1915 / 300 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Dec 1915 18:00:01 GMT) scan diff

Gammertirgen 1, 2 (1, 2), Haigerloch 3, 15 (—, 2). 38: Aichach 10, 24 (2, 3), Dachau 6, 24 (1, 6), Freising Stabt 1, 3, Freising 39 (2, 5), Friedberg 6, 30 (—, 6), Fürstenfeldbruck 5, 8 (3, 4), armisch 1, 1 (1, 1), Landsberg 5, 8 (—, 2), Müblsorf 7, 9, Stadt 1, 4 (—, 2), München 4, 5 (3, 3), Praffenhofen 3, 5, Schongau 4, 16 (— 3), Starnberg 4, 11 (1, 6), Traunstein 1, 1, Wasserburg 2, 2, Weilbeim 9, 20 (1, 6), Wolfratsbausen 3, 10 —. 39: Deagaendoef Stadt 1, 1 (1, 1), Eggenfelden 9. 18

—, 3), Landshut Stadt 1, 4 (—, 3), Maller dorf 1, 1 (1, 1), Pfarr⸗ kirchen 5, 5, Vilehofen 1, 6 (—, 1), Wegscheid 2, 3. 40: Berg⸗ zabern 2, 3 (1, 2), Frankenthal 5, 20 (2, 5), Homburg 4, 35 (1, 2, St. Ingbert 4, 5 (2, 2 ˙, Katserslautern 4, 11 (1, 7), Kusel 1, 1, Landau Stadt 1, 1 (1, 1), Landau 2, 2 (1, 1), Ludwigs⸗ bafen a. Rh. 2, 3 (—, 2), Piemasens 1, 2 (—, 1), Rocken⸗ hausen 1, 1 (1, 1), Speyer 1, 6 (—, 3), Zweibrücken 2, 2. 41: Am⸗ berg 2, 2, Neunburg v. W 1, 12, Regensburg 2, 11, Mieden⸗ hurg 1, 4 (—, 1), Waldmünchen 1, 1. 42: Bamberg Stadt 1, 6 (—, 5), Bamberg I 1, 1 (1, 1), Bamderg II 1, 3 (—, 1), Bayreuth 2, 2 (—, 1), Höchstadt a. A. 2, 2 (2, 2), Hor 4, 6, Kronach 2, 2 (2, 2), Kulmbach Stadt 1, 5 (—, 4), Kulmbach 8, 22 (2, 9), Lichtenrels 4, 6 (—, 2), Münchberg 1, 1 (1, 1), Naila 1, 1, Stadtsteinach 4, 10 (1, 7), Staffelstein 3, 6, Wunsiedel 1, 2. 4232: Ansbach Stadt 1, 1 (1, 1), Arsbach 16, 50 (—, 2), Dintels⸗ duhl Stadt 1, 1, Dink⸗lebühl 9, 13, Eichstatt 5, 28 (1, 2), Feucht⸗ wangen 17, 71 (2, 5), Fürih Stadt 1, 1, Fürrh 8, 55 (1, 22), Gunenhausen 5, 7 Hersbruck 1, 18, Lauf 2, 3, Neunadt a. A. 14, 83, (1, 38). Näürnberg Siaot 1, 1 (1, 1), Rotbenburg o T. 6 17 (1, 1), Schwabach 3, 10 (—, 3) Wetverberg 1. B 2, 7 (2 7). 44: Alzenau 3, 5 (2, 4), Bücken 3, 6 (—, 3), Ebern 3, 4 —, 1), Gerolzhofen 5, 5 (2, 2), Deßfurt 4, 17 (1, 3), Hofheim

