1915 / 308 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 31 Dec 1915 18:00:01 GMT) scan diff

ist, die man vergeblich in den Tanzoperetten von heute suchen würde. In der Friedrichschen Texibearbeitung ist der 1. weite Alt geteilt werden, so daß das Werk nunmehr eren pier aufweist. Das berühmte Harfensolo prangt jetzt als selbständiges instrumentales Intermezzo zwischen dem zweiten und dritten Akt und gewinnt, obne die Ablenkung der Aufmerksamkeit durch die Bühne, an Beachtung. Es wurde von einer begabten jungen Schälerin des Kal. Kammermusikers Foth mit bestem Gelingen vorgetragen. Auch was auf der Bühne geboten wurde, entsprach den zwar noch nicht alten, aber guten Ueber⸗ lieferungen der Direktion Friedrich, der selbst die Regie führte. Adelheid Pickert sang die beherrschende Partie des Kadetten mit Ge⸗ schmack und Laune; im Spiel muß sie aber immer wieder davor gewarnt werden, zu viel zu tun. Neben ihr zeichnete sich wieder Fräulein Garden, deren schöne Stimme schon neulich auffiel, als Petrita aus. Die beiden Tenorpartien waren bei den Herren Sieger und Müller bestens aufgehoben, und die komischen Rollen hatten in Emma Seebold und den Herren Koppel und Schmasow vortreffliche Ver⸗ treter. Die Sorgfalt der musikalischen Einstudierung unter der Leitung des Kapellmeisters Dr. Werner, der auch Chor und Orchester mit fester Hand zusammenhielt, verdient nachdrücklich hervorgehoben zu werden. Der lebhafte Beifall der Zuhörer war voll berechtigt.

Im Königlichen Opernhause wird morgen, Sonnabend, „Lohengrin“ in folgender Besetzung aufgeführt: Elsa: Frau Hafgren⸗ Waag; Ortrud: Frau Denera; Lohengrin: Herr Jadlowker; Telramund: Herr Bischoff; König Heinrich: Herr Bohnen als Gast; Heerrufer: Herr Habich. Dirigent ist der Generalmusik⸗ direktor Blech. Die Vorstellung beginnt um 7 Uhr. Am Sonntag wird „Carmen“ gegeben. Die Carmen singt Frau Kemp, die Micasla: Fräulein Escher, die Frasquita: Fraulein Herwig, die Mercedes: Fäulein Birkensteöm, den José: Herr Kirchner, den Escamillo: Herr Bronsgeest, den Zuniga: Herr Bachmann, den Moralos: Herr Habich, den Dancalro: Herr Sommer, den Rememdado: Herr Henke.

Morgen wird im Königlichen Schauspielhause „Alt⸗ Berlin“ (heitere Bilder aus der Großvaterzeit) in der bekannten Besetzung gegeben. Am Sonntag geht „Colberg“ in Szene. In den Hauptrollen wirken die Damen Abich und Ressel sowie die Herren Kraußneck, Pohl, Sommerstorff, Vollmer und Werrack mit. Spieleiter ist der Oberregisseur Patry.

Ellen Petz hat für ihren Tanzabend in der Komischen Oper, Freitag, den 7. Zanuar, Abends 8 Uhr, folgendes Programm fest⸗ gesetzt: Tarantella, Musik von Nicodé; Prélude von Chopin; Bettler⸗ tanz aus „Hiawatha“ von Karl Kämpf; II. Polonäse von Liszt; Etüde von Chopin; Polonäse von Chopin; Lied ohne Worte von Mendelssohn⸗Bartholdy; ungarischer Tanz von Brahms.

Im Lustspielhause, wo allabendlich der Schwank „Alles aus Gefälligkeit“ gegeben wird, wird dieses Stück auch am Dienstag, Nachmittags 3 Uhr, als Wohltätigkeitsvorstellung zum Zweck der Beschaffung von Liebesgaben für das 93. Infanterieregiment auf⸗ geführt werden.

In der Philharmonie wird morgen, Sonnabend, Abends 7 Uhr, zum ersten Male an dieser Stelle Otto Nicolais „Weihnachts⸗ OQuvertüre“ über den Choral „Vom Himmel hoch da komm' ich

EEI“ 1

öffentlichtes Jugendwerk des Komponisten der „Lustigen Weiber“, d 1833 in der Gannisonkirche und im Königlichen Schauspielhause von der Königlichen Kapellle zuerst gespielt und dann auch im Leipziger Gewandhaus und im Wiener Musikvereinskonzert unter Nicolais Leitung aufgeführt wurde. Durch andere Schöpfungen in den Hintergrund gedrängt, blieb das Werk 70 Jahre lang verschollen, bis Georg Richard Kruse, der es morgen dirigieren wird, bei den Arbeiten zu seiner Nicolai⸗Biographie die handschriftliche Partitur wieder ent⸗ deckte und mit der Sondershausener Hofkapelle aufs neue zum Leben weckte, worauf die Oupertüre dann in vielen anderen Städten mit Erfolg zu Gehör gebracht wurde.

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Mannigfaltiges.

