8
“ “ 18
Gwßes Kauptauarfier, den 31. Deumber 1915.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät Mein Uleber General von Fallenhayn;
n e I“. 1 des Königs ist die Wahl des bisherigen Leiters des Lyzeums 81 E E
1915 (Zgentralblatt- für das Deutsche Reich Nr. 42 S. p der E über zuckerhaltige
Futterm
Gesetzbl. S. 614). Vom 1. Januar 1916.
85 ikel Anordnungen vom 25. September eines Oberlyzeums rte 1his aden 3 84 g8 Deutsche Reich Nr. 42 S. 393) das Staatsminist im bestätigt word
der Bekanntmachung über zuckerhaltige Futtermittel vom 8. bevenber 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 614) erhält folgende
assung:
5ö 4 2 Die Vergütung für Melassekesselwagen darf 3 ℳ, für nachgesuchte Entlassung aus dem Amte erꝛelt. ööö E
Melasseholzfässer darf 5 ₰ und für Melasseeisenfässer darf
ür Fässer, die nicht binnen einem Monat zurückgeliefert sind, ier der Verlader auch Bezahlung mit 5 ℳ für das Holzfaß und mit 50 ℳ für das Eisenfaß verlangen. Die Hahseßahr fällt in diesem Falle fort.
in, den 1. Januar 1916. SOppeln ist zum Landrentme u Reichskanzler. 8 hauptkasse in Frankfurt a. O.
Im Auftrage: Jung. v11“ “ treffend Aenderungen in der Zusammensetzung der Verteilungsstelle für Rohzucker.
In der Zusammensetzung der Verteilungsstelle für Roh⸗
eichsanzeiger“ Nr. 23 vom 20. Februar 1915) sin
stehende Aenderungen eingetreten: Han a. Vertreter der Rohzuckerfabriken: 3 ve
ININn die Stelle des Direktors Dr. Preißler ist Di Schirmer in Hötensleben getreten. „b. Vertreter der Verbrauchszuckerfabriken: 8
ie Stelle des verstorbenen Kommerzienrats Schwengers 8 Placer Hermann Meyer in Tangermünde und für den Fall seiner Verhinderung Fabrikbesitzer Rich ard Dul on in
c. Geschäftsführer: 8 eschäftsführer der Verteilungsstelle ist an Stelle de Vneneer Elähen he den Fall der Verhinderung des Dr. Follenius Direktor Dr. Preißler in Berlin getreten. FPeerrlin, den 1. Januar 1916. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Dr. Jun
11’n“
Justizministerinm. 8
8
8 8 * 9 Dem Notar, Justizrat Kottmann in Schweidnitz ist
Der Rechtsanwalt Dr. R üdiger ist ind 2 2 für den Tag nicht übersteigen (5 12 Abs. 2). anwälte bei dem Amtsgericht in Erfurt gelöscht.
f „Oberbuchhalter Marks Her Seeeee — der Regierungs⸗ vorausschauenden Arbeit der obersten Heeresleitun
emäß § 1 der Bekanntmachung 1 FI enn unzuverläsliger Personen dem 9. Februar 1915, „Deutscher Handel vom 23 September 1915 (RGBl. S. 607 ucker (Bekanntmachung vom 19. Februar 1918, 1 Feea dihe . der
Handel mit Nahrungsmitteln aller Art sowie mit Kerzen rsagt worden. 8
Cöln, den 27. Dezember 1915.
8 3 emäß § 1 der Nragenur “ unzuverlässiger Personen vom
S Sns es ESen2⸗ 9 Kocks, volle Kraft einsetzen in der Bedscg. üͤr unser
7 *
Finanzministerium. 5
ernannt worden
Bekanntmachung.
ichard Pabst in Cöln, Domstraße 41,
Der Oberbürgermeister J. V.: Adenauer.
*
Bekanntmachung.
1) dem Fahrradfabrikanten Hermann
9. August 1879 in Mülheim a. Ruhr, “ gerzeenn üss elber. Königsallee 80, wohnhaft, 8 1 1 ) dem Handelsagenten Hieren Abraham Leven, Der Präsident des Reichstags, Wir
geboren am 12. Mai 1867 in Uerdingen,
Frauenschulklassen
ung der Bundesratsverord⸗
6 Bundesrats, betr. Fern⸗ Staatsministeriu “ Handel, vom versicht zu dem g9.
S üirektor dieser An⸗ — 8 in Dr. Alfred Schabitz zum Dire einmal mit Dankbarkeit der großen rer, s. 588 2,8R ttel vom 25. September 1915 (eichs⸗ die Wahl des Direktors der Sophie Charlotten⸗Schule denken, die uns mit Gottes Hilfe in demselben be
(bisheriges Lyzeum) in Charlottenburg Dr. Ernst Wehrmann find.
