. des Zuckers aufzubewabren, die anhängende Bestätigung a Zuteilundsstelle vom Abgeber des Zuckeis zu senden. Würzburg, den EEE 5 “ 88 IZaucker⸗Zuteilungsstelle für das Deutsche 1I1I1mn1¹““ Sühbigkeiten⸗Gewerbe. .nböbö .... (cSDurchlocht zum Abtrennen.) 8 Bestätigung über Empfang des Zucker⸗Bezugscheines.
(Abgetrennt innerhalb einer Woche nach Uebergabe der Zucker⸗ menge vom Abgeber des Zuckers mit eingeschriebenem Briefe ein⸗ zusenden:
88 Au die Zucker⸗Zuteilungsstelle für das Deutsche Süßigkeiten⸗ . Gewerbe in Würzburg.
Auf Grund der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 30. De⸗ zember 1915 zeigt Unterfertigter an, daß
(Name bezw. Firma des Beziehers)
ir .. Doppelzentner Zucker von r. bezogen hat.
uns 8 (Ort), den
1“
(Firmenstempel.)
8 nlage IV. Zucker⸗Bezugs⸗ und Verwendungsbuch für
Verwendung des Zuckers
Zuckerbezug
C.
2 F
von anderen Waren
am: smsman.
(Datum) (Lieferfirma)
zigkeiten
Menge in Doppelzentner usw. Dovppelzentner
von Sü Doppelzentner
zur Herstellung ß zur Herstellung Dovppelzentner Gesamtmenge
Doppelzentner zum Weiterverkauf
Vorrat aus 1915
. 1.“ “ Zu Anlage IV.
1 (Weitere Spalten zum Zucker⸗Bezugs⸗ und Verwendungsbuch.)
Hergestellte Waren
b
a. . Süßigkeiten .“
Doppelzentner Doppelzentner
c. c. Gesamtmenge Bemerkungen
Doppelzentner
Mord und Totschlag sowie Hinrichtungen in Preußen
Statistik und Volkswirtschaft.
in den Jahren 1909 bis 1913.
Im Jahre 1913 kamen in Preußen 871 (586 männliche und 288 weibliche) Personen durch Mord oder Totschlag ums Leben; ferner wurden 18 Hinrichtungen an Männern vollstreckt. In der folgenden, der „Stat. Korr.“ entnommenen Uebersicht wird die Zahl der in den Jahren 1909 bis 1913 durch Mord oder Totschlag in Preußen umgekommenen männlichen (m.) und weiblichen (w.) Personen auch nach dem Alter der Getöteten und nach der Art der Tötung nachgewiesen.
Gesamtzahl. Altter. Tötungsart.
Durch Mord oder Totschlag umgekommene Personen
1909 1910 1911 1912 1913 m. w. m. w. m. w. m. w. m. w.
Gesamtzahl*) 583 274 548 230/ 491 243 518 269 586 285
Alter; V V bis 5 Jahre 120 110,112 86,116 85 89 103,124 105 V 22 23 17 29 13 22 25
über 5 bls 15 „ 20 18 19 „15 Jahre ... 43 146417 122,352 141,400 153440 155 erhängt 111““
Tötungsart: “ beeͤee25 29 25 27 eistickt. 98 33 85 28 23 27²¹22 29 40 26 ertränkt. . 29 39 38 24 9 24 30 31] 30 38 erschossen 75 67 65 59 61 70 78 78 79 erstochen 202 23 183 18 162 26 169 21 179 23 Schnitt in de Hgals 9 8 17 14 13 11 11 12 b verbrannt 2 2 4 2 2 — — vergiftet EEIEooenbb1, 13 Sturz von 1“ 2 7
Treppen usw.. 4 — 5 36[129 26 114 31127 37,147
erschlagen 154 sonstige Arten und V
ohne nähere An⸗ V
Sae . . . . . . 3890 86 466 24. 36 16 33 16 35 22. Von der Gesamtzahl der Getöteten wurde, wie schon in den Vor⸗ jahren, auch in den Berichtsjabren annäbernd die Hälfte erstochen oder erschlagen, nämlich 1913: 388 von 871, 1912: 354 von 787, 1911: 333 von 734, 1910: 356 von 778, 1909: 415 von 857. Diesen Zahlen am nächsten kommen für 1913 150 Tötungen durch Erschießen, 68 durch gewaltsames Ertränken, 66 durch Ersticken und 62 durch Erwürgen.
Nach der sozialen Stellung der Getöteten waren, wie in den Vorjahren, am stärksten beteiligt die Gehilfen, Gesellen, Lehr⸗ linge, Fabrikarbeiter usw. Dann folgen die Tagearbeiter, die Selb⸗ ständigen im Besitz und Beruf und die Dienstboten.
Am meisten erlagen dem Mord und Totschlag wiederum er⸗ wachsene männliche Personen. Es starben auf diese gewaltsame Weise im Jahre 1913 von 100 000 Lebenden des betr. Geschlechts
in der Provinz männl. weibl. ü⸗
überh. Westfalen 4,40 1,22 2,85 Westpreuten.. 3,40 0,91 2,13 Rheinprovinz.. 8 3,38 1,59 2,49 Pommern . . . ... n 0,„ sOivpruzen 8,88 0,94 2,07 gef Staatsdurchschnitt 8 88 2,12) 8 Posen 4 88 25 S Brandenbhurg ... 2,84 2,11 2,47 Hohenzollern 2 83 — 1,38 1111“ 1,51 2,07 Hessen⸗Nassau. .. 2,50 1,02 1,74 Schleswig⸗Holstein 2,22 1,22 1,78 Berlin, Landespolizeibezirk . 2,13 1,24 1,86
8 Erkrankungen bezirken lund Kreisen] Berlin [Bochum Stadt 1, Stadt], Hildesbeim 1 (1) [Einbecklk, Osnabrück 2 (2) (Bersen⸗ — Osnabrück Stadt je 1 (1)), Wiesbaden 1 UUnterwester⸗ waldkreis.
Basel 1 Erkrankung.
8 8 Spinale Kinderlähmung. Preußen. im Reg.⸗Bez. Arnsberg 1 Erkrankung und 1 Todesfall gemeldet [Bochum Stadt — (1), Dortmund Land 11.
