. n kü 9 1 — 21 “ versammlung vom 8. März 1914, 2) Jakob
Decker 1V, Steiabruchaufseher in Esch⸗
burg, durch die Generalversammlung vom
19. September 1915.
Zabern, den 16. Dezember 1915. Kaiserliches Amtsgericht.
Musterregister.
(Die ausländischen Muster werden
8 Sobernheim.
unter Leipzig veröffentlicht.)
[58670] In das Musterregister ist eingetragen: Nr. 27. Firma Fr. Melsbach in
Sobernbeim, ein verschlossener Umschlag
Braunschweig.
Eerlin.
mit 2 Mustern von Etiketten mit den Fabriknummern 6041 und 6127, Flächen⸗ erzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet 6. Dezember 1915, Nachmittags 4 ½ Uhr. Sobernheim. den 6. Dezemder 1915. Koönigliches AmtsgerichtF.
8 8 [59640] Ueber den Nachlaß des Kaufmanns Wilhelm Dedler hier ist am 21. De⸗ zember 1915, Vormittags 12 Uhr, Konkursverfahren eröffnet und der Rechts⸗ anwalt Dr. Marheine hier zum Konkurs⸗ verwalter ernannt worden. Offener Arrest mit Anzeigepflicht und Frist zur An. meldung von Konkursforderungen bis zum 22. Februar 1916. Erste Gläuͤbiger⸗ versammlung am 18. Januar 19106, Vormittags 10 Uhr. und allgemeiner Prüfungstermin am 14. März 1916, Vormittags 10 Uhr. Braunschweig, den 22. Dezember 1915 8 Der Grichtsschreiber Herzoglichen Amtsgerichts: Bockemüller, Gerichtsobersekretär.
Darmstadt. [59869] 3 Konkursverfahren.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns und Bankiers Leopold Kahn, Inhaber der Firma Gebrüder Kahn in Darm⸗ stadt, Grafenstraße 10, ist am 23. De⸗ zember 1915, Nachmittags 12 ½ Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. Der Bankprokurist Wilbelm Häußermann in Darmstadt, Mauerstraße 11, ist zum Kon⸗ kursverwalter bestimmt worden. Offener Arrest ist mit Anzeigefrist bis zum 15. Ja⸗ nuar 1916, Forderungsanmeldefrist bis 1. Februar 1916 und erste Gläubiger⸗ versammlung und allgemeiner Prüfungs⸗ termin auf Montag, den 28. Februar 1916, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 219, vor dem unterzeichneten Gericht bestimmt worden.
Darmstadt, den 23. Dezember 1915. Gr. Amtsgericht I.
Landsberg, Warthe. [59646] Konkursverfahren.
Ueber den Nachlaß des am 10. Sep⸗ tember 1915 in Landsberg a. W. ver⸗ storbenen Kaufmanns Johannes Papke ist heute, am 20. Dezember 1915, Mittage 12 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter: Kaufmann Max Behne in Landsberg a. W., Richtstraße 37. An⸗ meldefrist und offener Arrest mit Anzeige⸗ pflicht bis zum 29. Januar 1916. Erste Gläubigerversammlung am 15. Januar 1916, Mittags 12 Uhr. Prüfungs⸗ termin am 12. Februar 1916, Mittags 12 Uhr.
Landsberg a. W., den 20. Dezember
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
1915.
[59585] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns und Tapeten⸗ händlers Georg Lasarzewski in Berlin, Birkenstr. 20, ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Erstattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des Gläu⸗ bigerausschusses der Schlußtermin auf den 6. Januar 1916, Vormittags 11 ¼ Uhr, vor dem Königlichen Amts⸗ gerichte hierselbst, Neue Friedrichstr. 13/14, III. Stockwerk, Zimmer 143, bestimmt. Berlin, den 13. Dezember 1915. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amts⸗ gerichts Berlin⸗Mitte. Abt. 154.
Biberach a. d. Riss. [59865] K. Amtsgericht Biberach.
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Pauline Bayer, Inh. eines gem. Warengeschäfts in Hürbel wurde nach erfolger Abhaltung des Schlußtermins am 24. Dezember 1915 aufgehoben.
Amtsgerichtssekretär Sinn.
Bremen. [59603]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Jahabers einer Buchbinde⸗ rei und eines Papiergeschäfts Wil⸗ helm Dralle hierselbst ist nach er⸗ folgter Abhaltung des Schlußtermins durch Beschluß des Amtsgerichts vom 10. dss. Mts. aufgehoben.
Bremen, den 22. Dezember 1915. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts:
Fürhölter, Obersekretär.
Briesen, Westpr. Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Tischlermeisters Ignatz
[59866]
das
. 1ö1— Barhylski in Briesen wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Briesen, den 21. Dezember 1915. Königliches Amtsgericht.
Celle. Konkursverfahren. [59586] Das Konkursverfahren üder den Nachlaß des verstorbenen Ofenfabrikanten Wolff in Celle wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Celle, den 16. Dezember 1915. Königliches Amtsgericht.
