1916 / 6 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 08 Jan 1916 18:00:01 GMT) scan diff

Vom 6. Januar 1916.

Der Bunde rat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Rei setzbl. S. 327)

Verordnung erlassen:

3 1 Diie Höchstpreise für narisslr gelten bis zum 15. Mai 1916 nicht für Kartoffeln, die 8 1) vom Erzeuger unmittelbar an Landwirte als Saatkartoffeln

zur Aussaat verkauft werden, oder

2) von Händlern, die von der höheren Verwaltungsbehörde die

Erlaubnis zum Handel mit Saatkartoffeln erhalten haben, als Saatkartoffeln gekauft werden, oder von zugelassenen Händlern (Nr. 2) als Saatkartoffeln an andere zugelassene Händler oder an Landwirte verkauft werden oder an sosche Personen, welche durch eine Be⸗ scheinigung der Ortspolizetbehörde den Nachweis erbringen, daß sie in der Lage find, die anzukaufenden Kartoffeln

8 unmittelbar zu Saatzwecken zu verwenden.

Der in Nr. 2 vorgesehenen Erlaubnis bedürfen auch die land⸗

wirtschaftlichen Genossenschaften und landwirtschaftlichen Vereine.

§ 2

Die Erlaubnis zum Handel mit Saatkartoffeln 1 Nr. 2) wird von der höheren Verwaltungsbehörde erteilt, in deren Bezirk der Händler seine gewerbliche Niederlassung hat. Sie gilt für das Reichs⸗ gebiet und ist jederzeit F; Sie darf nur einer dem Be⸗ dürfnis entsprechend beschränkten Anzahl von Personen erteilt werden, die abgesehen von landwirtschaftlichen Genossenschaften und landwirt⸗ schaftichen Vereinen bereits vor dem 1. August 1914 den gewerbs⸗ mäßigen Handel mit Saatkartoffeln ausgeübt haben müssen.

3

Die zugelassenen Händler hade besondere Bücher über ihre Ge⸗ schäftsabschlüͤsse in Saatkartoffeln zu füh en. Sie haben darin den Namen des Wrtragsgegners, die Menge und den Preis ersichtlich zu machen. Arch ist anzugeben, ob der Vertragsgegner Landwirt, Händler oder eine nach § 1 Nr. 3 sonst zugelassene Person ist.

Zu dieser Buchfübrung sind auch Landwirte verpflichtet, die gewerbsmäßig Saatkartoffeln züchten und verkaufen.

§ 4 Die nach § 3 zu führenden Bücher sind der zuständigen Behörde auf Verlangen jederzeit vorzulegen. § 5 Die Landeszentralbehörden erlassen die Bestimmungen zur Aus⸗

führung dieser Verordnung.

§ 6

Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften im § 3 und 4 dieser Verordnung sowie die nach § 5 erlassenen Bestimmungen werden mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünf⸗ zehnhundert Mank bestraft.

§ 7 Verträge über Lieferung von Saatkartoffeln, die vor dem 29. Ok⸗ tober 1915 zu einem höheren ale dem Höchstpreis oder nach dem 28 Okrober 1915 zu Höchstpreisen abgeschlossen sind, werden auf⸗ ermnnt nicht Lieferung bei Inkrafttreten dieser Verordnung erfolgt ist.

8 Diese Verordnung tritt mit 88 Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 6. Januar 1916. . Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

Bekanntmachung.

L. Auf Grund der heute vorgenommenen Ziehung werden

folgende Schuldverschreibungen des zu 3 v. H. verzinslichen Eisenbahn⸗Anlehens von 1896 auf 1. August 1916 zur Heimzahlung gekündigt:

Lit. A, B, C, D. E, F, je 22 Stück zu 5000 ℳ, 2000 ℳ, 1000 ℳ, 500 ℳ, 300 und 200 mit den Nummern (Die Tausender sind fettgedruckt und gelten stets auch für die

hinter ihnen stehenden dreistelligen Endzahlen.)

75, 76, 110, 201, 274, 358, 359, 531, 545, 623, 684, 702, 731, 989, 1041, 080, 143, 227, 231, 237, 358, 365.

Vorstehende Schuldverschreibungen werden vom 1. August 1916 an bei der Kasse der unterzeichneten Verwaltung, bei den übrigen zur Einlösung verpflichteten Großherzoglichen Staatskassen und bei den auf den Zinsscheinen angegebenen Bankhäusern gegen Rückgabe der betreffenden Schuldverschrei⸗ bungen mit den dazu gehörigen, noch nicht fälligen Zinsscheinen nebst Zinsscheinanweisungen mit dem Nennwerte heimbezahlt und von dem bezeichneten Zeitpunkte ab nicht mehr verzinst.

Die Staatskassen und die gedachten Bankhäuser sind jedoch er⸗ mächtigt, die Schuldverschreibungen schon vom 16. Juli 1916 d

an voll einzulösen. 1b Wir machen darauf aufmerksam, daß die gekündigten Schuldverschreibungen ausnahmsweise schon vorher und zwar sofort nach erfoigter Veröffentlichung der Ziehungsergebnisse mit den Zinsen bis einschließlich des Zahlungstages zum Nenn⸗ wert bei unserer Hauptkasse eingelöst werden, sofern die eimbezahlten Kapitalbeträge zur Begründung einer orderung im badischen Staatsschuldbuch Ver⸗ wendung finden. Die zu dem amtlich bekannt gegebenen Einzahlungskurse entgegengenommenen, derart erworbenen Schuldbuchforderungen werden zu 4 v. H. verzinst.