Den Stadtverordneten lagen in ihrer gestrigen letzten Sitzung dieses Jahres einige kleinere Vorlagen zur Beratung vor, die zumeist ohne lange Erörterungen erledigt wurden. Nach der Berichterstattung des Stadtv. Einwaldt über einige Rechnungssachen nahm die Ver⸗ sammlung davon Kenntnis, daß der Magistrat der von ihr beschlossenen neuen Geschäftsordnung zugestimmt habe. Eine Magistrats⸗ vorlage betraf die Beteiligung der Stadtgemeinde Berlin an der Zentralauskunftsstelle der Arbeitsnachweise für Berlin und die Provinz Brxandenburg mit einem Zuschuß von 3700 ℳ. Um der Unübersichtlichkeit des Arbeitsmarktes, die sich be⸗ sonders infolge des während des Krieges stark vermehrten Bedürf⸗ nisses nach Arbeitsvermittelung fühlbar gemacht hat, abzuhelfen, haben die Provinz Brandenburg und die Stadt Berlin gemeinsam mit anderen Gemeinden aus den wichtigsten Arbeitgeber⸗ und Arbeiter⸗ verbänden eine Zentralanskunftsstelle der Arbeitsnachweise für Berlin und die Provinz Brandenburg ins Leben gerufen, deren Zweck ist, für die Dauer des Krieges und die nächste 5 nach Abschluß des Friedens eine gegenseitige Unterstützung und Förderung bei der Arbeitsver⸗ mittlung zu ermöglichen. Insbesondere soll dadurch nach Friedens⸗ schluß die Durchführung der Arbeitsvermittlung für die aus dem Felde heimkehrenden Krieger gefördert werden. Die besonderen Angelegen⸗ heiten der Groß⸗Berliner Gemeinden werden nach der Vorlage von einem eigenen Ausschuß selbständig behandelt. Die erstmaligen Kosten der Zentralauskunftsstelle werden auf 7400 ver⸗ anschlagt. Der Magistrat beantragte, die Hälfte der Kosten mit 3700 auf die Stadtkasse zu übernehmen. Die Vorlage wurde auf Antrag des Stadtv. Rettig einem Ausschuß zur Vorberatung überwiesen. Ohne Erörterung wurde ferner eine Vorlage auf Bewilligung einer außerordentlichen Beihilfe von 39 820 an den Berliner Zentralverein für Arbeitsnach⸗ weis angenommen. Auf die öffentliche folgte eine geheime Sitzung.

Truppententeile als Goldsammler. Unsere braven Truppen verstehen nicht nur mit den Waffen, sondern auch auf wirt⸗ schaftlichem Gebiete, 3z. B. durch die Einsammlung von Goldmünzen für die Reichsbank, dem Vaterlande zu dienen. Einzelne Soldaten und kleinere Verbände, namentlich Leichtkrankenkompagnien, sowie auch größere Truppenkörper, insbesondere Ersatzbataillone, haben, wie „W. T. B.“ mitteilt, hierbei geradezu glänzende Ergebnisse erzielt.

her“ mit Orgel und Chor aufgeführt werden. Es ist dies ein unver⸗

Sonnabend: Hoffmanns Erzählungen. Sonntag: Der fliegende Holländer.

Beispielsweise haben das 1. Ersatzbataillon des Infanterieregiments 76

Berlin, 31. Dezember 1915.

in Hamburg und das Landsturmbatalllon Rheydt als 600 000 und das Ersatbaraillon des Reserve⸗Infanterieregtments 48 in Küstrin, dies letztere namentlich in den letzten Monaten, über 500 000 Gold bei der Reichsbank umgewechselt. Das ist eine wahrhaft vorbildliche Leistung, die von großem Verständnis für die Bedeutung der fortgesetzten Verstärkung des Goldschatzes der Reichs⸗ bank zeugt. Wollen die Goldmünzenbesitzer sich von unseren Truppen beschämen lassen und in unbegreiflicher Verblendung ihr Gold noch weiter festhalten? Alle Reichsbank⸗, Post⸗ und Eisenbahnkassen wechseln Goldmünzen in völlig gleichwertiges Papiergeld um.

Im Verein zur Beförderung des Gewerbfleißes hält am Montag, den 3. Januar 1916, Abends 7 ½ Uhr, im Hofmann⸗ Hause (Si —2 4II1) der Professor K. Matschoß einen Vortrag über das Thema: „Aus der Geschichte der Kriegstechnik“, mit Lichtbildern und kinematographischen Vorführungen von Kriegs⸗

aufnahmen. Gäste, auch Damen, sind willkommen.

Nach einer vom „W. T. B.“ übermittelten Mitteilung der eng⸗ lischen Regierung gelten für den Postverkehr im Gefangenen⸗ lager Liverpool, New South Wales, Australien, folgende Be⸗ stimmungen: Es ist jedem Gefangenen gestattet, wöchentlich einen Brief, der aber nicht mehr als 150 Worte enthalten darf, und eine Karte in deutscher Sprache abzusenden. Englisch geschriebene Briefe haben bei der Zensur den Vorrang.

Im Wissenschaftlichen Theater der „Urania“ wird der Dr. Fritz Wertheimer am Mittwoch und Donnerstag kommender Woche (5. und 6. Januar), Abends 8 Uhr, einen Vortrag mit Licht⸗ bildern nach eigenen Aufnahmen: „Kurjand und die Dünafront⸗ halten. An allen übrigen Abenden nächster Woche wird der Vor⸗ trag: „Im Kampf um Konstantinopel“ wiederholt werden. Morgen wie am Montag, Dienstag, Mittwoch und Sonnabend wird Nach⸗ mittags 4 Uhr der Vortrag „Von den Karpathen bis Brest⸗Litowsk⸗ zu kleinen Preisen gehalten werden.

München, 30. Dezember. (W. T. B.) Seine Majestät der König Ludwig hat in herzlicher Teilnahme an den schweren Kriegeverlusten den Angehörigen gefallener Krieger der bayerischen Armee ein Gedenkblatt nach dem Entwurf von Professor Fritz Erler in München perliehen.

London, 29. Dezember. (W. T. B.) Die „Times“ meldet folgende durch den letzten Südweststurm verursachten Schiffs⸗ verluste. Der irische Schooner „Mary Jane“, nach anderer Angabe „Elizabeth Ann“, sank in Swansea Bay. Die Küstenwache in Penzance sichtete am Montag früh vier Meilen von der Küste einen unbekannten Dampfer, der plötzlich unterging. Man glaubt, daß der Fischdampfer, der letzte Woche bei Aberdeen scheiterte, die „Empreß of Aberdeen“ ist. Ein unbekannter Küstendampfer scheiterte bei der Einfahrt von Milford Haven. Die Besatzung des norwegischen ge2,34 „Flandre“, der bei Whitby strandete, wurde in Hartlepool gelandet. .