Chemnitz. [59868] Die Kontursverfahren über das Ver⸗ mögen 1) des Kaufmanns und Händlers mit Sportartikeln Hermann Köhler. all. Inh. der Fa. „Hermann Köhler I. Sport⸗Magazin“ in Chemuitz, 2) des Schokolade⸗ u. Zuckerwareuhändlers Karl August Drechsler in Chemnitz werden nach Abhaltung der Schlußtermine hierdurch aufgehoben. Chemnitz, den 22. Dezember 1915. Köanlgliches Amisgericht. Abt. B.
Culmsee. Kontursverfahren. [59644] In dem Konkursverfahren über den Nachlaß des am 16. Mai 1914 zu Culm⸗ see verstorbenen Kaufmanns Robert Rrinelt ist zur Abnahme der Schluß⸗ rechnung des Verwalters, zur Erhebung oon Einwendungen gegen das Schluß⸗ verzeichnis der bei der Verteilung zu be⸗ rücksichligenden Forderungen der Schluß⸗ termm auf den 15. Januar 1916, Vormittags 10 Uhr, vor dem König⸗ lichen Amtsgericht hierselbst bestimmt. Culmsee, den 18. Dezember 1915. DOeerr Gerichtsschreiber “ des Königlichen Amtsgerichs.
Culmsee. [59641]
In dem Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Bronislawa Kawerkit in Culmsee wird die dem Verwalter zu ege⸗ währende Vergütung auf 120 ℳ fest⸗ gesetzt. Culmsee, den 21. Dezember 1915. Königliches Amtsgericht.
Culmsee. Konkursverfahren. [59642] In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Bronislawa Kawecki in Culmsee ist zur Abnahme der Schluß⸗ rechnung des Verwalters, zur Erhebung oon Einwendungen gegen das Schlußver⸗ zeichnis der bei der Verteilung zu berück⸗ sichtigenden Forderungen der Schlußtermin auf den 15. Januar 1916, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst bestimmt. Culmsee, den 22. Dezember 1915. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
Culmsce. Beschluß. [59643] In der Reineltschen Konkurssache wied die Vergütung des Verwalters auf 30 ℳ und die zu erstattenden Auslagen auf 2,35 ℳ festgesetzt. Königliches Amts⸗ gericht Culmsee.
Deutsch Krone. [59587]
In bem Kontursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Heinrich Stahlberg, Inhabers der Firma Stahl.⸗ berg und Sohn, vormals Marie Helmecke, früher in Deutsch Krone, ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwen⸗ dungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Erstattung der Aus⸗ lagen und die Gewährung einer Ver⸗ gütung an die Mitglieder des Gläubiger⸗ ausschusses der Schlußtermin auf Montag, den 17. Januar 1916, Vormittags 10 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgericht hierselbst bestimmt. Deutsch Krone, den 20. Dezember 1915.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
Düsseldorf-Gerresheim. [59870] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Landwirts Heinrich Krey zu Benrath wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Düsseldorf⸗Gerresheim, den 22. Sep⸗ tember 1915. N 19/13. Amtsgericht.
Forst, Lausitz. Beschluß. [59588] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Tuchfabrikanten Gustav Paradzick zu Forst i. L. wird nach rechtskraftiger Bestätigung des Zwangs⸗ vergleichs aufgehoben. 1
Forst (Lausitz), den 20. Dezember 1915.
Königliches Amtsgerichr.
Göttingen. 1 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Witmwe Hilda Löwenstein in Göttingen wird nach erfolgter Ab⸗ haltung des Schlußtermins hierdurch auf⸗ gehoben.
Göttingen, den 20. Dezember 1915.
Königliches Amtsgericht. 4.
Hamburg. [59592] Konkursverfahren.
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Paul Jochim (Joachim) Heinrich Ferdinand Martens, in Firma Paul F. Martens, Assekuranz, wird mangels einer den Kosten entsprechenden Masse hierdurch eingestellt.
Hamburg, den 22. Dezember 1915.
Das Amtsgericht. Abteilung für Konkurssachen.
Hamburg. [59590] Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Ver⸗
mögen des Garderobenhändlers Hugo
[59589)
Wortmann wird, nachdem der in dem Vergleichstermine vom 1. Deember 1915 angenommene Zwangsvergleich durch rechts⸗ kräftigen Beschluß vom gleichen Tage be⸗ stätigt ist, hierdurch aufgehoben. heg.; den 22. Dezember 1915. Abteilung für Konkurssachen.
Harburg, Elipe. Beschluß. [59593]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Albert Herz⸗ feld in Harburg, Sand 34a, wird, nach⸗ dem der in dem Vergleichstermine vom 4. Dezember 1915 angenommene Zwangs⸗ vergleich durch rechtskräftigen Beschluß von demselben Tage bestältgt ist, hierdurch auf⸗ gehoben.
Harburg, den 22. Dezember 1915.
Köntgliches Amtsgericht. Abt. VIII.
Hohenlimburg. [59645] Konkursverfahren.
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Metallhändlers Levy Meyer in Hohenlimburg ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Ver⸗ walters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Erstattung der Auslagen und die Ge⸗ währung einer Vergütung an die Mit⸗ glieder des Gläubigerausschusses der Schluß⸗ termin auf den 25. Jaunuar 1916, Vormittags 9 Uhr, vor dem König⸗ lichen Amtsgerichte hierselbst bestimmt.
