Verordnung über die Aenderung der Verordnung, betreff end die Förderung des Wiederaufbaues der durch den Krieg zerstörten Ortschaften in der Provinz Oyst⸗
preußen vom 19. Januar 1915.
Wilhelm, von Gottes Gnaden König von G Preußen usw., verordnen auf Grund des Artikels 63 der Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat vom 31. Januar 1850 nach dem Antrage Unseres Staatsministeriums für den Umfang der Provinz Ostpreußen wie folgt: 8 Der § 1 der Verordnung, betreffend die Förderung des Wiederaufbvaues der durch den Krieg zerstörten Ortschaften in der Provinz Ostpreußen, vom 19. Januar 1915 (Gesetzsamml. S. 7) wird aufgehoben. An seine Stelle tritt das Gesetz, be⸗ treffend die Umlegung von Grundstücken in Frankfurt a. M., vom 28. Juli 1902 (Gesetzsamml. S. 273) und das Gesetz wegen Abänderung des § 13 des vorbenannten Gesetzes vom 8. Juli 1907 (Gesetzsamml. S. 259) mit den nachstehenden Abänderungen. Artikel 2.
Die 88 1, 2, 4, 5, 8, 12, 22, 23, 36, 37, 40, 43, 44,
„ 52, 57 und 58 des Gesetzes vom 28. Juli 1902 (Gesetz⸗ samml. S. 273) werden folgendermaßen geändert:
In den kriegsbeschädigten Ortschaften der Provinz Ost⸗ preußen kann durch den Oberpräsidenten, und zwar in Ge⸗ meinden mit mehr als 2000 Einwohnern unter Zustimmung des Provinzialrats, in kleineren Gemeinden mit Zustimmung des Kreisausschusses für einzelne Teile des Gemeindebezirks aus Gründen des öffentlichen Wohles zur zweckmäßigen Gestaltung von Baugrundstücken sowie zur Erschließung von Baugelände die Umlegung von Grundstücken verschiedener Eigentümer nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen be⸗ wirkt werden.
Wir
§ 2.
Es kommen in Satz 2 die Worte: „(§ 1)“ in Fortfall. Am Schlusse des § 2 ist folgender Zusatz zu machen: „Für die nachträgliche Zuziehung außerhalb des Um⸗ legungsgebietes belegener Grundstücke gelten dieselben Be⸗ stimmungen wie für die erstmalige Einbeziehung, sofern nicht die beteiligten Eigentümer sich mit ihrer nachträglichen Ein⸗
eziehung ausdrücklich einverstanden erklären.“ Der zweite Satz erhält folgende Fassung: 8 „Er hat außerdem, sofern es noch nicht geschehen ist, ohne Verzug ein Verzeichnis aufzustellen, in welchem die umzulegenden Grundstücke — tunlichst unter Benennung ihrer Eigentümer und mit ihrer katauner⸗ und grundbuchmäßigen Bezeichnung — aufgeführt sind; in dem Verzeichnis ist, wenn angängig, anzugeben, welcher Prozentsatz des eingeworfenen Geländes von den Beteiligten abgetreten und zu öffentlichen Straßen und Plätzen ausgeschieden werden soll und innerhalb welcher Frist die im Bebauungsplan festgesetzten Straßen und Plätze des Umlegungsgebiets für den öffentlichen Verkehr und Anbau fertiggestellt werden sollen.“ 1 Die in Satz 5 vorgeschriebene Frist von 4 Wochen wird
auf 1 Woche abgekürzt. 85b “ erhält folgenden Zusatz:
„Die gemäß § 121 des Landesverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 (Gesetzsamml. S. 195) zur Einlegung von Be⸗ schwerden gegen den Beschluß des Bezirksausschusses an den Provinzialrat gewahrte Frist von 2 Wochen wird auf eine Woche verkürzt.“ 8
8
Es bleiben die Abschnitte 5 bis 8 bestehen; die Absätze 1 bis 4 werden durch folgende Bestimmungen ersetzt:
„Sobald der Oberpräsident es für festgestellt erachtet, daß eine oder mehrere Umlegungen zustande kommen werden, ver⸗ fügt er, und zwar für jedes Umlegungsgebiet (§ 2) besonders, die Einleitung des Verfahrens und ernennt zu seiner Durch⸗ führung eine Kommission. Er kann eine Kommission mit mehreren Umlegungen beauftragen.
Dieser Kommission haben als Mitglieder anzugehören: 1) u. 2) Zwei Kommissare des Oberpräsidenten, von denen mindestens einer ein zum Richteramt befähigter Rechts⸗ verständiger sein muß. Ferner haben der Kommission anzugehören wenigstens je 3) ein Bausachverständiger, 4) ein geprüfter Landmesser, ein höherer Verwaltungsbeamter, “ für die Bewertung der Grund⸗ tücke.
Der Oberpräsident ernennt sämtliche Mitglieder der Kommissionen und für jedes einen Stellvertreter. Ferner be⸗ stimmt er den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter. Mitglieder des Magistrats können nicht Mitglieder der Kommissionen sein. Der Oberpräsident und die Regierungspräsidenten sind be⸗ rechtigt, den Kommissionssitzungen persönlich oder durch Stell⸗ vertreter betzuwohnen.
