Philipp Remigius Felz in Heddes⸗
auf den 7. Januar 1916, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten — ‧ Nr. 12, an⸗
raumt. sonen, welche zur Konkursmasse gehörige Sache 21 B n⸗ haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an die Erbin zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Be⸗ sitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Koatursverwalter bis zum 28. Dezember 1915 Anzeige zu machen.
Königliches Amtsgericht in Niesky.
Riesenburg. [5619⁴] Bekanntmachung.
Ueber den Nachlaß des am 23. Oktober 1915 zu Hofheim im Tauns verstorbenen Pfarrers Franz Osiuski aus Riesen⸗ burg ist heute, am 4. Dezember 1915, Nachmittags 6 ½ Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter: Kaufmann Paul Engel in Riesenburg. Erste Gläu⸗ bigerversammlung am 30. Dezember 1915, Vormittags 11 Uhr, all⸗ gemeiner Prüfungstermin am 11. Ja⸗ nuar 1916, Vormittags 11 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 26. Dezember 1915.
Riesenburg, W.⸗Pr., den 4. De⸗ zember 1915. (NX. 4/15.) Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts.
Rottweil. [56098] K. Amtsgericht Rottweil. Ueber das Vermögen des Johaunes Jauch, Uhrenfabrikarbeiters, in Schwenningen a. N., Fabrikstraße Nr. 4, wurde am 4. Dezember 1915, Nachmittags 6 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet und Beurksnotar Dokkenwadel in Schwenningen a. N. zum Konkursverwalter ernannt. An⸗ zeige⸗ und Anmeldefrist bis 28. Dezember 1915; Wahl⸗ und Prüfungstermin: Mitt⸗ woch, den 5. Janttar 1916, Nach⸗ mittags ½4 Uhr. Den 6. Dezember 1915. Gerichtsschreiber Weber.
Striegau. [56125]
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Bruno Weiß aus Striegau, 1. Zt. Musketier im Ersatzbataillon Reserve⸗ infanterieregiments Nr. 22, 7. Korporal⸗ schaft in Sacrau, Kreis Oels, ist heute, am 6. Dezember 1915, Nachmittags 12 ½ Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. Verwalter: Privpatsekretär Wil⸗ helm Priemer in Striegau. Anmeldefrist und offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 13. Januar 1916. Erste Gläubiger⸗ versammlung am 30. Dezember 1915, Vormittags 11 Uhr. Prüfungstermin am 22. Januar 1916, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 2.
Der Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts Striegau.
Weinheim. [56338] Ueber den Nachlaß des Fabrikarbeiters
eim wurde heurte, am 7. Dezember 1915, b kachmittags 5 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Gr. Notar Lederle in Weinheim wurde zum Konkursverwalter ernannt. An⸗ meldefrist: 1. Februar 1916. Erste Gläu⸗ igerversammlung: 5. Jauuar 1916, Zormittags 10 ½ Uhr Prüfungstermin: bittwoch, den 9. Februar 1916, Vormittags 10 ½ Uhr. Offener Arrest und Anzeigefrist: 1. Februar 1916. Weinheim, den 7. Dezember 1915. Gerichtsschreiberei Gr. Amtsgerichts.
Werder, Havel. [26339] Konkursverfahren Ueber das Vermögen der Brauerei⸗ enossenschaft Potsdam⸗Werder e. G. b. H. ist am 7. Dezember 1915, kachmittags 12 Uhr 5 Minuten, der Konkurs eröffnet. Verwalter: Rechts⸗ nwalt Engelhardt in Charlottenburg 4, Wilmersdorferstraße Nr. 38. Anmeldefrist is zum 25. Februar 1916. Erste Gläu⸗ igerversammlung den A. Januar 1916, Vormittags 10 Uhr. Allgemeiner Prüfungstermin den 5. April 1916, Vormittags 10 Uhr. Offener Arrest nit Anzeigefrist bis zum 4. Januar 1916. Werder a. H., den 7. Dezember 1915. Königliches Amtsgericht.
Altona, Elbe. [56082] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Johannes Philipp Theodor Fuchs, früheren Mitinhabers des Ballhaus und Café Palais de Danunse, in Altona ist am 14. Sep⸗ tember 1915 gemäß § 204 der Konkurs⸗ ordnung eingestellt worden. 5 N 45/13 B. Altona, den 4. Dezember 1915. Königliches Amtsgericht. Abt. 5.
Itona, Elbe. [56081] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ ögen des Otto Johann Theodor onatz, früher Mitinhabers des Ballhaus und Café Palais de Danse, in Altona ist am 14. Sep⸗ ember 1915 gemäß § 204 der Konkurs⸗ rdnung eingestellt worden. 5 N 50/13 B 18. Altona, den 4. Dezember 1915. Königliches Amtsgericht. Abt. 5.
Arys. Konkursverfahren. [56122] In dem Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Möbelhändlers Joseph Goldberg in Aruns ist infolge eines von
em Gemeinschuldner gemachten Vor⸗ schlags zu einem Zwangsvergleiche Ver⸗
eichstermin auf den 30. Dezember
915, Vormittags 8 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgericht in Arys, Zimmer HMr. 45, anberaumt. Der Vergleichsvor⸗
ausschusses sind auf der Gerichtsschreiberei des Konkursgerichts zur Einsicht der Be⸗ teiligten niedergelegt. Im Falle der An⸗ nahme des Vergleichs: Anhörung der Gläubiger über die Erstattung der Aus⸗ lagen und Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des Gläubigerausschusses. Arys, den 6. Dezember 1915.