1 Erkrankung.
Preußen. 2. 76 Erkrankungen (und 6 Todesfälle) in fölgenden Regierungs⸗ bezirken [und Kreisen] gemeldet worden: Reg.⸗Bez. Aachen 1 [Aachen Stadt’, Breslau 9 (1) (Breslau Stadt 1, Schweidnitz Land 3 (1), Striegau 2, Wohlau 31, Koblenz 2 (4) [Mapen — (3), Simmern 2 (1)), Danzig 36 (Neustadt], Erfurt 2 ([Nordhausen Stadt), Frankfurt 1 [Oststernberg!, Gumbinnen 1 Pillkallen], Hildesheim 1 [Göttingen], Königsberg 4 Königs⸗ berg Stadt je 21, Liegnitz 6 [Bunzlau 1, Lauban 3, 1
Magdeburg 2 [Magdeburg, Calbe je 1), Merseburg 1 (Saal⸗ kreissy, Oppeln 1 (Cosel], Posen 1 11) ([(Meseritz 1, Posen Ost
krankungen; hagen 30, Wien 170 Erkronkungen; krankungen; Milzbrand: Reg⸗Bez. Danzig 1 Todesfall; Tollwut: Budapest 3 Todesfälle, 1 Erkrankung; Bißverletzungag durch toll⸗
Genickstarre. In der Woche vom 12. bis 18. Dezember sind (und 5 Todesfälle) in folgenden Regierungs⸗ gemeldet worden: Landespoltzeibezirk [Berlin Stadt), Reg.⸗Bez. Arnsberg 2 (1) Hörde Land 1 (1)], Hannover 1 [Linden
Preußen.
1 (1)
Schweiz. Vom 5. bis 11. Dezember in den Kantonen Land, St. Gallen, Neuenburg und Genf je
In der Woche vom 12. bis 18. Dezember wurden
Schweiz. Vom 5. bis 11. Dezember im Kanton St. Gallen
Ruhr. In der Woche vom 12. bis 18. Dezember sind
agan 2],
(1), Potsdam 2 ([Oberbarnim, Teltow je 1]1, Schleswig 1
[Kiel Stadt)], Stade 4 Bremervörde], Trier 1 [Saarbrücken Land].
Verschiedene Krankheiten in der Woche vom 12. bis 18. Dezember 1915 8 (für die deutschen Ortez. 8 Pocken: Budapest 2, Prag und Vororte 3, Wien 5 Er⸗ Varizellen: Nürnberg 34, Budapest 123, Kopen⸗ Fleckfieber: Wien 3 Er⸗
„†
wutverdächtig Tiere: Breslau Stadt 8, Reg⸗Bezirke Marien⸗ werder 4, Posen 2 Erkrankungen; Influenza: Berlin 5, Braun⸗
schweig 2, New York 1, Prag und Vororte 2 Todesfälle, Nürnberg 10,
Kopenhagen 68, Stockholm 13 Erkrankungen; Genickstarre: Buda⸗
pest 1, New York 2 Todesfähe, Stuttgart, Haag und Kerfrade in den Niederlanden (15. bis 21. Dezember), Budapest, New York, Prag und Vororte je 1, Wien 4 Erkrankungen; spinale Kinder⸗ lähmung: Nünnberg 1 Erkrankung; epidemische Ohrspeichel⸗ drüsenentzündung: Budavest 20 Erkrankungen; Flelsch⸗ vergtftung usw: Landespoltzeibezirk Berlin 2 (Berlin Stadt 1), Reg.⸗Bezirke Arnsberg 1, Hildesheim 6 Erkrankungen. Mehr als ein Zehntel aller Gesorbenen ist an Scharlach (Durch⸗ schnitt aller deutschen Berichtsorte 1895/1904: 1,04 %) gestorben in Berlin⸗Reinickendorf, Harburg, Köntgsberg i. Pr. — Er⸗ krankungen wurden angezeigt im Landespolteibezirke Berlin 210 (Berlin Stadt 137), in Breslau 44, in den Reg⸗Bezirken Arnsberg 297, Cöln 106, Danzig 141, Düsseldorf 360, Köntgsberg 133, Oppeln 180, in Hamburg 66, Amsterdam 64, Budapest 87, Christiania 20, Kopenhagen 33, New York 69, Stockholm 23, Wien 146; an Diphtherie und Krupp (1895/1904: 1,62 %) gestorben in Bochum, Brandenburg a. H., Danzig, Dessau, Hamm, Herre, Worms — Er⸗ krankungen wurden angezeigt im Landespo izeibezirke Berlin 458 (Berlin Stadt 286), in den Reg.⸗Bezirken Arnsberg 254, Breslau 143 (Breslau Stadt 88), Cöln 149, Danzig 128, Düsseldorf 343, Frankfurt 136, Magdeburg 262, Merseburg 142, Potedam 362, Schleswig 140, Wiesbaden 209, in Nürnberg 20, Stuttgart 81, in den Großberzog⸗
— Zur Ausfuhr von Ferkeln. Die luxemburgische Re⸗ gierung hat unterm 14. Dezember 1915 beschlossen: Art. 1. In Abänderung des Mmmisterialbeschlusses vom 19. No⸗ vember 1915 kann die Ausfuhr von Ferfeln auf dem gewöhnlichen Wege, auch über die Straße von Frisingen nach Ewringen, statt⸗ finden. Im übrigen bleibt der betreffende Beschluß zu Recht be⸗
stehen.
öFffentlichung im „Memorial“ in Kraft.
tums Luxemburg vom 16. Dezember 191
“
Ausfuhrverbote. Durch Kösigliche Kundmachung ist vom 818 Dezember 1915 ab die Ausfuhr nochstehender — verboten worden: Eigelb, auch getrocknet und gepulvert, sowie flüssiges Eiweiß, auch mit Zusatz von erhaltenden Mitteln.
als 10 v. H. Wolle. als 10 v. H. Wolle.
Flüssige Seife oder schmierseifehautige Appreturmittel, die weder Dex⸗ trin noch Stärke enthalten. Seife⸗ oder schmierseifebaltige Appretur⸗ mittel in fester Form, die weder Derxtrin noch Stärke enthalten. Dertrin in fester oder flüssiger Form. nicht zu einer anderen Nummer gehörend
Stoffen.