1 durch Angliederung der 8 ze zum Direktor der 5.ree Anstalt gleichen Namens durch reichen Kämpfe in Flandern, die große Herbstscheacht bei La Bassée
Im Westen die Winterschlacht in der Champagne, die sieg⸗
ü freiung Ostpreußens nd Arras, im Osten die durch die endgültige Befre te Masurenschlacht, der Siegeszug in Polen und Kurland, 92 in Anlage und Durchführung gleich bewundernswerte Feldzug in 8 Galizien und zum Schluß die glänzenden 1 „ dz2 8 die . g alles sind, um nur die größten hervor⸗ ““ 3 vollen Bedeutung zu würdigen, erst einer späteren Geschichtsschreibung vorbehalten ein wird. — Schon heute aber ist auszusprechen, daß neben der zähen Tapferkeit und dem Heldenmut der Truppen sowie ihrer muster⸗
1 7 ührung der planvollen, tatkräftigen und in gültigen, hervorragenden Führung 1b
üͤr gebührt. Unter Ihrer vorbildlichen, sicheren Leitung hat Ses L-nhees seine oft erprobte Tüchtigkeit von neuem bewiesen und sich im alten Rufe bewährt. Ihnen und Mitarbeitern gilt daher heute im besonderen Mein Dank un Meine höchste Anerkennung. Ich weiß deshalb auch, daß Ich, 2 Ich mit dem deutschen Volke auch im kommenden Kriegsjahre der Umsicht und Tatkraft der Führer und der Tapferkeit unserer unver⸗ dem gleichlichen Truppen mit ruhiger Zuversicht vertraue, so auch der weiterhin auf Ihre Hilfe Mich unbedingt verlassen und auf Ihre
erprobte Einsicht bauen kann.
gekrön
jestät d König Auf die an Seine “ den g ser 8 g ichteten Neujahrswünsche des prepßischen’ a . vercesr s 2 ist laut Melzung des „W. T. B. folgende telegraphische Antwort ergangen: 2 8 Großes Hauptquartier, 1. Januar . * Ich danke vielmals h. e treuen Segen swünsche Meines ms zum neuen Jahre. Mit unerschütterlicher Zu⸗ lück-ichen Ausgange unserer gerechten Sache wollen
i uen Jahre unsere wir im Aufblick zu Gort dem Herrn auch im neues Jaterland.
Wilhelm R.
EE111“3“
kliche Geheime Rat Kreis Dr. Kaempf hat Seiner Majestät dem Kaiser die Glück⸗
Crefeld, z. Zt. in Düsseldorf, Helmholzstraße 23, wünsche des Reichstags zum Jahreswechsel in folgendem
wohnhaft,
die Ausübung des Handels mit Nahrungs⸗
8 ““ Genußmitteln aller Art für das genannte V verboten worden.
b—c Wir bringen zur öffentlichen Kenntnis, daß mit Ver⸗
fi 22. dieses Monats 8 füͤgunghn Femn 3. d Anna Wurm in Leipzig, König⸗ Johann⸗Straße 9, der Handel mit Futter⸗ und
Düngemitteln,
2) Peter Oginczus in Leipzig, Gustav⸗Adolf⸗ Straße 57, der Handel mit Butter 1 auf Grund des § 1 der Bundesratsverordnung vom 23. Sep⸗
F ⸗ i tember d. F. g. n tember 1915, betr. Fernhaltung unzu 89 s S tan. e. Eeerlre . 82 J Sachtpreis “
ndes⸗ Kaufmann Lemke ist sfxperordnung zur Fernhaltung
om Handel EE““ ung vom 27. September 1915
Der Rat der Stadt Le reitung des Höchstpreises der Handel mit
m Handel, in Verbindung mi ee 8 9. Oktober 1915 zur Ausführung ratsverordnung untersagt worden ist. 8
eeipzig, den 23. Dezember 1915.
der Bu
Bekanntmachung. Butterhändler Johann Peter Pierre aus . he enh der Handel mit Butter und Eiern wegen Unzuverlässigkeit im Gewerbebetrieb untersag 3 Chateau⸗Salins (Lothr.), den 22. Dezembe 191 5ä. Der Kaiserliche Freisbirektor. 1 ack.
8
—
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 189
. tts enthält unter 89 1ec,,g ⸗ab Phaäzaswachung über die Verwendung von Milch zur Herstellung von Süßigkeiten und Schokolade, vom 9 Phem W. 9, den 31. Dezember 1915. 1 Kasserliches Postheitmgsammt. rüer. .
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 190
. blatts enthält unter 8 8. “ 18 Böcmimnehung über die Festsetzung der Preise für Wild, vom 30. Dezember 1915. Berlin W. 9, den 31. Dezember 1915. Kaiserliches Postzeitungsamt. rüer.
85
Königreich Preußen. Selne Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
jalkommissare, Regierungsassessoren Ziaja in Feee 1cese- Dr. Oberstadt in Bünde, Metwiustettin, Schmieden in Stolp i. P. . Z.