Der Gerichtsschreiber
8 des Königlichen Amtsgerichts.
Balingen. [56124] Kgl Amtsgericht Balingen. Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Wilhelm Groz, Kaufmanns zum Pflug in Ebingen, wurde, nach⸗ dem der in dem Vergleichstermine vom 14. Oktober 1914 angenommene Zwangs⸗ vergleich durch rechtskräftigen 5 vom 14. Oktober 1914 bestätigt ist, dur Gerichtsbeschluß vom 4. Dezbr. 1915 gehoben. Den 7. Dezember 1915. Amtsgerichtssekretär
auf⸗
Haile 1 8
Bensheim. [56244] Bekanntmachung.
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Julius Laipple in Bensheim a. d. Bergstraße, ist Termin zur Anhörung der Gläubiger⸗ versammlung über den von dem Konkurs⸗ verwalter gestellten Antrag auf Einstellung des Verfahrens mangels Masse und event. zur Abnahme der Schlußrechnung des Ver⸗ walters anberaumt auf Donnerstag, 23. Dezember 1915, Vorm. 11 Uhr, Zimmer Nr. 8.
Beusheim, den 4. Dezember 1915.
Großh. Hess. Amtsgericht.
Berlin. Konkursverfahren. 156083] In dem Konkursverfahren über den Nachlaß des am 3. Januar 1915 ver⸗ storbenen, zu Berlin, Köpenickerstr. 4, wohnhaft gewesenen Pianofortefabri⸗ kanten Franz Ferdinand Weber, Inhabers der Firma: F. Weber in Berlin, Wrangelstr. 56, ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters und zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Er⸗ stattung der Auslagen und die Ge⸗ währung einer Vergutung an die Mit⸗ glieder des Gläubigerausschusses der Schluß⸗ termin auf den 20. Dezember 1913, Vormittags 11 ½ Uhr, vor dem König⸗ lichen Amtsgerichte hierselbst, Neue Friedrich⸗ straße 13/14, III. Stockwerk, Zimmer 106, bestimmt.
Berlin, den 27. November 1915.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amts⸗ gerichts Berlin⸗Mitte. Abteilung 84.
Berlin. Konkursverfahren. [56085] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft Meyer & Haubold in Berlin, Krausen⸗ straße 61, ist infolge Schlußverteilung nach Aufhebung des Schlußtermins auf⸗ gehoben worden.
Berlin, den 1. Dezember 1915.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abt. 84.
Berlin. [56084] In dem Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Theodor Gehr (Damen⸗ mäntelfabrik) in Berlin, Mohrenstr. 38 (Wohnung: Berlin⸗Schöneberg, Martin Lutherstr. 56), ist infolge eines von dem Gemeinschuldner gemachten Vorschlags zu einem Zwangsvergleich Vergleichstermin auf den 30. Dezember 1915, Vor⸗ mittags 10 ½ Uhr, vor dem Königlichen Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Neue Friedrich⸗ straße 13 — 14, III. Stockwerk, Zimmer 111, anberaumt. Der Vergleichsvorschlag und die Erklärung des Gläubigerausschusses sind auf der Gerichtsschreiberei des Kon⸗ kursgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Berlin, den 3. Dezember 1915.
Der Gerichtsschreiber des Köntglichen Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abteilung 83.
Berlin-Lichtenberg. [56342] Beschluß. 10. N 23. 13. In Sachen, betreffend das Konkurs⸗ verfahren über das Vermögen des Bild⸗ hauers Friedrich Hahn in Berliu⸗ Hohenschönhausen, Berliner Straße100, wird Schlußtermin zur Abnahme der Schlußrechnung und zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Schlußverteilung zu berück⸗ e Forderungen, ferner zur Prü⸗ ung der nachträglich angemeldeten Forde⸗ rungen auf den 3. Januar 1916, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem König⸗ lichen Amtsgericht Berlin⸗Lichtenberg, Am Wagner⸗Platz, 2 Treppen, Zimmer 38, anberaumt. den 6. Dezember D0. Königliches Amtsgericht. Abt. 10.
Berlin-Lichtenberg. [56343] Beschluß. 10. N 12. 13. In Sachen, betreffend das Konkurs⸗ verfahren über das Vermögen des Kaufmanns Gustav Hammerstaedt in Berlin⸗Hohenschönhausen, Berliner Straße 119 (Treskowstraße 71), wird Schlußtermin zur Ahnahme der Schluß⸗ rechnung, zur Erhebung von Ein⸗ wendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Schlußverteilung zu berück⸗ sichtigenden Forderungen sowie zur Be⸗ schlußfassung über die dem Gläubigeraus⸗ schuß zu gewährenden Vergütungen und zu erstattenden baren Auslagen (§ 91 K.⸗O.), ferner zur Prüfung der nachträglich an⸗ gemeldeten Forderungen auf den 4. Januar
*
Königlichen Amtsger cht, Am Wagner⸗Platz,
2 Treppen, Zimmer 38, anberaumt. Berlin⸗Lichtenberg, den 6. Dezember
1915. Königliches Amtsgericht. Abt. 10.
Berlin-Schöneberg. [56086] Konkursverfahren.