4, 9 (2, 3), Karlstart 13, 104 (2. 19), Kifsingen 5. 6 (2, 3), Ketzingen 2, 7 (1, 4), Königshofen 2, 2, Marktheiden⸗ feld 4, 22 (2, 11), wiltenberg 1, 1, Neustart a. S 1, 14, Ochsenfurt 13, 60 (3, 22), Schweinfurt 17, 126 (2, 15), Würzburg Stadt 1, 1, Wurzburg 8, 13 (3, 6). 45: Augsburg Stadt 1, 4, Aug burg 2, 8 (1, 3), Dillingen 2, 2, Donauwörth 9, 26 (1, 1), Füssen 6, 13 (2, 10), Illertissen 1, 1 (1, 1), Kaufbeuren Stadt 1, 4, Hausbenren 14, 24 (3, 6), Kempten Stadt 1, 3 (—, 1), Kempfen 21, 97 (—, 45), Lindau 18, 53 (3, 23), Memamingen 18, 91 (1, 28), Mindelheim 8, 15 (1, 4), Neuburg a. D. 3, 9, Neu Ulm 1, 1 (1, 1), Nördlingen 8, 28 (2, 9), Markt Oberdorf 16, 61 4, 19), Schwab⸗ münchen 2, 12 (—, 1),, Sonlhofen 15, 61 (—, 28), Wertingen 3, 4 (—, 1), Zsmarshausen 1, 1. 46: Bautzen 1, 1, Kamenz 1, 2, Zitkau 2, 2 (1, 1) 47: Annaberg 1, 1 (1, 1) Chemnitz Stadt 1, 1 8i, 1), Chemvitz 2, 2, Flöha 1, 1, Glauchau 6, 12 (1, 3 Marien⸗ g 1, 1, Stollberg 1, 1. 48: Dresden Stadt 1, 2. (—, 1), Dresden⸗Altstadt 2, 4, Dresden Neustadt 1, 1 (1, 1), Großenhain 3, 3, Pirna 5, 8 (1, 2) 49: Borna 2, 2, Döbeln 1, 2 (—, 1), Le pug 4, 4 (1, 1), Öschatz 1. 1, (1, 1) 50: Auerbach 1, 1, De snitz 1, 1, Plauen 1, 1 (1, 1), Schwarzen erg 3, 4 (2, 2)2, Zweckau 2, 2 11, 1) 52: Backnang 3, 15 (1, 2), Besigheim 3, 4, Böblingen 2, 6 (1, 4), Brackenh im 1, 6 (—, 2), Cannnatt 1, 4 (—, 1), Etzlingen 1, 2* Heilbronn 1, 1 (1, 1), Leonberg 1, 3 (1, 3), Ludwigsbura 1, 3 (—, 1), Marbach 2, 14, Maulbronn 2, 2, Neckarsulm 1, 1, Vathingen 2, 6, Warblingen 10, 23 52: Balingen 2, 6 (—, 2), Fie denstadt 2, 2, Herrenbera 2, 6, Horb 3, 5, Nauold 5, 49, Neuenbürg 1, 1, Nürtingen 2, 2 (1, 1), Oberndorf 2, 2, Ro’tenbarg 6, 27 (—, 2), Rottweil 4, 28, Svaichengen 2, 16, Sulz 4, 10, Tuttlingen 3, 11 (—, 2), Urach 3, 16 (2, 14). 538: Cratlsheim 1, 7, Ellwangen 6, 18 (2, 9), Gaildocf 1, 1, Hall 2, 2, Heidenheim 1, 1, Künzelsau 1, 1, Mergentheim 3, 26 (2, 13), Neretzheim 3, 4 (1, 1), Oehringen 1, 1, Weizheim 1, 2 (—, 1). 54: Blberach 2, 3 (2, 3), Ehingen 15, 116 (3, 39), Geislingen 1, 1, Göppingen 6, 11. (2, 5), Ktrch⸗ heim 5, 32 (—, 1), Laupheim 8, 43 (3, 21), Leutkiꝛch 12, 43 (2, 8), Münsingen 4,17 (—, 3), Ravensburg 9, 15 (1, 5), Rie lingen 4, 59 (1, 51), Saulgau 7, 55 (—, 6), Tettnang 8, 15 (—, 3˙„ Ulm 4 10 (1, 4), Wangen 11, 20 (1, 6). 55: eßkisch 3, 9, Pfullendorf 2, 2, Stockach 2, 12, Donaueschingen 1, 2, Säck ngen 2 5, Watesbut 1, 3 56: Emmendengen 1, 1, Ftterheim 4, 12 (3, 6). Neunart 1, 2, Staufen 1,1 (1, 1) Lörrach 2 10 (—, 2), Müllbeim 1, 901) Schopf⸗ beim 1, 6(—, 1), Kehl 6, 28 2, 8), Lah 7, 46 (2, 321, Oberkirch 2, 6 (—, 4), Offenbueg 9, 147 (2, 80)0. 57: Bübl 1 1 1, 1), Rastatt 5, 8 2, 2), Bruchsal 13, 115 (3, 49, Etilingen 4, 6 (4, 6), Kar s uhe 2, 4 (1, 3), Pforbeim 3, 7. 58: Mann⸗ hrim 1, 2, Schwetzingen 2, 19 (—, 5), Weinbeim 2 16 (—, 9), Herdelberg 4, 5 (—, 1), Wiesloch 8, 131 (1, 18), Ad lshbeim 1, 2, Buchen 3, 11 (2, 5). Eberbach 1, 2, Tu berbischo'sheim 12, 58 (—, 30). 59:1 Darmstadt 4. 10 (1, 4), Bensheim 1, 1, Diehurg 5, 12 (—, 8), Groß Gerau 2, 7 (2, 7), Heppenheim 1, 1, Offen⸗ hach 2, 3 (1, 2) 600: Gießen 3, 10, Alsseld 1, 1, HZüdingen 5, 15, Friedderg 3, 3 (3, 3), Schotten 1, 1 (1, 11 61: Mainz 6, 81 71, 35), Ahey 1, 1 (1, 1), Bingen 4, 13 (3, 11), Oppen⸗ heim 4, 6 (1, 1), Werms 3, 4. 62: Boizenburg 6, 18 (1, 25, Gadebusch 4, 4, Wismar 1, 1, Schwerin 8, 12 (1, 3), Parcht:m 16, 30 (1, 2, Günrow 1, 2, Rostock 7, 8 (4, 4), Gunoien 5, 6 (—, 1), Malchin 6, 6 (2, 2), Waren 1, 2. 632: Weimar 2, 4, Apolda 2, 4 (1, 1), Dermbach 8, 26 (1, 1), Neustadt a. O. 1, 1. 64: Neustrelitz 2, 2 (2, 2), Neabrandenburg 3, 3, Schönberg 10, 12 (7, 8). 65: Oldenburg Stadt 1, 1 (1, 1), Oldenburg 6, 9 (—, 2), Westerstede 4, 17 (—, 3), Varel 6, 40 (—, 10), JFever 6, 10 (—, 1), Butjadingen 11, 138 (—, 18), Brake 5, 2 (—, 2), Eleflerh 9 55 (—, 13), Delmenborst 4,44 (—, 13), Wildes⸗ bausen 2, 3 (—, 2), Vechta 2, 5, Clopverburg 6, 8, Friesrythe 2, 8 (—, 3). 68: Bruaunschweig 11, 17 (4, 7), Wolfenbüttel 17, 24 (10, 13), Helmsteot 7, 9 (—, 1), Gandersheim 12, 34 (1, 3), Holzminden 8, 18 (4, 11), Blankenburg 1, 2 (—, 1). 69: Meiningen 10, 28 (1, 11), Hildburahausen 10, 43 (2, 10), Scalfeld 1, 2 (1, 2). 71: Coburg 1, 3. 72: Gotha Stadt 1. 1, Golha 3, 4 (—, 2), Waitershausen 2, 2. 73: Dessau 1, 1 (1, 1), Cöthen 13, 23 (6, 9), Zerbst 2, 2, Bernburg 10, 14 3, 5 Ball nstedt 7, 10 (1, 1) 76: (1, 6). 80: Lage Stadt 1, 1, Dermold 20, 36 (1, 4), Schötmar 11, 23 (—, 1), Lemgo Sradt 1, 3 (—, 1), Brake 10, 19 (1, 7), Blomberg 15, 71 (2, 8z. 82: Bremen Stadt 1, 1, Bremisches Landgebiet 5, 12 (—, 3). 82: Hamburg Stadt 1, 1, Geestlande 1, 1, Ma schlande 1, 1 (1, 1), Bergedorf 1, 1, Ritzebüttel 1 1 84: Straßburg Stadt 1, 5 (—, 2), Straßburg 42, 427 (5, 116), Erstein 25, 76 (9, 16), Hagenau 9, 13 (4, 4), Molsheim 8, 38 (3, 10), Schlettstadt 20, 247 (1, 56), Weißenburg 6, 17 (1, 8), Zabern 14, 95 (4. 27) 85: Celmar 20, 74 (3, 5), Gebweiler 13, 50 (3, 15), Mülhausen 17, 33 (5, 11), Rappelis⸗ weiler 21, 153 (3, 14). 86: Metz Stadt 1, 1, Metz 13, 55 (5, 21), Bolchen 5, 344 (—, 2), Chateau Salins 15, 37 (8 28), Diete hofen Ost 4, 14 (1, 2), 57 (1, 33), Saarburg 14, 45 (4, 9), Saargemünd 2, 7 (1, 3).

Schweineseuche und Schweinepest. 1: Memel 1 Gemeinde, 1 Gehöft, Fischhausen 1, 1, Königs⸗ berg i. Pr. 3, 3, Labjau 1, 1 (davon neu 1 Gem, 1 Geh.), Gerdauen 1, 1, Friedland 1, 1, Heiligenbeil 1, 1, Mohrungen 1, 1 (1, 1), Pr. Holland 1, 1. 2: Niederung 2, 3, Tilsit Stadt 1, 1, Tylsit 1, 1, Gumbennen 1, 1, Insterburg 1, 1 (1. 1), Darkehmen 2, 2, 32: Johanntsburg 2, 2 (2, 2), Lötzen 1, 1, Neiden⸗ 1 zurg 2, 2. Osterede i Ostpr 1, 1 (1, 1). 4: Danzig Sradt 1, 1, Pr Stargard 2, 2, Berent 1, 1, Karthaus 2, 2. 3: Löbau 1, Smasburg 1 wenpi. 2, 2, Culm 2. 2, Graudenz 3, 3 (2, 2), Schwetz 1, 1, Konitz 1, 1 (1, 1), Flatow 2, 2 12 2, Deutsch Krone 6, 6 11, 1). 7: Teuplia 1, 1 (1, 1), A. germünre 2, 2 (1, 1), Ober⸗ barnim 2, 3, Niederbarnim 7, 9 (2, 2), Teltow 3, 3, Beeskow⸗ Storkow 5, 6 (2, 3, Spandau Stadt 1, 1, Osthavelland 3, 3, Westhavelland 3, 3 12, 2), Ruppin 1, 1. g8: Königsberg i. Nm. 2, 2 (1, 1) Landebers a W. Start 1, 1 (I1, 1), vandeberg 1, 1, Lebus 3, 3 (1. 1), Westneinberg 1, 5 (—, 3), Oststernberg 2, 2, Eressen 2, 2, Spckau 1, 2, Forst Stadt 1, 3, Sorau 4, 4 (3, 3). 9: Randeow 4, 5 (2, 4), Sieitin Stadt 1, 1. 10: Schivelbein