II. Rückständig sind folgende Schuldverschreibungen: Lit. B zu 2000 Nr. 592. 73, 310, 517, 690, 1255.

310, 788. 45, 310, 348, 904, 1285, 1292,

1360

2 2 2 2

E -8» F 200

Die Seesereee Staatskassen vergüten für

gekündigte Schuldverschreibungen, die erst nach Ablauf von 6 Monaten nach der Heimzahlungszeit zur Einlösung gelangen, Hinterlegungszinsen in Höhe von 2 v. H. des Kapital⸗ betrages. Bei der Zinsberechnung bleiben die ersten 6 Monate von der Heimzahlungszeii an außer Betracht, während der Monat, in dem die Einlösung erfolgt, voll gerechnet wird. Der Empfang der Zinsen ist vom Inhaber des Papieres

auf besonderem Blatte zu bescheinigen. Karlsruhe, den 4. Januar 1916. 8 Großherzoglich badische Staatsschuldenverwaltung.

Ballweg.

Bekanntmachung.

Auf Grund 8 1 der Verordnung des Bundesrats vom 23. September 1915, betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, ist dem Kaufmann E. Boll⸗

und Getreidepräparaten, wie Graupen, Grütze, Grieß, Flocken, sowie mit Maizena und ähnlichen Maispräparaten und mit Reis wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb von mir untersagt. Braunschweig, den 6. Januar 1916. 8 Herzogliche Polizeidirektion v. d. Busch. .

5

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: die Bauräte Hermann (Paul) in Münster i. W. und Block (Erich) in Hannover zu Regierungs⸗ und Bauräten zu ernennen sowie 88 den Regierungs⸗ und Bauräten Unger in Cassel, Leidich in Frankfurt a. O. und Ladisch in Königsberg i. Pr. den Charakter als Geheimer Baurat und den Regierungsbaumeistern Rautenberg in Königsberg i. Pr., Kuwert in Magdeburg, Seifert in Berlin, Schirmer in Schleswig, Ibrügger in Minden i. W. und Fischer in Stettin den Charakter als Baurat mit dem persönlichen Range der Räte vierter Klasse zu verleihen. 8 11“ 8 Justizministerium.

Dem Landgerichtsrat, Geheimen Justizrat Heintze in Breslau ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension erteilt. Der Rechtsanwalt Karge ist in der Liste der Rechts⸗ üver. bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Cottbus gelöscht. 1 In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Rechts⸗ anwalt Karge aus Cottbus bei dem Amtsgericht in Jessen und der Gerichtsassessor Nicolaus bei dem Amtsgericht in Münsterberg.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der Regierungs⸗ und Baurat Hermann ist der Dort⸗ mund⸗Ems⸗Kanalverwaltung in Münster i. W. und der Re⸗ gierungs⸗ und Baurat Block der Weserstrombauverwaltung in Hannover zugeteilt worden.

Versetzt sind: der Regierungs⸗ und Baurat Kickton von Potsdam nach Berlin in die Hochbauabteilung des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten, der Geheime Baurat Hagemann von Düsseldorf noch Potsdam, der Regierungs⸗ und Baurat Gronewald von Bromberg nach Düsseldorf, der Baurat Schroeder (Gustav) von Wehlau nach Beeskow, der Wasser⸗ bauinspektor Dauter von Beeskow an die Regierung in Gum⸗ binnen und der Regierungsbaumeister Ecke von Brieg nach Breslau (Geschäftsbereich der Oderstrombauverwaltung).

Es sind verliehen etatsmäßige Stellen:

für Mitglieder der Eisenbahndirektionen dem Regierungs⸗ und Baurat Papmeyer in Stettin und dem Regierungs⸗ baumeister des Eisenbahnbaufachs Winkelmann in Flensburg,

für Vorstände der Eisenbahnbetriebsämter den Regierungs⸗ baumeistern des Eisenbahnbaufachs Ibhannes Loycke in Erfurt, Wist in Fulda und Margis in Goslar, 8

für Vörstände der Eisenbechfsverkstätten⸗ usw. ämten dem

Regierungsbaumeister des Maschinenbaufachs Laubenheimer in Arnsberg (Westf.) und

für Regierungsbaumeister den Regierungsbaumeistern des Eisenbahnbaufachs Otto Lorenz in Berlin und Rothmann in Cassel.

Finanzministerium.

Die Rentmeisterstelle bei der Königlichen Kreiskasse in Ragnit, Regierungsbezirk Gumbinnen, ist zu besetzen

Ministerium des Innern.

