Der schweizerische Bundesrat hat unterm 19. Oktober 1915 auf Antrag seines Politischen Departements be⸗ schlossen:

Art. 1. Bis auf weiteres ist die Ausfuhr folgender Artikel ver⸗

boten: Baumwolle, gefärbt, usw. (aus Nr. 342 des Zohtarifs); Baumwollwatte, andere als die dem Verbot bereits unterstellte ge⸗ bleichte, chemisch reine Watte; Werg aus Baumwolle, kardiert, in Lagen (aus Nr. 346): Baumwollgarne, roh, gedämpft, gebleicht. glaciert, mercerisiert, gefärbt, bedruckt: einfach oder gezwirnt (Nrn. 347 bis 357); Vigognegarne, unecht (Nr. 358); Art. 2. Im Sinne der Vorbemerkung zum Abschnitt VII des schweizerischen Zolltarifs (Spinn⸗ und Flechtstoffe usw.) sindet das Ausfuhrverbot bis auf weiteres auch Anwendung auf gemischte Garne der in Art. 1 bezeichneten Art, soweit sie nach dem Tarif den Garnen aus reiner Baumwolle gleichgestellt sind. Garne aus Baumwolle mit Beimischung von anderen pflanzlichen oder tierischen Spianstoffen sind, sofern sie infolge dieser Beimsschung unter andere als die im Art. 1 aufgeführten Tarifnummern fallen, dem Verbot ebenfalls unter⸗ stellt, wenn die Absicht der Umgehung desselben zu vermuten ist. Die Zollämter werden angewiesen, in solchen Fälen der Oberzolldirektion Muster einzusenden. Erweist sich der Verdacht als begrundet, so ist nach Art. 3 des Bundesratsbeschlusses vom 18. September 1914 das Strafverfahren einzuleiten. (Schweizerisches Handelsamtsblalt).

Ausfuhrverbot für Baumwollengarn. Der Schweizerische Bundesrat hat am 19. Oktober 1915 ein allgemeines Ausfuhrverbot für Baumwollgarne aller Nummern erlassen, wovon eine Ausnahme solange nicht gemacht werden soll, bis der Inlands⸗ bedarf genügend gedeckt ist. Einstweilen erstreckt sich das Verbot nicht auf Gewebe. (Nach einem Berichte des Kaiserlichen Geschäfts⸗ trägers in Bern.)

Verzeichnis der Ausfuhrverbote. Das mit dem 15. Juni 1915 abgeschlossene Verzeichnis der Warengattungen, deren Ausfuhr verboten ist, geerdnet nach den Nummern des schweizerischen Gebrauchstarifs, hat inzwischen verschiedene Erweiterungen erfahren

und ist bis auf den 13. Oktober 1915 neuerdings ergänzt worden.

Die neue Ausgabe kann bei der schwetzerischen Oberzoldirektion sowie

bei den Zeollkreisdirektionen in Basel, Schaffhausen, Chur, Lugano,

Lausanne und Genf zum Preise von 30 Rappen erhoben werden. (Schweizerisches Handelsamtsblatt.)

Budapest, 30. Oktober. (W. W. B.) Das Amtsblatt ver⸗ öffentlicht eine Regierungsverordnung über die Requtrierung aller Vorräte an Getreide⸗ und Hülsenfrüchten, die nicht

freiwillig der Kriegsprodukten⸗Aktiengesellschaft angeboten werden. Diese Vorräte werden, vom 25. Dezember angesangen nicht mehr zu Höchstpreisen, sondern 4 Kronen billiger für den Doppelzentner über⸗

nommen.

Bukarest, 31. Oktober. (W. T. B.) ⸗Indépendance Rou⸗ maine“ meldet: Gemäß dem amtlich verlautbarten Reglement der Zentralkommission für den Verkauf und die Ausfuhr von Getreide hat die Eisenbahnverwaltung entsprechende Maßnahmen angeordnet. Von heute ab dürfen die für die Ausfuhr bereits ver⸗ kauften Getreidemengen alter Ernte, deren Besitzer für Wagagons in den alten Linen vorgemerkt sind, ohne Ermächtigung der Zentral⸗ kommission weder verladen noch beferdert werden. Die Versender haben daher durch Vermittelung der Chefs der Verladestationen der Kommission eine entsprechende Erklärung abzugeben; noch nicht ver⸗ kauftes Getreide wird nur durch Vermittelung der Zentralkommission hei erfolgtem Verkauf verladen und befördert.

St. Petersburg, 29. Oktober. (W. T. B.) Bankausweis. In Millionen Rubel. Aktiva: Bestand an Gold 1598,2 (1595,6 Vor⸗ woche), Gold im Ausland 35,6 (37,2), Silber u. Scheidemünzen 24,6 (19,4), Wechsel 240,8 (434,4), kurzfristige Schatzscheine 3140,0 (2803,3), Vorschüsse, sichergestellt durch Wertpapiere 611,1 (654,9), Vorschüsse, sichergestellt durch Waren 98,2 (91,0), Vorschüsse an Aastalten des kleinen Kredits 105,4 (109,4), Vorschüsse an Land⸗ wirte 23,2 (23,3), Vorschüsse an Industrielle 10,1 (10,2), Guthaben bei den Filialen der Bank 288,0 (484,5); Passiva: Betrag der um⸗ laufenden Noten 5010,8 (4990,8), Bankkapital 55,0 (55,0), Ein⸗ lagen 27,0 (28,5), laufende Rechnung des Staatsschatzes 220,0 (207,6), laufende Rechnung der Privaten 824,8 (682,8).

