1915 / 300 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Dec 1915 18:00:01 GMT) scan diff

eniziehen können, die Wirtschaft des deuischen Volkes während des Krieges so leistungsfähig wie irgendmöglich zu erhalten. Das ist der Grund, aus dem wir bisher von einer Steuererhöhung abgesehen haben; nicht in Rücksicht auf einen Herrn A oder B, Herrn X oder Y, darauf, ob er mehr oder weniger Steuern bezahlen muß, sondern lediglich in der allgemeinen Rücksicht auf die Erhaltung der volks⸗ wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, auf das Prinzip der möglichsten Oekonomie der Kräfte, das wir uns von vornherein aufgestellt haben. Das Prinzip hat aber eine Grenze. Wenn es sein muß, dann werden wir mit in die Tasche greifen, nicht nur für 5 %, wie der Herr Abg. Dr. Dayvid meint, sondern, wenn es sein muß, auch im Wege der Steuern, ohne daß eine Verzinsung in Aussicht steht. Der Patriotis⸗ mus des deutschen Volkes ist mit 5 % nicht abgegolten. (Lebhafte Zustimmung rechts.)

Was nun weiter die Andeutungen, Vorschläge und Anregungen anlangt, die der Herr Abg. Dr. David für die Zukunft auch wieder unter Hinweis auf das Vorbild Englands gemacht hat, so möchte ich Sie bitten, zu berücksichtigen, wie ganz anders die Struktur der eng⸗ lischen Staats⸗ und Finanzwirtschaft ist als die deutsche.

Ich halte es zunächst nicht für gerechtfertigt, wenn der Herr Abg. Dr. David sagt: England habe ein sozialeres Steuersystem als Deutschland. Das stimmt nicht. (Sehr richtig! rechts.) Und wenn der Herr Abg. Dr. David sagt, daß in England nur 11 % der Be⸗ völkerung direkte Steuern tragen, so erinnere ich daran, daß der Wehrbeitrag die Statistik habe ich nicht hier —, so viel ich weiß, von 7 ½ % der Bevölkerung getragen wird. (Zuruf aus der Mitte.) Vielleicht sind es nicht einmal soviel. Weiter darf ich daran erinnern, daß in England die Belastung für Tabak und für Spirituosen jeder Art, Wein, Bier und was damit zusammenhängt, vor dem Kriege doch etwa 2 ⁄¼ mal so groß war als in Deutschland, daß also gerade eine riesige Vorbelastung auf diese ich will nicht sagen, notwendigen Lebensmittel, aber immerhin Genußmittel vorliegt, die auch dem Konsum der breiten Massen dienen.

Ich darf ferner darauf aufmerksam machen, daß gerade jetzt, während des Krieges, die Steuergrenze, auf der die 11 % beruhen, doch heruntergesetzt worden ist. Vor dem Kriege waren die Ein⸗ kommen unterhalb 160 Pfund Sterling, also 3200 ℳ, von der Staats⸗ einkommensteuer frei. Die Grenze ist auf 2600 herabgesetzt worden, und dabei wird es in England sein Bewenden nicht behalten. Wir wollen abwarten, wie nach dem Kriege das direkte Steuersystem in England aussehen wird. Die Bahn ist betreten und wird weiter begangen werden müssen.

Dann vergessen Sie eins nicht! Deutschland ist ein Bundesstaat, England ein Einheitsstaat. Bei uns sind die direkten Steuern eine Krippe, an der viele Pferde fressen. (Sehr richtig!) In England ist es nur der Staat. Die kommunale Besteuerung, die bei uns doch in den günstigsten Fällen wohl 100 % der Staatseinkommensteuer be⸗ trägt, während in anderen Fällen 200 und 300 % zur Staatssteuer hinzukommen, zu der dann noch die provinziale Belastung und die Be⸗ lastung durch Kirchensteuern hinzutritt, diese kommunale Ein⸗ kommensbesteuerung existiert in England nicht, wo für diese öffent⸗ lichen Körperschaften immer noch die Mietsteuern eine große Rolle spielen. Wenn Sie bedenken das ist den Herren von der Sozial⸗ demokratie genau so bekannt wie mir —, daß der Mietaufwand pro⸗ gressiv größer wird, je geringer das Einkommen ist, so werden Sie zugeben, daß diese Art der Besteuerung nicht gerade sozialer genannt werden kann als die unsrige. (Sehr richtig!)

Nun ist es ja klar: Der Krieg mit dem enormen Aufwand, den er nicht nur für das Reich, sondern auch für die Einzelstaaten und für die Kommunen mit sich bringt, wird uns unter allen Umständen, einer⸗ lei, wie groß die Kriegsentschädigung ist, auf die wir natürlich rechnen (Sehr richtig! rechts), vor ganz gewaltige steuerliche Belastungen stellen. (Sehr richtig)) Darum kommen wir nicht herum, und darauf ist heute in Deutschland jeder gefaßt. Diese Belastung wird nicht nur auf dem Reiche liegen, sondern auch auf den Einzelstaaten und den Kommunen. Da müssen wir uns doch, ehe man sich nach be⸗ stimmten Richtungen und auf bestimmte Formen festlegt, ein genaues Bild machen müssen: wie sieht die Lastenverteilung aus? Ich glaube auch, in diesem Hause keinem Widerspruch zu begegnen, wenn ich der Auffassung bin, daß im großen und ganzen der Aufbau unseres öffent⸗ lichen Lebens in Kommunen, Einzelstaaten und im Reich ein gesunder ist (Sehr richtig!), und daß wär diesen Aufbau über den Krieg hinaus erhalten wollen, daß wir ihn auch in der Friedenszeit erhalten und weiter pflegen wollen. Alles, was auf diesem so enorm wichtig ge⸗ wordenen und noch wichtiger werdenden finanziellen Gebiete geschieht, müssen wir auch von diesem Gesichtspunkte aus anfassen und ansehen. Darum kommen wir nicht herum, ebensowenig die Herren der Rechten wie die Herren der Mitte oder der Linken. Sie alle werden mit diesen Gegebenheiten, Notwendigkeiten und Tatsachen rechnen müssen.

Deshalb, meine Herren, möchte ich ohne auf die Einzelheiten der technischen Schwierigkeiten, die sich der Durchführung des sozial⸗ demokratischen Antrages entgegenstellen, einzugehen dringend zur Erwägung stellen, nicht auf den Boden der von den Herren Sozial⸗ demokraten vorgeschlagenen Resclution zu treten, sondern die Ideen, die der Herr Abg. Dr. David vorgetragen hat, zunächst einmal für die Zukunft zurückzustellen, die ja einen konkreteren Anhalt bringen wird in nicht allzu ferner Zeit. Wir werden ja genauer über diese Dinge weiter debattieren müssen im Monat März. Aber heute, in diesem Augenblicke, namentlich, da ja gar keine Unterlage für eine solche Dis⸗ kussion vorhanden ist, scheint mir dieser Moment noch nicht ge kommen zu sein. Und dann das möchte ich wiederholen und unter⸗ streichen —, bei allem, was kommt, fassen Sie die Dinge als Ganzes, nehmen Sie unser öffentliches Leben als Ganzes und stellen Sie da⸗ nach Ihre Beurteilung ein.