Das ahren über das Ver⸗ mögen des Tapetenhändlers C. August Eckhardt, alleiniger Inhaber der Firma C. Marre, Blu. Schöneberg, Maaßen⸗ straße 22, ist, nachdem der in dem Vergleichstermine vom 14. September 1915 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Seclce vom 14. Sep⸗ tember 1915 bestätigt ist, aufgehoben.
Berlin⸗Schöneberg, Grunewald⸗ straße 66/67, dcg 1. Dezember 1915.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abt. 9.
Bremen. [56246] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Inhaberin eines Weiß⸗, Woll⸗ und Manufakturwagrengeschäfts Hinrich Sanders Ehefrau, Marie geb. Jahnke, hierselbst, ist, nachdem der in dem Vergleichstermine vom 22. Jult 1915 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß von demselben Tage bestätigt ist, durch heutigen Be⸗ schluß des Amtsgerichts aufgehoben. Bremen, den 6. Dezember 1915. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts: Fürhölter, Obersekretär.
Christburg. 56192] Das Konkursverfahren über den Nachlaß des am 17. Februar 1914 in Christburg verstorbenen Kaufmanns Walter Schnell wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗ termins hierdurch aufgehoben. Christburg, den 22. Oktober 1915. Königliches Amtsgericht.
Coburg. Konkursverfahren. [56180] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Schneidermeisters Bernhard Kellermann in Coburg wird, nachdem der in dem Vergleichstermine vom 16. Sep⸗ tember 191b angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom gleichen Tage bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. oburg, den 3. Dejember 1915. Herzogliches Amtsgericht. 4. Dr. Schack.
Coesfeld Konkursverfahren. [56088]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Herwig, Zach und Honcamp G. m. b. H. zu Coesfeld wird, nachdem der in dem Vergleichstermine vom 26. Oktober 1915 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Be⸗ schluß vom 30. Oktober 1915 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben.
Coesfeld, den 6. Dezember 1915.
Königliches Amtsgericht.
Culmscee. Konkursverfahren. [56089] Das Konkursverfahren über das Ver⸗
mögen des Schneidermeisters Anton
Pieneczewski von hier wird nach er⸗
folgter Abhaltung des Schlußtermins hier⸗
durch aufgehoben.
Culmsee, den 24. November 1915.
Königliches Amtsgericht.
Dresden. [56341] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Trödlers Moses Weinberg, zuletzt in Dresden, am See 14 (Woh⸗ nung: Flemmingstr. 9 1V), wird nach Ab⸗ haltung des Schlußtermins hierdurch auf⸗ gehoben. Dresden, den 8. Dezember 1915. Königliches Amtsgericht. Abt. II.
Elberfeld. [56191] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns August Görts jr., Inhabers der Firma A. & A. Görts in Elberfeld, ist durch Beschluß vom 30. No⸗ vember 1915 nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Durch Be⸗ schluß vom 1. Dezember 1915 ist die Ver⸗ gütung des Verwalters auf 360 ℳ und der Ersatz der baren Auslagen auf schätzungsweise 40 ℳ festgesetzt. Amtsgericht Elberfeld.
Ettlingen. [56090] In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Bäckermeister Friedrich Dahn Ehefrau. Thekla geb. Kunz, früher in Malsch, jetzt in Bietigheim, wurde beute an Stelle des verstorbenen Konkursverwalters Rechtsanwalt Kraus⸗ mann Rechtsanwalt Dr. jur. Heinrich Haas in Karlsruhe zum Konkursverwalter ernannt. Ettlingen, den 4. Dezember 1915. — Geriichtsschreiberei Gr. Amts⸗ gerichts.
Gengenbach. [56091] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Chorregenten und Kauf⸗ manns Josef Muhr in Zell a. H. wurde nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗ termins aufgehoben.
Gengenbach, den 3. Dezember 1915. Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts.
Hattingen, Ruhr. [56092] Konkursverfahren.
Das Konkursverfahren über das Ver⸗
mögen des Kaufmanns Arthur Joseph
in Hattingen wird nach erfolgter Ab⸗
haltung des Schlußtermins hierdurch auf⸗
gehoben.
Hattingen, den 3. Dezember 1915. Königliches Amtsgericht.
Kötzschenbroda. [56093] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanus Richard Louis Maxv Paul Frickow in Niederlößnitz wird hierdurch aufgehoben, nachdem der im Vergleichstermine vom 21. Oktober
schlag und die Erklärung des Gläubtger⸗
1916, Vormittags 11 Uhr, vor dem
11915 angenommene Zwangsvergleich durch
“
rechtskräftigen Beschluß vom gleichen Tage
bestätigt worden ist. Kötzschenbroda, den 30. November 1915. Königliches Amtsgericht.
MHünchen. [56193] K. Amtsgericht München. Konkursgericht.
