eeingetragene
— een und zeichnet für sie, Zeichnung erfolgt rechtsverbindlich durch 1 — * —₰ 2 .91— en chäftdanteil zu je rägt 500 ℳ — fünfhundert Mark. Vor⸗ — nd: Martin Gärtner, aumeister, Josef Möschl, Kaufmann, Martin Raschbichler, Schmiedmeister, alle in Bad Aibling. — Während der Dienst⸗ tunden des Gerichts ist die Einsicht der Genossenliste jedem gestattet. Traunstein, den 6. Dezember 1915. K. Amtsgericht Traunstein. Registergericht.
Waldenburg, Schles. [57548] In unser Genossenschaftsregister ist bei Nr. 37: Glektrizitäts⸗Genossenschaft Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht in Konradsthal am 11. Dezember 1915 eingetragen worden, daß Richard Alscher aus dem Vorstand ausgeschieden und Kaufmann Oskar Reigber in Konradsthal an seine Stelle gewählt ist. Amtsgericht Waldenburg, Schles.
Weiden. Bekaunntmachung. [57549] In das Genossenschaftsregister wurde eingetragen:
„Konsumverein für Mitterteich und
UH. e. G. m. b. H. Sitz: Mitterteich.“
Mit Generalversammlungsbeschluß vom
21. v. M. und Aufsichtsratsbeschluß vom 9. v. M. wurde
a. für das ausgeschiedene Vorstands⸗ mifglied Seebach der Porzellanmaler Josef Schöttner in Mitterteich,
b. als Stellvertreter des Vorstands⸗ mitglieds Kalser für die Dauer dessen Erkrankung der Porzellanmaler Rudolf
8. Klier in Mitterteich
gewählt. Weiden, den 14. Dezember 1915. K. Amtsgericht Welden. Registergericht.
Wittlich. [57550] Im hiesigen Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 30 bei dem Reiler Spar⸗ und Darlehnskassenverein, ein⸗ getragene Genossenschaft mit un⸗ beschränkter Haftpflicht in Reil fol⸗ gendes eingetragen worden: An Stelle des durch Tod ausgeschiedenen orstandsmitgliedes Johann Burg⸗Burg I. st Peter Nalbach, Winzer in Reil, in den Vorstand gewählt worden. Wistlich, den 9. Dezember 1915. Königliches Amtsgericht.
Zittau. [57614] Auf Blatt 37 des Genossenschafts⸗ See. betr. die Hypotheken⸗Ver⸗ mittelungs⸗Bank, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht, zu Zittau sind folgende Einträge bewirkt worden: Eduard Kurth in Zittau ist nicht mehr Mitglied des Vorstands. 8 Ziegeleibesitzer Otto Hänsel in Zittau ist Mitglied des Vorstands. Zittau, den 13. Dezember 1915 Königliches Amtsgericht.
enꝙnnnene
Konkurse. Belgard. Persante. Konkursverfahren. Ueber das Vermögen des Kaufmanns Bruuo Freisleben zu Belgard a. Pers. wird heute, am 10. Dezember 1915, Mittags 12 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet, da derselbe den Ankrag auf “ des Konkurses gestellt und seine Zahlunfähig⸗ keit und Zablungseinstellung dargetan hat. Der Kaufmann Otto Kasiske, hier, wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 10. Ja⸗ nuar 1916 bei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Bei⸗ behaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden⸗ salls über die in § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf den 5. Ja⸗ nuar 1916, Vormittags 10 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forde⸗ rungen auf den 22. Januar 1916, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkurs⸗ masse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu eisten, auch die Verpflichtung auferlegt, on dem Besitze der Sache und von en 2.2 für welche sie aus er Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter is zum 10. Januar 1916 Anzeige zu
[57655]
machen. 1 Königliches Amtsgericht Belgard.
Berlin. 57486] Ueber den Nachlaß des am 5. Sep⸗ ember 1914 verstorbenen Kaufmanns ermann Gustav Woltmann, zuletzt ohnbhaft in Berlin, Petersburgerplatz 7,
t heute, Vormittags 11 ¼ Uhr, von dem önigl. Amtsgericht Berlin⸗Mitte das Konkursverfahren eröffnet. (84. N. 250,. 1915 a.) Verwalter: Kaufmann Gullletmot in Berlin, Lessingftraße 2. Frist zur An⸗ Konkursforderungen bis Erste Glaubigerver⸗ sammlung am 5. Januar 1916, Bormittags 10 ¾ Uhr. Prüfungstermin
am 23. Februar 1916, Vormittags 5388
0 Uhr, im Gerichtsgebäude, kedrichstraße 13/14, IIlI. Stockw. immer 106. Offener Arrest mit Anzeige⸗ bis 4. . e Ber den 11. ember 5. 2 chreiber des Köuigl. Amts⸗ lin⸗Mitte. Abteilung 84.
die
[57743] hreu.