New York, 29 Oktober. (W. T. B.) In der vergangenen Woche wurden 3 125 000 Dollar Gold und 653 000 Dollar Silber eingeführt; ausgeführt wurden 483 000 Dollar Gold nach Cuba und

Berlin, 1. November. Produktenmarkt. Der Markt war geschäftslos.

Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkten.

London, 29. Oktober. (W. T. B.) Privatdiskont 415⁄16, Silber 24 ½6. Bankausgang 325 000 Pfd. Sterl.

London, 30. Oktober. (W. T. B.) Privatdiskont 4 51e, Silber 24 18.

London, 30. Oktober. (W. T. B.) 2 ½ % Engl. Konsols 65 19, 5 % Argentinier von 1886 —,—, 4 % Brasilianer von 1889 40t, 4 % Japaner von 1899 —,—, 3 % Portugiesen —,—, 5 % Russen von 1506 92 ½, 4 ½ % Russen von 1909 —,—, Baltimore u. Ohio 100 ¼, Canadian Pacific 195 ½, Erie 44 ¼, National Railwavs of Mexiko 8 ½, Pennsylvania 62 ¼, Southern Wacific 106 ½, Unton Pacifie 146 ¼, Untted States Steel Corporation 93 ¾, Anaconda Copper —,—, Rio Tinto 54, Chartered 9/,3, De Beers def. 11 ½, Goldfields 1 ¼, Randmines 4 ½ Montag geschlossen.

Paris, 30. Oktober. (W. T. B.) 3 % Französische Rente 65,60, 4 % Span. äußere Anleih 87,35, 5 % Russen 1906 87,90, 3 % Russen von 1896 —,—, 4 % Türken —,—, Suezkanal —,—, Rio Tinto 1488.

Amsterdam, 30. Oktober. (W. T. B.) Bankausgang 325 000 Pfd. Sterl. Scheck auf Berlin 48,67 ½ 49,18 ½. Scheck auf London 11,10 - 11,20, Scheck auf Paris 40,15 40,68, Scheck auf Wien —,—, 5 % Niederländische Staatsanleihe 101 ½1 6. Obl. 3 % Niederl. W. S. 7011 16, Königl. Niederländ. Petroleum 505, Holland⸗Amerika⸗Linie 346 ¼¾, Niederländisch⸗Indische Handelsbank —,—, Atchison, Topeka u. Santa FA 106 1716, Rock Jeland ¾, Southern Pacific 97, Southern Railwav 25 ½, Union Pacific 135 ¼, Anaconda 158 ½⅜, United States Steel Corp. 86.

New York, 30. Oktober. (Schluß.) (W. T. B.) Bei Beginn des heutigen Börsenverkehrs war die Tendenz infolge umfang⸗ reicherer Realisationen matter Bald nach den ersten Umsätzen jedoch griff eine enischieden festere Stimmung Plotz, die während des ganzen Vormittags anhielt. Der Schlußverkehr vollzog sich in fester Haltung. Von Eisenbahnwerten erfreuten sich größerer Nachfrage besonders Unions und Southern Pacifics, die um 2 bezw. 3 ¾ Dollar stiegen.

Von nördlichen Bahnen batten vorzugsweise Chesapeake (1 ¾ Dollar), 5 Milwaukee (1 Dollar) und Norfolk u. Western Shares (1 ¼ Dollar)

Kurebesserungen aufzuweisen. Auch am Industriemarkt war das Ge⸗ schäft ziemlich lebhaft. Während Bethlehem Steels die in den letzten Tacen begonnene Abwärtsbewegung fortsetzten und 20 Dollar ein⸗ büßten, machte sich für Kupferwerte und die Anteile von Elektrizitäts⸗ gesellschaften recht gute Meinung bemerkbar. Steels lagen fest und stiegen um 2 Dollar. Am Devisenmarkt erfuhren Wechsel auf Paris und Cable Transfers eine weitere Verschlechterung. Umgesetzt wurden 720 000 Stück Aktien. Tendenz für Geld: Nominell. Geld a. 24 Std. Durchschn.⸗Zinsrate nom., Wechsel auf London (60 Tage) 4,59, Cable Transfers 4,63,50, Wechsel auf Paris auf Sicht 5,97, Wechsel auf Berlin auf Sicht 81 ½, Silber Bullion 49 ½, 3 % Northern Pacific Bonds 64 ½¼, 4 % Ver. Staat. Bonds 1925 109 ¼, Atchison, Topeka u. Santa †˙ 108 ½¼, Baltimore and Ohio 94 ¾, Canadian Pacific 183, Chesapeake u. Ohio 62 ¼, Chicago, Milwaukee u. St. Paul 94 ¼, Denver u. Rio Grande 10, Illincis Central 109 ½, Louisville u. Nashville 127 ½, New York Tentral 103, Norfolk u. Western 119, Pennsvlvanta 60 ½, Reading 83, Soutbern Pacific 101 ¼, Union Pacifie 138 ¾, Fnaconda Copper Mining 82 ¾, Nnited States Steel Corporation 87 ⅞, do vref. 116 ¾.

