Laborantin Marta Kurban in Breslau, Oberschwester Lore Leuschner in Berlin⸗Schöneberg, Schwester Bertha Linne in Berlin⸗Schöneberg, Schwester Gertrud Thielmann in Mainz, gS Johanniterschwester Margarete von Hake in Liegnitz, Diakonisse Hedwig Meisel in Erdmannsdorf bei Flöha, 8 Sachsen, Ida von Rath in Dietendorf bei Erfurt, Schwester Sophie Sahland in Zehlendorf, Kreis Teltow, Schwester Alice Bock in Leipzig⸗Eutritzsch, Schwester Klara Gremse in Halle a. S., Schwester Natalie Hörnlein in Halberstadt, Schwester Luise Lusch in Heidelberg, Schwester Ottilie Mitsch in Heidelberg, Schwester Helene Ackermann in Leipzig, Meta Baronesse von Ascheberg in Leipzig, ster Maria Blaschke in Bockau, Kreis Striegau, Schwester Mathilde Brandt in Leipzig, Frau Charlotte Breidenstein, geb. Mennicke, in Dortmun Schwester Käte Holtzmann in Memel, Schwester Helene Kante in Leipzig, Johannite rschwester Martha Knorr Pr. Eylau, Diagkonisse Helene Köppe in Marthe, Kreis Dt. Krone, Schwester Natalie Kolk in Leipzig, Schwester Maria Kunkel in Berlin⸗Schöneberg, Schwester Edith Löbbecke in Dresden, Schwester Wilhelmine Moeller in Berlin, Diakonisse Emma Peglau in Berlin, Schwester Elisabeth Raue in Leipzig, Schwester Marta Reischel in Leipzig, Schwester Paula Renatus in Chemnitz, Schwester Maria Reuling in Darmstadt, Schwester Martha Rosahl in Darmstadt, Schwester Martha Sänger in Elten, Kreis Rees, Schwester Anna Schatte in Leipzig, Diakonisse Hulda Schwidewski in Danzig, Schwester Gertrud Teuscher in Leipzig, Johanniterschwester Frieda Tobias in Königsberg i. Pr.⸗Hufen, Schwester Cäcilie Freytag in Düsseldorf, Schwester Gertrud Kirsten in Halle a. S., Schwester Elisabet Prümers in Halle a. S., Krankenpflegerin Katharina Thiemer in Dresden und Frau Buchhändler Gertrud Trinks in Dresden.
nd,
in Canditten, Kreis
Deutsches Reich.
Fekannimachung über die Festsetzung der Preise für Wild. Vom 22. November 1915.
Auf Grund der Verordnung des Bundesrats vom 28. Ok⸗ tober 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 716) wird über die Regelung der Wildpreise folgendes bestimmt:
Der Preis für Wild darf beim ersten Verkaufe folgende Sätze nicht überschreiten: bei Rot⸗ und Damwild für 0,5 kg mit Decke „ Rehwild
Wildschweinen ne Hasen Stück mit Kaninchen b 8 Fasanenhähnen 8 8 Fasanenhennen CC1616“ 8 . 11“*“ Diese Preise gelten nicht für den Verkauf an den Verbraucher, ber nicht Mengen von mehr als 10 Kilogramm zum Gegen⸗ ande hat.
*
⸗ (Schwarte) 0,55 Fell (Balg).. 5
Federn.... . 2,50
II Insoweit für Wild gemäß § 4 der Verordnung des Bundesrats vom 28 Okrober 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 716) Höchstpreise für die Abgabe im Kleinhandel an den Verbraucher festg setzt werden, dürfen sie für beste Ware folgende Sätze nicht überschreiten: “ bei Rot, und Damwild für 0,5 Kilogramm 1,40 ℳ, Rehwild (6 „ 1,80 „ Wildschweinen 909. 8 1,10 Hasen für das Stück ohne Fell 4 50
mit 8. 5,00 Kaninchen
ohne „ 1,30 8 t 1,60 Fasanenhähnen „ „ „ mit Federn 3,50 „ Fasanenhennen „ „ 1 8 . 2,50 Bei abweichender Anordnung der Grundpeise gemäß § 3 der Ver⸗ ordnung des Bundesrats vom 28. Oktober 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 716) tritt eine entsprechende Aenderung dieser Sätze ein. III Diese Bestimmung tritt mit dem 1. Dezember 1915 in Kraft.
Berlin, den 22. November 1915. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. ——
Delbrück. Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangsweise S“ russischer Unternehmungen, vom 4. März 1915 (RGBl. S. 133) in Verbindung mit der Verordnung vom 26. November 1914 (-GBl. S. 487) ist für die fol⸗ gende Unternehmung die Zwangsverwaltung angeordnet worden:
153. Liste. Gewerbliche Unternehmung und städtischer Hausbesitz. Kreis Colmar. — Gemeinde Colmar.
Mineralwasserfabrik und Hausbesitz in Colmar, Golberystraße 5, des Mordha Jamel Loibowitsch gen. Max Katz und Ehefrau geb. “ in Colmar (Verwalter: Notar v. Amelunxen zu Colmar).
