1915 / 273 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 19 Nov 1915 18:00:01 GMT) scan diff

Der Inhaber des Stipendiums ist verpflichtet, mindestens ein Jahr auf der hiesigen Untversität zu studieren, die übrige Zeit kann er sich den Studien auf einer anderen deutschen Universität widmen, das Stipendium auch nach beendeten Studien in der Zeit fortbeziehen, die er zu seiner weiteren Ausbildung verwendet, bevor er in eine selbständige mit einem Einkommen verbundene Berufstätigkeit eintritt.

Bewerbungen sind bis zum 15. Februar 1916 einschließlich

an uns einzureichen. Beerlin, den 15. November 1915. Rektor und Senat. von Wilamowitz⸗Moellendorff.

Bekanntmachung.

Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (G.⸗S. S. 152) wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis ge⸗ bracht, daß der im laufenden Steuerjahre zu den Kommunal⸗ abgaben einschätzbare Reinertrag aus dem Betriebsjahre 1914/15 bei der Nauendorf⸗Gerlebogker Eisenbahn bezüglich

ihrer preußischen Strecke auf 21 095 71 festgestellt

worden ist. Magdeburg, den 16. November 1915. Der Königliche Eisenbahnkommissar. Sommer. 8

8 Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml.

S. 357) sind bekannt gemacht:

1) der auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 16. August 1914 (Gesetzsamml. S. 153) ergangene Erlaß des Staatsministeriums vom 17. Oktober 1915, betreffend die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an die Kleinbahn Weidenau Deuz, G. m. b. H. in Siegen, für die Anlage einer Kleinbahn von Deuz nach Irmgarteichen⸗Werthen⸗ bach, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Arnsberg Nr. 44 S. 397, ausgegeben am 30. Oktober 1915;

2) der auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 16. August 1914 (Gesetzsamml. S. 153) ergangene Erlaß des Staatsministeriums vom 26. Oktober 1915, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Farbwerke vormals Meister Lucius & Brüning, Aktiengesell⸗ schaft in Höchst a. M., zur Erweiterung der Privatanschlußbahn für ihre Fabrikanlagen in Höchst a. M., durch das Amtsblatt der König⸗ lichen Regierung in Wiesbaden Nr. 45 S. 368, ausgegeben am 6. No⸗

Preußen. Berlin, 19. November 1915.

8*½

In der am 18. November unter dem Vorsitz des Staats⸗ ministers, Vizepräsidenten des Staatsministeriums, Staats⸗ sekretärs des Innern Dr. Delbrück abgehaltenen Plenar⸗ sitzung des Bundesrats wurde dem Entwurf eines Nach⸗ trags zu den Bestimmungen des Bundesrats über die W. wendung der Reichsmittel, die zur Unterstützung von Gemeinden oder Gemeindeverbänden auf dem Gebiete der Kriegswohlfahrts⸗ pflege bereitgestellt sind, die Zustimmung erteilt. Demnächst wurde über eine Reihe von Eingaben Beschluß gefaßt.

Aus der Schweiz wird gemeldet, daß die Entente den schweizerischen Spinnereien die Zufuhr von Baumwolle sperrt mit der Begründung, die Baumwolle ginge nach Deutschland weiter, wo sie zur Sprengstoffherstellung benutzt werde. Frankreich habe die feste Ueberzeugung, daß, wenn die schweizerischen Zufuhren wegfielen, Deutschland in aller Kürze wegen Mangels an Baumwolle zur Sprengstoffabrikation den Krieg werde einstellen müssen.

Demgegenüber ist laut Mitteilung des „W. T. B.“ fest⸗ zustellen, 88 wir allein an jetzt in Deutschland vorhandener vee ür diesen Zweck auf Jahre hinaus genug haben, daß wir ferner über den neuen Donauweg Baumwolle aus der Türkei 8 werden, und daß selbst, wenn kein Kilogramm Baumwolle mehr in Deutschland wäre, wir doch immer noch für unabsehbare Zeit Zellstoff genug hätten. Der Gedanke, wir müßten wegen Mangels an Baumwolle zur Sprengstoff⸗ be den Krieg einstellen, ist so absurd, daß er als ein

ewußt unrichtiger Vorwand aufgefaßt werden kann, die Schweiz dazu zu zwingen, ihre Grenzen überhaupt gegen uns zu sperren.

Ueber den Austausch von Arzt⸗ und Sanitäts⸗ personal ist laut Meldung des „W. T. B.“ am 25. Sep⸗ tember d. J. in Windhuk (Deutsch Südwestafrika) durch ee Marshal folgende Bekanntmachung erlassen worden:

Laut einer Vereinbarung zwischen der britischen und der deutschen Regierung muß das ganze Arzt⸗ und Sanitäts⸗ personal ausgetauscht werden. Deutschland benötigt die Dienste seiner Untertanen, und die britische Regierung ist gewillt, allen deutschen Untertanen, die sich zurzeit in ihrem Machtbereich be⸗ finden, welche in Arznei⸗ und Krankenpflege bewandert sind, zu er⸗ lauben, dieser Bitte nachzukommen.