Soweit die Mitglieder nicht staatlich angestellte Beamte sind, demnach ihre Bezüge nach Maßgabe der für sie geltenden Bestimmungen erhalten, haben sie Anspruch auf Ersatz der baren Auslagen und auf Gebühren nach Maßgabe der für Sachverständige in gerichtlichen Angelegenheiten bestehenden Vorschriften.
Es wird der letzte Absatz gestrichen.
Es tritt am Schlusse folgender Absatz hinzu:
„Bei Grundstücken, die sich im gemeinschaftlichen Eigentum oder in gemeinschaftlicher Benutzung mehrerer Beteiligten be⸗ finden ist tunlichst einem jeden Beteiligten ein seinen bisherigen Teilnahmrechten entsprechender besonderer Anteil zum alleinigen freien Eigentum zu überweisen, sodaß die bisherige Eigentums⸗ oder Benutzungsgemeinschaft aufhört.“
§ 22
erhält folgende Fassung:
„Sofern der Bebauungsplan für das Umlegungsgebiet oder Teile von ihm bereits endgültig festgestellt ist, darf er während des Umlegungsverfahrens ohne Zustimmung der Kommission nicht abgeändert werden. Die Kommission kann jedoch zur leichteren Durchführung der Umlegung bei dem Mas hect beantragen, daß der Bebauungsplan in dem nach dem Gesetze, betreffend die Anlegung und Veränderung von
Straßen und Plätzen in Städten und ländlichen Ortschaften, nom 2. Juli 1875 (Gesetzsamml. S. 561) vorgeschriebenen Verfahren geändert wird.
Falls ein Bebauungsplan für das Umlegungsgebiet bei der Einleitung des Umlegungsverfahrens noch nicht endgültig festgestellt ist, hat diese Feststellung nach Anhörung der Um⸗ legungskommission möglichst bald, jedenfalls aber zu erfolgen, bevor die Feststellung des Verteilungsplanes (§ 38 Absatz 2) stattfindet.“
Es kommt der letzte Satz des Absatzes 1 in Wegfall. “ Der zweite Absatz erhält folgende Fassung: 11“
„An der Beschlußfassung muß außer dem Vorsitzenden mindestens je eins der im § 8 unter Ziffer 3 bis 6 aufge⸗ führten Mitglieder teilnehmen, und zwar muß, sofern nicht der Vorsitzende ein zum Richteramt befähigter Rechtsverständiger ist, ein zweiter Kommissar des Oberpräsidenten teilnehmen, der diese Eigenschaft hat.“ —
8 37
Es sind im Absatz 1 am Schlusse des Satzes 2 die Worte hinzuzufügen: „und daß die Frist zur Erhebung von Einwen⸗ dungen zwei Wochen beträgt.“
§ 40.
Im Absatz 2 wird statt der Frist von 1 Monat eine solche von 1 Woche festgesetzt.
Der Absatz 3 erhält folgende Fassung;
„Die Ueberweisungserklärung kann entweder mit dem Be⸗ schluß über die gegen den Plan erhobenen Einwendungen oder mit der Festsetzung des Verteilungsplanes (§ 38 Absatz 1, 2 und 3) oder mit beiden gleichzeitig erlassen und mit ihnen ver⸗ bunden werden.“
§ 43.
Es kommt der letzte Absatz in Wegfall. “ 8 erhält folgenden Zusatz:
I““
„mit der Maßgabe, daß an Stelle des Eigentümers des Grundstückes auch die Umlegungskommission im Falle des § 49 des erstgenannten Gesetzes die Vermittlung der Auseinander⸗ setzungsbehörden in Anspruch zu nehmen berechtigt ist.“
§ 49. 1 Es werden die Worte „oder das Amtsgericht“ gestrichen. § 52.
Es werden die Worte „oder das Amtsgericht“ gestrichen. Es werden im Absatz 2 Nr. 1 und im Absatz 4 die Worte „oder einem sonstigen gerichtlichen Buch“ gestrichen; ferner sind zwischen Absatz 4 und 5 folgende Bestimmungen als Absatz 5 und 6 einzufügen:
„Die Umlegungskommission ist befugt, das Grundbuchamt um die Berichtigung des Grundbuches durch Eintraqung eines Eigentümers zu ersuchen und den Eigentümer zur Beibringung der nach ihrem Ermessen zum Nachweis des Eigentums er⸗ forderlichen Urkunden durch Ordnungsstrafen anzuhalten. Die einzelne Strafe darf den Betrag von 300 ℳ nicht über⸗ steigen.
Kriegsteilnehmern (§ 2 des Gesetzes vom 4. August 1914, R. G. Bl. S. 328) oder sonst wegen des Krieges aus der Provinz verzogenen und nicht zurückgekehrten Personen, die ohne Vertreter sind, kann der Regierungspräsident einen geeigneten Vertreter bestellen, der die Rechte und Ver⸗ pflichtungen des Kriegsteilnehmers oder dieser Personen im Umlegungsverfahren wahrzunehmen hat. Die Bestellung des Vertreters soll dem Vertretenen wenn möglich unverzüglich mitgeteilt werden. Der Vertretene kann dem Vertreter die Vertretungsbefugnis entziehen, sobald er einen anderen Ver⸗ treter bestellt. Soweit durch die Bestellung eines Vertreters
besondere Kosten entstehen, sind sie als Kosten des Verfahrens
anzusehen.“
2
1* * . Fb1““ 16“ 8 Soweit in diesem Gesetz der Magistrat erwähnt wird, tritt an seine Stelle, sofern es sich um Landgemeinden handelt, der
Gemeindevorstand. 8 Artikel 3.