Am 7. Dezember 1915, wurde das unterm 20. Oktober 1911 über das Ver⸗ mögen des Michael Schorer, Prokurist, in München eröffnete Konkursverfahren als durch Schlußverteilung beendet aufge⸗ hoben. Vergütung und Auslagen des Konkursverwalters wurden auf die aus dem Schlußterminsprotokolle ersichtlichen Beträge festgesetzt.
München, den 7. Dezember 1915. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts.
Nieder Wüstegiersdorf. [56095] Beschluß.
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Fabrikanten und Kauf⸗ manns Heinrich Tschorn in Ober Wüstegiersdorf, Inhaber der Firma Heinrich Tschorn in Ober Wüste⸗ giersdorf, ist zur Abnahme der Schluß⸗ rechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schluß⸗ verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Erstattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des Gläubiger⸗ ausschusses der Schlußtermin auf den 8. Januar 1916, Vormittags 10 Uhr, vor dem Königlichen Amts⸗ gerichte hierselbst bestimmt. Die Aus⸗ lagen des Konkursverwalters sind auf 168,55 ℳ und seine Vergütung auf 2000 ℳ festgesetzt.
Nieder Wüstegiersdorf, den 6. De⸗ zember 1915.
Königliches Amtsgericht.
Ostrowo, Bz. Posen. [55508]
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Schuhmachermeisters August Moch in Neu Skalmierschütz ist infolge eines vom Gemeinschuldner ge⸗ machten Vorschlags zu einem Zwangs⸗ vergleiche Termin auf den 20. Dezember 1915, Vormittags 10 ¼ Uhr, vor dem Amtsgericht Ostrowo, Zimmer 7, anberaumt. Der Vergleichsvorschlag und die Erklärung des Gläubigerausschusses sind auf der Gerichtsschreiberet des Kon⸗ kursgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Ostrowo, den 28. November 1915.
Königliches Amtsgericht.
Ratingen. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Eheleute Restaurateur Caspar Tegethoff in Großenbaum ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Ein⸗ wendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußsaffung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Erstattung der Aus⸗ lagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des Gläubigerausschusses der Schlußtermin auf den 3. Januar 1916, Vormittags 11 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgericht hierselbst, am Markt, Zimmer Nr. 1, bestimmt. Schluß⸗ rechnungen und Schlußverzeichnisse liegen auf der Gerichtsschreiberei zur Einsicht offen. Ratingen, den 3. Dezember 1915. Königliches Amtsgericht.
Rotenburg, Hann. [55517] Das Konkursverfahren über das Ver⸗
mögen des Schuhmachers Hinrich
Meyer in Reeßum wird nach erfolgter
Abhaltung des Schlußtermins hierdurch
aufgehoben.
Rotenburg i. Hann., den 3. Dezember
1915. Königliches Amtsgericht.
Schwiebus. [56099] Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Otto Mase⸗ kowsky in Schwiebus, alletniger In⸗ haber der Firma Robert Masekowsky, ist zur Prüfung der nachträglich ange⸗ meldeten Forderungen Termin auf den 4. Januar 1916, Vormittags 9 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgericht in Schwiebus, Zimmer Nr. 6, anberaumt. Schwiebus, den 4. Dezember 1915. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Soldin. [56100] In dem Konkursverfahren über das
Vermögen des Zigarrenhäandlers Max Hoffmann in Soldin ist zur Abnahme
[56097]
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen der Schlußtermin auf den 5. Januar 1916, Mittags 12 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst, Zimmer Nr. 1, be⸗ stimmt.
Soldin, den 7. Dezember 1915.
Königliches Amtsgericht.
Stolp, Pomm. [56195] Konkursverfahren.
Das Konkursverfahren über den Nachlaß
des am 30. Juni 1914 in Schojow ver⸗
storbenen Gutsverwalters Benuo v.
Wilcke wird nach erfolgter Abhaltung des
Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Stolp, den 1. Dezember 1915.
Königliches Amtsgericht.
der Schlußrechnung des Verwalters, zur f
Weissenfels. [56101]
In dem HKonkursverfahren über das Vermögen des Automaten⸗Restaurauts Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Weißenfels ist zur Beschlußfassung über die beantragte Einstellung des Ver⸗ fahrens eine Gläubigerversammlung auf den 21. Dezember 1915, Vormittags 11 ¼ Uhr, vor dem Königlichen Amts. gericht in Weißenfels — Zimmer Nr. 5 — anberaumt.
Weißenfels, den 6. Dezember 1915.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. 5.
Tarif⸗ c. Bekanntmachungen
der Eisenbahnen.
[56129]
Deutsch⸗dänischer Eisenbahnver⸗ band über Vamdrup, Hvidding — Vedsted und Warnemünde —Gjedser. Ausnahmetarif für Eisen. Deutsch⸗ dänischer Eisenbahnverband über Vamdrup, Hvidding — Vedsted und Warnemünde — Gjedser. Ausnahme⸗ tarif für Eisen und Stahl ꝛc. von ober⸗ schlesischen Eisenversandstattonen nach dänischen Stationen. Vom 13. Dezember 1915 an wird die däni sche Station Brande in den Tarif aufgenommen. Nähere Auskunft erteilt unser bureau.