Alles deutsche ärztliche und Sanitätspersonal auf der Aktivenliste, das jetzt unter Parole steht, und alle diejenigen der Reserven, die in denselben Diensten stehen, werden ungefähr am 20. Oktober Lüderitz⸗ bucht verlassen. Die Frauen und Famtlien aller derjenigen, die transportiert werden, werden heimgesandt nach einem niederländischen für Deutschland auf Kosten der Unionsregierung, sobald ein

ampfer zur Verfügung steht und, wenn möglich, mit demselben Dampfer, wie das Personal, welches ausgetauscht wird. Alle Ange⸗ hörigen des aktiven Arzt⸗ und Sanitätspersonals, die jetzt unter Parole stehen, und alle Angehörigen der Reserve in denselben Diensten werden ersucht, dem Provost Marshal Windhuk sofort Erklärung abzugeben mit der Angabe, ob verheiratet oder nicht und wenn ver⸗ beiratet, ob ihre Frauen und Familien im Schutzgebiete sich befinden und wenn ja, die Anzahl, Namen und Alter ihrer Kinder.

Bezüglich der Versammlung in Lüderitzbucht zum Zwecke der Ab⸗ reise wird noch eine Feeae dee erlassen, wann und wo die oben erwähnten Personen sich einzufinden haben.

Windhuk, 25. September 1915. C. W. Lewis. i. V. Provost Marshal S. W. A. Schutzgebiet.

In Verfolg dieser Vereinbarung sind 14 Sanitätsoffiziere, 2 Stabsapotheker, 1 Zivilarzt und 37 Sanitätsmannschaften mit dem Dampfer „Lucie Woermann“ von Lüderitzbucht nach England und von dort mit dem holländischen Dampfer

„Batavier III“ nach Rotterdam gebracht worden, wo sie am

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EET111““ 14. d. M. eintrafen. Am 17. erfolgte ihre Ankunft in Berlin. Mit dem gleichen Dampfer sind aus der Kapkolonie noch 7 Herren, meist Geistliche, 12 Frauen und 10 Kinder über England in Rotterdam eingetroffen und nach Deutschland weitergereist.

Wie von dem Transvortführer mitgeteilt wurde, ist in den nächsten Tagen ein weiterer Transport, der in der Haupt⸗ sache Sanitätsunterpersonal umfaßt, zu erwarten.

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Gestern vormittag trat im Reichstagsgebäude die vom Staatssekretär des Innern eingesetzte Immobiliarkredit⸗ Kommission zu einer zweitägigen Sitzung zusammen, zu der etwa 120 Sachverständige eingeladen waren. Wie „W T. B.“ berichtet, eröffnete der Ministerialdirektor Dr. Lewald als Vertreter des Staatssekretärs die Verhandlungen und bat, mit Rücksicht auf die beschränkte Zeit die Erörterungen streng auf den für diese Sitzung der Kommission in Aussicht genommenen Verhandlungsgegenstand, d. h. auf eine Besprechung folgender Frage zu beschränken:

„Welche Maßnahmen sind geeignet, die Beschaffung des nötigen Immobiliarkredits, insbesondere für den Klein⸗ wohnungsbau nach dem Kriege zu erleichtern?“

Der Verhandlungsleiter hob ausdrücklich hervor, daß von einer Aussprache über diejenigen Maßnahmen, die zur Be⸗ seitigung der augenblicklichen Notlage des Hausbesitzes geeignet erscheinen, also von einer Erörterung sogenannter Kriegs⸗ notstandsmaßnahmen möglichst abzusehen sei, da die Beratungen der Kommission dazu beitragen sollen, die Grundlage für eine dauernde Gesundung des Bodenkredits zu finden. Die Be⸗ ratungen am ersten Tage waren in erster Linie auf die Prüfung der Frage gerichtet, ob die Gründung von Pfand⸗ briefanstalten nach Art der Landschaften geeignet erscheint, auf dem Gebiete des städtischen Immobiliarkredits die bestehenden bezw. zu erwartenden Mißstände zu mildern. Die Beratungen werden heute fortgesetzt werden.

Um der Gefahr entgegenzutreten, daß durch Unacht⸗ samkeit beim Rauchen Brände entstehen, durch die Kriegs⸗ material vernichtet und die Befriedigung der Heeresbedürfnisse gestört wird, bestimmt der Sberbeschlshaber in den Marken, Generaloberst von Kessel für das Gebiet der Stadt Berlin und der Provinz Brandenburg auf Grund des § 4 des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 (Gesetzsamml. S. 451), wie „W. T. B.“ meldet, folgendes:

Das Rauchen ist verboten imn

1) allen Betriebs⸗ und Lagerräumen, wo Sprengstoffe und Pulver für Zünder verarbeitet und anderes Kriegsmaterial hergestellt und gelagert wird,

2) allen Treppenhäͤusern, Aufzügen, Fluren und Gängen, wo Sprengstoffe, Pulver, geladene Zünder und Zünderteile be⸗ fördert werden,

3) allen Werkstärten und Lagerräumen, wo brennbare Gegen⸗

stände und Stoffe, wie Holz, Papier, Baumwollenstoff, Lacke, Spiritus, Petroleum und dergleichen gelagert und verarbeitet wersen. 1

Heeheenh und verantwortliche Betriebsleiter, die das Rauchen dulden, werden mit Geldstrafe bis zu 100 ℳ, im Nicht⸗ vermögensfalle mit entsprechender Haft bestraft, sofern nicht nach anderen Strafvorschriften schärfere Strafe verwirkt ist.

III.

Weitergehende Rauchverbote in Polizeiverordnungen Arbeitsordnungen werden durch dieses Verbot nicht berührt.

IV.