Kreis der Eder 2, 14⸗

Diedenhofen West 4, 25, Forbach

„1 (1, 1), Dramburg 1, 1, litz 3, 3, Rummelsburg 1, 1. 11: Stralsund Stadt 1, 3, Franzburg 15, 15, Grimmen 1, 2. 12: Wreschen 2, 2 (1, 1), Jarotschin 1, 1, Posen Ost 1, 1, Gostvn 2, 2 (1, 1), Koschmin 2, 3, Pleschen 2, 2, OHrowo 2, 2. 18: Schneidemühl Stadt 1, 1, Keolmar i. P. 1, 1 (1, 1), Zvin 4, 4, Wongrowitz 2, 2 (1, 10, Witkowo 1, 1. 14: Oelt 2, 2 (1, 1), Trebnitz 4, 4, Militsch 1, 1, Guhrau 1, 1 (1, 1), Wohlau 1, 1, Neumarkt 17, 17 (2, 2), Breslau 6, 7 (2, 2), Ohlau 4, 4, Brieg 3, 4, Strehlen 2, 2, Nimpisch 1, 1 (1, 1), Münsterberg 1, 1, Frankenstein 1, 1, Reichen⸗ bach 2, 2 (1, 1), Schweidnitz Stadt 1, 3 (1, 1), Schweirnitz 2, 3, Glatz 10, 12, (—, 1), Neurode 2, 2, Habelschwerdt 1, 1. 15: Sagan 4 4, Sprottau 1, 1, Glogau 3. 3 (1, 1), Goldberg⸗Hay au 2, 2, Liegnitz 2, 2, Jauer 6, 7 (4, ⁴), Schönau 1, 1 (1, 1), Bov ken⸗ hain 1, 1, Landeshut 1, 1, Löwenberg 4, 6 (—, 1), Lauban 1, 1. 16

Kreuzburg 1, 1, Tarnowit 3, 3, Beutben 3, 3 (3 3), Hindenburg 1, 1, †¼4.

Kattowitz 3, 3, Ratibor Stadt 1, 1 (1, 1], Leobschütz 2, 2, Neustäadt i O S. 2, 2 (1, 1), Falkenberg 3, 3, Neisse 2, 2 Gronkau 2, 2. 17: Gardelegen 1, 1 (1, 1), Jerichow II 2, 2, Wanzleben 1, 1 (1, 1), Halberstadt 1, 1, Grafsch Wernigerode 1, 1. 18: Witten⸗ berg 1, 1, Bitierfeld 2, 2, Delitzich 2, 2, Manafelder Gebirgskreis 1, 1, Sangerhausen 1, 1 (1, 1), Querfurt 1, 1, Merseburg 2, 2 (1, 1). 19: Heiligennadt 1, 1, Erfuri Stadt 1, 1, Ziegenruck 3, 5 (1, 1). 20: Pinne⸗ berg 1, 1, Herzogt. Lauenburg 1, 1 21: Dievpholz 1, 1, Nienburg 1, 1, Neustadt a. Roge. 2, 4 22: Ilfeld 1 4 23: Celle l, !, Lüchow 2, 2 (—, 1), Bieckede 1. 1, (1, 1), Luneborg 1, 1 (1, 1). 25: Bertenbrück 2, 2 27: Lüdinghausen 2, 2 28: Lubbecke 2, 2, Halle i W 1, 1 (1, 1), Warburg 1, 1. 29: Meschede 1, 1 (1, 1), Brilon 1 1, Hamm 1, 1, Dortmund Stadt 1, 1 (1, 1), Hörde Stadt 1. 1 (1, 1), Bochum Stadt 1, 1 (1, 1), Bochum 1, 1 (1, 1), Hagen Stadt 1, 1. 30: Eschwepe 2, 3 (1, 2), Fritzlar 1, 1, Hofgeismar 6, 8 (3, 4), Melsungen 1, 1, Herefeld 1, 1, Hanau 2, 2, Gelohausen 5, 5 15, 5), Grafsch Schaumburg 2, 3 (1, 1). 31: Unterwenerwaͤlrk eis 1, 1 (1, 1%, Unterlahnkreis 7, 7 (3, 3), Usingen 1, 1, Obertaunuskreis 1 1, Arankfurt a. M. Stadt 1, 3 322: Cochem 1, 1, Ahrweiller 1, 1 (1, 1), Neuwied 2, 4 (—, 2), Altenkuchen 1, 1. 33: Essen Stadt 1, 2 (1, 1), Mörs 3, 7, Neuß 2, 2, Gladbach 1, 2. 31: Wald⸗ bröl 1, 1, Mülheim 1, 1, Cöln Stadt 1, 2, Bonn 1, 1. 388: Abbling 1, 1, Dachau 1, 1, München 1, 1. 39: Dirngolfing 1, 1, Eggenfelden 1, 1, riesbach 1, 1 (1, 1). Rottenburg 2, 2. 40: Pirmasens 1, 1. 41: Parsberg 1 1. 48: Dinkelsbühl 1, 1. 45: Neuburg a. D 1, 1 (1, 1), Markt Oberdorf 1, 1, Schwab⸗ münch n 2, 2 48: Großenhain 1, 1 (1, 1). 49: Leipzig 1, 1, Grimma 4, 4 (1, 1) 51: Ludwigsburg 1, 1 53: Oehringen 1, 1, Schorndorf 1, 1. 55: Waldehut 1, 1 (1, 1). 56: Freiburg 1, 1, Staufen 1, 1 (1, 1), Schopfb im 1, 1 (1 1). 57: Brotten 3, 4 (3 4) 58: Mannheim 4, 6 (1, 1), Schwetzingen 6, 9 (2, 3) 60. Gießen 1, 1 6221 Gadebusch 1, 1, Wismar 1, 1, Güstrow 6 8 (—, 1), Rostock 3, 3, Gnoien 5, 5 (1, 1), Malchin 2, 2 (1, 1), Waren 1, 1. 63: Apolda 1, 1. 64: Neustrelit 2, 3 (1, 2), Neubrandenburg 3,3 (3 3), Woldegk 3, 5. 685:1 Cloppenburg 2, 4 (—, 2) Frieseythe 1, 1 (1, 1). 68: Brauunschweig 3, 3, Wolfen⸗ büttel 6, 8 (1, 1), Helmstedt 2, 3, Holz „inden 1, 3. 72: Gotha 1, 1. 73. Dessau 1, 1, Cöthen 2, 3, Zerbst 1, 1 (1, 1), Bern⸗ burg 1, 1. 76: Pyrmont 1, 2 (—, 1). 84: Straßburg Stadt Land⸗ und Forstwirtschaft. . Ernteergebnis der landwirtschaftlichen Campagne 1914/15 in Rumänien.