““

(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der 8 Ersten Beilage.)

Donnerstag und Komische

Montag, Dienstag, Sonnabend: Götz von Berlichingen.

Oper. (An der Weiden. Trianontheater. (Georgenstr., nahe

Königliche Schauspiele. Sonn⸗ abend: Opernhaus. 1. Abonnementsvor⸗ stellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind auf⸗ gehoben. Lohengrin. Romantische Oper in drei Akten von Richard Wagner. Musikalische Leitung: Herr Generalmusik. direktor Blech. Regie: Herr Oberregisseun Droescher. Chöre: Herr Professor Rüdel. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 1. Abonnementsvor⸗ stellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind auf⸗ gehoben. Alt⸗Berlin. Heitere Bilder aus der Großväterzeit. In Szene gesetzt von Herrn Dr. Bruck. Die Reise auf gemeinschaftliche Kosten. Komisches Gemälde in 3 Rahmen, verfaßt von Herrn Louis Angely. Vorher: Wiener in Berlin. Singspiel in 1 Akt, verfaßt EHbe Karl von Holtei. Anfang

8 or.

Sonntag: Opernhaus. 2. Abonnements⸗ vorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind auf⸗ gehoben. Carmen. Over in vier Akten von Georges Bizet. Text von Henry Meilhac und Ludovic Halévy nach eine Novelle des Prosper Merimée. Must kalische Leitung: Herr Kapellmeister Dr. Besl. Regie: Herr Oberregisseur Droescher Ballett: Herr Ballettmeister Graeb. Chöre: Herr Professor Rüdel. Anfang 7 ½ Uhr.

Schauspielhaus. 2. Abonnementsvor⸗ stellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind auf⸗ gehoben. Colberg. Pistorisches Schau spiel in fünf Aufzugen von Paul Heyse Regie: Herr Oberregisseur Patry. An⸗ fang 7 ½ Uhr.

Montag: Opernhaus. 203. Karten⸗ reservesatz. Das Abonnement, die stän⸗ digen Reservate sowie die Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Hänsel und Gretel. Märchenspiel in drei Bildern von Engelbert Humperdinck. Tert von Adelheid Wette. Mustkalische Leitung: Herr Kapellmeister Dr. Besl. Regie: Herr Regisseur Bachmann. Die Puppenfee. Pantomimisches Ballet, divertissement von Haßreiter und Gaul. Musik von Joseph Bayer. Mustkalische Leitung: Herr Schmalstich. Szenische Leitung: Herr Ballettmeister Graeb. An⸗ san 2 ½ Uhr.

Montag: Opernhaus. 3. Abonne⸗ mentsvorstellung. Mignon. Oper in drei Akten von Ambroise Thomas. Text mit Be⸗ nutzung des Goetheschen Romans „Wilhelm Meisters Lehrjahre’ von Michel Carré und Jules Barbier, deutsch von Ferdinand Gumbert. Musikalische Leitung: Herr Kapellmeister Dr. Besl. Regie: Herr Regisseur Bachmann. Beallett: Herr Ballettmeister Graeb. Chöre: Herr Pro⸗ fessor Rüdel. Anfang 7 ½ Uhr.

Schauspielhaus. 3. Abonnementsvor⸗ stellung. Die Quitzows. Vaterländisches Drama in vier Aufzügen von Ernst von Wildenbruch. Regie: Herr Regisseur Dr. Bruck. Anfang 7 ½ Uhr.

Opernhaus. Dienstag. Der Rosen⸗ kavalier. Mittwoch: Mona Lisa. Donnerstag: Der Troubadour. Freitag: III. Symphonie⸗Konzert.

Schauspielhaus. Dienstag: Alt⸗Berlin. Mittwoch: Wilhelm Tell. Donners⸗ tag: Alt⸗Berlin. Freitag: Iphigenie auf Tauris. Sonnabend: Alt⸗ Berlin. Sonntag: Alt⸗Berlin.

Deutsches Theater. (Direktion: Max Keinhardt.) Sonnab., Nachmittags 3 Uhr: Der Stern von Bethlehem. Abends 8 Uhr: Der Stern von Bethlehem.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Der Stern von Bethlehem. Abends 8 Uhr: Der Stern von Bethlehem.

Montag, Mittwoch und Sonnabend: Der Stern von Bethlehem.

Dienstag: Ein Sommernachts⸗ traum.

Donnerstag: Maria Stuar

Freitag: Faust, erster Teil

Kammerspiele

Sonnabend, Nachmittags 2 ½ : Zu kleinen Preisen: Wetterleuchten. Abends 8 Uhr: Der Vater.

Sonntag, Nachmittags 2 ½ Uhr: Zu kleinen Preisen: Wetterleuchten. Ubends 8 Uhr: Der Weibsteufel.

Montag bis Sonnabend: Der Weibs⸗

teufel. Volksbühne.

(Theater am Bülowplatz.) (Unterarundbahn Schönhauser Tor.) Direktion: Max Reinbardt.

Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Zu kleinen Preisen: Hamlet. Abends 8 Uhr: Das Mirakel.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu kleinen Preisen: Die deutschen Klein⸗ städter. Abends 8 Uhr: Das Mirakel.

Montag und Dienstag: Wallensteins Tod.

Mittwoch und Donnerstag: mulus.

Freitag und Sonnabend: Das Mirakel.

Trau⸗

Berliner Theater. Sonnabend, Nach⸗ mittags 3 Uhr: Zu ermäßigten Preisen: n g9 im Wenn., Abends 3 Uhr: enn zwei Hochzeit machen. Ein Scherzspiel mit Gesang in 4 Bildern von Rudolf Bernauer und Rudolph Schanzer. Musik von Walter Kollo und Willy Bredschneider.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Wie einst im Mai. Abends 8 Uhr: Weun zwei Hochzeit machen.

Montag und folgende Tage: Wenn zwei Hochzeit machen.

Mittwoch, Nachmittags 3 ½ Uhr: Der Zauberzylinder.