Diese Bekanntmachung ist an allen zu 1 genannten Stellen in deutlich lesbarer und in die Augen fallender Weise anzuschlagen. Die Anschläge sind während der ganzen Dauer des Kriegszustandes zu unterhalten und wenn nötig zu erneuern.

V.

Diese Verordnung tritt sofort in Kraft;

folgt durch die Polizeiverwaltungen.

oder in

ihre Durchführung er⸗

Groß wird nach dem Kriege die Zahl der Offiziere sein, die infolge einer Kriegsbeschädigung den ihnen lieb gewordenen Beruf werden aufgeben müssen. Die Arbeitskraft dieser noch vielfach im rüstigsten Lebensalter stehenden Männer darf aber der Allgemeinheit nicht verloren gehen. Die das ganze Reich mit einem Netz von Fürsorgestellen umspannende Organisation der Berufsfürsorge für Kriegsbeschädigte befaßt sich allerdings in der Hauptsache mit den kriegsbeschädigten Mannschaften, und es könnte fast den Anschein haben, als wäre man der ebenso wichtigen Frage der Offizierversorgung noch nicht näher getreten. Das ist nicht der Fall. Wenn Befürchtungen in dieser Beziehung laut werden, so sind sie wohl in erster Linie darauf zurückzuführen, daß nicht alles, was in dieser Richtung für Offiziere bereits geschehen, genügend bekannt geworden ist und daß die Schwierigkeiten, die sich der Versorgung der Offiziere gegenüber der für Mannschaften entgegenstellen, nicht

immer hinreichend gewürdigt werden.

Zuversichtlich ist zu hoffen, daß eine beträchtliche Anzahl Offiziere im Prvvatdienft ein neues Lebensziel und neue Berufs⸗ aufgaben finden wird. Hier werden die Kenntnisse des bis⸗ herigen Berufs und die Erfahrungen des Krieges vielfach ver⸗ wendbar sein. Nach den uns vorliegenden Mitteilungen hat sich schon jetzt eine ansehnliche Zahl bedeutender Gesellschaften und größerer Firmen dankenswerter Weise und aus eigenem Antriebe bereit erklärt, Offiziere in ihre technischen, industriellen oder kaufmännischen Betriebe einzustellen. Dabei werden sich den Offizieren um so vorteilhaftere Stellungen bieten, je mehr sie in der Lage gewesen sind, sich neben gründlicher Allgemein⸗ bildung noch besondere fachwissenschaftliche Kenntnisse anzu⸗ eignen. Die mannigfachen Möglichkeiten und Wege, die sich den Offizieren eröffnen, um ihre bisherige Ausbildung zu ergänzen, noch erörtert werden. 8

Die Reichs⸗, Staats⸗ und die Gemeindeverwaltungen sind sich der ihnen auf dem Gebiete der Offizierversorgung er⸗ wachsenden, großen Aufgabe ebenfalls voll bewußt. Das be⸗ weist das warme Interesse, das die Behörden allgemein dieser Frage entgegenbringen. Ihre erfolgreiche Lösung ist daher mit Sicherheit zu erwarten.

Wie wir erfahren, haben sämtliche Anstellungsbehörden sich bereit erklärt, die Gesuche kriegsbeschädigter Offiztere mit ganz besonderem Wohlwollen zu prüfen und die Annahme⸗ bedingungen in weitherziger Weise zugunsten der Offiziere aus⸗ zulegen und anzuwenden. Mangelnde körperliche Fähigkeiten sollen nur so weit den Wünschen des Offiglers hindernd im

Wege stehen, als die dienstlichen Interessen es unbedingi er⸗ fordern. Auch soll ein vorgeschrittenes Lebensalter, soweit irgend möglich, nicht als Grund für die Abweisung des Be⸗ werbers angesehen werden.

Die Zahl der den Offizieren zugänglichen Stellen wird voraussichtlich in einer Reihe von Laufbahnen beträchtlich erhöht werden, ohne daß dadurch eine Schädigung der Militär⸗ anwärter zu befürchten ist. Aus der Reihe der den kriegs⸗ beschädigten Offizieren gewährten Vergünstigungen seien folgende hervorgehoben:

In der Zollverwaltung sind den anstellungsberechtigten Offizieren bereits alle besseren Stellen bis zum Oberzol⸗ inspektor zugänglich. Im allgemeinen müssen jedoch die Offiziere als Zollaufseher eintreten und können erst aus dieser Stellung zu Zollsekretären aufrücken. Von dieser Bestimmung kann zugunsten kriegsbeschädigter Offiziere in Einzelfällen ab⸗ gesehen werden. Die Vergünstigung wird von den Offtzieren, die sich bekanntlich sehr gern der Zollaufbahn widmen, sicher mit Freude begrüßt werden.

der Gefängnisverwaltung kommen für verab⸗ schiedete Offiziere die Stellen als Direktoren, Inspektoren und Inspektionsassistenten in Betracht. Eine Altersgrenze gibt es für Bewerber um diese Stellen nicht.