8 Straßburg, den 19. November 1915. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern.
“
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 167 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter
Nr. 4966 eine Bekanntmachung über die Festse
Preise für Wild, vom 22. November 1915..
der
8
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Verwaltung britischer Unternehmungen vom 22. De⸗ zember 1914 (RGBl. S. 556) ist für die Firma F. Schütze u. Co. in Cöln die zwangsweise Verwaltung angeordnet worden. Zum Verwalter ist der Rechtsanwalt, Justizrat Dr. Apfel in Cöln bestellt. 8
Berlin, den 20. November 1915. 8 1u“ Der Minister für Handel und Gewerbe. 8 1t J. A.: Lusensky. 1
11ö1““
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers, betreffend Einwirkung von Höchstpreisen auf laufende Verträge, vom 11. November 1915 und der zur Ausführung dieser Be⸗ kanntmachung erlassenen allgemeinen Verfügung des Herrn Justizministers vom 12. November 1915 sind beim König⸗ lichen Oberlandesgericht in Marienwerder zwei Schie ds⸗ gerichte zur Entscheidung von Streitigkeiten, be⸗ treffend Einwirkung von Höchstpreisen auf laufende Verträge, eingerichtet, und zwar:
das Schiedsgericht Marienwerder I — für dden zum Oberlandesgerichtsbezirk gehörenden Teil des
Regierungsbezirks Marienwerder mit dem Sitz in
Marienwerder, Oberlandesgerichtsgebäude, Marienburger⸗
straße 24, Vorsitzender: Oberlandesgerichtsrat, Geheimer
Justizrat Stein, Geschäftsstunden: werktäglich 9 — 1;
8 das Schiedsgericht Marienwerder II — für ddeen Regierungsbezirk Danzig — mit dem Sitz in Danzig, Landgerichtsgebäude, Neugarten 30/34, Zimmer 133/134, Versitzender: Landgerichtsdirektor Mayer, Geschäfts⸗ stunden: werktäglich 9— 1. Marienwerder, den 22. November 1915. Der Oberlandesgerichtspräsident 111I 8
Bekanntmachun
1.“
für die Markscheider im preußischen Staate vom 21. Dezember
1871 bringen wir zur öffentlichen Kenntnis, daß dem Mark⸗
scheideraspiranten Wilhelm Roelen in Alsdorf, Landkreis
Aachen, die Konzession zum Betriebe des Gewerbes
der Markscheider von uns erteilt worden ist. Roelen wird seinen Wohnsitz in Alsdorf,
Aachen, nehmen. “ Bonn, den 19. November 1915 8
FKFäönigliches Oberbergamt. Krümmer.
Landkreis
Nichtamtliches.
Denutsches Reich. . Preußen. Berlin, 24. November 1915.
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr und der Aus⸗ schuß für Zoll und Steuerwesen hielten heute Sitzungen.
In Ergänzung des Verzeichnisses der mit dem Kontrollstempel versehenen ausländischen Inhaber⸗ papiere mit Prämien (zu vergl. Nr. 297 des Jahrgangs 1909 des „Reichsanzeigers“) wird nachstehend der 15. Nach⸗ trag zu diesem Verzeichnis bekannt gegeben: II. Türkei. Ottomanische Prämienanleihe von 1870. (Türkische 3 % 400 Frankenlose.) Seiten 287 flg.: Nr. 759 231, 766 939, 1 002 163, 1 066 254, 1 130 493, 494, 1 190 831.
1 053 982,
Eine neuerschienene Bekanntmachung verbietet, wie „W. T. B.“ mitteilt, die Herstellung künstlich beschwerten Leders sowie jede künstliche Beschwerung von Leder durch irgendwelche beschwerenden Mittel, wie sie bei der Herstellung von Leder häufig verwandt werden. Die Bekanntmachung tritt am 1. De⸗ zember 1915 in Kraft. Zur Fertigstellung von solchem Leder, mit dessen Beschwerung am Tage des Inkrafttretens der Be⸗ kanntmachung bereits begonnen ist, ist eine Frist bis zum 31. Dezember 1915 gewährt worden. Der Wortlaut der Be⸗ kanntmachung kann bei den Polizeibehörden eingesehen werden.
1“ “
„Der Beirat der Reichsprüfungsstelle für Lebens⸗ mittelpreise trat gestern vormittag in seinem Ausschuß für Vieh, Fleisch, Wurstwaren und Fische unter dem Vorsitz des Präsidenten Dr. Kautz wieder zu einer Sitzung zu⸗ sammen. Die Ergebnisse der Viehzählung vom 1. Oktober d. J. sind, wie laut Bericht des „W. T. B.“ mitgeteilt wurde, durchaus befriedigend. Hinsichtlich der Rindvieh⸗ und Rindfleischpreise wurde der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß eine wesentliche Steigerung nicht eintreten würde. Die Möglichkeit, Preise für Rindvieh durch eine Verordnung zu regeln, wurde eingehend erörtert. Die Frage wurde indes als noch nicht geklärt betrachtet und weiterer Erörte⸗ rung vorbehalten. Die Einführung von Höchstpreisen für Rind⸗ fleisch wurde als durchführbar und zweckmäßig bezeichnet. Bei der Besprechung der Schweinepreise zeigte sich allgemeine Uebereinstimmung dahin, daß an den jetzigen Höchstpreisen festzuhalten sei. Festgestellt wurde, daß der Höchstpreis für Schweinefleisch auch für die besten Sorten gilt. Die Er⸗ fahrungen mit der Einführung der fleisch⸗ und fettfreien Tage werden als erfreulich bezeichnet. Für Süßwasserfische sei die Regelung der Preise in Vorbereitung, während über die Fenführung von Höchstpreisen für Seefische noch Erwägungen weben.
Unter Bezugnahme auf § 4 der allgemeinen Vorschriften
1““
8
eusße 1““
— Auf Grund der Verordnung über die zwangsweisen
1ö lagen.