Mit Bezug auf die Allerhöchste Verordnung vom 15. De⸗ zember 1915 (Gesetzsamml. S. 165) mache ich hierdurch be⸗ kannt, daß die Eröffnung des auf den 13. Januar 1916 in die Haupt⸗ und Residenzstadt Berlin zusammenberufenen Landtags der Monarchie

am 13. Januar 1916, Mittags 12 Uhr, im Weißen Saale des hiesigen Königlichen Schlosses er⸗ folgen wird. Zuvor wird Gottesdienst, um 11 Uhr im Dom für die evangelischen und um 11 ½ Uhr in der St. Hedwigs⸗Kirche für ie katholischen Mitglieder, stattfinden. 2 7. Januar 1916.

Der Minister des Innern. b von Loebell.

Der Regierungssekretär Lechel aus Danzig ist zum rS. Registrator im Ministerium des Innern ernannt worden. 1

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung.

Bei der diesjährigen öffentlich in Gegenwart eines Notars bewirkten Verlosung der 4 ½ proz. Prioritätsobli⸗ gationen (I. Emission) der früheren Braunschweigischen Eisenbahngesellschaft sind folgende Nummern gezogen worden:

Nr. 212, 214, 216, 219, 221, 222, 224, 225, 228, 232, 367 bis 370, 373 bis 376, 378, 434, 435, 438, 440, 443, 444, 448, 449, 451 bis 453, 458 bis 463, 467, 469, 472, 541, 543, 544, 546, 549, 552, 553, 555, 556, 558, 767 bis 769, 773, 774, 776, 777, 779, 783, 784, 1097 =

60 Stück zu 3000 = 180 000 ℳ;

Nr. 1405, 1408, 1409, 1415, 1417, 1420, 1424, 1433, 1435 bis 1439, 1441, 1444, 1446, 1447, 1451, 1456, 2344, 2346, 2347, 2349, 2552, 2354, 2355, 2359 bis 2361, 2364, 2369, 2370, 2375, 2381, 2390, 2392, 2396, 2397, 2401, 2561, 2563, 2565, 2567, 2572, 2575, 2579, 2581 bis 2583, 2587, 2589, 2590, 2594, 2597, 2598, 2601 bis 2603, 2609, 3110 bis 3112, 3115, 3120, 3122, 3123, 3125, 3126, 3130, 3136, 3138 bis 3141, 3144, 3147, 3148, 3150, 3151, 3320, bis 3368, 3372, 3375 bis 3377, 3380, 3381, 3384, 3387, 3389, 3390, 3392, 3394 bie 3397, 3401 bis 3404, 3408, 3409, 3412, 3414, 3422, 3425, 3426, 3428, 3430, 3432, 3440, 3442, 3444, 3448, 3449, 3452, 3455, 3457 bis 3460, 3465, 3468, 3473, 3474, 3477, 3479, 3481 =

1431,

9668, 9673, 9676, 9678 bis 9680, 9682, 9685, 9686,

Nr. 4332 bis 4334, 4338 bis 4340, 4343, 4344, 4347, 4348, 4350, 4354, 4360, 4361, 4363, 4365, 4366, 4368, 4370,

4638 bis 4640, 4642, 4643, 4646, 4647, 4650, 4652, 4656, 4659 bis 4661, 4663, 4666, 4667, 4680, 4716 bis 4718, 4723, 4726, 4729, 4731, 4732, 4734,

5244 bis 5246, 5255, 5256, 5 8. 1 1 5267, 5269, 5272, 5273, 5275, 5277, 5287, 5288, 5290, 5292, 5295 bis 5299, 5302, 6037, 6039, 6040, 6042 bis 6044,

6839,

6872 8379,

6087, 6090, 6820, 6823, 6828, 6830 bis 6834, 6836, 6840, 6844, 6849, 6856, 6857, 6860, 6863 bis 6860, bis 6874, 6877, 6880, 6885 bis 6887, 6891 bis 6893, 8380, 8382, 8383, 9627, 9630, 9632, 9634, 9640, 9643, 9644, 9646, 9650, 9653, 9657, 9661, 9663,

9688, 9689, 9697, 9701, 9703, 9706 bis 9708, 9710, 9712, 9719, 9724, 9725, 9727, 9728, 9733, 9739 bis 9741, 9747 bis 9749, 9752, 9753, 9759, 9762, 9768, 9769, 9771, 9772, 9774, 9778, 9779, 9781, 10436, 10437, 10441, 10445, 10447, 10449, 10454, 10456 bis 10462, 10469, 10472, 10474,

10503, 10504, 10507 = 260 Stück zu 300 = 78 000 ℳ;

Diese Stücke werden den Besitzern zum 1. April 1910 nit der Aufforderung gekündigt, die Nummern verschriebenen esilhee zie nebst Stückzinsen für die Zeit vom 1. Januar bis 31. gegen Quittung und Rückgabe der Obligationen sowie der nach

Taubenstraße 29, zu erheben. Die Zahlung erfolgt werktäglich⸗ der letzten beiden Geschäftstage jedes Monats.