Ueber die Gerichtsschreiberlaufbahn finden wir in Nr. 31 der vom Hönialich preußischen Kriegsministerium herausgegebenen „Anstellungsnachrichten“*) vom 5. August 1915 folgendes:

„Kriegsbeschädigte, mit Aussicht auf Anstellung im Zivil⸗ dienst verabschiedete Offiziere, können auch die Gerichtsschreiber⸗ laufbahn einschlagen. Bei der Annahme als Justizanwärter werden die Offiziere vor allen anderen Bewerbern, abgesehen von Militäranwärtern, bevorzugt. Der Vorbereitungsdienst beträgt bei zufriedenstellenden Leistungen 2 Jahre; bei der Beendigung des Vorbereitungsdienstes ist eine Fachprüfung abzulegen. Die etatsmäßige Anstellung erfolgt im allgemeinen mehrere Jahre nach bestandener Prüfung.“

Ein sehr geeignetes Unterkommen finden Offiziere in der Amtsanwaltslauf bahn. Hier wird es möglich sein, besonders nebenamtliche Amtsanwaltsstellen, die keine lange Vorbereitung erfordern, und von denen ein Teil mit einem recht ansehnlichen Jahreseinkommen ausgestattet ist, in größerer Zahl als bisher den Offizieren zugänglich zu machen.

Die Bewerbungen kriegsbeschädigter Offiziere um Ueber⸗ tragung von Polizeidistriktskom missarstellen in der Provinz Posen, Polizeioffizierstellen in Berlin und Vor⸗ orten, Polizeikommissarstellen bei den Königlichen Polizei⸗ verwaltungen in den Provinzen werden mit besonderer Rück⸗ sichtnahme geprüft werden. Hier sei hervorgehoben, daß so⸗ wohl bei Bewerbungen um die ebengenannten Stellen, als auch um die des Strafanstaltsbeamtendienstes hinsichtlich der Altersgrenze größte Rücksicht geübt werden wird.

Günstig sind ferner die Aussichten für Offiziere, die kom⸗ missarische Amtsvorsteher, Landbürgermeister in der Rheinprovinz oder Amtmänner in der Provinz Westfalen werden wollen.

Die Eisenbahnverwaltung hat den kriegsbeschädigten Offizieren namhafte Erleichterungen zugebilligt. Eine Bekannt⸗ machung in Nr. 27 der „Anstellungs⸗Nachrichten“ vom 8. 7. 1915 sagt darüber:

„Den infolge einer Kriegsdienstbeschädigung mit der Aus⸗ sicht auf Anstellung im Zivildienst verabschiedeten Offizieren sind gewisse Beförderungsstellen im mittleren nichttechnischen Eisenbahndienst auch unmittelbar zugänglich gemacht, nämlich die Beförderungsstellen des Materialienverwaltungs⸗ und Stationskassendienstes, einige Stellen für Eisenbahnsekretäre (Obersekretäre) sowie einige Vorsteher und Obervorsteher⸗ stellen des Bahnhofs und Abfertigungedienstes. Voraus⸗ setzung für eine unmittelbare Anstellung in diesen Stellen ist die erfolgreiche Beendigung eines Vorbereitungedienstes, für den höchstens die Dauer eines Jahres in Aussicht genommen ist, der aber voraussichtlich in manchen Fällen auch in kürzerer Zeit beendet werden kann. Art und Dauer des Vorbereitungs⸗ dienstes werden unter Berücksichtigung der militärischen Lauf⸗ bahn sowie der Befähigung des Offiziers im einzelnen Falle festgesetzt.

Den kriegsbeschädigten Offizieren technischer Truppenteile bietet sich auch die Möglichkeit der Anstellung als bau⸗ und maschinentechnische Eisenbahnsekretäre oder Betriebsingenieure. Um Offizieren diese Laufbahnen zu erschließen, wird in jedem Falle geprüft⸗werden, ob und wieweit es nach der Vorbildung und bisherigen militärischen Verwendung des Offiziers an⸗ gängig ist, von den sonst vorgeschriebenen Erfordernissen für den Eintritt in diese Laufbahn (praktische Vorbildung und Reife⸗ zeugnis einer staatlich anerkannten technischen Fachschule) ganz oder teilweise abzusehen und den sonst 3 Jahre umfassenden Vorbereitungsdienst angemessen abzukürzen.“

Beim Kaiserlichen Patentamt können geeianete kriegs⸗ beschädigte Offiziere der Artillerie, der technischen Truppen und Institute oder der Marine in Einzelfällen in Stellen des tech⸗ nischen Bureaudienstes zugelassen und als technische Hilfsarbeiter (ständige Mitglieder) verwandt werden.

Offizieren, die vor dem Kriege als Lehrer an militär⸗ technischen Anstalten beschäftigt gewesen sind, bietet sich auch bei der Normaleichungskommission Gelegenheit zur An⸗ stellung als technische Hilfsarbeiter und ständige Mitglieder.

In der Heeresverwaltung soll die Schaffung einer Anzahl neuer Stellen für kriegsbeschädigte Offiziere nach dem Kriege geplant sein. Diese Stellen müssen allerdings erst durch den Etat bewilligt werden.

Jüngere Offiziere werden nicht selten das Bestreben haben, sich den Zugang zu den höheren Beamtenlaufbahnen des Staatsdienstes durch ein akademisches Studium zu eröffnen. Es wird gelingen, solchen Herren, die die für diese Laufbahnen geforderte Abiturientenprüfung nachträglich ablegen müssen, Erleichterungen hinsichtlich einzelner in der Prüfung zu stellenden Anforderungen zu verschaffen und ihnen besondere Vorbereitungs⸗ möglichkeiten zuzubilligen. Nach den bestehenden Bestimmungen bedürfen die Studierenden der Landesuniversitäten zur Im⸗ matrikulation des Reifezeugnisses der höheren Lehranstalt, deren Besuch für die Zulassung zu den Berufsprüfungen ihres Studien⸗

faches vorgeschrieben ist. Personen, die wenigstens die Berechtigung zum einjährig⸗freiwilligen Dienst besitzen, können aber mit be⸗:

sonderer Erlaubnis der Immatrikulationskommission auf 4 Se⸗ mester immatrikuliert und in der philosophischen Fakultät ein⸗ getragen werden.

zulässig.