Altona, den 5. Dezember 1915.
namens der Verbandsverwaltungen.
[56130ö0)
Ausnahmetarif 2 III u für fälle von Biskuitfabrikation, alte Backware ufw. Mit Gültigkeit vom 9. Dezember 1915 wird der Ausnahme⸗ tarif auf Lupinen an Entbitterungs⸗ anstalten ausgedehnt, sofern das hergestellte Erzeugnis als Viehfutter im Inlande ver⸗ wendet wird. Auskunft geben die beteiligten Güterabfertigungen sowie das Auskunfts⸗ bureau, hier, Bahnhof Alexanderplatz.
Berlin, den 6. Dezember 1915.
Königliche Eisenbahndirektion.
[56131]
Ausnahmetarif für Holzzellstoff (Zellulose) usw. Tfv. 2 1 n. Mit Guͤltiakeit vom 13. Dezember 1915 werden Leer (Ostfr), Osnabrück⸗Eversburg und Waldbröl Stb. als Empfangsstationen in den Ausnahmetarif einhezogen. 38
Berlin, den 7. Dezember 1915.
Ab⸗
[56346]
Ausnahmetarif für Strohstoff, Strohzellstoff, feucht (d. h. mit mehr als 40 Prozent Wassergehalt), zur Verarbeitung als Viehfutter bestimmt. — Tfv. 2 III vy. Mit Gültigkeit vom 13. Dezember 1915 bis auf Widerruf, längstens für die Dauer des Krieges, wird unter gewissen Bedingungen der oben be⸗ zeichnete Ausnahmetarif eingeführt. Er gilt von den Stationen fast aller deutschen Bahnen nach bestimmten Empfangsstationen. Die Frachtberechnung erfolgt nach einer besonderen Kilometer⸗Tariftabelle. — Der Tarif ist zum Preise von 5 ₰ für das Stück durch die Güterabfertigungen sowie das Auskunftsbureau, hier, Bahuhof Alexanderplatz, zu beziehen.
Berlin, den 7. Dezember 1915.
Königliche Eisenbahndirektion. [56223]
Westdeutsch⸗südwestdeutscher Ver⸗ kehr. Mit Gültigkeit vom 1. Dezember 1915 werden zu den Tarifheften 1 bis 4 neue Nachträge ausgegeben. Sie ent⸗ halten hauptsächlich: 1) Entfernungen und Frachtsätze für verschiedene in den Verkehr einbezogene neue Stationen, 2) ermäßiate Entfernungen für verschiedene Stationsverbindungen infolge Eröffnung der Neubaustrecke Haiger— Weidenau, 3) Aenderungen und Ergänzungen ver⸗ schiedener Ausnahmetarife. Mit dem gleichen Tage werden die Stationen Breitenfürst, Dürmentingen, Klaffenbach⸗ Althütte, Laufenmühle, Michelau (Württ), Miedelsbach, Steinenberg, Oberndorf b. Rudersberg und Schlechtbach der württembergischen Staatsbahnen in die Tarifhefte 4 und 8 einbezogen. Näheres im Tarifanzeiger der preußisch⸗hessischen Staatsbahnen.
Frankfurt (M.), den 27. November
1915.
Königliche Eisenbahndirektion. [56247]
Badisch⸗Hessischer Expreßguttarif,⸗ gültig vom 1. April 1914. Am 1. März 1916 treten im Verkehr mit den Stationen der Strecke Wertheim — Bad Mergentheim für einzelne Verbindungen geringfügige Erhöhungen bis zu 2 ₰ ür 10 kg — ein. Nähere Auskunft erteilt unser Verkehrsbureau.
Mainz, den 3. Dezember 1915.
Königl. Preuß. u. Großh. Hess.
Eisenbahndirektion.
[56132] b Hsv Rheinisch⸗Bayerischer Güterverkehr. Tarif v. 1. April 1908. Mit so⸗ fortiger Wirksamkeit treten im A. T. 1 b für Brennholz folgende Teilfrachtsätze in Kraft: 88 Nach oder von Freisitg. Landshut Straubing *Nur gültig für den München, den 7
8
Dezember 1915. 9
Tarifamt d
Verkehrs⸗
Königliche Eisenbahndirektion Ordensverleihungen ꝛc.
Bekanntmachung, betreffend den Anzeige, betreffend die Ausgabe
Ernennungen, Charakterverleihungen Standeserhöhungen und
Bekanntmachung, betreffend die Einlösung der am 2. Januar
Königliche Eisenbahndirektion. 8
bis zum Schnittpunkt 11““
önigli
eiger.
Seens 88 1 8 “ X.
Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 5 ℳ 40 ₰. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsspediteuren für Gelbstabholer
auch die Expedition SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
2258
Einzelne Rummern 25
kosten ₰.
————
Anzeigenpreis zeile 30 ₰, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 50 ₰.
sur den Raum einer 5 gespaltenen Einheits⸗
Anzeigen nimmt an:
die Königliche Expedition des Reichs- und Staatsanzeigers Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
1I1““ 2
Inhalt des amtlichen Teiles:
Deutsches Neich. 1.. Verkehr mit Butter. der Nummer 177 des Reichs⸗ Gesetzblatts.