Hohenlimburg, den 20. Dezember 1915.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
Königsberg, Pr. [5959⁴] Konkursverfahren.
Das Konkursperfahten uber das Ver⸗ mönen des Kaufmanns Walter Ipsen, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.
E i. Pr., den 20. Dezember Königliches Amtsgericht. Abt. 29.
Krotoschin. Reschluß. (59598] Das Konkursverfahren über den Nachlaß des am 2. Noyemder 1913 in Zduny verstorbenen pr. Arztes Dr. Kurt Wiitek wird nach Abhaltung des Schluß⸗ termins hierdurch aucgehoben. Krotoschin, den 20. Dezember 1915. Königliches Amtsgericht.
Krotoschin. Beschluß. [59595] In dem Monkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns K. Kazyowski werden die Gebühren und Auslagen des Konkursverwalters, Justizrats Hampel hier, auf 10 ℳ festgesetzt. Krotoschin, den 21. Dezember 1915. Königliches Amtsgericht.
Mogilno. Konkursverfahren. [59597] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Wazlaw Pom⸗ merenke in Mogilno wid nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Mogilno, den 9. Dezember 1915. Königliches Amtsgericht.
Naumburg, Saale. Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Edmund Tischer, Inhaber der Firma Edmund Tischer in Naumburg ag. S., wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben Naumburg a. S., den 21. Dezember
1915. Königliches Amtsgericht.
Neukölln. Konkursverfahren.
In dem Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Schmiedemeisters Karl Jentsch in Neuköln, Lahnstraße 3, ist zur Prüfung der nachträglich angemel⸗ deten Forderungen und zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Er⸗ hebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Erstattung der Auslagen und die Ge⸗ währung einer Vergütung an die Mit⸗ glieder des Gläubigerausschusses der Schlußtermin auf den 14. Jauuar 1916, Vormittags 9 ½ Uhr, vor dem Köntgaglichen Amtsgerichte hierselbst, Ber⸗ linerstr. 65 — 69, Zimmer 19, Erdgeschoß, bestimmt. Neukölln, den 20. Dezember 1915.
Der Gerichteschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
Pasewalk. [59599] Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Jakob Mathias, in Firma J. N. Mathias, zu Pase⸗ walk wird, nachdem der in dem Ver⸗ gleichstermine vom 3. September 1915 angenommene Zwangsvergleich durch rechts⸗ kraftigen Beschluß vom 3. September 1915 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. Pasewalk, den 17. Dezember 1915. Königliches Amtsgericht.
Posen. Konkursverfahren. [59648] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Schuhmachermeisters Anton Malecki in Glowno wird, nachdem der in dem Vergleichstermine vom 11. Oktober 1915 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom selben Tage bestätigt ist, hierdurch aufgchoben. Posen, den 18. Dezember 1915
[59647]
[59598]
Königliches Amtsgericht.
8
[sechildberg, z. Posen. [59649] Beschluß.
In dem Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Hotelbesitzers Paul Seidel in Schildberg wird der bieherige Kon⸗ kursverwalter, Rechtsanwalt Timling in Schildberg, auf seinen Antrag aus seinem Amte als Konkursverwalter entlassen, weil er infolge seiner Einberufung zum Heeres⸗ dienst an der weiteren Ausübung seines Amtes verhindert ist. Zum ordentlichen Konkursverwalter wird der Kaufmann Hermann Jendryke aus Schildberg ernannt.
Schildberg, den 17. Deiember 1915.
Königliches Amtsgericht.
Schöningen. [59152] Konkursverfahren.
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Schneidermeisters Friedrich Rattunde in Schöuingen wird, nachdem der in dem Vergleichstermine vom 23. Ok⸗ tober 1915 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß von dem⸗ 28 Tage bestätigt ist, hierdurch aufge⸗
ohen.
Schöningen, den 17. Dezember 1915.
Herzogliches Amtsgericht.
Schwetz, Weichsel. [59650] Konkursverfahren.
Das Konkursverfahren über dos Ver⸗ mögen der Firma C. A. Köhler in Schwetz (Inhaber Kaufmann Arthur Köhler) wird, nachdem der im Ver⸗ gleichstermine vom 30. Oktober 1915 angenommene Zwangsvergleich durch rechts⸗ kräftigen Beschluß von demselben Tage bestätigt ist, hiterdurch aufgehoben.
Schwetz, den 20. Dezember 1915.
Königliches Amtsgericht.
Sensburg. Beschluß. [59600]
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Rudoif Gonschor in Seusburg wird an Stelle des am 10. d. Mis. verstorbenen Justtz⸗ rats Themal aus Sensburg der Rechts⸗ anwalt Abrahamsohn aus Sensburg zum Konkursverwalter bestellt.
Sensburg, den 17. Dezember 1915.
Königl. Amtsgericht. Abt. 6.
Tilsit. Konkursverfahren. [59601]
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Fräulein Martha Klischat in Tilsit, Wasserstraße 7/8, Inhaberin eines Putzgeschäfts, ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Er⸗ hebung von Einwendungen gegen das Schluß⸗ verzeichnis der bei der Verteilung zu be⸗ rücksichtiaenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Er⸗ stattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an das Mitglied des Gläubigerausschusses der Schlußtermin auf den 13. Januar 1916, Vor⸗ mittags 11 Uyr, vor dem Königlichen Amtesgerichte hierselbst, Zimmer 18, Neu⸗ bau, Erdgeschoß, bestimmt.