8
Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 803 und 804 der Deutschen Verlust⸗ listen bei. Sie enthalten die 387. Verlustliste der preußischen
307. und 308. Verlustliste der württembergischen Armee.
Das Staatsministerium des Innern hat Finanzausschuß der Kammer der Abgeordneten einen ausführ⸗ lichen Bericht vorgelegt über den Stand der Arbeiten
sorgung von ganz Bayern mit Elektrizität.
Der Bericht stützt sich, wie „W. T. B.“ meldet, im wesentlichen auf Erhebungen und Berechnungen über die rationellste und billigste Art der Elektrezitätsversorgung für Bayern, die von dem Reichsrat von Miller, dem Gründer des Deutschen Museums, vorgenommen worden sind. Danach erachtet das Ministerium die Wehranlage bei Krünn als die zweckmäßigere. Zur Verwertung der Walchensee⸗ kraft soll eine eigene Gesellschaft, das Bayernwerk, er⸗ richtet werden, das zugleich auch den Zusammenschluß der großen Kraftwerke im rechtsrheinischen Bavern vorsieht. Als Strom⸗ abnehmer kommen die Stadt Müncher, die bereits in Bavern b⸗stehenden Ueberlands⸗ und Großkraftwerke sowie sonstige Elektrizitätswerke und gemeindliche Versorgungsgebiete in Be⸗ tracht. Die Gesellschaft Bayeinwerk hätte für ein 100 000 Volt⸗ netz mit Zubehör den Betrag von rund 31 Millionen Mark aufzu⸗ bringen. Die Hälfte davon könnte in festverzinslichen Anleihen begeben werden, während etwa 15 Millionen Mark als Gesellschafts⸗ kapital verblieben. Die Teilbaber der Gesellschaft würden bilden der Staat, die Ueberlandwerke und Städte, die sich mindestens mit den Kapitalien beteiligen können, die sie für die Erweiterung ibrer eigenen Kraftwerke ersparen, und die an der Ausführung des 100 000 Volt⸗ netzes beiligten Firmen mit dem Teil der ihnen zufallenden Bau⸗ kosten. Bei einem jährlichen Gesamtverbrauch von 630 Millionen Kilowattstunden, der in den nächsten zehn Jahren sicher erwartet werden könne, werde durch den Zusammenschluß in ein Bayern⸗ werk gegenüber der Einzelversorgung durch getrennte Strom⸗ erzeugungsanlagen eine jährliche Ersparnis von 4,2 Millionen Mark erzielt. Der Bericht schließt, daß das Ministerium des Innern in Ueber⸗ einstimmung mit dem Finanz⸗ und Verkehrsministerium mit diesen Grundzügen des Vorschlages des Reichsrates von Miller einverstanden sei. Das Hauptinteresse des Staates an dieser Gründung bestebe darin, daß durch das Bayernwerk die Stromerzeugung des ganzen rechtsrheinischen Bayern wesentlich verbilligt werde und daß hierdurch der Staat in hohem Maße dam beitrage, der nach dem Krieg aufstrebenden Industrie und Landwirtschaft be⸗ deutungsvolle Vorteile zu sichern.
Der Finanzausschuß der Abgeordnetenkammer hat in seiner gestrigen Sitzung bei Beratung des Etats der Staatsbau⸗ verwaltung bereits mit der Beratung des ganzen Projektes
begonnen. Sachsen.
Die Zweite Kammer verhandelte gestern über sieben Anträge der verschiedenen Parteien, betreffend die Lebens⸗ mittelfrage. Nachdem die einzelnen Redner die Anträge begründet hatten, erwiderte der Staatsminister Graf Vitzthum von Eckstädt laut Bericht des „W. T. B.“ etwa folgendes:
Die Frage der Voltksernährung sei noch kemeswegs einwandfrei gelöst. Wenn auch festgestellt sei, daß Deutschland nicht ausgehungert werden könne, so habe doch die große Preissteigerung eine Beunruhi⸗ gung hervoroerufen, die sehr begreiflich sei. Selbstverständlich sei es
flicht der Regierung, den Wucher mit aller Schärfe zu bekämpfen.
ie Bundesratsverordnungen gäben hierzu die nötigen Grund⸗ Freilich sei nicht immer leicht zu bestimmen, wo de erlaubte Konjunkturgewinn aufhöre und der Wucher an⸗ fange. Die normale Gütererzeugung würde ausreichen, den Bedarf im Deutschen Reiche zu decken, wenn jeder Verbraucher seinen Bedarf um ein geringes einschränken wolle. Die Reichsleitung und die Regierung hätten auf den in Frage stehenden Gebieten schon außerordentlich viel getan. Die Regierung betrachte aber ihre Auf⸗ gabe noch nicht als gelöst. Es handele sich im wesentlichen nicht um sächsische, sondern um Reichsangelegenheiten. Die verbündeten Regie⸗ rungen hätten den Weg einer starken Rationalisierung wichtiger wirt⸗ schaftlicher Vorgänge beschreiten müssen und würden damit fortfahren, um die noch vorbandenen Schäden zu beseitigen. .