Rio de Janeiro, 28. Oktober. (W. T. B.) Wechsel auf

111

London 12¹½ .

Kursberichte von auswärtigen Warenmärkten.

London, 29. Oktober. (W. T. B.) Kupfer prompt 72 ⅞.

London, 29. Oktober. (W. T. B.) Wollauktion. Gute Sorten waren fest bei lebhaftem Geschäft, geringe Qualitäten träge. Von 8499 angebotenen Ballen wurden 1500 Ballen zurückgezogen.

Liverpool, 29. Oktober. (W. T. B.) Baumwolle. Umsatz 10 000 Ballen, Einfuhr 9800 Ballen, davon 8900 Ballen ameri⸗ kanische Baumwolle. Für Oktober⸗November 6,93, für Januar⸗ Februar 6,93. Amerikanische und Brasilianische 8 Punkte Aegyptische 20 Punkte, Indische teilweise 5 Punkte niedriger.

Bradford, 28. Oktober. (W. T. B.) Wolle. Die Tendenz für Merinos war stetig, für Croßbreds fester. 40 er Lokotops notierten 22 ½ 23 Pence.

1 K42¶ er 29. Oktober. (W. T. B.) Roheisen für Kasse 7 sh. 4 d.

New York, 30. Oktober. (W. T. B.) (Schluß.) Baumwolle loko middling 12,25, do. für Oktober —,—, do. für Dezember 12,08, do. für Januar 12,23, New Orleans do. loko middling 11,75, le Refined (in Cases) 10,00, do. Standard white in New Vork 7,75, do. in Tanks 4.00, do. Credit Balances at Oil City 1,80, Schmalz prime Western 9,40, do. Rohe u. Brothers 10,30, Zucker Zentrifugal 4,45 4,52, Weizen fär Dezember 109 ¼½, do. für Mai —,—, do. für Juli —,—, do. hard Winter Nr. 2 124 ¼2, Mehl Spring⸗Wheat clears (neu) 4,85, Getreidefracht nach Liver⸗ pool 20, Kaffee Rio Nr. 7 loko 7 ½, do. für Dezember 6,70, do⸗. 8 Januar 6,69, do. für März 6,69, Kupfer Standard loko —,—,

inn 34,75. b

New York, 29. Oktober. (W. T. B.) Baumwoll⸗Wochen⸗ bericht. Zufuhren in allen Unionshäfen 260 000 Ballen, Ausfuhr nach Großbritannien 60 000 Ballen, Ausfuhr nach dem Kontinent 61 000 Ballen, Vorräte im Innern 942 000 Ballen.

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die ni do⸗rländische Grenze

Geld a. 24 Std. letztes Darleben nom., h

——

Aufgebote,

Verlosung ꝛc. von Wertpaxieren. Kommanditgesellschaften auf Aktien u.

1) Untersuchungssachen.

[48118; Steckbrief.

Gegen den unten beschriebenen Land⸗ wehmann Johann Botrke (Bottka), angeblich geb. am 9. 6. 1875 im Amalien⸗ hof, Ostpr., welcher flüchtig ist und sich verborgen bält, ist die Untersuchungshaft wegen Fahnenflucht im Felde verhängt. Es wird ersucht, ihn zu verhaften und an die nächste Militärbehörde zum Weitertrans⸗ port hierher abzuliefern.

Beschreibung: Alter 40 Jahre; Größe ca. 1,70 m; Statur kräftig; Haar dunkel; breites, volles Gesicht; dunkler Schnurr⸗ bart; Sprache ostpreußisch; besondere Kennzeichen: lahmt auf einem Fuß; Kleidung wahrscheinlich Zivil. IIIb Tgb.

610. 15.

Berlin, den 26. Oktober 1915. Gericht der Inspeklion IV der immob. Gard⸗⸗Inf.

Prinz August v. Württembergstr. 1.

[48116] Steckbrief.

Gegen den unten beschriebenen Landwehr⸗ mann Albert Nußbäumer der 3. Kom⸗ pagnie des Landsturm⸗Infanterie⸗Bataillons Münster V, wolcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Fahnenflucht im Felde und wegen Preisgabe von Dienst⸗ gegenständen verhängt. Der Beschuldigte hält sich vermutlich in Amsterdam, Gerar⸗ daunstraße Nr. 66 II, auf. Es wird er⸗ sucht, ihn zu verhaften und an die nächste Militärbehörde zum Weitertransport hier⸗ her abzuliefern.

Beschreibung: Alter: 35 Jahre, Größe: 1 m 68 cm, Statur: untersetzt, Haare: blond, Nase: gewöhnlich, Mund: gewöhn⸗ lich, Schnurrbart: rotblond, Sprache: deutsch und wahrscheinlich niederländisch. Besondere Kennzeichen: auffallend starke Augenbrauen. Kieidung: Zivilanzug.