Tilsit, den 20. Dezember 1915.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abt. 7.
Vvandsburg. [59260]
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Zementwareufabrikanten Julius Kannenberg, Neuhof, soll die Schlußverteilung errolgen. Eine Abschlags⸗ verteilung von 25 % hat im Dezember 1913 stattgefunden. Verfügbar sind 4460 ℳ, wovon die Kosten des Verfahrens zu decken sind. Zu berücksichtigen sind 51 566,38 ℳ festgestellte Forderungen ohne Vorrecht. Das Schlußverzeichnis und die Schluß⸗ rechnung liegen zur Einsicht der Beteiligten in der Gerichtsschreiberei des Kgl. Amts⸗ gerichts aus.
Vandsburg, den 21. Dezember 1915.
Der Konkursverwalter: Horwitz.
Wreschen. [59602]
In dem Konkurse des Probsteipächters Clemens Linette in Skarboszewo soll eine Abschlagszahlung in Höhe von 15 % der nichtbevorrechtigten Konkursforderungen erfolgen, welche insgesamt 127 101,32 ℳ bettagen. Das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Konkurs⸗ forderungen ist auf der Gerichtsschreiberei niedergeleat.
Wreschen, den 22. Dezember 1915. Justizrat Peyser, als Konkursverwalter.
Tarif⸗ c. Bekanntmachungen der Eisenbahnen.
[59651]
Am 15. Januar 1916 treten in Kraft:
1) Zum Deutschen Eisenbahngütertarif Teil 1 Abteilung B vom 1. April 1914 der Nachtrag III. Er enthält Aenderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Tarif⸗ vorschristen nebst Güterklassifikation. 2) Zum „Deutschen Eisenbahngütertarif, Teil 1 Abteilung B, nebst Erläuterungen und Entscheidungen“ vom 1. April 1914 der Nachtrag II1I. Er enthält neben dem vollständigen Wortlaut des Nachtrags III zum Teil I B (lfd. Nr. 1) unverbindliche Erläuterungen zu den Aenderungen und Eragänzungen. 3) Zum Deutschen Eisenbahn⸗Personen⸗ und Gepäcktarif, Teil I, vom 1. Mai 1912 der Nachtrag VII. Er enthält Aende⸗ rungen und Ergänzungen der Ausführungs⸗ bestimmungen zur Eisenbahnverkehrs⸗ ordnung und der Anlagen. Die Aus⸗ führungsbestimmungen sind gemäß § 2 dieser Ordnung genehmigt. Druckbezüge
der Nachträge können vom 12. Januar
1916 an zum Preise von 5 4 für das
Stück von den deutschen Eisenbahnverwal⸗ tungen, in Berlin von dem Auskunfts. bureau (Bahnhof Alexanderplatz) bezogen werden. Berlin, den 20. Dezember 1915. Königliche Eisenbahndiretiton, namens der beteiligten Verwaltungen.
[59653]
Staats⸗ und Privatbahn⸗Güter⸗ verkehr. Mir Gültigkeit vom 1. Januar 1916 wird zu dem Heft C 2 der Nach⸗ trag 11 (Preis 5 ₰) herausgegeben. Er enthält neben bereits veröffentlichten Aenderungen Einbeziehung der Stationen Niedersachswerfen Nordh. W. E in den Ausnabhmetarif 5 b, Sebaldsbrück in den Ausnahmetarif 20 d. Auskunft geben die beteiligten Güterabfertigungen sowie das e hier, Bahnhof Alexander⸗ platz.
verlin, den 20 Dezember 1915.
Königliche Eisenbahndirektion
[59652] 3 Ost⸗Mitteldeutsch⸗Sächsischer Ver⸗ kehr, Heft 1 und 2. Mit Gültigkeit vom 1. Januar 1916 wird die Station Schweinsburg der Sächsischen Staats⸗ eisenbahnen in den Tarif einbezogen. Ferner wird eine größere Anzahl ost- und westpreußischer Stationen als Empfangs⸗ stationen in den Ausnahmetarif 6 i für Braunkohlen usw. aufgenommen. Nähere Auskunft erteilen die beteiligten Güter⸗ abfertigungen. Berlin, den 22. Dezember 1915.
[59654]
Ausnahmetarif 2 w für Schwefel⸗ säure und Abfallschwefelsäure. Mit Gültigkeit vom 27. Dezember 1915 werden im Warenverzeichnis des Ausnahmetarifs 2 w unter a die Worte „am Super⸗ phosphatwerke“ gestrichen. Hierdurch wird der Tarif auf alle Kunstdüngerfabriken im Inland ausgedehnt. Auskunft geben die beteiligten Güterabfertigungen sowie das 1“ hier, Bahnhof Alexander⸗ platz.
Berlin, den 23. Dezember 1915.
Königliche Eisenbahndirektion.