*) Einzelnummern liefert der Verlag Kameradschaft, Berlin W. 35,

Flottwellstraße 3, zum Preise von 10 ₰, Postbezug 75 viertel⸗ jährlich. 8

Auch ist eine Verlängerung dieses Studiums Hierbei ist namentlich an Chemiker und studierende

Landwirte gedacht. Solche Studierende können übrigens auch

Vorlesungen in anderen Fakultäten hören. Auf diesem Wege

ist es verabschiedeten Offizieren, die das Reifezeugnis nicht be⸗

sitzen und es sich aus irgend einem Grunde nicht nachträglich

Wraee wollen, möglich, Vorlesungen in allen Fächern zu uchen.

Neben den Universitäten kommen zur Erwerbung be⸗ sonderer Fachkenntnisse noch die Fachhochschulen in Betracht.

Der verabschiedete Offizier muß sich darüber klar sein, daß ihm die gut bezahlten Stellen des sozialen und wirtschaftlichen Lebens meist nur zugänglich sind, wenn er über möglichst auf einer Hochschule erworbene Fachkenntnisse verfügt. Zur Zeit beftehen dece Sachb hlch len. denm. Besuch ohne Reife⸗ zeugn ist und für kriegsbeschä ffiziere i E gsbeschädigte Offiziere in Frage

1) eea ehni in Berlin, Cöln und Königs⸗

2) die Landwirtschaftlichen Hochschulen,

8) die Hochschule für soziale und kommunale Verwaltung

in Cöln und

4) für kommunale Verwaltung in Düssel⸗ Ddie Handelshochschulen kommen im allgemeinen wohl nur für Herren in Betracht, die sich dem kaufmännischen Beruf widmen wollen, während die zu Ziffer 3 und 4 genannten Hochschulen ihre Hörer mehr für Stellen der kommunalen Ver⸗ waltung vorbereiten. Dieser letzteren Aufgabe sollen, wie wir hören, ferner Fachhochschulkurse über Kommunalwirtschaft, Industrie⸗ und Bankwirtschaft und dergl. dienen, deren Ein⸗ richtung für einzelne Universitäten angeregt ist.

Zu einem Studium gehören aber Mittel, über die junge Offiztere häufig nicht verfügen. Da würde sicherlich das Kriegs⸗ ministerium helfen, das bedürftigen verabschiedeten Offizieren, solange sie sich der unentgeltlichen Vorbereitung für einen bürgerlichen Beruf widmen, auf Antrag monatliche Unter⸗ stützungen gewähren kann.

Besonders erfreulich ist es, daß auch bei den Vertretungen von Gewerbe, Handel und Industrie der Unterbringung kriege⸗ beschädigter Offiziere ein sehr warmes Interesse entgegen⸗ gebracht wird. Es wird hier als vaterländische Pflicht empfunden, den Offizieren, die ihre Gesundheit auch für den Fortbestand unserer Industrie und unseres Handels hergegeben men 5 ersprießliche Tätigkeit im bürgerlichen Leben zu vermitteln.

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“

liegen die Ausgaben 795 und 796 der Deutschen Verlust⸗

listen bei. Sie enthalten die 383. Verlustliste der preußischen Armee, die 227. Verlustliste der sächsischen Armee und die

303. Verlustliste der württembergischen Armee.

Oesterreich⸗Ungarn.

Das ungarische Amtsblatt veröffentlicht einen Ministerial⸗ erlaß, wonach der Dienstvertrag der Angestellten in Handel und Industrie, die vor Kriegsausbruch fest an⸗ gestellt waren, nach der Kriegsdienstbeendigung nur nach gesetz⸗ licher Kündigung aufgelöst werden kann, auch wenn die An⸗ gestellten inzwischen arbeitsunfähig geworden sind.

Italieu.

Ueber den letzten Ministerrat berichtet die „Stampa“, daß er sich vorwiegend mit der Balkanfrage beschäftigt und sowohl die politische als auch die technische Seite der Frage besprochen habe. Diese technische Seite sei schon an den vorhergehenden Tagen in längeren Beratungen unter dem Vorsitz des Kriegsministers erörtert worden mit dem Ergebnis, daß eine Truppenentsendung Italiens nach dem Balkan, be⸗ sonders nach Albanien, obne längere Vorbereitung, vor allem ohne vorhergehende Herstellung von Wegen und Straßen un⸗ möglich sei. Obendrei würden die Truppen zu spät kommen, um noch ihren Zweck zu erreichen. Man wisse jedoch nicht,

welchen Entschluß der Ministerrat gefaßt habe.

Die „Agenzia Stefani“ verbreitet einen Erlaß über Verwaltungsersparnisse. Danach werden Neuernennungen des Personals sowie Beförderungen außer der Reihe eingestellt und andere Beförderungen von Staatsangestellten auf sechs Monate zurückgestellt, ferner die außerordentlichen Angestellten um ein Fünftel vermindert. Die Bureaukosten der Kommissionen, Inspektionen usw. bei den Ministerien werden eingeschränkt, die unnötigen Kommissionen abgeschafft.