Art. 2. Gegenwärtiger Beschluß tritt am Tage nach seiner Ver⸗ 5)
Effekt⸗ und Phantasiegarn mit weniger 3 Wollengarn in kleigeren für den Kleinhandel geeigneten Aufmachungen, mit weniger als 10 v. H. Wolle. Kitt, bereitet aus Oel und festen mineralischen Stoffen.
auch mit Zusatz von anderen Abumtin. (Stockholms Dagblad.)
(Memorial des Großherzog⸗
8* 8
Wollengarn mit weniger 8
Türkischrotöl.
Leim und Gummi, flüssig,
— Die Bremer Linoleumwerke⸗Delmenborst (Schlüsselmarke) in Delmenborst, die Delmenhorster Linoleumfabrik (Ankermarke) in Linoleumwerke
Deutschen
Delmenho-st, die schaft Aktiengesellschaft in
Deutschen in Delmenborst, die Neukölln, die
Aktiengesellschaft in Bietigheim und die Linoleumfabrik Moximiltansau in Maximiliansau haben, laut Meldung des W. T. B.“ aus Cöln, ihnen seit August 1915 fortgeführte Kon⸗ vention zunächst bis 30 Juni 1916 zu verlängern, mit der Maßgabe, das sie mit einer vierwöchigen Frist auf einen früheren
beschlossen, die von
Zeitpunkt gekündigt werden kann.
St. Petersburg, 29. Dezember. (W. T. B.) Bankausweis. In
Millionen Rubel. Akrwa: Bestand an
woche), Gold im Ausland 270,0 (270,6), S (35,2), Wechsel .392,8 (397,0), kurzfristige Schatzscheine 3244,5 3262,5), Vorschüsse, sichergestellt durch Wertpapiere 662,0 (700,7), Vorschüsse, sichergestellt durch Waren 112,8 (112,9), Vorschüsse an Anstalten des kleinen Kredits 77,8 (79,2), wirte 22,4 (22,7), Vorschüsse an Industrielle 130,8 (8,3), Guthaben bei den Ftlialen der Bank 312,4 (265,2); Passiva: Betrag der um⸗ „Note Bankkapital 55,0 (55,0), Ein⸗ lagen 23,7 (24,2), laufende Rechnung des Staatsschatzes 204,1 (202,5), laufende Rechnung der Privaten 849,9 (879,8).
(3262,5),
laufenden Noten 5304,6 (5258,9),
— Laut Meldung des „W. T. B.“ der Canadian Pacific⸗Eisenbahn um 5 294 000 Dollar,
8
88 Berliner Großhandelspreise
Im Berliner Kartoffelgroßhandel wurden nach den Ermittlungen der
— llar, die Nettoeinnahmen um 3 710 000 Dollar gegen den gleichen Zeitraum des Vorjahres zugenommen. B
Akriengesell⸗ Rerorf
Linoleumwerke
Hansa Linoleumwoerke Germania
Gold 1611,7 (1607,9 Vor⸗ ilber u. Scheidemünzen 36,7
8 Silber 26. Vorschüsse an Land⸗
haben die Bruttoeinnahmen
im Monat November 1915 Tinto 56 ½,
28,12,
für Speisekartoffeln.
. Untersuchungssachen.
.Aufgebote, Verlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u.
Aktiengesellschaften.
zember 1915 folgende Preise
Friedrichsfelde. 30. Dezember 1915. 8 Auftrieb: 960 Stück Rindvieh, 150 Kälber.
3— — Jungv „Verlauf des Marktes: schäft; Markt geräumt.
11““ a11141X.“] 44“ eeF111“¹“ e1ö1
„Gelbes Frankenvieh, Schein⸗ 111A“ Pinzgauer. “ Süddeutsches Simmenthaler, Bayreuther. — „
Bullen, Stiere und Färsen.
London, 30. Dezember.
4 % Japaner von 1899 70 ¼, von 1906 —,—,
—, Pennsylvansfa 62, United States Steel Corporation 91 ½,
Scheck auf Paris 27,72, Bankausgang 221 000 Pfd. Sterl.
Paris, 30. Dezember. 63,75, 4 % Span. äußere Anleihe 87,55, 5 % Russen 1906 84,00.
von den Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin gebilde Deputation für den Kartoffelhandel in der Zeit vom 27. bis 29. De⸗ (für 100 kg gute, gesunde Ware, ab Berliner Bahnhöfen) gezahlt: Dabersche Kartoffeln 6,50 — 7,00 ℳ, Magnum bonum 6,50 — 7,00 ℳ, Wohltmann 6,00 — 7,00 ℳ, Sllesia und andere runde weiße Speisekartoffeln 6,00 — 7,00 ℳ. Die Kartoffelzufuhren waren infolge der Feiertage in der ersten Wochen⸗ hälfte immer noch sehr gering. Die Preise sind unverändert.
Amtlicher Marktbericht vom Magerviehbof in Rindermarkt am Donnerstag, den
Milchkühe. 510 Stück, Zugochsen.. Iöxö. “ 1
„Es wurden gezahlt für: Milchkühe und hochtragende Kühe:
Ausgesuchte Kühe über Notiz. Tragende Färsen:
Qualität
H s
à Zentner Lebendgewicht 8 I. Qualität II. 8
— 6 Scheckvieh,
Jungvieh zur Mast: Ausgesuchte Posten über Nottz.
Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkten. London, 29. Dezember.
(W. T. B.) Bankeingang 315 000 Pfund Sterling
4 ½ % Russen v. 1909 76,
Chartered 10/5, De Beers def. 10 ⅛¼,
(W. T. B.)