Die Einlösung geschieht auch kassen und in Frankfurt a. M. bei der Kreiskasse I und ferner bei den Bankhäusern Lehmann Oppenheimer & Sohn in Braunschweig, Mendelssohn & Co. in Berlin und der Berliner Handelsgesellschaft in Berlin. Die Wertpapiere können schon

zu bewirken haben. Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom

Kapital zurückbehalten. die Verzinsung der verlosten Obligationen auf.

stehend aufgeführten, noch rückständigen Obligationen wiederholt

dem 31. März des Jahres ihrer Verlosung aufgehört hat und jeder Anspruch aus ihnen erlischt, wenn sie 10 Jahre lang

nicht spätestens binnen Jahresfrist nach dem letzten öffentlichen Aufrufe zur Einlösung vorgelegt sein werden:; Aus der Kündigung zum 1. April 1908 zu 300 Nr. 10446, zum 1. April 1913 zu 1500 Nr. 2554, zum 1. April 1914 zu 1500 Nr. 2887,

673, 676, zu 1500 Nr. 1203, 1206, 1229, 1232, 1234, 1235, 1239, 1240,

111““

2335, 2341, 2668, 2672, zu 300 Nr. 3795, 4799, 6401,

8739. Vordrucke zu den Quittungen werden von sämtlichen lösungsstellen unentgeltlich verabfolggt. 9 Berlin, den 3. Januar 1916. Hauptverwaltung der Staatsschulden.

von Bischoffshausen.

Bekanntmachung.

Nach Anhörung der beteiligten Gemeindekirchenräte in Gemeinschaft mit dem Herrn Poltzeipräͤsidenten von Berlin folgende Festsetzung in Aussicht genommen:

Die evangelischen Bewohner der neu angelegten „Ver⸗ längerten Hedemannstraße“ in Berlin werden auf die beiden Kirchengemeinden „Dreifaltigkeit“ und „Jerusalem“ so verteilt, daß die auf der nördlichen Seite der Straße wohnenden und die Bewohner der beiden Eckhäuser an der Wilhelmstraße der Dreifaltigkeitekirchengemeinde, die auf der südlichen Seite wohnenden und die Bewohner der beiden Eckhäuser an der Friedrichstraße der Jerusalemskirchengemeinde angehören.

Indem wir diesen Plan zur öffentlichen Kenntnis bringen, fordern wir die Beteiligten auf, etwasge Einwendungen gegen ühn bis zum 31. Januar 1916 entweder schriftlich bei uns einzureichen oder an einem Wochentage in der Zeit von 10 Uhr Vormittags bis 2 Uhr Nachmittags im Zimmer 53 unseres Dienstgebäudes, Lindenstraße 14

Stellvertreter unter geeignetem Ausweis zu Protokoll zu erklären. Berlin, den 31. Dezember 1915. Koönigliches Konsistorium der Provinz Brandenburg, 8 8 Abteilung Berlin. 1 Steinbarfen.

11“

der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter

Nr. 11 480 eine Verordnung zur Ausführung des Reichs⸗ gesetzes, vene ten den . von Berufstrachten und Berufs⸗ abzeichen für Betätigung in der Krankenpflege, vom 7. Sep⸗ tember 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 561), vom 18. Dezember 1915, und unter

Nr. 11 481 eine Verordnung, betreffend die Abänderung einiger gesetzlichen Bestimmungen über die Schonzeiten des Wildes und den Verkehr mit Wild aus eingefriedigten Wild⸗ gärten, vom 30. Dezember 1915.

Berlin W. 9, den 7. Januar 1916.

Kögigliches Gesetzsammlungsam Krüer.

mann hier, Steinweg 12/13, der Handel mit Getreidemehl

140 Stück zu 1500 = 210 000 ℳ;

4372, 4374 bis 4377, 4380, 4381, 4389 bis 4391, 4396, 4616, 4618, 4621 bis 4624, 4626 bis 4630, 4634, 46386,

4741, 4742, 4750, 4751, 4753, 4758, 4764, 5268, 5241, 5242, 5258 bis 5260, 5264 bis

6047, 6048, 6050, 6053, 6054, 6056, 6057, 6060, 6062, 6063, 6065, 6066, 6068 bis 6070, 6076, 6077, 6079 bis 6083,

9641, 9666,

9716, 9745,

10475, 10480, 10482, 10486, 10491, 10495 bis 10498, 10500,

zusammen 460 Stück über 468 000 ℳ. . 88 in den ausgelosten den März 1916

dem Kündigungstermine zahlbar werdenden Zinscheine Serie 2 Nr. 4 bis 8 bei der Staatsschuldentilgungskasse in Berlin W. 8,

von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags mit Ausschluß bei den Regierungshaupt⸗

vom 1. März 1916 ab diesen Stellen eingereicht werden, die sie der Staatsschuldentilgungskasse zur Prüfung vorzulegen und nach der Feststellung die Auszahlung vom 1. April 1916 ab

Mit dem 31. März 1916 hört Gleichzeitig werden die bereits früher ausgelosten, nach,

und mit dem Bemerken aufgerufen, daß deren Verzinsung mit

alljährlich einmal öffentlich aufgerufen und dessenungeachtet

zum 1. April 1915 zu 3000 Nr. 477, 508, 672,

1242, 1245, 1563, 1575, 1590,

v111AAX“ 6402, 6404, 8208, 8230, 8738,

Ein⸗ pmiaen hatten.

haben wir

hierselbst, bei dem Herrn Zivilsupernumerar Moldenhauer oder dessen

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 1

lbiv des serbischen Ministeriums

Nichtamtliches.

Deutsches Reich. 8 Preuszen. Berlin, 8. Januar 19106.