Hasselt, den 26. Oktober 1915.

Gericht des Kaiserlichen Milttärgouvernements der Provinz Limburg in Hasselt (Belgien). Der Gerichtsherr: Keim, Militärgouverneur und Generalmajor.

[48117] Beschluß.

Das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des am 22. Oktober 1915 über entwichenen Landwehrmanns Albert Nußbäumer von der 3. Kompaanie des Landsturminfanterie⸗ Bataillons Münster V, geboren am 4. De⸗

zember 1879 in Oberessendorf in Württem⸗ berg, der unter dem heutigen Tage für

fabnenflüchtig erklärt worden ist, wird beschlaanahmt.

Hasselt, den 26. Oktober 1915. Gericht des Kaiserlichen Militärgouverne⸗ ments der Provinz Limburg in Hasselt

(Belgien).

Der Gericht herr:

Keim, Dr. Wunderlich, Militärgouverneur Kriegsgerichtsrat. und Generalmajor.

[48118] Beschluß.

Der am 22 Oktober 1915 über die niederländische Grenze emwichene Land⸗ wehrmann Albert Nußbäumer von der 3. Kompagnie des Landsturminfanterie⸗ Bataillons Münster V, geboren am 4. De⸗ zember 1879 in Oberessendorf in Württem⸗ berg, wird für fabnenflüchtig erklärt.

Hasselt, den 26. Oktober 1915. Gericht des Kaiserlichen Militärgouverne⸗

ments der Provinz Limburg in Hasselt

(Belgien). Der Gerichtsherr: Keim, Militärgouverneur und Generalmajor.

[48112] Steckbrief.

Gegen den unten Beschriebenen, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen unerlaubter Entfernung (Vergehen gegen § 9b des Ges. v. 4. 6. 1851), begangen in Carlsbof, Kreis Demmin, am 12. Sep⸗ tember 1915, am 25 Oktober 1915 ver⸗ hängt. Es wird ersucht, denselben zu ver⸗ haften und in das nächste Gerichtsgefängnis abzuliefern sowie zu den hiesigen Akten II. E. R. 1138/15 sofort Mitteilung zu

achen.

Personbeschreibung: Familienname: Petrykowski, Vorname: Jan, Stand und Gewerbe: Schnitter, Alter: 19 Jahr⸗, aus Ciechomice, Kreis Gostyn, Russ. Polen, letzter Aufenthalt: Carlshof, Kreis Demmin, jetziger Aufenthalt: unbekannt, Größe: mitkel, Haare: blond, Gesicht: oval, Augen: blon.

Stettin, den 26. Oktober 1915.

Kriegsgericht des Kriegszustandes.

[48113] Steckbrief.

Gegen den unten Beschriebenen, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen unerlaubter Entfernung (Vergehen gegen § 9 b des Ges. vom 4. Junt 1851), begangen in Anklam, Kreis Anklam, im September 1915, am 26. Okiober 1915 verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das nächste Gerichts⸗ gefängnis abzuliefern sowie zu den hiesigen

kten II. E. R. 1145/15 sofort Mit⸗ teilung zu machen.

Personbeschreibung: Familienname: Siwek, Vorname: Wojciech, Stand und Gewerbe: Schnitter, anscheinendes Alter: 19 Jahre, aus Gozdow, Kreis Kolo in Russisch⸗Polen, letzter Aufenthalt: Anklam, jetziger Aufenthalt: unbekannt, Größe:

1.

2. zerlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkaufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 4.

5.

Aktiengesellschaften.

Sffentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5gespaltenen Einheitszeile 30 ₰.

9. Bankausweise.

mittel, Haare: blond, Gesicht: rund, Augen: blau. Stettin, den 26. Oktober 1915. Kriegsgericht des Kriegszustandes. [48115] Steckbrieferledigung.

Der gegen den Pionier Adolf Willy Julius Dobenecker erlassene Steckorief wegen unerlaubter Entfernung hat hier⸗ mit seine Erledigung gefunden.

Harburg, den 27. 10 15.

Königliches Kommmando des Ersatzpionierbataillons Nr. 9. (L. S) Fellinger, Oberstleutnant und Gerichtsherr.

[48106] Fahnenfluchtserklärung.

In der Untersuchungssache gegen den Ersatzreservisten Waldemar Wagner, 10 Komp. Res.⸗Ers.⸗Regt. Nr. 3, wegen Fahnenflüucht, wird auf Grund der §§ 60 ff. M⸗St.⸗G.⸗B. sowie der §§ 356, 360 M.⸗St.⸗G. O. der Beschuldigte hier⸗ durch für fahnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen Reiche befindliches Ver⸗ mögen mit Beschlag belegt.

D.⸗St.⸗Qu, den 26. Oktober 1915. Gericht der 4. Ersatzdivision. Der Gerichtsherr: von Werder.

[48107! Fahnenfluchtserklärung

und Beschlagnahmeverfügung. In der Untersuchungssache gegen den am 18. 7. 1895 in Westbofen, Kreis Molsheim (Elsaß), geb. Musketier der 6. Komp Res.⸗Ersatz⸗Inf.⸗Regts. Nr. 1, Michael Kastler, wegen Fahnenflucht vom Posten vor dem Feinde, wird auf Grund der §§ 69, 11 u. 73 des Militärstrafgesetzbuche sowie der §§ 356, 360 der Militärstraf⸗ gerichtsordnung der Beschuldigte bierdurch für fahnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen Reiche befindliches Vermögen mit Beschlag belegt.