Diefe Verordnung tritt an dem Tage ihrer Verkündung in Kraft.
Mit der Ausführung dieser Verordnung sind die Minister der öffentlichen Arbeiten und des Innern beauftragt und er⸗ mächtigt, den Text des Gesetzes, wie er sich aus den im Artikel 2 bestimmten Aenderungen ergibt, und zwar mit dem Datum der vorstehenden Verordnung und mit der Ueber⸗ schrift „Verordnung, betreffend die Umleqaung von Grund⸗ stücken in der Provinz Ostpreußen“ in der Gesetzsammlung be⸗ kanntzumachen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Großes Hauptquartier, den 11. Dezember 1915.
(Siegel.) Wilhelm R. von Bethmann Hollweg. Delbrück. von Tirpitz. Beseler. von Breitenbach. Sydow. von Trott zu Solz. Freiherr von Schorlemer.
Lentze. von Loebell. von Jagow. Helfferich.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Bei dem Ministerium für Handel und Gewerbe ist der Polizeisekretär Rudolf Müller als Geheimer Registrator an. gestellt worden.
Dem Geheimen Kanzleisekretär Pohlmann im Ministerium für Handel und Gewerbe ist der Charakter als Geheimer Kanzlei⸗ inspektor beigelegt worden.
Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.
Der außerordentliche Professor Dr. Issai Schur in Bonn ist in gleicher Eigenschaft in die philosophische Fakultät der Friedrich Wilhelms⸗Universität in Berlin versetzt worden.
Dem Obermusikmeister Böttcher im Grenadierregiment Kronprinz (1. Ostpreußischen) Nr. 1 und dem Obermusikmeister Sperling im Füsilierregiment Nr. 40 ist der Titel König⸗ licher Musikdirektor verliehen worden. 88
*
Finanzministerium.
Die Rentm eisterstelle bei der Königlichen Kreiskasse in Freystadt, Regierungsbezirk Liegnitz, ist zu besetzen.
1
gleicher Eigenschaft an das Königliche Konsistorium in Koblenz und der Konsistorialrat Dr. Koch in Magdebura in gleicher
Eigenschaft an das Königliche Konsistorium in Münster ver⸗
setzt worden. Dem in die erste Pfarrstelle an der Philippus⸗Apostel⸗
mann, bisher in Ziesar, Bezirk Magdeburg, ist das Ephoral⸗ amt der Diözese Berlin Stadt II übertragen worden. 8
—
I
“
„Gemäß §1 der Bekanntmachung des Bundesrats zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. 9. 1915 (RGBl. S. 603) ist dem Kaufmann Michaell
Nahrungsmitteln aller Art untersagt worden. CGCöln, den 20. Dezember 1915. — “ Der Oberbürgermeister.
N836—
Bekanntmachung.
vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) ist dem Kauf⸗ mann Leopold Rosenthal, wohnhaft in Cöln, Zeughaus⸗
untersagt worden. “ Cöln, den 20. Dezember 1915. Der Oberbürgermeister. J. V.: Adenauer.
ARichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 23. Dezember 1915.
„In der am 22. Dezember unter dem Vorsitz des Staats⸗ ministers, Vizepräsidenten des Staatsministeriums, Staats⸗ sekretärs des Innern Dr. Delbrück abgehaltenen Plenar⸗
ferner der Eatwurf einer Bekanntmachung, betreffend das Verfahren bei Zustellungen, der Entwurf einer kanntmachung über die Anrechnung von Militärdienstzeiten und die Erhaltung von Anwartschaften in der Invaliden⸗ und Hinterbliebenenversicherung, der Antrag, betreffend Verlängerung der Zuckerungsfrist für die diesjährige Weinernte, und die Vorlage, betreffend den Verkehr mit Demnächst wurde über verschiedene Anträge und Eingaben Beschluß gefaßt.
Eine Bekanntmachung vom 23. Dezember 1915, die am 27. Dezember 1915 in Kraft tritt, betrifft die Beschlag⸗ nahme, Verwendung und Veräußerung von Bast⸗ fasern (Jute, Flachse, Ramie, europäischer Hanf und über⸗ seeischer Hanf) und von Erzeugnissen aus Bastfasern. Wie „W T. B.“ meldet, sind nach dieser Bekanntmachung alle Bastfasern in rohem, ganz oder teilweise ge⸗ bleichtem kremiertem oder gefärbtem Zustande beschlagnahmt. Ihre Verarbeitung ist für den allgemeinen Gebrauch nur in ganz bestimmten, in der Bekanntmachung näher geregelten Fällen erlaubt. mittelbaren Aufträgen der Heeres⸗ oder (Kriegslieferungen) ist die Verarbeitung und Verwendung von Bastfasern in weitem Umfange zugelassen. Ins⸗ besondere dürfen auch ohne einen Auftrag lieferungen Halb⸗ und Fertigerzeugnisse für Kriegsbedarf auf Vorrat unter Beobachtung bestimmter Vorschriften ge⸗ fertigt werden. Die auf Vorrat hergestellten Garne und Gewebe, über die ein Lagerbuch zu führen ist, sind ebenfalls beschlagnahmt und ihre Auslieferung ist nur zur Erfüllung eines Auftrages auf Kriegslieferungen gestattet. Trotz der Beschlagnahme bleibt die Veräußerung und Lieferung von Bastfaserrohstoffen an Bastfaserspinnereeien und Seile⸗ reien oder an andere Personen zulässig, die einen schrift⸗ lichen Auftrag einer Bastfaserspinnerei oder Seilerei zur Beschaffung von Beastfaserrohstoffen besitzen. Auch die fadenartigen Halb⸗ und Fertigerzeugnisse aus Bastfasern, wie Garne, Zwirne, Seilfäden, sind beschlagnahmt. Jedoch ist ihre Veräußerung und Lieferung trotz der Beschlagnahme unbeschränkt erlaubt, so daß die Beschlagnahme nur eine weitere Verarbeitung dieser Garne, Zwirne oder Seilfäden verhindern soll.