Königreich Preußen.
sonstige Personalveränderungen
1916 fälligen Zinsscheine der preußischen Staatsschuld, der Reichsschuld und der Schutzgebietsschuld sowie die Zahlung der zum selben Zeitpunkt fälligen Zinsen der Staatsschuldbuch⸗ und Reichsschuldbuchforderungen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Domänenpächter, Amtsrat Fleischer in Plagow, Kreis Arnswalde, den Roten Adlerorden dritter Klasse mit der Schleife, 1 dem bisherigen Kirchenältesten, Rentner Lemm in Spandau und dem Gefängnisinspektor a. D. Kerstan in Lenzen, Landkreis Elbing, den Königlichen Kronenorden vierter Klasse, “ Uehrer Naumann in Wenkbach, Kreis Marburg, den Adler der Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern, 1 1““
dem Reichsbankgeldzähler a. D. Helfer in Görlitz und dem E. a. D. Pertz in Harburg das Ver⸗ dienstkreuz in Silber,
8 Regierungshauptkassendiener a. D. Buchelt in Breslau und dem Steindrucker Marx in Köslin das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, 8
dem Kanzleigehilfen a. D Krzesinski in Birnbaum und dem Maurerpolier Klein in Berlin⸗Tempelhof das Allgemeine Ehrenzeichen,
b 8. Schiffbauer Kähler, dem Helfer Roßfeld, dem Dreher Vogel, sämtlich von der Werft in Kiel, und den Werftinvaliden Döring und Thomsen in Schortens, Amt Jever, das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze sowie 1
dem Musketier Lubitz im Infanterieregiment Nr. 184, dem Kriegsfreiwilligen, Kanonier Westhoff bei der II. Ersatz⸗ abteilung des 2. Westfälischen Feldartillerieregiments Nr. 22, dem Kanonier Markmann bei der Ersatzabteilung des Mindenschen Feldartillerieregiments Nr. 58. und dem Landsturm⸗ mann Eckert bei einem Armierungsbataillon die Rettungs⸗ medaille am Bande zu verleihen.
Deutsches Reich.
Bekanntmachung über den Verkehr mit Butter.
Vom 8. Dezember 1915.
Der Bundesrat hat auf Grund des §3 des Gesetzes über
die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗
nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
8
Jahre 1914 mindestens
41
Unternehmer von Molkereien, die im
500 000 Liter Milch oder eine entsprechende Menge Rahm verarbeitet
haben, sind verpflichtet, monatlich bis zu 15 vom Hundert der im
Vormonate hergestellten Buttermenge der Zentral⸗Einkaufsgesellschaft
n. b H. in Berlin nach Maßgabe der §§ 2 ff zu überlassen.
Bei der Berechnung der Menge, von der bis zu überlassen sind, sind von der im Vormonate
die Mengen abzuziehen, die
Verträgen an die Heeresverwaltungen und die
liefern sind.
8
§ 2
§ 2 3 Die im § 1 bezeichneten Unternehmer haben am ersten Tage jedes
Monats der Zentral⸗Einkaufsgesellschaft anzugeben:
1) wieviel il hergestellt worden ist;
2) wieviel Butter sie am ersten Tage des laufenden Monats
auf Grund der bestehenden Verträge im
vorrätig haben; 3) wieviel Butter sie 8 laufenden Monat zu liefern haben und an wen.
Die Zentral⸗Einkaufsgesellschaft hat mit möglichster Beschleunigung
zu erklären, welche Buttermengen sie nach § 1 in Anspruch nimmt Geht ihre Erklärung r t Monats zu, so erlischt die Lieserungspflicht für
Die Unternehmer haben die angeforderten der Zentral⸗Einkaufsgesellschaft an die von 1b versenden. Weigert der Unternebmer, der Weisung na
zukommen, so kann die zuständige Behörde den Versand auf sein
diesen Monat.
zu 15 vom Hundert hergestellten Menge im laufenden Monat auf Grund von Marineverwaltung zu
Butter in ihrem Betriebe während des Vormonats
dem Unternehmer nicht spätestens am 12. des
Mengen nach Weifung ihr bezeichnete Stelle zu ch. Erfordern zur
Die Zentral⸗Einkaussgesellschaft soll zunschst nur solche Butter⸗ mengen in Anspruch nehmen, über die der Unternehmer noch keine Lieferungsverträge abgeschlossen hat. Ist die Zentral⸗Einkaufsgresell⸗ schaft genötigt, auf Butter zurückzugreifen, über die Lieferungsverträge abgeschlossen sind, so sind die Unternehmer berechtigt, ihre Lieserungs⸗ verpflichtungen aus bestehenden Verträgen mit Ausnahme der mit den Heeresverwaltungen und der Marmevperwaltung geschlossenen Ver⸗ träge insoweit verhältnismäßig zu kürzen, als es zur Erfüllung ihrer Lieferungspflicht gegenüber der Zent Linkaufsgesellschaft er⸗ § 4 8
forderlich ist.