Das Ackerbau⸗- und Domänenministerium hat im Rumänischen Staatsanzeiger (Monttor Ofictal) Nr. 178 vom 7./20 November 1915 das Ergebnis der diesjährigen Sommerernte für die einzelnen Getreidesorten und Delfrüchte wie foigt veröffentlicht:

Anbaufläche Ertra 7„% der % in % i Gesamt 5 pe. Meter⸗ per

bau⸗ ha nnbe hl zeutnern ha

165 31 448 292 75 613 13,6 1 029 970

554 900 18,2 10 109 752 320 797 62 5 430 963 23,8 10 238 545 4 344 699 42 4 Raps 28 123 285 4 9 7, 1— Leinsaat 5 850 47 187

8 Erttag verteilt sich auf Groß⸗ und Kleinbetrieb wie folg .

Großvetrieb —]Kleinbetrieb von 100 ha Durch bis Durch⸗ aufwärts schartt] 100 ha schnitt Fümng ver has en hl ver ha

.

Weizen 1 904 249 Roggen. Gerste...

e111““

24 436 030 77,7

2

Insgesamt

Durch⸗ schnitt ver ha

Ertrag in hl

31 448 292 165 1 025 970 13,6 10 109 752] 182 10 288 548 238 285 459 75 47 187 81

15 716 086 911 851 8 754

Weizen 115 Roggen.. Gerste.. 1ö11““] Raps.. Leinsaat..

114 19 2 390 998 3 950 079 202 800 40 348

10,——— 2Jo eGSIUen

SCPdUw

Die Vergleichung dieser Ernteergebnisse mit denjenigen des Vor⸗

jahres und dem Durchschnitt der letzten 5 Jahre ergibt folgendes Bild:

Durchschnitt 1909 1913

1915 1914

17 362 613

690 198 8 987 873 8 815 075

30 545 545 1 639 230 8 746 839

31 448 292

1 025 970 10 109 752 10 238 548 R ps.. 285 459 584 451 776 653 Leinsaabk.. 47187 58 297 177 094

Aus diesen Zahlen ist ersichtlich, daß die diesjährige Getreideernte die des Vorjahres wesentlich übertrifft; insbesondere das Erträgnis an Weizen ist gegen die vo jährige Ernte um rund 80 % höher und übertrifft sogar die Durchschnittsziffer der Jehre 1909 1913. Un⸗ günstig ist dagegen das Ernteerträgnis der Oelfrüchte, das sowohl gegen die Z ffern des Vorjahres, wie gegen die Durchschnittsziffer der vorerwähnken Zeitperiode weit zurücksteht. (Bericht des Kaiserlichen Konsulats zu Bukarest vom 1. Dezember 1915)

Weizen

Rongen

Gerste afer.

Washington, 15. Dezember. (W. T. B.) Das Ackerbau⸗ bureau gibt in seinem Bericht über das endgültige Ergebnis der diesjäbrigen Ernte folgende Zahlen an: Winterweizen Ertrag 655 050 000 Bushele, Anba fläche 40 453 000 Acres (aegen 684 90 000 Bushels bei einer Arbauflache von 36 008 000 Acres im Vorj hre);: Frübjabrsweizen Ertrag 356 460 000 Bushels, Anbaufläche 19 445 000 Acres (206 027 000 Busbels beiw. 17 533 000 Acre), Gesamtwetzen Ertrag 1 011 510 000 Bushels, Anta fläche 59 898 000 Acres (891 017 000 Pusbeis bezw. 53 541 000 Acres), Mais Ertrag 3 054 500 000 Busbels, Ansaufl ch 108 320 000 Actes (2 672 804 000 Bu bels bezw. 103 435 000 Acr-s8), Hafer Ertrag 1 540 400 000 Bushels, Anbau. fläche 40 780 000 Acres (1 141 060 000 Bushels bezw. 38 442 000 Acres), Gerste Ertrag 237 000 000 Bushels, Anbaufläche 7 395 000

Acres (194 953 000 Bushels bezw. 7 565 000 Acres), Ro 88 en Ertrag 1

49 190 000 Bushels, Anbaufläche 2 855 000 Acres (42 779 000 Busbelz bezw. 2 541 000 Ac es), Leinsaat Ertrag 13 845 000 Bushels, An⸗ baufläche 1 367 000 Acres (15 559 000 Bushels be⸗w. 1 885 000 Aecres).

(Aus den im Reichsamt des gestellten „Nachrichten für Handel, und Landwirtschaft“.)

Norwegen.

Industrie

Aufrechterhaltung 1 Von Inleressenten war die Aufhebung des Ausfuhroerbots für Butter beantragt worden. Aus deesem Antaß fand am 7. Dezember 1915 im Landwirtschäaftsdepartement eine Sitzung start, an der Vertreter der Ausführer, der Meiereien, der Proviantierungskommission vsw. teilnahmen. In der Sitzung war die Stimmung überwiegend für Aufrechterhaltung des Verdois bis auf weueres, da man der Meinung war die Verhältnisse, welche zum Erlaß des Verbots gefuhrt hätten, machten sich auch gegenwärtig noch geittend. Dagach kann man an⸗ n hmen, daß das Vervot bis auf weiteres aufrechterhalten bleiben wurd. (Morgenblaret)

Beantragte Aufhebung des Aasfuhrverbols für Häute. Oie Ausführer von Häuten sind seit einiger Zeit für die Anthebung des geltenden Ausfuhrverboes für rohe Päate ader für die Gewährang von Erteichterungen bet der Anwendung des Ausfuhr⸗ verbots tätig. Die Ausführer betonen, daß sich infolge des Ausf hr⸗ verbols große Benäunde an Päuten aufgehauft hätten, für die keine Verwendung beschafft werden könne. Da tie Häute nicht läugere Zeit lagern könnten, ohne Schaden zu nehmen, so würde die Aufrecht⸗ erhaltung des Ausfuhrverbvots zu bedeutenden Verlusten führen. Zur Erört’erung dieser Frage hat am 8. Lezember 1915 im Departement des Aeußern eine Sitzung statigefunden, an der u. a. Vertreter der Hauteausführer, der Gerber, der Lederfabrikanten, der Schubwaren⸗ fahrrkanten teilnahmen und ihre Stellungnahme zu der Frage näher begründeten Eme Entscheidung wurde nicht getroffen.

(Nach Morgenbladet.)

Beschränkung der Befreiung kleiner Post⸗ sendungen von den Ausfuhrverboten. Die Moöglichkeit, ungehindert von den geltenden Ausfuhrverboten, ganz kleme W eren⸗ sendungen für den privaten Gebrauch in Postpaketen nach dem Aus⸗ land zu versenden, ist nunmehr eingeschränkt worden. Der Versand von Waren, deren Ausruhr ve boten in und die unter die Zuständts keit des Land wirtschaftsdepartements gehören, darf näalich nur dann noch statlfiden, wenn der Adressat einen norwegischen Namen trägt.

(Morgenbladet.)