D.⸗St.⸗Qu., den 26 Oktober 1915. K. W. Gericht der 27. Inf.⸗Division.

[48302] Fahnenfluchtserklärung und Beschlagnahmeverfügung. In der Untersuchungssache gegen den Reservisten Laust Sievertsen, 5. Kom⸗ pagnie Infanterie⸗Regt. 84, geboren am 3 August 1885 zu Raabede, Kreis Haders⸗ leben, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Militärstrafgesetz⸗ buchs sowie der §§ 356, 360 der Militär⸗ strafgerichtsordnung der Beschuldigte hier⸗ durch für fahnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen Reiche befindliches Ver⸗ mögen mit Beschlag belegt. D.⸗St⸗Quu., den 27. Oktober 1915. Gericht der 54. Infanteriedivision.

[48110] Berichtigung.

Der am 10. §. 15 für fahnenflüchtig er⸗ klärte Eugen Debenath (val. Reicks⸗ anzeiger Nr. 194 vom 18. 8. 1915 Ziffer 11) ist nicht am 7. 6. 1896 zu Lautenhach ge⸗ boren, sondern am 18. 10. 1896 zu Höfen, Gemeinde Linthal, woselbst er auch zuletzt wohnhaft war.

Freiburg i B., 26. 10. 15.

Kgl. Gericht der stellvertr. 58. Inf.⸗Brigade.

[47119] Fahnenfluchtserklärung

und Beschlagnahmeverfüguag.

In der Untersuchungssache gegen den am 24. 3. 76 in Bevingen geborenen Landwehrmann Nikolaus Kohann Baué der 3. Komp. Landw.⸗Inf.⸗Regts. Nr. 15, zuletzt Ackerer in Flörchingen, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Millitärstrafgesetbuchs sowie der §§ 356, 360 der Militärstrafgerichts⸗ ordnung der Beschuldigte für fahnen⸗ flüchtig erklärt und sein im Deutschen Reiche befindliches Vermögen mit Beschlag belegt.

Im Felde, den 1. 9. 15.

Gericht der XIX. Ersatzdivision.

[48108] Fahnenfluchtserklärung.

In der Untersuchungssache gegen den Landsturmmann Fritz Wulf, 11. Komp. Res.⸗Inf.⸗Regts. 240, wegen Fahnen⸗ flucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Mtlitärstrafa⸗setzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Militärstrafgerichtsordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt.

Im Felde. den 26. Oktober 1915.

Gericht 52. Reservedivision.

[48109] Fahnenftuchtserklärung.

In der Untersuchungssache gegen den ungedienten Landsturmmann Nis Nissen. 8. Komp. II. Ers.⸗Batl. J.⸗Reg. 78, geb. 3. Febr. 1884 in Andrup (Haders⸗ leben), wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Militärstrafgesetz huchs sowie der §§ 356, 360 der Militär⸗ strafgerichtsordnung der Beschuldigte hier⸗ durch für fahnenflüchtia erklärt.

Oldenburg, den 26. Oktober 1915.

Gericht der stellvertr. 37. Inf.⸗Brigade.

[48111] Fahnenfluchtserklärung

und Beschlagnahmeverfügung.

In der Untersuchunge sache gegen den Obergefreiten d. Res. Alfred Kestel. geb. 27. 12. 90 in St. Pilt, zuletzt Metzger in Straßburg, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Militär⸗ strafgesetzbuches sowie der §§ 356, 360 der Milttärstrafgerichtsornnung der Beschul⸗ digte für fahnenflchtig erklärt und sein im Deutschen Reiche befindliches Vermögen mit Beschlag belegt.

Straßburg i. Els., den 23. Oktober 915 1b

Gericht der Landwehrinspektion.

2) Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

[48229] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwanasvollstreckung soll am 3. April 1916, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle Berlin. III. Stockwerk, Neue Friedrich⸗ straße 13/14, Zimmer Nr. 113, versteigert werden das in Berlim⸗Lichtenberg, Böcklin⸗ straße 9 belegene, im Grundbuche von Berlin⸗ Lichtenberg⸗Stralau (Berlin) Band 14 Blatt Nr. 379 (eingetragene Eigentümerin am 6. Oktober 1915, dem Tage der Ein⸗ tragung des Versteigerungsvermerks: Ber⸗ liner Terrainverwertungs⸗Gesellschaft m b. H. zu Berlin) eingetragene Grund⸗ stück: Vorderwohnhaus mit rechtem Seitenflügel, Quergebäude und Hofraum, Gemarkang Boxhagen Kartenblatt 1 Par⸗ zelle 1272,29, 8 a 65 m groß, Grund⸗ steuermutterrolle Art. 3897, Nutzungswert 12 700 ℳ, Gebäudesteuerrolle Nr. 4883.

Berlin, den 19. Oktober 1915.

Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte.