Wenn bei dem Herrn Abg. Dr. David wiederholt der Appell durchgeklungen ist an den Patriotismus, der nicht, wie bei den Kriegs⸗ anleihen, nur auf Verzinsung rechne ich habe vorher schon davon gesprochen —, so möchte ich doch zum Schlusse auf diese Andeutungen auch noch etwas sagen. Wenn ich davon gesprochen habe, daß es Opfer⸗ wille war, der unserer Kriegsanleihe zu dem großen Erfolge verholfen hat, so habe ich von diesem Opferwillen gesprochen vor allem in bezug auf die kleinen Zeichner; und da ist es mir allerdings bekannt, daß Leute Vermögennachteile wällig in Kauf genommen haben, um überhaupt in die Lage zu kommen, die Kriegs⸗ anleihe zu zeichnen (Sehr richtig! rechts), daß sie An⸗ lagen, die sie hatten, mit Verlust reaglisiert haben, um das Geld auf den Altar des Vaterlandes niederzulegen. (Bravo!l) In’dem Sinne glaube ich allerdings berechtigt zu sein, zu sagen, daß

hier Opferwille im stärksten Maße mitspricht. Mit den Spar⸗ groschen ist es ebenso. Ich bin überzeugt, daß von den vier Mil⸗ liarden Zeichnern, die schließlich für die Kriegsanleihe beisammen waren, manche sich das Brot und die Butter vom Munde abgespart haben, um möglichst Kriegsanleihe zeichnen zu können. Berufen Sie

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sich also nicht auf die 5 Prozent. Es ist wirklich eine Verkleinerung und Herabsetzung der großen Leistungen, die unser Volk und gerade die breiten Massen des Volkes vollbracht haben, wenn Sie nur die 5 Prozent sehen und nicht das, was ich neulich vorgeführt habe, den Opfersinn und das Vertrauen, die in diesen Zeichnungen zutage ge⸗ treten sind. (Bravo!) Was die Zukunft anlangt, so sagte ich vor⸗ hin schon, es gibt im Deutschen Reiche niemand mehr, der sich einbildet, daß wir nach dem Kriege auf die Steuersätze zurück⸗ kommen werden, wie sie vor dem Kriege waren. Ich bin zu der Ueberzeugung gekommen, daß bei jedermann, mit dem ich da und dort in Berührung gekommen bin, die Auffassung herrscht: wir müssen durchhalten, koste es, was es wolle; mit den hohen Steuern, die kommen werden, müssen wir uns abfinden. Sie können über⸗ zeugt sein, daß dann, wenn diese Dinge später hier erörtert und entschieden werden müssen, der deutsche Patriotismus sich nicht nur im Anleihezeichnen, sondern auch im Steuernzahlen zeigen wird. Diesen Patriotismus brauchen wir, und er wird uns nicht fehlen. Sonst könnte man allerdings an der Zukunft des Volkes verzweifeln. (Lebhafter Beifall.)

Abg. Dr. Stresemann inl.): Daß der Abg. David über den Rahmen der Diskussion hinausgegangen ist, kann man ihm nicht zum Vorwurf machen, denn wir haben es hier mit der Einleitung zu den großen Finanzoperationen zu tun, die bevorstehen, um das Budget des Reiches im Gleichgewicht zu erhalten. Zurückweisen muß ich aber die von ihm aus dem Ergebnis der Kriegszeit gezogene Schlußfolgerung, daß die Reichen reicher, die Armen noch ärmer geworden 85 Nein, so liegen die Dinge nicht. Gewiß sind starke Wertverschiebungen vorgekommen, neue Vermögen sind gebildet wor⸗ den; aber es sind auch viele vor dem Kriege bestandene Vermögen in die größte Schwankung gekommen. Sehen Sie hin nach Ham⸗ burg, nach Bremen; dort wissen viele, die früher in Verbindung mit der ganzen Welt standen, deren überseeische Unternehmungen großen Umfang hatten, jetzt nicht, wie sie die Steuerdeklaration abgeben sollen. Und so steht es auch auf vielen anderen Gebieten unseres Wirtschaftslebens; wir haben glänzend durchgehalten, aber so ein⸗ seitig, wie es dargestellt worden ist, ist die Entwicklung nicht vor sich gegangen. Auch die Löhne der Daheimgebliebenen sind vielfach auf ein Mehrfaches gestiegen, in gewissen Zweigen der Betriebe für Heeresbedarf und auch anderswo. Wenn der Abg. David ein sozialeres Budget fordert und dabei auf England hinweist, das uns als Vorbild dienen müsse, so hat er darin recht, daß England schon tatsächlich wührend des Krieges an die Deckung der Kriegsausgaben herangeht, und daß es uns darin als Vorbild dienen sollte. Auf diesem Stand⸗ punkt hat meine Fraktion stets gestanden und steht sie noch heute. Je weniger wir wissen können, wie lange der Krieg noch dauert, desto weniger können wir es verantworten, davon abzusehen, neue Steuer⸗ quellen zu erschließen. Nicht nur die Kriegslasten müssen gedeckt, es muß auch für die Deckung des Defizits aus den Mindereinnahmen bei Zöllen und indirekten Steuern vorgesorgt werden. Aber auch in der Parallele England⸗Deutschland ist Herr David etwas einseitig geworden. Wir haben zum Teil Kriegssteuern auch schon in Deutsch⸗ land es ist übrigens noch gar nicht ausgemacht, daß das Jahr 1916 von Deckungsmitteln ganz frei bleibt, denn je nach der Dauer des Krieges würden wir ja auch die Kriegsgewinnsteuer schon zum 1. Oktober 1916 in Kraft treten lassen —, wir haben Kriegs⸗ steuern bereits in den Einzelstaaten, in Preußen, Sachsen und anderen Staaten, wo Gesetze über die Erhöhung der Einkommenbesteuerung vorbereitet sind, wir haben sie in den Kommunen, z. B. wenn die Kommunalsteuer in Groß Berlin jetzt auf 150 % heraufgesetzt wer⸗ den müßte, während sie jahrzehntelang auf 100 % gehalten werden konnte. In Rheinland⸗Westfalen würde man auch bei einem solchen Satz sehr erfreut sein; dort bestehen viel höhere Sätze, und auch da werden Zuschläge gemacht werden müssen. Diese Ziffern muß man in Vergleich stellen mit dem, was England als Einheitsstaat aufbringt. Bei der Vergleichung zwischen England und Deutschland darf man nicht vergessen, daß England ein Land ist, das durch eine jahrhunderte⸗ lange Weltwirtschaft reich geworden ist. Deshalb hat England so viel mehr fundiertes Vermögen, aus dem es auch größere Summen herauswirtschaften kann. Bei der Forderung einer Finanzreform während des Krieges darf man nicht außer acht lassen, daß in Eng⸗ land nicht so viele Menschen unter den Fahnen stehen wie bei uns. Es ist von dem Patriotismus der Kriegsanleihezeichner gesprochen worden. Der Staatssekretär hat ja schon davon gesprochen, wieviele dies als Ehrenpflicht angesehen haben. Sie haben sich nicht lediglich durch die 5 Prozent Verzinsung verlocken lassen. Wer dies täte, wäre doch ein sehr kurzsichtiger Kaufmann, man darf doch nicht außer acht lassen, daß nach Kriegsende große Summen nötig sind, um das Ge⸗ schäft wieder in Gang zu bringen. In diesem Falle können leicht große Vermögen zugrunde gehen. Ich weiß es aus den Beratungen vieler großer Unternehmungen, wie diese es als ihre Ehrenpflicht angesehen haben, auch bei diesen Zeichnungen ihren Anteil zu haben. Es war allerdings ganz richtig, daß die Anleihen so gestaltet wurden, daß man nicht nur an den Patriotismus appelliert hat. Das Ergebnis war ein großer moralischer Sieg Deutschlands. In dem Zeichnungs⸗ ergebnis kam das unbedingte Zutrauen des Volkes in den Fortbestand des Reiches zum Ausdruck. Sonst hätten keine 10 Prozent die Leute zum Zeichnen veranlassen können. Der sozialdemokratische Antrag scheint anzunehmen, daß der Wehrbeitrag uns verloren geht. Es wird deshalb eine Neueinschätzunga verlanat. Ich glaube, man unter⸗ schätzt die Schwierigkeit einer solchen. Dann aber würde auch das Reich finanziell sicher keinen Vorteil haben. Es ist jetzt während des Krieges wohl den meisten unmöglich, eine genaue Uebersicht über den Wert ihres Besitzes zu geben. Ich erinnere daran, daß doch jetzt niemand in den okkupiert gewesenen Gebieten den Wert eines Hauses und einer Landwirtschaft abschätzen kann. Man darf auch die kläg⸗ liche Lage des ganzen städtischen Grundbesitzes nicht vergessen. Es ist deshalb kein guter Gedanke, jetzt mit diesen Dingen zu kommen. Wir haben stets den Standpunkt vertreten, daß dem Reiche mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen als bisher. Wir sind durchaus nicht abgeneigt, die Frage zu prüfen, inwieweit der Wehrbeitrag weiter erhoben werden kann. Es werden so große Anforderungen an das Reich gestellt werden, daß man selbst nicht vor Härten zurück⸗ schrecken darf. Wer Vermögen besitzt und es sich in diesem Sturm der Zeiten erhalten konnte, der soll sich vor Augen führen, was daraus geworden wäre, wenn der Feind ins Land gekommen wäre. Aber es ist noch nicht abzuschätzen, was in Zukunft geschehen soll, da alles, was wir heute beschließen, ja nur theoretischen Wert hat. Wir dürfen dabei auch nicht vergessen, den Bundesstaaten die Möglichkeit u geben, für kulturelle Aufgaben Mittel zu haben. Der Staats⸗ serretär hat erklärt, die Kriegsgewinnsteuer solle keine Strafsteuer sein. Ich will diesen Gesichtspunkt noch schärfer hervorheben. Das Volk hat einen berechtigten Unwillen, wenn in dieser Zeit übergroße Kriegsgewinne gemacht werden. Aber diejenigen, die von dieser Steuer erfaßt werden, sind nicht die, gegen die sich der Unwille des Volkes richtet. Es wäre bedauerlich, wenn man an den Begriff des Heereslieferanten einen allgemeinen Makel heften wollte. Ich glaube, wir können hier dankbar zum Ausdruck bringen, was wir den außer⸗ ordentlichen Leistungen von Handel, Industrie, Gewerbe und Land⸗ wirtschaft zu verdanken haben, die es vermocht haben, daß wir den gonzen Kriegsbedarf im Lande herstellen konnten. Das war nur möglich durch den wunderbaren Zustand der deutschen Technik und Wissenschaft, der sich den Leistungen der deutschen Heere an die Seite stellen kann. Wogegen sich das Volksempfinden wandte, das waren