Nach dem 2 wagen⸗Gesellschaft vom 1 Oktober 1914 bis 30. September 1915 verkekrten die im September 1914 auf einzelven Linien ein eführten sogenannten Keiegszüge, in denen die Gesellschaft die Sprisewagen⸗ betriebe übernommen batte, auch während des Monats Okiober. In⸗ solge des starken Verkehrs von beurlaubten Offizieren und Soldaten, die von der Front kamen oder dorthin urückkehrten, waren wäihrend der ganzen Zeit die meisten Züge und dem⸗ gemäß auch die Speisewagen stark besetzt. Die Bruto⸗ einnahwen waren daher recht gut, obgleich sie wegen der be⸗ chränkten Zahl von Zügen die Ei nahmen srüherer Jahre nicht erreichten. Der verbleilvende Reingewinn wurde durch die bohen Einka fspreise aller Lebensmittel beeinträch igt. Eine Erhöhung des Preises für das Gedeck bei den Mittagsmahlzeiten fand nicht stett, da egen wurde mit Genehmtgung der aursi ptsführenden Staatsbahnverwaltungen, der Kriegszeit entsprechend, die Zahl der Gänge besch änkt. Auch die Preise der Speisen nach der Karte wurden nur für solche Gerschte erböbt, die sonn einen Ge⸗ winn überhaupt nicht mehe gelassen bälten. Das Bruttoerträgnis von zusammen 2 003 635 blieb gegen die jetzten Jahre vor dem griege um durchschnittlich 1 100 600 zurück. Die Au gaben, die sich in diem Jabre info ge der geringeren Zahl von Betrieben, der Ersparnisse an G hältern der in aroßer Zahl zum Heere einbe⸗ rafenen Beamten und Bdiensteten sowie insolge der En⸗ schänkung des Werkstättenbetr’ebeg gleichtalls verminderten, betrugen 1 509 697 ℳ, darenter an Pocht für die Preußische, B vertsche und Badische Staatshahrverwaltung zusammen 186 975 Im Mai d'eses Jahres übernahm die Gesell’chaft vertragemäßtg einen im Jahre 1914 auf der Werkbundauestellung in Cöln aus⸗ gestellten Speisewagen, nach dessen Einstellung der Wagenpark der Gesellschaft gegewärtig aus 116 Wagen bestebht, von denen, wie vorher bereils erwähnt, nur 62 täglich im Betriebe waren. Der Restgewinn, zu dem der Vortrag aus dem vorigen Jabre binzutritt, gestaltet die Zahlung einer Dividende von 8 % (gegen 4 % im Vor⸗ jahr) des 2 500 000 betragenden Akt enkapitals bei einem Vortrage von 3251 ℳ.

Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkten.

London, 20. Dezember. (W. T. B.) 2 ½ % Engl. Konsols 58 5 % Argentinier von 1886 97 ½, 4 % Brasilianer von 1889 46, 4 % Japaner von 1899 71, 3 % Portugiesen 53 ⅝, 5 % Russen von 1906 84 ⅛, 4 ½ % Russen von 1909 76, Baltimore u. Ohio 97 ½, Canadian Pacific 191 ½, Erie 43 ⅛, National Railways of Mexiko 9 ¼, Pennsylvanta 61 ½ Southern Pacific 106 ½, Union Pacific 144 ¼, Untted States Steel Corporation 89 ⅜, Anaconda F 18, Rio Tinto 54 ¾, Chartered 10/8, De Beers def. 10 ⅞8, Goldfields 1 ⅛, Randmines 4 ⁄16

Paris, 20. Dezember. (W. T. B.) 3 % Französische Rente 63,75, 4 % Span. äußere Anleihe —,—, 5 % Russen 1906 87,10, 3 % Russen v. 1896 —,—, 4 % Türken —,—, Suezkanal —,—, Rio Tinto 1495.

Amsterdam, 20. Dezember. (W. T. B.) Scheck auf Berlin 43 85— 44,35 Scheck auf London 10.90 11,00, Scheck auf Paris 39,17½ 39,67 ½, Scheck auf Wien 30,00 30,90. 5 % Nieder⸗ länd. Staatsanleibe 101 ½, Obl. 3 % Niederl. W. S. 67 ¼, Königl. Niederländ. Petroleum 500 ½, Holland⸗Amercika⸗Linte 328, Nieder⸗ ländisch⸗Indische Handelsbank 171 ½, Aichison, Topeka u. Santa 5 101 ¼, Rock Jsland ½, Sputyern Pactfic Southern Railwav —,—, Union Pacific 131, Anaconda 161, United States Steel Corp. 78

Rio de Janeiro, 18. Dezember. (W. T. B.) Wechsel auf London 12 2⁄2.

““

Kursberichte von auswärtigen Warenmärkten.

London, 18 Dezember. (W. T B.) Wollauktton. An der beutigen Wollauktion waren 7282 Ballen argeboten, wovon 500 Ballen zurücknezogen wurden. Es bestand lebhafter Wettbewerb bei steigenden Prelsen.

Amsterdam, 20 Deiember. (M. T. B.) Santos⸗Kaffee ruhig, für Dezember 47 ⅛, für März 46 ⅜, für Mai 45 . 1

Amsterdam, 20. Derember. (W. T. B.) Leinöl loko 39 ¼, für Januar 38 ½, für Februar 38 ½, März 38 ¼.

Rio de Janeiro 18 Dezember. (W. T. B.) Kaffee

ufuhren In Rio 6000 Sack In Santos 59 000 Sack.

nnern zusammen⸗

des Ausfuhrverbots für Butter

den

ericht der Deutschen Eisenbahn⸗Speise

1

8 3 w - ite Beil ag chen Reichsanzeiger und Königlich Preußis

Berlin, Dienstag, den 21. Dezember

Deutscher Reichstag.

4 Sitzung vom 20. Dezember 1915, Vormittags 11 Uhr. 5 (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Der Sitzung wohnen der Staatssekretär des Innern und Vizepräsident des preußischen Staatsministeriums Dr. Delbrück, der Staatssekretär des Reichsschatzamts, Staats⸗ minister Dr. Helfferich und der Staatssekretär des Reichs⸗ justizamts Dr. Lisco bei.

Auf der Tagesordnung steht zunächst die zweite Beratung des Gesetzentwurfs über vorbereitende Maß⸗ nahmen zur Besteuerung der Kriegsgewinne auf Grund des schriftlich von dem Abg. Dr. Südekum (Soz.) erstatteten Berichts des Reichshaushaltsausschusses. Der Aus⸗ schuß hat die Vorlage insoweit geändert, als als Kriegsge⸗ schäftsjahre die drei Jahre vom August (nicht Oktober) 1914 an gelten sollen, als ferner der durchschnittliche frühere Ge⸗ schäftsgewinn nach den Ergebnissen der 5 (nicht 3) diesem Termin vorangegangenen Geschäftsjahre festgesetzt werden und die Sonderrücklage der freien Verfügung der Gesellschaften ent⸗ zogen sein soll.

Der Ausschuß hat sodann eine Resolution folgen⸗ Wortlauts vorgeschlagen: 191) den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, a. Maßnahmen zu treffen, um unter voller Wahrung der Interessen des reellen Geschäftsbetriebes die Untersuchung Und Feststellung von Fällen herbeizuführen, in denen durch Kriegslieferungen, die Vorbereitung, Vermittlung oder Beschaffung von Kriegslieferungen oder eine andere Mitwirkung bei ihnen ein übermäßiger oder un⸗ lauterer Gewinn erzielt worden ist, b. einen Gesetz⸗ entwurf vorzulegen, durch den für den Reichsfiskus ein An⸗ spruch auf Herausgabesolcher Gew inne begründet wird; 2) den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, einen Gesetzentwurf demnächst vorzulegen, durch den, wer sich oder einem Dritten fürr Heeresleistungen Vermögensvorteile gewähren oder versprechen läßt, die den üblichen Wert übersteigen und in auffallen⸗

dem Mißverhältnis zur Leistung stehen, zum Ersatz des Schadens

verpflichtet wird, und zwar mit rückwirkender Kraft auf die seit Kriegsbeginn abgeschlossenen oder erfüllten Rechtsgeschäfte“.