Der Minister führte sodann die einzelnen bekannten Maß⸗ nahmen der Reichsleitung an. Auf eine Anfrage, ob der preußische Landwirtschaftsminister im Bundesrat für eine Er⸗ höhung der Getreidepreise eingetreten sei, erwiderte der Minister:
Er müsse sich auf die Erklärung beschränken, daß die gegen⸗ wärtigen Getreidepreise im Bundesrat nicht gegen die preußischen Stimmen beschlossen worden seien. Es sei schwer, die auch heute vor⸗ gebrachten Ratschläge in die Tat umzusetzen. Die Schwierigkeit liege in der Gefahr, durch eine zu starke Herabsetzung der Preise den Anreiz zur Gütererzeugung zu vermindern. Die Regierung müsse es daher ablehnen, den äußersten Wünschen zu folgen, die auf eine durchgehende allgemeine Umgestaltung des wirtschaftlichen Lebens unter Ausschaltung aller der Verbältnisse hinausliefen, unter denen sich jetzt Eczeugung und Verbrauch voll⸗ zögen. Der Minister schloß: „Im Bewußtsein der Gemeinschaft werden alle Hindernisse überwunden werden und das Ziel unserer Feinde, uns in einem Erschöpfungskrieg zu bezwingen, unerreichbar bleiben. Die Zeit gemeinsamer Arbeit und gemeinsam erkämpfter 8 wird für unser Volk einen Segen bringen, der alle Opfer über⸗ teigt.“
Auf Antrag wurde sodann der Schluß der Debatte mit 39 gegen 35 Stimmen beschlossen und die sieben Anträge einer Kommission überwiesen. Darauf wurde die Sitzung geschlossen.
Baden.
Der Landtag ist gestern vormittag von dem Präsidenten des Staatsministeriums, Staatsminister Dr. Freiherrn von Dusch im Auftrage Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs mit einer Ansprache eröffnet worden.
Wie „W. T. B.“ meldet, geht aus der Ansprache hervor, daß die Regierung in einer zweiten Denkschrift über die durch den Krieg bedingten Maßnahmen Rechenschaft geben wird. Ferner werd en dem Landtag einige kleinere Gesetzesvorlagen, darunter eine solche über Niederschlagen von Strafverfahren gegen Kriegsteilnehmer, zugehen. Dank der guten Ordnung der Finanzen und der reichlich vorhandenen Rücklagen zur Zeit des Ausbruchs des Krieges ist es gelungen, bis jetzt allen Anforderungen ohne wesentliche Schädigung gerecht zu werden. Der Voranschlag nimmt auf die befonderen Kriegslasten keine Rücksicht. Ihre Bebandlung soll vielmehr außerhalb des Etats mit Hilfe eines besonderen Kriegskredits erfolgen. Es ist nicht ge⸗ lungen, im gegenwärtigen Voranschlag Einnahmen und Ausgaben auszugleichen. Zur teilweisen Deckung des Fehlbetrages schlägt die Regierung nach dem Vorgang anderer Staaten eine Vermehrung der Einnahmen durch eine angemessene Erhöhung des bisherigen Er⸗ hebungssatzes der Einkommensteuer unter Freilassung der untersten Steuerstufen vor.
„Nach der Beeidigung der neu eingetretenen Mitglieder beider Kammern erklärte der Staatsminister den Landtag für
eröffnet, worauf die vvua mit einem dreifachen Hoch auf Seine Königliche Hoheit den Großherzog auseinanderging.
88 1
Armee, die 236. Verlustliste der bayerischen Armee sowie die
1 .
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dem
zur Durchführung des Walchenseewerkes zur Ver⸗
2
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Der Landtag ist gestern mittag in Sternberg in der blichen Weise eröffnet wordben. Hessen. 2 J16 11 2**
Seine Königliche Hoheit de vorgen sein 47. Lebensjahr. — 8
og vollendet 8
* 8 *
1
— Oesterreich⸗Ungarn. 11““ Mit Rücksicht auf das Bedürfnis nach einer gesetzlichen gegelung des Versicherungsvertrages veröffentlicht ie „Wiener Zeitung“ eine Kaiserliche Verordnung, bomit der von der Regierung im Jahre 1907 im Parlament ingebrachte Gesetzentwurf über den Versicherungsvertrag, der urch widrige Verhältnisse die verfassungsgemäße Genehmigung icht erlangen konnte, in Wirksamkeit gesetzt wird. Es ging lerdings nicht an, sämtliche Vorschriften der Versicherungs⸗ rdnung schon in naher Zeit ins Leben treten zu lassen, trotz⸗
em war es möglich, eine Reihe der wichtigsten Vorschriften
chon mit dem 1. Januar 1916 wirksam werden zu lassen und eren Rückwirkung auf bestehende Verträge anzuordnen. Diese zestimmungen verbürgen dem Versicherungsnehmer billige und erechte Ordnung seines Rechtsverhältnisses.
Großbritannien und Irland.
Das Auswärtige Amt teilt nach einer Meldung des W. T. B.“ mit, daß keine griechischen Schiffe be⸗ chlagnahmt oder in Häfen des Vereinigten Königreichs rrückgehalten würden und daß keine Blockade eingeleitet porden oder in Kraft sei.
— Im Unterhause erklärte der Unterstaatssekretär des luswärtigen Amtes Lord Robert Cecil, daß England kußland ersucht habe, wiederum die Erlaubnis zur Aus⸗ uhr von Soja⸗Bohnen und Soja⸗Bohnenöl von BSladiwostok nach den Ländern der Verbündeten in neutralen chiffen zu erteilen. Der japanischen Regierung sei nahegelegt orden, die Ausfuhr von Soja⸗Bohnen und Soja⸗Oel nach kandinavien und den Niederlanden nur dann zu erlauben, enn sie über England geschehe. Der Kanzler des Schatzamts ReKenna teilte in Beantwortung einer Anfrage des Mit⸗ lieds der Arbeiterpartei Thorne mit, daß das National⸗ ermögen Englands auf 20 Milliarden, das jährliche Ein⸗ mmen auf 4 Milliarden Pfund Sterling geschätzt werde. Nach einer Meldung des „W. T. B.“ teilte der Irbeiterparteiler Thomas in einer Rede mit, daß die Rekru⸗ erung in der letzten Woche sehr schlecht gewesen sei.