Die Bekanntmachung enthält eine ganze Anzahl wichtiger Einzelbestimmungen. Ihr Wortlaut ist bei den Polizeibehörden einzusehen. G
Marinebehörden
Für die Zuckerung der im Herbst 1915 geernteten Weine, die nach dem Weingesetz nur bis zum 31. Dezember 1915 zulässig ist, sind durch einen am 22. Dezember gefaßten Beschluß des Bundesrats noch die Monate Januar und Februar 1916 freigegeben worden. Den aus einzelnen Weinbaugebieten laut gewordenen Wünschen nach Erhöhung des Maßes des zulässigen Zuckerwasserzusatzes hat dagegen der Bundesrat, wie „W. T. B.“ mitteilt, keine Folge gegeben. Die Beschaffenheit des Jahrgangs 1915 rechtfertigt eine solche Ausnahme von den Grundsätzen des Weingesetzes nicht.
17 ““ 5
Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegt die Ausgabe 839 der Deutschen Verlustlisten bei. Sie enthält die 412. Verlustliste der preußischen Armee und
8
Großbritannien und Irland.
Das Kriegsamt gibt bekannt, daß der General Sir Douglas Haig das Oberkommando der britischen Truppen in Frankreich
und Flandern angetreten hat. Der General Sir Charles
sitzung des Bundesrats wurde dem Entwurf einer Be⸗ kanntmachung, betreffend Ausprägung von Zehnpfennigstücken aus Eisen, die Zustimmung erteilt. Zur Annahme gelangten
Der Oberkonsistorialrat Dr. Bacmeister in Danzig
Kirchengemeinde in Berlin berufenen Superintendenten Voigt⸗
*
Lickes, wohnhaft in Cöln, Hansaring 26, der Handel mit
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1“ Gemäß § 1 der Bekanntmachung des Bundesrats zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel
straße 26, der Handel mit Nahrungsmitteln aller Art
11“
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Be⸗
Kraftfahrzeugen.
Zur Erfüllung von unmittelbaren oder
auf Kriegs⸗
8 66 11““
die 242. Vekkustliste der bayerischen Armee. E 8
Monroe wird ihm im Kommando der ersten Armee folgen und der bisherige Chef des Reichsgeneralstabes Generalleutnant Archibald Murray wird Monrves Kommando über⸗ nehmen.
— Das Unterhaus hat die Gesetzvorlage, die eine Ver⸗ mehrung des Heeres um eine Million Mann vorsieht, einstemmig angenom men. Ueber den Verlauf der Sitzung becichtet das „W. T. B.“ wie folgt:
Der Premierminister Asquith erk ärte zunächst in Beantwortung einer Anfrage, daß der General Sir John Hamilton nicht aus dem Ortent zurückgekehrt sei, um ein neues Kommando zu übernehmen. Wenn er ein anderes Amt erhielte, würde es bekannt gemacht werden. Sodann begründete Asquith die Forderung der Heeresver⸗ mehrung um eine Million Mann und sagte, die Armee auf den verschiedenen Kriegsschauplätzen betrage einschließlich der Engländer über See über 1 250 000 Mann. Die Verluste seien sehe groß. Die Rekrutierung diene in erster Linie zur Auffüllung. Das Hauptziel müßte stets sein, die Effektivstärke möglichst der Sollsaärke entsprechend zu erhalten. Das sei namentlich bei den Territorialtruppen schwer. Die Heeresverwaltung brauche viel mehr Leute, um die neuen Formationen aufzufüllen und die gesamten Streitkräste zu verstärken. Der Minister lehnte es ab, anzugeben, wieviele Divisionen oder wieviel Mannschaften nötig seien, und sagte: „Wir brauchen alle Männer militärfähigen Alters, die nicht aus wirtschaftlichen Gründen unentbehrlich sind. Wir brauchen
nach den vötigen Abzügen für die Herstellung der Munttion und die Aufrechterhaltung des Exporthandels die Höchstzahl, gleichviel, ob wir das Freiwilligensystem oder den Dienstzwang anwenden. Der Rückzug von der Suvtabai und der Anzaczone bedeutet nicht ähnliche Operationen bei Kap Helles, wo wir den Eingang der Meerengen be⸗ herrschen. Dieser Schrut geschah gemäß den Urteilen militärischer und seemännischer Ratgeber. Nachdem Monroe und Kitchener alle Stellungen ge⸗prüft halten, hat die Revierung den Rückzug mit großem Widerstreben gutgeheißen.