Gestern trat in Genua eine Konferenz aller am Seehandel interessierten Körperschaften zusammen, um über die durch das Auftreten von Unterseebooten im Mittel⸗ meer geschaffene Lage zu beraten.

Spanien. b

Die Erörterungen über die vom Kriegsminister eingebrachten Militärreformen ziehen sich sehr hin. Nach dem „Temps“ erklärte der Ministerpräsident Dato, er mache aus den ge⸗ planten Militärreformen mit Einschluß der Herabsetzung der Altersgrenze eine Kabinettsfrage. Die Vorlage müsse sogar vor dem Budget angenommen werden. Lehne die Kammer sie ab, so werde das Kabinett sofort zurücktreten, da es ohne Unterstützung des Parlaments und der Krone nicht

regieren könne. Portugal.

Der Ministerpräsident hat der „Agence Havas“ zu⸗ folge neuerdings dem Präsidenten der Republik den Rück⸗ tritt des gesamten Kabinetts angeboten, der ihn ablehnte und den Ministerpräsidenten bat, auf seinem Posten zu verharren, bis er in der Haltung des Parlaments einen Anhaltspunkt finde, um den Nachfolger zu bestimmen.

1 Niederlande.

Ueber den größten Teil der Westfriesischen Inseln und des dahinter liegenden Küstengebiets ist nach einer Meldung des „W. T. B.“ von gestern ab der Belagerungs⸗ zustand verhängt worden.

.“ Norwegen. E Bezüglich der Bark „Glimt“ aus Arendal, die au einer Fetalich, d. Ladung von Ellismore Port nach Gaspe von einem deutschen Unterseeboot am 4. September aufgebracht und versenkt worden ist, hat das deutsche uswärtige Amt, wie das „Norwegische Telearaphen⸗Bureou meldet, der norwegischen Gesandtschaft in Berlin mitgeteilt,

A11“

daß die deutsche Regierung ihr Bedauern über die Versenkung ausspreche und sich bereit erkläre, den Schaden zu ersetzen, der den norwegischen Interessenten erwachsen ist. Die deutsche Regierung schlägt gleichzeitig vor, zur Festsetzung der Höhe des Schadens einen norwegischen und einen deutschen Sachverständigen zu ernennen.

Amerika.

Nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ aus Washington stellt der amerikanische Botschafter in Wien in Abrede, daß die „Ancona“ von dem Unter⸗ seeboote beschossen worden sei, nachdem sie an⸗ gehalten hatte, und ebenso, daß Rettungsboote beschossen worden seien.

Dem amerikanischen Kongreß wird in der nächsten Session eine Re vision der Neutralitätsgesetze vor⸗ gelegt werden, durch die dem Justizdepartement ein wirksameres Vorgehen gegen alle mit dem Kriege zusammenhängenden An⸗ schläge in den Vereinigten Staaten ermöglicht werden soll.

KLriegsnachrichten.

Großes Hauptquartier, 19. November. ( Westlicher Kriegsschauplatz.

Artillerie⸗ und Minenkämpfe in und bei den Argonnen sowie in den Vogesen. Ein deutsches Flug⸗ zeuggeschwader griff englische Truppenlager nestlich von Poperinghe an.

Oestlicher Kriegsschauplatzz. Nichts Neues. B

Balkankriegsschauplatz. 88 Bei den gestrigen erfolgreichen Verfolgungskämpfen wurden rund 5000 Serben gefangen genommen. Oberste Heeresleitung.

Wien, 18. November. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:

Russischer Kriegsschauplatz.

Die Lage ist unverändert. Beim Aufräumen des Schlachtfeldes von Czartorysk ist erst die volle Größe des jüngst errungenen Erfolges zutage getreten. Der Feind hatte schwere Verluste. Bisher wurden 2500 Russen be⸗ graben und 400 frische Gräber gezählt. Mehrere tausend Ge⸗ wehre und große Mengen Munition sind die Beute, die noch steigen dürfte. Der Gegner besaß am westlichen Styr⸗Ufer vier hintereinander liegende starke Stellungen mit Draht⸗ hindernissen, Stützpunkten und Flankierungsanlagen; ausge⸗ dehnte Hüttenlager mit Blockhäusern und große Stallungen beweisen, daß er sich schon für den Winter eingerichtet hatte.

Italienischer Kriegsschauplatz.

Auch im Laufe des gestrigen Tages nahmen die Italiener ihre Angriffstätigkeit nicht wieder auf. Nachts versuchten sie schwache Vorstöße gegen Zagora, am Nordhange des Monte San Michele und gegen den Abschnitt südwestlich San Martino; alle wurden abgewiesen. Seit heute eitlich früh steht Görz wieder unter heftigem Geschütz⸗ sener In der ersten Stunde fielen etwa 400 Geschosse in die Stadt. Der alte Stadtteil von Riva war gestern vom Altissimo her unter Feuer. Unsere Flieger warfen Bomben auf die Kasernen von Belluno ab.

Südöstlicher Kriegsschauplatz.