onkursverfa
1— v* püchters 3 ardt, früher in Groß Selten, Kreis Sagan, letzte Wohnung: Teltow, Ritterstraße 33, zurzeit im Felde, wird heute, am 11. De⸗ — 1915, Vormittags 10 Uhr, auf einen Antrag das Konkursverfahren er⸗ Der Kaufmann Ernst Zuther, erlin W. 30, Barbarossastr. 42, wird zum Konkursverwalter ernannt. Kon⸗ kursforderungen sind bis zum 29. Februar 1916 bei dem Gericht anzumelden. wird zur Beschlußfassung über die Bei⸗ behaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretendenfalls über die im § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf Sonnabend, den 8. Januar 1916, Vormittags 10 ½¼ Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Feee. rungen auf Sonnabend, den 8. ril 1916, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeschneten Gerichte, Ringstraße 9, Zimmer 124, Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in B haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird zufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 29. Februar 1916 Anteige zu machen.
Königliches Amtsgericht in Berlin⸗
Lichterfelde.
Geislingen, Steige. [57490] Konkurseröffnung.
Ueber den Nachlaß 1) der ledigen Händlerin Creszentia Herzer, 2) der ledigen Händlerin Marie Herzer in Weißenstein, O.⸗A. Geislingen, ist am 11. Dezember 1915, Nachm. 6 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. Konkursverwalter: Bezirksnotar Wetzel in Donzdorf. Anmeldefrist und offener Arrest mit Anzeigepflicht bis 3. Januar 1916. Wahl⸗ und Prüfungstermin: Mittwoch, 8 Januar 1916, Vormittags
r. Geislingen a. d. Steige, den 13. De⸗
zember 1915. Bergmüller, Gerichtsschreiber K. Amtsgerichts.
Mannheim. [57069] Ueber das Vermögen der Firma Otto Reinhardt, Baumaterialienhandlung, offene Handelsgesellschaft in Mannheim, ist heute, Vormittags 10 Uhr, das Konkurs⸗ verfahren eröffnet worden. Verwalter: Rechtsanwalt Dr. Albert Dührenheimer hier. Anmeldefrist bis 15. Januar 1916. Erste Gläubigerversammlung: Mittwoch, 5. Januar 1916, Vormittags 11 Uhr. Allgemeiner Prüfungstermin: Mittwoch, 26. Januar 1916, Vormittags 11 Uhr, Zimmer Nr. 111. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 15. Januar 1916. Mannheim, den 10. Dezember 1915. Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts. Z. 7.
Mittweida. [57757] Ueber den Nachlaß des am 2. No⸗ vember 1915 verstorbenen Gasthaus⸗ pächters Gustav Louis Wenzel in Krumbach (Wasserschänke) wird heute, am 14. Dezember 1915, Vormittags 111 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkurs⸗ verwalter: Herr Ortsrichter Heinrich Bürger hier. Anmeldefrist bis zum 4. Ja⸗ nuar 1916. Wahl⸗ und Prüfungstermin am 13. Januar 1916, Vormittags 11 Uhr. Offener Arrest mit Anzeige⸗ pflicht bis zum 30. Dezember 1915. Mittweida, den 14. Dezember 1915. Königliches Amtsgericht.
Senftenberg, Lausitz. 57761] Konkursverfahren.
Ueber das Vermögen des Ziegelei⸗ besitzers Wilhelm Kurth in Drebkau N. L. wird heute, am 14. Dezember 1915, Vormittags 11 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Kaufmann Max Stiebner in Senftenberg N. L. wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkurzforderungen sind bis zum 28. Januar 1916 bei dem Gericht an⸗ zumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters eger über die Bestellung eines Gläubiger⸗ ausschusses und eintretendenfalls über die im § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf den 11. Januar 1916, Vormittags 10 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 4. Februar 1916, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richte Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkurs⸗ masse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verab⸗ oder zu leisten, auch die Ver⸗ pflichtung auferlegt, von dem S der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Be⸗ friedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 27. Dezember 1915 Anzeige zu machen.
Königliches Amtsgericht in Seuftenberg (Laufitz).
T.*“*
Aachen. [57484]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Gustav Beckerhoff, Inhaber eines Bureauausrüstungsgeschüfts in
Aachen, wird, nachdem der in dem Ver⸗
gleichstermine vom 25. November 1915 angenommene Zwangsvergleich durch rechts⸗ kräftigen Beschluß vom selben Tage be⸗ stätigk ist, hierdurch aufgehoben. Aachen, den 11. Dezember 1915. Königliches Amtsgericht. 5. Aschersleben.
[57485] Konkursverfahren.