“ Der Abg. Redmond sagte, es sei skandalös, daß noch kein arsführlicher Bericht Sir John Hamiltons über die Expedition an der Suvlabai vorliege. Asquith bemerkte, die Regierung habe den Bericht erst in den letzten Tagen erhalten. Redmond fuhr fort, Hamilton set zurückgerufen worden, um über den fürchterlichen Fehlschlag des Unternehmens zu berichten. Er (Redner) müsse die Regierung tadeln, weil sie es nicht durchgesetzt habe, daß sie einen Bericht erhalten habe. Durch Aequiths Rede sei er enttkäuscht, da sie nichts über Beibehaltung oder Aufgabe des Freiwilligensystems sage Die Ent⸗ scheidung musse bald fallen Die Eiaführung der Wehrpflicht würde aber unheilooll sein, die Nation spalten und im Parlament und im Lande heftig bekämpft werden. Die nationalistische Partei sei unter den augenblicklichen Umständen entschieden gegen jede Form einer Dtenstpflicht. Der Abg. Stanton (Urbeiterpartei) erklärte sich gleich⸗ falls als durch Asquiths Rede nicht befriedigt, da sie offenbar etwas verheimliche. Der Bericht Lord Derbys müsse ungünstäger sein als er sein dürfte, sonst wäre er dem Unterhause bereits mitgeteilt. Der Abg. Holt (Uberal) fragte, ob die Regierung versucht habe, mehr als die bisher bewilligten drei Millionen Mann auszuheben. Asquith sagte, das Gefetz sei in keiner Weise verletzt worden. Holt erwiderte, viele glaubten, daß das Gesetz verletzt worden sei Der Premierminister habe dem Hause keine wirkliche Jaformation zur Begründung der Heeresverstärkung gegeben. Es sei ein alter Trick, dem Hause das Vertrauen auszusprechen, daß es selbst imstande sei, zu beurteilen, ob die vorgeschlagene Heeres verstärkung der Industrie, dem Transportwesen und der Schiffahrt genug Arbeitskräfte lasse.
er Redner, der in Liverpool Reeder ist, sagte, er bekomme in den
äfen London und Liverpool nur halb so viel Arbeiter, als er brauche; andere Reeder seien in gleicher Lage, und das werde täglich schlimmer. Auch der Eisenbahn fehlten Arbeiter; die Transportfrage sei aber wesentlich für die Zahlungsfähtak it der Nation. Die Hauptaufgabe Englands sei, die Verbündeten finanztell und mit Munitton zu unterstützen; den Verbündeten müsse es überlassen bleiben, Soldaten aufzubringen. Der Redner wid⸗ rsprach der Heeres⸗ vermehrung, die den festen Aufbau der Nation und ihre Fäbigkett, den Keieg zu gewinnen, gefährde. Carson bekämpfte Holt und sagte, die Regierung behandle die Industriefrage eher zu schonend. Er habe an der Regierungsforderung nur auszusetzen, daß sie zu spät komme und nicht groß genug sei. Dee Auffüllung der Gefechts⸗ einheiten sei sehr schwer, beispielsweise seien 36 Bataillone Territorialtruppen im nahen Osten auf 11 000 Mann, also um zwei Drittel zusammengeschmolzen. Man brauche nicht Soldat zu sein, um die Lage zu beurtellen, denn der einzige Weg, den Krieg zu ge⸗ winnen, sei, die deutsche Front zu dorchbrechen und die Deutschen über der Rhein zurückzutreiben. Das Gallipoli⸗Unternehmen sei eine roße Enttäuschung; ihre Ursachen müßten später untersucht werden. Die Regierung habe dadurch einen ungeheuren Fehler begangen, daß sie seit August keinen Entschluß fassen konnte, obwohl die Verluste durch Krankheit zeitweise 1000 Mann täglich betragen häten. Der Abg. Thomas (Arbeiterpartei) sprach gegen die Wehrpflicht; im Notfalle müsse Lord Derbys Werbearbeit wiederholt werden. Der Abg. Dillon (Nattonalist) forderte eine genauere Darlegung der Gründe für die Heeresvermehrung und für die Ansicht, daß das Land sie ertragen könne, und sagte, die Zeit werde kommen, wo die gesamte Politik und Diplomatie, die zu diesem Kriege gefuhrt und England in die fetzige Lage gebracht hätten, erörtert werden müßten. Irland werde jedenfalls die Dienstpflicht nicht dulden. Der Abg. Parker (Arbeiterpartei) sagte, er werde der Dienstpflicht scharf widersprechen. Der Abg. Griffith l(liberal) ertlärte es für zu pät, die Dienstpflicht zu bekämpfen, sie bestehe in gewissem Sinne seit Be⸗ ginn von Lord Derbys Arbeit. Der Handelsminister Runciman legte die Methode der Regierung für die Beurlaubung unentbehrlicher Arbeiter aus dem Heere dar.
Die Debatte dauerte bei Redaktionsschluß der Blätter fort. Das Oberhaus hat in der vorgestrigen Sitzung die Finanzbill in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Im Laufe der Debatte sagte, obiger Quelle zufolge, Lord Courtney, die Bill sei ein unzureichender Versuch, die Kriegs⸗ kosten zu decken; es scheine ihm nicht sicher, daß der Staat vier Millionen Mann unterhalten könne, die der Industrie ent⸗ zogen würden. Der Redner befürwortete eine höhere Besteue⸗ rung; die Einkommensteuer sollte auf fünf Prozent erhöbt werden. Lord Aldwyn erklärte dies für unmöglich, aber die Arbeiter sollten stärker besteuert werden, deren Einkommen un⸗ gewöhnlich hoch sei. Das Budget ignoriere dies. Die Regierung vergeude durch schlechte Wirtschaft Millionen und habe die Finanz⸗ lage verschlimmert, als sie das Buͤdget anstatt zum Mai erst am Ende des Jahres einbrachte.