Die Verfolgung macht trotz schwerer Unbilden der Witterung gute Fortschritte. Nördlich von Nova Varos nähern sich unsere Truppen dem Abschnitt des Uvac. Der Ort Javor ist in Besitz genommen. Südlich von Iwanjica schoben wir uns im Raume um die Höhe Jankow Kamien nahe an die Paßhöhen der Golija Planina heran. Deutsche Truppen sind bis etwa halbwegs Usce⸗Raska vorgedrungen, während österreichisch⸗ ungarische Kräfte, von Ost gegen den Ibar vorgehend, die Kopaonik Planina am Weg nach Karadag überschritten haben. Die Truppen der Armee von Gallwitz sind über das von den Serben geplünderte Kursumlija südwärts vorgerückt. Bulgarische Kräfte gewannen kämpfend die Höhen des Radan und den Raum südöstlich davon.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant

Der Krieg der Türkei gegen den Vierverband. Konstantinopel, 18. November. (W. T. B.) Das Hauptquartier meldet von der Dardanellenfront vom 14. November: Bei Anafarta und Ari Burun beiderseitiges Feuer. Unsere Artillerie zwang ein feindliches Torpedoboot bei Kemikliliman, das Material bei Ari Burun zu landen ver⸗ suchte, sich vom Ufer zu entfernen. Bei Sedil Bahr konnte die feindliche Artillerie uns am 14. November, trotzdem sie 8000 Granaten, Minen und Bomben gegen unseren linken Flügel abfeuerte, keinen bedeutenden Schaden zu⸗ fügen. Am 15. November schoß der Feind 3000 Bomben gegen unsern rechten Flügel ab und beschoß am Nach⸗ mittag heftig unsere vesgege abenen Stellungen im Zentrum mit Land⸗ und Marineartillerie. Er brachte zwei Minen zur Ent⸗ zündung und nahm die Beschießung um 5 Uhr wieder auf. Ferner griff der Feind den linken Flügel eines unserer Regimenter im Zentrum an. Er wurde aber leicht zurück⸗ geworfen. Als der Feind einen Angriff auf die Front eines anderen unserer Regimenter versuchte, kam er bis zu unseren vorgeschobenen Schützengräben; er wurde aber durch Flanken⸗ feuer aus unseren benachbarten Gräben und durch einen Gegenangriff vollkommen von diesen vorgeschobenen Linien bis zu seinen früheren Stellungen zurückgeworfen. Er erlitt schwere Verluste. An der Front von Irak schossen wir ein zweites feindliches Flugzeug ab und erbeuteten es unversehrt. Auf dem Tigris versenkten wir einen feindlichen Kriegsmonitor mitsamt Besatzung. Arabische Freiwillige zerstörten durch überraschende und länzende Angriffe auf das feindliche Lager seine Telegraphen⸗ eitungen und machten große Beute. Nach unseren In formationen war das erbeutete Flugzeug ein Farmanapparat, Modell 1911 mit 100 Pferdekräften und einer Geschwindigkeit von 90 km. Sonst nichts von Bedeutung.

Konstantinopel, 18. November. (W. T. B.) Das Haupt⸗ quartier teilt mit: Auf der Dardanellenfront, bei Ana⸗ farta und Ari Burun fand zeitweise gegenseitiges Geschütz⸗ und Gewehrfeuer sowie Bombenwerfen statt. Am 16. No⸗ vember wiederholte der Feind im Laufe des Vormittags bei Seddil Bahr seine gestrigen Infanterieangriffe gegen die Front zweier unserer Regimenter. Er wurde mit Erfolg zurück⸗ geschlagen. Auf der Irakfront zwangen unsere Vorposten am 16. November Vormittags den Feind zum Rückzuge, der vom rechten Tigrisufer aus, unterstützt durch ein Motorboot, n. versuchte. Der Kommandant des Motorbootes wurde 1

Heute nachmittag belegte eines unserer Seefluggeschwader die Forts San Nicolo und Alberoni, das Arsenal die Flugstation, den Gasometer, den Bahnhof und mehrere Kasernen von Venedig erfolgreich mit Bomben. Trotz des heftigen Abwehrfeuers und der Angriffe von drei feindlichen Flugzeugen ist unser Geschwader vollzählig und wohlbehalten eingerückt. Flottenkommando.

Rom, 18. November. (W. T. B.) Wie das „Reutersche Bureau“ meldet, sind nach Berichten aus verläßlicher Quelle in den letzten Tagen außer der „Ancona“, die den „Times“ zufolge 4 Millionen Lire Gold an Bord hatte, noch vier italienische Dampfer durch Unterseeboote versenkt worden. Keine Zeitung hat darüber berichtet.

Berlin, 19. November. (W. T. B.) Eins unserer Unterseeboote hat am 5. November an der nordafrikanischen Küste den englischen Hilfskreuzer „Tara“ (6322 Tonnen) durch Torpedoschuß versenkt und am 6. November im Hafen von Sollum die beiden mit je zwei Geschützen bewaffneten englisch⸗ ägyptischen Kanonenboote „Prince Abbas“ (300 Tonnen) und „Abdul Menem“ (450 Tonnen) überraschend angegriffen und durch Geschütz⸗ feuer vernichtet. Dasselbe Unterseeboot hat das Feuer eines bewaffneten englischen Handelsdampfers zum Schweigen gebracht und dessen Kanone als Beute heimgebracht.

Der Chef des Admiralstabes der Marine.