òτà&—m—z
. 8
ten Ständ
Infolge geringen Auftriebes reges Ge⸗ 2
490 — 570 ℳ 420 — 490 370 — 420 290 — 370
Qualität
48 — 54 ℳ 42 — 48 ℳ
Privatdiskont 5 ⁄6,
(W. T. B.) 2 ½ % Engl. Konsols 58¾, 5 % Argentinier v. 1886 97 ¾¼, 4 % Brasilianer v. 1889 —,—, b 3 % Portugiesen 52 ⅞, 5 % Russen 9 Baltimore u. Ohio 99, Canadian Pacific 191 ½, Erxie 44 ⅜, National Railways of Mexlko Southern Pacisic 107 ¾, Union Pacific 145 ½, Anaconda Copper 18 ⅜, Rio Goldfields 1 ⅔ Randmines 4 ¼. — Privatdiskont 5 3⁄16, Silber 26 6. — Wechsel auf Bmsterdam 10,85 ½, Scheck auf Amsterdam 11,05, Wechsel auf Paris Wechsel auf Petersburg 159. —
3 % Französische Rent
micher Anzeiger.
Rio Tinto 1515.
ris 38,70 — 39,20, Niederländ.
Steel Corp. 79 16.
wurde. Nach schwächerer
London (60 Tage) 4,69,25,
Bonds 1925 —,—, and Ohio 94 ½¼,
Ulinois Central 105,
Amsterdam, 30. Dezember. auf Berlin 42,75 — 43,25, Scheck London 10—10,88
änd. Staatsanleihe 101 ⁄10, Obl. 3 % Niederl. W. S. 68 ⅛, Petroleum 502 ⅛, ländisch⸗Indische Handelsbank 164 ½, 5 —,—, Rock Island ꝛ½8, Railwav —,—, Unlon Pacific 132 ½¼, Anaconda 169, United States
New York, 29. Dezember. (Schluß.) (W. T. “ Börse bot kein einheitliches Bild, Kursabschwächunge 8 da die politische Lage wiederum in mwenig gü
auf Sicht 5,85,50, Wechsel auf Berlin auf Sicht 76 ⅜, Bullion 54 8, 3 % Northern Pacific Bonds —,—, 4 % Ver. Staat. Atchison, Topeka u. Santa F6 106 ¼, Canadian Chicago, Milwaukee u. St. Paul 97, Lonisville u. Nashville 128 ½, 8
entral 109, Norfolk u. Western 121 ¼, Pennsylvania 58 ⅞, Reading 81 ⅛, Southern Pacisic 102 ⅜, Unton Pacific 138 ⅛⅜,
9³
igen 3 % Russen v. 1896 —,—, 4 % Türken —,—, Sueckanal —,—,
T. B.) Uaregelmäßig. Scheck b Werc 685 auf % MNieder⸗ ska.Linie 354 ee Uand⸗Amerika⸗Linie 354 ½, er⸗ 82 Atchison, Toveka u. Santa cific 97 ½, Southern
d auf Wien —,—. —
Southern
B.) Die heutige n überwogen aber, nstigem Sinne beurteilt Eröffnung trat teitweise eine Erholung ein,
wobei Chicago Milwaukees im Zusammenhang mit dem guten Ein⸗ nahmeausweis die Führung hatten. gebieten einsetzende rückläufige Kursbe arößere Abgaben am Steelsmarkte. † kungen schloß die Börse in 8 für Geld: Fest. Geld auf 24 srate 2, Geld auf 24 Stunden letztes Darleben 2 ⅛,
Die dann auf allen Umsatz⸗ wegung wurde genährt durch Uater b unregelmäßiger tung. Tendenz Stunden DPurchschn.⸗Zins⸗ rle Wechsel auf Cable Transfers 4,74,50, Wechsel auf Paris Silber acifice 179 ⅜, Chesapeake u. io 62, a — u. Rio Grande 12, New Vork
Anaconda Copper
Mening 89 ¼, United States Steel Corporation 878, do pref. 116 ½.
E1²mp““
77 sh. 0 d.
für März 12,22,
für März Zinn 39,50.
9. Bankausweise.
Amsterdam, 30. Dezember. (W. T. B.) Santos⸗Kaffe stetig, für Dezember 46 ½, für März 46, für Mai 45 ½. 1 Amsterdam, 30. Dezember. (W. T. B.) Oele notizlos. New York, 29. Dezember. (W. T. B.) (Schluß.) Baumwolle loko middling 12,20, do. für Dezember —,—,
6. Erwerhs⸗ und Wirtscha 7. Niederlassung ꝛc. von 8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung⸗
4 8 8
Kursberichte von auswärtigen Warenmärkten.
London, 29. Dezember. (W. T. B.) Kupfer prompt 85 ⅞.
Liverpool, 29. Dezember. (W. T. B.) Baumwolle. Umsa 8000 Ballen, Einfuhr 19 280 Ballen, 3 kanische Baumwolle. — Für Januar⸗Februar 7,55, 7,51. — Amerkkanische und Brasilianische 4 Punkte, Aegyptische 10 Punkte, Indische 5 Punkte höher.
Glasgow, 29. Dezember. (W. T. B.) Roheisen
davon 1300 Ballen ameri⸗ für März⸗April
für Kasse
8-
do. für Januar 11,96, New Orleans do. loko middling 11,75,
Petroleum Refined (in Cases) 10,75, do. Standard white in New York 8,65, do. in Tanks 5,00, do. Credit Balances at Oile City 2,15, Schmalz prime Western 10,00, do. Rohe u. Brothers —,—, Zucker Zentrifugal 4,45 — 4,64, Weizen für Dezember —,—, do. f
Mai 131 8, do. für Juli —,—, do. hard Winter Nr. 2 138 ¼, Spring⸗Wheat clears (neu) 5,45, pool 20, Kaffee Rio Nr. 7 loko 7 v⅜, do. für Januar 6,49, do. 6,66, für Mai 6,75,
ür Mehl
Getreldefracht nach Liver⸗
Kupfer Standard loko —,—,
enssserschaften.
echtsanwälten. 88
10. Verschiedene Bekanntmachungen⸗
Anzeigenpreis für den Raum einer 5gespaltenen Einheitszeile 30 ₰.
Sachsen 2,06 1,32 1,8 Hannover 1,90 1,33 1,65.