und an die großen Heereslieferanten, die früher schon bekannk waren. Man hat nicht gedacht an den soliden Handel, sondern an Leute, die vor diesem Kriege nicht die Ehre hatten, zur deutschen Kaufmann⸗ schaft und Industrie zu gehören. Diese haben lediglich, namentlich in den ersten Kriegswochen, die Konjunktur ausgenützt, wobei sie manchmal auch direkt einen Cynismus zur Schau trugen, der das Volksempfinden wachrufen mußte. Ich hoffe, daß wir in dem neuen Gesetz nicht nur zu einer quantitativen, sondern auch zu einer qualita⸗ tiven Staffelung gelangen werden. Es müssen auch diejenigen Heeres⸗ lieferanten getroffen werden, die über ein bestimmtes Maß hinaus Lieferungen übernommen haben und lediglich Zwischengewinne gemacht haben. Ich verstehe darunter solche, die große Lieferungen zu kurzen Terminen übernommen haben, zu denen sie selbst zu liefern gar nicht in der Lage gewesen sind. Meine Freunde sind dagegen, daß über die 50 Prozent hinausgegangen wird. Wir haben deshalb den Antrag auf Festsetzung von 75 Prozent abgelehnt. Diese würden in manchen Fällen einer Wegbesteuerung gleichkommen. Wir dürfen nicht ver⸗ gessen, daß die Verdienstmöglichkeit als eine bewegende Kraft zur ““ unentbehrlich ist. Namentlich nach dem Kriege darf dieses bewegende Moment nicht ausgeschaltet werden. Ich warne vor der Beschreitung eines Weges; mit dem wir eine sehr schwere Verant⸗ wortung übernehmen müßten. Die Doppelbesteuerung kann und soll nicht vermieden werden. Wir stimmen also dem Gedanken zu, daß die Aktiengesellschaften als solche herangezogen werden, wünschen aber, daß Rücksicht genommen werde auf die Struktur der Gesellschaften m. b. H. und der Familienaktiengesellschaften. Es wäre eine Härte, gerade diese letzteren doppelt zu. besteuern. Wenn auf den Vorgang bei der Firma Krupp hingewiesen worden ist, so halte ich es für eine soziale Tat, daß die groößte deutsche Unternehmung in dieser hoch⸗ herzigen Weise darauf verzichtet hat, den Mehrgewinn dieser Kriegszeit für ihr Privatvermögen in Anspruch zu nehmen. Es ist schon zum Aus⸗ druck gebracht worden, daß die Ansammlung solcher Gewinne in einer Hand etwas Bedenkliches hat. Vornehmheit verpflichtet, und daß die Industrie diese Pflicht erfüllt hat, ist auch ein Ehrenzeichen für unsere deutsche Industrie. Wir hoffen, daß die deutschen Unter⸗ nehmungen trotz der Länge des Krieges und auch nach dem Kriege diese ihre sozialen Aufgaben erfüllen werden. Mit den Zahlungen soll ja nicht bis zum Ende des Krieges gewartet werden. Diesem Zweck dient die Rücklage. Auf jeden Fall ist es richtig, daß wir uns auf die Form des Mehrgewinns beschränken. Die Kommission hat die Resolution vorgeschlagen, die verbündeten Regierungen zu er⸗ suchen, unverzüglich geeignete Maßnahmen zu treffen, durch welche die Erhebung einer Kriegsgewinnsteuer auch bei Einzelpersonen sicher⸗ gestellt wird. Wir haben dafür gestimmt, hoffentlich findet sich ein Weg, um diesen Gedanken durchzuführen. Daß eine solche Gesetzes⸗ bestimmung die Sparer bestrafe, kann ich nicht zugeben. Mit dem Abg. David bin ich darin einig, daß die künftige Kriegsgewinnsteuer nicht nur nicht als Strafe, sondern als Ehrenpflicht für diejenigen zu betrachten ist, denen während des Krieges die Möglichkeit gegeben war, ihr Vermögen nicht nur zu erhalten, sondern zu vermehren. In der Bibel steht: Den freudigen Geber hat Gott lieb. Ich hoffe, daß wir uns aus der philisterhaften Idee herausreißen, daß das Steuer⸗ zahlen etwas ist, wogegen sich der Deutsche zur Wehr setzen müsse. Es gilt hier der Satz: Gebt dem Reiche, was des Reiches ist. Abg. Gothein sffortschr. Volksp.): Meine politischen Freunde