Kunst und Wissenschaft. 8

Die philosophisch⸗historische Klasse der Königlichen Akademte der Wissenschaften hielt am 11. November unter dem Vorsitz ihres Sekretars Herrn Diels eine Sitzung, in der Herr Burdach über: „Der Judenspieß, ein wortgeschichtlicher Beitrag zur Geschichte der Longinussage“ sprach. In Brants „Narrenschiff“ heißt der Wucher, namentlich das von Christen geübte, den armen Mann ausnutzende und in Not bringende Einkaufen und Zurückhalten von Getreide und Wein zur künst⸗ lichen Preissteigerung, „mit dem Judensvieß rennen“. Gegenüber früheren Erklärungen dieses bis ins 17. Jahrhundert faft nur auf Christen angewendeten Ausdrucks wird die Deutung Leitz⸗ manns, der darin den Speer des Christi Seite durchstechenden Kriegs⸗ knechts (Joh. 19, 34) vermutete, aus den Wandlungen der alten Longinusvorstellung im kirchlichen Dogma wie in den künftlerisch⸗ poetischen Gestaltungen der mittelalterlichen Phantasie (vornedmlich in den Passionssptielen), zugleich aus den sozjialen Zuständen und den Rechtsanschauungen des Mittelalters begründet. Das korrespon⸗ dierende Mitglied Herr Ignaz Goldzibher in Budapest übersandte eine Abhandlung: „Stellung der islamischen Ortbodoxie zu den antiken Wissenschaften.“ Die Muslime versteben unter zulüm al-awä'il (Wissenschaften der Alten) oder al-ulüm al-kadima (die anttten Wissenschaften) Studienzweige, die durch di Wirkung der durch Uebersetzungen aus der griechischen Literatur ver mittelten Werke in ihren Bildungskrei's eingedrungen sind. Mit dem Ueberbandnehmen der Vorherrschaft der Ortbodoxse hat letztere jenen Wissenschaften ein stetig sich steigerndes Mißtrauen bekundet Den Höhepunkt erreicht dies abweisende Verhollen im 13. Jahr⸗ hundert n. Chr. in einem gegen Studium und Unterricht der Logt gerichteten, hier zuerst edierten fetwä des Ibn. al-Saläh al-Sahrazüri. Auch andere, das Verhalten der Orthodoxie gegenüber den antiken Wissenschaften beleuchtende arabische Textmitteilungen sind beigefügt.

err Erman legte eine Mitteilung des Professors Dr. Wilde!

piegelberg in Straßburg i. E. vor: „Der ägpptische Mythus vom Sonnenauge in einem demotischen Pappru der römischen Kaiserzeit.“ Die von Junker entdeckte ägpptisch⸗ Sage von der Göttin, die im Zorne nach Nubdien enn aber durch die Schmeicheleien des Gottes Thoth wieder zurücJh gebracht wurde, findet sich auch in einem Leidener demotischen Parreuns Nach dieser spätesten Fassung haust die Göttin als Katze in der Nubischen Wüste, und Thoth zieht als Affe zu ihr. Sie bedrodt iden. indem sie sich in eine Lowin verwandelt, [äßt sich aber doch schlel ch besänftigen und zur Rückkehr bewegen, besonders dank den Tierfadeln. die der Affe ihr erzählt. Unter diesen kommt auch die Arsepösche Fabel vom Löwen und der Maus vor.

In der an demselben Tage unter dem Vorsitz des Derrn Wald abgehaltenen Sitzung der physikalisch matdemattschen Kla⸗ las Herr Schottky über den geometrischen Begritt der Funktion einer komplexen Veränderlichen. Et mwuinden einige Zusätze gemacht zu den Sätzen, die Goursat und Moore im ersten Bande der Pransactions of the American Mathemarignl Society (1900) entwickeln. Herr Einstein legte eme Maerrrihung vor: „Zur allgemeinen Relativitätstbeorte“. Ez wird ge⸗ zeigt, daß den in der früheren Mitteilung angegebenen Gieihungen des Gravitationsfeldes allgemein kovartante Gleichungen 2—— falls man hypothetisch die Voraussetzung einführt, daß der Stalar des Energietensors der Materie verschwindet.

Fischerei.

Nlächst dem Hecht, Zander und Wels ist der Barsch wodl

wichtigste Raubfisch unserer Gewässer. An Verbreitung et

den Hecht und Wels ganz bedeutend. Er kommt in alen Gems

mit nicht zu lebhafter Strömung dor, da er nicht an pruchsdel t.

sondern mit allem vorlieh nimmt. er ist ein richttger Alebiresier. In⸗

dem besitzt er eine starke —— don Neirne Borsche

von 15 cm Länge können einige Tausend abgeden, wödrend tdec

Zahl bei ausgewachsenen Exemplaten den 5- m. Däönge 8

300 000 beträgt. Sehr merkwürdig und 4

dürfte die Tatsoche sein, die wir in der 8

angegeden finden, daß daos Gedeiden urd aarsches in Nord. und Süddentschland E erFerordem

schteden ist. Besonders im Nordosten Deutz⸗chlande ist

sehr schnellwüchsiger und auch sedr degehrter Fisch

im allgemeinen 3—4 Pfund schwer, und auch Er

5 und 6 Pfund gehöͤren nicht zu den Seldendesten.

Gegenden wird daber auch auf die Erdaltung der

großer Wert geleat. In Suddeutschland doageged

sangsam wüchsigsten Fische; er wird dert durchich.

20 cm lang, und Epempiare don einem Pe und gedöretz

den Eeltense ten In Haͤddentschland R er dade

lich auch nicht sehr angesebden zumal er darch b

übrigen Fischbeständen großen Schaden zuafügt.

und Verdalden der A. er ein

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