Abt. 87. 87. K. 88. 15

[297862 Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Berlin⸗Remickendorf belegene, im Grundbuche von Berlin⸗Reinickendorf Band 50 Blatt Nr. 1508 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks auf den Namen des Fabrikanten Heinrich Matthes zu Berlin eingetragene Grund⸗ stück am 6 Dezember 1915, Vor⸗ mittags 10 ½ Uhr, durch das unter⸗

Brunnenplatz Zimmer Nr. 30, 1 Treppe, versteigert werden. Das in Berlin⸗Rei⸗ nickendorf, an der Raschdorffstraße, belegene Grundstuͤck umfaßt das Trennstück Karten⸗ blatt 3 Parzelle 2953/66 von 6 a 62 qm. Größe und ist in der Grundsteuermutter⸗ rolle des Gemeindebezirks Berlin⸗Reinicken⸗ dorf unter Artikel Nr. 1462 mit einem Reinertrage von 0,47 Talern verzeichnet Der Versteigerungsvermerk ist am 6. Ok. tober 1915 in das Grundbuch eingetragen. Berlin, den 20. Juli 1915. Königliches Amchtgerscht Berlin⸗Wedding. Abteilung 6.

[47777] Zwangsversteigerung. 18 Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Hermsdorf bei Berlin belegene, im Grundbuche von Hermsdorf Band 7 Blatt Nr. 217 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks auf den Namen der verehelichten Postschaffner Margarete Speht, geborene Wolter, früher in Berlin, jetzt in Hermsdorf bei Berlin, eingetragene Grundsfück am 17. Januar 1916, Vormittags 10 Uhr, durch das unter⸗ zeichnete Gericht an der Gerichtsstelle —, Brunnenvplatz, Zimmer 30 1, versteigert werden. straße 9, belegene Grundstück enthält: a. Wohnhaus mit Hofraum und Haus⸗ gaten, b. Stall mit Waschküche und um. faßt die Parzelle Kartenblatt 1 Nr. 585/97 von 7 a 50 qm Größe. Es ist in der Grundsteuermutterrolle des Gemeindebezirks Hermsdorf unter Artikel 214 und in der Gebäudesteuerrolle unter Nr. 111 mit einem jährlichen Nutzungswert von 624 verzeichnet. Der Versteigerungsvermerk ist am 25. September 1915 in das Grund⸗ buch eingetragen. 7. K. 39. 15/2. Berlin, den 20. Oktober 1915. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Wedding. Abteilung 7.

[28077

Das Amtsgericht hat am 15. Juli 1915

folgendes Aufgebot erlassen: „Auf Antrag 1) der Witwe des Kaufmanns Emil Willvy Wiedennoth, Annchen g⸗b. Taddigs, wohn⸗ haft in Bremen, Verdenerstr. 16, für sich und als gesetzlicher Vertreter ihrer minder⸗ sähriaen Kinder Otto Louis Willm und und Emil Willy Alex, 2) des Kaufmanns Oito Harry Fretz Wiedenratb, wohnhaft in Zürich, Felgatstr. 6, wird der unbe⸗ kannte Inhaber der Schuldverschreibungen der 3 ½ prozentigen Bremischen Staats anleihe von 1899 Lit. B Nr. 1133 über 2000,— und Lit. C Nr. 2343 über 1000 biermit aufgefordert, die be⸗ zeichneten Urkunden unter Anmeldung seiner Rechte auf dieselben spätestens in dem hiermit auf Donneretag, den 3. Februar 1916, Nachmittags 5 Uhr, vor dem Amtsgerichte, im Ge⸗ richtehause hierselbst, I. Obergeschoß Zimmer Nr. 79, anberaumten Aufgebots⸗ termine dem Gerichte vorzulegen, widrigen⸗ falls dieselben für kraftlos erklärt werden sollen.“ 1b Bremren, den 20. Juli 1915. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts: Fürhölter, Obersekretär.

[47850] Aufgebot.

Die Schubmachersehefrau Marie Beck, geb. Jerg, in Ebingen, als Rechtsnach⸗ folgerin ihres Vaters Jakob Jerg und ihres Bruders Jakob Jerg daselbst, hat das Aufgebot der 3 Ebinger Stadtschuld⸗ verschreibungen L 122, 123, 124 à 500 vom 1. April 1906, verzinslich auf 1. April und 1. Oktober jeden Jahres, die ihrem Vater im Oktober 1914 verloren gegangen sind, beantragt. Der Inhaber der Ur. tunden wird aufgefordert, spätestens in

dem auf Samstag, den 13. Mai 19

Das in Hermsdorf, Weishach

Vormittags 9 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Aufgebols⸗ termin seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Balingen, den 25. Oktober 1915. Kgl. Amtsgericht. Oberamtsrichter Teller.

[93842] Aufgebot,

Der Fabrikdirektor Reinhold Becker in Leipzig, Bosestraße 2, hat das Aufgebot der angeblich verloren gegangenen In⸗ haberaktien Nr. 1— 50 der Elite⸗Motoren⸗ werke, Aktiengesellschaft, in Brand⸗ Erbis⸗ dorf, lautend über je 1000 ℳ, beantragt. Die Inhaber vorbezeichneter Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf Sonnabend, den 20. November 1915, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte bei diesem Gerichte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftlos⸗ erklärung erfolgen wird.