werden dem Gewinnsteuergesetz zustimmen, wenn wir auch nicht ver⸗ kennen, daß die Besteuerung der juristischen Personen eine weitgehende Doppelbesteuerung in sich schließt. In dieser schweren Zeit muß das Reich das Geld nehmen, wo es es nehmen kann, auch wenn Härten da⸗ bei nicht zu vermeiden sind. Auch wir meinen, daß, soweit möglich, eine Verzinsung der aufgenommenen Kriegsanleihen schon während des Krieges herbeigeführt werden muß. Wir wollen uns auch die Freiheit vorbehalten, nach dem Kriege mit dieser Kriegssteuer fortzuschreiten. Wir sind auch keineswegs abgeneigt, den Wehrbeitrag in weiteren Raten zu erheben. Wenn wir der Resolution trotzdem nicht zustim⸗ men, so geschieht das lediglich aus praktischen Erwägungen, weil es an. der Möglichkeit fehlt, in der jetzigen Kriegszeit die Vorbereitungen für die Veranlagung und Erhebung des Wehrbeitrages zu schaffen. Der größte Teil der betreffenden Zensiten ist im Felde, und Herr David wird nicht wünschen, daß der Steuerkommissar und Steuerexekutor in den Schützengraben geschickt wird. Was die künftige Steuergesetz⸗ gebung anbetrifft, so wollen wir uns heute noch nicht darauf festlegen und nicht in bindender Form uns darüber aussprechen. Es ist aber dech an der Zeit, gewisse Wünsche und Forderungen auf diesem Gebiete geltend zu machen. Wir sind uns vollkommen darüber klar, daß das deutsche Volk nach diesem Kriege eine Steuerlast zu tragen haben wird, wie sie bis jetzt die ärgsten Pessimisten nicht für möglich ge⸗ halten haben. Diese Steuern ausschließlich durch indirekte zu decken, halten wir für unmöglich. Es ist unerläßlich, auch die direkten Steuern heranzuziehen. Ebenso ist es unmöglich, einzelne Besitzgruppen her⸗ auszugreifen. Es muß das Gesamtvermögen und Einkommen zu der Steuer herangezogen werden. Bei uns liegen ja die Verhältnisse an⸗ ders wie in England, weil wir ein Bundesstaat sind. Einzelstaaten und Gemeinden haben ganz andere Aufgaben. Die Belastung der Einzelstaaten und Gemeinden hat während des Krieges eine bedeutende Zunahme erfahren. Viele Gemeinden, namentlich in den großen Städten und Industriebezirken, haben eine Einbuße ihrer Steuerkraft erfahren. Berlin wird seinen Steuerzuschlag auf 150 % erhöhen müssen. Andere Städte werden damit lange noch nicht auskommen. Wir werden uns mit dem Gedanken vertraut machen müssen, daß in Zukunft 30 bis 40 % bei den höchsten Einkommen für die Steuer⸗ zwecke des Reiches, des Staates und der Kommunen aufgebracht werden müssen. In England rechnet man schon mit 50 %. Wir sind uns ganz klar darüber, daß das deutsche Volk damit eine schwere Aufgabe über⸗ nehmen muß. Wir müssen in Deutschland eine einheitliche organische Reform des gesamten Steuerwesens einführen. Sehr viele Einzel⸗ staaten leiden unter der Verschiedenheit der Steuersätze. Ganze Industrien wandern aus, weil die Steuersätze zu boch sind. Auch die Veranlaaung muß eine einheitliche werden. Wir werden auch nicht auf die Besteuerung des mittleren und kleinen Einkommens verzichten können. England wird ja auch nicht bei der unteren Grenze des Einkommens von 2600 stehen bleiben können. Wir werden unsere Lebenshaltung nach dem Kriege herabschrauben müssen; es wird auch für die Besitzenden eine Ehrensache sein, ihren Luxus, namentlich in der Ernährung, einzuschränken. Nur durch intensive Arbeit und ehrliche Hinaabe an das Vaterland werden wir die schwere Zeit nach dem Kriege überwinden. Preußen hat sich groß⸗ gehungert, vielleicht kommt wieder eine Zeit, wo wir uns durch⸗ hungern und großhungern müssen, aber wir haben das feste Vertrauen zu dem deutschen Volke, daß es, wie es im Kriege durchgehalten hat und gegen den Ansturm der Feinde unüberwindlich gewesen ist, auch im Frieden durch intensive Arbeit sich wieder auf dieselbe Höhe wie vor dem Kriege hinaufarbeiten wird. Dieser Krieg wird nicht zu einem Niedergang führen wie der dreißigjährige Krieg, sondern das deutsche Volk wird auch nach dem Kriege die Kraft haben, sich zu einem wirtschaftlichen und kulturellen Faktor hindurchzuarbeiten.

Abg. von Brockhausen (dbons.): Infolge des Krieges werden an die Steuerkraft die größten Ansprüche gestellt werden. Dem Deutschen Reichstag und den verbündeten Regierungen wie auch den Einzelstaaten werden sehr schwere Arbeiten obliegen, aber diese ganzen

Fragen dürfen nicht agitatorisch behandelt werden. Man muß ein

großzügiges Programm für die Steuern und die anderen Maßnahmen haben, um die Mittel im Reiche, in den Bundesstaaten und in den Kommunen aufzubringen. Heute kann darüber eingehend nicht ge⸗ sprochen werden, zunächst ist nur der vorliegende Gesetzentwurf zweck⸗ mäßig, damit nicht Kriegsgewinne sich der Besteuerung entziehen können. Die künftigen Steuern dürfen aber keinen vermögenskonfis⸗ katorischen Charakter haben, sie sollen sich nur auf den Vermögens⸗ zuwachs beziehen. Der Patrotismus des deutschen Volkes bei den Kriegsanleihen läßt sich nicht so beurteilen, wie Herr David. e getan hat. Denn alle Kreise haben sich nur von dem Gedanken leiten lassen, dem Reiche die Mittel zur Verfügung zu stellen, damit dieser Krieg glücklich durchgeführt werden konnte, aber nicht die 5 % haben es gemacht. Der jetzigen Vorlage stimmen wir mit den

ganz andere Erscheinungen. Da hat man nicht gedacht an Krupp

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fänf Jahre vor dem Kriege zu berechnen, wobei das beste und das