Die Sozialdemokraten Albrecht und Genossen haben

einen Antrag eingebracht, der dahin geht:

„die verbündeten Regierungen zu ersuchen, alsbald einen Gesetz⸗ ntwurf vorzulegen, der die Erhebung eines erneuten Wehrbeitrags im Laufe des Steuerjahres 1916/17

vorsieht. Personen, die infelge einer Erhöhung ihres Vermögens oder Einkommens in den Kreis der Beitragspflichtigen oder in eine öhere Beitragsstufe aufrücken, haben dies anzumelden. In Fällen, wo eine beträchtliche Verminderung des Vermögens oder Ein⸗ kommens nachgewiesen wird, ist auf Antrag eine entsprechende Er⸗

mäßigung des Beitrags zu gewähren.“

Auf Antrag des Abg. Bassermann (nl.) wird be⸗ schlossen, bei § 1 der Vorlage eine Generaldiskussion stattfinden zu lassen und die beiden Resolutionen dabei mitzuerörtern.

Abg. Dr. David (Soz.): Das vorliegende Gesetz ist nur eine Vorarbeit für eine kommende Gesetzgebung, um zu verhindern, daß die Gewinne der Aktiengesellschaften oder sonstiger Gesellschaften ver⸗ schwinden. Eine solche Gesetzgebung ist uns für den März nächsten Jahres angekündigt worden. Uns wurde vom Staatssekretär des Reichsschatzamtes mitgeteilt, daß die kommende Gewinnbesteuerung sich eng anlehnen soll an das vorhandene Reichsbesitzsteuergesetz, das vom April 1917 ab wirksam sein soll und im wesentlichen eine Be⸗ steuerung des Vermögenszuwachses darstellt. Eine Ergänzung des vorhandenen Gesetzes soll dadurch vorgenommen werden, daß auch die juristischen Personen miteingezogen werden. Hiermit ist ein alter sozialistischer Wunsch erfüllt. Hierin liegt allerdings eine gewisse Doppelbesteuerung, indem einmal die Gesellschaften und dann nach Ausschüttung die Aktionäre besteuert werden. Aber diese Doppelbe⸗ steuerung ist moralisch gerechtfertigt. Ein Gewinn aus Aktienbesitz ist unerarbeiteter Gewinn, kein Arbeitseinkommen. Deshalb kann er auch eine schärfere Besteuerung vertragen. Dann soll in das neue Gesetz auch die Besteuerung von Gemälden, kostbarem Schmuck usw. hineinkommen. Auch das haben wir schon früher erstrebt. Es wäre äußerst ungerecht, wenn man diesen Besitz freiließe. Eine dritte Ergänzung, die von größter Tragweite ist, ist die, daß nicht nur das Vermögen Berücksichtigung finden soll, sondern auch die Einkommens⸗ verhältnisse der Steuerpflichtigen, was im Reichsbesitzsteuergesetz leider nicht vorgesehen ist. Dieser Gedanke ist nur beim Wehrbeitrag durch⸗ geführt worden. Dann müssen aber auch die Fürstlichen Familien und Personen in das neue Steuergesetz einbezogen werden. Der Staats⸗ sekretär hat neulich ausceführt, daß die Steuerpflicht keine Strafe, sondern ebenso wie die Wehrpflicht eine Ehrenpflicht ist. Ich hoffe deshalb, daß die Reichsregierung nicht den Standpunkt aufrecht er⸗ halten wird, daß diese Ehrenpflicht die Landesfürsten nicht zu kennen haben. Dann wurde aber auch mitgeteilt, daß bei. dem kommenden Gesetz die Erbschaftsbesteuerung des Kindeserbes, die im Reichsbesitzsteuergesetz besteht, ausfallen soll. Das würde eine Durch⸗ löcherung des Besitzsteuergesetzes darstellen. Ich möchte die Regierung dringend warnen, bei dieser Gelegenheit nicht den Streit um die Erb⸗ schaftsbesteuerung zu erneuern. Wir sagen der Regierung schärfste Fehde an, wenn sie daran denken sollte, diese Errungenschaft wieder aus dem Gesetz zu entfernen. Wir hoffen, daß die Besteuerung der Kriegs⸗ gewinne auch über das Jahr 1916 hinaus eine dauernde Einrichtung bleibt. Ich frage, ob man nicht auf diesem Wege zu einer Reichsein⸗ kommensteuer kommen kann. Auf Grundlage einer solchen könnten ja die Bundesstaaten durch Zuschläge die für sie notwendigen Steuern er⸗ heben. Für das Jahr 1916 werden wir keine Einnahmen aus der neuen Steuer haben, da sie erst vom 1. April 1917 ab in Kraft tritt. Das ist bedauerlich. Der Kampf um das Gleichgewicht des Budgets steht uns noch bevor. Es wäre verfehlt, wollte man die ausfallenden Einnahmen des Reiches auch durch die Kriegsanleihen decken. Gewiß steht England finanziell nicht so günstig da, wie man es sich dort ge⸗ dacht hat. Aber man darf nicht außer acht lassen, daß England schon während des Jahres 1916 durch Erhöhung der direkten Steuern nicht weniger als eine Milliarde 820 Millionen mehr Ein⸗ nahmen hat. Dazu kommt weiter eine Einnahme aus Kriegsgewinnen für 1916 von mehr als 600 Millionen Mark. Diese Mehreinnahmen in Enaland betragen 2 420 000 000 ℳ, das wäre ein nachahmenswertes Beispiel für Deutschland. Man könnte ann von vornherein die Verzinsung der Anleihen aus direkten Steuern zahlen, und es bliebe eine erträaliche Summe für andere Bedürfnisse des Reiches übrig. Nach den Vorschlägen der enalischen Reaierung werden allerdinas auch die indirekten Steuern für 1916 um 918 Millionen er⸗ böht. Es darf aber dabei nicht übersehen werden, daß diese indirekten Steuern doch im wesentlichen auf Gegenstände gelegt sind, die nicht den unentbehrlichen Bedarf treffen. Dazu kommt, daß speziell in Eng⸗ land das Einkommen bis zu 3100 steuerfrei blieb und jetzt erst die