Theater in der Königgrützer Straße. Sonnabend, Nachm. 3 Uhr: Rausch. Abends 7 ½ Uhr: Maria Stuart. Trauerspiel in 5 Aufzügen von Friedrich von Schiller.

Soantag, Nachmittags 3 Uhr: Rausch.

Abends Uhr: Götz von Ber⸗ lichingen mit der eisernen Hand.

Mittwoch und Freitag: Der Vater.

Komödienhaus. Sonnabend, Nach⸗ mittags 3 Uhr: Exgtrablätter! Abends 8 Uhr: Die rätselhafte Frau. Lust⸗ spiel in 3 Akten von Robert Reinert.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Extra⸗ blätter! Abends 8 Uhr: Die rütsel⸗ hafte Frau.

Montag und folgende Tage: Die rütselhafte Frau.

Deutsches Künstlertheater. (Nürn⸗ bergerstr. 70/71, gegenüber dem Zoologischen Garten.) Sonnabend, Abends 8 Uhr: Die selige Exzellenz. Lustspiel in drei Akten von Rudolf Walther Stein.

Sonntag und

folgende Tage: selige Exzellenz.

Die

Lessingtheater. Sonnabend, Nach⸗ mittags 3 Uhr: Baumeister Solneß. Abends 7 ½ Uhr: Kaiser und Galiläer. Ein weltgeschichtliches Schauspiel in fünf Akten von Henrik Ihsen.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Bau⸗ meister Solneß. Abends 7 ½ Uhr: Kaiser und Galiläer.

Montag und Freitag: Peer Gynt.

Dienstag: Komödie der Worte.

Mittwoch, Donnerstag und Sonnabend: Kaiser und Galiläer.

Schillertheater. 0. (Wallner⸗

theater.) Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Maria Stuart. Abends 8 Uhr: Jungbrunnen. Lustspiel in vier Auf⸗ zügen von Paul Lindau.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Maria Stuart. Abends 8 Uhr: Alt⸗Heidel⸗ berg. 1 Montag: Jungbrunnen.

Charlottenburg. Sonnabend, Nach⸗ mittags 3 Uhr: Jug end. Abends 8 Uhr: Zwei glückliche Tage. Schwank in vier Akten von Franz von Schönthan und Gustav Kadelburg.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Das Glück im Winkel. Abends 8 Uhr: Ultimo.

Montag: Zwei glückliche Tage.

Deutsches Opernhaus. (Char⸗ lottenburg, Bismarck⸗Straße 34 —37. Direktion: Georg Hartmann.) Sonnabend, Nachmtttags 3 Uhr: Figaros Hochzeit. Abends 7 Uhr: Lohengrin. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Die verkaufte Braut. Abends 7 Uhr: Tannhäuser. Montag: Oberon. Dienstag: Rigoletto. Mittwoch und Freitag: Hoffmanns Erzühlungey. Donnerstag: Der Millbdschütz. Sonnabend: Zum ersten Male:

Schauspiel in fünf Aufzügen von Wolfgang von Goethe. 1

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Emführung aus dem Seraill..

Presber und Leo 8

dammer Brücke.) Sonnabend, Nachmittags 3 ½ Uhr: Gold gab ich für Eisen. Abends 8 Uhr: Jung muß man sein. Operette in drei Akten von Leo Leipziger und Erich Urban. Gesangstexte von Leo Leipziger. Musik von Gilbert.

Sonntag, Nachmittags 3 ½ Uhr: Gold gab ich für Eisen. Abends 8 Uhr: Jung muß man sein.

Montag und folgende Tage: Jung muß man sein.

Mittwoch und Sonnabend, Nachmittags 3 ½ Uhr: Der tapfere Ulan.

Freitag: Einmaliger „Tanzabend“ von Ellen Petz.

Theater des Westens. (Station: oologischer Garten. Kantstraße 12.) Sonnabend, Nachmittags 3 ½ Uhr: Polen⸗ blut. Abends 7 Uhr: Das Fräu⸗ lein vom Amt. Operette in drei Akten von Georg Okonkowski und Franz Arnold Musik von Gilbert.

Sonntag, Nachmittags 3 ¼ Uhr: Polen⸗ blut. Abends 8 Uhr: Das Fräu⸗ lein vom Amt.

Das

Montag und folgende Fräulein vom Amt.

Mittwoch und Sonnabend, Nachmittags 4 Uhr: Frau Holle.

Tage:

Theater am Nollendorfplatz. Sonnabend, Nachmittags 3 ½ Uhr: Der Obersteiger. Abends 8 ½¼ Uhr: Immer feste druff! Vaterländisches Volksstüc in vier Bildern von Hermann Haller und Willi Wolff. Musik von Walter Kollo.

Sonntag, Nachmittags 3 ½ Uhr: Der Obersteiger. Abends 8 ¼ Uhr: Immer feste vdruff!

Montag und folgende Tage: Immer feste druff!

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, Nachmittags 3 ½¼ Uhr: Die Zauberflöte.

Mittwoch und Sonnabend, Nachmittags 3 ¾ Uhr: Dornröschen. bW

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Lustspielhaus. (Friedrichstraße 236.) Sonnabend, Nachmittags 3 ½ Uhr: Die Haubenlerche. Abends 8 ¼ Uhr: Alles aus Gefälltgkeit. Schwank in 3 Akten von Eugen Burg und Louis Tausstein. Sonntag, Nachmittags 3 ½ Uhr: Krieg im Frieden. Abends 8 ¼ Uhr: Alles aus Gefälligkeit.

Montag und folgende Tage: Alles aus Gefülligkeit.