als gemeinnützig angesehen werden können, nicht den Landeszentral⸗

Aenderungen der Kommission zu. Es ist zweckmäßig, daß das erste

zegsgeschäftsjahr schon mit dem August 1914 beginnen soll, weil 2. August hohe Gewinne gemacht sind. Wir halten es auch für geboten, den Geschäftsgewinn nach dem Durchschnitt der letzten

lechteste Geschäftsjahr außer Betracht bleiben. Ferner halten wir 5 für zweckmäßig, die Entscheidung darüber, welche Gesellschaften

behörden, sondern dem Bundesrat zu überlassen. Wir halten endlich die Bestimmung für gerechtfertigt, wonach Gewinne unter 5000 außer Betracht bleiben sollen, denn man kann nicht verlangen, daß kleine Gesellschaften mit wenigen hundert Mark Gewinn eine Sonder⸗ rücklage machen sollen. Wir wollen an diesem Gesetz mitarbeiten, um etwas Befriedigendes zustande zu bringen. Es handelt sich hier nicht darum, unreelle Gewinne zu treffen, sondern darum, diejenigen zu den Lasten des Reiches heranzuziehen, welche in dem Kriege irgend⸗ wie einen höheren Gewinn gehabt haben. Selbstverständlich sind dazu nachher die physischen Personen mitzurechnen. In diesem Sinne werden wir für das Gesetz stimmen. Die Resolution Albrecht wegen eines neuen Wehrbeitrages können wir aus prinzipiellen wie aus allgemeinen Gründen nicht annehmen. Wir können heute nicht über⸗ sehen, wie dieser Wehrbeitrag veranlagt werden sollte, wir müssen diese ganze Frage vielmehr späterer Eröxpterung vorbehalten. Sodann bitte ich den Staatssekretär, seine Erklärung aus der Kommission zu wiederholen, wie es mit den Einkaufsgenossenschaften und ähnlichen Gesellschaften gehalten werden soll, die am Schlusse des Jahres einen Geschäftsgewinn an ihre Mitglieder verteilen.

Staatssekretär des Reichsschatzamts, Dr. Helfferich:

Der Herr Abg. von Brockhausen hat den Wunsch ausgesprochen, daß ich auch im Plenum mich über die Frage des der Steuer unter⸗ liegenden Geschäftsgewinns der Produktions⸗ und Verwertungsgesell⸗ schaften oder Einkaufsgenossenschaften näher ausspreche. Wir haben ja im Gesetz eine Definition des Geschäftsgewinns nach dieser Richtung nicht vorgesehen. Ich habe aber in der Kommission erklärt und will es hier wiederholen, daß wir die Frage in den Ausführungs⸗ bestimmungen regeln werden, und zwar in folgendem Sinne: Alle diese Gesellschaften, die hier in Frage kommen, haben Mitglieder vnd haben ein Kapital wie jede andere Genossenschaft oder Gesell⸗ schaft auch. Der Gewinn, der hier erzielt wird, wird zum Teil verwendet, um bei Verwertungsgenossenschaften Nachzahlungen zu den Abschlagspreisen, die von vornherein bezahlt werden, zu ge⸗ währen oder bei Einkaufsgenossenschaften, um an die Mitglieder eine Rückvergütung zu gewähren auf den Preis der von ihnen bezogenen Waren. In beiden Fällen handelt es sich um die Verwendung eines Teils des erzielten Gewinnes, nicht pro rata des Kapitals der Ge⸗ sellschaft, sondern in dem Verhältnis der von den Gesellschaftern, sei es zur gemeinschaftlichen Verwertung eingelieferten Waren, sei es der von dem gemeinschaftlichen Einkauf bezogenen Waren. Die Gesellschafter erhalten diesen Teil des Gewinnes nicht in Rücksicht auf die Höhe ihrer Kapitalemlage, sondern in dem Verhältnis zu den von ihm eingelieferten oder von ihm bezogenen Waren. Dieser Teil des erzielten Gewinnes hätte aus dem Geschäftsgewinn im Sinne des vorliegenden Gesetzes auszuscheiden, der der Besteuerung zugrunde zu legen ist. Als Geschäftsgewinn, der hier der Besteuerung zu⸗ grunde liegt, wollen wir nur diejenigen Teile des Gewinnes be⸗ handeln, der, wie die Dividenden bei den Aktiengesellschaften oder Gesellschaften m. b. H., pro rata des von den Gesellschaftern ein⸗ gezahlten Kapitals verteilt wird. Ich glaube, das ist eine klare und genaue Unterlage, und wir werden diese in den Ausführungs⸗ destimmungen ausdrücklich festlegen. (Bravo! rechts.)

Abg. Mertin⸗Oels (Rp.): Schon in der letzten Session des Abgeordnetenhauses ist von meinen Freunden die Besteuerung der Kriegsgewinne verlangt worden. Wir taten dies, weil wir wußten, daß das Volk geradezu nach einer solchen Steuer schreit. Dies ent⸗ springt einem sehr gesunden und praktischen Empfinden. 1 Deutschland ist in der glücklichen Lage, den größten Teil der Kriegsausgaben im Lande zu behalten. Darum bleibt auch der Gewinn bei uns. Wollte man den Begriff des Kriegsgewinns genau festlegen, dann würde man späterhin sehr viel Steuerprozesse bekommen. Es bleibt demnach nichts anderes übrig, als den zu besteuern, der während des Krieges so viel wirtschaftliche Vorteile genossen hat, daß er sein Vermögen vermehren konnte. Ein solcher kann ruhig einen Teil feines Mehr⸗ einkommens dem Reiche geben. Es wäre sehr erwünscht, wenn es möglich wäre, eine Staffelung auch nach den Quellen des Vermögens⸗ zuwachses zu gewinnen. Wollte man unterscheiden zwischen reellem und unreellem Kriegsgewinn, dann würde man gewissermaßen wieder zu einer Strafe kommen. Daß die gemeinnützigen Gesellschaften von der Besteuerung ausgenommen werden, halten wir für vollkommen richtig, ebenso wie wir die Besteuerung von Schmucksachen, Gemälden usw. für nötig halten. Es ist ein offenes Geheimnis, daß die Juweliere in diesen Kriegszeiten ein glänzendes Geschäft gemacht haben. Für sehr wesentlich halten wir auch die Verlegung des Beginns der Besteuerung auf den Monat August. Die Resolution Albrecht u. Genossen lehnen wir ab. Dagegen sind wir mit der anderen Resolution einverstanden, daß auch die Einzelpersonen von der Steuer genügend erfaßt werden. Um die Leute zu erfassen, die keine Bücher führen, die, ohne Kaufleute und Industrielle zu sein, viel verdient haben ich meine hier die Agen⸗ ten —, könnze man am besten Listen aufstellen, die von all den Stellen zu führen * die Heereslieferungen vergeben. Dann könnte auch in Erwägung gezogen werden, einen Teil des vereinbarten Preises zurück⸗ zuhalten. Es ist zwar dafür jetzt etwas spät, aber immerhin käme doch noch einiges zusammen.