Eine Uebersicht der Hinrichtungen für die Jahre 1909 bis 1913, nach Proymzen geordnet, ergibt, daß in diesem Jahrfünft in Schlesien die meisten Hinrichtungen vollzogen worden sind, und zwar an 21 Männern und 1 Frau. Größere Zahlen zeigen noch Branden⸗ burg mit Hinrichtungen von 11 Männern, Ostpreußen mit Hinrich⸗ tungen von 9 Männern und 2 Frauen, Westfalen und die Rbein⸗ provinz mit Hinrichtungen von je 9 Männern und Sachsen mit solchen von 8 Männern. Es wurden nämlich Personen hingerichtet
in den Jahren zu⸗ in der Provinz 1909 1910 1911 1912 1913 sammen w. m. m. w. 1
tümern Baden 160, Hessen 180, in Hamburg 167, Amstervam 32, Budapest 52, Christiania 20, Kopenbagen 26, New York 270, Prag und Vororten 32, Stockholm 40, Wien 125. Ferner wurden Er⸗ ) krankungen gemeldet, an: Masern und Röteln im Reg⸗Bezirke
Posen 110, in Nürnberg 63, Hamburg 37, Budap st 125, Kopen⸗
bagen 50, New York 99; Keuchhusten in Kopenhagen 83. New⸗ 8 York 123; Typhus in Budapest 28, New York 57, Wien 23. 1
—
— — —
1 3 3 [60630] Fahnenfluchtserklärung. 160632] Beschluß. [60777] mkunden werden aufgefondert, spätestens
“ Untersuchungssachen. In der Untersuchungssache gegen den Die Fahnenfluchtserklärung vom 29.10.15 Bei dem unterzeichneten Gericht ist üeeeeeen. 8.,888
[59415] Steckbrief. Krieasfretwilligen Otto Ohliger, 9. Komp. gegen den Ersatzreservisten Hermann Kraft beantragt worden, folgende abhanden ge⸗ Vorm. 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gegen den unten beschriebenen Musketier J.⸗R. 60, geb. am 28. Juni 1891 zu vom Ers.⸗Batl. Res.⸗Inf.⸗Regts. 20, geb. kommene Wertpopiere und Wechsel für Gerichte, Lothringerstraße 1 1, Zimmer 118,
Georg Wimmer, Retr.⸗Dep. II. Ers. Matzenbach, Kreis Homburg (Pfalz), vor 16. 6. 77 zu Burg bei Magdeburg wird fkraftlos zu erklaͤren: ihre Rechte bei dem Gerichte anzumelden
Batl. Inf.⸗Regt. 160 in Troisdorf, ge⸗ dem Diensteintritt wohnbaft in Hüttschen⸗ hierdurch zurückgenommen. 1) die Königlich Sächsischen dreieinhalb⸗ und die Urkunden vorzulegen, andernfalls
boren 6. XII. 79 zu Aachen⸗Burtscheid, hausen, wegen Fahnenflucht, wird auf Brandenburg a. H., den 22. 12. 15 prozentigen (vormals vierprozentigen) deren Krastloserklärung erfolgen wird.
welcher fluͤchtig ist, ist die Untersuchungs. Grund der §§ 69 ff. M.⸗St.⸗G.⸗B. sowie Gericht der stellv. 11. Infanteriebrigade. Staatsschuldenkassenscheine der vereinigten. Dresden, am 29. Dezember 1015.
8 baft wegen Fahnenflucht verhängt. Es der 8§ 356, 360 M.⸗St.⸗G.⸗O. der , — Anleihen von 1852/68 Serie 1 Nr. 7793, Königliches Amtsgericht. Abt. I1I.
N ich: ü del, Industrie wird ersucht, ihn zu verhaften und an Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig [60636] 9078, 10222, 12937, 13650, 28910, 36557 1
„2 8 r fun afnhe “ den unterzeichneten Truppenteil oder an erklärt. Die am 18. Dezember 1915 gegen den 38129, 54366, 56046, 56864, 57535,] [57459] Aufgebot. 88
11“ ““ die nächste Militärbehörde zum Weiter. Div.⸗St.⸗Ou., den 22. Dezember 1915. am 30. September 1878 zu Obergimpern 58962, 61639, 63113, 64994, 65625 und. Die Frau des Gerichiskassenrendanten
Portugal. “ tran port hierher abzuliefern. 8 Gericht 121. Inf.⸗Div. geborenen Landwehrmann Jakob Remmele 68103 über je 500 Taler = 1500 ℳ. Ernst Ziesing, Helene geb. Kraatz, in
“ “ “ 8 3 gehende Zulass der Einfuhr M 2 der ember 3 — — 1 nesneag de Messab 9048 kan II. Ers.⸗Batl. Inf⸗Regt. 160 in Trotsdorf. 11“ den lassene Fahnenfluchtserklärung wird zurück. Klara verehel. Lange, geb. Kürschner, in Zustimmung das Aufgebot der Schuldver⸗
8 8 Erläuterung Zucker⸗Bezugs⸗ und 1u““
1 ur Führung des Zucker⸗Bezugs⸗ und Verwendungsbuchs t nach e des Reichskanzlers vom 30. Dezember 1915 verpflichtet, wer Suͤßigkeiten im Sinne der Bundesratsverordnung vom 16. Dezember 1915 herstellt. .
2) Als Süßigkenen gelten Zuckerwaren jeder Art, insbesondere Bonbons, Dragees, Pralinees, Fondants, Marzipansachen, Christ⸗ baum⸗Zuckersachen, Osterzuckersachen; es fallen darunter auch Frucht⸗ pasten, Geleefrüchte, kandierte Früchte, überzuckerte Mandeln und u g 1 Nußkerne, Schaumzuckerwaren, Gummizuckerwaren, Waren aus Mar⸗ Ostpreußen XX“ zipan und Marzipan.Ersatz, Waren aus Schokolade mit Ueberzug, Westpreußen .. b Bestreuung oder Füllung von zuckerhaltigen Massen, Liköten oder Brandenburg mit Berlin 2
Handel und Gewerbe.
(Aus den im Reichsamt des Innern zusammen⸗
“ gestellten
und Roggen. — Ausfuhrverbot für Mats und Roggen.
Früchten u. dal. v . 3) Sowohl die Zuckerbezüge als die Zuckerverwendungen im Be⸗ triebe sind in zeitlicher Folge unter laufender Nummer in das Buch einzutragen; an die Spitze der Bezugsspalte ist der Vorrat an Zuckermengen, die am 1. Januar 1916 zur Verfügung standen, einzuteagen.