Thaliatheuter. (Direktion: Kren und Schönfeld.) Sonnab., Nachmittags 3 Uhr: Kam’rad Männe. Abends 8 Uhr: Drei Paar Schuhe. Lebensbild mit Gesang in vier Bildern, frei nach Karl Görlitz von Jean Kren. Gesangstexte von Alfred Schönfeld. Musik von Gilbert.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Kam’'rad Männe. Abends 8 Uhr:

Bahnhof Friedrichstr.) Sonnabend, Nach⸗ mittags 4 Uhr: Anna⸗Lise. Abends 8 Uhr: Verheiratete Junggesellen. Musikalischer Schwank in 3 Akten von Arthur Lippschitz. Gesangstexte von Will Steinberg. Musik von Rudolph Nelson.

Sonntag, Nachmittags 4 Uhr: Anna⸗ Lise. Abends 8 Uhr: Verheiratete Jüunggesellen.

Montag und folgende Tage: Verhei⸗ ratete Junggesellen.

Birkus Busch. Sonnabend, Nach⸗

mittags 3 ½ Uhr und Abends 8 Uhr: Zwei große Prunk⸗Vorstellungen. In beiden Vorstellungen ungekürzt das neue große Prunk⸗Ausstattungsstück: Ein Wintermärchen. Weihnachtsspiel in fünf Akten von Paula Busch. Nach den Mysterien des Mittelalters. Musik von Kapellmeister A. Taubert. Einstudiert von Ballettmeister R. Riegel. (Nachmittags hat jeder Erwachsene ein angehöriges Kind unter 10 Jahren frei auf allen Sitzplätzen, jedes weitere Kind halbe Preise.) Sonntag, Nachmittags 3 ½ Uhr und Abends 8 Uhr: Ein Wintermärchen.

Familiennachrichten.

Verloht: Frl. Sibylle von der Marwitz mit Hrn. Hauptmann Ottfried Ukert (Groß Rietz). Frl. Eveline Wieter mit Hrn. Oberleutnant z. S. Arthur Tautz (Hirschberg i. Schl. Wilhelms⸗ haven, z. Zt. Cunnersdorf i. R.).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Professor Thilenius (Hamburg). Hin. Ober⸗ amtmann Dubke (Domäne Ratsch). Hrn. Leutnant Georg Thilo Grafen von Schwerin (Berlin).

Gestorben: Hr. Provinzialschulrat a. D., Geheimer Regierungsrat Dr. Hermann Genz (Berlin⸗Halensee). Hr. Ober⸗ amtmann Julius Hertz (Eichenrode bei Lobsens).

Verantwortlicher Redakteur:

Verlag der Expedition (J. V.: Mengering) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32,.

Sechs Beilagen (einschließlich Warenzeichenbeilage Nr. 103), und das Verzeichnis der öffentlichen Blätter, welche neben dem Reichs⸗ anzeiger von den deutschen Amts⸗ gerichten für die im Jahre 1916 erfolgenden Bekanutmachungen aus dem Handels⸗ und Genossenschafts⸗ register bestimmt sind,

Drei Paar Schuhe. Montag und folgende Tage: Drei Paar Schuhe 8

sowle die 845. Ausgabe der Deutschen Verlustlisten.

Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.

Deutschen

AMUAmtliches.

246

Deutsches Reich.

EE11“*X“ über die Herstellung von Süßigkeiten Veom 30. Dezember 1915. 1116“ Auf Grund des § 1 Abs. 2 der Verordnung des Bundes⸗ rats über die Herstellung von Süßigkeiten und Schokolade vom 16. Dezember 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 821) wird folgendes bestimmt:

* 47

11““

8

§ 1

Die Regelung und Ueberwachung des Verkehrs mit Zucker

zur Verarbeitung in gewerblichen Betrieben, in denen Süßig⸗ keiten im Sinne der §§ 1 und 3 Abs. 2 der Bundesrats⸗ verordnung vom 16. Dezember 1915, sei es allein oder zusammen mit anderen Waren, hergestellt werden, wird einer Zucker⸗ Zuteilungsstelle für das deutsche Süßigkeiten⸗Gewerbe übertragen. Diese Zucker⸗Zuteilungsstelle wird unter Aufsicht des Reichs⸗ kanzlers (Reichsamt des Innern) von der Vereinigung Deutscher Zuckerwaren⸗ und Schokoladefabrikanten e. V. in Würzburg

verwaltet. § 2

Unternehmer gewerblicher Betriebe, in denen Süßigkeiten hergestellt werden (Süßigkeiten⸗Hersteller), haben der Zucker⸗ Zuteilungsstelle in Würzburg bis spätestens 15. Januar 1916 unter Benutzung der als Anlagen I und II beigefügten Vor⸗ drucke Erklärungen abzugeben:

1) über die Zuckermengen, die sie in der Zeit vom 1. Ok⸗ tober 1914 bis 30. September 1915 verarbeitet haben oder zur Verfügung hatten, und zwar gesondert

a. nach der Verarbeitung zu Süßigkeiten im Sinne des 83 Abs. 2 der Verordnung vom 16. Dezember 1915, nach der Verarbeitung zu anderen Waren, nach den Zuckermengen, die sie nicht verarbeitet oder über die sie in anderer Weise verfügt haben (z. B. im Handel): 9) über die Zuckermengen, über die sie am 1. Januar 1916 in ihrem Gewerbebetrieb verfügten.

Mangels ausreichender Aufzeichnungen über die in der Zeit vom 1. Oktober 1914 bis 30. September 1915 im Besitz gewesenen und verarbeiteten Zuckermengen und über deren Aus⸗ scheidung nach den unter Ziffer 1 bezeichneten Verwendungs⸗ arten sind Schätzungen zulässig. Gleiches gilt, sofern der Betrieb am 1. Oktober 1914 noch nicht bestanden oder in der Zeit vom 1. Oktober 1914 bis zum 30. September 1915 Unter⸗ brechungen erfahren hat. 8

8

Die Zucker⸗Zuteilungsstelle hat die nach § 2 abgegebenen Erklärungen der Süßigkeiten⸗Hersteller zu prüfen oder durch von ihr beauftragte Sachverständige prüfen zu lassen. Sie ist befugt, beim Fehlen der Erklärungen selbst Schätzungen vor⸗ zunehmen. 8

Die Zucker⸗Zuteilungsstelle setzt darnach die Zuckermengen fest, welche die Süßigkeiten⸗Hersteller aemäß § 1 der Bundes⸗ ratsverordnung vom 16. Dezember 1915 im Jahre 1916 zu Süßigkeiten verarbeiten dürfen (Zuckeranteil). Die Zucker⸗ Zuteilungsstelle kann bei nachgewiesenen, unverschuldeten und ausnahmeweisen Betriebsstörungen, während der Zeit vom 1. Oktober 1914 bis 30. September 1915 eine entsprechende Erhöhung des Zuckeranteils vornehmen. Sie kann die Zu⸗ teilung von der Erfüllung bestimmter Vorschriften über die Verwendung abhängig machen.