—, —— “ [59655]
Staats⸗ und Privatbahn⸗Güter⸗ verkehr, Heft C2. Mit Gültiakeit vom 27. Deiember 1915 bis auf Wider⸗ ruf, längstens für die Dauer des Krieges, wird im Ausnahmetartif 6 a für Stein⸗ kohlen, Steinkohlenkoks usw. eine Be⸗ stimmung eingeführt, daß beim Versand von Steinkoblenkoks auf den Stationen Bantorf, Barsinghausen, Egestorf (Deister), Georgschacht, Obernkirchen, Osterwald, Voldagsen und Weetzen in Om⸗Wagen — offene Kohlenwagen mit 15 t Lade⸗ gewicht — diese Wagen als solche mit nur 12,5 t Ladegewicht angesehen werden. Auskunft geben die beteiligten Güter⸗ abfertigungen sowie das Auskunftsbureau, hier, Bahnhof Alexanderplatz.
Berlin, den 23. Dezember 1915.
Königliche Eisenbahndirektion.
[59656]
Personen⸗ und Gepäckverkehr zwischen deutschen Stationen und Statitonen der Eisenbahnen des deutschen Militärbetriebes auf dem östlichen Kriegsschauplatz. Am 1. Ja⸗ nuar 1916 tritt für die Beförderung von Personen und Reisegepäck ein Tarif in Kraft, der Fahrpreise I., II. und 1II. Klasse zwischen deutschen Stationen und Stationen der Eisenbahnen des deutschen Militär⸗ betriebes auf dem östlichen Kriegsschauplatz enthält. Druckstücke des Tarifs sind zum Preise von 70 ₰ vom 29. Dezember ab käuflich. Bis dahin erteilt die unter⸗ zeichnete Verwaltung über einzelne Be⸗ stimmungen und Preise Auskunft.
Bromberg, den 22. Dezember 1915.
Königliche Eisenbahndirektion,
als geschaͤftsführende Verwaltung.
[59683] 8
Staats⸗ u. Privathahn⸗Güter⸗Ver⸗ kehr, Heft C 2. Mit Gültigkeit vom 1. Januar 1916 wird die Station Ehlers⸗ hausen des Direktionsbezirks Hannover als Versandstation in den Ausnahmetarif S 10 für Stein⸗ und Siedesalz zur Verschiffung seewärts einbezogen.
Hannover, den 21. Dezember 1915.
Königliche Eisenbahndirektion.
[59657]
Binnengütertarif vom 1. August 1914. er Ausnahmetarif für mine⸗ ralische Rohphosphate aller Art von Klein⸗ bettingen Grenze nach Diesdorf (Lothr.), dessen Aufhebung zum 25. Januar 1916 angekündigt war, behält seine Gültigkett über diesen Zeitpunkt hinaus bis auf Widerruf, längstens für die Dauer des Krieges. 5 Straßburg, den 21. Dezember 1915.
Kaiserliche Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen.
[596580) Elsaß⸗lothringisch⸗luxemburgisch⸗ badischer und pfälzischer Güter⸗ verkehr. Mit sofortiger Gültigkeit er⸗ halten die Reichsbahnstationen Eschen (früher Fresnetz⸗en⸗Dauknois) die Bezeich⸗ nung „Eschen am Wald“, Blotzbeim die Bezeichnung „Blotzheim⸗Neuwege. Die Station Scharrachbergheim ist für den vollen Güterverkehr eröffnet worden. Straßburg, den 21. Dezember 1915. Kaiserliche Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsat⸗Lothring
8
Königliche Eisenbahndirektion. 8—
“
b Gesetzblatts. “ 8
8
soonstige Personalveränderungen. 1““
aufeinanderfolgenden Geschäftsjahre,
1“
jazhrs abgesetzt werden.
so haben für die
Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 5 ℳ 40 ₰.
Ale Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsspediteuren für Selbstabholer
auch die Expedition SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Inhalt des amtlichen Teiles:
8 Deutsches Reich. . Gesetz über vorbereitende Maßnahmen zur Besteuerung der
Kriegsgewinne. Gesetz über die Kriegsabgaben der Reichsbank. Bekanntmachung über die Wiederholung der stände von Verbrauchszucker. Bekanntmachung, betreffend Erhöhung der Gesamtmenge des auf die Kaliwerksbesitzer für 1915 entfallenden Absatzes von
Kalisalzen. . Anzeige, betreffen des Reichs⸗
Anzeige der Be⸗
Königreich Preußen.
Sla
Ernennungen, Charakterverleihungen, serhöhungen und
8 Erste Beilage: Ergebnisse der Diplomhauptprüfungen an den Technisch
schulen Preußens im Studienjahre 1914/15. Uebersicht über die Zahl der an Technischen Hochschulen Preußens im Studieanjahre 1914 15 erfolgten Doktoringenieur⸗ promotionen.