88 18 Rückert in Verden und Dr. Leisterer in Heide
u Regierungsräten zu ernennen und nim Regserumgssekretär Riede in Cassel aus Anlaß Uebertritts in de stand den Charakter als Rechnungsra
“ 8* 1111“1“
zu verleihen. Seine Majestät der König haben Allergnädigst g.
r. phil. Melle Klinkenborg in Berlin 125 unter Beilegung des Charakters
als Archivorat zu ernennen. 3
Der Kaußmann Fra Lvemke
Düsseldorf, den 23. Eö1 b 18s berbürgermeister — Die Polizeiverwaltung⸗ 8 86 8 J. V.: Dr. Lehr.
“ WWI“ Bekannttma 48 ½ ,3 S
8 Osterode, den 23. Dezember 1915. “ .“ Der Landrat. J. A.: Bloedhorn, Kreissekretär.
Telegramm zum Ausdruck ge racht:
und igliche Majestät bitte ich namens des
Eure Kaiserliche und Kön
Reichsgebiet Reichstags, den Ausdruck der wärmsten Glückwünsche entgegen⸗
llen, die bei Beginn des neuen Jahres das deutsche
S Kais er — Eu beiot. 81n v88
waltigen Kriege um seine Existenz t Deu ““ Verkö ung der Macht und Einheit des Reiches
1s, neaehäne wühe Cerer Maeistt glorte alsan ü iegreich bis zur Erreichung ele
Rambie fiegefüch nae näesh Entwicklung deutschen Se n
eutscher Kultur sowie des deutschen Wirtschaftslebens gewährle 8
Möge des Allmächtlgen Segen ruhen auf Eurer Katserlichen un
teffenswalde hncsestet, dem ganzen Kaiserlichen und Königlichen verschledenen lunden Petroleum zu e auf unserem geliebten Vaterlande. “
Dem Dr. Kaempf, 8
aher auf Grund der Bundesratse⸗²os⸗ u Prahnn des Relhtab.
unzuverlässiger Personen ““ “ 5 zu ergangenen Hierauf ist von Seiner Majestaät dem e der 118 weaka Uleber⸗ Antn “ dem Präsidenten zugegangen:
Petroleum Empfangen Sie Meinen herzlichen Dank für die treuen Glück⸗
ünsche des Deutschen Reichstags. Mit dem gesamten
* Ind Eegengae dese Ich zu Gott, daß das neue Jahr unserer
gerechten Sache den endgültigen Sieg und unserem Vaterlande eine
neue gesicherte Grundlage für eine segensreiche Weiterentwicklung im friedlichen Wetib werb mit anderen Nationen bringen wird.
“ Wilhelm I. R.
8— Nichtamtliches. Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 3. Januar 1916.
8 König hat aus Seine Mafestät der Kaiser und K Rücne 1 en Erlaß an das deutsche 1 - ferner unser Vaterland und unsere siegrt he
E bee asegkrußpen gerichtet: 88 EE“ alle unsere berechtigten Ansprüche
C1116“ 11“ “ “ er Erste Vizepräsident des Herrenhauses, Wirkliche
Gehede Sehgen Becker hat zum Jahreswechsel nach⸗
stehendes Telegramm an Seine Masestät den Kaiser und
König gerichtet:
8 .— Majestät bitte ich untertänigst, die treuesten, ehrerbietigsten
Glückwü des Herrenhauses zum Jahreswechsel entgegennehmen e. 55 Eure Majestaͤt und Allerhöchstdero ganzes
Kameraden! Ein Jahr schweren Ringens ist abgelaufen. Wo sichernden Frieden. von Beder, Eister Vheveüsident.
. einde gegen unsere Linien anstürmte, v wort ese 4₰ Tarserkeit zerschellt. Ueberall, wo Darauf ist von Seiner Majestät fotgende Aniwen
Ich Euch zum Schlagen änsetzte, habt Ihr den Sieg
errungen. Dankbar erin
glorreich ergangen: 1 k lich für die Mir im Namen des Herren⸗ 822.IJ.Ze zum Ausdruck gebrachten treuen Glück⸗
nern wir uns heute vor allem der Brüder, die wünsche. Der einmütige Wille des deutschen Volkes, den Kampf
die Ehre und Zukunft des Vaterlandes bis zum siegreichen Ende
ü ben i 5 . W 1 ee T-T für Zlossen durchzuführen und alle damit verbundenen Opfer freudig
der Heimat und unvergänglichen Ruhm erstreiten.
Was sie begonnen, werden wir mit Gottes gnädiger Hilfe
vollenden.
Süd in ohnn 66. Sut schre Hönde gack abem aßs, das Leben lebe . Hotaatg, uns im
5 1 8 ½, . vah⸗ Kampf überwea’/ bahen
4 1 „ree 448 Nur auf das be chret Masse⸗
anzen Volkes 1 ie &. . 84 heimtücki en Zeteumdunzeseldzuges
für das Vaterland zu ent
8 8 r. EE7717 1 29 4* * 8r 4 s. 8 ii vdie Feinse veu eest und Ost, von Nozs üne⸗ Her Mräftbent e. georbc. e. S
5, zuf die Aushungerung unseres
Fahre mit Erfolg darzubringen, wird mit Gottes Hilfe im neuen 2 — gekeönt werden. 8 Wilhelm R.