Der Ausschuß des Bundesrats für Zoll⸗ und Steuer⸗ hielt heute eine Sizung.

Zur Ausführung des § 66 des Reichsmilitär⸗ bes vom 2. Mai 1874/6. Mai 1880 hat für Preußen Königliche Staatsministerium durch Beschluß vom Dezember 1915 folgendes festgesetzt:

„Nachdem durch die Bestimmungen über Neu⸗ regelung der Kriegsbesoldung der Beamten usw. vom 1. November 1915 (Armee Verordnungsblatt Nr. 50 S. 511 ff.) die Besoldungen der oberen Beamten in mobilen Stellen neu festgesetzt sind, wird bestimmt, daß da, wo nunmehr auch bei ihnen die Besoldung in Gehalt, Wohnunasgeldzuschuß und Feldzulage bestehr⸗ Gehalt und Wohnungsgeldzuschuß als reiner Betrag der Kriegsbesoldung zu erachten ist. Gehalt und Wohnungsgeldzuschuß sind daher, vorbehaltlich des unter I 3 Abs. 2 des Staatsministerialbeschlusses vom 1. Juni 1888 festgesetzten Mindesteinkommens von 3600 ℳ, voll anzurechnen, die Feldzulage da⸗ gegen nicht.“

Der Justizminister bringt diesen Beschluß des Staats⸗ isteriums im „Justizministerialblatt“ unter Hinweis auf die eren Beschlüsse vom 1. Juni 1888 und 7. Juni 1915 Zl. 1888 S. 170; 1915 S. 114) sowie auf die allgemeine ügung vom 26. November 1915 über die Neuregelung der

asbesoldung der Beamten (IMBl. S. 279) zur Kenntnis

Justizbehörden.

Durch die Zeitungen geht eine Mitteilung, wonach de te Kriegsschaden in Ostpreußen auf drei Milliarden k festgestellt sein soll. Wie „W. T. B.“ vom Ober⸗ identen der Provinz Ostpreußen mitgeteilt wird, ent⸗ t diese Nachricht jeder Begründung. Eine end⸗ ltige Feststellung des gesamten Kriegsschadens kann haupt erst beginnen, wenn die gesetzlichen Grund⸗ n daäfür geschaffen sein werden. Aber auch die vor⸗ fige Ermittlung, die als Grundlage für die Vorent⸗ digung dient, ist in stark zerstörten Bezirken noch nicht so gediehen, daß sich ein bestimmtes Urteil über die Höhe des aamtschadens gewinnen läßt. Mit Sicherheit läßt sich jetzt

sagen, daß der angegebene Betrag von drei Milliarden

k nicht annähernd erreicht werden wird.

.„ Bayern.

Die Feier des 71. Geburtstages Seiner Majestät Königs wurde auf dessen Wunsch gestern in der Residenz⸗ t der ernsten Zeit entsprechend in engem Rahmen be⸗ gen. Den Tag leitete das militärische Wecken des Musik⸗ es der Ersatztruppen der Münchener Garnison ein. Früh⸗ gens nahm Seine Majestät der König die Glückwünsche eer Majestät der Königin und der Mitglieder der König⸗ n Familie entgegen. Danach wohnten beide Majestäten den übrigen Mitgliedern des Königshauses dem lichen Gottesdienst im Dom bei, wo sie am Portal vom dinal Dr. von Bettinger empfangen und feierlich in das ere der Kirche geleitet wurden. Nach 12 Uhr fuhr Seine festt im offenen Galawagen zum Denkmal des Königs wig, wo die Ersatztruppen der Garnison Paradeaufstellung Der Monarch schritt die Front in Be⸗ ung der in München weilenden Prinzen und des Prinzen drich Leopold von Preußen (Sohn) ab, während die ellen den Präsentiermarsch und die Königshymne spielten, begrüßte die Mannschaften. Längere Zeit verweilte Seine estät bei den am Siegestor aufgestellten Verwundeten und ete schließsich an die um ihn versammelten Offiziere eine prache. Unter lebhaften Huldigungen des Publikums fuhr mne Majestät der König darauf nach der Residenz zurück, wo den Reichen Zimmern eine Familientafel stattfand, bei der ne Königliche Hoheit der Prinz Carl einen Trinkspruch seinen Vater ausbrachte.

Bereits vorgestern waren Seiner Majestät dem Könige reiche Glückwunschtelearamme zugegangen, darunter von een Majestäten dem Kaiser Wilhelm, der Kaiserin Auguste oria und dem Kaiser Franz Joseph, von den deutschen desfürsten und den im Felde stehenden bayerischen Prinzen.

Oesterreich⸗uüUngarn. Gestern fand unter dem Vorsitz des Ministers des Aeußern ons Burian eine gemeinsame Ministerkonferenz statt, der die Ministerpräsidenten Graf Stürgkh und Graf zza, der Kriegsminister Freiherr von Krobatin und der einsame Finanzminister Dr. von Koerber sowie der Chef Generalstabs Conrad von Hoetzendorf teilnahmen. enstand der Beratung bildeten laufende Angelegenheiten

tischer und wirtschaftlicher Natur.