In dem Konkursverfahren über den Nachlaß des om 17. Dezember 1908 ver⸗ storbenen Justizrats Friedrich Werren in Aschersleben ist zur Abnahme der
Es Schlußrechnung des Verwalters, zur Er⸗
hebung von Einwendungen geden das Schluß⸗ verveichnss der bei der Verteilung zu be⸗ rücksichtigenden Forderungen der Schluß⸗ termin auf den 3. Januar 1916, Mittags 12 Uhr, vor dem König⸗ lichen Amtsgerichte hierselbst bestimmt. Das Honorar des Konkursverwalters, Kaufmann Willi Stange hier, ist auf 75 — fünfundsiebzig — Mark festgesetzt. Aschersleben, den 1. Dezember 1915.
Der Gerichtsschreiber
des Königlichen Amtsgerichts.
Berlin-Lichterfelde. [57487]
Konkursverfahren.
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Georg Müller in Zehlendorf⸗Mitte, 3Schweitzer⸗ straße 25, ist zur Prüfung der ange⸗ meldeten Forderungen Termin auf den 10. Juni 1916, Vormtttags 10 Uhr, vor dem Köntglichen Amtsgericht in Berlin⸗ Lichterfelde, Ringstraße 9, Zimmer 124, anberaumt.
Berlin⸗Lichterfelde, den 11. Dezember
1915. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abt. 7.
Beuthen, O. S. [57488]
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Schuhmachermeisters August Kowol aus Hohenlinde, Hohen⸗ zollernstraße Nr. 23, z. Zt. beim Kriegs⸗ bekleidungsamt in Breslau, ist infolge eines von dem Gemeinschuldner gemachten Zwangsvergleichsvorschlages Vergleichster⸗ min auf den 12. Januar 1916, Vormittags 10 Uhr, vor dem König⸗ lichen Amtsgericht in Beuthen O. S, Mietsräume, Parallelstraße Nr. 1, Zimmer Nr. 3, anberaumt worden. Der Ver⸗ gleichsvorschlag und die Erklärung des Konkursverwalters und Gläubigerausschusses sind auf der Gerichtsschreiberei zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. 12. N. 61d/15.
Beuthen, O. S., den 5. Dezember 1915.
Königliches Amtsgericht.
Birnbaum. [57489]
Das Konkursverfahren über den Nachlaß des am 20. April 1914 zu Pinne ver⸗ storbenen Fleischers Czeslaus Szu⸗ kalski in Kwiltsch wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.
Birubaum, den 9. Dezember 1915.
Königliches Amtsgericht.
Freudenstadt. [57502]
Das K. Amtsgericht Freudenstadt hat in dem Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Theodor Knapp, Bankiers, Inhabers der Firma C. Haug Nach⸗ folger in Freudenstadt, zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen be⸗ sonderen Prüfungstermin auf Montag, den 3. Januar 1916, Nachm. 3 Uhr, vor dem K. Amtsgericht Freuden⸗ stadt anberaumt.
Freudenstadt, den 13. Dezember 1915.
Amtsgerichtssekretär Hartmann.
Heiligenbeil. [57503] . Konkursverfahren.
In dem Konkursverfahren über den Nachlaß des verstorbenen Brauerei⸗ besitzers Rudolf Quosbarth aus Heiligenbeil ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Er⸗ hebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertharen Vermögensstücke der Schlußtermin auf den 8. Januar 1916, Mittags 12 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst bestimmt.
Heiligenbeil, den 10. Dezember 1915.
Königliches Amtsgericht.
Hettstedt. [57491] Konkursverfahren.
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Karl Brüdern in Hettstedt wird, nachdem der in dem Vergleichstermine vom 20. November 1915 angenommene Zwangsvergleich durch rechts⸗ kräftigen Beschluß vom 20 November 1915 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben.
Hettstedt, den 10. Dezember 1915.
Königliches Amtsgericht.
Ibbenbüren. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über den Nachlaß des Kaufmanns Max Hehr zu Ibbenbüren, alleinigen Inhabers der Firma B. Hoffschulte Ww. zu Ibben⸗ bären, wird zur Abnahme der Schluß⸗ rechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schluß⸗ verzeichnis der bei der Verteilung zu be⸗ rücksichtigenden Forderungen und zur Be⸗ schlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke der Schluß⸗ termin auf den 11. Januar 1916, vSeea-ee- 10 Uhr, vor dem König⸗ lichen Amtsgerichte hierselbst, Zimmer Nr. 2, bestimmt. Ibbenbüren, den 11. Dezember 1915. Königliches Amtsgericht.
[57616]
Kattowitz, 0. S. 157659] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Bruno Seidler in Zawodzie ist nach erfolgter Schluß⸗ verteilung aufgehoben worden. Amtsgericht Kattowitz, 9. XII. 1915.
[57492]
Landau, Pfalz. Bekanntmachung.
Das Konkursverfahren über den Nachlaß der am 24. April 1914 zu Siebeldingen verstorbenen Magdalena Gerstle, geb. Braun, Witwe des Postexpeditors Jakob Gerstle von Siebeldingen, wurde durch Beschluß des K. Amtsgerichts Landau vom 11. Dezember 1915 ein⸗ estellt, da eine den Kosten des Ver⸗ — entsprechende Konkursmasse nicht vorhanden ist.
Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts.
Leipzig. [57493]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Handelsfrau Olga Müller in Leipzig, Tauchaerstr. 22, Inhaberin eines Herrengarderobegeschäfts da⸗ selbst, wird mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Konkursmasse eingestellt.
Leipzig, den 12. November 1915.
Königliches Amtsgericht. Abt. II Al.
Lüneburg. 157756] Konkursverfahren.
In dem Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Fr. Ohlert in Lüne⸗ burg, alleiniger Inhaber Kaufmann Her⸗ mann Ohlert daselbst, ist zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen Termin auf den 24. Januar 1916, Vormittags 10 ½¼ Uhr, vor dem König⸗ lichen Amtsgericht in Lüneburg anberaumt.
Lüneburg, den 8. Dezember 1915.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
Lyck. Konkursverfahren. [57494]
In dem Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns August Praß in Lyck ist infolge eines von dem Gemein⸗ schuldner gemachten Vorschlags zu einem Zwangsvergleiche Vergleichstermin auf den 6. Januar 1916, Mittags 12 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte in Lyck, Zimmer Nr. 43, anberaumt. Der Ver⸗ leichsvorschlag und die Erklärung des
läubigerausschusses sind auf der Gerichts⸗ schreiberei des Konkursgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der Ver⸗ gleichstermin wird mit dem allgemeinen Prüfungstermin verbunden und isf gleich⸗ zeitig zur Anhörung der Gläubigerver⸗ sammlung über die den Mitgliedern des Gläubigerausschusses zu gewährenden Honorare und Auslagen bestimmt.
Lyck, den 4. Dezember 1915.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
Menden, Kr. Iserlohn. 157615] Konkursverfahren.
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Elektrotechnikers Wilhelm Schröder zu Menden, alleinigen In⸗ habers der Firma Schröder & Strehlau zu Menden, wird, nachdem der in dem Vergleichstermine vom 13. November 1915 angenommene Zwangsvergleich durch rechts⸗ kräftigen Beschluß vom 13. November 1915 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben.
Menden i. W., den 13. Dezember 1915. Königliches Amtsgericht.
Nürnberg. [57504]
Das K. Amtsgericht Nürnberg hat mit Beschluß vom 14. Dezember 1915 das Konkursverfahren über das Vermögen des Schuhmachers und Schuhwaren⸗ händlers Markus Birkmann in Stein als durch Schlußverteilung beendet auf⸗
gehoben. 1 Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts.
Prforzheim. [57495]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Sedan Automaten⸗ gesellschaft G. m. b. H. in Pforzheim wurde durch Beschluß Gr. Amtsgerichts vom Heutigen eingestellt, weil keine den Kosten des Verfahrens entsprechende Kon⸗ kursmasse vorhanden ist.
Pforzheim, den 10. Dezember 1915. Gerichtsschreiberei Gr. Amtsgerichts. A. 4.
Radeberg. [57496] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Fabrikbesitzers Johannes Rähmer in Hermsdorf, alleinigen In⸗ habers der Firma Johanues Rähmer, Hermsdorfer Dachvavpen⸗, Holz. zement⸗ und Asphaltfabrik in Herms⸗ dorf bei Dresden, wird eingestellt, weil eine den Kosten des Verfahrens ent⸗ sprechende Konkursmasse nicht vorhanden ist. Radeberg, am 11. Dezember 1915. Königliches Amtsgericht.
Rahden, Westf. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Westfälischen Margariue⸗ fabrik Hermann Schwettmaun & Co. zu Rahden ist zur Abnahme der Schluß⸗ rechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schluß⸗ verzeichnis der bei der Verteilung zu be⸗ rücksichtigenden Forderungen der Schluß⸗ termin auf den 7. Januar 1916, Vor⸗ mittags 11 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst bestimmt. 8 Rahden, den 13. Dezember 1915. Königl. Amtsgericht.
Wongrowitz. [57497] Konkursverfahren.
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Schneidermeisters Stefan Pohl in Wongrowitz wird, nachdem der in dem Vergleichstermine vom 29. Juli
[57759]
1915 angenommene Zwangsvergleich durch
rechtskräftigen Beschluß vom 29. Juli 1915 bestätigt ist, n
Wongrowitz, den 9. Dezember 1915. Königliches Amtsgericht.
Tarif⸗ ꝛc. Bekanntmachungen
der Eisenbahnen.
[57656]
Niederschlesischer Staats⸗ und Pri⸗ vatbahnkohlenverkehr. Heft 1. Mit dem Tage der Eröffnung für den Güter⸗ verkehr (voraussichtlich am 15. Dezember d. Js.) wird die Station Damerkow (Krels Bütow) des Direktionsbezirks Danzig in den Tarif einbezogen. Die Frachtsätze werden im Gemeinsamen Tarif⸗ und Ver⸗ kehrsanzeiger der Preußisch⸗Hessischen Staatebahnen veröffentlicht und auf Ver⸗ langen von den beteiligten Dienststellen mitgeteilt.