8 Italien.
Gestern hat bei dem Ministerpräsidenten Salandra ein dreistündiger Ministerrat stattgefunden, in dem nach der amtlichen Mitteilung parlamentarische und Verwaltungs⸗ angelegenheiten besprochen worden sind.
Die Frage der serbischen Flüchtlinge beginnt, wie „Sera“ meldet, in Italien ernstliche Besorgnis zu erregen. Viele Flüchtlinge befinden sich bereits in verschiedenen Städten Süditaliens. Man nimmt an, daß ein Konzentrationslager für alle bedürftigen Flüchtlinge geschaffen wird. Dieses soll nahe einer Küstenstadt Süditaliens gelegen sein, damit die gerproviantierung vom Meere möglich ist. Die italienische fegierung und das serbische Volk werden sich darüber ver⸗ slindigen. Man erwartet noch viele Tausende Flüchtlinge in
ien.
— Nach einer Meldung des „Secolo“ aus Syracus ist
auf den deutschen Dampfern „Kattenturm“,„„Mudros“
und „Sigmaringen“ die italienische Flagge gehißt worden. Die drei Dampfer werden sofort nach Beendigung von Maschmenreparaturen ausfahren. C111““
ö
Dänemark.
Auf Befehl der englischen Behörden in Kirkwall mußte, wie die „Nationaltidende“ meldet, auch der dänische Dampfer „Frederik VIII.“ die von Amerika nach Däne⸗ mark bestimmte Paketpost ausladen.
11“ Schweiz.
Im Nationalrat legte gestern Greulich⸗Zürich im Namen der sozialdemokratischen Feat ton die folgende Inter⸗ pellation vor: „Gedenkt der Bundesrat allein oder mit den Regierungen anderer Länder den Kriegführenden seine guten Dienste anzubieten zur baldigen Herbeiführung eines Waffenstillstandes und Einleitung von Friedens⸗ verhandlungen?“ Als Chef des politischen Departements antwortete laut Meldung des „W. T. B.“ der Bundesrat Hoffmann auf die Interpellation mit der folgenden Erklärung:
Wir verstehen das tiefe Friedensbedürfnis, das in unserem Volke empfunden wird, und teilen die Sehnsucht nach einer baldigen Be⸗ endtgung des schrecklichsten Krieges, den die Geschichte kennt. Unser Land, wenn auch vom Kriege selbst verschont, leidet gewaltig unter dessen Folgen. Es ist indessen nicht allem oder auch nur an erster
Sielle unser eigenes Interesse, welches den heißen Wunsch nach Frieden
hervorruft. Wir sehnen ihn aus rein menschlichem Empfinden herbei im Hinblick auf das unsagbare Elend, das der Krieg verussach;, auf die geschlagenen Wunden und das unbarmherzige Zerstörungswerk, das er an einer Kultur vollbracht hat, auf die wir bis vor kurzem so stolz waren. Wir achten also die Gefühle, aus denen die Anfrage der Interpellanten hervorgina. Soweit sie jedoch darauf zielt, eine direkte Friedensaktion des Bundesrates herbeizufübren, müssen wir Vorbehalte machen. Ein solcher Schritt ist zum voraus dem Miß⸗ erfolge geweiht und der Mißdeutung auszgesetzt, solange nicht auf beiten Seiten der kriegführenden Parteien das Frtedensbedü fnis die ihm entgegenstehenden, im Gang der Ereignisse begründeten Widerstände durch eine im eigenen Lande vollzogene Wandlung der öffentlichen Meinung ohne fremdes Zutun überwunden hat. Ast diese Wandlung noch nicht vollzogen, so müssen nicht nur all: fremden Inter⸗ ventionsbewegungen auf dürres Erdreich fallen, sondern sie werden geradezu als lästige und wenig freuadschaftliche Emmischung empfunden und können sowohl der Sache des Friedens als auch den zwischenstaatlichen Beziehungen zum Schaden ger-ichen. Es ist Sache der indipiduellen Auffassung, ob der Friedenswille kräftig eingesetzt und zu einem ausreichenden Ergebnis geführt hat. Der Bundesrat hält dafür, daß das heute noch nicht der Fall ist. Man wid es ver⸗ stehen, wenn er in eine Darlegung der Gründe, die zu dieser Auf⸗ fassung der Sachlage führen, an diesem Orte nicht eintreten kann. Dessen aber dürfen wir Sie versichern, daß wir mit gespannter Auf. merksamkeit die Entwicklung der Dinge verfolgen und uns glücklich schätzen würden, wenn unser kleines Land, gekragen von den Sym⸗ pathten, die es mit den kriegführenden Nationen verbinden, goetreu seiner traditionellen neutralen Stellung und in völliger Uneigennützig⸗ keit auch nur in bescheidenem Maße dazu beizuttagen vermöchte, den ersehnten dauerhaften Frieden herbeizuführen.
Ueber die Antwort des Bundesrats fand keine Erörterung Der Interpellant Greulich erklärte sich von der Antwort
1““
statt. b des Bundesrats befridigtt.
ö Griechenland.