Deutsches Reich. Gesetz
der Kriegsgewinne. 1— 82 24. Dezember 1915. E“ Vom 24. Dezembe 1 Wir Wilhelm, von Gottes Guaden 8 König von Preußen ec. 8 verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt: Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Berg⸗ L1ö andere Bersbau treibende Veretnigungen, sofern sie rie Rechte juristischer Personen haben. Gesellschaften mit beschräntter Haftung und eimgetragene Genossenschaften, die im Deutschen Reiche ihren Sitz haben, sind verpflichtet, fünfzig vom Hundert des in einem Krte g⸗ chsissar epalten Mehrgewinns (§ 4) e zu bildende Sonderrücklage einzustellen. 1 “ aus — lbeim Inkrafttreten dieses Gesetzes abgelaufenen Kriegsgeschäftsjahte bereits vert ilt, so sind etwaige e willige Rückstellungen dieses Jahres bis zum Betrage von sünfzig vom Hundert des Mebhrgewinns der Sonderrücklage zuzuführen. Sind freiwillige Rückstellungen nicht gemacht worden oder erreichen sie diese Höhe nicht, so ist ein Betrag von fünfzig vom Hundert des Mehr⸗ gewinns oder der noch fehlende Betrag aus dem Mehrgewinne der nächsten Kriegsgeschäfte jahre jedesmal vorweg zu entnehmen und der Sonderrücklage zuzuführen. Außerdem ist daneben die Hälfte des restlichen Mehrgewinns in die Sonderrücklage einzustellen. Rücklagen für Mcölfabrtetweche. sind mhet als freiwillige Rückstellungen im S ieser Vorschrift anzusehen. 3 i. .e 6 rschagf 2 vürsen Gewinnbeträge, die zu ausschließälich gemeinnützigen Zwecken bestimmt worden sind und deren dauernde Ver⸗ wendung zu solchen Zwecken gesichert ist, von dem Cee des beim Intrafttreten dieses Gesetzes abgelaufenen Kriegsgeschäfts⸗
Deutscher Kaiser,
8 gsgeschäftsjahre im Als Kriezsgeschäftgja deren erstes noch den M
August 1914 mitumfaßt oder bei einer s e würde, wenn sie damals schon bestanden hätte.
Eeschäftsgewinn schäftsjahr erzielte, nach den gesetzliche sätzen ordnungsmäßiger kaufmännischer
ewinn Sbaen Ausgleich der Wertverminderung darstellen.
§ 4 Als Mehrgewinn im Sinne
wischen dem früh n 1 in einem Kriegsgeschäftsjahr erzielten Geschäftsgewinne.
Die Unterschiedsbeträge werden auf volle Tausende nach unten abgerundet. Betäge unter fünftausend Mark bleiben außer Betracht.
E“ Der durchschnittliche frühere Geschäftsgewinn (§ 4) ist nach den
Ee, t so lange besteht, 2 sc nczabschlähse Gesellschaft schon fünf Jahre, Berechnung des Durchschnittsgewinns die beiden Geschäftsjahre mit den besten und den schlechtesten Geschäftsergebnissen
Ergebnissen der fünf den Kriegsgeschäftsjahren vorangegangenen schäfisjahre oder, wenn eine Gefellschaft noch ni nach den Ergebnissen der kürzeren Zeit, für welche vorliegen, zu berechnen. Besteht eine
auszuscheiden.
Hat innerhalb der fünf den Kriegsgeschäftsjahren vor⸗eeg ganamen
o wird dem Geschäftsgewinne fuür die 8 Hundert
jäöhrlich des der Gesellschaft durch die Neueinzahlungen tatsächlich zu⸗ wird mindestens ein Betrag
Geschäftsjahre eine Vermehrung des eingezahlten Grund⸗
Stammkapitals stattgesunden, 89 vor der Vermehrung liegende Zeit ein Betrag von fünf vom
geflossenen Kapitalbetrags zugerechnet. Als früherer Durchschnittsgewinn
etwaigen höheren festen Varzugsdividende notwendig gewesen wäre. oder einer Bergbau treibenden Verei und den Anlage⸗ und Erweiterungskoste aufnahme gedeckten Aufwandes hierfür ju be Grundkapitals tritt bei eingetragenen der eingezahlten Geschäftsanteile der Genossen.
Der im Abs. 3 vorgesehene Betrag wird als zugrunde gelegt, wenn ein v jahren nicht vorliegt. Anteile, die zu einem den Nennwert worden sind, die fünf Hundertstel vo Gesellschaft als Einzahlung auf ihre zugeflossen ist.
Zeit nach der Vermehru
Sinne dieses Gesetzes gelten die drei onat
päter gegründeten Gesellschaft
3 2* im Sinne 2 Gesetzes ist der in einem Ge⸗ i Vorschriften und den Grund⸗ Buchführung berechnete Bilanz⸗
Abschreibungen sind insoweit zu berücksichligen, als sie einen
dieses Gesetzes gilt der Unterschied durchschnittlichen früheren Geschäftsgewinn (§ b) und
Hat sich das eingerahlte Grund⸗
schaft durch die Neueinzahlungen betrags hinzuzurechnen.
Gesellschaften der im § 1 . Ausland haben, aber im Inland einen
sind gleichfalls zur Bildung einer Sonder
Geschäftsbetrieb entfällt. lichen Einkommensteuerveranlagung
samteinkommens maßgebend waren,
auf anzuwenden.
pflichtungen liegt den Vorstehern der inlän
§ 7 Von der Verpflichtung zur Bildung e
§ 8 Die Sonderrücklage ist der entzogen, 1 Schuldverschreibungen des Deutschen
anzulegen. Die ländischen Gesellschaften, im Inland. Der Reichskanzler kann Ausnahmen Abs. 1 bewilligen. Die Zinsen nahmen zu.
nehmen, vm den etwa die gewinns ühersteigt.
sellschaft der freien Verfügung der Liquida nicht durch das künftige Gesetz über die
6
Die Mitglieder des Vorstandes, Repräsentanten, Geschäftsführer oder Liqu sellschaften (§ 1), bei ausländischen Gese inländischen Niederlassungen (§ 6), die d
Mark benraft. Fiekus aus der
so haften sie als Gesamtschuldner. § 10
auf andere als die im § 1 zudehnen.