Sind Molkereien zu gemeinsamer Verwertung der Butter zu⸗ sammengeschlossen, so finden die Vorschristen der §§ 1 bis 3 nicht auf die einzelnen Molkereien, sondern auf ibre Verbände (Genossen⸗ schaften, Gesellschaften usw.) mit der Maßgabe Anwendung, daß die im § 2 vorgesehene Meldung am dritten Tage jedes Monats zu er⸗
folgen hat.
zu fuͤnfzehnhundert Mark wird bestraft,
§ 5 1 1
Die Zentral⸗Einkaufsgesellschaft hat für die nach § 2 ve sandte Butter einen angemessenen Uebernahmepreis zu zahlen. Dieser darf den Frundpreis, der für den Ort der Niederlassung des in Anspruch genommenen Unternehmers gilt, nicht übersteigen. Die Kosten der Beförderung trägt der Unternehmer. Eine Vergütung hierfür darf ihm nur bis zur Höhe des Betrags gewährt werden, um den der Uebernahmeprels hbinter dem Erundpreis des Ortes zurückbleibt, nach dem die Butter gemäß der Weisung der Zentral⸗Einkausssgesellschaft von dem Unternehmer zu versenden ist. 1 8
Ist der Unternehmer mit dem ihm von der Zentral Einkaufs⸗ gesellschaft gevotenen Preise oder der Frachtvergutung nicht ein⸗ verstanden, so ent'cheidet darüber eig Schiedvsgericht endgültig; es bestimmt, wer die baren Austagen des Verfahrens zu tragen hat. Der
Verordnung der Zentral-⸗Einkaufsgesellschaft
Unternehmer hat ohne Rücksicht af die endgültige Frstsetzung des Uebernabmepreises zu liefern, die Zentral⸗Einkaufsgesellschaft hat den von ibr für angemessen erachteten Preis zu zahlen. Das Nähere üder das Schiedsgericht bestimmt der Reichskanzler. § 6
Die Zentral⸗Elnkaufsgesellschaft darf die Butter nur an Ge⸗ meinden oder an die vom Reichekanzler bestimmten Stellen nach den Weisungen des Reichskanzlers abgeben.
§ 7 2 bezeich ete Schiedsge icht entscheidet end⸗ die sich bei Durchfüh ung dieser Ver⸗ Z ntral⸗Einkaufsgesellschaft und
Das im § 5 Abs. gültig über Streiligkeiten, ordnung zwischen Unternehmer, Erwerber ergeben.
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Die Gemeinden sind bercchtigt und auf Anordnurg der Landes⸗ zentralbehörden verpflichtet, den Verkehr und den Verbrauch von Butter in ibrem Bezirke zu regeln, in besondere zu bestimmen, daß Batter gewerbemäßig nur an Personen oder Unternehmer abgegeben werden darf, die sich im Besitze von Butterkarten befinden. Sie können für Butter, die über Höchstpreis verkauft wird, besondere Butterkarten ausgeben und 8* ondere Butier vorzugsn eise der minder⸗
ittelten Bevölkerung zuführen. “ Gemeinden sind berechtigt und auf Anordnung der Landes⸗ zentralbehörden verpflichtet, diese Regelung auf Butterschmalt, Mar⸗ garine, Kunstspetsefeit sowie auf tierische und pflanzliche Oele und Fette aller Art auszudehnen. 8
Die Bestimmungen finden keine Anwendung gegenüber den Heeresverwaltungen, der Marineverwaltung und denjenigen Personen, die von diesen Verwaltungen mit Butter versorgt werden.
Die zuständige Behörde kann Geschäfte schließen, deren Inhaber oder Betrebsleiter sich in Befolgung der Pflichten, die ihm durch diese Verordnung oder 1 dazu krlassenen Ausführungebestimmungen
t sind, unzuverlässig erweist. “ Verfügung ist Beschwerde zulässig. Ueber die Be⸗ schwerde entscheidet die höhere Verwaltungsbehörde endgültig. Die
Beschwerde bewirkt keinen Aufschub.
10 8 Die Besuanisse, die in dieser Verordnung den Gemeinden über⸗ Gemeinden und Gutsbezirken zu. Die Landesentralbehörden kͤnnen Kommunalverbände, Ge⸗ meinden und Gutsbezirke zur Regelung des Verkehrs und Verbr uchs von Butter vereinigen und ihnen die Befugnisse der Gemeinden über⸗ tragel oder die Regelung selbst vornehmen. Soweit der — geregelt ist oder wird, ruhen die Verpflichtungen und ug. zu dem Bezirke gehörenden Kemmunalverbände, Gemeinden
Gutsbezirke.
Kommunalverbänden,
fübrung dieser Verordnung. §§ 8, 10 vorgesehenen Anordnungen anstatt durch die Kommunalverbände durch deren Vorstand erfolgen. wer als böhere Verwaltungsbehörde, als zuständige Kommunalverband, als Gemeinde oder als Vorstand im Verordnung anzusehen ist. § 12 In Bundesstaaten, 1 kehrs mit Butter besteht oder eingeführt wird, behörde bestimmen, daß an die die EbE 1— erteilun sstelle aus der von Butiermenge für den Bedarfsausgleich innerbalb sorgen und den Ueberschuß der Verfügung zu stellen. e auf die Einforderung der ihr von den lassenden Buttermenge ganz oder teilweise
Kosten mit Mitteln seines Betriebs lassen.