Der französische General Custelnau ist dem „Corriere della Sera“ zufolge mit dem Panzerkreuzer „Ernest Renan“ in Saloniki eingetroffen und hatte sofort mit dem General Sarrail eine Unterredung.
Nach einer verspätet eingetroffenen Meldung des „W. T. B“ sind die griechischen Truppen aus Saloniki nach Verria und nach Sorowitsch abgezogen. Die neue Hauptfront der Verbündeten von Karasuli bis Salmanli soll durch eine zweite, etwas zurücktretende Verteidigungstinie gestützt werden, die sich bis gegen Langaza hinzieht. An den Befestigungen wird fleißig geaͤrbeitet. Die Bevölkerung von Saloniki befürchtet, daß die Stadt in die Kampfzone einbezogen werde, zumal viele Kriegsschiffe im Hafen von Saloniki zum Eingreifen bereit⸗ liegen. Den neuesten Verfügungen zufolge soll doch eine ganze Division griechischer Truppen in Saloniki zurückbleiben. Die Verbündeten beabsichtigen trotzdem, die Besetzung der Stadt ganz in ihrem Sinne durchzuführen, auch eigene Sicherheits⸗ maßregeln zu ergreifen. die Konsulate der Mittelmächte, Bulgariens und der Türkei werden von ihnen scharf beobachtet.
er 5
Rumänien. 8
Im Senat wurde vorgestern die Adreßdebatte fort⸗ gesetzt.
Nach dem Bericht des „W T. B.“ verteidigte der Senator Schukulescu (liberal) die Politik der Regterung Er wies darauf hin, daß der vielbesprochene Augenblick für ein Eingreifen Rumäniens in den Weltkrieg vielleicht vom Stanepunkte der Strategte, nicht aber vom Standpunkte der Politik aus günstig gewesen sei. Wenn man dem Ministerpräsidenten zuviel Vorsicht und Geduld vorwerfe, so sei doch auch richtig, daß die stets ungeduldigen Völker zugrunde gegangen seien, während die weisen sich erhalten häften. Man könne sich schwer Herrn Bratianu aus Furcht in eine Ecke zurückgezogen und Take Jonescu in Rot gekleidet, den Garibaldt spielend, vor⸗ stellen. Der Senator Marghiloman (konservativ) besprach die Politik der Regterung von zwei Gesichtspunkten, von dem der auswärtigen und dem der wirtschaftlichen Lage des Landes. Er billigte die Zurückhattung, die sich die Regierung in ihrer Art, die auswärtige Lage aufzufassen, unter den gegebenen Umständen auferlege. Es sei Pflicht aller, über die höchsten Interessen des Landes zu wachen. Denn wenn Romänien eine Niederlage erlitte, so würde die ganze rumänische Rasse die Folgen davon zu tragen haben. Angesichts der Haltung der Regierung lege die konservatine Partei Wert darauf, der liberalen Partet ihre Unterstützung zuzusichern und ihre Zurück⸗ baltung zu billigen. Es sei im Interesse Ramäniens gewesen, gexade mit Rücksscht auf einen bevorstehenden Krieg, den Getreideverkauf, entsprechend den bestehenden internationalen Abmachungen, zu be⸗ günstigen; denn große Kapitalien seien für Rumänien notwendig gewesen; sie hätten im Falle eines Krieges eine Reserve dar⸗ gestellt. Der Senator Steltan erklärte, er wolle nicht wissen, ob im gegebenen Augenblick Rumänien hätte eingretfen müssen; augen⸗ blicklich befinde sich Rumänien in einer schwierigen Lage. Im Interesse der rumänischen Rasse wolle der Senat wissen, was vorgehe. Die Regierung hätte über die Absichten der Mittelmächte auf dem Balkan eingeweiht sein müssen. Er frage, welches die heutige Lage Rumäniens sei; sie sei so, daß sich Rumänien von außen her durch die österreichisch⸗ungartschen und deutschen Armeen einkressen lasse, im Innern aber in feindliche Gruppen gespalten sei, die sich gegenseitig verdächtigen. Der Redner schloß: „Die heutige Lage muß uns große Traer einflößen und uns zu ernstlichem Nachdenken veranlassen. Wir haben keine festumschriebene Politik. Man könnte sagen, daß wir sie auf gut Glück führen.“
Bulgarien. 1 7. Dezember einberufen
Die Sobranje ist auf den 14./22 worden.
vEEuu agerikam: a-aIh san lii⸗23 Der kanadische Premierminister Sir Robert Borden hat
bei einem Festmahl der New England Society eine Rede ge⸗ halten, in der er, dem „Reuterschen Bureau“ zufolge, erklärte,
Kanada sei ebenso fest entschlossen, wie das Mutterland, daß
der Krieg nicht durch einen Frieden, der keine Entscheidung brächte, beendet werden soll. 1
Nach einer Meldung der „St. Petersburger Telegraphen⸗ Agentur“ aus Teheran haben die russischen Truppen
Korun besetzt.
8. 11““ AKRKriegsnachrichen. Großes Hauptquartier, 23. Dezember.
6 Westlicher Kriegsschauplatz.
In heißem Ringen nahmen gestern die tapferen Re⸗ gimenter der 82. Landwehrbrigade die Kuppe des Hart⸗ mannsweilerkopfes zurück. Der Feind erlitt außer⸗ ordentlich schwere blutige Verluste und ließ 23 Offi⸗ ziere 1530 Mann als Gefangene in unseren Händen. Mit der Ausräumung einiger Grabenstücke am Nordhang, in denen die Franzosen noch sitzen, sind wir beschäftigt.