— Die vorgestrige Verlustliste zählt 49 Offiziere und 759 Mann auf, die gestrige 28 Offiziere und 923 Mann.
Rußland.
Nach einer Meldung des „W. T. B.“ verlangt die soskauer Advokatur in einer Denkschrift ein Gesetz ber die Entschädigung der bei den Pogromen im Mai ge⸗ hädigten Bürger und weist unter Anführung eines großen Naterials darauf hin, daß die Polizei direkt die Pogrome be⸗ ünstigt hätte. Deshalb fiele die gesamte Verantwortung auf e Staatsgewalt, die daher auch verpflichtet sei, den Schaden
u ersetzen. 1 8 Die Regierung hat der Kammer das türkisch⸗ ulgarische Grenzübereinkommen unterbreitet, das einer ommission überwiesen wurde. Ferner hat die Regierung das udget für das nächste mit dem 14. März beginnende inanzjahr eingebracht. Die Kammer genehmigte einen außer⸗ rdentlichen Kredit von 400 000 Franks zur Deckung des auf ie Türkei entfallenden Anteils am Defizit bei der europäischen onaukommission.
1 8—
Griechenland.
Der französische Minister Denys Cochin ist dem „Reuter⸗ hen Bureau“ zufolge vorgestern aus Saloniki zu einem drei⸗ gigen Aufenthalt wieder in Athen eingetroffen und wird vom onige empfangen werden.
— Wie „W. T. B.“ meldet, haben nach einer amtlichen Nitteilung die Gesandten des Vierverbandes gestern mnen gemeinsamen Schritt unternommen, der die Frage er verbündeten Truppen in Mazedonien zum Gegenstand hatte. er Schritt trug einen freundschaftlichen Charakter .
““
Das Amtsblatt veröffentlicht einen Königlichen Erlaß, wo⸗ urch das Parlament für den 28. November zur ordent⸗ ichen Tagung einberufen wird.
Kriegsnachrichten.
November. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:
2
8
Wien, 23. Russischer Kriegsschauplatz. Keine wesentlichen Ereignisse.
Die großen Kämpfe um den Görzer Brückenkopf nd am Rande der Hochfläche von Doberdo dauern fort. Mehrere Angriffe starker feindlicher Kräfte auf die Podgora wurden blutig abgeschlagen. Auch bei Pevma nd Oslavija hielten sich unsere Truppen gegen alle Stürme. zielfach fand der Kampf auch Nachts kein Ende. Die Be⸗ schießung der Stadt Görz in der Zeit vom 18. bis 21. No⸗ bember hat wieder erhebliche Verluste an Menschenleben ud bedeutende Schäden verursacht; 20 Zivilpersonen vurden getötet, 30 verwundet, 46 Gebäude vollkommen zerstört, 50 stark, 600 leicht beschädigt. Gestern warfen die Italiener aber⸗ mals einige Hundert schwere Bomben in die Stadt. Auf der Hochfläche von Doberdo gelang es dem Feind, unsere Front süd⸗ vdestlich ds Monte San Michele vorübergehend bis an den Westrand von San Martino zurückzudrängen. Ein Nacht⸗ ungriff ungarischer und kärntnerischer Truppen brachte die ur⸗ prüngliche Stellung wieder vollständig in unseren Besitz. Mehrere Stüͤrme der Italiener östlich Selz stießen auf das steirische Infanterieregiment Graf Beck Nr. 47, das seine Stellungen zweimal durch Feuer, ein drittes Mal im Hand⸗ gemenge fest behauptete. Nördlich des Görzer Brückenkopfes wiederholten sich die üblichen Vorstöße des Feindes mit dem
28
gewohnten Mißerfolg. Zwei unserer Flieger warfen auf Arsiero Bomben ab. 8
In letzter Zeit suchen die — allgemein zugänglichen — Presseberichte der italienischen Obersten Heeres⸗ leitung auffallend viel über Erfolge zu sagen. Demgegenüber sei heute, ein halbes Jahr nach der Kriegserklärung unseres einstigen Bundesgenossen, mit aller Deutlichkeit festgestellt, daß wir die zu Beginn des Krieges gewählte Ver⸗ teidigungsfront allenthalben, am Isonzo nun schon in der vierten Schlacht, siegreich behaupten. Seit Beginn der Kämpfe im Südwesten vermochte der Feind sich nicht einmal jenen Zielen zu nähern, die er im ersten Anlauf zu er⸗ reichen hoffte; wohl aber hat ihn der Krieg an Toten und
Verwundeten bereits eine halbe Million Männer gekostet.
Südöstlicher Kriegsschauplatz. Die an der oberen Drina kämpfenden K. und K. Truppen greifen die montenegrinischen Stellungen auf dem Kozora⸗ Sattel und nordöstlich davon an. Eine österreichisch⸗ungarische Kolonne ist in Prijepolje eingerückt. Die Kämpfe im Amselfeld nehmen einen günstigen Fortgang. Unsere im Ibartal vordringenden Streitkräfte stehen sechs Kilometer nördlich von Mitrovica, deutsche Truppen einen halben Tagemarsch nördlich von Pristina im Kampf. Die Bul⸗ garen dringen über die Zegovac⸗Planina vor. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant. Sofia, 23. November. (W. T. B.) Amtlicher Bericht vom 21. November. Die Kämpfe um Pristina gehen weiter. In der Gegend von Giliani haben wir bis jetzt 7000 Mann gefangen genommen, 2 Maschinengewehre, 4 Geschütze erbeutet. Auf der übrigen Front keine Veränderung
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Der Krieg der Türkei gegen den Vierverband.