durch einen Dritten vornehmen
der Zentral⸗Einkaufsgesellschaft verzichten.
tragen sind, stehen auch Kommunalverbänden sowie Vereinigungen von
Verkehr und Verbrauch für einen größeren Bezirk Befugnisse der und
§ 11 Landeszentralbehörden erlassen die Bestimmungen zur Aus⸗ S ’ Sie können vorschreiben, daß die in den Gemeinden und
Sie bestimmen, Bebörde, als Sinne dieser
in denen eine allgemeine Regelung des Ver⸗ “ . kann die Landengfi ta; Stelle der Zentnal⸗Eintaufsgesellscha
In diesem Falle hat die Landes⸗ ibr gemäß §§ 1 ff. zu überlassenden hres Bez rkes zu Zentral Einkaufsgesellschaft auf Die Landeeverteilunge stelle darf Molkereien gemäß § 1 zu über⸗ nur im Einvernehmen mit
bestimmen, wieviel mindestens an die Zentral.Einkaufsgesellschaf abzuliefern ist. 8
Im Falle des Abs. Stelhle des nach § 5
die Landeszentralbebörde an eingesetzten Schiedsgerichts ein besondere Schiedsgericht bestellen und tas Nähere darüber bestimmen. Dieses Schiede gericht entscheidet endgultig über die in §88 5, 7 bezeichneten Streitigkeiten, die sich zwischen Unternehmer, Landesvertetlungsstell und Erwerber ergeben. Ueber Streitigkeiten zwischen der Landesver teilungsstelle und der Zemtral. Gmkaufsgeselischaft entscheidet endgülti das nach § 5 eingesetzte Schiedsgericht. — 88e g. TPef. 1 Satz 1 nifft an Stelle des Reichskanzler
1 Satz 1 kann
die Landeszentralbehörde die im § 6 vorgesehenen Anordnungen.
Mit Gefänagnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bi 1) wer den Verpflichtungen aus § 2 Abs. 1 oder Abs. 3 Satz 1
8 zuwiderhandelt: 1
8 2) wer nach den §§ 8, 11 Satz 1 erlassenen Bestimmungen zu⸗
widerhandelt. 188 Der Reichskanzler kann die Rechte und Pflichten, die in dieser übertragen sind, auf eine die erforderlichen Uebergangs⸗
Er kann
Ausnahmen von den Vorschriften dieser
andere S elle übertragen. bestimmungen treffen.
Der Reichskanzler kann Verordnung zulassen.
§ 15 1 tritt am 1. Januar 1916 in Kraft.
Die Verordnung 8 Außerkrafttretens.
Reschskanzler bestimmt den Zeupunkt des Berlin, den 8. Dezember 1915. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 1 8 Delbrück.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 177
des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter
Nr. 4981 eine Bekanntmachung über den Verkehr mit Butter, vom 8. Dezember 1915.
Berlin W. 9, den 10. Dezember 1915.
Kaiserliches Postzeitungsam Krüer.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Geheimen Finanzrat und vortragenden Rat im Finanz⸗
ministerium Leiter zum Geheimen Oberfinanzrat und
den bisherigen Kreistierarzt Wilhelm Nolte zum Re⸗
gierungs⸗ und Veterinärrat zu ernennen sowie b
dem Rechnungsrat Siebert im Ministerium für Handel
und Gewerbe den Charakter als Geheimer Rechnungsrat zu
verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht den Militärintendanturassessor Schreiner zum Militär⸗ intendanturrat sowie b 38 den Baurat Gortzitza und den Regierungsbaumeister Machwirth, beauftragt mit Wahrnehmung von Intendantur⸗ und Bauratstellen bei den stellvertretenden Intendanturen des VI. bezw. V. Armeekorps, zu Intendantur⸗ und Bauräten zu ernennen, 8 1 den Regierungsbaumeistern Gödtke v. Adlersberg und Wigand, Vorständen der Militärbauämter Potsdam I und Metz II, den Charakter als Baurat mit dem persönlichen Range der Räte vierter Klasse, “ dem Geheimen erxpedierenden Sekretär im ministerium, Rechnungsrat Gauger den Charakter Geheimer Rechnungsrat, 1 1 den Geheimen expedierenden Sekretären im Kriegsmini⸗ sterium Streich, Gumprich, Ruch, Tietz, dem Geheimen Kalkulator von derselben Behörde Mattka sowie aus Anlaß des Uebertritts in den Ruhestand dem Remontedepotinspektor Bernhold vom Remontedepot Hunnesrück und dem Oberzahl⸗ meister Walther vom Großherzoglich Mecklenburgischen Füsilierregiment Nr. 90 Kaiser Wilhelm den Charakter als
5 1 Rechnungsrat zu verleihen.
Kriegs⸗ als
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs ist die Wahl des Direktors des Progymnasiums in Tremessen Richard Holtz zum Direktor des Kaiser Wilhelms⸗ Gymnasiume in Montabaur durch das Staatsministerium be⸗
stätigt worden.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Staatsministerium infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in Wermelskirchen getroffenen Wahl den Fabrikanten Robert Weber daselbst als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Wermelskirchen auf fernere sechs
Jahre bestätigt.
Der Reichskanzler kann