Brand⸗Erbisdorf, den 5. März 1915.

Königliches Amtsgericht.

[39957] Aufgebot.

Der Fleischermeister Anton Fischer in Orlamünde hat das Aufgebot zum Zwecke der Kraftloserklärung der 3 ½8 %igen Obli⸗ gation der Herzoglich Sächsischen Landes⸗ bank in Altenbura Ser. V Lit. B Nr. 8411 über 1000 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Dieustag, den 1. April 1916, Vorm. 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Burgstr. 11, Zimmer 8, anberaumten Aufgebotstermine

zeichnete Gericht, an der Gerichtsstelle seine Rechte anzumelden und die Urkunde

vorzulegen, widrigenfalls diese für kraftlos erklärt werden wird. 1 Altenburg, den 17. September 1915. Herzogl. Amtsgericht.

[48014] Aufgebot. 8

Die Bauerswitwe Agnes Barnsteiner in Peiting hat das Aufgebot der 4 % Obligation der Eisenbahn⸗Bank in Frank⸗ furt, Ltt. D Nr. 6064 über 500 nebvst Zinsscheinen und Talon, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufngefordert, spätestens in dem auf den 25. Mai 1916, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zeil 42 1, Zimmer 22, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. 18 F. 15/14.

Frankfurt a. M., den 23. Oktober 1915.

Königliches Amtsgericht. Abt. 18.

[48232] Aufgebot.

Nachbezeichnete Urkunden, deren Verlust glaubhaft gemacht ist, werden zum Zwecke der Kraftloserklärung aufgeboten:

1) auf Antrag des Sanitätsrats Dr. med. Josef Gottschalk in Frankfurt a. M. die Schuldverschreibungen des 3 ½ %igen Bayerischen Eisenbahnanlehbens Serie 5038 Nr. 125 940 und Serie 6534 Nr. 163 343 und 163 347 zu je 2000 ℳ.

2) auf Antrag des Gütlers Johann Hartmann in Bergham die 4 %igen Pfandbhriefe der Baverischen Hypotheken⸗ und Wechselbank in München Serie 8 Lit. J J Nr. 63 605 zu 1000 ℳ, Serie 8 Lit. K K Nr. 44 332 zu 500 und Serie 6 Lit. M M Nr. 23 642 zu 100 ℳ.

3) auf Antrag der Bauerswitwe Mar⸗ gareta Rauchalles und des Bauers Josef Springauf, beide in Wiesenfeld, der 3 ½ %/ge Pfandbrief der Süddeutschen Boder creditbank in München Serie 47 Lit. L Nr. 465 479 zu 100 ℳ.

4) auf Antrag des Werkführers Karl Holmer in Nürnberg die auf Karl Holzner. Werkführer in München, lautende Lebens⸗ versicherungs⸗ (Markversicherungs⸗) Police der Bayerischen Hypotheken⸗ und Wechsel⸗ bank in München Nr. 3813 vom 11. Sep⸗ tember 1901 über höchstens 398 40 ₰.

5) auf Antrag des Pensionisten Josef Leinfelder in Warching die auf Josef Leinfelder. Oekonomen in Warching, lautende Lebensversicherungspolice der Bayerischen Versicherungsbank Aktien⸗ gesellschaft, vormals Versicherungsanstalten der Bayerischen Hypotheken⸗ und Wechsel bank in München Tarif A 3 Nr. 32 208. vom 1. September 1909 über 2000 ℳ.

6) auf Antrag des Gastwirtssohnes Jakob Kremmeter in Gerlenhofen die auf diesen lautende Lebeneversicherungs⸗ police der Bavyerischen Hypotheken⸗ und Wechselbank in München A 3 b Nr. 14 677 vom 21. Jult 1896 über 1000 ℳ.

7) auf Antrag des Kaufmanns Hermann Rudzewski in Eydtkuhnen die auf diesen lautende Lebensversicherungspolice der Baverischen Hypotheken⸗ und Wechselbank in München X 4 Nr. 14 363 vom 17. Fe⸗ bruar 1894 über 6000 ℳ.

8) auf Antrag der Kaufmannsehefrau Jolanta Bieschke und der Kaufmanns⸗ finder Klementine, Stefanse, Kasimir, Marie, Feltzitas und Sofie Jendryeska in Czersk die auf die Kaufmannstochter Stefanie Jendryeczka in Czerek lautende Ebensversicherungspolice der Bayerischen Hvpotheken⸗ und Wechselbank in München Tarif A 3 Nr. 25 387 vom 14. Mai 1904 über 1000 ℳ.

9) auf Antrag des Postogenten und Kaufmanns Adolf Grimm in Heppdiel die auf diesen lautende Lebensversicherungs⸗ police der Bayer schen Versicherungsbank

8

6. Erwerbs. und Wirtschaftsgenossenschaften. 7. Niederlassung x. von Rechtsanwälten 8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ac.

10. Verschiedene Bekanntmachungen⸗ ———————

Aktiengesellschaft, vormals Versicherungs⸗ anstalten der Bayerischen Hypotheken⸗ und Wechselbank in München Tarif II D Nr. 43 675 vom 8. Februar 1909 über 2000 ℳ.