1
8 2
wos uns giat Hraf von Schwerine⸗; Fwiß hat e S 8 8 2 ehrlichen den Kasser und König solgendes Neutahrstelegratte ge⸗ fnrer Kalterliches und Kooenslichen Majestät brh:s ch mich B. ien ves nevon ehrer emnt es Lugische. geort eteh⸗ zu Beginn des neuen edres mens rs h engitchen
a gaf die Wirkenken ihres ehense 88. be inseh, vte beraester Gre. vnd “ . Füshen see anf die Welt glalben Ihe nade Poees set ml Kurer Makrik
t and deu denticheth ns 5 Its [11 LZWW“ “ 17 Kralt, den
— “ An demn Geit unr dem sim autgezwangeven schweren Kmpf um feln Dokein und inen
Ihre Plie werben nicht geibiger.
nb Hetmat unerschükterlich eint, werden zie eiend Sea n 1116“A“ Willen, der 8 188 .e Vatr. Soe auf sit dis machstehende Nntwof rssnn üupn: Lni t FE E N Se . 5 1”] 8 8 8 ¹ * BELI11I 8 Ao
Wiüen zam Feze. Rür die Mir im Mamtn is Hauses vper gecs
zuschanden wei de 8 . land bis zun hien Kiertzug n5 dem So sch.— wir Gott zum E.t 8 Großes Hauptquartier,
8
Sen 31. Hatember 1919.
2
eee Klse hot an ven Sh Eu Feibherrner. Feneral der 2 ünterie
see 11“*“ Fetehed aender 8 anbschreiben SFerich
Wflhelm.
Hrerbollen vauernden Frieden stegreich weiter zu. besteen.
denn in dos enr Zehe⸗ Verwarts zmnit aeechten Eerteren g.neh 2 87 1“
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&r Heimnet und für Deurstrlenc⸗ Sroß⸗ eeusten Jeit ir
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“ Ksufg -e Chef des einer Sitang zsamern
Die Behauptung der schwedischen Presse, daß deutsche Torpedoboote nahe Carlskrona innerhalb schwedischer Sebeeners emen schwedischen Dampfer angehalten hätten und durch waungsschüsse des schwedischen Forts Hästholm vertrieben worden wären, ist von uns mit der Feststellung be⸗ antwortet worden, daß sich vom 27. Dezember Abends bis 28. Dezember Mittags keine deutschen Kriegsfahrzeuge an der betreffenden Stelle aufgehalten haben. In der schwedischen Presse taucht nunmehr die Bebhauptung auf, der Vorfall habe sich nicht am Dienstag, den 28. Dezember, sondern am Mon⸗ tag, den 27. Dezember, zugetragen. Hierzu erfährt „W. T. B.“ von zuständiger Stelle, daß auch am Montag, den 27. De⸗ zember, während des ganzen Tages kein deutsches Kriegsfahr⸗ zeug in der Nähe von Carlskrona gewesen ist.
“
Schwedische Zeitungen bringen die Nachricht, daß der Dampfer „Mjörner“ von deutschen Torpedobooten im Kalmar⸗Sund innerhalb schwedischen Hoheitsgewässers angehalten, durch Rammen zum Stoppen gezwungen, dann aber wieder losgelassen worden sei, nachdem das schwedische Kanonenboot „Svensksund“ durch sein Dazwischentreten die Torpedoboote zur Flucht veranlaßt hätte. achher hätte sich dann eins der Torpedoboote dem schwedischen Kanonenboot ge⸗ nähert und darum gebeten, dem Kapitän des Dampfers Mjörner die Entschuldigung wegen des unrechtmäßigen Anhaltens zu übermitteln. 8
Wie „W. T. B.“ von zuständiger Stelle erfährt, hat sich der Vorfall folgendermaßen abgespielt:
Am 29. Dezember, Voemittags gegen 10 Uhr, näherten sich zwei deutsche Torpedoboote dem schwedischen Dampfer „Mjörner“ im Südausgang des Falmar⸗Sundes, an einer Stelle, die nach einwands⸗ freien Messungen 3,8 Seemeilen von der schwedischen Küste ab, also fast eine Seemeile außerhalb der schwedischen Hoheitsgewässer lag. Eins der Torpedoboote forderte den Dampfer durch Flaggensignale auf, zu stoppen, und ging, nachdem dieser der Aufforderung nach⸗ ekommen war, längsseit, um ihn zu untersuchen. Da in dem errschenden Seegang das Torpedoboot etwas schlingerte und beim Längsseiteliegen den Farbanstrich des Dampfers „Mjörner“ in einer Ausdehnung von etwa zwei Handflächen durch Scheuern beschädigt hatte, legte es wieder ab und entsandte zur Unter⸗ suchung einen Offizier in einem Ruderboot an Bord. Die Untersuchung ergab, daß kein Grund zum Aufbringen vor⸗ lag. Der Dampfer wurde daher wieder entlassen. Während der Untersuchung hatte sich das schwedische Kanonenboot „Svensksund“ genähert und war durch Winkerflangensignale mit dem Dampfer in Ver⸗ bindung getreten, hatte sich aber dann wieder entfernt. Das Tor⸗ pedoboot überholte, nachdem es den Dampfer „Mjörner“ entlassen batte, das schwedische Kanonenboot. Beim Passieren wurden zwischen den beiden Kriegsfahrzeugen die Begrüßungen gewechselt, die zwischen Kriegsfahrzeugen befreundeter Nationen üblich sind. Außerdem rief der deutsche Kommandant seinem schwedischen Kameraden durch das Sprachrohr einen Gruß zu, den dieser durch Schwenken mit der Mütze in freundschaftlicher Weise erwiderte.