4) Unter „Verwendung des Zuckers“ sind in Spalte a Zucker⸗ mengen die zur von Süßigkeiten (im Sinne von obiger Ziffer 2) verwendet wurden. 1
5) „Verwendung des Zuckers“ sind in Spalte b Zucker⸗ mengen einzutragen, die zur Herstellung von anderen Waren ver⸗ arbestet wurden. Als andere Waren gelten u. a. Schokolade, auch unter Zusatz von Kakaofett, Kakaobutter, Gewürzstoffen, Nußkernen, Mandein u. dgl. (jedoch nicht mit Ueberzug, Bestreuuug oder Füllung von zuckerhaltigen Massen, Likören oder Früchten usw., ferner Obst⸗ und Früchtekonserven, jedoch nicht kandierte Früchte und überzuckerte Mandeln, Nußkerne u. dgl.), Marzipan⸗, Makronen⸗ und Nugat⸗ Rohmassen und deren Ersatzmassen, Lakritzenwaren,
Gebäcke und Kuchen u. dgl.
6) Unter „Verwendung des Zuckers“ sind in Spalte e Zucker⸗ mengen einzutragen, die nscht verarbeitet sondern gehandelt (weiter⸗
verkauft) werden. 8 7) eie Beamten der Polizei und die von der zuständigen Be⸗
hörde beauftragten Sachverständigen sind befugt, in die Räume der Betriebe, die von den Vorschriften der §§ 1 und 2 betroffen werden, jederzeit einzutreten, daselbst Besichtigungen vorzunehmen, Geschäfts⸗ aufz ichaungen einzusehen und nach ihrer Auswahl Proben zur Unter⸗
suchung gegen Eampfangsbestätigung zu entnehmen.
Die Unternehmer sowie die von ihnen bestellten Betriebsleiter und Aufsichtspersonen sind verpflschtet, den Beamten der Polizei und den Sachverständigen Auskunft über das Verfahren bei Herstellung der Erzeugnisse, über die zur Verarbeitung gelangenden Stoffe, ins⸗
besondere auch über deren Menge und Herkunft, zu erteilen.
8) Die zuständige Behörde kann Betriebe schließen, deren Unter⸗ nehmer oder Leiter sich in Befolgung der Pflichten unzuverlässig zeigen, die ihnen durch die Verordnung des Bundesrats vom 16. De⸗ zember 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S 821]) oder die dazu erlassenen Aus⸗
Ueber die Be⸗ schwerte eatscheidet die höhere Verwaltungsbehörde endgültig. Die
8 Nr. 4 der Bundes⸗ ratsverordnung vom 16. Dezember 1915 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 821) mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark oder mit Gefängnis bis zu
führungsbestimmungen auferlegt sind. 9 Gegen die Verfügung ist Beschwerde zulässig.
Beschwerde bewirkt keinen Aufschub. 8 9) Zuwiderhandlungen werden gemäß §
drei Monaten bestratt.
1
Kunsthonig, Hustensirups, Keks, Waffeln, Honig⸗ und Lebkuchen sowie sonstige
1 l1“ Schlesien. 16]
1
v Ebo Obo O— te 8
1116“ Schleswig⸗Holstein .. ö — Westfalen. Hessen⸗Nassau.
Rheinprovinn... im Staate 19
III1““
b Sßs Ses o —-’IðV—-e
EI
— Otbobed—9 — d0
“
dõᷣ C⸗ —2—
80
—
*) ausschließlich der Hinrichtungen.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.
(Nach den „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesun 8 Nr. 52. vom 29. Dezember 1915.)
Niederländisch Indien. Vom 22. Oktober bis 4. November wurden folgende Erkrankungen (und Todesfälle) gemeldet: aus dem Bezirke Malang 6 (8), Paree 86 (83), Berbek 11 (6), Soera⸗ karta 143 (133), Kedtri (35), Toeloengagoeng . (4), Blitar (1), Madioen . (1), der Stadt und dem Bezirke Soerabaya je(1), Soekoardjo(3) und Bojolali. (1); serner vom 5. bis 18. November aus dem Bezirke Kediri 40 (39), Paree 81 (77), Berbek 3 (4), Blitar 3 (2), Soerakarta 192 (182), Soekoardjo 1 (—), Malang (8), Toelovenga⸗ goeng (6), der Stadt und lem Bezirke Soerabaja je é(1), Modjokerto (2), Klate(2), Sragen. (1) und Karang⸗ anjar. (1).
Brasilien. Vom 26. September bis 9. Oktober in Bahia 8 Erkrankungen und 5 Todesfälle.
Cholera.
Oesterreich⸗Ungarn. In der Woche vom 21. bis 27. No⸗ vember wurden in Oesterreich 6 Erkrankungen (und 1 Todesfall) ermittelt, davon in Böhmen 1, in Mähren in 3 Gem. je 1 und in Galizien in 2 Gem. 2 (1). 1
Pocken.
Deutsches Reich. In der Woche vom 19. bis 25. Dezember wurden 2 8 in der Irrenanstalt zu Lublinitz (Reg.⸗Bez. Oppeln) und 1 in München festgestellt. Außerdem ist für die Vor⸗ woche in Breslau die Einschleppung eines ts
falls aus Wien nachträglich gemeldet worden.
Die Portugiesische Regierung hat nach Anhörung des Ministerrats auf Grund der ihr durch das Gesetz Nr. 373 vom 2. September 1915 erteilten Ermächtigung unter dem 2. November 1915 beschlossen:
Artikel 1. Gestattet ist die Einfuhr von Mais und Roggen bis zum 30 April 1916, ohne Rücksicht auf die Herkunft dieser Waren und ohne Begrenzung der Menge.
Artikel 2. Für die Abfertigung der Waren, worauf sich der vor⸗ hergehende Artikel bezieht, wird eine Gebühr von 1/100 Centavo für 1 kg festgesetzt.