Breslau, den 13. Dezember 1915.
Königliche Eisenbahndirektion.
1. Januar 1916 wid der links der Bahastrecke Wulften — Leinefelte zwischen den Stationen Rollshausen und Westerode neuerrichtete Haltepunkt Obern⸗ feld für den Personenverkehr eröffnet werden. Die Entfernungen betrage zwischen Obernfeld und Rollshaus 1,90 km, zwischen Obernfeld und Westerode 3,41 km. Auf dem neuen Haltepunkt werden sämtliche Züge der Strecke Duder⸗ stadt — Wulften anhalten.
Cassel, den 10. Dezember 1915. Königliche Eisenbahndirektion.
[57501]
Bayerisch⸗Sächsischer ij — kehr, Tarifheft 2 und Sächsisch⸗Süd westdeutscher Güterverkehr, Tarif hefte 1—4. Am 1. Januar 1916 wird die Station Schweinsburg der Sächsischen Staatseisenbahnen in die obengenannten Tarife aufgenommen. Näheres ist au unserem Verkehrsanzeiger und aus der Tarif⸗ und Verkehrsanzeiger der preußisch⸗ hessischen Staatseisenbahnen zu ersehen auch erteilen die Dienststellen Auskunft.
Dresden, am 14. Dezember 1915.
Kgl. Gen.⸗Dir. d. Sächs. Staatseisen⸗
bahnen, als geschäftsführende Verwaltung [57657]
Dritieldeutsch⸗südwestdeutscher Güter⸗
verkehr. Vom 20. Dezember ab bis auf Widerruf, längstens für die Dauer des Krieges, gilt der Ausnahmetarif 23 für frisches Obst auch für Sendungen, die
mit weißem Frachtbrief aufgegeben werden. Zugleich werden neue Teilfrachtsätze mit
pfälzischen und Reichsbahnstationen ein geführt. stellen. Am gleichen Tage wird die Station Möhrenbach der Ilmenau⸗Grosz⸗ breitenbacher Eisenbahn in den Tarif auf⸗ genommen. Erfurt, den 12. Dezember 1915. Königliche Eisenbahndirektion.
[57327] 1 Ausnahmetarif für Steinkohlen usw. belgischen Ursprungs nach deutschen Seehäfen zur Ausfuhr über See nach den nordischen Läu⸗ dern usw. in Mengen von mindstens 45 t. Mit Gültigkeit vom 18. Dezember 1915 wird die Station Wesel als Ver⸗ sandstation in vorbezeichneten Tarif ein⸗ bezogen. Die Frachtsätze gelten nur für Steinkohlen, Steinkohlenkofs und Briketts, die in Wesel auf dem Wasserwege aus Belgten angebracht sind. 8 Essen, den 10. Dezember 1915. Königl. Eisenbahndirektion.
[57682]
Baherischer Lokalbahn⸗Schnittarif. .
1) Auf Seite 10 wird nachgetragen und auf Seite 18 geändert:
Bayerische Lokalbahnstation
Anschluß⸗- station
km
Brensdorf (St bed) Sambach (OR) . Strullendor
2) Auf Seite 24 unter i) Graphit wird nachgetragen: Oberötzdorf 9 ₰, Schaibing 5 ₰.
3) Auf Seite 29 wird das Verzeichnis der zulässigen größten festen Rad⸗ stünde und Raddrücke ergänzt und
geändert. München, den 11. Dezember 1915.
Tarifamt der K. B. Staatseisenbahnen
rechts des Rheines.
[57683] Ostdeutsch⸗Bayerischer Güterverkehr
1. Die Strecke Wertheim— Wertheim Grenze geht am 1. Januar 1916 in den Betrieb der Gr. Badischen Staateeisen⸗ bahnen über. Von diesem Zeitpunkt ab treten die für Wertheim vorgesehenen Entfernungen und Frachtsätze des Ost⸗ deutsch⸗Bayerischen Verkehrs außer Kraft. Die neuen Entfernungen und Sätze für Wertheim werden im Östdeutsch⸗Südwest deutschen Verkehr veröffentlicht.
II. Die Station Zabrze Koksanstalt führt nunmehr die Bezeichnung: Zaborze München, den 11. Dezember 1915. Tarifamt der K. B. Staatseisenbahnen rechts des Rheins.
Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg⸗ Verlag der Erpedition (J. B.: Mengoring) in Berlin. Druck der Norbdeutschen Buchdruckerei unt
Verlagbanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32
erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.
Näheres bei den Abfertigungs.
Nabburg .. V 4
Deuts
cher Reichsanz
Preu
Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 5 ℳ 40 ₰. Alle Postanstalten nehnen Bestellung an; für Berlin außer
den Postanstalten und Zritungsspeditenren für Kelbstabholer
auch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Nummern hosten 25 ₰.