Die Inhaber vorbezeichneter Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf Donneretag, den 18. Mai 1916, Vormittags 9 Uhr, im Zunmer Nr. 88/I1 des Justizgebäudes an der Luit⸗ poldstraße anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte bei dem unterfertigten Gericht anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung er⸗ folgen wird.

München, den 28. Oktober 1915.

K. Amtsgericht.

482352 Zahlungssperre.

Der Konditor Max Rausch in Schleswig, Lollfuß 74 a, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Ipsen in Schleswig, hat die Zahlungssperre betreffs der Schuldperschret⸗ bung der 5 % igen Anleihe des Deutschen Reichs von 1914 Lit. B Nr. 95 719 über 2000 beantragt

Gemäß §§ 1020, 1019 Zivilprozeß⸗ ordnung wird daher der Ausstellerin, der Reichsschuldenverwaltung in Berlin, ver⸗ voten, an den Inhaber des vorbezeichneten Papiers eine Leistung zu bewirken, ins⸗ desondere neue Zinescheine oder einen Er⸗ neuerungsschein auszugeben. Auf den oben genannten Antragsteller findet dieses Verbot keine Anwendung.

Berlin, den 26. Oktober 1915.

Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte.

Abteilung 154. [48236

Das Amtsgericht Hamburg, Abteilung für Aufgebotssachen, hat heute folgende Zahlungssperre erlassen: Auf Antrag des Sch ffseigners Wulbelm Wienecke in Tangermünde, vertreten durch die Rechts⸗ anwälte Justizrat Ullmann, Justizrat Kaufmann und Spitzer in Magdeburg, wird ein Verbot erlassen, an den Inhaber der in Hamburg am 1. März 1899 aus⸗ gestellten Aktie der „Elbe“ Dampf⸗ schiffahrts⸗Actien⸗Gesellschaft in Hamburg Nr. 1386 über annoch 400 eine Leistung zu bewirken, insbesondere neue Zins⸗, Renten⸗ oder Gewinnanteilscheine oder einen Erneuerungsschein auszugeben. Das Verbot findet auf den oben genannten Antragsteller keine Anwendung.

Hamburg, den 17. September 1915.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

48421]1 Bekauntmachung.

Auf Grund des § 367 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs wird bekannt gemacht, daß zu Hamburg am 26. Oktober d. Js. ein von Georg Junge, Hamburg, ausge⸗ stellter, bei der Dresdner Bank in Ham⸗ burg zahlbarer Scheck Nr. A 323 025 übe 13 200,— in Verlust geraten ist.

Hamburg, den 29. Oktober 1915

Die Polizeibehörde.

Abbanden kamen zwischen 21. und 26. Okt. 1915 in Traunstein:

1) Eine 5 % Obligation der Deutschen Kriegsanleihe v. J. 1914, Serie I. Nr. 27 622 zu 5000 ℳ.

2) Eine gleiche Obltgation Nr. 420 743 zu 1000 ℳ.

München. 29. Okt. 1915.

K. Poltzeidirektion.

[48230]0) Policenaufgebot.

Die auf den Namen des Herren Wil⸗ helm Emil Kötter, Kaufmann in Danzig, bezw. seines Sohnes Herbert Wilhelm Kötter lautenden Versicherungspolicen Nr. 264 806 bezw. Nr 313 216 sind nach Anzeige des Herrn WMhelm Kötter in Verlust geraten. Dies wird gemäß § 9 bezw. § 10 der Allgemeinen Versicherungs⸗ bedingungen mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß nach fruchtlosem Ablauf einer Frist vou drei Monaten nach dem letzten Erscheinen dieses Iesse die genannten Policen für kraftlos erklärt und an Stelle derselben neue Policen ausge⸗ fertigt werden.

Berlin, den 29. Oktober 1915.

Friedrich Wilhelm

Lebensversicherungs⸗Aktiengesellschaft.

ie Direktion.

[47784]

Die auf den Namen des Minssterial⸗ direktors a. D. Alois von Rauck in München lautenden Versicherungsscheine Nr. 174 991 und Nr. 343 639 sollen ab⸗ handen gekommen sein. Wer sich im Be⸗ sitze der Urkunden befindet oder Rechte an den Versicherungen nachweisen kann, möge sich bis zum 2. Januar 1916 bei uns melden, widrigenfalls wir den nach unseren Büchern Berechtigten Ersatz⸗ urkunden ausfertigen werden.

Gotha, den 1. November 1915.

Gothaer Lebensversicherungsbank a. G.

Dr. Samwer.

[48231]

Der von uns auspefertigte Versicherungs⸗ schein Nr. 256 963 vom 26. Oktober 1910, lautend auf das Leben des Herrn Johann Hennersdorf, Aufwärrers beim Rat zu Dresden in Dresden, ist uns als abhanden gekommen angezeigt worden. Gemäß

19 unserer Algemeinen Versicherungs⸗ edingungen werden wir für diesen Schein eine Ersatzurkunde ausstellen, wenn sich innerhalb zweier Monate ein In⸗