Besteuerung auf die Einkommen bis zu 2600 herab erstreckt werden soll. Die Einkommensteuerpflicht in England erfaßt nur 11 % der Be⸗ völkerung. England hat also ein viel sozialeres Steuersystem als das Deutsche Reich. Wollen wir unserem Steuersystem ein sozialeres Ge⸗ sicht verschaffen, so müssen wir nach unserem Antrage einen neuen Wehr⸗ beitrag im Laufe des Jahres 1916/17 einführen. Wir haben in der Kom⸗ vesfes dernrene een, um eine feste Grundlage für diesen Wehrbeitrag zu schaffen, eine? F-S5öeh, eintreten zu lassen. Man hat dem die großen Schwierigkeiten der Veranlagung für die im Felde Stehen⸗ den entgegengehalten. Um Ihnen die Annahme unseres Antrages zu erleichtern, haben wir die Moöglichkeit eröffnet, dort, wo eine Ver⸗ mögensverminderung eingetreten ist, einen Steuernachlaß zu erlangen. Andererseits sind inzwischen viele Personen zu Vermögen und Ein⸗ kommen gekommen, von diesen verlangen wir eine Erklärung, daß sie im Besitz eines höheren Einkommens sind. Das Jahr 1916 ist vollkommen frei von direkten Reichseinnahmen. In diese unbe⸗ schriebene Tafel wollen wir eine neue direkte Steuer einschalten. Auf den Namen kommt es uns nicht an. Mögen Sie die Steuer einen „Besitzbeitrag“ oder anderswie nennen. Am besten könnte man sie einen „Ehrenpflichtbeitrag“ nennen. Nun könnte man einwerfen, diese Steuer sei eine Härte für die Wohlhabenderen. Der Staats⸗ sekretär hat bereits ein Bild von der riesigen Kapitalskraft Deutsch⸗ lands gegeben, wie sie sich bei den Kriegsanleihen offenbart hat. Er sprach von dem kategorischen Imperativ der Staatsbürgerpflichten und Vaterlandsliebe, die in diesem Kriege ihre Triumphe feierte. Ist es denn zuviel verlangt, diese Pflicht auch einmal zu betätigen, wenn sie nicht mit dem Genuß von Zinsen verbunden ist? Das moralische Verdienst der Zeichnung der Kriegsanleihe kann ich nicht allzu hoch schätzen; es gibt Millionen und aber Millionen, die glücklich wären, wenn sie auch die Kriegsanleihe zeichnen könnten. Wenn diese Leben und Gesundheit vor der Front hingeben, um die Reichen in ihrem Besitz zu schützen, die Heimat vor Vernichtung zu bewahren, die Feinde von den Grenzen fernzuhalten, dann ist es die moralische Pflicht der Reichen, von ihrem Ueberfluß abzugeben. Sie haben noch nicht Not und Hunger gelitten. Wenn es aber wirklich eine Härte wäre, ihnen mit einer derartigen Steuer noch einmal zu kommen, da müßte sie doch geübt werden, damit die Wohlhabenden und Reichen einmal die Not an ihrem eigenen Leibe spüren. Wir muten ihnen aber auch nicht einmal zu, daß sie in Sack und Asche einhergehen, sie sollen nur eine Dankesschuld abtragen. Wie würde es ihnen ergehen, wenn der Feind ins Land gekommen wäre. Dieser Krieg macht die Reichen noch reicher und die Armen noch ärmer. Er ver⸗ größert die sozialen Gegensätze. Diese ernste Tatsache dürfen wir nicht übersehen. Es ist deshalb notwendig, unsere politische und wirtschaftspolitische Gesetzzebung unter dem Gesichtspunkte der Sozialisierung fortzubilden. Deshalb ist auch eine Monopoli⸗ sierung gewisser Betriebe am Platze, um weitere Ansammlungen von Riesenvermögen in wenigen Händen hintanzuhalten. Ein soziales Steuersystem mit Schonung der Schwachen und Hebung des Kulturniveaus von unten herauf muß die Parole sein. Der entgegengesetzte Erfolg würde erreicht werden, wenn man die Budget⸗ fragen mit indirkten Steuern lösen wollte. Hoffentlich wird die Regierung auf diesen unglückseligen Gedanken, der die Existenz der Minderbemittelten noch mehr erschweren würde, nicht verfallen. Da die Bundesregierungen sich darüber noch nicht schlüssig gemacht haben, wollen wir Sozialdemokraten klar und deutlich sagen, wie wir uns die spätere Gestaltung denken. Wir weisen einen Weg, der gangbar ist, und bitten Sie, unseren Antrag anzunehmen.

8 Staatssekretär des Reichsschatzamts, Staatsminister Dr. Helfferich:

Meine Herren! Der Herr Abg. Dr. David hat den Rahmen seiner Ausführungen außerordentlich weit gespannt, weit über den In⸗ halt der Vorlage hinaus, die uns vorliegt, und auch über die Reso⸗ lution hinaus, die er begründet hat. Meine Herren, Sie werden nicht erwarten, daß ich dem Herrn Abg. Dr. David in die weite und breite Zukunft, die er uns ausgemalt hat, folgen werde. Ich würde da die Debatte über die künftigen Steuergesetze zum guten Teil heute schon vorausnehmen, und ich glaube, die Gegenwart drängt uns so mit Auf⸗ gaben, die erledigt werden müssen, daß ich mir versagen muß, Zukunfts⸗ fragen, auch wenn sie noch so bedeutend sind, hier zur Erörterung zu stellen. Daß die Dinge, von denen Herr Abg. Dr. David gesprochen hat, vielleicht niemandem in diesem Raume mehr am Herzen liegen als mir selbst, davon dürfen Sie überzeugt sein. Aber der Zeitpunkt zu einer Erörterung in der Oeffentlichkeit, zu einer parlamentarischen Er⸗ örterung scheint mir allerdings noch nicht gekommen zu sein. Ich muß mich deshalb hier auf diejenigen Punkte beschränken, von denen es mir scheint, daß mit Nutzen heute schon etwas gesagt werden kann.

Zunächst hat Herr Abg. Dr. David mit Recht festgestellt, daß das Gesetz, das Ihnen hier vorliegt, lediglich ein vorbereitendes, ein Sperr⸗ gesetz ist, das verhindern soll, daß Aktiengesellschaften und andere juristische Personen die von ihnen erzielten Gewinne in einer Weise ausschütten, daß sie damit der Besteuerung durch die Kriegsgewinn⸗ steuer, bevor die Vorlage, die im März nächsten Jahres an dieses Haus kommen soll, Gesetz geworden ist, entzogen werden könnten. Das ist durchaus zutreffend.

Was das spätere Gesetz anlangt, so habe ich dasjenige, was heute bereits zwischen den verbündeten Regierungen vereinbart ist und fest⸗ steht, mir erlaubt, hier auszuführen, ich glaube, am 30. November, in der ersten Sitzung dieser Tagung. Darüber hinaus werde ich heute kaum gehen können. Die einzelnen Zweifelsfragen, von denen der Herr Abg., Dr. David gesprochen hat, befinden sich zum großen Teil noch in Behandlung. Ich will nur auf eine einzige Frage näher ein⸗ gehen, das ist die Frage, wie das Verhältnis des künftigen Kriegs⸗ gewinnsteuergesetzes zu dem Reichsbesitzsteuergesetz sein soll, d. h., ob die Abgaben, wie sie durch das künftige Kriegsgewinnsteuergesetz fest⸗ gestellt werden, neben den Abgaben, wie sie durch das Besitzsteuergesetz festgelegt sind, erhoben werden oder nicht. Meine Herren, auch diese Frage ist noch nicht geklärt. Es wärd Sache des künftigen Gesetzes sein, hier eine Feststellung zu treffen. Es sind beide Lösungen mög⸗ lich; denn die Abgaben der künftigen Kriegsgewinnbesteuerung werden bedeutend höher sein als diejenigen, die im Besitzsteuergesetz festgelegt sind. Wir werden sagen können: entweder, daß alle diejenigen Ver⸗ mögensvermehrungen, die im künftigen Kriegsgewinnbesteuerungsgesetz belastet werden, neben diesen höheren Abgaben nicht auch noch die im Besitzsteuergesetz vorgesehene Abgabe tragen sollen. Man kann auch beides nebeneinander hergehen lassen.