Reichsrats⸗ und Landtagsabgeordnete der ienischen Valkspartei in Friaul hielten vorgestern Wien zum ersten Male seit Ausbruch des Krieges mit ien eine gemeinsame Besprechung ab, in der die Not⸗ der daheimgebliebenen Bevölkerung sowie das Schicksal Flüchtlinge eingehender Erörterung unterzogen wurde. deshauptmann Faidutti erstattete, wie „W. T. B.“ meldet, Bericht über seine jüngste Audienz bei dem Monarchen, i er insbesondere der huldvollen und warmen Anteil⸗ me des Monarchen an den Leiden der schwergeprüften desangehörigen in Görz gedachte. Die Versammlung hlbem Landeshauptmann dafür, daß er dem Kaiser die F unwandelbarer Treue und Anhänglichkeit der Friauler bung verdolmetschte, ihren wärmsten Dank aus und sodann einen Beschluß, betreffend die Fürsorge für die

chtlinge. Der „Neuen Freien Presse“ zufolge ist das

nach Mien gebracht worden. Das Archip wurde von einer österreichisch⸗ungarischen Truppenabteilung in einem Kloster gefunden, wo es von der serbischen Regierung versteckt worden war.

Großbritannien und Irland.

Ueber die Sitzung des Unterhauses am 5. d. M., in der über das Gesetz, betreffend die Einführung der Dienst⸗ pflicht, verhandelt wurde, verbreitet „W. T. B.“ folgenden mnsseihe Bericht: 6

Nachdem der Premierminister Aequith die Bill über die Dienst⸗ pflicht eingebracht hatte, erklärte Sir John Simon, daß die va bekämpft werden müsse. Er wäre schon früher zurückgetreten, wenn nicht As uith die Aufschiebung der Entscheidung gefordert hätte, bis die Ergebnisse des Werbefeldzuges Lord Derbys vorlägen. Er be⸗ kämpfe die Bill grundsätzlich, weil sie die Grundlagen des politischen Lehens ändern würde. Voraussetzung für die bisherige Politik des Kabinetts sei gewesen, daß erst die Tatsachen festgestellt und auf ihnen die Setescehase vegründet werden sollte und ferner, daß das Gesetz allgemeine Zustimmung fände. Simon bestritt, daß die Ziffern des Berichts von Lord Derby zuverlässig seien. Die Ziffer der unangemeldeten, wehrfähigen Unver⸗ beirateten, die auf 650 000 angegeben werde, sei einfach durch Sub⸗ traktton der Derbyziffern von den Ziffern des nationalen Registers gewonnen worden. Beide Zahlenreihen seien zu verschiedenen Zwecken auf verschiedenem Wege gewonnen und nicht vergleichbar. Simon wies nach, daß die Ziffer 650 000 unzuyverlässig ser da Geistliche, Matrosen, Unfähige sowie diejenigen, die seit der Aufstellung des nationalen Registers in die Armee eingetreten seien, in die Zahl derer eingerechnet wären, die sich angeblich geweigert häͤtten, Militärdienst zu leisten. Asquith habe der Nation niemafs ge⸗ sagt, wie viele Soldaten aufgebracht werden sollten. Simon schloß, wenn einmal die Dienstpflicht im Prinzip eingeführt set, werde man dabei nicht steben bleiben; man solle dem preußischen Militariemus nicht die Ehre erweisen, seine hassenswerteste Emrichtung nachzuahmen. Der Abg. Hodge (Arbeiterpartei) erklärte, die Haltung der Mitglieder seiner Partei würde von den Beschlüssen der nationalen Arbeiterkonferenz abhängen. Wenn Asquith an seiner früheren Erklärung festhalte, daß die Bill nur mit allgemeiner Zu⸗ stimmung angenommen werden solle, so müßte sie zurückgezogen werden. Der Abg. Thomas (Arbeiterpartei) sagte, die Arbeiter hegten starken Verdacht, daß die Regierung nicht aus militärischen Gründen, sondern gedrängt durch die Preßagitalion handle. Wenn die Dienstpflicht für Unverheiratete jetzt eingeführt würde, würde als nächster Schritt die industrielle Dienstpflicht eingeführt werden. Die Vertreter des Eisenbahnerverbandes hätten soeben beschlossen, alles aufzubieten, um zu verhindern, daß die Dienstpflicht Gesetz werde. Der Minister Bonar Law sagte, As⸗ quith habe sein Versprechen einlösen müssen. Wenn das Haus die Ansicht ausspreche, daß keine nationasfe Nothwendig⸗ keit für die Bill bestünde und daß das Versprechen nicht häͤtte gegeben werden sollen, dann müsse das Haus sich klar sein, daß der Krieg ohne Mithilfe von Aequith weitergeführt werden müsse. Es handle sich bei der Bill nicht nur um die 650 000 Dienstverweigerer, oder wieviele es nach allen Abzügen sein mögen, sondern um die Ge⸗ samtheit der Verheirateten, die sich freiwillig gemeldet und zur Dienst⸗ nehmung nur verpflichtet hätten, wene Aequith sein Versprechen er⸗ fülle. Bonar Law gab zu, daß die Ziffern Lord Derbys dlarech scch auf beiläufiger Berechnung beruhten. Der Nationalist Billon be⸗ kämpfte die Bill und fragte, ob es wahr sei, daß Lloyd George nach seiner Rückkehr aus Glasgow in Downingstreet vorgesprochen, ein Ultimatum gestellt und am Tage, bevor das Kabinett die Frage er⸗ örtert habe, mit dem Rücktritt gedroht hätte.