Konstantinopel, 24. November. (W. T. B.) Amtlicher Bericht des Großen Hauptquartiers. An der Irakfront nichts Wichtiges, abgesehen von bedeutungslosen Plänkeleien zwischen unseren Vorposten und den feindlichen Truppen in der Gegend nördlich von Korna und am Tigris. Am 21. No⸗ vember erbeuteten wir ein englisches Flugzeug, das von uns heruntergeschossen wurde. Der Führer, der Majorsrang hatte, war leicht verwundet und wurde gefangen genommen. An der Kaukasusfront Patrouillengefechte. An der Dardanellen⸗ front bei Anafarta und Ari Burun gegenseitiges Artillerie⸗ feuer mit zeitweiligen Unterbrechungen und Bombenkämpfe. Bei Sedil Bar versuchte das Zentrum des Feindes am 21. No⸗ vember an unsere vorgeschobenen Gräben heranzukommen und sich in ihnen festzuseten. Wir gingen zum Angriff über, ver⸗ trieben den Feind aus diesen Gräben und schlugen einen Gegen⸗ angriff, den er durchzuführen versuchte, vollständig ab. Am 22. November starker Artilleriekampf auf dem rechten Flügel. Unsere Artillerie zerstörte einen Teil der feindlichen Gräben. Im Zentrum heftiger Bombenkampf. Eine Mine, die der
Fen F einen
9
auf dem linken Flügel zur Entzündung brachte, richtete Schaden an. “
Wohlfahrtspflege.
Der Nationalstiftung für die Hinterbliebenen der im Kriege Gefallenen ist von der Lederfabrik Adler und Oppenheimer, Akt.⸗Ges., in Straßburg i. Els. eine Spende von 1 200 000 ℳ überwiesen worden. Möchte diese vaterländische Tat in den weitesten industriellen Kreisen Nachahmung finden, ganz besonders da, wo Gesellschaften durch Kriegslieferungen in die Lage versetzt sind, größere Mittel zur Verfügung zu stellen. Es ergeht die dringende Bitte der Nationalstiftung: Helfet denen, deren Er⸗ nährer sein Leben dem Vaterlande geopfert hat. Die Geschäfts⸗ stelle g9 Nationalstiftung befindet sich in Berlin NW. 40, Alsen⸗ straße 11. b
Von dem Berliner Fabrikanten Adalbert Fischer, Kurfürsten⸗ straße 60, der nach einer Mitteilung in der „B. 3. am Mittag“ der Berliner Handelskammer 60 000 ℳ zu Woblfahrtszwecken überwiesen hat, sind nun auch — zur Verwendung für die Ver⸗ wundeten⸗ und Krankenpflege dem Zentralkomitee des preußischen Landesvereins vom Roten Kreuz 30 000 ℳ gespendet worden.
Frau Bertha Krupp von Bohlen⸗Halbach hat für das Kriegsmosaltbild der Mutter⸗ und Säuglingsfürsorge vom Roten Kreuz auf dem Wittenbergylatz in Charlottenburg 10000 ℳ gestiftet mit der Maßgabe, daß dafür der Kopf des abschiednehmenden Kriegers abgesetzt wird. Ihre Mutter Frau von Krupp bhat ebenfalls 3000 ℳ für das Bild bei⸗ gesteuert. Weiterhin ist das Bild im Wachsen durch Stif⸗ tungen von Frau Dr. Aenni Noah, Frau Flora Fränkel, Frau Generalleutnant von Radowitz, Frau Heinlein, James Simon, Dr. Albrecht Köhler und andere Zuwendungen. Interessant ist es, an dem großen Karton zu verfolgen, wie durch die farbigen Steinchen der zahlreichen Besucher die Darstellung langsam die Farbe des Originals annimmt und Leben gewinnt. Doch harren noch unge⸗ zählte Tausende von Mosaikteilchen der Anbringung.
Unter dem Titel „Wir brauchen ein Reichs⸗Jugend⸗ wehrgesetz! Ein Mahnwort zur deutschen Jugendwehr⸗ bewegung“' hat der Oberlandesgerichtsrat, Reichstags⸗ und bayerische Landtagsabgeordnete Dr. Muller⸗Meiningen, der schon in An⸗ trägen zu den Heeresvorlagen der Jahre 1911—13 für eine bessere körperliche Erziehung unserer Jugend eingetreten ist, eine Schrift ver⸗ faßt, in der die Frage der Herandildung eines körperlich und sittlich hochstehenden Menschenmatertals eine klare, überzeugende Behandlung erfährt (42 Seiten, Verlag von B. G. Teubner in Leipzig, Preis 80 B). Die von dem „Zentralausschuß für Volks⸗ und Jugend⸗ spiele herausgegebene Schrift ist diesem und der „Deutschen Turnerschaft“ als den „Trägern der deutschen Jugendwehrbewegung“ gewidmet und behandelt unter Berücksichtigung der Lehren des ge⸗ waltigen Krieges alle wesentlichen Fragen der künftigen Wehrkraft unseres Volkes. Sie widerlegt die etwaigen Bedenken und Ein⸗ wendungen gegen ein Jugendwehrgesetz, zeigt dessen große Vor⸗ teile, seine Möglichkeit und Notwendigkeit und bringt im Wortlaut einen Entwurf eines Reichsgesetzes, betreffend die Vorbereitung der Jugend für den Heeresdienst. Die frischen und eindringlichen Aus⸗ führungen verdienen ein aufmerksames Studium.