Abg. Freiherr Heyl zu Herrnsheim (b. k. P.): Hätte mon seinerzeit die Zölle vollkommen abgeschafft, dann hätte unsere Land⸗ wirdschaft nicht zu solchen Leistungen kommen können, wie wir es in diesem Kriege sehen. Die Schweiz hat zwar auch einen Wehrbeitrag erhoben. Dabei wurde jedoch ausdrücklich beschlossen, daß dies nur einmal geschehen darf. Auch die Schweiz hat sonst für den Bund keine direkten Steuern, die den Kantonen überlassen sind. Wo man dort von diesem Prinzip abgewichen ist, sind einzelne Kantone und Gemein⸗ den notleidend geworden. Die direkten Steuern dem Reiche zu über⸗ weisen, hieße die Henne schlachten, die die geldenen Eier legt. Wenn man bei uns das ganze Kriegskapital konfiszieren wollte, dann würden letzten Endes nur die Arbeiter die Notleidenden sein. Bei dem Besitz⸗ steuergesetz hatte man die juristischen Personen vergessen. Hatte der Staatssekretär jetzt nicht durch dieses Sperrgesetz die Möglichkeit gegeben, die juristischen Personen heranzuziehen, dann wäre es später bei dem eigentlichen Gesetz schwer möglich gewesen. Würde man die juristischen Personen freilassen, dann würde hier wieder, wie beim Besitzsteuergesetz, der Mittelstand die Hauptlast zu tragen haben. Aber auch die Steuerpflicht der ausländischen Aktionäre kommt in Betracht. Diese sind beim Wehrbeitrag zum größten Teil frei aus⸗ gegangen. Bei der Besteuerung der stillen Reserven darf man auch an den Einzelpersonen nicht vorbeigehen.

Abg. Schiffer⸗Magdeburg (nl.): Ich hatte mit einer Anzahl Mitglieder aus allen Parteien des Hauses einen Initiativantrag ein⸗ gebracht, der sich mit der ersten von der Kommission vorgeschlagenen Resolution wörtlich deckt und damit formell erledigt ist. Das Ge⸗ winnsteuergesetz spricht nur von den eigentlichen Kriegsgewinnen und

trifft nur diese; es wird sich als ein Ausbau des Besitzsteuergesetzes darstellen; es wird nach der Herkunft der Gewinne nicht gefragt; es gilt hier: la recherche de la paternité est interdite. Die Gründe, die zu dieser Konstruktion oeführt haben, sind für mich und die Mehr⸗ eit überzeugend. Das Gesetz kann solche Unterschiede namentlich

Staatsminister

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nicht, daß auf eine Steuer auf den unreellen Gewinn über⸗ haupt Verzicht geleistet werden müßte, und es wäre sehr verfehlt, darauf zu verzichten, ihn ganz anders als den reellen zu fassen. Mora⸗ lische und unmoralische Gewinne dürfen nicht gleich behandelt werden. Unser Antrag ist also nur eine notwendige Ergänzung des Kriegs⸗ gewinnsteuergesetzes. Der dem Antrage zugrunde liegende Gedanke findet sich bereits im Preußischen Allgemeinen Landrecht. Wie der da⸗ mit gegebene Anspruch durchgeführt werden soll, ist in dem Antrage nicht gesagt. Es steht nichts im Wege, statt des ordentlichen Rechts⸗ weges etwa ein Verwaltungsstreitverfahren zu wählen. Die zu treffenden Maßnahmen näher zu umgrenzen, haben wir unterlassen. Es kommt vor allem darauf an, auch die Vorbereitung von derartigen Kriegslieferungen zu fassen. Aus den uns vorgelegten Denkschriften wissen wir, daß es an Material nicht fehlt. Dem Kriegsministerium sind zahlreiche Fälle bekannt, wo schon bei dieser Vorbereitung un⸗ saubere Dinge vorgekommen sind. Es wird sich empfehlen, daß seitens der einzelstaatlichen Justizrerwaltung das Material über die in ihrem Bereich vorgekommenen und schwebenden Untersuchungen in Wucher⸗ fällen weitergegeben wird; ebenso hat ja die Presse einzelne derartige Fälle unter Namensnennung veröffentlicht, die allerschlimmsten Dinge sind vorr den eigentlichen Kriegslieferungen passiert; es sind die Schie⸗ bungen der Leute, die plötzlich ihr Herz in Kriegslieferungen entdeckten, die mit Telephonanrufen und Visitenkarten gearbeitet haben, deren Tun und Treiben muß aufgedeckt, sie müssen gepackt werden. Die Charakterisierung des Gewinnes als „übermäßig“ und „unlauter“ ist ja immerhin unbestimmt, aber wir bewegen uns hier doch auf ganz vertrautem Boden, denn das Bürgerliche Gesetzbuch spricht von un⸗ verhältnismäßigen Gewinnen, von Gewinnen, die in auf⸗ fallendem Mißverhältnis zur Leistung stehen; wir haben das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb, die Reichs⸗ gesetze sprechen von Geschäften, die gegen die guten Sitten, die gegen Treu und Glauben verstoßen usw. Alle diese etwas schwimm⸗ baren Begriffe sind unseren Gerichten nicht neu, und gegenüber den sehr gewandten und höchst gerissenen Leuten, mit denen man es hier zu tun hat, muß auch eine etwas allgemeine Fassung gewählt werden. Die Schwierigkeit, daß gewisse Grenzfälle übrig bleiben, kann nicht da⸗ zu führen, alle diese in ihrer Art völlig unzweifelhaften Geschäfte un⸗ berührt zu lassen; wir dürfen nicht mit Achselzucken an denen vor⸗ übergehen, auf die allgemein mit Fingern gezeigt wird. Das Volk darf nicht sagen, daß man hier wieder einmal die kleinen Diebe hängt und die großen laufen lößt. Durch die an die Spitze gestellten Worte „nter voller Wahrung des reellen Geschäftsbetriebes“ bringen wir zum Ausdruck, daß wir für diesen volles Verständnis haben. Viele sind lediglich über hohe Gewinne anderer deshalb empört, weil sie sie nicht selbst gemacht haben. Hohe Preise sind nur zu oft der Nieder⸗ schlag gesteigerter Produktionskosten. Wir brauchen den Unter⸗ nehmungsgeist, den Wagemut, der auch ein großes Risiko übernimmt, der alle Geisteskraft und Intelligenz anspannt; wir sind denen, die sich so betätigt haben, dankbar, sei es in der Landwirtschaft, sei es in In⸗ dustrie, Handel und Gewerbe, und wir betätigen diesen Dank dadurch, daß wir weit abrücken von denen, welche ungerechtfertigte Vorwürfe gegen ganze Erwerbsstände erheben. Nicht die Wehrhaftigkeit des Vaterlandes wollen wir schädigen, wir wollen verhindern, daß die no⸗ torischen Freibeuter ihre Beute in Sicherheit bringen. Die zweite Resolution, welcke den gleichen Zweck auf einem anderen Wege zu er⸗ reichen sucht, spricht nur von Kriegslieferungen und will das Reich auf einen Schadenersatzanspruch beschränken. Ich stelle diese meine Be⸗ denken aber zurück, weil mir die Tendenz des Antrags durchaus sympathisch ist. Aufgabe der Verbündeten Regierungen wird es sein, beide Wege zu prüfen und den einen oder den anderen zu wählen. In dem Zweck stimmen wir durchaus überein; wir wollen die Konseguenzen aus der Tatsache, daß sich ausnahmsweise schlimme Erscheinungen gezeigt haben; wir wollen nicht, daß das Volk nach dem Kriege auf diejenigen zeigt, die sich am Kriege bereichert haben. Und damit be⸗ finden wir uns in Uebereinstimmung mit der großen Mehrheit des ganzen erwerbstätigen Volkes.

Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Lisco:

Der Gedanke, der den beiden Anträgen, die jetzt in eine Re⸗ solution zusammengefaßt sind, zugrunde liegt, erscheint bestechend und begrüßenswert. Es ist ein durchaus sympathischer Gedanke, alle Fälle festzustellen und zu untersuchen, in denen unlautere und übermäßige Gewinne gemacht worden sind; ebenso sympathisch wäre es, die in solcher Weise von den Einzelnen gemachten Gewinne für das Reich nutzbar zu machen, sei es einfach durch die erzwungene Herausgabe oder durch Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches. Ich halte es auch für richtig, daß diese Frage nicht verquickt wird mit dem Kriegs⸗ gewinnsteuergesetz; denn es ist notwendig, die Auffassung nicht aufkommen zu lassen, daß jeder Kriegsgewinn mit einem Makel behaftet sei. Wenn das beantragte Gesetz mit dem Kriegs⸗ gewinnsteuergesetz verquickt würde, so würde jene Auffassung in weiteren Kreisen Platz greifen können.

Bei näherer Prüfung der beiden Resolutionen ergeben sich jedoch sehr erhebliche Bedenten, und ich möchte gleich von vornherein etwas Wasser in den hoffnungsvollen Wein gießen (Heiterkeit und Zuruf). Bei der Fassung der Resolutionen würde doch jeder verdächtige Fall untersucht werden müssen. Es ist also eine übergroße Zahl von Anzeigen zu erwarten. Dadurch wird aber der Unternehmungsgeist unausbleiblich gehindert werden, und der geschäftliche Wagemut wird entschieden gehemmt. Wenn jemand in den Verdacht kommen kann, einen dem Gesetze verfallenen Gewinn gemacht zu haben, dann muß er eben von vornherein darauf Bedacht nehmen: ich kann angezeigt werden. Hat er aber einmal eine Anzeige gegen sich ergehen lassen müssen, und ist er in eine Unter⸗ suchung verwickelt worden, die auf eine Anzeige wegen unlauteren Ge⸗ schäftsgewinns aufgebaut wird, so ist er schon mit einem gewissen Makel behaftet, er steht in der Geschäftswelt nicht mehr so da wie vorher. Diese unausbleibliche Ueberlegung wird seine Entschlußkraft lähmen. Wir haben aber im Gegenteil allen Anlaß, auf die hervorragenden Leistungen der Landwirtschaft und der Industrie stolz zu sein (Bravo!) und sie zu weiterer Tätigkeit anzuspornen.

Abgesehen von diesen allgemeinen Gesichtspunkten, würden sich auch im einzelnen bei der Ausführung der Gedanken der Antragsteller ganz erhebliche Schwierigkeiten ergeben. Im Kriege kommen sehr viele verdientermaßen hohe Gewinne vor. Wo fängt die Uebermäßig⸗ keit an? Wer soll das feststellen? Sehr oft sind Gewinne gemacht, die den obwaltenden Umständen nach durchaus gerechtfertigt waren, und doch wird vielleicht ein anderer sagen, der Gewinn sei ein unlauterer gewesen. Wer soll da entscheiden? Der Herr Abg. Pfleger ruft mir zu: das Gericht. Welches Gericht? Ein Zivilgericht oder ein Strafgericht? Soll es ein Verwaltungsgerichtshof sein, wie der Herr Abg. Schiffer schon hervorhob, oder soll eine besondere Behörder eingerichtet werden? Jedenfalls muß das ganze Verfahren mit sehr großen Rechtsgarantien umgeben sein, es muß ein Nachzusatz durch Rochtsmittel ermöglicht werden. Soll ferner nur von Amts wegen eingeschritten werden oder auch auf Antrag? Wer soll Antragsberechtigter sein? Nur die Be⸗

hörde oder etwa jeder Konkurrent? Wir kommen also notwendig darauf hinaus, alle Fälle von Kriegslieferungen zu untersuchen, und das würde doch unausführbar sein, es würde die Tätigkeit der Be⸗ hörden vollständig lahm legen. Sie sehen, je tiefer man sich

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keiten. Die Bedenken, die sich bei aller Sympalbie für den Antrag aufdrängen, sind sehr erheblich und schwerwiegend. 2 Ich nehme an, daß diese Resolution angenommen wird. Selbst⸗

mein Amt den Versuch unternehmen, den Gedanken, der hier vor⸗

mir noch recht zweifelhaft. Sollte es aber zu einem Gesetz kommen, so ist sehr zu befürchten, ob bei der Ausführung dieses Gesetzes sich nicht vielleicht für unsere reellen Geschäfte ganz andere Konsequenze ergeben, als hier erwartet wird. Aber den Versuch, den Gedanken

gesetzgeberisch zu fassen, werden wir immerhin machen.

Stellvertretender Kriegsminister, Generalleutnant von Wan de l: Vom Standpunkt der Militärverwaltung muß ich der Ansicht gegen⸗ übertreten, als ob die Zahl der unlauteren Handeltreibenden eine außer⸗ ordentlich große wäre. Im allgemeinen kann ich nur bestätigen, was hier schon hervorgehoben worden ist, daß Industrie und Handel sich durchaus reell und mit angemessenen Gewinnen betätigt haben. Es kann sich nur um Ausnahmefälle handeln, wo unkautere und unreelle Gewinne vorgekommen sind. Zur Kennzeichnung der Schwierigkeiten, die der Herr Staatssekrteär des Reichsjustizamts hervorgehoben hat, möchte ich anführen, daß in den ersten Monaten nach Ausbruch des Krieges der Militärbedarf sehr groß war, daß sehr schnell gehandel werden mußte und daß uns nichts anderes übrig blieb, als teilweise recht hohe Preise zu bewilligen. Im Laufe der Zeit haben wir di