Es ist somit festgestellt, daß der ganze Vorfall sich voll⸗ kommen im Rahmen dessen abgespielt hat, was Völkerrecht und internationales Zeremoniell vorschreiben. Die in letzter Zeit sich häufenden falschen Meldungen über derartige Vorfälle lassen unschwer erkennen, daß sie geflissentlich von einer Seite ausgestreut werden, der daran liegt, gerade jetzt Mißhelligkeiten wischen Schweden und Deutschland hervorzurufen. Es wird sernit nochmals festgestellt. daß die deutschen Seestreitkräfte trengen Befehl haben, die Neutralität anderer Länder auf das peinlichste zu beachten. Wenn trotzdem einmal ein Mißgriff erfolgt, so wird, wie der Fall „Argo“ beweist, von deutscher
eite alles getan, 8 die Folgen schleunigst “ 8*
Metallbestände, die durch die Bekanntmachung vom
1. Mai 1915 Nr. M. 1/4. 15 KRNA. der Beschlagnahme
unterliegen, sind nach § 7 alle zwei Monate von dem ge⸗ mäß § 3 von der Bekanntmachung Betroffenen bei der Metall⸗ meldestelle der Kriegsrohstoffabteilung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums, Berlin W. 9 (Potsdamer Straße 10/11), ur Anmeldung zu bringen. Trotz der angeführten Straf⸗ behe ange die 88 oft genug haben zur Anwendung gebracht werden müssen, laufen, wie durch „W. T. B.“ mitgeteilt wird, die regelmäßigen Bestandsmeldungen noch immer nicht mit der verlangten Vollständigkeit und Pünktlichkeit ein. Nach dem § 5 der Bekanntmachung über Vorratserhebungen vom 2. Fe⸗ bruar 1915 sind die vorsätzliche und die fahrlässige Nicht⸗ befolgung der Meldepflicht mit empfindlichen Geld⸗ oder Freiheitsstrafen bedroht. Bei vorsätzlichem Verstoß gegen die Meldebestimmungen können außerdem die verschwiegenen Vorräte im Strafurteil für dem Staate verfallen er klärt werden! Wer also aus Nachlässigkeit oder Bequemlichkeit die vorgeschriebene Bestandsmeldung unterläßt oder auch nur verspätet einreicht, setzt sich schweren Strafen aus.
Der nächste Meldestichtag für Metalle, die durch Be⸗ kanntmachung — M. 1/4. 15. KRA. — beschlagnahmt sind, ist der 1. Januar 1916. Die Frist zur Einreichung der Mel⸗ dungen bei der Metallmeldestelle läuft am 15. Januar 1916 ab. Vordrucke zur Bestandsmeldung sind bei den Postämtern J. und II. erhältlich.
Betont soll werden, daß die vorstehende Warnung in gleichem Umfange auf die Bestandsmeldungen auf Grund anderer Bekanntmachungen, behördlicher Einzelverfügungen und für andere Kriegsrohstoffe Anwendung findet.
Eine am 31. Dezember 1915 in Kraft tretende Bekannt⸗ machung betrifft ein Veräußerungs⸗ und Verarbeitungs⸗ verbot von reiner Schafwolle, Kamelhaaren, Mohair, Alpaka, Kaschmir oder anderen Tierhaaren sowie deren Halberzeugnissen und Abgängen.
Die Bekanntmachung verbietet laut Meldung des „W. T. B.“ die Veräußerung und Verwendung der von ihr betroffenen Spinn⸗ stoffe und Tierhaare, deren verschiedene Sorten Ffeln aufgeführt sind, anders als zu Heeres⸗ oder Marinezwecken. Die Anordnungen bestimmen genau, welche Veräußerung oder Verwendung als eine folche zu Heeres⸗ oder Marinezwecken anzusehen ist. In der Be⸗ anntmachung sind bestimmte Ausnahmen festgesetzt. Insbesondere seziehen sich die Anordnungen nicht auf die Mengen Spinnstoffe, velche nach dem 14. August 1915 und auf die Mengen Tierhaare,
belche nach dem Inkrafttreten der Bekanntmachung aus dem Aus⸗ inde eingeführt sind. Besondere eingehende Bestimmungen sind ir Kammgarnspinner getroffen.