Auf die Frage des Liberalen Cornwell, ob die diplo⸗ matische Lage der Vierverbandsmächte in Griechen⸗ land sich seit den Wahlen geäündert habe und ob sie für be⸗ friedigend erachtet werde, antwortete Lord Robert Cecil, er glaube nicht, daß für die Verbündeten Ursache bestehe, den Zu⸗ stand für anders als befriedigend zu halten.

Nach der Arbeiterkonferenz wurde im Unterhause eine Versammlung des ausführenden Ausschusses der Arbeiterpartei und der parlamentarischen Vertreter der Arbeiterpartei abge⸗ halten, in der dem „Reuterschen Bureau“ zufolge beschlossen wurde, daß die Arbeiterpartei sich von der Koalitions⸗ regierung trennen solle.

Die Operationen vor und während der kombinierten Kämpfe in der ersten Augusthälfte auf Gallipoli werden in vüneleäeen Bericht des Generals Hamilton ausführlich be⸗ prochen.

Wie das „Reutersche Bureau“ mitteilt, schließt der Bericht mit der Mitteilung, daß die Zufuhr von Munttion und neuen Truppen abgenommen habe und die auf Gallipoli b Truppen stark von Krankheiten heimgesucht seien, daß sie aber trotzdem wohlgemut und voll Vertrauen gewesen wären, als Kitchener ihn am 1. Oktober telegraphisch aufgefordert habe, ihm eine Schätzung der Verluste ein⸗ zusenden, die die Räumung von Gallipoli mit sich bringen würde. Hamilton antwortete, daß er elnen solchen Schtritt für undenkbar halten würde. Am 16. Oktober sei er telegraphisch nach London zurückgerufen worden, da die Regierung ein Gutachten von einem verantwortlichen Befehlshaber über die Frage einer Räumung in nächster Zukunft zu erhalten wünschte. Den Hanuptteil des Berichts bildet eine Schilderung der schrecklichen Schlacht im August. Die Türken seien bei Suvla überrascht worden, aber infolge der unerträglichen Hitze, der Er⸗ schöpfung der Truppen infolge der fortwährenden Kämpfe im schwie⸗ rigen Gelände und der großen Beschwerden bei der Wasserversorgung hätten General Stropford und seine Divisionäre zu warten beschlossen, um die Truppen ausruhen zu lassen. Die zwlf Stunden Ruhe, die den Trupypen gegönnt worden, hätten es den Türken ermöglicht, große Verstärkungen heranzuziehen, und da die türkischen Streitkräfte immer stärker geworden, hätten die Truppen sich aus den eroberten Stellungen zurückziehen müssen. Da die britischen Truppen schnell zusammengeschmolzen und die Türken über einen Ueberfluß an Munstion und Truppen verfügt hätten, hade Hamilton 50 000 Mann frischer Truppen telegraphisch gefordert. Wenn diese sofort geschickt worden wären, hätte er der Flotte noch einen Weg nach Konstantinopel bahnen können. () Seine Enttäuschung sei um so größer gewesen, als er vernommen habe, daß die verlangten Verstärkungen nicht hätten geschickt werden können.

Die letzte Verlustliste verzeichnet 35 Offiziere und 435 Mann.

Frankreich. 8

Der Kriegsminister Galliéni hat der Kammer vor ihrem Auseinandergehen einen Gesetzentwurf, betreffend die Ver⸗ jüngung der Kaders, unterbreitet. Wie „W. T. B.“ meldet, will die Vorlage die Altersgrenze für Obersten, Brigade⸗ und Divisionsgenerale, die zur Zeit 60 bezw. 62 und 65 Jahre ist, auf 59, 60 und 62 herabsetzen. Ausnahmen sollen zulässig sein. Diwisionsgenerale dürfen auch nach 62 aktiv bleiben, aber nur ein Jahr und mit Genehmigung des Generalissimus. Die Grenze von 65 Jahren soll aus⸗ schließlich den Führern von Armeen und Armeegruppen vor⸗

RNußland.

Die Budgetkommission der Duma hat ihre Arbeiten für das Budget von 1916 abgeschlossen. Der „Nationaltidende“ zufolge werden die gesamten Einkünfte auf 3181 Millionen

behalten sein.

des Aeußern

Rubel und die Ausgaben auf 3558 Millionen Rubel ver⸗

quartier teilt mit: An der Leutnant Ryck⸗Boddike geführte Flugzeug außer dem feind⸗

zweites

Farman Nr. 42 und stürzte am 6.

demnach ein Fehlbetr 77 M Anleihe gedeckt werden muß⸗

anschlagt. Es Rubel, der durch eine 8* Niederlande. Vorgestern ist in Rotterdam mit dem Dampfer „Noordam“ der Holland⸗Amerika⸗Linie der deutsche Militärattaché von Papen angekommen und von dem deutschen Vizekonsul Betnick und dem Marineattaché von Müller empfangen worden.