Inhalt des amtlichen Teiles:
14“ Ordensverleihungen c. Deutsches Reich. Bekanntmachung über die Herstellung von Süßigkeiten und Schokolade. Bekanntmachung über die Bereitung von Kuchen. Bekanntmachung wegen Ergänzung der Verordnung über den Sr mit Zucker im Betriebsjahr 1915/16 vom 26. August 910. Bekanntmachung über Zeitungsanzeigen. Bekanntmachung über weitere Regelung des Branntweinverkehrs. Bekanntmachung, betreffend die zwangsweise Verwaltung eines russischen Unternehmens. Mitteilung über das Erscheinen der Deutschen Arzneitaxe 1916. Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 182 des Reichs⸗ Gesetzblatts. Königreich Preußen.
Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und
sonstige Personalveränderungen.
Erlaß, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die
Kolberger Kleinbahn⸗Aktiengesellschaft in Kolberg.
Ergänzung zur Anordnung der Landeszentralbehörden vom 8. Dezember 1915, betreffend die Regelung des Verkehrs mit Butter und mit ausländischem Schweine⸗ fleisch usw.
Bekanntmachung, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Geheimen Regierungsrat Kreplin in Liegnitz den Roten Adlerorden dritter Klasse mit der Schleife,f dem Geheimen Kanzleisekretär Hanske in Berlin Noten Adlerorden vierter Klasse, 8 dem Geheimen Rechnungsrat Wichmann in Berlin⸗ Schöneberg, bisher im Ministerium des Innern, den König⸗ 1 dritter Klasse, em Lehrer a. D. Hofmann in Marburg den Adler der Inhaber des Königlichen Hausordens von ee dem Bureausekretär a. D. Finck in Wernigerode und dem Oberbahnassistenten a. D. Wunderlich in Stallupönen das Verdienstkreuz in Gold, dem Betriebsmeister a. D. Laue in Siegburg das Ver⸗ dienstkreuz in Silber, b dem Eisenbahnwerkführer Timmer in Hamm i. W. das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, dem Fabrikarbeiter Juchmann in Westtünnen, Landkreis Hamm, und dem Steinbrucharbeiter Voigt in Langenstein, Landkreis Halberstadt, das Allgemeine Ehrenzeichen, den Arbeitern Raaf beim Feuerwerkslaboratorium in Siegburg und Streichhahn bei der Geschoßfabrik in Spandau das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze sowie dem Gefreiten Harder im 2. mobilen Landsturminfanterie⸗ bataillon II Cöln (VIII/15) die Rettungsmedaille am Bande zu verleihen.
den
Dentsches Reich.
114““ über die Herstellung von Süßigkeiten und “ 8 Schokolade.
Vom 16. Dezember 1915.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
Gewerbliche Betriebe, in denen Süßigkeiten hergestellt werden, dürfen im Jahre 1916 nur noch die Hälfte der Zuckermenge zu Süßigkeiten verarbeiten, die sie in der Zeit vom 1. Oktober 1914 bis 30. September 1915 hierzu verarbeitet haben.
Die näheren Bestimmungen erläßt der Reichskonzler.
§ 2
Milch und Sahne jeder Art sowie Fett dürfen zur gewerbs⸗ mähigen Herstellung von Süßigkeiten und Schokolade nicht verwendet werden.
§ 3 Als Schokolade im Sinne dieser Verordnung gelten alle Zube⸗ reitungen aus Kakaomasse und Zucker, auch unter Zusatz von Kakao⸗ sett, Kakaobutter, Gewürzstoffen, sowie Nußkernen, Mandeln und dergleichen.
Als Süßigkeiten im Sinne dieser Verordnung gelten Zucker⸗ waren jeder Art, insbesondere Bonbons, Dragees, Pralinees, Fon⸗ dants, Marzipansachen, Christbaumzuckersachen, Osterzuckersachen. Als Fett im Sinne dieser Verordnung gelten Butter, Butter⸗ schmalz, Margarine, Kunstspeisefert sowse tierische und pflanzliche Oele
Verlin, Freitag, den 17. Dezember, A
ö“ . II1ö“
Die Beamten der Polizei und die von der zuständigen Behörde beauftragten Sachverständigen sind befugt, in die Räume der Betriebe, die von den Vorschriften der §§ 1 und 2 betroffen werden, jederzeit einzutreten, daselbst Besichtigungen vorzunehmen, Geschäftsaufzeichnungen einzusehen und nach ihrer Auswahl Proben zur Untersuchung gegen Empfangsbestätigung zu entnehmen.
Die Unternehmer sowie die von ihnen bestellten Betrieksleiter und Aussichtspersonen sind verpflichtet, den Beamten der Polizet und den Sachverständigen Auskunft über das Verfahren bei Pher se une der Erzeugnisse, über die zur Verarbeitung gelangenden Stoffe, ins⸗ besondere auch über deren Menge und Herkunft zu erteilen.