Kunst und Wissenschaft.
Am Dienstag wurde im Beuth⸗Schinkel⸗Museum in der Tech⸗ nischen Hochschule in Berlin⸗Charlottenburg die Ausstellung graphischer Blätter des 16., 17. und 18 Jahrhunderts: „Der Krieg in drei Jahrhunderten“ eröffner. Die ausgestellten Blätter stammen zum größten Teil aus dem Besitze des Museums selbst — unter ihnen befinden sich piele seltene Schätze — z einzelne Stücke wurden auch aus Privatsammlungen geliehen. Der Leiter des Beuth⸗Schinkel⸗Museums, Geheimer Regierungerat, Professor
3 8 über Dr. Zimmermann, eröffnete die Autstellung mit einem Vortraa üb⸗ den — in drei Jahrhunderten, 1500 — 1800 , der 8, e Deutschen Reden in schwerer Zeit“ fortsetzte. Noch im 16. Büs hundert — so führte er etwa aus — machten die 8 Ritter einen wenn auch immer kleiner werdenden Teul g- — aus. Albrecht Dürer schildert sie in einigen Kupferstichen, 9 Ritter beiden Blättern mit dem heiligen Georg und in dem e. 3 25 der sich vor Tod und Teusel nicht fürchtet, einer Darstellunq, b. —— als Titelblatt für den heutigen Krieg gelten kann. Da d HM.*⸗ 5 Einheit der Ritterheere aus drei Mann, dem . dem Seblacht und einem Schützen, mit vier Pferden bestand, löste sich die 2 in lauter turnierartige Einzelkämpfe auf. Sobald das Fußßvo⸗ b dre seiner taktischen Gliederung in gedrängten Massen in der Ge Seir auftrat, mußte das lose zusammengefügte Ritterheer egev.n 8 dem 15. Jahrhundert lag das Schwergewicht der Heere in Sölanere⸗ zu Fuß. In der gegen Ende des 15. Jahrhunderts ins Fatser tretenden Organisation der Landeknechte, um die sich besonders K —5 Max verdient gemacht hat, wurde wieder ein Volksbeer gisc af 23 dessen Hauptwaffe der lange Spieß war. Bis in die Festen 9— großen holländischen Unabvängigteitsrrieges war die Taktik des b4 88 kaum geändert worden; noch immer spielten die Spieße Aufstellung in tiefen Gliedern, die dem Ansturm Wucht ver 6 sollten, die Hauptrolle. Moritz von Oranien war es, der b-. richtige Verbindung zwischen der blanken Waffe und den 857 8 „ in den Vordergrund tretenden Feuergewehren fand, indem er die 9 f Einheiten in kleine, nur wensge Reihen tiefe Abteilungen auf 5 e, und sie schachbrettartig in drei Treffen ordnete. Am längsten tümlich blieb die Artillerie, die erst im Laufe des 18. und 8 — des 19. Jahrhunderts eine immer enn bis zu der her⸗ vorragenden Stellung im gegenwärtigen Kriege erhielt.
An den Vortrag Geheimeat Zimmermanns schloß sich eine . tigung der A usstellung. Aus den bisber weiten Kreisen unbekann 22 Schätzen der Beuthschen Kunstsammlung ist in ihr zasammengestel 1, was die Meister der Schwarz⸗Weiß⸗Kunst dreier Jahrhunderte hae Krieg und den Kriegsleuien dargestellt haben. Von Dürers heatiae, dem letzten Ritter, gehen die Blälter bis zu Chodowieckis 88 dem Großen und seinen Gegnern im österreichischen Lager, Daun und Laudon. Die Landeknechte und großen Kanonen der eg2rnaghnn zeit kommen gewichtig daher, Callot schildert das ganze * Dreißigjährigen Krieges in seiner ein wenig spielerischen Art, Cialgts plünderten Klöster, die verwüsteten Dörfer — heute, wo in Ca vll lothringischer Heimat wieder der Krieg tobt, sieht man “ diese bildlichen Anklagen des Künstlers gegen die Sease 82 Franzosenkönigs Ludwigs XIII., die das bis dahin unabhe F Lothringer Land verwülteten. Und schlachtberühmte Orte von acht tauchen in den alten Blättern auf: Nanteuil radierte eine ür. 8 bei Rethel und einen Entsatz von Arras aus dem Jahre 165 8. gibt das Bildnis des Marquis de Castelnau, eines Ahnen des jetzigen französischen Heerführers. Hollands große Kriegszeit ist mit e Bildnissen und Schlachtblättern vertreten, die zum Teil aus Privat⸗ besitz stammen.
Land⸗ und Forstwirtschaft.
Einstellung von Deutschrussen als 1g-
In der „Landwirtschaftlichen Zeitung für Westfalen un e“ (Heft 46 des 72. Jahrgangs) wird von der Landwirtschaftskammer amtlich auf die Möglichkeit, deutschrussische Kriegegefangene als 8 sinde zu erbalten, hingewiesen. A. a. O. heißt es: Da in Aus sicht steht, daß deutschrussische Kriegsgefangene demnächst als Knechte, Viehwärter und Arbeiter für die Kriegsdauer gegen mäßige Ent⸗ schädigung einzeln obne Bewachung unter persönlicher Verantwortung des Arbeitgebers zur Verfügung gestellt werden können, werden Land⸗ wirte, in deren Bezirk noch das Heuerlingsverhältnis besteht, gebet⸗ n, zur Feststellung des Bedarfs dem Arbeitsamt der Landwirtschafts⸗ kammer ihre Anträge auf Ueberweisung solcher Kriegsgefangenen zu übermitteln. Da es sich durchweg um evangelische Leute handelt, die in die Famtlie des Arbeitgebers aufgenommen werden sollen, muß diesem Umstande bei den Anträgen Rechnung getragen werden. Weitere Auskunft erteilt das Arbeitsamt der Landwirts aftskammer.