Der Wortlaut der Bekanntmachung kann bei den Polizei⸗ hörden eingesehen werden. b
Eine Bekannlmachung, betresffend Veräußerungs⸗, Verarbeitungs⸗ und Bewegungsverbot für Web⸗ Trikot⸗, Wirk⸗ und Strickgarne, tritt am 31. Dezember 1915 in Kraft.
Von dieser Bekanntmachung werden sämtliche Vorräte angefärbter, gefärbter, melierter Webgarne, Trikotgarne, Wirkgarne sowie Strick⸗
arne betroffen, gleichviel, ob diese Garne hergestellt sind aus reiner
olle, Kamelwolle, Mohair, Alpaka, Kaschmir egeedeehes Art oder aus Spinnstoffen aus reiner Wolle, Kamelwolle, Mohair, Alpaka, Kaschmir oder aus reiner Mischung der vorgenannten Spinnstoffe ohne oder mit einem Zusatz von Kunstwolle. Die Veraäußerung aller vorbezeichneten Garne zu anderen als zu Heeres⸗ oder Marine⸗ zwecken ist vom 31. Dezember 1915 ab verboten. Als Veräußerung zu Heeres⸗ oder Marinezwecken gilt nur eine an die Kriegswolldedarf⸗ aktiengesellschaft, Berlin SW. 48 (Verlängerte Hedemannstraße 3) oder eine mit Genehmigung der Kriegsrohstoffabteilung des preußischen Kriegsministeriums an Militär⸗ oder Marinebehörden vorgenommene Veräußerung. Von den Garnen, deren Ankauf die Sriegswollbedarf⸗ aktiengesellschaft ablehnt, sind Muster an die Kriegsrohstoffabteilung zu übersenden, die über die Verwendung dieser Garne befinden wird.
Die Bekanntmachung enthält eine Reihe von Ausnahmen von dem Veräußerungsverbot. Insbesondere fallen nicht unter das Veräußerungsverbot: alle im Haushalt und in Hausgewerbebetrieben zum Zwecke der eigenen Verarbeitung befindlichen Mengen; 10 vom Hundert der Vorräte, die sich beim Inkrafttreten der Bekanntmachun bereits in Warenhäusern, und 30 vom Hundert der Vorräte, die si zu diesem Zeitpunkt in sonstigen offenen Ladengeschäften zum Klein⸗ verkauf und zum Verkauf an Hausgewerbetreibende befinden. An diese Ausnahme ist die Bedingung geknüpft worden, daß die Gegen⸗ stände auch tatsächlich für die Verarbeitung im E und zum Verkauf in Hausgewerbebetrieben weiterhin feilgehalten werden und ihr Verkaufspreis nicht höher bemessen wird als der vor dem Inkraft⸗ treten der Bekanntmachung erzielte.
Das Färben, Zwirnen, Verweben, Verstricken, Verwirken sowie jede andere Art der Verarbeitung und Verwendung der von der Bekanntmachung betroffenen Garne ist künftighin verboten. Sie darf nur zur Herstellung solcher Erzeugnisse vorgenommen werden, deren Anfertigung von den in der Bekanntmachung näher bezeichneten militärischen Stellen in Auftrag gegeben ist. Von diesem Ver⸗ arbeitungs⸗ und Verwendungsverbot bestehen eine Reihe von Aus⸗ nahmen: U. a. sind nicht betroffen die Garne, die sich vor dem 31. Dezember 1915 bereits im Web.⸗, Wirk. oder Strickprozeß be⸗ fanden; die Mengen, die die Kriegsrohstoffabteilung aus ihren Beständen durch bestimmte in der Bekanntmachung bezeichnete industrielle Verbände verkauft hat; bestimmte Teile der Vestande eines jeden Eigentümers: die Strickgarne, die im Wege des Klein⸗ verkaufs in den Haushalt oder in Hausgewerbebetriebe über⸗ gegangen sind.
Jeder Wechsel im Gewahrsam der von der Bekannt⸗ machung betroffenen Garne ist — mit bestimmien Ausnahmen — verboten. 1
Der Wortlaut der Bekanntmachung, die verschiedene Einzelbestimmungen enthält, ist bei den Polizeibehörden ein⸗
zusehen. 89 89
Zu der Bekanntmachung, betreffend Bestandserhebung von tierischen und v Spinnstoffen und daraus hergestellten Web⸗, Wirk⸗ und Strickgarnen (W. M. 58/9. 15 KRA), ist, wie durch „W. T. B.“ mit⸗ geteilt wird, ein Nachtrag erschienen, dessen Anordnungen am 31. Dezember 1915 in Kraft treten.