gegangen waren, wo zu hohe Preise efordert wurden. Wir haben damit gute Erfolge gehabt, es sind Millionen erspart worden. Die Festlegung eines Gewinns als eines übermäßigen ist sehr schwer zu erreichen. Der eine verdient an derselben Ware und zu demselben Preise mehr als der andere, weil er geschickter zu operieren weiß als der andere, weil er mit seinen Arbeitern kein Unglück hat, kein Unglück mit seinen Maschinen usw. Also in unzähligen Fällen ver⸗ dient bei gleichem Gewinn und gleichem Preis der eine mehr als der andere. Da ist es unmöglich, von übermäßigen, unreellen oder unlauteren Gewinnen zu sprechen. Die Beurteilung. vee ist außerordentlich schwierig. Wie sollen wir zu einem esultate kommen, wenn Tausende und aber Tausende von Lieferungen nach⸗ geprüft werden sollen. Es ist auch zweifelhaft, ob der Geldeffekt wirklich ein sehr großer sein würde. Es ist dem Kriegsministerium, den Kommunen usw. nicht möglich, jede einzelne Lieserung daraufhin zu prüfen, ob der Preis ein angemessener gewesen ist oder nicht. Das würde in Dutzenden von Jahren nicht zu bewältigen sein. Nach meiner Ueberzeugung können nur in Frage kommen die bösartigen Fälle, bei denen wir zu der Ueberzeugung gekommen sind, daß nicht olles in Ordnung gewesen ist. Es muß auf Industrie und Handel deprimierend wirken, wenn die Betreffenden vor das Forum ge⸗ schleppt werden können und nachweisen müssen, daß sie nur soundsoviel verdient haben. Unternehmungslust und Wagemut würde dadurch unterdrückt werden, worauf wir gerade bei den Heereslieferungen an⸗ gewiesen sind. Ich möchte also dringend bitten, Industrie und Handel nicht in die Gefahr zu bringen, diffamiert zu werden und zu versagen. Abg. Gröber (Zentr.): Es sollen ja nicht alle Lieferungs⸗ verträge nachgeprüft werden, sondern die eklatanten Fälle, die der Kriegsminister im Auge hatte. Warnen möchte ich davor, den Weg des Strafrechts zu beschreiten. Wir haben damit beim Lebensmittel⸗ wucher sehr schlechte Erfahrungen gemacht. Der Gendarm schritt wohl einmal ein, wenn unrichtige Angaben gemacht waren, aber diese Leute sind nicht die bösesten Sünder, sondern diejenigen, die die Preise hoch⸗ getrieben, zu Wucherpreisen verkauft haben. Es hat also von vorn⸗ herein nichts Verlockendes, auf das Strafverfahren zurückzugreifen, es muß vor allem vermieden werden, daß die Konfiskation, die Ein⸗ ziehung des Gewinns als Ziel eines Strafverfahrens hingestellt wird. Das erinnert an die schlimmsten und schlechtesten Zeiten des sinkenden römischen Reiches, wo man allerlei Personen verfolgt hat, um ihnen ihr Vermögen abzunehmen. Die Strafe würde zu der Form einer großen Räuberei, wie sie ein Kirchenschriftsteller genannt hat, herabsinken. Dazu kommt, daß gerade die größten und wider⸗ wärtigsten Uebervorteilungen in den ersten Kriegsmonaten vorgekommen sind, wo die Militärverwaltung in der Zwangslage war, die vorge⸗ schlagenen Preise ohne weiteres annehmen zu müssen. Das war auch ganz richtig, denn vor allen Dingen handelte es sich darum, die Lieferungen ausführen zu lassen. Das Gesetz könnte auf jene Zeit nicht rückwirken, denn damals war jene Handlung nicht strafbar. Es darf also kein Strafverfahren Platz greifen, sondern nur ein Zivil⸗ verfahren. Die Wucherbestimmungen auf die vorliegenden Fälle an⸗ zuwenden, erscheint mir weniger am Plape, als die über den Miß⸗ brauch der Notlage. Man wende nicht ein, daß das Reich sich nicht in einer Notlage befand oder befindet. Deutschland war nie in einer größeren Notlage als zu der Zeit, als der Weltkrieg über uns herein⸗ brach. Es handelte sich um einen Kampf um seine Existenz. Im übrigen wird es Aufgabe des Reichsjustizamtes sein, die Einzelheiten zu prüfen. Ich glaube, daß das Haupthindernis bei dem Herrn Staatssekretär und seinen Räten zu finden ist. 8 Abg. Hoch (Soz.): Der Reichsschatzsekretär hat gerade mit Rücksicht auf das, was jetzt erledigt werden muß, es abgelehnt, mehr auf unsere Resolution einzugehen. Unsere Resolution beschäftigt sich nun gerade mit dem, was wir jetzt erledigen müssen, und das, wenn es jetzt versäumt wird, gar nicht mehr nachzuholen ist, nämlich mit der Frage, welche Steuern zum Ausgleich des Reichshaushalts vor⸗ gelegt werden müssen. Wenn wir damit bis zum März warten, so stehen wir vor vollendeten Tatsachen. Es handelt sich jetzt um die grundsätzliche Frage, ob eine direkte Steuer möglich ist, die die reiche Bevölkerung zu zahlen hat, oder ob die Last durch indirekte Verkehrs⸗ steuern auf die Schultern der ärmeren Bevölkerung zu legen ist. Nicht erst im März bei den neuen Steuervorlagen, sondern schon jetzt muß die Frage entschieden werden, ob direkte oder indirekte Steuern erhoben werden sollen. Die Gründe des Schatzsekretärs gegen unsere Re⸗ solution sind geeignet, die große Masse der Bevölkerung auf das stärkste zu beunruhigen. Der Abg. Stresemann widersprach der Aeußerung des Abg. David, daß der Krieg die Reichen reicher und die Armen ärmer machen werde, mit der Behauptung, daß auch in wohlhabenden Kreisen manche Leute schwer geschädigt werden; aber das Ergebnis wird doch unzweifelhaft sein, daß das Großkapital noch mächtiger als früher dastehen wird, und daß der Mittelstand aufgerieben werden und die arbeitende Bevölkerung in eine geradezu unerträgliche Lage kommen wird. Die ungeheure Teuerung, die auch nach dem Kriege bleiben wird, muß die Lebenshaltung des arbeitenden Volkes überaus erschweren. Deshalb muß von vornherein ausgeschlossen werden, daß im März weitere Lasten auf die Schultern des arbeitenden Volkes geleat werden. Das arbeitende Volk muß vielmehr entlastet werden. Schon heute muß entschieden werden, daß die notwendigen Mittel nicht dadurch aufgebracht werden, daß die Notlage des ärmeren Volkes noch verschärft wird. Ich bitte den Schatzsekretär dringend, klipp und klar zu erklären, daß an neue indirekte Steuern für das arbeitende Volk nicht zu denken ist, sonst wird aus dieser Beratung ungeheure Beunruhigung folgen. Staatssekretär des Dr. Helfferich:

Meine Herren! Der Herr Abg. Hoch hat zwar sehr eindringlich und überzeugend soeben hier gesprochen, ich glaube jedoch, nur für solche, die meine Ausführung vorher nicht gehört haben. Als ich die Ausführungen des Herrn Abg. Hoch hörte, fragte ich mich, ob ich derjenige sei, der vorhin gesprochen hat, oder ob er mich vielleicht mit einem anderen verwechselt und andere Ausführungen gehört habe. Denn alles, was Herr Hoch gesagt hat, ging an dem, was ich aus⸗ geführt habe, einfach vorbei. Der Herr Abg. Hoch ist aufgetreten als Ankläger, der mir vorwirft, daß ich die größte Unruhe in das deutsche Volk bringe. Nein, Herr Abg. Hoch, die Ausführungen, die Sie

Reichsschatzamts, Staatsminister

nach der moralischen Seite nicht machen. Daraus folgt aber

in das Problem einläßt, desto größer erscheinen die Schwierig⸗

eben gemacht haben, tragen eine solche Beunruhigung in das Volk.

verständlich werden die verbündeten Regierungen und insbesondere

gebracht ist, gesetzgeberisch zu formen. Ob das möalich sein wird, ist

Preise immer mehr berentehs sese, nachdem wir den Fällen nacha