Gegen die Festsetzungen der Zucker⸗Zuteilungsstelle ist Be⸗ schwerde an einen Beschwerdeausschuß zulässig. Der Beschwerde⸗ ausschuß besteht aus einem Vorsitzenden, einem Vertreter des Vorsitzenden, zwei Vertretern der Vereinigung Deutscher Zucker⸗ waren⸗ und Schokoladefabrikanten e. V. in Würzburg und je einem Vertreter des Verbands Deutscher Schokoladefabrikanten in Dresden und des Verbands Deutscher Keksfabrikanten in Berlin. Die näheren Bestimmungen bleiben vorbehalten.

Die Entscheidung des Beschwerdeausschusses ist endgültig.

§ 4

Die Süßigkeiten⸗Hersteller dürfen vom 1. Januar 1916 ab Zucker für ihre Betriebe, und zwar nicht bloß zur Ver⸗ arbeitung zu Süßigkeiten, sondern auch zur Verarbeitung zu anderen Waren oder zu anderen Zwecken (Handel), sei es käuflich oder zur Verarbeitung gegen Lohn usw., nur beziehen, wenn sie gleichzeitig den Abgebern der Zuckermengen die von der Zucker⸗ Zuteilungsstelle auf Antrag nach Muster der Anlage III aus⸗ zufertigenden Bezugsscheine über die jeweils zu übernehmenden Zuckermengen aushändigen.

Abgeber von Zuckermengen dürfen Zucker an Süßigkeiten⸗ Hersteller nur gegen Aushändigung der Bezugsscheine über die abzugebenden Zuckermengen liefern; sie haben den Empfang der Bezugsscheine innerhalb einer Woche nach Uebergabe der Zuckermengen unter Benutzung des vom Zuckerbezugsschein ab⸗ getrennten Vordrucks mittels eingeschriebenen Briefes an die Zucker⸗Zuteilungsstelle anzuzeigen.

Die Zuckerbezugsscheine sind nur für die darin benannten Süßigkeiten⸗Hersteller zur Benutzung gültig. Uebertragungen der Zuckerbezugsscheine an andere sind verboten. 1

Die Abgeber von Zucker haben die von den Süßigkeiten⸗ Herstellern dbes Zuckerbezugsscheine aufzubewahren und auf Verlangen der Zucker⸗Zuteilungsstelle oder den nach § 4 der Verordnung vom 16. Dezember 1915 befugten Beamten der Polizei und beauftragten Sachverständigen zur Einsicht vorzulegen.

§ 5

Von den am 1. Januar 1916 zum Gewerbebetrieb der Süßigkeiten⸗Hersteller verfügbaren und von diesem Tage ab dazu übernommenen Zuckermengen dürfen zur Herstellung von Süßigkeiten nur jene Mengen verarbeitet werden, welche dem Zuckeranteil des Süßigkeiten⸗Herstellers entsprechen.

Ueber den Bezug und die Verwendung von Zuckermengen habenxhje Süßigkeiten⸗Hersteller unter Benutzung des als An⸗ lage IV gegebenen Musters Buch zu führen, woraus außer

iger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger. 1913.

2* 6 Berlin, Freitag, den 31. Dezember 1) welche Zuckermengen sie in ihren Betrieben vom 1. Januar 1916 an zu Süßigkeiten verarbeitet haben; 2) welche Zuckermengen sie in ihren Betrieben vom 1. Januar 1916 an zu anderen Waren verarbeitet haben: 3) welche Zuckermengen sie nicht verarbeitet oder un⸗ verarbeitet an Andere abgegeben haben; 4) welche Mengen von Süßigkeiten und anderen Waren sie hergestellt haben. Die Süßigkeiten⸗Hersteller haben diese Bücher sowie ihre sonstigen Geschäftsaufzeichnungen auf Verlangen der Zucker⸗ Zuteilungsstelle oder den Beamten der Polizei und beauf⸗ tragten Sachverständigen zur Einsicht vorzulegen, ferner die in § 4 der Verordnung vom 16. Dezember 1915 bestimmte Auskunft zu geben. Srs

Die Ausfertigung der Zuckerzuteilungsscheine erfolgt nur gegen eine gleichzeitig mit dem Antrag auf Ausfertigung an die Zucker⸗Zuteilungsstelle zu entrichtende Gebühr von 10 für jeden zuzuteilenden Doppelzentner Zucker. 1

Die Gebühr wird zur Deckung der Kosten der Zucker⸗ Zuteilungsstelle nach näherer Weisung des Reichskanzlers ver⸗ wendet.

9 4

Zuwiderhandlungen werden gemäß § 8 Nr. 4 der Bundes⸗ ratsverordnung vom 16. Dezember 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 821) mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark oder mit Gefängnis bis zu drei Monaten bestraft. 8

Berlin, den 30. Dezember 1915.

““ Der Reichskanzler. Im Auftrage: Freiherr von Stein.

Vor Ausfüllung ist die Erläuterung durchzulesen. Erklärung über die Verarbeitung von Zucker zu Süßigkeiten in der Zeit vom 1. Oktober 1914 bis 30. September 1915.

Einzusenden bis längstens 15 Januar 1916 an die Zucker⸗ Zuteilungsstelle für das Deutsche Süßigkeiten⸗Gewerbe in Würzburg.