Durch diesen Nachtrag wird der § 3 der vorgenannten Bekannt⸗ machung dabin erweitert, daß allmonatlich meldepflichtig sind auch sämtliche Vorräte folgender tierischer Svinnstoffe:
1. Mohär 1 VI. Ziegenhaare
II. Kamelhaalrle TWVII. Kälberhaare
III. Alpaka VIII. Rinderhaare
IV. Kaschmir “ IX. Fohlenhaare
V. Zickelhaare X. Pferdehaare mit Ausnahme von Schweif⸗ und Mähnenhaaren und die aus den Stoffen zu I—IV hergestellten Web⸗, Wirk⸗ und Strickgarne. Meldepflichtig sind jedoch nur Vorräte einer jeden Gruppe, die mindestens 100 kg betragen.
Der Wortlaut der Nachtragsbekanntmachung ist bei den Polizeibehörden einzusehen.
8
Nach der Verordnung vom 28. Juni muß die neue An⸗ meldung der vorhandenen sowie der voraussichtlich im laufenden Vierteljahre zu erzeugenden Kraftfuttermittel und Hilfsstoffe bis einschließlich 5. Januar 1916 er⸗ folgt sein. Jeder, der Kraftfuttermittel in Gewahrsam hat und dem das neue Anmeldeformular noch nicht zugegangen ist, er⸗ suche sofort die Bezugsvereinigung der 5g Lanbwvirte, Berlin W. (Genthiner Straße 34), ihm ein solches zuzusenden. Eine Versendung der Anmeldeformulare durch die Handels⸗
findet di al nicht statt.
Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegt die 846. Ausgabe der Deutschen Verlustlisten bei. Sie enthält die 419. Verlustliste der preußischen Armee und die 241. Verlustliste der sächsischen Armee. 8
Aus Anlaß des Jahreswechsels hat Seine Majestät er König der „Korrespondenz Hoffmann“ zufolge nachstehendes Telegramm an Seine Majestät den Kaiser gerichtet: Seiner Majestät dem Kaiser.
Zum zweiten Male bringen wir Dir zur Jahreswende Unsere berzlichen, ttefempfundenen Glück⸗ und Segenswünsche dar. Der Rückblick auf die von glänzendem Erfolge gekeönten, gewaltigen Leistungen der deutschen und der uns verbündeten Peere, auf die kraftvolle Haltung des ganzen, in freudigem Opfermute bewährten deutschen Volkes stärkt Unsere unerschütterliche Zuperficht, daß mit Gottes Hilfe Unsere gerechte Sache unter Deiner ruhmreichen Führung zu einem ehrenvollen, Deutschlands Größe und seine fried⸗ liche Weiterentwicklung sichernden Ende gebracht wird. In dieser vertrauensvollen Zuversicht treten Deutschlands Fürsten und Freie Städte und das ganze deutsche Volk ein in das neue Jahr mit dem festen Entschlusse, alle Hindernisse zu überwinden, die dem erstrebten
iele noch im Wege stehen. Gott schütze weiterhin Dich und Dein aus und unser liebes deutsches Vaterland. Ludwig. Marie Therese.
Hierauf, ist von Seiner Majestät dem Kaiser folgende Antwort eingetroffen: Seiner Majestät dem König von Bayern. 8 Dir und der Königin Meinen innigsten Dank für Euer so freundliches Gedenken zum Jahresschluß. Von ganzem Herzen er⸗ widere Ich Eure guten Wünsche für Euch und Euer ganzes Haus. Zuversichtlicher denn je dürfen wir bei dieser Jahreswende auf den endgültigen Sieg Unserer mit reinem Gewissen erhobenen und ge⸗ führten Waszen und eine glückliche Zukunft des deutschen Vater⸗ landes hoffen. Dein treues Bavernvolk hat hierzu durch seine un⸗
vergänglichen Taten heroischer Tapferkelt und den bei jeder Gelegen⸗
“ 8
Utapferen Truppen der Armee Pflanzer⸗Baltin zusamme
heit bewiesenen unerschütterlichen Siegeswillen rühmlichst beceli⸗ Gottes Gnade lasse alle Uusere Hoffnungen, Wünsche und zumm neuen Jahre in Erfüllung gehen. Wilhelm.
Seine Majestät der König hat ferner obiger Quelle zufolge an die bayerische Armee nachstehenden Tage befehl gerichtet:
„ Das Jahr 1915 liegt hinter uns. Ein Jahr heißen Vö ker⸗ ringens, wie es die Weltgeschichte noch nicht zeseben hat! Gewaltiges haben unsere Truppen im treuen Zasammenhalten mit unseren tapferen Verbündeten geleistet!
An unserer Westfront zerschellten die feindlichen Stürme. Auf den ostpreußlschen, galizischen und polnischen Schlachtfeldern wurde der an Zahl weit überlegene Gegner geschlagen und tief in sein Land zurückgeworfen. In rastlosem Vorgehen wird auf dem Balkan ein tapferer Feind überwältigt. 1
Ueberall, wo gekämpft wurde, sehen wie Bayerns Söhne in edlem Wetteifer mit den deutschen Bruderstämmen. Von Flanderns Kürste bis zu den Vogesenkämmen, von Kurland bis tief in d Balkan hinein, wo schon vor mehr als 200 Jahren Kurfürst Max Emanuel seine Bapern zum Sieg geführt hat, aller Oren haben sich die bayerischen Truppen bewährt in kühnem Angriff wie in zäher Verteidigung der anvertrauten Stellung.