Zuwiderhandlungen mit Gelktstrafe bis zu zu bedrohen. 8 § 11
Gegeben Großes Hauptquartier, ““ 8
König von Preußen ꝛc.
Artikel 1
von fünf vom Hundert des eingezahlten Grund⸗ augenommen zuzüglich des Mehrbetrags, der
oder Stammkapitals zur Verteilung einer
vorweg ein Betrag von 100 Millionen
olles Geschäfte jahr vor den Kriegsge In diesem Falle weroen jedoch für Aklien oder übersteigenden Preise ausgegeben n dem Kapital berechnet, das der Akrien oder Anteile tatsächli
sellschaft während der Kriegsgeschäftsjahre vermehrt, sellschaf ng dem -eee. 85 ewinn ein Betrag von fünf vom Hundert jährlich d f tatsächlich zugeflof
Pflicht beschränkt sich auf den Mehrgewinn,
den inländischen Betrieb entfallenden Teiles des Me Wo eine ö“ nicht eingeführt ist, Landesregierung entsprechende Vorschriften zu erjassen. Die Ausführung der durch dieses Gesetz
sind inländische Gesellschaften, die nach der Entscheidung rats ausschließlich gemeinnützigen Zwechen dienen.
getrtennt von dem sonstigen Vermögen
Die Sonderrücklage ist auch im Falle der
uͤber ihre Verwendung Bestimmung gettoffen
etzes über die Bildung oder Verwaltung der Sonderrüͦ sc⸗ fahrlässig zuwiderhandeln und dadurch die Erhebung der Kriegs⸗ gewinnsteuer gefährden, werden mit Geldstrafe bis zu dreißigtausend
11“
für bevorrechtigte Aktien Das Grundkapltal einer Berggewerkschaft nigung ist aus dem Erwerbspreis n abzüglich des durch Schuld⸗ An Stelle des Genossenschaften die Summe
Mindestbetrag auch den Kriegsgeschäfts⸗
rechnen.
oder Stammkapital einer Ge⸗ ist für die eren Geschäfts⸗ des der Gesell⸗
so
6 2 bezeichneten Art, die ihren Sitz im Geschafisbetrieb unterhalten, rücklage verpflichtet.
rer auf den inländischen Die Grundsaͤtze, die bei einer bundesstaat⸗ für des auf 25
änd schäftsbetrieb entfallenden Teils des steuerbaren Ge⸗ - sind auch bei der Berechnung des Terles des Mehrgewinns
dischen
iner
Bfreien Verfügung der Gesellschaften zu verwalten und in Reichs oder eires Bundesstaat; Die Verwahrung und Verwaltung erfolgt, auch bei aus⸗
von den Vorschriften des der Sonderrücklage fließen den sonstigen Ein⸗
Bleibt der Geschäftsgewinn eines Kriegsgeschäftejahrs hinter dem
durchschnittlichen früheren Geschäftsgewinne Gefellschaft berechtigt, aus der Sonderrücklage den Betrag 988. Sonderrücklage die Hälste des im Ge⸗
samtergebnisse der abgelaufenen Kriegsgeschäftsjahre erzielten Mehr⸗ Auflösung einer Ee⸗
toren so lange entzogen, als Besteuerung der Kriegsgewinne
(§ 5) zurück, so
ist.
versönlich haftenden Gesellschafter, 18* pflichttigen Ge⸗ Vorsteher 86 en Vorschriften dieses Ge⸗ cklage vorsätzlich
idatoren der Uschaften die
Sie haften für den Schaden, der durch ihr Verschulden dem 8 Nichterfüllung der durch dieses Gesetz b Verpflichtungen erwäͤchst; sind für den Schaden mehrere verantwortlich,
e srat ist üchtigt, die Vorschriften dieses Gesetzes AEö“ IvE juristischen Personen aus⸗
Fr befugt, Ausführungsbestimmungen zu erlassen und ““ eneh eintausendfünfhundert Mark
Dieses Gesetz teitt am Tage seiner Verkündung in Kraft. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift
und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. 1 den 24. Dezember 1915.
Wilhelm.
von Bethmann Hollweg.
8
Gesetz
über die Kriegsabgaben der Reichsbank Vom 24. Dezember 1915. 8
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser,
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, “
was folgt:
Von dem Gewinge der Reichzbank für das 8
M
Anzrigenpreis für
den Raum einer 5 gespaltenen Einheits⸗
zeilr 30 ₰, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 50 ₰.
Anzeigen nimmt an:
die Königliche Expedition des Reichs⸗ und Staatganzeigers Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
senen Kapital⸗
begründeten Ver⸗ Niederlassungen ob.