Erklärung (Name bezw. Firma)

(Wohn⸗ bezw. Betriebsort) (Straße und Nummer)

1914 bis 30. September 1915*v“» wurden

Vom 1. Oktober mir uns 1) zu Süßigkeiten verarbeitet Doppelzentner Zucker; 2) zu anderen Waren verarheitet Doppelzentner Zucker; 3) außerdem besessen, vboch nicht verarbeitet bezw. unverarbeitet abgegeben. Doppelzentner Zucker. Besondere Bemerkunge:..

von

den vorbandenen Aufschreibungen**.

Vorstehende Angaben entsprechen E

versicheren) hiermit, die vorstehenden Angaben nach bestem

Wissen gemacht zu haben. 11“ (Ort), pen.. (Stempelabdruck der Firma.)

(Unterschrift.)

Erläuterung zur Ausfüllung der Erklärung.

1) Zur Erklärung verpflichtet ist, wer Süßigkeiten im Sinne der Bundes atsverordnung vom 16. Dezember 1915 herstellt. 1

2) Als Süßigkeiten gelten Zuckerwaren jeder Art, insbesondere Bonbons, Dragees, Praltnees, Fondants, Marzipansachen, Christbaum⸗ zuckersachen, Osterzuckersachen; es fallen darunter auch Fruchtpasten, Geleefrüchte, kandierte Früchte, überzuckerte Mandeln und Nußkerne, Schaumzuckerwaren, Gummitzuckerwaren, Waren aus Marzipan und Marzipanersatz, Waren aus Schokolade mit Ueberzug, mit Bestreuung oder mit Füllung von zuckerhaltigen Massen, Likören oder Früchten u. dal.

3) Als „andere Waren“ im Sinne der Nr. 2 der Erklärung gelten u. a. Schokolade, auch unter Zusatz von Kakaofett, Kakaobutter, Gewürzstoffen, Nußkernen, Mandeln u. dgl (jedoch nicht mit Ueberzug, Bestreuung oder Füllung von zuckerhaltigen Massen, Likören oder Früchten usw.), ferner Obst⸗ und Früchtekonserven (jedoch nicht kandierte Früchte und überzuckerte Mandeln, Nußkerne u. dgl.), Marzipan⸗, Makronen⸗ und Nugat⸗Rohmassen und deren Ersatzmassen, Lakritzen⸗ waren, Kunsthonig, Hustensirups, Keks, Waffeln, Honig⸗ und Leb⸗ kuchen sowie sonstige Gebäcke und Kuchen u. dgl.

4) Als außerdem in Besitz gewesenen Zuckermengen, die jedoch nicht verarbeitet wurden bezw. unverarbeitet abgegeben wurden, gelten insbesondere die während des Normaljahres lediglich gehandelten Zuckermengen. 1

5) Mangels ausreichender Aufschreibungen über die im Normal⸗ jahr besessenen und verarbeiteten Zuckermengen und über deren Aus⸗ scheidung nach den Verwendungsartken sind Schätzungen zulässig; doch ist die Vornahme von Schätzungen ausdrücklich anzugeben Süßig⸗ keit n⸗Hersteller, weiche während des Normaljahres ihre Betriebe nur teilweise oder noch nicht führten, haben unter entsprechender Aenderung der Zeitangabe die Ergebnisse ihrer Aufschreibungen oder Schätzungen zu erklären. b b 6) Als besondere Bemerkungen sind zulässig Angaben über nach⸗ weisbare und ausnahmsweise unverschuldete Betriebsstörungen im Normaljahr u. dgl. 1

7) Die Beamten der Polizei und die von der zuständigen Be⸗ hörde beauftragten Sachverständigen sind befugt, in die Räume der Betriebe, die von den Vorschriften der §§ 1 und 2 betroffen werden, jederzeit einzutreten, daselbst Besichtigungen vorzunehmen, Geschäfts⸗ aufzeichnungen einzusehen und nach ihrer Auswahl Proben zur Unter⸗ suchung gegen Empfangsbestätigung zu entnehmen.

Die Unternehmer sowie die von ihnen bestellten Betriebsleiter und Aufsichtspersonen sind verpflichtet, den Beamten der Polizei und den Sachverständigen Auskunft über das Verfahren bei Herstellung der Erzeugnisse, über die zur Verarbeitung gelangenden Stoffe, ins⸗ besondere auch über deren Menge und Herkunft, zu erteilen.

8) Die zuständige Behörde kann Betriebe schließen, deren Unter⸗ nehmer oder Leiter sich in Befolgung der Pflichten unzuverlässig

88 Süßigkeiten⸗ ersteller, welche während dieser Zeit ihre Be⸗ 1S,”,Eees 8 noch nicht führten, haben unter ontsprechender

schwerde entscheidet die Beschwerde bewirkt keinen Aufschub.

verordnung vom 16. Dezember 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. 4 . Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark oder mit Gefängnis bis zu drei Monaten bestrafft. b

Erklärung

8*

igen, die ihnen durch die Verordnung des Bundesrats vom 16. De⸗ 2* (Reichs⸗Gesetzbl. S. 821) oder die dazu erlassenen Aus⸗ führungsbestimmungen auferlegt sind.

die Verfügung ist Beschwerde zulässig. Ueber die Be⸗ e,e höhere Verwaltungsbehörde endgültig. Die

9) Zuwlderhandlungen werden gemäß § 8 Nr. 4 Irvxr,

8 1 Anlage II.

1“ 1“ 8* Vor Ausfüllung ist die Erläuterung durchzulesen. 1 über verfügbare Zuckermengen am 1. Januße * 1916 zur Sußigkeiten⸗Herstellung.