§ 5 Die Sachverständigen sind, vorbehaltlich der dienstlichen Bericht⸗ erstattung und der Anzeige von Gesetzwidrigkeiten, verpflichtet, über die Einrichtungen und Geschäftsverhältnisse, welche durch die Aufsicht zu ihrer Kenntnis kommen, Verschwiegenheit zu beobachten und sich der Mitteilung und Verwertung der Geschäfts⸗ und Betriebsgeheimnisse zu enthalten. Sie sind hierauf zu vereidigen. 1
§ 6 — Die Unternehmer der von den Vorschriften der §§ 1 und 2 be⸗ troffenen Betriebe haben einen Abdruck dieser Verordnung in ihren Betriebsräumen auszuhängen.
„Die Landeszentralbehörden erlassen die Bestimmungen zur Aus⸗ führung dieser Verordnung.
Der Reichskanzler kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen.
§ 8 Mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark oder mit Gefängni bis zu 9 2 biad fülan. wer den Vorschriften des § 1 Abs. 1, des § 2 od Abs. 2 zuwiderhandelt; 2) wer der Vorschrist des § 5 zuwider Verschwiegenheit nicht beobachtet oder der Mitteilung oder Verwertung von Ge⸗ schäfts⸗ oder Betriebsgeheimnissen sich nicht enthält; 3) wer den im § 6 vorgeschriebenen Aushang unter läßt; 4) wer den auf Grund des § 1 Abs. 2 oder des § 7 Abs. 1 erlassenen Bestimmungen zuwiderhandelt. . 8. dem Falle der Nr. 2 tritt die Verfolgung nur auf An⸗ rag ein.
Die zuständige Bebörde kann Betriebe schließen, deren Unter⸗ nehmer oder Leiter sich in Befolgung der Pflichten unzuverlässia zeigen, die ihnen durch diese Verordnung oder die dazu erlassenen Ausfuhrungsbestimmungen auferlegt sind.
Gegen die Verfügung ist Beschwerde zulässig. Ueber die Be⸗ schwerde entscheidet die höhere Verwaltungsbehörde endgultig. Beschwerde bewirkt keinen Aufschub. ..“
Diese Verordnung tritt mir dem 18. Dezember 1915 in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens
Berlin, den 16. Dezember 1915.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.
8
Bekanntmachung über die Bereitung von Kuchen.
Vom 16. Dezember 1915.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
§ 1 In gewerblichen Betrieben, insbesondere in Bäckereien, Kon⸗ ditoreien, Keks⸗, Zwieback⸗ und Kuchenfabriken aller Art, in Gast⸗, Schank⸗ und Speisewirtschaften, Stadtküchen und Erfrischungsräumen sowie in Vereinsräumen dürfen zur Bereitung 1) von Kuchenteig keine Eier oder Eierkonserven und auf 500 Gramm Mehl oder mehlartige Stoffe nicht mehr als 100 Gramm Fett und 100 Gramm Zucker, 2) von Tortenmasse auf 500 Gramm Mehl oder mehlartige Stoffe nicht mehr als 150 Gramm Eier oder Eierkonserven, 50 Gramm Fett und 150 Gramm Zucker, 3) von Rohmasse für Makronen auf 500 Gramm Mandeln nicht mehr als 150 Gramm Zucker und von Makronen auf 500 Gramm Rohmasse nicht mehr als 500 Gramm Zucker verwendet werden. Die Verwendung von Backpulver als Triebmittel ist gestattet, die Verwendung von Hefe ist verboten. In den im Abs. 1 genannten Betrieben und Räumen dürfen nicht bereitet werden 8 Backwaren in siedendem Fett, Backwaren unter Verwendung von Mohn, Baumkuchen, Creme unter Verwendung von Eiweiß, Fett, Milch oder Sahne jeder Art, Feetttstreußel. Teige und Massen, die außerhalb der genannten Betriebe und Räume bhergestellt sind, dürfen in diesen Betrieben und Räumen nicht ausgebacken werden. b Im Sinne dieser Verordnung gelten alle Backwaren, zu deren Bereitung mehr als 10 Gewichtsteile Zucker auf 90 Gewichtsteile oder mehlartige Stoffe vermendet werden, als Kuchen oder Torten. Als Fett im Sinne dieser Verordnung gelten Butter und
und Fette aller Art, mit Ausnahme von Kakaofett und Kakaobutter.
Butterschmalz, Margarine, Kunstspeisefett sowie tierische und pflanzliche Fette und Oele aller Art.
Anzrigenpreis für den Raum einer 5 grspaltenen e† zrile 20 ₰, b
einer 3gespaltenen Eintzeitszrits 0 B⸗ Anzeigen nimmt an:
die Königliche Expedition des Keichs- und Itunktpanzeigeen
Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 22.
1 b ie olize ftragten Sachverständigen sind befugt, in die Geschäftsräume der dieser Ver⸗ ordnung unterliegenden Personen jederzeit einzutteten, daselbst Be⸗ sichtigungen vorzunehmen, Geschäftsaufzeichnungen einzusehen und nach ihrer Auswahl Proben zur Untersuchung gegen Empfangsbestätigung zu entnehmen.