Die Angabe im französischen Tagesbericht von gestern abend, es seien bei den Kämpfen um den Kopf am 21. Dezember 1300 Deutsche gefangen worden, ist um min⸗ destens die Hälfte übertrieben. Unsere Gesamtverluste einschließlich aller Toten, Verwundeten und Vermißten betragen, soweit es sich bisher übersehen läßt, etwa 1100 Mann.
Oestlicher und Balkan⸗Kriegsschauplatz.
Keine Ereignisse von Bedeutung. 8 J1““ Oberste Heeresleitung.
Wien, 22. Dezember. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet
Russischer Kriegsschauplatz. “ Stellenweise Artilleriekämpfe und Geplänkel. 8
“ Italienischer Kriegs schauplaz.
Die Tätigkeit der italienischen Artillerie gegen die Tiroler Südfront hält an. Auch an den übrigen Fronten stellenweise vereinzelte Geschützkämpfe. Der Angriff einer feindlichen Kompagnie bei Dolje am Tolmeiner Brückenkopf brach in unserem Feuer zusammen.
Südöstlicher Kriegsschauplatz. Bei Ipek wurden neuerlich 69 von den Serben ver⸗ grabene Geschütze erbeutet. Diese Zahl dürfte sich noch erheblich steigern. — Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. 8 von Hoefer, Feldmarschalleutnant.
Der Krieg der Türkei gegen den Vierverband.
Z“ 18 . 4⁴
1“
Konstantinopel, 22. Dezember. (W. T. B.) Das Haupt⸗
quartier teilt mit: An der Irakfront bei Kut el Amara versenkte unsere Artillerie zwei feindliche Moni⸗ tore und verursachte durch einen Volltreffer eine Explosion auf einem anderen Monitor. Unsere Truppen näherten sich auf der ganzen Nordfront dem Stacheldrahtverhaue der befestigten feindlichen Stellung. 8 8
An der Kaukasusfront kosteten die feindlichen Angriffe in der Gegend von Id am 20. Dezember dem Feinde seinen Verlust von acht Offizieren und 300 Mann, während unsere Verluste nur ein Drittel dieser Zahl betragen.
An der Dardanellenfront bei Sedil Bahr zeit⸗ weiliger Artillerie⸗, Bomben⸗ und Lufttorpedokampf. Unsere Batterien auf der anatolischen Küste der Meerengen beschossen erfolgreich Mortoliman und die Landungsstellen von Tekke⸗ Burun; sie versenkten bei Mortoliman zwei kleine Boote sowie bei Tekke ein kleines Munitionsschiff und trafen ferner ein Lastboot. In einem einzigen der vom Feinde gesäuberten Ab⸗ schnitte fanden wir Lebensmittel aller Art, die für die Verproviantierung eines ganzen Armeekorps für lange Zeit ausreichen, sowie eine Million Sandsäcke, un⸗ gefähr tausend Zelte, fünfhundert Wolldecken, 400 Tragbahren, 1000 Konservenkisten, 50 Benzinfässer, 1 Mörser bei Aghine⸗ dere sowie eine Menge in der Erde vergrabene Mörsergeschosse, ferner 300 km Telephondraht und 180 m Stacheldraht. Wir konnten die Munition, Kleidungsgegenstände und sonstiges er⸗ beutete Material noch nicht zählen.
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Der Krieg zur See.
Sofia, 22. Dezember. (Meldung der Bulgarischen Telegraphen⸗Agentur.) Wie die Blätter melden, näherten sich gestern vier russische Torpedobootszerstörer, die die rumänischen Häfen überwachen. einem bulgarischen Torpedo⸗
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boot, das vor dem Kloster des Heiligen Konstantin bei Varna
den Wachtdienst versieht. das bulgarische Torpedoboot, das das Feuer erwiderte. 2 die Küstenbatterien beteiligten sich am Kampfe. Kurz darauf dampften die Torpodobootszerstörer davon. Das bulgarische Torpedoboot ist unversehrt geblieben.
Malta, 22. Dezember. (W. T. B.) Wie die „Agence Havas“ meldet, ist der japanische Dampfer „Saco Maru“ am 21. Dezember im östlichen Mittelmeer durch ein feindliches Unterseeboot versenkt worden. Die Hafen⸗ behörde von Alexandria wurde durch Funkspruch benach richtigt und sandte Hilfe. (In Lloyds Register ist ein Dampfer „Sado Maru“, 6227 Br. Reg. T., aufgeführt, vielleicht handelt es sich um diesen.)
Wohlfahrtspflege.
Als ein gewichtiges Dokument über die Anforderungen der Kriegswohlfahrtspflege und über die Art ihrer Befriedigung in Deurschland darf der schon an anderer Stelle erwähnte sechste Nachtrag zur „Denkfchrift über wirtschaftliche Maßnahmen aus Anlaß des Krieges“ angesehen werden, den der Stellvertreter des Reichs⸗ karzlers dem Reichstag vorgelegt hbat. In Abschnitt X, „Kriegswohl⸗ fahrtspflege“, werden zunächst diejenigen Beträge aufgeführt, welche als Aufwendungen an Mindestsätzen für die gesetzlich festgelegten
Die russischen Einheiten feuerten auf
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