Erklärung 8 .. (Name bezw. Firma)

(Wohn⸗ bezw. Betriebsort)

(Straße und Nummer). meinem

1) Mit Beginn des 1. Januar 1916 verfügteln) wir in unserem Gesamtbetriebe über Doppelzentner Zucker. 2) de. habeln) vom 1. Januar 1916 ab bis heute weitere Ver⸗ fügung erlangt über Doppelzentner Zucker.

e versichern hiermit, die vorstehenden Angaben nach bestem

Wissen gemacht zu haben. (Ort), den

(Stempelabdru

.““ 8 (Unterschrift.)

Erläuterung zur Ausfüllung der Erklärung.

1) Zur Erklärung verpflichtet ist, wer Süßigkeiten im Sinne der Bundeeratsverordnung vom 16. Dezember 1915 herstellt. 1

2) Als Süßigteiten gelten Zuckerwaren jeder Art, insbesondere Bonbons, Dragees, Pralineee, Fondants, Marzipansachen, Christ⸗ baumzuckersachen, Osterzuckersachen; es fallen darunter auch Frucht⸗ pasten, Gelerfrüchte, kandierte Früchte, überzuckerte Mandeln und Nußkerne, Schaumzuckerwaren, Gummizuckerwaren, Waren aus Marzipan und Marzipan⸗Ersatz, Waren aus Schokolade mit Ueberzug, Bestreuung oder Füllung von zuckerhaltigen Massen, Likören oder Früchten u. dgl. G

3) In der Erklärung sind nicht nur die Zuckermengen anzugeben, die zur Verarbeitung zu Süßigkenen im Sinne von Ziffer 2 bestimmt sind, sondern auch alle Zuckermengen, die im gleichen Berriebe zur Verarbeitung zu anderen Waren oder zum Handel usw. verfügbar sind. Als andere Waren, die außer Süßigkeiten in den Betrieben bergestellt werden, gelten u. a. auch Schokolade, auch unter Zusatz von Kakao⸗ fett, Kakaobutter, Gewürzstoffen, Nußkernen, Mandeln u. dgl., ferner Obst⸗ und Früchtekonserven, Marz pan⸗, Makronen⸗ und Nugat.Roh⸗ massen und deren Ersatzmassen, Lakritzenwaren, Kunsthonig, Husten⸗ sirups, Keks, Waffeln, Honig⸗ und Lebkuchen sowie sonstige Gebäcke und Kuchen u. dgl. 5

4) Die Erklärung erstreckt sich auf alle Zuckermengen, scher welche die Versügung zum Betriebe erlangt wurde, gleichgültig, vb der Verfügungsberechtigte die Zuckermengen käuflich oder sonstwie, z. B. zur Verarbeitung gegen Lohn, erhielt, ferner auch gleichgültig, ob die Zuckermengen innerhalb oder außerhalb des Betriebes lagern.

5) Außer den am 1. Januar 1916 verfügbaren Zuckermengen sind auch die von diesem Tage an bis zur Erklärungsabgabe bezogenen Zuckermengen besonders (unter Ziffer 2 der Erklärung) anzugeben, weil diese Mengen, soweit sie zu Süßigkeiten vergrbeitet werden, bereits unter den Zuckeranteil des Süßigkeiten⸗Herstellers fallen.

6) Die Beamten der Polizei und die von der zuständigen Be⸗ hörde beauftragten Sachverständigen sind befugt, in die Räume der Betriebe, die von den Vorschriften der §§ 1 und 2 betroffen werden, jederzeit einzutreten, daselbst Besichtigungen vorzunehmen, Geschäfts⸗ aufzeichnungen einzusehen und nach ihrer Auswahl Proben zur Unter⸗ suchung gegen Empfangsbestätigung zu entnehmen.

Die Unternehmer sowie die von ihnen bestellten Betriebsleiter und Aufsichtspersonen sind verpflichtet, den Beomten der Polizei und den Sachverständigen Auskunst über das Verfahren bei Herstellung der Erzeugnisse, über die zur Verarbeutung gelangenden Stoffe, insbesondere auch über deren Menge und Herkunst, zu erteilen

7) Die zuständige Behörde kann Betriebe schließen, deren Unter⸗ nehmer oder Leiter sich in Befolgung der Pflichten unzuverlässig jetgen, die ihnen durch die Verordnung des Bundesrats vom 16 De⸗ zember 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 821) oder die dazu erlassenen Aus⸗ führungsbestimmungen aufeclegt sind. 8

Gegen die Verfügung ist Beschwerde zulässig. Ueber die Be⸗ schwerde entscheidet die höhere Verwaltungsbehörde endgültig. Die Beschwerde bewirkt keinen Aufschub.

8) Zuwiderhandlungen werden gemäß § 8 Nr. 4 der Bundesrats⸗ verordnung vom 16 Dezember 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 821) mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark oder mit Gefängnis bis zu

dret Monaten bestraft. ““ BZE1““ j Anlaae III

Antrag auf Ausstellung eines Zucker⸗Bezugscheines.

An die Zucker⸗Zuteilungsstelle für das Deutsche Süßigkeiten⸗ Gewerbe in Würzburg.

Prr Unterzeichnete (n) beantragt (en) die Ausfertigung eines

Die Zucker⸗Bezugscheines über Doppelzentner Zucker, welche voon. (Name oder Firma des Abgebers in bh Betrieben übernommen werden sollen. 28 Die Gebühr von 10 für jeden Doppe zentner Zucker wird gleicsren g. her Postanweisung oder Postscheck an die Zucker⸗Zuteilungs⸗ stelle in Würzburg abgesandt.

““

1916. .. (Unterschrift.)

Auf Ihren Antrag vocw....

diesen Bezugschein über Doppelzentner Zucker, welchen von.. 8 8 8 des Abgebers)

in beziehen wollen. Dieser Bezugschein n anhängender Bestätigung ist dem Abgeber des Zuckers bei Abforderung

Aonderung der Zeitangaben ihre Erklärungen abzugeben.

dem Bezug des Zuckers ersichtlich sein muß,

**) Nichtzulreffendes ist zu streichen.

der Zuckermengen auszuhändigen; der Bezugschein ist vom Abgeber