Die Unternehmer und die von ihnen bestellten Betriebsleiter und Aufsichtspersonen sind verpflichtet, den Beamten der Poltzeit und den Sachverständigen Auskunft über das Verfahren bei Herstellung der Erzeugnisse und über die zur Verarbeitung gelangenden Stoffe, ins⸗ besondere auch über deren Menge und Herkunft, zu erteilen.
§ 4 Die Sachverständigen sind, vorbehaltlich der dienstlichen Bericht⸗ erstattung und der Anzeige von 5F verpflichtet, über die Einrichtungen und Geschäfteverhältnisse, welche durch die Aufsich zu ihrer Kenntnis kommen, Verschwiegenheit zu beobachten und sich der Mitteilung und Verwertung der Geschäfts⸗ und Betriebsgeheim⸗ nisse zu enthalten. Sie sind hierauf zu vereidigen. Die Unternehmer haben einen Abdruck dieser Verordnung in ihren Verkaufs⸗ und Betriebsräumen auszuhängen. 8
Die Vorschriften dieser Verordnung si den auch auf Verbraucher⸗ vereinigungen Anwendung. .
Die Landezzentralbebörden erlassen die Bestimmungen zur Aus⸗ föhrung dieser Verordnung. Ste können weitergehende Anordnungen zur Beschränkung der Fett⸗, Eier⸗ und Zuckerverwendung treffen.
Der Reichskanzler kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen. 8 § 8
Mit Geldstrafe biz zu cigtausendfünfbundert Mark oder mit Gefängnis bis zu drei Monaten wird bestraft: 1) wer den Vorschriften des § 1 oder des § 3 Abs. 2 eheee 1 wer der Vorschrift des § 4 zuwider Verschwiegenbeit nicht beobachtet oder der Mitteilung oder — von n schäfts⸗ oder Betriebsgeheimnissen sich nicht enthält; 3 wer 8 . —2 Aushang unterläßt; wer den auf Grund des § f. 1 erlassenen Bestimmungen w8 n. ene er h 8 In dem Falle der Nr. 2 tritt die Verfolgung nur auf Antrag des Unternehmers ein. nren
§ 9 Die zuständige Behörde kann Betriebe schließen, deren Unter⸗ nehmer oder Leiter sich in Befolgung der Pflichten unzuverlässig zei die ihnen durch diese Verordnung oder die dazu erlassenen Ausführungs bestimmungen auferlegt sind. ch K. zulässig. Ueber die Be werde entscheidet die höhere Verwaltungsbehörde endgültig. Di Beschwerde bewirkt keinen Aufschub. 9 .“.“ § 10 Die Vorschriften dieser Verordnung finden keine Anwendung au Keks⸗, Zwieback⸗, Honig⸗, Pfeffer⸗ und Lebkuchenfabriken, soweit si zu Keks, Zwieback, Honig⸗, Pfeffer⸗ oder Lebkuchen Getreide ode Mehl verarbeiten, das ihnen von der Reichsgetreidestelle, von den Heeresverwaltungen oder der Marineverwaltung geliefert ist. Sie ber “ d für Zwen 58 für Rechnung der Heeresver altungen, der Marineverwaltung oder der Vereinslazarette der frei willigen Krankenpflege hergestellt wird. 8 § 11 Die Vorschriften der Verordnung über die Bereituug von Back ware in der Fassung vom 31. März 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 204) sowie die Vorschrifren in §§ 47 bis 49 der Verordnung über den Verkehr mit Brotgetreide und Mehl aus dem Eentejahr 1915 8 28. Juni 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 363) bleiben unberührt. § 12 Diese Verordnung tritt mit dem 18. Dezember 1915 in Kraft Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens
Berlin, den 16. Dezember 1915.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. EEb.
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Bekanntma ch un 8 wegen Ergänzung der Verordnung über den Verkehr mit Zucker im Betriebsjahr 1915/16 8 vom 26. August 1915/.
Vom 16. Dezember 1915.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Ge
die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: vI“ Artikel 5
Die Verordnung über den Verkehr mit Zacker . B te jak 19191 vom 26. Auguft 1915 Ueichs Gesesb1. S. 516) v: gt ergänzt:
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Im § 5 Satz 1 ist hinter „50 Kilogramm“ einzusetzen und daß von jeder rübenverarbeitenden Verbrauchszucker fabrik für den im eigenen Betrieb erzeugten und auf Ver brauchszucker verarbeiteten Rohzucker sowie für den im eigenen Betrieb aus Rüben hergestellten Verbrauchszucke eine Gebühr von ½¼ Pfennig für je 50 Kilogramm Roh
zuckerwert (Verhrauchszucker im Verhältnis von 9 Rohzucker umgerechnet)“. hältnis von 9 zu 10 9