Wie verkaufe ich mein Stroh?
Ueber le — noch einige Unklarheit. Wer Stroh absetzen will, schreibe an die Bezugsvereinigung der deutschen Landwirte, Stroh⸗ Abteilung, Berlin W. 10, Genthiner Straße 38: „Hiermit biete ich Ihnen ab Bahnstation (Name) folgende Mengen Stvoh an: (genaue Angabe der Mengen in Zentnern sowie der Arten, ob Roggen⸗, Weizen⸗, Hafer⸗, Gerste⸗ oder Dinkel⸗, ferner ob Flegeldrusch⸗, Preß⸗ drusch⸗ oder ungepreßtes Maschmendruschstroh). Ich ersuche um Mitteilung, ob die Bezugsveremigung der deutschen Landwirte das Stroh kaufen will.“ Dann erfolgt in längstens 14 Tagen die Ent⸗ scheidung. Verzichtet die Bezugsvereinigung auf die Ueberlassung des Strohs, so erteilt sie dem Anmeldenden eine Bescheinigung, auf Grund deren er das Stroh an einen anderen unter Beachtung der gesetzlichen Höchstpreise absetzen kann. Wer sein Stroh unmittelbar, d. h. ohne Zwischenhändler, an ein Proviantamt oder ein anderes Organ der Heeres⸗ oder Marineverwaltung absetzt, ist zum Angebot an die Bezugsvereintgung nicht verpflichtet, ebensowenig ein Klein⸗ händler, der unter Ausschluß von Eisenbahn und Wasserweg bei einem Tagesverkauf von insgesamt höchstens 30 Zentnern unmittelbar
an Verbraucher absetzt.
Die Zuckererzeugung in Belgien.
Belgien ist ein Land mit blühender Zuckerindustrie, die durch den Krieg dank den Bemühungen der deutschen Zivilverwaltung um möglichst ungestörte Aufrechterbaltung von Handel und Wandel keines⸗ wegs so gelitten hat, wie man vselleicht annehmen könnte. Wir findoen darüber in der „Chemikerzeitung“ recht beachtenswerte An⸗ gaben, denen wir folgendes entnehmen; 1
Die Rübenzuckerindustrie hat in Belgien denselben Ursprung wie in Deutschland, die von Napoleon I. seinerzeit ausgeführte Kontinental⸗ sperre. Die Zahl der Zuckerfabriken ist in den letzten 10 Jahren etwas gesunken, von 100 in der Kampagne 1903,04 auf 90 im folgenden Jahre und dann allmählich weiter bis auf 68 in der Kam⸗ pagne 1913/14. Aber der Rübenbau ist keineswegs in gleicher Weise zurückgegangen. Die mit Rüben bestellte Fläche betrug 1903,04 59 100 ha, sank im folgenden Jahre allerdings auf 45 770 ha, ist dann aber auf 71 390 ha gestiegen, darauf abermals auf 60 300 ha gesunken und hat in den nächsten Jahren auch wieder, aber nicht so stark geschwankt. 1912/13 war sie abermals auf 66 000 ha gestiegen, 1913/14 wiederum auf 55 300 ha gefallen. Auch die Rübenernte auf 100 ha ist nicht immer die gleiche gewesen, sodaß bei einer geringeren Anbaufläche doch zuweilen mehr Rüben geerniet wurden. Ebenso war die Zuckererzeugung von 100 kg. Rüben schwankend, im Durchschnitt der zehnjährigen Periode 1903 13 betrug sie 14,45 kg gegenüber einer Zuckerausbeute von 16,13 kg von 100 kg Rüben in Deutschland in der gleichen Periode. Naturgemäß wurde in Deutschland auch auf 1 ha entsprechend mehr Zucker ge⸗ wonnen als in Belgien, 4613 kg gegenüber 4149 kg. In der letzien Friedenskamyagne 1913/14 wurden in Belgien 55 300 ha mit Rüben angebaut und hiermit eine Rohzuckerproduktion von 229 049 t erzielt.
Bald nach Kriegsausbruch war Lüttich erobert. Schon am 20. August zogen die deutschen Truppen in Brüssel ein. Da die bel⸗ gische Armee bei ihrem Rückzug die Eisenbahnen möglichst unbrauchbar gemacht und die Waggons und Lokomotiven nach Frankreich weggefüͤhrt hatte, da ferner die Pferde und Wagen von der belgischen und spaͤter von der deutschen Heeresleitung stark in Anspruch genommen wurden und weiter viele Arbeiter und Fabrikbeamte zum Kriegsdienst cin⸗ gezogen waren, so waren die Aussichten für die Zuckerkampaagne 1914/15, zumal da auch der Post⸗ und Telegraphenbetrieh durch den Krieg sehr gestört war, recht trübe. Die deutsche Zioilverwaltung aber, die schon Anfang September in Brüssel eingesetzt wurde, in
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diese Frage besteht bei Landwirten und Händlern immer