Artikel 3. Die Ausfuhr von Mais und Roggen vom Festland der Republik und den anliegenden Inseln nach fremden Löndern ist verboten, ebenso wie diejenige von irgendwelchen anderen Waren, die nach a gath. der geltenden Gesetzgebung für die Ernährung als not⸗ wendig angesehen werden. 3
Artikei 8 Die Reg'erung wird für die Beförderung von Mais aus den Kolonien und den Inseln Erleichterungen gewähren, derart, daß sein Preis möglichst mit den Bedürfnissen des Verbrauchs im Einklang steht. 8
Arükel 5. Die Regterung wird durch die Generaldirektion für Ackerbau und die Generaldirektion der Kolonien Vorrichtungen zum Trocknen des Maises von den Azoren und den Kolonien, der zum öffentlichen Vechrauch im Mutterland bestimmt ist, beschaffen lassin.
Artikel 6. Die entgegenstehenden gesetzlichen Bestimmungen werden aufgehoben. 8
(CEracufseh Governo, I. Serie, Nr. 223 vom 2. November 1915.)
Luxemburg.
Betrifft die Ausfuhr von Obst, Konserven und
Marmeladen. Ein ““ 8 Luxemburgischen Regterung vom 17. Dezember 1915 lautet: 8 gleungn Unser Beschluß vom 7. August 1915 über die Ausfuhr von Obst in frischem, getrocknetem oder g⸗dörrtem Zustand, von Konserven und Marmeladen ist in bezug auf Obst in frischem Zustand außer Kraft gesetzt. Jedoch muß den nach dem Ausland als Stückgut aufgeg benen Obstsendungen in frischem Zustand eine Inhaltsertlärung beigefügt werden, und können solche Sendungen im Zweifelsfalle von den Post⸗ und Eisenbahnbeamlen oder der Gendarmerte einer Neu⸗ prüfung unterzogen werden. Die Ausfuhr von Obst in getrecknetem oder gedörrtem Zustand sowie von Marmeladen oder Konserven kann nur auf spezielle Ermächtigung der Regierung hin erfolgen.
Art. 2 usw. 1
Art. 3. Unser Staatsminister, Präsident der Regierung, und Unsece Generaldirektoren der öffentlichen Arbeiten und des Ackerbaues bezw. der Just’z und des Inneru sind mit der Ausführung gegen⸗ wärtigen Beschlusses beauftragt, der am Tage nach seiner Verxöffent⸗ lichung im „Memorial“ in Kraft tritt. (Memorial des Großherzog⸗ tums Luxemburg Nr. 106 vom 20. Dezember 1915.)
v. Behrend,
Major u. Batatllonskommandeur. Beschretbung: Alter: 36 Jahre, Größe: 1 m 65 cm, Statur: kräftig, Haare: dunkelblond, vorn links aufrechtstehender Wirbel, Augen: braun, Nase: gewöhnlich, Mund: gewöhnlich, Schnurcbart: klein, dunkelblond, Gesichtsfarbe: etwas ange⸗ bräunt. Besondere Kennzeichen: Täto⸗ wierung auf d. u. I. Unterarm. Kleidung: zuletzt feldgraue Inf.⸗Uniform.
[60639] Fahnenfluchtserklärung.
In der Untersuchungssache gegen den Gardefüsilier Wishelm Frevel, 4. Komp. Ers.⸗Batl. Gardefüs.⸗Regts., geb. 13. 12. 1893 in Meschede i. Westf., wegen Fahnen⸗ flucht, wird auf Grund der §8§ 69 ff. des Militärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Militärstrafgerichtsordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig
Berlin, den 22. 12. 1915.
Ksönigl. Preuß. Gericht
der Inspektion II d. immob. Gardeinf. [60635] Fahnenfluchtserklärung.
In der Untersuchungssache 2 den Musketier Andreas Boysen, geboren am 28. Januar 1894 zu Hadersleben, von Beruf Bankbeamter, letzter Aufenthalt in Hadersleben, wegen Fahnenflu t, wird auf Grund der 8§8§ 69 ff. Millitärstraf⸗ gesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 Militär⸗ strafgerichtzordnung der Beschuldigte hier⸗ durch für fabnenflüchtig erklärt. ⸗
Braunschweig, den 23. Dezember 1915. Ge icht der stellv. 40 Jafanteriebrigade.
[60640] Beschluß.
In der Ermittelungssache gegen
1) den Wehrmann Anton Smuda,
2) den Wehrmann Joseyh Nowaczyk vom Res.⸗Inf.⸗Regt. Nr. 61, wegen Fahnenflucht, werden die beiden Be⸗ schuldigten für fahnenflüchtig erklärt.
Culm, den 27. Dezember 1915.
Kommandanturgericht. Der Gerichtsherr: v. Morgenstern von Bünau, Kriegsgerichtsrat.
Musketier Johann Kalinowski, 8. Komp. J.⸗R. 60, geb. am 25. September 1886 zu Groß Leschienen, Kreis Ortelsburg, vor dem Diensteintritt wohnhaft in Groß L schienen, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. M⸗St.⸗G.⸗B. sowie der §§ 356, 360 M⸗St⸗G.⸗O. der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt.
Div.⸗St.⸗Qu., den 22 Dezember 1915.
Gericht 121. Inf.⸗Div.
[60633] Fahnenfluchtsertlärung
und Beschlagnahmeverfügung.
In der Untersuchungssache gegen den Gefreiten Hans Borchert, 4. Ers. Batt. Ers. Abt. Feld⸗Artl. Regts. 75, wegen Fahnenflucht wird auf Grund der §§ 69 ff des Militärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Miluärstrafgerichts⸗ ordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt und sein im Deut⸗ schen Reiche befindliches Vermögen mit Beschlag belegt.
Halle S., den 28. Dezember 1915.
Gericht der stellv. 15. Inf. Brig.
[60637] Fahnenssuchtserklärung.
In der Untersuchungssache gegen den am 6. 2. 1889 zu Oberwil (Schweiz) ge⸗ borenen Schosser Emil Groß, Füßsilier der 1. Genesenden kompagnie des I. Ersatz⸗ bataillons Füsilierregiments Nr. 40, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Militärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Militärstrafgerichtsordnung der Beschuldi te hierdurch für fahnenflüchtig erklärt.
Rastatt, den 16. Dezember 1915. Gericht der stellv. 56. Inf.⸗Brigade.
(60638] Verfügung.