Im Dezember sind an der niederländischen Küste 28 Minen angespült worden, davon 13 englische, 8 deutsche und 7 unbekannten Ursprungs. 1“ Bulgarien. Von dem Abkommen über die Berichtigung der bulgarisch⸗türkischen Grenze vom 66. September 1915 das von den türkischen Kammern und der Sobranje ange⸗ nommen worden ist, ist nunmehr der Wortlaut veröffentlicht worden. Bemerkenswert sind dabei die Bestimmungen über das Recht der türkischen Regierung, die abgetretene Eisen⸗ bahnstrecke Kuleli Burgas —Adrianopel in freieste Weise fünf Jahre zu benutzen. Nach den erläuternden Noten zu Artikel 4 kann die türkische Regierung auf dieser Strecke in Friedens⸗ und Kriegszeiten Rekruten, Truppen Waffen, Munition, Lebensmittel usw, während der nächsten fünf Jahre ohne Einschränkung oder Kontrolle von seiten de bulgarischen Regierung befördern. anische Staatsdepartement aibt dem „Reuter⸗ schen Bureau“ zufolge bekannt, daß nach Mitteilung des ame⸗ rikanischen Botschafters in Wien die österreichisch⸗unga rische Regierung bis zum 4. d. M. keine Mitteilung über den Untergang der „Persia“ besaß. Die „Associated Preß“ meldet, der amerikanische Konsul Garrels in Alexandria habe berichtet, daß die Zeugenaussagen, die er von den Ueberlebenden der „Persia“ gesammel habe, nicht mehr Unterlagen darüber enthalten, ob ein Unter⸗ seeboot den Dampfer torpediert habe oder welcher Nationalität dieses Boot gewesen sei, als bereits in seinem ersten Bericht enthalten wären. b Der italienische Dampfer „Giuseppe Verdi“ ist mit zwei vierzölligen Schiffskanonen an Bord in New hork eingetroffen. Wie die „Associated Preß“ aus Washington meldet, wird sich das Staatsdepartement inoffiziell an die italienische Regierung wenden und sie bitten, die Kanonen mnbsh zu lassen, ehe das Schiff die amerikanischen Gewässer äßt.

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Kriegsnachrichten. Großes Hauptquartier, 8. Januar. 8 1 Westlicher Kriegsschauplatz. Die Gefechtstätigkeit wurde auf dem größten Teile der Front durch die Witterung ungünstig beeinflußt. Südkich des Hartmannsweilerkopfes wurde den Franzosen durch einen überraschenden Vorstoß ein Grabenstück entrissen. Ueber 60 Jäger fielen gefangen in unsere Hand. Oestlicher und Balkan⸗Kriegsschauplatz. Keine Ereignisse von Bedeutung. Oberste Heeresleitung.

Wien, anuar. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Russischer Kriegsschauplatz.

Der gestrige Tag verlief im Nordosten verhältnismäßig ruhig. Nur am Styr kam es vorübergehend zu Kämpfen. Der Feind besetzte einen Kirchhof nördlich von Czartorysk, wurde aber von österreichischer Landwehr bald vertrieben. Heute früh eröffnete der Gegner wieder seine Angriffe in Ostgalizien. Turkestanische Schützen brachen vor Tages⸗ anbruch gegen unsere Linie nordöstlich von Buczacz vor und drangen an einem schmalen Frontstück in unsere Gräben ein. Die Honved⸗Infanterieregimenter Nr. 16 und 24 warfen aber den Feind in raschem Gegenangriff wieder hinaus. Es wurden zahlreiche Gefangene und drei Maschinengewehre eingebracht. Wie aus Gefangenenaussagen übereinstimmend hervorgeht, ist vor den letzten Angriffen gegen die Armee Pflanzer⸗Baltin der russischen Mannschaft überall mitgeteilt worden, daß eine große Durchbruchsschlacht bevorstehe, die die russischen Heere wieder in die Karpathen führen werde. Zuverlässigen Schätzungen zufolge betragen die Verluste des Feindes in den Neujahrskämpfen an der bessarabischen Grenze und an der Stry inde⸗ stens 50 000 Mann.

Italienise er riegsschauplatz. Die Geschützkämpfe dauerten an vielen Stellen der Front fort und waren im Gehiete des Col di Lana, bei Flitsch, am Görzer Brückenkopf und im Abschnitt der Hochfläche von Doberdo zeitweise ziemlich lebhaft.

Südöstlicher Kriegsschauplatz. 5

Die Truppen des Generals von Koeveß haben die

Montenegriner bei Mojkovac am Tara⸗Knie, bei

Godusa nördlich von Berane und aus den Stellungen westlich

und zwischen Ipek und Plav a eftigen Kämpfen geworfen.

10 km von Berane an b CE“ Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. . von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

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.

11A11X“X“ 8 1] 8— Der Krieg der Türkei gegen den Vierverband.

Konstantinopel, 7. Januar. be T. B.) Das Haupt⸗ ardonellenfront griff das vom

lichen Flugzeug, dessen Sturz wir gestern meldeten, auch ein feindliches Flugzeug an, das brennend abstürzte. as erste dieser Flugzeuge ist ein französisches vom Typ zanuar vormittag östlich

des Kap Nara, das andere

O 9 ein englisches vom Typ Farman