Damit würde die Frage der Erbschaften, wegen der der Herr Abg. Dr. David in Besorgnis zu sein scheint, berührt werden. Wenn ich neulich erklärt habe, daß wir Erbschaften durch die Kriegsgewinnsteuer nicht treffen wollen, so hieß das natürlich nicht, daß die Besteuerung.

wie sie enthalten ist im Reichsbesitzsteuergesetz, abgeschafft werden soll. Wenn überhaupt ein Ruhen der Vermögenszuwachssteuer neben der Kriegsgewinnsteuer eintreten soll, dann doch nur so weit, wie nach dem Kriegsgewinnsteuergesetz überhaupt eine Abgabe erhoben wird. Das wird jedoch Sache eines künftigen Gesetzes sein.

Nun komme ich zu dem wichtigsten Teil der Ausführungen des Herrn Abg. Dr. David. Der Herr Abg. Dr. David hat hier sehr beredt und mit guten Gründen die Notwendigkeit entwickelt, daß wir von dem System der Beschaffung der Kriegsmittel durch Anleihen übergehen zu dem System, das er als dasjenige Englands bezeichnet hat. Das gibt mir Veranlassung, die beiden Systeme, nämlich das, was wir verfolgen, und das, das in England bisher verfolgt worden ist, kurz zu charakterisieren. Ich fange mit England an.

In England hat man sich, wie ich neulich hier feststellen konnte, zu Beginn des Krieges in der Illusion bewegt, daß dieser Krieg mit ähnlichen finanziellen Methoden durchgefochten werden könnte, wie die früheren Kriege Englands. Das war eine Täuschung. Wenn Lloyd George als Schatzkanzler noch im November vorigen Jahres vor dem Unterhause sich berufen hat auf die Art der Finanzierung der napoleonischen Kriege um die Wende des 18. und 19. Jahrhunderts und auf den Krimkrieg und andere Fälle, wo nahezu die Hälfte der Kriegskosten oder gar mehr durch Steuern aufgebracht worden ist, und wenn er mit diesem Hinweise damals seine Steuervorlage begründet hat, so steht heute fest, daß diese Politik gescheitert ist, daß diese Politik, einen erheblichen Teil der Kriegskosten während des Krieges durch Steuern aufzubringen, in England sich nicht hat durchführen lassen. (Sehr richtig! rechts.) So hoch an sich die Summen sind, die als Ertrag der neuen Steuern veranschlagt worden sind, so steht doch fest, daß sie gerade ausreichen, um die Keosten der Kriegsanleihen zu decken, aber keinen Beitrag liefern zu den eigentlichen Kriegskosten. Daß dies so kommen würde bei diesem gigantischsten Ringen, das Europa je durchgemacht hat, haben wir uns von vornherein gesagt. Bei Beginn des Krieges stand ich ja noch nicht an dieser Stelle, aber diejenigen Leute, die den Krieg bei uns finanziell vorzubereiten und zu führen hatten, haben sich von vornherein gesagt: es ist ausgeschlessen, während des Krieges einen irgendwie in das Gewicht fallenden Teil der Kriegskosten im Wege der Besteuerung aufzubringen. (Sehr richtig! rechts.) Damit ist nicht gesagt, daß niemals im Verlauf des Krieges nun die Steuerschraube angezogen werden soll, Steuern neu eingeführt und erhöht werden sollen. Das wäre eine Vermessenheit, wennn irgendjemand hätte sagen wollen, wir führen den Krieg von Anfang bis zu Ende, ohne neue Steuern einzuführen. Ich habe nicht aus Ausführungen des Herrn Abg. Dr. David herausgehört, daß er der Ansicht sei, dies sei als Grundsatz der deutschen Kriegsfinanzierung aufgestellt worden; aber in der inländischen wie ausländischen Presse ist diese Behauptung aufgestellt worden, und es verlohnt sich daher, mit einem Worte darauf einzugehen. Insbesondere haben die englischen Zeitungen und die englischen Staatsmänner, die Herren: Asquith, Mc. Kenna und Runciman, der englische Handelsminister, wiederholt meine Erklärungen so aufgefaßt, als ob Deutschland überhaupt nicht in der Lage sei, während des Krieges auch nur einen Pfennig anders als auf dem Wege des Kredits aufzubringen. So konnten meine Aeuße⸗ rungen nicht gedeutet werden. Das, was ich gesagt habe, war: wir wollen, so lange es irgend möglich ist, so lange nicht eine zwingende Notwendigkeit vorliegt, unserem Volke es ersparen, daß zu den großen Lasten, die es schon trägt, noch eine neue Steuerbelastung hinzukommt. Ich habe dies auch genauer präzisiert und definiert, indem ich erklärt habe: so lange unser ordentliches Budget in sich selbst steht, so lange wir unsere ordentliche Wirtschaft führen können, ohne die Steuern zu erhöhen, wollen wir nicht weil wir nicht können —, sondern ledig⸗ lich, um unserem Volke noch eine neue Belastung zu ersparen, von einer Erhöhung der Steuern absehen.

Wie stehen wir in diesem Augenblick mit unserem ordentlichen Budget? Ich habe schon im August hier mitteilen können, daß der Haushalt des Reiches für 1914/15, der endigt mit dem 31. März 1915, in den also schon acht Monate des Krieges fielen, mit einem sehr er⸗ heblichen Ueberschuß algeschlossen hat. Der Ueberschuß beträgt 220 Millionen Mark. Ich habe fexner, als ich im März hier den Etat für das laufende Jahr begründete, mich mit einiger Vorsicht und Zurückhaltung dahin ausgedrückt, daß ich hoffe, daß der Etat auch für das Jahr 1915/16 ungefähr im Gleichgewicht bleiben werde. Die Gründe dafür brauchen wir uns nicht zu verhehlen, denn wir wollen uns keinen blauen Dunst vormachen ich bin der Letzte, der das tut —; die Gründe sind, daß, so lange dieser Krieg dauert, die fort⸗ dauernden Ausgaben für Heer und Marine aus dem ordentlichen Etat verschwinden, nicht in einer Versenkung, sondern in den außerordent⸗ lichen Etat. Diese Mittel werden über den außerordentlichen Etat geführt, und so lange der Kriegszustand dauert, haben wir infolge⸗ dessen im ordentlichen Etat keine fortdauernden Ausgaben für Heer und Marine.

Was nun die Abwicklung des laufenden Finanzjahres anlangt. so liegen die Dinge so, daß wir entweder überhaupt nicht mit einem Fehlbetrag zu rechnen haben oder nur mit einem sehr bescheidenen Fehlbetrag. Bis jetzt lag also die Notwendigkeit nicht vor, zur Auf⸗ rechterhaltung des Gleichgewichts unseres ordentlichen Budgets neue Steuern einzuführen.

Daß sich das für die Zukunft ändern wird, habe ich neulich an⸗ gedeutet. Die Aufstellung des Etats für 1916/17 wird außerordentlich viel schwieriger werden, und ohne die Erschließung neuer Einnahmen wird der Etat für 1916/17 sich nicht ins Gleichgewicht setzen lassen. Sie werden daber damit rechnen müssen, daß gleichzeitig mit dem Etat für 1916/17 Ihnen nicht nur das endgültige Gesetz für die Kriegs⸗ gewinnsteuer, sondern auch andere Steuervorlagen zugehen werden, die zurzeit noch in Bearbeitung sind.

Sie seben also, daß wir keineswegs in den Tag hineinleben und im Gegensatz zu dem vorsichtigen England leichtfertig verfahren. Unsere Finanzpolitik während des Krieges beruht dielmehr auf einer nüchternen und kalten Erwägung aller Tatsachen und aller Mögläch⸗ keiten. Sie heruht aber auch auf der Forderung, der wir uns gicht