Sonderrücklage befreit des Bundes⸗
egründeten
haben, werden sie nach - bis zur Höhe von 6 ¼ Millionen Mark als ¹ Forderungen in die Bilanz des vorbezeichneten Jahres
Hälfte an das Reich abgeführt.
Die
hat die
ist die zu ent⸗
1
1915 und 1916 je Reich abzuführen.
Abzug der sämtlichen Ausgaben sich ergebende schnittlichen Reingewinn der Jahre 1911, 1912 und 1913³ fällt er je zu drei Vierteln an das Reich.
Die Reichsbank hat serner aus dea Gewinnen för die Jahre einen Betrag von 14,3 Millionen Mark an das
Soweit der für das Jahr 1915 und der für das Jahr 1916 nach Reingewinn den durch⸗ übersteigt,
Die Verteilung des hiernach verbleibenden Gewinns regelt sich
nach § 24 des Bankgesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 1. Juni 1909 (Reichs⸗Gesetzbl.
S. 515). Artikel 3
Die für die Jahre 1914, 1915 und 1916 von der Reichsbank als
Reserve für zweifelhafte Forderungen hilanzmäßig zurückgestellten Be⸗ träge dürfen bis zum Schlusse des der Brendigung des Krieges folgenden Jahres nur zur Deckung von Verlusten verwendet werden.
Soweit sie bis zu diesem Zeitpunkt nicht Verwendung gefunden Ab)zug dessenigen Betrages, den die Reiche bank Reserve für zweifelhafte einstellt, zur
Ueber die andere Hälfte ist, soweit sie nicht bis zum 31. De⸗ zember 1920 zur Deckung von Verlusten in Anspruch genommen sein wird, durch das nächste, zufolge § 41 des Bankgesetzes zu erlassende Gesetz endzültige Bestummung zu treffen. Artikel 4 Die nach Artikel 2 § 2 an das Reich zu zahlenden und die im Artikel 3 bezeichneten Beträge sind der Kommunalbesteuerung nicht unterworfen. 1 Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. 1 Gegeben Großes Hauptquartier, den 24. Dezember 1915. (L. S.) Wilhelm. 68 von Bethmann Hollweg Bekanntmachung
über die Wiederholung der Anzeige der Bestände
von Verbrauchszucker.
Vom 27. Dezember 1915.
Auf Grund des § 1 Abs. 4 der Bekanntmachung über Ne beab he ocger vom 27. Mai 1915 (Neichs⸗Gesetzbl. S. 308) bestimme ich: 18 8 Wer Verbrauchszucker mit Beginn des 1. Januar 1916 in Gewahrsam hat, ist verpflichtet, die vorhandenen Mengen getrennt nach Arten und Eigentümern unter Nennung der Eigentümer der Zentral⸗Einkaufsgesellschaft m. b. H. in Berlin anzuzeigen. Zu diesem Zwecke haben die Berechtigten, deren Zucker in fremdem Gewahrsam liegt, den Lagerhaltern nach dem 1. Januar 1916 unverzüglich die ihnen zustehenden Mengen anzuzeigen. Die Anzeigen an die Zentral⸗Einkaufsgesellschaft m. b. H. sind bis zum 10. Januar 1916 abzusenden. Anzeigen über Mengen, die sich mit Beginn des 1. Januar 1916 auf dem Transport befinden, sind unverzüglich nach dem Empfange von dem Empfänger zu “ 8 Die Anzeigepflicht erstreckt sich ncht Diß 8 die im Eigentume des Reichs, eines
Bundesstaats oder Elsaß⸗Lothringens, insbesondere im
Kommunalverbandes stehen, 2) auf Mengen, die insgesamt weniger als zeniner betragen. Berlin, den 27. Dezember 1915. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Jung.
Bekanntmachung, betreffend Erhöhung der Gesamtmenge des auf die Kaliwerksbesitzer für das Kalenderjahr 1915 ent fallenden Absatzes von Kalisalzen, gemäß. des Gesetzes über den Absatz von Kalisalzen
— vom 25. Mai 1910. (eichs⸗Gesetzbl. S. 775.) 166“ Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie hat auf Grun des § 7 Abs. 2 des Gesetzes über den vom 25. Mai 1910 (Reichs⸗Gesetzbl. S. festgesetzte Gesamtmenge des auf
stehenden Gruppen, wie folgt, zu erhöhen: Inland. 20 — 22 Proz. K20 auf 30 — 32 „ EI 8 40 - 42 „ Kao c Kalidünger „ 38 „ Kz0 „ 2 700 000 „ Ausland.
Düngesalze mit
/ 824
Schwefelsaure Kalimagnesia . . „ Berlin, den 27. Dezember 1915.
Der Vorsitzende der Verteilunasstelle für die Kaliindustrie. J. V.: Gante
111““ E11“ 1“
Eigentume der Heeresverwaltungen oder der Marine⸗
8
verwaltung sowie auf Mengen, die im Eigentum eines
§ 7 Abs. 2
Absatz von Kalisalzen 775) beschlossen, die ie Kaliwerksbesitzer für das Kalenderjahr 1915 entfallenden Absatzes von Kalisalzen in nach⸗
23 000 dz reines Kali,
„ „
225 000 dz reines Kali.