In der Untersuchungssache gegen den Rekruten Karl Raabe aus dem Land⸗ wehrbezirk 1I1 Hamburg, geb. 24. 7. 1894 zu Marburg, wegen Fahnenflucht, wird die unter dem 23. November 1915 erlassene Fahnenfluchtserklärung aufgehoben. Altona, den 28. Dezember 1915.
Generalmajor
genommen. Karlsruhe, den 25. Dezember 1915. Gericht der stellv. 55. Inf.⸗Brigade.
[60641] Verfügung.
Die gegen den Wehrmann Karl Schuch⸗ mann vom Ers.⸗Batl. des Landw.⸗J.⸗R. Nr. 118 unter dem 29. November 1915 erlassene Fahnenfluchtserklärung wird auf⸗
gehoben. Mainz, den 14. Dezember 1915. Gouvernementsgericht Matnz.
u. dergl.
[60769) Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 28. März 1916, Vormittags 11 Uhr, Neue Friedrichstraße 13—14, drittes Stockwerk, Zimmer Nr. 113 —115, versteigert werden das in Berlin, Ratibor⸗ straße 18 belegene, im Grundbuche vom Kotthusertorbezirk Band 23 Blatt Nr. 674 (eingetragener Eigentümer am 20. Mai 1914, dem Tage der Eintragung des Versteigerungsvermerks: Kaufmann Ernst Weber zu Berlin) eingetragene Grund⸗ stück: a. Vorderwohnhaus mit linkem Rückflügel und erstem, teilweise unter⸗ kellertem Hofe, b. Doppelquerwohngebände mit linkem Vorflügel und zweiten Hofe, c. Brauereigebäude quer im zweiten Hof mit linkem Vorflügel, Gemarkung Berlin,
Kartenblatt 1, Parzelle 3218/109, 11 a
2 qgkm groß, Grundsteuermutterrolle
Art. 893, Nutzunge wert 16 650 ℳ, Ge⸗
bäudesteuerrolle Nr. 893.
Berlin, den 21. Dezember 1915.
Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteitung 85. 85. K. 73. 14.
Gericht der Landwehrinspektion Altona.
2) Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen
Mittweida, wegen der übrigen Nummern Ernestine Wilbelmine verw. Gorgs, geb. Ledig, in Dobritz.
2) dergleichen Staatsschuldenkassenscheine derselben Anleihen Serie II Nr. 5266, 20436, 104356, 104439 und 177258 über je 100 Talec = 300 ℳ. Antragstellerin wegen Nr. 104356 Hedwig Anna verehel. Bauer, geb. Roscher, in Neudorf, wegen der übrigen Nummern Bertha verw. Kurtz, geb. Müller, in Leipzig.
3) den dreieinhalbprozentigen Kreditbrief des Landwirtschaftlichen Kreditverelns im Königreiche Sachsen zu Dresden Serie 16 Buchstabe B Nr. 1982 über 1000 ℳ. Antragsteller Gutsauszügler Friedrich Ernst Grünberg in Döschütz.
4) die Aktien der Aktiengesellschaft Elek⸗ trizttätswerke (vorm. O. L. Kummer & Co.) in Dresden Nr. 4702 und 6150 über je 1000 ℳ. Antragsteller Privatmann Call Ozwald Stopp in Chemnitz.
5) den von dem Kaufmann Emil L. C Arnoldi in Hamburg am 24. September 1914 ausgestellten, von Conrad Otto in Dresden angenommenen und am 10. De⸗
zember 1914 fällig gewesenen Primawechsel über 211,25 ℳ, menten des Ausstellers, A. Stemper in Mettmann, Rhld., Carl Witte in Velbert, Rhld., und der Velberter Bank, Zweig⸗ niederlassung des Creditvereins in Velbert versehen gewesen ist. Antragsteller der Aus⸗ steller Arnoldi.
der mit den Indossa⸗
6) die beiden von der Roßbergschen
Buchdruckerei in Leipjig am 12. bezw 19. April 1915 auf die Dresdner Verlags⸗ buchhandlung M. O. Groh gezogenen, von dieser angenommenen und am 12. bezw. 19. Juli 1915 bei Gebr. Arnhold in Dresden zahlbar gewesenen Primawechsel über je 100 ℳ, die mit den Blankoindossamenten der Ausstellerin, des Antragstellers Popper und der Deutschen Orient Teppich Import⸗Ges. Emil Philips⸗ born & Co. versehen gewesen sind. An⸗ tragsteller: Berlin⸗Schöneberg.
in Dresden
Kaufmann Leo Popper in
schreibung Lit D Nr. 291 der Herzogl. Landeskreditanstalt in Gotha über 500 ℳ, verzinslich mit 4 %, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 27. Juni 1916, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Gotha, den 9. Dezember 1915. Das Herzogliche Amtegericht. 2.
[44024]
Der Rentier Alfred Schultz aus Berlin W. 50, Passauerstr. 24, bei Holle, hat das Aufgebot der Aktien der Hohenlohe⸗Werke, Akriengesellschaft zu Hohenlohehütte in Oberschlesien Nr. 73 841, 73 842, 73 843, 73 844 über je 1000 ℳ nebst Zinsscheinen und Anweisungen beantragt. Der In⸗ haber dieser Aktien wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 5. Mai 1916, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer 58, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Aktien vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Aktien erfolgen wird, womit auch der Anspruch aus den noch nicht fälligen Gewinnanteilscheinen erlischt. 8 Amtsgericht Kattowitz. 1. X. 1915.
[60775] Beschluß.
Es ist das Aufgebot der Schuld⸗ verschreibung der konsolidierten 3 ½ — igen vormals 4 % igen Staatsanleihe 1 1876/1879 Lit. . Nr. 54 198
300 ℳ beantragt von Rechtsanwal
Justizrat Becker in Kammin in Pommern als Testamentevollstrecker über den Nachlaß der Witwe Rosalie Buhrow, geborene Steffen, in Kammin in Pommern. Gemäß §§ 1019, 1020 Z.⸗P.⸗O. wird der Aus
tellerin, der Königlichen Kontrolle de
Staatspapiere in Berlin, verboten, an
den Inhaber des bezeichneten Papiers eine Letstung zu bewirken, insbesondere neue
Die Inhaber der vorstehend aufgeführten
Zinsseebe oder einen Erneuerungsschein