Ich sage Meinen Königlichen Dank den Tapferen, die der baverischen Armee neuerdings so hohen Ruhm erworben. Ich sage Meinen Königlichen Dank den Helden, die ihre Bayerntreue mit dem Tode auf dem Schlachtfeld besiegelt haben.
Nicht vergessen will Ich der unermüdlichen Arbeit derer, die in der Heimat das Schwert schärfen, das den Feind zu Boden schlägt. Auch Ihnen Meinen wärmsten Dank und Anerkennung.
Noch wollen aber die Feinde nicht an den Sieg unserer ge⸗ — Sache glauben. Noch bedarf es weiterer Kämpfe zur Ent⸗
eidung. 1
„Voll Ftzer Vertrauens auf Meine kampfervrobten Truppen,
gebe Ich Mich der Erwartung hin, daß sie weiter kämpfen in treuer
Pflichterfüllung für Heimat und Herd, für König und Vaterlano, für Kaiser und Reich bis zum siegreichen Frieden. Gegeben zu München, am 1. Januar 1916.
1 —
(Fortsetzung in der Ersten Veilage.)
114
Großes Hauptquartier, 1. Januar. (W. T. 2)
Westlicher Kriegsschauplatz. Keine wesentlichen Ereignisee.
Oestlicher Kriegsschauplatz.
Bei Friedrichstadt scheiterte ein über das Eis der Düna geführter russischer Angriff in unserem Feuer. Feindliche Jagd⸗ kom mandos und Patrouillen wurden an mehreren Stellen der Front abge wiesen. Nördlich von Czartorysk stießen stärkere deutsche und österreichisch⸗ungarische Erkundungsabteilungen vor. Sie nahmen etwa 50 Russen gefangen und kehrten Nachts in ihre Stellungen zurück. Oesterreichisch⸗ungarische Batterien der Armee des Generals Grafen von Bothmer beteiligten sich wirkungs⸗ voll flankierend an der Abwehr russischer Angriffe südlich von Burkanow.
Balkan⸗Kriegsschauplatz. Nichts Neues. 1““ 8 S Oberste Heeresleitung.
Großes Hauptquartier, 2. Januar. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz.
Ivn der Nacht zum 1. Januar wurden Versuche stärkerer englischer Abteilungen, in unsere Stellung bei Fre⸗ ling hem (nordöstlich von Armentiéres) einzudringen, ver⸗ eitel t. Nordwestlich von Hulluch besetzten unsere Truppen nach erfolgreicher Sprengung den Trichter. Bei der Eroberung eines feindlichen Grabens südlich des Hartmanns⸗ weil erkopfes fielen über 200 Gefangene in unsere Hände.
Oestlicher Kriegsschauplatz.
UAhn verschiedenen Stellen der Front wurden vorgehende schwäcchere russische Abteilungen abgewiesen. Nördlich des Dryswjaty⸗Sees war es einer von ihnen gelungen, vorübergehend bis in unsere Stellu ⸗gen vorzudringen. —
8 Balkankriegsschauplatz. Die Lage ist unverändertrt.
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85 Oberste Heeresleitung.
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Großes Hauptquartier, 3. Januar. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz.
Eine große Sprengung nördlich der Straße La Bassée — Béthune hatte vollen Erfolg. Kampf⸗ und Deckungsgraben des Feindes sowie ein Verbindungsweg wurden verschüttet. Der überlebende Teil der Besatzung, der sich durch die Flucht zu retten versuchte, wurde von unserer Infanterie und von Maschinengewehren wirksam gefaßt. Ein an⸗ schließender, auf breiter Front ausgeführter Feuer⸗ überfall überraschte die feindlichen Grabenbesatzunge die teilweise ihr Heil in eiliger Flucht suchten. Auf der übrigen Front keine Ereignisse von besonderer Bedeutung. Bei der Beschießung von Lutterbach im Elsaß durch die ESAEI wurden am Neujahrstage beim Verlassen der
irche ein junges Mädchen getötet, eine Frau und drei Kinder verwundet. Oestlicher Kriegsschauplatz.
Die Russen setzten an verschiedenen Stellen dem leichen Mißerfolge wie an den vorhergehenden Tagen e Unternehmungen mit Patrouillen und Jagdkommandos ort. Balkan⸗Kriegsschauplatz.
MNiichts Neues. Oberste Heeresleitung,
Wien, 31. Dezember. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Russischer Kriegsschauplatz.
Das Vorgelände unserer 88 648 war zwis
ucss und Wisniowzehk auch gestern der Schauplatz wiederholter mit starken Kräften geführter russischer Angriffe. Abermals brachen, wie an den Vortagen, die feindlichen Sturmkolonnen unter den Feuer der kalebeatigen,